Die US-Steuerreform und ihre Folgen für Unternehmen in Deutschland - Ein Positionspapier des Wissenschaftlichen Beirats Steuern von EY Januar 2018

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Die US-Steuerreform
und ihre Folgen für
Unternehmen in
Deutschland
Ein Positionspapier des
Wissenschaftlichen Beirats Steuern von EY
Januar 2018
Editorial

                                                                                       Liebe Leserinnen,
                                                                                       liebe Leser,

                                                                                       die Wähler haben entschieden und die
                                                                                       Abgeordneten sind gewählt, die im
                                                                                       ­Deutschen Bundestag die Geschicke
                                                                                        ­unseres Landes in den kommenden vier
                                                                                         ­Jahren bestimmen. Besonders w  ­ ichtig
                                                                                          sind die ersten Wochen, in denen die
                                                                                          Verhand­lungsführer und Fachleute einen
                                                         Koalitions­vertrag ausarbeiten, der quasi ein Drehbuch für das Regie-
                                                         rungshandeln in der 19. Legislaturperiode ist.

                                                         Die deutsche Wirtschaft befindet sich derzeit in solider Verfassung. Doch
                                                         seit der letzten großen Unternehmensteuerreform 2008 fällt Deutsch-
                                                         land im steuerlichen Standortwettbewerb allmählich zurück. Es ist eine
                                                         große Aufgabe für die neue Koalition, diesen Negativtrend umzukehren.
                                                         Eine kluge Steuerpolitik kann entscheidend dazu beitragen, den Standort
                                                         Deutschland zu stärken, ein wachstumsförderndes Investitionsklima zu
                                                         schaffen sowie Arbeitsplätze und Steueraufkommen zu sichern.

                                                         Als Anregung hat der Wissenschaftliche Beirat Steuern von EY zehn
                                                         Empfehlungen für eine nachhaltige Steuerpolitik erarbeitet. Der Beirat

Die Autoren                                              ist seit langem ein enger Begleiter der deutschen und internationalen
                                                         Steuerpolitik. Er bündelt das Wissen von Ökonomen und Juristen aus
                                                         Wissenschaft, Finanzverwaltung und Rechtsprechung mit dem Erfah-
Mitglieder des
                                                         rungsschatz von EY, Deutschlands größter Steuerberatungsgesellschaft.
Wissenschaftlichen Beirats Steuern
von EY
                                                         Wir wünschen den Abgeordneten des 19. Deutschen Bundestags und
Ewald Dötsch OFD Koblenz a.D.                            der neuen Bundesregierung eine segensreiche Hand in den kommenden
Prof. Dr. Clemens Fuest ifo Institut                     vier Jahren.
Prof. Dr. Johanna Hey Universität zu Köln
Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler BFH a.D.
Dr. Michael Kempermann BFH a.D.                          Martina Ortmann-Babel
Prof. Dr. Christoph Spengel Universität Mannheim         Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats Steuern von EY

Weitere Verfasser von EY
Ute Benzel, Hermann Ottmar Gauß, Dr. Cornelia Kindler,
Prof. Dr. Stefan Köhler, Roland Nonnenmacher,
Martina Ortmann-Babel, Prof. Dr. Michael Schaden

                                                                        Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika
                                                                        Donald J. Trump unterzeichnet das Reformpapier im Weißen
                                                                        Haus am 22. Dezember 2017
Special

