Das Fit-for-55-Paket: Startpunkt für die Umsetzung des EU-Klima-ziels 2030 - Germanwatch eV

Die Seite wird erstellt Aurel Klein
 
WEITER LESEN
Das Fit-for-55-Paket: Startpunkt für die Umsetzung des EU-Klima-ziels 2030 - Germanwatch eV
POLITIK & GESELLSCHAFT

POLICY BRIEF

Das Fit-for-55-Paket: Startpunkt
für die Umsetzung des EU-Klima-
ziels 2030
Erste Übersicht und Kurzanalyse wichtiger Teile der Fit-for-55-Vor-
schläge der EU-Kommission mit Blick auf die aktuellen Positionen
von zwei zentralen Mitgliedsstaaten: Deutschland und Frankreich

Audrey Mathieu und Anne Gläser
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                                                                     GERMANWATCH

                   Zusammenfassung
                   Mit ihrem Fit-for-55-Legislativpaket schlägt die Europäische Kommission eine Überarbeitung
                   praktisch sämtlicher einschlägigen Politikinstrumente vor, um das neue EU-Klimaziel zu errei-
                   chen. Bis 2030 sollen netto mindestens 55% Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 einge-
                   spart werden (55%-Ziel).

                   In dieser Kurzanalyse beleuchtet Germanwatch wichtige Teile der Kommissionsvorschläge
                   und vergleicht sie mit den bis jetzt bekannten deutschen, französischen und deutsch-franzö-
                   sischen Positionen. Die Analyse bietet damit eine Orientierungshilfe für die im Herbst 2021 und
                   Frühjahr 2022 beginnenden Verhandlungen zwischen den Mitgliedsstaaten sowie zwischen
                   Europäischem Rat, Europaparlament und Kommission.

                   Im Fokus der Analyse steht Folgendes: die Aufschlüsselung des 55%-Ziels; die Reform des Eu-
                   ropäischen Emissionshandels; die Anpassung der EU-Klimaschutzverordnung; die Anpassung
                   der Richtlinie für Erneuerbare Energien sowie der Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitli-
                   nien; die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsystems.

                   Der Vorschlag der Kommission ist ein Lackmustest für die Umsetzung des Europäischen Green
                   Deal. Ein cleverer, ambitionierter Instrumentenmix, der zügig umgesetzt wird, ist entscheidend
                   für die Erreichung der Klimaziele. Nun kommt es auf alle Mitgliedsstaaten an, denn das Legis-
                   lativpaket muss noch im Rat und im Parlament diskutiert werden. Frankreich, das die Präsi-
                   dentschaft im Rat der Europäischen Union im für die Beratungen des Pakets wichtigen ersten
                   Halbjahr 2022 innehat, sowie Deutschland spielen hierfür eine herausgehobene Rolle.

                                                                 2
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                                                                           GERMANWATCH

               Impressum
               Autorinnen:
               Audrey Mathieu, Anne Gläser

               Redaktion:
               Tobias Rinn

               Titelbild:
               Shutterstock / ME Image

               Herausgeber:
               Germanwatch e.V.
               Büro Bonn:                                     Büro Berlin:
               Dr. Werner-Schuster-Haus
               Kaiserstr. 201                                 Stresemannstr. 72
               D-53113 Bonn                                   D-10963 Berlin
               Telefon +49 (0)228 / 60 492-0, Fax -19         Telefon +49 (0)30 / 28 88 356-0, Fax -1

               Internet: www.germanwatch.org
               E-Mail: info@germanwatch.org

               Juli 2021

               Bestellnr: 21-3-3

               Diese Publikation kann im Internet abgerufen werden unter:
               www.germanwatch.org/de/20459

                                                                  Mit finanzieller Unterstützung der Stiftung Mercator.
                                                                  Für den Inhalt ist alleine Germanwatch verantwortlich.

                                                              3
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                                                                                                      GERMANWATCH

               Inhalt
               Einleitung............................................................................................................................. 5

               1       Die Aufschlüsselung des neuen EU-Klimaziels (55%-Ziel) ............................................ 7

               2       Die Anschärfung des Emissionshandelssystems (EHS) ............................................... 11

               3       Die Anpassung der EU-Klimaschutzverordnung (ESR) ............................................... 16

               4       Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) mit RED III und flankierendes Beihilferecht mit
                       KUEBLL ..................................................................................................................... 20

               5       Die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM).............................. 25

                                                                                  4
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                                                                                        GERMANWATCH

               Einleitung
               Das im Frühling 2021 beschlossene Europäische Klimagesetz entspricht einem Mandat 1 an die Euro-
               päische Kommission, einen Legislativvorschlag für die Erreichung des neuen EU-Klimaziels auszuar-
               beiten – bis 2030 sollen mindestens 55% Netto-Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 eingespart
               werden (55%-Ziel). Mit ihrem Fit-for-55-Legislativpaket 2 greift die Kommission dieses Mandat auf
               und schlägt eine Überarbeitung sämtlicher einschlägigen Politikinstrumente sowie die Einführung
               neuer Regelungen vor, damit die zusätzlichen Emissionsreduktionen erreicht werden können.

                           Fit-for-55-Paket der Kommission zur Revision und Erweiterung der klimapoliti-
                           schen Gesetzgebung der EU, vorgestellt am 14.07.2021:
                          •    Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (EHS), einschließlich See-
                               verkehr, Luftfahrt und CORSIA

                          •    Überarbeitung der Verordnung über die Einbeziehung von Treibhausgasemis-
                               sionen und Entfernungen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und
                               Forstwirtschaft (LULUCF)

                          •    Anpassung der EU-Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation – ESR)

                          •    Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) zur Umsetzung der
                               Ambitionen des neuen Klimaziels 2030

                          •    Änderung der Energieeffizienzrichtlinie (EED) zur Umsetzung der Ambitionen
                               des neuen Klimaziels 2030

                          •    ReFuelEU Aviation – Nachhaltige Kraftstoffe für Flüge

                          •    FuelEU Maritime – Grüner europäischer Meeresraum

                          •    Überarbeitung der Richtlinie über den Ausbau der Infrastruktur für alternative
                               Kraftstoffe

                          •    Überarbeitung der Verordnung zur Festlegung von CO₂-Emissionsnormen für
                               neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge

                          •    Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus: Carbon Border Adjust-
                               ment Mechanism (CBAM)
                          •    Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie

               Nach der Vorstellung der Kommissionsvorschläge beginnt die heiße Phase der konkreteren Positi-
               onsbestimmungen von Mitgliedsstaaten und Europaparlament, gefolgt von Verhandlungen zwi-
               schen den drei rechtsetzenden Institutionen Parlament, Rat und Kommission. Die Verhandlungen
               werden aller Voraussicht nach teils bis Ende 2022, teils bis ins Jahr 2023 hinein andauern.

               1
                   cf. https://ec.europa.eu/clima/policies/eu-climate-action/law_de, zuletzt abgerufen am 21. Juni 2021.
               2
                   cf. https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal/delivering-european-green-deal_en, zu-
                   letzt abgerufen am 14. Juli 2021.

                                                                             5
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                                                                                         GERMANWATCH

               In diesem ersten Briefing beleuchtet und analysiert Germanwatch zentrale Teile des Legisla-
               tivpakets und vergleicht sie mit den bekannten deutschen 3, französischen 4 und, wo vorhan-
               den, gemeinsam koordinierten deutsch-französischen 5 Positionen.

               Im Fokus stehen:

                     1.    Die Aufschlüsselung des EU-Klimaziels 2030 6, um das 55%-Ziel zu erreichen. Dabei spie-
                           len die Senken bzw. die Regulation rund um Landnutzung, Landnutzungsänderungen und
                           Forstwirtschaft (land use, land-use change and forestry ‒ LULUCF) 7 eine besonders kritische
                           Rolle.

                     2.    Die Reform des Europäischen Emissionshandelssystems (EHS oder Emission Trading
                           System ‒ ETS) 8 für die emittierenden Bereiche Strom und Industrie sowie Flug- und Schiffs-
                           verkehr.

                     3.    Die Anpassung der EU-Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation ‒ ESR) 9 für die
                           emittierenden Bereiche Straßenverkehr, Gebäudeheizung, Landwirtschaft, kleine Indus-
                           trieanlagen und Abfallwirtschaft.

                     4.    Die Anpassung der Richtlinie für erneuerbare Energien (Renewable Energy Directive ‒
                           RED III) 10, die flankiert von den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL oder
                           Climate, Energy and Environmental State aid guidelines ‒ CEEAG) 11 eine zentrale Rolle für
                           den Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) spielt.

