"Prospekt Zero oder Prospekt Light nach neuem Recht" - Kapitalmarkt-Frühstück am 15. November 2019, Berlin

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"Prospekt Zero oder Prospekt Light nach neuem Recht" - Kapitalmarkt-Frühstück am 15. November 2019, Berlin
„Prospekt Zero oder Prospekt Light nach neuem Recht“
Kapitalmarkt-Frühstück am 15. November 2019, Berlin
"Prospekt Zero oder Prospekt Light nach neuem Recht" - Kapitalmarkt-Frühstück am 15. November 2019, Berlin
I. Wir betreten den Dschungel oder auch …

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"Prospekt Zero oder Prospekt Light nach neuem Recht" - Kapitalmarkt-Frühstück am 15. November 2019, Berlin
 Das WpPG wurde in weiten Teilen durch die Verordnung (EU) 2017/1129 („EU-Prospekt-
   VO“) zum 21.07.2019 ersetzt

 Ziel ist die „Schaffung einer Kapitalmarktunion“

 Einzelne Regelungen gelten bereits seit dem 20. Juli 2017 bzw. 21. Juli 2018; insb:

    Die prospektfreie Zulassung von gattungsgleichen Wertpapieren im Umfang von 20% der bereits
      zugelassenen Wertpapiere über einen Zeitraum von 12 Monaten sowie von Aktien, deren Ausgabe
      auf einem Wandlungs- oder Umtauschrecht beruht, Art. 1 Abs. 5 UAbs. 1 lit. a und b EU-Prospekt-
      VO.

    Keine Prospektpflicht für öffentliche Angebote im Gesamtgegenwert von unter EUR 1 Mio. im
      Zeitraum von 12 Monaten, Art. 1 Abs. 3 EU-Prospekt-VO, wobei gemäß Art. 3 Abs. 2 EU-Prospekt-
      VO die Mitgliedstaaten diesen Schwellenwert auf bis zu EUR 8 Mio. anheben können, vgl. § 3 Nr. 2
      WpPG

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Rechtsquellen

   Level 1:

       EU-Prospektverordnung 2017/1129                                  „Questions and Answers on the Prospectus Regulation“,

        („EU-Prospekt-VO“)                                                Version 2 vom 12. Juli 2019

                                                                         Final Report „Draft regulatory technical standards under
   Level 2:
                                                                          the Prospectus Regulation“ vom 17. Juli 2018
       Zwei delegierte Verordnungen (mit Anlagen) zur EU-
                                                                         Questions and Answers on Prospectuses, 30th updated
        Prospektverordnung 2017/1129 vom 14. März 2019
                                                                          version vom 08. April 2019
   Level 3:
                                                                     Nationales Recht:
       Guidelines on risk factors under the Prospectus
                                                                         Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-
        Regulation vom 01. Oktober 2019
                                                                          Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer
       Final Report „ESMA Guidelines on risk factors under the           Finanzmarktgesetze vom 10. Juli 2018 (BGBI. I 1102)
        Prospectus Regulation“ vom 29. März 2019
                                                                         Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-
       Final Report „Technical advice on Minimum Information             Prospektverordnung und zur Änderung von
        Content for Prospectus Exemption“ vom 29. März 2019               Finanzmarktgesetzen vom 08. Juli 2019
       Final Report „Technical advice under the Prospectus
        Regulation“ vom 28. März 2018

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Rechtsquellen

   BaFin:

       Hinweisschreiben - Aufsichtsrechtliche Einordnung von sog. Initial Coin Offerings (ICOs) zugrunde liegenden Token
        bzw. Kryptowährungen als Finanzinstrumente im Bereich der Wertpapieraufsicht vom 20. Februar 2018

       Merkblatt – Zweites Hinweisschreiben zu Prospekt- und Erlaubnispflichten im Zusammenhang mit der Ausgabe
        sogenannter Krypto-Token vom 16. August 2019

       Neue Regeln für Wertpapierprospekte nach EU-Prospektverordnung 2017/1129 - Frequently Asked Questions vom
        29. Juli 2019

       Merkblatt – Prüfung von Wertpapierprospekten auf Verständlichkeit vom 16. September 2019

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II. Wie komme ich drum herum oder …

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Prospektanlässe

            Angebot   Zulassung

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Prospektfreie Angebote

    EUR 8 Mio. „p.A.“   - Emittenten im regulierten Markt / Kreditinstitute
    (§ 3 Nr. 1 WpPG)    - alle Arten von Wertpapieren

