Umsatzsteuer von selbstständigen Übersetzern und Dolmetschern Triacom

Die Seite wird erstellt Niclas Brinkmann
 
WEITER LESEN
Umsatzsteuer von selbstständigen Übersetzern und Dolmetschern Triacom
Triacom

          Umsatzsteuer von selbstständigen
          Übersetzern und Dolmetschern

          Gültig für Deutschland
          Mit besonderer Berücksichtigung von Leistungen
          für ausländische Kunden

                    ( )
Umsatzsteuer von selbstständigen Übersetzern und Dolmetschern Triacom
©       ‐     Triacom
Per N. Döhler
Dorfstraße
       Barendorf
Deutschland

+

info@triacom.com · www.triacom.com

Diese Ausgabe kann abgerufen werden unter

http://www.triacom.com/forms/vat.form.de.php

Titelfoto ©     Increa – Fotolia
Symbole von Freepik auf www.flaticon.com
Umsatzsteuer von selbstständigen Übersetzern und Dolmetschern Triacom
Einleitung
Wie nahezu alle Dienstleistungen unterliegen Umsätze selbstständiger Übersetzer und Dolmetscher
grundsätzlich der Umsatzsteuer. Die Regeln dafür sind jedoch nicht immer einleuchtend. So gelten für die
Arbeit für Kunden im Ausland verschiedene Sonderregelungen, getrennt nach Unternehmen/Privatkun‐
den und getrennt nach EU/Nicht‐EU.

Leider sind viele Steuerberater und Finanzbeamte mit der speziellen Problematik bei Übersetzern und
Dolmetschern nicht vertraut; sogar das Bundeszentralamt gibt manchmal widersprüchliche Auskünfte.

Daher haben wir diesen Leitfaden erstellt.

Der Text kann keine eingehende Beschäftigung mit dem Umsatzsteuerrecht ersetzen. Es wurden nur As‐
pekte aufgenommen, die für Übersetzer und Dolmetscher besondere Bedeutung haben.

Die Änderungen seit der letzten Ausgabe sind dunkelrot markiert.

Eine wichtige praktische Änderung für alle, die Umsatzsteuervoranmeldungen und andere Steuererklärun‐
gen manuell (nicht aus dem Buchhaltungsprogramm heraus) abgeben, ist der Wegfall des Programms
ElsterFormular. Stattdessen erfolgt die Abgabe der Erklärungen jetzt online im Browser. Die Zugangsmög‐
lichkeiten haben wir für unsere Leser erkundet und beschrieben.

Sämtliche Angaben werden nach bestem Wissen gegeben und beruhen auf eigener Erfahrung und zahlrei‐
chen fachkundigen Erklärungen, die wir im Laufe der Zeit gelesen oder erhalten haben. Eine Gewähr für
die Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Die Angaben stellen keine steuerliche Beratung dar.

Im Zweifelsfall zählen nicht die Aussagen von wohlmeinenden Ratgebern, Steuerberatern, Handelskam‐
mern oder Websites, sondern ausschließlich der Wortlaut der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungs‐
anweisungen sowie deren Interpretation durch die Gerichte. Gesetze und Verordnungen findet man un‐
ter www.gesetze‐im‐internet.de.

Menschen machen Fehler. Wir freuen uns über alle Hinweise und Korrekturen und werden diese gewis‐
senhaft prüfen und gegebenenfalls einarbeiten.

Barendorf,      ‐   ‐
Per N. Döhler
Umsatzsteuer von selbstständigen Übersetzern und Dolmetschern Triacom
Inhalt

 Einleitung

 Steuerbare Umsätze

 Nicht steuerbare Umsätze

 Steuerfreie Umsätze

 Vorsteuerabzug

 Steuersatz

 a Inländische Unterauftragnehmer

 b Ausländische Unterauftragnehmer

 Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA)

 Erstattung ausländischer Umsatzsteuer

  Zusammenfassende Meldung (ZM)

  Einkommensteuer

  Fälligkeit von Umsatzsteuerzahlungen

  Kleinunternehmerregelung

  Allgemeine Rechnungsvorschriften

  Fristen für die Rechnungsausstellung

  Elektronische Rechnungen

Anhang: Umsatzsteuervoranmeldung auf ELSTER
Umsatzsteuer von selbstständigen Übersetzern und Dolmetschern Triacom
Steuerbare Umsätze
Die Umsatzsteuerpflicht gilt für Dienstleistungen    Juristische Personen öffentlichen und priva‐
für Kunden aller Art im Inland.                       ten Rechts innerhalb der EU, die keine Unter‐
                                                      nehmer sind, sind Privatkunden gleichge‐
Für Leistungen an Privatkunden innerhalb der EU       stellt (Umsätze mit ihnen sind steuerbar).
gilt ebenfalls Umsatzsteuerpflicht nach deut‐
schem Recht.                                        Wer in einer Rechnung Umsatzsteuer (USt,
                                                    »Mehrwertsteuer«) ausweist, obwohl die Um‐
Alle anderen Übersetzer‐ und Dolmetscherleistun‐
                                                    sätze nicht steuerbar sind, muss diese Umsatz‐
gen sind effektiv nicht in Deutschland steuerbar.
                                                    steuer an das Finanzamt abführen.
Umsatzsteuer von selbstständigen Übersetzern und Dolmetschern Triacom
Nicht steuerbare Umsätze
Für alle Dienstleistungen (»sonstige Leistungen«)      All dies gilt auch, wenn der Leistungsempfän‐
gilt das so genannte Bestimmungslandprinzip.            ger in der EU eine juristische Person ist, der
Leistungen an Unternehmer im EU‐Ausland wer‐            eine USt‐IdNr. erteilt worden ist.
den behandelt, als wären sie am Standort des           Eine vorhandene USt‐IdNr. ist ein gutes Indiz
Leistungsempfängers erbracht worden (§ a                für die Unternehmereigenschaft, aber nicht
Abs. UStG). Die Umsatzsteuerschuld entsteht             das einzig mögliche. Allerdings stellen die
damit dort, und der Leistungsempfänger ist der          Meldeverfahren eindeutig auf diese Nummer
Steuerschuldner (d. h., er muss die Steuer berech‐      ab; eine Zusammenfassende Meldung mit
nen, anmelden und zahlen, kann sie aber natürlich
                                                        Umsätzen ohne USt‐IdNr. ist beispielsweise
in der Regel gleich wieder als Vorsteuer abziehen).
                                                        nicht möglich. Auch muss die Rechnung an
Bei Unternehmern im EU‐Ausland als Kunden               Unternehmer im EU‐Ausland die USt‐IdNr.
müssen wir uns die Unternehmereigenschaft               des Unternehmers enthalten (§ a Abs.
nachweisen lassen, weil wir zwischen Privatkun‐         UStG).
den und Unternehmern unterscheiden müssen.             Kleinunternehmer in manchen EU‐Ländern
                                                        haben unter Umständen keine USt‐IdNr.;
Die Unternehmereigenschaft weist der Kunde im           dann muss die Unternehmereigenschaft an‐
Normalfall durch Angabe seiner Umsatzsteuer‐            ders nachgewiesen werden (z. B. durch eine
identifikationsnummer (USt‐IdNr.) nach.                 Bescheinigung des Finanzamts; § a Abs.
                                                        UStG).

