DAS IFSG UND DIE WICHTIGSTEN EMPFEHLUNGEN DER KRINKO - PROF. DR. MED. M. TRAUTMANN
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Das IfSG und die wichtigsten Empfehlungen der KRINKO Prof. Dr. med. M. Trautmann Institut für Krankenhaushygiene – Klinikum Stuttgart
Agenda • Vorgängergesetz: Das BSeuchG • Inkrafttreten des IfSG 2001 • Wichtige Vorschriften des IfSG • Ergänzungen 2001-2018 • Die Stellung der KRINKO • Die für die Praxis wichtigsten KRINKO- Empfehlungen • Hygienezwischenfall mit Bezug zur KRINKO- Richtlinie
Vorgängergesetz: das Bundesseuchengesetz (BSeuchG) • Gesetz wurde 1962 verabschiedet • Zahlreiche Erreger und Infektionskrankheiten damals noch nicht bekannt, z. B. • 1965 hämorrhagische Fieber (Marburg) • 1975 Entdeckung der enteralen Yersinien • 1976 Legionella-Ausbruch in Philadelphia • 1984 HIV entdeckt • 1987 EHEC kommt aus den USA zu uns • 1992 dramatische Salmonellen-Epidemie
Weitere im BSeuchG nicht erfasste Erreger Hämophilus influenzae war nicht meldepflichtig. Erfolg der Hib-Impfung somit nicht nachvollziehbar EHEC waren nicht meldepflichtig!
Das größte Problem zeigte sich 1996 Zahlreiche Medien (hier der „Stern“) berichteten über Infektionsfälle in Kliniken. Vorwurf an die Bundesregierung: Keine Daten über nosokomiale Infektionen, da keine Meldepflicht
Entstehung des IfSG Arbeit an der Erstellung des IfSG seit 1996: Horst Seehofer, Gesundheits- minister im Kabinett Kohl. Inkraftsetzung zum 1.1.2001
IfSG §4: Zuweisung einer zentralen Rolle an das Robert- Koch-Institut (RKI) RKI erstellt Merkblätter für Ärzte, wertet Meldedaten aus, publiziert diese periodisch, berät Bundesregierung und Länder zum Infektionsschutz. Ist Gastgeber für Expertenkommissionen.
Meldepflichten neu organisiert und erweitert § 6 Klinische Meldepflicht § 7 Labormeldepflicht [neu] • Die wichtigsten • Salmonella spp. Kinderkrankheiten • EHEC-Nachweis aus Stuhl • Bedrohliche Erkrankungen • Legionella spp. aus (Meningokokkenmeningitis, respiratorischen oder Tollwut, Pest, hämorrhagisches Sterilmaterialien Fieber) • Influenzavirusnachweis (jede • Bedrohliche Erkrankung noch Methode, auch Schnelltest am ohne Erreger Krankenbett) • Akute Virushepatitis (A-D) • Varicella-Zoster-Virus • Aktive Tuberkulose • H. influenzae aus Blut und Liquor • Mikrobielle Lebensmittel- • MRSA aus Blut und Liquor vergiftungen mit ≥2 Fällen • Seit 2016: Auch Carbapenem- resistente Gram-negative Erreger
Sommer 2017 und 2018 in Stuttgart sehr seltsame Bissverletzungen
Ein Fledermausbiss ist in Deutschland derzeit die härteste Tollwut-Impfindikation!! Meldepflicht für das Ereignis nach §6 IfSG
Meldepflicht für nosokomiale Infektionen? Pro Contra • Länderbehörden und • Definitionskriterien sind extrem Bundesregierung haben diskussionswürdig Zahlen • Gesundheitsämter werden über- schwemmt mit Daten, deren Verwaltung viel Zeit in Anspruch nehmen würde • Dialog zwischen Gesundheitsamt und Krankenhaushygieneteam bindet extrem viel Arbeitskraft • Zahlen sind ohne Bezug zu Kranken- hauskennzahlen nicht interpretierbar • Krankenhäuser geraten unter Druck und es entstehen möglicherweise Fehlanreize zur internen Manipulation
Keine Meldepflicht für nosokomiale Infektionen, sondern hausinterne „Surveillance“ • KISS: Krankenhaus-Infektions- Surveillance-System • Entwickelt durch Team um Prof. Dr. Petra Gastmeier und das Nationale Referenzzentrum (NRZ) für Surveillance • Anlehnung an das NNISS Prof. Dr. Petra Gastmeier (heute NHSN) der USA Charité Berlin • Sammelt nosokomiale Infektionsdaten der Teilnehmer und gibt Referenzdaten heraus
§ 23 IfSG Pflicht zur fortlaufenden, hausinternen Erfassung und Dokumentation nosokomialer Infektionen Anzahl Venenkatheter-assoziierter Septikämien, 10 standardisiert auf 1000 Venenkatheterliegetage 8 Zahlen einer Intensivstation mit 29 Betten Rückbericht der Zahlen an den Chefarzt 6 und hygienebeauftragten Arzt 4 2 0
§ 23 IfSG Pflicht zur fortlaufenden, hausinternen Erfassung und Dokumentation nosokomialer Infektionen Anzahl Venenkatheter-assoziierter Septikämien, 10 standardisiert auf 1000 Venenkatheterliegetage Referenzbereich, berechnet von der 8 KISS-Zentrale 4 Median 6 4 2 0
