Der Landwirt als Arbeitgeber 2015 - Arbeitsrecht: Was bei einem Arbeitsverhältnis zu beachten ist
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st.galler bauer 3 – 2015 sgbv Arbeitsrecht: Was bei einem Arbeitsverhältnis zu beachten ist Der Landwirt als Arbeitgeber 2015 Bei einem Arbeitsverhältnis lassen sich Probleme vermei- den, wenn sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer die wichtigsten Bestimmungen im Arbeitsrecht kennen und sich an die Regeln halten. Der St. Galler Bauernverband hat die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Die Lohnrichtlinien des Schweizer Bauernverbandes sind hilfreich, wenn es darum geht Arbeitende in der Landwirtschaft zu entlöhnen. Bild: zVg. – Funktion des Arbeitsnehmers sind die Änderungen dem Arbeitge- (beispielsweise Betriebsangestell- ber spätestens einen Monat, nach- Das Obligationenrecht schreibt vor, ter, landwirtschaftliche Hilfskraft) dem sie wirksam geworden sind, dass jeder Kanton einen Normal- – Lohn und allfällige Lohnzuschläge schriftlich mitzuteilen. arbeitsvertrag (NAV) für Arbeitneh- – Wöchentliche Arbeitszeit Schriftlich bedeutet nicht, dass merinnen und Arbeitnehmer in der Werden Vertragselemente, die mit- sämtliche Angaben in einem schrift- Landwirtschaft erlassen muss. Die teilungspflichtig sind, während des lichen Arbeitsvertrag erwähnt wer- St. Galler Regierung hat den aktuel- Arbeitsverhältnisses geändert, so den müssen. Die erforderlichen An- len NAV im Dezember 2003 in Kraft gaben können dem Arbeitnehmer gesetzt. Er kann beim St.Galler Bau- auch in mehreren Dokumenten ab- ernverband bezogen werden, 071 Arbeitskräftevermittlung gegeben werden. So muss bei- 394 60 10, info@bauern-sg.ch. Der St.Galler Bauernverband ver- spielsweise der vereinbarte Lohn mittelt keine ausländischen Prak- nicht zwingend im Vertrag festge- Elemente des Arbeitsvertrags tikanten und Arbeitskräfte. Land- halten sein. Es genügt, wenn dieser Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist wirte, die eine Person aus dem auf der ersten Lohnabrechnung nicht zwingend vorgeschrieben. Ausland anstellen möchten, wen- aufgeführt ist. Gemäss Art. 330 Abs. 1 OR muss je- den sich an eine der folgenden der Arbeitgeber spätestens einen Organisationen: Agrimpuls, Laur- Schriftiliche Lohnabrechnung Monat nach Beginn eines Arbeits- strasse 10, 5200 Brugg, Telefon: Der Arbeitgeber zahlt den Lohn verhältnisses, das auf unbestimmte 056 462 51 44, E-Mail: info@ spätestens am Monatsende aus Zeit oder für mehr als einen Monat agrimpuls.ch; www.agrimpuls.ch, und überreicht dem Arbeitnehmer eingegangen worden ist, den Ar- Andermatt Planung & Schulung eine schriftliche Lohnabrechnung. beitnehmer schriftlich über folgen- GmbH, Karolina Andermatt, Post- Auf dieser Abrechnung sind die de Punkte informieren: fach 227, 8722 Kaltbrunn, Telefon Abzüge und Zuschläge sowie die – Namen der Vertragsparteien 071 850 03 20, E-Mail ander- Behandlung allfälliger Überstun- – Datum des Beginns des Arbeits- matt@planung-schulung.ch denarbeit klar ersichtlich. Der verhältnisses St.Galler Bauernverband empfiehlt 21