                        - Angebot von Wertpapieren an qualifizierte Anleger
                        - Bezugsangebote von Aktien und Wandelanleihen an nicht
                        qualifizierte Anleger
                        - Wertpapier-Informationsblatt (§ 4 WpPG)
    EUR 8 Mio. „p.A.“   - Kein Finanzintermediär, keine Anlagegrenzen (§ 6 S. 2 WpPG)
    (§ 3 Nr. 2 WpPG)
                        - Angebot an nicht qualifizierte Anleger im Übrigen (Emissionen
                        ohne Bezugsrecht, primär Anleihen, etc.)
                        - Wertpapier-Informationsblatt (§ 4 WpPG)
                        - über Finanzintermediär (§ 6 S. 1 WpPG)
                        - Anlagegrenzen (max. EUR 25.000; § 6 S. 1 WpPG)
    EUR 1 Mio. „p.A.“
     (Art. 1 Abs. 3     - Wertpapier-Informationsblatt (§ 4 Abs. 1 S. 2 WpPG)
      ProspektVO)

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Beispiel

                                            8 Mio. KE
    Zulassung                                 Bezug
    max. 20 % !
                                   8 Mio.
                                  Wandler
                                  Bezug
                   8 Mio. KE
                     Bezug

                    10 % KE
                  2 Mio. Aktien
  20 Mio.
  Aktien

  Januar             März          Juni     September
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"Prospekt Zero oder Prospekt Light nach neuem Recht" - Kapitalmarkt-Frühstück am 15. November 2019, Berlin
Wertpapierinformationsblatt

Inhalt des WIB (§ 4 WpPG)

-   Bezeichnung und ISIN
-   Funktionsweise des Wertpapiers und damit verbundene Rechte
-   Angaben zur Identität des Anbieters, des Emittenten einschließlich seiner Geschäftstätigkeit und eines
    etwaigen Garantiegebers
-   Mit dem Wertpapier, dem Emittenten und einem etwaigen Garantiegeber verbundene Risiken
-   Auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses berechneter Verschuldungsgrad des
    Emittenten und eines etwaigen Garantiegebers
-   Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen
-   Mit dem Wertpapier verbundene Kosten und Provisionen
-   Angebotskonditionen einschließlich des Emissionsvolumens
-   Geplante Verwendung des voraussichtlichen Nettoemissionserlöses
-   Warnhinweis: „Der Erwerb dieses Wertpapiers ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum
    vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.”
-   Hinweise, dass BaFin die inhaltliche Richtigkeit nicht prüft, kein Prospekt vorliegt, Hinweis auf letzten
    Jahresabschluss des Emittenten und eines etwaigen Garantiegebers
-   Hinweis auf Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche auf Grundlage des WIB

                                                                                                                10
Wertpapierinformationsblatt

                              11
III. Was muss rein oder auch …

                                 12
Darstellung der Risikofaktoren

                                 Erläuterung
                                Auswirkungen
                                auf Emittent /
                                 Wertpapiere
        Art. 16
  ProspektVO i.V.m.                                     präzise und
     ESMA Final
  Report Guidelines                                        knapp
    on risk factors
      under the
     Prospectus                 Risikodarstellung
  Regulation, ESMA
   31-62-1217 vom
    29. März 2019

            max. 15 wesentlichste in                Bestätigung durch
           Zusammenfassung (Art. 7                  übrigen Prospekt
              Abs. 10 ProspVO)

                                                                        13
Darstellung der Risikofaktoren

                                 Kenntlichmachung durch                                               Bewertung
                                 geeignete Überschriften                                            Wesentlichkeit
                                  (Abstände, Fettdruck)                                            „gering“, „mittel“
                                                                                                „hoch“ möglich - nicht
                                                                                                     verpflichtend

                                                                   Wesentlichkeit
   1. Risiken in Bezug auf den       2. Risiken in Bezug auf die
      Emittenten                        Wertpapiere

      Kategorie 1                       Kategorie 1

        Subkategorie 1                    Subkategorie 1                            1.   Wahrscheinlichkeit des Eintritts
        …                                 …                                         2.   Ausmaß der negativen
       Kategorie 2                       Kategorie 2
                                                                                         Auswirkungen
        Subkategorie                     …

                                                       begrenzte (i.d.R. ≤ 10)
                                                       Anzahl von Kategorien
           Subkategorien möglich
           aber nicht verpflichtend

