DAS IFSG UND DIE WICHTIGSTEN EMPFEHLUNGEN DER KRINKO - PROF. DR. MED. M. TRAUTMANN

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DAS IFSG UND DIE WICHTIGSTEN EMPFEHLUNGEN DER KRINKO - PROF. DR. MED. M. TRAUTMANN
Das IfSG und die wichtigsten Empfehlungen der KRINKO

                  Prof. Dr. med. M. Trautmann
        Institut für Krankenhaushygiene – Klinikum Stuttgart
DAS IFSG UND DIE WICHTIGSTEN EMPFEHLUNGEN DER KRINKO - PROF. DR. MED. M. TRAUTMANN
Agenda
• Vorgängergesetz: Das BSeuchG
• Inkrafttreten des IfSG 2001
• Wichtige Vorschriften des IfSG
• Ergänzungen 2001-2018
• Die Stellung der KRINKO
• Die für die Praxis wichtigsten KRINKO-
 Empfehlungen
• Hygienezwischenfall mit Bezug zur KRINKO-
 Richtlinie
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Vorgängergesetz: das Bundesseuchengesetz (BSeuchG)

  • Gesetz wurde 1962 verabschiedet
  • Zahlreiche Erreger und Infektionskrankheiten
    damals noch nicht bekannt, z. B.
  • 1965 hämorrhagische Fieber (Marburg)
  • 1975 Entdeckung der enteralen Yersinien
  • 1976 Legionella-Ausbruch in Philadelphia
  • 1984 HIV entdeckt
  • 1987 EHEC kommt aus den USA zu uns
  • 1992 dramatische Salmonellen-Epidemie
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Vorgängergesetz: das Bundesseuchengesetz (BSeuchG)
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Weitere im BSeuchG nicht erfasste Erreger

                           Hämophilus influenzae war nicht
                           meldepflichtig. Erfolg der Hib-Impfung
                           somit nicht nachvollziehbar

EHEC waren nicht meldepflichtig!
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Das größte Problem zeigte sich 1996

Zahlreiche Medien (hier der „Stern“) berichteten über Infektionsfälle in
Kliniken. Vorwurf an die Bundesregierung: Keine Daten über nosokomiale
Infektionen, da keine Meldepflicht
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Entstehung des IfSG

Arbeit an der Erstellung des
IfSG seit 1996: Horst
Seehofer, Gesundheits-
minister im Kabinett Kohl.
Inkraftsetzung zum 1.1.2001
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IfSG §4: Zuweisung einer zentralen Rolle an das Robert-
                 Koch-Institut (RKI)

RKI erstellt Merkblätter für Ärzte, wertet Meldedaten aus, publiziert
diese periodisch, berät Bundesregierung und Länder zum
Infektionsschutz. Ist Gastgeber für Expertenkommissionen.
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Meldepflichten neu organisiert und erweitert

§ 6 Klinische Meldepflicht         § 7 Labormeldepflicht [neu]

• Die wichtigsten                  • Salmonella spp.
  Kinderkrankheiten                • EHEC-Nachweis aus Stuhl
• Bedrohliche Erkrankungen         • Legionella spp. aus
  (Meningokokkenmeningitis,          respiratorischen oder
  Tollwut, Pest, hämorrhagisches     Sterilmaterialien
  Fieber)
                                   • Influenzavirusnachweis (jede
• Bedrohliche Erkrankung noch        Methode, auch Schnelltest am
  ohne Erreger                       Krankenbett)
• Akute Virushepatitis (A-D)       • Varicella-Zoster-Virus
• Aktive Tuberkulose               • H. influenzae aus Blut und Liquor
• Mikrobielle Lebensmittel-        • MRSA aus Blut und Liquor
  vergiftungen mit ≥2 Fällen
                                   • Seit 2016: Auch Carbapenem-
                                     resistente Gram-negative Erreger
Sommer 2017 und 2018 in
Stuttgart sehr seltsame
Bissverletzungen
Ein Fledermausbiss ist in Deutschland derzeit die
härteste Tollwut-Impfindikation!!
Meldepflicht für das Ereignis nach §6 IfSG
Meldepflicht für nosokomiale Infektionen?

