DAS DIGITALE SEMESTER - Einblicke in den Bachelor-Studiengang Sozialrecht im Sommersemester 2020 zusammengestellt von Anne Schäfer
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DAS DIGITALE SEMESTER Einblicke in den Bachelor- Studiengang Sozialrecht im Sommersemester 2020 zusammengestellt von Anne Schäfer
Wie das SoSe begann: Auszüge aus einem Brief, mit dem das Virus den Turbo für die digitale Lehre einschaltete
Übersicht: Wie wir online lehren 1. im zweiten Fachsemester 2. im vierten Fachsemester 3. im sechsten Fachsemester 4. Was Studierende und Lehrende zur Onlinelehre sagen
1. Online-Lehre im zweiten Fachsemester: Modul 12 Arbeit bei Prof. Dr. Axel Kokemoor Einstieg leicht gemacht In unserer E-Learning-Plattform Moodle fanden Studierende alles, was wir für den Austausch brauchten: ü Anleitungen zur Installation der Konferenz-Software ü Informationen zu Sprechstunden ü Veranstaltungsübersichten ü Informationen zur Prüfung ü Zugang zu sonstiger Software ü Zugang zu Literatur
1. Online-Lehre im zweiten Fachsemester: Modul 12 Arbeit bei Prof. Dr. Axel Kokemoor Ein Beispiel für eine digitale Lerneinheit Digitale Lerneinheiten boten mehr als die klassische Präsenzlehre: hier eine Beispieleinheit aus dem Monat Mai 2020 im Kurs Arbeitsrecht bei Axel Kokemoor
2. Online-Lehre im vierten Fachsemester: Modul 6 Gesundheit – Grundlagen • Frau Ass. Jur. Diana Schmidt LL.M (oben rechts), stellvertretende Leiterin der Abteilung Recht im Gemeinsamen Bundesausschuss, lehrte Gesundheitsrecht von Berlin aus. Ihr Konzept für die online-Lehre: Aufgabenstellungen für Gruppenarbeiten, Feedback und Verständnisfragen im online-meeting • Prof. Dr. Anne Schäfer, M.A. (im Hintergrund) bot eine digitale Übung mit Fällen zur Vorlesung Gesundheitsrecht an • Dipl.-Soz. Volker Hüfken (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) vermittelte die Grundlagen der Gesundheitssoziologie unter Einbezug von Covid-19.
2. Online-Lehre im vierten Fachsemester: Modul 6 Gesundheit – Grundlagen Blick in digitale Materialien zur Vorlesung Gesundheitsrecht von Diana Schmidt
2. Online-Lehre im vierten Fachsemester: Modul 6 Gesundheit – Grundlagen Weiteren Support gab es von: • Samira Schulze Beiering LL.B (oben) und • Anna-Lena Heil LL.B Sie erstellten Anleitungen für die Nutzung der Konferenzsoftware, halfen bei Zugängen zu Literatur und Rechtsprechung, stellten den Studierenden Formatvorlagen zur Verfügung und waren Anlaufstellen für die Übungs-Rechtsgutachten der Studierenden, für Leseprotokolle, wissenschaftliche Berichte und Essays.
2. Online-Lehre im vierten Fachsemester: Modul 6 Gesundheit – Grundlagen Digitale Lerneinheiten und Bonus zur Gesundheitssoziologie bei Volker Hüfken In der Gesundheitssoziologie konnten die Studierenden eine Bonusleistung zur Verbesserung ihrer Prüfungsleistung während des laufenden Kurses erbringen, der als digitale Lerneinheit gestaltet war. Mit 4 Leseprotokollen und jeweiliger Selbstbewertung sowie einem digitalen output (= ein wissenschaftlicher Bericht oder ein Essay) in Gruppenarbeit konnte die Note der Abschlussprüfung des Moduls um den Wert einer Zwischennote (=0,3) angehoben werden. Anleitungen und Materialien standen in Moodle zur Verfügung. Feedback zu den digitalen outputs gab es in online- meetings.
