Datenschutz mit CAS genesisWorld
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Datenschutz mit CAS genesisWorld 1
Copyright Die hier enthaltenen Angaben und Daten können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die in den Beispielen verwendeten Namen und Daten sind frei erfunden, soweit nichts anderes angegeben ist. Ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der CAS Software AG darf kein Teil dieser Unterlagen für irgendwelche Zwecke vervielfältigt oder übertragen werden, unabhängig davon, auf welche Art und Weise oder mit welchen Mitteln, elektronisch oder mechanisch, dies geschieht. © 1999 - 2014 CAS Software AG. Alle Rechte vorbehalten. CAS-Weg 1 - 5, 76131 Karlsruhe, www.cas.de Sämtliche erwähnten Kennzeichen stehen ausschließlich den jeweiligen Inhabern zu. Einschränkung der Gewährleistung Für die Richtigkeit des Inhalts wird keine Garantie übernommen. Für Hinweise auf Fehler sind wir jederzeit dankbar. Stand: November 2014
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Inhalt Inhalt 1 Einleitung ...................................................................................................................... 4 1.1 Datenschutz und CRM ....................................................................................................................4 2 Systematik des Datenschutzrechts ............................................................................. 5 2.1 Datenschutz vs. Datensicherheit .................................................................................................5 2.2 Personenbezogene Daten .............................................................................................................6 2.3 Welche Vorgänge sind umfasst...................................................................................................6 3 Rechte der Betroffenen ............................................................................................... 7 3.1 Recht auf Benachrichtigung..........................................................................................................7 3.2 Recht auf Auskunft ...........................................................................................................................8 3.3 Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung.................................................................8 4 Grundprinzipien des Datenschutzes ........................................................................... 8 4.1 Verbot mit Erlaubnisvorbehalt .....................................................................................................8 4.2 Datensparsamkeit .............................................................................................................................9 4.3 Direkterhebung .............................................................................................................................. 10 4.4 Transparenz...................................................................................................................................... 10 4.5 Einwilligung ...................................................................................................................................... 10 4.6 Erforderlichkeit................................................................................................................................ 11 4.7 Zweckbindung ................................................................................................................................ 12 5 Unterstützung durch CAS genesisWorld ................................................................. 13 6 Datenerhebung und -speicherung ........................................................................... 14 7 Gezielte Kundenansprache ........................................................................................ 18 8 Rechte der Kunden ..................................................................................................... 27 9 Sicherheit .................................................................................................................... 29 10 Fazit ............................................................................................................................. 30 3
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Einleitung 1 Einleitung Das Datenschutzrecht ist aus Sicht von Unternehmen eine der unangenehmsten, aber auch relevantesten Rechtsmaterien. Viele Programme verarbeiten Daten über Personen. Die meisten Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sind ohne die Verarbeitung solcher Daten gar nicht denkbar. Dabei bewegen sich Anwender und Entwickler oft auf dünnem Eis. Wissen über die genaue Rechtssituation ist rar. Die Verletzung von Datenschutzrecht ist nicht nur mit Strafen verbunden, sondern sie kann gewachsenes Vertrauen zu Ihren Kunden zerstören und einen beträchtlichen Imageschaden verursachen. Dieser Leitfaden erklärt allgemeine Grundbegriffe und Prinzipien und soll Ihnen dabei helfen, Konfliktsituationen zu erkennen. Das Datenschutzrecht ist im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. 1.1 Datenschutz und CRM Firmen müssen bei allen personenbezogenen Daten dokumentieren, woher diese stam- men. Darüber hinaus muss für jede Kontaktart (E-Mail, Postversand, Fax, Telefon) eine entsprechende Einverständniserklärung des Kunden vorliegen. Ansonsten drohen die Löschung der Adressdaten, Bußgelder durch Aufsichtsbehörden und Abmahnungen durch Kunden und Konkurrenten. Die Vorgaben des BDSG bringen für Unternehmen einige folgenreiche Änderungen mit sich. Unternehmen ohne CRM-System sind kaum mehr in der Lage, die Anforderungen des BDSG gesetzeskonform umzusetzen. CAS genesisWorld bietet die technischen Voraussetzungen und unterstützt bei weite- ren organisatorischen Maßnahmen. Technische und organisatorische Maßnahmen sind gleichermaßen notwendig, um den Anforderungen aus dem BDSG zu entsprechen. Beachten Sie, dass dieses Dokument keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Auch können wir für die Richtigkeit oder Aktualität der Aussagen keine Gewähr übernehmen. Suchen Sie daher in jedem Fall den Kontakt zu einem/Ihrem Datenschutzbeauftragten und/oder Rechtsanwalt, um die Situation in Ihrem Unternehmen individuell zu prüfen und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Die Beispiele und Empfehlungen in diesem Dokument beziehen sich auf das Produktport- folio auf Basis von CAS genesisWorld Version x6. 4
