Das E-Government-Gesetz des Bundes - Regionalkonferenz "Wirtschaft trifft Verwaltung" Sinsheim, den 4. Dezember 2012

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Das E-Government-Gesetz des Bundes - Regionalkonferenz "Wirtschaft trifft Verwaltung" Sinsheim, den 4. Dezember 2012
Das E-Government-Gesetz des
                    Bundes

     7. Regionalkonferenz „Wirtschaft trifft
     Verwaltung“
     Sinsheim, den 4. Dezember 2012

                             MinDir‘n Beate Lohmann
www.bmi.bund.de
                             Bundesministerium des Innern
Das E-Government-Gesetz des Bundes - Regionalkonferenz "Wirtschaft trifft Verwaltung" Sinsheim, den 4. Dezember 2012
Jährl. IT-Investitionen der öfftl. Verwaltung

                      19 Mrd. €

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Das E-Government-Gesetz des Bundes - Regionalkonferenz "Wirtschaft trifft Verwaltung" Sinsheim, den 4. Dezember 2012
Hindernisse

        Antrag           Bearbeitung            Bescheid             Archiv

           Medienbrüche
           Insellösungen, kaum durchgehend elektronische Prozesse
           ca. 3500 Schriftformerfordernisse
           Beifügungspflicht von (Original)unterlagen
           kaum elektronische Aktenführung
           Uneinheitliche/fehlende Standards
           keine sichere Identifizierung

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Das E-Government-Gesetz des Bundes - Regionalkonferenz "Wirtschaft trifft Verwaltung" Sinsheim, den 4. Dezember 2012
Ausgangspunkt

       Koalitionsvertrag:
          „In der Informationsgesellschaft liegen große
          Chancen auch für die öffentliche Verwaltung.
          Wir werden daher E-Government weiter
          fördern und dazu wo und soweit rechtlich
          notwendig, rechtliche Regelungen anpassen
          (E-Government-Gesetz).“

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Ziele des E-Government-Gesetzes

                      E-Government
                      nutzerfreundlich
                          effizient
                     prozessorientiert

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Inhalte

         Drei Regelungskomplexe:

         I Schriftform
         II Stammgesetz (Motornormen)
         III weitere Änderungsartikel

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I. Schriftform

    Zulassung weiterer technischer Möglichkeiten neben der qeS zur
    Ersetzung der Schriftform im Verwaltungsrecht (§ 3a VwVfG, §
    87a AO, § 36a SGB I):
          Webanwendungen der Verwaltung i.V.m. sicherer
           elektronischer Identifizierung (nPA)
          Noch gesetzlich zu modifizierende Funktionalität von De-Mail,
           bestehend aus sicherer Anmeldung + Absendebestätigung
           (geänderter § 5 Absatz 5 De-Mail-G)

    Vereinfachung wirkt für alle Schriftformerfordernisse im
    Verwaltungsrecht
    Nächste Legislaturperiode: Normenscreening

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II Motornormen
              Elektronischer Zugang

          Pflicht zur Eröffnung eines elektronischen Zugangs
                  Technikoffene Lösung
          Zusätzliche Pflicht der Bundesbehörden zur
           Zugangseröffnung mittels einer De-Mail-Adresse
           De-Mail-Zugang tritt daneben als „Lückenfüller“ für
           „unstrukturierte“ Kommunikation
          Pflicht der Bundesbehörden, Nutzung der eID-Funktion
           des nPA zu ermöglichen

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II Motornormen
              Transparenz
          Behörden sollen im Internet über ihre Tätigkeiten
           (ggfs. Gebühren, Ansprechpartner, erforderliche
           Unterlagen) informieren
          von der Verwaltung angebotene Rohdaten, an denen
           ein Nutzungsinteresse zu erwarten ist, sind grds. in
           maschinenlesbarer Form bereitzustellen
          Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter können
           durch elektronische Ausgabe ersetzt oder ergänzt
           werden
          Genehmigungsverfahren werden transparenter
          Bundesbehörden sollen Tracking-Funktion einrichten
           (Automatische Abfrage zum Verfahrensstand)
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II Motornormen
              Effizienz

          Nachweise können grds. durch Vorlage von Kopien
           erbracht werden
          Bei Einwilligung des Verfahrensbeteiligten kann eine
           Behörde benötigte Unterlagen direkt bei der
           ausstellenden Behörde einholen
          Angebot mindestens eines elektronischen Zahlverfah-
           rens (z.B. Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte)
      Für Bundesbehörden:
          Analyse und Optimierung von Prozessen vor
           Einführung IT-gestützter Verfahren
          Einführung der E-Akte
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II Motornormen
             Elektronische Formulare

          Ist durch Rechtsvorschrift die Verwendung eines
           bestimmten Formulars vorgeschrieben, das ein
           Unterschriftsfeld vorsieht, wird allein dadurch nicht die
           Anordnung der Schriftform bewirkt.
          Schriftformersatz: Webanwendungen der Verwaltung i. V.
           m. sicherer elektronischer Identifizierung (nPA)
      Hinweis:
           Das IT-PlR-Projekt „Föderales Informationsmanagement“
           hat die Standardisierung von Formulardaten zum Ziel
           Klassifikation von Formularen Sommer 2013

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Zeitplan

         • Ermittlung Regelungsbedarf
         • Formulierungsphase
         • Abstimmung im BMI
        • 1. Ressortabstimmung
         • Länderbeteiligung
         • Verbändebeteiligung
         • Weitere Ressortabstimmung
         • Kabinett: 19. Sept. 2012
         • 1. Durchgang Bundesrat 2. Nov. 2012 (GÄ BReg hierzu: 14.11.2012)
         • Bundestag Nov. 2012 – Feb. 2013
         • 2. Durchgang Bundesrat März 2013
         • Bundesgesetzblatt: Frühjahr 2013

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Erfüllungsaufwand

          Alle Normadressaten sind betroffen:
            Bürger:
              Zeitersparnis durch den Wegfall von
               Behördengängen
              Orts- und zeitunabhängige Kommunikation
            Wirtschaft:
              Eine Vielzahl von Informationspflichten werden
               durch den Schriftformersatz schneller und
               kostengünstiger zu bearbeiten sein
              Geschätzte Einsparungen von rund 193 Millionen
               Euro jährlich

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Ex-Ante-Schätzung
              Erfüllungsaufwand

          Kosten für die Bundesverwaltung

            Einmalige Investitionskosten: 687 Millionen Euro
            Jährliche Kosten von 104 Millionen Euro
             bei vollständiger Umsetzung
            Jährliche Entlastung von rund 1 Milliarde Euro
             bei vollständiger Umsetzung

            Relativ zu bereits jetzt aufgewendeten IT-Ausgaben
             2011: 1.223 Millionen Euro

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Ex-Ante-Schätzung
              Erfüllungsaufwand

          Kosten für Länder und Kommunen

            Abhängig von:
              Stand der jeweiligen IT-Infrastruktur
              Gestaltung der Verfahren
            Keine Umsetzungspflicht für Kostenauslöser
             (E-Akte, Prozessoptimierung, De-Mail, eID)

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

       Gesetzentwurf
       www.bundestag.de (BT-Drs. 17/11473 v.14.11.12)
       Weiterführende Informationen:
       www.bmi.bund.de (Themen/ Informationsgesellschaft/E-
           Government/E-Government-Gesetz)

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