Covid-19 Schutzkonzept - Version 10. 1 - TTC Bülach
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Covid-19 Schutzkonzept Tischtennisclub Bülach Version 10.1 1 Ausgangslage komplett überarbeitete Version Das vorliegende Covid-19 Schutzkonzept des Tischtennisclubs Bülach zeigt auf, wie das Training ab dem 22. Oktober 2021 unter Einhaltung der übergeordneten Grundsätze, das heisst. der Einhaltung der Hygieneregeln des BAG, des Social-Distancing, das Contact- Tracing und dem Schutz der besonders gefährdeten Personen, stattfinden kann. Dieses Schutzkonzept basiert auf dem am 30. April 2020 vom Bundesamt für Gesundheit und Bundesamt für Sport plausibilisierten Covid-19 Schutzkonzept unseres Dachverbands Swiss Table Tennis (STT) sowie der Anpassung von STT per 13. September 2021. 2 Ziele des Covid-19 Schutzkonzeptes Tischtennisclub Bülach Das Konzept verfolgt folgende Ziele: • Tischtennistraining unter Einhaltung der übergeordneten Grundsätze und der geltenden Hygienevorschriften des Bundesamtes für Gesundheit BAG • Vermittlung von Sicherheit für unsere Spieler durch die Definition klarer Regeln, was erlaubt ist und was nicht. • Swiss Table Tennis und der Tischtennisclub Bülach zählen auf die Solidarität und Selbstverantwortung der Trainer, Tischtennisspieler und ihrer Eltern – wir sind und bleiben solidarisch und halten uns an die Vorgaben. Unser vorbildliches Verhalten dient dem Tischtennissport! 3 Das wichtigste in Kürze • Zertifikatspflicht für Wettkampfbetrieb • Zertifikatspflicht im Trainingsbetrieb o Ausnahme: spezielle Trainingseinheit für beständige Gruppe am Dienstagabend. • Teilnehmer einer Beständigen Gruppe, dürfen an allen Trainingseinheiten und Wettkämpfen teilnehmen unter vorzeigen eines gültigen Zertifikats. • Pflicht zum Ausfüllen von Anwesenheitslisten • Maskenempfehlung • Impfempfehlung (Swiss Olympic) Präsident Martin Furer info@ttcbuelach.ch
4 Rahmenbedingungen Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 13. September 2021 folgende Bestimmungen: Covid-Zertifikat (geimpft – genesen – getestet) Für Veranstaltungen im Innenbereich (Sportveranstaltungen, Vereinsanlässe) gilt Zertifikatspflicht. • Die Zertifikatspflicht gilt für Personen ab 16 Jahren. • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind nicht zertifikatspflichtig. • Der TTC Bülach hat die Aufgabe, die Covid-Zertifikate von Teilnehmenden und Besucher*innen zu überprüfen. • Damit die Echtheit und Gültigkeit des Covid-Zertifikats überprüft werden kann, steht die «COVID Certificate Check»-App kostenlos zur Verfügung. • Ausgenommen von der Zertifikatspflicht im Innenbereich* sind regelmässige Trainings mit maximal 30 Personen, bei denen sich die teilnehmenden Personen alle kennen und die in abgetrennten Räumlichkeiten) in beständigen Gruppen durchgeführt werden**. * gilt nur für Sportanlagen, in denen nicht generell eine Zertifikatspflicht besteht. ** eine Beständige Gruppe nach BASPO FAQ: Gibt es im Sport Ausnahmen für die Zertifikatspflicht? Ja. Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind Aktivitäten, die in abgetrennten Räumlichkeiten in einem Verein oder in einer anderen beständigen Gruppe, die sich nicht mit anderen Gruppen oder Anlagenbenutzenden mischen können und von höchstens 30 Personen ausgeübt werden. Die Teilnehmenden müssen dem Organisator bekannt sein. Es gilt nur für Gruppen, die regelmässig (beispielsweise wöchentlich) zusammen trainieren oder üben. Eine Gruppe bleibt beständig – auch wenn einzelne Teilnehmende aufgrund von Krankheiten oder Ferien nicht an allen Trainings teilnehmen. Ebenfalls möglich ist es neue Personen (z.B. im Rahmen von Schnuppertrainings) in die Gruppe zu integrieren. Ausserdem muss in diesen Räumlichkeiten eine wirksame Lüftung vorhanden sein und die Einrichtung darf im Falle von Veranstaltungen höchstens zu zwei Drittel der Kapazität belegt sein. Präsident Martin Furer info@ttcbuelach.ch
