Der Fonds zum Natur-Aktien-Index (NAI) - ein Produkt der SECURVITA - GreenEffects
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Der Fonds zum Natur-Aktien-Index (NAI) – ein Produkt der SECURVITA.
GreenEffects Investment plc (Eine Investmentgesellschaft mit veränderlichem Kapital) Jahresbericht und geprüfter Jahresabschluss für das am 30. November 2020 beendete Geschäftsjahr 2
Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite Management und Verwaltung.................................................................................................. 4 Bericht des Anlageverwalters.................................................................................................... 5 Verwaltungsrat der Gesellschaft............................................................................................... 9 Bericht des Verwaltungsrats und Aufgaben des Verwaltungsrats ......................................... 10 Bericht der Verwahrstelle an die Anteilinhaber....................................................................... 17 Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers an die Gesellschafter der GreenEffects Investment plc ........................................................... 18 Anlagenbestand (ungeprüft)..................................................................................................... 23 Wesentliche Bestandsveränderungen (ungeprüft).................................................................. 25 Jahresabschluss Bilanz.................................................................................................................................. 26 Gewinn- und Verlustrechnung ......................................................................................... 27 Veränderung des auf Anteilinhaber rückzahlbarer, gewinnberechtigter Anteile entfallenden Nettovermögens ............................................................................ 28 Erläuterungen zum Jahresabschluss ................................................................................ 29 Ungeprüfte Offenlegung der Vergütung des Anlageverwalters............................................. 45 3
Management und Verwaltung Verwaltungsrat: Ronan Reid (Ire) Peter Kuchenbuch (Deutscher)* Richard Murphy (Ire) (am 5. Dezember 2019 ausgeschieden) Dónall Curtin (Ire)* Thomas Martens (Deutscher) (am 3. April 2020 bestellt)* Anlageverwalter: Cantor Fitzgerald Ireland Limited 75 St. Stephen’s Green Dublin 2 – Irland Verwahrstelle Northern Trust Fiduciary Services (Ireland) Limited George’s Court 54-62 Townsend Street Dublin 2 – Irland Verwalter, Sekretär, Northern Trust International Fund Administration Transferstelle und Services (Ireland) Limited George’s Court eingetragener Sitz: 54-62 Townsend Street Dublin 2 – Irland Unabhängiger Abschlussprüfer: KPMG Chartered Accountants 1 Harbourmaster Place International Financial Services Centre Dublin 1 – Irland Rechtsberater in Irland: A & L Goodbody International Financial Services Centre North Wall Quay Dublin 1 – Irland Irischer Vertriebsbroker: McCann Fitzgerald Listing Services Riverside One Sir John Rogerson’s Quay Dublin 2 – Irland Deutsche Zahlstelle: Marcard, Stein & Co AG Ballindamm 36 20095 Hamburg – Deutschland Deutsche Informationsstelle: Securvita Finanzdienstleistungen GmbH Lübeckertordamm 1-3 20099 Hamburg – Deutschland Gesellschaftsnummer: 328814 * Vom Anlageverwalter unabhängiges Verwaltungsratsmitglied 4
Bericht des Anlageverwalters GreenEffects NAI-Werte Fonds für das am 30. November 2020 beendete Geschäftsjahr Wertentwicklung Der Nettoinventarwert des Green Effects NAI-Werte Fonds lag am Ende des Berichtszeitraums bei € 319,70, was in dem 12-Monats-Zeitraum zum 30.11.2020 einer Rendite von 38,95 % entspricht. Der Fondsgesamtwert zu diesem Datum betrug € 116.689.653. Neben den üblichen Renditeangaben für den Fonds haben wir hier auch einige weitere Renditean- gaben für den Fonds im Vergleich mit ähnlichen deutschen, britischen und europäischen Fonds auf- genommen. Rendite im Zeitraum vom 01.12.2019 – 30.11.2020 Returns vs Global Equities Returns vs Local & European Peers GreenEffects 38.95% GreenEffects 38.95% MSCI World € 6.11% EAA Fund Sector Equity Ecology 17.85% S&P 500 € 8.23% ASI Global Ethical Equity 8.68% Euro STOXX 50 -3.13% BMO Responsible Global Equity 12.35% DAX 0.41% Davy ESG Equity 7.31% UK 100 -16.15% Friends First Stewardship Ethical 11.46% Nasdaq 100 35.74% Impax Environmental Markets 25.92% Dow Jones Industrial Average -0.39% New Ireland Ethical Managed -1.90% Russell 2000 4.66% Pictet Global Environmental Opportunities 19.93% Nikkei 225 11.88% Setanta Reditus Global Equity -3.29% SLI GS II Global EquityImpact 15.20% Quelle: Amundi Global Ecology ESG 10.19% Bloomberg & Northern Trust & Morningstar M&G Positive Impact Fund 10.39% GREENEFFECTS FUND NAV SINCE INCEPTION € 400 € 350 € 300 € 250 € 200 € 150 € 100 € 50 €0 De 2 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 01 13 14 15 16 17 18 19 20 c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ De De De De De De De De De De De De De De De De De De De De Quelle: Cantor Fitzgerald Ireland Ltd Research Überblick über die Markt- und Ertragsentwicklung Das Berichtsjahr zeigte zwei sehr unterschiedliche Hälften, wobei die Ende 2019 zunächst erzielten posi- tiven Ergebnisse aufgrund der Covid-19-Pandemie weitgehend wieder verloren gingen. Infolge des schnellen Handelns von Zentralbanken und Regierungen weltweit konnten sich die Märkte von den Verlusten von über 35 % im ersten Quartal rasch wieder erholen. Die weitreichende geldpoliti- sche Unterstützung durch die US-Notenbank, die Europäische Zentralbank und andere Notenbanken trug im Verbund mit umfangreichen und schnellen fiskalischen Maßnahmen dazu bei, die Aktienmärk- te während der Sommermonate zu stabilisieren. Die Erholung an den Aktienmärkten zwischen März und September war eine der schnellsten der Geschichte. Vor diesem Hintergrund setzte sich die Anfang des Jahres 2020 erlebte Volatilität durch das Jahr hinweg fort. Während sich der September für den Aktienmarkt als solider Monat erwies, kam es im Oktober vor allem in Europa zu jähen Verlusten an den Aktienmärkten, als die Anzahl der Covid-19-Fälle und die Belegung der Krankenhäuser stark anstiegen und überall in Europa erhebliche Beschränkungen ein- geführt wurden. Wenn auch nicht so stark wie in den Lockdowns im März und April, so bestand an den Aktienmärkten dennoch die Befürchtung, dass diese Lockdowns so lange fortdauern würden, bis Impfungen verfügbar sind. 5
