DER DIGITALE NACHLASS - Dr. Carolin Ziegler, Wolf Theiss Rechtsanwälte Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021

 
WEITER LESEN
DER DIGITALE NACHLASS - Dr. Carolin Ziegler, Wolf Theiss Rechtsanwälte Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021
DER DIGITALE NACHLASS
Dr. Carolin Ziegler, Wolf Theiss Rechtsanwälte

Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021
FOKUS
 Was ist der digitale Nachlass?
 Was passiert mit dem digitalen Nachlass nach dem Tod?
 Betroffene Rechtsgüter
 Was sagt die Rechtsprechung?
 Erbrechtliche Aspekte
 Vorsorge
 Rechtssichere Regelung

12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021   2
DEFINITION - DIGITALER NACHLASS

 § 531 ABGB: „Die Rechte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen bilden, soweit sie nicht
  höchstpersönlicher Art sind, dessen Verlassenschaft.“
 Lehre: „Gesamtheit der Rechtsverhältnisse des Erblassers betreffend informationstechnische
  Systeme einschließlich des gesamten elektronischen Datenbestandes des Erblassers.“
     – Eigentum an Datenträgern und EDV-Hardware inklusive darauf befindlicher Software und Daten
       (Offline-Daten: Fotos, Videos, Filme, Musik-Dateien, elektronische Dokumente etc.)
     – Rechtsverhältnisse mit Online-Dienstleistern
     – Urheber- und Nutzungsrechte an digitalen Fotos und sonstigen geschützten Werken
     – Rechte an Domains und Websites
     – digitale Güter und Währungen

12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021                                         3
DIGITALE SPUREN - WELTWEIT
                                                                                             Profile auf Partnervermittlungsbörsen

  Konten bei Online-Zahlungsdienstleistern (Paypal, Klarna etc.)

                                                                                                    Mediendienste (Spotify, Netflix,
                                                                                                    Online-Abos von Zeitungen etc.)
              Fotodienste (Instagram, Flickr etc.)
                                                                               Digitaler
                                                                               Nachlass
       E-Mail Konten                                                                            Videodienste (YouTube etc.)
                                                              Online-Banking

                                                                                           Blogs, Websites, Domainnamen
E-Government (FinanzOnline, Handy-Signatur/Bürgerkarte etc.)

                    Profile auf soz. Netzwerken                                                 Versandhandel (Amazon, eBay,
                    (Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn etc.)                                    Einkaufsdienste etc.)
12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021                                                                            4
VIRTUELLE GÜTER UND WÄHRUNGEN
 Gegenstände mit Gebrauchswert in virtuellem Umfeld
 Online Role Playing Games (Accounts, Avatare, Items)
 Spezielle Währungen bei Online-Diensten
 Bitcoins, Linden-Dollar, Pokerchips

12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021   5
SCHICKSAL DES DIGITALEN NACHLASSES
 Konten und Daten bleiben nach dem Tod im Internet weiter bestehen.
 Nutzungsbestimmungen der Provider sehen unterschiedliche Folgen vor.
 Vorkehrungen sind zu treffen.

12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021              6
? UMFRAGE ?

               Wer von Ihnen hat seinen/ ihren digitalen Nachlass dokumentiert/ aufgelistet?

 Wer von Ihnen hat seinen/ ihren digitalen Nachlass mit Testament oder Vollmacht geregelt?

            Wer von Ihnen hat schon mit Bankkunden über deren digitalen Nachlass gesprochen?

12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021                                     7
BETROFFENE RECHTSGÜTER
 Privat- und Geheimnissphäre
 Postmortale Persönlichkeitsrechte
     – Ehrschutz
     – treuhändische Nachfolge der Angehörigen
 Datenschutz, DSGVO
 Urheberrecht
 Bankgeheimnis

12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021   8
GRUNDSATZENTSCHEIDUNG BGH VOM 12.7.2018, III ZR 183/17
 Sachverhalt:

                                       14                              Account
                                     Jährige                                     Facebook

                                                              Mutter

12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021                                 9
GRUNDSATZENTSCHEIDUNG BGH VOM 12.7.2018, III ZR 183/17
 Entscheidung:
     – Höchstpersönlichkeit vs. Vererblichkeit?
     – Nutzungsvertrag zwischen der Verstorbenen und Facebook geht auf die Erben über.
     – Mit dem Zugang zum Benutzerkonto samt den Kommunikationsinhalten wird weder das postmortale
       Persönlichkeitsrecht der Erblasserin noch das Fernmeldegeheimnis, das Datenschutzrecht oder das
       allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kommunikationspartner verletzt.
     – Ein etwaiges Geheimhaltungsinteresse der Verstorbenen und ihrer Kommunikationspartner steht hinter
       den Grundsätzen der erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge zurück.
     – Mit Accounts im Gedenkzustand entstehen sonst Social-Media "Datenfriedhöfe", zu deren (digitalen)
       Inhalten nur noch Facebook Zugang hätte.

