Crowdinvesting Rechtliche Rahmenbedingungen, Konditionen und Interessenanalyse - Dr. Wolfgang Weitnauer - High-Tech Gründerfonds

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Crowdinvesting Rechtliche Rahmenbedingungen, Konditionen und Interessenanalyse - Dr. Wolfgang Weitnauer - High-Tech Gründerfonds
Rechtsanwälte   München      Präsentation
                                                Berlin       Weitnauer
                                                Heidelberg
                                                Hamburg      21. Oktober 2015
                                                Düsseldorf

Dr. Wolfgang Weitnauer

                         Crowdinvesting
            Rechtliche Rahmenbedingungen, Konditionen
                       und Interessenanalyse
Präsentation
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Übersicht

 o Ausgestaltungsformen
 o Regulierung der Plattform: Erlaubnispflicht nach KWG bzw. Registrierungspflicht
   nach KAGB?
 o Prospektpflicht des Beteiligungs-/Finanzierungsangebots, Haftung des Anbieters
 o Befreiungstatbestand für Crowdinvesting-Plattformen
 o Ablauf eines Crowdinvesting über Darlehensvermittlungsplattform
 o Vergleich der Konditionen führender Crowdinvesting-Plattformen
 o Beurteilung der involvierten Interessen

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Ausgestaltungsformen

 Grundlegende Unterscheidung zwischen
 o Kapitalvermittlung
    mezzanines (Nachrang)Kapital, bspw. stille Beteiligungen,
     Nachrangdarlehen (Seedmatch, Companisto)
    Beteiligungshandel in einem elektronischen Handelssystem
     (Bergfürst)
 o Kapitalsammelplattform (Innovestment)

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Wesentliche „Hürden“ für Crowdinvestments

 o Erlaubnispflicht der Plattform (KWG)?
 o Registrierungspflicht für einzelne Investmentvermögen (KAGB)?
 o Prospektpflicht des Beteiligungsunternehmens (WpPG, VermAnlG)?

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Regulierung der Plattform: Erlaubnispflicht nach KWG? (1)

o   Darlehensvermittlungsplattform: Keine Erlaubnispflicht nach § 32 Abs. 1 KWG

     Kein Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG wegen
      Nachrangs (kein unbedingter Rückzahlungsanspruch). Laut BaFin genügt
      Ausschluss der Rückzahlung, wenn dies einen Grund für Eröffnung des
      Insolvenzverfahrens herbeiführen würde.
     Kein Kreditgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG, aus gleichem
      Grund.
     Kein Emissionsgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 KWG, da Risiko
      der Anlagen von der Plattform nicht auf eigenes Risiko übernommen wird.

     Keine genehmigungspflichtige Finanzdienstleistung (Anlagevermittlung, Betrieb
      eines multilateralen Handelssystems oder Platzierungsgeschäft) wegen
      Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 e) KWG bei Beschränkung auf die
      Vermittlung von Vermögensanlagen gem. § 1 Abs. 2 VermAnlG.
     Aber: gewerberechtliche Erlaubnispflicht nach § 34 c) Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
      GewO/FinVermV auch für Darlehensvermittlungsplattformen.
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Regulierung der Plattform: Erlaubnispflicht nach KWG? (2)

 o Beteiligungsvermittlungsplattform: Erlaubnispflicht besteht nach §
   32 Abs. 1 KWG als Finanzdienstleistungsunternehmen

    Anlagevermittlung gem. § 1 Abs. (1 a) Nr. 1 KWG. 
    Betrieb eines multilateralen Handelssystems, § 1 Abs. (1 a) Nr. (1 b)
     KWG. 

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Registrierungspflicht für Investmentvermögen nach KAGB? (1)

    § 1 Abs. 1 KAGB: Investmentvermögen ist jeder Organismus für
     gemeinsame Anlagen, der von einer Vielzahl von Anlegern Kapital
     einsammelt, um es gem. festgelegter Anlagestrategie zum Nutzen
     der Anleger zu investieren.
    BaFin: Keine gemeinsame Anlage, wenn unbedingter
     Rückzahlungsanspruch. Dies gilt auch bei „qualifiziertem
     Rangrücktritt“ (= pactum de non petendo, wenn andernfalls
     Insolvenzgrund herbeigeführt wurde), sofern im Übrigen ein voller
     Rückzahlungsanspruch unabhängig von Verlusten des Organismus
     besteht.
     Problem: Wie ist qualifizierter Rangrücktritt zur Vermeidung einer
     Überschuldung (Zahlung nur aus freiem Vermögen, Gewinnen oder
     Liquidationsüberschüssen) zu behandeln?

