"Prospekt Zero oder Prospekt Light nach neuem Recht" - Kapitalmarkt-Frühstück am 15. November 2019, Berlin
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„Prospekt Zero oder Prospekt Light nach neuem Recht“ Kapitalmarkt-Frühstück am 15. November 2019, Berlin
Das WpPG wurde in weiten Teilen durch die Verordnung (EU) 2017/1129 („EU-Prospekt-
VO“) zum 21.07.2019 ersetzt
Ziel ist die „Schaffung einer Kapitalmarktunion“
Einzelne Regelungen gelten bereits seit dem 20. Juli 2017 bzw. 21. Juli 2018; insb:
Die prospektfreie Zulassung von gattungsgleichen Wertpapieren im Umfang von 20% der bereits
zugelassenen Wertpapiere über einen Zeitraum von 12 Monaten sowie von Aktien, deren Ausgabe
auf einem Wandlungs- oder Umtauschrecht beruht, Art. 1 Abs. 5 UAbs. 1 lit. a und b EU-Prospekt-
VO.
Keine Prospektpflicht für öffentliche Angebote im Gesamtgegenwert von unter EUR 1 Mio. im
Zeitraum von 12 Monaten, Art. 1 Abs. 3 EU-Prospekt-VO, wobei gemäß Art. 3 Abs. 2 EU-Prospekt-
VO die Mitgliedstaaten diesen Schwellenwert auf bis zu EUR 8 Mio. anheben können, vgl. § 3 Nr. 2
WpPG
3Rechtsquellen
Level 1:
EU-Prospektverordnung 2017/1129 „Questions and Answers on the Prospectus Regulation“,
(„EU-Prospekt-VO“) Version 2 vom 12. Juli 2019
Final Report „Draft regulatory technical standards under
Level 2:
the Prospectus Regulation“ vom 17. Juli 2018
Zwei delegierte Verordnungen (mit Anlagen) zur EU-
Questions and Answers on Prospectuses, 30th updated
Prospektverordnung 2017/1129 vom 14. März 2019
version vom 08. April 2019
Level 3:
Nationales Recht:
Guidelines on risk factors under the Prospectus
Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-
Regulation vom 01. Oktober 2019
Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer
Final Report „ESMA Guidelines on risk factors under the Finanzmarktgesetze vom 10. Juli 2018 (BGBI. I 1102)
Prospectus Regulation“ vom 29. März 2019
Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-
Final Report „Technical advice on Minimum Information Prospektverordnung und zur Änderung von
Content for Prospectus Exemption“ vom 29. März 2019 Finanzmarktgesetzen vom 08. Juli 2019
Final Report „Technical advice under the Prospectus
Regulation“ vom 28. März 2018
4Rechtsquellen
BaFin:
Hinweisschreiben - Aufsichtsrechtliche Einordnung von sog. Initial Coin Offerings (ICOs) zugrunde liegenden Token
bzw. Kryptowährungen als Finanzinstrumente im Bereich der Wertpapieraufsicht vom 20. Februar 2018
Merkblatt – Zweites Hinweisschreiben zu Prospekt- und Erlaubnispflichten im Zusammenhang mit der Ausgabe
sogenannter Krypto-Token vom 16. August 2019
Neue Regeln für Wertpapierprospekte nach EU-Prospektverordnung 2017/1129 - Frequently Asked Questions vom
29. Juli 2019
Merkblatt – Prüfung von Wertpapierprospekten auf Verständlichkeit vom 16. September 2019
5Prospektfreie Angebote
EUR 8 Mio. „p.A.“ - Emittenten im regulierten Markt / Kreditinstitute
(§ 3 Nr. 1 WpPG) - alle Arten von Wertpapieren
- Angebot von Wertpapieren an qualifizierte Anleger
- Bezugsangebote von Aktien und Wandelanleihen an nicht
qualifizierte Anleger
- Wertpapier-Informationsblatt (§ 4 WpPG)
EUR 8 Mio. „p.A.“ - Kein Finanzintermediär, keine Anlagegrenzen (§ 6 S. 2 WpPG)
(§ 3 Nr. 2 WpPG)
- Angebot an nicht qualifizierte Anleger im Übrigen (Emissionen
ohne Bezugsrecht, primär Anleihen, etc.)
