DAS DIGITALE SEMESTER - Einblicke in den Bachelor-Studiengang Sozialrecht im Sommersemester 2020 zusammengestellt von Anne Schäfer

 
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DAS DIGITALE SEMESTER - Einblicke in den Bachelor-Studiengang Sozialrecht im Sommersemester 2020 zusammengestellt von Anne Schäfer
DAS DIGITALE
SEMESTER

Einblicke in den Bachelor-
Studiengang Sozialrecht

im Sommersemester 2020
zusammengestellt von Anne Schäfer
DAS DIGITALE SEMESTER - Einblicke in den Bachelor-Studiengang Sozialrecht im Sommersemester 2020 zusammengestellt von Anne Schäfer
Wie das SoSe begann:

Auszüge aus einem Brief, mit
dem das Virus den Turbo für die
digitale Lehre einschaltete
DAS DIGITALE SEMESTER - Einblicke in den Bachelor-Studiengang Sozialrecht im Sommersemester 2020 zusammengestellt von Anne Schäfer
Übersicht: Wie wir online lehren

     1. im zweiten Fachsemester

          2. im vierten Fachsemester

              3. im sechsten Fachsemester

                   4. Was Studierende und Lehrende zur Onlinelehre sagen
DAS DIGITALE SEMESTER - Einblicke in den Bachelor-Studiengang Sozialrecht im Sommersemester 2020 zusammengestellt von Anne Schäfer
1. Onlinelehre im zweiten Fachsemester
DAS DIGITALE SEMESTER - Einblicke in den Bachelor-Studiengang Sozialrecht im Sommersemester 2020 zusammengestellt von Anne Schäfer
1. Online-Lehre im zweiten Fachsemester: Modul 12 Arbeit bei Prof. Dr. Axel Kokemoor
Einstieg leicht gemacht

In unserer E-Learning-Plattform Moodle
fanden Studierende alles, was wir für
den Austausch brauchten:
ü Anleitungen zur Installation der
   Konferenz-Software

ü Informationen zu Sprechstunden

ü Veranstaltungsübersichten

ü Informationen zur Prüfung

ü Zugang zu sonstiger Software

ü Zugang zu Literatur
DAS DIGITALE SEMESTER - Einblicke in den Bachelor-Studiengang Sozialrecht im Sommersemester 2020 zusammengestellt von Anne Schäfer
1. Online-Lehre im zweiten Fachsemester: Modul 12 Arbeit bei Prof. Dr. Axel Kokemoor
Ein Beispiel für eine digitale Lerneinheit

Digitale Lerneinheiten boten mehr als die
klassische Präsenzlehre:

hier eine Beispieleinheit aus dem Monat
Mai 2020 im Kurs Arbeitsrecht bei Axel
Kokemoor
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2. Onlinelehre im vierten Fachsemester
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2. Online-Lehre im vierten Fachsemester: Modul 6
Gesundheit – Grundlagen

• Frau Ass. Jur. Diana Schmidt LL.M (oben rechts), stellvertretende
  Leiterin der Abteilung Recht im Gemeinsamen
  Bundesausschuss, lehrte Gesundheitsrecht von Berlin aus.
  Ihr Konzept für die online-Lehre:
  Aufgabenstellungen für Gruppenarbeiten, Feedback und
  Verständnisfragen im online-meeting
• Prof. Dr. Anne Schäfer, M.A. (im Hintergrund) bot eine digitale
  Übung mit Fällen zur Vorlesung Gesundheitsrecht an
• Dipl.-Soz. Volker Hüfken (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf)
  vermittelte die Grundlagen der Gesundheitssoziologie unter
  Einbezug von Covid-19.
DAS DIGITALE SEMESTER - Einblicke in den Bachelor-Studiengang Sozialrecht im Sommersemester 2020 zusammengestellt von Anne Schäfer
2. Online-Lehre im vierten Fachsemester: Modul 6 Gesundheit – Grundlagen
Blick in digitale Materialien zur Vorlesung Gesundheitsrecht von Diana Schmidt
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2. Online-Lehre im vierten Fachsemester: Modul 6
Gesundheit – Grundlagen

