Das Hochwasser kommt - was nun? - Hochwasserschutz und Gefahrenabwehr

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Das Hochwasser kommt - was nun? - Hochwasserschutz und Gefahrenabwehr
Das Hochwasser
kommt – was nun?
Hochwasserschutz und Gefahrenabwehr
Das Hochwasser kommt - was nun? - Hochwasserschutz und Gefahrenabwehr
Auf den folgenden Seiten lesen Sie …
• das Vorwort der Landrätin des Kreises Wesel,
  Birgit Amend-Glantschnig
  – Seite 3

• wie Sie sich bei Hochwasser richtig verhalten und wo Sie Hilfe
  finden
  – Seite 4–8

• wie Ihre persönliche Notfall-Grundausstattung aussehen sollte
 – Seite 9

• wie Sie bei Hochwasser Ihre Gesundheit schützen
 – Seite 10/11

• wie Sie Ihr Haus vor eindringendem Wasser schützen oder durch
  vorausschauendes Bauen die Schäden gering halten können
  – Seite 11/12

• wie Sie sich richtig verhalten, nachdem das Flutwasser abgelaufen ist
  – Seite 12

• wie Sie sich vor den finanziellen Folgen von Hochwasserschäden
  schützen können
  – Seite 13

• wie der Hochwasserschutz am Rhein im Kreis Wesel organisiert ist
  – Seite 14

• welche Deichverbände und Deichschauen für den Hochwasserschutz
  im Kreis Wesel zuständig sind
  – Seite 15

• bei welchen Stellen Sie sich informieren können
  – Rückseite

Nutzen Sie bitte auch das abtrennbare Notfall-Merkblatt am Ende
dieser Informationsschrift!

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Das Hochwasser kommt - was nun? - Hochwasserschutz und Gefahrenabwehr
Vorwort
Am 11. und 12. Mai 1809 schrieb Johann Wolfgang von Goethe ein Ge-
dicht über ein Ereignis, das sich Anfang des Jahres zugetragen hatte. Es
heißt „Johanna Sebus“ und beginnt mit einer reportagehaften Erklärung:
„Zum Andenken der siebzehnjährigen Schönen Guten aus dem Dorfe Brie-
nen, die am 13. Januar 1809 bei dem Eisgange des Rheins und dem gro-
ßen Bruche des Dammes von Cleverham Hülfe reichend unterging.“

Ein Bürgermeister vom Niederrhein hatte Goethe über den Vorfall berich-
tet und ihn gebeten, „in einer alles verschlingenden Zeit das Andenken ei-
ner reinen Menschenhandlung“ zu erhalten. Und das Unerwartete geschah.
Goethe, der mit aller Kraftanstrengung kühl geblieben war in der Sintflut
des napoleonischen Krieges, kapitulierte vor der Heldentat eines jungen
Mädchens vom Niederrhein. Man merkt an der großgeschriebenen „Schö-
nen Guten“, wie sehr sein Herz berührt war.

Das Thema Hochwasser beschäftigte nicht nur Goethe, sondern es blieb
bis heute aktuell. Aber wir sind mittlerweile besser gegen das Hochwasser
geschützt als zu Goethes Zeiten. Dennoch wird es nie einen hundertpro-
zentigen Schutz gegen diese Naturgewalt geben. Alles was wir tun kön-
nen, ist, uns möglichst optimal auf ein Hochwasser vorzubereiten.

Zur Vorbereitung gehört Wissen und Information. Deshalb haben wir in
dieser Hochwasserbroschüre wichtige Informationen und Verhaltenshin-
weise zusammengefasst, die Ihnen helfen sollen, auf ein Hochwasser op-
timal vorbereitet zu sein, damit die Schäden möglichst gering gehalten
werden.

Nur gemeinsam mit den Deichverbänden, Deichschauen, Polizei, Feuer-
wehr, allen Hilfsorganisationen, weiteren Institutionen und gemeinsam
mit Ihnen können wir eine solche Situation meistern.

Helfen Sie uns dabei und berücksichtigen Sie die Hinweise in dieser
Broschüre.

Birgit Amend-Glantschnig
Landrätin des Kreises Wesel

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Das Hochwasser kommt - was nun? - Hochwasserschutz und Gefahrenabwehr
Wasser
Ohne das nasse Element gibt es kein Leben. Aber wenn es buchstäblich im
Überfluss auftritt, führt das in unseren Flüssen zu Hochwasser. Wenn es
extrem auftritt, kann es trotz aller Vorsorgemaßnahmen zu Überflutungen
kommen, die unsere Existenz bedrohen.