5 Folgende Grundsätze müssen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zwingend eingehalten werden: 5.1 Nur symptomfrei ins Training und an den Wettkampf Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. gehen sich testen. 5.2 Maskenpflicht und Abstand halten Für Aktivitäten im Aussenbereich und für Aktivitäten im Innenbereich ohne Zertifikatspflicht: • Auf Shakehands und Abklatschen soll weiterhin verzichtet werden. • In Innenräumen, wo die sportliche Aktivität nicht ausgeübt wird, wie Garderoben, Tribünen, Gänge etc. gilt eine Gesichtsmaskenpflicht • Für alle ab 12 Jahren, die nicht direkt am Training beteiligt sind (insbesondere Eltern), gilt in Innenräumen eine Gesichtsmaskenpflicht. 5.3 Gründlich Hände waschen Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld. 5.4 Bedingungen für Trainings Trainings im Aussenbereich können ohne Einschränkung ausgeübt werden. Trainings in Innenräumen sind für beständige Gruppen von maximal 30 Personen möglich, welche regelmässig und in abgetrennten Räumlichkeiten zusammen trainieren. 5.5 Übergeordnete Schutzkonzepte Sämtlich Schutzkonzepte von den Turnhallenvermietern sind als übergeordnet anzusehen und die Richtlinien dieser müssen unter allen Bedingungen erfüllt werden. 6 Veranstaltungen Bei Veranstaltungen in Innenräumen gibt es eine Zertifikatspflicht. Achtung: Erlaubt der Organisator die Konsumation von Speisen und Getränken in Innenräumen, so gilt in diesen Zertifikatspflicht. 7 Präsenzlisten führen Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Personen, die an der Trainingseinheit leitet, Präsident Martin Furer info@ttcbuelach.ch
sind verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 8). 8 Corona-Beauftragte/r des Vereins Der TTC Bülach benennt Martin Furer als Covid-19-Verantwortlichen des Vereins. Dieser ist die Ansprechperson für Spieler, Eltern und Trainer im Zusammenhang mit Fragen während der Covid-19 Schutzmassnahmen. Er kontrolliert, ob die Vorgaben aus diesem Konzept eingehalten werden. Alle Vorstandsmitglieder gehören zur Covid-19-Kommission und haben das Recht Ermahnungen und Sperren in Rücksprache mit den restlichen Mitgliedern auszusprechen. Es wird wie folgt kommuniziert: • Versand per E-Mail an alle Vereinsmitglieder und alle Trainer • Veröffentlichung auf der Webseite des TTC Bülach • Aushang in allen Trainingslokalen • Berufsschule Bülach • Stadt Bülach, Sportamt Durch den Vorstand geprüft: Bülach, 22. Oktober 2021 Präsident: Martin Furer Anhang 1: CheckIn TTC Bülach Anhang 2: Mail BASPO Anhang 3: Schutzkonzept BSB, Version 04.10.2021 Anhang 4: Schutzkonzept Primarschule Bülach Turnhalle, Version 13.09.2021 Anhang 5: Muster-Schutzkonzept STT, Version vom 15.09.2021 Präsident Martin Furer info@ttcbuelach.ch
Anhang 1: CheckIn TTC Bülach Präsident Martin Furer info@ttcbuelach.ch
Check-In Obligatorische Registrierung für alle Spieler bei jedem Besuch einer Trainingslokalität des TTC Bülach. 1. Beim ersten Besuch: Laden Sie die Mindful App herunter. Scannen Sie dafür einfach den Check-In QR-Code mit ihrer Kamera, wir leiten Sie in den App Store weiter. 2. Ab dem 2. Besuch nur noch die App starten und den QR-Code scannen, um einzuchecken. Beim Verlassen des Trainings/Matches auf dem Handy auschecken. Alternative: Eintrag von Hand auf dem bereit liegenden Formular. Selbstdeklaration: Mit dem Check-In bestätigen Sie, dass Sie symptomfrei sind und sich in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikoland aufgehalten haben. Die Mindful Check-In App speichert Ihre verschlüsselten Daten 14 Tage lang. Anschliessend werden die Daten automatisch und unwiderruflich gelöscht.