Ende Oktober und im November kam es zu einer interessanten Verschiebung bei der Entwicklung der einzelnen Branchen hin zu verschiedenen werteorientierten Bereichen, was im Vergleich zu den Vor- monaten zu einer größeren Marktbreite führte. Dabei erzielten innerhalb des Fonds etwa East Japan Railway, Steelcase und Interface (und damit Titel, die sich von vorhergehenden Verlusten erholten) eine bessere Wertentwicklung. Positive Meldungen zu Impfstoffen im November trugen dann dazu bei, die wertebasierte/zyklische Kurserholung aufrechtzuerhalten, die Ende Oktober begonnen hatte. Der schließlich gefasste Brexit-Beschluss trug im 4. Quartal zu einer besseren Entwicklung britischer Aktien bei, während die Präsidentschaftswahl in den USA ein positives Signal für alle „grünen“ Projekte aussandte. In unserem Ausblick auf der nächsten Seite sind die wichtigsten Punkte unserer längerfristi- gen Pläne und die möglichen positiven Auswirkungen des Biden-Sieges für den GreenEffects-Fonds und ESG-Anlagen im Allgemeinen dargestellt. Während des Berichtsjahres war der generelle Trend bei den Erträgen gewiss von den durch Covid-19 bedingten Lockdowns (2. HJ 2020) beeinflusst; mit Blick auf das Jahr 2021 erwarten wir hier aber eine deutliche relative Erholung. Zu den wichtigsten Entwicklungen im Berichtsjahr zählten die folgenden: Shimano Inc. Der japanische Fahrradhersteller veröffentlichte eine Reihe solider Ertragsmeldungen, weil die Nachfrage nach Fahrrädern während des globalen Shutdowns deutlich angestiegen war. Vestas Wind Systems verzeichnete weiterhin hohe Auftragseingänge für Windenergieanlagen aus allen Regionen. Tesla Motors steigerte seine Erträge im Verlauf des Jahres, wobei insbesondere die Barbestände und Auslieferungen stiegen; zudem wurde die Aktie im Dezember in den S&P500 aufgenommen. STEICO SE, das deutsche, börsennotierte Dämmstoff-Unternehmen, veröffentlichte bessere Zahlen, was insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass man sich in Europa wieder stärker auf umweltfreundli- ches Bauen und die Nachdämmung älterer Wohn- und Gewerbeimmobilien fokussiert. Smith & Nephew erlebte 2020 einen deutlichen Ertragsrückgang, insbesondere weil über 60 % der Erlöse des Unternehmens auf geplanten medizinischen Maßnahmen beruhen. Kingfisher, die britische, börsennotierte Baumarktgruppe, erzielte im 2. und 3. Quartal hohe Erträge, wobei die Branche davon profitierte, dass viele Kunden von zu Hause arbeiteten und ein höheres ver- fügbares Einkommen hatten. Bewegung im Portfolio im Berichtsjahr Im Verlauf des Berichtsjahres • reduzierte der Fonds seine Barbestände im März/April/Mai deutlich (von ~13 % auf ~5 %) • wurden die US-Bestände (abgesehen von der Reduzierung bei Tesla) während des Berichtszeitraums um etwa 5 % vergrößert • wurde das Engagement bei Tesla Motors im 3. und 4. Quartal mehrfach verringert • wurde das Engagement am asiatischen Aktienmarkt um ca. 5 % des Fonds ausgebaut • wurde das Engagement an britischen Beständen (hauptsächlich Kingfisher) im 2. Quartal und zu Beginn des 3. Quartals erhöht • wurde das Engagement an europäischen Titeln wie Acciona und Mayr Melnhof um insgesamt ca. 4 % erhöht • überschritt der Bestand an Vestas Wind Systems einige Male die OGAW-Grenze von 10 % und wurde im Verlauf des Berichtsjahres daraufhin jedes Mal leicht reduziert. Strategie / Ausblick Ungeachtet der hohen Rendite des Fonds im Jahr 2020 und des insgesamt besseren Umfelds für Aktien weltweit im November und Dezember bleiben wir auch für das Jahr 2021 und hinsichtlich des Ausblicks 6
für den GreenEffects-Fonds optimistisch. Während die Zinssätze weltweit auf außerordentlich niedrigem Niveau verbleiben, weitere Covid-19- Impfungen zugelassen werden und die Wirtschaft weltweit wohl vor allem durch weitere Anreize stimuliert wird, erwarten wir für die zweite Jahreshälfte 2021 eine deutliche Belebung der Wirtschaftstätigkeit. Mit Blick auf den Fonds gibt es mehrere strukturelle Themen, mit denen sich voraussichtlich weiterhin langfristige Werte für die Anleger schaffen lassen: • Windenergie – der anhaltende globale Fokus, Emissionen zu verringern • Papier – die Bemühungen, die Nutzung von Plastik insgesamt zu reduzieren und stattdessen im Alltag mehr recycelte Produkte zu verwenden • Elektrofahrzeuge – Tesla ist nach wie vor ein disruptives Unternehmen (ein Tech-Unternehmen im Automobilbereich) und steigert weiterhin weltweit seinen Absatz • Gesundheit & Wohlbefinden – Shimano und Smith & Nephew bieten zwei einzigartige Wege, sich auf das Thema Gesundheit & Lebensdauer zu fokussieren • Recycling & Abfallmanagement – bleibt ein wesentlicher Aspekt auf dem Weg hin zu einer „Kreislaufwirtschaft“. Die Klimaschutzagenda stand bei Staaten, Unternehmen und Anlegern noch nie stärker im Fokus. Im vergangenen Jahr konnten wir in politischen Debatten, an den Finanzmärkten und in der Öffentlichkeit ein erheblich gesteigertes Klimabewusstsein beobachten. Die Dringlichkeit des Klimawandels wurde durch die enormen Buschbrände in Australien, im Amazonas und in Kalifornien schonungslos darge- legt. Angesichts der Tatsache, dass 18 der letzten 20 Jahre die (global) heißesten seit Beginn der Auf- zeichnungen waren, und des Anstiegs der wetterbedingten Naturkatastrophen um 350 % seit Beginn der 1980er Jahre dringt eine Mehrheit der Politiker weltweit (aber insbesondere in Europa) auf unver- zügliche Maßnahmen. Die „Green Deals“ der EU und des Vereinigten Königreichs waren in den letzten Wochen Gegenstand vieler Berichte und Untersuchungen. Die Herausforderung, die die Verringerung der Emissionen dar- stellt, lässt sich mit einigen Zahlen verdeutlichen, die auch für den längerfristigen Ausblick für den GreenEffects-Fonds von Interesse sind. Der Green Deal der EU sieht vor, die Netto-Emissionen bis 2050 auf null zu reduzieren, wobei auch das Zwischenziel verschärft wurde, eine Reduzierung um 55 % (gegenüber 1990) schon bis 2030 zu errei- chen. Tatsächlich hatten die Länder der EU-27 bis 2019 eine Reduktion um 24 % (gegenüber 1990) erreicht, sodass die Emissionen bis 2030 (gegenüber 2019) nochmals um 41 % reduziert werden müs- sen. Auch das Vereinigte Königreich hat jüngst seine Ambitionen verstärkt und eine Reduktion um 68 % bis 2030 (gegenüber 1990) verkündet, was eine Reduktion um 47 % bis 2030 (gegenüber 2019) bedeu- tet. Wind- und Solarenergie im Verbund mit einer wachsenden Anzahl elektrisch angetriebener Fahrzeuge in der Region werden – zusammen mit weiteren Initiativen für alternative Energien – ent- scheidend dafür sein, diese Ziele zu erreichen. Windkraftanlagen haben 2020 in Europa 15 % zur gesamten Stromerzeugung beigetragen; das ist nach einer neuen Analyse von EnAppSys der höchste Beitrag zum Strommix, den die Windkraft in der Region jemals hatte. Vestas Wind Systems ist nach wie vor der größte Bestand im Fonds und optimal dafür positioniert, von dieser strukturellen Verschiebung im Rahmen der Energiewende nicht nur in Europa, sondern global zu profitieren. Die Anlagemöglichkeiten in den USA unter der neuen Regierung Biden sollten ebenfalls nicht unter- schätzt werden. In den USA waren rund 37 % der Stromerzeugung im Jahr 2019 kohlenstofffrei, wobei etwa 10 % aus erneuerbaren Energien stammten. Ein kohlenstofffreier Energiesektor bis 2035 würde nach dem Biden-Plan bedeuten, dass das Land 63 % seiner gesamten Stromerzeugung bis 2035 entkar- bonisieren müsste, sofern die Nachfrage dem Niveau von 2019 entspricht und die Fehlmenge durch Wind- und Solarstrom gedeckt wird. Das würde mehr als das Sechsfache der heute in den USA verfüg- 7