Weiteren Support gab es von:
 • Samira Schulze Beiering LL.B (oben) und
 • Anna-Lena Heil LL.B
Sie erstellten Anleitungen für die Nutzung der Konferenzsoftware,
halfen bei Zugängen zu Literatur und Rechtsprechung, stellten den
Studierenden Formatvorlagen zur Verfügung und waren
Anlaufstellen für die Übungs-Rechtsgutachten der Studierenden, für
Leseprotokolle, wissenschaftliche Berichte und Essays.
2. Online-Lehre im vierten Fachsemester: Modul 6 Gesundheit – Grundlagen
Digitale Lerneinheiten und Bonus zur Gesundheitssoziologie bei Volker Hüfken

In der Gesundheitssoziologie konnten die Studierenden
eine Bonusleistung zur Verbesserung ihrer
Prüfungsleistung während des laufenden Kurses
erbringen, der als digitale Lerneinheit gestaltet war.

Mit 4 Leseprotokollen und jeweiliger Selbstbewertung
sowie einem digitalen output (= ein wissenschaftlicher
Bericht oder ein Essay) in Gruppenarbeit konnte die Note
der Abschlussprüfung des Moduls um den Wert einer
Zwischennote (=0,3) angehoben werden. Anleitungen
und Materialien standen in Moodle zur Verfügung.

Feedback zu den digitalen outputs gab es in online-
meetings.
2. Online-Lehre im vierten Fachsemester: Modul 6 Gesundheit - Grundlagen
Bsp. für digitale outputs von Studierenden im Kurs von Volker Hüfken
2. Onlinelehre im vierten Fachsemester
Wie Studierende des Studiengangs Sozialrecht weiterhin lernten
2. Online-Lehre im vierten Fachsemester: Modul 13 bei Prof. Dr. Christian Schrader
Sozialdatenschutz- und Informationsrecht

Blick in mehrere digitale Beispiel-
Lerneinheiten und Materialien, u.a. zu
den Themen

• rechtliche Ebenen des Datenschutzes,

• zur Datenschutz-Grundverordnung,

• zu Anforderungen an Einwilligungen
2. Online-Lehre im vierten Fachsemester: Modul 13 bei Prof. Dr. Christian Schrader
Sozialdatenschutz- und Informationsrecht

Videoaufzeichnungen gehörten dazu.

Hier Blick auf ein Beispiel zum Thema
Sozialgeheimnis von Christian Schrader.
2. Online-Lehre im vierten Fachsemester: Modul 13 bei Prof. Dr. Christian Schrader
Sozialdatenschutz- und Informationsrecht

Blick in ein Lehrvideo mit Christian
Schrader
3. Onlinelehre im sechsten Fachsemester
Womit wir uns in den Vertiefungskursen befassten. Blick in die Schwerpunkte
3. Onlinelehre im sechsten
Fachsemester: Blick in unsere
Vertiefungskurse

                                Schwerpunktmodul Recht der sozialen Dienste
                                Prof. Dr. Axel Kokemoor

                                Thema waren u.a. Rechtsfragen aus dem Kinder- und Jugendhilferecht,
                                dem Sozialhilferecht und gesetzliche Sozialschutzmaßnahmen in der
                                Corona-Pandemie
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester: Schwerpunkt Recht der sozialen Dienste
Blick in eine digitale Lerneinheit von Prof. Dr. Axel Kokemoor zum Kinder- und Jugendhilferecht
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester: Schwerpunkt Recht der sozialen Dienste
Peer-teaching digital: das Sozialschutzpaket in der Corona-Pandemie
3. Onlinelehre im sechsten
Fachsemester: Blick in unsere
Vertiefungskurse

                                Schwerpunktmodul Sozialversicherungsrecht
                                Prof. Dr. Stamatia Devetzi