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Registrierungspflicht für Investmentvermögen nach KAGB? (2)

 o Darlehensvermittlungsplattform: Kein Investmentvermögen im Sinne
   von § 1 Abs. 1 Satz 1 KAGB, da keine gemeinsame Anlage und
   Investition in ein operatives Unternehmen außerhalb des Finanzsektors.
 o Beteiligungshandelsplattform: Ausnahme vom Anwendungsbereich
   gem. § 2 Abs. 2 KAGB bei Erlaubnispflicht nach KWG.
 o Kapitalsammelstellenmodell: Anwendungsbereich des KAGB ist
   eröffnet, sofern kein unbedingter Rückzahlungsanspruch: Geltung der
   §§ 2 Abs. 5, 268 – 270 KAGB wegen Verwaltung inländischer
   geschlossener Publikums-AIF für jedes gepoolte Anlegerinvestment.

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Prospektpflicht für öffentliches Angebot

    Gem. § 3 Abs. 1 WpPG für Wertpapiere

     •   Wertpapiere sind gem. § 2 Nr. 1 a WpPG übertragbare und an einem Markt
         handelbare Aktien

     •   Ausnahme nach § 3 Abs. 2 WpPG insb. bei Angebot ausschließlich an qualifizierte
         Anleger oder an weniger als 150 nicht qualifizierter Anleger (Private Placement)

     •   Veröffentlichung des Prospekts erst nach Billigung durch die BaFin gem. § 13
         WpPG

    Gem. §§ 6 ff. VermAnlG für Vermögensanlagen

     •   Vermögensanlagen sind gem. § 1 Abs. 2 VermAnlG Anteile mit
         Ergebnisbeteiligung, Treuhandvermögen, partiarische Darlehen,
         Nachrangdarlehen, Genussrechte, Namensschuldverschreibungen und sonstige
         Anlagen, die Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung gewähren.

     •   Prüfung und Billigung des Prospekts durch die BaFin gem. § 8 VermAnlG

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Prospektpflicht des Beteiligungsangebots an die Crowd

 o Prospektpflicht nach WpPG

    Gilt für die Platzierung von Aktien im elektronischen Handelssystem   
    Stille Beteiligung oder Darlehen fallen nicht unter den Wertpapierbegriff des § 2
     Nr. 1 WpPG, wenn Übertragbarkeit ausgeschlossen und keine Handelbarkeit an
     einem Markt
 o Prospektpflicht nach dem VermAnlG

    Öffentliches Angebot stiller Beteiligungen und von GmbH-Geschäftsanteilen    
    Partiarische Darlehen oder Nachrangdarlehen waren bislang nicht als
     Vermögensanlage im Sinne von § 1 Abs. 2 VermAnlG erfasst, anders als die stille
     Beteiligung. Sie werden nun nach Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes
     als Vermögensanlage erfasst.

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Befreiungstatbestand für Crowdinvesting-Plattformen, § 2 a
VermAnlG

 Emittenten sind von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts, der Erstellung eines
 Lageberichts und dem Erfordernis der Abschlussprüfung unter folgenden Voraussetzungen befreit:

 o Vermittlung partiarischer oder Nachrangdarlehen oder Anlagen mit Anspruch auf Rückzahlung
   und Verzinsung, nicht jedoch andere Vermögensanlagen (also nicht stille/offene Beteiligung)

 o Vermittlung über Internet-Dienstleistungsplattformen, also nicht Eigenemission

 o Verpflichtung der Plattform zur Überprüfung der Einhaltung der Zeichnungsgrenzen (besteht bei
   Gewerbeaufsichtspflichtigkeit gem. §§ 34 c), 34 f) GewO)

 o Angebotener Emissionswert nicht > 2,5 Mio. €; keine Befreiung bei anderem gleichzeitigen
   öffentlichen Angebot.

 o Individuelle Anlegerzeichnungsgrenzen, es sei denn Kapitalgesellschaft (nicht: professionelle
   Anleger iS § 31 a Abs. 2 WpHG):

       1.000 €,
       10.000 € bei frei verfügbaren Vermögen laut Selbstauskunft von mindestens 100.000 € oder
       zweifaches monatliches Nettoeinkommen, max. 10.000 €.

