Das Thema Migration - What-Europe-does-for-me.eu

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Das Thema Migration - What-Europe-does-for-me.eu
BRIEFING
Politische Maßnahmen der EU im Interesse der Bürger

                      Das Thema Migration
ZUSAMMENFASSUNG
Flüchtlingsbewegungen und Migration stehen im Mittelpunkt der weltweiten Aufmerksamkeit. Seit
einigen Jahren sieht sich Europa mit der größten Einwanderungswelle seit Ende des Zweiten
Weltkrieges konfrontiert. Durch die Ankunft von Flüchtlingen und irregulären Migranten in nie
zuvor erreichtem Ausmaß in der EU, das seinen Höhepunkt im Jahr 2015 erreichte, wurde eine Reihe
von Mängeln und Schwachstellen der EU-Politik in den Bereichen Asyl, Außengrenzen und
Migration deutlich. In Reaktion auf diese Herausforderungen hat die EU einen breit angelegten
Reformprozess eingeleitet, um ihre Asyl- und Migrationspolitik umzugestalten, der auf den
folgenden vier Säulen beruht: Verringerung der Anreize für irreguläre Migration durch Bekämpfung
ihrer Ursachen, Verbesserung der Rückführungen und Zerschlagung von Schleuser- und
Menschenhändlernetzen; Rettung von Menschenleben und Sicherung der Außengrenzen;
Schaffung einer starken EU-Asylpolitik, Ausweitung der legalen Einreisemöglichkeiten für
Asylbewerber und Einrichtung effizienterer legaler Wege für reguläre Zuwanderer.
Die Migrationsströme in die EU in Rekordhöhe, die in den Jahren 2015 und 2016 zu beobachten
waren, sind Ende 2017 und 2018 abgeflaut. Dennoch setzt die EU zur Verwirklichung dessen, was
die Kommission eine wirksame, faire und robuste künftige Migrationspolitik der EU nennt, basierend
auf den Verträgen und anderen rechtlichen und finanziellen Instrumenten sowohl sofortige als auch
längerfristige Maßnahmen um. Europa wird aufgrund seiner geografischen Lage und seines
beispielhaften Rufs bezüglich Stabilität, Großzügigkeit und Offenheit vor dem Hintergrund
zunehmender internationaler und interner Konflikte, des Klimawandels und weltweiter Armut
wahrscheinlich auch künftig einen idealen Zufluchtsort für Asylsuchende und Migranten darstellen.
Dies spiegelt sich auch darin wider, dass die von der EU für Migrations- und Asylpolitik
bereitgestellten Mittel sowohl im Rahmen als auch außerhalb des aktuellen und künftigen EU-
Haushalts steigen und ihre Vielfalt sowie die Flexibilität bei ihrem Einsatz zunehmen.
Dies ist die aktualisierte Fassung eines Briefings, das vor der Wahl zum Europäischen Parlament 2019
veröffentlicht wurde. Siehe hierzu auch das verwandte Briefing mit dem Titel „Förderung von
Demokratie und Frieden auf der Welt durch die EU“.

                                               In diesem Briefing
                                                   Stand
                                                   Erwartungen der Öffentlichkeit an          die
                                                   Beteiligung der EU
                                                   EU-Rahmen
                                                   Ergebnisse der laufenden Wahlperiode
                                                   Potenzial für die Zukunft

         EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
        Autoren: Joanna Apap und Anja Radjenovic zusammen mit Alina Dobreva
                      Wissenschaftlicher Dienst für die Mitglieder
                               PE 635.542 – Juni 2019                                                  DE
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Derzeitige Situation
Die Zahl internationaler Migranten weltweit ist in den vergangenen Jahren rapide immer weiter
gestiegen, von 173 Millionen im Jahr 2000 und 220 Millionen im Jahr 2010 auf 258 Millionen im Jahr
2017. Seit der Internationalen Konferenz der Vereinten Nationen über Bevölkerung und Entwicklung
im Jahr 1994 ist das Thema internationale Migration und ihr Zusammenhang mit der Entwicklung
auf der Tagesordnung der internationalen Gemeinschaft kontinuierlich nach oben gerückt.
Abbildung 1 – Die wichtigsten Migrationsrouten nach Europa

Datenquelle: Frontex; grafische Darstellung von Giulio Sabbati, EPRS.
Die Migration wird von der EU mithilfe vieler verschiedener rechtlicher und politischer Instrumente
gesteuert. Seit den beispiellosen Migrationsströmen nach Europa im Jahr 2015 beruht diese Politik
aber größtenteils auf der Europäischen Migrationsagenda. Das Handeln der EU besteht in diesem
Bereich darin, sofortige und längerfristige Maßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen, bei denen
es in erster Linie um die interne und externe Dimension ihrer Migrationspolitik und um das
Management ihrer Außengrenzen geht. Zu den Maßnahmen gehören die Rückführung und
Rückübernahme irregulärer Migranten, die nicht zur Einreise oder zum Aufenthalt in der EU
berechtigt sind, die Bekämpfung der Schleuserkriminalität, der Schutz der EU-Außengrenzen, die
Schaffung legaler Wege für Menschen, die internationalen Schutz benötigen, der Aufbau einer
soliden EU-Asylpolitik, in deren Rahmen Solidarität und Verantwortung in einem ausgewogenen
Verhältnis zueinander stehen, und die Bewältigung der Migration in Zusammenarbeit mit
Drittstaaten mit politischen und finanziellen Mitteln. Die EU regelt in ihren verschiedenen
Verordnungen und Richtlinien die einzelnen gemeinsamen Standards, die tatsächliche Umsetzung

