Dienstleistungsexporte nach Brasilien - STEFAN NEMETZ AußenwirtschaftsCenter São Paulo - WKO
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Dienstleistungsexporte nach Brasilien Moderation: STEFAN NEMETZ AußenwirtschaftsCenter São Paulo 25.11.2020
WAS ERWARTET SIE? 15:05 15:20 ALLGEMEINE OPTIMIERUNG VON INFORMATIONEN DIENSTLEISTUNGSEXPORTEN NACH BRASILIEN 15:00 15:10 UHR 15:45 BEGINN EINFÜHRUNG IN DEN Q&A SESSION EXPORT VON DIENSTLEISTUNGEN NACH BRASILIEN 2
Noch zum Start… Kann ich Fragen stellen? Werden die Slides geteilt? Wird aufgezeichnet? Ja! Ja! Ja! WKO.at: Brasilien YouTube Channel: Chat-/Fragenfunktion wko.at/aussenwirtschaft/Brasilien AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Q&A nach Präsentationen Link via Email Link via Email 4
EXPERT FORUM Brazil: 18 Webinare - bis März 2021 Datum Thema 04.11.2020 Gründung und (Krisen-) Management von Niederlassungen in Brasilien 25.11.2020 Dienstleistungsexporte nach Brasilien 09.12.2020 Warenexport nach Brasilien: Finanzierung und Steuern 03.03.2021 Geschäftskultur & Etikette in Brasilien 17.03.2021 Maschinenexporte nach Brasilien und Normen 12 Branchen Details & Anmeldung: + WKO.at - Veranstaltungen mit Bezug zu Brasilien 6 Themen 5
Team Service-Exporte Mag. Christoph Plank +43 5 90 900 4308 christoph.plank@wko.at Mag. Michaela Günther +43 5 90 900 5132 michaela.guenther@wko.at wko.at Weitere Infos unter: aussenwirtschaft.service-export@wko.at 6
COVID-19 Situation in Brasilien • Todesopfer: 168.613 Anzahl der COVID-19 Fälle: • (Stand: 20.11.2020 20:00 BRT) • Home-Office bzw. Schichtarbeit in Büros • „Normalität“ in Einzelhandel + Gastronomie • Allgemeine Maskenpflicht Quelle: Brasilianisches Gesundheitsministerium (covid.saude.gov.br) 7
Einreise in Brasilien: Aktuelle Infos Quelle: WKO.at 8
Geschäftsreisen nach Österreich • Einreise für Geschäftsreisende möglich! • Einreise in Europa – Darf ich einreisen/durchreisen? Quelle: IATA 10
WIRTSCHAFTSÜBERBLICK BR BIP + PROGNOSEN • BR Wirtschaft Post-Corona: langsam 3,9% aber stetige Erholung seit Juli 1,3% 1,3% 1,1% • Starke Abwertung der Landeswährung BRL seit Jahresanfang BRL = EUR 4,50 (02.01.2020) -3,3% BRL = EUR 6,44 (23.11.2020) -3,5% -5,0% • Österreichische Warenexporte nach 2015 2016 2017 2018 2019 2020 (P) 2021 (P) Brasilien: -8,4% im ersten HJ 2020 Quelle:Bras.-Zentralbank (24.09.2020) • Österreichische DL-Exporte nach Brasilien: -25% im ersten HJ 2020 11
Wie können wir Sie unterstützen? Marktanalyse Partnersuche B2B-Termine Import & Veranstaltungen … Steuern 12
Einführung in den DL Export nach Brasilien 2 Stefan Nemetz AußenwirtschaftsCenter São Paulo 13
Umfrage 1 Exportieren Sie bereits DL nach Brasilien? 14
Umfrage 2 Welche Märkte in Lateinamerika sind für Ihr Unternehmen interessant? 15
Bei welchen Dienstleistungen ist Österreich stark: ● Maßgeschneiderte technische DL: - Engineering Leistungen - Individuell programmierte Software - SaaS - Technische Assistenz - Montagedienstleistungen - Schulungen und Trainings ● andere Arten von Services: Softwarelizenzen, Patente, Technologietransfer (Know-how), Marken, Urheberrechte, ua. 16
Wieviel wird exportiert (und importiert): 2018 2019 1 HJ2020 Österreichische Dienstleistungsexporte nach 85 105 30 Brasilien in EUR Mio. Österreichische Dienstleistungsimporte aus 117 143 53 Brasilien in EUR Mio. ● Ö – DL Exporte nach Brasilien: in den letzten Jahren bei knapp 100 Mio. Euro pro Jahr ● BRA – DL Exporte nach Österreich: circa 20 - 30% höher ● Tendenz in den letzten Jahren steigend ● Im 1. HJ 2020 Rückgang um rund 25% wegen Covid19 17
Wissenswertes über DL-Export 1: ● In Brasilien gib es nicht eine MwSt. - oder VAT oder IVA - bei Dienstleistungen sondern eine Reihe von Abgaben ● Man braucht keine Registrierung beim Fiskus für DL – Exporte nach Brasilien (zB UID Nummer oder CNPJ oä sind nicht nötig) ● Doppelbesteuerungsabkommen: Seit 1976, ist vorteilhaft für österreichische und brasilianische Firmen für Dividenden, technische DL (SaaS, techn. Assistenz, Montageleistungen uvm.) 18
