Das Hochwasser kommt - was nun? - Hochwasserschutz und Gefahrenabwehr
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Auf den folgenden Seiten lesen Sie … • das Vorwort der Landrätin des Kreises Wesel, Birgit Amend-Glantschnig – Seite 3 • wie Sie sich bei Hochwasser richtig verhalten und wo Sie Hilfe finden – Seite 4–8 • wie Ihre persönliche Notfall-Grundausstattung aussehen sollte – Seite 9 • wie Sie bei Hochwasser Ihre Gesundheit schützen – Seite 10/11 • wie Sie Ihr Haus vor eindringendem Wasser schützen oder durch vorausschauendes Bauen die Schäden gering halten können – Seite 11/12 • wie Sie sich richtig verhalten, nachdem das Flutwasser abgelaufen ist – Seite 12 • wie Sie sich vor den finanziellen Folgen von Hochwasserschäden schützen können – Seite 13 • wie der Hochwasserschutz am Rhein im Kreis Wesel organisiert ist – Seite 14 • welche Deichverbände und Deichschauen für den Hochwasserschutz im Kreis Wesel zuständig sind – Seite 15 • bei welchen Stellen Sie sich informieren können – Rückseite Nutzen Sie bitte auch das abtrennbare Notfall-Merkblatt am Ende dieser Informationsschrift! 2
Vorwort Am 11. und 12. Mai 1809 schrieb Johann Wolfgang von Goethe ein Ge- dicht über ein Ereignis, das sich Anfang des Jahres zugetragen hatte. Es heißt „Johanna Sebus“ und beginnt mit einer reportagehaften Erklärung: „Zum Andenken der siebzehnjährigen Schönen Guten aus dem Dorfe Brie- nen, die am 13. Januar 1809 bei dem Eisgange des Rheins und dem gro- ßen Bruche des Dammes von Cleverham Hülfe reichend unterging.“ Ein Bürgermeister vom Niederrhein hatte Goethe über den Vorfall berich- tet und ihn gebeten, „in einer alles verschlingenden Zeit das Andenken ei- ner reinen Menschenhandlung“ zu erhalten. Und das Unerwartete geschah. Goethe, der mit aller Kraftanstrengung kühl geblieben war in der Sintflut des napoleonischen Krieges, kapitulierte vor der Heldentat eines jungen Mädchens vom Niederrhein. Man merkt an der großgeschriebenen „Schö- nen Guten“, wie sehr sein Herz berührt war. Das Thema Hochwasser beschäftigte nicht nur Goethe, sondern es blieb bis heute aktuell. Aber wir sind mittlerweile besser gegen das Hochwasser geschützt als zu Goethes Zeiten. Dennoch wird es nie einen hundertpro- zentigen Schutz gegen diese Naturgewalt geben. Alles was wir tun kön- nen, ist, uns möglichst optimal auf ein Hochwasser vorzubereiten. Zur Vorbereitung gehört Wissen und Information. Deshalb haben wir in dieser Hochwasserbroschüre wichtige Informationen und Verhaltenshin- weise zusammengefasst, die Ihnen helfen sollen, auf ein Hochwasser op- timal vorbereitet zu sein, damit die Schäden möglichst gering gehalten werden. Nur gemeinsam mit den Deichverbänden, Deichschauen, Polizei, Feuer- wehr, allen Hilfsorganisationen, weiteren Institutionen und gemeinsam mit Ihnen können wir eine solche Situation meistern. Helfen Sie uns dabei und berücksichtigen Sie die Hinweise in dieser Broschüre. Birgit Amend-Glantschnig Landrätin des Kreises Wesel 3
Wasser Ohne das nasse Element gibt es kein Leben. Aber wenn es buchstäblich im Überfluss auftritt, führt das in unseren Flüssen zu Hochwasser. Wenn es extrem auftritt, kann es trotz aller Vorsorgemaßnahmen zu Überflutungen kommen, die unsere Existenz bedrohen. Deshalb versuchen die Behörden gemeinsam mit weiteren Institutionen alles, um die Einwohner des Kreises vor Überflutungen zu schützen, vor allem durch Rheindeiche. Gut 70 km davon helfen, den Kreis Wesel vor Überschwemmungen zu bewahren. Die Hochwasserschutzanlagen ste- hen dabei selbst unter Schutz: Öffentlich-rechtliche Deichverbände