3 baren Solar- und Wind-stromkapazitäten bedeuten. Einer der Eckpfeiler des Wahlprogramms von Joe Biden waren Investitionen in Höhe von 2 Billionen US-Dollar in vier Jahren zur Bekämpfung des Klima-wandels in den USA. Am Datum dieses Berichts hält der Fonds einen Barbestand von etwa 10 %. Cantor Fitzgerald | Januar 2021 Die 10 Titel mit dem größten Beitrag zur Wertentwicklung (1.12.19 – 30.11.20) Name Contribution Name Contribution TESLA INC 27.36% NATURA & CO HLDG. -0.13% VESTAS 5.56% ASPEN PHARMACARE -0.14% SVENSKA CELLULOSA 2.08% AEGION -0.29% STEICO 1.15% INTERFACE -0.33% TOMRA SYSTEMS 1.15% EAST JAPAN RAILWAY CO. -0.71% SHIMANO 0.91% RICOH -0.79% MAYR MELNHOF 0.83% STEELCASE -0.96% MOLINA 0.78% SMITH & NEPHEW -1.26% UNITED NAT FOODS 0.59% KINGFISHER 0.58% Die 20 größten Bestände zum 30.11.20 Holding Weighting Holding Weighting VESTAS 9.92% TOMRA SYSTEMS 3.59% Cash 8.86% ORMAT 3.54% SMITH & NEPHEW 6.45% POTLATCH 3.43% TESLA INC 5.99% STERICYCLE 3.42% ACCIONA 5.39% MOLINA 3.18% KINGFISHER 4.92% ASPEN PHARMACARE 2.99% SVENSKA CELLULOSA 4.66% EAST JAPAN RAILWAY CO. 2.67% MAYR MELNHOF 4.62% NATURA & CO HLDG. 2.62% KURITA 4.29% KADANT 2.46% SHIMANO 3.67% RICOH 2.39% Nettoinventarwert des GreenEffects-Fonds vom 1.1.2020 – 18.1.2021 GreenEffects NAI-Werte Fonds - Last Price 357.16 357.16 350 300 250 200 Jan Feb Mar Apr May Jun Jul Aug Sep Oct Nov Dec Jan 2020 2021 Quelle: Bloomberg Finance Fonds-Renditen im GJ 2020 Investment Name 1 Month YTD 1 Year 3 Year 5 Year 10 Year GreenEffects NAI-Werte Fonds 6.38% 42.64% 42.64% 18.32% 13.41% 11.14% STANDARD LIFE Global Ethical Equity 1.62% 8.50% 8.50% 8.65% 9.43% 6.40% Davy ESG Equity 1.05% 7.47% 7.47% 11.53% 8.84% - Impax Environmental Markets -0.14% 21.95% 21.95% 19.15% 18.02% 13.09% New Ireland Ethical Managed 1.80% -3.10% -3.10% 2.10% 5.70% 7.30% Pictet Global Environmental Opportunities 3.80% 22.45% 22.45% 14.29% 12.84% 10.41% Setanta Reditus Global Equity IRISH LIFE 2.29% -1.91% -1.91% 5.12% 7.21% - Amundi Global Ecology ESG IRISH LIFE 2.17% 11.47% 11.47% 8.58% 6.85% 7.83% M&G Positive Impact Fund NEW IRELAND 4.15% 13.49% 13.49% - - - AS of 31.12.2020 in EUR 8
Verwaltungsrat der Gesellschaft Zum 30. November 2020 setzte sich der Verwaltungsrat der Gesellschaft wie folgt zusammen: Ronan Reid (Ire) Ronan Reid ist Chief Executive Officer des Anlageverwalters. Von 1995 bis 2014 war er Executive Chairman des Anlageverwalters. Davor war Hr. Reid 1992 Gründer von NCB Futures, der für die Verwaltung von Futures-Fonds zuständigen Abteilung bei NCB Stockbrokers, einem irischen Aktienhändler. Von 1990 bis 1992 war er Director bei der WPMC, der IFSC-Tochter einer deutschen Versicherungsgesellschaft, die sowohl für ihre Muttergesellschaft als auch für Drittanleger in der Verwaltung von Fonds an den interna- tionalen Renten- und Devisenmärkten tätig war. Ronan Reid verfügt durch seine Tätigkeiten im Bereich Treasury, Fondsmanagement und Derivatefondsmanagement über jahrelange Erfahrung bei Finanzdienstleistungen. Zudem ist er sehr erfahren im Hinblick auf Theorie und Praxis aller Aspekte der fundamentalen und technischen Marktanalyse. Hr. Reid hat mehrere computergestützte Handelsmodelle entwickelt und seine behördlichen Prüfungen im Bereich Futures erfolgreich abgelegt. Peter Kuchenbuch (Deutscher)* Peter Kuchenbuch ist seit November 2009 Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Securvita in Hamburg. Davor war er fast 20 Jahre lang Wissenschafts- und Wirtschaftsjour- nalist. Von 2001 bis Mai 2009 war er Redakteur bei der Financial Times Deutschland (FTD), wo er zu der ausführlichen Berichterstattung der FTD im Pharma- und Medizinbereich beitrug und Zugang zu den inneren Zirkeln der großen internationalen Unternehmen und Institutionen im Gesundheitswesen erlangte. In den 90er Jahren war er als freiberuflicher Journalist für TV-Sender, Magazine und NGOs tätig. Von 1999 bis 2001 war er bei Green- peace, wo er eine Kampagne zur Förderung eines nachhaltigen Lebensstils und biologischer Lebensmittel leitete. Dónall Curtin (Ire)* Dónall Curtin ist erfahren als Verwaltungsratsmitglied und Geschäftsleiter und fungiert als nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung sowohl im öffentlichen Sektor als auch im Privatsektor. So war er bereits für die irische Krankenversicherungsbehörde Health Insurance Authority, für Chambers Ireland, Abbey Theatre und European Movement Ireland tätig, ebenso wie in verschiedenen Verwaltungsratsausschüssen (Prüfung, Risiko, Finanzen, Vergütung und Entwicklung). Mit Byrne Curtin Kelly gründete er einen der führenden Wirtschaftsprüfer in Dublin, der auf kleine und mittelständische Unternehmen und inhabergeführte Unternehmen spezialisiert ist. Thomas Martens (Deutscher)* Thomas Martens wurde am 3. April 2020 zum Verwaltungsratsmitglied bestellt. Er hat die Securvita-Unternehmensgruppe 1984 gegründet. Die Securvita ist auf die Entwicklung und den Vertrieb von Versicherungen und Finanzdienstleistungen spezialisiert. Als Geschäfts- führer der Securvita Gesellschaft zur Entwicklung alternativer Versicherungskonzepte mbH hat Thomas Martens für eine Reihe führender deutscher Versicherungsunternehmen neuartige Versicherungsprodukte mit ethisch, ökologisch und sozial nachhaltiger Ausrich- tung gestaltet, die sich am Markt als erfolgreich erwiesen haben. Thomas Martens ist zudem Mitglied des Verwaltungsrats der Securvita BKK, einer Krankenversicherung in der Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als gesetzliche Krankenversicherung anerkannt und vor allem auf die gleichwertige Berücksichtigung schulmedizinischer Therapien und verantwortlicher Naturheilverfahren spezialisiert ist. * Vom Anlageverwalter unabhängiges Verwaltungsratsmitglied. 9