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Das Thema Migration

der Asyl- und Migrationspolitik bleibt jedoch den Mitgliedstaaten überlassen, welche sicherstellen
müssen, dass ihre innerstaatlichen Rechtsvorschriften sowohl mit dem Unionsrecht als auch mit
internationalen Abkommen im Einklang stehen. Die externe Migrationspolitik der EU ist Teil des
allgemeinen Ansatzes der EU im Bereich Migration und ergänzt die Außenpolitik und
Entwicklungszusammenarbeit der EU. Sie beruht auf von den Mitgliedstaaten gesetzten
gemeinsamen Zielen und spiegelt sich im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) wider.
Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten erfolgt im Rahmen des Gesamtansatzes für Migration und
Mobilität (GAMM), über den die EU in einen politischen Dialog mit Drittstaaten tritt und
Partnerschaften mit ihnen schließt.
Die Herausforderungen, vor denen die EU seit der jüngsten beispiellosen und unkontrollierten
Ankunft großer Zahlen von Flüchtlingen und irregulären Migranten steht, brachten eine Reihe von
Mängeln und Schwachstellen der EU-Politik in den Bereichen Asyl, Außengrenzen und Migration
zutage. Dadurch geriet das Asylsystem der EU, ein Rechtsrahmen, der alle Aspekte des
Asylverfahrens abdeckt, unter Druck. Im Rahmen des bestehenden Systems werden Asylbewerber
nicht einheitlich behandelt, und die Anerkennungsquoten variieren zwischen den verschiedenen
Mitgliedstaaten der EU. Darüber hinaus sind einige wenige Länder aufgrund ihrer geografischen
Lage für nahezu alle Asylanträge zuständig, die in der EU gestellt werden. Um den Rechtsrahmen
effizienter, einheitlicher, gerechter und im Falle eines künftigen Migrationsdrucks
widerstandsfähiger zu machen, muss er reformiert werden. Eine der ersten Sofortmaßnahmen nach
der Migrationswelle von 2015 sollte den Migrationsdruck auf Griechenland und Italien mindern, die
die Hauptlast des Zustroms trugen. Ziel war es, Antragsteller, die Anspruch auf internationalen
Schutz haben (Nationalitäten mit einer allgemeinen Asylanerkennungsquote von 75 % oder mehr
in den EU-Mitgliedstaaten), in andere Mitgliedstaaten umzusiedeln, um eine gerechte und
ausgewogene Verteilung und Aufteilung der Verantwortung für Asylsuchende in der EU
sicherzustellen. Allerdings waren nicht alle Mitgliedstaaten bereit, sich an dem Programm zu
beteiligen, was eine stark divergierende öffentliche Meinung in den verschiedenen EU-
Mitgliedstaaten widerspiegelt und auf Schwierigkeiten hindeutet, innerhalb der EU für eine
ausgewogene Bereitschaft zur Solidarität und Übernahme von Verantwortung zwischen den
verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu sorgen.
Darüber hinaus erfordert die Verringerung der irregulären Migration eine wirksame Politik
betreffend die Rückführung und Rückübernahme irregulärer Migranten. Aufgrund der geringen
Rückkehrquote konzentriert sich die Kommission daher auf den Ausbau ihrer eigenen Kapazitäten
mithilfe des neuen Rückkehr-Aktionsplans und der vorgeschlagenen Überarbeitung der
Rückführungsrichtlinie und schließt Rückübernahmeabkommen oder praktische Vereinbarungen
mit Herkunfts- und Transitstaaten in Afrika und Asien ab.
Unkontrollierte Migrationsströme haben außerdem Schwachstellen beim Management der EU-
Außengrenzen deutlich gemacht. Ein zentrales Element der EU-Unterstützung für Mitgliedstaaten
ist die im Rahmen des Hotspot-Konzepts bereitgestellte operative Unterstützung. Diese umfasst die
Identifizierung und Registrierung jeder Ankunft von Asylsuchenden und die Bereitstellung
angemessener Aufnahmebedingungen und -kapazitäten. Zwar schreitet die Erfassung der
Fingerabdrücke von Migranten voran und hat den Zahlen der Kommission zufolge nahezu 100 %
erreicht, die Aufnahmebedingungen geben jedoch weiterhin Anlass zur Sorge. Obwohl die Zahl der
festgestellten illegalen Überschreitungen der EU-Außengrenzen, insbesondere auf den
Migrationsrouten im östlichen und mittleren Mittelmeerraum, in den Jahren 2017 und 2018
erheblich zurückgegangen ist, ist der Gesamtdruck an den europäischen Außengrenzen nach wie
vor relativ hoch. Abgesehen davon kann der Weg in die EU äußerst gefährlich sein, und Schleuser
bringen die Migranten regelmäßig in Lebensgefahr. Um zu verhindern, dass Menschen
insbesondere im Mittelmeer ihr Leben verlieren, bedarf es Such- und Rettungsmaßnahmen sowie
der Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel.
Migration ist eine politische Frage von weltweiter makroökonomischer Relevanz. Dem
Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) zufolge hätten bei einem Szenario der Null-

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Migration von den Industrieländern 2025 nur noch Neuseeland und Irland ein Wachstum der
Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zu verzeichnen, während alle anderen Länder einen starken
Rückgang erleben würden. Ein Methode unter anderen, dem Rückgang oder der Stagnation des
Bevölkerungswachstums entgegenzuwirken, besteht in der Eröffnung legaler Möglichkeiten der
Migration, und dies verlangt nach einer globalen Lösung. Auch ist es dringend notwendig,
irreguläre Migrationsströme, mit denen so viel Leid und schwere Menschenrechtsverletzungen
einhergehen, durch legale Möglichkeiten der Migration zu ersetzen. Oder wie der Präsident der
Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Union im Jahr 2017
sagte: „Irreguläre Migration wird erst aufhören, wenn es eine echte Alternative zu
lebensgefährlichen Reisen gibt.“

Erwartungen der Öffentlichkeit                                      hinsichtlich            eines
Tätigwerdens der EU1
    Abbildung 2 – Anteil der Befragten, die sich ein größeres Engagement der EU als bisher
    wünschen

    Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments auf der Grundlage der Eurobarometer
    85.1 – 2016 und 89.2 - 2018.

Aus einer Reihe von Eurobarometer-Umfragen, die vom Europäischen Parlament zu „Ansichten und
Erwartungen“ in Auftrag gegeben wurden, geht hervor, dass die Unterstützung der EU-Bürger für
ein noch stärkeres Engagement der EU im Bereich Migration von 74 % im Jahr 2016 auf 72 % im
Jahr 2018 zurückgegangen ist. Zwar ist ein Rückgang zu verzeichnen, dieser ist jedoch
unbedeutend, und die allgemeine Unterstützung für das Engagement der EU in Migrationsfragen
ist nach wie vor sehr hoch. Die Meinungsunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten sind allerdings
beträchtlich. Am stärksten fällt die Unterstützung für ein stärkeres Engagement der EU im Bereich
Migration in Zypern (88 %), Spanien (85 %) und Portugal (84 %) aus. Am geringsten fällt die
Unterstützung für ein stärkeres Engagement der EU in diesem Bereich in Österreich (55 %), Lettland
und dem Vereinigten Königreich (56 %) aus. Trotz der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten
wird ein stärkeres Engagement der EU im Bereich Migration von der Mehrheit der Bürger in allen
Mitgliedstaaten unterstützt.
Insgesamt ist die Unterstützung für ein stärkeres Engagement der EU im Bereich Migration um
2 Prozentpunkte zurückgegangen. Auf Ebene der Mitgliedstaaten ist der bedeutendste Rückgang
in Estland (Rückgang um 15 Prozentpunkte), der Tschechischen Republik (Rückgang um