12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021                                                 10
GRUNDSATZENTSCHEIDUNG BGH VOM 12.7.2018, III ZR 183/17
 Wertung:
     – Einem Social Media Account liegt kein höchstpersönliches Vertragsverhältnis zugrunde und geht dieser
       daher im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge grundsätzlich auf die Erben über.
     – Denn nicht die Leistung des Anbieters, sondern nur die - von der Vertragsgestaltung unabhängigen -
       Inhalte der Nutzer sind personenbezogen.
     – Umfassende Interessenabwägung ist bei der Prüfung der datenschutzrechtlichen Position der
       Kommunikationspartner der Verstorbenen vorzunehmen, ob eine Übermittlung und Bereitstellung von
       Kommunikationsinhalten an die Erben gemäß DSGVO gerechtfertigt ist.
 Österreich:
     – iCloud Fall: erstinstanzliches Gerichts folgt BGH.

12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021                                                   11
ERBRECHTLICHE ASPEKTE
 Anzuwendendes Recht: Grenzüberschreitende Sachverhalte
     – Rom I
     – EuErbVO
 Verlassenschaft: Zwischen dem Erbfall, dh dem Tod des Erblassers, und der Einantwortung
  gehört das Vermögen des Erblassers zur Verlassenschaft.
 Erbantrittserklärung: bedingt oder unbedingt.
 Vertretung: Den erbantrittserklärten Erben kommt die Vertretung der Verlassenschaft zu.
 Einantwortung: Mit Einantwortung treten die Rechtsnachfolger des Verstorbenen in
  Rechtsverhältnisse ein.

12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021                                 12
ERBRECHTLICHE ASPEKTE
 Vererblichkeit:
     – Computer und sonstige Speichermedien des Erblassers samt dem darauf gespeicherten Inhalt werden
       Teil der Verlassenschaft, mit Einantwortung gehen sie ins Eigentum der Erben über.
     – Daten, die auf dem Server des jeweiligen Providers gespeichert sind, gehen nicht im Wege der
       Eigentumsübertragung auf die Erben über.
     – Verträge mit den Providern sind idR Dauerschuldverhältnisse. Sie sind vererblich, sofern nicht
       höchstpersönlich.

12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021                                              13
ERBRECHTLICHE ASPEKTE
 Kann Vererblichkeit durch Vereinbarung mit dem Provider ausgeschlossen werden?
      – Vertragsfreiheit
     – zeitlich beschränkte Nutzungsrechte
     – Stehen solche Bedingungen jedoch an unvermuteter Stelle, wie bei Facebook bspw. nur im
       Hilfebereich, nicht aber in den AGB, dann werden diese Bedingungen gemäß § 879 Abs 3 ABGB nicht
       Vertragsbestandteil.
     – iCloud Fall: Frau aus Dornbirn erhält Zugang zu den iCloud-Daten ihres verstorbenen Mannes, obwohl
       Nutzungsbedingungen von iCloud vorsahen, dass alle Rechte am Onlinekonto oder an den Inhalten
       des Nutzers im Todesfall enden.

12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021                                                 14
ERBRECHTLICHE ASPEKTE
    Erbengemeinschaft: Gibt es mehrere Erben, bilden diese gemäß § 550 ABGB eine
     Erbengemeinschaft. Im Zweifel übernimmt die Verwaltung der jeweiligen Accounts und
     Nutzerprofile die Gesamtheit der Erben.
    Verwaltungsrecht der erbantrittserklärten Erben (sofern nicht entgegenstehende Anordnungen
     durch den Erblasser):
         – Uneingeschränktes Recht zur Nutzung der jeweilige Infrastruktur.
         – Entscheidungsrecht, was mit dem jeweiligen Account geschehen soll.
         – Keine Verpflichtung des Providers, Nachrichten oder Informationen zu löschen oder zu verbergen.
         – Den Erben ist es somit gestattet, sogar private, vertrauliche oder auch intime Nachrichten des
           Verstorbenen zu lesen.