                                            I.   Der Tax Cuts And Jobs Act
                                                 im Überblick

                                                 W
                                                             ährend Deutschland bis auf Weiteres nur über    den Investitionsstandort Deutschland und das heimi-
                                                             eine geschäftsführende Regierung verfügt,       sche Steueraufkommen. Steigende Investitionen und
                                                             beweisen die USA politische Tatkraft. Mit dem   eine wachsende Konsumnachfrage der privaten Haus-
                                                 Tax Cuts And Jobs Act ist dort Anfang 2018 die größte       halte in Verbindung mit einer zu erwartenden Staatsver-
                                                 Steuerreform seit über 30 Jahren in Kraft getreten, die     schuldung werden das US-Leistungsbilanzdefizit und vor
                                                 private Haushalte und Unternehmen in der Spitze um          allem die in der politischen Diskussion häufig in den Vor-
                                                 jährlich ca. 280 Milliarden US-Dollar entlastet. Das sind   dergrund gestellten bilateralen Handelsbilanzdefizite
                                                 1,3 Prozent des amerikanischen Bruttoinlandsprodukts.       gegenüber Deutschland und China steigern. (Die Anreize
                                                 Auf deutsche Verhältnisse umgerechnet würde dies einer      zur Gewinnverlagerung ins Ausland sind zwar durch die
                                                 Steuersenkung von 46 Milliarden Euro pro Jahr ent­          Reform abgeschwächt, jedoch dürfte dies die bilateralen
                                                 sprechen. (Zahlen für 2019, vgl. Joint Committee on         Handelsbilanzdefizite kaum berühren.)
                                                 Taxa­tion, Estimated Budget Effects Of The Conference
                                                 Agreement For H.R.1, JCX-67-17.)                            Das könnte in der US-Administration den Druck erhöhen,
                                                                                                             weitergehende protektionistische Maßnahmen zu er-
                                                 Die US-Steuerreform betrifft drei Bereiche: die per-        greifen. Der Tax Cuts And Jobs Act schafft zudem spezi-
                                                 sönliche Einkommensteuer, die Erbschaftsteuer und           fische Anreize für ausländische Unternehmen, Teile
                                                 die Unternehmensbesteuerung. Letztere hat die größ-         ihrer Wertschöpfungsketten in die USA zu verlagern.
                                                 ten Auswirkungen auf Deutschland und Europa und ist         Am stärksten jedoch wiegt die schlagartig verbesser-
                                                 Gegenstand dieses Tax & Law Specials. Die Kernelemen-       te allgemeine Wettbewerbsfähigkeit des Standorts USA.
                                                 te dieses Reformbereichs sind: Reduzierung des Kör-         Deutschland droht ein Verlust von Arbeitsplätzen und
                                                 perschaftsteuersatzes von 35 auf 21 Prozent (auf Bun-       Steueraufkommen.
                                                 desebene), Entlastungen für Personenunternehmen,
                                                 Sofortabschreibungen für Investitionen sowie die Abkehr     Die US-Reform verstärkt die Entwicklung von Steuersys-
                                                 vom Welteinkommensprinzip hin zu einer Freistellung         temen in Richtung sinkender Steuer­sätze, verbunden mit
                                                 von Auslandsgewinnen in Bezug auf Dividenden (aus           unilateralen und unkoordinierten Maßnahmen zur Aus-
                                                 Beteiligungen ab zehn Prozent).                             dehnung der Bemessungsgrundlage. Je mehr einzelne
                                                                                                             Länder die eigenen Besteuerungsrechte ohne Rücksicht
                                                 Dem stehen einige steuerverschärfende Maßnahmen             auf andere Staaten ausweiten, desto mehr drohen inter-
                                                 gegenüber. Darunter eine Beschränkung des Zinsab-           national tätigen Unternehmen Doppelbesteuerung und
                                                 zugs und verschlechterte Abschreibungsbedingungen für       erhöhter Aufwand für die Steuerplanung.
                                                 bestimmte Forschungs- und Entwicklungsausgaben.
                                                                                                             Der Beitrag erläutert die wichtigsten Elemente der
                                                 Für die US- Regierung ist die Reform ein „game chan-        Reform der US-Unternehmensbesteuerung und disku-
                                                 ger“, die das Land im internationalen Steuer- und Stand-    tiert die Frage, ob und wie Deutschland steuerpolitisch
                                                 ortwettbewerb in eine Top-Position befördern und für        reagieren sollte.
Foto: Brendan Smialowski/AFP/Getty Images

                                                 mehr Investitionen und Arbeitsplätze sorgen soll. Für
                                                 multinationale Unternehmen soll es weniger attraktiv
                                                 sein, Gewinne im Ausland auszuweisen und hierdurch
                                                 der US-Besteuerung zu entziehen. Es spricht viel dafür,
                                                 dass die Reform diese Ziele erreichen wird.

                                                 Die deutsche Wirtschaft dürfte kurzfristig zwar von der
                                                 Stimulierung der US-Konjunktur durch die Reform pro-
                                                 fitieren, doch drohen insgesamt nachteilige Effekte für

                                                                                                                            EY TAX & LAW Special | US-Steuerreform     3
Special

    II.                     Wesentliche
                            steuerentlastende Maßnahmen

                           D
                                    ie wichtigste Maßnahme im Unternehmensbe-            weise Gegenfinanzierung erfolgt über eine Verbreite-
                                    reich ist der von 35 auf 21 Prozent reduzierte       rung der Bemessungsgrundlage.
                                    Körper­schaftsteuersatz auf Bundesebene bereits
                            im Jahr 2018. Unter Berücksichtigung der örtlichen
                                                                                         Steuerfreistellung von Dividenden
                            Unternehmensteuern der einzelnen Bundesstaaten und
                            Gemeinden liegt die nominale Gesamtbelastung für die         Steuersystematisch relevant ist der Übergang zum welt-
                            Unternehmen nun bei durchschnittlich 26,5 Prozent.           weit üblichen Territorialitätsprinzip in Bezug auf Divi-
                            (Einige Bundesstaaten [South Dakota und Wyoming]             denden aus Beteiligungen von mindestens zehn Prozent:
                            haben allerdings keine eigene Körperschaftsteuer, so         Ausschüttungen ausländischer Tochtergesellschaften in
                            dass dort die Belastung tatsächlich auf 21 Prozent sinkt.)   die USA sind dort zukünftig steuerfrei. Damit können
                                                                                         US-Konzerne ab 2018 ihre im Ausland erzielten und
                            Hinzu kommen weitere Entlastungen wie eine zeitlich          besteuerten Gewinne ohne zusätzliche US-Steuer im
                            befristete Sofortabschreibung von Investitionen, Steuer-     Inland ausschütten, wie dies bspw. auch für deutsche
                            senkungen für Personengesellschaften und erhöhte Frei-       Kapitalgesellschaften möglich ist (§ 8b KStG; hier jedoch
                            beträge bei der Erbschaftsteuer. Für natürliche Personen     nur 95-prozentige Steuerfreiheit).
                            wird der Tarifverlauf bei der Einkommensteuer deut-
                            lich gesenkt, dafür werden im Gegenzug Abzugsmög-            Bisher haben US-Unternehmen einen Großteil der Gewin-
                            lichkeiten gestrichen. Die Steuerentlastungen für natür-     ne ihrer Auslandsgesellschaften in Niedrigsteuerländern
                            liche Personen sind vorerst auf acht Jahre befristet. Die    gehortet. Damit diese Gewinne, deren Umfang auf min-
                            Umstellung des Besteuerungssystems für Unternehmen           destens 2,6 Billionen US-Dollar geschätzt wird, nun nicht
                            ist hingegen größtenteils auf Dauer angelegt. Eine teil-     vollkommen unbesteuert in die USA fließen, werden sie im