                                                                                                                            14
Darstellung der Risikofaktoren

 Ziele

     Ausufernde generische Darstellung von Risikofaktoren soll verhindert werden

     Möglichst präzise, kurze Darstellung der Risikofaktoren

         Dadurch vereinfachte Verständlichkeit

         Dadurch verbesserte Informationslage des Anlegers für Anlageentscheidung

 Folgen für den Emittenten

     Haftungsrisiko durch fehlerhafte Bewertung bzw. Veränderung des Risikoprofils

     Nachtragspflicht bzgl. fehlerhafter Bewertung oder Veränderung des Risikoprofils

                                                                                         15
Zusammenfassung

 Inhaltliche Neuordnung orientiert sich am Basisinformationsblatt (key information document)
   nach der Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für
   Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte („PRIIP-VO“)

       Gewährleistung einer besseren Vergleichbarkeit im Sinne des Anlegerschutzes

 Umfang von max. 7 DIN-A4 Seiten (Art. 7 Abs. 3 ProspektVO) (wenige Ausnahmen)

 Keine Querverweise

                                                                                                16
Zusammenfassung

Einleitung mit            Emittenten-              Wertpapier-              Informationen
Warnhinweisen             Information              informationen            über Angebot
                                                                            Zulassung

-   Bezeichnung und       -   Wer ist Emittent?    -   Was sind die         -   Welche
    ISIN                  -   Was sind die             wichtigsten              Konditionen und
-   Kontaktdaten des          wesentlichen             Merkmale der             welcher Zeitplan?
    Emittenten/Zu-            Finanz-                  Wertpapiere?         -   Wer ist Anbieter/
    lassungsantrag-           informationen?       -   Wo werden sie            Zulassungsantrags
    stellers)             -   Was sind die             gehandelt?               -steller?
-   Kontaktdaten der          zentralen Risiken?   -   Wird eine Garantie   -   Weshalb wird der
    BaFin                                              gestellt?                Prospekt erstellt?
-   Datum der Billigung                            -   Was sind die
-   Warnhinweise                                       zentralen Risiken?

                                                                                                     17
Finanzinformationen für den Prospekt

    Jahres- / Konzernabschlüsse

       Zwischenabschlüsse
                                                     unverändert
      Pro-Forma-Abschlüsse

         90-Tages-Zahlen

                                  - keine WP-Bescheinigung mehr
                                  - aber: Prüfung im Rahmen des Comfort Letters zu
         Gewinnprognosen
                                    bedenken
                                  - erhöhte Haftung zu bedenken

                                                                                     18
IV. Wachsen und Zweittäter werden belohnt oder auch …

                                                        19
EU Wachstumsprospekt
1. KMU
           2 von 3 Bedingungen
(i) Ø weniger als 250 Beschäftige                          Ø Marktkapitalisierung von weniger als EUR
(ii) Gesamtbilanzsumme max. EUR 43 Mio.
                                               oder        200 Mio. in den letzten 3 Kalenderjahren
(iii)Jahresnettoumsatz max. EUR 50 Mio.

2. Angebot im KMU Wachstumsmarkt

(i) Wertpapiere des Emittenten werden in einem EU Wachstumsmarkt gehandelt oder sollen       Marktsegment Scale hat einen
     gehandelt werden                                                                        Antrag auf Zulassung als
(ii) Ø Marktkapitalisierung von weniger als EUR 500 Mio. in den letzten 3 Kalenderjahren     EU Wachstumsmarkt gestellt

3. Angebot von max. EUR 20 Mio.

(i) Gesamtgegenwert über 12 Monate von max. EUR 20 Mio.
(ii) Keine Wertpapiere des Emittenten werden an einem MTF gehandelt
(iii)Beschäftigungszahl bis zu 499

Inhalt: Entschlackung des bisherigen KMU-Prospekts

                                                                                                                      20
Sekundäremissionen einschl. Bezugsrechtsemissionen
1. Bezugsrechtsemissionen - bei Aktien prospektfrei für weniger als EUR 8 Mio.
2. Sekundäremissionen - Anwendungsbereich
    Heutige Wertpapiere                                   Angebotene Wertpapiere
    - seit 18 Monaten -
    werden gehandelt im geregelten Markt                  fungibel mit den heutigen Wertpapieren
    oder KMU Wachstumsmarkt                               oder
                                                          die heutigen Wertpapiere selbst
    Aktien, die im geregelten Markt oder                  Emission von Anleihen
    KMU Wachstumsmarkt gehandelt
    werden