Wissenswertes über DL-Export 2: ● Good news: Durch den Höchstgerichtsentscheid aus Dezember 2015 wird bei technischen Dienstleistungen (Tech.-Assistenz, Montage, SaaS, individuell programmierte Software uvm) keine Quellensteuer mehr abgezogen. Allerdings gilt diese Entscheidung nicht für Trainings und Schulungen ● Falls man bei DL Erbringung Quellensteuer abführen muss (zB für Schulungen, Trainings), kann man diese in Österreich beim Finanzamt anrechnen lassen und sich gegen zu zahlende KöSt. als Guthaben anrechnen lassen. 19
Die wichtigsten Steuern beim DL Export nach Brasilien ● Quellensteuer – IRRF – 0%, 10%, 15% oder 25% - vom Bruttobetrag runter – wird falls sie anfällt, bei der Banküberweisung abgezogen ● CIDE – Technologietransfersteuer – 10% ● PIS/Cofins – Sozialabgaben - für spezifische Zwecke – 9,25% ● ISS – Gemeindesteuer auf Dienstleistungen - zwischen 2-5% ● IOF – Finanztransaktionssteuer – 0,38% 20
Steuern auf diverse DL- Exporte 21
Wissenswertes über DL-Export 3: ● Kaufvertrag (oder Lizenzvertrag) ist notwendig für Kunden bei Banküberweisung und muss uU beim INPI (Intellectual Property Institute) registriert werden ● Wichtig immer im Kaufvertrag klarmachen, dass die Abfuhr der Quellensteuer vom Bruttobetrag erfolgt (oder explizit ein zu überweisender Nettobetrag vereinbart wurde). Weiters wichtig: Erwähnung, dass der bras. Käufer für die Abfuhr der „lokalen Steuern“ – CIDE, PIS/Cofins, ISS und IOF verantwortlich ist. ● Fachreport Lizenzvergabe und gewerblicher Rechtsschutz: liegt am AußenwirtschaftsCenter Sao Paulo auf und kann auf Wunsch zugeschickt werden. 22
Wie funktioniert die Bezahlung Häufigkeit: selten vs häufig Banküberweisung Banküberweisung via Zentralbank B2B via Zentralbank oder Payment Provider vs • Credit Card Payment Provider B2C 23
Warum DL Exporte interessant sind: ● Kundeninteresse an DL meiner Firma ● weil DL – Export im Durchschnitt viel günstiger besteuert ist als Warenexport, keine Zollbehörde (receita federal), Transportkosten fallen weg, logistische Probleme kaum vorhanden ● weil man sich Steuern spart, wenn man sein Leistungspaket an Waren + DL optimiert. Hier bieten sich die Simulation von Szenarien mit Hilfe von spezialisierten Consultants an ● weil man bei häufigen Lieferungen durch die Schaffung von Strukturen in Brasilien zusätzlich Steuern sparen kann 24
Keynote: 3 Optimierung bei DL - Exporten nach Brasilien Lukas Rhomberg Partner bei FCR Law 25
Optimierung von Dienstleistungsimporten und Software in Brasilien November 2020
1. Import von Dienstleistungen (Teil 1) Transaktion Import von technischen Dienstleistungen Import von nicht technischen Dienstleistungen - Transaktion mit besonders hoher Besteuerung - Nur in seltenen Fällen sind importierte Dienstleistungen nicht als technische Dienstleistungen zu klassifizieren. Einer der wenigen Anwendungsfälle ist die - Dienstleistung, die von technischem Fachwissen abhängt oder Handelsvertretung. administrative Unterstützung oder Beratung beinhaltet, von unabhängigen Fachleuten oder Fachleuten mit einem Arbeitsverhältnis durchgeführt wird, oder sich aus automatisierten Strukturen mit klarem technologischen Inhalt ergibt. (Art. 17, II, a, IN RFB n. 1.455/2014) - Brasilianische Steuern auf Import von technischen Dienstleistungen - Brasilianische Steuern auf Import von nicht technischen Dienstleistungen (vom bras. Importeur zu tragen): (vom bras. Importeur zu tragen): • 15% Einkommenssteuer an der Quelle (IRRF) - • 25% Einkommenssteuer an der Quelle (IRRF) – Besteuerung Doppelbesteuerungsabkommen Brasilien/Österreich eliminiert Doppelbesteuerungsabkommen Brasilien/Österreich eliminiert die IRRF die IRRF Besteuerung gemäß Art. 7 (Unternehmensgewinn) Besteuerung gemäß Art. 7 (Unternehmensgewinn) • 10% CIDE (nicht steuermindernd anrechenbar) • 9,25% PIS/COFINS (grundsätzlich vom Importeur steuermindernd anrechenbar) • 9,25% PIS/COFINS (grundsätzlich vom Importeur steuermindernd anrechenbar) – ausgeführt in Brasilien oder im Ausland mit einem • 2% bis 5% ISS (nicht steuermindernd anrechenbar) Resultat in Brasilien. • 0,38% IOF (nicht steuermindernd anrechenbar) • 2% bis 5% ISS (nicht steuermindernd anrechenbar) • 0,38% IOF (nicht steuermindernd anrechenbar) 28