                                                      Nicht steuerbare Umsätze sind nicht dasselbe wie
                                                      steuerfreie Umsätze (Abschnitt )!

Diese Nummer müssen wir für jeden betroffenen
Kunden selbst auf Gültigkeit überprüfen und die
Überprüfung dokumentieren.

MwSt‐Informationsaustauschsystem (MIAS): Va‐
lidierung der MwSt‐Nummer:
ec.europa.eu/taxation_customs/vies
                                                      Die nicht steuerbaren sonstigen Leistungen sind in
                                                      Zeile (Feld )1 der USt‐Voranmeldung einzu‐
Wir müssen außerdem jetzt auf die Steuerschuld‐
                                                      tragen. Umsatzsteuer ist darauf nicht zu zahlen.
nerschaft des Leistungsempfängers in der Rech‐
                                                      Die Angaben sind für den Anmeldungszeitraum zu
nung hinweisen. Die Rechnung muss dazu neben
                                                      machen, in dem diese Umsätze ausgeführt wur‐
den übrigen erforderlichen Angaben die USt‐IdNr.
                                                      den (§ b Satz UStG).
des Leistenden (also unsere) und des Leistungs‐
empfängers (also die des Kunden) enthalten (bzw.
in Sonderfällen ohne USt‐IdNr. einen Nachweis
von dessen Unternehmereigenschaft).

1Zuden Bezeichnungen »Zeile« und »Feld« siehe An‐
hang Umsatzsteuervoranmeldung auf ELSTER.
Umsatzsteuer von selbstständigen Übersetzern und Dolmetschern Triacom
 Leider mit zusätzlicher Bürokratie verbunden
  ist die Bestimmung, dass wir Dienstleistun‐
  gen an Unternehmer im EU‐Ausland in einer
  Zusammenfassenden Meldung (ZM) an das
  Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden
  müssen, siehe Abschnitt Zusammenfas‐
  sende Meldung (ZM).
                                                      Diese übrigen nicht steuerbaren Umsätze sind in
Nach der ab dem . Februar         geltenden Über‐     Zeile (Feld ) der USt‐Voranmeldung einzutra‐
gangsregelung im Austrittsabkommen sind Groß‐         gen. Umsatzsteuer ist darauf nicht zu zahlen.
britannien ebenso wie Nordirland umsatzsteuer‐
rechtlich bis zum . Dezember          weiterhin als         gab es erhebliche Unruhe wegen Änderun‐
EU‐Mitgliedstaat zu behandeln. Die bisherigen Re‐     gen im Steuerrecht für Unternehmer, die »auf
gelungen werden unverändert angewendet. Un‐           elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen«
sere Leistungen für Unternehmer im Vereinigten        an Privatkunden innerhalb der EU erbringen.
Königreich sind auch weiter in der Zusammenfas‐       Manche Übersetzer und Dolmetscher befürchte‐
senden Meldung einzutragen.                           ten daher bürokratischen Mehraufwand bei der
                                                      Arbeit für Privatkunden in der EU oder erwogen,
Wenn die Übergangsfrist nicht weiter verlängert       nicht mehr für diese zu arbeiten.
wird, greifen ab . Januar      die Regelungen für
EU‐Mitgliedstaaten nicht mehr. Das Vereinigte Kö‐     Dies ist unbegründet.
nigreich wird dann zum Drittland und ist wie z. B.
Kanada oder die Ukraine zu behandeln.                 Nach Abschnitt a. UStAE gilt nämlich: »( ) Eine
                                                      auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leis‐
Speziell für unsere Leistungen an alle Kunden in      tung [...] ist eine Leistung, die über das Internet
Nicht‐EU‐Ländern gilt weiter die Rechtslage: keine    [...] erbracht wird und deren Erbringung auf
Umsatzsteuer, unabhängig von der Unternehmer‐         Grund der Merkmale der sonstigen Leistung in ho‐
eigenschaft.                                          hem Maße auf Informationstechnologie angewie‐
                                                      sen ist; d. h. die Leistung ist im Wesentlichen au‐
Dies gilt auch für EWR‐Länder wie Norwegen, Is‐       tomatisiert, wird nur mit minimaler menschlicher
land, Liechtenstein und in der Schweiz (und in den    Beteiligung [!] erbracht und wäre ohne Informa‐
deutschen Freihäfen und auf Helgoland). Wir ha‐       tionstechnologie nicht möglich [...].« Hierunter
ben nicht wie andere Dienstleister das Problem,       fallen unsere Leistungen eindeutig nicht!
die Unternehmereigenschaft eines Drittlandkun‐
den nachweisen zu müssen.                             Nicht betroffen sind nämlich Leistungen, bei de‐
                                                      nen das Internet nur als Übertragungsmedium
 In der Verwaltungsanweisung BMF,          ‐ ‐       dient. Wenn wir unsere fertige Übersetzung per
     , IV B ‐ S      / /        »Ort der sonsti‐      E‐Mail übermitteln, handelt es sich dadurch noch
  gen Leistung« steht nämlich: »( ) Erbringt          nicht um eine elektronisch erbrachte Dienstleis‐
  der leistende Unternehmer gegenüber einem           tung! Auch nicht beim Arbeiten in der Cloud!
  im Drittlandsgebiet ansässigen Auftraggeber
  eine in § a Abs. Satz UStG bezeichnete
  Leistung, muss der leistende Unternehmer
  grundsätzlich nicht prüfen, ob der Leistungs‐
  empfänger Unternehmer oder Nichtunter‐
  nehmer ist, da der Leistungsort ‐ unabhängig
  vom Status des Leistungsempfängers – im
  Drittlandsgebiet liegt (§ a Abs. UStG oder
  § a Abs. Satz UStG).«
Umsatzsteuer von selbstständigen Übersetzern und Dolmetschern Triacom
 Dies müsste analog auch gelten für die
  Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz für Un‐
  ternehmen mit einem weltweiten Umsatz
  über          CHF und »Dienstleistungen wie
  Telekommunikations‐ und elektronische
  Dienstleistungen an Privatpersonen oder
  nicht steuerpflichtige Unternehmen mit Sitz
  in der Schweiz«.

Diese Entwarnung gilt jedoch vielleicht nur tem‐
porär. Es ist eigentlich angedacht, bis      das
Ziellandprinzip für alle Lieferungen und ab frühes‐
tens        für alle Umsätze – auch Dienstleistun‐
gen – einzuführen. Parallel dazu könnte dann für
bestimmte »zertifizierte Empfänger« das Reverse‐
Charge‐Prinzip weitergelten ... Noch ist das alles
unausgegoren, und es mangelt an den nötigen
Strukturen auf EU‐Ebene, aber es droht doch wie‐
der eine Vereinfachung (seit        versprochen!),
die alles noch komplexer macht.