2. Online-Lehre im vierten Fachsemester: Modul 6 Gesundheit - Grundlagen Bsp. für digitale outputs von Studierenden im Kurs von Volker Hüfken
2. Onlinelehre im vierten Fachsemester Wie Studierende des Studiengangs Sozialrecht weiterhin lernten
2. Online-Lehre im vierten Fachsemester: Modul 13 bei Prof. Dr. Christian Schrader Sozialdatenschutz- und Informationsrecht Blick in mehrere digitale Beispiel- Lerneinheiten und Materialien, u.a. zu den Themen • rechtliche Ebenen des Datenschutzes, • zur Datenschutz-Grundverordnung, • zu Anforderungen an Einwilligungen
2. Online-Lehre im vierten Fachsemester: Modul 13 bei Prof. Dr. Christian Schrader Sozialdatenschutz- und Informationsrecht Videoaufzeichnungen gehörten dazu. Hier Blick auf ein Beispiel zum Thema Sozialgeheimnis von Christian Schrader.
2. Online-Lehre im vierten Fachsemester: Modul 13 bei Prof. Dr. Christian Schrader Sozialdatenschutz- und Informationsrecht Blick in ein Lehrvideo mit Christian Schrader
3. Onlinelehre im sechsten Fachsemester Womit wir uns in den Vertiefungskursen befassten. Blick in die Schwerpunkte
3. Onlinelehre im sechsten Fachsemester: Blick in unsere Vertiefungskurse Schwerpunktmodul Recht der sozialen Dienste Prof. Dr. Axel Kokemoor Thema waren u.a. Rechtsfragen aus dem Kinder- und Jugendhilferecht, dem Sozialhilferecht und gesetzliche Sozialschutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester: Schwerpunkt Recht der sozialen Dienste Blick in eine digitale Lerneinheit von Prof. Dr. Axel Kokemoor zum Kinder- und Jugendhilferecht
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester: Schwerpunkt Recht der sozialen Dienste Peer-teaching digital: das Sozialschutzpaket in der Corona-Pandemie
3. Onlinelehre im sechsten Fachsemester: Blick in unsere Vertiefungskurse Schwerpunktmodul Sozialversicherungsrecht Prof. Dr. Stamatia Devetzi Gegenstand waren u.a. komplexe Fälle in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung und in angrenzenden Rechtsgebieten
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester: Schwerpunkt Sozialversicherungsrecht Blick in die Übung von Stamatia Devetzi: u.a. mit Fällen zur Gesetzlichen Rentenversicherung
3. Onlinelehre im sechsten Fachsemester: Blick in unsere Vertiefungskurse Schwerpunktmodul Gesundheitsrecht – Vertiefung Prof. Dr. Anne Schäfer, M.A. Thema waren die Corona-Pandemie (u.a. Sterblichkeit und Triage, der öffentliche Gesundheitsdienst, Gesundheitssysteme) und Grundfragen der Gesetzlichen Unfallversicherung (u.a. Träger, Versicherungsfälle, Verfahren wie das sog. D-Arztverfahren, Leistungen, Vergleich mit der privaten Unfallversicherung)
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester: Schwerpunkt Gesundheitsrecht – Vertiefung Ein Blick in beide Seminare Die beiden Themen “Covid -19 international, ein Überblick” und “Covid-19 und Spanien” wurden noch ergänzt
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester: Schwerpunkt Gesundheitsrecht – Vertiefung Wie unsere Themenbeschreibungen aussahen: Blick in ein Beispiel Unsere E-Learning-Plattform unterstützte mit Materialien und links
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester: Schwerpunkt Gesundheitsrecht – Vertiefung Wie unsere Themenbeschreibungen aussahen: Blick in ein Beispiel Unsere E-Learning-Plattform unterstützte mit Materialien und links
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester: Schwerpunkt Gesundheitsrecht – Vertiefung Individueller Austausch mit Studierenden in Online-Sprechstunden (hier mit Anne Schäfer)
