Dienstleistungsexporte nach Brasilien - STEFAN NEMETZ AußenwirtschaftsCenter São Paulo - WKO

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Dienstleistungsexporte nach Brasilien - STEFAN NEMETZ AußenwirtschaftsCenter São Paulo - WKO
Dienstleistungsexporte
nach Brasilien

Moderation:
STEFAN NEMETZ
AußenwirtschaftsCenter São Paulo

                           25.11.2020
Dienstleistungsexporte nach Brasilien - STEFAN NEMETZ AußenwirtschaftsCenter São Paulo - WKO
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              15:05                                    15:20
            ALLGEMEINE                            OPTIMIERUNG VON
          INFORMATIONEN                       DIENSTLEISTUNGSEXPORTEN
                                                   NACH BRASILIEN
 15:00                        15:10 UHR                                    15:45
BEGINN                    EINFÜHRUNG IN DEN                             Q&A SESSION
                              EXPORT VON
                          DIENSTLEISTUNGEN
                            NACH BRASILIEN

                                                                                      2
Dienstleistungsexporte nach Brasilien - STEFAN NEMETZ AußenwirtschaftsCenter São Paulo - WKO
Allgemeine Infos und
    Entwicklung in Brasilien
1
    Stefan Nemetz
    AußenwirtschaftsCenter São Paulo

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Dienstleistungsexporte nach Brasilien - STEFAN NEMETZ AußenwirtschaftsCenter São Paulo - WKO
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 Chat-/Fragenfunktion        wko.at/aussenwirtschaft/Brasilien     AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

 Q&A nach Präsentationen    Link via Email                       Link via Email

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Dienstleistungsexporte nach Brasilien - STEFAN NEMETZ AußenwirtschaftsCenter São Paulo - WKO
EXPERT FORUM Brazil: 18 Webinare - bis März 2021

Datum        Thema
04.11.2020   Gründung und (Krisen-) Management von Niederlassungen in Brasilien
25.11.2020   Dienstleistungsexporte nach Brasilien
09.12.2020   Warenexport nach Brasilien: Finanzierung und Steuern
03.03.2021   Geschäftskultur & Etikette in Brasilien
17.03.2021   Maschinenexporte nach Brasilien und Normen

     12 Branchen                       Details & Anmeldung:
          +                            WKO.at - Veranstaltungen mit Bezug zu Brasilien
      6 Themen
                                                                                         5
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Team Service-Exporte

       Mag. Christoph Plank
       +43 5 90 900 4308
       christoph.plank@wko.at

       Mag. Michaela Günther
       +43 5 90 900 5132
       michaela.guenther@wko.at
                                               wko.at

Weitere Infos unter: aussenwirtschaft.service-export@wko.at

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Dienstleistungsexporte nach Brasilien - STEFAN NEMETZ AußenwirtschaftsCenter São Paulo - WKO
COVID-19 Situation in Brasilien

• Todesopfer: 168.613                Anzahl der COVID-19 Fälle:
•   (Stand: 20.11.2020 20:00 BRT)

• Home-Office bzw.
  Schichtarbeit in Büros
• „Normalität“ in
  Einzelhandel +
  Gastronomie
• Allgemeine
  Maskenpflicht
                                    Quelle: Brasilianisches Gesundheitsministerium (covid.saude.gov.br)
                                                                                                          7
Einreise in Brasilien: Aktuelle Infos

                                            Quelle: WKO.at
                                        8
Geschäftsreisen nach Österreich

• Einreise für Geschäftsreisende möglich!
• Einreise in Europa – Darf ich einreisen/durchreisen?

                                                              Quelle: IATA
                                                         10
WIRTSCHAFTSÜBERBLICK
                                                  BR BIP + PROGNOSEN
• BR Wirtschaft Post-Corona: langsam

                                                                                               3,9%
  aber stetige Erholung seit Juli

                                                            1,3%

                                                                    1,3%

                                                                             1,1%
• Starke Abwertung der Landeswährung
  BRL seit Jahresanfang
   BRL = EUR 4,50 (02.01.2020)

                                                   -3,3%
   BRL = EUR 6,44 (23.11.2020)

                                          -3,5%

                                                                                     -5,0%
• Österreichische Warenexporte nach      2015     2016     2017    2018     2019    2020 (P)     2021 (P)
  Brasilien:   -8,4% im ersten HJ 2020                                     Quelle:Bras.-Zentralbank
                                                                           (24.09.2020)
• Österreichische DL-Exporte nach
  Brasilien:   -25% im ersten HJ 2020

                                                                                                            11
Wie können wir Sie unterstützen?

    Marktanalyse     Partnersuche   B2B-Termine

                       Import &
  Veranstaltungen                       …
                        Steuern

                                                  12
Einführung in den DL
    Export nach Brasilien
2
    Stefan Nemetz
    AußenwirtschaftsCenter São Paulo

                                       13
Umfrage 1

    Exportieren Sie bereits DL nach Brasilien?

