COVID-19 Schutzkonzept für öffentliche Anlässe und Gruppenangebote

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COVID-19 Schutzkonzept für öffentliche Anlässe und Gruppenangebote
COVID-19 Schutzkonzept
für öffentliche Anlässe und Gruppenangebote
Aktualisiert am 13.09.2021

Das Konzept dient dem Schutz der Gesundheit der Gäste und den Mitarbeitenden. Bei der Umsetzung
achtet die Stiftung Schloss Spiez darauf, dass weder Sammlungsobjekte noch das historische Gebäude
Schaden nehmen. Die Massnahmen richten sich nach der «Covid-19-Verordnung besondere Lage» (in
Kraft ab 13.09.2021), den Vorgaben des BAG, kantonalen Richtlinien und dem Branchenkonzept des
Verbands der Museen der Schweiz, vms.

1. COVID-Zertifikatspflicht ab 16 Jahren
 Personen ab 16 Jahren müssen für den Besuch ein gültiges COVID-Zertifikat vorweisen.
 Zertifikate werden an der Kasse durch das Personal auf Ihre Gültigkeit hin geprüft. Dazu muss
  neben dem COVID-Zertifikat auch ein Ausweisdokument mit Foto vorgelegt werden (Pass,
  Identitätskarte, Führerausweis).
 Die Überprüfung eines Zertifikats erfolgt mittels der «COVID Certificate Check» App des BAG.
  Beim Prüfvorgang speichert die App keine Daten auf zentralen Systemen.
 Die Stiftung Schloss Spiez ist gesetzlich verpflichtet, die Zertifikatspflicht durchzusetzen: Werden
  nicht beide Dokumente vorgelegt oder sind diese unvollständig oder ungültig, ist es nicht erlaubt,
  eine Veranstaltung oder ein Gruppenangebot zu besuchen.
 Weitere Informationen zum COVID-Zertifikat s. Anhang 1 (unten).

2. Maskenpflicht in Innenräumen
 Im Eingangsbereich und den Serviceräumen (Schliessfächer, Toiletten resp. EG und UG) gilt eine
  Maskenpflicht für alle Personen.
 Im Schlossmuseum (Altschloss 1. OG und höher), der Schlosskirche oder dem Neuschloss sind alle
  Personen mit einem gültigen und geprüften Zertifikat von der Maskenpflicht befreit. Von der
  Maskenpflicht befreit sind auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.

3. Hygiene
 Für die Handhygiene steht beim Eingang und bei der Kasse Desinfektionsmittel bereit.
 Auf der Toilette können die Hände mit warmem Wasser und Flüssigseife gewaschen werden; zum
  Händetrocknen stehen Wegwerftücher aus Papier zur Verfügung.
 Die Gäste werden gebeten, mit Karte und kontaktlos zu bezahlen.
 Eine Plexiglasscheibe bei der Kasse schützt Gäste und Personal.

4. Soziale Distanz
 Im Eingangsbereich und den Serviceräumen gilt eine Abstandsregel von 1.5 Metern (EG und UG).
  Entsprechend ist vor der Kasse genügend freier Raum vorhanden und fürs Anstehen sind
  Markierungen angebracht.

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 Im Schlossmuseum (1. OG und höher), der Schlosskirche und dem
  Neuschloss entfällt durch die Zertifikatspflicht die soziale Distanz. Bei Veranstaltungen mit
  sitzendem Publikum müssen deshalb beispielsweise keine Plätze mehr freigelassen oder Abstände
  eingehalten werden.

5. Information
Hinweise und Massnahmen werden gut sichtbar und an wichtigen Stellen angebracht. Ausserdem wird
das vorliegende Konzept auf der Website publiziert und kann ausgedruckt an der Kasse bezogen
werden.

6. Schlossmuseum / Museumsshop / Schloss-Café
 Bei Anlässen im Schlossmuseum (Schlossführungen und Workshops) gilt zusätzlich das
  Schutzkonzept fürs Schlossmuseum und die darin enthaltenen Hygienemassnahmen.
 Für den Museumsshop und das Schloss-Café bestehen separate Schutzkonzepte.

Spiez, 13.09.2021
STIFTUNG SCHLOSS SPIEZ

Barbara Egli, Leitung Schloss und Museum

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Anhang 1

COVID-Zertifikatspflicht ab 13.09.2021
Zugang ins Schlossmuseum, in den Innenraum des Schloss-Cafés und Teilnahme an
privaten und öffentlichen Anlässen nur mit gültigem Covid-Zertifikat

         Der Einlass und die Teilnahme ist gemäss behördlicher Vorgabe nur für Personen mit einem
          gültigen Covid-Zertifikat möglich (für Geimpfte, negativ Getestete oder Genesene).
         Gleichzeitig mit dem Covid-Zertifikat muss ein amtlicher Ausweis (ID, Pass oder
          Führerausweis) vorgewiesen werden.
         Ein negativer Test ohne gültiges Covid-Zertifikat reicht nicht, um Zugang zu erhalten. Es muss
          ein gültiges Covid-Zertifikat zusammen mit einem amtlichen Ausweis beim Eingang
          vorgewiesen werden.
         Personen unter 16 Jahren benötigen kein Covid-Zertifikat. Unter 16-Jährige benötigen auch
          kein negatives Testresultat.

