DAS GESCHÄFT MIT DEN GELENKEN - Nahrungsergänzungsmittel versprechen mehr als sie halten Marktcheck der Verbraucherzentralen - meine ...

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DAS GESCHÄFT MIT DEN
GELENKEN
Nahrungsergänzungsmittel versprechen mehr als sie halten
Marktcheck der Verbraucherzentralen
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DAS GESCHÄFT MIT DEN GELENKEN
Nahrungsergänzungsmittel versprechen mehr als sie halten
Marktcheck der Verbraucherzentralen
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Inhalt |   3

DAS GESCHÄFT MIT DEN GELENKEN – Nahrungsergänzungsmittel versprechen mehr als sie halten         2

1. DAS PROBLEM                                                                                   4

2. ZIELSETZUNG DES MARKTCHECKS                                                                   5

3. VORGEHENSWEISE                                                                                5

4. DIE ERGEBNISSE                                                                                6
   4.1 Zusammensetzung und Dosierung                                                             6
		       4.1.1  Häufig zu hohe Dosierungen                                                       6
		       4.1.2	Zu hohe Dosierungen von Vitaminen und Mineralstoffen                             6

   4.2   Werbeaussagen unter der Lupe                                                            11
		       4.2.1  Zielgruppen der Werbung                                                          11
		       4.2.2	Werbung mit Gesundheits­versprechen                                              11
		       4.2.3  „Frei von“-Werbung                                                               15

  4.3    Vorgeschriebene und empfohlene Hinweise                                                15
		       4.3.1   Warn- und Anwendungshinweise                                                   15
		       4.3.2	Hinweise für spezielle Personengruppen                                          15
		       4.3.3   Sonstige Anwendungshinweise                                                    16

  4.4    Große Spannbreite beim Preis                                                           16

  4.5    Multi-Level-Marketing                                                                   17

5. FAZIT UND FORDERUNGEN                                                                        18

6. LITERATUR                                                                                    20

7. ANHANG                                                                                       22
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  1. DAS PROBLEM                                               Vorteil gegenüber Placebo-Präparaten in Bezug auf eine
                                                               Verbesserung der Funktionsfähigkeit, Verringerung von
  Sowohl Glucosamin als auch Chondroitin sind natürliche       Steifheit und Abnahme von Schmerz [8].
  Bestandteile des Bindegewebes, des Knorpels und der
  Gelenkflüssigkeit im menschlichen Körper. Sie kommen         Jahrelang wurden Glucosamin und Chondroitin als „Gelenk-
  auch in Lebensmitteln vor, sind aber keine Nährstoffe und    nährstoffe“ mit Hinweisen wie „für die Knorpel­bildung“
  besitzen keinen Nährwert. Nach Vitaminen und Mineral-        oder „für die Beweglichkeit“ beworben. Seit 2013 ist
  stoffen nehmen Nahrungsergänzungsmittel mit Glucosa-         gesundheitsbezogene Werbung für Glucosamin und
  min- und Chondroitinverbindungen einen Spitzenplatz          Chondroitin gesetzlich verboten (VO (EU) 1066/2013),
  auf dem Absatzmarkt von Nahrungsergänzungsmitteln            nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittel-
  ein. Gut 100 Millionen Euro haben Verbraucherinnen           sicherheit (EFSA) den Zusammenhang zwischen dem
  und Verbraucher nach Angaben des Gesundheitsdienst-          Verzehr dieser Stoffe und den b ­ eantragten gesundheits-
  leisters IMS Health 2012 für rezeptfreie Arzneimittel und    bezogenen Angaben „trägt zum Erhalt einer n     ­ ormalen
  Nahrungsergänzungsmittel mit Glucosamin, C   ­ hondroitin,   Gelenkknorpelfunktion bei“ und „trägt zum Schutz
  Hyaluronsäure, Grünlippmuschelpulver oder Gelatine           der Gelenkknorpel bei übermäßiger Bewegung oder
  ausgegeben [1]. Dass Verbraucherinnen und ­Verbraucher       ­Belastung und zur besseren ­Beweglichkeit der Gelenke
  gesicherte Informationen zu Nahrungsergänzungsmit-            bei“ als wissenschaftlich nicht belegt einstufte. Dieser
  teln für Gelenke benötigen, zeigen die Anfragen auf der       Bewertung fügte die EFSA hinzu, dass es keinen wissen-
  Internetseite www.klartext-nahrungsergaenzung.de der          schaftlichen Beleg für den vorbeugenden, s­ truktur- und
  Verbraucherzentralen. Die meisten ­krankheitsbezogenen        funktions­erhaltenden Einfluss von Glucosamin- und/oder
  Anfragen entfallen mit fast 40 Prozent auf diese Produkt-     Chondroitin auf Gelenke oder Knorpel von Gesunden gibt.
  gruppe.
                                                               Abgesehen vom fraglichen Nutzen kann die Einnahme
  Ob die Aufnahme dieser Stoffe vor Arthrose oder dem          von Glucosamin- oder Chondroitin-Produkten sogar
  Verlust von Knorpelmasse schützt, ist fraglich. Auch ihr     gesundheitliche Risiken mit sich bringen [9-11]:
  Einbau in den Knorpel und die dadurch erwünschte
  Ausbesserung sind unklar. Die R­egenerationsfähigkeit        •   Ein Gesundheitsrisiko können glucosamin- und
  des Knorpels wird prinzipiell als äußerst gering bis             chondroitinhaltige Nahrungsergänzungsmittel für
                                                                   ­
  unmöglich eingestuft.                                            Patientinnen und Patienten sein, die Blutgerinnungs-
                                                                   hemmer (Cumarin-Antikoagulanzien) einnehmen.
  Nach aktueller Studienlage sind die Wirkungen von                Denn die beiden Substanzen können die blutgerin-
  Glucosamin oder Chondroitin sowohl bei den Nahrungs-             nungshemmende Wirkung der Medikamente
  ergänzungsmitteln als auch bei den Arzneimitteln wider-          verstärken und dadurch Blutungen hervorrufen.
                                                                   ­
  sprüchlich [2-4]: Während einige Studien eine geringe            Unter der Einnahme von Glucosamin besteht auch
  Verbesserung der Beschwerden nachweisen, gibt es                 die Gefahr einer Hypercholesterinämie.
  bei vielen anderen wiederum keinen ­nachvollziehbaren
  Unterschied zu der Einnahme von Placebos [5]. In einer       •   Wer an Diabetes mellitus leidet beziehungsweise
  aktuellen spanischen Studie aus dem Jahr 2017 wirkte             eine eingeschränkte Glukosetoleranz hat, sollte bei
  bei der Behandlung von Schmerzen bei Kniearthrose das            der Ein­nahme von Glucosamin seinen Blutzucker-
  Placebo sogar stärker als die Kombination von Gluco-             spiegel überwachen, da es zu Wechselwirkungen im
  samin- und Chondroitinsulfat [6]. Die internationale             Glukose­stoffwechsel kommen kann (z.B. kann die
  Arthrosegesellschaft OARSI (Osteoarthritis Research              Funktionsfähigkeit der Insulin produzierenden
  Society International) hält in ihren Leitlinien fest, dass       Bauchspeicheldrüsenzellen behindert werden).
  Glucosamin- und Chondroitin-Produkte keinen Nutzen
  ­
  bei der Behandlung von Kniegelenksarthrose bringen           •   Wer an einer Allergie gegenüber Krebstieren/­
  [7]. Auch die neue klinische Praxisleitlinie der ­American       Schalentieren leidet, sollte auf eine entsprechende
  Academy of Orthopaedic Surgeons (AAOS) rät von der               Allergenkennzeichnung achten, denn Glucosamin
  Anwendung von Glucosaminsulfat in der Behandlung                 wird häufig aus diesen hergestellt. Ein Risiko besteht
  von Patientinnen und Patienten mit Arthrose der Hüfte            auch für Fischeiweißallergiker bei Produkten mit
  ab. Die Begründung: Die verfügbare Evidenz zeige keinen          Chondroitinsulfat aus Fischgewebe.
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•   Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist die   könnten. Außerdem standen die Kennzeichnung und die
    gesundheitliche Bewertung einer Glucosamin-/            Werbeaussagen im Fokus des Marktchecks.
    Chondroitinzufuhr für Schwangere und Stillende
    sowie für Kinder und Jugendliche wegen fehlender
    Daten nicht möglich.                                    3. VORGEHENSWEISE
                                                            Der Marktcheck wurde im Zeitraum März bis April 2017
Bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern hält           durchgeführt. Insgesamt wurden 25 frei erhältliche
sich der Glaube, dass die Einnahme von Glucosamin-          Produkte einbezogen und hinsichtlich der unter Zielset-
oder Chondroitin-Produkten die Gesundheit fördert.          zung genannten Kriterien genauer betrachtet. Auf den
Die Hersteller verstärken diesen Glauben durch aktive       stationären Handel (Apotheke, Drogeriemarkt, Discoun-
Werbung und die Verwendung teils zweifelhafter              ter, Fitness-Shop, Reformhaus, Supermarkt) entfielen
­Aussagen oder Bilder. Doch Nahrungsergänzungs­mittel       14 Produkte, während elf Produkte aus dem Internet
 sind nicht dazu bestimmt, Krankheiten vorzubeugen,         stammten.
 diese zu lindern oder zu heilen. Diese Funktion haben
 Arzneimittel, die vor dem Verkauf hinsichtlich ihrer       Zur Bewertung der Mikronährstoffgehalte wurden die
 ­Wirksamkeit und Sicherheit behördlich geprüft und zuge-   BfR-Höchstmengenempfehlungen für Vitamine und
  lassen wurden.                                            Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und die
                                                            Nährstoffbezugswerte der Lebensmittelinformations-
Gesundheitsbezogene Angaben über die Wirkung von            verordnung, auch NRV (Nutrient Reference Values)
Nähr- oder sonstigen Stoffen sind für den Bereich der       genannt, herangezogen. Die Empfehlungen des BfR
Gelenke nicht zugelassen. Der Begriff „Gelenk“ im           berücksichtigen die Versorgungslage in Deutschland
Produktnamen, die Werbung mit verbesserten Gelenk-          und das Risiko, das von einzelnen Stoffen bei einer zu
funktionen sowie die Abbildung eines beweglichen            hohen Zufuhr ausgeht. Diese BfR-Empfehlungen für die
Gelenkes sind nach einem aktuellen Beschluss des            ­maximale Tagesmenge einzelner Vitamine und Mineral-
Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständi-         stoffe in Nahrungsergänzungsmitteln sind rechtlich nicht
ger der Länder (ALS) und des Bundesamtes für Verbrau-        verbindlich und damit für die Hersteller nicht verpflich-
cherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nicht            tend einzuhalten [13, 14]. Sie helfen V­ erbraucherinnen
zulässig, da dies einen Wirkzusammenhang vermuten            und Verbrauchern aber beim sicheren Einkauf. Die
lässt, der nach Einschätzung von Experten nicht gegeben      EU-weit gültigen Nährstoffbezugswerte (bezogen auf ge-
ist [12]. Eine solche Abbildung würde eine unzulässige       sunde Erwachsene) für die tägliche Zufuhr von V­ itaminen
Erweiterung der genehmigten Health Claims bedeuten.          und Mineralstoffen gemäß Lebensmittelinformations­
Das gilt auch für eigentlich erlaubte Aussagen zu Vitami-    verordnung (LMIV) schließen sowohl die Zufuhr über
nen und/oder Mineralstoffen mit Bezug zu Bindegewebe,        das tägliche Essen und Trinken, als auch über Nahrungs-
Knorpel oder Knochen, wenn sie im Zusammenhang mit           ergänzungsmittel ein [15]. In Nahrungsergänzungs­
Gelenken genutzt werden. Trotzdem enthalten zahlreiche       mitteln enthaltene Vitamine und Mineralstoffe müssen
Gelenkprodukte Vitamin C- oder Zinkzusätze, auf die sich     als Prozentsatz der NRV auf der Verpackung angegeben
die Werbung dann bezieht.                                    werden.