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Systematik des Datenschutzrechts 2 Systematik des Datenschutzrechts Neben dem Datenschutzgesetz existiert in Deutschland ein System von Gesetzen, die Datenschutzregeln enthalten. Die meisten dieser Gesetze sind Spezialregelungen für bestimmte Branchen oder Technologien. Bei Unternehmen sind z. B. das Telemedien- gesetz (TMG) oder das Telekommunikationsgesetz (TKG) solche Spezialregelungen. Die allgemeinsten und vollständigsten Vorschriften sind das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die verschiedenen Landesdatenschutzgesetze, die inhaltlich sehr eng an das BDSG angelehnt sind. Spezielle Regelungen haben immer dann Vorrang, wenn der konkrete Fall unter das ent- sprechende Gesetz fällt und die spezielle Regelung anwendbar ist. Wenn der Fall nicht in den Spezialgesetzen geregelt ist, dient das BDSG als eine Art Auffangbecken. Ein Beispiel hierfür ist die im BDSG verankerte schriftliche Einwilligung. Allgemein folgen die Spezial- gesetze aber denselben Grundsätzen. Sie ersetzen also die schriftliche Einwilligung durch eine Form, die unter den gegebenen Umständen praktikabel ist und denselben Effekt hat. Das BDSG unterscheidet zwischen öffentlichen, staatlichen Stellen und nicht-öffentlichen Stellen, zu denen Privatunternehmen gehören. Für private Unternehmen sind hauptsäch- lich etwaige branchenspezifische Spezialregelungen und das BDSG relevant. Spezielle Re- gelungen für öffentliche Stellen sind auf private Unternehmen nicht anwendbar, es sei denn diese Unternehmen nehmen staatliche Aufgaben wahr. Welche branchenspezifische Spezialregelungen für Sie gelten hängt davon ab, in wel- cher Branche Ihr Unternehmen tätig ist bzw. in welchem technischen Umfeld Sie Daten verarbeiten. Das sollten Sie stets als erstes prüfen, wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten. 2.1 Datenschutz vs. Datensicherheit Die Verwechslung oder Vermengung von Datenschutz und Datensicherheit gehört zu den häufigsten Irrtümern, gerade unter Software-Experten. Immer wieder werben Dienstleis- ter oder Softwarehäuser mit Datenschutz, meinen aber Datensicherheit. Das ist nicht das- selbe, obwohl viele Mechanismen beiden Zwecken dienen können. Datenschutz ist eine Rechtsmaterie, Datensicherheit betreiben Sie überwiegend in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihrer Kunden und Geschäftspartner. In speziellen Be- reichen existieren teilweise gesetzliche Verpflichtungen, das sind aber oft datenschutz- rechtliche Vorschriften. Ziel der Datensicherheit ist der Schutz der Daten vor Schaden, Verlust und Diebstahl. Ein offener Zugriff auf personenbezogene Daten ermöglicht einen Missbrauch der Daten. Wenn Sie keine Kontrolle mehr über den Zugriff haben, ist ein offener Zugriff auch aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch. Somit besteht in dieser Situation zwischen Daten- schutz und Datensicherheit ein direkter Zusammenhang. 5
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Systematik des Datenschutzrechts 2.2 Personenbezogene Daten Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gilt ausschließlich für Menschen. Der Datenschutz betrifft somit nur Informationen, die sich auf einen Menschen beziehen. Das sind die personenbezogenen Daten. Informationen über Unternehmen und Organisationen sind unkritisch. Auch Informati- onen über Sachen sind ausgenommen. Ein wichtiges Merkmal für personenbezogene Daten ist, dass die Daten sich auf eine Ein- zelperson beziehen oder beziehen lassen. Statistische Angaben sind nicht umfasst, wenn sie keine Aussage über einen Einzelnen enthalten oder die Daten anonymisiert sind. Gerade im Relationship-Management geben Ansprechpartner häufig auch private In- formationen über sich preis. Diese Informationen wie private Telefonnummer, Adresse, Geburtstag, Angaben zur Familie, Hobbys und dergleichen sind personenbezogene Daten. 2.3 Welche Vorgänge sind umfasst Generell beinhaltet der Datenschutz alle Vorgänge mit personenbezogenen Daten. Das Gesetz unterscheidet für spezielle Regelungen verschiedene Vorgänge wie die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung. Die Erhebung ist die Sammlung personenbezogener Daten, z. B. per Direkterhebung. Die Verarbeitung umfasst mehrere Vorgänge: Daten speichern Daten verändern, z. B. die Zusammenführung verschiedener Informationen über dieselbe Person Daten übermitteln, z. B. die Weitergabe der Daten an andere Personen Daten löschen Daten sperren Die Nutzung personenbezogener Daten ist ein sogenannter Auffangtatbestand. Die Nutzung umfasst nach § 3 Absatz 5 BDSG jede Verwendung personenbezogener Da- ten, die keine Verarbeitung ist. Daten übermitteln Besondere Aufmerksamkeit sollte auf die Übermittlung gelegt werden. Eine Übermittlung liegt dann vor, wenn Daten aktiv an andere weitergegeben werden oder wenn andere passiv Zugriff auf die Daten erhalten. 6