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Das Thema Migration

                                                   13 Prozentpunkte) und dem Vereinigten
 Abbildung 3 – Wunsch nach einem                   Königreich (Rückgang um 12 Prozentpunkte) zu
 stärkeren Tätigwerden der EU als bisher:          verzeichnen. In acht Mitgliedstaaten kommt ein
 Differenz zwischen 2016 und 2018 in               steigendes Interesse an einem stärkeren
 Prozentpunkten                                    Engagement der EU in Migrationsfragen zum
                                                   Ausdruck, wobei der bedeutendste Anstieg in
                                                   Spanien (Anstieg um 6 Prozentpunkte) zu
                                                   verzeichnen ist.
                                                 Bei der Bewertung des Engagements der EU im
                                                 Bereich Migration gibt es seit 2016 wesentliche
                                                 Verbesserungen. Der Anteil der Europäer, die
                                                 das Engagement der EU als unzureichend
                                                 betrachten,     ist    um       8 Prozentpunkte
                                                 zurückgegangen (von 66 % im Jahr 2016 auf
                                                 57 % im Jahr 2018), diese Meinung wird aber
                                                 nach wie vor von der Mehrheit der
                                                 Unionsbürger geteilt. Der Anteil der Europäer,
                                                 die das Engagement der EU im Bereich
                                                 Migration als angemessen betrachten, ist um
                                                 7 Prozentpunkte gestiegen (von 19 % im Jahr
                                                 2016 auf 26 % im Jahr 2018). Obgleich es bei der
  Quelle:    Wissenschaftlicher    Dienst    des Bewertung der Leistungen der EU in diesem
  Europäischen Parlaments auf der Grundlage der  Bereich Verbesserungen gab, ist das Thema
  Eurobarometer 85.1 – 2016 und 89.2 - 2018.     Migration im Vergleich zu allen anderen in diese
                                                 Studie aufgenommenen Politikbereichen noch
immer derjenige, in dem das Engagement am schlechtesten bewertet wird.
Diese positive Veränderung bei der Bewertung
des Engagements der EU im Bereich Migration         Abbildung 4 – Wahrnehmung der EU-
zeigt sich am deutlichsten in Rumänien (Anstieg     Maßnahmen als derzeit angemessen:
um 19 Prozentpunkte), Irland (Anstieg um            Differenz zwischen 2016 und 2018 in
14 Prozentpunkte) und Bulgarien (Anstieg um
                                                    Prozentpunkten
12 Prozentpunkte). Eine verbesserte Bewertung
des Engagements der EU ist in nahezu allen
Mitgliedstaaten festzustellen: Nur in drei
Mitgliedstaaten wurde das Engagement der EU
im Bereich Migration im Jahr 2018 verglichen mit
2016 schlechter bewertet. Dieser gegenläufige
Trend zeigt sich in Österreich (Rückgang um
9 Prozentpunkte), in Malta (Rückgang um
8 Prozentpunkte) und in Luxemburg, wo die
Veränderung geringfügig ist (Rückgang um
1 Prozentpunkt).
Zwischen den Mitgliedstaaten gibt es weiterhin
erhebliche Unterschiede bei der Bewertung des
EU-Engagements. Diese reichen von gerade
einmal 10 % der Bürger in Griechenland, die das
Engagement der EU als angemessen einstufen,
bis zu 43 % in Kroatien und 40 % in Dänemark.
                                                    Quelle:   Wissenschaftlicher    Dienst     des
Die Migrationspolitik ist einer der Bereiche, in
                                                    Europäischen Parlaments auf der Grundlage der
dem die Erwartungen der Bürger und ihre             Eurobarometer 85.1 – 2016 und 89.2 - 2018.
Bewertung des Engagements der EU am

                                                                                                 5
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stärksten voneinander abweichen (zusammen mit der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und
Steuerbetrug). Zwar hat das Ausmaß dieser Kluft vor allem aufgrund der verbesserten Bewertung
des EU-Engagements leicht abgenommen, es ist jedoch noch viel zu tun, wenn den Anliegen der
Bürger erfolgreich begegnet werden soll.

EU-Rahmen
Nach Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) ist die EU als nichtstaatlicher Akteur
zur Ausrichtung an den Standards der Vereinten Nationen sowie zur strikten Einhaltung und
Weiterentwicklung des Völkerrechts verpflichtet, wozu auch gehört, dass sie bei der Wahrnehmung
ihrer Aufgabe, die Menschenrechte unter besonderer Berücksichtigung der Rechte des Kindes in all
ihrem Handeln zu fördern und zu schützen, die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen
wahrt. 2 Die EU verfügt über eine geteilte Zuständigkeit für die Entwicklung einer gemeinsamen
Einwanderungspolitik. Das Unionsrecht sieht in Artikel 67 Absatz 2 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vor, dass die Union „[...] eine gemeinsame Politik in
den Bereichen Asyl, Einwanderung und Kontrollen an den Außengrenzen [entwickelt], die sich auf
die Solidarität der Mitgliedstaaten gründet und gegenüber Drittstaatsangehörigen angemessen
ist“. Der Begriff Drittstaatsangehörige umfasst auch Staatenlose. In Artikel 78 AEUV ist vorgesehen,
dass die EU eine gemeinsame Politik im Bereich Asyl, subsidiärer Schutz und vorübergehender
Schutz entwickelt. In diesem Artikel ist außerdem die Rolle des Europäischen Parlaments und des
Rates als Mitgesetzgeber beim Erlassen von Maßnahmen in Bezug auf ein gemeinsames
europäisches Asylsystem festgeschrieben. Im Fall eines plötzlichen Zustroms von
Drittstaatsangehörigen in einen oder mehrere Mitgliedstaaten kann der Rat auf Vorschlag der
Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments vorläufige Maßnahmen erlassen. In
Artikel 79 Absatz 1 ist die verstärkte Bekämpfung von illegaler Einwanderung und Menschenhandel
vorgesehen, wobei das Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren
vorgehen, und Artikel 79 Absatz 3 ermöglicht der Union, „mit Drittländern Übereinkünfte über eine
Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen in ihr Ursprungs- oder Herkunftsland [zu] schließen,
die die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet eines der Mitgliedstaaten oder die
Anwesenheit oder den Aufenthalt in diesem Gebiet nicht oder nicht mehr erfüllen“. In Artikel 80
AEUV wird darauf hingewiesen, dass bei der Umsetzung von Maßnahmen im Bereich
Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung durch die Mitgliedstaaten der Grundsatz der Solidarität
und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten gilt. In der EU-
Grundrechtecharta ist in Artikel 18 das Recht auf Asyl und in Artikel 19 das Verbot der
Zurückweisung festgeschrieben. Die Achtung der Charta ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit
und Rechtmäßigkeit des sekundären Unionsrechts, einschließlich der Richtlinien und Verordnungen
im Bereich Asyl.
Im Rahmen des gemeinsamen europäischen Asylsystems müssen die Verpflichtungen der Staaten
aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge aus dem Jahr 1951 und dem
dazugehörigen Protokoll aus dem Jahr 1967 (Genfer Flüchtlingskonvention) sowie aus anderen
relevanten Verträgen wie dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes gewahrt werden.
Außerdem muss es mit dem Grundsatz der Nichtzurückweisung gemäß Artikel 33 der
Flüchtlingskonvention vereinbar sein. 3
Die meisten EU-Mittel für Migrationspolitik wurden im Rahmen der Rubrik 3 (intern) und Rubrik 4
(extern) des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) bereitgestellt. Dazu gehören der Asyl-, Migrations-
und Integrationsfonds (AMIF), mit dem die effiziente Steuerung der Migrationsströme gefördert und
ein gemeinsamer Ansatz der Union für Asyl und Migration entwickelt werden soll, und der Fonds für
die innere Sicherheit (ISF), der Unterstützung für das Management der Außengrenzen und die
gemeinsame Visumpolitik (ISF – Grenzen und Visa) sowie finanzielle Unterstützung für polizeiliche
Zusammenarbeit,       Kriminalprävention       und      Kriminalitätsbekämpfung     einschließlich
Schleuserkriminalität bietet. Aus Daten vom April 2018 geht hervor, dass die ursprüngliche
Mittelzuweisung an den AMIF für den MFR 2014–2020 von 3,8 Milliarden EUR auf 6,6 Milliarden EUR