                                                 14
Umfrage 2

   Welche Märkte in Lateinamerika sind für Ihr
           Unternehmen interessant?

                                                 15
Bei welchen Dienstleistungen ist Österreich stark:
● Maßgeschneiderte technische DL:

- Engineering Leistungen
- Individuell programmierte Software
- SaaS
- Technische Assistenz
- Montagedienstleistungen
- Schulungen und Trainings

● andere Arten von Services: Softwarelizenzen, Patente,
Technologietransfer (Know-how), Marken, Urheberrechte, ua.
                                                             16
Wieviel wird exportiert (und importiert):
                                                        2018          2019        1 HJ2020
Österreichische    Dienstleistungsexporte    nach
                                                         85            105            30
Brasilien in EUR Mio.
Österreichische     Dienstleistungsimporte       aus
                                                        117            143            53
Brasilien in EUR Mio.

●       Ö – DL Exporte nach Brasilien: in den letzten Jahren bei knapp 100 Mio. Euro pro Jahr

●       BRA – DL Exporte nach Österreich: circa 20 - 30% höher

●       Tendenz in den letzten Jahren steigend

●       Im 1. HJ 2020 Rückgang um rund 25% wegen Covid19
                                                                                                17
Wissenswertes über DL-Export 1:

● In Brasilien gib es nicht eine MwSt. - oder VAT oder IVA - bei Dienstleistungen sondern eine
Reihe von Abgaben

● Man braucht keine Registrierung beim Fiskus für DL – Exporte nach Brasilien (zB UID Nummer
oder CNPJ oä sind nicht nötig)

● Doppelbesteuerungsabkommen: Seit 1976, ist vorteilhaft für österreichische und
brasilianische Firmen für Dividenden, technische DL (SaaS, techn. Assistenz, Montageleistungen
uvm.)

                                                                                                 18
Wissenswertes über DL-Export 2:

● Good news: Durch den Höchstgerichtsentscheid aus Dezember 2015 wird bei technischen
Dienstleistungen (Tech.-Assistenz, Montage, SaaS, individuell programmierte Software uvm)
keine Quellensteuer mehr abgezogen.
Allerdings gilt diese Entscheidung nicht für Trainings und Schulungen

● Falls man bei DL Erbringung Quellensteuer abführen muss (zB für Schulungen, Trainings),
kann man diese in Österreich beim Finanzamt anrechnen lassen und sich gegen zu zahlende
KöSt. als Guthaben anrechnen lassen.

                                                                                            19
Die wichtigsten Steuern beim DL Export nach Brasilien

● Quellensteuer – IRRF – 0%, 10%, 15% oder 25% - vom Bruttobetrag runter – wird falls sie
anfällt, bei der Banküberweisung abgezogen

● CIDE – Technologietransfersteuer – 10%

● PIS/Cofins – Sozialabgaben - für spezifische Zwecke – 9,25%

● ISS – Gemeindesteuer auf Dienstleistungen - zwischen 2-5%

● IOF – Finanztransaktionssteuer – 0,38%
                                                                                            20
Steuern auf diverse DL- Exporte

                                  21
Wissenswertes über DL-Export 3:

● Kaufvertrag (oder Lizenzvertrag) ist notwendig für Kunden bei Banküberweisung und
muss uU beim INPI (Intellectual Property Institute) registriert werden

● Wichtig immer im Kaufvertrag klarmachen, dass die Abfuhr der Quellensteuer vom
Bruttobetrag erfolgt (oder explizit ein zu überweisender Nettobetrag vereinbart
wurde). Weiters wichtig: Erwähnung, dass der bras. Käufer für die Abfuhr der „lokalen
Steuern“ – CIDE, PIS/Cofins, ISS und IOF verantwortlich ist.