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Rechte der Betroffenen Für eine Übermittlung ist die Grenze einer rechtlich selbstständigen Organisation oder eines Unternehmens ausschlaggebend. Innerhalb ist die gemeinsame Nutzung von per- sonenbezogenen Daten keine Übermittlung. Die verantwortliche Stelle ist das Unterneh- men, das die personenbezogenen Daten für sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt oder dies durch andere im Auftrag vornehmen lässt (§ 3 Abs. 7 BDSG). Eine Übermittlung liegt vor, wenn die Daten durch explizites Versenden oder eine ge- meinsam genutzte Kundendatenbank nach außen an einen Dritten weiter gegeben wer- den. Das gilt auch, wenn es sich um ein Tochterunternehmen oder ein anderes Unterneh- men der Gruppe oder des Konzerns handelt. Dritter ist dabei jede Person oder Person außerhalb der verantwortlichen Stelle. Dazu zählen nicht der Betroffene sowie Personen oder Stellen, die im Inland, in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum personenbezogene Daten im Auftrag erheben, verarbeiten oder nutzen (§ 3 Abs. 8 BDSG). Das Datenschutzrecht in Europa beruht auf der EU-Richtlinie 46/95/EG, die in allen Mit- gliedsländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ein Mindestschutzniveau festlegt. Werden personenbezogene Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union übermittelt, ist dieses Schutzniveau nicht gegeben. Daher ist die Übermittlung ohne Einzelgenehmigung und Zustimmung des Betroffenen unzulässig. Mit den USA gibt es mit dem Safe-Harbour-Abkommen eine Entscheidung der Europä- ischen Kommission für Unternehmen, die sich zur Einhaltung europäischer Datenschutz- standards verpflichtet haben. Dieses Abkommen ist aber in den letzten Jahren massiv in die Kritik geraten, weil es im Wesentlichen eine Selbstverpflichtung ohne wirksame Kon- trolle darstellt. 3 Rechte der Betroffenen Die Rechte der Betroffenen sind gleichzeitig Pflichten, die von jedem Unternehmen erfüllt werden müssen. Diese Rechte sind in §§ 33-35 BDSG geregelt. Betroffene sind natürliche Personen, über die Daten bei öffentlichen oder nicht-öffent- lichen Stellen gespeichert sind. 3.1 Recht auf Benachrichtigung Wenn in einem CRM-System erstmals Daten über eine Person ohne deren Wissen ge- speichert werden, dann muss diese Person aktiv informiert werden. Beschrieben werden müssen der Zweck der Speicherung, die Art der Daten und die Identität des Unterneh- mens, das die Daten gespeichert hat. Ausnahmen zur Benachrichtigungspflicht stehen in § 33 Abs. 2 BDSG. Die häufigste Au- snahme bei der Nutzung eines CRM-Systems ist die Datenerhebung aus allgemein zu- 7
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Grundprinzipien des Datenschutzes gänglichen Quellen, bei der durch die Vielzahl der betroffenen Fälle eine Benachrichti- gung erheblicher Aufwand bedeuten würde. Aus Gründen der Transparenz ist zu empfehlen, der Benachrichtigungspflicht immer nachzukommen. 3.2 Recht auf Auskunft Betroffene können jederzeit anfragen, welche personenbezogenen Daten über sie zu wel- chen Zwecken gespeichert sind und woher diese Daten stammen. Alle Unternehmen sind dazu verpflichtet, darüber Auskunft zu geben. Ausnahmen zu dieser Vorschrift stehen in § 33 Abs. 2 BDSG. 3.3 Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung CRM-Nutzer sind verpflichtet, falsche Daten zu berichtigen. Außerdem müssen Daten ge- löscht werden, wenn sie nicht (mehr) gespeichert werden dürfen oder der Zweck für die Speicherung nicht mehr besteht. Die Daten müssen gesperrt werden, wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung der Daten besteht, eine Löschung dem Interesse der betroffenen Personen widerspricht oder eine Löschung technisch zu aufwendig ist. 4 Grundprinzipien des Datenschutzes Das Datenschutzgesetz baut auf Grundprinzipien auf. Diese sind teilweise eng miteinan- der verflochten, weswegen die Anzahl und die konkrete Beschreibung zwischen verschie- denen Autoren im Detail abweichen können. Die Grundprinzipien sind keine unmittelba- ren Paragraphen, sondern abstrakte Leitsätze. Die Leitsätze sollen Ihnen helfen, ein Gefühl dafür zu bekommen, wie das Gesetz vorgeht. Generell gilt: Wer diese Leitsätze strikt einhält, macht nichts falsch. Allerdings verzichtet er unter Umständen auf Möglichkeiten, die rechtlich zulässig wären. 4.1 Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Das Datenschutzgesetz ist ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet: im Bezug auf personenbezogenen Daten ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Diese 8
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Grundprinzipien des Datenschutzes Regelung ist in §4 Abs.1 BDGS festgelegt. Eine Erlaubnis kann gesetzlich geregelt sein oder durch eine Einwilligung der Betroffenen vorliegen. Gesetzliche Erlaubnis Sie dürfen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, wenn ein Ge- setz, eine Rechtsvorschrift oder eine Verordnung dies ausdrücklich erlaubt oder veror- dnet. Beispiele für die erlaubte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sind Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten aus dem Steuerrecht. Einwilligung In einer Einwilligung ist genau festgelegt, in welchem Umfang und zu welchem Zweck Sie die Daten erheben, verarbeiten oder nutzen dürfen. Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt hat noch eine zweite Auswirkung: im Zweifel gilt das Verbot. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie bestimmte personenbezogene Daten zu einem be- stimmten Zweck erheben, verarbeiten oder nutzen dürfen, sollten Sie sich rechtlich ab- sichern oder eine Einwilligung von den Betroffenen einholen. 