Urlaub mit Haustieren - Ratgeber
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2 Urlaub mit dem Haustier Sind Sie reif für die Insel oder die Berge? Sie wollen ans Meer oder zum Wandern und dabei auf keinen Fall auf Ihr Haustier verzichten? Dann starten Sie rechtzeitig mit der Planung: Papiere müssen besorgt, Impfungen und Untersuchungen durch- geführt und die Reiseapotheke richtig bestückt werden. Zusätzlich sind je nach Zielland besondere Bestimmungen (z. B. Maulkorbpflicht) und gesundheitliche Ge- fahren (wie die Mittelmeerkrankheiten) zu beachten. Wie Sie sich optimal auf die Reise mit Ihrem Liebling vorbereiten, welche Fragen vorab zu klären und welche Regeln zu beachten sind, lesen Sie in dieser Broschüre.
Die wichtigsten Schritte für die Reisevorbereitung n d e n P u n kte ab und ie die folge nt entgege n. Arbeiten S ub e n t s p a n Ihrem Urla sehen Sie gungen isebedin u n d w e lche Einre and? geht es r im Ziell l Wohin r d a s T ie gelten fü und Regeln 3 en u m d ie notwendig echtzeit ig gnis, ü mm e r n Sie sich r e , G e s u n dheitszeu l K epapier .). n (Einreis police etc Unterlage ersic h e r u n g s ierpass, V EU-Heimt tzen t e m ö c h ten Sie nu rtvarian onder- e Transpo elche Bes l Welch eu g ) u n d w hn, Flugz (Auto, Ba hten? s in d d a b ei zu beac heiten it dem r la u b s planung m re U ngen e s p r e c h en Sie Ih e n u n d U ntersuchu l B fung dig? elche Imp nd notwen Tierarzt: W iel s in n vo ll u as Reisez werden? sind für d a u f gefrischt mpfu n g e n hmen? Müssen I s o ll t e n Sie mitne e edikament Welche M will- f t , in der Tiere te rk u n er an. u c h e n S ie eine Un S ie I h r e n Vierbein l S elden ind, und m kommen s trand h , o b H unde am S sic l Infor mieren Sie n sind. zugelasse
Reisen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten Total spontan mit dem Hund ins Nachbarland an die Küste? Ganz so einfach ist es leider nicht immer. Inner- halb der EU gibt es seit dem Schengener Abkommen zwar keine Grenzkontrollen mehr, trotzdem müssen Sie die Bestimmungen des jeweiligen Landes beachten – selbst wenn Sie das Land nur durchqueren. Die Regeln dienen in erster Linie dem Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut. Allgemeine europäische Einreisestandards für Hunde, Katzen und Frettchen: l Mikrochip bzw. Tätowierung: Für Heimtiere, die nach dem 3. Juli 2011 geboren sind, gilt bei Reisen ins EU-Ausland die Chippflicht. Dabei wird ein Transponder (12 x 2 mm) ins Gewebe in die linke Nackenseite injiziert. Bei vor diesem Stichtag gekennzeichneten Tieren wird eine gut 4 lesbare Tätowierung weiterhin akzeptiert. l Heimtierausweis: Seit dem 3. Juli 2004 besteht bei Reisen innerhalb der EU eine Ausweispflicht für Tiere (s. S. 5). l Tollwut-Schutzimpfung: Die Tollwutimpfung darf bei Grenzübertritt nicht länger als zwölf Monate zurückliegen, muss jedoch mindestens 21 Tage vor Reiseantritt durchgeführt worden sein. l Bei Tieren im Alter unter drei Monaten: Aus EU-Mitgliedsstaaten dürfen diese Tiere nach Deutschland einreisen, wenn sie von einem Mutter- tier begleitet werden. Alternativ ist eine Erklärung des Tierarztes mitzuführen, die besagt, dass das Tier bislang nur am Geburtsort gehalten wurde und nicht mit wild lebenden Tieren in Kontakt gekommen ist. Das Tier muss zudem gechippt sein.
EU-Heimtierausweis: Reisepass für Ihr Haustier Europäische Union Bundesrepublik Deutschland HEIMTIER- AUSWEIS Zusammensetzung der individuellen Kennnummer: DE-02-12345678 Code des Mitgliedsstaates Chiffre des Fortlaufende Nummer (DE für Deutschland) Ausweisherstellers (z. B. 02) 5 Welches Haustier benötigt den Ausweis? Was passiert, wenn man ohne EU-Heimtierpass Hunde, Katzen und Frettchen. Für andere Haustiere reist? wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt Wer ohne den Pass an der Grenze kontrolliert der EU-Pass nicht. wird, muss mit Problemen rechnen. Welche Kon- sequenzen folgen (Zurückschicken, Quarantäne, Wer stellt ihn aus? Gebühr), entscheidet das Reiseland. Dafür berechtigte Tierärzte. Die Regelungen zum Heimtierpass gelten für den Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren. Alle nötigen Grunduntersuchungen müssen vorge- nommen werden und alle Impfungen vorhanden sein. Hinweis: Wer einen EU-Heimtierausweis besitzt, benötigt den gelben „nationalen Impfpass“ nicht Weitere Infos mehr. www.auswaertiges-amt.de Welche Daten beinhaltet der Ausweis? l Tierhalter mit Adresse www.tierschutzbund.de l Optional ein Foto des Tieres l Name, Art, Geschlecht, Geburtsdatum, Farbe des Tieres l Mikrochipnummer und wo der Chip zu finden ist, Datum der Implantation (bis 2011 reicht Tätowiernummer mit Datum) l Alle Impfungen mit Datum, Gültigkeit und Stempel/Unterschrift des Tierarztes.
Kennzeichnen und Registrieren des Haustiers Egal ob in der Ferne oder zu Hause – eine Kennzeichnung und Registrierung des Tieres sorgt dafür, dass Sie Ihren Liebling im Fall der Fälle schneller wiederfinden. Kennzeichnung Das Tier wird eindeutig mit einer nur einmal vergebenen Nummer oder Zahlenkombination versehen. Entwe- der wird das Tier unter Narkose ins Ohr oder in den Schenkel tätowiert oder es wird gechippt. Bei Letzterem wird mit einer Spritze ein Transponder ins Gewebe der linken Nackenseite injiziert. Mit einem Lesegerät kann die 15-stellige Nummer des Chips ausgelesen werden. Die Kennzeichnung erfolgt beim Tierarzt und ist meist kostenpflichtig. Drei bekannte Datenbanken für die Haustierregistrierung: l Haustierzentralregister von Tasso e. V. www.tasso.net (kostenfreie Registrierung und Rückvermittlung) l Deutsches Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes e. V. www.registrier-dein-tier.de 6 (kostenfreie Registrierung und Rückvermittlung) l Datenbank der Internationalen Zentralen Tierregistrierung IFTA www.tierregistrierung.de (kostenpflichtig)
Einfuhr von ausländischen Tieren: Kleine Katzenbabys im Hotel oder der abgemagerte Hund auf der Straße – vielleicht haben Sie auch schon mal über die spontane Mitnahme eines Vierbeiners aus dem Urlaub nachgedacht. Unser Tipp: Hilfe zur Selbsthilfe Frei lebende Tiere können an Krankheiten leiden und sind zudem nicht daran gewöhnt, im Haushalt zu leben. Zudem sind zahlreiche Weiterführende Informationen: Bestimmungen zu beachten, die u. U. viel Geduld erfordern (s. u.). l Bundesministerium für Wenn Sie nachhaltig helfen möchten, lassen Sie die Tiere besser Ernährung und Landwirtschaft im Urlaubsland und unterstützen stattdessen seriöse Tierschutz- organisationen und -vereine vor Ort. l Veterinärrechtliche Grenzkon- trollstellen in Deutschland Einfuhrbestimmungen: l Innerhalb der EU: Das Tier muss tätowiert oder gechippt sein. Im l Für den Wohnsitz zuständige EU-Heimtierausweis muss eine Tollwutimpfung eingetragen sein, Veterinärbehörde die bei der Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegt (s. S. 4). l Zuständige Zolldienststelle l Bei der Einfuhr eines Tieres aus Nicht-EU-Ländern mit einer bedenklichen oder unklaren Tollwutsituation (nicht gelistete Drittländer) wie z. B. Ägypten oder Tunesien wird es schwieriger und v. a. langwieriger. Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen muss eine Titerbestimmung den Impferfolg bestätigen. Diese Bestimmung ist frühestens 30 Tage nach der Impfung möglich. Danach ist eine Wartezeit von 3 Monaten vor einer Einreise ein- 7 zuhalten. Die Tiere müssen also mindestens 7 Monate alt sein.
Reiseapotheke Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt darüber, welche Krankheiten im Reisezielland vorkommen und womit Sie Ihre Reiseapotheke ausstatten sollten. Unsere Checkliste hilft bei der Zusammenstellung der allgemeingültigen Inhalte: Einweghandschuhe Zeckenzange oder Spezialhalsband oder Fieberthermometer Pinzette Mittel zum Vorbeugen gegen Zecken, Flöhe und Sandmücken Decke Verbandszeug Verbandsschere/ Taschenlampe (Mull- oder Fixierbinden, stumpfe Schere Mulltupfer, Fixierpflaster) 8 Wattestäbchen Desinfektionsmittel Mittel gegen Durchfall Augen- und Ohrentropfen Flohschutz Wund- und Heilsalbe Reisetabletten Rescue-Tropfen („Notfall- (Dosierung entscheidet tropfen“, Kombinations- Tierarzt) mittel aus Bachblüten)
Koffer packen – was muss rein? Auf Platz eins der vierbeinigen Reisebegleiter steht eindeutig der Hund. Was Sie für ihn mitnehmen sollten, entnehmen Sie unserer Reise-Checkliste: Leine Geschirr Halsband Mobiler Wassernapf und Wasser Transportkorb Maulkorb Hundemarke mit Lieblingsdecke/ Heimatadresse und Reisebett intern. Handynummer 9 Spielzeug Kauknochen Papier/Tuch Kotbeutel Futter, Leckerchen, Versicherungsnachweis Dosenöffner EU-Heimtier-Ausweis Kauartikel Hundehalterhaftpflicht
Sicher und entspannt ans Ziel Reise mit dem Auto Vor der Fahrt: l Gewöhnen Sie Ihr Tier rechtzeitig an die Transportbox: zunächst zu Hause und dann auf kurzen Fahrten. l Lassen Sie sich vom Tierarzt zur Reiseapotheke beraten und besorgen Sie Medikamente gegen Reiseübelkeit. l Füttern Sie Ihr Tier bei kürzeren Fahrten erst am Ankunftsort, bei längeren Fahrten geben Sie besser nur kleinere Mahlzeiten. Wasser sollte immer zur Verfügung stehen! Während der Fahrt: l Sichern Sie Ihr Tier am besten mit einer Transportbox. Alternativ können Sie einen Hund auch mit einem speziellen Brustgeschirr und Sicherheitsgurt auf der Rückbank anschnallen. l Legen Sie längere Autofahrten in kühle Morgen- und Abendstunden und bringen Sie einen Sonnenschutz an. l Machen Sie regelmäßig Pausen für Bewegung und Wasser. l Erkennen Sie die Anzeichen von Überhitzung: Abgeschlagenheit, Unruhe, Taumeln, Hecheln etc. Akute Lebensgefahr besteht bei Krämpfen, Atemnot oder Bewusstlosigkeit. