DATACARD 2018 STEUERN SCHWEIZ NATÜRLICHE PERSONEN - SCHWEIZERISCHE TREUHANDGESELLSCHAFT
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DataCard 2018 Steuern Schweiz Natürliche Personen Schweizerische Treuhandgesellschaft Gruppe Basel Bern Lange Gasse 15 Spitalgasse 2 CH-4002 Basel CH-3000 Bern Tel. +41 61 277 01 11 Tel. +41 31 310 97 00 Zürich STG Revision AG Universitätsstrasse 65 Lange Gasse 15, 4002 Basel CH-8022 Zürich Spitalgasse 2, 3011 Bern Tel. +41 44 219 78 00 Universitätsstrasse 65, 8022 Zürich info@stg.ch . www.stg.ch Disclaimer GESTALTUNG: WWW.SUPERSCRIPT.CH Diese Publikation dient ausschliesslich zu Ihrer Information und stellt kein Angebot, keine Offerte oder Aufforderung zur Offertstellung, kein öffentliches Inserat und keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Anlage- oder anderen spezifischen Produkten dar. Der Inhalt ist von unseren Mitarbeitenden verfasst und beruht auf Informationsquellen, welche wir als zu- verlässig erachten. Wir können aber keine Zusicherung oder Garantie für dessen Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität abgeben. Die Informationen in dieser Publikation stellen weder Entscheidungshilfen für wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen dar, noch dürfen alleine aufgrund dieser Angaben Anlage- oder sonstige Entscheide getroffen werden. Eine Beratung durch eine qualifizierte Fachperson wird empfohlen. Wir schliessen un- eingeschränkt jede Haftung für Verluste bzw. Schäden irgendwelcher Art aus, sei es für direkte, indirekte oder Folgeschäden, die sich aus der Verwendung dieser Publikation ergeben sollten. Schweizerische Treuhandgesellschaft AG Version 10/2019
Interkantonaler Steuervergleich 2018 Bruttoerwerbseinkommen Bruttoerwerbseinkommen Bruttoerwerbseinkommen Bruttoerwerbseinkommen Erb- Schen- Kantons-, Gemeinde- und Kantons-, Gemeinde- und Kantons-, Gemeinde- und Kantons-, Gemeinde- und schafts- kungs- Kirchensteuern Kirchensteuern Kirchensteuern Kirchensteuern Kantonshauptorte steuer steuer 100 000 250 000 500 000 1 000 000 Steuern Steuern Steuern Steuern Steuern Verheirateter Steuern Verheirateter Steuern Verheirateter Steuern Verheirateter Lediger ohne Kinder Lediger ohne Kinder Lediger ohne Kinder Lediger ohne Kinder E/P K E/P K in % in % in % in % in % in % in % in % Aargau (Aarau) – – – – 12 700 13% 8 100 8% 43 200 17% 35 500 14% 97 700 20% 87 400 17% 209 200 21% 196 500 20% Appenzell A.Rh. (Herisau) – – – – 13 700 14% 10 400 10% 44 100 18% 40 100 16% 90 700 18% 90 300 18% 182 500 18% 182 100 18% Appenzell I. Rh. – – 9 800 10% 7 000 7% 30 100 12% 27 400 11% 61 400 12% 61 000 12% 123 900 12% 123 500 12% Basel-Land (Liestal) – – – – 15 700 16% 9 000 9% 55 200 22% 44 300 18% 124 300 25% 110 800 22% 268 000 27% 249 100 25% Basel-Stadt (Basel) – – – – 15 600 16% 11 000 11% 47 700 19% 43 200 17% 110 400 22% 97 000 19% 235 900 24% 222 500 22% Bern – – – – 15 600 16% 12 100 12% 52 600 21% 46 000 18% 120 400 24% 112 200 22% 259 300 26% 251 000 25% Freiburg – – – – 15 500 16% 10 000 10% 54 300 22% 43 000 17% 111 200 22% 109 900 22% 225 000 23% 223 700 22% Genf – – – – 14 900 15% 7 000 7% 52 600 21% 42 000 17% 122 900 25% 105 900 21% 270 900 27% 246 900 25% Glarus – – – – 12 100 12% 9 400 9% 40 000 16% 35 200 14% 94 000 19% 84 900 17% 190 700 19% 190 100 19% Graubünden (Chur) – – – – 12 700 13% 8 300 8% 42 200 17% 36 000 14% 92 900 19% 85 900 17% 193 800 19% 187 500 19% Jura (Delémont) – – – – 16 000 16% 11 000 11% 54 500 22% 44 700 18% 121 200 24% 110 400 22% 254 600 25% 243 900 24% Luzern – –* – – ** 12 600 13% 