4.2 Datensparsamkeit Die Datensparsamkeit ist in §3a BDSG geregelt und ist ein Gebot. Datensparsamkeit bedeutet, dass Sie so wenig personenbezogene Daten wie möglich er- heben, verarbeiten oder nutzen. Wenn möglich, sollten Sie die Daten anonymisieren oder pseudonymisieren. Anonymisieren heißt, dass Sie identifizierende Merkmale eliminieren und damit den Bezug zur Person möglichst vollständig entfernen. Pseudonymisieren heißt, dass Sie identifizierende Merkmale durch nicht zuordenbare Pseudonyme ersetzen. Solche Techniken bieten sich insbesondere dann an, wenn Sie die Daten zu bestimmten Zwecken auswerten möchten. Auch statistische Auswertungen kommen oft ohne Perso- nenbezug aus. In einem CRM ist es in vielen Fällen nicht möglich, auf den Personenbezug zu verzichten. Aber auch hier sollten Sie zum Wohl Ihrer Kunden darauf achten, dass Ihr System nur un- bedingt erforderlichen Daten sammelt. Je mehr Daten Sie haben, desto größer ist das Ri- siko eines Datenmissbrauchs. 9
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Grundprinzipien des Datenschutzes 4.3 Direkterhebung Die Direkterhebung steht in § 4 Absatz 2 BDSG und ist ein Grundsatz. Die Direkterhebung verpflichtet Sie, personenbezogene Daten grundsätzlich von den Betroffenen selbst zu erfragen. Grundsätzlich bedeutet jedoch im Recht, dass es Ausnah- men geben kann. Wenn es der Geschäftszweck erfordert oder wenn durch die Direkter- hebung ein beträchtlicher Zusatzaufwand entstünde, dürfen Sie Daten anders beschaffen. Die Direkterhebung hat zum Ziel, dass Betroffene wissen, wer ihre Daten für welche Zwe- cke hat. Daher schließt sich an dieses Prinzip die Pflicht an, die Betroffenen genau darü- ber zu informieren. Wenn sich das aus dem Zusammenhang automatisch ergibt, ist eine gesonderte Information nicht notwendig. Nur wenn Betroffene Bescheid wissen, können sie ihre Rechte über die Daten ausüben. 4.4 Transparenz Transparenz ist ein zentrales Prinzip des Datenschutzrechts. Betroffene sollen jederzeit wissen oder erfahren können, welche Informationen Sie über sie haben, wozu diese Informationen verwendet werden, wer diese Informationen außerdem haben darf usw. Transparenz ist eine zentrale Richtschnur für jeden, der ein CRM-System einsetzt. Generell haben Kunden das Recht, jederzeit über ihre persönlichen Daten Auskunft zu verlangen. Seien Sie also transparent und zeigen Sie ihren Kunden, dass sie nichts zu ver- heimlichen haben. Das schafft Vertrauen. Bevor Sie um eine Einwilligung bitten, sollten Ihre Kunden genau darüber informiert wer- den, wozu die Einwilligung dient. Davon hängt im Zweifel auch ab, ob diese Einwilligung rechtlich Bestand hat. Wenn Ihre Kunden Wahlmöglichkeiten haben oder die Daten selbst hinterlegen können, sollten Sie standardmäßig die datenschutzrechtlich sicherste Form vorschlagen. Das kann z. B. bedeuten, dass Sie bei Formularen nur die Felder als Pflichtfelder festlegen, die für den konkreten Vorgang nötig sind. Erläutern Sie die Konsequenzen umfassend und he- ben Sie die Auswahl klar hervor. Ihre Kunden können dann selbst entscheiden, ob sie mit einem weniger restriktiven Umgang mit ihren Daten einverstanden sind. 4.5 Einwilligung Die Einwilligung ist in §§ 4, 4a BDSG geregelt. Eine Einwilligung ist eine Erklärung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam ist. 10
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Grundprinzipien des Datenschutzes Transparenz Die Informationspflichten müssen erfüllt sein. Das bedeutet, dass aus der Einwilligung hervorgehen muss, welche Daten zu welchen Zwecken erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Freiwilligkeit Die Einwilligung muss freiwillig erfolgen. Eine unter Zwang abgegebene Einwilligung ist unwirksam. Widerrufbarkeit Die Betroffenen müssen darüber informiert werden, dass sie die Einwilligung jederzeit widerrufen können. Schriftform Zum Schutz der Betroffenen muss die Einwilligung in Schriftform vorliegen. Die Einwil- ligung schützt sowohl die Betroffenen als auch die Unternehmen, die so nachweisen können, dass eine Einwilligung vorliegt. Der Betroffene soll gewarnt werden, dass die Einwilligung rechtlich bindend ist. Das Datum der Einwilligung zählt. Was vorher passiert, deckt sie nicht ab. Der Betroffene soll den Inhalt der Einwilligung jederzeit einsehen können. Die Echtheit der Einwilligung ist nachprüfbar. Die Einwilligung muss immer separat erklärt werden. Die Trennung von anderen Einwil- ligungen, wie z. B. der Zustimmung zu allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist Folge des sogenannten Kopplungsverbots. Die Einwilligung darf z. B. nicht Voraussetzung für eine Leistung sein, die auch ohne die Daten erbracht werden könnte und die der Kunde ohne Einwilligung nicht erhalten kann. Eine Einwilligung sollte nur dann eingeholt werden, wenn keine gesetzliche Erlaubnis vorliegt. So vermeiden Sie, dass die Betroffenen ständig Einwilligungen abgeben und Einwilligungen somit ihre Warnfunktion verlieren. 4.6 Erforderlichkeit Erforderlichkeit liegt dann vor, wenn ein Vertrag ohne die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten nicht zustande kommen, nicht erfüllt oder nicht be- endet werden könnte. Ein Beispiel hierfür ist der Versandhandel: Ohne die Adresse eines Kunden kann die Ware nicht verschickt werden. Das sind unmittelbar erforderliche Daten. Erforderlichkeit liegt auch dann vor, wenn Ihnen als Geschäftspartner ohne diese Daten ein erhebliches Risiko entstehen würde. Wenn Sie zum Beispiel bei Geschäften im erheb- lichen Maße in Vorleistung treten, dürfen Sie auch eine Bonitätsauskunft einholen. Das sind mittelbar erforderliche Daten. Allerdings sollten Sie auch in diesem Fall vorher eine 11