                     5.    Die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsystems (Carbon Border Adjustment Mecha-
                           nism ‒ CBAM) 12, welches als flankierendes Instrument zum EHS wichtig für die Vermeidung
                           von Emissionsverlagerung (sog. Carbon Leakage) in Länder ist, in denen es weniger ambi-
                           tionierte Klimapolitik für den Industriesektor gibt.

               3
                 cf. Stellungnahme der Bundesregierung zum Fit-for-55-Paket (Juni 2021): https://www.bundesregierung.de/re-
                  source/blob/975226/1934236/2a31d12b5919b822b3d3822d241e324f/2021-05-25-55-data.pdf?download=1, zuletzt abge-
                  rufen am 12. Juli 2021.
               4
                 cf. Reaktion der französischen Behörden auf die öffentlichen Konsultationen der Kommission zur Überarbeitung von Ge-
                  setzestexten zum Klima: ETS, ESR, LULUCF, CO2-Emissionsnormen für leichte Fahrzeuge (Februar 2021).
               5
                 cf. Erklärung von Berlin (31. Mai 2021): https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/deutsch-franzoesische-erklae-
                  rung-von-berlin-1919726, zuletzt abgerufen am 12. Juli 2021.
               6
                 cf. https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/chapeau_communication.pdf, zuletzt abgerufen am 14. Juli 2021.
               7
                 cf. https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/revision-regulation-ghg-land-use-forestry_with-annex_en.pdf, zuletzt ab-
                  gerufen am 14. Juli 2021.
               8
                 cf. https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/revision-eu-ets_with-annex_en_0.pdf, zuletzt abgerufen am 14. Juli 2021.
               9
                 cf. https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/proposal-amendment-effort-sharing-regulation-with-annexes_en.pdf, zu-
                  letzt abgerufen am 14. Juli 2021.
               10
                  cf. https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/amendment-renewable-energy-directive-2030-climate-target-with-anne-
                  xes_en.pdf, zuletzt abgerufen am 14. Juli 2021.
               11
                  cf. Vorlage zum Beteiligungsverfahren: https://ec.europa.eu/competition-policy/system/files/2021-06/CEEAG_Anne-
                  xes_Draft_EN.pdf, zuletzt abgerufen am 14. Juli 2021.
               12
                   cf. https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/carbon_border_adjustment_mechanism_0.pdf, zuletzt abgerufen am
                  14. Juli 2021

                                                                            6
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                                                                                      GERMANWATCH

               1          Die Aufschlüsselung des neuen EU-
                          Klimaziels (55%-Ziel)
               Sowohl die französische als auch die deutsche Regierung unterstützten die Arbeit der Europäischen
               Kommission bereits vor der Veröffentlichung des Legislativpakets und begrüßen dessen Ziel. Jedoch
               fehlt noch eine belastbare Aufschlüsselung des neuen 55%-Ziels, wobei die Senkenfrage eine
               zentrale Rolle spielt.

               Basierend auf den festgelegten Zielen geht es um die Wahl der Instrumente zur Umsetzung. Ein In-
               strumentenmix hat sich im Kommissionsvorschlag herauskristallisiert, nun ist eine spannende De-
               batte um die Gewichtung der Instrumente (CO2-Bepreisung, Ordnungsrecht und nationale Klima-
               ziele) zwischen Kommission, Rat und Parlament zu erwarten. Dabei wird u.a. diskutiert werden, wie
               möglichst große Synergien bzw. die für den Klimaschutz wirksamsten Verzahnungen erreicht wer-
               den können.

                    Offizielle Position u. Formulierung
                                                                                                       Analyse
                             ,        13
                                           ,       14
                                                        ,    15

                               Im September 2020 hatte das                            Das 55%-Ziel, das einer Emissionsmin-
                               Europäische Parlament ein Min-                         derung von knapp 53% ohne Senken
                     derungsziel von 60% gefordert. Doch                              entspricht, bedeutet ungefähr eine Ver-
                     weder die Kommission noch der Rat ha-                            dopplung des Klimaschutztempos im
                     ben sich Richtung Parlament bewegt.                              Vergleich zur bisherigen Ambition der
                     Dem EU-Klimagesetz folgend, hat die EU                           EU. Aber mit Blick auf das, was laut Wis-
                     vor, ein reines Minderungsziel i.H.v.                            senschaft erforderlich ist, um das 1,5-
                     mindestens 52,8% zu erreichen, wel-                              Grad-Limit nicht zu überschreiten, und
                     ches von einem Senkenbeitrag i.H.v.                              gemessen an der 60%-Forderung des
                     rund 4% flankiert wird 16.                                       EU-Parlaments, ist dieses Zwischenziel
                                                                                      noch nicht ausreichend. Eine Aufsto-
                              Mit den Vorschlägen des Fit-for-                        ckung des EU-Minderungsziels auf mi-
                              55-Pakets startet die Kommis-                           nus 60%, wie vom EU-Parlament vorge-
                     sion die Implementierung des EU-Klima-                           schlagen, und ergänzende internatio-
                     gesetzes und des neuen „mindestens                               nale Klimapartnerschaften für zusätzli-
                     55%“-Klimaziels (55%-Ziels) bis 2030.                            chen von der EU unterstützten Klima-

               13
                  Siehe Fußnote 3.
               14
                  Siehe Fußnote 4.
               15
                  Siehe Fußnote 5.
               16
                  Sollten die Wälder und Böden diese 4% Senkenwirkung voll ausfüllen können, würde die EU damit bei vollständiger Erfül-
                  lung des reinen Minderungsziels theoretisch auf ein Netto-Klimaziel von knapp 57% kommen. Sollte die Senkenwirkung
                  der europäischen Wälder und Böden über den Gesamtzeitraum bis 2030 aufgrund des Klimastresses bei null oder darun-
                  ter liegen, müsste der reine EU-Minderungsbeitrag 55% oder entsprechend mehr betragen.

                                                                          7
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                                                               GERMANWATCH

                                                                     schutz in Partnerländern sind erforder-
                            Die Bundesregierung erwartet,
                                                                     lich.
                            dass das Fit-for-55-Paket einen
                   geeigneten Rahmen setzt, damit sich
                                                                     Germanwatch fordert die EU auf, bei der
                   der Green Deal als neue, an den Klima-
                                                                     nächsten im Pariser Klimaabkommen
                   zielen ausgerichtete, nachhaltige
                                                                     festgeschriebenen internationalen Zieler-
                   Wachstumsstrategie für Europa entfal-
                                                                     höhungsrunde von 2023 bis 2025 ein ver-
                   ten kann, eingebettet in offene Märkte
                                                                     bessertes Klimaziel für 2030 vorzulegen.
                   und fairen internationalen Wettbewerb
                                                                     Die EU muss beim internationalen Rhyth-
                   auf der Grundlage klarer, vorhersehba-
                                                                     mus mit gutem Beispiel vorangehen und
                   rer und multilateral abgestimmter Re-
                                                                     sollte 2023–2025 zudem ein Ziel für 2035
                   geln. Deutschland hat als Beitrag zur
                                                                     sowie ein aktualisiertes für 2040 präsen-
                   Umsetzung des 55%-Ziels auf EU-Ebene
                                                                     tieren. Entsprechend sollte die Bundesre-
                   bereits ein 65%-Ziel bis 2030 beschlos-
                                                                     gierung sich klar für eine EU-Position in
                   sen.
                                                                     den internationalen Klimaverhandlungen
                                                                     einsetzen, dass alle Staaten alle fünf
                             Auch die französische Regie-
                                                                     Jahre ihre Klimaziele nachschärfen
                             rung unterstützt und begrüßt
                                                                     (Verhandlungen zu sog. Common-Time
                   das verbesserte EU-Klimaziel von min-
                                                                     Frames).
                   destens 55% bis 2030. Im Vorfeld der
                   Veröffentlichung des Fit-for-55-Pakets
                                                                     Die EU sollte jetzt wenigstens das „min-
                   teilte Frankreich die nachdrückliche Un-
                                                                     destens“ vor der Zahl 55 ausbuchstabie-
                   terstützung für das Arbeitsprogramm
                                                                     ren, also deutlich machen, dass sie
                   der Kommission.
                                                                     grundsätzlich bereit ist, bei einem höhe-
                                                                     ren Wert zu landen. Wir schlagen vor,
                                  Beide Regierungen ver-
                                                                     dass Rat und Parlament in den anste-
                                  pflichten sich, eine ehrgei-
                                                                     henden Verhandlungen dafür die Grund-
                   zige Umsetzung des Green Deal zu un-
                                                                     lagen legen. Parlament, Rat und Kom-
                   terstützen. Das bevorstehende Legisla-
                                                                     mission sollten sehr überzeugend die
                   tivpaket „Fit-for-55“ solle Mitgliedsstaa-
                                                                     Voraussetzungen dafür schaffen, dass
                   ten dazu befähigen, einen soliden und
                                                                     die EU bis 2030 mehr als 53% Minderung
                   beschleunigten Wandel hin zu einer kli-
                                                                     erbringen kann. Die EU muss sich schon
                   maneutralen, wettbewerbsfähigen und
                                                                     jetzt für den nicht unwahrscheinlichen
                   wohlhabenden EU bis 2050 einzuleiten,
                                                                     Fall rüsten, dass die Wälder und Moore
                   heißt es weiter in der Erklärung von Ber-
                                                                     ihre Senkenfunktion wegen des zuneh-
                   lin vom Mai 2021.
                                                                     menden Klimastresses nicht ausfüllen
                                                                     können.