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester: Schwerpunkt Gesundheitsrecht – Vertiefung Belohnungen für besonderes Engagement: Bonusleistungen waren möglich Die Studierenden konnten ihre Abschlussnote um den Wert 0,3 erhöhen, wenn sie ein wissenschaftliches Poster erstellten Die Lehrenden informierten über die Anforderungen und stellten dafür Arbeitshilfen bereit
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester: Gesundheitsrecht Vertiefung Triage-Entscheidungen bei Überlastung des Gesundheitssystems SoSe 2020 Sozialrecht 6.Semester Desiree Rausch Schwerpunkt Gesundheitsrecht – Vertiefung Problemaufriss Triage Einsatz Bsp. für Bonusleistungen: wissenschaftl. Poster Notfall- und Katastrophenmedizin: Alle gleich u behandeln : re der Triage wird heute in verschieden Bereichen angewendet: Notlage nicht angemessen und eben Verfahren zur Einteilung eines Massenanfalls von Verletzten nicht gerecht. Prof. Dr. Uwe Janssens in unterschiedlich dringende Kategorien bei knappen Ressourcen Zitat aus: Becker, Kim Björn/ Nefzger, Andreas, Wer darf leben? Frankfurter Allgemeine Woche, 03.04.2020 Zielsetzung der Triage Notaufnahme Identifizierung lebensbedrohter Patienten Schadenminimierung Schutz vor willkürlichem Handeln Konstellationen Trans- Extreme plantations- Ausnahme- Präventive medizin situationen Ex-ante-Triage Ex-post-Triage Triage Modul 18c/19c: Schwerpunkt Gesundheitsrecht - Vertiefung Grafik 1: Intensivbetten in Europa, Quelle: Tagesschau, 20.03.2020, https://www.facebook.com/tagesschau/photos/wie-sind-unsere-kliniken-im- Quelle: Rönnau,Thomas/ Wegner, Kilian, Grundwissen-Strafrecht: Triage, JuS Quelle: In Anlehnung zu Schmidt, Volker H., Veralltäglichung der Triage, Zeitschrift für 05/2020,https://rsw.beck.de/docs/librariesprovider51/nldocs/jus_2020_403_roennau_wegner.pdf?sfvrsn= Seminar: Aktuelle Fragen des Gesundheitsrechts europ%C3%A4ischen-vergleich-auf-corona-patienten-vorberei/10158397681184407/ b6a62144_2 (letzter Abruf: 03.07.2020) Soziologie, Jg. 25, Heft 6, Dezember 1996, F. Enke Verlag Stuttgart ii. CORONAPANDEMIE UND GESETZGEBUNG Verfassungsrechtliche Bedenken an der Neuregelung des § 5 II IfSG ¥: Notaufnahmen Triage-Systeme in klinischen Notaufnahmen Entscheidungsgrundlage Diagnostik primärer Zugang zum Gesundheitswesen Schweregrad der Erkrankung Nazlican Havva Akyer hohes Patientenaufkommen Behandlungsdringlichkeit ÷: aufgrund von Gesetzgebung im 5-Stufen-Triage-Systeme haben sich weltweit durch ihre Validität und Reliabilität etabliert: Beschwerdeveränderungen Symptomen Schnellverfahren Regelungsinhalt Australasian Triage Scale (ATS) Vitalparametern Sofort: 0 Minuten Üblicherweise nimmt der Erlass von Gesetzen eine Das Epidemiegesetz des Bundes ändert das Infektionsschutzgesetz, das Gesetz zu den internationalen Canadian Triage and Acuity Scale (CTAS) O Menge Zeit in Anspruch, besonders wenn diese Gesundheitsvorschriften sowie das SGB V und enthält zeitlich befristete Sonderregelungen für das Manchester Triage Scale (MTS) Sehr dringend: 10 Minuten eine weitreichende Tragweite haben. Das BauGB. Die wichtigsten Änderungen betreffen das IfSG, dessen § 5 II IfSG ermöglicht dem Emergency Severity Index (ESI) Wartezeit angefeilt Zeit Abbildung 1: Verlaufsszenarien einer Pandemie bis zum Dringend: 30 Minuten Quelle: Bundesregierung Epidemiegesetz des