                                Gegenstand waren u.a. komplexe Fälle in den einzelnen Zweigen der
                                Sozialversicherung und in angrenzenden Rechtsgebieten
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester: Schwerpunkt Sozialversicherungsrecht
Blick in die Übung von Stamatia Devetzi: u.a. mit Fällen zur Gesetzlichen Rentenversicherung
3. Onlinelehre im sechsten
Fachsemester: Blick in unsere
Vertiefungskurse

                                Schwerpunktmodul Gesundheitsrecht – Vertiefung
                                Prof. Dr. Anne Schäfer, M.A.
                                Thema waren die Corona-Pandemie (u.a. Sterblichkeit und Triage,
                                der öffentliche Gesundheitsdienst, Gesundheitssysteme) und
                                Grundfragen der Gesetzlichen Unfallversicherung (u.a. Träger,
                                Versicherungsfälle, Verfahren wie das sog. D-Arztverfahren,
                                Leistungen, Vergleich mit der privaten Unfallversicherung)
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester: Schwerpunkt
Gesundheitsrecht – Vertiefung
Ein Blick in beide Seminare
Die beiden Themen “Covid -19 international, ein Überblick” und “Covid-19 und
Spanien” wurden noch ergänzt
3. Online-Lehre im sechsten
Fachsemester: Schwerpunkt
Gesundheitsrecht – Vertiefung

Wie unsere Themenbeschreibungen
aussahen: Blick in ein Beispiel

Unsere E-Learning-Plattform unterstützte mit
Materialien und links
3. Online-Lehre im sechsten
Fachsemester: Schwerpunkt
Gesundheitsrecht – Vertiefung

Wie unsere Themenbeschreibungen
aussahen: Blick in ein Beispiel

Unsere E-Learning-Plattform unterstützte mit
Materialien und links
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester:
Schwerpunkt Gesundheitsrecht – Vertiefung

Individueller Austausch mit Studierenden in Online-Sprechstunden
(hier mit Anne Schäfer)
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester: Schwerpunkt Gesundheitsrecht – Vertiefung
Belohnungen für besonderes Engagement: Bonusleistungen waren möglich

        Die Studierenden konnten ihre Abschlussnote um den Wert 0,3 erhöhen, wenn sie
        ein wissenschaftliches Poster erstellten

                                                     Die Lehrenden informierten über
                                                     die Anforderungen und stellten
                                                     dafür Arbeitshilfen bereit
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester:                                                                                                                                                                                                                                                               Gesundheitsrecht
                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Vertiefung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Triage-Entscheidungen bei
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Überlastung des Gesundheitssystems
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  SoSe 2020
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Sozialrecht
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  6.Semester
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Desiree Rausch

Schwerpunkt Gesundheitsrecht – Vertiefung                                                                                                                                                                                                                                                                                               Problemaufriss                                                                                                              Triage                                                                                                  Einsatz

Bsp. für Bonusleistungen: wissenschaftl. Poster
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Notfall- und Katastrophenmedizin:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Alle gleich u behandeln
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             :
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     re der                                                                                                                                                                                          Triage wird heute in verschieden Bereichen angewendet:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Notlage nicht angemessen und eben                                                                             Verfahren zur Einteilung eines Massenanfalls von Verletzten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                          nicht gerecht. Prof. Dr. Uwe Janssens                                                                         in unterschiedlich dringende Kategorien bei knappen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Ressourcen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Zitat aus: Becker, Kim Björn/ Nefzger, Andreas, Wer darf leben? Frankfurter
                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Allgemeine Woche, 03.04.2020
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Zielsetzung der Triage
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Notaufnahme
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Identifizierung lebensbedrohter Patienten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Schadenminimierung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Schutz vor willkürlichem Handeln

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Konstellationen                                                                                                                    Trans-                                Extreme
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        plantations-                            Ausnahme-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Präventive                                            medizin                               situationen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Ex-ante-Triage                       Ex-post-Triage
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Triage