                                                                     Was die „sichere“ Umsetzung des 55%-
                                                                     Ziels betrifft, ist der Start hier leider
                                                                     holprig. Denn sollten die Senken nicht
                                                                     den versprochenen Effekt liefern, hat die
                                                                     Kommission bis jetzt kein Konzept vor-
                                                                     gelegt bzw. schlägt keinen Garantieme-
                                                                     chanismus vor, wie eine eventuelle Lü-
                                                                     cke (von knapp 53% auf mind. 55%) si-
                                                                     cher geschlossen werden könnte.

                                                                 8
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                                                            GERMANWATCH

                           Die Kommission schlägt einen             Die Nutzung eines Instrumentenmixes
                           Instrumentenmix vor, der aus             ist grundsätzlich gut und richtig. Es ist
                   einer Anpassung der Klimaschutzverord-           sinnvoll, dass angesichts der Herausfor-
                   nung (ESR), verstärkter CO2-Bepreisung           derung, ein deutlich erhöhtes Klimaziel
                   und Ordnungsrecht besteht.                       sozial gerecht zu erreichen, die Kommis-
                                                                    sion auf eine breite Maßnahmenpalette
                             Für die Bundesregierung ist es         zurückgreift, die alle Bereiche der Ge-
                            zentral, dass der Instrumenten-         sellschaft (zum Beispiel Wertschöp-
                   mix die maximal zulässigen Treibhaus-            fungsketten oder Nutzer:innen) in die
                   gasemissionen verlässlich begrenzt.              Verantwortung nimmt.
                   Dazu müssten nationale und europäi-
                   sche Instrumente aufeinander abge-               Mit ihrem Vorschlag nimmt die Kommis-
                   stimmt sein, heißt es in ihrer Stellung-         sion also eine erste Richtungsentschei-
                   nahme. Des Weiteren müsse der Instru-            dung in der Debatte um ein von man-
                   mentenmix neben der wirksamen Be-                chen als Allheilmittel betrachtetes Leit-
                   grenzung der Gesamtemissionen auch               instrument „Emissionshandel“ vor, dem
                   eine Antwort auf die spezifischen Anfor-         vorgeworfen wurde, zu viel Gewicht ge-
                   derungen und Bedürfnisse der jeweili-            genüber anderen Instrumenten zu be-
                   gen Sektoren geben und den Mitglied-             kommen.
                   staaten die erforderliche Flexibilität bei
                   der Umsetzung lassen.

                            Für den Verkehrs- und Gebäu-
                            desektor erfordere eine gestei-
                   gerte Klimaambition auch die Stärkung
                   spezifischer europäischer Strategien zur
                   Entwicklung einer Reihe kohlenstoff-
                   freier Produkte und Dienstleistungen,
                   merkt die französische Regierung an.

                             Der Kommissionsvorschlag für           Dass ein Garantiemechanismus zur Si-
                             LULUCF sieht eine Erhöhung             cherung des 55%-Ziels fehlt, ist äußerst
                   des Netto-Senkenbeitrags auf 310 Millio-         problematisch. Denn nach der Bindung
                   nen Tonnen CO2 bis zum Jahr 2030 vor.            in Wäldern oder Mooren kann CO2 durch
                   Dieses EU-Gesamtziel wird auf die Mit-           zunehmende Dürren mit Waldsterben
                   gliedstaaten durch jährliche nationale           und Bränden leicht wieder freigesetzt
                   Ziele für den Zeitraum 2026 bis 2030 ver-        werden. Hinzu kommen methodische
                   teilt. Es wird ein neues Governance-Sys-         Schwierigkeiten bei der Berechnung der
                   tem für die Einhaltung der Zielvorgaben          Speicherfunktion. Es kann daher leicht
                   eingeführt.                                      passieren, dass die Senken der EU durch
                                                                    den fortschreitenden Klimawandel bis
                           Die Bundesregierung setzt sich           2030 zu einer CO2-Quelle werden, sie
                           dafür ein, die natürlichen Sen-          aber rechnerisch immer noch als Senke
                   ken konsequent zu erhalten, zu stärken           gelten. Deshalb sind zwei separate Ziele
                   und wo möglich auszubauen. Dabei sei             besser, nämlich ein Minderungs- und ein
                   grundsätzlich auch die langfristige CO2-

                                                                9
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                                                          GERMANWATCH

                   Speicherung in langlebigen Holzproduk-          Senkenbeitragsziel. Ein klar separiertes
                   ten zu berücksichtigen. Hinsichtlich der        Mindestziel für die Emissionssenkung
                   Auswirkungen auf die übrigen Ökosys-            gäbe Regierungen und Investoren mehr
                   temleistungen und Waldfunktionen so-            Klarheit für ihr Handeln.
                   wie des erforderlichen Finanzierungsbe-
                   darfs müsse eine Folgenabschätzung              LULUCF sollte als eigener Sektor mit
                   durchgeführt werden.                            rechtlich verpflichtenden und ambitio-
                                                                   nierten Zielen einen Beitrag zum Klima-
                           Frankreich wirbt für die wohl-          schutz leisten. Dabei sind verbindliche
                           wollende Prüfung des Vor-               LULUCF-Ziele nicht nur auf EU-Ebene,
                   schlags der Kommission zur Schaffung            sondern auch auf nationaler Ebene not-
                   eines neuen regulierten Sektors aus den         wendig und Landwirtschaftsemissionen
                   Nicht-CO2-Emissionen der Landwirt-              sollten gesondert behandelt werden. In
                   schaft sowie den Emissionen und der             diesem Zusammenhang geht der Vor-
                   Kohlenstoff-Aufnahme aus dem                    schlag der Kommission in die richtige
                   LULUCF-Sektor. Dieser Ansatz würde es           Richtung: Wenn auch erst im Jahr 2026,
                   ermöglichen, eine übersichtlichere und          ist die Einführung von nationalen Zielen
                   aufschlussreichere Bilanz zu erstellen;         mit einem linearen Pfad, den die Mit-
                   außerdem könnten dadurch die Redu-              gliedsstaaten verfolgen müssten, grund-
                   zierung der Nicht-CO2-Emissionen und            sätzlich begrüßenswert; auch wenn
                   die Kohlenstoffspeicherung besser auf-          diese Maßnahme erst für 2026 vorgese-
                   einander abgestimmt werden.                     hen ist.

                                                              10
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                                                               GERMANWATCH

               2          Die Anschärfung des
                          Emissionshandelssystems (EHS)
               Für die Sektoren Strom und Industrie schlägt die Kommission eine Anpassung des seit 2005 beste-
               henden Emissionshandelssystems (EHS) vor. Sowohl die französische als auch die deutsche Regie-
               rung unterstützen eine „ambitionierte“ Anpassung, setzen jedoch unterschiedliche Akzente, was die
               Stellschrauben des EHS angeht. Zentral für wirksamen Klimaschutz und das Erreichen des 55%-Ziels
               ist die zügige Umsetzung der Anpassungen.

               Die von der Kommission vorgeschlagene Ergänzung des EHS um ein zweites, separates System für
               die Sektoren Gebäude und Verkehr wird in Teil 3 behandelt.