Anhang 2: Mail BASPO Präsident Martin Furer info@ttcbuelach.ch
Aufgrund des Wünschens und ausdrücklichen Verlangens der Offenlegung des Mailverkehrs zwischen einem Vereinsmitglied und der Redaktion des BASPO, haben wir diesen entsprechend aufbereitet. Sämtlichen textlichen Inhalte wurde übernommen, einzig wurden aus Persönlichkeitsrechtlichen Gründen die Namen von beiden Parteien, sowie aus darstellerischer Sicht, diverse Absätze entfernt. Der Text hat direkten Einfluss auf die abzustimmenden Punkte der laufenden GV. Das Originalmail steht dem Vorstand des TTC Bülach zur Verfügung und kann gerne unter Rücksprache mit dem entsprechenden Vereinsmitglied, weitergeleitet werden. Vorstand, Präsident Martin Furer, 22.10.2021 Von: Gesendet: Mittwoch, 6. Oktober 2021 15:37 An: info@ttcbuelach.ch Betreff: Fwd: Beständige Gruppe Sehr geehrter Herr XXX Danke für die Rückfrage. Gemäss den Regeln des Bundes ist es möglich, dass Sie sich sowohl der beständigen Dienstags-Gruppe anschliessen können, als auch bei anderen beständigen Gruppen. Sie müssen sich jedoch jenen Trainingsgruppen als regelmässiges «Mitglied» anschliessen, sodass auch dort jeweils die beständige Gruppe besteht und die trainingsverantwortliche Person jederzeit eine Teilnehmendenliste der Gruppe vorweisen kann. Diese unten zitierte Ausnahmeregel gilt für Personen mit und ohne Zertifikat. Die Vorgaben Ihres Vereines können jedoch durchaus strenger sein als diejenigen des Bundes. Dies möglicherweise deshalb, weil der Verein an allen anderen Trainingstagen als beim von Ihnen erwähnten Dienstagstraining die Räumlichkeiten ausschliesslich für Zertifizierte frei gibt, was dann weniger Restriktionen zur Folge hat (z.B. keine Kapazitätsbeschränkung, Möglichkeit der Überschneidung der diversen Gruppen in den Garderoben). Oder aber der Verein hat mit dem Hallenbetreiber vereinbart, dass nur ein einzelnes Training, jenes vom Dienstag, unter Ausnahmebedingungen stattfinden kann und dass die Räumlichkeiten danach gemäss dem Schutzkonzept des Hallenbetreibers zu reinigen und lüften sind. Es ist allerdings nicht ganz nachvollziehbar, weshalb Sie nun als Teilnehmer des besagten Dienstagstrainings nicht mehr in die anderen Trainings gehen dürfen, denen Sie sich als fixes «Gruppenmitglied» anschliessen würden. Eine Durchmischung von zertifizierten und nicht zertifizierten Personen gibt es ja überall im Alltag. Vielleicht können Sie es nochmals mit dem Vorstand besprechen, sodass der Verein zertifizierte Dienstagsteilnehmer nicht benachteiligt. Ich hoffe, ich habe Ihre Frage nun verstanden und konnte sie zu Ihrer Zufriedenheit beantworten. Freundliche Grüsse YYY Redaktorin Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Bundesamt für Sport BASPO Kommunikation CH-2532 Magglingen info@baspo.admin.ch www.baspo.ch Von: Gesendet: Dienstag, 5. Oktober 2021 16:25 An: _BASPO‐Info Betreff: Re: Beständige Gruppe Sehr geehrte Frau YYY, 1
Herzlichen Dank für Ihre sofortige Rückmeldung. Die Frage ist aber für mich noch nicht ganz beantwortet. Unser Verein erlaubt an allen anderen Trainingstagen das Training nur mit gültigem Covid‐Zertifikat. Die Teilnehmer der beständigen Gruppe vom Dienstag‐Training dürfen auch trotz gültigem Covid‐Zertifikat (wozu ich als geimpfter zähle) nicht an den anderen Trainingstagen trainieren gehen. Mein Verständnis der BAG‐Vorgaben ist, dass ich mit gültigem Zertifikat immer trainieren kann, egal ob ich zu einer beständigen Gruppe von max. 30 Leuten mitmache oder nicht. Dies habe ich versucht im Internet ausfindig zu machen, bisher ohne Erfolg. Wie interpretieren Sie diesen Sachverhalt? Beste Grüsse. XXX schrieb am Di., 5. Okt. 2021, 14:37: Sehr geehrter Herr XXX Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ja, Sie können ohne Weiteres noch in einer zweiten (oder dritten) Gruppe trainieren, die den Ausnahmebedingungen gemäss Informationen auf unserer Webseite entspricht. Auch diese zweite Trainingsgruppe, wenn auch diejenige für sich beständig ist, könnte gemäss den Ausnahmebedingungen ohne 3G sein. Hier nochmals der entsprechende Absatz in unseren FAQ https://www.baspo.admin.ch/de/aktuell/covid-19- sport.html: Gibt es im Sport Ausnahmen für die Zertifikatspflicht? Ja. Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind Aktivitäten, die in abgetrennten Räumlichkeiten in einem Verein oder in einer anderen beständigen Gruppe, die sich nicht mit anderen Gruppen oder Anlagenbenutzenden mischen können und von höchstens 30 Personen ausgeübt werden. Die Teilnehmenden müssen dem Organisator bekannt sein. Es gilt nur für Gruppen, die regelmässig (beispielsweise wöchentlich) zusammen trainieren oder üben. Eine Gruppe bleibt beständig – auch wenn einzelne Teilnehmende aufgrund von Krankheiten oder Ferien nicht an allen Trainings teilnehmen. Ebenfalls möglich ist es neue Personen (z.B. im Rahmen von Schnuppertrainings) in die Gruppe zu integrieren. Ausserdem muss in diesen Räumlichkeiten eine wirksame Lüftung vorhanden sein und die Einrichtung darf im Falle von Veranstaltungen höchstens zu zwei Drittel der Kapazität belegt sein. Ich hoffe, diese Information dient Ihnen und wünsche Ihnen schöne Trainings und gute Gesundheit! Freundliche Grüsse YYY Redaktorin Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Bundesamt für Sport BASPO Kommunikation CH-2532 Magglingen info@baspo.admin.ch www.baspo.ch Von: Gesendet: Dienstag, 5. Oktober 2021 13:16 An: _BASPO‐Info Betreff: Beständige Gruppe Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe eine Frage, worauf ich in den FAQ keine Antwort finden konnte und hoffe, dass Sie mir diese beantworten können. Wenn ich als geimpftes Vereinsmitglied in einer beständigen Gruppe mit ungeimpften jeden Dienstag in der Halle Tischtennis trainiere, darf ich dann an den anderen Trainingsdaten unter 3G Vorgaben ebenfalls trainieren? Für Ihre Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus. Beste Grüsse. XXX 2
Anhang 3: Schutzkonzept BSB, Version 04.10.2021 Präsident Martin Furer info@ttcbuelach.ch
Berufsschule Bülach Technik Wirtschaft Weiterbildung Corona Schutzkonzept Merkblatt und Handlungsanweisungen Nachfolgendes Konzept beschreibt die Grundprinzipien und Handlungsanweisungen zum Schulbetrieb an der Berufsschule Bülach im Kontext der COVID-19-Pandemie. Das Konzept beruht auf der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie im Bildungsbereich vom 22. September 2021 sowie der Richtlinie COVID-19 – Rahmenbedingungen des Unterrichts an den Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II und Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten im Schuljahr 2021/22 des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (Richtlinie COVID-19). Gültigkeit Das Konzept und die Handlungsanweisungen sind bis auf Weiteres gültig. Die Anweisungen sind für alle Akteure verbindlich. Zielsetzung Das Ziel der Schutzmassnahmen ist es, Personen, welche berechtigten Zugang zur Berufsschule Bülach haben, vor einer Ansteckung zu schützen sowie gefährdete Personen bestmöglich zu schützen. Gefährdete Lehrpersonen und Mitarbeitende Besonders gefährdete Lehrpersonen sowie Angehörige des Verwaltungs- und Betriebspersonals können ihre Arbeit von zu Hause aus erfüllen. Als besonders gefährdete Personen gelten schwangere Frauen sowie Personen, die folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz- Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs, Adipositas (Liste BAG). Lehrpersonen und Mitarbeitende machen ihre besondere Gefährdung durch eine persönliche Erklärung geltend. Die Schule kann ein ärztliches Attest verlangen. Homeoffice-Empfehlung für nicht-pädagogisches Personal Wo Homeoffice aufgrund der Art der Tätigkeiten möglich ist, erfüllen die nicht-pädagogischen Mitarbeitenden ihre Verpflichtungen von zu Hause aus. Die Sekretariate sind geöffnet; Post und Telefondienst werden sichergestellt. Maskentragpflicht In den Innenräumen der öffentlichen Schulen der Sekundarstufe II muss jede Person eine Maske tragen. Keine Maskentragpflicht gilt: wenn das Tragen einer Maske den Unterricht wesentlich erschwert, wobei in solchen Situationen der Mindestabstand einzuhalten oder der Schutz durch andere Schutzmassnahmen zu gewährleisten ist, in für die Konsumation von Speisen und Getränken vorgesehenen Aufenthaltsräumen während der sitzenden Konsumation, für Personen, die nachweisen, dass sie über ein gültiges Covid-19-Impfzertifikat oder ein gültiges Covid-19-Genesungszertrifikat verfügen oder am wöchentlichen Testen bei ihrem Arbeitgeber teilnehmen. Der Nachweis wird von den Lernenden gegenüber der Klassenlehrperson und vom Lehr- und Schulpersonal gegenüber der Abteilungsleitung resp. dem Rektorat erbracht. Die den Nachweis prüfenden Personen sind berechtigt, die Gültigkeitsdauer des Zertifikats oder das Testdatum zu erfassen. Personen mit einer ärztlich bescheinigten Maskentragdispens sind verpflichtet, sich wöchentlich mittels PCR-Test zu testen. Die Testkosten gehen dabei zulasten des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA). Quarantäneregeln an der Schule Bei einem positiven Fall entscheidet das kant. Contact Tracing, wer zu den engen Kontakten gehört, die sich in Quarantäne begeben müssen. Von der Quarantäne befreien können sich Genesene und Geimpfte, indem sie ihr Zertifikat auf die Website des Contact Tracings hochladen.
Berufsschule Bülach 2/4 Pädagogisches Konzept / Stundenplan Schulbetrieb gesamte Schule Generell findet der Präsenzunterricht in den vollen Klassen statt. Grosse Klassen werden in grossen Zimmern platziert, sodass der grösstmögliche Abstand gewährleistet werden kann. Die Mittagszeit findet in der Mensa oder ausserhalb des Areals statt. In der Mensa Schwerzgrueb und Lindenhof steht eine begrenzte Anzahl Plätze zum Mittagessen zur Verfügung. Die Klassenzimmer (ausser IKA und Informatikzimmer) bleiben in den Pausen geöffnet und dürfen als Aufenthaltsraum genutzt werden. Die Präsenzkontrolle erfolgt mittels Intranet Sek II und Klassenspiegel. Veranstaltungen Klassenveranstaltungen (Schuljahresbeginn, Abschluss) dürfen durchgeführt werden. Veranstaltungen wie Gesamtkonvente, Lehrerkonferenzen dürfen als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Schulische Veranstaltungen in Innenräumen, die zu den üblichen Tätigkeiten der Schule gehören dürfen mit bis zu 50 Personen ohne Covid-Zertifikat stattfinden. An diesen Anlässen gilt eine Maskenpflicht und die Kontaktdaten werden erfasst. Zudem muss der Abstand nach Möglichkeit eingehalten werden und die Räume dürfen zu höchstens zwei Dritteln ihrer Kapazität besetzt werden. Es dürfen keine Speisen oder Getränke konsumiert werden. Bei einer grösseren Teilnehmerzahl gilt die Zertifikatspflicht. Davon ausgenommen sind Lehrpersonen und das Schulpersonal. Für sie gilt eine Maskenempfehlung und der erforderliche Abstand ist einzuhalten. Erwachsenenbildung Ab dem 13. September 2021 gilt für Veranstaltungen in Innenräumen eine generelle Zertifikatspflicht. Von der Zertifikatspflicht ausgenommen sind Weiterbildungsveranstaltungen mit weniger als 30 Personen, sofern es sich um «beständige Gruppen» handelt, die dem Anbieter bekannt sind. Für die Tertiärstufe B sowie die Weiterbildung gilt eine durchgehende Maskentragpflicht. Während des Unterrichts kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, sofern der Unterricht durch die Maske wesentlich erschwert wird, wobei in solchen Situationen der Mindestabstand einzuhalten oder der Schutz durch andere Schutzmassnahmen zu gewährleisten ist. Die Studierenden werden durch die Abteilung Weiterbildung oder direkt durch die Lehrperson informiert. Sportunterricht Sportaktivitäten sind in Innenräumen wie auch im Freien ohne Einschränkungen zulässig. Sportgeräte werden nach dem Gebrauch (Wechsel von Klassen) durch die Klasse desinfiziert. Die Belegung der Garderoben ist auf eine Klasse begrenzt. Die jeweilig eintreffende Klasse wartet, bis die Garderobe durch die vorangehende Klasse freigegeben wird. Der geordnete Ablauf bei der Nutzung der Garderoben wird aktiv von den Lehrpersonen kontrolliert. Nutzung der Turnhalle durch Dritte Die Turnhalle ist seit dem 10. Mai 2021 wieder geöffnet. Mieter dürfen die Halle unter Einhaltung der für ihren Sport gültigen Regeln nutzen. Mediothek Die Mediothek in der KZU ist auch für die Lernenden der BSB geöffnet.
Berufsschule Bülach 3/4 Exkursionen Exkursionen mit einem eindeutigen unterrichtsrelevanten Bezug können beantragt werden. Sie sind bewilligungspflichtig. Die Schulleitung orientiert sich bei der Beurteilung an der zum Zeitpunkt des Antrags herrschenden COVID-Situation. Allgemeine Schutzmassnahmen Die allgemeinen Verhaltens- und Hygienemassnahmen des BAG gelten für alle und sind konsequent umzusetzen. Sie sind in den Schulhäusern gut sichtbar publiziert: Hände regelmässig und gründlich mit Seife waschen. Desinfektionsmittel dann verwenden, wenn Hände nicht gewaschen werden können. Kein Händeschütteln. Ins Taschentuch oder in die Armbeuge husten und niesen. Bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben. Klassenübergreifende Durchmischungen vermeiden. Verpflegung Der Kiosk im Schulhaus Schwerzgrueb ist geöffnet; der Aufenthaltsraum steht zur Verfügung. Die Hygiene- und Abstandsregeln, die Sitzpflicht für die Konsumation von Speisen und Getränken, sind einzuhalten. Die KZU-Mensa ist geöffnet und steht auch den BSB-Lernenden zur Verfügung. Die Lernenden können ihre eigene Verpflegung mitbringen und diese unter Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln vor Ort konsumieren. Essen in den Klassenzimmern, ausser in den IKA-und Informatikzimmern, ist erlaubt (Einnahme sitzend unter Einhaltung des Mindestabstands; Maskentragpflicht, wenn Konsumation beendet). Organisatorisches An den Haupteingängen stehen Handhygienestationen zur Verfügung. In den Klassenzimmern stehen Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher zur Verfügung. In den Klassenzimmern steht Desinfektionsmittel zur Verfügung. Nach Abschluss des Unterrichts reinigen die Lernenden und Weiterbildungsteilnehmenden die Tischoberflächen nach Anweisung der Lehrperson (in den IKA-Zimmern ebenfalls Tastatur und Mäuse, in den Labors die Schaltflächen). Die sanitären Anlagen werden mehrmals täglich vom Reinigungspersonal gereinigt und kontrolliert, der Abfall fachgerecht entsorgt. Alle Räumlichkeiten & Korridore werden regelmässig und ausgiebig gelüftet (auch während des Unterrichts). Schulanlage, Pausenplatz Die Schulanlage ist für Lernende, Weiterbildungsteilnehmende, Lehrpersonen, Mitarbeitende, Mieter (Vereine), beauftragte Lieferanten etc. offen. Personen, die nicht direkt im Schulbetrieb involviert sind oder keinen Termin mit der Schulleitung/Lehrperson haben, bleiben dem Schulareal fern (z. B. Eltern/Bekannte, welche die Lernenden zur Schule fahren). Grössere Gruppierungen auf der Aussenanlage sind zu vermeiden. Quarantänemassnahmen für Rückreisende aus Risikoländern Die Rückkehr aller Lernenden an die Schule nach Ferien stellt epidemiologisch eine entscheidende Phase dar, weil viele Personen nach Reisetätigkeiten wieder aufeinandertreffen. Auskunft über die geltenden Regelungen finden Sie hier: Einreise in die Schweiz Quarantäne für Einreisende
Berufsschule Bülach 4/4 Lernende und Weiterbildungsteilnehmende, welche aufgrund der Bestimmungen im Zusammenhang mit ihrer Reisetätigkeit nicht am Unterricht teilnehmen können, haben keinen Anspruch auf Fernunterricht. SwissCovid-App und Covid-Zertifikat Die SwissCovidApp schützt vor kollektiven Quarantänemassnahmen. Je mehr Beteiligte die App nutzen, desto eher sind gezielte anstatt flächendeckende Quarantänemassnahmen möglich. Die Schule empfiehlt nachdrücklich das Runterladen der SwissCovid-App. Sprachaufenthalte: Im EU-Raum und Grossbritannien sind Covid-Zertifikate Voraussetzung für die Einreise und die meisten Freizeitaktivitäten. Es gilt zu beachten, dass das langfristige Covid- Zertifikat erst zwei Wochen nach der zweiten Impfung ausgestellt wird (bei Genesenen zwei Wochen nach der ersten Impfung). Isolation / Quarantäne / Erkennen von Covid-19-Symptomen Die Schule empfiehlt Mitarbeitenden, Lehrpersonen und Lernenden die regelmässige Durchführung von Selbsttests, um einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten. Vollständig geimpfte oder genesene Personen müssen sich nicht mehr in Quarantäne begeben, wenn sie Kontakt mit einer an Covid-19 erkrankten Person hatten. Mitarbeitende, Lernende und Weiterbildungsteilnehmende, die typische Krankheitssymptome auf- weisen, informieren unverzüglich die Abteilungsleitung und bleiben der Schule fern. Mitarbeitende sowie Lernende und Weiterbildungsteilnehmende, die nicht vollständig geimpft sind und Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person im engeren Umfeld haben, informieren unverzüglich die Abteilungsleitung und bleiben der Schule fern. Lernende, Lehrpersonen und Mitarbeitende, die sich in Quarantäne befinden, informieren unverzüglich die Abteilungsleitung oder das Sekretariat und reichen die Quarantäne- anordnung ein. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen während des Schulbetriebes wird die Person aufgefordert, eine Hygienemaske zu tragen und ggf. nach Hause zu fahren. Beim Erkennen und Einschätzen von Covid-19-Symptomen stützen sich Schulleitung und Lehrpersonen auf das «Merkblatt Corona Ersteinschätzung durch Lehrpersonen» ab. Ab zwei Krankheitsfällen mit einer neuen Virusvariante in derselben Klasse innerhalb von 10 Tagen prüft das Contact Tracing eine Schnelltestung für die Klasse und eine Klassenquarantäne. Herausgabe von Kontaktdaten Die Schule kann auf Anfrage des kantonsärztlichen Dienstes die Kontaktdaten der Lernenden und Weiterbildungsteilnehmenden zur Verhinderung von Ansteckungsketten an das kantonale Contact Tracing weiterleiten. Die Schule kann auf Anfrage des kantonsärztlichen Dienstes die Kontaktdaten von Mietern und Veranstaltungsteilnehmenden an das Contact Tracing weiterleiten (Identifizierung und Benachrichtigung ansteckungsverdächtiger Personen nach Artikel 33 Epidemiengesetz). Auftreten von Covid-19-Erkrankungen im Schulbetrieb Hat sich ein Mitglied der Schulgemeinschaft mit dem Coronavirus infiziert, werden die Teilnehmenden der betreffenden Klassen nach Vorgabe informiert. Kontaktstelle Verantwortliche Person für die Umsetzung des Konzepts und für den Kontakt mit den zuständigen Behörden: John Coviello, Rektor. Berufsschule Bülach Bülach, 29. September 2021 Die Schulleitung
Anhang 4: Schutzkonzept Primarschule Bülach Turnhalle, Version 13.09.2021 Präsident Martin Furer info@ttcbuelach.ch
Ressort Bildung Schutzkonzept Turnhallen der Primarschule Bülach – gültig ab 13.09.2021 Bestimmungen für externe Mieter im Kontext der COVID-19 Pandemie 1. Ausgangslage Die Sporthalle steht allen Personengruppen mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Einschränkungen gemäss geltender Nutzungsordnung zur Verfügung. Sämtliche Vorgaben des Bundes und des Kantons sind einzuhalten, insbesondere die Hygiene- und Abstandsvorschriften. Dazu zählen vor allem folgende Verhaltensregeln: • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Anlage nicht betreten • Der Mindestabstand von 1.5m ist von allen Personen in Eigenverantwortung jederzeit einzuhalten. • Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten. • Die BAG Richtlinien sind gut sichtbar beim Eingang aufgehängt. 2. Vereins- und Schulbetrieb Für den Vereins- oder Schulbetrieb gelten zusätzlich deren eigenen Schutzkonzepte. Es ist Aufgabe der Vereine, vertreten durch die Bewilligungsnehmerin bzw. den Bewilligungsnehmer, sicherzustellen, dass alle: • Trainerinnen und Trainer • Sportlerinnen und Sportler • Eltern (für Nachwuchstrainings) detailliert über das Schutzkonzept ihrer Sportart informiert sind, die geltenden Schutzmassnahmen kennen und strikt einhalten. Die Primarschule und die Stadt Bülach als Betreiber der Sportanlagen werden auf Missstände hinweisen und sind berechtigt Personen von der Anlage zu weisen. Im Wiederholungsfall wird die Nutzungserlaubnis für die Sportanlage per sofort entzogen. 3. Regeln für die Benützung der Turnhallen von Schulanlagen Nur Vereine und Gruppen, die eine Bewilligung des Sportamtes für die Durchführung des Trainingsbetriebes haben, dürfen die Turnhallen nutzen. Zuschauer, Eltern oder andere Personen, die nicht aktive Mitglieder der Trainingsgruppe sind, dürfen die Schul- oder Sportanlage nicht betreten. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Anlage nicht betreten. Für Veranstaltungen in Innenräumen gilt ab 13.9.21 gemäss Bunderatsbeschluss vom 8.9.21 grundsätzlich eine Zertifikatspflicht für alle Personen über 16 Jahre. Ausgenommen davon sind Vereine oder Sportgruppen, die sich regelmässig in immer der gleichen Zusammensetzung treffen. Hingegen gilt für die Vermietung der Turnhallen an Private, welche die Halle für einen einmaligen Anlass (z.B. Geburtstage, kulturelle Veranstaltungen, Fest mit Kindern) mieten die Zertifikatspflicht (ab 16 Jahren). Der verantwortliche Veranstalter hat im Vorfeld (anlässlich der Reservation) das Zertifikat und eine Ausweiskopie der jeweiligen Schutzkonzept Turnhallen der Primarschule Bülach, gültig ab 13.09.2021 Seite 1 von 2
Leitungspersonen / erwachsenen Personen der Reservationsstelle vorzulegen. Personen, die nicht als Familie oder Wohngemeinschaft zusammenleben, müssen das Social Distancing (1.5m Abstand) in Eigenverantwortung einhalten. Für den Trainingsbetrieb gilt das vom Verein erstellte Schutzkonzept unter Einhaltung der übergeordneten Richtlinien. 4. Verantwortlichkeiten der Umsetzung vor Ort Der Verein muss eine verantwortliche Person benennen (Vorstandsmitglied, J+S Coach, Leiter/innen etc.), welche die Weisungen und das Konzept kontrolliert und sicherstellt. Stichproben werden vom Sportamt oder der Primarschule Bülach angeordnet und regelmässig durchgeführt. 5. Schriftliche Protokollierung der Teilnehmenden Contact Tracing: Die Kontaktdaten müssen von den Nutzern (Vereinen oder Schulen) erfasst und für 14 Tage archiviert werden. Auf behördliche Anordnung müssen die Kontaktdaten jederzeit übermittelt werden können. 6. Eingeschränkte Nutzung und Maximalbelegung Es gilt keine Maximalbelegung mehr, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden können. Die Garderoben, Duschen und Toiletten können unter Einhaltung der Abstandsregel genutzt werden. 