● Fachreport Lizenzvergabe und gewerblicher Rechtsschutz: liegt am
AußenwirtschaftsCenter Sao Paulo auf und kann auf Wunsch zugeschickt werden.

                                                                                        22
Wie funktioniert die Bezahlung

    Häufigkeit:   selten     vs       häufig

                                  Banküberweisung
          Banküberweisung          via Zentralbank   B2B
           via Zentralbank          oder Payment
                                       Provider
                                                     vs

           • Credit Card          Payment Provider   B2C

                                                           23
Warum DL Exporte interessant sind:

●   Kundeninteresse an DL meiner Firma

●   weil DL – Export im Durchschnitt viel günstiger besteuert ist als Warenexport, keine
    Zollbehörde (receita federal), Transportkosten fallen weg, logistische Probleme
    kaum vorhanden

●   weil man sich Steuern spart, wenn man sein Leistungspaket an Waren + DL optimiert.
    Hier bieten sich die Simulation von Szenarien mit Hilfe von spezialisierten Consultants an

●   weil man bei häufigen Lieferungen durch die Schaffung von Strukturen in Brasilien
    zusätzlich Steuern sparen kann

                                                                                                 24
Keynote:
3   Optimierung bei DL -
    Exporten nach Brasilien

    Lukas Rhomberg
    Partner bei FCR Law

                              25
Optimierung von
Dienstleistungsimporten und
Software in Brasilien

November 2020
1. Import von Dienstleistungen (Teil 1)

  Transaktion                   Import von technischen Dienstleistungen                                       Import von nicht technischen Dienstleistungen

                - Transaktion mit besonders hoher Besteuerung                                 - Nur in seltenen Fällen sind importierte Dienstleistungen nicht als technische
                                                                                              Dienstleistungen zu klassifizieren. Einer der wenigen Anwendungsfälle ist die
                - Dienstleistung, die von technischem Fachwissen abhängt oder                 Handelsvertretung.
                administrative    Unterstützung      oder       Beratung    beinhaltet, von
                unabhängigen Fachleuten oder Fachleuten mit einem Arbeitsverhältnis
                durchgeführt wird, oder sich aus automatisierten Strukturen mit klarem
                technologischen Inhalt ergibt. (Art. 17, II, a, IN RFB n. 1.455/2014)

                - Brasilianische Steuern auf Import von technischen Dienstleistungen          - Brasilianische Steuern auf Import von nicht technischen Dienstleistungen
                (vom bras. Importeur zu tragen):                                              (vom bras. Importeur zu tragen):

                • 15% Einkommenssteuer an der Quelle (IRRF) -                                 • 25%     Einkommenssteuer      an    der    Quelle     (IRRF)      –
  Besteuerung     Doppelbesteuerungsabkommen Brasilien/Österreich eliminiert                    Doppelbesteuerungsabkommen Brasilien/Österreich eliminiert die IRRF
                  die IRRF Besteuerung gemäß Art. 7 (Unternehmensgewinn)                        Besteuerung gemäß Art. 7 (Unternehmensgewinn)

                •    10% CIDE (nicht steuermindernd anrechenbar)                              • 9,25% PIS/COFINS         (grundsätzlich   vom    Importeur    steuermindernd
                                                                                                anrechenbar)
                •    9,25% PIS/COFINS (grundsätzlich vom Importeur steuermindernd
                    anrechenbar) – ausgeführt in Brasilien oder im Ausland mit einem          • 2% bis 5% ISS (nicht steuermindernd anrechenbar)
                    Resultat in Brasilien.
                                                                                              • 0,38% IOF (nicht steuermindernd anrechenbar)
                •   2% bis 5% ISS (nicht steuermindernd anrechenbar)

                •   0,38% IOF (nicht steuermindernd anrechenbar)

                                                                                                                                                      28
1. Import von Dienstleistungen (Teil 2)

                   Import von technischen Dienstleistungen                     Import von nicht technischen Dienstleistungen

                                                              - Gesamtbelastung in Brasilien: 11,63% - 14,63%
- Gesamtbelastung in Brasilien: 21,63% - 24,63%
                                                              - Davon in Brasilien u.U. steuermindernd anrechenbar: 9,25%
- Davon in Brasilien u.U. steuermindernd anrechenbar: 9,25%
2. Import von Software

