DER DIGITALE NACHLASS - Dr. Carolin Ziegler, Wolf Theiss Rechtsanwälte Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021
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DER DIGITALE NACHLASS Dr. Carolin Ziegler, Wolf Theiss Rechtsanwälte Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021
FOKUS Was ist der digitale Nachlass? Was passiert mit dem digitalen Nachlass nach dem Tod? Betroffene Rechtsgüter Was sagt die Rechtsprechung? Erbrechtliche Aspekte Vorsorge Rechtssichere Regelung 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 2
DEFINITION - DIGITALER NACHLASS § 531 ABGB: „Die Rechte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen bilden, soweit sie nicht höchstpersönlicher Art sind, dessen Verlassenschaft.“ Lehre: „Gesamtheit der Rechtsverhältnisse des Erblassers betreffend informationstechnische Systeme einschließlich des gesamten elektronischen Datenbestandes des Erblassers.“ – Eigentum an Datenträgern und EDV-Hardware inklusive darauf befindlicher Software und Daten (Offline-Daten: Fotos, Videos, Filme, Musik-Dateien, elektronische Dokumente etc.) – Rechtsverhältnisse mit Online-Dienstleistern – Urheber- und Nutzungsrechte an digitalen Fotos und sonstigen geschützten Werken – Rechte an Domains und Websites – digitale Güter und Währungen 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 3
DIGITALE SPUREN - WELTWEIT Profile auf Partnervermittlungsbörsen Konten bei Online-Zahlungsdienstleistern (Paypal, Klarna etc.) Mediendienste (Spotify, Netflix, Online-Abos von Zeitungen etc.) Fotodienste (Instagram, Flickr etc.) Digitaler Nachlass E-Mail Konten Videodienste (YouTube etc.) Online-Banking Blogs, Websites, Domainnamen E-Government (FinanzOnline, Handy-Signatur/Bürgerkarte etc.) Profile auf soz. Netzwerken Versandhandel (Amazon, eBay, (Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn etc.) Einkaufsdienste etc.) 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 4
VIRTUELLE GÜTER UND WÄHRUNGEN Gegenstände mit Gebrauchswert in virtuellem Umfeld Online Role Playing Games (Accounts, Avatare, Items) Spezielle Währungen bei Online-Diensten Bitcoins, Linden-Dollar, Pokerchips 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 5
SCHICKSAL DES DIGITALEN NACHLASSES Konten und Daten bleiben nach dem Tod im Internet weiter bestehen. Nutzungsbestimmungen der Provider sehen unterschiedliche Folgen vor. Vorkehrungen sind zu treffen. 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 6
? UMFRAGE ? Wer von Ihnen hat seinen/ ihren digitalen Nachlass dokumentiert/ aufgelistet? Wer von Ihnen hat seinen/ ihren digitalen Nachlass mit Testament oder Vollmacht geregelt? Wer von Ihnen hat schon mit Bankkunden über deren digitalen Nachlass gesprochen? 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 7
BETROFFENE RECHTSGÜTER Privat- und Geheimnissphäre Postmortale Persönlichkeitsrechte – Ehrschutz – treuhändische Nachfolge der Angehörigen Datenschutz, DSGVO Urheberrecht Bankgeheimnis 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 8
GRUNDSATZENTSCHEIDUNG BGH VOM 12.7.2018, III ZR 183/17 Sachverhalt: 14 Account Jährige Facebook Mutter 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 9
GRUNDSATZENTSCHEIDUNG BGH VOM 12.7.2018, III ZR 183/17 Entscheidung: – Höchstpersönlichkeit vs. Vererblichkeit? – Nutzungsvertrag zwischen der Verstorbenen und Facebook geht auf die Erben über. – Mit dem Zugang zum Benutzerkonto samt den Kommunikationsinhalten wird weder das postmortale Persönlichkeitsrecht der Erblasserin noch das Fernmeldegeheimnis, das Datenschutzrecht oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kommunikationspartner verletzt. – Ein etwaiges Geheimhaltungsinteresse der Verstorbenen und ihrer Kommunikationspartner steht hinter den Grundsätzen der erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge zurück. – Mit Accounts im Gedenkzustand entstehen sonst Social-Media "Datenfriedhöfe", zu deren (digitalen) Inhalten nur noch Facebook Zugang hätte. 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 10