9 400 9% 39 100 16% 36 000 14% 87 000 17% 83 900 17% 182 900 18% 179 800 18% Neuenburg – – 17 400 17% 13 000 13% 56 800 23% 49 300 20% 116 200 23% 114 900 23% 235 100 24% 233 800 23% Nidwalden (Stans) – – – – 10 800 11% 8 000 8% 32 200 13% 29 900 12% 65 700 13% 65 500 13% 132 800 13% 132 600 13% Obwalden (Sarnen) – – – – 10 100 10% 8 500 9% 28 500 11% 26 900 11% 59 300 12% 57 700 12% 120 800 12% 119 200 12% St. Gallen – – – – 16 200 16% 10 700 11% 52 000 21% 44 900 18% 106 900 21% 104 700 21% 215 200 22% 214 600 21% Schaffhausen – – – – 13 800 14% 9 700 10% 46 700 19% 39 100 16% 94 700 19% 94 400 19% 190 700 19% 190 400 19% Solothurn – – – – 15 800 16% 11 500 12% 51 200 20% 44 000 18% 108 600 22% 104 400 21% 218 800 22% 218 200 22% Schwyz – – – – 9 900 10% 7 300 7% 31 700 13% 28 500 11% 77 200 15% 64 900 13% 157 400 16% 155 900 16% Thurgau (Frauenfeld) – – – – 12 800 13% 8 700 9% 41 400 17% 35 200 14% 91 200 18% 83 800 17% 191 000 19% 183 600 18% Tessin (Bellinzona) – – – – 13 100 13% 7 900 8% 46 900 19% 41 300 17% 109 500 22% 104 900 21% 239 500 24% 233 900 23% Uri (Altdorf) – – – – 10 400 10% 8 700 9% 29 800 12% 28 000 11% 62 600 13% 60 700 12% 128 100 13% 126 200 13% Waadt (Lausanne) – – 16 100 16% 12 400 12% 56 500 23% 46 400 19% 131 500 26% 117 800 24% 265 600 27% 264 500 26% Wallis (Sitten) – – – – 13 800 14% 8 500 9% 51 900 21% 41 600 17% 111 200 22% 101 000 20% 224 400 22% 214 200 21% Zug – – – – 5 700 6% 3 000 3% 24 500 10% 20 000 8% 50 800 10% 49 600 10% 103 300 10% 102 100 10% Zürich – – – – 11 100 11% 8 000 8% 43 300 17% 35 100 14% 108 900 22% 96 500 19% 242 000 24% 229 500 23% Direkte Bundessteuer – – – – 1 900 2% 1 100 1% 15 800 6% 14 200 6% 45 300 9% 43 300 9% 102 000 10% 101 300 10% Die Steuerberechnungen (gerundet) basieren auf dem Bruttoerwerbseinkommen und stellen lediglich Richtwerte dar. Ferner wird angenommen, dass kein steuerbares E/P Ehegatte/eingetragene Partnerschaft Vermögen vorliegt. Eine genaue Steuerberechnung ist immer von den Gegebenheiten K Kinder des Einzelfalles abhängig. * keine Steuer auf Kantonsebene ** Schenkungen innert 5 Jahren vor dem Tod werden mit der Erbschaftssteuer belegt Quelle: Eidg. Steuerverwaltung
Einkommenssteuer Wichtige Einzelheiten Direkte Bundessteuer (DBSt) sowie Kantons- und Gemeinde- steuern. Straflose Selbstanzeige und vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen Besteuerung von Kapitalgewinnen Seit dem 1. Januar 2010 wird bei einer Selbstanzeige an die In der Schweiz werden Kapitalgewinne aus beweglichem Privat- Steuerbehörden von der Strafverfolgung abgesehen, wenn sich vermögen grundsätzlich nicht besteuert (Ebene Bund, Kanton und die steuerpflichtige Person erstmals wegen Steuerhinterziehung Gemeinde). Achtung! Die Besteuerung von Kapitalgewinnen bei anzeigt, die Hinterziehung keiner Steuerbehörde bekannt ist, die gewerbsmässigen Liegenschaften- und Wertschriftenhändlern Steuerbehörden vorbehaltlos unterstützt und die Nachsteuern sowie beim Verkauf von privat gehaltenen Beteiligungen (indirekte bezahlt werden. Teilliquidation, Transponierung) stellt eine steuerliche Besonderheit dar. Weiter unterliegen Kapitalgewinne aus privaten Liegenschafts- Dasselbe gilt auch für Personen, welche bisher nicht versteuerte verkäufen auf Kantons- und Gemeindeebene grundsätzlich der Vermögenswerte erben und offenlegen. Um für die Offenlegung sog. Grundstückgewinnsteuer (siehe unten). gewisse Anreize zu schaffen, verkürzte der Schweizer Fiskus die Nachsteuerperiode für Erbfälle von zehn auf drei Jahre. Vermögenssteuer Jeder Kanton und jede Gemeinde erheben eine Vermögenssteuer. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten Die Steuerbelastung des steuerbaren Vermögens variiert von (AIA) Kanton zu Kanton. Der Vermögenssteuersatz bewegt sich Zur Verhinderung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung im Promille-Bereich und beträgt grundsätzlich weniger als 1%. haben sich bisher mehr als 100 Länder (darunter auch die Der Bund erhebt keine Vermögenssteuer. Schweiz) zur Übernahme eines globalen Standards im Bereich der Steuertransparenz bekannt. Das inländische Bankgeheimnis Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz ist vom AIA nicht betroffen. Die Rechtsgrundlagen Gewinne aus dem Verkauf von Liegenschaften des Privat- oder für die Einführung des AIA sind am 1. Januar 2017 in Kraft gegebenenfalls des Geschäftsvermögens werden von den getreten. Seitdem sammeln meldepflichtige schweizerische Kantonen mit einer Sondersteuer, der Grundstückgewinnsteuer, Finanzinstitute Kontoinformationen von in Partnerstaaten erfasst. Die Steuerbelastung ist in der Regel von der Höhe des steuerlich ansässigen Personen. Diese Daten wurden im Herbst Grundstückgewinns und der Haltedauer abhängig. Steuer- 2018 erstmals ausgetauscht. aufschiebende Tatbestände stellen unter anderem: Eigentums- wechsel durch Erbgang; Erbvorbezug oder Schenkung, Eigen- Eine straflose Selbstanzeige ist in der Schweiz prinzipiell nur tumswechsel unter Ehegatten im Zusammenhang mit dem dann möglich, wenn den Steuerbehörden bisher nicht bekannte Güterrecht sowie Ersatzbeschaffung dar. und nicht deklarierte Vermögenswerte offen gelegt werden.
Mit der Einführung des AIA wird eine Kenntnisfiktion von Seiten Für die Ermittlung des dem Aufwand entsprechenden Einkommens der Steuerbehörden angenommen, wodurch die straflose wird auf die jährlich entstandenen Lebenshaltungskosten der Selbst-anzeige bei der Offenlegung von im AIA ausgetauschten Steuerpflichtigen abgestellt. Die Bemessung beruht mindestens Vermögensinformationen nicht mehr möglich ist. auf: dem Siebenfachen des Mietzinses oder des Mietwertes der Unter dem AIA nicht ausgetauscht werden grundsätzlich Bank- Wohnung im eigenen Haus für Steuerpflichtige, die einen daten, d.h. bei ausländischem Liegenschafsbesitz, der vom eigenen Haushalt führen; mindestens aber CHF 400 000.–. AIA nicht direkt betroffen ist, sind straflose Selbstanzeigen noch Die Kantone müssen ebenfalls einen Mindestbetrag für die möglich, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Bemessungsgrundlage festsetzen, der jedoch von den Kantonen frei gewählt werden kann; dem Dreifachen des Wie die Schweizerische Treuhandgesellschaft Sie bei der Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung für die Selbstanzeige unterstützt übrigen Steuerpflichtigen Auflistung sämtlicher bisher nicht versteuerter Kapitalerträge Bei Ehegatten müssen grundsätzlich beide Partner sämtliche und Vermögenswerte im entsprechenden Berichtigungszeit- Voraussetzungen zur Aufwandbesteuerung erfüllen. raum. Weitergabe der Daten durch uns als Steuerberater an die zuständigen Steuerbehörden und Begleitung durch das Das dem Aufwand entsprechende steuerbare Vermögen wird auf gesamte Verfahren. Basis der für die Einkommenssteuer zugrunde gelegten Lebens- Erläuterungen zur Herkunft des Vermögens und zu Kapital- haltungskosten bemessen und angemessen kapitalisiert. Auch hier veränderungen im Berichtigungszeitraum. Die Straflosigkeit bestehen kantonale Unterschiede, welche einzeln zu prüfen sind. ist nur gewährleistet, wenn sich der Steuerpflichtige