12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021                                                  15
ERBRECHTLICHE ASPEKTE
 Nachweis der Vertretungsbefugnis vor Einantwortung: Ausstellung einer Amtsbestätigung
  gemäß § 172 AußStrG
 Umfangs der Verwaltungs- und Vertretungsbefugnis vor Einantwortung gemäß § 810 ABGB:
     – Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung und Vertretung bedürfen keiner gerichtlichen Genehmigung.
     – Maßnahmen des außerordentlichen Wirtschaftsbetriebs:
            o Genehmigungsfrei, wenn Erbantrittserklärungen zur gesamten Verlassenschaft vorliegen, außer es handelt sich
              um die Veräußerung von Gegenständen aus dem Verlassenschaftsvermögen.
            o bedürfen andernfalls der gerichtlichen Genehmigung
     – In gewissen Fällen ist Veräußerung erst nach Inventarisierung zulässig.

12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021                                                                 16
ERBRECHTLICHE ASPEKTE
 Auskunftsansprüche:
     − des Gerichtskommissärs
     − der erbantrittserklärte Erben
     − der eingeantwortete Erben
 Bankgeheimnis: Sonderregelung in § 38 Abs 2 Ziffer 2 BWG
 „Nachlasskontakte“: Manche Provider bieten Nennung von „Nachlasskontakten“ an –
  Spiegelung in letztwilliger Verfügung ist zu empfehlen.

12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021                         17
VORSORGE
 Bestandsaufnahme: Strukturierung der digitalen Daten und Vertragsverhältnisse; Erstellung
  einer möglichst vollständigen Liste mit allen Online-Mitgliedschaften, Profilen, Login-Daten, und
  sonstigen Online-Aktivitäten. [s. vorbereitete Check-Liste]
 Updates: Die Liste sollte regelmäßig aktualisiert werden.
 Ablage und Schutz: Physische Liste oder auf Datenträger gespeicherte Liste an einem den
  Hinterbliebenen bekannten und zugänglichen Ort verwahren (z.B. Safe, Dokumentenmappe),
  oder im Rahmen eines Testaments beim Notar hinterlegen.
 Verschlüsselung: des Dokuments oder Verwendung von Passwort-Manager Programmen.
  Mitteilung des Master-Passwortes an Vertrauensperson.

12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021                                           18
VORSORGE
 Was ist gewünscht?
     − Erhaltung
     − Löschung/ Kündigung
     − Archivierung
     − Übertragung der Daten an Angehörige/Erben/dritte Personen
 Wer soll Zugriff auf welche Daten haben und wer soll sich kümmern?
     – Auswahl Vertrauensperson(en)
     – Einschaltung Online-Unternehmen/ Bestattungsunternehmen

12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021            19
ACCOUNT-OPTIONEN
 Durchsicht der Nutzungsbedingungen der Provider nach Optionsmöglichkeiten.
 Beispiel Google-Konto:
     – Möglichkeit der Vorsorge durch Informieren von Vertrauenspersonen, wenn das Konto längere Zeit
       nicht benutzt wurde (Kontoinaktivität-Manager).
     – Nutzer können ihre Daten mit den Vertrauenspersonen teilen.
     – Möglichkeit – bei der Nutzung von mehreren Google-Services – zielgenau festzulegen, welche Daten
       mit wem geteilt werden sollen, zB
            o Fotoalben werden nur mit der Familie geteilt.
            o (Ehe)Partnerin oder der (Ehe)Partner Zugriff auf das Gmail-Postfach erhält.
            o Video-Inhalte auf YouTube bleiben öffentlich zugänglich.

12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021                                               20
ACCOUNT-LÖSCHUNG
 Die meisten Provider haben für den Fall des Ablebens eines Nutzers ein standardisiertes
  Prozedere.
 Links zu entsprechenden Antragsformularen finden sich oft in FAQs.
 Überblick siehe Onlineverzeichnisse, zB http://backgroundchecks.org/justdeleteme
 Vorzulegen sind idR
             Account-Namen/Usernamen der verstorbenen Person bzw. Link zum Profil
             Kontaktdaten, Personalausweis des Hinterbliebenen
             Nachweise Sterbeurkunde, Einantwortungsurkunde (offizieller Nachweis der Rechtsnachfolge)
             Nachweis der Verwandtschaft/sonstigen Verbindung
 Account wird dann gelöscht und/oder ggf. die Daten an die Hinterbliebenen herausgegeben.
 Dauer des Verfahrens variiert stark.