Deshalb versuchen die Behörden gemeinsam mit weiteren Institutionen
alles, um die Einwohner des Kreises vor Überflutungen zu schützen, vor
allem durch Rheindeiche. Gut 70 km davon helfen, den Kreis Wesel vor
Überschwemmungen zu bewahren. Die Hochwasserschutzanlagen ste-
hen dabei selbst unter Schutz: Öffentlich-rechtliche Deichverbände und
-schauen, die unter Aufsicht der Bezirksregierung in Düsseldorf stehen
und eigenverantwortlich den Deichschutz wahrnehmen, sind für die
Inspektion und Instandsetzung unserer Deiche im Dauereinsatz. In
technischer Hinsicht werden sie dabei vom Staatlichen Umweltamt
Krefeld (StUA) unterstützt.

Dennoch, einen 100%igen Hochwasserschutz kann es niemals geben, wie
die „Jahrhundertfluten” an Elbe und Oder gezeigt haben, obwohl sich die
Situation dort von der bei uns am Niederrhein unterscheidet – dank bes-
serer Rheindeiche und Hochwasserschutzorganisationen, die auf 700
Jahre Erfahrung zurückblicken können: ein System, das sich bei Hoch-
wässern und Deichsanierungen bewährt hat. Ein Restrisiko, das aber nicht
höher ist als in anderen Bereichen des täglichen Lebens, bleibt. Denn wer
am Fluss lebt, muss auch mit dem Fluss leben: Das sollten Sie als Ein-
wohner des Kreises Wesel beachten – und rechtzeitig Vorsorge treffen.
So, wie es die Behörden und Institutionen auch tun. Eines aber ist gewiss:
Wenn Sie unsere Hochwasser-Ratschläge beherzigen, erhöht dies die
Chance, dass Ihnen im Fall des Falles das Wasser nicht „bis zum Hals steht“.

Hochwasser: Ihre Sicherheit verläuft nach Plan
Hochwasser mit großräumigen Überflutungen wäre ein Großschadens-
ereignis (Katastrophe); der Kreis ist für die Abwehrmaßnahmen zustän-
dig und hält daher stets folgende aktuelle Pläne bereit:

   • Gefahrenabwehrplan
     Verzeichnet sind hier Alarmierungs- und Warnmaßnahmen, ver-
     fügbare Hilfsorganisationen, Fahrzeuge, Materialien, medizini-
     sche Versorgungsmöglichkeiten, Notunterkünfte und vieles
     mehr – und zwar für Gefahren aller Art
   • Rahmen-Evakuierungsplan
     Er dient den Behörden als Organisationshilfe, um im Notfall eine
     geordnete Evakuierung durchzuführen
   • Sonderschutzplan „Rheinhochwasser”
     Hier werden speziell die Hochwasser-Abwehrmaßnahmen
     dokumentiert

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Das Hochwasser kommt - was nun? - Hochwasserschutz und Gefahrenabwehr
Land unter:
Ein Restrisiko
bleibt

Der Kreis Wesel hat zusätzlich eine Hochwasserschutzrunde zusammen-
gestellt, um die Notmaßnahmen so optimal wie möglich koordinieren
zu können – eine Einrichtung, die sich in zurückliegenden Gefahren-
situationen bestens bewährt hat.

Steigende Pegel – besonnene Experten
Hochwasser kann bei uns u. a. vom Rhein, von der Emscher, der Lippe und
der Issel verursacht werden und ereilt uns in der Regel nicht aus heite-
rem Himmel. Vielmehr lassen sich steigende Wasserstände verlässlich
vorhersagen – bis zu 36 Stunden im Voraus: Zeit genug, um bei niedri-
gen Alarmstufen jene umfangreichen Gegen- und Schutzmaßnahmen
einzuleiten, die der Kreis Wesel für den Ernstfall geplant hat.

Der Hochwasserschutzrunde kommt dabei eine besondere Bedeutung
zu. Sie besteht aus Experten der mit Deichschutz und Gefahrenabwehr
befassten Behörden, Institutionen und der Hilfsorganisationen, die die
aktuelle Gefahrenlage beraten und Gegenmaßnahmen vorschlagen, z.B.
höhere Alarmstufen auszurufen oder Evakuierungen anzuordnen –
auch schon bei einer drohenden akuten Überflutungsgefahr.

Wohnen Sie im Überflutungsgebiet?
Das Landesumweltamt NRW hat in einer digitalen Karte (www.lua.nrw.de)
die hochwassergefährdeten Gebiete (Flächen, die ohne Deiche und
Hochwasserschutzeinrichtungen von Hochwasser erreicht werden kön-
nen) dargestellt. Zwischen den Deichen liegt das „Überflutungsgebiet”,
bebaute Flächen hinter Deichen sind potenzielles Überflutungsgebiet.
Weitere Informationen: www.kreis-wesel.de oder bei Ihrer Stadt-/
Gemeindeverwaltung.