Bundes wurde jedoch in nur Bundesgesundheitsminister Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Arztkontakt drei Tagen erlassen. In Deutschland eingesetzt: MTS: Normal: 60 Minuten Problemaufriss MTS, ESI Nicht dringend: 120 Minuten Um das Infektionsgeschehen in KRITIK Quelle: Krey, J., Klinische Ersteinschätzung in der Notaufnahme, Medizinische Klinik- Intensivmedizin und Notfallmedizin, Ausgabe 2/2016, Springer-Verlag der Coronapandemie durch Grafik 2: Dringlichkeits-Stufen der Triage-Systeme, 2020, Quelle: Klinik Bergedorf https://klinik-bergedorf.de/node/3209614.html (letzter Abruf: 05.07.2020) Art. 80 I GG Art. 80 II GG Grafik 3: Wartezeit bis zum Arztkontakt, Quelle: in Anlehnung zu Klinger, Dr. geeignete Maßnahmen zu U./Dormann, Prof. Dr. H., Erstsichtung in der Notaufnahme, Notfall + Rettungsmedizin, 07/ 2019, Springer Medizin Verlag GmbH beeinflussen, wurde - in nur drei Art. 80 I GG ermöglicht dem Gesetzgeber, die Nach Art. 80 II GG ist bei dem Erlass von Tagen - das Gesetz zum Schutz Exekutive zum Erlass von Rechtsverordnungen zu Rechtsverordnungen die Zustimmung des der Bevölkerung bei einer ermächtigen. Art. 80 I GG setzt jedoch Klare Grenzen: Bundesrates erforderlich. Diese kann durch Triage in der Corona Pandemie epidemischen Lage von INHALT, ZWECK UND AUSMAß müssen hinreichend bundesgesetzliche Regelungen beseitigt Handlungsempfehlungen für Deutschland Konzepte für Deutschland nationaler Tragweite, (auch: bestimmt sein. Ob dies bei § 5 II IfSG der Fall ist, ist werden. Vor dem Hintergrund, dass Inhalt, Überlastung des sieben medizinischer Fachgesellschaften Covid-19 Gesundheitssystems in z. B. Telemedizinisches Koordinationsnetzwerk durch die Epidemiegesetz des Bundes) umstritten. Im Folgenden werden Argumente für und Zweck und Ausmaß nicht hinreichend bestimmt Italien, Spanien, Frankreich bei Ex-ante-Triage oder Ex-post-Triage Charité-Universitätsmedizin Berlin gegen die Vereinbarkeit des § 5 II IfSG mit Art. 80 I sind und eine überzeugende Begründung für erlassen. Kritisiert wird, dass GG genannt. den Verzicht nicht ersichtlich ist, wäre eine Mehr-Augen-Prinzip SAVE-Konzept POST-SAVE-Konzept dem Bundesgesundheitsmin- Begrenzte Kapazitäten an Zustimmung jedoch äußerst notwendig. Ressourcen- Intensivbetten, Personal ister hierduch weitreichende mangel PRO CON Schutzausrüstung Versorgung Verlegung bei Befugnisse erteilt werden. 1.Schritt: Intensivbehandlung notwendig? Level 1-3 Kliniken, vorliegendem Potenzial in Nach Rspr. des BVerfG Inhalt, Zweck und Aus- ja SAVE-Stationen Weaning-Einheiten sind geringere Anforder- maß sind keineswegs hin- Bewertung Triage Überlebenschance, Alter, Behandlungs- Grafik 8: Versorgungskonzept Berlin-Brandenburg, 15.04.2020, Quelle: in ungen zu stellen, soweit reichend bestimmt. Es ist Die Ermächtigungsgrundlage ist derart weit ausschluss Fragestellung 2.Schritt: klinische Erfolgsaussicht? Anlehnung an Wiesner et al (2020), Aufgabe von Weaning-Zentren im es sich um vielgestaltige, nicht ersichtlich, welche gefasst, dass man von einer ja Pandemiefall Covid-19, Thieme-Verlag Stuttgart Zentrale Fragestellung ist, ob die komplexe Sachverhalte Normen betroffen sind. Blankoermächtigung sprechen kann. Dies ist handelt und die tatsäch- Inhalt sowie Ausmaß einer auch in einer Pandemie, insbesondere im 3. Schritt: Einwilligung des Patienten? Ermächtigungen des § 5 II IfSG ja Mit Corona-Patienten belegt lichen Verhältnisse sich möglichen Rechtsverord- Hinblick auf mögliche Grundrechtsverletzungen, mit dem Verfassungsrecht Aktuell belegt rasch ändern. nung sind nicht vorherseh- nicht mit Art. 80 I GG vereinbar. § 5 IfSG ist vereinbar sind. Zuvor wird die (ohne Corona-Patienten) bar. verfassungswidrig. 4. Schritt: Behandlungspriorität? Thematik Gesetzgebung im ja Aktuell frei Schnellverfahren“ angesprochen. Es gibt ausreichende Die Grundrechtsintensität Grafik 5: Coronavirus-Studie: Erkrankung in China, Stand: 25.02.2020, Sicherungen vor Macht- der Maßnahmen ist hoch. Quelle: APA, ORF.at,, CCDC weekly, 2020, https://orf.at/stories/3155602/ (letzter Ergebnis: missbrauch, denn das Die vom BVerfG entwick- Regelungsvorschlag Abruf: 05.07.20) Intensivbehandlung notwendig Grafik 9: Bettenkapazitäten in Deutschland, Stand: 17.04.2020, Quelle: in Bestehen der epidemisch- elte Wesentlichkeitstheo- • Konkretisierung der Ermächtigungsgrundlage Todesfälle COVID-19 in Italien Anlehnung an Weser-Kurier, https://www.weser-kurier.de/deutschland-welt/deutschland-welt- Methoden en Lage von nationaler rie erfordert jedoch, dass • Reform des Epidemiegesetzes 2500 17.03.2020 2003 Re-Evaluation politik_artikel,-krankenhaeuser-sollen-schrittweise-in-den-regelbetrieb-zurueckkehren- _arid,1908791.html(Abruf: 5.7.20) Todesfälle • Zeitungsartikel Tragweite wurde auf ein wesentliche Fragen der • Klärung der Kompetenzverteilung 2000 1500 1050 • Literatur Jahr befristet und der Grundrechtsausübung und • Klare, begrenzte Befugnisse im Voraus 1000 707 Die Beendigung der Intensivtherapie bei Re- 500 56 173 • Datenbanken (Juris und Beck- • Genauere Definition epidemische Lage 5 12 Ich bi e ich lich, da jede , de bea me Bundestag entscheidet –eingriffe durch das 0 Evaluation erfolgt bei Verneinung von Schritt 1-4 e de m , ei Be bek mm . Online) selbst über Beginn und Parlament selbst geregelt nationaler Tragweite“. - Gerald Gass, Präsident der Deutschen Krankenhaus- • Gesetzestexte • BT-Drs. und Plenarprotokolle ⑧-HgggZsgneHZeg Abbildung 2: Epidemiegesetz des Bundes – Ablauf Gesetzgebungsverfahrens Abbildung 2: Epidemiegesetz des Bundes – Konkretes Gesetzgebungsverfahren Eigene Darstellung des• Ende. werden müssen. Nazlican Havva Akyer Altersgruppe Grafik 7: Handlungsempfehlungen der ärztlichen Fachgesellschaft, 23.04.2020, Quelle: in Anlehnung an: Lehnert, Franziska, Was das Triage-System zu bedeuten hat, gesellschaft Zitat aus: Becker, Kim Björn/ Nefzger, Andreas, Wer darf leben? Grafík 6: Todesfälle Covid-19 in Italien, 17.03.2020, Quelle: Statista, 2020, nazlican.akyer@sk.hs-fulda.de https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1104907/umfrage/todesfaelle-aufgrund-des-coronavirus- Quarks WDR, https://www.quarks.de/gesundheit/medizin/was-das-triage-system-zu-bedeuten-hat/ (letzter Frankfurter Allgemeine Woche, 03.04.2020 in-italien-nach-alter/#professional(letzter Abruf: 03.07.2020) Abruf am 05.05.2020) Quellen: BECK`SCHER ONLINE KOMMENTAR GG/UEHLE, 43. Ed. März 2020, GG Art. 80 ; MAUNZ/DÜRIG/REMMERT, 90 EL Februar 2020, GG Art. 80 ;WISSENSCHAFTLICHE DIENSTE DES BUNDESTAGES, AZ WD 3 – 3000 – 080/20 Staatsorganisation und § 5 Infektionsschutz. Methodik: Suchbegriffe: Desiree Rausch Literatur- und Grafikrecherche via Internet und auf Grundlage Triage, Auslastung der Intensivbetten in Europa, COVID-19 Obergasse 5, 36115 Hilders der Hausarbeit, Übernehmen von Grafiken und teils eigene Erkrankungen nach Altersgruppen, Manchester-Triage-System, Matrikelnummer 749946 Erarbeitung von Darstellungen Krankheitsverlauf von COVID-19, Handlungsempfehlungen