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Das Thema Migration

angestiegen ist, während bei den Mitteln für den ISF ein leichter Anstieg von 3,7 Milliarden EUR auf
3,8 Milliarden EUR zu verzeichnen war.
Auch dezentrale EU-Agenturen sind im Bereich Migration tätig, insbesondere die Europäische
Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), die am Management und der Überwachung der
Außengrenzen beteiligt ist, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), das bei der
Umsetzung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Rahmen des Asylsystems behilflich ist und
die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung
(Europol), die Unterstützung bei der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
einschließlich im Bereich der Schleuserkriminalität bietet. Die EU-Agenturen arbeiten unter
indirekter Verwaltung, d. h. die Kommission delegiert den Haushaltsvollzug an diese Einrichtungen.
Aus den Daten aus dem Jahr 2018 geht hervor, dass der Gesamtbeitrag der EU aus dem MFR 2014–
2020 zu Frontex von einer ursprünglichen Mittelzusage in Höhe von 628 Millionen EUR auf
1 638 Millionen EUR, zum EASO von 109 Millionen EUR auf 456 Millionen EUR und zu Europol von
654 Millionen EUR auf 753 Millionen EUR (jeweils bis April 2018) angestiegen ist.
Das Instrument für Soforthilfe innerhalb der Union soll bis 2019 in Fällen gewährt werden, in denen
„Umfang und Auswirkungen einer Katastrophe [...] außergewöhnlich“ sind und „kein anderes
Instrument, das den Mitgliedstaaten und der Union zur Verfügung steht, ausreichend ist“. Bis April
2018 hatte die Kommission vertraglich 605 Millionen EUR als Soforthilfe für Flüchtlinge in
Griechenland zugesagt. Auch aus Fonds wie Horizont 2020, dem Europäischen Hilfsfonds für die am
stärksten benachteiligten Personen (FEAD), dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
(EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) werden Mittel für Migration bereitgestellt,
insbesondere für die Integration von Flüchtlingen und Migranten. Die Finanzierung der externen
Migrationspolitik der EU beruht auf verschiedenen Instrumenten, mit denen auf neue Prioritäten
reagiert wird, so etwa auf der Fazilität der EU für Flüchtlinge in der Türkei, dem Nothilfe-
Treuhandfonds der EU für Afrika und dem Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (siehe
Tabelle 1 unter Haushaltsinitiativen). Diese Instrumente wurden mit dem Ziel geschaffen, Mittel
sowohl aus dem EU-Haushalt als auch von den Mitgliedstaaten zu nutzen. Die Erfüllung nationaler
Verpflichtungen hat sich jedoch oft als schwierig erwiesen. Es wird erwartet, dass die EU-Mittel für
Migration bis 2020 weiter aufgestockt werden, um die Fortschritte im Bereich der
Migrationssteuerung in allen Mitgliedstaaten zu unterstützen.

Erfolge der Wahlperiode 2014–2019
Als erste und unmittelbare Reaktion auf die beispiellosen Migrationsströme nach Europa im Jahr
2015 verabschiedete die Europäische Kommission im April 2015 einen Zehn-Punkte-Plan zur
Migration, der auch die Unterstützung des Rates und des Europäischen Parlaments fand. Da sich die
im Plan vorgesehenen Maßnahmen als unzureichend erwiesen, verabschiedete die Kommission im
Mai 2015 die Europäische Migrationsagenda, mit der konkrete Sofortmaßnahmen und längerfristige
Maßnahmen vorgesehen wurden, um eine starke EU-Asylpolitik zu errichten, Leben zu retten und
die Außengrenzen zu sichern, die Anreize für irreguläre Migration zu verringern, mehr legale Wege
für Asylsuchende bereitzustellen und die Zusammenarbeit mit Drittstaaten sicherzustellen. Das
Parlament hat zahlreiche Initiativentschließungen zum Thema Migration angenommen, darunter
insbesondere die Entschließung vom 12. April 2016 zur Lage im Mittelmeerraum und zur
Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes der EU für Migration und die Entschließung vom
5. April 2017 über die Bewältigung von Flüchtlings- und Migrantenströmen: Die Rolle des
auswärtigen Handelns der EU. In diesen Entschließungen werden die verschiedenen zur Verfügung
stehenden Maßnahmen bewertet und eine Reihe von Empfehlungen ausgearbeitet.

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 Das interne Handeln der EU im Bereich Migration
 Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
 Im Rahmen des bestehenden Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) werden Asylsuchende nicht
 einheitlich behandelt, und die Anerkennungsquoten variieren zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten
 der EU, was in gewissem Maße eine Folge des im derzeitigen Asylrecht vorgesehenen Ermessensspielraums
 der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinien ist. Darüber hinaus sind einige wenige Länder
 aufgrund ihrer geografischen Lage für nahezu alle Asylanträge zuständig, die in der EU gestellt werden. Um
 für einen effizienteren, einheitlicheren, gerechteren und gegenüber künftigem Migrationsdruck
 widerstandsfähigeren Rechtsrahmen zu sorgen, hat die Kommission im Mai und Juli 2016 seine Reform
 eingeleitet. Sie legte zwei Pakete mit Vorschlägen vor, in denen eine gerechte Verteilung von Asylanträgen
 unter den Mitgliedstaaten sowie ein gemeinsamer Regelkanon auf EU-Ebene vorgesehen waren, um das
 Asylverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, einheitliche Normen zum Schutz und zur Wahrung
 der Rechte von Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz sicherzustellen und die
 Aufnahmebedingungen in der EU weiter anzugleichen, Asylbewerber von Sekundärbewegungen
 abzuhalten und die Integrationsaussichten zu verbessern. Die Reform des Systems, die aufgrund von
 Divergenzen in der öffentlichen Meinung in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und aufgrund von
 Schwierigkeiten, für eine ausgewogene Bereitschaft zur Solidarität und Übernahme von Verantwortung
 zwischen den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu sorgen, nicht vorankommt, wird erst vollendet werden,
 wenn das Parlament und der Rat bei einzelnen Dossiers zu einer politischen Einigung gelangen.
 Stärkung der Außengrenzen
 Wie in den europäischen Agenden zu Migration und Sicherheit betont wird, erfordert die Bewältigung der
 aktuellen Herausforderungen Verbesserungen beim Management der Außengrenzen. Die EU legt ihr
 Augenmerk darauf, die Möglichkeiten von Informationssystemen und -technologien (IT) besser zu nutzen,
 etwa die Verstärkung der Kontrollen an den Außengrenzen und die Schaffung eines Systems zur
 Registrierung der Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen. Eine der größten Errungenschaften war die
 Einrichtung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) in Rekordzeit im
 September 2016. Die Agentur, deren Mandat 2019 deutlich ausgeweitet wurde, bietet den Mitgliedstaaten
 verstärkte Unterstützung im Bereich Migrationssteuerung, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität
 sowie Such- und Rettungsmaßnahmen.
 Verringerung irregulärer Migration und Erhöhung der Rückführungen
 Bei der Bewältigung der Herausforderungen aufgrund des Migrationsdrucks auf verschiedenen Routen
 konzentriert sich die EU darauf, die Präsenz auf See sicherzustellen, um Leben zu retten und in
 Schleuserkriminalität und Menschenhandel verwickelte Netze zu zerschlagen. Um den Verlust von
 Menschenleben insbesondere im Mittelmeer zu verhindern und Menschenhandelsnetze und Schleuser zu
 bekämpfen, hat die EU eine Reihe von Marineoperationen wie EUNAVFOR MED SOPHIA ins Leben gerufen.
 Außerdem konzentriert sich die EU aufgrund der geringen Rückkehrquoten auf den Ausbau ihrer eigenen
 Kapazitäten durch den neuen Rückkehr-Aktionsplan, die Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur
 für die Grenz- und Küstenwache sowie den Abschluss von Rückübernahmeabkommen oder praktischen
 Vereinbarungen mit Herkunfts- und Transitstaaten in Afrika und Asien.
 Sicherstellung ausreichender legaler Wege in die EU
 Im Mai 2016 wurde die Richtlinie Nr. 2016/801/EU über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt
 von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur
 Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur
 Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit angenommen. Mit ihrer Annahme wurde das von der vorherigen
 Kommission vorgeschlagene Paket legaler Migrationsmaßnahmen vollendet, das eine Richtlinie über
 unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer (Richtlinie Nr. 2014/66/EU) und eine Richtlinie über
 Saisonarbeitnehmer (Richtlinie Nr. 2014/36/EU) enthielt. Im Juni 2016 schlug die Kommission ein neues
 Paket zur legalen Migration vor, das einen Aktionsplan für die Integration von Drittstaatsangehörigen
 enthält. Im September 2016 startete die Kommission ihre Eignungsprüfung im Bereich der legalen
 Migration, um die Relevanz, Kohärenz, Wirksamkeit, Effizienz und den europäischen Mehrwert mehrerer
 Instrumente der EU im Bereich der legalen Migration zu bewerten. Zu diesen gehören neben den oben
 genannten Maßnahmen auch die Richtlinie betreffend das Recht auf Familienzusammenführung
 (2003/86/EG), die Richtlinie über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige (2003/109/EG) in