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Das Hochwasser kommt - was nun? - Hochwasserschutz und Gefahrenabwehr
Wichtige Verhaltenstipps
1.   Der beste und wichtigste Ratschlag lautet: Bleiben Sie ruhig und be-
     sonnen, und befolgen Sie die Anweisungen des Hochwasserdienstes
     oder der Hilfskräfte vor Ort. Blockieren Sie die Arbeit der Hilfsorga-
     nisationen nicht wegen Kleinigkeiten. Aber: Bei akuter Gefahr für
     Leib und Leben wählen Sie sofort die Notrufnummer 112.

2.   Ab einem Weseler Pegelstand von 10,50 m sollten Sie sich über die
     aktuelle Entwicklung des Rheinwasserstandes informieren. Rufen Sie
     einfach das Automatische Ansagegerät des Wasser- und Schiff-
     fahrtsamtes Pegel Wesel an: (02 81) 1 94 29.

3.   Für Informationen und Beratung rufen Sie die Hochwasserschutz-
     zentrale des Kreises Wesel an; die aktuelle Telefonnummer wird bei
     Hochwassergefahr bekannt gegeben.

     Wenn Ihr Vieh in Sicherheit gebracht werden muss, ist die Koordinie-
     rungsstelle zur Evakuierung landwirtschaftlicher Betriebe der Land-
     wirtschaftskammer Rheinland Ihr Ansprechpartner: (02 81) 15 10.

     Sie kämpfen mit Problemen und Notfällen bei der Strom-, Wasser-
     und Gasversorgung? Wenden Sie sich bitte an das Versorgungs-
     unternehmen, das für Sie zuständig ist. Die Telefonnummern sollten
     Sie rechtzeitig notieren.

4.   Schalten Sie ab einem Weseler Pegelstand von 10,50 m das Radio
     ein, und verfolgen Sie die stündlich aktualisierten Hochwasser-
     meldungen. Bei konkreter Gefahr erfolgen Warnmeldungen und
     Lautsprecherdurchsagen. Die aktuellen Pegelstände finden Sie auch
     im Videotext und im Internet:

     • Radio K.W. (Kreis Wesel)      UKW Fm 107,6 und 91,7 MHz
     • WDR 2                         UKW Fm 99,2 MHz
     • ARD                           Videotexttafel 696
     • ZDF                           Videotexttafel 195
     • West 3                        Videotexttafel 170
     • Internet                      www.hochwasser-rlp.de

5.   Denken Sie daran: Feuerwehr und Hilfsorganisationen benötigen ih-
     re Ausrüstungen selbst. Stellen Sie daher rechtzeitig Ihre persönliche
     Grundausrüstung (siehe Seite 7) und eine Dokumentenmappe zu-
     sammen.

6.   Bringen Sie Kranke und Pflegebedürftige bei Verwandten und
     Freunden außerhalb des hochwassergefährdeten Bereichs unter.
     Wenn das nicht möglich ist, informieren Sie bitte Ihre Gemeinde oder
     Stadt – rechtzeitig!

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Das Hochwasser kommt - was nun? - Hochwasserschutz und Gefahrenabwehr
Lassen Sie
sich nicht
unterkriegen!

7.   Keller, Garagen und tiefer liegende Räume sollten Sie frühzeitig
     räumen – am besten so, dass Sie Mobiliar nicht mehrmals in die Hand
     nehmen müssen. Dabei kann Ihnen die Feuerwehr allerdings nur in
     Ausnahmefällen helfen. Packen Sie also selbst an – auch während
     der Hochwasserperiode. Nehmen Sie notfalls Urlaub, verlassen Sie
     sich nicht auf andere, und helfen Sie auch Ihren Nachbarn.

8.   Das Hochwasser verbirgt oft eine unsichtbare Lebensgefahr:
     Stromschlag! Schalten Sie den Strom in Räumen, die von Überflu-
     tung bedroht sind, deshalb rechtzeitig ab. Sorgen Sie für eine Not-
     beleuchtung, und informieren Sie sich bei Ihrem Versorgungs-
     unternehmen, ob und wann in Ihrem Gebiet die Elektrizität generell
     abgeschaltet wird.

9.   Telefon- und Mobilfunknetze können bei Überflutung ausfallen. Für
     diesen Fall sollten Sie sich mit Ihren Nachbarn absprechen und not-
     falls durch lautes Rufen und Sichtzeichen (z. B. ein weißes Tuch oder
     Taschenlampensignale) bemerkbar machen.

10. Schützen Sie Ihre Heizungsanlage: Schließen Sie alle Gasventile, und
    schalten Sie Brenner, Thermen u. Ä. frühzeitig ab, damit sie abküh-
    len und ggfs. ausgebaut werden können. Kalkulieren Sie längere
    Wartezeiten ein, denn Ihr Heizungsinstallateur hat gerade bei Über-
    flutungsgefahr mehr zu tun als sonst.