2. Z
    IELSETZUNG DES                                         Ein besonderes Augenmerk galt der von der Europäi-
                                                            schen Arzneimittel-Agentur (EMA) als pharmakologisch

   MARKTCHECKS                                              wirksam eingestufte Zufuhr von 1.250 mg Glucosamin
                                                            pro Tag [9], das entspricht umgerechnet einer Aufnahme
Im Marktcheck der Verbraucherzentralen stand das große      von 1.584 mg Glucosaminsulfat. Demnach müssten
Marktsegment der glucosamin- und chondroitinhalti-          Nahrungsergänzungsmittel mit einer Tagesdosis von
gen Nahrungsergänzungsmittel, die für Gelenke ange-         1.250 mg Glucosamin und mehr als Arzneimittel beurteilt
boten werden, im Fokus. Die Experten werteten sowohl        werden. Andere Wissenschaftler gehen bereits bei etwa
das Angebot im stationären Handel als auch im Internet      der Hälfte dieses Wertes von einer pharmakologischen
aus und beleuchteten beispielhaft den Direktvertrieb.       Wirksamkeit aus [16]. Da aktuelle Daten darauf ­schließen
Ziel war es zu überprüfen, ob die Produkte aufgrund         lassen, dass bei Chondroitinsulfat eine ­   tägliche Ein-
ihrer Zusammensetzung gesundheitlich bedenklich sein        nahme von 800 mg pharmakologisch w    ­ irksam sein kann
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6 | DAS GESCHÄFT MIT DEN GELENKEN

  [17, 18], wurde dieser Bezugswert zur Bewertung der        Internethandel gefunden. Die vom Hersteller empfohlene
  Nahrungsergänzungsmittel herangezogen.                     Tagesdosis lag am höchsten mit 2.400 mg Glucosamin-
                                                             sulfat (Abb. 1). Bei weiteren Produkten wurden 2.000 mg
  Die Verbraucherzentralen prüften außerdem die Werbe-       als Empfehlung genannt. Die Zufuhr von 2.000 mg Gluco-
  praktiken für diese Produktgruppe. Dabei wurde insbe-      saminsulfat pro Tag entspricht einer Aufnahme von
  sondere auf den Wortlaut und die Rechtmäßigkeit            1.571 mg Glucosamin. Darüber hinaus lagen drei weitere
  gesundheitsbezogener Angaben fokussiert. Die vollstän-     Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet sowie ein
  dige und korrekte Kennzeichnung von Warnhinweisen          Produkt aus dem stationären Handel mit der täglichen
  wurden ebenfalls überprüft. Bei der Ware aus dem stati-    Empfehlung von 1.500 mg Glucosaminsulfat (entspricht
  onären Handel werteten sie die Werbeaussagen auf der       1.178 mg Glucosamin) nah an der Grenze zum benannten
  Verpackung aus. Aussagen auf dem Beipackzettel oder        pharmakologischen Bereich (Anhang 1 und 2).
  der Innenverpackung wurden hierbei nicht berücksich-
  tigt, denn zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung sind sie     Chondroitinsulfat wurde bei vier Internetprodukten und
  für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht sichtbar    einem Nahrungsergänzungsmittel aus einer stationären
  und somit nicht kaufentscheidend. In die Auswertung        Apotheke mit einer täglichen Zufuhr von 800 mg bezie-
  der gesundheitsbezogenen Werbeaussagen der Internet-       hungsweise 1.200 mg empfohlen (Abb. 2). Bei diesen
  produkte flossen sowohl Informationen auf dem Produkt      hohen Tagesdosen an Chondroitinsulfat ist eine pharma-
  (soweit auf Abbildungen ersichtlich) als auch Aussagen     kologische Wirkung für die fünf Produkte möglich [17, 18].
  aus der Produktbeschreibung im Internet ein.
                                                             Ein Zusatz von MSM kam vor allem bei Produkten aus