- Wertpapier-Informationsblatt (§ 4 WpPG)
- über Finanzintermediär (§ 6 S. 1 WpPG)
- Anlagegrenzen (max. EUR 25.000; § 6 S. 1 WpPG)
EUR 1 Mio. „p.A.“
(Art. 1 Abs. 3 - Wertpapier-Informationsblatt (§ 4 Abs. 1 S. 2 WpPG)
ProspektVO)
8Beispiel
8 Mio. KE
Zulassung Bezug
max. 20 % !
8 Mio.
Wandler
Bezug
8 Mio. KE
Bezug
10 % KE
2 Mio. Aktien
20 Mio.
Aktien
Januar März Juni September
9Wertpapierinformationsblatt
Inhalt des WIB (§ 4 WpPG)
- Bezeichnung und ISIN
- Funktionsweise des Wertpapiers und damit verbundene Rechte
- Angaben zur Identität des Anbieters, des Emittenten einschließlich seiner Geschäftstätigkeit und eines
etwaigen Garantiegebers
- Mit dem Wertpapier, dem Emittenten und einem etwaigen Garantiegeber verbundene Risiken
- Auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses berechneter Verschuldungsgrad des
Emittenten und eines etwaigen Garantiegebers
- Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen
- Mit dem Wertpapier verbundene Kosten und Provisionen
- Angebotskonditionen einschließlich des Emissionsvolumens
- Geplante Verwendung des voraussichtlichen Nettoemissionserlöses
- Warnhinweis: „Der Erwerb dieses Wertpapiers ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum
vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.”
- Hinweise, dass BaFin die inhaltliche Richtigkeit nicht prüft, kein Prospekt vorliegt, Hinweis auf letzten
Jahresabschluss des Emittenten und eines etwaigen Garantiegebers
- Hinweis auf Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche auf Grundlage des WIB
10Wertpapierinformationsblatt
11III. Was muss rein oder auch …
12Darstellung der Risikofaktoren
Erläuterung
Auswirkungen
auf Emittent /
Wertpapiere
Art. 16
ProspektVO i.V.m. präzise und
ESMA Final
Report Guidelines knapp
on risk factors
under the
Prospectus Risikodarstellung
Regulation, ESMA
31-62-1217 vom
29. März 2019
max. 15 wesentlichste in Bestätigung durch
Zusammenfassung (Art. 7 übrigen Prospekt
Abs. 10 ProspVO)
13Darstellung der Risikofaktoren
Kenntlichmachung durch Bewertung
geeignete Überschriften Wesentlichkeit
(Abstände, Fettdruck) „gering“, „mittel“
„hoch“ möglich - nicht
verpflichtend
Wesentlichkeit
1. Risiken in Bezug auf den 2. Risiken in Bezug auf die
Emittenten Wertpapiere
Kategorie 1 Kategorie 1
Subkategorie 1 Subkategorie 1 1. Wahrscheinlichkeit des Eintritts
… … 2. Ausmaß der negativen
Kategorie 2 Kategorie 2
Auswirkungen
Subkategorie …
begrenzte (i.d.R. ≤ 10)
Anzahl von Kategorien
Subkategorien möglich
aber nicht verpflichtend
14Darstellung der Risikofaktoren
Ziele
Ausufernde generische Darstellung von Risikofaktoren soll verhindert werden
Möglichst präzise, kurze Darstellung der Risikofaktoren
Dadurch vereinfachte Verständlichkeit
Dadurch verbesserte Informationslage des Anlegers für Anlageentscheidung
Folgen für den Emittenten
Haftungsrisiko durch fehlerhafte Bewertung bzw. Veränderung des Risikoprofils
Nachtragspflicht bzgl. fehlerhafter Bewertung oder Veränderung des Risikoprofils
15Zusammenfassung
Inhaltliche Neuordnung orientiert sich am Basisinformationsblatt (key information document)
nach der Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für
Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte („PRIIP-VO“)
Gewährleistung einer besseren Vergleichbarkeit im Sinne des Anlegerschutzes
Umfang von max. 7 DIN-A4 Seiten (Art. 7 Abs. 3 ProspektVO) (wenige Ausnahmen)
Keine Querverweise
16Zusammenfassung
Einleitung mit Emittenten- Wertpapier- Informationen
Warnhinweisen Information informationen über Angebot
Zulassung
- Bezeichnung und - Wer ist Emittent? - Was sind die - Welche
ISIN - Was sind die wichtigsten Konditionen und
- Kontaktdaten des wesentlichen Merkmale der welcher Zeitplan?