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Pflicht zur Erstellung eines Vermögensanlagen-
Informationsblatts (VIB)

 o Nicht mehr als drei DIN A4-Seiten

 o Übersichtliche, leicht verständliche und einen Vergleich mit anderen
   Finanzinstrumenten ermöglichende Darstellung der wesentlichen Informationen,
   insb. Art der Vermögensanleihe, Laufzeit, Risiken, Aussichten der
   Kapitalrückzahlung oder Kosten/Provisionen
 o Expliziter Hinweis, dass kein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt erstellt ist
 o Drucktechnisch hervorgehobener Warnhinweis auf der ersten Seite, dass Erwerb
   mit erheblichen Risiken verbunden ist und zum vollständigen Verlust der Anlage
   führen kann

 o Aufnahme des Warnhinweises auch in die Werbung
 o Bestätigung der Kenntnisnahme des Warnhinweises, ggf. auch nur in elektronischer
   Form, § 15 Abs. 4 VermAnlG

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Haftung des Anbieters, § 22 VermAnlG

 o Für irreführende/unrichtige Angaben
 o Bei innerhalb von zwei Jahren nach erstem öffentlichen Angebot
   zustande gekommenen Erwerbsgeschäften
 o Entlastung des Anbieters durch Nachweis mangelnder Kenntnis ohne
   grob fahrlässige Unkenntnis.

 Problem: Besteht daneben weitergehende zivilrechtliche
 Prospekthaftung etwa für Angaben auf der Plattform?

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Ablauf eines Crowdinvesting über
Darlehensvermittlungsplattform (1)

 o Entwicklungsphase

    Geschäftsidee/Businessplan
    Rechtsform GmbH/UG (haftungsbeschränkt)
 o Selektionsphase
    Prüfung der Unterlagen/Auswahlgespräch

    Festlegung der Plattforminformationen (Imagefilm, Kurzfassung Businessplan)
    Bestimmung Funding-Schwelle/Funding-Limit

    Vertrag über Durchführung des Crowdinvesting zwischen Plattformbetreiber und
     Unternehmen

    Einschaltung eines externen Zahlungsvermittlers, der über die Erlaubnis nach § 8
     Abs. 1 ZAG verfügt.

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Ablauf eines Crowdinvesting über
Darlehensvermittlungsplattform (2)

 o Finanzierungsphase

    Freischaltung auf der Crowdinvesting-Plattform
    First come, first serve-Prinzip
    Ende mit Erreichen des Funding-Limits oder mit Ablauf der Beteiligungsfrist
 o Kick-Off-Phase

    Erreichen der Fundingschwelle bis Ablauf der Fundingfrist und kein
     nachträgliches Unterschreiten der Fundingschwelle wegen Widerrufs
    Wirksamwerden der Darlehensverträge zwischen Crowdinvestoren/Unternehmen
    Überweisung der eingesammelten Beträge nach Abzug der Provision an das
     Unternehmen

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Widerrufsrecht, § 2 d) VermAnlG

 o Binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss in Textform, wenn im Vertrag
   deutlicher Hinweis auf Widerrufsrecht und Adressaten enthalten war
 o Andernfalls 14 Tage nach Erhalt eines solchen Hinweises
 o Längstens binnen zwölf Monaten nach Vertragsschluss

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Crowdinvesting – Struktur bei partiarischem Nachrangdarlehen

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Einige statistische Daten (fuer-gruender.de Stand 30.06.2015)

 o Entwicklung des Crowdinvesting (eingesammeltes Kapital in €):

       2011         2012         2013          2014      2015, 1. HJ
        0,5          4,2          15,0         14,7          9,6

 o 26 finanzierte Start-Ups im 1. HJ 2015 gegenüber 30 im 1. HJ 2014

 o durchschnittliches Volumen je Finanzierungsrunde im 1. HJ 2015
   369T€

 o hohe Marktkonzentration (auf Companisto und Seedmatch entfielen
   92,5% des vermittelten Kapitals)

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                                                                                     21. Oktober 2015

Vergleich führender Crowdinvesting-Plattformen

Marktdaten                                Seedmatch           Companisto           Innovestment

