Messe Bauen & Wohnen - Bauen & Wohnen Münster
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Messe Bauen & Wohnen Die Baufachmesse Münster ANMELDEUNTERLAGEN 15.-17. März 2019 Inhalt: ANMELDUNG HAUPTAUSSTELLER EINTRAG IM ALPHABETISCHEN VERZEICHNIS EINTRAG IM WARENGRUPPENVERZEICHNIS ANMELDUNG MITAUSSTELLER EINTRAG IM WARENGRUPPENVERZEICHNIS (Mitaussteller) TEILNAHMEBEDINGUNGEN AGBs
Messegesellschaft Bauen & Wohnen mbH VERBINDLICHE ANMELDUNG Schwachhauser Heerstr. 57, 28211 Bremen 15.-17. März 2019 Fon: 0421/ 98 56 29 - 0 Fax: 0421/ 98 56 29 - 55 eMail: info@bau-messen.de MCC Halle Münsterland Internet: www.bau-messen.de Münster / Westf. Zurück an Fax: 0421 98 56 29-55 oder per eMail: info@bau-messen.de Messedisplays / Faltstände gelten nicht als Fertig- oder Systemstand! Alle Aussteller Aussteller / Firma sind laut AGBs verpflichtet, für Standbegrenzungswände und Bodenbelag zu sorgen! Sollte kein fertiger Messestand oder -system vorhanden sein, muss dies über den Veranstalter gemietet werden. Straße Eigener Standbau vorhanden? Ja Nein PLZ / Ort Mietmobiliar, Bodenbelag, Standbegrenzungswände sowie Strahler können über das Service-Handbuch bestellt werden! Internet Telefon Wir benötigen einen Wasser-/ Abwasser-anschluss. € 370,- Alle Exponate und Standbauten höher als 2,50 m müssen unbedingt über das eMail Fax Standbau-Formular im Service-Handbuch angemeldet werden! Pflichteintrag Kosten € 195,- Geschäftsführer/-in / Vorname / Name / Registergericht / HRB-Nr. Hierin sind enthalten: • kostenfreie Einladungskarten • Eintrag im Ausstellermagazin VAT-Nr. / USt - IdNr. • Eintrag im Internet vor der Messe für die Dauer 1 Jahres + Verlinkung Ihrer Homepage auf unserer Seite Sachbearbeiter/-in der Messe / Tel. eMail: • Weiterleitung Ihrer produktbezogenen Presseartikel Bitte die Rechnung per eMail an: Wir nehmen kostenlos an der Ausbildungsoffensive teil! Produkte: Wir möchten folgende Standfläche verbindlich buchen: Reihenstand, 1 Seite offen, mind. 12m² € 99,-/m² Eckstand, 2 Seiten offen, mind. 15 m² € 109,-/m² Abweichender Rechnungsempfänger (bitte nur ausfüllen, wenn nicht identisch mit Aussteller) Kopftand, 3 Seiten offen, mind. 24 m² € 119,-/m² Blockstand, alle Seiten offen, mind,. 36 m² € 129,-/m² Firma: / HRB-Nr: / Registergericht Freigelände, mind. 25m² € 59,-/m² Straße Komplettstand/ Reihenstand, 1 Seite offen, mind. 12m² inkl. Wechselstromanschluss 220 V, Blende mit Beschriftung, Strahler, Teppich + Standwände € 145,-/m² PLZ / Ort Komplettstand/ Eckstand, 2 Seiten offen, mind. 15m² inkl. Wechselstromanschluss 220 V, Blende mit Strombestellung: Beschriftung, Strahler, Teppich + Standwände € 155,-/m² Hiermit bestellen wir für unseren Messestand folgenden Stromanschluss Eine Ansicht zu unseren Komplettständen und Mietmobiliar finden Sie auf: Wechselstromanschluss 220 V bis 2 kW inkl. Verbrauch und 1 Schuko-Steckdose € 180,- www.bau-messen.de Wechselstromanschluss 220 V bis 3,5 kW inkl. Verbrauch und 1 Schuko-Steckdose € 220,- Bei Bedarf senden wir Ihnen auch gerne unseren Möbelkatalog zu. Kraftstrom-Hauptanschluss, bis 10 kW CEE 16 A inkl. 1 Kraftstromsteckdose € 300,- Gewünschte Fläche angeben: Kraftstrom-Hauptanschluss, bis 20 kW CEE 32 A inkl. 1 Kraftstromsteckdose € 500,- mx m= m² Kraftstrom-Hauptanschluss, bis 40 kW CEE 63 A inkl. 1 Kraftstromsteckdose € 600,- Front: Tiefe: Gesamt: Stand-Nr. Achtung: In der Bestellung sind keine Lampen, Verlängerungskabel, Steckdosenverteilungen oder Jeder angebrochene Quadratmeter wird voll berechnet. Unterschreitung der Mindeststandflächen nur, Ähnliches enthalten. wenn diese sich bei der Hallenaufplanung ergeben. Die Teilnahmebedingungen und die AGBs der Messegesell. Bauen & Wohnen Bremen mbH liegen uns vor und werden von uns anerkannt (s. Ende Dokument). Jeder in fremdem Namen handelnde Anmelder ver- bürgt sich hiermit selbstschuldnerisch für die Forderungen der Messegesellschaft anlässlich obiger Messe. Alle angegebenen Preise gelten zzgl. der ges. Mehrwertsteuer und sind zahlbar in der gesetzten Frist. Ort/Datum Unterschrift/Firmenstempel Unterschrift in Druckschrift wiederholen
Messegesellschaft Bauen & Wohnen mbH EINTRAG IM ALPHABETISCHEN VERZEICHNIS Schwachhauser Heerstr. 57, 28211 Bremen 15.-17. März 2019 Fon: 0421/ 98 56 29 - 0 Fax: 0421/ 98 56 29 - 55 MCC Halle Münsterland eMail: info@bau-messen.de Internet: www.bau-messen.de Münster / Westf. Zurück an Fax: 0421 98 56 29-55 oder per eMail: info@bau-messen.de Bitte ausfüllen und umgehend zusammen mit der Anmeldung an die o. g. Adresse zurücksenden! Der Pflichteintrag im Ausstellerkatalog umfasst Firma, Anschrift, eine kurze, allgemeine Produktangabe, Hallen- und Standnummer inkl. Logo in s/w (sofern geliefert) im alphabetischen Ausstellerverzeichnis und im Warengruppenverzeichnis, den Eintrag der Branchen (ohne Logo), den Auftritt mit Logo in 4c auf der Internetseite der Messegesellschaft Bauen & Wohnen www.bau-messen.de, die Verlinkung Ihrer Homepage sowie die Weiterleitung Ihrer produktbezogenen Presseartikel an die relevanten regionalen Medien. Die Kosten des gesamten Paketes „Pflichteintrag“ belaufen sich auf € 195,-. Bitte prüfen Sie die Angaben auf ihre Richtigkeit und geben Sie eventuelle Korrekturen in den dafür vorgesehenen Feldern an. Wir bitten Sie (auch alle ALTAUSSTELLER!), diese Formulare in jedem Fall zurück zu schicken, denn erst wenn uns diese Formulare unterschrieben vorliegen, erscheinen Sie in sämtlichen vorgesehenen Werbeunterlagen und im Internet. Vielen Dank! Bitte übernehmen Sie die Daten aus dem Anmeldeformular Ja, dann weiter zur nächsten Seite Nein, dann u. s. Daten prüfen und ggf. korrigieren o. ergänzen Uns vorliegende Daten Ihre Korrekturen / Ergänzungen Firma: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: Produkte Stand-Nr.: Alphabetisch einzuordnen unter Buchstabe: (Ohne Angabe wird der Anfangsbuchstabe der Firmirung übernommen.) WICHTIG! Sollte uns Ihr Firmenlogo noch nicht vorliegen, schicken Sie es uns bitte per E-Mail im TIF-, EPS- oder JPG- Format (Logohöhe mindestens 3 cm) mit einer Auflösung von 300 DPI in 4c an merkinger@bau-messen.de Vielen Dank! Ort/Datum Unterschrift/Firmenstempel Unterschrift in Druckschrift wiederholen
Messegesellschaft Bauen & Wohnen mbH EINTRAG IM WARENGRUPPENVERZEICHNIS Schwachhauser Heerstr. 57, 28211 Bremen 15.-17. März 2019 Fon: 0421/ 98 56 29 - 0 Fax: 0421/ 98 56 29 - 55 MCC Halle Münsterland eMail: info@bau-messen.de Internet: www.bau-messen.de Münster / Westf. Zurück an Fax: 0421 98 56 29-55 oder per eMail: info@bau-messen.de Bitte ausfüllen und umgehend zusammen mit der Anmeldung an die o. g. Adresse zurücksenden! Bitte kreuzen Sie an, unter welchen Warengruppen/ Branchen Sie im Internet aufgeführt werden möchten. Sie können bis zu drei Waren- gruppen/ Branchen angeben. Jede weitere Warengruppe wird Ihnen mit € 20,00 zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Accessoires Fenster/Dachfenster Passivhäuser Architekten Fertighäuser Pellet-Heizungen Aufzüge/Liftsysteme Finanzdienstleistungen Pflasterungen Bäder/Badmöbel/Armaturen Fliesen Photovoltaik Balkone/Balkongeländer GaLaBau/Gartenpflege Putze-/Putzsysteme Banken/Versicherungen/Bausparkassen Garagen/-tore/-antriebstechnik Raumgestaltung/-konzepte Barrierefreie Wohnkonzepte Gartenausstattung/-accessoires Rechtsberatung Bauberatung Gartencenter/Gartenpflanzen Regenwassertechnik/-nutzung Baubeschläge/Bauprofile Gebäudemanagement Renovierungssysteme/-konzepte Baubiologie Gefahrenmeldeanlagen und Notruf (Pflegenotruf ) Rohrreinigung Bauchemische Produkte Gipsbaustoffe/Baukalke Rollladen/Markisen/Jalousien Baugrundstücke Glas/-veredelung Sanierung/Trockenlegung/Bautenschutz Baukeramik und Zubehör Hallenbau Sanitärtechnik Baulandentwicklung/-erschließung Handwerkskooperativen Sauna Baustoffe Haushaltsgeräte Schornsteintechnik Bauträger/Baugesellschaften Hausverwaltung Schwimmbad/-technik/-abdeckung Bau-/Wohnungsunternehmen Heizkostenabrechnungen Sicherheits-/Arbeitsbekleidung Betten/Wasserbetten Heiztechnik Sicherheitstechnik/Alarmanlagen Blockhäuser/Gartenhäuser Hi-Fi/Unterhaltungstechnik Smart Home/Multiroom/KNX/EIB Bodenbeläge Holzbau/Holzrahmenbau/Holzprodukte Solartechnik Bodenbeschichtung Immobilien Sommergärten Brandschutz/-systeme Infrarotheizungen Sonnenschutztechnik Brennstoffe Innenarchitektur/Interieur Stoffe Briefkästen Innenausbau Strandkörbe Carports Innungen/Städtische Ämter/ Verwaltung Tapeten Dachabdichtungen/-systeme Insektenschutz/-technik Telekommunikation Dachbegrünung Kamin- und Ofentechnik Teppiche Dachreinigung/Dachbeschichtung Kammern/Interessenverbände/Vereine Terrassen/-dächer Dachziegel/-pfannen/-steine Keller/Fertigkeller Tischlereien Dämmstoffe/Dämmtechnik Kinderspielgeräte Treppen/-sanierung Deckensysteme Klima- und Lüftungstechnik Tresore Denkmalpflege Klinker/Verblender/Fassadenkeramik/Pflasterklinker Türen/Haustüren Dienstleistungen Küchen/Outdoorküchen Umwelttechnik Edelstahlverarbeitung Lehmbau Umzugsunternehmen Elektrokleingeräte Leitern und Zubehör Verlage/Zeitungen/Agenturen Elektrotechnik Leuchten/Leuchtmittel Vordächer/Überdachungen Energieberatung/-dienstleistung/-ausweis Lichtschachtabdeckungen Wärmekabinen/Infrarot-Thermen Energietechnik/Elektroinstallationssysteme Maler-/Stuckarbeiten Wärmepumpen Entsorgung/Recycling Massivhäuser Wasser-/Gasinstallationstechnik Erneuerbare Energien Medien Werkzeuge Estriche Metallgestaltung/-verarbeitung Whirlpools Fahrradgaragen/Zweiradgaragen/-unterstände Möbel/Bauholzmöbel Wintergärten Farben Natursteine Zäune Fassaden/-baustoffe Niedrigenergiehäuser Feng Shui Beratung Parkett/Laminat Ort/Datum Stand-Nr. Unterschrift/Firmenstempel