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Grundprinzipien des Datenschutzes Einwilligung vom Betroffenen einholen, da Sie personenbezogene Daten des Betroffenen zur weiteren Verarbeitung an die Auskunftei geben. Diese Einschränkung des Datenschutzes ist sinnvoll, da sich das Verbot gegen das Inte- resse der Betroffenen selbst richten würde. Der Datenumfang muss allerdings auf ein ver- nünftiges Maß beschränkt bleiben. Um zu prüfen, ob Daten tatsächlich erforderlich sind, sollten Sie sich z. B. folgende Fragen stellen: Sind die von Ihnen verlangten Daten geeignet, um das dahinter stehende Ziel zu errei- chen? Beispiel: Das Geburtsdatum eignet sich zur Prüfung, ob ein Kunde volljährig ist. Sind diese Informationen am wenigsten detailliert? Beispiel: Sie können anstelle des Geburtsdatums auch bestätigen lassen, dass ein Kun- de 18 Jahre oder älter ist. Ist die Datenerhebung angemessen, weil Ihnen die Frage ein Risiko oder Aufwand erspart? Beispiel: Die Frage nach Krankheiten ist für einen Lebensversicherungsvertrag notwen- dig, für die meisten anderen Verträge wäre die Frage allerdings nicht angemessen und teilweise nicht zulässig. 4.7 Zweckbindung Jede Erlaubnis zur Verwendung von personenbezogenen Daten ist fest an einen bes- timmten Verwendungszweck gebunden. Bei einer gesetzlichen Erlaubnis ist der Verwen- dungszweck durch die Vorschrift fest vorgegeben. Auch eine Einwilligung muss sich immer auf konkret beschriebene Verwendungszwecke beziehen. Im deutschen Datenschutzrecht existiert keine Pauschalerlaubnis zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Jede Verarbeitung oder Nutzung für andere Verwendungs- zwecke ist ein unabhängiger Vorgang. Sie brauchen für jeden Verwendungszweck eine gesetzliche Erlaubnis oder Einwilligung. Wenn der Verwendungszweck wegfällt, dann erlischt auch die Erlaubnis. In diesem Fall müssen Sie die Daten löschen oder mindestens sperren. Gleiches gilt, wenn eine Ein- willigung widerrufen wird. Wenn Sie die Daten aus anderen gesetzlichen Gründen aufbewahren müssen, dann müs- sen Sie die Daten für alle anderen Verwendungszwecke sperren. Solche Gründe können z. B. die Buchhaltung oder die Personalverwaltung sein. 12
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Unterstützung durch CAS genesisWorld 5 Unterstützung durch CAS genesisWorld Die Anforderungen, die sich aus den Gesetzen für Unternehmen ergeben, lassen sich ohne Einsatz professioneller CRM-Systeme quasi nicht mehr bewältigen. CAS genesis- World bietet Ihnen die technische Voraussetzung und unterstützt Sie bei weiteren orga- nisatorischen Maßnahmen. Dabei sind gleichermaßen technische und organisatorische Maßnahmen notwendig, um den Anforderungen aus dem BDSG zu entsprechen und im Unternehmen entsprechend umzusetzen. Sicherheitsmechanismen an verschiedenen Stellen in CAS genesisWorld verhindern, dass Daten aus dem System abfließen. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Adress- daten. Diese Sicherheitsmechanismen betreffen: Im- und Export über den Im-/Exportassistenten Adress-Assistent Copy & Paste und Drag & Drop Serienbriefe & Etikettendruck Berichte Export in Sonderformate (GTF, vCard) Listendruck Benutzer benötigen die entsprechenden Rechte, um Funktionen nutzen zu können. Ein 100%iger Schutz vor Datendiebstahl kann technisch nicht gewährleistet werden. Dem Sicherheitsgedanken steht gegenüber: der Wunsch nach Anpassbarkeit des Systems, der flexible Zugriff auf Daten von unterwegs über Schnittstellen und das effiziente Arbeiten durch komfortable Funktionen wie Drag & Drop. Letztlich kann es potenziellen Angreifern nur erschwert werden, auf einfache Art und Weise Daten aus dem System zu entwenden. Funktionen wie Copy & Paste sind in CAS genesisWorld an spezielle Rechte gekoppelt. Durch diese Rechte kann der Administrator Funktionen komplett abschalten oder nur für einzelne Mitarbeiter gezielt freigeben. Ergänzt werden müssen diese technischen Maß- nahmen aber in jedem Fall mit weiterführenden organisatorischen Maßnahmen. Lassen Sie eine Datenschutzerklärung von Ihren Mitarbeitern unterschreiben, aus der klar hervorgeht, dass personenbezogene Daten Eigentum des Unternehmens sind und nur in definierten Anwendungsfällen und zu bestimmten Zwecken in bestimmtem Umfang verwendet werden dürfen. Erstellen Sie Anweisungen und Prozessbeschreibungen für Ihre Mitarbeiter und schulen Sie diese, wie Datensätze zu erstellen, zu ändern und zu löschen sind. 13
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Datenerhebung und -speicherung In den nachfolgenden Kapiteln werden anhand von vier ausgesuchten Bereichen wichtige Herausforderungen beschrieben und deren Umsetzung mit CAS genesisWorld gezeigt. 6 Datenerhebung und -speicherung Herausforderungen im Bereich Datenerhebung und -speicherung sind unter anderem: Wie kann ich Daten korrekt erfassen? Welche Daten darf ich speichern? Welche Daten muss ich speichern? Welche Daten sollte ich besser nicht speichern? 14
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Datenerhebung und -speicherung Stichwörter sind Datensparsamkeit und Datenvermeidung. Nur die Daten sollen erfasst und gespeichert werden, die zur korrekten Abwicklung eines Rechtsgeschäfts erforderlich sind. Die Datenherkunft und -weitergabe müssen protokolliert und z. B. 1 bis 2 Jahre gespeichert werden, um Auskunft geben zu können. In CAS genesisWorld Wer die Daten als erstes erhebt, muss diese protokollieren. Legen Sie in CAS genesisWorld alle wichtigen Felder als Pflichtfelder fest. So stellen Sie sicher, dass Felder wie Adressherkunft, Datum, Erstkontakt durch usw. ausgefüllt wer- den. Erfassen Sie in weiteren benutzerdefinierten Feldern, wann welche Daten an wen weitergegeben wurden. Protokollieren Sie die Weitergabe entsprechend, um den Betroffenen auf Nachfrage Aus- kunft geben zu können. Außerdem sollten Sie speichern, woher Sie eine bestimmte Adresse haben: Quelle mit Datum, ob eine Einverständniserklärung des Kunden vorliegt, ebenfalls mit Datum. Tipp vom Profi Beim Erfassen einer neuen Adresse werden Sie beim Speichern gefragt, ob die erfassten Kontaktdaten als erlaubte Kontaktart gesetzt werden sollen. Um zu verhindern, dass Sie diese Option ohne Einwilligung bejahen, gehen Sie wie folgt vor: Setzen Sie den Haken, damit der Hinweis in Zukunft nicht mehr angezeigt wird. Klicken Sie auf Nein. Auf diese Weise bleibt das Feld Erlaubte Kontaktart leer, bis eine Einwilligung vorliegt. 15
