"Prospekt Zero oder Prospekt Light nach neuem Recht" - Kapitalmarkt-Frühstück am 15. November 2019, Berlin
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„Prospekt Zero oder Prospekt Light nach neuem Recht“ Kapitalmarkt-Frühstück am 15. November 2019, Berlin
Das WpPG wurde in weiten Teilen durch die Verordnung (EU) 2017/1129 („EU-Prospekt- VO“) zum 21.07.2019 ersetzt Ziel ist die „Schaffung einer Kapitalmarktunion“ Einzelne Regelungen gelten bereits seit dem 20. Juli 2017 bzw. 21. Juli 2018; insb: Die prospektfreie Zulassung von gattungsgleichen Wertpapieren im Umfang von 20% der bereits zugelassenen Wertpapiere über einen Zeitraum von 12 Monaten sowie von Aktien, deren Ausgabe auf einem Wandlungs- oder Umtauschrecht beruht, Art. 1 Abs. 5 UAbs. 1 lit. a und b EU-Prospekt- VO. Keine Prospektpflicht für öffentliche Angebote im Gesamtgegenwert von unter EUR 1 Mio. im Zeitraum von 12 Monaten, Art. 1 Abs. 3 EU-Prospekt-VO, wobei gemäß Art. 3 Abs. 2 EU-Prospekt- VO die Mitgliedstaaten diesen Schwellenwert auf bis zu EUR 8 Mio. anheben können, vgl. § 3 Nr. 2 WpPG 3
Rechtsquellen Level 1: EU-Prospektverordnung 2017/1129 „Questions and Answers on the Prospectus Regulation“, („EU-Prospekt-VO“) Version 2 vom 12. Juli 2019 Final Report „Draft regulatory technical standards under Level 2: the Prospectus Regulation“ vom 17. Juli 2018 Zwei delegierte Verordnungen (mit Anlagen) zur EU- Questions and Answers on Prospectuses, 30th updated Prospektverordnung 2017/1129 vom 14. März 2019 version vom 08. April 2019 Level 3: Nationales Recht: Guidelines on risk factors under the Prospectus Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU- Regulation vom 01. Oktober 2019 Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Final Report „ESMA Guidelines on risk factors under the Finanzmarktgesetze vom 10. Juli 2018 (BGBI. I 1102) Prospectus Regulation“ vom 29. März 2019 Gesetz zur weiteren Ausführung der EU- Final Report „Technical advice on Minimum Information Prospektverordnung und zur Änderung von Content for Prospectus Exemption“ vom 29. März 2019 Finanzmarktgesetzen vom 08. Juli 2019 Final Report „Technical advice under the Prospectus Regulation“ vom 28. März 2018 4
Rechtsquellen BaFin: Hinweisschreiben - Aufsichtsrechtliche Einordnung von sog. Initial Coin Offerings (ICOs) zugrunde liegenden Token bzw. Kryptowährungen als Finanzinstrumente im Bereich der Wertpapieraufsicht vom 20. Februar 2018 Merkblatt – Zweites Hinweisschreiben zu Prospekt- und Erlaubnispflichten im Zusammenhang mit der Ausgabe sogenannter Krypto-Token vom 16. August 2019 Neue Regeln für Wertpapierprospekte nach EU-Prospektverordnung 2017/1129 - Frequently Asked Questions vom 29. Juli 2019 Merkblatt – Prüfung von Wertpapierprospekten auf Verständlichkeit vom 16. September 2019 5
Prospektfreie Angebote EUR 8 Mio. „p.A.“ - Emittenten im regulierten Markt / Kreditinstitute (§ 3 Nr. 1 WpPG) - alle Arten von Wertpapieren - Angebot von Wertpapieren an qualifizierte Anleger - Bezugsangebote von Aktien und Wandelanleihen an nicht qualifizierte Anleger - Wertpapier-Informationsblatt (§ 4 WpPG) EUR 8 Mio. „p.A.“ - Kein Finanzintermediär, keine Anlagegrenzen (§ 6 S. 2 WpPG) (§ 3 Nr. 2 WpPG) - Angebot an nicht qualifizierte Anleger im Übrigen (Emissionen ohne Bezugsrecht, primär Anleihen, etc.) - Wertpapier-Informationsblatt (§ 4 WpPG) - über Finanzintermediär (§ 6 S. 1 WpPG) - Anlagegrenzen (max. EUR 25.000; § 6 S. 1 WpPG) EUR 1 Mio. „p.A.“ (Art. 1 Abs. 3 - Wertpapier-Informationsblatt (§ 4 Abs. 1 S. 2 WpPG) ProspektVO) 8