                                   Tabelle: Umsatzsteuerpflicht in Deutschland für erbrachte Leistungen

                     Kundentyp   Unternehmer                           Nichtunternehmer
                                 Bestimmte hoheitliche Einrichtungen   Privatpersonen, bestimmte juristische
                                                                       Personen öffentlichen und privaten Rechts
  Kunde ansässig in

  Deutschland
                                             JA                                    JA
  EU außer Deutschland
                                            NEIN                                   JA
  Staaten außerhalb EU
  Freihafen, Helgoland                      NEIN                                  NEIN
Umsatzsteuer von selbstständigen Übersetzern und Dolmetschern Triacom
Steuerfreie Umsätze
Steuerfreie Umsätze sind bestimmte Leistungen       Es gibt auch steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuer‐
an Nato‐Streitkräfte, an Nato‐Teilgliederungen im   abzug. Hierunter fallen zum Beispiel Leistungen in
Ausland, an die in einem anderen Mitgliedstaat      Zusammenhang mit Maßnahmen des Arbeits‐
ansässigen ständigen diplomatischen Missionen       amts. Erbringt man solche Leistungen, so müssen
und berufskonsularischen Vertretungen sowie de‐     wir hierfür später die Vorsteuer prozentual kürzen
ren Mitglieder und an die in dem Gebiet eines an‐   (siehe Abschnitt , Vorsteuerabzug).
deren Mitgliedstaates ansässigen zwischenstaatli‐
chen Einrichtungen und deren Mitglieder (§
Nr. UStG).

                                                    Diese Umsätze gehören in Zeile    (Feld   ) der
                                                    USt‐Voranmeldung.

Diese Umsätze gehören in Zeile    (Feld   ) der
USt‐Voranmeldung.
Umsatzsteuer von selbstständigen Übersetzern und Dolmetschern Triacom
Vorsteuerabzug
Sofern wir nicht unter die Kleinunternehmerrege‐
lung fallen, können wir von der zu überweisenden
eingenommenen Umsatzsteuer die deutsche Um‐
satzsteuer (Vorsteuer) abziehen, die wir auf be‐
triebliche Ausgaben gezahlt haben (§ UStG).
Hierfür kommen in Frage:

    Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unter‐
     nehmer
    Vorsteuer aus Leistungen ausländischer        In Zeile (Feld ) der USt‐Voranmeldung kann
                                                   man die entrichtete Vorsteuer direkt von der eige‐
     Unterauftragnehmer, für die wir selbst
                                                   nen Steuerschuld abziehen.
     gleichzeitig Umsatzsteuer zahlen
    Deutsche Vorsteuer aus innergemein‐
     schaftlichen Erwerben (z. B. Wörterbücher
     oder Büroartikel aus anderen EU‐Ländern)
                                                   Nicht in Deutschland als Vorsteuer abziehbar ist
    Einfuhrumsatzsteuer
                                                   ausländische Umsatzsteuer (sie gehört aber natür‐
Voraussetzung ist in jedem Fall eine ordnungsge‐   lich zu den Betriebsausgaben).
mäße Rechnung (siehe Abschnitt , Allgemeine
                                                   Umsatzsteuer, die im EU‐Ausland auf betrieblich
Rechnungsvorschriften).
                                                   bedingte Ausgaben gezahlt wurde (z. B. auch,
 Wenn wir im Abrechnungsjahr steuerbe-            wenn wir etwas per Post einkaufen, auf das aus‐
  freite Leistungen erbracht haben, müssen         ländische Umsatzsteuer berechnet wurde), kann
                                                   man sich erstatten lassen (siehe Abschnitt , Er‐
  wir die Vorsteuer prozentual kürzen. Entge‐
                                                   stattung ausländischer Umsatzsteuer).
  gen der Auffassung mancher Finanzbeamter
  gilt dies nicht für unsere Umsätze mit Unter‐
  nehmern in der EU oder mit Kunden außer‐
  halb der EU, denn sie sind nicht steuerbe-
  freit, sondern nicht steuerbar. Das ist etwas
  Anderes!
 Obwohl Gegenstand einer Steuerbefreiung,
  geben z. B. unsere Umsätze mit NATO‐ oder
  diplomatischen/konsularischen Einrichtun‐
  gen (§ Nr. UStG) ebenso wenig Anlass zur
  Vorsteuerkürzung.
Steuersatz
Beim anzuwendenden Steuersatz gibt es gele‐          Beispielsweise enthalten urheberrechtliche Abgel‐
gentlich Unklarheiten und Meinungsverschieden‐       tungszahlungen der VG Wort % Umsatzsteuer.
heiten.
                                                      Die Einzelheiten der Abgrenzung sind höchst
Unsere Umsätze unterliegen normalerweise dem           umstritten.
Regelsteuersatz von %.                                 Bei Aufträgen für Unternehmer ist die Unter‐
                                                       scheidung materiell eigentlich irrelevant,
Jedoch gibt es auch Umsätze, bei denen der ermä‐
                                                       weil ja die Umsatzsteuer als Vorsteuer ab‐
ßigte Steuersatz von derzeit % gilt. Hierbei han‐
                                                       zugsfähig ist.
delt es sich um Umsätze aus der »Einräumung,
                                                       Immer wieder aber bestehen insbesondere
Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die
sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben« (§           größere Verlagskunden auf den %.
Abs. Satz UStG). Dies ist zum Beispiel der Fall,       Bei grundsätzlicher Berechnung und Abfüh‐
wenn durch die Übersetzung ein urheberrechtlich        rung von % kann das Finanzamt keine Dif‐
geschütztes Werk entsteht, dessen Nutzungsrecht        ferenz von uns nachfordern; bei übereifriger
auf den Besteller übergeht. Dies kann bei der Ar‐      Buchprüfung beim Kunden kann es jedoch
beit für Verlage der Fall sein (bei Übersetzungen      dazu kommen, dass wir nachträglich Rech‐
von Belletristik oder Comics zum Beispiel).            nungen ändern und Umsatzsteuererklärun‐
                                                       gen korrigieren müssen. Da die Abgrenzung
Ab       gilt auch für Bücher, Zeitungen und Zeit‐     unklar ist, lässt sich dieses Dilemma nicht zu‐
schriften in elektronischer Form der ermäßigte         verlässig auflösen.
Steuersatz von %, sodass auch in diesem Umfeld
eventuell nur % (statt früher %) von uns zu
berechnen sein könnte.

   a Inländische Unterauftragnehmer
Auf der Rechnung inländischer Unterauftragneh‐
mer (sofern diese keine Kleinunternehmer sind)
für Leistungen an uns müssen diese Unterauftrag‐
nehmer Umsatzsteuer ausweisen, und diese zie‐
hen wir nach den ganz normalen Regeln als Vor‐
steuer ab.
b Ausländische Unterauftragnehmer
Dienstleistungen im Ausland ansässiger Unter‐
nehmer – also Übersetzungen und Dolmetsch‐         Voranmeldung ein und berechnen darauf die Um‐
leistungen – für deutsche Unternehmer gelten als   satzsteuer. Beträge an EU‐Kollegen gehören in
in Deutschland ausgeführt und unterliegen hier     Zeile 48 (Feld 46) und Beträge an Kollegen außer‐
der Umsatzsteuer.                                  halb der EU in Zeile 50 (Feld 84).