  4. DIE ERGEBNISSE                                          dem Internet vor – neun Produkte enthielten diesen
                                                             Zusatz (Abb. 2), während es sich im stationären Handel
          4.1 Z
               USAMMENSETZUNG UND                           um lediglich ein Produkt handelte. Die Substanz soll laut
              DOSIERUNG                                      Herstellerwerbung bei Entzündungen, Arthrose, Hauter-
                                                             krankungen helfen und sogar vor Krebs schützen. Diese
  Der Marktcheck der Verbraucherzentralen stellt die Situ-   Wirkungen sind allerdings wissenschaftlich nicht ausrei-
  ation im Segment glucosamin- und chondroitinhaltiger       chend belegt, um diese zu bewerben und Empfehlungen
  Nahrungsergänzungen dar. Maßgebliche Inhaltsstoffe         abgeben zu können. Herstellern ist es aufgrund fehlender
  waren neben Glucosamin- und Chondroitinverbindungen        zugelassener Health Claims nicht gestattet, gesundheits-
  vor allem Vitamin C, Vitamin E, Zink, Kupfer und Mangan.   bezogene Werbeaussagen zu MSM zu treffen. Deshalb
  Bei Nahrungsergänzungen aus dem Internet kommt             findet man solche Gesundheitsversprechen meist nicht
  Methylsulfonylmethan hinzu – eine organische Schwe-        auf den Produkten selbst, sondern auf diversen Internet-
  felverbindung, im Folgenden als „MSM“ abgekürzt.           seiten. Hier wird als Ursache immer wieder ein (nicht
                                                             existenter) Schwefelmangel aufgeführt.
  4.1.1    Häufig zu hohe Dosierungen
  Da es keine gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmengen       4.1.2	Zu hohe Dosierungen von Vitaminen
  für Glucosamin und Chondroitin gibt, wurden folgende              und Mineralstoffen
  Mengen zur Bewertung zugrunde gelegt:                      Bei der genaueren Betrachtung der eingekauften
                                                             Produkte fielen Kombinationen mit weiteren Mineralstof-
  •   Glucosaminsulfat 1.584 mg (Einschätzung EMA) [9]       fen, Vitaminen und Zusätzen auf: Alle 14 Nahrungsergän-
  •   Chondroitinsulfat 800 mg (Einschätzung nach            zungsmittel aus dem stationären Handel sowie vier aus
      ­aktueller Studienlage) [17, 18]                       dem Internethandel waren zusätzlich mit Vitaminen und/
                                                             oder Mineralstoffen angereichert. Beispielsweise wurden
  Unserer Auffassung nach dürften Produkte mit einem         den stationären Produkten insgesamt 78 Einzelsubstan-
  höheren Gehalt und entsprechender pharmakologischer        zen zugesetzt. Elf von 14 Produkten aus dem s­ tationären
  Wirkung keine Nahrungsergänzungsmittel sein.               Handel und drei von elf Nahrungsergänzungsmitteln aus
                                                             dem Internet überschritten die BfR-Empfehlungen für
  Glucosaminsulfatwerte mit möglicher pharmakologi-          Vitamine und Mineralstoffe. Ein Vergleich mit den NRV
  scher Dosierung wurden bei drei Produkten aus dem          zeigt eine Überschreitung bei mindestens einem Vitamin
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DAS GESCHÄFT MIT DEN GELENKEN |                     7

oder Mineralstoff bei neun Produkten aus dem stationä-         Ein Zuviel an Mangan kann sich möglicherweise
ren Handel beziehungsweise zwei Produkten aus dem              negativ auf die Aufnahme von Eisen auswirken. Das
Internet (Tab. 1). Nahrungsergänzungen aus dem stati-          muss vor allem bei Vegetariern oder Menschen mit
onären Handel überschritten die BfR-Empfehlungen am            einem Eisenmangel berücksichtigt werden. Bei einer
häufigsten bei Zink, Kupfer, Mangan sowie Vitamin D und        täglichen Aufnahme von 20 mg Mangan oder mehr
Vitamin E. Bei Produkten aus dem Internet war dies bei         sind auch unspezifische Beschwerden wie verstärk-
Zink, Selen, Vitamin E und Mangan der Fall. Wurden die         tes Schwitzen, Müdigkeit und Schwindel möglich
NRV-Werte hinzugezogen, ergab sich folgende Vertei-            [25].
lung: Produkte aus dem stationären Handel enthielten
am häufigsten zu hohe Vitamin E-Gehalte, gefolgt von       •   Auffällig war ein Produkt aus dem Internethandel mit
zu hohen Vitamin B6-Gehalten. Bei den Internetproduk-          einer hohen Dosierung sowohl von Zink als auch
ten gab es keinen Unterschied zu den BfR-Empfehlungen,         Selen (Abb. 6). Eine längerfristige Einnahme zu
mit Ausnahme von Vitamin C bei einem Produkt (Anhang           hoher Mengen an Zink (≥ 25 mg/Tag) kann beispiels-
1 und 2).                                                      weise zu Störungen im Kupfer- und Eisenhaushalt,
                                                               der Immunfunktion und des Fettstoffwechsels
Besonders kritisch sehen die Verbraucherzentralen die          führen [26].
hohen Dosierungen von Vitaminen und Mineralstoffen,
insbesondere bei den Nahrungsergänzungsmitteln aus         Weitere Zusätze:
dem stationären Handel (Abb. 3).                           Vereinzelt enthielten die überprüften Nahrungsergän-
                                                           zungsmittel weitere Zusätze wie Hyaluronsäure, Kollagen
•   Zwei Nahrungsergänzungsmittel aus dem stationä-        oder Grünlippmuschelextrakt („enthält Glycosaminoglyk-
    ren Handel sowie ein Internetprodukt enthielten zu     ane“). Hyaluronsäure, Kollagen und Glycosaminoglykane
    hohe Tagesdosen an Vitamin E. Die Dosierung lag        sind zwar im Knorpel natürlicherweise enthalten, aber
    beispielsweise bei einem Produkt aus der Apotheke      es gibt keine gesicherten Hinweise darauf, dass sie über
    mit täglich 40 mg (Abb. 3) 267 Prozent höher als die   Nahrungsergänzungsmittel eingenommen zum Knorpel
    BfR-Empfehlung für Nahrungsergänzungsmittel von        gelangen und diesen wieder aufbauen können [27]. Auch
    15 mg pro Tag. Einige wissenschaftliche Studien        Fischöl oder Gewürze wie Kurkuma oder Ingwer wurden
    deuten darauf hin, dass die Einnahme von Anti-         in zwei Produkten gefunden. Sie können die normale
    oxidantien – zu denen auch Vitamin E gehört – in       Ernährung zwar positiv ergänzen, es gibt aber auch hier
    Form von Nahrungsergänzungsmitteln unter               keine gesicherten wissenschaftlichen Nachweise dafür,
    bestimmten Umständen auch negative, gegenteilige       dass sie sich als Nahrungsergänzungsmittel bei Gesun-
    Wirkungen haben könnten (z.B. negativer Einfluss       den positiv auf die Gelenke auswirken.
    auf die Lebenszeit sowie die muskuläre Ausdauer
    und Kraft möglich) [19-24].                            Ausführliche Informationen zu einzelnen Substanzen,
                                                           die für Gelenke, Bindegewebe und Knochen angepriesen
•   Zu hohe Dosierungen an Vitamin D von 20 µg pro Tag     werden, wie beispielsweise Omega-3-Fettsäuren, Weih-
    enthielten zwei Produkte aus dem stationären           rauchextrakt oder Kurkuma sind auf der Internetseite
    Handel (Abb. 4). Gemäß der Einschätzung des BfR        www.klartext-nahrungsergaenzung.de zu finden.
    besteht hier ein gesundheitliches Risiko, denn zu
    hohe Vitamin-D-Werte können zu Kopfschmerzen,          Anzeigepflicht:
    Übelkeit und Appetitlosigkeit, im schlimmsten Fall     Nahrungsergänzungsmittel sind aus rechtlicher Sicht
    sogar zu Nierenverkalkung und Nierensteinbildung       Lebensmittel und müssen kein Zulassungsverfahren
    führen.                                                durchlaufen. Sie müssen vor dem Inverkehrbringen ledig-
                                                           lich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebens-
•   Besonders auffällig in der Produktpalette aus dem      mittelsicherheit (BVL) angezeigt werden. Es genügt da­für,
    stationären Handel waren außerdem Glucosamin-          den Namen des Produkts und des V       ­erantwortlichen
    Spezialkapseln (20 mg pro Tagesdosis) mit einer        (Hersteller, Händler oder Importeur) zu benennen sowie
    20-fach höheren Dosierung an Mangan als vom BfR        ein Muster des Etiketts beizufügen.
    für Nahrungsergänzungsmittel empfohlen (Abb. 5).
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8 | DAS GESCHÄFT MIT DEN GELENKEN