und -schauen, die unter Aufsicht der Bezirksregierung in Düsseldorf stehen und eigenverantwortlich den Deichschutz wahrnehmen, sind für die Inspektion und Instandsetzung unserer Deiche im Dauereinsatz. In technischer Hinsicht werden sie dabei vom Staatlichen Umweltamt Krefeld (StUA) unterstützt. Dennoch, einen 100%igen Hochwasserschutz kann es niemals geben, wie die „Jahrhundertfluten” an Elbe und Oder gezeigt haben, obwohl sich die Situation dort von der bei uns am Niederrhein unterscheidet – dank bes- serer Rheindeiche und Hochwasserschutzorganisationen, die auf 700 Jahre Erfahrung zurückblicken können: ein System, das sich bei Hoch- wässern und Deichsanierungen bewährt hat. Ein Restrisiko, das aber nicht höher ist als in anderen Bereichen des täglichen Lebens, bleibt. Denn wer am Fluss lebt, muss auch mit dem Fluss leben: Das sollten Sie als Ein- wohner des Kreises Wesel beachten – und rechtzeitig Vorsorge treffen. So, wie es die Behörden und Institutionen auch tun. Eines aber ist gewiss: Wenn Sie unsere Hochwasser-Ratschläge beherzigen, erhöht dies die Chance, dass Ihnen im Fall des Falles das Wasser nicht „bis zum Hals steht“. Hochwasser: Ihre Sicherheit verläuft nach Plan Hochwasser mit großräumigen Überflutungen wäre ein Großschadens- ereignis (Katastrophe); der Kreis ist für die Abwehrmaßnahmen zustän- dig und hält daher stets folgende aktuelle Pläne bereit: • Gefahrenabwehrplan Verzeichnet sind hier Alarmierungs- und Warnmaßnahmen, ver- fügbare Hilfsorganisationen, Fahrzeuge, Materialien, medizini- sche Versorgungsmöglichkeiten, Notunterkünfte und vieles mehr – und zwar für Gefahren aller Art • Rahmen-Evakuierungsplan Er dient den Behörden als Organisationshilfe, um im Notfall eine geordnete Evakuierung durchzuführen • Sonderschutzplan „Rheinhochwasser” Hier werden speziell die Hochwasser-Abwehrmaßnahmen dokumentiert 4
Land unter: Ein Restrisiko bleibt Der Kreis Wesel hat zusätzlich eine Hochwasserschutzrunde zusammen- gestellt, um die Notmaßnahmen so optimal wie möglich koordinieren zu können – eine Einrichtung, die sich in zurückliegenden Gefahren- situationen bestens bewährt hat. Steigende Pegel – besonnene Experten Hochwasser kann bei uns u. a. vom Rhein, von der Emscher, der Lippe und der Issel verursacht werden und ereilt uns in der Regel nicht aus heite- rem Himmel. Vielmehr lassen sich steigende Wasserstände verlässlich vorhersagen – bis zu 36 Stunden im Voraus: Zeit genug, um bei niedri- gen Alarmstufen jene umfangreichen Gegen- und Schutzmaßnahmen einzuleiten, die der Kreis Wesel für den Ernstfall geplant hat. Der Hochwasserschutzrunde kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Sie besteht aus Experten der mit Deichschutz und Gefahrenabwehr befassten Behörden, Institutionen und der Hilfsorganisationen, die die aktuelle Gefahrenlage beraten und Gegenmaßnahmen vorschlagen, z.B. höhere Alarmstufen auszurufen oder Evakuierungen anzuordnen – auch schon bei einer drohenden akuten Überflutungsgefahr. Wohnen Sie im Überflutungsgebiet? Das Landesumweltamt NRW hat in einer digitalen Karte (www.lua.nrw.de) die hochwassergefährdeten Gebiete (Flächen, die ohne Deiche und Hochwasserschutzeinrichtungen von Hochwasser erreicht werden kön- nen) dargestellt. Zwischen den Deichen liegt das „Überflutungsgebiet”, bebaute Flächen hinter Deichen sind potenzielles Überflutungsgebiet. Weitere Informationen: www.kreis-wesel.de oder bei Ihrer Stadt-/ Gemeindeverwaltung. 5