sgbv st.galler bauer 3 – 2015 die Lohnrichtlinie des Schweizer Bauernverbandes (SBV), der Ar- beitsgemeinschaft der Berufsver- bände landwirtschaftlicher Ange- stellter (ABLA) und des schweizeri- schen Bäuerinnen- und Land- frauenverbands (SBLV) zu benut- zen. Die in der Richtlinie festgehal- tenen Löhne entsprechen dem orts- und branchenüblichen Lohn. Arbeitszeit/Freizeit/Ferien Im Kanton St.Gallen beträgt die tägliche Arbeitszeit in der Landwirt- schaft höchstens zehn Stunden. Al- lerdings können die Überstunden Der SGBV empfiehlt allen landwirtschaftlichen Arbeitgebern, den im Sinne einer Jahresarbeitszeitre- Anschluss an die Globalversicherung des kantonalen Branchenverban- gelung durch Freizeit von mindes- des zu kontaktieren. tens gleicher Dauer oder entspre- chender Lohnzahlung mit einem che. Wenigstens ein arbeitsfreier der vereinbarten Anstellungsdauer. Zuschlag von mindestens 25 Pro- Tag pro Monat muss auf einen Besteht der Wunsch, ein befristetes zent abgegolten werden. Sonntag fallen. Der Sonn- oder Fei- Arbeitsverhältnis zu kündigen, kann Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ertag wird als arbeitsfreier Halbtag dies nur erfolgen, wenn es aus- eineinhalb arbeitsfreie Tage je Wo- gerechnet, wenn die Arbeitszeit drücklich im Arbeitsvertrag festge- weniger als vier Stunden beträgt halten ist. Wird die Kündigungsfrist und diese ausschliesslich am Mor- nicht im Arbeitsvertrag eingetragen, Empfohlene Unterlagen gen oder am Abend anfällt. ist der Vertrag ohne das gegenseiti- Zur Erleichterung der Abrech- Der Ferienanspruch beträgt vier ge Einverständnis beider Vertrags- nung empfehlen wir Ihnen fol- Wochen pro Jahr. Arbeitnehmern parteien nicht kündbar und es muss gende Unterlagen. bis zum vollendeten 20. Altersjahr die festgehaltene Zeit eingehalten – Normalarbeitsvertrag des Kan- und ab dem 50. Altersjahr stehen werden. Bei befristeten Verträgen tons St.Gallen, 8 Franken. pro Jahr fünf Wochen Ferien zu. Für empfiehlt es sich deshalb, eine Pro- – Lohnabrechnungsblock, Angestellte mit einer kurzen Anstel- bezeit und eine Kündigungsklausel 12 Franken lungsdauer (z.B. Praktikanten) ist schriftlich zu regeln. – Arbeitsvertrag, kostenlos der Ferienanspruch entsprechend (www.bauern-sg.ch) der Anstellungsdauer pro rata zu b. Unbefristetes Arbeitsverhältnis – Lohnrichtlinien, kostenlos berechnen. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (www.bauern-sg.ch) Der Arbeitgeber hat während den kann von jeder Vertragspartei ge- Für Mitglieder des St.Galler Bau- Ferien und Freitagen den Lohn des kündigt werden: ernverbandes sind die oben ge- Arbeitnehmers mit der nicht bezo- – während der Probezeit (einen Mo- nannten Dokumente kostenlos. genen Verpflegung anzupassen nat) auf das Ende einer Arbeits- Alle weiteren Personen bezahlen (siehe Aufteilung Naturallohn, resp. woche unter Einhaltung einer den angegebenen Preis. Kost und Logis). Kündigungsfrist von drei Tagen. Bezug: St.Galler Bauernverband, – nach Ablauf der Probezeit bis zum Magdenauerstrasse 2, 9230 Fla- Ende des Arbeitsverhältnisses Abschluss des fünften Dienstjah- wil, Telefon 071 394 60 10, info@ a. Befristetes Arbeitsverhältnis res auf das Ende eines Monats un- bauern-sg.ch, www.bauern-sg.ch Ein befristetes Arbeitsverhältnis en- ter Einhaltung einer Kündigungs- det ohne Kündigungsschreiben nach frist von zwei Monaten. 22