Bericht des Verwaltungsrats und Aufgaben des Verwaltungsrats für das am 30. November 2020 beendete Geschäftsjahr Der Verwaltungsrat der GreenEffects Investment plc (die „Gesellschaft“) legt den Anteilinhabern hiermit den Jahresbericht und den geprüften Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 30. November 2020 vor. Gründung Die Gesellschaft wurde am 14. Juni 2000 als offene Investmentgesellschaft mit veränderli- chem Kapital und Umbrella-Struktur nach dem Recht der Republik Irland gegründet. Die Gesellschaft ist von der Central Bank of Ireland als Investmentgesellschaft gemäß den European Communities (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations 2011 in der aktuellen Fassung (die „OGAW-Vorschriften“) zugelassen. Der Green Effects NAI-Werte Fonds (der „Fonds“) ist der erste Fonds der Gesellschaft. Aufgaben des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat ist für die Erstellung des Berichts des Verwaltungsrats und des Jahres- abschlusses gemäß anwendbarem Recht und geltenden Vorschriften verantwortlich. Der Verwaltungsrat ist gesellschaftsrechtlich verpflichtet, für jedes Geschäftsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Danach hat sich der Verwaltungsrat dafür entschieden, den Jahresabschluss nach Financial Reporting Standard („FRS“) 102 Der im Vereinigten Königreich und in der Republik Irland anzuwendende Standard für die Finanzberichterstattung aufzustellen. Gesellschaftsrechtlich darf der Verwaltungsrat den Jahresabschluss nur feststellen, wenn er sich überzeugt hat, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes und angemessenes Bild der Aktiva, der Passiva und der Finanzlage der Gesellschaft und der Veränderung des auf Inhaber rückzahlbarer, gewinnberechtigter Anteile entfallenden Nettovermögens in diesem Geschäftsjahr vermittelt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlus- ses muss der Verwaltungsrat: • geeignete Bilanzierungsgrundsätze auswählen und einheitlich anwenden, • Beurteilungen und Schätzungen vornehmen, die angemessen und vorsichtig sind, und • angeben, ob die anwendbaren Bilanzierungsstandards befolgt wurden und ob gegebenen- falls wesentliche Abweichungen in dem Jahresabschluss angegeben und erläutert wur- den, • die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung ihres Geschäfts bewerten und dabei gege- benenfalls die Umstände angeben, welche die Fortführung der Gesellschaft betreffen, und • den Abschluss auf der Grundlage der fortgeführten Geschäftstätigkeit aufstellen, es sei denn, er beabsichtigt, die Gesellschaft zu liquidieren oder die Geschäftstätigkeit einzustel- len, oder er hat hierzu keine realistische Alternative. Der Verwaltungsrat ist dafür verantwortlich, geeignete Geschäftsbücher zu führen, die mit angemessener Genauigkeit jederzeit die Aktiva, die Passiva, die Finanzlage und die Gewinne oder Verluste der Gesellschaft offenlegen und die es ihm erlauben sicherzustellen, dass der Jahresabschluss mit dem Companies Act 2014 und den European Communities (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations 2011 sowie den Central Bank (Supervision and Enforcement) Act 2013, (Section 48(1)) (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations 2019 in Einklang steht. Der Verwaltungsrat ist dafür verantwortlich, die internen Kontrollen vorzunehmen, die seiner Feststellung nach erforderlich sind, um Abschlüsse aufzustellen, die frei von wesentlichen Falschdarstellungen sind, sei es aufgrund von Betrug oder Irrtum, und ist grundsätzlich dafür verantwortlich, die ihm vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Maßnahmen zum Schutz des Vermögens der Gesellschaft zu ergreifen. In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat die Vermö- 10
genswerte der Gesellschaft einem Treuhänder zur Verwahrung anvertraut. Der Verwaltungs- rat ist zudem grundsätzlich dafür verantwortlich, die ihm vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Verhinderung und Aufdeckung von Betrug und sonstigen Unre- gelmäßigkeiten zu ergreifen. Der Verwaltungsrat ist zudem für den Bericht des Verwaltungs- rats gemäß den Anforderungen des Companies Act 2014 verantwortlich. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft befolgt den Irish Funds’ Corporate Governance Code (der „Kodex“). Erklärung des Verwaltungsrats zur Buchführung Der Verwaltungsrat ist der Auffassung, dass er die Bestimmungen von Section 281 bis 285 des Companies Act 2014 bezüglich der Verpflichtung der Gesellschaft zur ordnungs- gemäßen Buchführung durch den Einsatz von Mitarbeitern mit einschlägiger Fachkenntnis und die Bereitstellung angemessener Mittel für das Finanzwesen erfüllt hat. Die Geschäfts- bücher der Gesellschaft werden von der Northern Trust International Fund Administration Services (Ireland) Limited geführt in George’s Court, 54-62 Townsend Street, Dublin 2, Irland. Rückblick auf die Geschäftstätigkeit Ein ausführlicher Rückblick auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in dem am 30. November 2020 beendeten Geschäftsjahr ist im Bericht des Anlageverwalters auf den Seiten 5 bis 8 enthalten. Ziele und Strategien des Risikomanagements Die größten Risiken und Unsicherheiten für die Gesellschaft stellen das Marktpreisrisiko, das Währungsrisiko, das Liquiditätsrisiko und das Kreditrisiko dar. Der Umgang mit diesen Risiken ist in Erläuterung 7 zum Jahresabschluss zusammengefasst. Hauptgeschäftstätigkeit Ein eingehender Rückblick auf die Hauptgeschäftstätigkeit des Fonds findet sich im Bericht des Anlageverwalters auf den Seiten 5 bis 8. Spenden an politische oder gemeinnützige Organisationen Der Fonds hat während des Berichtsjahres nicht an politische oder gemeinnützige Organisationen gespendet. Verwaltungsrat Die Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft sind auf Seite 4 genannt. Interessen der Verwaltungsratsmitglieder an Anteilen der Gesellschaft Weder die Verwaltungsratsmitglieder noch der Sekretär oder deren Familien waren zu Beginn (oder, falls später, am Datum ihrer Bestellung) oder am Ende des Geschäftsjahres am Anteilskapital der Gesellschaft beteiligt. Geschäfte unter Beteiligung von Verwaltungsratsmitgliedern Zu keinem Zeitpunkt während des Geschäftsjahres bestanden wesentliche Verträge oder Vereinbarungen mit Bezug auf das Geschäft der Gesellschaft, an denen die Verwaltungsrats- mitglieder ein Interesse gemäß der Definition im Companies Act 2014 hatten. Hr. Reid, Hr. Kuchenbuch und Hr. Martens haben keinen Anspruch auf ein Honorar als Verwaltungs- ratsmitglieder, weil sie entweder beim Anlageverwalter oder bei der deutschen Informations- stelle beschäftigt sind. Ergebnis im Geschäftsjahr Das Ergebnis aus der Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr ist in der Gewinn- und Verlustrechnung auf Seite 27 dargestellt. 11