Emittenten/Zu- Finanz- Wertpapiere? - Wer ist Anbieter/
lassungsantrag- informationen? - Wo werden sie Zulassungsantrags
stellers) - Was sind die gehandelt? -steller?
- Kontaktdaten der zentralen Risiken? - Wird eine Garantie - Weshalb wird der
BaFin gestellt? Prospekt erstellt?
- Datum der Billigung - Was sind die
- Warnhinweise zentralen Risiken?
17Finanzinformationen für den Prospekt
Jahres- / Konzernabschlüsse
Zwischenabschlüsse
unverändert
Pro-Forma-Abschlüsse
90-Tages-Zahlen
- keine WP-Bescheinigung mehr
- aber: Prüfung im Rahmen des Comfort Letters zu
Gewinnprognosen
bedenken
- erhöhte Haftung zu bedenken
18IV. Wachsen und Zweittäter werden belohnt oder auch …
19EU Wachstumsprospekt
1. KMU
2 von 3 Bedingungen
(i) Ø weniger als 250 Beschäftige Ø Marktkapitalisierung von weniger als EUR
(ii) Gesamtbilanzsumme max. EUR 43 Mio.
oder 200 Mio. in den letzten 3 Kalenderjahren
(iii)Jahresnettoumsatz max. EUR 50 Mio.
2. Angebot im KMU Wachstumsmarkt
(i) Wertpapiere des Emittenten werden in einem EU Wachstumsmarkt gehandelt oder sollen Marktsegment Scale hat einen
gehandelt werden Antrag auf Zulassung als
(ii) Ø Marktkapitalisierung von weniger als EUR 500 Mio. in den letzten 3 Kalenderjahren EU Wachstumsmarkt gestellt
3. Angebot von max. EUR 20 Mio.
(i) Gesamtgegenwert über 12 Monate von max. EUR 20 Mio.
(ii) Keine Wertpapiere des Emittenten werden an einem MTF gehandelt
(iii)Beschäftigungszahl bis zu 499
Inhalt: Entschlackung des bisherigen KMU-Prospekts
20Sekundäremissionen einschl. Bezugsrechtsemissionen
1. Bezugsrechtsemissionen - bei Aktien prospektfrei für weniger als EUR 8 Mio.
2. Sekundäremissionen - Anwendungsbereich
Heutige Wertpapiere Angebotene Wertpapiere
- seit 18 Monaten -
werden gehandelt im geregelten Markt fungibel mit den heutigen Wertpapieren
oder KMU Wachstumsmarkt oder
die heutigen Wertpapiere selbst
Aktien, die im geregelten Markt oder Emission von Anleihen
KMU Wachstumsmarkt gehandelt
werden
3. Sekundäremissionen - Inhalte des Prospekt
Fokus
Aussichten des Emittenten - seit letztem geprüften JA:
Organisationsstruktur,
bedeutende Änderungen in der Geschäftstätigkeit und wesentliche Märkte, Strategie,
Geschäfts- und Finanzlage,
Finanzlage Ziele
Eigenkapitalausstattung,
mit Wertpapieren verbundene Rechte - seit letztem Abschluss:
Regelungsumfeld, Bezüge
Gründe für die Emission und Auswirkungen Investitionen und Geschäfte mit
und Vergünstigungen,
verbundenen Parteien
Praktiken,
Zusätzlich - Finanzinformationen der letzten
Beschäftigungen, Satzung,
Zusammenfassung, der in den letzten 12 Monaten 12 Monate vor Billigung
Aktienkapital
offengelegten und noch relevanten Informationen nach - Bestimmte wesentliche Verträge
der MAR (Adhocs, wohl auch Directors‘ Dealings)
21V. Was man sonst noch wissen sollte oder auch …
22Fristen
Prüffrist im Billigungsverfahren für Erstemissionen verkürzt sich für Folgeeinreichungen ab 21.
Juli 2019 auf 10 Arbeitstage anstelle von 20 Werktagen
Veröffentlichungsfrist bei öffentlichem Erstangebot einer Gattung von Aktien, Art. 21 Abs. 1
Unterabs. 2 EU-Prospekt-VO jetzt 6 Arbeitstage anstelle von 6 Werktagen
Billigungsfrist der BaFin für Nachträge zum Prospekt verkürzt sich auf 5 Arbeitstage anstelle
von 7 Werktagen
Widerrufsfrist nach erfolgtem Nachtrag jetzt 2 Arbeitstage anstelle von 2 Werktagen
23Änderungen bzgl. der Nachtragspflicht
Finanzintermediäre müssen Anleger über die Veröffentlichung eines Nachtrags am Tag seiner
Veröffentlichung informieren und anbieten, bei der Ausübung des Widerrufsrechts „behilflich“
zu sein, Art. 23 Abs. 3 EU-Prospekt-VO;
auch Emittenten müssen informieren.
24VI. Und jetzt kommt nur noch…
25Ansprechpartner
Dr. Anne de Boer, LL.M. (RSA)
Rechtsanwältin / Partnerin
Kompetenzen
Gesellschafts- & Kapitalmarktrecht insbesondere Anleiheplatzierungen
Mergers & Acquisitions
(Alternative) Finanzierung von Unternehmen
Wertpapiertechnik
Veröffentlichungen
„Sekundäremissionen – Erleichterungen durch das neue Wertpapierprospektrecht“ in Going Public,
August 2019
„Erleichterungen durch das neue Wertpapierprospektrecht: der EU Wachstumsprospekt“, in
Bondguide, Juni 2019
Stuttgart „ESMA und EBA empfehlen einheitliche Rechtsgrundsätze für Krypto-Assetzs und ICOs, in
Augustenstraße 1 Bondguide Februar 2019
70178 Stuttgart Emissionen von weniger als 8 Mio. EUR – mit oder ohne Prospekt?, in Bondguide September 2018
„Anleihen mit Sicherheitenstrukturen – Ein zunehmend beliebteres Finanzierungsinstrument“,
T +49 711 22 04 579-51 BondGuide, Special „Anleihen 2018“/Platzierung und Handel (Sickinger/de Boer)
F +49 711 22 04 579-44 weitere regelmäßige Veröffentlichungen zu Finanzierungsfragen
a.deboer@heuking.de Regelmäßige Beiträge auf Veranstaltungen zum Thema Finanzierung & Kapitalmarkt, u.a. Structured
Finance, Wirtschaftsrat, Expo, Immobilienforum Stuttgart
Sonstiges
Mitglied im Landesvorstand des Wirtschaftsrats Baden Württemberg