Anzahl erfolgreicher                                    76                   38                     29
Finanzierungsrunden*
Bisher eingesammeltes                           22,4 Mio. €          15,9 Mio. €           2,4 Mio. €
Kapital*
Ø Volumen der                                    294.000 €            418.000 €             84.000 €
Finanzierungen*

Erfolgsquote in %**                                   89 %                 87 %                 62 %
Ø Höhe der Beteiligung je                             751 €                274 €              3.280 €
Unternehmen**
Ø Anzahl Investoren**                                  289                  587                     26

* Stand 14.02.2015
** Stand 30.06.2014 (Crowdinvesting Monitor)

                                                                                                         19
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                                                                                                               21. Oktober 2015

Vergleich führender Crowdinvesting-Plattformen
Kriterien*                  Seedmatch                              Companisto                               Innovestment

Beteiligungsform    partiarisches                  1. partiarisches Nachrangdarlehen mit         partiarisches Nachrangdarlehen an
                    Nachrangdarlehen; Zahlung         Erfolgsbeteiligung                         SPV (Beteiligungs UG als Emittent)
                    auf Treuhandkonto (Secupay)    2. „Venture Loan“ mit Festverzinsung von 8%
                                                      p.a. (oder bei Sachbezügen 12% p.a.)
Rechtstellung der   einzelne selbstständige        wie Seedmatch, jedoch Abschluss einer       qualifiziert nachrangige
Investoren          Darlehensverträge mit dem      Pooling- und Carry-Vereinbarung             Nachrangdarlehen werden dem SPV
                    Start-Up                       Abstimmungsverfahren bei                   gewährt, das mit diesen Mitteln eine
                                                                                               offene Beteiligung an dem Start-Up
                                                       Ablöseangeboten (75% Mehrheit ist
                                                       verbindlich für alle), jedoch           erwirbt; dem SPV steht eine
                                                                                               Erlösbeteiligung (Carried Interest) von
                                                       Verpflichtung von Companisto zur
                                                       Weiterleitung nur bei Angebot des       5% des Netto-Erlöses zu
                                                      doppelten Nominalwerts                     Veräußerung der Beteiligung setzt
                                                                                                 mehrheitliche Zustimmung voraus
                                                     Ebenso bei Vertragsänderungen, jedoch
                                                      keine Nachschusspflicht
                                                     Gewinnbeteiligung von Companisto in
                                                      Höhe von 10% der an die Companisten
                                                      ausgeschütteten Beträge

                                                                                                                                         20
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                                                                                               21. Oktober 2015

Vergleich führender Crowdinvesting-Plattformen
Kriterien*              Seedmatch                       Companisto                           Innovestment

Investmentquote   Berechnung anhand        wie Seedmatch                           Verhältnis des Darlehensbetrags
                  post-money-Bewertung                                             des einzelnen Investors zum
                  (dem Funding                                                     Gesamtdarlehensbetrag der
                  zugrunde gelegte pre-                                            Crowd
                  money-Bewertung
                  zzgl. tatsächlich
                  eingesammeltes
                  Kapital der Crowd)
Verwässerung      Verwässerung der         Verwässerung nicht bei interner Runde   Erfolgsvergütung (Zins) ist von
                  Beteiligungsquote nur                                            vornherein auf den dem SPV
                                           Bei Down Round Neuberechnung der
                  durch Kapitalerhöhung,   Beteiligungsquote bezogen auf das       zufließenden Netto-Erlös
                  deren Bewertung                                                  bezogen; dieser unterliegt den
                                           erhöhte Stammkapital
                  mindestens dem post-                                             Regeln des Start-up.
                  money-
                  Unternehmenswert der
                  Crowd entspricht;
                  dann im Verhältnis
                  Stammkapital vor/nach
                  Kapitalerhöhung

                                                                                                                     21
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                                                                                                 21. Oktober 2015

Vergleich führender Crowdinvesting-Plattformen
Kriterien*              Seedmatch                        Companisto                            Innovestment