Einladung zur JHV Die Jahreshauptversammlung wird am 25. Juni 2021 abgehalten. Die Einladung wird vor der Sitzung des Verwaltungsrats versandt. Wesentliche Ereignisse während des Geschäftsjahres Richard Murphy ist mit Wirkung vom 5. Dezember 2019 als Verwaltungsratsmitglied ausge- schieden. Thomas Martens wurde mit Wirkung vom 3. April 2020 zum Verwaltungsratsmitglied bestellt. Im Laufe des Geschäftsjahres wurden zwei Ergänzungen zum Prospekt bei der Central Bank of Ireland eingereicht. Der Zweck der Ergänzungen war eine Aktualisierung des Prospekts zur Aufnahme des Vereinigten Königreichs in die Liste der geregelten Märkte in Anlage 3, zur Aufnahme des Vereinigten Königreichs als Nicht-EU-Unterzeichnerstaat des Baseler Überein- kommens über die Eigenkapitalkonvergenz vom Juli 1988 in den maßgeblichen Teilen des Prospekts und die Aufnahme der Angabe, dass der Fonds aktiv verwaltet wird. Die Covid-19-Pandemie verursacht weiterhin weltweit erhebliche Verwerfungen an den Finanzmärkten sowie in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht, einschließlich schwerer Störungen des Geschäfts- und Wirtschaftslebens und hohe Volatilität bei Finanzanlagen. Wie lange diese Verwerfungen noch fortdauern, wie stark die Kurse an den Finanzmärkten nach einer Erholung möglicherweise wieder fallen und wie stark sich dies letztlich auf die Gesellschaft auswirkt, ist derzeit schwer abzuschätzen. Während des Geschäftsjahres gab es keine weiteren Ereignisse, die sich nach Ansicht des Verwaltungsrats der Gesellschaft auf den Jahresabschluss für das am 30. November 2020 beendete Geschäftsjahr auswirken. Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres Das Vereinigte Königreich ist am 31. Januar 2020 formal aus der EU ausgetreten. Während eines Übergangszeitraums bis zum 31. Dezember 2020 galt weiterhin EU-Recht für das Vereinigte Königreich, als ob es ein Mitgliedstaat wäre. Der Austrittsvertrag ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten und wird voraussichtlich nur minimale Auswirkungen auf den Fonds haben. Seit dem Geschäftsjahresende sind keine weiteren Ereignisse eingetreten, die sich nach Ansicht des Verwaltungsrats der Gesellschaft auf den Jahresabschluss für das am 30. November 2020 beendete Geschäftsjahr auswirken. Verbundene Personen Alle Geschäfte, die mit einem OGAW von dessen Verwaltungsgesellschaft oder Verwahrstelle, den Beauftragten oder Unterbeauftragten der Verwaltungsgesellschaft oder Verwahrstelle sowie einer verbundenen Gesellschaft oder Konzerngesellschaft der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle, des Beauftragten oder Unterbeauftragten („verbundene Personen“) getätigt werden, müssen so ausgeführt werden, als ob sie zwischen unverbundenen Dritten ausgehandelt worden wären. Die Geschäfte müssen im besten Interesse der Anteilinhaber lie- gen. Der Verwaltungsrat ist davon überzeugt, dass (durch schriftliche Verfahren nachgewiese- ne) Vorkehrungen getroffen wurden, mit denen sichergestellt ist, dass die Verpflichtungen nach Regulation 43(1) der Central Bank (Supervision and Enforcement) Act 2013, (Section 48(1)) (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations 2019 auf alle Geschäfte mit verbundenen Personen angewendet werden, und ist des Weiteren überzeugt, dass die im Verlauf des Geschäftsjahres abgeschlossenen Geschäfte mit verbundenen Personen den Verpflichtungen nach Regulation 43(1) der OGAW-Vorschriften der Zentralbank entsprochen haben. Künftige Entwicklungen Die Gesellschaft wird weiterhin als Anlageorganismus gemäß ihrem Prospekt tätig sein. 12
Unabhängiger Abschlussprüfer Der Abschlussprüfer, KPMG, Chartered Accountants and Statutory Audit Firm, hat seine Bereitschaft erklärt, gemäß den Bestimmungen des Companies Act 2014 weiterhin im Amt zu bleiben. KPMG, Chartered Accountants, wurde am 5. Juli 2000 zum gesetzlichen Abschluss- prüfer bestellt und wird gemäß Section 383(2) im Amt bleiben. Verwaltungsrat Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft, die während des Geschäftsjahres als solche fungiert haben, waren: Ronan Reid Peter Kuchenbuch Dónall Curtin Thomas Martens (am 3. April 2020 bestellt) Richard Murphy (am 5. Dezember 2019 ausgeschieden). Erklärung zur Corporate Governance Gemäß den European Communities (Directive 2006/46/EC) Regulations (S.I. 450 von 2009 und S.I. 83 von 2010) (die „Vorschriften“) muss der Bericht des Verwaltungsrats eine Erklärung zur Corporate Governance enthalten. Auch wenn für irische Organismen für gemeinsame Anlagen, deren Anteile zum Handel an Euronext zugelassen sind, keine konkreten gesetzlichen Bestimmungen zur Corporate Governance gelten, unterliegt die Gesellschaft den Corporate-Governance-Praktiken gemäß (i) dem irischen Companies Act 2014, der am Sitz der Gesellschaft einsehbar und unter http://www.irishstatutebook.ie/eli/2014/act/38/enacted/en/html abrufbar ist; (ii) der Satzung der Gesellschaft, die am Sitz der Gesellschaft, 54-62 Townsend Street, Dublin 2, Irland, sowie beim Firmenregister (Companies Registration Office) in Irland einsehbar ist; (iii) den OGAW-Vorschriften und Leitlinien der Central Bank of Ireland, die auf der Website der Central Bank of Ireland/Finanzaufsichtsbehörde unter https://www.centralbank.ie/regulation/industry-market-sectors/funds/ucits abrufbar und am Sitz der Gesellschaft einsehbar sind; und (iv) den Notierungsvorschriften und -verfahren von Euronext, die auf der Website von Euronext unter https://www.euronext.com/en abrufbar sind. Irish Funds („IF“) hat einen Corporate-Governance-Kodex („IF-Kodex“) veröffentlicht, der von in Irland zugelassenen Organismen für gemeinsame Anlagen freiwillig übernommen werden kann. Dabei ist zu beachten, dass der IF-Kodex die bestehenden, vorgenannten Corporate- Governance-Praktiken reflektiert, die für in Irland zugelassene Organismen für gemeinsame Anlagen gelten. Wird der IF-Kodex freiwillig übernommen, kann er in den Angaben im Bericht des Verwaltungsrats gemäß den Bestimmungen der European Communities (Directive 2006/46/EC) Regulations (d.h. S.I. 450 von 2009 und S.I. 83 von 2010) in Bezug genommen werden. Am 21. März 2011 hat der Verwaltungsrat den von IF veröffentlichten Corporate-Governance- Kodex für in Irland ansässige Organismen für gemeinsame Anlagen freiwillig als die für die Gesellschaft geltenden Corporate-Governance-Regeln angenommen. Der Verwaltungsrat hat festgestellt, dass die im IF-Kodex enthaltenen Maßnahmen mit seinen in diesem Geschäfts- jahr geltenden Praktiken und Verfahren der Corporate Governance vereinbar sind. Drei der Mitglieder des Verwaltungsrats des Fonds sind zwar für den Anlageverwalter oder die deut- sche Informationsstelle tätig, handeln jedoch unabhängig von der Erledigung des Tagesge- 13