  Dieser Anzeigepflicht wurde von einigen Herstellern nicht
  nachgekommen. Eine Nachfrage beim BVL ergab, dass
  neun der insgesamt 25 Produkte nicht in der Datenbank
  des BVL zu finden waren. Es handelte sich dabei um zwei
  Produkte aus dem stationären Handel und um sieben
  Produkte aus dem Internet (Anhang 1 und 2).

  Abbildung 1: Zusammensetzung eines Nahrungs-
  ergänzungsmittels aus dem Internethandel mit hoher
  empfohlener Tagesdosis an Glucosaminsulfat, wobei
  2.400 mg Glucosaminsulfat etwa 1.885 mg Glucosamin
  entsprechen (Gelenk Mix Aktiv)

                                                                Abbildung 2: Zusammensetzung eines Nahrungs-
                                                                ergänzungsmittels aus dem Internethandel mit hoher
                                                                empfohlener Tagesdosis an Glucosamin- und Chondroi­
                                                                tinsulfat sowie Methylsulfonylmethan (Nutriza Select
                                                                Glucosamine Chondroitin MSM)

   Geschäftsart         Anzahl der Produkte     Anzahl der Produkte, die die empfohlene   Anzahl Produkte, die die
                        mit Vitamin-            tägliche Höchstmenge in Nahrungs-         NRV-Referenzmenge für tägliche
                        und Mineralstoff-       ergänzungsmitteln des BfR überschreiten   Vitamin- und Mineralstoffzufuhr
                        anreicherung            [13, 14]                                  überschreiten [15]
   Stationärer Handel   14                      11                                        9
   Internet             4                       3                                         2
  Tabelle 1: Produktanreicherungen mit Vitaminen und Mineralstoffen – unterteilt nach BfR- und NRV-Überschreitung
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Abbildung 3: Zusammensetzung eines Nahrungsergänzungsmittels aus dem stationären Handel mit hoher
­empfohlener Tagesdosis an Vitamin C, Vitamin E und Zink (Nobilin Gelenk Aktiv)

Abbildung 4: Zusammensetzung eines Nahrungsergänzungsmittels aus dem stationären Handel mit hoher
­empfohlener Tagesdosis an Vitamin D (tetesept Gelenk 1200 intens plus). Das Produkt enthält zudem Kupfer, was
 gemäß den BfR-Empfehlungen gar nicht in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein sollte.
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10 | DAS GESCHÄFT MIT DEN GELENKEN

   Abbildung 5: Zusammensetzung eines Nahrungser-          Abbildung 6: Zusammensetzung eines Nahrungsergän-
   gänzungsmittels aus der stationären Apotheke mit sehr   zungsmittels aus dem Internethandel mit hoher empfoh-
   hoher empfohlener Tagesdosis an Mangan (Glucosamin      lener Tagesdosis für Zink und Selen (Mein Vita Gelenke
   spezial Kapseln). Mangan sollte laut BfR gar nicht in   Formel)
   Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden.
DAS GESCHÄFT MIT DEN GELENKEN |                   11

         4.2 WERBEAUSSAGEN UNTER DER LUPE                   4.2.2	Werbung mit Gesundheits­
                                                                   versprechen
Eine weitere Maßnahme des Marktchecks war es, die           Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt z­ usammen
Werbeaussagen auf Produkten aus dem stationären             mit der Positivliste, welche gesundheitsbezogenen Anga-
und Internet-Handel auf ihre Richtigkeit/Zulässigkeit zu    ben (Health Claims) auf Lebensmitteln zulässig sind und
überprüfen und zu vergleichen. Außerdem wurde festge-       unter welchen Bedingungen sie zur Produktwerbung
halten, welche zusätzlichen Werbeaussagen bei Bestel-       eingesetzt werden dürfen [28, 29].
lungen aus dem Internet zum Einsatz kommen.
                                                            Lediglich zwei Produkte aus dem stationären Handel
4.2.1 Zielgruppen der Werbung                               kommen ganz ohne gesundheitsbezogene Angaben aus.
Die Hälfte der Produkte (sieben der 14 Produkte) aus        Auf den anderen 12 Produkten wurden insgesamt 114
dem stationären Handel spricht durch Worte, Grafiken        gesundheitsbezogene Angaben gefunden (durchschnitt-
oder Abbildungen eine oder mehrere Zielgruppen an. Am       lich 9,5 Angaben pro Produkt).
häufigsten (auf sechs Produkten) sind Sportler genannt
oder abgebildet, gefolgt von Aussagen beziehungsweise       Von den elf Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Internet-
Abbildungen, die sich auf ältere Personen beziehen (fünf    handel warben alle mit gesundheitsbezogenen Angaben.
Produkte). Auf vier Produkten wird auf die Belastung        Insgesamt wurden 60 Health Claims gefunden – durch-
der Gelenke durch Übergewicht hingewiesen. Von den          schnittlich 5,5 Angaben pro Produkt. Die Angaben waren
sieben Produkten ohne Nennung oder Abbildung einer          teilweise nur in den Produktbeschreibungen im Internet
Zielgruppe tragen fünf Produkte eine Abbildung eines        zu finden.
Gelenks.
                                                            Die meisten gesundheitsbezogenen Angaben waren auf
Bei den Internetprodukten richten sich drei der elf         der Rückseite des jeweiligen Produktes beziehungsweise
Produkte an eine konkrete Zielgruppe. Bei diesen wird ein   bei den Internetprodukten in der Beschreibung zu finden.
Bezug zu Sportlern hergestellt. Im Vergleich zum statio-
nären Handel wird auf den Produkten aus dem Internet        Bei den Nahrungsergänzungsmitteln aus dem s­ tationären
häufiger allgemein geworben. Insbesondere Personen,         Handel bezogen sich die gesundheitsbezogenen An­        -
die unter Schmerzen leiden, wird eine Linderung durch       gaben größtenteils auf Vitamine oder Mineralstoffe – am
die Einnahme des Produktes suggeriert. Von den acht         häufigsten auf Vitamin C und Zink. Da gesundheitsbe-
Produkten, die keine Zielgruppe ansprechen, findet sich     zogene Angaben zu Glucosamin oder Chondroitin unzuläs-
bei sechs Produkten die Abbildung eines Gelenks bezie-      sig sind, weichen einige Anbieter auf zulässige ­Angaben
hungsweise schmerzenden Armes (Abb. 8).                     für Vitamine und Mineralstoffe (sofern 15 Prozent der NRV
                                                            enthalten sind) aus, zum Beispiel:

                                                                -- Vitamin C beziehungsweise Zink „trägt zu einer
                                                                   normalen Kollagenbildung für eine normale
                                                                   ­Knorpelfunktion bei“ oder
                                                                -- Vitamin C beziehungsweise Zink „trägt zur Erhal-
                                                                    tung normaler Knochen bei“

                                                            Ein direkter Bezug auf Gelenke ist damit aber nicht er-
                                                            laubt [12].

                                                            Anders bei der Werbung für Internetprodukte: Hier
                                                            bezogen sich die gesundheitsbezogenen Angaben
                                                            überwiegend auf das gesamte Produkt und/oder auf
                                                            Glucosamin- oder Chondroitinverbindungen. Diese
                                                            Claims sind nach HCVO unzulässig.
Abbildung 8: Beispiele für Gelenkabbildungen auf der
Verpackung (ZeinPharma Gelenk-Kapseln und Biomenta
Gelenkkomplex forte)
12 | DAS GESCHÄFT MIT DEN GELENKEN

   Die Überprüfung aller Angaben anhand der ­Vorgaben
   der HCVO ergab, dass 73 Prozent, das heißt 44 von 60
   gesundheitsbezogenen Angaben auf Produkten aus dem
   ­Internet nach HCVO nicht zugelassen sind (Abb. 9). Bei
    Produkten aus dem stationären Handel waren es nur
    zwei Prozent.

                      Bewertung der gesundheitsbezogenen Angaben
                         (Aussagen gesamt: Stationärer Handel n=114; Internet n=60)

                                                                                        73%

                        51%
                                                    47%
                                                                                                             Stationär
                                                                                                             (in Prozent)
                                                            25%                                              Internet
                                                                                                             (in Prozent)

                                 2%                                             2%

                   Zugelassene Claims               rechtlicher                 Eindeutig
                                                 Klärungsbedarf/            nicht zugelassene
                                                   aus VZ-Sicht                   Claims
                                                   unzulässig*

   Abbildung 9: Bewertung der gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims) auf glucosamin- und
   ­chondroitinhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln
   * Diese Health Claims sind nach Meinung der Verbraucher­zentralen unzulässig, da sie den Anforderungen der Health Claims-Verordnung
     nicht entsprechen. Die Zulässigkeit dieser Formulierungsvarianten wurde bisher noch nicht gerichtlich geklärt.
DAS GESCHÄFT MIT DEN GELENKEN |                  13

Gerade bei Internetprodukten sind die Verstöße ­eindeutig
und häufig. So wird beispielsweise wie folgt geworben:

    -- „Bei Gelenkbeschwerden…“ (Abb. 10),
    -- „Bekämpft Arthrose und Gelenkschmerzen“,
    -- „Glucosamin kann eine Linderung bei leichter bis
       mittelschwerer Arthrose (Gelenkabnutzung) bei        Abbildung 11: Gesundheitsbezogene Angabe „Bindege-
       Gelenkschwellung oder Gelenksteifheit herbei-        webe“ nur zugelassen für Kupfer und Mangan nicht aber
       führen.“ oder                                        Vitamin C (McMed Gelenk Depot Tabletten)
    -- „Chondroitin hilft bei der Bildung von Gelenk­
       flüssigkeit und wirkt zusätzlich entzündungs­        Aus Sicht der Verbraucherzentralen sollten noch weitere
       hemmend.“                                            69 gesundheitsbezogene Angaben rechtlich geprüft
                                                            werden. Diese sind in Abbildung 9 als „rechtlicher
                                                            Klärungsbedarf/aus VZ-Sicht unzulässig“ eingeordnet.

                                                            Ausschlaggebend für diese Bewertung waren bei-
                                                            spielsweise:
                                                            • Fehlende Elemente von zugelassenen Claims:
                                                                Besonders häufig fehlt das Wort „normal“ als
                                                                Bestandteil des zugelassenen Claims, zum Beispiel
                                                                bei „trägt zum Erhalt des normalen Bindegewebes
                                                                bei“. Die gesundheitsbezogenen Aussagen „Vitamin
                                                                C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine
                                                                normale Knorpelfunktion bei“ beziehungsweise
                                                                „Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung
                                                                für eine normale Funktion der Knochen bei“ wird oft
                                                                auf „Vitamin C unterstützt die normale Funktion von
                                                                Knochen und Knorpeln“ oder gleichlautende Aussa-
                                                                gen verkürzt (Abb. 12).

Abbildung 10: Beispiele von unzulässigen gesundheits-
bezogenen Angaben (eubiopur Arthro Plus und Vital Flex
Pro)

Im Anhang 3 und 4 sind weitere Beispiele für unzuläs-
sige gesundheitsbezogene Angaben mit entsprechen-
dem Produktbezug gelistet.

Auch bei Produkten aus dem stationären Handel wurde
mit unzulässigen Health Claims geworben. Bei zwei           Abbildung 12: Verkürzte gesundheitsbezogene ­Angaben
Produkten bezogen sich diese jeweils auf mehrere Stoffe,    (tetesept Gelenk 1200 intens plus)
obwohl sie nicht für alle zugelassen sind (Abb. 11).
14 | DAS GESCHÄFT MIT DEN GELENKEN

   Zugelassen laut HCVO sind die Claims:                       •   Hervorhebung eines bestimmten Wirkortes: Eben-
   Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für           falls als unzulässig wurde die Erweiterung eines
   eine normale Knorpelfunktion bei.                               Claims auf einen konkreten Wirkort bewertet. So
                                                                   wurde statt zum Knorpel allgemein, der Bezug zum
   Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für           Gelenkknorpel hergestellt (Abb. 14):
   eine normale Funktion der Knochen bei.

   •   Verallgemeinernde Aussagen ohne einen konkreten
       Stoff zu benennen: Bei den Produkten aus dem
       Internet wurden häufig allgemeine beziehungsweise
       unspezifische Aussagen getroffen wie „Wichtig für
       das Knorpelgewebe“ oder „bei stark beanspruchten
       Gelenken“. Die Verbraucherzentralen bewerten es
       als unzureichend, wenn der Stoff, der die genannte
       Wirkung erzielen soll, nicht in unmittelbarer Nähe zu   Abbildung 14: Werbeaussage auf der Vorderseite eines
       diesem Hinweis genannt wird. Auch Sternchenhin-         glucosaminhaltigen N­ ahrungsergänzungsmittels, bei der
       weise an Aussagen auf der Produktvorderseite,           ein konkreter Wirkort (Gelenkknorpel) ­hervorgehoben
       deren Erläuterung z.B. auf der Rückseite erfolgt,       wird (McMed Gelenk Depot Tabletten)
       kompensieren dies nicht (Abb. 13).
                                                               Zugelassen laut HCVO ist lediglich der Claim:
                                                               Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für
                                                               eine normale Knorpelfunktion bei.

                                                               Für die Bewertung „Hervorhebung eines konkreten Wirk-
                                                               ortes (Gelenk)“ wurden lediglich die gesundheitsbezoge-
                                                               nen Angaben auf den Produkten herangezogen.

                                                               Der ALS hat zudem die Verwendung zulässiger gesund-
                                                               heitsbezogener Angaben zu Vitaminen oder M      ­ ineral-
                                                               stoffen in Kombination mit dem Produktnamen ­bewertet.
                                                               In der Stellungnahme Nr. 2016/42 beschlossen die lebens-
                                                               mittelchemischen Sachverständigen, dass bereits die
                                                               Verwendung eines eigentlich zugelassenen Claims (z.B.
                                                               „Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für
                                                               eine normale Knorpelfunktion bei“) in Verbindung mit
                                                               einem Produktnamen, der den Begriff „Gelenke“ enthält
                                                               (z.B. „Gelenkkapseln“, „Gelenkdepot“ oder „Gelenk­
                                                               komplex“) oder der Abbildung eines beweglichen
                                                               ­Gelenkes unzulässig sei [12].

   Abbildung 13: Aus Verbraucherzentrale-Sicht
   unzureichende Sternchenhinweise gesundheits-
   bezogener Angaben (Gelenk Komplex Dr. Wolz)
DAS GESCHÄFT MIT DEN GELENKEN |                           15

4.2.3 „Frei von“-Werbung                                   4.3.2	Hinweise für spezielle Personen-
Auf zehn von 14 Produkten aus dem stationären Handel              gruppen
sowie bei fünf von elf Produkten aus dem Internet wurde    Für Personen mit Diabetes mellitus b     ­eziehungsweise
mindestens eine „frei von“-Werbung gefunden, die als       einer eingeschränkten Glukosetoleranz, Krebstier-
zusätzlicher gesundheitlicher Wert vermarktet wird. Am     allergiker sowie Patientinnen und Patienten, die
häufigsten waren dies bei den stationären Produkten die    Blutgerinnungshemmer einnehmen, können glucosa-
                                                           ­
Auslobungen „glutenfrei“ und „laktosefrei“ (oder gleich-   minhaltige Nahrungsergänzungsmittel problematisch
bedeutender Wortlaut). Bei Produkten aus dem Internet      sein. Außerdem ist die gesundheitliche Bewertung einer
wurde vor allem darauf hingewiesen, dass sie frei von      Glucosamin-/Chron­   droitinzufuhr für Schwangere und
gentechnisch veränderten Organismen sind.                  Stillende wegen fehlender Daten nicht möglich [9-11].
                                                           Daher hält das BfR aus Vorsorgegründen entsprechende
                                                           Hinweise auf den Etiketten von Nahrungsergänzungsmit-
        4.3 V
             ORGESCHRIEBENE UND
                                                           teln für erforderlich und Hersteller sollten diese anbrin-
            EMPFOHLENE HINWEISE
                                                           gen, um die Anwendungssicherheit zu erhöhen. Mit
Ein weiteres Ziel des Marktchecks war es, zu prüfen, ob    Ausnahme der Allergenkennzeichnung und Vorschriften
die gesetzlich vorgeschriebenen sowie die vom BfR          zu speziellen, in der LMIV im Anhang 3 genannten Stof-
empfohlenen Hinweise auf den glucosamin- und               fen, sind diese Hinweise leider nicht gesetzlich vorge-
chondroitin­haltigen Nahrungsergänzungen aus dem           schrieben. Die LMIV bietet über den Artikel 4, Absatz
­stationären und Internet-Handel vorhanden und korrekt     1b(i) aber den Rahmen für solche Hinweise und Hersteller
 gekennzeichnet waren.                                     sollten dies nutzen. Solche Hinweise waren jedoch nicht
                                                           auf allen überprüften Produkten vorhanden. Einen Über-
4.3.1 Warn- und Anwendungshinweise                         blick gibt Tabelle 2.
Gemäß Paragraph 4 der Verordnung über Nahrungs­
ergänzungsmittel (NemV) müssen Nahrungsergänzungs-         Es gab keinen nennenswerten Unterschied zwischen
mittel mit folgenden Hinweisen gekennzeichnet werden       den Nahrungsergänzungsmitteln aus dem s­tationären
[30]:                                                      Handel und denen aus dem Internet. Aus dem ­stationären
                                                           Handel (Apotheke) fiel ein Produkt auf, das keinen der
•   Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz      Hinweise trug (Abb. 5).
    für eine ausgewogene und abwechslungsreiche
    Ernährung und eine gesunde Lebensweise                  Hinweis für…                        Stationäre     Internet-
    ­verwendet werden.                                                                          Produkte       produkte
•    Die angegebene empfohlene Verzehrsmenge darf                                               n=14           n=11
     nicht überschritten werden.                            Diabetiker/Personen mit einge-      11             8
•    Für kleine Kinder unzugänglich aufbewahren.            schränkter Glukosetoleranz
                                                            Personen, die gerinnungs-           11             8
Auf allen Präparaten aus dem stationären Handel waren       hemmende Medikamente
die Hinweise korrekt und leserlich auf der Verpackung zu    einnehmen
finden.                                                     Krebstier- oder Fischallergiker     13*            11
                                                            Schwangere und Stillende            8              9
Bei den Internetprodukten wurden die Angaben               * Dieser fehlende Hinweis lässt vermuten, dass für die Herstellung
betrachtet, die bei der Kaufentscheidung ersichtlich
­                                                          keine Rohstoffe von Krebstieren oder Fischen verwendet wurden.

sind, das heißt auf dem Produktfoto oder in der Produkt-   Tabelle 2: Hinweise für spezielle Personengruppen
beschreibung. Auf zehn Nahrungsergänzungsmitteln
­befanden sich alle notwendigen Hinweise. Auf einem
 Produkt ­fehlten der Hinweis zur Verzehrmenge sowie der
 Hinweis zur ausgewogenen Ernährung.
16 | DAS GESCHÄFT MIT DEN GELENKEN

   4.3.3 Sonstige Anwendungshinweise                                                                      Preisspanne pro Tag
   Bei einem Nahrungsergänzungsmittel (Vital Flex Pro)                                               (nach empfohlener Tagesdosis)
   wurde folgende Aussage auf der Internetseite gefunden:
                                                                                                          Preisspanne pro Tag
                                                                                           1,2
                                                                                                     (nach empfohlener Tagesdosis)
   „Darüber hinaus hat Glucosaminsulfat keinerlei Neben-
                                                                                           1,2
                                                                                             1
   wirkungen – auch nicht bei langfristiger Anwendung.
   Ein Einsatz zur Prophylaxe ist bedenkenlos möglich.                                       1
                                                                                           0,8

                                                                             Euroin Euro
   Glucosaminsulfat lässt sich zeitlich unbefristet verab-
                                                                                           0,8
   reichen. Es ist im Gegensatz zu Schmerzmitteln frei von                                 0,6

                                                                          Preis
   jeglichen Nebenwirkungen“.                                                              0,6

                                                                    Preis in
                                                                                           0,4