GRUNDSATZENTSCHEIDUNG BGH VOM 12.7.2018, III ZR 183/17 Wertung: – Einem Social Media Account liegt kein höchstpersönliches Vertragsverhältnis zugrunde und geht dieser daher im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge grundsätzlich auf die Erben über. – Denn nicht die Leistung des Anbieters, sondern nur die - von der Vertragsgestaltung unabhängigen - Inhalte der Nutzer sind personenbezogen. – Umfassende Interessenabwägung ist bei der Prüfung der datenschutzrechtlichen Position der Kommunikationspartner der Verstorbenen vorzunehmen, ob eine Übermittlung und Bereitstellung von Kommunikationsinhalten an die Erben gemäß DSGVO gerechtfertigt ist. Österreich: – iCloud Fall: erstinstanzliches Gerichts folgt BGH. 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 11
ERBRECHTLICHE ASPEKTE Anzuwendendes Recht: Grenzüberschreitende Sachverhalte – Rom I – EuErbVO Verlassenschaft: Zwischen dem Erbfall, dh dem Tod des Erblassers, und der Einantwortung gehört das Vermögen des Erblassers zur Verlassenschaft. Erbantrittserklärung: bedingt oder unbedingt. Vertretung: Den erbantrittserklärten Erben kommt die Vertretung der Verlassenschaft zu. Einantwortung: Mit Einantwortung treten die Rechtsnachfolger des Verstorbenen in Rechtsverhältnisse ein. 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 12
ERBRECHTLICHE ASPEKTE Vererblichkeit: – Computer und sonstige Speichermedien des Erblassers samt dem darauf gespeicherten Inhalt werden Teil der Verlassenschaft, mit Einantwortung gehen sie ins Eigentum der Erben über. – Daten, die auf dem Server des jeweiligen Providers gespeichert sind, gehen nicht im Wege der Eigentumsübertragung auf die Erben über. – Verträge mit den Providern sind idR Dauerschuldverhältnisse. Sie sind vererblich, sofern nicht höchstpersönlich. 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 13
ERBRECHTLICHE ASPEKTE Kann Vererblichkeit durch Vereinbarung mit dem Provider ausgeschlossen werden? – Vertragsfreiheit – zeitlich beschränkte Nutzungsrechte – Stehen solche Bedingungen jedoch an unvermuteter Stelle, wie bei Facebook bspw. nur im Hilfebereich, nicht aber in den AGB, dann werden diese Bedingungen gemäß § 879 Abs 3 ABGB nicht Vertragsbestandteil. – iCloud Fall: Frau aus Dornbirn erhält Zugang zu den iCloud-Daten ihres verstorbenen Mannes, obwohl Nutzungsbedingungen von iCloud vorsahen, dass alle Rechte am Onlinekonto oder an den Inhalten des Nutzers im Todesfall enden. 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 14
ERBRECHTLICHE ASPEKTE Erbengemeinschaft: Gibt es mehrere Erben, bilden diese gemäß § 550 ABGB eine Erbengemeinschaft. Im Zweifel übernimmt die Verwaltung der jeweiligen Accounts und Nutzerprofile die Gesamtheit der Erben. Verwaltungsrecht der erbantrittserklärten Erben (sofern nicht entgegenstehende Anordnungen durch den Erblasser): – Uneingeschränktes Recht zur Nutzung der jeweilige Infrastruktur. – Entscheidungsrecht, was mit dem jeweiligen Account geschehen soll. – Keine Verpflichtung des Providers, Nachrichten oder Informationen zu löschen oder zu verbergen. – Den Erben ist es somit gestattet, sogar private, vertrauliche oder auch intime Nachrichten des Verstorbenen zu lesen. 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 15
ERBRECHTLICHE ASPEKTE Nachweis der Vertretungsbefugnis vor Einantwortung: Ausstellung einer Amtsbestätigung gemäß § 172 AußStrG Umfangs der Verwaltungs- und Vertretungsbefugnis vor Einantwortung gemäß § 810 ABGB: – Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung und Vertretung bedürfen keiner gerichtlichen Genehmigung. – Maßnahmen des außerordentlichen Wirtschaftsbetriebs: o Genehmigungsfrei, wenn Erbantrittserklärungen zur gesamten Verlassenschaft vorliegen, außer es handelt sich um die Veräußerung von Gegenständen aus dem Verlassenschaftsvermögen. o bedürfen andernfalls der gerichtlichen Genehmigung – In gewissen Fällen ist Veräußerung erst nach Inventarisierung zulässig. 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 16