                                                                                                                        Mitglieder des Finanzaus-
                                                                                                                                                       Foto: McNamee/Getty Images

                                                                                                                        schusses des US-Senats
                                                                                                                        disku­tieren am 15. November
                                                                                                                        2017 in Washington, D.C.
                                                                                                                        den Reformvorschlag der
                                                                                                                        Republikaner

4   EY TAX & LAW Special | US-Steuerreform
Special

Rahmen des Tax Cuts And Jobs Act mit Sätzen von acht        etc. gegen Entgelt zur Nutzung an ausländische Abneh-
Prozent (illiquide Anlagegüter) und 15,5 Prozent (Finanz-   mer überlassen. Nunmehr dürfte es neben den kommer-
mittel) zwingend und unabhängig von einer tatsächlichen     ziellen und operativen Gesichtspunkten für die Stärkung
Ausschüttung besteuert (die Steuerzahlung kann über         von Funktionen und Aktivitäten in den USA auch steuer-
einen Zeitraum von acht Jahren gestreckt werden). Der       liche Argumente geben. Insbesondere dann, wenn Tech-
amerikanische Fiskus greift dabei auf Gewinne bis zurück    nologien und IP (Intellectual Property) entwickelt und
ins Jahr 1986 zu und gewährt nur eine eingeschränk-         weltweit vermarktet werden sollen, ist mit dem für derar-
te Anrechnung der zuvor im Ausland gezahlten Steuern.       tige Einkünfte vorgesehenen niedrigeren Steuersatz ein
Damit wird ein klarer Schlussstrich unter das bisherige     erheblicher Anreiz zur Ansiedlung entsprechender For-
Regime der Welteinkommensbesteuerung gezogen und            schungs- und Entwicklungs-Hubs sowie von Vermark-
der Weg für die Repatriierung der Gelder freigemacht.       tungseinheiten in den USA gegeben, der sicherlich auf
                                                            Resonanz stoßen wird.

100-prozentige Sofortabschreibung
                                                            Im Kontext der Diskussion um die Besteuerung von imma-
Ein weiteres Reformelement ist die in dieser Breite unüb-   teriellen Wirtschaftsgütern und der digitalen Wirtschaft
liche 100-prozentige Sofortabschreibung auf die meis-       hatte die internationale Staatengemeinschaft im Rahmen
ten Investitionsgüter (mit Ausnahme von Gebäuden). Die       der OECD-Bemühung zu BEPS erst vor kurzem beschlos-
Maßnahme ersetzt eine bereits erhöhte Abschreibung          sen, dass sogenannte IP-Boxen, die nicht mit dem verein-
in Höhe von 50 Prozent und läuft bis Ende 2026. Davon       barten modifizierten Nexus-Ansatz konform sind, abge-
versprechen sich die Reformgeber in Verbindung mit der      schafft werden sollen. Nach dem modifizierten Nexus-
nunmehr steuerlich attraktiven Repatriierung von Aus-       Ansatz sind nur IP-Boxen gestattet, die Erträge aus vor
landsgewinnen einen deutlichen Investitionsschub mit        Ort durchgeführter Forschung und Entwicklung fördern.
positiven Anstoßeffekten für die Wirtschaft.
                                                            Die deutsche Lizenzschrankenregelung, die gegen nicht
                                                            konforme IP-Boxen wirken soll, könnte dadurch ganz
Präferenzregime FDII
                                                            unerwartet an Relevanz gewinnen, soweit Lizenzein-
Noch mehr Attraktivität gewinnen die USA durch die Ein-     nahmen in den USA aus Sicht der deutschen Lizenz-
führung eines neuartigen und sehr weitreichenden Prä-       schranke nunmehr als nur noch niedrig besteuert und
ferenzregimes. Dabei handelt es sich um eine Niedrigbe­     nicht Nexus-konform anzusehen sind und daher Abzugs-
steuerung von Einkünften aus der ausländischen Ver-         beschränkungen bei deutschen konzernverbundenen
wertung immaterieller Wirtschaftsgüter durch US-Unter-      Unternehmen greifen.
nehmen (foreign-derived intangible income – FDII) mit
Steuersätzen von 13,125 Prozent in den Jahren 2018–         Die Reform der Besteuerung von Einkünften aus imma-
2025 bzw. von 16,406 Prozent ab 2026. Die Beschrän-         teriellen Wirtschaftsgütern in den USA könnte ein Zeital-
kung dieser Regelung auf Fälle mit Auslandsbezug lässt      ter der Schedulenbesteuerung im Unternehmensbereich
die Absicht erkennen, den US-Standort für geistiges         einläuten, indem bestimmte Arten von Gewinnen niedri-
Eigentum, Patente und Lizenzen attraktiver zu machen.       ger besteuert werden als andere (derzeit muss noch der
                                                            Auslandsbezug hinzutreten). Falls andere Staaten sich
Von dem Präferenzregime profitieren in den USA ganz         dem Besteuerungskonzept der USA anschließen, könn-
unterschiedliche Wirtschaftszweige: insbesondere            te dies mittelfristig zu einer flächendeckend niedrige-
exportorientierte Unternehmen mit geringem Kapitalein-      ren Besteuerung von der digitalen und auf immateriellen
satz und hoher Gewinnmarge (insbesondere also die digi-     Wirtschaftsgütern beruhenden Wirtschaft im Vergleich
tale Wirtschaft), ebenso die klassischen passiven Gesell-   zu klassischen, stärker mit physischem Kapital arbeiten-
schaften, die immaterielle Güter wie Patente, Marken,       den Branchen führen.

                                                                                                          EY TAX & LAW Special | US-Steuerreform   5
Special

III.                        Wesentliche
                            steuerbelastende Maßnahmen

                           D
                                    eutsche Unternehmen könnten in besonderem             Die USA erhoffen sich dadurch Steuermehreinnahmen
                                    Maße von einigen potenziell protektionistisch         von ca. 15 Milliarden US-Dollar jährlich. Als Reaktion
                                    wirkenden Bestandteilen der US-Reform betrof-         könnten betroffene Unternehmen beginnen, Geschäfte
                            fen sein. Selbst wenn die USA von Maßnahmen sprechen,         in die USA zu verlagern. In welchem Umfang die Maß-
                            die gegen internationale Gewinnverlagerung gerichtet          nahme zu messbaren Verhaltensänderungen in der Real-
                            sind, scheinen sie letztlich darauf abzuzielen, Investitio-   wirtschaft führen wird, bleibt abzuwarten und wird maß-
                            nen im Ausland gegenüber Investitionen in den USA zu          geblich davon abhängen, ob die steuerlichen Anreize aus
                            benachteiligen. So belastet die Reform speziell grenz-        Sicht der Entscheider durch Kosten in anderen Bereichen
                            überschreitende Zahlungen aus den USA für Finanzie-           (beispielsweise Lohnkosten) ausgeglichen werden.
                            rungen und IP sowie hoch rentierliche und außerhalb
                            der USA entstehende Gewinne, während andererseits im          Wie die Zins- und Lizenzschranke ist auch die BEAT nicht
                            Ausland erzielte Einnahmen, die auf US-IP zurückzufüh-        auf die Abwehr aggressiver oder missbräuchlicher Steu-
                            ren sind, in den USA entlastet werden.                        erplanung beschränkt, sondern belastet unabhängig
                                                                                          von dem wirtschaftlichen Hintergrund für die Geschäfts-
                            Vor dem Hintergrund der zu Jahresanfang 2017 dis­ku­tier-     beziehungen mit dem Ausland bestimmte Aufwendun-
                            ten „Grenzanpassung“, die eine vollständige Steuerfrei-       gen mit einer Zusatzbelastung. In ihrer beschlossenen
                            stellung von Exporterlösen bei gleichzeitiger Be­steuerung    Form, die weder eine Steueranrechnung zulässt, noch
                            von Importaufwendungen vorsah, kann nun­mehr wohl             das Besteuerungsniveau im ausländischen Staat berück-
                            von einer „Grenzanpassung light“ gesprochen werden.           sichtigt, wird die BEAT damit zu einer wirtschaftlichen
                            Die Maßnahmen tragen dennoch weiterhin das Risiko, im         Doppelbesteuerung führen. Denn in den USA nicht zum
                            Widerspruch zu bestehenden Doppelbesteuerungsab-              Abzug zugelassener Aufwand erhöht einerseits den
                            kommen und zur international abgestimmten Verteilung          Gewinn des US-Unternehmens (wenn auch nur mittel-
                            von Steuersubstrat zu stehen und setzen sich über das         bar über die Festschreibung einer Mindest­besteuerung),
                            Gefüge anerkannter Verrechnungspreise hinweg.                 andererseits unterliegt die Zahlung im ausländischen
                                                                                          Empfängerstaat nach den international üblichen Rege-
                            Im Folgenden werden die wesentlichen belastenden Maß-         lungen als gewöhnlicher Ertrag der Regelbesteuerung.
                            nahmen aufgeführt. Eine weitergehende Darstellung der         Außerdem weisen sich die USA je nach Geschäftsmodell
                            Maßnahmen finden Sie im Anhang (ab Seite 10).                 mehr Besteuerungssubstrat am Konzernergebnis zu, als
                                                                                          ihnen nach den international abgestimmten Regelun-
                                                                                          gen zusteht.
                            Base Erosion and Anti-abuse Tax – BEAT
                            Die BEAT (inzwischen teilweise Base Erosion Minimum           Aus deutscher Sicht ist die BEAT-Ausnahme für Waren-
                            Tax – BEMT genannt) greift, wenn eine US-Gesellschaft         importe von zentraler Bedeutung. Der Absatz im Aus-
                            ihren Gewinn über Auslandszahlungen innerhalb der             land produzierter Güter unter Zwischenschaltung einer
                            Unternehmensgruppe so stark mindert, dass sie eine            US-Vertriebsgesellschaft wäre durch die BEAT grund-
                            bestimmte US-Steuerquote unterschreitet. Somit bewirkt        sätzlich nicht gestört.
                            die BEAT eine Mindestbesteuerung, die zwischen
                            2018 und 2026 in drei Schritten von fünf auf 12,5 Pro-
                                                                                          Zinsabzugsbeschränkung
                            zent ansteigt. Unter die BEAT fallen u. a. Zins- und
                            Lizenzzahlungen, Service-Fees mit Markup und Konzern-         Mit den interest deduction limitation rules führen die
                            umlagezahlungen. Ausgeklammert werden Zahlungen               USA eine Zinsabzugsbeschränkung ein, die im Grund-
                            für den Wareneinkauf (costs of goods sold). Unter BEAT        satz stark der deutschen Zinsschranke ähnelt. Der Netto­
                            fallen nur Unternehmen mit einem gemittelten Jahres-          zinsaufwand – egal, ob an Dritte oder andere Konzern­
                            umsatz von über 500 Millionen US-Dollar.                      unternehmen gezahlt – ist nur noch bis zu einer Höhe

