Crowdinvesting Rechtliche Rahmenbedingungen, Konditionen und Interessenanalyse - Dr. Wolfgang Weitnauer - High-Tech Gründerfonds
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Rechtsanwälte München Präsentation Berlin Weitnauer Heidelberg Hamburg 21. Oktober 2015 Düsseldorf Dr. Wolfgang Weitnauer Crowdinvesting Rechtliche Rahmenbedingungen, Konditionen und Interessenanalyse
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Übersicht o Ausgestaltungsformen o Regulierung der Plattform: Erlaubnispflicht nach KWG bzw. Registrierungspflicht nach KAGB? o Prospektpflicht des Beteiligungs-/Finanzierungsangebots, Haftung des Anbieters o Befreiungstatbestand für Crowdinvesting-Plattformen o Ablauf eines Crowdinvesting über Darlehensvermittlungsplattform o Vergleich der Konditionen führender Crowdinvesting-Plattformen o Beurteilung der involvierten Interessen 2
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Ausgestaltungsformen Grundlegende Unterscheidung zwischen o Kapitalvermittlung mezzanines (Nachrang)Kapital, bspw. stille Beteiligungen, Nachrangdarlehen (Seedmatch, Companisto) Beteiligungshandel in einem elektronischen Handelssystem (Bergfürst) o Kapitalsammelplattform (Innovestment) 3
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Wesentliche „Hürden“ für Crowdinvestments o Erlaubnispflicht der Plattform (KWG)? o Registrierungspflicht für einzelne Investmentvermögen (KAGB)? o Prospektpflicht des Beteiligungsunternehmens (WpPG, VermAnlG)? 4
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Regulierung der Plattform: Erlaubnispflicht nach KWG? (1) o Darlehensvermittlungsplattform: Keine Erlaubnispflicht nach § 32 Abs. 1 KWG Kein Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG wegen Nachrangs (kein unbedingter Rückzahlungsanspruch). Laut BaFin genügt Ausschluss der Rückzahlung, wenn dies einen Grund für Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeiführen würde. Kein Kreditgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG, aus gleichem Grund. Kein Emissionsgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 KWG, da Risiko der Anlagen von der Plattform nicht auf eigenes Risiko übernommen wird. Keine genehmigungspflichtige Finanzdienstleistung (Anlagevermittlung, Betrieb eines multilateralen Handelssystems oder Platzierungsgeschäft) wegen Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 e) KWG bei Beschränkung auf die Vermittlung von Vermögensanlagen gem. § 1 Abs. 2 VermAnlG. Aber: gewerberechtliche Erlaubnispflicht nach § 34 c) Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO/FinVermV auch für Darlehensvermittlungsplattformen. 5
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Regulierung der Plattform: Erlaubnispflicht nach KWG? (2) o Beteiligungsvermittlungsplattform: Erlaubnispflicht besteht nach § 32 Abs. 1 KWG als Finanzdienstleistungsunternehmen Anlagevermittlung gem. § 1 Abs. (1 a) Nr. 1 KWG. Betrieb eines multilateralen Handelssystems, § 1 Abs. (1 a) Nr. (1 b) KWG. 6
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Registrierungspflicht für Investmentvermögen nach KAGB? (1) § 1 Abs. 1 KAGB: Investmentvermögen ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Vielzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gem. festgelegter Anlagestrategie zum Nutzen der Anleger zu investieren. BaFin: Keine gemeinsame Anlage, wenn unbedingter Rückzahlungsanspruch. Dies gilt auch bei „qualifiziertem Rangrücktritt“ (= pactum de non petendo, wenn andernfalls Insolvenzgrund herbeigeführt wurde), sofern im Übrigen ein voller Rückzahlungsanspruch unabhängig von Verlusten des Organismus besteht. Problem: Wie ist qualifizierter Rangrücktritt zur Vermeidung einer Überschuldung (Zahlung nur aus freiem Vermögen, Gewinnen oder Liquidationsüberschüssen) zu behandeln? 7
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Registrierungspflicht für Investmentvermögen nach KAGB? (2) o Darlehensvermittlungsplattform: Kein Investmentvermögen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 KAGB, da keine gemeinsame Anlage und Investition in ein operatives Unternehmen außerhalb des Finanzsektors. o Beteiligungshandelsplattform: Ausnahme vom Anwendungsbereich gem. § 2 Abs. 2 KAGB bei Erlaubnispflicht nach KWG. o Kapitalsammelstellenmodell: Anwendungsbereich des KAGB ist eröffnet, sofern kein unbedingter Rückzahlungsanspruch: Geltung der §§ 2 Abs. 5, 268 – 270 KAGB wegen Verwaltung inländischer geschlossener Publikums-AIF für jedes gepoolte Anlegerinvestment. 8
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Prospektpflicht für öffentliches Angebot Gem. § 3 Abs. 1 WpPG für Wertpapiere • Wertpapiere sind gem. § 2 Nr. 1 a WpPG übertragbare und an einem Markt handelbare Aktien • Ausnahme nach § 3 Abs. 2 WpPG insb. bei Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger oder an weniger als 150 nicht qualifizierter Anleger (Private Placement) • Veröffentlichung des Prospekts erst nach Billigung durch die BaFin gem. § 13 WpPG Gem. §§ 6 ff. VermAnlG für Vermögensanlagen • Vermögensanlagen sind gem. § 1 Abs. 2 VermAnlG Anteile mit Ergebnisbeteiligung, Treuhandvermögen, partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, Genussrechte, Namensschuldverschreibungen und sonstige Anlagen, die Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung gewähren. • Prüfung und Billigung des Prospekts durch die BaFin gem. § 8 VermAnlG 9
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Prospektpflicht des Beteiligungsangebots an die Crowd o Prospektpflicht nach WpPG Gilt für die Platzierung von Aktien im elektronischen Handelssystem Stille Beteiligung oder Darlehen fallen nicht unter den Wertpapierbegriff des § 2 Nr. 1 WpPG, wenn Übertragbarkeit ausgeschlossen und keine Handelbarkeit an einem Markt o Prospektpflicht nach dem VermAnlG Öffentliches Angebot stiller Beteiligungen und von GmbH-Geschäftsanteilen Partiarische Darlehen oder Nachrangdarlehen waren bislang nicht als Vermögensanlage im Sinne von § 1 Abs. 2 VermAnlG erfasst, anders als die stille Beteiligung. Sie werden nun nach Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes als Vermögensanlage erfasst. 10
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Befreiungstatbestand für Crowdinvesting-Plattformen, § 2 a VermAnlG Emittenten sind von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts, der Erstellung eines Lageberichts und dem Erfordernis der Abschlussprüfung unter folgenden Voraussetzungen befreit: o Vermittlung partiarischer oder Nachrangdarlehen oder Anlagen mit Anspruch auf Rückzahlung und Verzinsung, nicht jedoch andere Vermögensanlagen (also nicht stille/offene Beteiligung) o Vermittlung über Internet-Dienstleistungsplattformen, also nicht Eigenemission o Verpflichtung der Plattform zur Überprüfung der Einhaltung der Zeichnungsgrenzen (besteht bei Gewerbeaufsichtspflichtigkeit gem. §§ 34 c), 34 f) GewO) o Angebotener Emissionswert nicht > 2,5 Mio. €; keine Befreiung bei anderem gleichzeitigen öffentlichen Angebot. o Individuelle Anlegerzeichnungsgrenzen, es sei denn Kapitalgesellschaft (nicht: professionelle Anleger iS § 31 a Abs. 2 WpHG): 1.000 €, 10.000 € bei frei verfügbaren Vermögen laut Selbstauskunft von mindestens 100.000 € oder zweifaches monatliches Nettoeinkommen, max. 10.000 €. 11
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Pflicht zur Erstellung eines Vermögensanlagen- Informationsblatts (VIB) o Nicht mehr als drei DIN A4-Seiten o Übersichtliche, leicht verständliche und einen Vergleich mit anderen Finanzinstrumenten ermöglichende Darstellung der wesentlichen Informationen, insb. Art der Vermögensanleihe, Laufzeit, Risiken, Aussichten der Kapitalrückzahlung oder Kosten/Provisionen o Expliziter Hinweis, dass kein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt erstellt ist o Drucktechnisch hervorgehobener Warnhinweis auf der ersten Seite, dass Erwerb mit erheblichen Risiken verbunden ist und zum vollständigen Verlust der Anlage führen kann o Aufnahme des Warnhinweises auch in die Werbung o Bestätigung der Kenntnisnahme des Warnhinweises, ggf. auch nur in elektronischer Form, § 15 Abs. 4 VermAnlG 12