st.galler bauer 3 – 2015 sgbv – ab dem vollendeten fünften berufsunfälle sowie für Berufs- gangen worden ist oder länger als Dienstjahr auf das Ende eines Mo- krankheiten zu versichern. Die Kos- drei Monate dauert und der Brutto- nats unter Einhaltung einer Kündi- ten für die Versicherung der Berufs- lohn mehr als Fr. 1762.50 pro Mo- gungsfrist von drei Monaten. unfälle und Berufskrankheiten trägt nat beträgt. Finden mehrere Ar- der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer beitseinsätze mit einer Unterbre- Ausländische Arbeitskräfte muss die Kosten für die Versiche- chung von drei Monaten oder In der Schweiz beantragen die rung für Nichtberufsunfälle und die weniger statt, werden die Monate meisten Arbeitgeber für ausländi- obligatorische Krankenpflegeversi- für die Berechnung der Anstellungs- sche Arbeitskräfte aus den EU-Staa- cherung übernehmen. dauer zusammengezählt. ten wie Polen oder Slowakei eine Der Arbeitgeber schliesst für den Ar- Bewilligung für maximal 364 Tage. beitnehmer eine Krankentaggeld- Beispiele: Für «EU 2»-Staatsangehörige (Bul- versicherung mit einer Leistungs- a. Die Anstellung dauert von April garien und Rumänien) gilt bis 1. dauer von 720 Tagen innert 900 bis Mai und von September bis Juni 2016 eine Übergangsfrist und aufeinanderfolgenden Tagen ab Oktober; es findet eine Unterbre- die Arbeitsstelle muss vorgängig (Taggeld von 80 Prozent des Lohns chung von drei Monaten statt; bewilligt werden (vorherige Stellen- ab dem 31. Krankheitstag), wenn d.h., alle vier Monate werden zu- suche beim RAV). das Arbeitsverhältnis für mehr als sammengezählt und sind BVG- Tritt der Arbeitnehmer ohne wichti- einen Monat eingegangen wird. pflichtig. gen Grund die Arbeitsstelle nicht an Die Vertragsparteien tragen die b. Die Anstellung dauert von März oder verlässt er sie fristlos, so hat Kosten je zur Hälfte. bis Mai und von Oktober bis De- der Arbeitgeber Anspruch auf eine zember; keine Anstellung dauert Entschädigung, die einem Viertel Vorsorge/Pensionskasse mehr als drei Monate und die eines Monatslohnes entspricht (Art. Zu versichern sind alle Arbeitneh- Unterbrechung dauert ebenfalls 337d OR). Der vorgeschriebene mer, deren Anstellungsverhältnis mehr als drei Monate; d.h., es be- Bruttolohn einer ausländischen Ar- für mehr als drei Monate einge- steht keine BVG-Pflicht. beitskraft beträgt 3200 Franken. Der Arbeitgeber versichert den An- gestellten aufgrund der gesetzli- Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) chen Verpflichtungen. Neben den Kinderzulage pro Kind üblichen Abzügen muss auch die – Bezugshöhe pro Monat: 200 Franken im Tal- bzw. 220 Franken im Quellensteuer vom Lohn abgezo- Berggebiet gen werden. – Bezugsdauer: bis Alter 16 bzw. Alter 20 bei Erwerbsunfähigkeit des Kindes Ausländische Praktikanten Ausländische Praktikanten, die auf Ausbildungszulage pro Kind einem Hof arbeiten möchten, müs- – Bezugshöhe pro Monat: 250 Franken im Tal- bzw. 270 Franken im sen über eine anerkannte Organi- Berggebiet sation vermittelt werden. Zudem – Bezugsdauer: ab Alter 17 bis zum Ausbildungsabschluss, max. bis müssen in der Schweiz alle land- Alter 25 wirtschaftlichen Praktikanten eine – Kein Anspruch auf Ausbildungszulage besteht, wenn das jährliche Ausbildung absolvieren. Der vorge- Einkommen des Kindes in Ausbildung höher als die maximale vol- schriebene Praktikantenlohn 2015 le Altersrente der AHV ist. wurde vom Bundesamt für Migrati- on noch nicht definitiv bestätigt. Haushaltungszulage (nur für familienfremde landw. Arbeitnehmer) – Bezugshöhe pro Monat: 100 Franken Versicherungen sind Pflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Weitere Informationen: http://www.svasg.ch/de/produkte/fam/leistungen/4_familienzulagen_ landwirtschaft.php Arbeitnehmer für Berufs- und Nicht- 23
sgbv st.galler bauer 3 – 2015 verbandes zu kontaktieren. Die Weiterbildungskurse massgeschneiderten Lösungen der Möchten Sie sich die wichtigsten Führungsgrundlagen aneignen und Globalversicherung garantieren, einige Tipps in der Gesprächsführung holen? Der SBV bietet zwei dass die familienfremden Angestell- Kurse zu diesen Themen an: ten nach den gesetzlichen Bestim- – Am 29. Januar 2015 zum Thema «Führungsgrundlagen». Füh- mungen versichert sind. Versiche- rungsstile, Kommunikation, Führen mit Zielvereinbarung, Mitar- rungsberatung St.Galler Bauernver- beitende gewinnen, erhalten, motivieren, fördern und verabschie- band, Telefon 071 394 60 17. den – Am 5. Februar 2015 zum Thema «Gesprächsführung». Mitarbeiter- Arbeitssicherheit beachten gespräche, Kritik-, Konflikt-, Jahresgespräche; Schwierigkeiten Seit 1. Januar 2000 müssen alle Be- überwinden, Konflikte klären; Einführung «Gewaltfreie Kommuni- triebe, welche familienfremde Ar- kation» beitnehmende (auch Praktikanten) Die Kurskosten betragen 300 Franken (für Paare 190 Franken pro Per- beschäftigen, die EKAS-Richtlinie son). In diesem Preis sind die Getränke, das Mittagessen und die 6508 erfüllen. Ziel der Richtlinie ist Kursunterlagen eingeschlossen. es, die Arbeitssicherheit zu verbes- sern und die Häufigkeit von Unfäl- Beide Kurse finden auf der Geschäftsstelle des St.Galler Bauernver- len auf den Betrieben zu senken. bandes an der Magdenauerstrasse 2 in Flawil statt. Damit die Vorschriften erfüllt wer- Anmeldungen und weitere Informationen: Agrimpuls, E-Mail: info@ den, wurde vom Schweizer Bauern- agrimpuls.ch, Tel. 056 462 51 44. verband, seinen Fachverbänden und der BUL das Präventionssystem agriTOP ausgearbeitet. Die Versicherungspflicht beginnt zulagen. Sie dienen der Entlastung Die Bauernverbände und Organisa- am 1. Januar des Jahres, indem der von selbständigen Landwirten, Älp- tionen, welche Arbeitskräfte vermit- Angestellte seinen 18. Geburtstag lern und landwirtschaftlichen Ange- teln, haben sich geeinigt, dass sie feiern kann. Die Prämie für die Pen- stellten. keine Praktikanten und Arbeitskräf- sionskasse ist abhängig von der te mehr auf Betriebe vermitteln, Lohnhöhe, dem Geschlecht und Globalversicherung SGBV welche das Präventionssystem agri- dem Alter und wird zwischen Ar- Die obligatorischen Versicherungen TOP nicht anwenden. Diese Ver- beitgeber und Arbeitnehmer je zur des Arbeitnehmers fordern vom pflichtung wird verlangt, weil die Hälfte aufgeteilt. Landwirt einen hohen administrati- Gefahr besteht, dass die Vermitt- ven Aufwand. Der St.Galler Bauern- lungsstellen mit Schadenersatzfor- Familien-/Ausbildungszulagen verband empfiehlt deshalb allen derungen verunfallter Arbeitneh- Die Familienzulagen in der Land- landwirtschaftlichen Arbeitgebern mer konfrontiert werden könnten. wirtschaft bestehen aus Kinder-, den Anschluss an die Globalversi- Weitere Infos zu agriTOP finden Sie Ausbildungs- und Haushaltungs- cherung des kantonalen Branchen- unter www.bul.ch.sgbv. Sozialversicherungsabzüge 2015 vom Bruttolohn Aufteilung des Naturallohns AHV, IV, EO 5.150 Prozent Leistung Fr./Tag Fr./Monat Arbeitslosenversicherung (ALV) 1.100 Prozent Unterkunft 11.50 345.00 Nichtberufsunfall 1.657 Prozent Morgenessen 3.50 105.00 Krankengeld 0.300 Prozent Mittagessen 10.00 300.00 Pensionskasse *) Abendessen 8.00 240.00 *) Der Beitrag für die Pensionskasse ist abhängig von Lohnhöhe, Geschlecht und Alter. Die Prämie kann mit Hilfe des Merkblattes «Arbeitnehmerbeiträge 2015» der Agrisano Pencas berechnet werden. Total 33.00 990.00 24