Regelmäßige Veranstaltungen und Beiträge zum Thema Finanzierung & Kapitalmarkt und Corporate
(u.a. Structured Finance, Wirtschaftsrat, Expo, Immobilienforum Stuttgart 2019)
26Ansprechpartner
Boris Dürr
Rechtsanwalt / Partner
Kompetenzen
Börseneinführungen und Anleiheplatzierungen
Mergers & Acquisitions
Private Equity
Aktien- und Kapitalmarktrecht
Veröffentlichungen
Kommentierung der §§ 133 –141 AktG (Stimmrecht, Vorzugsaktien) und §§ 183 – 206 AktG
(ordentliche Kapitalerhöhung, bedingte Kapitalerhöhung, genehmigtes Kapital) in Wachter,
Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Auflage 2014
München Stimmverbot für Vorstände und Aufsichtsräte auch bei Absicht der Stimmabgabe für Sonderprüfung,
EWiR 2011, 69
Prinzregentenstraße 48 Verbot der Einlagenrückgewähr gilt im faktischen Konzern nur eingeschränkt, GWR 2010, 62
80538 München Durchführung einer "Bis-zu-Kapitalerhöhung" nur innerhalb eines begrenzten Zeitraums zulässig,
GWR 2009, 375
T +49 89 54031 232
Gewährung eines Greenshoe aus genehmigtem Kapital zulässig, GWR 2009, 112
F +49 89 54031 532
Sonstiges
Aufsichtsratsvorsitzender bzw. Aufsichtsratsmitglied diverser Aktiengesellschaften
b.duerr@heuking.de Referent bei diversen Seminaren zu aktien- und kapitalmarktrechtlichen Themen
Empfohlen in JUVE 2015/2016 und 2014/2015 für die Bereiche M&A und Private Equity
(Zitat: „hohe fachl. Kompetenz, umfangreiche Transaktionserfahrung, sehr pragmatisch,
hohe Verfügbarkeit“, Mandant)
27Ansprechpartner
Dr. Thorsten Kuthe
Rechtsanwalt / Partner
Kompetenzen
Gesellschafts- & Kapitalmarktrecht einschließlich IPO / Anleihe
(Alternative) Finanzierung von Unternehmen
Kapitalmarktrechtliche Compliance
Veröffentlichungen
Mitherausgeber Szesny/Kuthe, Kapitalmarkt-Compliance, 2. Auflage 2018
„In der (Melde-)Pflicht – Directors‘-Dealing-Meldungen im Zusammenhang mit aktienbasierten
Vergütungsmodellen“, BondGuide Special „Anleihen 2018“
„Initial Coin Offerings“, GoingPublic Magazin Special „Kapitalmarktrecht 2018“
„Anleiheemissionen und (Schuldschein-)Darlehen auf dem digitalen Marktplatz – effizient,
Köln kostengünstig, transparent und direkt“, Bond Guide Law Corner, Ausgabe 7/2018
Magnusstraße 13
50672 Köln
Sonstiges
Tel.: +49 221 2052 476 Empfohlen von JUVE, Legal 500, Chambers Global, Chambers Global Europe, Who‘s Who Legal
Fax: +49 221 2052 1 Lehrbeauftragter für Kapitalmarktrecht an der Hochschule Fresenius
Email: t.kuthe@heuking.de
28Ansprechpartner
Michael Neises
Rechtsanwalt / Partner
Kompetenzen
Börseneinführungen und Anleiheplatzierungen
Mergers & Acquisitions
Finanzierungen
Aktien- und Kapitalmarkrecht
Veröffentlichungen
Covenant-Lite und Covenant-Loose-Finanzierungen, 25. April 2019
“Fintech 2018”, Chambers and Partners, 22. September 2017
“Achtung, kleingedruckt! – Kreditverträge enthalten Auflagen. Damit diese nicht einengen, sollten
Frankfurt am Main Mittelständler genau deren Ausgestaltung achten.” Markt und Mittelstand, Juni 2017
Goetheplatz 5-7
60313 Frankfurt am Main Sonstiges
Aufsichtsratsvorsitzender FIB Management AG, Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 97561 303 Sprecher bei Konferenzen (z.B. Structured Finance Konferenz, Stuttgart, 2019, 2018, 2017, 2016:
Fax: +49 69 97561 200 Experten- Gespräche zum Thema „Trends bei Covenants, Covenant-Lite und Covenant-Loose
Email: m.neises@heuking.de Finanzierungen“)
Empfohlen in Best Lawyers in Germany 2019
Empfohlen in Legal500 EMA 2019 für den Bereich "Banking and Finance: Lending and Borrowing“
Empfohlen in Legal500 Deutschland im Bereich "Bank- und Finanzrecht: Kreditrecht"
29Ansprechpartner
Dr. Mirko Sickinger, LL.M.