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Haftung des Anbieters, § 22 VermAnlG o Für irreführende/unrichtige Angaben o Bei innerhalb von zwei Jahren nach erstem öffentlichen Angebot zustande gekommenen Erwerbsgeschäften o Entlastung des Anbieters durch Nachweis mangelnder Kenntnis ohne grob fahrlässige Unkenntnis. Problem: Besteht daneben weitergehende zivilrechtliche Prospekthaftung etwa für Angaben auf der Plattform? 13
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Ablauf eines Crowdinvesting über Darlehensvermittlungsplattform (1) o Entwicklungsphase Geschäftsidee/Businessplan Rechtsform GmbH/UG (haftungsbeschränkt) o Selektionsphase Prüfung der Unterlagen/Auswahlgespräch Festlegung der Plattforminformationen (Imagefilm, Kurzfassung Businessplan) Bestimmung Funding-Schwelle/Funding-Limit Vertrag über Durchführung des Crowdinvesting zwischen Plattformbetreiber und Unternehmen Einschaltung eines externen Zahlungsvermittlers, der über die Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 ZAG verfügt. 14
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Ablauf eines Crowdinvesting über Darlehensvermittlungsplattform (2) o Finanzierungsphase Freischaltung auf der Crowdinvesting-Plattform First come, first serve-Prinzip Ende mit Erreichen des Funding-Limits oder mit Ablauf der Beteiligungsfrist o Kick-Off-Phase Erreichen der Fundingschwelle bis Ablauf der Fundingfrist und kein nachträgliches Unterschreiten der Fundingschwelle wegen Widerrufs Wirksamwerden der Darlehensverträge zwischen Crowdinvestoren/Unternehmen Überweisung der eingesammelten Beträge nach Abzug der Provision an das Unternehmen 15
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Widerrufsrecht, § 2 d) VermAnlG o Binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss in Textform, wenn im Vertrag deutlicher Hinweis auf Widerrufsrecht und Adressaten enthalten war o Andernfalls 14 Tage nach Erhalt eines solchen Hinweises o Längstens binnen zwölf Monaten nach Vertragsschluss 16
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Crowdinvesting – Struktur bei partiarischem Nachrangdarlehen 17
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Einige statistische Daten (fuer-gruender.de Stand 30.06.2015) o Entwicklung des Crowdinvesting (eingesammeltes Kapital in €): 2011 2012 2013 2014 2015, 1. HJ 0,5 4,2 15,0 14,7 9,6 o 26 finanzierte Start-Ups im 1. HJ 2015 gegenüber 30 im 1. HJ 2014 o durchschnittliches Volumen je Finanzierungsrunde im 1. HJ 2015 369T€ o hohe Marktkonzentration (auf Companisto und Seedmatch entfielen 92,5% des vermittelten Kapitals) 18
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Vergleich führender Crowdinvesting-Plattformen Marktdaten Seedmatch Companisto Innovestment Anzahl erfolgreicher 76 38 29 Finanzierungsrunden* Bisher eingesammeltes 22,4 Mio. € 15,9 Mio. € 2,4 Mio. € Kapital* Ø Volumen der 294.000 € 418.000 € 84.000 € Finanzierungen* Erfolgsquote in %** 89 % 87 % 62 % Ø Höhe der Beteiligung je 751 € 274 € 3.280 € Unternehmen** Ø Anzahl Investoren** 289 587 26 * Stand 14.02.2015 ** Stand 30.06.2014 (Crowdinvesting Monitor) 19