Wichtige Verhaltenstipps 1. Der beste und wichtigste Ratschlag lautet: Bleiben Sie ruhig und be- sonnen, und befolgen Sie die Anweisungen des Hochwasserdienstes oder der Hilfskräfte vor Ort. Blockieren Sie die Arbeit der Hilfsorga- nisationen nicht wegen Kleinigkeiten. Aber: Bei akuter Gefahr für Leib und Leben wählen Sie sofort die Notrufnummer 112. 2. Ab einem Weseler Pegelstand von 10,50 m sollten Sie sich über die aktuelle Entwicklung des Rheinwasserstandes informieren. Rufen Sie einfach das Automatische Ansagegerät des Wasser- und Schiff- fahrtsamtes Pegel Wesel an: (02 81) 1 94 29. 3. Für Informationen und Beratung rufen Sie die Hochwasserschutz- zentrale des Kreises Wesel an; die aktuelle Telefonnummer wird bei Hochwassergefahr bekannt gegeben. Wenn Ihr Vieh in Sicherheit gebracht werden muss, ist die Koordinie- rungsstelle zur Evakuierung landwirtschaftlicher Betriebe der Land- wirtschaftskammer Rheinland Ihr Ansprechpartner: (02 81) 15 10. Sie kämpfen mit Problemen und Notfällen bei der Strom-, Wasser- und Gasversorgung? Wenden Sie sich bitte an das Versorgungs- unternehmen, das für Sie zuständig ist. Die Telefonnummern sollten Sie rechtzeitig notieren. 4. Schalten Sie ab einem Weseler Pegelstand von 10,50 m das Radio ein, und verfolgen Sie die stündlich aktualisierten Hochwasser- meldungen. Bei konkreter Gefahr erfolgen Warnmeldungen und Lautsprecherdurchsagen. Die aktuellen Pegelstände finden Sie auch im Videotext und im Internet: • Radio K.W. (Kreis Wesel) UKW Fm 107,6 und 91,7 MHz • WDR 2 UKW Fm 99,2 MHz • ARD Videotexttafel 696 • ZDF Videotexttafel 195 • West 3 Videotexttafel 170 • Internet www.hochwasser-rlp.de 5. Denken Sie daran: Feuerwehr und Hilfsorganisationen benötigen ih- re Ausrüstungen selbst. Stellen Sie daher rechtzeitig Ihre persönliche Grundausrüstung (siehe Seite 7) und eine Dokumentenmappe zu- sammen. 6. Bringen Sie Kranke und Pflegebedürftige bei Verwandten und Freunden außerhalb des hochwassergefährdeten Bereichs unter. Wenn das nicht möglich ist, informieren Sie bitte Ihre Gemeinde oder Stadt – rechtzeitig! 6
Lassen Sie sich nicht unterkriegen! 7. Keller, Garagen und tiefer liegende Räume sollten Sie frühzeitig räumen – am besten so, dass Sie Mobiliar nicht mehrmals in die Hand nehmen müssen. Dabei kann Ihnen die Feuerwehr allerdings nur in Ausnahmefällen helfen. Packen Sie also selbst an – auch während der Hochwasserperiode. Nehmen Sie notfalls Urlaub, verlassen Sie sich nicht auf andere, und helfen Sie auch Ihren Nachbarn. 8. Das Hochwasser verbirgt oft eine unsichtbare Lebensgefahr: Stromschlag! Schalten Sie den Strom in Räumen, die von Überflu- tung bedroht sind, deshalb rechtzeitig ab. Sorgen Sie für eine Not- beleuchtung, und informieren Sie sich bei Ihrem Versorgungs- unternehmen, ob und wann in Ihrem Gebiet die Elektrizität generell abgeschaltet wird. 9. Telefon- und Mobilfunknetze können bei Überflutung ausfallen. Für diesen Fall sollten Sie sich mit Ihren Nachbarn absprechen und not- falls durch lautes Rufen und Sichtzeichen (z. B. ein weißes Tuch oder Taschenlampensignale) bemerkbar machen. 10. Schützen Sie Ihre Heizungsanlage: Schließen Sie alle Gasventile, und schalten Sie Brenner, Thermen u. Ä. frühzeitig ab, damit sie abküh- len und ggfs. ausgebaut werden können. Kalkulieren Sie längere Wartezeiten ein, denn Ihr Heizungsinstallateur hat gerade bei Über- flutungsgefahr mehr zu tun als sonst. 11. Sie sollten Öltanks (Dieseltanks, Flüssiggasbehälter) und An- schlussleitungen vor Auftrieb sichern, z. B. durch eine fachgerechte Verankerung. Und wenn Sie die Tanks vollständig füllen, wird der von außen einwirkende Wasserdruck wirkungsvoll reduziert. Denken Sie daran, dass Öl und andere Wasser gefährdende Stoffe Ihre Räume verschmutzen können – und unsere Umwelt. Entfernen Sie deshalb Behälter mit Altöl, Chemikalien, Farben, Lacken, Wasch- und Rei- nigungsmitteln aus hochwassergefährdeten Räumen. Wenn dann dennoch unbeabsichtigt gefährliche Stoffe austreten, sollten Sie umgehend die Feuerwehr rufen – denn jede Zeitverzögerung würde den Schaden vielfach verschlimmern. Denken Sie auch daran, Ihre Abwasserbehandlungsanlagen zu sichern. 12. Sind Garagen oder Parkplätze von Überflutung bedroht, sollten Sie Ihre Kraftfahrzeuge entfernen. Aber behindern Sie dabei Hilfsorga- nisationen oder Nachbarn nicht. Bei Ihrer Gemeinde oder Stadt er- fahren Sie, wo Sie Ihre Fahrzeuge sicher abstellen können. 7 >>
13. Die Pumpen der Feuerwehr und anderer Organisationen dienen zu- nächst einmal der allgemeinen Gefahrenabwehr. Falls also Wasser in Keller oder sonstige Räume eindringt, versuchen Sie bitte zunächst selbst, es abzupumpen. Dabei sollen Sie beachten, dass Druckver- hältnisse, die sich stark unterscheiden, zum Eindrücken von Keller- böden und Wänden führen können. Holen Sie fachkundigen Rat ein. Sprechen Sie sich beim Abpumpen auch mit Ihren Nachbarn ab. 14. Mit dem Hochwasser steigt das Grundwasser. Und das kann Gebie- te gefährden, die zwar weiter vom Rhein entfernt, aber dafür tiefer liegen. Selbst wenn das Hochwasser schon zurückgeht, steigt die Grundwassersäule weiter: Eine Überflutung droht. Kontrollieren Sie daher öfter Ihren Keller, und treffen Sie Vorsorge. 15. Halten Sie eine Mappe mit all Ihren persönlichen, wichtigen Papie- ren und Dokumenten bereit. Und stellen Sie Ihr persönliches Gepäck zusammen, das neben Kleidung auch einen Schlafsack und Gummi- stiefel umfassen sollte. Vergessen Sie notwendige Medikamente bitte nicht! 16. Legen Sie notfalls einen Lebensmittel- und Trinkwasservorrat an. 17. Kümmern Sie sich auch um Ihre Haustiere. Nachschlagen und vorbeugen • Hochwasservorsorge, Maßnahmen und ihre Wirksamkeit Internationale Kommission zum Schutz des Rheins, Hohenzollernstraße 18, 56068 Koblenz • Für den Notfall vorgesorgt Zentralstelle für Zivilschutz im Bundesverwaltungsamt, Deutschherrenstraße 93–95, 53177 Bonn-Bad Godesberg 8
Aus gutem Grund: Seien Sie allzeit bereit! Ihre persönliche Grundausstattung Halten Sie für sich und Ihre Angehörigen eine persönliche Grund- ausstattung griffbereit, die Sie im Katastrophenfall mehrere Tage lang unabhängig macht. Die Benutzbarkeit von Batterien, Brennstoff und Medikamenten sollten Sie jederzeit regelmäßig prüfen. • tragbarer, batteriebetriebener Rundfunkempfänger mit frischen Batterien • aufgeladenes Handy • Beleuchtung – dicke Kerzen – Streichhölzer – Taschenlampe mit frischen Batterien – Petroleumlampe, gefüllt – Lampenaufsatz für Campinggasflaschen • stromunabhängige Kochstelle – Spirituskocher, gefüllt – Campinggaskocher, gefüllt – Benzinkocher, gefüllt – Trockenspirituskocher (Esbitkocher) mit Brennstoff • Heizung – Gefüllte Campinggasflasche mit Heizungsaufsatz – Wärmflasche – Wolldecken • Hausapotheke • Hygienegeräte (falls kein Abwasserabfluss möglich) – Waschschüssel – Toiletteneimer mit Deckel oder Campingtoilette • Gummistiefel oder Wathosen 9
Sie können sich mehr holen als nur nasse Füße Während und vor allem nach stärkeren Überschwemmungen kann es bei den betroffenen Anwohnern und Helfern zu vermehrtem Auftreten von In- fektionskrankheiten kommen, wie zum Beispiel Durchfallerkrankungen durch Bakterien und Viren, Hirnhautentzündungen durch Viren und an- dere Infektionskrankheiten, wie z.B. Hepatitis A. Darüber hinaus müssen Sie mit verstärktem Insektenbefall sowie einer Ausbreitung von Schad- nagern, wie Ratten, rechnen. Bei Auftreten von Krankheitszeichen, insbesondere Durchfall, Erbrechen, Fieber sowie im Verletzungsfall sollten Sie daher unverzüglich den Hausarzt aufsuchen. Bei Sicherungs- und Aufräumarbeiten besteht grundsätzlich ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Überprüfen Sie daher Ihren aktuellen Tetanusimpf- schutz und lassen Sie ggfs. eine Auffrischungsimpfung durchführen. Aber auch Sie selbst können bei Hochwasser viel für ihre Gesunderhaltung tun: 1. Benutzen Sie kein Wasser aus der Wasserleitung – weder zum Trin- ken noch zum Zähneputzen, weder zur Körperpflege noch zur Speise- zubereitung. Verwenden Sie das Leitungswasser erst wieder, wenn es von den örtlichen Behörden für unbedenklich erklärt worden ist. Wenn Sie sich mit einer Pumpe selbst mit Wasser versorgen, müssen Sie es vor einer erneuten Verwendung zunächst mikrobiologisch und che- misch untersuchen lassen. 2. Verzehren Sie niemals Lebensmittel, die mit Schmutz, Überschwem- mungswasser oder Schlamm in Berührung gekommen sein könnten. Dasselbe gilt für verdorbene Nahrung. Beseitigen Sie solche Lebens- mittel rasch. Konserven sollten Sie vor dem Öffnen gründlich reinigen. 3. Schützen Sie sich bei Arbeiten im Wasser oder Schlamm durch was- serfeste Kleidung, Handschuhe und Gummistiefel. Vermeiden Sie bei diesen Arbeiten direkten Hautkontakt, und trinken, essen und rauchen Sie nicht dabei. 4. Beugen Sie Infektionen durch strikte Händehygiene vor. Im Umfeld des Hochwassers sollten Sie Ihre Hände vor Zubereitung und Verzehr von Lebensmitteln sowie vor dem Rauchen sorgfältig mit hygienisch einwandfreiem Wasser und Seife waschen. Während Aufräumarbei- ten vor Ort sollten keine Lebensmittel verzehrt werden, und nach Ab- schluss ist eine gründliche Körperreinigung selbstverständlich. 5. Wenn das Wasser zurückgeht, sollten Sie Schlamm, Schmutz und Un- rat so schnell wie möglich aus dem Haus oder der Wohnung schaffen. Reinigen Sie Wände und Fußböden danach reichlich mit klarem Was- ser. 10
So bleiben Sie in guter Verfassung – und Ihr Haus auch 6. Wurden Innenräume durch Heizöl verschmutzt? Dann sollten Sie den Wohnbereich sofort gegen hochverschmutzte (Heizungskeller-)Räume abdichten und dauerlüften, um den Anteil schädlicher Kohlenwas- serstoffe (VOC) zu senken. Lassen Sie den VOC-Gehalt prüfen – er dürfte nach einem halben Jahr wieder im Normalbereich liegen. 7. Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die von Überschwem- mungswasser oder Schlamm verschmutzt wurden, müssen Sie entsor- gen – es sei denn, sie lassen sich rückstandsfrei reinigen. Säubern Sie Geschirr besonders gründlich. 8. Beseitigen Sie Kadaver nicht selbst, sondern benachrichtigen Sie die Veterinär- oder Polizeibehörde. 9. Wenn Sie Gartenbesitzer sind, denken Sie daran, dass Wasser aus Tei- chen und Bächen nach einer Überschwemmung für die Bewässerung von Gemüse, Feldfrüchten und Obst zunächst nicht geeignet ist. Er-Bauliches zum Thema Hochwasser In Teilen des Kreises Wesel werden Steinkohle und Steinsalz abgebaut, was zu Bodensenkungen führt. Dadurch vergrößert sich das hochwasserge- fährdete Gebiet, und auch die Überflutungshöhen steigen. Sie sollten sich daher rechtzeitig erkundigen, ob Ihre Wohnung oder Ihr Baugrundstück in einem Bergsenkungsgebiet liegt. Bergamt Gelsenkirchen Bergamt Moers Kurt-Schumacher-Str. 313 Rheinberger Str. 194 45897 Gelsenkirchen 47455 Moers Tel.: (02 09) 9 59 73 45 Tel.: (0 28 41) 94 23-25/-10/-14 Hochwasser kann erhebliche Schäden an Bauwerk und Inventar