3. Sekundäremissionen - Inhalte des Prospekt
  Fokus
   Aussichten des Emittenten                               - seit letztem geprüften JA:
                                                                                               Organisationsstruktur,
   bedeutende Änderungen in der Geschäftstätigkeit und       wesentliche Märkte, Strategie,
                                                                                               Geschäfts- und Finanzlage,
   Finanzlage                                                Ziele
                                                                                               Eigenkapitalausstattung,
   mit Wertpapieren verbundene Rechte                      - seit letztem Abschluss:
                                                                                               Regelungsumfeld, Bezüge
   Gründe für die Emission und Auswirkungen                  Investitionen und Geschäfte mit
                                                                                               und Vergünstigungen,
                                                             verbundenen Parteien
                                                                                               Praktiken,
  Zusätzlich                                               - Finanzinformationen der letzten
                                                                                               Beschäftigungen, Satzung,
   Zusammenfassung, der in den letzten 12 Monaten            12 Monate vor Billigung
                                                                                               Aktienkapital
   offengelegten und noch relevanten Informationen nach    - Bestimmte wesentliche Verträge
   der MAR (Adhocs, wohl auch Directors‘ Dealings)

                                                                                                                      21
V. Was man sonst noch wissen sollte oder auch …

                                                  22
Fristen
 Prüffrist im Billigungsverfahren für Erstemissionen verkürzt sich für Folgeeinreichungen ab 21.
   Juli 2019 auf 10 Arbeitstage anstelle von 20 Werktagen

 Veröffentlichungsfrist bei öffentlichem Erstangebot einer Gattung von Aktien, Art. 21 Abs. 1
   Unterabs. 2 EU-Prospekt-VO jetzt 6 Arbeitstage anstelle von 6 Werktagen

 Billigungsfrist der BaFin für Nachträge zum Prospekt verkürzt sich auf 5 Arbeitstage anstelle
   von 7 Werktagen

 Widerrufsfrist nach erfolgtem Nachtrag jetzt 2 Arbeitstage anstelle von 2 Werktagen

                                                                                                  23
Änderungen bzgl. der Nachtragspflicht
 Finanzintermediäre müssen Anleger über die Veröffentlichung eines Nachtrags am Tag seiner
   Veröffentlichung informieren und anbieten, bei der Ausübung des Widerrufsrechts „behilflich“
   zu sein, Art. 23 Abs. 3 EU-Prospekt-VO;

 auch Emittenten müssen informieren.

                                                                                             24
VI. Und jetzt kommt nur noch…

                                25
Ansprechpartner
                         Dr. Anne de Boer, LL.M. (RSA)
                         Rechtsanwältin / Partnerin
                         Kompetenzen
                            Gesellschafts- & Kapitalmarktrecht insbesondere Anleiheplatzierungen
                            Mergers & Acquisitions
                            (Alternative) Finanzierung von Unternehmen
                            Wertpapiertechnik

                         Veröffentlichungen
                            „Sekundäremissionen – Erleichterungen durch das neue Wertpapierprospektrecht“ in Going Public,
                             August 2019
                            „Erleichterungen durch das neue Wertpapierprospektrecht: der EU Wachstumsprospekt“, in
                             Bondguide, Juni 2019
Stuttgart                   „ESMA und EBA empfehlen einheitliche Rechtsgrundsätze für Krypto-Assetzs und ICOs, in
Augustenstraße 1             Bondguide Februar 2019
70178 Stuttgart             Emissionen von weniger als 8 Mio. EUR – mit oder ohne Prospekt?, in Bondguide September 2018
                            „Anleihen mit Sicherheitenstrukturen – Ein zunehmend beliebteres Finanzierungsinstrument“,
T +49 711 22 04 579-51        BondGuide, Special „Anleihen 2018“/Platzierung und Handel (Sickinger/de Boer)
F +49 711 22 04 579-44      weitere regelmäßige Veröffentlichungen zu Finanzierungsfragen
a.deboer@heuking.de         Regelmäßige Beiträge auf Veranstaltungen zum Thema Finanzierung & Kapitalmarkt, u.a. Structured
                             Finance, Wirtschaftsrat, Expo, Immobilienforum Stuttgart