12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021                                               21
LETZTWILLIGE VERFÜGUNG
 Anordnungen im Testament oder Kodizill an die Erben oder Vermächtnisnehmer
 Verknüpfung mit Auflagen
 Anordnung der Testamentsvollstreckung
 Empfehlung: letztwillige Verfügung und Hinterlegung der Login-Daten strikt trennen.

12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021                             22
LETZTWILLIGE VERFÜGUNG
 Gültigkeitserfordernisse - Anforderungen an den letzten Willen
 Testamentsformen gemäß §§ 564 ff. ABGB
     – Eigenhändige Verfügung: zu Zeiten von Corona die meist verwendete Form
     – Fremdhändige Verfügung
     – Notarielle Verfügung

12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021                     23
NOTARIELLE VORSORGEURKUNDE
 Vollmacht/ Auftrag [auf den Todesfall]
 Anweisung an die Vertrauensperson zur konkreten Abwicklung des digitalen Nachlasses
 Empfehlung: Parallel sollten die Erben im Testament angewiesen werden, diesen Auftrag zu
  dulden
 Notar wird angewiesen, den Inhalt der Urkunde, die beispielsweise das Master-Passwort des
  Passwort-Managers enthält, nur unter gewissen Voraussetzungen an bestimmte Personen
  herauszugeben.
 zB auch einsetzbar für den Krankheitsfall.

12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021                                   24
ONE REGION – ONE FIRM

                                                                ALBANIA                       AUSTRIA                        BOSNIA & HERZEGOVINA
                                                                Murat Toptani Street          Schubertring 6                 Zmaja od Bosne 7
                                                                1001 Tirana                   1010 Vienna                    71 000 Sarajevo
                                                                T. +355 4 2274 521            T. +43 1 515 10                T.+387 33 953 444
                                                                tirana@wolftheiss.com         wien@wolftheiss.com            sarajevo@wolftheiss.com

                                                                BULGARIA                      CROATIA                        CZECH REPUBLIC
                                                                55 Nikola Vaptsarov Blvd.     Ivana Lučića 2a/19             Pobřežní 12
                                                                1407 Sofia                    10 000 Zagreb                  186 00 Prague 8
                                                                T. +359 2 8613 700            T. +385 1 4925 400             T. +420 234 765 111
                                                                sofia@wolftheiss.com          zagreb@wolftheiss.com          praha@wolftheiss.com

                                                                HUNGARY                       POLAND                         ROMANIA
                                                                Kálvin tér 12-13              Ul. Mokotowska 49              4 Vasile Alecsandri Street
                                                                1085 Budapest                 00-542 Warsaw                  010639 Bucharest
                                                                T. +36 1 4848 800             T. +48 22 378 8900             T. +40 21 308 81 00
                                                                budapest@wolftheiss.com       warszawa@wolftheiss.com        bucuresti@wolftheiss.com

                                                                SERBIA                        SLOVAK REPUBLIC                SLOVENIA
                                                                Bulevar Mihajla Pupina 6/18   Aupark Tower, Einsteinova 24   Bleiweisova cesta 30
                                                                11070 Belgrade                851 01 Bratislava              1000 Ljubljana
                                                                T. +381 11 3302 900           T. +421 2 591 012 40           T. +386 1 438 00 00
                                                                beograd@wolftheiss.com        bratislava@wolftheiss.com      ljubljana@wolftheiss.com

                                                                UKRAINE
                                                                5A/10 Ihorivska St.,
                                                                04070 Kyiv
                                                                T. +380 44 3 777 500
                                                                kiev@wolftheiss.com

12.11.2021   Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021                                                                                             25
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!

KONTAKT:

                Dr. Carolin Isabel Ziegler
                Rechtsanwältin, Consultant
                Schubertring 6, 1010 Wien

                +43 1 51510 5461
                carolin.ziegler@wolfheiss.com

WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & CO KG
Schubertring 6
1010 Wien
www.wolftheiss.com

Diese Präsentation wurde ausschließlich zum Zwecke einer allgemeinen Information erstellt und ersetzt
keinen Rechtsrat. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.

12.11.2021   Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021                                           26
Sie können auch lesen