 Für Dienstleister im EU‐Ausland gilt dies nur,
  wenn sich der deutsche Unternehmer ihm
  gegenüber mit seiner USt‐IdNr. ausgewiesen
  hat. Anderenfalls muss der deutsche Unter‐       In Zeile 56 (Feld 67) können wir die ermittelte
  nehmer die ausländische Umsatzsteuer zah‐        Umsatzsteuer als spezielle Vorsteuer wieder von
  len.                                             unserer Steuerschuld abziehen.
Da der Dienstleister im Ausland sitzt, kann das
                                                   Die Beträge gehören bei der Abgabe der Jahres‐
deutsche Finanzamt keine Ansprüche an ihn gel‐
                                                   umsatzsteuererklärung Zeile 100 (Feld 846); die in
tend machen. Daher gilt, dass für die Umsatz‐
                                                   dieser Zeile ebenfalls einzutragende Umsatzsteuer
steuer auf diese Leistungen der Leistungsempfän‐
                                                   (Feld 847) ist auch noch in Zeile 126 (Feld 467) als
ger Steuerschuldner ist – also wir (§ b Abs.
                                                   Vorsteuer einzutragen.
UStG).

Fertigt zum Beispiel ein schwedischer Übersetzer    Unsere Steuerschuld entsteht nicht erst mit
für uns eine Übersetzung an, die wir im Rahmen       der Zahlung an den ausländischen Kollegen,
unserer unternehmerischen Tätigkeit verwerten,       sondern immer bereits mit der Ausstellung
so stellt der schwedische Übersetzer dafür eine      der Rechnung, spätestens jedoch am Ende
Rechnung ohne Umsatzsteuer aus. Wir schulden         des Kalendermonats nach der Ausführung
dem deutschen Fiskus die Umsatzsteuer für diese      der Leistung (§ b Abs. UStG). Sie ist je‐
Übersetzung.                                         doch auch im gleichen Monat abziehbar. –
Für uns stellt dies jedoch keinen finanziellen       Legt man die beiden Vorgänge in unter‐
Nachteil dar, denn die Umsatzsteuer für Leistun‐     schiedliche Monate, dann schlägt das Plausi‐
gen, die für uns als Unternehmer ausgeführt wur‐     bilitätsprogramm des Finanzamts an.
den, ist als Vorsteuer wieder abziehbar.            Kleinunternehmer in manchen anderen EU‐
                                                     Ländern haben unter Umständen keine USt‐
                                                     IdNr. In diesem Fall kann (und muss) die Un‐
                                                     ternehmereigenschaft in anderer Form nach‐
                                                     gewiesen werden (z. B. durch eine Bescheini‐
                                                     gung des Finanzamts) (Unternehmerdefini‐
                                                     tion aus § a Abs. UStG).
                                                     Der Umsatz soll in der Umsatzsteuervoran‐
                                                     meldung in Zeile (Feld ) zu erklären
                                                     sein. In der Zusammenfassenden Meldung
                                                     können diese Umsätze nicht erfasst werden,
                                                     weil ohne USt‐IdNr. kein Eintrag in das On‐
Die Summe der Beträge, die wir ausländischen         line‐Formular möglich ist.
Kollegen gezahlt haben, tragen wir in die USt‐
Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA)
Grundsätzlich ist jährlich eine Umsatzsteuererklä‐   Voranmeldung auf elektronischem Weg. Wenn
rung abzugeben.                                      wir für unsere Buchhaltung ein anderes Pro‐
                                                     gramm nutzen, müssen wir die Steuererklärung
Mit dem Abgeben von Umsatzsteuervoranmel‐            online machen (ELSTER, siehe Kasten nächste
dungen (UStVA) – und dem Zahlen – können wir         Seite).
aber nicht so lange warten: Beides müssen wir
zum . Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeit‐         Die Steuer müssen wir für den Voranmeldungs‐
raums erledigen.                                     zeitraum selbst berechnen und pünktlich abfüh‐
                                                     ren – am einfachsten per Lastschriftermächtigung.
Der Voranmeldungszeitraum ist das Vierteljahr.
Wenn die effektiv abzuführende Umsatzsteuer für
das Vorjahr mehr als      Euro betrug, ist der
Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.

 Man muss aber weiter vierteljährlich seine
  Voranmeldungen abgeben, bis das Finanz‐
  amt zur Abgabe von monatlichen UStVA auf‐
  fordert.
                                                     In einem Feld für kurze Kommentare – Zeile /
Bei Neugründern wird ab          die Verpflichtung
                                                     (Feld ankreuzen) können wir kurze Mitteilun‐
zur monatlichen Abgabe ausgesetzt, wenn die zu
                                                     gen und Erläuterungen für das Finanzamt mitsen‐
entrichtende Umsatzsteuer voraussichtlich
                                                     den. Das kann bei ungewöhnlichen Einnah‐
       Euro nicht überschreitet. Wenn der Unter‐
                                                     men/Ausgaben sinnvoll sein, denn wir kommen
nehmer seine Tätigkeit nur in einem Teil des vo‐
                                                     damit ggf. Nachfragen des Finanzamts zuvor.
rangegangenen Kalenderjahres ausgeübt hat, wird
die tatsächliche Steuer in eine Jahressteuer umge‐
rechnet. Wenn der Unternehmer seine Tätigkeit
im laufenden Kalenderjahr aufnimmt, ist die vo‐
raussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjah‐
res maßgebend (§ Abs. Satz UStG).

Beträgt die abzuführende Umsatzsteuer unter
      Euro, so kann das Finanzamt uns von den
Vorauszahlungen befreien.

 Übersetzer/Dolmetscher, die ihre Tätigkeit
  neu aufnehmen, müssen im . und . Kalen‐
  derjahr monatliche UStVA abgeben.

UStVA dürfen wir schon seit    nicht mehr in
Papierform abgeben. UStVA müssen wir »nach
amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Da‐
tenfernübertragung« abgeben (§ Abs. UStG).

Das hierzu benötigte Verfahren heißt ELSTER
(»Elektronische Steuererklärung«). Die meisten
Buchhaltungspakete beherrschen die Abgabe der
Das Softwarezertifikat, das man letztlich erhält, ist
                                                     eine Datei, die man beim Anmelden »vorzeigt«
                                                     (den Speicherort angibt und die PIN eingibt). Man
Ein amtliches PC‐Programm für diese und andere       kann sie durchaus auf mehreren Rechnern nutzen,
Erklärungen – ElsterFormular – gibt es letztmalig    muss aber berücksichtigen, dass nur das jeweils
für Erklärungen für das Jahr     . Umsatzsteuer‐     neueste ausgestellte Zertifikat gültig ist. Das Zerti‐
erklärungen       können wir somit noch mit die‐     fikat eignet sich auch zum Signieren von Zusam‐
sem Programm abgeben, UStVA für Januar               menfassenden Meldungen.
und spätere Zeiträume jedoch nicht mehr. Das
Programm gibt es unter www.elster.de/                Wenn man die Zertifikatsdatei erst einmal hat, ist
eportal/infoseite/elsterformular. Verfügbar ist es   dies der einfachste Zugangsweg.
nur für Windows / / .
                                                     Das Softwarezertifikat muss in ca. dreijährigen Ab‐
Zahlreiche Buchführungsprogramme unterstützen        ständen erneuert werden. Wir werden rechtzeitig
direkt ELSTER. Eine Liste findet sich unter          unterrichtet, der Vorgang ist relativ einfach. Ab
www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt. Dies        der Aktivierung des neuen Zertifikats ist das alte
funktioniert aber nur, wenn man auch ein Soft‐       nicht mehr verwendbar!
warezertifikat hat und im Programm hinterlegt!
                                                     Personalausweis. Ermöglicht die Anmeldung ohne
Siehe unten unter Zertifikatsdatei.
                                                     die Zertifikatsdatei und ohne Registrierung und
UStVA (und andere Erklärungen) müssen wir ab         Wartezeit. Erfordert die AusweisApp auf dem PC,
     , wenn unsere Buchhaltungssoftware dies         einen freigeschalteten Personalausweis mit Lese‐
nicht beherrscht, online machen (www.elster.de,      gerät (z. B. Smartphone mit NFC‐Funktion und
Mein ELSTER). Dies erfordert einen Browser mit       AusweisApp im gleichen WLAN und freigeschal‐
aktiviertem JavaScript und aktivierten Cookies       tetem »Fernzugriff«). Um das alles erst einmal
(und eine gute Internetverbindung) und ist unter     einzurichten, muss man im Umgang mit Compu‐
Windows , und (Edge, IE , Firefox, Firefox           tersystemen ein wenig gewandt sein. Das Ganze
   ESR, Chrome), MacOS . und . (nur                  funktioniert aber. Mehr unter www.elster.de/
Chrome, Safari ab ) und Linux (nur Firefox, Fire‐    eportal/login/npa.
fox ESR) möglich.
                                                     Mobiles Login. Erfordert ElsterSmart und die ein‐
ELSTER kann man auch auf einem Smart‐                malige Übertragung eines Zertifikats (siehe oben)
phone/Tablet nutzen. Erforderlich ist hierfür die    auf das mobile Gerät laut einer der beiden vorigen
App ElsterSmart sowie Android ab Version             Möglichkeiten. Anschließend produziert ELSTER
(Chrome für Android) oder iOS ab Version (Sa‐        bei Auswahl des mobilen Logins einen QR‐Code,
fari für iOS). Näheres unter www.elster.de/          der mit ElsterSmart eingescannt wird, anschlie‐
eportal/infoseite/systemanforderungen.               ßend wird eine TAN produziert, auf dem PC einge‐
                                                     geben, es gibt eine Quittungsnummer, die wird
Die Anmeldung kann auf diesen Wegen erfolgen:        dann auf dem mobilen Gerät bestätigt. Klingt
                                                     kompliziert und ist es auch. Etwa so wie bei be‐
Zertifikatsdatei. Ist im Elster‐Portal erhältlich    sonders miesen Implementierungen des Online‐
(www.elster.de, »Benutzerkonto erstellen«). Die      banking seit September        . Es funktioniert
Registrierung setzt eine Identifikationsnummer       aber, wir haben es getestet. Mehr unter
des Bundeszentralamts für Steuern – nicht die        www.elster.de/eportal/login/elstersmart/TAN .
Steuernummer bei Finanzamt, nicht die USt‐IdNr.
– voraus. Sie umfasst mehrere Schritte, wobei        Die Anmeldemöglichkeiten Sicherheitsstick und
eine Aktivierungs‐ID per E‐Mail und ein Aktivie‐     Signaturkarte sind für Freiberufler eher Overkill
rungs‐Code per Papierpost (an die offizielle Mel‐    und kosten außerdem Geld.
deadresse) versendet werden. Es dauert daher ein
bis zwei Wochen.
Der Termin für die UStVA (und die Zahlung) kann
um einen Monat verschoben werden, wenn wir
für das Jahr eine Sondervorauszahlung leisten.
Das Verfahren heißt »Dauerfristverlängerung«.
Der Antrag auf Dauerfristverlängerung ist bis zum      Der Antrag kann über ELSTER gestellt werden.
   . Februar des Jahres zu stellen, für das die Dau‐
erfristverlängerung gelten soll. Sie kann in An‐       Dauerfristverlängerung (vierteljährlich):
spruch genommen werden, wenn das Finanzamt             www.elster.de/eportal/formulare‐leistungen/alle‐
den Antrag nicht ablehnt; ein Bewilligungsbe‐          formulare/ustsveru
scheid wird nicht erteilt. Die Dauerfristverlänge‐
rung gilt solange, bis der Unternehmer gegenüber
dem Finanzamt erklärt, dass er diese nicht mehr         Wir finden das recht umständlich und auf‐
in Anspruch nehmen will oder das Finanzamt               wändig. Die meisten von uns können prob‐
diese widerruft. Der Antrag auf Dauerfristverlän‐        lemlos bis zum . des Monats die Umsatz‐
gerung ist nicht jährlich zu wiederholen.                steuervoranmeldung abgeben, dafür entfällt
                                                         die Beantragerei und Extraberechnerei.
Erstattung ausländischer Umsatzsteuer
Umsatzsteuer, die im EU‐Ausland auf betrieblich       einen Zeitraum von mindestens drei Monaten
bedingte Ausgaben gezahlt wurde (z. B. auch,          stellen, wenn der Vergütungsbetrag mindestens
wenn wir etwas per Post einkaufen, auf das aus‐            Euro beträgt. Belege braucht man nur in be‐
ländische Umsatzsteuer berechnet wurde), kann         stimmtem Fällen einreichen (in bestimmten Län‐
man sich erstatten lassen.                            dern Rechnungen ab         Euro netto, für Kraft‐
                                                      stoff über    Euro netto).

                                                       Italien verlangt abweichend hiervon seit Feb‐
                                                        ruar       , dass alle Rechnungen (elektro‐
                                                        nisch) mit dem Antrag eingereicht werden.
Anträge auf Erstattung sind separat online auf ei‐
nem Portal namens BOP des Bundeszentralamts           Man kann sich bis . September des Folgejahres
für Steuern (BZSt) einzureichen. Dieses Portal        mit der Antragstellung Zeit lassen.
funktioniert genau wie ELSTER und sieht auch
ähnlich aus, der Zugang gestaltet sich auf dieselbe   Die elektronischen Formulare sind sehr umständ‐
Weise mit denselben Zugangsdaten (siehe Ab‐           lich, und bei Fehlern ist schwer herauszufinden,
schnitt , Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA).           was man eigentlich falsch gemacht hat. Es sind für
                                                      jede Rechnung Name und Ort des Ausstellers,
Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer         seine USt‐IdNr., Datum und Nummer der Rech‐
Unternehmer im Ausland:                               nung, Nettobetrag und Umsatzsteuer sowie Art
www.elster.de/bportal/formulare‐leistungen/alle‐      der erworbenen Gegenstände und Dienstleistun‐
formulare/ustveueru                                   gen nach Kennziffern anzugeben.

                                                      In der Regel steht eine Kopie der Anmeldung nach
Die Erstattung selbst erfolgt durch den ausländi‐     wenigen Minuten im eigenen BZSt‐Postfach be‐
schen Mitgliedsstaat. Pro Staat ist ein separater     reit. Die Rückzahlung erfolgt normalerweise inner‐
Antrag zu stellen.                                    halb weniger Monate. Dabei gibt es schnelle und
                                                      langsame Länder ...
Die untere Erstattungsgrenze pro Jahr und Land
beträgt Euro, man kann aber einen Antrag für
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Dienstleistungen an Unternehmer im EU‐Ausland         diesem auch wirklich versteuert wurde. Für diese
sind in einer so genannten Zusammenfassenden          Überprüfung müssen Leistungen auf beiden Sei‐
Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steu‐        ten einheitlich für den gleichen Zeitraum gemel‐
ern (BZSt) zu melden.                                 det werden.

Wir müssen also für jeden Meldezeitraum eine          Verspätungszuschläge gibt es ab      nicht mehr,
Liste aller unserer Umsätze mit Unternehmern im       allerdings kann eine unterlassene ZM »mit
EU‐Ausland einreichen, aufgeschlüsselt nach Län‐      Zwangsmitteln« eingefordert werden.
dern und USt‐IdNr.
                                                      Wenn die ZM nicht abgegeben wird, obwohl für
Meldezeitraum für diese Dienstleistungen ist das      den betreffenden Zeitraum in Zeile (Feld )
Kalendervierteljahr (solange wir nur sonstige Leis‐   der UStVA Beträge eingetragen wurden, erhalten
tungen, keine Lieferungen zu melden haben). Ab‐       wir eine Meldung in unseren ELSTER‐Briefkasten,
gabetermin ist der . des Folgemonats. Eine Dau‐       mit der Aufforderung, die ZM nachzuholen. Diese
erfristverlängerung für die UStVA gilt hier nicht.    Aufforderung erhält man verwirrenderweise der‐
                                                      zeit auch, wenn man die UStVA monatlich, die ZM
Welche Umsätze in welchen Zeitraum gehören,           dagegen vierteljährlich abgibt und das Vierteljahr
darüber erhielt und erhält man nach wie vor wi‐       noch nicht beendet ist. Das kann man aber igno‐
dersprüchliche Auskünfte. Ein Blick ins Gesetz        rieren. Vielleicht merkt das auch die Finanzverwal‐
schafft Klarheit – zu unseren Lasten, weil unsere     tung bald.
Buchhaltung bisher die entsprechenden Daten
normalerweise nicht hergibt:

Die Angaben sind für den Voranmeldungszeitraum
zu machen, in dem diese Umsätze ausgeführt
wurden. Dies gilt sowohl für die UStVA (§ b
                                                      Die ZM geben wir wiederum auf ELSTER ab.
Satz UStG) als auch für die ZM (§ a Abs.
Satz UStG). Der Zeitpunkt der Zahlung ist – auch      Zusammenfassende Meldung:
bei Ist‐Besteuerung! – unerheblich, ebenso der        www.elster.de/eportal/formulare‐leistungen/
Zeitpunkt der Rechnungsstellung.                      alleformulare/zmdo
Damit ist gewährleistet, dass die Zeiträume in den
ZM und den anderen Erklärungen zur Umsatz‐             Besonderen Aufwand verursacht, dass wir
steuer übereinstimmen. Praktisch bedeutet dies          nicht nur die Gesamtumsätze melden müs‐
jedoch, dass wir neben unserer Buchhaltung sepa‐        sen, sondern eine Aufstellung nach USt‐IdNr.
rate Listen führen müssen und von unseren Buch‐
                                                        der Empfänger erwartet wird. Wir müssen
haltungsprogrammen erzeugte Aufstellungen und
                                                        also die Umsätze in unserer Buchhaltung
Angaben, gegebenenfalls von Hand, ändern müs‐
                                                        entsprechend erfassen.
sen.
                                                      Das Online‐Formular für die ZM selbst funktioniert
Warum dies so ist, versteht man, wenn man sich
                                                      soweit, die Einstellungen sind aber sehr unüber‐
überlegt, was die ZM bewirken soll: Sie soll prü‐
                                                      sichtlich. Es gibt theoretisch die Möglichkeit, eine
fen, ob eine Leistung, für die die Steuerschuld
                                                      Excel‐Tabelle hochzuladen, doch muss diese eine
beim ausländischen Leistungsempfänger liegt, von
                                                      verhältnismäßig komplexe Struktur besitzen.
Einkommensteuer
Bei der Einkommensteuer müssen wir von der          Auch bei der bei uns üblichen Ist‐Besteuerung ist
Umsatzsteuer nicht betroffene Umsätze selbstver‐    eine Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember,
ständlich erfassen und versteuern (»nicht umsatz‐   wenn sie bis . Januar berechnet und geleistet
steuerpflichtige Umsätze nach § a Abs. und          wird, einkommensteuerlich noch den Betriebsaus‐
§ a Abs. Satz UStG «).                              gaben des Vorjahres zuzuordnen (§ Abs.
                                                    Satz EStG).
Eingenommene und erstattete Umsatzsteuern
sind grundsätzlich Betriebseinnahmen, abgeführte
Umsatzsteuern sind Betriebsausgaben!

Auch von ausländischen Finanzbehörden erstat‐
tete ausländische Umsatzsteuern sind Betriebs‐
einnahmen.

       Fälligkeit von Umsatzsteuerzahlungen
Als freiberuflich tätige Übersetzer/Dolmetscher      Normalerweise entstünde eine Umsatzsteu‐
müssen wir die eingenommene Umsatzsteuer erst         erschuld, wenn ein Entgelt vereinbart wird,
dann abführen, wenn wir sie tatsächlich erhalten      unabhängig davon, wann es tatsächlich ge‐
haben. Diese Besteuerung nach vereinnahmten           zahlt wird (§ Abs. Satz UStG).
Entgelten (Ist‐Besteuerung, § Abs. Satz               Die Ist‐Besteuerung ist fast immer ein Vorteil
Nr. UStG) können wir beim Finanzamt beantra‐          und vereinfacht die Buchhaltung. Der Vorteil
gen – bei der ersten Anmeldung oder später auf        relativiert sich aber durch die anders defi‐
einem gesonderten Formular.                           nierten Aufzeichnungs‐ und Meldepflichten
                                                      in den Zusammenfassenden Meldungen.
                                                     Als Angehörige freier Berufe können wir im‐
                                                      mer die Ist‐Besteuerung anwenden, ohne
                                                      Rücksicht auf Umsatz‐ und Gewinngrenzen
                                                      (§ Abs. UStG)!
Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmer brauchen keine Umsatzsteuer              sche Umsatzsteuer als auch die deutsche Er‐
an das Finanzamt abzuführen; allerdings steht             werbsteuer zahlen müssen. Es ist nicht klar,
ihnen auch kein Vorsteuerabzug zu (§ Abs.                 inwieweit sich dies auch auf Dienstleistungen
Satz UStG).                                               bezieht.
 Die Steuerfreiheit gilt jedoch nicht für unent‐
  geltliche Wertabgaben (früher bezeichnet als
  Eigenverbrauch). Hierunter fallen bei uns ty‐
  pischerweise die private Telefon‐ und Inter‐
  netnutzung und die private Pkw‐Nutzung.              Eine USt‐IdNr. kann beim Bundeszentralamt für
                                                       Steuern (BZSt) online beantragt werden:
Kleinunternehmer ist, wessen Umsatz zuzüglich
der darauf entfallenden Steuer im vorangegange‐        Vergabe der USt‐IdNr.
nen Jahr          Euro (früher        Euro) nicht      www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikations‐
überstiegen hat und im laufenden Jahr                  nummern/Umsatzsteuer‐Identifikationsnummer/
        Euro voraussichtlich nicht übersteigen         Vergabe_USt_IdNr/vergabe_ust_idnr_node.html
wird. Diese Umsatzgrenzen beziehen sich auf den
nach vereinnahmten Entgelten bemessenen
Brutto‐Gesamtumsatz. Hierzu zählen steuerbare          Wichtig für Kleinunternehmer, die Übersetzungen
Umsätze (§ Abs. UStG), jedoch nicht die nicht          von zuarbeitenden Kollegen im EU‐Ausland bezie‐
steuerbaren Umsätze (§ a Abs. UStG, § a                hen: Sie müssen als Leistungsempfänger in jedem
Abs. Satz UStG) – also auch nicht die Lieferun‐        Fall die Umsatzsteuer nach § b Abs. UStG für
gen an Unternehmer in der EU und an alle Kunden        diese Leistungen berechnen und an das Finanzamt
außerhalb der EU. Auch bestimmte in § UStG ge‐         abführen (§ Abs. Satz UStG), siehe Ab‐
nannte steuerfreie Umsätze (die aber mit unserer       schnitt b, Ausländische Unterauftragnehmer. Als
Tätigkeit normalerweise nichts zu tun haben) zäh‐      Vorsteuer können sie sie jedoch nicht abziehen.
len nicht mit. [Hier haben wir seit Anfang       un‐
                                                       Diese Umsätze werden nicht bei der Bemessung
sere bisherige Rechtsauffassung – nicht steuer‐
                                                       für den Gesamtumsatz bei der Kleinunternehmer‐
bare Umsätze zählen mit – geändert.]
                                                       regelung berücksichtigt.
Auch Kleinunternehmer können eine USt‐IdNr. be‐
                                                       Wegen des dann möglichen Vorsteuerabzugs ist
antragen (§ a UStG in Verbindung mit § a
                                                       für uns oft der Verzicht auf die Kleinunternehmer‐
Abs. und UStG).
                                                       regelung ratsam – insbesondere, wenn wir nur
 Kleinunternehmer müssen ihre Warenbezüge             oder fast nur Unternehmen als Kunden haben.
  versteuern (Erwerbsteuer), wenn die Waren‐
                                                        Der Verzicht auf die Anwendung der Kleinun‐
  bezüge im EU‐Ausland im Vorjahr mehr als
                                                         ternehmerregelung wird dem Finanzamt ge‐
          Euro betrugen (Erwerbsschwelle). Sie
                                                         genüber formlos erklärt. Die Verzichtserklä‐
  sollten dann unbedingt eine USt‐IdNr. ver‐
                                                         rung gilt vom Beginn des Jahres an, für das
  wenden, da sie sonst sowohl die ausländi‐
                                                         sie abgegeben wird.
Allgemeine Rechnungsvorschriften
Unsere Rechnungen müssen enthalten:                In Rechnungen an Kunden außerhalb der EU ist
                                                   außerdem gefordert:
   •   Name und Adresse des Leistenden
   •   Name und Adresse des Kunden                    • Hinweis auf den Entfall der Umsatzsteuer
   •   Unsere Steuernummer oder USt‐IdNr.               (»Nicht steuerbar, Leistungsempfänger im
   •   Ausstellungsdatum der Rechnung                   Drittlandsgebiet« – oder ganz bürokratisch
   •   Eine eindeutige laufende Rechnungsnum‐           »Leistung nicht steuerbar nach § a Abs.
       mer (dabei können mehrere Nummernrei‐            UStG« für Unternehmer oder »Leistung
       hen z. B. für Inland und Ausland oder für        nicht steuerbar nach § a Abs. Satz und
       verschiedene Kunden verwendet werden)            Satz Nr. UStG« für Nichtunternehmer)
   •   Bezeichnung der Leistung (Art und Umfang)
   •   Zeitpunkt der Leistung (auch wenn iden‐     Liegt eine Steuerbefreiung vor, so ist der Grund
       tisch mit Rechnungsdatum)                   dafür anzugeben.
   •   Nettoentgelt und eventuelle vereinbarte
       Rabatte
   •   Umsatzsteuer in Prozent und als Betrag

 Laut Schreiben der Finanzverwaltung (       ‐
     ‐ ) sind Postfach‐ oder Großkundenad‐         Eine USt‐IdNr. kann beim Bundeszentralamt für
  ressen jetzt zulässig. Der Kunde muss unter      Steuern (BZSt) online beantragt werden:
  dieser Adresse postalisch erreichbar sein.       Vergabe der USt‐IdNr.
 Privatpersonen, die von uns eine Rechnung        www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikations‐
  für Leistungen in Zusammenhang mit einem         nummern/Umsatzsteuer‐Identifikationsnummer/
  Grundstück erhalten, sind verpflichtet, diese    Vergabe_USt_IdNr/vergabe_ust_idnr_node.html
  zwei Jahre lang aufzubewahren. Auf diese
  Aufbewahrungspflicht muss der Rechnungs‐
  steller hinweisen: »Der Rechnungsempfänger        Zur USt‐IdNr. bei Kleinunternehmern siehe
  ist verpflichtet, die Rechnung zu Steuerzwe‐       oben unter Kleinunternehmerregelung.
  cken Jahre lang aufzubewahren.«
                                                   Für Rechnungen, die wir von Übersetzern/Dol‐
In Rechnungen an Unternehmer im EU‐Ausland         metschern aus anderen Ländern erhalten, gelten
sind außerdem gefordert:                           die Bestimmungen des Ausstellungslandes für die
                                                   Rechnungsausstellung (§ a Abs. Satz UStG).
   • Hinweis auf Übergang der Steuerschuldner‐
     schaft (siehe Tabelle nächste Seite)          Rechnungen aus der EU sollten die USt‐IdNr. des
   • USt‐IdNr. des Kunden                          Ausstellers und des Empfängers enthalten (das ist
   • Unsere USt‐IdNr.                              eine harmonisierte Vorschrift).

 Frankreich verlangt bei Rechnungen an End‐        Achtung: Kleinunternehmer aus manchen
  verbraucher die französische Sprache. Nach         EU‐Ländern haben manchmal keine USt‐
  EU‐Recht hat ein Unternehmer dagegen als           IdNr. Die Steuerschuldnerschaft des Empfän‐
  Leistungsempfänger keinen Anspruch auf             gers gilt dennoch!
  eine Rechnung in seiner Landessprache.
Kleinbetragsrechnungen – Rechnungen, deren
Gesamtbetrag      Euro nicht übersteigt – brau‐
chen nur enthalten:

   •   Name und Adresse des Leistenden
   •   Ausstellungsdatum
   •   Bezeichnung der Leistung (Art und Umfang)
   •   Entgelt und Steuer in einer Summe (brutto)
   •   Steuersatz für die Umsatzsteuer oder ggf.
       Hinweis auf Steuerbefreiung

Diese Regelung gilt nur für Leistungen innerhalb
Deutschlands und wird in der Praxis für uns allen‐
falls bei »Laufkunden« zum Tragen kommen.

                 Tabelle: »Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers« in den Amtssprachen der EU

                               Deutsch               Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
                               Bulgarisch            Обратно начисляване
                               Dänisch               Omvendt betalingspligt
                               Englisch              Reverse charge
                               Estnisch              Pöördmaksustamine
                               Finnisch              Käännetty verovelvollisuus
                               Französisch           Autoliquidation
                               Griechisch            Αντίστροφη επιβάρυνση
                               Niederländisch        Btw verlegd
                               Italienisch           Inversione contabile
                               Kroatisch             prijenos porezne obveze
                               Lettisch              Nodokļa apgrieztā maksāšana
                               Litauisch             Atvirkštinis apmokestinimas
                               Maltesisch            Inverźjoni tal‐ħlas
                               Polnisch              Odwrotne obciążenie
                               Rumänisch             Taxare inversă
                               Portugiesisch         Autoliquidação
                               Schwedisch            Omvänd betalningsskyldighet
                               Slowakisch            Prenesenie daňovej povinnosti
                               Slowenisch            Reverse charge
                               Spanisch              Inversión del sujeto pasivo
                               Tschechisch           Daň odvede zákazník
                               Ungarisch             Fordított adózás
Fristen für die Rechnungsausstellung
Normalerweise ist eine Rechnung innerhalb von         Für Leistungen, die wir von EU‐Kollegen beziehen,
sechs Monaten nach Ausführung der Leistung aus‐       gilt dasselbe; sie müssen uns ebenfalls spätestens
zustellen (§ Abs. UStG).                              am . Tag des Monats nach dem Monat, in dem
                                                      die Leistung ausgeführt wurde, eine Rechnung
Für Leistungen an Unternehmer im EU‐Ausland           ausstellen.
sind wir verpflichtet, spätestens am . Tag des
Monats nach dem Monat, in dem die Leistung
ausgeführt wurde, eine Rechnung auszustellen
(§ a Abs. UStG).

       Elektronische Rechnungen
Umsatzsteuerrechtlich sind für die Abziehbarkeit      Es ist vollkommen ausreichend, dass man die
der Vorsteuer stets Originalrechnungen erforder‐      Rechnung auf sachliche Richtigkeit überprüft, z. B.
lich – entweder auf Papier oder in elektronischem     durch Vergleich mit dem Auftrag oder anderen in‐
Format (z. B. PDF).                                   nerbetrieblichen Aufzeichnungen. Der »verlässli‐
                                                      che Prüfpfad« ist für Freiberufler wohl nicht mehr
Nach § Abs. UStG werden an elektronische              als ein drei Nummern zu großes Wort für die nor‐
Rechnungen keine weiter gehenden Anforderun‐          male Eingangsprüfung von Rechnungen auf sachli‐
gen als an Papierrechnungen gestellt. Eine so ge‐     che Richtigkeit.
nannte qualifizierte Signatur ist nicht mehr erfor‐
derlich. Elektronische Rechnungen (nur bei Zu‐        Entgegen den Empfehlungen der EU‐Richtlinie
stimmung des Empfängers möglich) sind vom Fi‐              /    /EG ( Jahre) gilt in Deutschland weiter‐
nanzamt zu akzeptieren, wenn die Echtheit der         hin eine Aufbewahrungsfrist von Jahren (§ b
Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die      UStG) – in dieser Zeit müssen die Echtheit der
Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden.         Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres
                                                      Inhalts und ihre Lesbarkeit gewährleistet sein.
 Dies kann durch jegliche »innerbetriebliche
  Kontrollverfahren« erreicht werden, die ei‐         Die für      vorgesehene Verkürzung dieser Frist
  nen »verlässlichen Prüfpfad« zwischen Rech‐         auf Jahre wurde in letzter Minute vom Bundes‐
  nung und Leistung schaffen können. Explizit         rat einstweilen gekippt.
  werden die qualifizierte elektronische Signa‐
                                                      Künftig reicht es aber aus, wenn der Steuerpflich‐
  tur und der elektronische Datenaustausch
                                                      tige Jahre nach einem Systemwechsel oder ei‐
  (EDI) als Beispiel solcher Kontrollverfahren
                                                      ner Datenauslagerung einen Datenträger mit den
  genannt – zwingend gefordert sind sie je‐           gespeicherten Steuerunterlagen vorhält (neu
  doch nicht mehr.                                    §     Abs. AO).
Anhang: Umsatzsteuervoranmeldung auf ELSTER

Verwirrenderweise werden auf deutschen Steuer‐
formularen – nicht nur zur Umsatzsteuer – zwei
Arten der Nummerierung von Objekten parallel
verwendet. Das gilt auch im Internet.

 Da ist die am linken Rand laufende Zeilennum‐
  mer, die an die Schreibmaschinenzeit erinnert.
 Und da ist die Feldnummer, die Bereiche be‐
  zeichnet, in denen Zahlenangaben oder Kreuz‐
  chen erwartet werden und die an alte »EDV«‐
  Zeiten erinnert.
 Schließlich gibt es auch Textfelder ohne Be‐
  zeichnung.

                      »Zeile« (   –   ) und »Feld« (   ,   ) auf früheren Formularen (Papier/ElsterFormular)

               »Zeile« (   –   ) und »Feld«/»[E]DV‐Feld« (    ,   ) in den neuen Online‐Formularen (ELSTER)
Sie können auch lesen