11. Sie sollten Öltanks (Dieseltanks, Flüssiggasbehälter) und An-
    schlussleitungen vor Auftrieb sichern, z. B. durch eine fachgerechte
    Verankerung. Und wenn Sie die Tanks vollständig füllen, wird der von
    außen einwirkende Wasserdruck wirkungsvoll reduziert. Denken Sie
    daran, dass Öl und andere Wasser gefährdende Stoffe Ihre Räume
    verschmutzen können – und unsere Umwelt. Entfernen Sie deshalb
    Behälter mit Altöl, Chemikalien, Farben, Lacken, Wasch- und Rei-
    nigungsmitteln aus hochwassergefährdeten Räumen. Wenn dann
    dennoch unbeabsichtigt gefährliche Stoffe austreten, sollten Sie
    umgehend die Feuerwehr rufen – denn jede Zeitverzögerung würde
    den Schaden vielfach verschlimmern. Denken Sie auch daran, Ihre
    Abwasserbehandlungsanlagen zu sichern.

12. Sind Garagen oder Parkplätze von Überflutung bedroht, sollten Sie
    Ihre Kraftfahrzeuge entfernen. Aber behindern Sie dabei Hilfsorga-
    nisationen oder Nachbarn nicht. Bei Ihrer Gemeinde oder Stadt er-
    fahren Sie, wo Sie Ihre Fahrzeuge sicher abstellen können.

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Das Hochwasser kommt - was nun? - Hochwasserschutz und Gefahrenabwehr
13. Die Pumpen der Feuerwehr und anderer Organisationen dienen zu-
    nächst einmal der allgemeinen Gefahrenabwehr. Falls also Wasser
    in Keller oder sonstige Räume eindringt, versuchen Sie bitte zunächst
    selbst, es abzupumpen. Dabei sollen Sie beachten, dass Druckver-
    hältnisse, die sich stark unterscheiden, zum Eindrücken von Keller-
    böden und Wänden führen können. Holen Sie fachkundigen Rat ein.
    Sprechen Sie sich beim Abpumpen auch mit Ihren Nachbarn ab.

14. Mit dem Hochwasser steigt das Grundwasser. Und das kann Gebie-
    te gefährden, die zwar weiter vom Rhein entfernt, aber dafür tiefer
    liegen. Selbst wenn das Hochwasser schon zurückgeht, steigt die
    Grundwassersäule weiter: Eine Überflutung droht. Kontrollieren Sie
    daher öfter Ihren Keller, und treffen Sie Vorsorge.

15. Halten Sie eine Mappe mit all Ihren persönlichen, wichtigen Papie-
    ren und Dokumenten bereit. Und stellen Sie Ihr persönliches Gepäck
    zusammen, das neben Kleidung auch einen Schlafsack und Gummi-
    stiefel umfassen sollte. Vergessen Sie notwendige Medikamente
    bitte nicht!

16. Legen Sie notfalls einen Lebensmittel- und Trinkwasservorrat an.

17. Kümmern Sie sich auch um Ihre Haustiere.

   Nachschlagen und vorbeugen
   • Hochwasservorsorge, Maßnahmen und ihre Wirksamkeit
     Internationale Kommission zum Schutz des Rheins,
     Hohenzollernstraße 18, 56068 Koblenz

   • Für den Notfall vorgesorgt
     Zentralstelle für Zivilschutz im Bundesverwaltungsamt,
     Deutschherrenstraße 93–95, 53177 Bonn-Bad Godesberg

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Das Hochwasser kommt - was nun? - Hochwasserschutz und Gefahrenabwehr
Aus gutem Grund:
Seien Sie allzeit
bereit!

Ihre persönliche Grundausstattung
Halten Sie für sich und Ihre Angehörigen eine persönliche Grund-
ausstattung griffbereit, die Sie im Katastrophenfall mehrere Tage lang
unabhängig macht. Die Benutzbarkeit von Batterien, Brennstoff und
Medikamenten sollten Sie jederzeit regelmäßig prüfen.

   • tragbarer, batteriebetriebener Rundfunkempfänger
     mit frischen Batterien

   • aufgeladenes Handy

   • Beleuchtung
     – dicke Kerzen
     – Streichhölzer
     – Taschenlampe mit frischen Batterien
     – Petroleumlampe, gefüllt
     – Lampenaufsatz für Campinggasflaschen

   • stromunabhängige Kochstelle
     – Spirituskocher, gefüllt
     – Campinggaskocher, gefüllt
     – Benzinkocher, gefüllt
     – Trockenspirituskocher (Esbitkocher) mit Brennstoff

   • Heizung
     – Gefüllte Campinggasflasche mit Heizungsaufsatz
     – Wärmflasche
     – Wolldecken

   • Hausapotheke

   • Hygienegeräte (falls kein Abwasserabfluss möglich)
     – Waschschüssel
     – Toiletteneimer mit Deckel oder Campingtoilette