8
Das Thema Migration

 der geänderten Fassung, und die ursprüngliche Richtlinie über die Blaue Karte EU (2009/50/EG), deren
 Überarbeitung im Jahr 2017 Gegenstand von Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Rat war,
 die jedoch aufgrund von Schwierigkeiten im Rat seitdem blockiert ist, sowie der Richtlinie über die
 kombinierte Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis (2011/98/EU).
 Die externe Zusammenarbeit der EU im Bereich Migration
 Die externe Zusammenarbeit der EU beruht auf dem 2005 entwickelten Gesamtansatz für Migration und
 Mobilität (GAMM). Dieser baut auf das internationale Engagement auf bilateraler, regionaler und
 multilateraler Ebene auf und basiert auf der Bewertung aus dem Jahr 2011. Die aktuelle Version des GAMM
 wurde 2012 verabschiedet und zielt auf die Schaffung eines ausgewogenen und umfassenden
 Migrationskonzepts durch Partnerschaften mit Nicht-EU-Ländern ab. Die externe Migrationsteuerung der
 EU stützt sich auf ein breites Spektrum von Instrumenten, mit denen auf der Grundlage von Solidarität und
 Verantwortlichkeit der Dialog sowie Partnerschaften mit den Herkunfts- und Transitländern aufgebaut
 werden.
 Mit der Europäischen Migrationsagenda wurde der Migrationspartnerschaftsrahmen mit Drittstaaten ins
 Leben gerufen, um die bestehenden Initiativen auf- und auszubauen. Dieser Rahmen verbessert die
 Unterstützung von Menschen in Not im Kontext der Krisenbewältigung und schafft gleichzeitig die
 Grundlagen für eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Herkunfts-, Transit- und Zielländern, wobei die
 Migrations- und Mobilitätspolitik sein Kernstück bildet. In seiner Entschließung vom 5. April 2017 unterstrich
 das Europäische Parlament seine Besorgnis und Solidarität angesichts der hohen Zahlen von Flüchtlingen
 und Migranten, die in ihren Herkunftsländern schwere Menschenrechtsverletzungen erleiden. Die EU
 forderte maßgeschneiderte langfristige Partnerschaften mit Nachbarländern sowie mit anderen Transit-
 und Herkunftsländern. Die Auswirkungen des Migrationsstroms auf die politische Dimension und
 insbesondere auf den Zusammenhang zwischen Entwicklung und Sicherheit werden in der im Juni 2016
 vorgelegten Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union weiter
 ausgeführt. Mit dieser Strategie wird der Begriff des „auf Grundsätzen beruhenden Pragmatismus“
 eingeführt, mit einem Schwerpunkt auf maßgeschneiderten Ansätzen für einzelne Länder. Die in der neuen
 europäischen Agenda für Kompetenzen vorgesehenen Maßnahmen betreffen auch Drittstaatsangehörige
 und sollen deren Integration fördern.
 Seit 2005 unterstützt die EU die Rückkehr und Wiedereingliederung von Migranten in Drittstaaten über
 das Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit „thematisches Programm für Migration und Asyl“.
 Zwischen 2005 und 2015 wurden hierfür EU-Mittel in Höhe von 65 Millionen EUR bereitgestellt, die über
 50 Projekten in Drittstaaten zugutekamen, die eine Wiedereingliederungsdimension aufwiesen. Die
 Expertengruppe für Rückkehr des Europäischen Migrationsnetzes spricht von 96 Programmen in der EU, die
 Migranten bei der Rückkehr und Wiedereingliederung in ihrem Heimatland helfen sollen und von
 26 Mitgliedstaaten sowie Norwegen umgesetzt wurden. 4 Diese Programme sollen Migranten helfen, denen
 eine Frist für die freiwillige Ausreise gewährt wurde, nach deren Ablauf eine Zwangsrückführung erfolgt.
 Besondere Programme sollen den Bedürfnissen von schutzbedürftigen Gruppen wie unbegleiteten
 Minderjährigen, Opfern von Menschenhandel und Menschen mit besonderen medizinischen Bedürfnissen
 gerecht werden. Zur Unterstützung der Wiedereingliederung von Migranten wurden besondere Initiativen
 verabschiedet, um sowohl in Partnerländern getroffene Maßnahmen im Bereich der Wiedereingliederung
 als auch die Programme der Mitgliedstaaten für unterstützte freiwillige Rückkehr und Reintegration zu
 unterstützen und auf diese Weise ein zunehmendes Verständnis für den Zusammenhang zwischen dem
 Erfolg der Migrationspolitik der EU und der Entwicklung der Partnerländer zu zeigen.

Innerhalb des EU-Rahmens erfolgt die Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Drittstaaten durch die
Mitgliedstaaten direkt nach den Bestimmungen des Notumsiedlungsprogramms der EU und der
Erklärung EU–Türkei. Die Zahl der Neuansiedlungen ist jedoch weiterhin gering. Im September 2017
empfahl die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten die zusätzliche Neuansiedlung von
mindestens 50 000 schutzbedürftigen Personen bis Oktober 2019, mit einem Schwerpunkt auf
Nordafrika, dem Nahen Osten und dem Horn von Afrika. Darüber hinaus beraten das Europäische
Parlament und der Rat über zwei Vorschläge, die mehr legale Wege nach Europa eröffnen könnten:
Ein Vorschlag behandelt den EU-Rahmen für Neuansiedlung, um Menschen, die internationalen
Schutz benötigen, sichere und legale Einwanderungsmöglichkeiten nach Europa zu bieten; der
zweite Vorschlag behandelt die Blaue Karte EU, mit der hochqualifizierte Arbeitnehmer zur
Einwanderung in die bzw. zum Bleiben in der EU motiviert werden sollen. Die künftigen Fortschritte