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Vergleich führender Crowdinvesting-Plattformen Kriterien* Seedmatch Companisto Innovestment Beteiligungsform partiarisches 1. partiarisches Nachrangdarlehen mit partiarisches Nachrangdarlehen an Nachrangdarlehen; Zahlung Erfolgsbeteiligung SPV (Beteiligungs UG als Emittent) auf Treuhandkonto (Secupay) 2. „Venture Loan“ mit Festverzinsung von 8% p.a. (oder bei Sachbezügen 12% p.a.) Rechtstellung der einzelne selbstständige wie Seedmatch, jedoch Abschluss einer qualifiziert nachrangige Investoren Darlehensverträge mit dem Pooling- und Carry-Vereinbarung Nachrangdarlehen werden dem SPV Start-Up Abstimmungsverfahren bei gewährt, das mit diesen Mitteln eine offene Beteiligung an dem Start-Up Ablöseangeboten (75% Mehrheit ist verbindlich für alle), jedoch erwirbt; dem SPV steht eine Erlösbeteiligung (Carried Interest) von Verpflichtung von Companisto zur Weiterleitung nur bei Angebot des 5% des Netto-Erlöses zu doppelten Nominalwerts Veräußerung der Beteiligung setzt mehrheitliche Zustimmung voraus Ebenso bei Vertragsänderungen, jedoch keine Nachschusspflicht Gewinnbeteiligung von Companisto in Höhe von 10% der an die Companisten ausgeschütteten Beträge 20
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Vergleich führender Crowdinvesting-Plattformen Kriterien* Seedmatch Companisto Innovestment Investmentquote Berechnung anhand wie Seedmatch Verhältnis des Darlehensbetrags post-money-Bewertung des einzelnen Investors zum (dem Funding Gesamtdarlehensbetrag der zugrunde gelegte pre- Crowd money-Bewertung zzgl. tatsächlich eingesammeltes Kapital der Crowd) Verwässerung Verwässerung der Verwässerung nicht bei interner Runde Erfolgsvergütung (Zins) ist von Beteiligungsquote nur vornherein auf den dem SPV Bei Down Round Neuberechnung der durch Kapitalerhöhung, Beteiligungsquote bezogen auf das zufließenden Netto-Erlös deren Bewertung bezogen; dieser unterliegt den erhöhte Stammkapital mindestens dem post- Regeln des Start-up. money- Unternehmenswert der Crowd entspricht; dann im Verhältnis Stammkapital vor/nach Kapitalerhöhung 21
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Vergleich führender Crowdinvesting-Plattformen Kriterien* Seedmatch Companisto Innovestment Mindestlaufzeit unbefristet, aber früheste Kündbarkeit nach 7 – 8 Jahren Mindestlaufzeit 7 Jahre; früheste erstmalige Kündbarkeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Kündbarkeit durch für Unternehmen von 4 Monaten für den Companisten Darlehensgeber mit Frist von 6 erstmals nach 8 bzw. von 3 Monaten für das Start-Up; Monaten zum Ende der Jahren, für Investoren bei vollständigem Exit automatisches Mindestlaufzeit. nach 5 Jahren mit Frist Ende des Vertrags Ordentliche Kündigung durch von jeweils 6 Monaten Darlehensnehmer ist zum Ende des ausgeschlossen; Geschäftsjahres; bei Sonderkündigungsrecht des vollständigem Exit Darlehensnehmers nach automatisches Ende Beteiligungsverkauf mit 6 des Vertrags Monatsfrist Nachrang qualifizierter wie Seedmatch wie Seedmatch und Companisto Rangrücktritt, auch für Zinsen 22
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Vergleich führender Crowdinvesting-Plattformen Kriterien* Seedmatch Companisto Innovestment Rückzahlung vorbehaltlich Rang- vorbehaltlich Rangrücktritt 1 Tag vorbehaltlich Rangrücktritt in rücktrittsregelung nach Beendigung des Darlehens voller Höhe am Ende des dem Rückzahlung in 4 gleichen in voller Höhe. Wenn Zahlung zu Beendigungszeitpunkt folgenden Vierteljahresraten; Start-Up drohender Kalendermonats. kann Rückzahlung um bis zu Zahlungsunfähigkeit/Überschuldu 2 Jahre strecken, wenn ng führen würde, in 4 gleichen Zahlung Fortbestand oder Raten mit 6% p.a. Verzinsung Wachstum des Start-Up nachhaltig gefährden würde, dann 6% p.a. Verzinsung Vergütung Plattform Vermittlungsgebühr von 5- Abwicklungsgebühr von 10% des Emissionsgebühr von 1% des 10% in Abhängigkeit der eingesammelten Kapitals durch Höchstkapitalbedarfs tatsächlich erreichten Start-Up und 5% des eingesammelten Fundingsumme 10% der Gewinnbeteiligung von Gesamtdarlehensbetrags Abwicklungsgebühr für Investoren fixe monatliche Servicegebühr Secupay (1,25% bis 100´, 0,4% für 100´ bis 500´, seitens der Darlehensgeber danach 0,3%) Erlösbeteiligung von 5% 23