Mindestlaufzeit   unbefristet, aber         früheste Kündbarkeit nach 7 – 8 Jahren   Mindestlaufzeit 7 Jahre; früheste
                  erstmalige Kündbarkeit    unter Einhaltung einer Kündigungsfrist   Kündbarkeit durch
                  für Unternehmen           von 4 Monaten für den Companisten        Darlehensgeber mit Frist von 6
                  erstmals nach 8           bzw. von 3 Monaten für das Start-Up;     Monaten zum Ende der
                  Jahren, für Investoren    bei vollständigem Exit automatisches     Mindestlaufzeit.
                  nach 5 Jahren mit Frist   Ende des Vertrags
                                                                                     Ordentliche Kündigung durch
                  von jeweils 6 Monaten                                              Darlehensnehmer ist
                  zum Ende des
                                                                                     ausgeschlossen;
                  Geschäftsjahres; bei                                               Sonderkündigungsrecht des
                  vollständigem Exit
                                                                                     Darlehensnehmers nach
                  automatisches Ende                                                 Beteiligungsverkauf mit 6
                  des Vertrags
                                                                                     Monatsfrist
Nachrang          qualifizierter            wie Seedmatch                            wie Seedmatch und Companisto
                  Rangrücktritt, auch für
                  Zinsen

                                                                                                                         22
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                                                                                                     21. Oktober 2015

Vergleich führender Crowdinvesting-Plattformen
Kriterien*                     Seedmatch                        Companisto                        Innovestment

Rückzahlung           vorbehaltlich Rang-            vorbehaltlich Rangrücktritt 1 Tag   vorbehaltlich Rangrücktritt in
                      rücktrittsregelung             nach Beendigung des Darlehens       voller Höhe am Ende des dem
                      Rückzahlung in 4 gleichen      in voller Höhe. Wenn Zahlung zu     Beendigungszeitpunkt folgenden
                      Vierteljahresraten; Start-Up   drohender                           Kalendermonats.
                      kann Rückzahlung um bis zu     Zahlungsunfähigkeit/Überschuldu
                      2 Jahre strecken, wenn         ng führen würde, in 4 gleichen
                      Zahlung Fortbestand oder       Raten mit 6% p.a. Verzinsung
                      Wachstum des Start-Up
                      nachhaltig gefährden würde,
                      dann 6% p.a. Verzinsung
Vergütung Plattform   Vermittlungsgebühr von 5-      Abwicklungsgebühr von 10% des       Emissionsgebühr von 1% des
                      10% in Abhängigkeit der        eingesammelten Kapitals durch       Höchstkapitalbedarfs
                      tatsächlich erreichten         Start-Up und                        5% des eingesammelten
                      Fundingsumme
                                                     10% der Gewinnbeteiligung von       Gesamtdarlehensbetrags
                      Abwicklungsgebühr für          Investoren
                                                                                         fixe monatliche Servicegebühr
                      Secupay (1,25% bis 100´,
                      0,4% für 100´ bis 500´,                                            seitens der Darlehensgeber
                      danach 0,3%)                                                       Erlösbeteiligung von 5%

                                                                                                                          23
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                                                                                                 21. Oktober 2015

Vergleich führender Crowdinvesting-Plattformen
Kriterien*                        Seedmatch                         Companisto                  Innovestment

Festverzinsung       1% p.a. endfällig                    1% p.a. endfällig              keine Festverzinsung

Erfolgsbeteiligung   Bonuszins bemessen nach              Bonuszins bemessen nach        Zins wird berechnet im
                     Investmentquote                      Investmentquote                Verhältnis der
                        vom Gewinn                          vom Gewinn                 Beteiligungsquote zum
                                                                                         verteilungsfähigen Erlös
                        bei Kündigung bemessen am           Bei Kündigung
                         höheren Unternehmenswert,            Entschädigung auf Basis
                         berechnet nach Multiplikator auf     entweder
                         das EBIT (7) oder Umsatz (1)         Unternehmensbewertung
                         im Jahr der Kündigung, jeweils       nach IDWS1 oder
                         abzüglich des Darlehensbetrags       Multiplikatorverfahren
                                                              (EBIT- bzw. Umsatz
                        bezogen auf Exiterlös, bei
                         teilweisem Verkauf auf 100%          Multiple: 6,5 bzw. 1)
                         hochgerechnet, abzüglich            Beteiligung am Kaufpreis
                         Darlehen                             gemäß Beteiligungsquote

                                                                                                                    24
Präsentation
                                                                                                         Weitnauer

                                                                                                         21. Oktober 2015

Vergleich führender Crowdinvesting-Plattformen
Kriterien*                  Seedmatch                           Companisto                           Innovestment