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EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

     betreffend diese Vorschläge hängen davon ab, was das neu zusammengesetzte Parlament und die
     anderen Organe hinsichtlich des weiteren Vorgehens beschließen.
     Die Mittel für EU-Fonds, dezentrale Agenturen und andere Unterstützungssysteme im Bereich
     Migration insgesamt für den gesamten Zeitraum des MFR 2014–2020 wurden bis April 2018 von
     ursprünglich zugewiesenen Mitteln in Höhe von 8,4 Milliarden EUR auf 14,2 Milliarden aufgestockt.
     In dem Maße, in dem die Migrationssteuerung auf der EU-Agenda zur immer größeren Priorität
     wurde, nahmen die von der EU für Migration sowohl innerhalb als auch außerhalb des EU-Haushalts
     bereitgestellten Mittel und ihre Vielfalt sowie die Flexibilität bei ihrem Einsatz zu. Diese Veränderung
     ist eine Folge der beispiellosen Migrationsströme im Jahr 2015, durch die sowohl die Kapazitäten
     der Mitgliedstaaten, insbesondere an den Außengrenzen der EU, als auch die dezentralen
     Agenturen hinsichtlich ihrer materieller und personeller Ressourcen unter Druck gerieten. Die 2015
     im Einklang mit der Europäischen Migrationsagenda verabschiedeten zusätzlichen Maßnahmen
     hatten direkte Auswirkungen auf den Haushalt, was insbesondere in den
     Berichtigungshaushaltsplänen Nr. 5/2015 und 7/2015 zum Ausdruck kam. Mit überarbeiteten
     Haushaltsplänen, die auch vom Europäischen Parlament gefordert wurden, sollte den am stärksten
     unter Druck stehenden Ländern geholfen werden, was ihre neu aufgekommenen Bedarf in Bezug
     auf Grenzkontrollen und Hotspots anbelangte, und den Flüchtlingen und Migranten die
     notwendige humanitäre Hilfe einschließlich Unterkunft und Gesundheitsversorgung gewährt
     werden. Auch die Kapazitäten der Mitgliedstaaten wurden verstärkt, indem ihnen Sachverständige
     und finanzielle Mittel aus der Finanzausstattung der Grenz- und Küstenwache sowie von Europol
     und dem EASO zur Verfügung gestellt wurden. Außerdem wurden Mitgliedstaaten EU-Mittel für die
     Neuansiedlung schutzbedürftiger Personen von außerhalb der EU bereitgestellt. Allerdings
     bekräftigte das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom Oktober 2017 erneut seine
     Überzeugung, dass sich die Obergrenze der Rubrik 3 als bei weitem nicht ausreichend hoch
     erwiesen hat, um Mittel für die innenpolitische Dimension dieser Herausforderungen in
     angemessenem Umfang bereitzustellen. Die Anmerkungen des Europäischen Parlaments wurden
     beim Gesamthaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 berücksichtigt. Der Europäischen
     Kommission zufolge haben sich die Gesamtausgaben aus den EU-Fonds (AMIF und ISF), auf die der
     Großteil des EU-Haushalts für migrationsbezogene Maßnahmen entfällt, als überwiegend wirksam
     erwiesen. Mithilfe der Fonds wurden Asylsysteme verbessert, Aufnahmekapazitäten in
     Mitgliedstaaten erhöht und die Kapazitäten für das Management der Außengrenzen der Union
     verstärkt. Die Fonds erzeugen durch die Unterstützung von Maßnahmen mit transnationaler
     Dimension, die Lastenteilung zwischen Mitgliedstaaten, die Erhöhung nationaler Kapazitäten,
     Personalschulungen und andere Maßnahmen einen erheblichen europäischen Mehrwert.
     Tabelle 1 – Finanzielle Instrumente für die externe Zusammenarbeit im Migrationsbereich 5
Instrument                   Haushalt                                   Geografischer Anwendungsbereich

                                       Zeitraum 2014–2020:              Partnerländer der EU in Afrika, der Karibik und im
       Europäischer
                              30,5 Milliarden EUR für den 11. EEF für    Pazifik (AKP) und die überseeischen Länder und
  Entwicklungsfonds (EEF)
                                            2014–2020                           Gebiete (ÜLG) der Mitgliedsstaaten

                                                                        Geografische Programme (Lateinamerika, Naher
                                        Zeitraum 2014–2020:               Osten und Südasien, Nord- und Südostasien,
     Instrument für die
                                                                          Zentralasien); afrikaweites Programm (ganz
Entwicklungszusammenarbeit      19 661,64 Millionen EUR (jeweilige          Afrika) (kontinentale und transregionale
           (DCI)                              Preise)                    Projekte); und das thematische Programm zu
                                                                        Migration und Asyl (Projekte in Schlüsselländern)

                                                                        Länder des südlichen Mittelmeerraums (Algerien,
      Europäisches                    Zeitraum 2014–2020:                 Ägypten, Libanon, Libyen, Jordanien, Israel,
 Nachbarschaftsinstrument       15 432,63 Millionen EUR (jeweilige         Marokko, Syrien, Tunesien, Palästina) und
          (ENI)                               Preise)                         östliche Nachbarländer (Armenien,
                                                                         Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldawien,

     10
Das Thema Migration

                                                                             Ukraine), entweder bilateral oder regional (in
                                                                                letzterem Fall einschließlich Russland)

                                           Zeitraum 2014-2018:               Libanon, Jordanien, Irak, Türkei, Ägypten und
    Madad-Fonds (2014)
                                         1,4 Milliarden EUR bisher                              Syrien

   Treuhandfonds Bêkou               239,5 Millionen EUR an Zusagen                  Zentralafrikanische Republik

                                   Zeitraum 2015–2020: Derzeit belaufen
                                   sich die Mittel auf 3,37 Milliarden EUR,
                                  davon über 2,98 Milliarden EUR aus dem Die Sahelzone und der Tschadsee, das Horn von
   Europäischer Nothilfe-           EEF und den EU-Finanzinstrumenten       Afrika, Nordafrika und die Nachbarländer der
  Treuhandfonds für Afrika            (DCI, ENI, HOME und ECHO) sowie        förderungsberechtigten Länder können im
                                        399,8 Millionen EUR von EU-         Rahmen seiner Projekte begünstigt werden.
                                   Mitgliedstaaten und anderen Staaten
                                          (Schweiz und Norwegen).