7. Reinigung / Desinfektion Für die Reinigung und Desinfektion der Trainings-, Turn- und Spielgeräte sind die Nutzenden selber verantwortlich. • Hände werden vor und nach jedem Training gründlich gewaschen. • Desinfektionsmittel ist Sache der Nutzenden. • Türgriffe und Handläufe werden durch die Nutzenden nach dem Training desinfiziert. • Verunreinigungen auf dem Hallenboden sind durch die Nutzenden nach dem Training aufzuwischen. 8. Geltungsdauer Die Primarschule Bülach behält sich das Recht vor, dieses Dokument je nach Massnahmen des BAG und des Bundesrates kurzfristig zu aktualisieren. Das aktuellste Konzept wird jeweils auf der Homepage der Primarschule aufgeschaltet sowie in den Turnhallen angeschlagen und erhält dadurch seine Gültigkeit. Genehmigt durch die Geschäftsleitung Bildung am 20.09.2021. Virginia Locher, Schulpräsidentin Markus Fischer, Leiter Bildung Schutzkonzept Turnhallen der Primarschule Bülach, gültig ab 13.09.2021 Seite 2 von 2
Anhang 5: Muster-Schutzkonzept STT Version vom 15.09.2021 Präsident Martin Furer info@ttcbuelach.ch
Platzhalter Vereinslogo XY Rahmenbedingungen Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 13. September 2021 folgende Bestimmungen: Covid-Zertifikat (geimpft – genesen – getestet) - Für Veranstaltungen im Innenbereich (Sportveranstaltungen, Vereinsanlässe) gilt Zertifikatspflicht. o Die Zertifikatspflicht gilt für Personen ab 16 Jahren. o Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind nicht zertifikatspflichtig. o Die Organisationen (Vereine, Veranstalter) haben die Aufgabe, die Covid-Zertifikate von Teilnehmenden und Besucher*innen zu überprüfen. o Damit die Echtheit und Gültigkeit des Covid-Zertifikats überprüft werden kann, steht die «COVID Certificate Check»-App kostenlos zur Verfügung. o Ausgenommen von der Zertifikatspflicht im Innenbereich* sind regelmässige Trainings mit maximal 30 Personen, bei denen sich die teilnehmenden Personen alle kennen und die in abgetrennten Räumlichkeiten z.B. heruntergelassene Trennwände (Banden reichen nicht aus) in beständigen Gruppen durchgeführt werden. - Trainings und Wettkämpfe im Aussenbereich dürfen ohne Einschränkung auf das Covid-Zertifikat durchgeführt werden (Ausnahme: siehe Kapitel 5. Veranstaltungen). Es gelten zudem weiterhin die nachfolgenden Grundsätze * gilt nur für Sportanlagen, in denen nicht generell eine Zertifikatspflicht besteht. Folgende Grundsätze müssen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zwingend eingehalten werden: 1. Nur symptomfrei ins Training und an den Wettkampf Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. gehen sich testen. 2. Maskenpflicht und Abstand halten Für Aktivitäten im Aussenbereich und für Aktivitäten im Innenbereich ohne Zertifikatspflicht: - Auf Shakehands und Abklatschen soll weiterhin verzichtet werden. - In Innenräumen, wo die sportliche Aktivität nicht ausgeübt wird, wie Garderoben, Tribünen, Gänge etc. gilt eine Gesichtsmaskenpflicht - Für alle ab 12 Jahren, die nicht direkt am Training beteiligt sind (insbesondere Eltern), gilt in Innenräumen eine Gesichtsmaskenpflicht. 3. Gründlich Hände waschen Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld. 4. Bedingungen für Trainings Trainings im Aussenbereich können ohne Einschränkung ausgeübt werden. Trainings in Innenräumen sind für beständige Gruppen von maximal 30 Personen möglich, welche regelmässig und in abgetrennten Räumlichkeiten zusammen trainieren. Schutzkonzept Trainings- und Wettkampfbetrieb Verein XY 2
Platzhalter Vereinslogo XY 5. Veranstaltungen Bei Veranstaltungen in Innenräumen gibt es eine Zertifikatspflicht. Draussen dürfen ohne Zertifikat bei Sitzpflicht maximal 1000 Personen und ohne Sitzpflicht maximal 500 Personen anwesend sein Achtung: Erlaubt der Organisator die Konsumation von Speisen und Getränken in Innenräumen, so gilt in diesen Zertifikatspflicht. 6. Präsenzlisten führen Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten (indoor und outdoor) Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 7). In welcher Form die Liste geführt wird (Doodle, App, Excel, usw.), ist dem Verein freigestellt. 7. Corona-Beauftragte/r des Vereins Jede Organisation, welche Trainings anbietet, muss eine*n Corona-Beauftragte*n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Max Mustermann. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn/sie wenden (Tel. +41 7X XXX XX XX und/oder max.mustermann@vereinxy.ch). Ort, Datum Vorstand Verein XY Schutzkonzept Trainings- und Wettkampfbetrieb Verein XY 3
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