  Modul 18c/19c: Schwerpunkt Gesundheitsrecht - Vertiefung                                                                                                                                                                                                                                                             Grafik 1: Intensivbetten in Europa, Quelle: Tagesschau, 20.03.2020,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       https://www.facebook.com/tagesschau/photos/wie-sind-unsere-kliniken-im-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Quelle: Rönnau,Thomas/ Wegner, Kilian, Grundwissen-Strafrecht: Triage, JuS                                Quelle: In Anlehnung zu Schmidt, Volker H., Veralltäglichung der Triage, Zeitschrift für
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        05/2020,https://rsw.beck.de/docs/librariesprovider51/nldocs/jus_2020_403_roennau_wegner.pdf?sfvrsn=
  Seminar: Aktuelle Fragen des Gesundheitsrechts                                                                                                                                                                                                                                                                       europ%C3%A4ischen-vergleich-auf-corona-patienten-vorberei/10158397681184407/
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          b6a62144_2 (letzter Abruf: 03.07.2020)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Soziologie, Jg. 25, Heft 6, Dezember 1996, F. Enke Verlag Stuttgart

                            ii. CORONAPANDEMIE                   UND GESETZGEBUNG
                                    Verfassungsrechtliche Bedenken an der Neuregelung des § 5 II IfSG                                                                                                                                                                                              ¥:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Notaufnahmen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Triage-Systeme in klinischen Notaufnahmen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Entscheidungsgrundlage
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Diagnostik
                                                                                                                                                                                                                                                                                                             primärer Zugang zum Gesundheitswesen                                                                                                                                                                                      Schweregrad der Erkrankung
                                                                                                                                                      Nazlican Havva Akyer                                                                                                                                   hohes Patientenaufkommen                                                                                                                                                                                                  Behandlungsdringlichkeit

                                                                                                                                                                                                                                                                           ÷:                                                                                                                                                                                                                                                        aufgrund von
                                                                       Gesetzgebung im                                                                                                                                                                                                                     5-Stufen-Triage-Systeme haben sich weltweit durch ihre
                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Validität und Reliabilität etabliert:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Beschwerdeveränderungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Symptomen
                                                                       Schnellverfahren                                                                      Regelungsinhalt                                                                                                                                  Australasian Triage Scale (ATS)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Vitalparametern
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Sofort: 0 Minuten
                                                                Üblicherweise nimmt der Erlass von Gesetzen eine                                       Das Epidemiegesetz des Bundes ändert das Infektionsschutzgesetz, das Gesetz zu den internationalen                                                     Canadian Triage and Acuity Scale (CTAS)
                                                   O
                                                                Menge Zeit in Anspruch, besonders wenn diese                                           Gesundheitsvorschriften sowie das SGB V und enthält zeitlich befristete Sonderregelungen für das                                                       Manchester Triage Scale (MTS)                                                                                                                                                                                                                                             Sehr dringend: 10 Minuten
                                                                eine weitreichende Tragweite haben. Das                                                BauGB. Die wichtigsten Änderungen betreffen das IfSG, dessen § 5 II IfSG ermöglicht dem                                                                Emergency Severity Index (ESI)                                                                                                                                                                                         Wartezeit
                                                  angefeilt
                                                         Zeit
  Abbildung 1: Verlaufsszenarien einer Pandemie
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     bis zum                                                 Dringend: 30 Minuten
  Quelle: Bundesregierung
                                                                Epidemiegesetz des Bundes wurde jedoch in nur                                          Bundesgesundheitsminister Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates zu erlassen.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Arztkontakt
                                                                drei Tagen erlassen.                                                                                                                                                                                                                       In Deutschland eingesetzt:                                                                                                                                                                                                MTS:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Normal: 60 Minuten
             Problemaufriss                                                                                                                                                                                                                                                                                   MTS, ESI
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Nicht dringend: 120 Minuten
   Um das Infektionsgeschehen in
                                                                                                                                                                                                                                       KRITIK                                                             Quelle: Krey, J., Klinische Ersteinschätzung in der Notaufnahme, Medizinische
                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Klinik- Intensivmedizin und Notfallmedizin, Ausgabe 2/2016, Springer-Verlag
   der    Coronapandemie      durch                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Grafik 2: Dringlichkeits-Stufen der Triage-Systeme, 2020, Quelle: Klinik Bergedorf
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        https://klinik-bergedorf.de/node/3209614.html (letzter Abruf: 05.07.2020)