Gültigkeit des Covid-Zertifikats
         Für geimpfte Personen: 365 Tage ab Verabreichung der letzten Impfdosis.
         Für genesene Personen: Die Gültigkeit beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven PCR-
          Testresultat und dauert ab dem Testresultat 180 Tage.
         Für negativ getestete Personen
          PCR-Test: 72 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme
          Antigen-Schnelltest: 48 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme

          Wichtig: Für Selbsttests und Antikörpertests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt.

 Mehr Infos zum Covid-Zertifikat: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-
epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/covid-zertifikat.html#262961872

Covid-Zertifikat für geimpfte Personen
Jede Besucherin bzw. jeder Besucher muss beim Eingang ein gültiges Covid-Zertifikat zusammen mit
einem amtlichen Ausweis (ID, Pass oder Führerausweis) vorweisen. Das Covid-Zertifikat kann
entweder ausgedruckt (in Papierform) oder elektronisch (auf dem Handy) gezeigt werden.

Alle weiteren schriftlichen Impfnachweise wie Impfbestätigungen oder Einträge im
Impfbüchlein sind zwar Beleg einer durchgeführten Impfung, werden aber für den Zugang
nicht akzeptiert.

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Covid-Zertifikat in Papierform

Die Person weist folgendes vor:

     1. Ausgedrucktes Covid-Zertifikat
     2. Amtlicher Ausweis (ID, Pass oder Führerausweis)
        Die Personenidentifikation muss übereinstimmen.

Bemerkungen:

         Impfung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
         Der Impfnachweis ist unmittelbar nach erfolgter zweiter Impfung gültig (es gibt keine
          zweiwöchige Wartefrist)
         Personen, die nur eine Impfung erhalten: Steht auf dem Zertifikat recht «Dosis 1/1» heisst das,
          dass die Person nur eine Impfung benötigt, diese bereits erhalten hat und somit als voll geimpft
          gilt. Steht rechts «Dosis 2/2», bedeutet es, dass die Person von zwei benötigten Impfungen
          zwei erhalten hat.

Covid-Zertifikat in der App

Die Person weist beim Eingang folgendes vor:

     1. Covid-Zertifikat in der App «COVID Certificate»
        Die App kann hier kostenlos heruntergeladen werden:
        Apple App Store: https://apps.apple.com/us/app/covid-certificate/id1565917320?ign-
        itsct=apps_box_link&ign-itscg=30200
        Google Play Store:
        https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.admin.bag.covidcertificate.wallet
        Huawei AppGallery: https://appgallery.huawei.com/#/app/C104434571

     2. Amtlicher Ausweis (ID, Pass oder Führerausweis)
        Die Personenidentifikation muss übereinstimmen.

Covid-Zertifikat für genesene Personen
Jede Besucherin bzw. jeder Besucher muss beim Eingang ein gültiges Covid-Zertifikat zusammen
mit einem amtlichen Ausweis (ID, Pass oder Führerausweis) vorweisen. Das Covid-Zertifikat kann
entweder ausgedruckt (in Papierform) oder elektronisch (auf dem Handy) gezeigt werden.

Genesene Personen, die eine Covid-Erkrankung durchgemacht haben, müssen diese vorgängig durch
einen Arzt (Hausarzt) bestätigen und sich davon ein Covid-Zertifikat ausstellen lassen. Die
Erkrankung darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.

Zutritt ist nur mit einem gültigen Covid-Zertifikat möglich. Alle weiteren, bisher gültigen
Belege einer durchgemachten Covid-Erkrankung (ärztliche Atteste, Isolationsaufhebungs-
verfügungen, Labornachweis, kantonale Bestätigungen etc.) werden für den Zugang nicht
akzeptiert.

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Covid-Zertifikat für getestete Personen
Jede Besucherin bzw. jeder Besucher muss beim Eingang ein gültiges Covid-Zertifikat zusammen mit
einem amtlichen Ausweis (ID, Pass oder Führerausweis) vorweisen. Das Covid-Zertifikat kann
entweder ausgedruckt (in Papierform) oder elektronisch (auf dem Handy) gezeigt werden. Folgende
Tests sind gültig, um ein Covid-Zertifikat zu erhalten:

         PCR-Test: Muss mindestens 24 Stunden vor der Veranstaltung beim Hausarzt, in Apotheken
          oder einem entsprechenden Testzentrum durchgeführt werden. Das Resultat muss beim Zutritt
          zu der Veranstaltung in Form eines Covid-Zertifikats vorliegen und hat eine Gültigkeit von
          72 Stunden.
         Antigen-Schnelltest: Muss mindestens 30 Minuten vor der Veranstaltung beim Hausarzt, in
          Apotheken oder in einem Testzentrum durchgeführt werden. Das Resultat muss beim Zutritt
          zu der Veranstaltung in Form eines Covid-Zertifikats vorliegen und hat eine Gültigkeit von
          48 Stunden.

Wichtig: Für Selbsttests und Antikörpertests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt.

Spiez, 13.09.2021
STIFTUNG SCHLOSS SPIEZ

Barbara Egli, Leitung Schloss und Museum

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