                                           Zeitraum 2014–2020:                  Albanien, Bosnien und Herzegowina,
      Instrument für
                                    11 698,67 Millionen EUR (jeweilige      Nordmazedonien, Kosovo, Montenegro, Serbien
Heranführungshilfe II (IPA II)
                                                  Preise)                                   und Türkei

                                   Zeitraum 2016–2017: Für 2016–2017:
EU-Fazilität für Flüchtlinge in    3 Milliarden EUR, 2018: Bereitstellung
                                                                                                Türkei
          der Türkei               von zusätzlichen 3 Milliarden EUR im
                                                 März 2018

   Europäischer Fonds für
                                       Ursprünglicher Haushalt von
  nachhaltige Entwicklung                                                        Afrika und EU-Nachbarschaftsregion
                                           3,35 Milliarden EUR
           (EFSD)

                                                                              Syrien, Jordanien, Libanon, Türkei, Irak und
 Londoner Konferenz 2016            2016: 12 Milliarden USD an Zusagen
                                                                                               Ägypten

                                          2017: 6 Milliarden USD
  Brüssel-I-Konferenz und                                                     Syrien, Jordanien, Libanon, Türkei, Irak und
                                         2018: 4,4 Milliarden USD
    Brüssel-II-Konferenz                                                                       Ägypten
                                      2019–2020: 3,4 Milliarden USD

     Potenzial für die Zukunft
     Aktuelle Trends weisen darauf hin, dass Europa für Migranten und Asylsuchende zweifellos auch
     weiterhin attraktiv sein wird und dass die Steuerung der Migrationsströme auf der EU-Agenda
     weiterhin weit oben stehen wird. Grund hierfür ist eine Reihe von Faktoren wie die Zunahme
     internationaler und interner Konflikte, der Klimawandel und das anhaltende wirtschaftliche Gefälle
     zwischen Mitgliedstaaten der EU und anderen Ländern. Daher muss die EU eine Reihe interner und
     externer migrationspolitischer Instrumente kombinieren. Bei einer laut Europäischer Kommission
     wirksamen, fairen und robusten EU-Migrationspolitik, die künftigen Herausforderungen gerecht
     wird, würde Personen, die Anspruch auf internationalen Schutz haben, Asyl gewährt, während
     Personen, die dieses Recht nicht haben, rückgeführt würden; es der Verlust von Menschenleben vor
     allem im Mittelmeer würde verhindert, Menschenhandelsnetze würden zerschlagen und Schleuser
     bekämpft, die Außengrenzen würden verstärkt und es würde für eine wirkliche Alternative zu
     lebensgefährlichen Reisen gesorgt werden, zum Beispiel indem legale Möglichkeiten der Migration
     als beste Methode eröffnet würden, um Menschenhandelsnetze und Schleuser zu bekämpfen. Dies
     muss mit einem verstärkten Management der Außengrenzen einhergehen, auch durch eine bessere
     Nutzung der von IT-Systemen gebotenen Möglichkeiten.
     Um das Problem von Flüchtlings- und Migrationsbewegungen derartigen Ausmaßes auf globaler
     Ebene anzugehen, verabschiedete die VN-Generalversammlung am 19. September 2016 die New
     Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten, in der sie die Ausarbeitung zweier globaler Pakte

                                                                                                                 11
EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

forderte, eines Pakts für Flüchtlinge und eines Pakts für sonstige Migranten; beide Pakte wurden im
Dezember 2018 verabschiedet. Die EU, die sich im Bereich Migration als globaler Akteur positioniert,
hat bei der Ausarbeitung der Pakte eine wichtige Rolle gespielt. Diese Pakte bieten die Möglichkeit,
bei der Verstärkung der Normen, Grundsätze, Regeln und Entscheidungsprozesse voranzukommen,
die eine wirksamere internationale Zusammenarbeit beim Umgang mit einem entscheidenden
Thema ermöglichen werden. Die Bereitstellung kontinuierlicher institutioneller Unterstützung zur
Bewältigung dieser Probleme und die Umsetzung der Ergebnisse der globalen Pakte werden eine
Herausforderung sein. Der Juni 2018 war für Staats- und Regierungschefs mit Blick auf die
Vereinbarung eines gemeinsamen EU-Migrationsansatzes ein entscheidender Monat. Am 14. Juni
2018 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft,
Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI).
In      dieser      neu        vorgeschlagenen
Finanzierungsarchitektur für das auswärtige Instrumente,                die     im      Rahmen          des
Handeln der EU (MFR 2021–2027) schlägt die vorgeschlagenen NDICI zusammengeführt
Europäische Kommission daher vor, seine werden
Struktur zu vereinfachen, indem künstliche
                                                   1 das       Finanzierungsinstrument          für      die
Barrieren zwischen Instrumenten abgebaut              Entwicklungszusammenarbeit (DCI),
werden. Mit vorgeschlagenen Mitteln in 2 der Europäische Entwicklungsfonds (EEF)
Höhe von 89,5 Milliarden EUR für den                  einschließlich der AKP-Investitionsfazilität des EEF,
Zeitraum 2021–2027 sorgt das NDICI für eine 3 das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI),
grundlegende Erneuerung der Art und 4 das                      Partnerschaftsinstrument         für      die
Weise, wie die Finanzierung des auswärtigen           Zusammenarbeit     mit Drittstaaten (PI),
Handelns der Europäischen Union verwaltet 5 das Europäische Instrument für Demokratie und
wird. In der Bemühung, bestehende                     Menschenrechte (EIDHR),
Finanzinstrumente zu straffen, werden mit          6  das Stabilitäts- und Friedensinstrument (IcSP) und
                                                   7 der Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung
dem NDICI insgesamt acht Verordnungen
                                                      (EFSD), der sich aus dem Europäischen Fonds für
und eine Entscheidung zusammengeführt,                nachhaltige Entwicklung Plus (EFSD+), der neuen
von denen die meisten am 31. Dezember                 Garantie für Außenmaßnahmen sowie dem EIB-
2020 außer Kraft treten (siehe Kasten). Die           Mandat für die Darlehenstätigkeit in Drittländern
Aufstockung des Haushalts für das                     (ELM) zusammensetzt.
auswärtige Handeln von 94,5 Milliarden EUR
                                                   Dieses umfassende Instrument wird, abhängig von den
im        Zeitraum         2014–2020        auf Ergebnissen der Diskussionen im Rat, um das
123 Milliarden EUR für den Zeitraum 2021– Instrument für Heranführungshilfe (IPA), das
2027 bedeutet einen Anstieg um 30 % Instrument für humanitäre Hilfe, die Gemeinsame
gemäß den jeweiligen Preisen. Ziehen wir die Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), das Instrument
jährliche Inflation bis zum Jahr 2027 ab, so für die überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)
beträgt der Anstieg 13 %. Über das NDICI einschließlich Grönland und das separate Europäische
wird der größte Anteil der für das auswärtige Instrument für nukleare Sicherheit ergänzt werden.
Handeln vorgesehenen Mittel kanalisiert
werden. Es wird das wichtigste Werkzeug der EU sein, um zur Beseitigung der Armut und Förderung
von nachhaltiger Entwicklung, Wohlstand, Frieden und Stabilität beizutragen. Das Instrument wird
auf vier Säulen errichtet: einer geografischen (68 Milliarden EUR), einer thematischen
(7 Milliarden EUR),      einer    Krisenreaktionskomponente         (4 Milliarden EUR)      und      einem
Flexibilitätspolster für neue Herausforderungen und Prioritäten (10,2 Milliarden EUR).
Nach einem informellen Treffen am 24. Juni 2018 und nachdem die Europäische Kommission
Elemente vorgelegt hatte, bei denen der Europäische Rat mit der Asylreform Fortschritte machen
könnte, gelang den EU-Staats- und Regierungschefs beim Gipfeltreffen im Juni 2018 und den
darauffolgenden Gipfeltreffen im Oktober 2018 und Dezember 2018 kein Durchbruch, was die
internen Aspekte der Migration anbelangt. Daran wurde deutlich, dass zwischen den
Mitgliedstaaten weiterhin Differenzen bestehen, vor allem was die Reform der Dublin-Verordnung
betrifft, anhand derer bestimmt wird, welcher Mitgliedstaat der EU für die Prüfung eines Asylantrags