6   EY TAX & LAW Special | US-Steuerreform
Special

                               Trumps Finanzminister Steven Mnuchin spielte bei der Steuerreform eine zentrale Rolle

                               von 30 Prozent des (US-steuerlichen) Ergebnisses vor                 perty) übersteigen. Der Steuersatz auf GILTI beläuft sich
                               Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) sofort                   zunächst auf 10,5 und später auf 13,125 Prozent. Eine
                               abzugsfähig. Der überschießende Betrag geht in den                   aus deutscher Sicht wichtige Ausnahme von der Hinzu-
                               Zinsvortrag ein. Ab 2022 wird die 30-Prozent-Grenze                  rechnungsbesteuerung kommt zum Tragen, wenn die
                               jedoch auf das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern)                effektive Ertragsteuerbelastung im Zielstaat mindes-
                               bezogen, also weit enger gefasst und wäre damit deut-                tens 90 Prozent der US-Steuer beträgt. Dies wäre unter
                               lich schärfer als die deutsche bzw. EU Zinsschrankenre-              Berücksichtigung der Gewerbesteuer in Deutschland
                               gelung (gemäß Anti Tax Avoidance Directive). Im Zusam-               grundsätzlich der Fall.
                               menspiel mit der BEAT wirkt die Zinsschranke massiv
                               darauf hin, Investitionen in den USA unter Einsatz von              Als Gegenstück zur GILTI-Besteuerung der Gewinne aus-
                               möglichst viel Eigenkapital vorzunehmen. Ein Stand-                 ländischer Gruppenunternehmen erhalten US-Unterneh-
                               ortvorteil ergibt sich daraus nicht ohne Weiteres. Diese            men, die die GILTI-Erträge im US-Inland erzielen, eine
                               Maßnahme soll das US-Steueraufkommen schützen und                   Steuererleichterung, die bereits oben dargestellt wur-
                               ergänzt die BEAT.                                                   de (FDII-Präferenzregime, siehe Seite 5). Wenn die US-­
                                                                                                   Gesellschaft höhere Gewinne aus ihrem Auslandsge-
                                                                                                   schäft erzielt als die zehnprozentige Pauschalrendite der
                               Hinzurechnung von ausländischen
                                                                                                   materiellen abnutzbaren Wirtschaftsgüter, gilt der über-
                               GILTI-Einkünften
                                                                                                   schießende Teil als foreign-derived intangible income
                               Mit der Besteuerung von global intangible low-taxed                 (FDII). Der effektive Steuersatz auf diese Einkünfte
Foto: Alex Wong/Getty Images

                               income (GILTI) ausländischer Gruppengesellschaften                  beläuft sich anstatt auf 21 Prozent lediglich auf 13,125
                               wird die US-Hinzurechnungsbesteuerung ausgedehnt.                   Prozent in den Jahren 2018–2025 bzw. auf 16,406
                               Erfasst wird die Hälfte der Gewinne der betreffenden                Prozent ab 2026.
                               ausländischen Tochtergesellschaften, soweit diese die
                               marktübliche zehnprozentige Rendite aus abnutzbaren
                               materiellen Wirtschaftsgütern (depreciable tangible pro-

