Regenerativer Wasserstoff aus grünem Strom am Kraftwerk Wyhlen: die Besonderheiten einer grenznahen Anlage - 23.11.2017 Irene Knauber Leiterin ...

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Regenerativer Wasserstoff aus grünem Strom am Kraftwerk Wyhlen: die Besonderheiten einer grenznahen Anlage - 23.11.2017 Irene Knauber Leiterin ...
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Regenerativer Wasserstoff aus grünem Strom am Kraftwerk Wyhlen:
die Besonderheiten einer grenznahen Anlage
23.11.2017

Irene Knauber
Leiterin Bereich Energiewirtschaft + Produktion
Regenerativer Wasserstoff aus grünem Strom am Kraftwerk Wyhlen: die Besonderheiten einer grenznahen Anlage - 23.11.2017 Irene Knauber Leiterin ...
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Struktur der Energiedienst-Gruppe

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Kennzahlen 2016

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    Energiewende
                                          • Elektromobilität
                                          • Brennstoffzellenfahrzeuge
•       Abwärmenutzung
•       Solare Wärme
•       Geothermie
•       Eisspeicher         Wärme     Verkehr
•       Brennstoffzelle
•       …

                                  Strom
• Eigenversorgung

                          • Ausbau erneuerbare Energien
                          • Energieeffizienz
                          • Sektorkopplung

                                                                               23.11.2017
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             Leuchtturmprojekt “Power-to-Gas”
             Rahmenbedingungen Projekt

• ZSW (Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg) hat
  Ausschreibung der Fördermittel gewonnen – Fördermittelgeber Ministerium für Finanzen BW
• ZSW hat die Dienstleistung des Monitorings einer industriell betriebenen 1-MW-Anlage und
  die Bereitstellung einer Infrastruktur für eine Versuchsanlage (300-kW alkalische
  Elektrolyse) ausgeschrieben. ED (Energiedienst AG) hat die Ausschreibung gewonnen.
• Rahmenbedingungen und Inhalt der Ausschreibung:
    • Erzeugung des Wasserstoffs muss aus erneuerbaren Energien erfolgen
    • Die Wasserstoff-Elektrolyse sollte möglichst in einem Verteilnetz stehen, in dem schon
      heute mehr als 50% erneuerbare Energien eingespeist werden und somit zumindest
      stundenweise Überfluss vorhanden ist.
    • Der Betreiber soll die Anlage auch für Regelenergie sowie preisbezogen einsetzen
    • Der Betreiber soll Erfahrung mit Zertifizierungen und Herkunftsnachweisen mitbringen
    • Die Wasserstofferzeugung soll öffentlichkeitswirksam erfolgen

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Standortvorteile Wasserkraftwerk Wyhlen

Außerhalb des Netzes der öffentlichen Versorgung
       • Keine Netzentgelte und Umlagen, Abgaben und Steuern auf Netzentgelte

Ausschließliche direkte Anbindung bzw. direkte Stromversorgung aus dem
Kraftwerk mit erneuerbarer Energie
      • Keine EEG-Umlage auf die Stromlieferung

Eigenes Gelände
       • Keine Miete oder Pacht

Mitarbeiter (Mechaniker, Elektriker) vor Ort

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Leuchtturmprojekt „Power-to-Gas“

• Betrieb einer industriellen alkalischen Wasserstoffelektrolyse (ca.1MW) durch ED
• Betrieb einer alkalischen Elektrolyse als Forschungs- und Entwicklungsplattform
  (ca. 0,3 MW) durch ZSW
• Abfüllung der Wasserstoffproduktion in Flaschen zur Zwischenlagerung
• Danach Abfüllung der Wasserstoffproduktion in Trailer zum Abtransport
• Technisches Monitoring beider Anlagen mit Fernübertragung der Daten nach
  Stuttgart zum ZSW

• Begleitforschung (Weiterentwicklung Alkalische Elektrolyse, Verbesserung
  Komponenten und Subsysteme, Systemanalyse und Geschäftsmodelle..)

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Leuchtturmprojekt „Power-to-Gas“

Forschungspartner:
1.     Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg
2.     Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
3.     Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
4.     DVGW-Forschungsstelle am Engler-Bunte-Institut des KIT

Industriepartner:
5.     NuCellSys (Daimler AG)
6.     E-mobil GmbH
7.     Energiedienst AG
8.     RBB Böblingen
9.     Stadtwerke Sindelfingen GmbH
10. Terranets BW

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Standort

                        23.11.2017
9            TRION / Irene Knauber
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  Standortplanung

Quelle: Energiedienst / Haas Engineering
                                                      23.11.2017
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Vergabe der Elektrolyse an McPhy

• Alkalische Elektrolyse von McPhy
       • 2 in Reihe geschaltete Stacks
       • in Summe 0,9 MW
       • 200 Nm³/h Wasserstoff
       • 30 bar
       • Qualität entspricht SAE J2719
       • 80 Jahre Erfahrung

      Quelle: Bild McPhy

                                                    23.11.2017
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Genehmigungsverfahren

• Aufstellung Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB "Kraftwerk
  Wyhlen / Power to Gas", Gemarkung Wyhlen / Zustimmung zum
  Durchführungsvertrag am 25.10.2016

• Flächennutzungsplan (FNP) / vorhabenbezogener Bebauungsplan (vBP)
       • Aufstellungsbeschlüsse des Gemeinderats sind am 31.01.2017 und 14.03.2017
         erfolgt
       • Abwägung der Stellungnahmen und Beschluss Offenlage am 18.07.2017
       • Abwägung der Stellungnahmen und Feststellungsbeschlüsse FNP und vBP am
         24.10.2017
       • Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag über die Durchführung von
         Ausgleichsmaßnahmen am 24.10.2017

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Genehmigungsverfahren nach BImSchG*

• Öffentlichkeitsbeteiligung
       • Die Unterlagen wurden im Rathaus Grenzach-Wyhlen ausgelegt
       • Der Bürgerinitiative gegen die Anlage wurde eine Kopie der Unterlagen zur
         Verfügung gestellt
       • Die Anliegergemeinden auf der Schweizer Seite (Augst und Kaiseraugst)
         wurden ebenfalls informiert und um Stellungnahme gebeten
       • Schweizer Bürger konnten sich während der Offenlage ebenfalls äußern
         (zwei Stellungnahmen gingen ein)
       • Am 11.05. und 18.05.2017 lagen die Unterlagen am Kraftwerk Grenzach-
         Wyhlen zur Einsicht aus und Mitarbeiter standen zur Beantwortung von
         Fragen zur Verfügung (jeweils ein Vertreter(in) der Gemeinden Augst und
         Kaiseraugst nahmen dies wahr)

             *BundesImmissionsSchutzGesetz                                           23.11.2017
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Genehmigungsverfahren nach BImSchG

• Antrag gestellt am 22.12.2016
• öffentliche Auslegung 04.05.2017 - 06.06.2017
• Erörterungstermin 27.07.2017
• Genehmigung abhängig von Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplan (FNP) und
  vorhabenbezogenem Bebauungsplan (vBP)

• Genehmigung erwartet Anfang Januar 2018, Inkrafttreten mit Inkrafttreten FNP und
  vBP – also nach Veröffentlichung der Gemeinderatsbeschlüsse
• 06.11.2017 Zulassung vorzeitiger Baubeginn

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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