ernstlich um die Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden und um Ihrer Ausgestaltung nach ist die Pauschalbesteuerung vor allem für die Bezahlung der geschuldeten Nachsteuer bemüht und die vermögende Privatpersonen attraktiv. Sie kann für die Belange der Hinterziehung keiner Steuerbehörde bekannt war. Kantons- und Gemeindesteuern sowie der Direkten Bundessteuer in Die Korrespondenz mit den Steuerbehörden wird, nach Anspruch genommen werden. Der entsprechende Antrag an die Rücksprache mit Ihnen, vollständig durch uns übernommen. Steuerbehörden erfolgt im Optimalfall bereits vor dem Zuzug in die Schweiz. Achtung: Nicht alle Kantone sehen eine Besteuerung Pauschalbesteuerung nach dem Aufwand vor. Gewisse Kantone haben die Pauschal- Die Pauschalbesteuerung oder Besteuerung nach dem Aufwand besteuerung aufgrund einer vom Stimmvolk angenommenen ist eine Besonderheit des Schweizer Steuersystems. Sie kann von Initiative abgeschafft (so bspw. in den Kantonen Zürich, Schaff- Personen, welche vom Ausland in die Schweiz ziehen und hier hausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft und Basel- keiner Erwerbstätigkeit nachgehen grundsätzlich in Anspruch Stadt). genommen werden.
Die privilegierte Dividendenbesteuerung in der Schweiz In verschiedenen Kantonen finden derzeit noch parlamentarische Mit der Unternehmenssteuerreform II wurde der sogenannten Beratungen und Volksabstimmungen hinsichtlich der kantonalen «wirtschaftlichen Doppelbelastung» (Besteuerung des erwirt- Umsetzungen der STAF statt. Dementsprechend ist die nachfol- schafteten Gewinns beim Unternehmen sowie im Falle einer gende Grafik nicht abschliessend und zeigt lediglich die geplan- Dividendenausschüttung die nochmalige Besteuerung des aus ten kantonalen Regelungen auf. Es können sich noch laufend wirtschaftlicher Sicht selben Steuersubstrats beim Leistungs- Änderungen durch die kantonalen Regierungen/Parlamente empfänger) Rechnung getragen. Die wirtschaftliche Doppel- ergeben und sind somit vorbehalten. belastung wurde dadurch zwar nicht eliminiert, jedoch wesentlich Steuerhoheit AG AI AR BE BL BS FR GE GL GR JU LU NE gemildert. Umfang der Entlastung 50 50 40 50 40 20 30 30 30 30 30 40 40 in % Der Bund kennt das Teilbesteuerungsverfahren. Danach werden Steuerhoheit NW OW SG SH SO SZ TG TI UR VD VS ZG ZH Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und Umfang der geldwerte Vorteile nicht im gesamten Umfang besteuert. Entlastung 50 50 30 40 40 50 30 30 50 30 40 50 50 in % Im Mai 2019 befürwortete die Stimmbevölkerung das Bundes- gesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in einer Referendumsabstimmung. Dieses tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Damit einhergehend wird die Entlastung im Teilbe- steuerungsverfahren der direkten Bundessteuer angepasst bzw. reduziert. Sowohl bei Beteiligungen im Geschäftsvermögen (Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) als auch im Privatvermögen beträgt die anzuwendende Entlastung nun 30%. Damit jedoch die privilegierte Besteuerung Anwendung findet, muss mindestens eine Beteiligung von 10% am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft vorliegen. Die Kantone sind in der Ausgestaltung der Besteuerung weitge- hend frei, jedoch müssen Dividendenerträge in den Kantonen mindestens zu 50% besteuert werden. Die Privilegierung erfolgt dabei entweder durch Teilbesteuerung der Ausschüttung oder durch Anwendung eines reduzierten Steuersatzes bei der Besteuerung der Dividendenerträge.
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