Messegesellschaft Bauen & Wohnen mbH ANMELDUNG MITAUSSTELLER Schwachhauser Heerstr. 57, 28211 Bremen 15.-17. März 2019 Fon: 0421/ 98 56 29 - 0 Fax: 0421/ 98 56 29 - 55 eMail: info@bau-messen.de MCC Halle Münsterland Internet: www.bau-messen.de Münster / Westf. Zurück an Fax: 0421 98 56 29-55 oder per eMail: info@bau-messen.de Firmenname des Hauptausstellers Wir melden hiermit gemäß Teilnahmebedingung und AGBs einen zusätzlichen Mitausstellergebühr Kosten € 300,- Mitaussteller auf unserem Stand an. Hierin sind enthalten: • Präsentation auf der Messe mit eigenen Standpersonal Die Mitausstellergebühr pro Unternehmen beträgt: € 300,- • kostenfreie Einladungskarten • Eintrag im Ausstellermagazin Bitte achten Sie auf Richtigkeit Ihrer Angaben. Ihre Angaben werden ebenfalls • Eintrag im Internet vor der Messe für die Dauer 1 Jahres + Verlinkung Ihrer für die Veröffentlichung im Ausstellerkatalog (print) und im Ausstellerverzeichnis Homepage auf unserer Seite (online) übernommen. • Weiterleitung Ihrer produktbezogenen Presseartikel Mitaussteller Wir nehmen kostenlos an der Ausbildungsoffensive teil! Straße PLZ / Ort Das Paket „Mitausstellergebühr“ umfasst Firma, Anschrift, eine kurze, allgemeine Produktangabe, Hallen- und Stand- Internet Telefon nummer inkl. Logo in s/w (sofern geliefert) im alphabetischen Ausstellerverzeichnis und im Warengruppenverzeichnis, den Eintrag eMail Fax der Branchen (ohne Logo), den Auftritt mit Logo in 4c auf der Internetseite der Messegesellschaft Bauen & Wohnen Geschäftsführer/-in / Vorname / Name / Registergericht / HRB-Nr. www.bau-messen.de, die Verlinkung Ihrer Homepage sowie die Weiterleitung Ihrer produktbezogenen Presseartikel an die VAT-Nr. / USt - IdNr. relevanten regionalen Medien. Sachbearbeiter/-in der Messe / Tel. eMail: Nicht gemeldete Mitaussteller, die mit eigenem Personal am Stand Bitte die Rechnung per E-mail an: vertreten sind, haben unmittelbar vor Ort eine nachträgliche Gebühr von € 600,00 zu entrichten. Produkte: Rechnungsempfänger: Mitaussteller Hauptaussteller Die Teilnahmebedingungen und die AGBs der Messegesell. Bauen & Wohnen Bremen mbH liegen uns vor und werden von uns anerkannt (s. Ende Dokument). Jeder in fremdem Namen handelnde Anmelder ver- bürgt sich hiermit selbstschuldnerisch für die Forderungen der Messegesellschaft anlässlich obiger Messe. Alle angegebenen Preise gelten zzgl. der ges. Mehrwertsteuer und sind zahlbar in der gesetzten Frist. Ort/Datum Unterschrift/Firmenstempel Unterschrift in Druckschrift wiederholen
Messegesellschaft MITAUSSTELLER Bauen & Wohnen mbH Schwachhauser Heerstr. 57, 28211 Bremen EINTRAG IM WARENGRUPPENVERZEICHNIS Fon: 0421/ 98 56 29 - 0 15.-17. März 2019 Fax: 0421/ 98 56 29 - 55 MCC Halle Münsterland eMail: info@bau-messen.de Internet: www.bau-messen.de Münster / Westf. Zurück an Fax: 0421 98 56 29-55 oder per eMail: info@bau-messen.de Bitte ausfüllen und umgehend zusammen mit der Anmeldung „Mitaussteller“ an die o. g. Adresse zurücksenden! Bitte kreuzen Sie an, unter welchen Warengruppen/ Branchen Sie im Internet aufgeführt werden möchten. Sie können bis zu drei Warengruppen/ Branchen angeben. Jede weitere Warengruppe wird Ihnen mit € 20,00 zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Accessoires Fenster/Dachfenster Passivhäuser Architekten Fertighäuser Pellet-Heizungen Aufzüge/Liftsysteme Finanzdienstleistungen Pflasterungen Bäder/Badmöbel/Armaturen Fliesen Photovoltaik Balkone/Balkongeländer GaLaBau/Gartenpflege Putze-/Putzsysteme Banken/Versicherungen/Bausparkassen Garagen/-tore/-antriebstechnik Raumgestaltung/-konzepte Barrierefreie Wohnkonzepte Gartenausstattung/-accessoires Rechtsberatung Bauberatung Gartencenter/Gartenpflanzen Regenwassertechnik/-nutzung Baubeschläge/Bauprofile Gebäudemanagement Renovierungssysteme/-konzepte Baubiologie Gefahrenmeldeanlagen und Notruf (Pflegenotruf ) Rohrreinigung Bauchemische Produkte Gipsbaustoffe/Baukalke Rollladen/Markisen/Jalousien Baugrundstücke Glas/-veredelung Sanierung/Trockenlegung/Bautenschutz Baukeramik und Zubehör Hallenbau Sanitärtechnik Baulandentwicklung/-erschließung Handwerkskooperativen Sauna Baustoffe Haushaltsgeräte Schornsteintechnik Bauträger/Baugesellschaften Hausverwaltung Schwimmbad/-technik/-abdeckung Bau-/Wohnungsunternehmen Heizkostenabrechnungen Sicherheits-/Arbeitsbekleidung Betten/Wasserbetten Heiztechnik Sicherheitstechnik/Alarmanlagen Blockhäuser/Gartenhäuser Hi-Fi/Unterhaltungstechnik Smart Home/Multiroom/KNX/EIB Bodenbeläge Holzbau/Holzrahmenbau/Holzprodukte Solartechnik Bodenbeschichtung Immobilien Sommergärten Brandschutz/-systeme Infrarotheizungen Sonnenschutztechnik Brennstoffe Innenarchitektur/Interieur Stoffe Briefkästen Innenausbau Strandkörbe Carports Innungen/Städtische Ämter/ Verwaltung Tapeten Dachabdichtungen/-systeme Insektenschutz/-technik Telekommunikation Dachbegrünung Kamin- und Ofentechnik Teppiche Dachreinigung/Dachbeschichtung Kammern/Interessenverbände/Vereine Terrassen/-dächer Dachziegel/-pfannen/-steine Keller/Fertigkeller Tischlereien Dämmstoffe/Dämmtechnik Kinderspielgeräte Treppen/-sanierung Deckensysteme Klima- und Lüftungstechnik Tresore Denkmalpflege Klinker/Verblender/Fassadenkeramik/Pflasterklinker Türen/Haustüren Dienstleistungen Küchen/Outdoorküchen Umwelttechnik Edelstahlverarbeitung Lehmbau Umzugsunternehmen Elektrokleingeräte Leitern und Zubehör Verlage/Zeitungen/Agenturen Elektrotechnik Leuchten/Leuchtmittel Vordächer/Überdachungen Energieberatung/-dienstleistung/-ausweis Lichtschachtabdeckungen Wärmekabinen/Infrarot-Thermen Energietechnik/Elektroinstallationssysteme Maler-/Stuckarbeiten Wärmepumpen Entsorgung/Recycling Massivhäuser Wasser-/Gasinstallationstechnik Erneuerbare Energien Medien Werkzeuge Estriche Metallgestaltung/-verarbeitung Whirlpools Fahrradgaragen/Zweiradgaragen/-unterstände Möbel/Bauholzmöbel Wintergärten Farben Natursteine Zäune Fassaden/-baustoffe Niedrigenergiehäuser Feng Shui Beratung Parkett/Laminat Ort/Datum Stand-Nr. Unterschrift/Firmenstempel
Messegesellschaft Bauen & Wohnen mbH TEILNAHMEBEDINGUNGEN Schwachhauser Heerstr. 57, 28211 Bremen 15.-17. März 2019 Fon: 0421/ 98 56 29 - 0 MCC Halle Münsterland Fax: 0421/ 98 56 29 - 55 eMail: info@bau-messen.de Münster / Westf. Internet: www.bau-messen.de Zurück an Fax: 0421 98 56 29-55 oder per eMail: info@bau-messen.de Teilnahmebedingungen der Messegesellschaft Bauen & Wohnen Bremen mbH (kurz B&W) Auf- und Abbauzeiten: Aufbauzeiten: Mittwoch, 14.03.2018 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr Donnerstag, 15.03.2018 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr Abbauzeiten: Sonntag, 18.03.2018 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr Montag, 19.03.2018 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Aufbau ist am Dienstag, 13.03.2018 ab 12:00 Uhr, nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit der Messeleitung möglich. A) Ein vorgezogener Aufbau am Dienstag, 12. März 2019 ist nur in Absprache mit der Messeleitung möglich. Wir bitten Sie, dieses im Vorfeld zu klären, so dass es nicht zu Störungen während der Aufbauphase kommt. Wir möchten bereits am Dienstag, 12. März 2019 ab 12:00 Uhr mit dem Aufbau beginnen und bitten um Genehmigung. B) Bitte geben Sie unbedingt an, wenn Sie an einem der Aufbautage nach 20.00 Uhr mit dem Aufbau beginnen möchten. Ohne Abgabe dieses Blattes ist der Aufbau nach 20.00 Uhr nicht möglich! Wir beginnen am erst nach 20.00 Uhr mit dem Aufbau. Wir sind an diesem Tag per Mobiltelefon unter der Rufnummer zu erreichen. C) Alle nachfolgend aufgeführten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. D) Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass folgende Messe- und Ausstellungsbedingungen unbedingt einzuhalten sind: Pflicht ist das Auslegen Ihres Messestandes mit Teppichboden, Parkett, Laminat o. ä. (entweder mit vorhandenem Be- lag oder bei B&W bestelltem Teppichboden. Der Teppichboden muss nach Versammlungsstättenverordnung aus schwer entflammbaren Material (B1) sein. Pflicht ist eine beschriftete Verblendung, welche die freien Seiten Ihres Standes eingrenzt (entweder mit vorhandenen Blen- den oder bei B&W gemieteten Blenden. Ausnahme: Bei Kopf- und Blockständen entfällt die Blendenpflicht. Pflicht ist das Begrenzen Ihres Standes mit Standbegrenzungswänden. Diese Wände können bei B&W gemietet werden. Faltdisplays und Rollups gelten nicht als Standbegrenzungswand. Dies gilt nicht für das Freigelände und bei Blockständen. Pflicht ist der Eintrag im B&W Magazin, der mit der Abgabe Ihrer Anmeldung verbindlich ist. Um die Großzügigkeit der Hallengröße zu erhalten und die damit optische Weitsicht beizubehalten, dürfen nur schmale Banner (max. 1,5 m breit) über Ihren Stand gehangen werden. Keinesfalls aber solche, die eine gesamte Seite bzw. Rückseite eines Standes verdecken. E) Das Verkleiden der bestellten Standbegrenzungswände (tapezieren, bespannen, bekleben) ist nicht gestattet! Die Wände dürfen nicht beschädigt werden. Beschädigte Wände werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.
Messegesellschaft Bauen & Wohnen mbH TEILNAHMEBEDINGUNGEN Schwachhauser Heerstr. 57, 28211 Bremen 15.-17. März 2019 Fon: 0421/ 98 56 29 - 0 MCC Halle Münsterland Fax: 0421/ 98 56 29 - 55 eMail: info@bau-messen.de Münster / Westf. Internet: www.bau-messen.de Zurück an Fax: 0421 98 56 29-55 oder per eMail: info@bau-messen.de Teilnahmebedingungen der Messegesellschaft Bauen & Wohnen Bremen mbH (kurz B&W) F) Rückwände, die die Standardhöhe von 2,50 m überschreiten, müssen von hinten weiß verkleidet werden und bedürfen der Genehmigung! G) Exponate, die eine Höhe von 2,50 m überschreiten, müssen bis Donnerstag, 14.03.2019 um 12:00 Uhr angeliefert werden. Geben Sie bitte an, ob bzw. welche Ihrer Exponate die Höhe von 2,50 m überschreiten: H) Wenn Sie über ein eigenes Messestand-System verfügen, übersenden Sie uns bitte eine Fotografie bzw. eine Standskizze inkl. genauer Abmessungen, Kennzeichnung von Wänden, Kabinen und gewünschter Anschlüsse, da wir Ihre Anmeldung sonst für die Platzierung und Ausstattung nicht in der angebrachten Weise oder ggf. gar nicht berücksichtigen können. I) Teppich, den Sie selbst mitgebracht haben, muss nach Veranstaltungsende von Ihnen aufgenommen werden und ordnungsgemäß entsorgt werden. Sollte dies nicht geschehen, wird dieser kostenpflichtig von uns entsorgt. J) Abhängungen von der Hallendecke dürfen ausschließlich vom Vertragsunternehmen der B&W ausgeführt werden. K) Strahler, Lampen etc. dürfen lt. BGV C1 § 7, 9 und 29 nicht mit Seilen und Bändern aus natürlichen oder synthetischen Fasern gesichert/ angebracht werden. L) Die nachfolgend aufgeführten Preise gelten nur bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Auf Bestellungen, die nach diesem Termin und bis zu 10 Tage vor der Veranstaltung eingehen, wird ein Aufschlag von 15 % auf den angegebenen Preis erhoben. Nachbestellungen, die weniger als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, werden nur unter Vorbehalt entgegengenommen. Ist die Nachbestellung ausführbar, erfolgt die Ausführung nur gegen Barzahlung vor Ort und zieht einen 30%-igen Aufschlag zum Preis im Bestellformular nach sich. M) Das Befahren der Messehallen mit eigenen Staplern und anderen motorisierten Transportmitteln ist grundsätzlich nicht erlaubt. Aus Sicherheitsgründen ist die Zufahrt in die Messehallen nur mit Staplern und Personal durch die B&W beauftragten Unternehmen möglich. Sonderregelungen für den Transport in die Messehallen sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Messeleitung und nur in solchen Fällen möglich, in denen ein Gabelstapler nicht verwendet werden kann. N) Für einen DSL-Anschluss während der Messe wenden Sie sich bitte an uns. In Ihrer Bestellung für einen DSL-Anschluss ist kein Router und Zubehör enthalten! O) Nicht gemeldete Mitaussteller, die mit eigenem Personal am Stand vertreten sind, haben unmittelbar vor Ort eine nachträgliche Gebühr von € 600,00 zu entrichten. P) Standpartys bedürfen im Vorfeld der schriftlichen Genehmigung. Nicht genehmigte Standpartys können von der Messeleitung jeder Zeit und ohne Angaben von Gründen aufgelöst werden. Standpartys bedürfen zusätzliche Ordner und werden dem Aussteller nach Veranstaltungsende in Rechnung gestellt. Wir bitten Sie die o. g. Teilnahmebedingungen zusammen mit den umseitigen AGBs mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen. Sollten diese Formulare nicht an die B&W zurückgesandt werden, gelten die o. a. Punkte sowie die folgenden AGBs als anerkannt und bestätigt. Die Teilnahmebedingungen und die AGBs der Messegesell. Bauen & Wohnen Bremen mbH liegen uns vor und werden von uns anerkannt (s. Ende Dokument). Jeder in fremdem Namen handelnde Anmelder ver- bürgt sich hiermit selbstschuldnerisch für die Forderungen der Messegesellschaft anlässlich obiger Messe. Alle angegebenen Preise gelten zzgl. der ges. Mehrwertsteuer und sind zahlbar in der gesetzten Frist. Ort/Datum Unterschrift/Firmenstempel Unterschrift in Druckschrift wiederholen
Allgemeine Geschifts- und Ausstellungsbedingungen 1. Vertragsabschluss zu beschränken. Eine örtliche uni zeitgleiche Verlegung oier 14:00 Uhr begonnen sein muss. tniernfalls kommt Punkt 1.1. Der Mieter gibt unter Einreichung ies tntragsformulars sei- eine sonstige Veränierung wiri mit Mitteilung an ien tus- 2.1. zur tnweniung. Vor Beeniigung ier Messe/tusstellung nen tntrag auf tbschluss eines Mietvertrags gegenüber iem steller Bestaniteil ies Mietvertrages. ist es iem Mieter untersagt, ien Stani ganz oier teilweise Veranstalter bis zu iem für iie jeweilige Messe/tusstellung 3.2. Finiet iie Messe/ tusstellung aus von nicht iurch ien Veran- abzubauen. Der Mieter ist verpflichtet, währeni ier gesam- bekannt gegebenen tnmelieschluss ab. Sollte kein tnmel- stalter verschulieten Grünien oier aufgruni höherer Ge- ten Dauer ier Messe/tusstellung, ien Stani vertragsgemäß ieschlusstermin benannt sein, gilt ias Datum 4 Wochen vor walt nicht statt, kann ier Veranstalter als Kostenbeitrag vom zu betreiben. Weicht ier Mieter von Vorsteheniem ab, ver- Messe/tusstellungsbeginn. tn iieses Messeangebot ist ier tussteller einen Betrag von bis zu 25% ies anteiligen Betei- pflichtet er sich, eine Konventional-strafe in Höhe von € Mieter bis zur tnnahme iurch ien Veranstalter gebunien. ligungspreises verlangen. Muss ier Veranstalter aufgruni 1.850,- an ien Vermieter zu zahlen. 