1. Import von Dienstleistungen (Teil 2) Import von technischen Dienstleistungen Import von nicht technischen Dienstleistungen - Gesamtbelastung in Brasilien: 11,63% - 14,63% - Gesamtbelastung in Brasilien: 21,63% - 24,63% - Davon in Brasilien u.U. steuermindernd anrechenbar: 9,25% - Davon in Brasilien u.U. steuermindernd anrechenbar: 9,25%
2. Import von Software Transaktion Import von eingebetteter Software Import von maßgeschneiderter Software und SaaS - Software, die für den Betrieb einer importierten Ausrüstung/Maschine - Maßgeschneiderte Software: Software, die nach Maß und auf Wunsch des unerlässlich ist. Kunden entwickelt wurde - Wird zusammen mit der Ausrüstung/Maschine als Ware besteuert, - SaaS (Software as a Service) - integrierte Software-, Server- und entsprechend der steuerlichen Klassifizierung: Datenverarbeitungslösung Importsteuer (II): Kosten des Importeurs - Für die Steuerbehörden stellen beide Software Kategorien einen Import Steuer auf Industrieprodukte (IPI): grundsätzlich vom Importeur von technischen Dienstleistungen dar. steuermindernd anrechenbar Sozialbeiträge (PIS/COFINS): grundsätzlich vom Importeur steuermindernd anrechenbar Sozialbeiträge Importzuschlag (COFINS): falls anwendbar (Kosten des Besteuerung Importeurs) Umsatzsteuer (ICMS): grundsätzlich vom Importeur steuermindernd anrechenbar Siscomex Gebühr: Kosten des Importeurs - Prüfen, ob getrennte Verrechnung (Ware getrennt von eingebetteter Software) steuerlich vorteilhaft sein könnte 30
3. Möglichkeiten zur Reduktion der Besteuerung beim Import 3.1. Gründung einer Niederlassung zur Verrechnung vor Ort - Allgemein Exporteur Österreich Lizenzgebühren und Dividenden Brasilien Niederlassung Kunden Verrechnung von Dienstleistungen / Software • Gründung einer brasilianischen Niederlassung zur lokalen Verrechnung; • Vorteile: Zahlung von steuerfreien Dividenden und relativ gering besteuerten Lizenzgebühren nach Österreich Positive Effekte für bras. Kunden: brasilianische Rechnung „nota fiscal“, keine Zentralbankbürokratie, keine zusätzlichen Steuern, Verrechnung der Dienstleistung/Software in lokaler Währung, „Commitment“ zum brasilianischen Markt einfach zu gründen, verwalten, auszubauen oder schließen • Nachteil: Niederlassung in Brasilien gründen und verwalten. 31
3. Möglichkeiten zur Reduktion der Besteuerung beim Import 3.1. Gründung einer Niederlassung zur Verrechnung vor Ort - Besteuerung • Bezahlung von Dividenden von Brasilien nach Österreich: steuerfrei. • Lizenzgebühren für den Vertrieb der Technologie/Software/SaaS-Plattform (Royalties): 15% Einkommenssteuer an der Quelle (IRRF): das Abkommen zwischen Brasilien und Österreich reduziert diesen Steuersatz nicht; von der brasilianischen Gesellschaft zu bezahlen, kann in Österreich mittels Matching Credit mit 25% steuermindernd angerechnet werden 2% bis 5% Service Steuer (ISS): strittig, wird von den Behörden aber eingehoben; von der brasilianischen Gesellschaft zu bezahlen, nicht steuermindernd anrechenbar 0,38% Finanztransaktionssteuer (IOF): von der brasilianischen Gesellschaft zu bezahlen, nicht steuermindernd anrechenbar • Besteuerung der Niederlassung – Auswahl des am besten geeigneten Besteuerungsregimes in Brasilien im Regime der fiktiven Gewinnmarge kann von Besteuerung von ca. 17-19% des Umsatzes ausgegangen werden; in diesem Fall: Zahlung nach Österreich in Form von Dividenden maximieren 32