Beispiel 8 Mio. KE Zulassung Bezug max. 20 % ! 8 Mio. Wandler Bezug 8 Mio. KE Bezug 10 % KE 2 Mio. Aktien 20 Mio. Aktien Januar März Juni September 9
Wertpapierinformationsblatt Inhalt des WIB (§ 4 WpPG) - Bezeichnung und ISIN - Funktionsweise des Wertpapiers und damit verbundene Rechte - Angaben zur Identität des Anbieters, des Emittenten einschließlich seiner Geschäftstätigkeit und eines etwaigen Garantiegebers - Mit dem Wertpapier, dem Emittenten und einem etwaigen Garantiegeber verbundene Risiken - Auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses berechneter Verschuldungsgrad des Emittenten und eines etwaigen Garantiegebers - Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen - Mit dem Wertpapier verbundene Kosten und Provisionen - Angebotskonditionen einschließlich des Emissionsvolumens - Geplante Verwendung des voraussichtlichen Nettoemissionserlöses - Warnhinweis: „Der Erwerb dieses Wertpapiers ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.” - Hinweise, dass BaFin die inhaltliche Richtigkeit nicht prüft, kein Prospekt vorliegt, Hinweis auf letzten Jahresabschluss des Emittenten und eines etwaigen Garantiegebers - Hinweis auf Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche auf Grundlage des WIB 10
Wertpapierinformationsblatt 11
III. Was muss rein oder auch … 12
Darstellung der Risikofaktoren Erläuterung Auswirkungen auf Emittent / Wertpapiere Art. 16 ProspektVO i.V.m. präzise und ESMA Final Report Guidelines knapp on risk factors under the Prospectus Risikodarstellung Regulation, ESMA 31-62-1217 vom 29. März 2019 max. 15 wesentlichste in Bestätigung durch Zusammenfassung (Art. 7 übrigen Prospekt Abs. 10 ProspVO) 13
Darstellung der Risikofaktoren Kenntlichmachung durch Bewertung geeignete Überschriften Wesentlichkeit (Abstände, Fettdruck) „gering“, „mittel“ „hoch“ möglich - nicht verpflichtend Wesentlichkeit 1. Risiken in Bezug auf den 2. Risiken in Bezug auf die Emittenten Wertpapiere Kategorie 1 Kategorie 1 Subkategorie 1 Subkategorie 1 1. Wahrscheinlichkeit des Eintritts … … 2. Ausmaß der negativen Kategorie 2 Kategorie 2 Auswirkungen Subkategorie … begrenzte (i.d.R. ≤ 10) Anzahl von Kategorien Subkategorien möglich aber nicht verpflichtend 14
Darstellung der Risikofaktoren Ziele Ausufernde generische Darstellung von Risikofaktoren soll verhindert werden Möglichst präzise, kurze Darstellung der Risikofaktoren Dadurch vereinfachte Verständlichkeit Dadurch verbesserte Informationslage des Anlegers für Anlageentscheidung Folgen für den Emittenten Haftungsrisiko durch fehlerhafte Bewertung bzw. Veränderung des Risikoprofils Nachtragspflicht bzgl. fehlerhafter Bewertung oder Veränderung des Risikoprofils 15
Zusammenfassung Inhaltliche Neuordnung orientiert sich am Basisinformationsblatt (key information document) nach der Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte („PRIIP-VO“) Gewährleistung einer besseren Vergleichbarkeit im Sinne des Anlegerschutzes Umfang von max. 7 DIN-A4 Seiten (Art. 7 Abs. 3 ProspektVO) (wenige Ausnahmen) Keine Querverweise 16
Zusammenfassung Einleitung mit Emittenten- Wertpapier- Informationen Warnhinweisen Information informationen über Angebot Zulassung - Bezeichnung und - Wer ist Emittent? - Was sind die - Welche ISIN - Was sind die wichtigsten Konditionen und - Kontaktdaten des wesentlichen Merkmale der welcher Zeitplan? Emittenten/Zu- Finanz- Wertpapiere? - Wer ist Anbieter/ lassungsantrag- informationen? - Wo werden sie Zulassungsantrags stellers) - Was sind die gehandelt? -steller? - Kontaktdaten der zentralen Risiken? - Wird eine Garantie - Weshalb wird der BaFin gestellt? Prospekt erstellt? - Datum der Billigung - Was sind die - Warnhinweise zentralen Risiken? 17
Finanzinformationen für den Prospekt Jahres- / Konzernabschlüsse Zwischenabschlüsse unverändert Pro-Forma-Abschlüsse 90-Tages-Zahlen - keine WP-Bescheinigung mehr - aber: Prüfung im Rahmen des Comfort Letters zu Gewinnprognosen bedenken - erhöhte Haftung zu bedenken 18
IV. Wachsen und Zweittäter werden belohnt oder auch … 19
EU Wachstumsprospekt 1. KMU 2 von 3 Bedingungen (i) Ø weniger als 250 Beschäftige Ø Marktkapitalisierung von weniger als EUR (ii) Gesamtbilanzsumme max. EUR 43 Mio. oder 200 Mio. in den letzten 3 Kalenderjahren (iii)Jahresnettoumsatz max. EUR 50 Mio. 2. Angebot im KMU Wachstumsmarkt (i) Wertpapiere des Emittenten werden in einem EU Wachstumsmarkt gehandelt oder sollen Marktsegment Scale hat einen gehandelt werden Antrag auf Zulassung als (ii) Ø Marktkapitalisierung von weniger als EUR 500 Mio. in den letzten 3 Kalenderjahren EU Wachstumsmarkt gestellt 3. Angebot von max. EUR 20 Mio. (i) Gesamtgegenwert über 12 Monate von max. EUR 20 Mio. (ii) Keine Wertpapiere des Emittenten werden an einem MTF gehandelt (iii)Beschäftigungszahl bis zu 499 Inhalt: Entschlackung des bisherigen KMU-Prospekts 20
Sekundäremissionen einschl. Bezugsrechtsemissionen 1. Bezugsrechtsemissionen - bei Aktien prospektfrei für weniger als EUR 8 Mio. 2. Sekundäremissionen - Anwendungsbereich Heutige Wertpapiere Angebotene Wertpapiere - seit 18 Monaten - werden gehandelt im geregelten Markt fungibel mit den heutigen Wertpapieren oder KMU Wachstumsmarkt oder die heutigen Wertpapiere selbst Aktien, die im geregelten Markt oder Emission von Anleihen KMU Wachstumsmarkt gehandelt werden 3. Sekundäremissionen - Inhalte des Prospekt Fokus Aussichten des Emittenten - seit letztem geprüften JA: Organisationsstruktur, bedeutende Änderungen in der Geschäftstätigkeit und wesentliche Märkte, Strategie, Geschäfts- und Finanzlage, Finanzlage Ziele Eigenkapitalausstattung, mit Wertpapieren verbundene Rechte - seit letztem Abschluss: Regelungsumfeld, Bezüge Gründe für die Emission und Auswirkungen Investitionen und Geschäfte mit und Vergünstigungen, verbundenen Parteien Praktiken, Zusätzlich - Finanzinformationen der letzten Beschäftigungen, Satzung, Zusammenfassung, der in den letzten 12 Monaten 12 Monate vor Billigung Aktienkapital offengelegten und noch relevanten Informationen nach - Bestimmte wesentliche Verträge der MAR (Adhocs, wohl auch Directors‘ Dealings) 21
V. Was man sonst noch wissen sollte oder auch … 22
Fristen Prüffrist im Billigungsverfahren für Erstemissionen verkürzt sich für Folgeeinreichungen ab 21. Juli 2019 auf 10 Arbeitstage anstelle von 20 Werktagen Veröffentlichungsfrist bei öffentlichem Erstangebot einer Gattung von Aktien, Art. 21 Abs. 1 Unterabs. 2 EU-Prospekt-VO jetzt 6 Arbeitstage anstelle von 6 Werktagen Billigungsfrist der BaFin für Nachträge zum Prospekt verkürzt sich auf 5 Arbeitstage anstelle von 7 Werktagen Widerrufsfrist nach erfolgtem Nachtrag jetzt 2 Arbeitstage anstelle von 2 Werktagen 23
Änderungen bzgl. der Nachtragspflicht Finanzintermediäre müssen Anleger über die Veröffentlichung eines Nachtrags am Tag seiner Veröffentlichung informieren und anbieten, bei der Ausübung des Widerrufsrechts „behilflich“ zu sein, Art. 23 Abs. 3 EU-Prospekt-VO; auch Emittenten müssen informieren. 24
VI. Und jetzt kommt nur noch… 25
Ansprechpartner Dr. Anne de Boer, LL.M. (RSA) Rechtsanwältin / Partnerin Kompetenzen Gesellschafts- & Kapitalmarktrecht insbesondere Anleiheplatzierungen Mergers & Acquisitions (Alternative) Finanzierung von Unternehmen Wertpapiertechnik Veröffentlichungen „Sekundäremissionen – Erleichterungen durch das neue Wertpapierprospektrecht“ in Going Public, August 2019 „Erleichterungen durch das neue Wertpapierprospektrecht: der EU Wachstumsprospekt“, in Bondguide, Juni 2019 Stuttgart „ESMA und EBA empfehlen einheitliche Rechtsgrundsätze für Krypto-Assetzs und ICOs, in Augustenstraße 1 Bondguide Februar 2019 70178 Stuttgart Emissionen von weniger als 8 Mio. EUR – mit oder ohne Prospekt?, in Bondguide September 2018 „Anleihen mit Sicherheitenstrukturen – Ein zunehmend beliebteres Finanzierungsinstrument“, T +49 711 22 04 579-51 BondGuide, Special „Anleihen 2018“/Platzierung und Handel (Sickinger/de Boer) F +49 711 22 04 579-44 weitere regelmäßige Veröffentlichungen zu Finanzierungsfragen a.deboer@heuking.de Regelmäßige Beiträge auf Veranstaltungen zum Thema Finanzierung & Kapitalmarkt, u.a. Structured Finance, Wirtschaftsrat, Expo, Immobilienforum Stuttgart Sonstiges Mitglied im Landesvorstand des Wirtschaftsrats Baden Württemberg Regelmäßige Veranstaltungen und Beiträge zum Thema Finanzierung & Kapitalmarkt und Corporate (u.a. Structured Finance, Wirtschaftsrat, Expo, Immobilienforum Stuttgart 2019) 26
Ansprechpartner Boris Dürr Rechtsanwalt / Partner Kompetenzen Börseneinführungen und Anleiheplatzierungen Mergers & Acquisitions Private Equity Aktien- und Kapitalmarktrecht Veröffentlichungen Kommentierung der §§ 133 –141 AktG (Stimmrecht, Vorzugsaktien) und §§ 183 – 206 AktG (ordentliche Kapitalerhöhung, bedingte Kapitalerhöhung, genehmigtes Kapital) in Wachter, Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Auflage 2014 München Stimmverbot für Vorstände und Aufsichtsräte auch bei Absicht der Stimmabgabe für Sonderprüfung, EWiR 2011, 69 Prinzregentenstraße 48 Verbot der Einlagenrückgewähr gilt im faktischen Konzern nur eingeschränkt, GWR 2010, 62 80538 München Durchführung einer "Bis-zu-Kapitalerhöhung" nur innerhalb eines begrenzten Zeitraums zulässig, GWR 2009, 375 T +49 89 54031 232 Gewährung eines Greenshoe aus genehmigtem Kapital zulässig, GWR 2009, 112 F +49 89 54031 532 Sonstiges Aufsichtsratsvorsitzender bzw. Aufsichtsratsmitglied diverser Aktiengesellschaften b.duerr@heuking.de Referent bei diversen Seminaren zu aktien- und kapitalmarktrechtlichen Themen Empfohlen in JUVE 2015/2016 und 2014/2015 für die Bereiche M&A und Private Equity (Zitat: „hohe fachl. Kompetenz, umfangreiche Transaktionserfahrung, sehr pragmatisch, hohe Verfügbarkeit“, Mandant) 27
Ansprechpartner Dr. Thorsten Kuthe Rechtsanwalt / Partner Kompetenzen Gesellschafts- & Kapitalmarktrecht einschließlich IPO / Anleihe (Alternative) Finanzierung von Unternehmen Kapitalmarktrechtliche Compliance Veröffentlichungen Mitherausgeber Szesny/Kuthe, Kapitalmarkt-Compliance, 2. Auflage 2018 „In der (Melde-)Pflicht – Directors‘-Dealing-Meldungen im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsmodellen“, BondGuide Special „Anleihen 2018“ „Initial Coin Offerings“, GoingPublic Magazin Special „Kapitalmarktrecht 2018“ „Anleiheemissionen und (Schuldschein-)Darlehen auf dem digitalen Marktplatz – effizient, Köln kostengünstig, transparent und direkt“, Bond Guide Law Corner, Ausgabe 7/2018 Magnusstraße 13 50672 Köln Sonstiges Tel.: +49 221 2052 476 Empfohlen von JUVE, Legal 500, Chambers Global, Chambers Global Europe, Who‘s Who Legal Fax: +49 221 2052 1 Lehrbeauftragter für Kapitalmarktrecht an der Hochschule Fresenius Email: t.kuthe@heuking.de 28