                                                                                                                                                                                 Art. 80 I GG                                                                Art. 80 II GG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Grafik 3: Wartezeit bis zum Arztkontakt, Quelle: in Anlehnung zu Klinger, Dr.
   geeignete     Maßnahmen       zu                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               U./Dormann, Prof. Dr. H., Erstsichtung in der Notaufnahme, Notfall + Rettungsmedizin,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  07/ 2019, Springer Medizin Verlag GmbH
   beeinflussen, wurde - in nur drei                                                                                                                   Art. 80 I GG ermöglicht dem Gesetzgeber, die                                             Nach Art. 80 II GG ist bei dem Erlass von
   Tagen - das Gesetz zum Schutz                                                                                                                       Exekutive zum Erlass von Rechtsverordnungen zu                                           Rechtsverordnungen die Zustimmung des
   der Bevölkerung bei einer                                                                                                                           ermächtigen. Art. 80 I GG setzt jedoch Klare Grenzen:                                    Bundesrates erforderlich. Diese kann durch                                                                                                                                 Triage in der Corona Pandemie
   epidemischen        Lage     von                                                                                                                    INHALT, ZWECK UND AUSMAß müssen hinreichend                                              bundesgesetzliche     Regelungen      beseitigt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Handlungsempfehlungen für Deutschland                                                      Konzepte für Deutschland
   nationaler Tragweite, (auch:                                                                                                                        bestimmt sein. Ob dies bei § 5 II IfSG der Fall ist, ist                                 werden. Vor dem Hintergrund, dass Inhalt,                                              Überlastung des
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      sieben medizinischer Fachgesellschaften
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Covid-19                 Gesundheitssystems in z. B.                                                                                                                                                               Telemedizinisches Koordinationsnetzwerk durch die
   Epidemiegesetz des Bundes)                                                                                                                          umstritten. Im Folgenden werden Argumente für und                                        Zweck und Ausmaß nicht hinreichend bestimmt                                            Italien, Spanien, Frankreich                                                                   bei Ex-ante-Triage oder Ex-post-Triage                                                     Charité-Universitätsmedizin Berlin
                                                                                                                                                       gegen die Vereinbarkeit des § 5 II IfSG mit Art. 80 I                                    sind und eine überzeugende Begründung für
   erlassen. Kritisiert wird, dass
                                                                                                                                                       GG genannt.                                                                              den Verzicht nicht ersichtlich ist, wäre eine                                                                                                                                                Mehr-Augen-Prinzip                                                                            SAVE-Konzept                                   POST-SAVE-Konzept
   dem      Bundesgesundheitsmin-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Begrenzte Kapazitäten an
                                                                                                                                                                                                                                                Zustimmung jedoch äußerst notwendig.                                                  Ressourcen-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Intensivbetten, Personal
   ister hierduch weitreichende                                                                                                                                                                                                                                                                                                         mangel
                                                                                                                                                                      PRO                                        CON                                                                                                                                     Schutzausrüstung                                                                                                                                                                  Versorgung                                         Verlegung bei
   Befugnisse erteilt werden.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       1.Schritt: Intensivbehandlung notwendig?                                            Level 1-3 Kliniken,                            vorliegendem Potenzial in
                                                                                                                                                       Nach Rspr. des BVerfG                    Inhalt, Zweck und Aus-                                                                                                                                                                                                                    ja                                                                                             SAVE-Stationen                                    Weaning-Einheiten
                                                                                                                                                       sind geringere Anforder-                 maß sind keineswegs hin-                            Bewertung                                                                                                Triage
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Überlebenschance,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Alter, Behandlungs-                                                                                                                             Grafik 8: Versorgungskonzept Berlin-Brandenburg, 15.04.2020, Quelle: in
                                                                                                                                                       ungen zu stellen, soweit                 reichend bestimmt. Es ist                       Die Ermächtigungsgrundlage ist derart weit                                                                                       ausschluss
             Fragestellung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          2.Schritt: klinische Erfolgsaussicht?                                        Anlehnung an Wiesner et al (2020), Aufgabe von Weaning-Zentren im
                                                                                                                                                       es sich um vielgestaltige,               nicht ersichtlich, welche                       gefasst,      dass     man       von      einer                                                                                                                                           ja                                                                                     Pandemiefall Covid-19, Thieme-Verlag Stuttgart