Pro                       Contra

• Länderbehörden und      • Definitionskriterien sind extrem
  Bundesregierung haben     diskussionswürdig
  Zahlen                  • Gesundheitsämter werden über-
                            schwemmt mit Daten, deren Verwaltung
                            viel Zeit in Anspruch nehmen würde
                          • Dialog zwischen Gesundheitsamt und
                            Krankenhaushygieneteam bindet extrem
                            viel Arbeitskraft
                          • Zahlen sind ohne Bezug zu Kranken-
                            hauskennzahlen nicht interpretierbar
                          • Krankenhäuser geraten unter Druck und
                            es entstehen möglicherweise
                            Fehlanreize zur internen Manipulation
Keine Meldepflicht für nosokomiale Infektionen, sondern
              hausinterne „Surveillance“

                             • KISS: Krankenhaus-Infektions-
                               Surveillance-System
                             • Entwickelt durch Team um Prof.
                               Dr. Petra Gastmeier und das
                               Nationale Referenzzentrum
                               (NRZ) für Surveillance
                             • Anlehnung an das NNISS
 Prof. Dr. Petra Gastmeier     (heute NHSN) der USA
 Charité Berlin
                             • Sammelt nosokomiale
                               Infektionsdaten der Teilnehmer
                               und gibt Referenzdaten heraus
§ 23 IfSG Pflicht zur fortlaufenden, hausinternen
 Erfassung und Dokumentation nosokomialer Infektionen

Anzahl Venenkatheter-assoziierter Septikämien,
10
standardisiert auf 1000 Venenkatheterliegetage

 8
                                   Zahlen einer Intensivstation mit 29 Betten
                                   Rückbericht der Zahlen an den Chefarzt
 6                                 und hygienebeauftragten Arzt

 4

 2

 0
§ 23 IfSG Pflicht zur fortlaufenden, hausinternen
 Erfassung und Dokumentation nosokomialer Infektionen

Anzahl Venenkatheter-assoziierter Septikämien,
10
standardisiert auf 1000 Venenkatheterliegetage   Referenzbereich,
                                                 berechnet von der
 8                                               KISS-Zentrale
                                                 4

                                                 Median

 6

 4

 2

 0
§ 23 IfSG Pflicht zur fortlaufenden, hausinternen
 Erfassung und Dokumentation nosokomialer Infektionen

Anzahl Venenkatheter-assoziierter Septikämien,
10
standardisiert auf 1000 Venenkatheterliegetage

 8                Einführung
                  silberbeschichteter     Einführung CHX-    Einführung
 6                Venenkatheter           haltiger Verband   Membran-
                                                             konnektor
 4

 2

 0
Was muss erfasst werden?

Infektionen                      (Multi-) resistente Erreger
• „Nosokomiale Infektionen       • Einzelresistenzen und
  sind fortlaufend in einer        Multiresistenzen bei zahlreichen
  gesonderten Niederschrift zu     bakteriellen Spezies und Candida spp.
  erfassen…“
                                 • Patienten- (Personen!-bezogen)
• Festlegung durch KRINKO
                                 • Monatlicher Bericht an klinische
  (Surveillance-Dokument)
                                   Adressaten (meist hygiene-
• Keine flächendeckende            beauftragter Arzt)
  Erfassung vorgeschrieben.
                                 • Ableitung von Schlussfolgerungen
  Empfehlung: Rollierend in
  verschiedenen Klinik-
  bereichen
• In operativen Disziplinen:
  Indikator-OP-bezogene
  Erfassung
Detailregelungen: www.rki.de->Kommission für
Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
Aktuellste Festlegung

Robert-Koch-Institut: Bundesgesundheitsbl
           2013;56:560-583
USA: Offenlegungspflicht gegenüber Staatsbehörden
        oder Medicare und Medicaid Versicherungen