verur- sachen – Sie aber können vorbauen, indem Sie das Gebäude z. B. voraus- schauend ausstatten und nutzen. Und wenn Sie wasserabweisende oder wasserunempfindliche Baustoffe einsetzen, entstehen im günstigsten Fall nur Reinigungs- und Trocknungskosten. Zur baulichen Vorsorge in überflutungsgefährdeten Bereichen sollten Sie: • auf einen Keller oder ein Untergeschoss verzichten • Öltanks hochwassersicher anlegen oder eine Gasheizung wählen • die Zentralen für Heizungs-, Elektro- und Telefoninstallation in die Obergeschosse verlegen und als abschaltbare Kreisläufe aus- legen • die unteren Geschosse nicht hochwertig nutzen und nur mit leicht beweglichen Kleinmöbeln oder wasserbeständig einrichten • Rückstauklappen, Absperrventile und andere Vorrichtungen ge- gen Kanalisationsrückstau und Auftrieb einbauen • einen Pumpensumpf einrichten 11
Besonders bei längeren Überflutungen führt auslaufendes Heizöl zu extremen Schäden an Gebäude und Inventar – selbst bei wasserunemp- findlichen Baustoffen. Sparen Sie deshalb nicht am falschen Ende: Sor- gen Sie beizeiten für eine hochwassersichere Lagerung von Öl und anderen umweltgefährdenden Stoffen. Es zahlt sich aus, denn im Ernst- fall werden die Sanierungskosten erheblich verringert. Und noch ein „er-baulicher” Ratschlag: Bei Überflutungsgefahr sollten Sie alle Türen, Fenster und Lichtschächte mit Wassersperren verschließen, also mit Sandsäcken, Schalbrettern, wasserfesten Sperrholzplatten, Silikon oder Mauerwerk. Wo Sie Sandsäcke erhalten, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder Stadt. Damit Sie auch nachher nicht das Nachsehen haben Irgendwann wird auch einmal das heftigste Hochwasser sein Ende finden. Aber damit endet nicht gleich die Notwendigkeit, wachsam, flink und um- sichtig zu sein – im Gegenteil: 1. Beginnen Sie mit dem Auspumpen des Kellers erst, wenn Sie sicher sind, dass dadurch kein zusätzlicher Schaden entstehen kann (weil beispielsweise in verschiedenen Kellerräumen unterschiedliche Wasser- druckverhältnisse bestehen). 2. Abgelagerter Schlamm kann rasch hart werden und lässt sich dann nur sehr schwer entfernen. Verlieren Sie darum beim Aufräumen keine Zeit – auch Ihrer Gesundheit zuliebe. 3. Seien Sie vorsichtig beim Öffnen von Garagen- und Hallentoren. 4. Nasses Mauerwerk muss rasch und ausreichend trocknen, damit Schimmelpilzbefall vermieden wird. 5. Falls Sie eine Versicherung gegen Hochwasserschäden abgeschlossen haben, sollten Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Unter Umständen stehen Ihnen auch als Unversicherter Entschädigungsleis- tungen zu; fragen Sie Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. 12
Ende gut – alles gut? Schützen Sie sich vor der Kostenflut Wenn ein Hochwasser bei Ihnen Schäden verursacht, haften dafür weder Bund noch Länder noch Gemeinden. Wenn Sie also in einem hochwas- sergefährdeten Gebiet wohnen, sollten Sie z. B. eine Elementarversiche- rung in Betracht ziehen, die gemeinsam mit Hausrat-, Gebäude- oder Betriebsversicherungen angeboten wird. Lassen Sie sich von Ihrem Ver- sicherungsunternehmen beraten. Hochwasserschäden an Ihrem Kraftfahrzeug werden unter Umständen von Ihrer Teilkaskoversicherung reguliert. Vorbauen ist besser als sanieren • Hochwasserfibel NRW, Bauvorsorge in hochwasser- gefährdeten Gebieten Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf • Hochwasserschutzfibel, Planen und Bauen von Gebäuden in hochwassergefährdeten Bereichen Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Invalidenstraße 44, 10115 Berlin 13
Organisation des Hochwasserschutzes am Rhein im Kreis Wesel Bezirksregierung Düsseldorf Staatliches Umweltamt Krefeld Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Tel.: (02 11) 47 50 St. Töniser-Str. 60, 47803 Krefeld, Tel.: (0 21 51) 84 40 • Aufsicht über die Deichpflichtigen • Überwachung der HW-Schutzanlagen • Durchführung von Genehmigungsverfahren • Prüfen der Bewilligungsanträge • Erteilung von Bewilligungen • Berater der Deichverbände • Berater der Hochwasserschutzrunde Deichverbände • Erarbeitung von Genehmigungsanträgen • Bauen und Unterhalten der HW-Schutzanlagen • Finanzierung der Vorhaben • Deichverteidigung Rheinanliegerkommunen Kreis Wesel · Die Landrätin Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel, Tel.: (02 81) 20 70 Hochwasserschutzrunde Pressesprecher Kreis Wesel · Die Landrätin Koordinierungsstelle Leitungs- und Koordinierungsgruppe Koordinierungsstelle Evakuierung Personen administrativ-organisatorischer Bereich Evakuierung Vieh Einsatzleitung vor Ort / Feuerwehr Deichverteidigung operativ-taktischer Bereich Einsatzabschnitt Einsatzabschnitt Einsatzabschnitt In die Gefahrenabwehr eingebundene Hilfsorganisationen Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) Malteser-Hilfsdienst (MHD) Geschäftsführerbereich Wesel Diözesangeschäftsstelle Münster Kanonenberge 4 Referat Katastrophenschutz 46487 Wesel Daimler Weg 33 Tel.: (02 81) 2 80 46 (-47) 48163 Münster Tel.: (02 51) 9 71 21-0 (-28) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Kreisgeschäftsstelle Dinslaken Kreisgeschäftsstelle Heinrich-Nottebaum-Str. 24 Friedenstr. 66 46535 Dinslaken 46485 Wesel Tel.: (0 20 64) 4 46 80 Tel.: (02 81) 55 44 DRK Kreisverband Niederrhein e.V. Deutsche-Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) Herzogenring 10 Bezirksgeschäftsstelle Wesel 46483 Wesel An der Schule 5 Tel.: (02 81) 30 01-0 46562 Voerde Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) Tel.: (02 81) 4 37 75 Kreisverband Niederrhein Rettungshundestaffel Gerhard-Malina-Str. 19 Kreisgeschäftsstelle 46537 Dinslaken Kalkarer Str. 160 Tel.: (0 20 64) 4 35 30 46509 Xanten Informations- und Kommunikationsgruppe Kreis Wesel (IuK-Gruppe) 14
Deichverbände und Deichschauen Deichverband Xanten-Kleve Deichschau Bislich Oraniendeich 440 Tel.: (0 28 59) 2 52 47533 Kleve Deichschau Flüren Tel.: (0 28 21) 7 99 90 Tel.: (02 81) 7 10 07 Deichverband Poll (Rheinberg-Xanten) Deichverband Mehrum Feldstr. 12 Tel.: (0 28 55) 42 33 46509 Xanten Tel.: (0 28 04) 85 93 Deichverband Walsum Tel.: (0 28 58) 13 89 Deichverband Orsoy Am Bärenbruck 34 47495 Rheinberg Tel.: (0 28 43) 40 20 Deichverband Friemersheim Tel.: (02 03) 2 83 35 89 15
Das sollten Sie notieren: Hochwasserschutzzentrale: (…....…) …........… (Telefonnummer wird im akuten Gefahrenfall bekannt gegeben) Ihr Stromversorger: ………….....……, Tel. (…....…) …........… Ihr Gasversorger: ……….....………, Tel. (…....…) …........… Ihr Wasserversorger: ……….....………, Tel. (…....…) …........… Ihr Heizölversorger: ……….....………, Tel. (…....…) …........… Ihr Heizungsinstallateur: ……….....………, Tel. (…....…) …........… Ihre Gemeinde/Stadt: ………….....……, Tel. (…....…) …........… Ihre Nachbarn: ………….....……, Tel. (…....…) …........… ………….....……, Tel. (…....…) …........… ………….....……, Tel. (…....…) …........… Ihre Versicherung: ………….....……, Tel. (…....…) …........… Ihre persönliche Grundausstattung: Batterien geprüft am: ………………....... ………………....... Brennstoff geprüft am: ………………....... ………………....... Verfallsdatum der Medikamente geprüft am: ………………....... ………………....... Dokumentenmappe geprüft am: ………………....... ………………....... Handy aufgeladen?