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Datenerhebung und -speicherung Wenn der Hinweis nicht angezeigt wird, dann können Sie prüfen, welcher Wert eingestellt ist und die Einstellung ggf. korrigieren: Klicken Sie in CAS genesisWorld auf Einstellungen. Klicken Sie im Register Allgemein auf Ausgeschaltete Meldungen. Module Nutzen Sie die Möglichkeiten des Moduls Form & Database Designer, um die Felder übersichtlich auf einem eigenen Register darzustellen. Mit dem Modul Survey steht Ihnen eine weitere Möglichkeit zur Verfügung, alle rele- vanten Daten schnell zu erfassen. Ein Fragebogen leitet den Anwender durch die einzel- nen Fragen. Selbstverständlich können verschiedene Fragebögen zur Auswahl angeboten werden. Somit ist für jeden Anwendungsfall ein entsprechender Fragebogen verfügbar, wie z. B. 16
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Datenerhebung und -speicherung für Adresse erfassen oder Kontaktwünsche abklären. Die Antworten auf die einzelnen Fragen können ausgewertet und für die weitere Kundenkommunikation genutzt werden. Aufgrund der Datensparsamkeit und Datenvermeidung dürfen nur absolut notwendige Daten erhoben und gespeichert werden. Nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen müssen personenbezogene Daten gelöscht werden. Nutzen Sie Filter, Ansichten, Cockpits und den Benachrichtigungs- und Aktionsdienst zur Prüfung von Adressen. Zentral administrierbare Ansichtsformate und Navigatoren so- wie öffentliche Bausteine in Cockpits stellen sicher, dass allen Anwendern wichtige An- sichten bereitgestellt werden. 17
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Gezielte Kundenansprache 7 Gezielte Kundenansprache Nachdem eine Adresse korrekt erfasst und gespeichert wurde, geht es darum, den Kun- den gezielt anzusprechen. Dabei gelten folgende Regeln: nur wenn eine Einwilligung vorliegt: Opt-In bzw. bei E-Mails Double-Opt-In nur über den erlaubten Informationskanal nur zum zugestimmten Zweck Was ist Double-Opt-In? Das Thema Double-Opt-In spielt im Marketing eine wichtige Rolle. Um Ärger und Miss- verständnisse zu vermeiden, wird das vom Gesetzgeber vorgeschriebene einfache Opt-In in der Praxis häufig durch das Double-Opt-In-Verfahren ersetzt. Hierbei muss der Interes- sent eine Anmeldung zu einem Newsletter in einem zweiten Schritt bestätigen. In den meisten Fällen geschieht dies per E-Mail. Wikipedia definiert Double-Opt-In wie folgt: „Beim 'Double-Opt-in'“ muss der Eintrag der Abonnentenliste in einem zweiten Schritt bestätigt werden. Meist wird hierzu eine E-Mail-Nachricht mit Bitte um Bestätigung an die eingetragene Kontaktadresse gesendet. Handelt es sich um ein echtes, das heißt er- wünschtes Opt-in, bekommt der Abonnent eine Bestätigung seiner angegebenen Kon- taktdaten. Handelt es sich dagegen um einen missbräuchlich erfolgten Eintrag, kann sich der unfreiwillige Abonnement-Kandidat vor einem Eintrag in die Abonnementliste schüt- zen, indem er auf die Bestätigungsanfrage nicht reagiert. Eine Registrierung beim „Dou- ble-Opt-in“ wird erst dann wirksam, wenn sie bestätigt wird. Dieses Verfahren hat sich mittlerweile im Direktmarketing durchgesetzt und wird auch im Wege der Adressgenerie- rung fast ausschließlich verwendet. Außerdem dürfen bei der Anmeldung mittels „Dou- ble-Opt-in“ als Pflichtfelder lediglich die für den Empfang notwendigen Daten des Emp- fängers (die E-Mail-Adresse) erhoben werden. Als Bestätigung kommen neben oben genanntem Weg Verfahren in Frage, bei denen die Bestätigung zum Beispiel schriftlich auf dem Postweg, telefonisch oder per Banküber- weisung erfolgt. Dieses Verfahren wird für seriöses E-Mail-Marketing von verschiedenen Organisationen, wie zum Beispiel dem Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV), empfohlen." (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Opt-in siehe http://de.wikipedia.org/wiki/opt-in - http://de.wikipedia.org/wiki/opt-in; Letzter Abruf: 26.09.14) 18
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Gezielte Kundenansprache Verschiedene Werbeformen Werbung per E-Mail Hier ist besondere Vorsicht geboten: Die Einwilligung des Kunden durch das Opt-In- Verfahren ist mittlerweile generell erforderlich, im Unterschied zur früheren Opt-Out- Regelung. Ausgenommen davon sind nur Kundendaten, die durch einen bereits er- folgten Verkauf eines ähnlichen Gutes erfasst wurden. Empfehlenswert ist das Double-Opt-In-Verfahren, das das einfache Opt-In-Verfahren erweitert und zusätzlichen Schutz vor Missbrauch bietet. Der Verbraucher muss bei jeder Nutzung seiner Daten auf sein Widerspruchsrecht aufmerksam gemacht werden und aufgezeigt bekommen, wie er seinen Widerspruch umsetzen kann. Werbung per Telefon Im B2C-Bereich ist Werbung per Telefon nur noch nach dem Opt-In-Verfahren gestat- tet. Im B2B-Bereich bleibt es bei der alten Regelung der konkludenten oder mutmaß- lichen Einwilligung (vermutetes Interesse). Die Rufnummer muss immer übertragen werden. Werbung per Telefax Bei Werbung per Telefax gilt bei B2C und B2B das Opt-In-Prinzip gleichermaßen. Eine Zustimmung ist immer erforderlich. Printwerbung Printwerbung bietet die meisten Möglichkeiten, um an potenzielle Kunden heranzu- treten. Bei adressierter Werbung gilt das Opt-In-Prinzip außer in den folgenden Fällen: Bestandskunden Allgemein zugängliche Verzeichnisse, das Internet zählt allerdings nicht dazu. Im B2B-Bereich bei Bezug auf berufliche Tätigkeit Spenden Transparente Übermittlung und Nutzung. Das bedeutet, dass die ursprüngliche Quelle der Adresse genannt wird. Übermittler und Empfänger müssen die Daten- weitergabe protokollieren, u. a. wegen den Auskunftsansprüchen. 19