   Zentrale Fragestellung ist, ob die                                                                                                                  komplexe     Sachverhalte                Normen betroffen sind.                          Blankoermächtigung sprechen kann. Dies ist
                                                                                                                                                       handelt und die tatsäch-                 Inhalt sowie Ausmaß einer                       auch in einer Pandemie, insbesondere im                                                                                                                                                             3. Schritt: Einwilligung des Patienten?
   Ermächtigungen des § 5 II IfSG                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         ja                                                                                                                                          Mit Corona-Patienten belegt
                                                                                                                                                       lichen Verhältnisse sich                 möglichen Rechtsverord-                         Hinblick auf mögliche Grundrechtsverletzungen,
   mit    dem     Verfassungsrecht                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Aktuell belegt
                                                                                                                                                       rasch ändern.                            nung sind nicht vorherseh-                      nicht mit Art. 80 I GG vereinbar. § 5 IfSG ist
   vereinbar sind. Zuvor wird die                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     (ohne Corona-Patienten)
                                                                                                                                                                                                bar.                                            verfassungswidrig.                                                                                                                                                                                  4. Schritt: Behandlungspriorität?
   Thematik     Gesetzgebung im                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           ja                                                                                                                                          Aktuell frei
   Schnellverfahren“ angesprochen.                                                                                                                     Es    gibt   ausreichende                Die Grundrechtsintensität                                                                                       Grafik 5: Coronavirus-Studie: Erkrankung in China, Stand: 25.02.2020,
                                                                                                                                                       Sicherungen vor Macht-                   der Maßnahmen ist hoch.                                                                                         Quelle: APA, ORF.at,, CCDC weekly, 2020, https://orf.at/stories/3155602/ (letzter
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Ergebnis:
                                                                                                                                                       missbrauch, denn das                     Die vom BVerfG entwick-                             Regelungsvorschlag                                          Abruf: 05.07.20)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Intensivbehandlung notwendig
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Grafik 9: Bettenkapazitäten in Deutschland, Stand: 17.04.2020, Quelle: in
                                                                                                                                                       Bestehen der epidemisch-                 elte Wesentlichkeitstheo-                       • Konkretisierung der Ermächtigungsgrundlage                                               Todesfälle COVID-19 in Italien                                                                                                                                                         Anlehnung an Weser-Kurier, https://www.weser-kurier.de/deutschland-welt/deutschland-welt-
             Methoden                                                                                                                                  en Lage von nationaler                   rie erfordert jedoch, dass                      • Reform des Epidemiegesetzes                                                  2500
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    17.03.2020
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               2003
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Re-Evaluation
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  politik_artikel,-krankenhaeuser-sollen-schrittweise-in-den-regelbetrieb-zurueckkehren-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  _arid,1908791.html(Abruf: 5.7.20)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Todesfälle