                    Offizielle Position u. Formulierung
                                                                                     Analyse
                             ,        17
                                           ,       18
                                                        ,   19

                              Die Kommission schlägt eine              Mit Paris und Berlin hat die Kommission
                              Anschärfung des EHS vor. Aus             zwei wichtige Unterstützer für ihre ge-
                    Sicht der Kommission wäre es sehr wün-             plante EHS-Reform. Es ist zu hoffen,
                    schenswert, wenn das angepasste Sys-               dass sich beide Mitgliedstaaten im Rat
                    tem 2023 in Kraft tritt.                           nachdrücklich für eine tatsächlich ehr-
                    Der Vorschlag enthält eine Zweckbin-               geizige Reform, die schnellstmöglich
                    dung der EHS-Einnahmen: Sie sollen ver-            (Januar 2023) in Kraft tritt, einsetzen.
                    bindlich für Klimaschutz und Energie ein-
                    gesetzt werden.                                    Die Einführung eines schrittweise anstei-
                                                                       genden Mindestpreises ist als No-Re-
                                  Für beide Regierungen ist            gret-Maßnahme überfällig. Es geht da-
                                  das Emissionshandelssys-             bei um mehr Planbarkeit sowie Investiti-
                     tem der EU ein Eckpfeiler der EU-                 onssicherheit und eine Absenkung der
                     Klimapolitik und ein Schlüsselinstru-             Kapitalkosten für langfristige Investitio-
                     ment zur kostengünstigen Reduzierung              nen.
                     von Emissionen.
                                                                       Die Einnahmen aus der Zertifikatsver-
                                   Laut Paris und Berlin ist           steigerung sollten vollständig dem Kli-
                                   eine ambitionierte Stär-            maschutz und der innereuropäischen
                     kung des EU-Emissionshandelssys-                  Solidarität zugutekommen. In dieser
                     tems unerlässlich. Beide Regierungen              Hinsicht ist der Vorschlag der Kommis-
                     unterstützen einen angemessenen Min-              sion, eine Zweckbindung für die Verwen-
                     destpreis für CO2-Emissionen mit dem

               17
                  Siehe Fußnote 3.
               18
                  Siehe Fußnote 4.
               19
                  Siehe Fußnote 5.

                                                                 11
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                                                               GERMANWATCH

                   Ziel, das bestehende System zu verbes-            dung der EHS-Einnahmen durch die Mit-
                   sern.                                             gliedsstaaten einzuführen, zu begrüßen
                                                                     und sollte von Frankreich und Deutsch-
                           Für die Bundesregierung aller-            land unterstützt werden.
                           dings wird ein „EHS-only-An-
                   satz“ den Herausforderungen des um-
                   fassenden Strukturwandels nicht ge-
                   recht.

                           Die ehrgeizige EHS-Reform
                           müsse einen Mindestpreis für
                   CO2 in Form eines Auktionsreserveprei-
                   ses vorsehen, um signifikante Schwan-
                   kungen zu vermeiden und damit die
                   notwendigen Signale für den Ausstieg
                   aus fossilen Brennstoffen auf europäi-
                   scher Ebene zu setzen.

                           Die Kommission schlägt eine               Der Abbau der kostenlosen Zuteilung
                           Reduzierung der Zahl kosten-              von Zertifikaten für die Industrie sollte –
                   los verteilter Emissionsrechte vor. Die           insbesondere im Falle der Einführung ei-
                   kostenlose Zuteilung soll weiterhin für           nes CO2-Grenzausgleichsmechanismus
                   jene von Carbon Leakage gefährdeten               (CBAM) – konsequent vorangetrieben
                   Sektoren zur Verfügung stehen, die De-            werden. Was die vom CBAM abgedeck-
                   karbonisierungsanstrengungen vorwei-              ten Branchen angeht, ist ein solches
                   sen können.                                       Auslaufen nicht nur Voraussetzung für
                                                                     substantielle Emissionsreduktionen,
                            Ab 2026 soll die maximale jährli-        sondern auch für die Kompatibilität des
                            che Reduktionsrate für die               Grenzausgleichs mit WTO-Regeln. Auch
                   Benchmarks, die die Höhe der kosten-              in den Branchen, die nicht vom Grenz-
                   losen Zuteilung vorgeben, von derzeit             ausgleich abgedeckt sind, sollte die kos-
                   1,6 auf 2,5% angehoben werden. Für                tenlose Zuteilung schneller enden, als
                   Sektoren, die vom geplanten CBAM ab-              es der Kommissionsvorschlag vorsieht.
                   gedeckt werden sollen (Strom, Zement,
                   Eisen und Stahl, Aluminium und Dünge-
                   mittel) wird die kostenlose Zuteilung bis
                   2035 jährlich gesenkt.

                           Die Bundesregierung plädiert
                           dafür, die bisherigen Instru-
                   mente zum Carbon-Leakage-Schutz
                   (kostenlose Zuteilung und Strompreis-
                   kompensation) im angemessenen Um-
                   fang unter Berücksichtigung der interna-
                   tionalen Wettbewerbsfähigkeit fortzu-
                   führen.

                                                                12
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                                                                                                     GERMANWATCH

                             Laut Kommissionsvorschlag                                         Die Obergrenze („Cap“) des EHS über-
                             greift oberhalb der Spanne 833                                    steigt weiterhin die realen Emissionen
                     bis 1.096 Millionen Zertifikate weiterhin                                 und bildet einen strukturellen Über-
                     eine automatische Reduktion von jähr-                                     schuss. Die Europäische Kommission
                     lich 24% des Überschusses (ursprüng-                                      schätzt 20, dass sich die Lücke zwischen
                     lich war eine Absenkung auf 12% vorge-                                    der Obergrenze und den tatsächlichen
                     sehen). Eine grundsätzliche Obergrenze                                    Emissionen im Jahr 2019 auf rund 250
                     von insgesamt 400 Millionen Zertifikaten                                  Millionen Zertifikate belief. Durch die
                     in der Marktstabilitätsreserve (MSR)                                      Pandemie ist der Überschuss noch ein-
                     ist vorgesehen.                                                           mal signifikant angewachsen. Um die
                                                                                               tatsächliche Entwicklung der Emissio-
                            Die Kommission sieht eine Erhö-                                    nen widerzuspiegeln, sollte der Start-
                            hung des Linearen Redukti-                                         punkt für den Reduktionspfad an die re-
                     onsfaktors (LRF) auf 4,2% vor. Diese Er-                                  alen Emissionen im Jahr 2021 ange-
                     höhung soll mit einer einmaligen Anpas-                                   passt werden („Rebasing“). Notwendig
                     sung der „Obergrenze“ kombiniert wer-                                     ist daher eine einmalige Reduktion um
                     den (Rebasing).                                                           350 Millionen Zertifikate. Diese Reduk-
                                                                                               tion verringert bei stringenter Ausgestal-
                              Frankreich wünscht, dass die                                     tung auch die notwendige jährliche Ver-
                              Revision des EHS einen erneu-                                    knappungsrate (den Linearen Redukti-
                     ten Überschuss an Emissionserlaubnis-                                     onsfaktor, LRF). Der Vorschlag der Kom-
                     sen verhindert. Darum sei die einmalige                                   mission lässt die genaue Höhe des Re-
                     Reduzierung der Ausgabe von Erlaubnis-                                    basing offen, doch die Ankündigung ei-
                     sen, das sogenannte „Rebasing“, not-                                      nes Rebasing ist positiv zu bewerten.
                     wendig, um dem neuen Kontext der De-
                     karbonisierung, wie dem beschleunig-                                      Der Lineare Reduktionsfaktor (LRF)
                     ten Ausbau erneuerbarer Energien und                                      sollte erhöht werden – und das so früh
                     den nationalen Plänen zum Kohleaus-                                       wie möglich (Anwendung der Erhöhung
                     stieg, besser Rechnung tragen zu kön-                                     ab 2023 oder früher). Wissenschaftlichen
                     nen. Bei diesem „Rebasing “ müsse auch                                    Untersuchungen zufolge 21 müsste – im
                     der Zeitpunkt der Überarbeitung der                                       Falle eines erfolgreichen Rebasing ‒ der
                     EHS-Richtlinie berücksichtigt werden.                                     LRF ab 2023 auf einen Wert von unge-
                     Die notwendige Erhöhung des jährli-                                       fähr 4% angehoben werden, um dem
                     chen linearen Quotenreduzierungsfak-                                      55%-Ziel (ohne Senken) gerecht zu wer-
                     tors sei als Parameter beim „Rebasing “                                   den. Der Kommissionsvorschlag ent-
                     zu berücksichtigen. Die MSR müsse ge-                                     spricht hier den Erwartungen und ist mit
                     stärkt werden, damit sie den strukturel-                                  dem 2030-Ziel vereinbar.
                     len Zertifikatsüberschuss effektiver auf-
                     fangen kann, um eine Aufstockung bei                                      Zusätzlich sollte die Marktstabilitätsre-
                     einem exogenen Schock zu vermeiden.                                       serve (MSR) deutlich weiterentwickelt
                     Ihre Parameter müssten daher überprüft                                    werden, um auch bei künftigen Heraus-
                     werden, um ein ausreichend schnelles                                      forderungen wie z.B. bevorstehenden
                                                                                               Kohleausstiegen in Mitgliedstaaten wirk-
                                                                                               sam zu sein. In dieser Hinsicht geht der

               20
                    cf. Impact Assessment "Stepping up Europe’s 2030 climate ambition", 17. September 2020, S. 100.
               21
                    Siehe u.a. Graichen, J./Graichen, V./Healy, S. (2019): The Role of the EU ETS in Increasing EU Climate Ambition. Bericht für Sitra.