Transaktion                      Import von eingebetteter Software                                   Import von maßgeschneiderter Software und SaaS

              - Software, die für den Betrieb einer importierten Ausrüstung/Maschine     - Maßgeschneiderte Software: Software, die nach Maß und auf Wunsch des
              unerlässlich ist.                                                          Kunden entwickelt wurde

              - Wird zusammen mit der Ausrüstung/Maschine als Ware besteuert,            - SaaS (Software as a Service) - integrierte Software-, Server- und
              entsprechend der steuerlichen Klassifizierung:                             Datenverarbeitungslösung

                  Importsteuer (II): Kosten des Importeurs                              - Für die Steuerbehörden stellen beide Software Kategorien einen Import
                  Steuer auf Industrieprodukte (IPI): grundsätzlich vom Importeur       von technischen Dienstleistungen dar.
                   steuermindernd anrechenbar
                  Sozialbeiträge      (PIS/COFINS):    grundsätzlich vom    Importeur
                   steuermindernd anrechenbar
                  Sozialbeiträge Importzuschlag (COFINS): falls anwendbar (Kosten des
Besteuerung        Importeurs)
                  Umsatzsteuer (ICMS): grundsätzlich vom Importeur steuermindernd
                   anrechenbar
                  Siscomex Gebühr: Kosten des Importeurs

              - Prüfen, ob getrennte Verrechnung (Ware getrennt von eingebetteter
              Software) steuerlich vorteilhaft sein könnte

                                                                                                                                          30
3. Möglichkeiten zur Reduktion der Besteuerung beim Import

3.1. Gründung einer Niederlassung zur Verrechnung vor Ort - Allgemein

                                Exporteur

              Österreich
                                                Lizenzgebühren und Dividenden

                Brasilien     Niederlassung                        Kunden
                                              Verrechnung von
                                              Dienstleistungen /
                                              Software

•   Gründung einer brasilianischen Niederlassung zur lokalen Verrechnung;

•   Vorteile:
       Zahlung von steuerfreien Dividenden und relativ gering besteuerten Lizenzgebühren nach Österreich
       Positive Effekte für bras. Kunden: brasilianische Rechnung „nota fiscal“, keine Zentralbankbürokratie, keine zusätzlichen Steuern, Verrechnung der
           Dienstleistung/Software in lokaler Währung, „Commitment“ zum brasilianischen Markt
       einfach zu gründen, verwalten, auszubauen oder schließen

•   Nachteil:
       Niederlassung in Brasilien gründen und verwalten.

                                                                                                                                       31
3. Möglichkeiten zur Reduktion der Besteuerung beim Import

3.1. Gründung einer Niederlassung zur Verrechnung vor Ort - Besteuerung

•   Bezahlung von Dividenden von Brasilien nach Österreich: steuerfrei.

•   Lizenzgebühren für den Vertrieb der Technologie/Software/SaaS-Plattform (Royalties):

       15% Einkommenssteuer an der Quelle (IRRF): das Abkommen zwischen Brasilien und Österreich reduziert diesen Steuersatz nicht; von der
        brasilianischen Gesellschaft zu bezahlen, kann in Österreich mittels Matching Credit mit 25% steuermindernd angerechnet werden
       2% bis 5% Service Steuer (ISS): strittig, wird von den Behörden aber eingehoben; von der brasilianischen Gesellschaft zu bezahlen, nicht
        steuermindernd anrechenbar
       0,38% Finanztransaktionssteuer (IOF): von der brasilianischen Gesellschaft zu bezahlen, nicht steuermindernd anrechenbar

•   Besteuerung der Niederlassung – Auswahl des am besten geeigneten Besteuerungsregimes in Brasilien

       im Regime der fiktiven Gewinnmarge kann von Besteuerung von ca. 17-19% des Umsatzes ausgegangen werden; in diesem Fall: Zahlung nach
        Österreich in Form von Dividenden maximieren

                                                                                                                                   32
3. Möglichkeiten zur Reduktion der Besteuerung beim Import
3.2. Vergütung des österreichischen Unternehmens durch Lizenzgebühren, die durch eine in Brasilien
niedergelassene Partnergesellschaft gezahlt werden

                                               Lizenzgebühren
                          International                              Partner-
                                                                                                     Kunden
                          Anbieter von                             gesellschaft
                                                                                  Abrechnung von
                                                                                  Dienstleistungen
                                          Österreich   Brasilien

•   Österreichisches Unternehmen lizenziert Vertriebsrechte an Partnergesellschaft mit Sitz in Brasilien. Diese stellt die Rechnungen an die Kunden vor Ort und
    zahlt Lizenzgebühren an das österreichische Unternehmen.