   • Zeitungsartikel                                                                                                                                   Tragweite wurde auf ein                  wesentliche Fragen der                             • Klärung der Kompetenzverteilung                                           2000
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               1500                                                  1050
   • Literatur                                                                                                                                         Jahr befristet und     der               Grundrechtsausübung und                            • Klare, begrenzte Befugnisse im Voraus                                     1000                                        707
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Die Beendigung der Intensivtherapie bei Re-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                500                    56       173
   • Datenbanken (Juris und Beck-                                                                                                                                                                                                                  • Genauere Definition epidemische Lage                                              5      12                                                                                                                                                                                    Ich bi      e ich lich, da jede , de bea me
                                                                                                                                                       Bundestag      entscheidet               –eingriffe    durch    das                                                                                                        0                                                                                               Evaluation erfolgt bei Verneinung von Schritt 1-4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     e de m        , ei Be bek mm .
     Online)                                                                                                                                           selbst über Beginn und                   Parlament selbst geregelt                            nationaler Tragweite“.                                                                                                                                                                                                                                                        - Gerald Gass, Präsident der Deutschen Krankenhaus-
   • Gesetzestexte
   • BT-Drs. und Plenarprotokolle
                                                                ⑧-HgggZsgneHZeg
                                                                Abbildung 2: Epidemiegesetz des Bundes – Ablauf
                                                                Gesetzgebungsverfahrens
                                                                   Abbildung 2: Epidemiegesetz des Bundes – Konkretes Gesetzgebungsverfahren
                                                                   Eigene Darstellung
                                                                                                                                               des•
                                                                                                                                                       Ende.                                    werden müssen.
                                                                                                                                                                                                                                                                        Nazlican Havva Akyer
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Altersgruppe
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Grafik 7: Handlungsempfehlungen der ärztlichen Fachgesellschaft, 23.04.2020, Quelle:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         in Anlehnung an: Lehnert, Franziska, Was das Triage-System zu bedeuten hat,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      gesellschaft
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Zitat aus: Becker, Kim Björn/ Nefzger, Andreas, Wer darf leben?
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Grafík 6: Todesfälle Covid-19 in Italien, 17.03.2020, Quelle: Statista, 2020,
                                                                                                                                                                                                                                                                        nazlican.akyer@sk.hs-fulda.de           https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1104907/umfrage/todesfaelle-aufgrund-des-coronavirus-     Quarks WDR, https://www.quarks.de/gesundheit/medizin/was-das-triage-system-zu-bedeuten-hat/ (letzter      Frankfurter Allgemeine Woche, 03.04.2020
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                in-italien-nach-alter/#professional(letzter Abruf: 03.07.2020)                                           Abruf am 05.05.2020)