                                                                                                                                                  EY TAX & LAW Special | US-Steuerreform   7
Special

IV.                         Schlussfolgerungen

                           M
                                       it der drastischen Senkung des Steuersatzes für    Arbeitsplätzen einher. Darüber hinaus werden hoch ren-
                                      Unternehmen katapultieren sich die USA im inter-    tierliche Unternehmen, insbesondere mit Gewinnen aus IP,
                                       nationalen Steuerwettbewerb weit nach vorne.       nur mit rund 13 bzw. 16 Prozent belastet (FDII-Regelung).
                            Die Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrund-
                            lage bringen zwar Mehrbelastungen für Unternehmen,            Das Festhalten an der in Deutschland 2008 erreichten
                            dennoch bleibt unter dem Strich eine erhebliche Entlas-       Gesamtbelastung für Kapitalgesellschaften von rund 30
                            tung. Die US-Reform wirft ein Schlaglicht auf die zentralen   Prozent trotz des in den letzten zehn Jahren weiter abge-
                            Herausforderungen, denen die deutsche Unternehmens-           sunkenen Steuerniveaus innerhalb und außerhalb der EU
                            besteuerung im internationalen Wettbewerb ausgesetzt          lässt sich nun auch nicht länger mit dem Hinweis auf das
                            ist. Dabei wird der Handlungsbedarf nicht nur durch die       Hochsteuerland USA verteidigen. Insbesondere wird das
                            US-Reform ausgelöst. Auch andere wichtige Industrielän-       Argument, dass außersteuerliche Standortvorteile eine
                            der haben Steuersenkungen für Unternehmen angekün-            deutlich höhere Belastung rechtfertigen könnten, zuneh-
                            digt bzw. in den letzten Jahren umgesetzt. In Großbritan-     mend entkräftet.
                            nien soll der Steuersatz auf Unternehmensgewinne in den
                            nächsten Jahren auf 17 Prozent sinken, in Frankreich auf      Ob und wie stark die Belastung in Deutschland abgesenkt
                            25 Prozent. Deutschland wird sich diesem Wettbewerbs-         werden sollte, ist eine standortpolitisch und budgetär zu
                            druck nicht entziehen können.                                 entscheidende Frage. Budgetär ist zu bedenken, dass
                                                                                          Deutschland mit einem deutlich höheren Steuersatz als
                            Mit dem 10-Punkte-Programm „Nach der Wahl – Steuer­           international üblich auch fiskalisch erhebliche Nachtei-
                            politik für den Standort Deutschland“ hat der Wissen-         le hat. Steuersatzänderungen werden in dieser Situation
                            schaftliche Beirat Steuern von EY an anderer Stelle           allenfalls geringe fiskalische Kosten haben.
                            erläutert, wie der deutsche Gesetzgeber auf die inter-
                            natio­nalen Herausforderungen reagieren kann (Tax &           Es wäre denkbar, dass Deutschland durch eine weitere Sen-
                            Law Special, September 2017). Der Reformbedarf                kung des Körperschaftsteuersatz nach 2008 reagiert. Die
                            ergibt sich keineswegs allein aus der Verschärfung des        eigentliche Herausforderung liegt allerdings darin, dass
                            internatio­nalen Steuerwettbewerbs durch die US-Reform,       es einer grundlegenden Reform der Strukturen des deut-
                            aber diese Reform unterstreicht den Handlungsbedarf.          schen Unternehmensteuerrechts bedarf. Im zweigleisigen
                                                                                          System von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, bei der
                            Die effektive Steuerbelastung von Erträgen aus Investi-       die Gewerbesteuerlast durch Kommunen festgelegt wird,
                            tionen in den USA sinkt von rund 36,5 Prozent auf etwa        bedeuten Senkungen des Körperschaftsteuersatzes, dass
                            23 Prozent. Dabei sind der reduzierte US-Bundeskörper-        die Körperschaftsteuer marginalisiert wird. Der relativ ein-
                            schaftsteuersatz von 21 Prozent sowie die Möglichkeiten       fach zu realisierende Verzicht auf den Solidaritätszuschlag
                            zur Vornahme von Sofortabschreibungen berücksichtigt.         zur Körperschaftsteuer bringt keinen signifikanten Entlas-
                            Eingerechnet ist zudem die im Bundesstaat Kalifornien         tungseffekt (0,825 Prozent). Die deutsche Steuerpolitik
                            anfallende Körperschaftsteuer. Im Vergleich zu Deutsch-       sollte den aktuellen Handlungsdruck zum Anlass nehmen,
                            land, das Investitionen effektiv mit rund 28 Prozent          die ohnehin dringend reformbedürftigen Kommunalfinan-
                            besteuert, erhöhen die USA damit für deutsche Unterneh-       zen neu zu ordnen und die Gewerbesteuer zu ersetzen.
                            men ihre steuerliche Standortattraktivität beträchtlich.
                            Schätzungen zufolge könnten die deutschen Direktinves-        Der verschärfte Steuerwettbewerb zwingt nicht nur zu
                            titionen in die USA um rund 39 Milliarden Euro ansteigen      einer erneuten Gewerbesteuerreformdiskussion, sondern
                            (vgl. ZEW/Universität Mannheim, Analysis of US Corporate      bringt auch das durch die Thesaurierungsbegünstigung
                            Tax Reform Proposals and their Effects for Europe and         des § 34a EStG nicht grundsätzlich gelöste Problem der
                            Germany, Mannheim 2017). Neben dem Verlust an deut-           Rechtsformabhängigkeit der Unternehmensbesteuerung
                            schem Steuersubstrat geht damit eine Verlagerung von          erneut in den Fokus. Die Erfahrungen der letzten Dekade

8   EY TAX & LAW Special | US-Steuerreform
Special

                         belegen, dass den notwendigen Strukturreformen nicht
                         länger ausgewichen werden kann.

                         Nicht minder grundlegend ist der Reformbedarf im Außen-
                         steuerrecht. Auch dieser wird durch die US-Reform weiter
                         verdeutlicht, weil aufgrund der Grenze von 25 Prozent für
                         das Eingreifen der Hinzurechnungsbesteuerung jetzt auch
                         die USA in den Anwendungsbereich von § 8 Abs. 3 AStG
                         fällt, d. h. die USA gelten nach deutschen Maßstäben nun-
                         mehr als eine niedrig besteuernde „Steueroase“. Als Fol-
                         ge müssten deutsche Unternehmen (ohne rückwirkende
                         Absenkung der Niedrigsteuergrenze) ihre gesamten, häu-
                         fig umfassenden US-Strukturen analysieren und ggf. einer
                         deutschen Zusatzbelastung unterwerfen, ohne dass die-
                         se Strukturen jemals mit der Absicht einer Steueroptimie-
                         rung, wie sie das deutsche Außensteuergesetz bekämpfen
                         will, errichtet wurden. Dass hier erheblicher Reformbedarf
                         besteht, ist schon seit langem bekannt und auch vor dem
                         Hintergrund der Grundfreiheiten und der europäischen
                         Anti Tax Avoidance Directive unausweichlich.

                         Welche Reaktionsmöglichkeiten hat der deutsche Steuer-
                         gesetzgeber auf die tendenziell protektionistischen Maß-
                         nahmen der USA? Eine Option würde darin bestehen, der
                         US-Reform zu folgen und eine Senkung des Körperschaft-
                         steuersatzes von beispielsweise 15 auf zehn Prozent in
                         Deutschland mit einer Ausdehnung der Betriebsausgaben-
                         abzugsverbote der Zins- und Lizenzschranke zu verbinden.
                         Gegen diesen Weg spricht allerdings, dass Deutschland
                         ja bereits vor der US-Reform solche Abzugsbeschrängun-
                         gen hatte. Sie weiter auszudehnen, würde vor allem weni-
                         ger profitable Unternehmen in Deutschland treffen und
                         Doppelbesteuerungsprobleme weiter verschärfen. Eben-
                         falls wenig attraktiv wäre es, den einseitigen Maßnah-
                         men der USA nachzugeben und beispielsweise die BEAT in
                         Deutschland anzurechnen, um Doppelbelastungen zu ver-
                         meiden. Das würde effektiv zu Verschiebungen der inter-
                         national austarierten Verteilung von Besteuerungsrechten
                         zu Lasten Deutschlands führen und andere Länder einla-
                         den, den USA zu folgen.
Foto: JTSorrell/iStock

                         Es ist vorzuziehen, die steuerlichen Bedingungen in
                         Deutschland durch die oben erwähnten grundlegenden
                         Reformen der Unternehmensbesteuerung zu verbessern.

                                                                                      EY TAX & LAW Special | US-Steuerreform   9
Special

                              Potenziell protektionistische
                              Maßnahmen im Detail
                              Mindestbesteuerung bei Gewinnreduzierung durch
     Anhang

                              grenzüberschreitende Zahlungen in der Gruppe
                              (Base Erosion and Anti-abuse Tax – BEAT)

                              Funktionsweise
                                                                                          Für Banken gelten strengere Regelungen. Die Bagatell-
                              Die BEAT greift, wenn eine US-Gesellschaft ihren Gewinn     regelung gilt nur bei bis zu zwei Prozent der gesamten
                              über Auslandszahlungen innerhalb der Gruppe (Betei-         Auslandsaufwendungen an Gruppengesellschaften und
                              ligungen ab 25 Prozent) so stark mindert, dass die-         die zur Anwendung gelangenden „Mindest“-Steuersätze
                              se Gesellschaft eine bestimmte US-Steuerquote unter-        liegen jeweils einen Prozentpunkt höher (6/11/13,5).
                              schreitet. Unter die BEAT fallende Zahlungen sind zur
                              Ermittlung dieser Quote als in einer Vergleichsrechnung
                                                                                          Berechnungsbeispiel
                              nicht abziehbare Betriebsausgaben zu behandeln. Wenn
                              die nach gewöhnlichen Grundsätzen ermittelte Steuer-        Die Übersicht zeigt die zahlenmäßige Wirkung der BEAT
                              schuld auf die normale Bemessungsgrundlage kleiner ist      am Beispiel einer US-Tochtergesellschaft mit bestimmten
                              als ein Zehntel (in 2018: ein Zwanzigstel; ab 2026: ein     unter der BEAT nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben:
                              Achtel) der auf diese Weise – also durch Hinzurechnung
                              von Zahlungen an ausländische Konzernunternehmen –          Berechnung der regulären US-Körperschaftsteuer
                              verbreiterten Bemessungsgrundlage, wird BEAT aktiv.         Net sales                                        2.000
                              Die verbreiterte Bemessungsgrundlage wird also einer         ./. Costs of goods sold (COGS)                  1.000
                              Mindestbesteuerung in Höhe von zehn Prozent (in 2018:       Gross profit                                     1.000
                              fünf; ab 2026: 12,5) unterworfen. Unterschreitet eine        ./. Management-Gebühren                           100
                              US-Gesellschaft die maßgebliche Steuerschwelle, wird         ./. Lizenzzahlungen                               100
                              die Differenz durch die BEAT aufgefüllt. Eine Berücksich-    ./. Other operational expenditures (OPEX)         600
                              tigung ausländischer Steuern ist nicht vorgesehen.          EBIT                                               200
                                                                                           ./. Zinszahlungen                                 100
                              Für die BEAT relevant sind u. a. Zins- und Lizenzzahlun-    Profit before tax (Annahme = taxable income)       100
                              gen, ausgeklammert werden jedoch bestimmte Zahlun-          Regular tax                                         21
                              gen für den Wareneinkauf (costs of goods sold). Sonder-
                              vorschriften gelten allerdings für sogenannte „surrogate
                              foreign corporations“, die nach dem 9. November 2017
                                                                                          Berechnung der BEAT durch Hinzurechnung der für
                              diesen Status erlangt haben. Weiterhin sind Ausnahmen
                                                                                          BEAT-Zwecke nicht abziehbaren Betriebsausgaben
                              für bestimmte Finanztransaktionen vorgesehen (Derivat-
                              geschäfte). Zahlungen für eine Dienstleistung, auf die      Taxable income                                     100

                              die services cost method (eine in den treasury regulati-     + Management-Gebühren                             100

                              ons näher definierte Verrechnungspreismethode) grund-        + Lizenzzahlungen                                 100

                              sätzlich anwendbar ist, bleiben ebenfalls von der BEAT       + Zinszahlungen                                   100

                              ausgenommen.                                                 = modified taxable income                         400
                                                                                           × 10 % = minimum tax                               40

                              Eine Bagatellregelung nimmt solche Unternehmen von           ./. Regular tax                                    21

                              der BEAT aus, die weniger als drei Prozent ihrer Aufwen-    Zusätzliche BEAT                                    19

                              dungen an ausländische Gruppenunternehmen zahlen.
                              Außerdem fallen nur solche US-Gesellschaften unter das
                              BEAT-Regime, die einen Umsatz von über 500 Millionen        Anmerkung: Für 2018 ergäbe sich keine BEAT, da fünf
                              US-Dollar p. a. haben. Bei Beteiligung von mindestens       Prozent von 400 nur 20 sind, die unterhalb der regulären
                              80 Prozent durch eine Muttergesellschaft kommt es zu        Steuer liegen. Die BEAT ist eine „Minimum Tax“.
                              einer Addition der Gruppenumsätze, und zwar unabhän-        Ab dem Jahr 2026 ergäbe sich eine BEAT von 29 (12,5
                              gig davon, ob das Gruppenunternehmen in den USA oder        Prozent von 400 = 50 abzgl. der gezahlten 21 [reguläre
                              im Ausland ansässig ist.                                    Körperschaftsteuer]).

10    EY TAX & LAW Special | US-Steuerreform
Special

Sonderregime für hochrentierliche auslands­bezogene
Transaktionen durch Hinzurechnungs- und Präferenzregime

Hinzurechnung der Gewinne ausländischer                      Privilegierte Besteuerung von Gewinnen
Tochtergesellschaften (GILTI)                                mit Auslandsbezug (FDII)
Mit der Belastung von global intangible low-taxed income     Als Gegenstück zur GILTI-Besteuerung der Gewinne aus-
(GILTI) ausländischer Gruppengesellschaften soll die Hin-    ländischer Gruppenunternehmen erhalten US-Unterneh-
zurechnungsbesteuerung ausgedehnt werden. Besteu-            men, die die GILTI-Erträge im Inland erzielen, eine Steu-
ert wird die Hälfte der Gewinne in der ausländischen         ererleichterung. Alle Einkünfte mit Auslandsbezug, die
Tochtergesellschaft, es sei denn sie sind als Rendite aus    nicht durch den Einsatz der materiellen abnutzbaren
abnutzbaren materiellen Wirtschaftsgütern (depreciable       Wirtschaftsgüter erwirtschaftet werden (zehn Prozent
tangible property) anzusehen.                                Pauschalrendite), qualifizieren sich grundsätzlich für die-
                                                             ses Präferenzregime.
Bei einer Gesellschaft, die über keine materiellen abnutz-
baren Wirtschaftsgüter verfügt, gelten sämtliche Gewin-      D. h. wenn die US-Gesellschaft höhere Gewinne aus
ne als GILTI (von speziellen Ausnahmen abgesehen). Die       ihrem Auslandsgeschäft erzielt, als die Pauschalrendi-
Hälfte davon wird der US-Besteuerung unterworfen.            te der materiellen abnutzbaren Wirtschaftsgüter, gilt
Wenn materielle abnutzbare Wirtschaftsgüter vorhan-          der überschießende Teil als foreign-derived intangib-
den sind, bleibt eine Pauschalrendite von zehn Prozent       le income (FDII). Der effektive Steuersatz auf diese Ein-
auf den investierten Betrag von der Besteuerung ausge-       künfte beläuft sich anstatt auf 21 Prozent lediglich auf
nommen.                                                      13,125 Prozent von 2018–2025 bzw. auf 16,406 Pro-
                                                             zent ab 2026.
Der effektive Steuersatz auf GILTI beläuft sich auf 10,5
Prozent im Zeitraum 2018–2025 und auf 13,125 Pro-
zent ab 2026. Im Ausland gezahlte Steuern dürfen zu
80 Prozent angerechnet werden. D.h. ab einem auslän-
dischen Steuersatz von 13,125 Prozent respektive ab
16,406 Prozent kann dies eine volle Anrechnung auf die
US-Steuer bedeuten, so dass von GILTI im Ergebnis sehr
rentable und zugleich niedrig besteuerte ausländische
Gesellschaften effektiv erfasst werden.

Eine aus deutscher Sicht wichtige Ausnahme von der
Hinzurechnungsbesteuerung kommt zum Tragen, wenn
die effektive Ertragsteuerbelastung im Zielstaat min-
destens 90 Prozent der US-Steuer beträgt. Dies könnte
unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer in Deutsch-
land grundsätzlich der Fall sein, soweit Art. 23 Abs. 1
Satz 2 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 lit. b) DBA USA unter ande-
rem die deutsche Gewerbesteuer zur Anrechnung auf
die US-Steuer zulässt.

                                                                                                            EY TAX & LAW Special | US-Steuerreform   11
Die Autoren
Mitglieder des
Wissenschaftlichen Beirats Steuern
von EY

Ewald Dötsch
OFD Koblenz a.D.

Prof. Dr. Clemens Fuest
ifo Institut

Prof. Dr. Johanna Hey
Universität zu Köln
                                                  Dieses Tax & Law Special baut
Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler
                                                  auf dem bereits im September
BFH a.D.
                                                  2017 veröffentlichten 10-Punkte-
Dr. Michael Kempermann                            Programm des Wissenschaftlichen
BFH a.D.                                          Beirats Steuern von EY auf.

Prof. Dr. Christoph Spengel                       (zu finden unter:
Universität Mannheim                              http://www.de.ey.com/de/de/
                                                  services/tax/ey-nach-der-wahl)

Weitere Verfasser von EY
Oliver Wehnert, Christian Ehlermann,
Prof. Dr. Stefan Köhler, Martina Ortmann-Babel,
Hermann Ottmar Gauß, Roland Nonnenmacher

Impressum
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