ERBRECHTLICHE ASPEKTE Auskunftsansprüche: − des Gerichtskommissärs − der erbantrittserklärte Erben − der eingeantwortete Erben Bankgeheimnis: Sonderregelung in § 38 Abs 2 Ziffer 2 BWG „Nachlasskontakte“: Manche Provider bieten Nennung von „Nachlasskontakten“ an – Spiegelung in letztwilliger Verfügung ist zu empfehlen. 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 17
VORSORGE Bestandsaufnahme: Strukturierung der digitalen Daten und Vertragsverhältnisse; Erstellung einer möglichst vollständigen Liste mit allen Online-Mitgliedschaften, Profilen, Login-Daten, und sonstigen Online-Aktivitäten. [s. vorbereitete Check-Liste] Updates: Die Liste sollte regelmäßig aktualisiert werden. Ablage und Schutz: Physische Liste oder auf Datenträger gespeicherte Liste an einem den Hinterbliebenen bekannten und zugänglichen Ort verwahren (z.B. Safe, Dokumentenmappe), oder im Rahmen eines Testaments beim Notar hinterlegen. Verschlüsselung: des Dokuments oder Verwendung von Passwort-Manager Programmen. Mitteilung des Master-Passwortes an Vertrauensperson. 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 18
VORSORGE Was ist gewünscht? − Erhaltung − Löschung/ Kündigung − Archivierung − Übertragung der Daten an Angehörige/Erben/dritte Personen Wer soll Zugriff auf welche Daten haben und wer soll sich kümmern? – Auswahl Vertrauensperson(en) – Einschaltung Online-Unternehmen/ Bestattungsunternehmen 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 19
ACCOUNT-OPTIONEN Durchsicht der Nutzungsbedingungen der Provider nach Optionsmöglichkeiten. Beispiel Google-Konto: – Möglichkeit der Vorsorge durch Informieren von Vertrauenspersonen, wenn das Konto längere Zeit nicht benutzt wurde (Kontoinaktivität-Manager). – Nutzer können ihre Daten mit den Vertrauenspersonen teilen. – Möglichkeit – bei der Nutzung von mehreren Google-Services – zielgenau festzulegen, welche Daten mit wem geteilt werden sollen, zB o Fotoalben werden nur mit der Familie geteilt. o (Ehe)Partnerin oder der (Ehe)Partner Zugriff auf das Gmail-Postfach erhält. o Video-Inhalte auf YouTube bleiben öffentlich zugänglich. 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 20
ACCOUNT-LÖSCHUNG Die meisten Provider haben für den Fall des Ablebens eines Nutzers ein standardisiertes Prozedere. Links zu entsprechenden Antragsformularen finden sich oft in FAQs. Überblick siehe Onlineverzeichnisse, zB http://backgroundchecks.org/justdeleteme Vorzulegen sind idR Account-Namen/Usernamen der verstorbenen Person bzw. Link zum Profil Kontaktdaten, Personalausweis des Hinterbliebenen Nachweise Sterbeurkunde, Einantwortungsurkunde (offizieller Nachweis der Rechtsnachfolge) Nachweis der Verwandtschaft/sonstigen Verbindung Account wird dann gelöscht und/oder ggf. die Daten an die Hinterbliebenen herausgegeben. Dauer des Verfahrens variiert stark. 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 21
LETZTWILLIGE VERFÜGUNG Anordnungen im Testament oder Kodizill an die Erben oder Vermächtnisnehmer Verknüpfung mit Auflagen Anordnung der Testamentsvollstreckung Empfehlung: letztwillige Verfügung und Hinterlegung der Login-Daten strikt trennen. 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 22
LETZTWILLIGE VERFÜGUNG Gültigkeitserfordernisse - Anforderungen an den letzten Willen Testamentsformen gemäß §§ 564 ff. ABGB – Eigenhändige Verfügung: zu Zeiten von Corona die meist verwendete Form – Fremdhändige Verfügung – Notarielle Verfügung 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 23
NOTARIELLE VORSORGEURKUNDE Vollmacht/ Auftrag [auf den Todesfall] Anweisung an die Vertrauensperson zur konkreten Abwicklung des digitalen Nachlasses Empfehlung: Parallel sollten die Erben im Testament angewiesen werden, diesen Auftrag zu dulden Notar wird angewiesen, den Inhalt der Urkunde, die beispielsweise das Master-Passwort des Passwort-Managers enthält, nur unter gewissen Voraussetzungen an bestimmte Personen herauszugeben. zB auch einsetzbar für den Krankheitsfall. 12.11.2021 Raiffeisen Campus Experten Forum D.FB & CFP 2021 24
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