§ 23 IfSG Pflicht zur fortlaufenden, hausinternen Erfassung und Dokumentation nosokomialer Infektionen Anzahl Venenkatheter-assoziierter Septikämien, 10 standardisiert auf 1000 Venenkatheterliegetage 8 Einführung silberbeschichteter Einführung CHX- Einführung 6 Venenkatheter haltiger Verband Membran- konnektor 4 2 0
Was muss erfasst werden? Infektionen (Multi-) resistente Erreger • „Nosokomiale Infektionen • Einzelresistenzen und sind fortlaufend in einer Multiresistenzen bei zahlreichen gesonderten Niederschrift zu bakteriellen Spezies und Candida spp. erfassen…“ • Patienten- (Personen!-bezogen) • Festlegung durch KRINKO • Monatlicher Bericht an klinische (Surveillance-Dokument) Adressaten (meist hygiene- • Keine flächendeckende beauftragter Arzt) Erfassung vorgeschrieben. • Ableitung von Schlussfolgerungen Empfehlung: Rollierend in verschiedenen Klinik- bereichen • In operativen Disziplinen: Indikator-OP-bezogene Erfassung
Detailregelungen: www.rki.de->Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
Aktuellste Festlegung Robert-Koch-Institut: Bundesgesundheitsbl 2013;56:560-583
USA: Offenlegungspflicht gegenüber Staatsbehörden oder Medicare und Medicaid Versicherungen 10 Anzahl Clostridium-difficile-Fälle (CDI) pro 1000 Neuaufnahmen Staatlich 8 berechneter Referenzbereich 6 4 2 0
Insgesamt in 2011 33 neonatale Sepsisfälle, 7 Todesfälle
Seit 2013: Monatlicher Bericht über MRE-Aufkommen an Kliniker gefordert Seit 1.5.2016: Labormeldepflicht für Carbapenem-Resistenz
Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut
Arbeitszimmer von Robert Koch im Robert-Koch-Institut
Gründung der Hygienearbeitsgruppe am Robert- Koch-Institut 1974 Prof. Dr. Georg Henneberg (1908-1996) Frau Prof. Meta Alexander (1924-1999)
Die erste „Richtlinie“ 1976 • Richtlinien-“Text“ erschien erstmals 1976 und erneut 1981 (Bundesgesundheitsbl 1981;13:209-213) • Im Text damals Beschreibung der Hygienefachkraft, der Hygienekommission, des Krankenhaushygienikers, des Hygienebeauftragten • Die Richtlinie wurde dann ergänzt durch „Anlagen“, z. B. Funktionelle und bauliche Anforderungen an Ambulanzen (1979) Bauliche Gestaltung von Pflegeeinheiten (1981) Krankenhaushygiene bei Injektionen und Punktionen (1985) Anforderungen an Schleusen und Umkleideräume (1988) Hygienische Untersuchungen (Anlage 5.6, 1994)
Verankerung der „Richtlinie“ im IfSG § 23 IfSG Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen der Länder • (1) Beim Robert Koch-Institut wird eine Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention eingerichtet. Die Kommission erstellt Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen… • (3) Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten…[u. a. Krankenhäuser] • Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission….beachtet worden sind.
Wo findet man die KRINKO-Empfehlungen? www.rki.de
Wichtige KRINKO-Empfehlungen der letzten Jahre • Hygiene bei Punktionen und Injektionen (2011) • Hygienemaßnahmen bei … multiresistenten Gram-negativen Stäbchen (2012) • Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (gemeinsam mit BfArM)(2012) • Prävention und Kontrolle von MRSA (2014) • Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens (2016) • Prävention von Infektionen, die von Gefäßkathetern ausgehen (2017) • Prävention postoperativer Wundinfektionen (2018) • Prävention der Infektion durch Enterokokken mit speziellen Antibiotikaresistenzen (2018)
Detailgenaue Regelungen, z. B. Gefäßkatheterempfehlung (2017)
Antiseptika-imprägnierte Verbände?
Zeitlicher Abstand zwischen den Empfehlungen: Problem für juristische Bewertungen Punktionen/ Injektionen alt 1985 Wundinfektionen MRSA neu Wundinfektionen alt 2007 2014 neu 2018 Gefäß- Gefäß- katheter katheter alt 2002 neu 2017 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 MRSA Punktionen/ alt Injektionen neu 1999 2011
Zeitlicher Abstand zwischen den Empfehlungen: Problem für juristische Bewertungen Punktionen/ Injektionen alt 1985 Wundinfektionen MRSA neu Wundinfektionen alt 2007 2014 neu 2018 Gefäß- Gefäß- katheter katheter alt 2002 neu 2017 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 MRSA Punktionen/ alt Injektionen neu 1999 2011
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