                                                                                  13
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                                                               GERMANWATCH

                   Funktionieren auch nach 2023 zu garan-           Vorschlag der Kommission in die richtige
                   tieren.                                          Richtung. Eine Weiterentwicklung der
                                                                    MSR kann die Resilienz des EHS deutlich
                                                                    verbessern. Dabei sollte die jährliche ma-
                                                                    ximale Zuführungsrate in die Reserve er-
                                                                    höht werden, darüber hinaus sollte die
                                                                    Obergrenze der in der Reserve verblei-
                                                                    benden Zertifikate von Jahr zu Jahr ab-
                                                                    nehmen. Ebenfalls sollten alle Zertifikate,
                                                                    die sich länger als fünf Jahre in der Markt-
                                                                    stabilitätsreserve befinden, automatisch
                                                                    gelöscht werden.

                           Die Europäische Kommission               Emissionen aus dem internationalen
                           plant, einen Teil des Schiffsver-        See- und Luftfahrtsektor sind derzeit im
                   kehrs ab 2026 ‒ mit einer Übergangs-             ersten Fall nicht und im zweiten sehr un-
                   phase von 2023 bis 2025 ‒ in das EU-             zureichend reguliert. Der Flug- und
                   Emissionshandelssystem einzugliedern.            Schiffsverkehr sollte in voller Höhe in
                   Fahrten innerhalb der EU sind zu 100%            den bestehenden Emissionshandel ein-
                   abgedeckt, alle anderen Fahrten zu               bezogen werden und keinerlei kosten-
                   50%.                                             lose Zertifikate erhalten. Ergänzend
                                                                    hierzu gilt es, die Kerosinsteuerbefrei-
                          Die Kommission schlägt keinen             ung für den Luftverkehr schnellstmög-
                          Einbezug des internationalen              lich abzuschaffen und eine ambitio-
                   Flugverkehrs in das EHS vor.                     nierte Quotenregelung für die Nutzung
                                                                    von synthetischen Kraftstoffen
                            Bei einer Einbeziehung der See-         (SynFuels) für den Flugverkehr einzufüh-
                            schifffahrt in eine CO2-Beprei-         ren.
                   sung seien die Entwicklungen auf Ebene
                   der Internationalen Seeschifffahrts-Or-          Die Positionen von Berlin und Paris sind
                   ganisation (IMO) zu berücksichtigen,             mit Blick auf die nötige Ambition nicht
                   meint die Bundesregierung. Eine ab-              ausreichend. Die EU sollte sich in diesen
                   schließende Bewertung werde man auf              Bereichen nicht auf die zu unambitio-
                   Grundlage einer Folgenabschätzung                nierten Instrumente und Pläne auf glo-
                   vornehmen.                                       baler Ebene verlassen. Der Schiff-
                                                                    fahrtssektor sollte sofort vollständig in
                            Die Bundesregierung unter-              das EHS einbezogen werden. Die Vor-
                            stützt u.a. eine Stärkung des           schläge der Kommission sind daher ein
                   EU-EHS im Luftverkehr. Mit der Überar-           erster richtiger Schritt. Was die internati-
                   beitung der EHS-Richtlinie solle die kos-        onalen Flugemissionen betrifft, sollte
                   tenlose Zuteilung im Luftverkehr zeitnah         die EU den Einbezug in das EHS weiter-
                   beendet und CORSIA (Carbon Offsetting            hin für die Zukunft vorsehen und nur
                   and Reduction Scheme for International           temporär ausgesetzt lassen. Hier geht
                   Aviation) umgesetzt werden, so die Bun-          der Kommissionsvorschlag nicht weit
                   desregierung. Gleichzeitig werde sich            genug.
                   die Bundesregierung zur Erreichung der

                                                               14
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                    GERMANWATCH

                   globalen Klimaneutralitätsziele nach-
                   drücklich für eine Steigerung der An-
                   strengungen in der Internationalen Zivil-
                   luftfahrtorganisation (ICAO) einsetzen.
                   Deutschland unterstütze zudem aktiv
                   die Entwicklung und den Einsatz von
                   synthetischen Flugkraftstoffen (PtL) auf
                   Basis erneuerbarer Energien.

                          Frankreich möchte rasch Ge-
                          spräche über die Ausweitung
                   des EHS auf den maritimen Sektor
                   aufnehmen.

                            Im Hinblick auf den Luftver-
                            kehrssektor unterstützt Frank-
                   reich den Vorschlag, die Emissionszerti-
                   fikate, die den Betreibern kostenlos zu-
                   geteilt werden, schnell zu reduzieren.
                   Ein Standpunkt zur Überarbeitung des
                   Luftverkehrsteils der EHS-Richtlinie und
                   einer Verzahnung derselben mit CORSIA
                   werde folgen.

                                                               15
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                                                                   GERMANWATCH

               3          Die Anpassung der EU-
                          Klimaschutzverordnung (ESR)
               Für die Bereiche Straßenverkehr, Gebäudeheizung, Landwirtschaft, kleine Industrieanlagen und Ab-
               fallwirtschaft bleibt die Effort Sharing Regulation (ESR) und damit die Festlegung von nationalen ver-
               bindlichen Zielen erhalten. Laut vorgeschlagener Schlüsselverteilung soll Deutschland nun für die
               ESR-Bereiche bis 2030 die Emissionen um 50% statt 38% senken (im Vergleich zu 2005).

               Das bestehende Emissionshandelssystem (EHS für Strom und Industrie) vor 2031 auf den Straßen-
               verkehr und den Gebäudesektor auszuweiten, ist aufgrund der derzeit sehr unterschiedlichen Preis-
               elastizität und der daraus resultierenden einseitigen Belastung des Energiesektors abzulehnen. Auf
               absehbare Zeit müssen wirksames Ordnungsrecht und staatliche Förderung eine zentrale Rolle für
               die Transformation des Verkehrs- und Gebäudesektors spielen. Ein gesonderter CO2-Preis für diese
               Sektoren kann eine wichtige ergänzende Funktion zur Klimazielerreichung erhalten.

                 Offizielle Position u. Formulierung
                                                                                         Analyse
                               ,         ,         ,

                           Die Kommission schlägt vor, die                Die Erhaltung und Anpassung der EU-
                           EU-Klimaschutzverordnung                       Klimaschutzverordnung (ESR) ist grund-
                   (ESR) fortzuführen und an die angeho-                  sätzlich zu begrüßen. Die Bedeutung der
                   benen Klimaziele anzupassen.                           nationalen Gestaltungsverantwortung
                                                                          für die Umsetzung der Maßnahmen im
                                Die Anstrengungen aller                   Verkehr- und Gebäudesektor darf nicht
                                Mitgliedstaaten müssten                   unterschätzt werden. National Ow-
                   sich einander zunehmend annähern                       nership für Klimaschutz und das Sub-
                   (Konvergenz), um bis 2050 gemeinsam                    sidiaritätsprinzip schützen uns vor ei-
                   Klimaneutralität zu erreichen, so das                  ner verringerten Priorisierung der
                   deutsch-französische Paar.                             Klimapolitik seitens der nationalen Re-
                                                                          gierungen, vor einer Abnahme der Ex-
                                   Die bestehenden Flexibili-             pertise (Thinktanks, NGOs, Abgeordnete
                                   täten zwischen den Mit-                und Ministerialbeamt:innen) auf Mit-
                   gliedstaaten sollen weiterhin beibehal-                gliedstaatsebene und vor einer EU-Ver-
                   ten werden. Die französische Regierung                 drossenheit seitens der EU-Bürger:in-
                   präzisiert in ihrer Stellungnahme, dass                nen.
                   diese Flexibilitäten jedoch nicht als
                   Rechtfertigung nationaler Emissions-                   Die ESR beinhaltet über die Orientierung
                   minderungsziele vorgebracht werden                     der nationalen Ziele am BIP pro Kopf
                   sollten, die deutlich von den Treibhaus-               eine wichtige Form des sozialen Aus-
                   gas-Emissionsminderungspotenzialen                     gleichs.
                   abweichen.