   • Gummistiefel oder Wathosen

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Das Hochwasser kommt - was nun? - Hochwasserschutz und Gefahrenabwehr
Sie können sich mehr holen als nur nasse Füße
Während und vor allem nach stärkeren Überschwemmungen kann es bei
den betroffenen Anwohnern und Helfern zu vermehrtem Auftreten von In-
fektionskrankheiten kommen, wie zum Beispiel Durchfallerkrankungen
durch Bakterien und Viren, Hirnhautentzündungen durch Viren und an-
dere Infektionskrankheiten, wie z.B. Hepatitis A. Darüber hinaus müssen
Sie mit verstärktem Insektenbefall sowie einer Ausbreitung von Schad-
nagern, wie Ratten, rechnen.
Bei Auftreten von Krankheitszeichen, insbesondere Durchfall, Erbrechen,
Fieber sowie im Verletzungsfall sollten Sie daher unverzüglich den
Hausarzt aufsuchen.
Bei Sicherungs- und Aufräumarbeiten besteht grundsätzlich ein erhöhtes
Verletzungsrisiko. Überprüfen Sie daher Ihren aktuellen Tetanusimpf-
schutz und lassen Sie ggfs. eine Auffrischungsimpfung durchführen.

Aber auch Sie selbst können bei Hochwasser viel für ihre Gesunderhaltung
tun:

1. Benutzen Sie kein Wasser aus der Wasserleitung – weder zum Trin-
   ken noch zum Zähneputzen, weder zur Körperpflege noch zur Speise-
   zubereitung. Verwenden Sie das Leitungswasser erst wieder, wenn es
   von den örtlichen Behörden für unbedenklich erklärt worden ist. Wenn
   Sie sich mit einer Pumpe selbst mit Wasser versorgen, müssen Sie es
   vor einer erneuten Verwendung zunächst mikrobiologisch und che-
   misch untersuchen lassen.

2. Verzehren Sie niemals Lebensmittel, die mit Schmutz, Überschwem-
   mungswasser oder Schlamm in Berührung gekommen sein könnten.
   Dasselbe gilt für verdorbene Nahrung. Beseitigen Sie solche Lebens-
   mittel rasch. Konserven sollten Sie vor dem Öffnen gründlich reinigen.

3. Schützen Sie sich bei Arbeiten im Wasser oder Schlamm durch was-
   serfeste Kleidung, Handschuhe und Gummistiefel. Vermeiden Sie bei
   diesen Arbeiten direkten Hautkontakt, und trinken, essen und rauchen
   Sie nicht dabei.

4. Beugen Sie Infektionen durch strikte Händehygiene vor. Im Umfeld
   des Hochwassers sollten Sie Ihre Hände vor Zubereitung und Verzehr
   von Lebensmitteln sowie vor dem Rauchen sorgfältig mit hygienisch
   einwandfreiem Wasser und Seife waschen. Während Aufräumarbei-
   ten vor Ort sollten keine Lebensmittel verzehrt werden, und nach Ab-
   schluss ist eine gründliche Körperreinigung selbstverständlich.

5. Wenn das Wasser zurückgeht, sollten Sie Schlamm, Schmutz und Un-
   rat so schnell wie möglich aus dem Haus oder der Wohnung schaffen.
   Reinigen Sie Wände und Fußböden danach reichlich mit klarem Was-
   ser.

                                   10
So bleiben Sie in
guter Verfassung –
und Ihr Haus auch

6. Wurden Innenräume durch Heizöl verschmutzt? Dann sollten Sie den
   Wohnbereich sofort gegen hochverschmutzte (Heizungskeller-)Räume
   abdichten und dauerlüften, um den Anteil schädlicher Kohlenwas-
   serstoffe (VOC) zu senken. Lassen Sie den VOC-Gehalt prüfen – er
   dürfte nach einem halben Jahr wieder im Normalbereich liegen.

7. Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die von Überschwem-
   mungswasser oder Schlamm verschmutzt wurden, müssen Sie entsor-
   gen – es sei denn, sie lassen sich rückstandsfrei reinigen. Säubern Sie
   Geschirr besonders gründlich.

8. Beseitigen Sie Kadaver nicht selbst, sondern benachrichtigen Sie die
   Veterinär- oder Polizeibehörde.

9. Wenn Sie Gartenbesitzer sind, denken Sie daran, dass Wasser aus Tei-
   chen und Bächen nach einer Überschwemmung für die Bewässerung
   von Gemüse, Feldfrüchten und Obst zunächst nicht geeignet ist.