   Dieser Hinweis ist falsch und unterstützt darüber hinaus                                0,4
                                                                                           0,2
   die Vorstellung von Verbraucherinnen und Verbrauchern,
                                                                                           0,2
                                                                                            0
   dass Nahrungsergänzungsmittel vollkommen unbedenk-
                                                                                                      Stationärer Handel      Internet
   lich sind und im Gegensatz zu Arzneimitteln keine Neben-                                  0
   wirkungen haben können. Zum Beispiel kann es bei der        Abbildung 15:Stationärer Handelder erfasstenInternet
                                                                              Preisspanne                   Nahrungser-
   gleichzeitigen Einnahme von Nahrungsergänzungsmit-          gänzungsmittel pro Tag
   teln und Medikamenten zu Wechselwirkungen kommen.
   Die Wirkung von Medikamenten kann auch gehemmt                                                        Preisspanne pro Jahr
   oder verstärkt werden.                                                                            (nach empfohlener Tagesdosis)
                                                                                                          Preisspanne pro Jahr
                                                                                      1200           (nach empfohlener Tagesdosis)
            4.4 GROSSE SPANNBREITE BEIM PREIS                                         1200
                                                                                      1000

                                                                                       1000
                                                                                        800
                                                                        Euroin Euro

   Bei der Berechnung der Kosten für glucosaminhaltige
                                                                                           800
                                                                                           600
   Nahrungsergänzungsmittel fielen deutliche Unterschiede
                                                                     Preis

   auf. Im stationären Handel reichte die Preisspanne der                                  600
                                                               Preis in

                                                                                           400
   erfassten Produkte von 0,16 Euro bis zu 1,00 Euro pro
                                                                                           400
                                                                                           200
   vom Hersteller empfohlener Tagesdosis. Im Durchschnitt
   müssen Verwenderinnen und Verwender dieser Produkte                                     200
                                                                                             0
   mit Ausgaben von 0,39 Euro pro Tag und rund 142 Euro                                                Stationärer Handel     Internet
                                                                                                 0
   pro Jahr rechnen. Im Internethandel waren die durch-
                                                                                                       Stationärer Handel     Internet
   schnittlichen Ausgaben von 0,58 Euro pro Tagesdosis
   und rund 211 Euro im Jahr deutlich höher. Hier reichte      Abbildung 16: Preisspanne der erfassten Nahrungser-
   die Spannbreite der Kosten pro Tag von 0,33 Euro bis zu     gänzungsmittel pro Jahr
   1,10 Euro (Abb. 15 und 16). Selbst bei nahezu identischen
   Inhaltsstoffen variierten die Preise stark. Die Unter-
   schiede lassen folglich keinen Rückschluss auf die Quali-
   tät der Produkte zu.
DAS GESCHÄFT MIT DEN GELENKEN |                    17

         4.5 MULTI-LEVEL-MARKETING                               Unternehmen für fehlerhafte und übertriebene Werbung
                                                                 auf der Homepage ihrer Vertriebspartner haften.
Multi-Level-Marketing (MLM) ist eine Sonderform des
Direktvertriebs und mehrstufig aufgebaut. Auch einige            In die Produktrecherchen wurden beispielhaft drei
Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln greifen                 Direktanbieter einbezogen:
auf diese Vertriebsform zurück. Im Unterschied zum                    -- Amway GmbH: Amway Glucosamin NUTRILITE
­klassischen Direktvertrieb wird es Kunden ­schmackhaft                  (825 mg Glucosaminhydrochlorid pro Tag)
 gemacht, als selbstständige Vertriebspartner zu                      -- Lifeplus International: Lifeplus Joint Formula
 ­fungieren und selbst einen Kundenstamm zu g­ enerieren.                (1.200 mg Glucosaminsulfat pro Tag)
  Ziel des Unternehmens ist der Verkauf von Produkten                 -- PM-International AG: FitLine Gelenk-Fit (500 mg
  durch ein immer weiter wachsendes Mitarbeiternetz.                     Glucosaminsulfat pro Tag)
  In der Regel handelt es sich dabei um Laien, die von den
  Herstellern für den Verkauf geschult werden. Diese so          Die Allergenkennzeichnung für Schalen- und Krebstiere
  ernannten Berater werden wiederum über ein pyramiden-          erfolgt in allen drei Produktbeschreibungen. W
                                                                                                              ­ ichtige
  artiges Verdienstsystem am Gewinn beteiligt. Je mehr           Hinweise erfolgen dem Käufer gegenüber nur unzu-
  Kunden und Verkäufer angeworben werden, desto höher            reichend: Amway und PM-International geben keine
  soll der Verdienst sein. So ist jeder potenzielle Neukunde     Hinweise für Schwangere und Stillende, für Diabetiker
  auch gleichzeitig ein potenzieller neuer Mitarbeiter.          sowie für Patienten, die Blutgerinnungshemmer einneh-
  Mit Spezial-Events und lukrativen Preisen für entspre-         men.
  chende Leistungen wird der Erfolgsdruck weiter erhöht
  – so steht für die Berater der Gewinn im Vordergrund.          Bei Lifeplus Joint Formula fehlen die Warnhinweise,
  Meist muss im Voraus eine Mindestmenge an P       ­ rodukten   dass die angegebene Verzehrmenge nicht überschritten
  auf eigene Kosten abgenommen werden, die Gewinn-               werden sollte, das Produkt kein Ersatz für eine gesunde
  beteiligung und Bonusberechnung erfolgt erst nach              Ernährung ist und außer Reichweite von Kindern aufbe-
  erfolgreichem Weiterverkauf. Die Verbraucherzentralen          wahrt werden sollte.
  halten insbesondere den Direktvertrieb im Bekannten-,
  ­Freundes-, Verwandten- oder Kollegenkreis für proble-         Nahrungsergänzungsmittel aus dem MLM kosten im
   matisch, lässt er doch nur schwer eine rationale Kaufent-     Vergleich zu zahlreichen anderen Produkten, die zum
   scheidung zu.                                                 Beispiel in Drogerie, Supermarkt oder Apotheke verkauft
                                                                 werden, doppelt so viel. Bei den genannten Produkten
Nahrungsergänzungsmittel sind nicht dazu da, Krank­-             liegen die durchschnittlichen Ausgaben bei 0,80 Euro
heiten zu heilen oder zu lindern. Auf Produktverpackun-          pro Tagesdosis. Ein hoher Preis lässt jedoch keinen Rück-
gen oder -beschreibungen im Internet darf mit solchen            schluss auf eine bessere Qualität oder besser bioverfüg-
Aus­ sagen auch nicht geworben werden, Verstöße                  bare Inhaltsstoffe zu.
können entsprechend geahndet werden. Mündliche
Aussagen, die auf Verkaufsveranstaltungen oder durch             Lifeplus International beruft sich in seinen Geschäfts-
Mund-zu-Mund-Propaganda verbreitet werden, sind                  bedingungen auf eine amerikanische Gerichtsbarkeit,
dagegen durch die zuständigen Überwachungsbehörden               rechtliche Auseinandersetzungen wären dann in den
­praktisch nicht kontrollierbar. Ob sich die meist selbst-       USA (Arkansas) zu führen.
 ständigen Vertriebspartner („Berater“) der U
                                            ­ nternehmen
 an die rechtlichen Vorgaben halten oder sich aus Werbe-         Vor einer Bestellung bei Direktanbietern muss der Kunde
 zwecken zu unzulässigen Heilversprechen hinreißen               sich zunächst registrieren und in der Regel ein Kunden-
 lassen, lässt sich nur durch Teilnehmer der Verkaufsver-        konto einrichten. Amway und Lifeplus International
 anstaltungen bezeugen. Die Hersteller selbst ziehen sich        stellen dann die Verbindung zum Vertriebspartner her,
 damit aus der Verantwortung, dass sie nicht wissen, was         PM-International fragt den Empfehlungsgeber ab.
 ihre Handelsvertreter sagen. Allerdings wären sie durch-
 aus in der Lage, die Werbung ihrer Partner im Internet
 zu begutachten. Das Oberlandesgericht Köln (Az.: 6 U
 149/07) hat im Februar 2008 entschieden, dass MLM-
18 | DAS GESCHÄFT MIT DEN GELENKEN