•   Alternative für Unternehmen, die beabsichtigen, den Vertrieb in Brasilien aufzubauen.

•   Vorteil für bras. Kunden, die eine lokale Rechnung (Nota Fiscal) benötigen bzw. in lokaler Währung abrechnen wollen.

•   Steuereffizienter als direkter Import von Dienstleistungen oder Software an bras. Kunden aus dem Ausland.

                                                                                                                                            33
3. Möglichkeiten zur Reduktion der Besteuerung beim Import
3.2. Vergütung des österreichischen Unternehmens durch Lizenzgebühren, die durch eine in Brasilien
niedergelassene Partnergesellschaft gezahlt werden

 •   Geringere Steuerbelastung im Vergleich zum direkten Import von Dienstleistungen:
        15% Einkommenssteuer an der Quelle (IRRF): das Abkommen zwischen Brasilien und Österreich reduziert diesen Steuersatz nicht; von der
         brasilianischen Gesellschaft zu bezahlen, kann in Österreich mittels Matching Credit mit 25% steuermindernd angerechnet werden
        2% bis 5% Service Steuer (ISS): strittig, wird von den Behörden aber eingehoben; von der brasilianischen Gesellschaft zu bezahlen, nicht
         steuermindernd anrechenbar
        0,38% Finanztransaktionssteuer (IOF): von der brasilianischen Gesellschaft zu bezahlen, nicht steuermindernd anrechenbar

 •   Besteuerung der brasilianischen Partnergesellschaft: – Auswahl des am besten geeigneten Besteuerungsregimes in Brasilien; Lizenzgebühren für
     Vertriebsrechte können in Brasilien gewinnmindernd geltend gemacht werden.

                                                                                                                                    34
3. Möglichkeiten zur Reduktion der Besteuerung beim Import

3.3 Cost-Sharing Verträge bei Niederlassungen internationaler Konzerne

•   In Brasilien ansässige Niederlassungen können anderen Gruppenmitgliedern unter bestimmten Voraussetzungen Kosten umlegen, anstatt Gebühren auf
    Importdienstleistungen an die Zentrale zu zahlen

•   Voraussetzungen für Cost Sharing u.a.:

       Aktivität, die konzernintern ausgeführt wird (z.B. konzerninterne Mitarbeiter der Zentrale), kein outsourcing oder externe Software
       Unterstützungsaktivität (IT, HR, marketing, usw.), keine primäre Aktivität
       Verrechnung muss auf Kostenbasis geschehen, ohne Gewinnmarge

•   Beispiel: IT Zentrale verrechnet Kosten proportional an die weltweiten Niederlassungen weiter

•   Muss durch einen den bras. Kriterien entsprechenden Cost-Sharing Vertrag gegenüber den Behörden rechtfertigbar sein

•   Einzig mit 0,38% IOF besteuert

                                                                                                                                              35
4. Abschließende Bemerkungen

•   Import von Dienstleistungen / Software / SaaS:
       hohe Besteuerung;
       für einmalige Erbringung einer Leistung oder geringes Volumen, welche keine Zusatzinvestments rechtfertigen
       sicherstellen, dass Importeur nicht Einkommenssteuer an der Quelle (IRRF) bezahlt

•   Niederlassung in Brasilien oder Lösungen mit Minderheitsbeteiligung an bras. Gesellschaft:
       steuerlich am effizientesten
       empfehlenswert ab bestimmtem Auftragsvolumen oder bei starkem Wachstum

•   Partnergesellschaft in Brasilien:
       steuerlich effizienter als Import, aber weniger effizient als Niederlassung
       ermöglicht Ausstellen einer brasilianischen Rechnung (nota fiscal) in bras. Währung

•   Cost Sharing Agreement:
       Alternative für internationale Gruppen mit Kostenverrechnung auf Gruppenebene, um Dienstleistungsimport zu vermeiden
       gut abgestimmter Vertrag und interne Prozesse notwendig

                                                                                                                               36
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Q&A Session
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    Lukas Rhomberg
    Partner - FCR Law

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E saopaulo@wko.at
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