Er-Bauliches zum Thema Hochwasser
In Teilen des Kreises Wesel werden Steinkohle und Steinsalz abgebaut, was
zu Bodensenkungen führt. Dadurch vergrößert sich das hochwasserge-
fährdete Gebiet, und auch die Überflutungshöhen steigen. Sie sollten sich
daher rechtzeitig erkundigen, ob Ihre Wohnung oder Ihr Baugrundstück in
einem Bergsenkungsgebiet liegt.
Bergamt Gelsenkirchen                    Bergamt Moers
Kurt-Schumacher-Str. 313                 Rheinberger Str. 194
45897 Gelsenkirchen                      47455 Moers
Tel.: (02 09) 9 59 73 45                 Tel.: (0 28 41) 94 23-25/-10/-14
Hochwasser kann erhebliche Schäden an Bauwerk und Inventar verur-
sachen – Sie aber können vorbauen, indem Sie das Gebäude z. B. voraus-
schauend ausstatten und nutzen. Und wenn Sie wasserabweisende oder
wasserunempfindliche Baustoffe einsetzen, entstehen im günstigsten
Fall nur Reinigungs- und Trocknungskosten.

Zur baulichen Vorsorge in überflutungsgefährdeten Bereichen sollten Sie:

   • auf einen Keller oder ein Untergeschoss verzichten
   • Öltanks hochwassersicher anlegen oder eine Gasheizung wählen
   • die Zentralen für Heizungs-, Elektro- und Telefoninstallation in
     die Obergeschosse verlegen und als abschaltbare Kreisläufe aus-
     legen
   • die unteren Geschosse nicht hochwertig nutzen und nur mit
     leicht beweglichen Kleinmöbeln oder wasserbeständig einrichten
   • Rückstauklappen, Absperrventile und andere Vorrichtungen ge-
     gen Kanalisationsrückstau und Auftrieb einbauen
   • einen Pumpensumpf einrichten

                                   11
Besonders bei längeren Überflutungen führt auslaufendes Heizöl zu
extremen Schäden an Gebäude und Inventar – selbst bei wasserunemp-
findlichen Baustoffen. Sparen Sie deshalb nicht am falschen Ende: Sor-
gen Sie beizeiten für eine hochwassersichere Lagerung von Öl und
anderen umweltgefährdenden Stoffen. Es zahlt sich aus, denn im Ernst-
fall werden die Sanierungskosten erheblich verringert.

Und noch ein „er-baulicher” Ratschlag: Bei Überflutungsgefahr sollten Sie
alle Türen, Fenster und Lichtschächte mit Wassersperren verschließen,
also mit Sandsäcken, Schalbrettern, wasserfesten Sperrholzplatten,
Silikon oder Mauerwerk.
Wo Sie Sandsäcke erhalten, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Damit Sie auch nachher nicht das Nachsehen haben
Irgendwann wird auch einmal das heftigste Hochwasser sein Ende finden.
Aber damit endet nicht gleich die Notwendigkeit, wachsam, flink und um-
sichtig zu sein – im Gegenteil:

1. Beginnen Sie mit dem Auspumpen des Kellers erst, wenn Sie sicher
   sind, dass dadurch kein zusätzlicher Schaden entstehen kann (weil
   beispielsweise in verschiedenen Kellerräumen unterschiedliche Wasser-
   druckverhältnisse bestehen).

2. Abgelagerter Schlamm kann rasch hart werden und lässt sich dann
   nur sehr schwer entfernen. Verlieren Sie darum beim Aufräumen keine
   Zeit – auch Ihrer Gesundheit zuliebe.

3. Seien Sie vorsichtig beim Öffnen von Garagen- und Hallentoren.

4. Nasses Mauerwerk muss rasch und ausreichend trocknen, damit
   Schimmelpilzbefall vermieden wird.

5. Falls Sie eine Versicherung gegen Hochwasserschäden abgeschlossen
   haben, sollten Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Unter
   Umständen stehen Ihnen auch als Unversicherter Entschädigungsleis-
   tungen zu; fragen Sie Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

                                   12
Ende gut –
alles gut?

Schützen Sie sich vor der Kostenflut
Wenn ein Hochwasser bei Ihnen Schäden verursacht, haften dafür weder
Bund noch Länder noch Gemeinden. Wenn Sie also in einem hochwas-
sergefährdeten Gebiet wohnen, sollten Sie z. B. eine Elementarversiche-
rung in Betracht ziehen, die gemeinsam mit Hausrat-, Gebäude- oder
Betriebsversicherungen angeboten wird. Lassen Sie sich von Ihrem Ver-
sicherungsunternehmen beraten.

Hochwasserschäden an Ihrem Kraftfahrzeug werden unter Umständen
von Ihrer Teilkaskoversicherung reguliert.

