Das E-Government-Gesetz des Bundes - Regionalkonferenz "Wirtschaft trifft Verwaltung" Sinsheim, den 4. Dezember 2012
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Das E-Government-Gesetz des Bundes 7. Regionalkonferenz „Wirtschaft trifft Verwaltung“ Sinsheim, den 4. Dezember 2012 MinDir‘n Beate Lohmann www.bmi.bund.de Bundesministerium des Innern
Hindernisse Antrag Bearbeitung Bescheid Archiv Medienbrüche Insellösungen, kaum durchgehend elektronische Prozesse ca. 3500 Schriftformerfordernisse Beifügungspflicht von (Original)unterlagen kaum elektronische Aktenführung Uneinheitliche/fehlende Standards keine sichere Identifizierung www.bmi.bund.de 3
Ausgangspunkt Koalitionsvertrag: „In der Informationsgesellschaft liegen große Chancen auch für die öffentliche Verwaltung. Wir werden daher E-Government weiter fördern und dazu wo und soweit rechtlich notwendig, rechtliche Regelungen anpassen (E-Government-Gesetz).“ www.bmi.bund.de 4
Ziele des E-Government-Gesetzes E-Government nutzerfreundlich effizient prozessorientiert www.bmi.bund.de 5
Inhalte Drei Regelungskomplexe: I Schriftform II Stammgesetz (Motornormen) III weitere Änderungsartikel www.bmi.bund.de 6
I. Schriftform Zulassung weiterer technischer Möglichkeiten neben der qeS zur Ersetzung der Schriftform im Verwaltungsrecht (§ 3a VwVfG, § 87a AO, § 36a SGB I): Webanwendungen der Verwaltung i.V.m. sicherer elektronischer Identifizierung (nPA) Noch gesetzlich zu modifizierende Funktionalität von De-Mail, bestehend aus sicherer Anmeldung + Absendebestätigung (geänderter § 5 Absatz 5 De-Mail-G) Vereinfachung wirkt für alle Schriftformerfordernisse im Verwaltungsrecht Nächste Legislaturperiode: Normenscreening www.bmi.bund.de
II Motornormen Elektronischer Zugang Pflicht zur Eröffnung eines elektronischen Zugangs Technikoffene Lösung Zusätzliche Pflicht der Bundesbehörden zur Zugangseröffnung mittels einer De-Mail-Adresse De-Mail-Zugang tritt daneben als „Lückenfüller“ für „unstrukturierte“ Kommunikation Pflicht der Bundesbehörden, Nutzung der eID-Funktion des nPA zu ermöglichen www.bmi.bund.de 8
II Motornormen Transparenz Behörden sollen im Internet über ihre Tätigkeiten (ggfs. Gebühren, Ansprechpartner, erforderliche Unterlagen) informieren von der Verwaltung angebotene Rohdaten, an denen ein Nutzungsinteresse zu erwarten ist, sind grds. in maschinenlesbarer Form bereitzustellen Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter können durch elektronische Ausgabe ersetzt oder ergänzt werden Genehmigungsverfahren werden transparenter Bundesbehörden sollen Tracking-Funktion einrichten (Automatische Abfrage zum Verfahrensstand) www.bmi.bund.de 9
II Motornormen Effizienz Nachweise können grds. durch Vorlage von Kopien erbracht werden Bei Einwilligung des Verfahrensbeteiligten kann eine Behörde benötigte Unterlagen direkt bei der ausstellenden Behörde einholen Angebot mindestens eines elektronischen Zahlverfah- rens (z.B. Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte) Für Bundesbehörden: Analyse und Optimierung von Prozessen vor Einführung IT-gestützter Verfahren Einführung der E-Akte www.bmi.bund.de 10
II Motornormen Elektronische Formulare Ist durch Rechtsvorschrift die Verwendung eines bestimmten Formulars vorgeschrieben, das ein Unterschriftsfeld vorsieht, wird allein dadurch nicht die Anordnung der Schriftform bewirkt. Schriftformersatz: Webanwendungen der Verwaltung i. V. m. sicherer elektronischer Identifizierung (nPA) Hinweis: Das IT-PlR-Projekt „Föderales Informationsmanagement“ hat die Standardisierung von Formulardaten zum Ziel Klassifikation von Formularen Sommer 2013 www.bmi.bund.de 11
Zeitplan • Ermittlung Regelungsbedarf • Formulierungsphase • Abstimmung im BMI • 1. Ressortabstimmung • Länderbeteiligung • Verbändebeteiligung • Weitere Ressortabstimmung • Kabinett: 19. Sept. 2012 • 1. Durchgang Bundesrat 2. Nov. 2012 (GÄ BReg hierzu: 14.11.2012) • Bundestag Nov. 2012 – Feb. 2013 • 2. Durchgang Bundesrat März 2013 • Bundesgesetzblatt: Frühjahr 2013 www.bmi.bund.de
Erfüllungsaufwand Alle Normadressaten sind betroffen: Bürger: Zeitersparnis durch den Wegfall von Behördengängen Orts- und zeitunabhängige Kommunikation Wirtschaft: Eine Vielzahl von Informationspflichten werden durch den Schriftformersatz schneller und kostengünstiger zu bearbeiten sein Geschätzte Einsparungen von rund 193 Millionen Euro jährlich www.bmi.bund.de 13
Ex-Ante-Schätzung Erfüllungsaufwand Kosten für die Bundesverwaltung Einmalige Investitionskosten: 687 Millionen Euro Jährliche Kosten von 104 Millionen Euro bei vollständiger Umsetzung Jährliche Entlastung von rund 1 Milliarde Euro bei vollständiger Umsetzung Relativ zu bereits jetzt aufgewendeten IT-Ausgaben 2011: 1.223 Millionen Euro www.bmi.bund.de 14
Ex-Ante-Schätzung Erfüllungsaufwand Kosten für Länder und Kommunen Abhängig von: Stand der jeweiligen IT-Infrastruktur Gestaltung der Verfahren Keine Umsetzungspflicht für Kostenauslöser (E-Akte, Prozessoptimierung, De-Mail, eID) www.bmi.bund.de 15
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gesetzentwurf www.bundestag.de (BT-Drs. 17/11473 v.14.11.12) Weiterführende Informationen: www.bmi.bund.de (Themen/ Informationsgesellschaft/E- Government/E-Government-Gesetz) www.bmi.bund.de 16
Sie können auch lesen