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Vergleich führender Crowdinvesting-Plattformen Kriterien* Seedmatch Companisto Innovestment Festverzinsung 1% p.a. endfällig 1% p.a. endfällig keine Festverzinsung Erfolgsbeteiligung Bonuszins bemessen nach Bonuszins bemessen nach Zins wird berechnet im Investmentquote Investmentquote Verhältnis der vom Gewinn vom Gewinn Beteiligungsquote zum verteilungsfähigen Erlös bei Kündigung bemessen am Bei Kündigung höheren Unternehmenswert, Entschädigung auf Basis berechnet nach Multiplikator auf entweder das EBIT (7) oder Umsatz (1) Unternehmensbewertung im Jahr der Kündigung, jeweils nach IDWS1 oder abzüglich des Darlehensbetrags Multiplikatorverfahren (EBIT- bzw. Umsatz bezogen auf Exiterlös, bei teilweisem Verkauf auf 100% Multiple: 6,5 bzw. 1) hochgerechnet, abzüglich Beteiligung am Kaufpreis Darlehen gemäß Beteiligungsquote 24
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Vergleich führender Crowdinvesting-Plattformen Kriterien* Seedmatch Companisto Innovestment Reporting vierteljährliches Reporting über Aufstellung zu Umsatz, Rohertrag handelsrechtlicher Jahresabschluss Investor-Relations-Kanal der und EBIT des Start-Ups für das Plattform mit Rückblick und jeweils letzte abgelaufene Quartal der vom Unternehmen bereit gestellte Vorschau auf das vergangene sowie Textausführungen zur Quartalsbericht mit aktuellem bzw. kommende Quartal zu Liquiditätssituation (ohne Cashflowstatement und Markt, Produkt, Finanzen, Nennung von Zahlen) sowie zu Quartalslagebericht Wettbewerb, Marketing und den Bereichen strategische Vertrieb, F&E, GuV, Cashflow Ausrichtung, Marketing und und aktuelle Investmentquote Vertrieb, Personal und Presse (jeweils ohne Zahlen) Unverzügliche Übermittlung des Jahresabschlusses nach Jahresabschluss zum 30. Juni Erstellung in elektronischer eines jeden Jahres Form Übertragbarkeit Ja, nicht an Wettbewerber Ja, nicht an offensichtliche nur mit Zustimmung der jeweils Wettbewerber, nur über die anderen Partei; Kündigungsrecht, Plattform wenn Verstoß gegen Wettbewerbsverbot (keine mehrheitliche oder beherrschende Beteiligung an einem Wettbewerber) 25
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Beurteilung der involvierten Interessen (1) o Unternehmen Marketingeffekt durch öffentliche Präsentation (Werbefilm) Anonymität der Crowd: keine eigene Auslese, Zugang auch für Wettbewerber möglich Einzelne Vertragsbeziehungen zu den Crowd-Investoren („Sack Flöhe“?) o Crowd-Investoren Undurchsichtigkeit der Einstiegsbewertung. Modell des „Curated Crowdfunding“ („Deal Captain“) bei Venturate Steuerliche Behandlung: Kapitalertrag wird pauschal mit 25% plus Soli gem. §§ 20 Abs. 1, 43 Abs. 1 EStG besteuert, hingegen findet der Wertverlust bei Ausfall der Forderung steuerlich keine Berücksichtigung. Ausfallrisiko aufgrund qualifizierten Rangrücktritts und in der Regel langer Laufzeit von fünf bis sieben Jahren. 26
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Beurteilung der involvierten Interessen (2) o VC-Investoren Steuerbarkeit des Exits kann durch Crowd erschwert werden Ausschluss von Vergangenheitsrisiken (Haftung VIB/Prospekthaftung/Rückgewährrisiko wegen Widerrufsrechten?) Wirtschaftliche Verwässerung durch gesellschaftergleiche Stellung der Crowd Struktureller Vorrang der Crowd o Lösungsansätze für eine Interessenkongruenz? Bündelung der Investoren Recht des Unternehmens zu vorzeitiger Ablösung der Crowd bei Eintritt in VC-Finanzierung 27
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Was meinen Sie? 28
Präsentation Weitnauer Karlsruhe 30. Juni 2015 Kontakt Dr. Wolfgang Weitnauer, M.C.L. Rechtsanwalt, Partner Zulassung Kontaktdaten 1982 in München Ohmstraße 22 80802 München Sprachen T: +49 89 38 39 95-0 deutsch, englisch, französisch F: +49 89 38 39 95-99 Tätigkeitsschwerpunkte E: wolfgang.weitnauer@weitnauer.net Gesellschafts- und Handelsrecht, Unternehmensrestrukturierungen, Mergers and Acquisitions, Unternehmensfinanzierung und -beteiligungen. 29
Präsentation Weitnauer 21. Oktober 2015 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! weitnauer.net
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