Rechtsanwalt / Partner
Kompetenzen
Börseneinführungen und Anleiheplatzierungen
Mergers & Acquisitions
Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
Venture Capital und Private Equity
Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen
Veröffentlichungen
„Anleihen mit Sicherheitenstrukturen – Ein zunehmend beliebteres Finanzierungsinstrument“,
BondGuide, Special „Anleihen 2018“/Platzierung und Handel (Sickinger/de Boer)
Köln „Good News – Bad News: Besonderheiten der Ad-hoc-Pflicht bei Anleiheemittenten“,
BondGuide, 04/2018 (Sickinger/Scholz)
Magnusstraße 13 „Neue Mitspracherechte bei Related-Party Transactions?“, HV MAGAZIN Sonderausgabe
50672 Köln HV-Recht S1/2018 (Sickinger/Pfeufer)
T +49 221 20 52-596 „Das Börsensegment Scale: Eine Zwischenbilanz“, Börsen-Zeitung Spezial, 6. Dezember 2017
„Erfolgreicher Wechsel in das Segment Scale“, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
F +49 221 20 52-1 Verlagsspezial / Mittelstandsfinanzierung / 5. November 2017
Frankfurt am Main „Market Sounding - Ausnahme vom Verbot der unbefugten Weitergabe von
Insiderinformationen“, GoingPublic - Special „Kapitalmarktrecht 2016" (Sickinger/Pfeufer)
Goetheplatz 5-7
„Anleihen für Immobiliengesellschaften“, FINANCE - Sonderbeilage zur 11. Structured
60313 Frankfurt am Main FINANCE, 11/12 2015
T +49 69 97561-304 „Kommentar zum Umwandlungsgesetz“, (Co-Autor) Kallmeyer, 6. Auflage 2016
F +49 69 97561-200 „Anwaltshandbuch Aktienrecht“, Co-Autor, 3. Auflage 2018
m.sickinger@heuking.de Sonstiges
Empfohlen von führenden Fachveröffentlichungen: JUVE Rechtsmarkt, Wirtschaftswoche
Guide M&A und Corporate Finance
Mitherausgeber der „BOARD - Zeitschrift für Aufsichtsräte in Deutschland“
Mitglied im Vorstand des Arbeitskreises deutscher Aufsichtsrat e.V. („AdAR“)
30Unsere Standorte
31Vielen Dank
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T +49 30 88 00 97-0 T +49 211 600 55-00 T +49 40 35 52 80-0 T +49 89 540 31-0 T +32 2 646 20-00
F +49 30 88 00 97-99 F +49 211 600 55-050 F +49 40 35 52 80-80 F +49 89 540 31-540 F +32 2 646 20-40
Chemnitz Frankfurt Köln Stuttgart Zürich
Weststraße 16 Goetheplatz 5-7 Magnusstraße 13 Augustenstraße 1 Bahnhofstrasse 69
09112 Chemnitz 60313 Frankfurt am Main 50672 Köln 70178 Stuttgart 8001 Zürich/Schweiz
T +49 371 38 203-0 T +49 69 975 61-0 T +49 221 20 52-0 T +49 711 22 04 579-0 T +41 44 200 71-00
F +49 371 38 203-100 F +49 69 975 61-200 F +49 221 20 52-1 F +49 711 22 04 579-44 F +41 44 200 71-01
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