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Das Thema Migration

zuständig ist, der von einem um internationalen Schutz ersuchenden Asylsuchenden gestellt wird.
Aufgrund der innenpolitischen Situation und des internen Drucks in einigen Ländern wurde
stattdessen in den Schlussfolgerungen des Rats der Stärkung der EU-Außengrenzen Priorität
eingeräumt. In ihrem Beitrag äußert die Europäische Kommission ihre Absicht, neue Vorschläge zu
unterbreiten, um ein stärker europäisch geprägtes Management der Außengrenzen sicherzustellen
und die Kohärenz und Wirksamkeit der EU-Rückkehrpolitik zu erhöhen.
Folglich schlug die Europäische Kommission im Anschluss an die Rede zur Lage der Union ihres
Präsidenten Jean-Claude Juncker im September 2018 vor, die Europäische Grenz- und Küstenwache
zu stärken, die Asylagentur der EU zu modernisieren und die Zahl der Rückführungen zu erhöhen,
und sie forderte mehr legale Wege nach Europa zu humanitären und wirtschaftlichen Zwecken,
unter anderem indem die Neuansiedlung beschleunigt und Engpässe bei bestimmten
Qualifikationen angegangen werden. So schöpft die Europäische Kommission das Potenzial der EU-
Verträge und insbesondere von Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe d und Artikel 79 Absatz 2 Buchstabe c
weiter aus und drängt auf mehr dezentrale Agenturen. Ein weitere Priorität der Debatten und
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates ist neben der Stärkung der EU-Außengrenzen und der
Straffung der Asylverfahren das Ziel, Migranten schnell zu erfassen und zu verhindern, dass sie
Europa überhaupt erst erreichen, indem illegale Migration auf allen bestehenden und entstehenden
Routen eingedämmt wird. Daher legte die Europäische Kommission eine Bewertung der Initiative
zur Errichtung von kontrollierten Zentren in der EU und zur Schaffung von Möglichkeiten der
regionalen Ausschiffung von Migranten vor, die während Such- und Rettungseinsätzen auf ihrem
Weg nach Europa gerettet werden.
Alle EU-Staats- und Regierungschefs, die in der letzten Wahlperiode an den Debatten über die
Zukunft Europas im Parlament teilgenommen haben, erkannten an, dass die Migration eine der
größten Herausforderungen der EU ist, und sind sich einig, dass diese nur auf EU-Ebene bewältigt
werden kann. Sie alle halten es für notwendig, die Zusammenarbeit mit Ländern, aus denen
Migranten stammen oder durch die sie reisen, zu intensivieren, und die meisten betonten
außerdem, dass Fortschritte beim GEAS und der Neuansiedlung notwendig sind. Einige EU-Staats-
und Regierungschefs unterstützten zudem eine allgemeine Aufstockung der Mittel oder eine
ehrgeizigere und spezifischere Initiative wie einen „Marshall-Plan“ für Afrika. Der im nächsten
MFR 2021–2027 für Migrationsangelegenheiten vorgesehenen Mittel sollen mit mehr als
34,9 Milliarden EUR nahezu verdreifacht werden, verglichen mit den 14 Milliarden EUR für den
Zeitraum 2014–2020. Der Schwerpunkt des Finanzrahmens liegt auf der Unterstützung einer, wie es
die Europäische Kommission nennt, robusten, realistischen und fairen Migrationspolitik durch einen
gestärkten Asyl- und Migrationsfonds, der mit 11,2 Milliarden EUR ausgestattet ist. Mit dem Fonds
werden kurzfristig ein stärkeres und effizienteres europäisches Asylsystem, schnellere und häufigere
Rückführungen sowie die frühzeitige Integration von Drittstaatsangehörigen, die sich legal in der
EU aufhalten, unterstützt, was zuvor nicht zu den Aufgaben des Fonds gehörte. Im langfristigen
Haushalt ist durch die Schaffung eines neuen Fonds für integriertes Grenzmanagement, der mit
9,3 Milliarden EUR ausgestattet wird, und durch eine massive Aufstockung der Mittel für die
dezentralen Agenturen, die die Mitgliedstaaten beim Schutz der EU-Außengrenzen unterstützen,
insbesondere die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, um 12 Milliarden EUR auch
eine beträchtliche Stärkung der EU-Außengrenzen vorgesehen.
HAUPTQUELLEN
Apap, J.: Arbitrary detention of women and children for immigration purposes. EPRS, Europäisches
Parlament, 2016.
Apap, J., Diaz, D., Trevino, G. und Sabbati, G.: A global compact on migration: Placing human rights at the
heart of migration management. EPRS und Fachabteilung externe Politikbereiche, Europäisches
Parlament, Dezember 2017.
D'Alfonso A., Orav A.: Smart Borders: EU Entry/Exit System. EPRS, Europäisches Parlament, Januar 2018.

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EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

Dumbrava, C: Revision of the Schengen Information System for law enforcement. EPRS, Europäisches
Parlament, Februar 2018.
Eisele, K.: Interoperability between EU information systems for security, border and migration
management. Initial appraisal of a European Commission impact assessment. EPRS, Europäisches
Parlament, Februar 2018.
Frontex: Risk Analysis for 2018. Februar 2018.
Guild, E. und Grant, S.: What role for the EU in the UN negotiations on a Global Compact on Migration.
CEPS, März 2017.
MEDAM-Bewertungsbericht, Flexible Solidarität: Eine umfassende Asyl- und Einwanderungsstrategie in
der EU‚2018.
Orav, A.: Common procedure for asylum. EPRS, Europäisches Parlament, März 2018.
Perchoc P.: Mapping EU-Turkey relations: State of play and options for the future. EPRS, Europäisches
Parlament, April 2017.
Radranenovic A.: Resettlement of refugees: EU framework. EPRS, Europäisches Parlament, Dezember
2017.
Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge: Beyond Detention: A Global Strategy to
support governments to end the detention of asylum-seekers and refugees, 2014-2018. Vereinte
Nationen, 2014.
Zamfir, I.: Towards a global compact on refugees: Strengthening international cooperation to ease the
plight of refugees in the world. EPRS, Europäisches Parlament, Juni 2018.
Besuchen Sie die Website des Europäischen Parlaments zur Migration nach Europa.
ERLÄUTERUNGEN
1
    Dieser Abschnitt wurde von Alina Dobreva verfasst; die Grafiken stammen von Nadejda Kresnichka-Nikolchova.
2
    Ein gemeinsames Anliegen sowohl der VN als auch der EU ist die Achtung der Menschenrechte von Migranten,
    Asylsuchenden und Flüchtlingen.
3
    Die Mitgliedstaaten des Europarats müssen außerdem allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen,
    einschließlich Migranten, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Rechte zusichern.
4
    In der Studie werden alle 28 Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme von Kroatien und Dänemark, aber einschließlich
    Norwegens, behandelt. Die Studie basiert auf den Ergebnissen der Überarbeitung und betrifft überwiegend die Jahre
    2013 und2014.
5
    Siehe Nikolai Atanassov, N., Dumbrava, C., Mentzelopoulou, M‑M. und Radjenovic, A: EU-Asyl, Grenzen und externe
    Zusammenarbeit im Bereich Migration: Jüngste Entwicklungen. EPRS, Europäisches Parlament, Mai 2018, und Apap, J.,
    Claros Gimeno, E. und Mentzelopoulou, M‑M.: Migration & asylum: Projects & funding. EPRS, Europäisches Parlament,
    Mai 2018.

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