Ansprechpartner Michael Neises Rechtsanwalt / Partner Kompetenzen Börseneinführungen und Anleiheplatzierungen Mergers & Acquisitions Finanzierungen Aktien- und Kapitalmarkrecht Veröffentlichungen Covenant-Lite und Covenant-Loose-Finanzierungen, 25. April 2019 “Fintech 2018”, Chambers and Partners, 22. September 2017 “Achtung, kleingedruckt! – Kreditverträge enthalten Auflagen. Damit diese nicht einengen, sollten Frankfurt am Main Mittelständler genau deren Ausgestaltung achten.” Markt und Mittelstand, Juni 2017 Goetheplatz 5-7 60313 Frankfurt am Main Sonstiges Aufsichtsratsvorsitzender FIB Management AG, Frankfurt am Main Tel.: +49 69 97561 303 Sprecher bei Konferenzen (z.B. Structured Finance Konferenz, Stuttgart, 2019, 2018, 2017, 2016: Fax: +49 69 97561 200 Experten- Gespräche zum Thema „Trends bei Covenants, Covenant-Lite und Covenant-Loose Email: m.neises@heuking.de Finanzierungen“) Empfohlen in Best Lawyers in Germany 2019 Empfohlen in Legal500 EMA 2019 für den Bereich "Banking and Finance: Lending and Borrowing“ Empfohlen in Legal500 Deutschland im Bereich "Bank- und Finanzrecht: Kreditrecht" 29
Ansprechpartner Dr. Mirko Sickinger, LL.M. Rechtsanwalt / Partner Kompetenzen Börseneinführungen und Anleiheplatzierungen Mergers & Acquisitions Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht Venture Capital und Private Equity Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen Veröffentlichungen „Anleihen mit Sicherheitenstrukturen – Ein zunehmend beliebteres Finanzierungsinstrument“, BondGuide, Special „Anleihen 2018“/Platzierung und Handel (Sickinger/de Boer) Köln „Good News – Bad News: Besonderheiten der Ad-hoc-Pflicht bei Anleiheemittenten“, BondGuide, 04/2018 (Sickinger/Scholz) Magnusstraße 13 „Neue Mitspracherechte bei Related-Party Transactions?“, HV MAGAZIN Sonderausgabe 50672 Köln HV-Recht S1/2018 (Sickinger/Pfeufer) T +49 221 20 52-596 „Das Börsensegment Scale: Eine Zwischenbilanz“, Börsen-Zeitung Spezial, 6. Dezember 2017 „Erfolgreicher Wechsel in das Segment Scale“, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung F +49 221 20 52-1 Verlagsspezial / Mittelstandsfinanzierung / 5. November 2017 Frankfurt am Main „Market Sounding - Ausnahme vom Verbot der unbefugten Weitergabe von Insiderinformationen“, GoingPublic - Special „Kapitalmarktrecht 2016" (Sickinger/Pfeufer) Goetheplatz 5-7 „Anleihen für Immobiliengesellschaften“, FINANCE - Sonderbeilage zur 11. Structured 60313 Frankfurt am Main FINANCE, 11/12 2015 T +49 69 97561-304 „Kommentar zum Umwandlungsgesetz“, (Co-Autor) Kallmeyer, 6. Auflage 2016 F +49 69 97561-200 „Anwaltshandbuch Aktienrecht“, Co-Autor, 3. Auflage 2018 m.sickinger@heuking.de Sonstiges Empfohlen von führenden Fachveröffentlichungen: JUVE Rechtsmarkt, Wirtschaftswoche Guide M&A und Corporate Finance Mitherausgeber der „BOARD - Zeitschrift für Aufsichtsräte in Deutschland“ Mitglied im Vorstand des Arbeitskreises deutscher Aufsichtsrat e.V. („AdAR“) 30
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