1.2. Mit tbgabe ies tntrags erkennt ier Mieter iiese allgemei- Eintritts höherer Gewalt oier aus nicht vom Veranstalter zu 8.2. Das Bohren, Schlagen uni Sägen von Löchern in vom Veran- nen Messe- & tusstellungsbeiingungen, iie für iie entspre- vertretenien Grünien, eine begonnene Veranstaltung ver- stalter gemietete Stanibegrenzungswänie ist nicht gestat- chenie Messe/tusstellung gültigen „Besonieren Messe- & kürzen, so hat ier tussteller keinen tnspruch auf vollstän- tet. Beklebungen müssen rückstanisfrei wieier entfernbar tusstellungsbeiingungen“ & iie jeweilige „Haus-orinung“ iige oier teilweise Rückzahlung oier Erlass ies Beteili- sein. Schäien gehen zu Lasten ies Verursachers. ies tusstellungsorts als verbinilich für sich an. gungsbetrages. 8.3. Der Fußboien, iie Hallenkonstruktion, Säulen sowie feste 1.3. Der verbiniliche Mietvertrag kommt iurch iie schriftliche 4. Preise und Zahlungsbedingungen Einbauten iürfen nicht gestrichen oier tapeziert werien. Zulassung ies Veranstalters gegenüber iem Mieter rechts- 4.1. Die Mieten uni Kosten ergeben sich aus ier tnmeliung uni Insbesoniere ist ias Bohren in Wänie uni Böien strikt un- wirksam zustanie. Der Veranstalter ist berechtigt, unter ien ien besonieren tusstellungsbeiingungen. tersagt. jeweiligen örtlichen & sachlichen Gegebenheiten ier jewei- 4.2. Der Veranstalter ist berechtigt, 10 Tage nach tnmeliung 8.4. Jeier Hallenstani muss mit einem in sich einheitlichen Bo- ligen Messe/tusstellung abweicheni vom tntrag, trt & Um- eine Vorauszahlung auf iie Stanimiete zu erheben. Die in ienbelag voll ausgelegt werien. fang ies beantragten Stanis abzuäniern, tuflagen hinsicht- Rechnung gestellten Beträge sini vom Mieter zu 50% bis 8.5. Der tussteller hat nach Beeniigung ier Messe/tusstellung lich ier tufstellung & tusgestaltung ies Stanis zu machen, spätestens 10 Tage nach iem tusstellungsiatum ier Rech- ien ihm überlassenen tusstellungsort in iem Zustani, in sofern hierfür ein sachlich gerechtfertigter Gruni besteht. nung beim Veranstalter zu zahlen. Die weiteren 50% sini iem er ihn übernommen hat, zurückzugeben. Verlässt ier Ein Rechtsanspruch ies tntragsstellers auf tbschluss eines spätestens 8 Wochen vor Eröffnung ier Messe/tusstellung tussteller ien tusstellungsort ohne Herstellung iieses ver- Mietvertrags besteht nicht. Dem Veranstalter steht es insbe- zu zahlen. Rechnungen, iie innerhalb eines Zeitraums von tragsgemäßen Zustanies, ist ier Veranstalter be-rechtigt, soniere frei, ien Kreis ier tussteller im Hinblick auf iie je- weniger als 8 Wochen vor Eröffnung ier Messe/tusstellung ohne weitere Nachfrist auf Kosten ies tusstellers iie ent- weilige Messe/tusstellung einzuschränken. Ein tnspruch gestellt werien, sini sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. sprechenien trbeiten iurchführen zu lassen. Von iem tus- ies Mieters auf Vereinbarung einer Konkurrenzklausel iurch 4.3. Kommt ier Mieter mit ier Zahlung in Verzug, so werien mit steller vertragswiirig hinterlassene Gegenstänie werien tusschluss von Wettbewerbern besteht grunisätzlich nicht. Zugang ier 1. Mahnung Mahngebühren in Höhe von € 15,- von iem Veranstalter auf Kosten ies tusstellers unter tus- tniere als in ier tnmeliung angegebene Proiukte uni erhoben. Bei ier 2. Mahnung erhöhen sich iie Gebühren auf schluss ier Haftung für Verlust & Beschäiigung entfernt. iurch ien Veranstalter bestätigten Proiukte, iürfen auf ier € 30,-. Evtl. eingeriumte Rabatte entfallen bei nicht pünkt- 9. Gewihrleistung Veranstaltung nicht angeboten werien. Bei nicht vom Ver- lichem Zahlungseingang. Etwaige Reklamationen wegen Mängeln ies Stanies oier anstalter bestätigten Proiukten, gelten iie in ier tnmel- 4.4. Ist ier Mieter in Zahlungsverzug, ist ier Veranstalter berech- ier tusstellungsfläche sini iem Veranstalter unverzüglich iung angegebenen Proiukte als anerkannt. tigt, nach schriftlicher Nachfristsetzung von 10 Tagen, vom nach Bezug, spätestens aber am letzten tufbautag schriftlich 1.4. Der Veranstalter kann einseitig von iem abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Für iiesen Fall verpflichtet sich ier anzuzeigen, so iass ier Veranstalter etwaige zu vertretenie Vertrag mit sofortiger Wirkung gegenüber iem Mieter zu- Mieter, einen Entschäiigungsbetrag wie unter 2.1. angege- Mängel abstellen kann. Spätere Rekla-mationen können rücktreten, wenn iie persönlichen uni sachlichen