                                                                16
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                                                            GERMANWATCH

                            Für die Bundesregierung ist es         Im Straßenverkehr und Gebäudesektor
                            zentral, dass sich die                 auf ein europäisches Emissionshandels-
                   Anstrengungen der Mitgliedstaaten               system als das Leitinstrument zur Errei-
                   zunehmend annähern, um das                      chung der Klimaziele zu setzen, würde
                   gemeinsame Ziel der Klimaneutralität            erhebliche Risiken sowohl für die Akzep-
                   bis 2050 – in Deutschland bis 2045 – zu         tanz des Klimaschutzes und damit für
                   erreichen. Im Sinne einer zunehmenden           die Erreichung des EU-Klimaziels als
                   Konvergenz sollte daher die Spanne              auch für soziale Gerechtigkeit mit sich
                   zwischen dem höchsten und niedrigsten           bringen. Zudem ist nicht auszuschlie-
                   Ziel unter Berücksichtigung der                 ßen, dass ein neues System mit Anlauf-
                   unterschiedlichen                               schwierigkeiten zu kämpfen haben wird,
                   Ausgangsbedingungen der                         für deren Ausmerzung mehrere Jahre
                   Mitgliedstaaten verringert werden. Unter        benötigt werden, während die Klima-
                   Einschluss dieser Aspekte erscheine es          krise voranschreitet.
                   angemessen, die Ziele auch angelehnt
                   an einen Schlüssel auf Basis des BIP-           ESR-Anpassungen sind notwendig im
                   pro-Kopf zu verteilen. Diese zentralen          Hinblick auf die bisherige Flexibilität:
                   Aspekte sollten bei der Entwicklung der         Das Schlupfloch der Verwendung von
                   Legislativvorschläge berücksichtigt             Ausgleichszahlungen aus dem Landnut-
                   werden.                                         zungssektor oder von Überschüssen aus
                                                                   dem EU-EHS zur Zielerreichung in den
                           Frankreich stimmt einer ESR-            ESR-Sektoren sollte möglichst geschlos-
                           Anpassung zu: Die von den Mit-          sen werden. Die ersten nationalen Ener-
                   gliedstaaten festgelegten Klimaziele            gie- und Klimapläne (NECP) zeigen eine
                   müssten angepasst werden, um koordi-            klare Maßnahmenlücke im Energieeffi-
                   nierte Maßnahmen zu ermöglichen und             zienzbereich (Gebäudebereich) – und
                   nationale Politiken zu implementieren.          das selbst in Bezug auf das bereits veral-
                                                                   tete EU-Klimaziel von minus 40%. Im
                            Frankreich hält ebenfalls einen        Verkehr haben die Emissionen EU-weit
                            kosteneffizienten Weg für not-         seit 1990 zugenommen. Notwendig ist
                   wendig. Die Überprüfung der Kriterien           ein Moratorium für die Möglichkeit, Off-
                   für die Festlegung nationaler Ziele sei         sets aus überschüssigen Zertifikaten aus
                   unerlässlich.                                   dem EHS oder aus dem Landnutzungs-
                                                                   sektor zu verwenden, um die Anstren-
                           Besondere Aufmerksamkeit                gungen aus den Sektoren Wärme, Ver-
                           müsse auch dem Übergang zwi-            kehr, Landwirtschaft und Abfall zu ver-
                   schen den Zuteilungen der geltenden             ringern.
                   Verordnung und denen, die auf der
                   Grundlage der überarbeiteten Verord-            Bei einer Weiterentwicklung der ESR
                   nung erlassen werden, gewidmet wer-             sollte auch die Frage der Governance
                   den, um einen Überschuss an Zertifika-          bzw. des Monitorings mitgedacht wer-
                   ten zu vermeiden.                               den: Wie wird überprüft, dass jeder Mit-
                                                                   gliedsstaat seine nationalen Verpflich-
                                                                   tungen umsetzt? Diese Frage der Klima-
                                                                   gerechtigkeit zwischen Mitgliedsstaaten
                                                                   ist von zentraler Bedeutung für den eu-
                                                                   ropäischen Zusammenhalt. Hierbei kön-
                                                                   nen NECP eine wichtige Rolle für einen

                                                              17
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                                                                                        GERMANWATCH

                                                                                        robusten und transparenten Prozess
                                                                                        spielen. Die NECP sollten sich an der
                                                                                        ESR orientieren und abbilden, wie die
                                                                                        Staaten die ESR umsetzen.

                              Die Kommission ebnet den Weg                              Die Bundesregierung spricht sich als
                              für ein CO2-Bepreisungssystem                             derzeit einzige EU-Regierung eindeutig
                      in den Bereichen Verkehr und Ge-                                  für eine Ausweitung der CO2-Bepreisung
                      bäude. Das neue Emissionshandelssys-                              auf Verkehr und Wärme 22 in einem sepa-
                      tem soll 2026 starten.                                            raten System aus. Ohne das deutsche
                                                                                        Werben hätte die Kommission hierzu
                              25% der Einnahmen aus diesem                              mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen
                              neuen Emissionshandel sollen                              Vorschlag für eine ETS-Erweiterung vor-
                      einem Sozialklimafonds (Social Cli-                               gelegt. Dennoch bleibt die derzeitige
                      mate Fund) zugutekommen, um den                                   Position der Bundesregierung ‒ trotz
                      Sozialausgleich innerhalb der EU zu si-                           eindeutiger Bevorzugung einer Einfüh-
                      chern. Um dieses Geld ‒ in Gesamthöhe                             rung dieses neuen CO2-Preis-Systems ‒
                      von geschätzten 72,2 Milliarden Euro                              eher interpretationsfähig bzw. offen.
                      über einen Zeitraum von 8 Jahren (2025
                      bis 2032) ‒ abrufen zu können, müssen                             Zentral für einen erfolgreichen Klima-
                      es die Mitgliedsstaaten aus Eigenmitteln                          schutz ist, dass ein europäischer CO2-
                      verdoppeln.                                                       Preis für Verkehr und Gebäude:

                                                                                          -    vor 2031 nicht das zentrale Instru-
                               Die Bundesregierung spricht
                                                                                               ment zur Erreichung der Klima-
                               sich grundsätzlich für eine Aus-
                                                                                               ziele ist. Germanwatch sieht die
                      weitung der CO2-Bepreisung auf Ver-
                                                                                               perspektivische Einführung einer
                      kehr und Wärme in einem separaten
                                                                                               CO2-Bepreisung in den Sektoren
                      System aus. Perspektivisches Ziel sollte
                                                                                               Gebäude und Verkehr in der EU
                      laut Berlin ein einheitlicher
                                                                                               als interessante Option, die Errei-
                      sektorübergreifender CO2-Preis in der
                                                                                               chung der neuen Klimaziele abzu-
                      EU sein. Die ESR mit nationalen Minde-
                                                                                               sichern, rät aber davon ab, einen
                      rungszielen sollte die Effizienz eines
                                                                                               neuen CO2-Preis in diesen Sekto-
                      Emissionshandels für Verkehr und
                                                                                               ren mit dem etablierten Emissi-
                      Wärme allerdings nicht beeinträchtigen.
                                                                                               onshandel der Sektoren Strom
                               Noch im Februar 2021 teilte                                     und Industrie zumindest bis 2030
                               Frankreich seinen Vorbehalt                                     zu verbinden;
                      gegenüber einer Ausweitung des EHS                                  -    einen Preisanstiegspfad mit nicht
                      auf den Gebäude- und Verkehrssektor                                      sehr weit auseinanderliegendem
                      mit. Die Regierung prüft die Vorschläge                                  Mindest- und Höchstpreis hat, an
                      hinsichtlich einer kostengünstigen und                                   dem private Haushalte und Unter-
                                                                                               nehmen ihre Investitionspläne
                                                                                               ausrichten können;

               22
                    Die Bundesregierung spricht sich für die Bepreisung des gesamten Wärmesektors (und nicht lediglich des Gebäudesektors)
                    aus, um damit wie im Deutschen Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG) auch die kleineren Industrieanlagen zu erfassen
                    und ein EU-weites Level Playing Field zu schaffen.