Reporting         vierteljährliches Reporting über   Aufstellung zu Umsatz, Rohertrag     handelsrechtlicher Jahresabschluss
                  Investor-Relations-Kanal der       und EBIT des Start-Ups für das
                  Plattform mit Rückblick und        jeweils letzte abgelaufene Quartal   der vom Unternehmen bereit gestellte
                  Vorschau auf das vergangene        sowie Textausführungen zur           Quartalsbericht mit aktuellem
                  bzw. kommende Quartal zu           Liquiditätssituation (ohne           Cashflowstatement und
                  Markt, Produkt, Finanzen,          Nennung von Zahlen) sowie zu         Quartalslagebericht
                  Wettbewerb, Marketing und          den Bereichen strategische
                  Vertrieb, F&E, GuV, Cashflow       Ausrichtung, Marketing und
                  und aktuelle Investmentquote       Vertrieb, Personal und Presse
                                                     (jeweils ohne Zahlen)
                  Unverzügliche Übermittlung des
                  Jahresabschlusses nach             Jahresabschluss zum 30. Juni
                  Erstellung in elektronischer       eines jeden Jahres
                  Form
Übertragbarkeit   Ja, nicht an Wettbewerber          Ja, nicht an offensichtliche         nur mit Zustimmung der jeweils
                                                     Wettbewerber, nur über die           anderen Partei; Kündigungsrecht,
                                                     Plattform                            wenn Verstoß gegen
                                                                                          Wettbewerbsverbot (keine
                                                                                          mehrheitliche oder beherrschende
                                                                                          Beteiligung an einem Wettbewerber)

                                                                                                                                 25
Präsentation
                                                                                       Weitnauer

                                                                                       21. Oktober 2015

Beurteilung der involvierten Interessen (1)

 o Unternehmen

    Marketingeffekt durch öffentliche Präsentation (Werbefilm)

    Anonymität der Crowd: keine eigene Auslese, Zugang auch für Wettbewerber möglich

    Einzelne Vertragsbeziehungen zu den Crowd-Investoren („Sack Flöhe“?)

 o Crowd-Investoren

    Undurchsichtigkeit der Einstiegsbewertung. Modell des „Curated Crowdfunding“ („Deal
     Captain“) bei Venturate

    Steuerliche Behandlung: Kapitalertrag wird pauschal mit 25% plus Soli gem. §§ 20
     Abs. 1, 43 Abs. 1 EStG besteuert, hingegen findet der Wertverlust bei Ausfall der
     Forderung steuerlich keine Berücksichtigung.

    Ausfallrisiko aufgrund qualifizierten Rangrücktritts und in der Regel langer Laufzeit von
     fünf bis sieben Jahren.

                                                                                                          26
Präsentation
                                                                             Weitnauer

                                                                             21. Oktober 2015

Beurteilung der involvierten Interessen (2)

 o VC-Investoren
    Steuerbarkeit des Exits kann durch Crowd erschwert werden
    Ausschluss von Vergangenheitsrisiken (Haftung
     VIB/Prospekthaftung/Rückgewährrisiko wegen Widerrufsrechten?)
    Wirtschaftliche Verwässerung durch gesellschaftergleiche Stellung der
     Crowd
    Struktureller Vorrang der Crowd

 o Lösungsansätze für eine Interessenkongruenz?
    Bündelung der Investoren
    Recht des Unternehmens zu vorzeitiger Ablösung der Crowd bei Eintritt in
     VC-Finanzierung

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Präsentation
                  Weitnauer

                  21. Oktober 2015

Was meinen Sie?

                                     28
Präsentation
                                                                         Weitnauer
                                                                         Karlsruhe
                                                                         30. Juni 2015

Kontakt
Dr. Wolfgang Weitnauer, M.C.L.
Rechtsanwalt, Partner

Zulassung                          Kontaktdaten
1982 in München                    Ohmstraße 22
                                   80802 München
Sprachen                           T: +49 89 38 39 95-0
deutsch, englisch, französisch     F: +49 89 38 39 95-99
Tätigkeitsschwerpunkte             E: wolfgang.weitnauer@weitnauer.net
Gesellschafts- und Handelsrecht,
Unternehmensrestrukturierungen,
Mergers and Acquisitions,
Unternehmensfinanzierung und
-beteiligungen.

                                                                                         29
Präsentation
                       Weitnauer

                       21. Oktober 2015

Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!
weitnauer.net
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