schäfts des Fonds. Hr. Dónall Curtin ist ein unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwal- tungsratsmitglied des Fonds. Der Verwaltungsrat ist angesichts dieser Unabhängigkeit sowie der Größe und Art des Fonds überzeugt, dass seine Zusammensetzung ausreichend ist. Nach Auffassung des Verwaltungsrats hat die Gesellschaft die wichtigsten Bestimmungen des IF-Kodex während der gesamten Rechnungsperiode eingehalten und die in Irland gelten- den Vorgaben zur Corporate Governance befolgt. Diversitätsbericht In Anbetracht der Art, Größe und Komplexität der Gesellschaft hat der Verwaltungsrat keine Richtlinien zur Diversität erlassen und auch keine konkreten Ziele beispielsweise hinsichtlich Alter oder Geschlecht oder zum Ausbildungs- oder Berufshintergrund festgelegt. Finanzberichterstattung – wesentliche Merkmale Im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung ist die Gesellschaft durch den Verwal- tungsrat dafür verantwortlich, dass angemessene interne Kontroll- und Risikomanagement- systeme eingerichtet und fortlaufend betrieben werden. Diese Systeme sollen das Risiko von Irrtum und Betrug bei der Erreichung der Ziele der Finanzberichterstattung der Gesellschaft eher steuern als eliminieren und bieten lediglich einen angemessenen, aber nicht absoluten Schutz vor wesentlichen Falschdarstellungen oder Verlusten. Der Verwaltungsrat hat Verfahren für die internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme eingerichtet, mit denen er die wirksame Aufsicht über die Finanzberichterstattung sicher- stellt. Hierzu gehört auch die Ernennung des Verwalters, der Northern Trust International Fund Administration Services (Ireland) Limited, der die Bücher der Gesellschaft unabhängig von der Gesellschaft und der Verwahrstelle führt. Der Verwalter ist vertraglich verpflichtet, geeignete Bücher gemäß dem Verwaltungsvertrag zu führen. Zu diesem Zweck nimmt der Verwalter regelmäßige Abstimmungen seiner Unterlagen mit denen der Gesellschaft und der Verwahrstelle vor. Der Verwalter ist zudem verpflichtet, den Jahresbericht und den Jahresabschluss, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen- des und angemessenes Bild vermitteln sollen, für die Prüfung und Feststellung durch den Verwaltungsrat zu erstellen. Der Verwaltungsrat wendet Verfahren an, mit denen er sicherstellt, dass alle relevanten Buchführungsunterlagen ordnungsgemäß geführt werden und jederzeit verfügbar sind, einschließlich der Vorlage von Jahres- und Halbjahresabschlüssen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft muss vom Verwaltungsrat der Gesellschaft festgestellt werden, der Jahres- und der Halbjahresabschluss der Gesellschaft müssen bei der Central Bank of Ireland und Euronext eingereicht werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüsse müssen von unabhängigen Abschlussprüfern geprüft werden, die dem Verwaltungsrat darü- ber jährlich berichten. Risikobewertung Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für diejenigen internen Kontrollen, die für notwendig erachtet werden für die Erstellung von Abschlüssen, die frei von wesentlichen Fehldarstellun- gen aufgrund von Betrug oder Irrtum sind, sowie für die Gestaltung, Durchführung und Fortführung interner Kontrollen, mit denen sich Betrug und Irrtum verhindern und feststellen lassen. Hauptversammlungen Hauptversammlungen werden gemäß der Satzung der Gesellschaft und den Companies Acts einberufen und abgehalten. Wenngleich der Verwaltungsrat eine außerordentliche Hauptver- sammlung der Gesellschaft jederzeit einberufen kann, muss er eine Jahreshauptversammlung der Gesellschaft innerhalb von 15 Monaten nach der letzten Jahreshauptversammlung einbe- rufen. Zudem können Anteilinhaber, die mindestens ein Zehntel des eingezahlten Anteils- 14
kapitals der Gesellschaft vertreten, vom Verwaltungsrat die Einberufung einer Hauptver- sammlung verlangen. Zu jeder Jahreshauptversammlung und jeder zur Fassung eines Sonder- beschlusses einberufenen Versammlung sind die Anteilinhaber mit einer Frist von mindestens 21 Tagen einzuladen; zu sonstigen Hauptversammlungen beträgt die Frist 14 Tage, sofern die Abschlussprüfer der Gesellschaft und alle teilnahme- und stimmberechtigten Anteilinhaber der Gesellschaft nicht einer kürzeren Frist zustimmen. Eine Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn zwei Mitglieder persönlich anwesend oder durch einen Bevollmächtigten vertreten sind, wobei eine Hauptversammlung zur Beratung einer Änderung der klassenbezogenen Rechte von Anteilen beschlussfähig ist mit zwei Anteilinhabern, die mindestens ein Drittel der ausgegebenen Anteile des betreffenden Fonds oder der betreffenden Klasse halten oder durch Vollmacht vertreten. Jeder Inhaber gewinnberechtigter oder nicht gewinnberechtigter Anteile, der persönlich anwesend oder durch einen Bevollmächtigten vertreten ist, hat bei einer Abstimmung mit Handzeichen eine Stimme. Bei einer Abstimmung nach Kapitalanteilen (poll) hat jeder Inhaber gewinnberechtigter Anteile, der persönlich anwesend oder durch einen Bevollmäch- tigten vertreten ist, eine Stimme für jeden von ihm gehaltenen Anteil und hat jeder Inhaber nicht gewinnberechtigter Anteile eine Stimme für alle von ihm gehaltenen nicht gewinnbe- rechtigten Anteile. Anteilinhaber können bei einer Hauptversammlung einen ordentlichen Beschluss oder einen Sonderbeschluss fassen. Die Fassung eines ordentlichen Beschlusses der Gesellschaft bedarf der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Anteilinhaber, die bei der Versamm- lung, der der Beschluss vorgelegt wird, persönlich oder durch Vollmacht abstimmen. Die Fassung eines Sonderbeschlusses der Gesellschaft, einschließlich eines Beschlusses zur Satzungsänderung, bedarf einer Mehrheit von mindestens 75 % der Anteilinhaber, die bei der Hauptversammlung persönlich anwesend oder durch einen Bevollmächtigten vertreten sind und dort abstimmen. Sofern nicht durch ordentlichen Beschluss der Gesellschaft auf einer Hauptversammlung anderweitig bestimmt, muss der Verwaltungsrat aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Derzeit besteht der Verwaltungsrat der Gesellschaft aus den vier in diesem Jahresabschluss im Anschriftenverzeichnis genannten Mitgliedern. Die Geschäfte der Gesellschaft werden vom Verwaltungsrat geführt, der alle Befugnisse der Gesellschaft ausübt, die gemäß dem Companies Act oder ihrer Satzung von der Gesell- schaft in einer Hauptversammlung auszuüben sind. Ein Verwaltungsratsmitglied kann jederzeit eine Verwaltungsratssitzung einberufen oder deren Einberufung durch den Sekretär der Gesellschaft verlangen. Auf einer Verwaltungsrats- sitzung sich ergebende Fragen werden durch Stimmenmehrheit entschieden. Bei Stimmen- gleichheit hat der Vorsitzende eine zweite oder ausschlaggebende Stimme. Eine Verwaltungs- ratssitzung ist beschlussfähig mit zwei Verwaltungsratsmitgliedern. Der Verwaltungsrat hat derzeit ein vom Anlageverwalter unabhängiges Mitglied, und mindestens zwei Verwaltungsratsmitglieder müssen in Irland ansässig sein. Der Verwal- tungsrat ist für seine Entscheidungen gesamtverantwortlich. Der Verwaltungsrat hat im Geschäftsjahr zum 30. November 2020 vier Verwaltungsratssitzungen angesetzt; zwischen diesen formalen Sitzungen bestand regelmäßiger Kontakt zwischen dem Verwaltungsrat und dem Anlageverwalter sowie dem Sekretär der Gesellschaft. Der Schwerpunkt bei Verwaltungsratssitzungen liegt auf der Diskussion der Anlageergeb- nisse und damit verbundener Belange wie der Vermögensaufteilung sowie Marketing/ Investor Relations, Risikomanagement, allgemeiner Verwaltung und Compliance, Informatio- nen über vergleichbare Fonds sowie branchenspezifischer Themen. Der Verwaltungsrat verfügt über eine umfangreiche, für die Gesellschaft maßgebliche Erfahrung und ist der 15