                         Sonstiges
                            Mitglied im Landesvorstand des Wirtschaftsrats Baden Württemberg
                            Regelmäßige Veranstaltungen und Beiträge zum Thema Finanzierung & Kapitalmarkt und Corporate
                             (u.a. Structured Finance, Wirtschaftsrat, Expo, Immobilienforum Stuttgart 2019)

                                                                                                                         26
Ansprechpartner
                         Boris Dürr
                         Rechtsanwalt / Partner

                         Kompetenzen
                            Börseneinführungen und Anleiheplatzierungen
                            Mergers & Acquisitions
                            Private Equity
                            Aktien- und Kapitalmarktrecht
                         Veröffentlichungen
                            Kommentierung der §§ 133 –141 AktG (Stimmrecht, Vorzugsaktien) und §§ 183 – 206 AktG
                             (ordentliche Kapitalerhöhung, bedingte Kapitalerhöhung, genehmigtes Kapital) in Wachter,
                             Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Auflage 2014
München                     Stimmverbot für Vorstände und Aufsichtsräte auch bei Absicht der Stimmabgabe für Sonderprüfung,
                             EWiR 2011, 69
Prinzregentenstraße 48      Verbot der Einlagenrückgewähr gilt im faktischen Konzern nur eingeschränkt, GWR 2010, 62
80538 München               Durchführung einer "Bis-zu-Kapitalerhöhung" nur innerhalb eines begrenzten Zeitraums zulässig,
                             GWR 2009, 375
T +49 89 54031 232
                            Gewährung eines Greenshoe aus genehmigtem Kapital zulässig, GWR 2009, 112
F +49 89 54031 532
                         Sonstiges
                            Aufsichtsratsvorsitzender bzw. Aufsichtsratsmitglied diverser Aktiengesellschaften
b.duerr@heuking.de          Referent bei diversen Seminaren zu aktien- und kapitalmarktrechtlichen Themen
                            Empfohlen in JUVE 2015/2016 und 2014/2015 für die Bereiche M&A und Private Equity
                             (Zitat: „hohe fachl. Kompetenz, umfangreiche Transaktionserfahrung, sehr pragmatisch,
                             hohe Verfügbarkeit“, Mandant)

                                                                                                                          27
Ansprechpartner
                            Dr. Thorsten Kuthe
                            Rechtsanwalt / Partner

                            Kompetenzen
                             Gesellschafts- & Kapitalmarktrecht einschließlich IPO / Anleihe
                             (Alternative) Finanzierung von Unternehmen
                             Kapitalmarktrechtliche Compliance

                            Veröffentlichungen
                             Mitherausgeber Szesny/Kuthe, Kapitalmarkt-Compliance, 2. Auflage 2018
                             „In der (Melde-)Pflicht – Directors‘-Dealing-Meldungen im Zusammenhang mit aktienbasierten
                              Vergütungsmodellen“, BondGuide Special „Anleihen 2018“
                             „Initial Coin Offerings“, GoingPublic Magazin Special „Kapitalmarktrecht 2018“
                             „Anleiheemissionen und (Schuldschein-)Darlehen auf dem digitalen Marktplatz – effizient,
Köln                          kostengünstig, transparent und direkt“, Bond Guide Law Corner, Ausgabe 7/2018
Magnusstraße 13
50672 Köln
                            Sonstiges
Tel.:  +49 221 2052 476      Empfohlen von JUVE, Legal 500, Chambers Global, Chambers Global Europe, Who‘s Who Legal
Fax:   +49 221 2052 1        Lehrbeauftragter für Kapitalmarktrecht an der Hochschule Fresenius
Email: t.kuthe@heuking.de

                                                                                                                           28
Ansprechpartner
                             Michael Neises
                             Rechtsanwalt / Partner

                             Kompetenzen
                                Börseneinführungen und Anleiheplatzierungen
                                Mergers & Acquisitions
                                Finanzierungen
                                Aktien- und Kapitalmarkrecht

                             Veröffentlichungen
                              Covenant-Lite und Covenant-Loose-Finanzierungen, 25. April 2019
                              “Fintech 2018”, Chambers and Partners, 22. September 2017
                              “Achtung, kleingedruckt! – Kreditverträge enthalten Auflagen. Damit diese nicht einengen, sollten
Frankfurt am Main              Mittelständler genau deren Ausgestaltung achten.” Markt und Mittelstand, Juni 2017
Goetheplatz 5-7
60313 Frankfurt am Main      Sonstiges
                              Aufsichtsratsvorsitzender FIB Management AG, Frankfurt am Main
Tel.:  +49 69 97561 303       Sprecher bei Konferenzen (z.B. Structured Finance Konferenz, Stuttgart, 2019, 2018, 2017, 2016:
Fax:   +49 69 97561 200        Experten- Gespräche zum Thema „Trends bei Covenants, Covenant-Lite und Covenant-Loose
Email: m.neises@heuking.de     Finanzierungen“)
                              Empfohlen in Best Lawyers in Germany 2019
                              Empfohlen in Legal500 EMA 2019 für den Bereich "Banking and Finance: Lending and Borrowing“
                              Empfohlen in Legal500 Deutschland im Bereich "Bank- und Finanzrecht: Kreditrecht"

                                                                                                                                   29
Ansprechpartner
                          Dr. Mirko Sickinger, LL.M.
                          Rechtsanwalt / Partner

                          Kompetenzen
                             Börseneinführungen und Anleiheplatzierungen
                             Mergers & Acquisitions
                             Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
                             Venture Capital und Private Equity
                             Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen
                          Veröffentlichungen
                             „Anleihen mit Sicherheitenstrukturen – Ein zunehmend beliebteres Finanzierungsinstrument“,
                               BondGuide, Special „Anleihen 2018“/Platzierung und Handel (Sickinger/de Boer)
Köln                         „Good News – Bad News: Besonderheiten der Ad-hoc-Pflicht bei Anleiheemittenten“,
                               BondGuide, 04/2018 (Sickinger/Scholz)
Magnusstraße 13              „Neue Mitspracherechte bei Related-Party Transactions?“, HV MAGAZIN Sonderausgabe
50672 Köln                     HV-Recht S1/2018 (Sickinger/Pfeufer)
T +49 221 20 52-596          „Das Börsensegment Scale: Eine Zwischenbilanz“, Börsen-Zeitung Spezial, 6. Dezember 2017
                             „Erfolgreicher Wechsel in das Segment Scale“, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
F +49 221 20 52-1              Verlagsspezial / Mittelstandsfinanzierung / 5. November 2017
Frankfurt am Main            „Market Sounding - Ausnahme vom Verbot der unbefugten Weitergabe von
                               Insiderinformationen“, GoingPublic - Special „Kapitalmarktrecht 2016" (Sickinger/Pfeufer)
Goetheplatz 5-7
                             „Anleihen für Immobiliengesellschaften“, FINANCE - Sonderbeilage zur 11. Structured
60313 Frankfurt am Main        FINANCE, 11/12 2015
T +49 69 97561-304           „Kommentar zum Umwandlungsgesetz“, (Co-Autor) Kallmeyer, 6. Auflage 2016
F +49 69 97561-200           „Anwaltshandbuch Aktienrecht“, Co-Autor, 3. Auflage 2018
m.sickinger@heuking.de    Sonstiges
                             Empfohlen von führenden Fachveröffentlichungen: JUVE Rechtsmarkt, Wirtschaftswoche
                              Guide M&A und Corporate Finance
                             Mitherausgeber der „BOARD - Zeitschrift für Aufsichtsräte in Deutschland“
                             Mitglied im Vorstand des Arbeitskreises deutscher Aufsichtsrat e.V. („AdAR“)

                                                                                                                           30
Unsere Standorte

                   31
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit                                                                          www.heuking.de

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10719 Berlin           40474 Düsseldorf          20354 Hamburg          80538 München            1040 Brüssel/Belgien
T +49 30 88 00 97-0    T +49 211 600 55-00       T +49 40 35 52 80-0    T +49 89 540 31-0        T +32 2 646 20-00
F +49 30 88 00 97-99   F +49 211 600 55-050      F +49 40 35 52 80-80   F +49 89 540 31-540      F +32 2 646 20-40

Chemnitz               Frankfurt                 Köln                   Stuttgart                Zürich
Weststraße 16          Goetheplatz 5-7           Magnusstraße 13        Augustenstraße 1         Bahnhofstrasse 69
09112 Chemnitz         60313 Frankfurt am Main   50672 Köln             70178 Stuttgart          8001 Zürich/Schweiz
T +49 371 38 203-0     T +49 69 975 61-0         T +49 221 20 52-0      T +49 711 22 04 579-0    T +41 44 200 71-00
F +49 371 38 203-100   F +49 69 975 61-200       F +49 221 20 52-1      F +49 711 22 04 579-44   F +41 44 200 71-01

                                                                                                                        32
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