                                                                            18
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                                                          GERMANWATCH

                   sozial gerechten Reduzierung der Treib-         -    über einen großen Teil seiner Ein-
                   hausgasemissionen sowie ihrer Reali-                 nahmen dafür genutzt wird, die
                   sierbarkeit. Insbesondere eine Auswei-               notwendige Transformation so-
                   tung des EHS auf den Straßengüterver-                zial gerecht zu gestalten, das
                   kehr solle im Hinblick auf seine Sozial-             heißt, ein wirkungsvolles Konzept
                   verträglichkeit mit dem Doppelziel der               für den Sozialausgleich beinhaltet
                   Angleichung der Energiebesteuerung              -    die Klimaschutzanstrengungen in
                   und der Reduzierung der Treibhaus-                   den Mitgliedstaaten unterstützt;
                   gasemissionen eingehend untersucht              -    in einem Instrumentenmix andere
                   werden. Der Gebäude- und Verkehrssek-                funktionierende und hinzukom-
                   tor solle weiterhin Gegenstand vorrangi-             mende Klimaschutzinstrumente –
                   ger europäischer Regulierungsmaßnah-                 wie etwa Technologiestandards –
                   men (Emissionsstandards und -nor-                    unterstützt und nicht etwa ersetzt.
                   men), Infrastruktur- oder Finanzpolitik
                   sowie nationaler Klima- und Energieeffi-        Der Vorschlag eines Sozialklimafonds
                   zienzpolitik sein.                              (Social Climate Fund) ist ein Schritt in
                                                                   die richtige Richtung, ist jedoch in die-
                                                                   ser Form noch unzureichend. Es ist
                                                                   nicht davon auszugehen, dass die vor-
                                                                   geschlagenen 25% der Einnahmen aus
                                                                   dem EHS für Gebäude und Straßenver-
                                                                   kehr ausreichen um soziale Härten zu
                                                                   vermeiden. Der tatsächliche Bedarf an
                                                                   Finanzmitteln sollte ermittelt und der
                                                                   Fonds entsprechend aufgestockt wer-
                                                                   den.

                                                              19
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                                                                                     GERMANWATCH

               4          Ausbau der erneuerbaren
                          Energien (EE) mit RED III und
                          flankierendes Beihilferecht mit
                          KUEBLL
               Der schnelle Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) auf EU-Ebene gehört zu den Eckpfeilern des Fit-
               for-55-Pakets. Auch hier ist eine Tempoerhöhung notwendig. Für die Umsetzung der letzten Richtli-
               nie für erneuerbare Energien (RED II) hatten die Mitgliedsstaaten bis Ende Juni 2021 Zeit – und nun
               kommt bereits die nächste Anpassung: RED III. Dabei wird die Ambition des Kommissionsvorhabens
               bisher von Deutschland und Frankreich nur mäßig unterstützt.

               Zentral für den beschleunigten EE-Ausbau ist eine gute Verzahnung mit den Leitlinien für staatliche
               Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL), die ebenfalls derzeit überarbeitet werden.

                    Offizielle Position u. Formulierung
                                                                                                      Analyse
                               ,         ,         ,

                              Der Kommissionsvorschlag sieht                         Um einen fairen Beitrag zur Einhaltung
                              keine verbindlichen nationalen                         des 1,5°-Limits einerseits zu leisten und
                     Ziele für EE vor, sondern weiterhin ein                         andererseits den EU-weiten Kohleaus-
                     gemeinsames Ziel für die ganze EU. Sie                          stieg weitestgehend bis 2030 zielgerecht
                     setzt sich für eine Erhöhung des Ge-                            zu begleiten, ist ein schnellerer Ausbau
                     samtziels ein: Bis 2030 sollen erneuer-                         der EE erforderlich. Am Gesamtener-
                     bare Energien statt derzeit 32% einen                           giemix sollten sie bis 2030 einen Anteil
                     Anteil am Bruttoendverbrauch (Energie-                          von 45% und möglichst 50% haben.
                     mix) von 40% erreichen.                                         Die Formulierungen der Regierungen
                                                                                     aus Frankreich und Deutschland deuten
                             Derzeitig versprochener deut-                           dagegen auf ein geringeres Ambitionsni-
                             scher EE-Beitrag im Energiemix                          veau und eine Orientierung am zu nied-
                     zum 2030-EU-Ziel (von derzeit 32%):                             rigen Ambitionsniveau der Kommission
                     30%. 23                                                         hin. In dieser Hinsicht lässt ein neuer Be-
                                                                                     richt der Internationalen Energieagentur
                                                                                     (IEA) 25 keinen Raum für Interpretations-
                                                                                     spielraum: Wir müssen bis 2030 global

               23
                  cf. Deutscher Nationaler Energie- und Klimaplan 2020: In seinem NECP hat Deutschland als Beitrag zum gesamten EU-Ziel
                  einen nationalen Anteil von 30% erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 versprochen.
               25
                  cf. https://www.iea.org/reports/net-zero-by-2050, zuletzt abgerufen am 15.7.2021.

                                                                         20
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                                                                                      GERMANWATCH

                            Derzeitig versprochener franzö-                            das Vierfache von dem im Jahr 2020 er-
                            sischer EE-Beitrag im Energiemix                           reichten EE-Ausbau schaffen, um bis
                      zum 2030-EU-Ziel: 33%. 24                                        2050 klimaneutral zu sein. Die europäi-
                                                                                       sche Dynamik muss sich dieser Heraus-
                                   Beide Länder unterstützen                           forderung erst noch stellen.
                                   eine angemessene An-
                      passung der Ziele der EU für erneuer-                            Der deutsche EE-Beitrag muss prozen-
                      bare Energien und Energieeffizienz bis                           tual mindestens dem EU-Beitrag ent-
                      2030 an das neue EU-Klimaziel.                                   sprechen. Der derzeitig versprochene
                                                                                       Beitrag i.H.v. 30% bis 2030 ist im Ver-
                               Die Bundesregierung setzt sich                          gleich zum bald nicht mehr aktuellen
                               für eine konsistente Anpas-                             EU-Ziel von 32% ein Armutszeugnis.
                      sung der EU-2030-Ziele für erneuerbare
                      Energien und Energieeffizienz an das                             Auch bei den Erneuerbaren ist National
                      neue EU-2030-Klimaziel ein. Sie unter-                           Ownership wichtig. Die nationale Ei-
                      stützt daher grundsätzlich eine Ambiti-                          genverantwortung ist zentral, um sicher-
                      onssteigerung für erneuerbare Energien,                          zustellen, dass das neue, ehrgeizigere
                      insbesondere auch im Wärme- und Ver-                             Ziel erreicht wird und die EE in allen Mit-
                      kehrsbereich.                                                    gliedstaaten den erforderlichen Schub
                                                                                       erhalten. Es ist daher entscheidend,
                               Aus Sicht der Bundesregierung                           dass der europäische Anspruch durch
                               ist die gegenwärtige Zielarchi-                         national verbindliche Ziele unter-
                      tektur für erneuerbare Energien, mit ei-                         mauert wird, für die grenzüberschrei-
                      nem verbindlichen EU-Ziel und frei-                              tende Partnerschaften in Betracht gezo-
                      willigen, aber verlässlichen nationa-                            gen werden könnten. Mit national ver-
                      len Beiträgen und konkret zu überprü-                            bindlichen Zielen haben wir auch eine
                      fenden Zwischenschritten, grundsätz-                             reale Chance, über ein möglicherweise
                      lich geeignet für eine Zielerhöhung. Sie                         noch nicht ausreichendes EU-Ziel
                      bietet die richtige Balance zwischen Ver-                        hinaus zu gehen.
                      lässlichkeit und Investitionssicherheit
                      sowie Flexibilität für die EU-Mitglied-
                      staaten.

               24
                    cf. Französischen Nationalen Energie- und Klimaplan 2020: In seinem NECP hat Frankreich als Beitrag zum gesamten EU-
                    Ziel einen nationalen Anteil von 33% erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 versprochen.

                                                                           21
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                                                                                     GERMANWATCH

                               Die Bundesregierung fordert,                           Die Bundesregierung sollte präzisieren,
                               dass bei zukünftigen Rechtsak-                         was sie unter „in begrenztem Umfang
                      ten die Nutzung von Erdgas beachtet                             erforderlich“ versteht. Erdgas ist zwar
                      wird – insbesondere in effizienten Gas-                         grundsätzlich besser als Kohle, kann
                      Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen – und                              aber keinesfalls als klimafreundlicher
                      Erdgas für einen Übergangszeitraum ein                          Energieträger angesehen werden.
                      notwendiger Energieträger bleibt, insbe-                        Durch die Erdgasnutzung werden neben
                      sondere vor dem Hintergrund des                                 CO2 große Mengen an Methan freige-
                      gleichzeitigen Ausstiegs aus der Kern-                          setzt. Der Einsatz von Erdgas als Ersatz
                      energie und der Kohleverstromung. In-                           für Kohle und Atomkraft muss daher auf
                      vestitionen in Gaskraftwerke könnten                            ein Minimum reduziert werden und spä-
                      demnach in begrenztem Umfang erfor-                             testens 2035 bis 2040 zum Erliegen kom-
                      derlich sein.                                                   men. Die bestehende Gasinfrastruktur
                                                                                      wird in fast allen energiewirtschaftlichen
                                                                                      Szenarien als weitgehend ausreichend
                                                                                      für die künftige Versorgungssicherheit in
                                                                                      der EU bewertet. Wenn Kohleregionen
                                                                                      in Deutschland und EU jetzt den Aufbau
                                                                                      von Gasinfrastruktur forcieren, droht ein
                                                                                      fossiler Lock-In auf Jahrzehnte, der das
                                                                                      Ziel der Klimaneutralität unterminiert,
                                                                                      was nur mit hohen volkswirtschaftlichen
                                                                                      Kosten vermieden werden kann.