   Quellen:
   BECK`SCHER ONLINE KOMMENTAR GG/UEHLE, 43. Ed. März 2020, GG Art. 80 ; MAUNZ/DÜRIG/REMMERT, 90 EL Februar 2020, GG Art. 80 ;WISSENSCHAFTLICHE DIENSTE DES BUNDESTAGES, AZ WD 3 – 3000 – 080/20 Staatsorganisation und § 5 Infektionsschutz.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Methodik:                                                                                                  Suchbegriffe:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Desiree Rausch                                                                                                  Literatur- und Grafikrecherche via Internet und auf Grundlage                                              Triage, Auslastung der Intensivbetten in Europa, COVID-19
                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Obergasse 5, 36115 Hilders                                                                                      der Hausarbeit, Übernehmen von Grafiken und teils eigene                                                   Erkrankungen nach Altersgruppen, Manchester-Triage-System,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Matrikelnummer 749946                                                                                           Erarbeitung von Darstellungen                                                                              Krankheitsverlauf von COVID-19, Handlungsempfehlungen
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester: Schwerpunkt Gesundheitsrecht –
Vertiefung
Austausch im online-meeting
3. Onlinelehre im sechsten
Fachsemester: Blick in unsere
Vertiefungskurse

                                Schwerpunktmodul Migrationssozialrecht
                                Prof. Dr. Anne Walter
                                Thema waren u.a. europäisches und internationales Sozialrecht,
                                insbesondere völkerrechtliche und unionsrechtliche
                                Rahmenbedingungen für Unionsbürger und Angehörige aus
                                Drittstaaten, Spezialgesetze wie das AsylbLG
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester: Schwerpunkt Migrationssozialrecht
Blick in eine digitale Lerneiheit von Prof. Dr. Anne Walter: der Einstieg ins Migratrionsrecht
3. Online-Lehre im
      sechsten
   Fachsemester:
    Schwerpunkt
Migrations-sozialrecht
Eine digitale Lerneiheit von
   Prof. Dr. Anne Walter
3. Online-Lehre im sechsten Fachsemester: Schwerpunkt Migrationssozialrecht
Blick in die digitale Lehre von Prof. Dr. Anne Walter: auch der Brexit beschäftigte die Studierenden
4. Was Studierende und Lehrende zur Onlinelehre sagen
„Ich fand die Betreuung sehr gut. Ich
                                                                                 habe immer sehr schnell eine Antwort
                    „Die Digitalisierung der                                           auf meine Fragen erhalten.“
                    Veranstaltung war cool.“
                                                                                 „Sehr gut war, dass wir an mehreren
                                                                                   Fällen geübt haben, wie es in der
                                                                                 Prüfung ist. So konnte ich lernen, die
                                                         „Den Inhalt des         Zeit besser einzuschätzen, die ich für
                                                    Schwerpunkts fand ich gut.   eine Lösung benötige und mir die Zeit
                                                     Sehr spannende aktuelle        in der Prüfung besser einteilen.“
                                                        Fragestellungen.“

„Mir hat das ca. 1,5 stündige
online-meeting mit Ihnen zur
Besprechung der Gliederungen
unserer Projektarbeitsthemen
in der Dreiergruppe sehr
geholfen.“

 „Bei meinem Thema gab es ja
 etwas Probleme mit der Literatur.        Was aus Sicht der Studierenden gelungen ist
 Deswegen war die Besprechung
 für mich sehr gut und auch, dass
 Sie mir nach dem meeting
 Literatur geschickt haben.“
„Der Kurs wurde sehr gut
                                 angenommen. Die                                              „Die Diskussionen mit und Beiträge
                                                                                               der Studierenden, die das digitale
                                Themen waren sehr
                                                                                                 Angebot genutzt haben, waren
                              schnell vergeben. Damit                                        extrem hochwertig. Viel hochwertiger
                                 hatte ich gar nicht                                               als in der Präsenzlehre.“
                              gerechnet. Wir mussten
                              sogar noch zwei weitere         „Was die Studierenden aus              „Ich muss sagen, dass ich mit
                                 Themen kreieren.“           den Themen gemacht haben             solchen Postern und Präsentationen
                                                              und wie sie sie auch digital           nicht gerechnet habe. Kreativ,
                                                                aufbereitet haben, war                 komprimiert und dennoch
                                                               extrem beeindruckend.“              übersichtlich und auch die Audio-
                                                                                                          Spuren, wirklich toll.“

 „Im Mai war es etwas ruhig und ich
dachte schon, dass das Konzept nicht
aufgeht. Vermutlich aber standen da
    gerade andere Themen für die
   Studierenden im Vordergrund.

 Digitale Lehre bedeutet ja auch mehr
Flexibilität für die Studierenden in der
Zeiteinteilung. Das war ein echtes Plus
     für Studierende mit Jobs oder
            Familienpflichten.
                                                   Was Lehrende bewegt und beeindruckt hat
  Dann trafen wir uns in Einzel- und
    Gruppenmeetings und nun die
Prüfungsleistungen. Aus meiner Sicht:
  ein dickes Lob! Die Studierenden
      haben sehr viel geleistet!“
Wir wünschen Ihnen
             einen erholsamen Sommer,
                eine gute Studienwahl
und freuen uns darauf, Sie im Studiengang Sozialrecht
        bei uns im Herbst begrüßen zu dürfen!
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