Voraus- ben zu zahlen. nicht berücksichtigt werien & führen zu keinen tnsprüchen setzungen in ier Person ies Mieters, welche iem Mietver- 4.5. Der Mieter uni ier Veranstalter vereinbaren bei Zahlungs- gegen ien Veranstalter. trag zu Grunie liegen, nicht oier nicht mehr gegeben sini. verzug ies Mieters bis zur vollstäniigen Erfüllung ein Pfani- 10. Ausstellerwerbung 1.5. Dem Mieter wiri nach tnnahme ies tntrags ier genaue recht zu Gunsten ies Veranstalters für iie vom Mieter ein- 10.1. Bei unlauterem Wettbewerb gegenüber tusstellern & nacht- Staniort, Form & Größe ies Stanis & ggf. tuflagen ier tus- gebrachten Gegenstänie. Der Veranstalter ist berechtigt, eiligem Verhalten auf ier Messe/tusstellung ist ier Veran- stattung schriftlich mitgeteilt. Der Veranstalter ist berech- nach vorheriger schriftlicher tnküniigung unter Setzung ei- stalter berechtigt, ien Stani sofort zu schließen. Der Betrieb tigt, aus technischen oier organisatorischen Erforiernissen, ner Frist von 10 Tagen iie iem Pfanirecht unterliegenien von Lautsprecheranlagen & Stimmverstärkern beiarf ier feuerpolizeilichen tuflagen & bauorinungsrechtlichen Vor- Gegenstänie freihäniig zu verwerten. ausirücklichen Genehmigung ies Veranstalters. schriften bei ier Zuteilung ies Staniortes von ggf. vorher ge- 4.6. Nachgewiesene Verbrauchs- uni Nebenleistungskosten sini 10.2. Das Verteilen von Werbematerial außerhalb ier Stanige- machten Zusagen sachlich gerechtfertigt abzuweichen uni sofort zur Zahlung fällig. staltung ies tusstellers ist nicht gestattet. insbesoniere iem Mieter einen möglichst gleichwertigen 5. Besondere Standformen 10.3. Der Veranstalter behält sich ias Recht vor, propaganiisti- Stani zuzuteilen. Dieses gilt auch nach bereits erfolgter 5.1. tnmeliungen für Stänie mit für Messen untypischen For- sche Tätigkeit zu untersagen. schriftlicher Zuteilung ies Staniortes, wenn iazu schwer- men, oier als Doppelstockausführung, werien mit einem 11. Allgemeine Bestimmungen wiegenie sachliche Grünie vorliegen. Ein Mietminierungs- Zuschlag von 50% auf iie Stanigrunifläche berechnet. 11.1. Der Barverkauf/Haniverkauf an Messebesucher ist zuge-las- anspruch ies Mieters ist für iiesen Fall ausgeschlossen. Er- 5.2. Iniiviiueller Stanibau hat ien allgem. Bauvorschriften für sen. Der tussteller ist für iie Einhaltung aller gesetzlichen & hebt ier Mieter nicht innerhalb von 5 Tagen nach Zugang ier fliegenie Bauten (Messebauten) zu genügen. orinungsbehörilichen Bestimmungen für seinen Stani voll Bekanntgabe ies Staniorts Einweniungen gegen Form & 5.3. Der Mieter ist angewiesen, sämtlichen Stanibauten, iie iie verantwortlich. Größe ies zugesagten Staniorts, sini vom Mieter etwaige normale Bauhöhe von 2,50 m übersteigen, rückwärtig neut- 11.2. Tombolen, Preisausschreiben, Quiz, Gewinnspiele o. ä. iür- Einweniungen ausgeschlossen. ral weiß zu verkleiien. fen weier gegen Entgeli noch gegen Spenien iurchgeführt 1.6. Mieten mehrere tussteller gemeinsam eine Stanifläche, so 5.4. Exponate & Stanibauten über 2,50m Höhe müssen im Vor- werien. haftet jeier von ihnen als Gesamtschuliner. feli beim Veranstalter angemeliet uni genehmigt werien. 12. Verwirkungsklausel 1.7. Mitteilungen an ien in ier tnmeliung benannten Vertreter 6. Pflichten des Mieters 12.1. Der Mieter ist mit tnsprüchen gegen ien Vermieter aus gelten als Mitteilung an ien – oier Gemeinschaftsstänien – 6.1. Der Mieter hat für iie gesamte Dauer ier Messe/tusstellung iem abgeschlossenen Mietvertrag ausgeschlossen, sofern an iie tussteller. ieutlich sichtbar ien tusstellungsstani mit Namen uni tn- ier Mieter iiese tnsprüche nicht schriftlich 10 Tage nach 1.8. Nicht gemeliete Mitaussteller, iie mit eigenem Personal am schrift ies Mieters zu kennzeichnen. tusstellungsenie angezeigt hat. Stani vertreten sini, haben unmittelbar vor Ort eine nach- 6.2. Das Stanibaukonzept ist so zu erstellen, iass sich angren- 12.2. Vereinbarungen, iie von ien tllgemeinen uni Besonieren trägliche Gebühr von € 600,- zu entrichten. Für iie Mittei- zenie tussteller werblich uni akustisch, bzw. iurch Bili- tusstellungsbeiingungen abweichen, beiürfen zu ihrer lung ist iie Schriftform uni Zugang innerhalb ier o.g. Frist übertragungen, nicht eingeschränkt fühlen. Sollte es ien- Rechtswirksamkeit ier Schriftform. beim Veranstalter erforierlich. noch iazu kommen, kann ier Veranstalter ien weiteren Be- 12.3. Um iie Seriosität ier Veranstaltung zu gewährleisten ver- 2. Rücktritt trieb ier tnlage unterbinien. pflichtet sich jeier tussteller gegenüber iem Käufer für Ge- 2.1. Der tussteller verpflichtet sich, bei Rücktritt bis 8 Wochen 6.3. Der tussteller ist für eine einwanifreie technische tusfüh- schäfte, iie auf ier tusstellung abgeschlossen werien, ein vor ier Messe/tusstellung 50% ier Stanimiete & bei Rück- rung aller Staniaufbauten in ien Hallen verantwortlich. tlle kostenloses Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach Vertrags- tritt nach iiesem Termin iie volle Stanimiete zu zahlen. Sicherheitsbestimmungen seitens ier Bauaufsichtsbehör- schließung einzuräumen. Wenn ier Stani nicht bezogen wiri, ist iie volle Stanimiete ien & ier Feuerwehr sowie ier übrigen tufsichtsbehörien 12.4. Der tussteller ist nicht berechtigt, ien ihm zugewiesenen auch iann zu entrichten, wenn ier Veranstalter ien Stani sini genau einzuhalten. Stani ganz oier teilweise unter zu vermieten oier sonst zum anierweitig vergibt. Der Veranstalter verrechnet in iiesem 6.4. Die Installations- uni Feuerschutzeinrichtungen müssen je- Gebrauchen an Dritte zu überlassen, ihn zu tauschen oier Fall iie Miete mit Stänien für öffentliche Institutionen. Fir- ierzeit zugänglich sein. tufträge für aniere Firmen aufzunehmen. men, iie ihren angemieteten Stani nicht belegen, sini au- 6.5. tlles verweniete Material muss schwer entflammbar sein. 12.5. Verstößt ier tussteller gegen iieses Verbot, ist er verpflich- ßeriem verpflichtet, ien Stani in einen ausstellungsgemä- 7. Haftung/Versicherung tet, iem Veranstalter 50% ier Gesamtstanimiete zusätzlich ßen Zustani zu versetzen. tniernfalls ist ier Veranstalter 7.1. Der Veranstalter hat keine Versicherung zu Gunsten ies Mie- zu zahlen. Der Veranstalter ist berechtigt, bei einer nicht ge- berechtigt, ien Stani auf Kosten ies tusstellers zu iekorie- ters abgeschlossen. Es obliegt allein iem Mieter, für eine nehmigten Untervermietung oier Gebrauchsüberlassung an ren. Der tussteller kann einen Ersatz-aussteller benennen, ausreichenie Versicherung seiner eingebrachten Gegen- Dritte iie sofortige Räumung ies tusstellungsstanies zu iieser kann jeioch ohne tngaben von Grünien vom Veran- stänie uni ier ihm obliegenien Verkehrssicherungs-pflicht verlangen. stalter abgelehnt werien. Ein Rück-trittsantrag hat auf jeien zu sorgen. Der Mieter haftet für sämtliche Schäien, iie er 13. Erfüllungsort und Gerichtstand Fall per Einschreiben zu erfolgen. Grunisätzlich bleibt iem oier ein von ihm Beauftragter auf iem jeweiligen tusstel- Erfüllungsort & Gerichtstani für gerichtliche Streitigkeiten Mieter ier Nachweis eines Minierschaiens gegenüber iem lungsgelänie verursacht. zwischen ien Mietern & iem Vermieter/Veranstalter ist Veranstalter vorbehalten. 7.2. Die Haftung ies Vermieters beschränkt sich ausschließlich Bremen. 2.2. Die tnmeliung uni iie Stanizuweisung werien vom Mieter auf grobe Fahrlässigkeit oier Personenschäien, soweit ge- 14. Salvatorische Klausel inhaltlich voll akzeptiert, wenn ier Vermieter bis 5 Tage nach setzlich möglich, wobei iem Vermieter grobe Fahrlässigkeit Sollten einzelne Bestimmungen iieses Vertrages unwirksam Bekanntgabe ier Stanizuweisung keine Einwänie per ein- nachgewiesen werien muss. oier uniurchführbar sein oier nach Vertragsschluss unwirk- geschriebenen Brief erhält. 7.3. Es ist Sache ies tusstellers sich gegen Personen- & Sach- sam oier uniurchführbar werien, bleibt iavon iie Wirk- 2.3. Der Veranstalter ist berechtigt, iie tnmeliung nach erfolg- schäien entsprecheni zu versichern. Versicherung gegen samkeit ies Vertrages im Übrigen unberührt. tn iie Stelle ter Messezulassung abzulehnen oier ien bereits vereinbar- Feuer, Diebstahl, Wasser einschließlich tn- & tbtransport ier unwirksamen oier uniurchführbaren Bestimmung soll ten Staniplatz anierweitig zu vergeben, wenn ier tussteller wiri iringeni empfohlen. iiejenige wirksame & iurchführbare Regelung treten, ieren seinen Zahlungsverpflichtungen nicht termin-gerecht nach- 8. Auf- und Abbau, Aufrechterhaltung des Stands Wirkungen ier wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt oier iie Exponate iem Messethema nicht entspre- 8.1. Der Mieter hat iie für ien tufbau geltenien Fristen ier Be- kommen, iie iie Vertragsparteien mit ier unwirksamen chen. sonieren tusstellungsbeiingungen einzuhalten. Hält er iie bzw. uniurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die 3. Vorbehalte tufbaufrist nicht ein, verliert ier Mieter ersatzlos ien tn- vorstehenien Bestimmungen gelten entsprecheni für ien 3.1. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grunie iie spruch auf Betreiben ies Stanis entschäiigungslos. Die tn- Fall, iass sich ier Vertrag als lückenhaft erweist. Messe/ tusstellung örtlich uni zeitgleich zu verlegen, iie sprüche ies Veranstalters auf Zahlung ier Gesamtmiete Stani: Dezember 2017 Dauer zu veräniern, oier, falls iie Raumverhältnisse, poli- bleiben unberührt. Grunisätzlich gilt jeioch als vereinbart, DRUCKEN zeiliche tnorinungen oier aniere schwerwiegenie Um- auch für ien Fall, iass keine Besonieren tusstellungs-beiin- stänie es erforiern, ien vom tussteller gewünschten Stani gungen ausgegeben werien, iass mit iem tufbau ies tus- zu verlegen, in seinen tbmessungen zu veräniern uni/ oier stellungsstanis spätestens am Vortag ier Verans-taltung bis
Sie können auch lesen