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Gezielte Kundenansprache Was ist erlaubt? Art der Werbung Verbraucher (B2C) Unternehmer (B2B) Prospektwerbung Erlaubt, falls kein Aufkleber am Briefkasten (nicht adressiert oder teiladressiert) Adressierte Erlaubt, falls Opt-In Erlaubt, falls Briefwerbung vorliegt Opt-In vorliegt Zu beachten ist in jedem Bestandskunde Fall die Robinsonliste Adresse aus allgemein zugänglichen Verzeichnissen Spenden Transparente Übermittlung Transparente Nutzung Markt- und Meinungsforschung Widerspricht der Kunde aktiv, ist der Datensatz ausnahmslos zu sperren Telefonwerbung Nur mit Opt-In Erlaubt, falls zumindest vermutetes Einverständnis aufgrund Interes- senbereich oder geschäftlicher Tätigkeit vorliegt (mutmaßliche Einwilligung) Faxwerbung Nur mit Opt-In E-Mail-Werbung Nur mit Opt-In Empfehlung: Double-Opt-In E-Mail-Werbung Erlaubt, wenn alle der folgenden Bedingungen zutreffen: an Kunden für eigene, Die Adressen wurden im Zusammenhang mit dem Verkauf ähnliche Waren oder einer eigenen Ware oder Dienstleistung gespeichert Dienstleistungen 20
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Gezielte Kundenansprache Die Adressen werden zur Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet Ein Widerspruchshinweis bei Erhebung und jeder weiteren Verwendung liegt vor Wie Sie Einwilligungen verwalten können und Ihre Kunden gemäß ihren Wünschen an- sprechen, wird im Folgenden anhand eines Beispiels beschrieben. In CAS genesisWorld Beispiel: Korrekte Kundenansprache mit Double-Opt-In In der Adresse legen Sie ein neues Feld Produktinteresse an. Das ist ein Eingabefeld mit Mehrfachauswahl ohne Eingabemöglichkeit. Dazu legen Sie die Auswahloptionen fest, z. B. Produktneuheiten. Legen Sie zwei Verteiler an: Produktneuheiten und Produktneuheiten-Prüfung. Wenn sich ein Interessent auf Ihrer Website für einen bestimmten Newsletter einträgt, dann legen Sie diese Adresse in CAS genesisWorld an. Beispiel: Anne Bruser meldet sich mit der E-Mail-Adresse a.bruser@kahrmann.de für den Newsletter Produktneu- heiten an. Im Adressfeld Datensatzherkunft tragen Sie Webformular ein und im Adressfeld Erstkontaktdatum das aktuelle Datum. Optimalerweise sind diese beiden Felder als Pflichtfelder angelegt, damit die vom BDSG vorgeschriebenen Werte lückenlos erfasst werden. Im Feld Produktinteresse wählen Sie Produktneuheiten aus. 21
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Gezielte Kundenansprache Fügen Sie die neue Adresse dem Verteiler Produktneuheiten-Prüfung hinzu. Verwenden Sie diesen Verteiler nicht für aktive Mailings. Erzeugen Sie für alle Adressen in diesem Verteiler einen Fragebogen, der für das Dou- ble-Opt-In verwendet werden kann. Verwenden Sie die Feldanbindung für den Fragebogen, damit die Antworten automatisch im entsprechenden Datensatz eingetragen werden. In unserem Beispiel wurden folgende Felder mit Feldanbindung festgelegt: Vorname, Name, E-Mail-Ad- resse und Produktinteresse. Zusätzlich enthält der Fragebogen eine Checkbox zur ausdrücklichen Einwilligung zum Newsletterversand. 22
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Gezielte Kundenansprache Veröffentlichen Sie den Fragebogen über Survey online und senden Sie ihn an die Interessenten. Die Interessenten sehen alle über sie gespeicherten Angaben und können diese auf Wunsch anpassen. Wenn ein Interessent nicht reagiert oder die Checkbox nicht aktiviert, dann wird die Adresse wieder aus dem Prüf-Verteiler entfernt. Wenn ein Interessent dem Newsletter- Versand zustimmt, wird die Adresse dem Verteiler Produktneuheiten zugeordnet und aus dem Prüf-Verteiler entfernt. Der positiv beantwortete Fragebogen dient als Legitimation für das Direktmarketing. Weitere Einstellungsmöglichkeiten in CAS genesisWorld Verwenden Sie eigene Verknüpfungsarten, um schriftliche Einverständniserklärungen eindeutig zu einem Kunden zu erfassen und zu verknüpfen. 23
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Gezielte Kundenansprache Legen Sie z. B. die Verknüpfungsart Einwilligung zwischen Adressen und Dokumenten an. Mithilfe der Verknüpfungssuche können Sie Kunden identifizieren, die noch keine Einwilligung abgegeben haben. Lassen Sie sich mithilfe einer übersichtlichen Report-Ansicht zeigen, welche Kunden wo- rüber informiert werden möchten. 24
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Gezielte Kundenansprache Erstellen Sie einen Verteiler und/oder verwenden Sie Kampagnen, um Ihre Kunden ge- mäß ihren Wünschen anzusprechen. Das Modul Marketing bietet umfangreiche Mög- lichkeiten um mehrstufige Kampagnen zu planen, durchzuführen und auszuwerten. Die Zuordnung der Kunden zu den einzelnen Kanälen Post, E-Mail usw. erfolgt auto- matisch basierend auf den Feldern Bevorzugte Kontaktart bzw. Erlaubte Kontaktart. Wenn eine bestimmte Kontaktart nicht erlaubt ist, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis. 25