3. Möglichkeiten zur Reduktion der Besteuerung beim Import 3.2. Vergütung des österreichischen Unternehmens durch Lizenzgebühren, die durch eine in Brasilien niedergelassene Partnergesellschaft gezahlt werden Lizenzgebühren International Partner- Kunden Anbieter von gesellschaft Abrechnung von Dienstleistungen Österreich Brasilien • Österreichisches Unternehmen lizenziert Vertriebsrechte an Partnergesellschaft mit Sitz in Brasilien. Diese stellt die Rechnungen an die Kunden vor Ort und zahlt Lizenzgebühren an das österreichische Unternehmen. • Alternative für Unternehmen, die beabsichtigen, den Vertrieb in Brasilien aufzubauen. • Vorteil für bras. Kunden, die eine lokale Rechnung (Nota Fiscal) benötigen bzw. in lokaler Währung abrechnen wollen. • Steuereffizienter als direkter Import von Dienstleistungen oder Software an bras. Kunden aus dem Ausland. 33
3. Möglichkeiten zur Reduktion der Besteuerung beim Import 3.2. Vergütung des österreichischen Unternehmens durch Lizenzgebühren, die durch eine in Brasilien niedergelassene Partnergesellschaft gezahlt werden • Geringere Steuerbelastung im Vergleich zum direkten Import von Dienstleistungen: 15% Einkommenssteuer an der Quelle (IRRF): das Abkommen zwischen Brasilien und Österreich reduziert diesen Steuersatz nicht; von der brasilianischen Gesellschaft zu bezahlen, kann in Österreich mittels Matching Credit mit 25% steuermindernd angerechnet werden 2% bis 5% Service Steuer (ISS): strittig, wird von den Behörden aber eingehoben; von der brasilianischen Gesellschaft zu bezahlen, nicht steuermindernd anrechenbar 0,38% Finanztransaktionssteuer (IOF): von der brasilianischen Gesellschaft zu bezahlen, nicht steuermindernd anrechenbar • Besteuerung der brasilianischen Partnergesellschaft: – Auswahl des am besten geeigneten Besteuerungsregimes in Brasilien; Lizenzgebühren für Vertriebsrechte können in Brasilien gewinnmindernd geltend gemacht werden. 34
3. Möglichkeiten zur Reduktion der Besteuerung beim Import 3.3 Cost-Sharing Verträge bei Niederlassungen internationaler Konzerne • In Brasilien ansässige Niederlassungen können anderen Gruppenmitgliedern unter bestimmten Voraussetzungen Kosten umlegen, anstatt Gebühren auf Importdienstleistungen an die Zentrale zu zahlen • Voraussetzungen für Cost Sharing u.a.: Aktivität, die konzernintern ausgeführt wird (z.B. konzerninterne Mitarbeiter der Zentrale), kein outsourcing oder externe Software Unterstützungsaktivität (IT, HR, marketing, usw.), keine primäre Aktivität Verrechnung muss auf Kostenbasis geschehen, ohne Gewinnmarge • Beispiel: IT Zentrale verrechnet Kosten proportional an die weltweiten Niederlassungen weiter • Muss durch einen den bras. Kriterien entsprechenden Cost-Sharing Vertrag gegenüber den Behörden rechtfertigbar sein • Einzig mit 0,38% IOF besteuert 35
4. Abschließende Bemerkungen • Import von Dienstleistungen / Software / SaaS: hohe Besteuerung; für einmalige Erbringung einer Leistung oder geringes Volumen, welche keine Zusatzinvestments rechtfertigen sicherstellen, dass Importeur nicht Einkommenssteuer an der Quelle (IRRF) bezahlt • Niederlassung in Brasilien oder Lösungen mit Minderheitsbeteiligung an bras. Gesellschaft: steuerlich am effizientesten empfehlenswert ab bestimmtem Auftragsvolumen oder bei starkem Wachstum • Partnergesellschaft in Brasilien: steuerlich effizienter als Import, aber weniger effizient als Niederlassung ermöglicht Ausstellen einer brasilianischen Rechnung (nota fiscal) in bras. Währung • Cost Sharing Agreement: Alternative für internationale Gruppen mit Kostenverrechnung auf Gruppenebene, um Dienstleistungsimport zu vermeiden gut abgestimmter Vertrag und interne Prozesse notwendig 36
Kontakt lukas.rhomberg@fcrlaw.com.br Rua do Rocio, 350 www.fcrlaw.com.br 10º Stock V. Olímpia | São Paulo linkedin.com/company/fcrlaw/ SP | Brasilien T + 55 11 3294 1600 + 55 11 3842 9644
Q&A Session 4 Stefan Nemetz AußenwirtschaftsCenter São Paulo Lukas Rhomberg Partner - FCR Law 38
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