Bitte abtrennen, ausfüllen und aufbewahren! Alarmstufen bei Hochwasser Rheinpegel Alarmstufe Maßnahmen Wesel (Lage: 11,22m über NN) 10,50 m Eins Rufbereitschaft der Mitarbeiter (= 21,72m über NN) des Kreises, die mit der Gefahrenabwehr betraut sind 11,00 m Zwei Dienstbereitschaft der Mitarbei- (= 22,22m über NN) ter des Kreises, die mit der Gefahrenabwehr betraut sind Dauereinsatz der Hochwasser- schutzzentrale des Kreises Wesel Rufbereitschaft der Hilfsorgani- sationen Einberufung der Hochwasser- schutzrunde Gut zu wissen ... Radio K.W. (Kreis Wesel): UKW Fm 107,6 und 91,7 MHz WDR 2: UKW Fm 99,2 MHz ARD, ZDF: Videotexttafeln 696 und 195 West 3: Videotexttafel 170 Videotexttafeln 800–804 (nur bei Hochwasser) Internet: www.hochwasser-rlp.de Bezirksregierung Düsseldorf: (02 11) 47 50 Staatliches Umweltamt Krefeld: (0 21 51) 84 40 Kreis Wesel: (02 81) 2 07-0 Koordinierungsstelle zur Evakuierung landwirtschaftlicher Betriebe: Landwirtschaftskammer (02 81) 15 10 Automatisches Ansagegerät des Wasser- und Schifffahrts- amtes Pegel Wesel: (02 81) 1 94 29 Pegel Duisburg: (02 03) 1 94 29 Notruf, Feuerwehr: 112 Notruf, Polizei: 110 Kreispolizeibehörde: (02 81) 10 70 Veterinärbehörde: (02 81) 2 07-0
Wichtige Telefonnummern Bezirksregierung Düsseldorf: (02 11) 47 50 Staatliches Umweltamt Krefeld: (0 21 51) 84 40 Kreis Wesel: (02 81) 2 07-0 Landwirtschaftskammer: (02 81) 15 10 Automatisches Ansagegerät des Wasser- und Schifffahrtsamtes Pegel Wesel: (02 81) 1 94 29 Pegel Duisburg: (02 03) 1 94 29 Notruf, Feuerwehr: 112 Notruf, Polizei: 110 Kreispolizeibehörde: (02 81) 10 70 Veterinärbehörde: (02 81) 2 07-0 Nützliche Internet-Adressen www.landesumweltamt.nrw.de Die Überschwemmungsgebiete von Rhein, Lippe, Emscher und Issel (s. Wasser/Oberflächengewässer/Hochwasserschutz) www.kreis-wesel.de Das Kreisgebiet Wesel als digitale Karte mit Höhenangaben des Kreisge- bietes und der Deiche www.kreis-wesel.de/Sicherheit & Ordnung/Katastrophenschutz/Groß- schadenslagen Hochwassertipps und -grundausstattung als PDF-Datei www.hochwasser-rlp.de Wasserstandsvorhersage (nach Eröffnung des Hochwasserdienstes) www.denis.bund.de Deutsches Notfallvorsorge-Informationssystem www.iksr.de Internationale Kommission zum Schutz des Rheins www.umweltbundesamt.de www.munlv.nrw.de Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen www.hochwasser.de Impressum Design und Entwicklung: Herausgeber: Co/Concept Kreis Wesel – Die Landrätin – Werbeagentur GmbH Reeser Landstraße 31 Schwanenwall 11 46483 Wesel 44135 Dortmund Tel.: (02 81) 2 07-0 Tel.: (02 31) 10 87 70-0 E-Mail: post@kreis-wesel.de Fax: (02 31) 10 87 70-10 E-Mail: info@co-concept.de Stand: April 2004 Internet: www.co-concept.de
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