st.galler bauer 3 – 2015 sgbv Muster-Lohnabrechnung für eine ausländische Arbeitskraft 2015 Für Schweizer gilt dieselbe Aufstellung, aber ohne Abzüge für Quellensteuer und Krankenpflege Arbeitgeber: Arbeitnehmer: Beginn Arbeitsverhältnis: Art der Arbeit/Funktion: Lohn vom bis I Lohn Barlohn Fr. 2210.00 Kost und Logis (Naturallohn) Fr. 990.00 Bruttolohn: AHV-beitragspflichtig Fr. 3200.001) II. Abzüge (vom AHV-pflichtigen Lohn) 5,15 Prozent AHV,IV,EO Fr. 164.80 1,1 Prozent ALV Fr. 35.20 1,657 Prozent NBU Fr. 53.00 0,3 Prozent Krankengeld Fr. 9.60 Prämie Pensionskasse 2) Fr. 7.50 Total Abzüge Sozialversicherungen Fr. 270.10 abzüglich Naturallohn 3) Fr. 990.00 abzüglich Quellensteuer 6.20 % 4) Fr. 198.40 abzüglich Prämie Krankenpflege 5) Fr. 276.00 abzüglich Vorschuss Fr. 0.00 Total übrige Abzüge Fr. 1464.40 Nettolohn Fr. 1465.50 1. Vorgeschriebener minimaler Bruttolohn für eine ausländische Arbeitskraft. 2. Der Beitrag für die Pensionskasse ist abhängig von Lohnhöhe, Geschlecht und Alter. Die genaue Prämie kann mit dem Merkblatt «Arbeitnehmerbei- träge 2015 der Agrisano Pencas berechnet werden (Beispiel: Mann, 18 bis 24 Jahre). 3. Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf dem gesamten Bruttolohn berechnet. Deshalb kommt der Naturallohn erst jetzt in Abzug. Für nicht bezogene Verpflegung an Ferien- und Freitagen sind die Arbeitnehmenden gemäss der Tabelle «Aufteilung des Naturallohnes» zu entschädigen. 4. Der Steuerbetrag hängt von der Höhe des AHV-pflichtigen Bruttolohnes (plus evtl. Familienzulagen), dem Zivilstand und der Familienverhältnisse sowie der Konfession (Beispiel: ledig, ohne Kirchensteuer) ab und kann auf der Gemeinde erfragt werden. Die Lohnmeldungen können auch elek- tronisch vorgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.steuern.sg.ch. Praktikanten sind von der Quellensteuer befreit, sofern das Brutto-Jahreseinkommen den Betrag von Fr. 14 000.– nicht erreicht. Für die Befreiung ist beim kantonalen Steueramt ein entsprechendes Gesuch einzureichen. 5. Arbeitgeber, die ihre ausländischen Arbeitskräfte bei der Globalversicherung mit Krankenpflege versichern, können die Prämie bei der monatlichen Auszahlung direkt vom Lohn abziehen. Die Höhe der Prämie ist abhängig vom Alter und der Region, in welche die Wohngemeinde eingeteilt ist. (Beispiel 19 bis 25 Jahre, Franchise Fr. 300.–, Prämienregion 3). Die genaue Prämie ist auf der Police der Krankenkasse Agrisano ersichtlich. Damit die Prämie exakt pro Aufenthaltstag berechnet werden kann, muss auf dem Anmeldeformular der Krankenkasse Agrisano das genaue Ein- und Austrittsdatum angegeben werden (z.B. 6.3.2015 und 25.8.2015). Die Prämie für die Krankenversicherung ist monatlich zu bezahlen. Weitere Auskünfte erteilt der St.Galler Bauernverband Telefon 071 394 60 16 oder 071 394 60 17 25
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