10     Anzahl Clostridium-difficile-Fälle (CDI) pro 1000 Neuaufnahmen
                                                      Staatlich
 8                                                    berechneter
                                                      Referenzbereich

 6

 4

 2

 0
Insgesamt in 2011
33 neonatale Sepsisfälle, 7 Todesfälle
Seit 2013: Monatlicher Bericht über MRE-Aufkommen an Kliniker gefordert
Seit 1.5.2016: Labormeldepflicht für Carbapenem-Resistenz
Die Kommission für Krankenhaushygiene und
Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut
Arbeitszimmer von Robert Koch im Robert-Koch-Institut
Gründung der Hygienearbeitsgruppe am Robert-
               Koch-Institut 1974

                                Prof. Dr. Georg Henneberg (1908-1996)

Frau Prof. Meta Alexander (1924-1999)
Die erste „Richtlinie“ 1976

• Richtlinien-“Text“ erschien erstmals 1976 und erneut
  1981 (Bundesgesundheitsbl 1981;13:209-213)
• Im Text damals Beschreibung der Hygienefachkraft, der
  Hygienekommission, des Krankenhaushygienikers, des
  Hygienebeauftragten
• Die Richtlinie wurde dann ergänzt durch „Anlagen“, z. B.
   Funktionelle und bauliche Anforderungen an Ambulanzen (1979)
   Bauliche Gestaltung von Pflegeeinheiten (1981)
   Krankenhaushygiene bei Injektionen und Punktionen (1985)
   Anforderungen an Schleusen und Umkleideräume (1988)
   Hygienische Untersuchungen (Anlage 5.6, 1994)
Verankerung der „Richtlinie“ im IfSG
§ 23 IfSG Nosokomiale Infektionen; Resistenzen;
Rechtsverordnungen der Länder
• (1) Beim Robert Koch-Institut wird eine Kommission für
  Krankenhaushygiene und Infektionsprävention eingerichtet. Die
  Kommission erstellt Empfehlungen zur Prävention nosokomialer
  Infektionen…
• (3) Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen,
  dass die nach dem Stand der Wissenschaft erforderlichen
  Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu
  verhüten…[u. a. Krankenhäuser]
• Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft
  wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen
  der Kommission….beachtet worden sind.
Wo findet man die KRINKO-Empfehlungen?

www.rki.de
Wichtige KRINKO-Empfehlungen der letzten Jahre

• Hygiene bei Punktionen und Injektionen (2011)
• Hygienemaßnahmen bei … multiresistenten Gram-negativen
  Stäbchen (2012)
• Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von
  Medizinprodukten (gemeinsam mit BfArM)(2012)
• Prävention und Kontrolle von MRSA (2014)
• Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens
  (2016)
• Prävention von Infektionen, die von Gefäßkathetern
  ausgehen (2017)
• Prävention postoperativer Wundinfektionen (2018)
• Prävention der Infektion durch Enterokokken mit speziellen
  Antibiotikaresistenzen (2018)
Detailgenaue Regelungen, z. B. Gefäßkatheterempfehlung
                       (2017)
Antiseptika-imprägnierte Verbände?
Zeitlicher Abstand zwischen den Empfehlungen:
              Problem für juristische Bewertungen
Punktionen/
Injektionen alt
1985                  Wundinfektionen   MRSA neu   Wundinfektionen
                             alt 2007       2014         neu 2018

                   Gefäß-                     Gefäß-
                  katheter                   katheter
                  alt 2002                  neu 2017

        2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018
  MRSA                          Punktionen/
     alt                    Injektionen neu
   1999                                2011
Zeitlicher Abstand zwischen den Empfehlungen:
              Problem für juristische Bewertungen
Punktionen/
Injektionen alt
1985                  Wundinfektionen   MRSA neu   Wundinfektionen
                             alt 2007       2014         neu 2018

                   Gefäß-                     Gefäß-
                  katheter                   katheter
                  alt 2002                  neu 2017

        2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018
  MRSA                          Punktionen/
     alt                    Injektionen neu
   1999                                2011
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