   Vorbauen ist besser als sanieren
   • Hochwasserfibel NRW, Bauvorsorge in hochwasser-
     gefährdeten Gebieten
     Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
     Verbraucherschutz, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf

   • Hochwasserschutzfibel, Planen und Bauen von
     Gebäuden in hochwassergefährdeten Bereichen
     Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,
     Invalidenstraße 44, 10115 Berlin

                                  13
Organisation des Hochwasserschutzes am Rhein
           im Kreis Wesel

Bezirksregierung Düsseldorf                                                 Staatliches Umweltamt Krefeld
Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Tel.: (02 11) 47 50                      St. Töniser-Str. 60, 47803 Krefeld, Tel.: (0 21 51) 84 40
• Aufsicht über die Deichpflichtigen                                        • Überwachung der HW-Schutzanlagen
• Durchführung von Genehmigungsverfahren                                    • Prüfen der Bewilligungsanträge
• Erteilung von Bewilligungen                                               • Berater der Deichverbände
                                                                            • Berater der Hochwasserschutzrunde

                                      Deichverbände
                                      • Erarbeitung von Genehmigungsanträgen
                                      • Bauen und Unterhalten der HW-Schutzanlagen
                                      • Finanzierung der Vorhaben
                                      • Deichverteidigung

                                                  Rheinanliegerkommunen

                                                 Kreis Wesel · Die Landrätin
                                      Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel, Tel.: (02 81) 20 70
                                                  Hochwasserschutzrunde                                     Pressesprecher

                                               Kreis Wesel · Die Landrätin
 Koordinierungsstelle                     Leitungs- und Koordinierungsgruppe                             Koordinierungsstelle
Evakuierung Personen                        administrativ-organisatorischer Bereich
                                                                                                          Evakuierung Vieh

                                            Einsatzleitung vor Ort / Feuerwehr
                                                       Deichverteidigung
                                                   operativ-taktischer Bereich

   Einsatzabschnitt                                      Einsatzabschnitt                                  Einsatzabschnitt

 In die Gefahrenabwehr eingebundene Hilfsorganisationen
 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)                         Malteser-Hilfsdienst (MHD)
 Geschäftsführerbereich Wesel                                      Diözesangeschäftsstelle Münster
 Kanonenberge 4                                                    Referat Katastrophenschutz
 46487 Wesel                                                       Daimler Weg 33
 Tel.: (02 81) 2 80 46 (-47)                                       48163 Münster
                                                                   Tel.: (02 51) 9 71 21-0 (-28)
 Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
                                                                   Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
 Kreisgeschäftsstelle Dinslaken
                                                                   Kreisgeschäftsstelle
 Heinrich-Nottebaum-Str. 24
                                                                   Friedenstr. 66
 46535 Dinslaken
                                                                   46485 Wesel
 Tel.: (0 20 64) 4 46 80
                                                                   Tel.: (02 81) 55 44
 DRK Kreisverband Niederrhein e.V.
                                                                   Deutsche-Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG)
 Herzogenring 10
                                                                   Bezirksgeschäftsstelle Wesel
 46483 Wesel
                                                                   An der Schule 5
 Tel.: (02 81) 30 01-0
                                                                   46562 Voerde
 Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)                                     Tel.: (02 81) 4 37 75
 Kreisverband Niederrhein
                                                                   Rettungshundestaffel
 Gerhard-Malina-Str. 19
                                                                   Kreisgeschäftsstelle
 46537 Dinslaken
                                                                   Kalkarer Str. 160
 Tel.: (0 20 64) 4 35 30
                                                                   46509 Xanten
 Informations- und Kommunikationsgruppe
 Kreis Wesel (IuK-Gruppe)

                                                             14
Deichverbände und Deichschauen

Deichverband Xanten-Kleve              Deichschau Bislich
Oraniendeich 440                       Tel.: (0 28 59) 2 52
47533 Kleve                            Deichschau Flüren
Tel.: (0 28 21) 7 99 90                Tel.: (02 81) 7 10 07
Deichverband Poll (Rheinberg-Xanten)   Deichverband Mehrum
Feldstr. 12                            Tel.: (0 28 55) 42 33
46509 Xanten
Tel.: (0 28 04) 85 93                  Deichverband Walsum
                                       Tel.: (0 28 58) 13 89
Deichverband Orsoy
Am Bärenbruck 34
47495 Rheinberg
Tel.: (0 28 43) 40 20
Deichverband Friemersheim
Tel.: (02 03) 2 83 35 89

                                  15
Das sollten Sie notieren:

Hochwasserschutzzentrale:        (…....…) …........…
(Telefonnummer wird im akuten Gefahrenfall bekannt gegeben)

Ihr Stromversorger:              ………….....……, Tel. (…....…) …........…
Ihr Gasversorger:                ……….....………, Tel. (…....…) …........…
Ihr Wasserversorger:             ……….....………, Tel. (…....…) …........…
Ihr Heizölversorger:             ……….....………, Tel. (…....…) …........…
Ihr Heizungsinstallateur:        ……….....………, Tel. (…....…) …........…

Ihre Gemeinde/Stadt:             ………….....……, Tel. (…....…) …........…

Ihre Nachbarn:                   ………….....……, Tel. (…....…) …........…
                                 ………….....……, Tel. (…....…) …........…
                                 ………….....……, Tel. (…....…) …........…

Ihre Versicherung:               ………….....……, Tel. (…....…) …........…

Ihre persönliche Grundausstattung:

Batterien geprüft am:            ……………….......        ……………….......
Brennstoff geprüft am:           ……………….......        ……………….......
Verfallsdatum der Medikamente
geprüft am:                      ……………….......        ……………….......
Dokumentenmappe geprüft am:      ……………….......        ……………….......
Handy aufgeladen?
Bitte abtrennen,
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aufbewahren!
Alarmstufen bei Hochwasser

Rheinpegel               Alarmstufe   Maßnahmen
Wesel
(Lage: 11,22m über NN)

10,50 m                  Eins         Rufbereitschaft der Mitarbeiter
(= 21,72m über NN)                    des Kreises, die mit der
                                      Gefahrenabwehr betraut sind

11,00 m                  Zwei         Dienstbereitschaft der Mitarbei-
(= 22,22m über NN)                    ter des Kreises, die mit der
                                      Gefahrenabwehr betraut sind

                                      Dauereinsatz der Hochwasser-
                                      schutzzentrale des Kreises Wesel
                                      Rufbereitschaft der Hilfsorgani-
                                      sationen
                                      Einberufung der Hochwasser-
                                      schutzrunde

Gut zu wissen ...

Radio K.W. (Kreis Wesel):             UKW Fm 107,6 und 91,7 MHz
WDR 2:                                UKW Fm 99,2 MHz
ARD, ZDF:                             Videotexttafeln 696 und 195
West 3:                               Videotexttafel 170
                                      Videotexttafeln 800–804
                                      (nur bei Hochwasser)
Internet:                             www.hochwasser-rlp.de
Bezirksregierung Düsseldorf:          (02 11) 47 50
Staatliches Umweltamt Krefeld:        (0 21 51) 84 40
Kreis Wesel:                          (02 81) 2 07-0
Koordinierungsstelle zur
Evakuierung landwirtschaftlicher
Betriebe: Landwirtschaftskammer       (02 81) 15 10
Automatisches Ansagegerät
des Wasser- und Schifffahrts-
amtes Pegel Wesel:                    (02 81) 1 94 29
Pegel Duisburg:                       (02 03) 1 94 29
Notruf, Feuerwehr:                    112
Notruf, Polizei:                      110
Kreispolizeibehörde:                  (02 81) 10 70
Veterinärbehörde:                     (02 81) 2 07-0
Wichtige Telefonnummern
Bezirksregierung Düsseldorf:          (02 11) 47 50

Staatliches Umweltamt Krefeld:        (0 21 51) 84 40

Kreis Wesel:                          (02 81) 2 07-0

Landwirtschaftskammer:                (02 81) 15 10

Automatisches Ansagegerät
des Wasser- und Schifffahrtsamtes
Pegel Wesel:                          (02 81) 1 94 29
Pegel Duisburg:                       (02 03) 1 94 29

Notruf, Feuerwehr:                    112

Notruf, Polizei:                      110

Kreispolizeibehörde:                  (02 81) 10 70

Veterinärbehörde:                     (02 81) 2 07-0

Nützliche Internet-Adressen
www.landesumweltamt.nrw.de
Die Überschwemmungsgebiete von Rhein, Lippe, Emscher und Issel
(s. Wasser/Oberflächengewässer/Hochwasserschutz)

www.kreis-wesel.de
Das Kreisgebiet Wesel als digitale Karte mit Höhenangaben des Kreisge-
bietes und der Deiche

www.kreis-wesel.de/Sicherheit & Ordnung/Katastrophenschutz/Groß-
schadenslagen
Hochwassertipps und -grundausstattung als PDF-Datei

www.hochwasser-rlp.de
Wasserstandsvorhersage (nach Eröffnung des Hochwasserdienstes)

www.denis.bund.de
Deutsches Notfallvorsorge-Informationssystem

www.iksr.de
Internationale Kommission zum Schutz des Rheins

www.umweltbundesamt.de

www.munlv.nrw.de
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

www.hochwasser.de

Impressum                                      Design und Entwicklung:
Herausgeber:                                   Co/Concept
Kreis Wesel – Die Landrätin –                  Werbeagentur GmbH
Reeser Landstraße 31                           Schwanenwall 11
46483 Wesel                                    44135 Dortmund
Tel.: (02 81) 2 07-0                           Tel.: (02 31) 10 87 70-0
E-Mail: post@kreis-wesel.de                    Fax: (02 31) 10 87 70-10
                                               E-Mail: info@co-concept.de
Stand: April 2004                              Internet: www.co-concept.de
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