            5. FAZIT UND FORDERUNGEN                           Nebenwirkungen möglich
                                                               Entsprechende Hinweise für spezielle Personengruppen
   Arthrose ist weltweit die häufigste Gelenkerkrankung.       sind nicht immer vorhanden. Für Personen mit Diabetes
   Der Abbau des Gelenkknorpels betrifft hauptsächlich         mellitus beziehungsweise einer eingeschränkten Gluko-
   ältere Menschen sowie Menschen mit einer Über- oder         setoleranz sowie Patientinnen und ­Patienten, die Blut-
   Fehlbelastung der Gelenke. Sei es durch berufliche oder     gerinnungshemmer (Cumarin oder Warfarin) einnehmen,
   sportliche Überanstrengungen als auch durch ein zu          können glucosamin-/chondroitinhaltige Nahrungser-
   hohes Körpergewicht – der Leidensdruck ist groß. Viele      gänzungsmittel problematisch sein. Schwangere und
   Patienten empfinden die begrenzten ­Möglichkeiten der       Stillende sowie Kinder und Jugendlichen sollten wegen
   Pharmakotherapie als unbefriedigend und wollen zusätz-      ­fehlender Daten zur gesundheitlichen Bewertung eben-
   lich »etwas tun«. Betroffene Verbraucherinnen und            falls auf Produkte mit Glucosamin und/oder Chondroitin
   Verbraucher haben ein großes Informationsbedürfnis,          ­verzichten.
   was einige Hersteller nutzen, um ihre Werbe­botschaften
   zu verbreiten. Dies zeigt sich ebenfalls in der Tatsache,          Wünschenswert ist die Einrichtung einer Melde-
   dass Anfragen mit Krankheitsbezug auf der Internetseite            stelle für unerwartete (Neben-)Wirkungen von
   www.klartext-nahrungsergänzung.de die Statistik an-         Nahrungsergänzungsmitteln, die für Verbraucherinnen
   führen.                                                     und Verbraucher erreichbar ist. Hinweise zu Risiken und
                                                               unerwünschten Wirkungen müssten gesetzlich vorge-
                                                               schrieben werden.
   Wirksamkeit nicht nachgewiesen
   Glucosamin und Chondroitin werden sowohl als Arznei-
   mittel als auch als Nahrungsergänzungs­mittel angebo-       Unzulässige Gesundheitsversprechen
   ten. Ob die Aufnahme dieser Stoffe vor Arthrose oder        Gesundheitsbezogene Angaben müssen ausdrücklich
   dem Verlust von Knorpelmasse schützen kann, ist frag-       von der Europäischen Kommission zugelassen werden.
   lich. Auch ihr Einbau in den Knorpel und die dadurch        Für die Zweckbestimmung „Gelenke“ gibt es eine solche
   erwünschte Vorbeugung beziehungsweise Heilung von           Zulassung bisher nicht. Das hindert die Anbieter von
   Knorpelschäden ist unklar. Studienergebnisse zur Wirk-      Nahrungsergänzungsmitteln allerdings nicht daran,
   samkeit von Glucosamin und Chondroitin gegen den            auf den Verpackungen Vitamine und Mineralstoffe als
   Gelenkverschleiß zeigen immer wieder, dass sie meist        förderlich für die Gelenkfunktion auszuloben. Dieses
   nicht mehr Wirkung erzielen als Placebos.                   Vorgehen muss aus Sicht der Verbraucherzentralen
                                                               beanstandet werden. Unzulässige Versprechen bergen
           Auch bei der Produktgruppe Gelenkmittel zeigt       neben dem wirtschaftlichen Schaden für Verbraucherin-
           sich: Eine behördliche Prüfung/Zulassung aller      nen und Verbraucher durch Täuschung über die Wirkung/
   in ­Deutschland (gemäß § 5 NemV) angezeigten                Wirksamkeit auch reale Risiken, wenn beispielsweise
   Nahrungsergänzungsmittel hinsichtlich Sicherheit            auf ärztliche Behandlung aufgrund von Heilversprechen
   sowie Richtigkeit der Werbeaussagen ist vor dem ersten      verzichtet wird.
   Inverkehrbringen anstelle des bisherigen Meldeverfah-
   rens dringend erforderlich.                                        Die Überwachungsbehörden sind hier gefordert,
                                                                      stärker durchzugreifen und gemäß der Health-
                                                               Claims-Verordnung die unzulässigen Gesundheitsver-
                                                               sprechen zu ahnden.
DAS GESCHÄFT MIT DEN GELENKEN |   19

Produkte aus dem Internet
Insbesondere Produkte aus dem Internet versprechen
häufig mehr, als wissenschaftlich nachgewiesen und
zugelassen ist. Bei der empfohlenen Tagesdosis für
Glucosamin beziehungsweise Chondroitin liegen diese
Produkte häufig im möglichen pharmakologischen
Bereich oder unwesentlich darunter. Indem die Anbieter
solche Produkte als Nahrungsergänzungsmittel vermark-
ten, umgehen sie die Prüf- und Nachweispflichten, die für
Arzneimittel vorgeschrieben sind.

Es zeigt sich, dass eine Harmonisierung des rechtlichen
Rahmens auf europäischer Ebene ebenso notwendig ist
wie ein abgestimmtes Vorgehen im Rahmen der Amts-
hilfe innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten.

       Der Gesetzgeber sollte eine Positivliste für zuge-
       setzte Stoffe mit dazugehörigen Höchstmengen
in Nahrungsergänzungsmitteln festlegen und die
zuständigen Überwachungsbehörden müssten Verstöße
ahnden.

Verbraucheraufklärung
Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihre Hoffnung
auf Nahrungsergänzungsmittel für Gelenke setzen, soll-
ten darüber aufgeklärt werden, dass Nahrungsergän-
zungsmittel keine Arzneimittel sind und somit weder
behördlich auf Sicherheit, noch auf Wirksamkeit geprüft
und zugelassen werden. Weiterhin sollte eine Aufklärung
über Risiken und wirksame Alternativen, wie das Vermei-
den von Übergewicht und regelmäßige körperliche Akti-
vität, erfolgen. Nur dann sind Verbraucherinnen und
Verbraucher in der Lage, eine bewusste Entscheidung zu
treffen und mögliche Risiken in Kauf zu nehmen.

      Bei schmerzhaften Gelenkbeschwerden sollten
      sinnvolle Behandlungsmöglichkeiten mit dem
behandelnden Arzt besprochen werden.
20 | DAS GESCHÄFT MIT DEN GELENKEN

    6. LITERATUR                                                   mer einnehmen. Stellungnahme Nr. 004/2010 des
                                                                   BfR vom 14. August 2009, ergänzt am 21. Januar
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    4 Rojas-Briones V, Harrison-Muñoz S, Irarrázaval S:            ergaenzungsmitteln.pdf. [Abruf: 19.07.2017].
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       individuals with chronic knee pain: a randomized,           gesundheitsbezogenen Angaben in Bezug zu Binde-
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       OARSI guidelines for the non-surgical management            R (Hrsg.): Verwendung von Mineralstoffen in Lebens-
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    9 Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Verwen-            über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnun-
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       enzungsmitteln.pdf. [Abruf: 19.07.2017].                    nie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und
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DAS GESCHÄFT MIT DEN GELENKEN |                   21

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