                               Ihren Vorschlag 26 für neue Leit-                      Bei der Überarbeitung des Beihilferechts
                               linien für staatliche Klima-,                          für Umweltschutz- und Energieförde-
                      Umweltschutz- und Energiebeihilfen                              rung sollte das Do-No-Significant-
                      (KUEBLL) ab 2022 hat die Kommission                             Harm-Prinzip leitend sein. Umwelt-
                      bereits im Juni 2020 vorgelegt. Darin                           schädliche und risikoreiche Technolo-
                      setzt sie vor allem auf Technologienof-                         gien wie die Kernenergie sollten neben
                      fenheit. Bei den Erneuerbaren sollen                            fossilen Energien ausgeschlossen wer-
                      Ausschreibungen verstärkt werden.                               den. Dass erneuerbare Energien nicht
                                                                                      klar präferiert werden, sondern densel-
                               Die Bundesregierung hält einen                         ben Regeln unterliegen könnten wie
                               technologieoffenen Ansatz für                          CO2-Abscheidung und Einlagerung (CCS)
                      sinnvoll. Insbesondere sollten die Mit-                         oder Atomenergie, ist mehr als bedenk-
                      gliedstaaten Flexibilität erhalten, wie                         lich und inakzeptabel.
                      und mit welchen Mitteln sie diese
                      Benchmarks bzw. Ziele erreichen wol-                            Darüber hinaus sollten die neuen Leitli-
                      len. Dazu gehört auch die Möglichkeit                           nien klare Vorgaben zur Unterstüt-
                      des Handels von RFNBOs (Renewable                               zung von Gemeinschaftsprojekten bei

               26
                    cf https://ec.europa.eu/competition-policy/system/files/2021-06/CEEAG_Draft_communication_EN.pdf, sowie auch die
                    Annexe: https://ec.europa.eu/competition-policy/system/files/2021-06/CEEAG_Annexes_Draft_EN.pdf (zuletzt abgerufen
                    am 11.07.2021).

                                                                           22
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                                                          GERMANWATCH

                   Fuels of Non-Biological Origin) zwischen        der Ausschreibung von EE-Projekten ge-
                   den Mitgliedstaaten (d.h. Übertragung           ben, um eine gesicherte Entwicklung
                   von Zielmengen auf Mitgliedstaaten-             der sogenannten Bürgerenergie zu ge-
                   Ebene).                                         währleisten. Die Vermischung der erneu-
                                                                   erbaren Energien mit anderen soge-
                            Die Bundesregierung fordert die        nannten „Low Carbon“-Technologien
                            Kommission auf, geeignete Vor-         birgt das Risiko, dass Energiegemein-
                   schläge vorzulegen, die zu einer Be-            schaften nicht nur standardmäßig mit
                   schleunigung und Erleichterung der              größeren kommerziellen Projekten um
                   Planungs- und Genehmigungsverfah-               Unterstützung konkurrieren müssen,
                   ren für die Windkraft beitragen.                sondern möglicherweise auch mit ande-
                                                                   ren kohlenstoffarmen, aber riskanten
                                                                   Technologieansätzen im Wettbewerb
                                                                   stehen.

                                                                   Forderungen nach einer Beschleuni-
                                                                   gung der Planungs- und Genehmi-
                                                                   gungsverfahren auf EU Ebene sind
                                                                   wichtig. Die Bundesregierung sollte hier
                                                                   jedoch auch die eigenen Hausaufgaben
                                                                   machen und in den verstärkten Dialog
                                                                   mit den Bundesländern treten, um na-
                                                                   turschutzfachliche Bewertungen von
                                                                   Projekten zu erleichtern, pauschale Ab-
                                                                   standregelungen abzuschaffen und das
                                                                   Personal in den Behörden massiv aufzu-
                                                                   stocken. Auch die Schaffung eines eige-
                                                                   nen Windenergie-an-Land-Gesetzes auf
                                                                   Bundesebene ist notwendig.

                             In den Augen der Bundesregie-         Dieser von der Bundesregierung hervor-
                             rung ist das in der Erneuerba-        gehobene Punkt zum „Common Rule
                   ren-Richtlinie festgeschriebene „Com-           Book“ geht in die richtige Richtung und
                   mon Rule Book“ von zentraler Bedeu-             sollte im Rat diskutiert und unterstützt
                   tung, um einen verlässlichen EU-Rah-            werden.
                   men für die Fördersysteme der EU-Mit-
                   gliedstaaten zu schaffen. Je ambitio-
                   nierter die Ziele werden, desto stärker
                   sollten jedoch die Realisierungsheraus-
                   forderungen in den Blick genommen
                   werden. Wenn die Ausschreibungen
                   temporär unterzeichnet sind, dürfe dies
                   nicht dazu führen, dass die EU-Mitglied-
                   staaten die Ausschreibungsmenge un-
                   mittelbar reduzieren müssen, vielmehr

                                                              23
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                  GERMANWATCH

                   sollten die Mitgliedstaaten dann aufge-
                   fordert werden, einen Aktionsplan vor-
                   zulegen, wie Investoren zur Abgabe von
                   Angeboten angeregt werden können
                   und die Flächenverfügbarkeit unter der
                   Berücksichtigung des Naturschutzes er-
                   höht werden kann.

                                                             24
Das Fit-for-55-Paket – Übersicht und Kurzanalyse                                                                 GERMANWATCH

               5          Die Einführung eines CO2-
                          Grenzausgleichsmechanismus
                          (CBAM)
               Während Frankreich stark auf die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM in der
               engl. Abkürzung) setzt, um Emissionsverlagerung (Carbon Leakage) zu vermeiden, zeigt sich die Bun-
               desregierung bisher gespalten und teilweise verhalten. In Ergänzung zu einer EHS-Anpassung spielt
               CBAM prinzipiell eine wichtige Rolle, um den Klimaschutz sowohl innerhalb als auch außerhalb der
               EU voranzubringen. Dabei kommt es jedoch auf ein kluges CBAM-Design an – und darauf, auf die
               betroffenen Handelspartnerländer umgehend mit überzeugenden Kooperationsangeboten und Ge-
               sprächen zuzugehen.

                 Offizielle Position u. Formulierung
                                                                                       Analyse
                               ,         ,         ,

                           Der CO2-Grenzausgleich soll die              CBAM ist ein potentiell wichtiges In-
                           Importe von Zement, Eisen,                   strument, um ‒ flankierend zum EHS
                   Stahl, Strom, Aluminium und Dünge-                   ‒ die Klimaziele zu erreichen. Die rele-
                   mittel betreffen und 2023 mit einer drei-            vantesten Produkte und Branchen
                   jährigen Pilotphase starten.                         werden vom Kommissionsvorschlag be-
                                                                        rücksichtigt. Es scheint sinnvoll, dass zu
                            Laut der französischen Regie-               einem späteren Zeitpunkt nur solche
                            rung könnte der Mechanismus                 Produkte zusätzlich aufgenommen wer-
                   könnte kurzfristig in den Sektoren um-               den können, die sich auf der Carbon-
                   gesetzt werden, die am stärksten von                 Leakage-Liste des EU-EHS befinden.
                   Carbon Leakage betroffen sind (wie
                   Stahl und Zement), basierend auf dem                 Da die kostenlose Zuteilung von Emissi-
                   EHS-Preis und einem Standardwert für                 onszertifikaten so schnell wie möglich
                   die CO2-Intensität von Produkten. Dieser             auslaufen muss und derzeit kein ver-
                   Standardwert sollte dem europäischen                 gleichbar wirksames Instrument zur
                   Durchschnitt für ähnliche Produkte ent-              Vermeidung von Carbon Leakage be-
                   sprechen und gleichzeitig Flexibilität er-           kannt ist, sollte die Entwicklung eines
                   möglichen, indem die tatsächliche CO2-               CBAM vorangetrieben werden. Das In-
                   Intensität von Produkten und die                     strument hat zudem das Potenzial, An-
                   Klimapolitik von Drittländern berück-                reize für verstärkten Klimaschutz außer-
                   sichtigt werden.                                     halb der EU zu setzen.

                            Aus Sicht der Bundesregierung               Das Instrument CBAM wird deutlich stär-
                            müssen alle Chancen und Risi-               ker von der französischen als von der ak-
                   ken, die mit einem CO2-Grenzaus-                     tuellen deutschen Regierung unter-
                   gleichsmechanismus oder alternativen                 stützt. Für die gelungene Umsetzung

                                                                25
Sie können auch lesen