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Gezielte Kundenansprache Ein weiterer Vorteil der Kampagne: Befindet sich ein Kunde in einer laufenden Kampagne, wird das automatisch in der Adresse angezeigt. Der Bearbeiter kann entsprechend re- agieren und ggf. auf die Kampagne Bezug nehmen. Das E-Mail-Marketing-Tool Inxmail bietet eine komfortable und leistungsstarke Möglich- keit der Kundenansprache. Adressverteiler werden dabei in CAS genesisWorld verwaltet und zur Durchführung des Mailings an Inxmail übertragen. An-/Abmeldungen und Boun- ces werden von Inxmail erfasst und nach CAS genesisWorld übertragen, damit der Ver- teiler bzw. die Adressen entsprechend angepasst werden können. Tipp vom Profi Pflegen Sie alle Informationen zum Einstufen von Kunden im Adressdatensatz selbst. Wenn Sie ein Anschreiben oder eine Kampagne planen, können Sie diese Kriterien aus- werten. Dadurch stellen Sie sicher, dass Sie keine neue Adresse vergessen oder eine erst vor kurzem deaktivierte Adresse fälschlicherweise ansprechen. Deaktivierte Adressen werden in CAS genesisWorld durchgestrichen dargestellt. 26
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Rechte der Kunden 8 Rechte der Kunden Die Rechte der Kunden werden ausdrücklich durch den Gesetzgeber gestärkt. Ein Kunde hat z. B. das Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Adressdaten. Außer- dem hat er das Recht, unentgeltlich Informationen über alle gespeicherten personenbe- zogenen Daten zu erhalten. Für allgemeine Informationen zu den Rechten der Kunden siehe Kapitel "Rechte der Betroffenen" auf Seite 7. Die Auskunftspflicht stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, insbesondere wenn Daten verteilt vorliegen und erst zusammengesucht werden müssen. Hier ist unbe- dingt effizientes Handeln erforderlich, um schnell und einfach Auskunft geben zu können. Das gesteigerte Datenschutzbewusstsein bei den Verbrauchern kann die Anzahl der Anfragen steigern. Im folgenden Beispiel wird gezeigt, wie Sie mit CAS genesisWorld einfach Berichte mit allen zu einem Kunden gespeicherten Daten erstellen. In CAS genesisWorld Nutzen Sie aussagekräftige Report-Ansichten, um dem Wunsch Ihrer Kunden nach Aus- kunft zu entsprechen. Auf diese Weise selektieren Sie z. B. schnell alle Kunden, die eine Auskunft per Post wünschen. Mit der Berichtsfunktion erstellen Sie auf Knopfdruck zu jeder Adresse einen Bericht, der alle zur Person gespeicherten Daten auflistet. Mit dem Zusatzmodul Report sowie dem Crystal Reports Designer passen Sie bestehende Berichte schnell und einfach an oder er- stellen einfach neue Berichte. Diese Berichte lassen sich gezielt für einzelne Kollegen er- stellen. Auch benutzerdefinierte Felder stehen in den Berichten zur Verfügung. 27
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Rechte der Kunden Die betroffene Person hat das Recht, die Berichtigung, Löschung und/oder Sperrung ihrer Adresse zu verlangen. Auch kann sie die Weitergabe der eigenen Adresse untersagen. Durch das Journal wird sichergestellt, dass alle Änderungen am Adressdatensatz lücken- los protokolliert werden. Über das Verteilerjournal lässt sich erkennen, wann die Adresse dem Verteiler hinzugefügt wurde. In einer Adresse können Sie im Journal prüfen, wann sie zu welchen Verteilern hinzuge- fügt oder aus Verteilern gelöscht wurde. 28
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Sicherheit 9 Sicherheit Zur Sicherheit von Kundendaten gehören: Schutz vor Datendiebstahl Schutz vor Missbrauch Schutz vor unberechtigtem Zugriff Zu den Zielen einer Software gehört die Vereinfachung der Arbeit für Anwender. Eine Software bietet dafür viele nützliche Funktionen. Solche Funktionen können aber auch Probleme bereiten, insbesondere wenn sie missbräuchlich eingesetzt werden. Insbesondere in sensiblen Bereichen ist es wichtig, leistungsstarke und anpassbare Funk- tionen anzubieten. Im Beispiel sehen Sie, wie Sie in CAS genesisWorld einen missbräuchlichen Export von personenbezogenen Daten unterbinden können. In CAS genesisWorld Beschränken oder deaktivieren Sie Exportrechte, so dass keine Adressdaten aus dem System exportiert werden können. Administratoren können in der Management Konsole für jeden Benutzer die Berechtigungen festlegen. Sorgen Sie mit Kennwörtern und Richtlinien für eine wirkungsvolle Zugriffskontrolle. Schaffen Sie klare Rechtestrukturen und sorgen Sie für deren Einhaltung. Eine ausführ- liche Dokumentation sorgt für Klarheit und Transparenz. CAS genesisWorld bietet alle notwendigen Möglichkeiten durch ein ausgereiftes Rechtekonzept. Mögliche Variationen: Rechte für Benutzergruppen 29
Datenschutz mit CAS genesisWorld • Fazit Individuelle Rechte auf Datensatz-Typen Individuelle Rechte auf Feldebene Verschiedene Rechte von Lesen bis Vollständige Rechte Die Rechte mehrerer Benutzer können gleichzeitig geändert werden. Beim Duplizieren werden alle Rechteeinstellungen inklusive der Exportrechte übernommen. Auch für das Löschen von Datensätzen ist ein spezielles Recht einstellbar, damit keine Daten mutwillig oder aus Versehen permanent gelöscht werden können. Das Journal gibt Auskunft, wer wann welche Daten eingegeben, verändert oder entfernt hat. 10 Fazit In diesem Leitfaden wurden Möglichkeiten aufgezeigt, wie mithilfe von CAS genesis- World wichtige Anforderungen der Datenschutzgesetze und weiterer Gesetze umgesetzt werden können. Beschäftigen Sie sich intensiv mit diesem Thema. Jedes Unternehmen muss sich selbst damit auseinandersetzen, die eigenen Prozesse prüfen und geeignete Maßnahmen ab- leiten. Sprechen Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten und erarbeiten Sie ein Handbuch für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen. Unternehmen ohne CRM haben es schwer, dem Datenschutz gerecht zu werden. Nutzen Sie CAS genesisWorld und profitieren Sie von den umfangreichen Möglichkeiten. 30
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