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester: Schwerpunkt Gesundheitsrecht – Vertiefung Austausch im online-meeting
3. Onlinelehre im sechsten Fachsemester: Blick in unsere Vertiefungskurse Schwerpunktmodul Migrationssozialrecht Prof. Dr. Anne Walter Thema waren u.a. europäisches und internationales Sozialrecht, insbesondere völkerrechtliche und unionsrechtliche Rahmenbedingungen für Unionsbürger und Angehörige aus Drittstaaten, Spezialgesetze wie das AsylbLG
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester: Schwerpunkt Migrationssozialrecht Blick in eine digitale Lerneiheit von Prof. Dr. Anne Walter: der Einstieg ins Migratrionsrecht
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester: Schwerpunkt Migrations-sozialrecht Eine digitale Lerneiheit von Prof. Dr. Anne Walter
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester: Schwerpunkt Migrationssozialrecht Blick in die digitale Lehre von Prof. Dr. Anne Walter: auch der Brexit beschäftigte die Studierenden
4. Was Studierende und Lehrende zur Onlinelehre sagen
„Ich fand die Betreuung sehr gut. Ich habe immer sehr schnell eine Antwort „Die Digitalisierung der auf meine Fragen erhalten.“ Veranstaltung war cool.“ „Sehr gut war, dass wir an mehreren Fällen geübt haben, wie es in der Prüfung ist. So konnte ich lernen, die „Den Inhalt des Zeit besser einzuschätzen, die ich für Schwerpunkts fand ich gut. eine Lösung benötige und mir die Zeit Sehr spannende aktuelle in der Prüfung besser einteilen.“ Fragestellungen.“ „Mir hat das ca. 1,5 stündige online-meeting mit Ihnen zur Besprechung der Gliederungen unserer Projektarbeitsthemen in der Dreiergruppe sehr geholfen.“ „Bei meinem Thema gab es ja etwas Probleme mit der Literatur. Was aus Sicht der Studierenden gelungen ist Deswegen war die Besprechung für mich sehr gut und auch, dass Sie mir nach dem meeting Literatur geschickt haben.“
„Der Kurs wurde sehr gut angenommen. Die „Die Diskussionen mit und Beiträge der Studierenden, die das digitale Themen waren sehr Angebot genutzt haben, waren schnell vergeben. Damit extrem hochwertig. Viel hochwertiger hatte ich gar nicht als in der Präsenzlehre.“ gerechnet. Wir mussten sogar noch zwei weitere „Was die Studierenden aus „Ich muss sagen, dass ich mit Themen kreieren.“ den Themen gemacht haben solchen Postern und Präsentationen und wie sie sie auch digital nicht gerechnet habe. Kreativ, aufbereitet haben, war komprimiert und dennoch extrem beeindruckend.“ übersichtlich und auch die Audio- Spuren, wirklich toll.“ „Im Mai war es etwas ruhig und ich dachte schon, dass das Konzept nicht aufgeht. Vermutlich aber standen da gerade andere Themen für die Studierenden im Vordergrund. Digitale Lehre bedeutet ja auch mehr Flexibilität für die Studierenden in der Zeiteinteilung. Das war ein echtes Plus für Studierende mit Jobs oder Familienpflichten. Was Lehrende bewegt und beeindruckt hat Dann trafen wir uns in Einzel- und Gruppenmeetings und nun die Prüfungsleistungen. Aus meiner Sicht: ein dickes Lob! Die Studierenden haben sehr viel geleistet!“
Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Sommer, eine gute Studienwahl und freuen uns darauf, Sie im Studiengang Sozialrecht bei uns im Herbst begrüßen zu dürfen!
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