Auffassung, dass sich personelle Veränderungen im Verwaltungsrat ohne übermäßige Störung bewältigen lassen. Der Verwaltungsrat nimmt jährlich eine Bewertung seiner Leistung und eine Überprüfung der Amtszeit seiner Mitglieder vor und ist der Auffassung, dass die Mischung bei den Kompetenzen, der Erfahrung und dem Lebens- und Dienstalter für die Bedürfnisse der Gesellschaft angemessen ist. Fortgesetzte Geschäftstätigkeit Nach entsprechender Prüfung ist der Verwaltungsrat angesichts der Art der Gesellschaft und ihrer Anlagen davon überzeugt, dass es angemessen ist, bei der Aufstellung des Jahresab- schlusses davon auszugehen, dass die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit fortsetzt; nach eingehender Prüfung ist der Verwaltungsrat zu der Auffassung gelangt, dass die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit in der vorhersehbaren Zukunft fortführen kann. Prüfungsausschuss Der Verwaltungsrat hat in Anbetracht der Form und Größe der Gesellschaft entschieden, dass ein separater Prüfungsausschuss nicht erforderlich ist, weil der Verwaltungsrat diese Rolle ausübt. Compliance-Erklärung des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat bestätigt, dass er dafür verantwortlich ist sicherzustellen, dass die Gesellschaft ihre Verpflichtungen gemäß Section 225 des Companies Act 2014 erfüllt. Der Verwaltungsrat bestätigt Folgendes: 1) Es wurde eine Compliance-Richtlinie erstellt, deren Vorgaben unserer Auffassung nach für die Gesellschaft geeignet sind, womit die Gesellschaft ihre entsprechenden Verpflichtungen erfüllt. 2) Es wurden angemessene Vorkehrungen oder Strukturen eingerichtet, die unserer Ansicht nach so gestaltet sind, dass sichergestellt ist, dass die Gesellschaft ihre jeweiligen Verpflichtungen im Wesentlichen erfüllt. 3) Die Vorkehrungen oder Strukturen nach Ziffer 2) wurden im Verlauf des Geschäftsjahres überprüft. Erklärung zu maßgeblichen Prüfungsinformationen Der Verwaltungsrat bestätigt, dass hinsichtlich des am 30. November 2020 beendeten Geschäftsjahres 1) nach Kenntnis des Verwaltungsrats keine maßgeblichen Prüfungsinformationen bestehen, die dem gesetzlichen Abschlussprüfer der Gesellschaft unbekannt sind, und 2) der Verwaltungsrat alle Schritte unternommen hat, die er als Verwaltungsrat unterneh- men sollte, um alle maßgeblichen Prüfungsinformationen zu kennen und um festzustel- len, dass der gesetzliche Prüfer der Gesellschaft diese Informationen kennt. Verrechnungsprovisionen Während des Berichtsjahres bestanden keine Vereinbarungen über Verrechnungsprovisionen (2019: € Null). Für den Verwaltungsrat: Dónall Curtin Ronan Reid Verwaltungsratsmitglieder 23. März 2021 16
Bericht der Verwahrstelle an die Anteilinhaber für das am 30. November 2020 beendete Geschäftsjahr Wir, die Northern Trust Fiduciary Services (Ireland) Limited, bestellt zur Verwahrstelle der GreenEffects Investment plc (die „Gesellschaft“), legen diesen Bericht ausschließlich den Anteilinhabern der Gesellschaft für das am 30. November 2020 beendete Geschäftsjahr (der „Berichtszeitraum“) vor. Dieser Bericht wird gemäß den OGAW-Vorschriften, den European Communities (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations 2011 (S.I. Nr. 352 von 2011) in der aktuellen Fassung, mit denen die Richtlinie 2009/65/EG in irisches Recht umgesetzt wird (die „Vorschriften“), vorgelegt. Mit diesem Bericht übernehmen wir keine Verantwortung für andere Zwecke oder gegenüber anderen Personen, denen dieser Bericht vorge- legt wird. Entsprechend unserer Verpflichtung als Verwahrstelle nach den Vorschriften haben wir die Geschäftsführung der Gesellschaft in dem Berichtszeitraum geprüft und berichten hiermit den Anteilinhabern der Gesellschaft darüber wie folgt: Unserer Ansicht nach wurde die Gesellschaft während des Berichtszeitraums in jeder wesentlichen Hinsicht (i) entsprechend den nach den Gründungsdokumenten und den Vorschriften bestehenden Beschränkungen für ihre Anlage- und Kreditaufnahmebefugnisse verwaltet und (ii) im Übrigen gemäß den Bestimmungen der Gründungsdokumente und den Vorschriften verwaltet. Für und im Namen der Northern Trust Fiduciary Services (Ireland) Limited George’s Court 54-62 Townsend Street Dublin 2 Irland 23. März 2021 17
Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers an die Gesellschafter der GreenEffects Investment plc Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der GreenEffects Investment Plc (die „Gesellschaft“) für das am 30. November 2020 beendete Geschäftsjahr auf den Seiten 26 bis 44 geprüft, der die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Veränderung des auf Inhaber rückzahlbarer, gewinnberechtigter Anteile entfallenden Nettovermögens und die zugehörigen Erläuterun- gen, einschließlich der Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungsgrundsätze in Erläuterung 2, umfasst. Der bei der Aufstellung des Jahresabschlusses angewandte Rechts- rahmen umfasst das irische Recht und Financial Reporting Standard (FRS) 102 „Der im Vereinigten Königreich und in der Republik Irland anzuwendende Standard für die Finanz- berichterstattung“. Nach unserer Beurteilung • vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes und angemessenes Bild der Aktiva, der Passiva und der Finanzlage der Gesellschaft zum 30. November 2020 und der Zunahme des auf Inhaber rückzahlbarer, gewinnbe- rechtigter Anteile entfallenden Nettovermögens für das zu diesem Datum endende Geschäftsjahr, • wurde der Jahresabschluss ordnungsgemäß nach FRS 102 „Der im Vereinigten Königreich und in der Republik Irland anzuwendende Standard für die Finanzberichterstattung“ aufgestellt und • wurde der Jahresabschluss ordnungsgemäß nach dem Companies Act 2014, den European Communities (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations 2011 und den Central Bank (Supervision and Enforcement) Act 2013 (Section 48(1)) (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations 2019 aufgestellt. Grundlage unseres Prüfungsurteils Wir haben unsere Prüfung nach den International Standards on Auditing (Ireland) (ISA Irland) und geltendem Recht durchgeführt. Unsere Aufgaben nach diesen Standards sind in unserem Bericht im Abschnitt „Pflichten des Abschlussprüfers“ näher dargestellt. Die uns vorgelegten Prüfungsnachweise stellen unserer Ansicht nach eine ausreichende und ange- messene Grundlage für unser Prüfungsurteil dar. Unser Prüfungsurteil steht im Einklang mit unserem Bericht an den Prüfungsausschuss. Wir wurden vom Verwaltungsrat am 5. Juli 2000 als Abschlussprüfer mandatiert. Die Gesamtdauer der ununterbrochenen Mandatierung entspricht den 20 Jahren zum 30. November 2020. Wir sind unserer ethischen Verantwortung entsprechend den in Irland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere dem von der Irish Auditing and Accounting Supervisory Authority (IAASA) herausgegebenen Ethik-Standard für Unternehmen des öffentlichen Interesses, nachgekommen und dementsprechend von der Gesellschaft unab- hängig geblieben. Nach diesem Standard untersagte Nichtprüfungsleistungen wurden nicht erbracht. Wichtige Prüfungssachverhalte: Unsere Bewertung der Risiken wesentlicher Falschdarstellungen Wichtige Prüfungssachverhalte sind diejenigen, die unserem fachlichen Urteil nach bei der Prüfung des Jahresabschlusses von höchster Bedeutung waren und die von uns festgestell- ten bedeutsamsten Risiken einer wesentlichen Falschdarstellung (sei es aufgrund von 18
Betrug oder nicht) umfassen, einschließlich derjenigen mit der größten Auswirkung auf die Strategie der Prüfung insgesamt, den Einsatz der Mittel im Rahmen der Prüfung sowie die Steuerung der Arbeit des Mandatsteams. Diese Sachverhalte wurden im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses insgesamt und bei der Erstellung unseres Urteils behandelt, weshalb wir hierzu kein gesondertes Urteil abgeben. Bei der Erstellung unseres vorstehenden Prüfungsurteils waren die wichtigsten Prüfungssachverhalte, in absteigender Relevanz für die Prüfung, die folgenden (keine Veränderung gegenüber 2019): Bewertung und Eigentum der Anlagen von € 106.197.997 (2019: € 64.848.169) Siehe Seite 29 bis 34 (Bilanzierungsgrundsätze) und Seite 37 bis 44 (Finanzangaben). Beschreibung des Prüfungssachverhalts: Behandlung des Sachverhalts bei unserer Prüfung: 1. Bewertung der Anlagen Der Anlagenbestand der Gesellschaft macht Unser Vorgehen umfasste unter anderem (wertmäßig) 91 % ihres Gesamtvermögens folgende Verfahren: aus; beobachtbare Marktdaten sind für • Erlangung und Dokumentation unseres 100 % dieser Anlagen verfügbar. Der Anla- Verständnisses des Anlagebewertungs- genbestand gilt als Hauptfaktor für das verfahrens und Kapital- und Ertragsergebnis der Gesell- schaft. Der Anlagenbestand der Gesellschaft • Einsatz unseres internen Bewertungs- umfasst ausschließlich Aktienwerte. Die experten zur Bestätigung von 100 % der Bewertung dieser Instrumente ist unserer Bewertung der Anlagen verglichen mit Ansicht nach unkompliziert. Da sie für den den Kursen aus externen Quellen. Jahresabschluss insgesamt aber wesentlich Im Rahmen unserer Prüfung wurden keine sind, gelten sie bei der Prüfung des Jahres- wesentlichen Ausnahmen festgestellt. abschlusses als von höchster Bedeutung. Beschreibung des Prüfungssachverhalts: Behandlung des Sachverhalts bei unserer Prüfung: 2. Eigentum an den Anlagen Der Anlagenbestand der Gesellschaft macht Unser Vorgehen hinsichtlich des Eigentums (wertmäßig) 91 % ihres Gesamtvermögens am Anlagenbestand der Gesellschaft aus und gilt als Hauptfaktor für ihr Kapital- umfasste folgende Verfahren: und Ertragsergebnis. • Erlangung und Dokumentation unseres Es besteht das Risiko, dass die Anlagen im Verständnisses des Verfahrens hinsicht- Anlagebestand am Jahresende nicht beste- lich des Eigentums an Anlagen; und hen oder sich nicht im Eigentum der • Feststellung des Bestehens und des Gesellschaft befinden. Eigentums an allen notierten Anlagen am Jahresende durch Einholung einer unabhängigen Bestätigung bei der Verwahrstelle hinsichtlich 100 % der Anlagen und deren Vergleich mit dem am Jahresende gehaltenen Anlagenbestand. Im Rahmen unserer Prüfung wurden keine wesentlichen Ausnahmen festgestellt. Fehler beim Eigentum an den Anlagen können wesentliche Auswirkungen auf den Umfang und Wert der gehaltenen Anlagen und somit den Nettoinventarwert der Gesellschaft haben. 19
Wesentlichkeitsschwelle und Überblick über den Umfang unserer Prüfung Die Wesentlichkeitsschwelle wurde für den Jahresabschluss der Gesellschaft insgesamt bei € 1.166.897 (2019: € 678.511) festgesetzt. Dieser Wert wurde unter Bezugnahme auf einen Referenzwert des Nettoinventarwerts der Gesellschaft (wovon er 1 % darstellt) zum 30. November 2020 berechnet (2019: 0,93 % des Nettovermögens), der unserer Ansicht nach eine der wichtigsten Größen für die Gesellschafter der Gesellschaft bei der Bewertung deren finanziellen Ergebnisses ist. Wir berichten dem Verwaltungsrat über alle korrigierten und nicht korrigierten Falschdarstellungen, die wir bei unserer Prüfung festgestellt haben und die einen Wert von 0,05 % des Nettoinventarwerts übersteigen, sowie über andere Falschdarstellungen, die diese Schwelle unterschreiten, aber unserer Ansicht nach eine Erwähnung aus qualitativen Gründen rechtfertigen. Unsere Prüfung der Gesellschaft wurde vollumfänglich von dem Mandatsteam in Dublin unter Zugrundelegung der vorgenannten Wesentlichkeitsschwelle durchgeführt. Keine berichtspflichtigen Belange hinsichtlich der fortgesetzten Geschäftstätigkeit Wir sind verpflichtet, Ihnen darüber zu berichten, wenn wir zu der Ansicht gelangen, dass die Annahme der fortgesetzten Geschäftstätigkeit unangemessen ist oder eine nicht ange- gebene, wesentliche Unsicherheit besteht, die erhebliche Zweifel an dieser Annahme über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten ab dem Datum der Feststellung des Jahres- abschlusses begründen kann. Uns liegen hierzu keine berichtspflichtigen Belange vor. Sonstige Angaben Der Verwaltungsrat ist für die sonstigen im Jahresbericht und im Jahresabschluss darge- stellten Angaben verantwortlich. Die sonstigen Angaben umfassen die Angaben im Bericht des Verwaltungsrats, im Bericht des Anlageverwalters, im Bericht der Verwahrstelle an die Anteilinhaber, im Anlagenbestand (ungeprüft), in der Ungeprüften Offenlegung der Vergü- tung des Anlageverwalters und in den Wesentlichen Bestandsveränderungen (ungeprüft). Der Jahresabschluss und unser Prüfbericht dazu sind nicht Teil der sonstigen Angaben. Unser Urteil über den Jahresabschluss betrifft nicht diese anderen Angaben, weshalb wir ein Prüfungsurteil und, soweit nachstehend nicht ausdrücklich angegeben, ein sicheres Urteil irgendeiner Art dazu nicht abgeben. Unsere Aufgabe ist es, diese anderen Angaben zu lesen und dabei zu prüfen, ob diese Angaben, nach den Ergebnissen unserer Abschlussprüfung, wesentliche Falschdarstellun- gen enthalten oder mit dem Jahresabschluss oder unseren Auditkenntnissen unvereinbar sind. Auf der ausschließlichen Grundlage dieser Tätigkeit haben wir wesentliche Falschdar- stellungen in den sonstigen Angaben nicht festgestellt. Auf der ausschließlichen Grundlage unserer Tätigkeit hinsichtlich der sonstigen Angaben berichten wir, dass • wir keine wesentlichen Falschdarstellungen im Bericht des Verwaltungsrats festgestellt haben; • unserer Auffassung nach die Angaben im Bericht des Verwaltungsrats mit dem Jahresabschluss im Einklang stehen; und • der Bericht des Verwaltungsrats unserer Auffassung nach im Einklang mit dem Companies Act 2014 erstellt wurde. 20
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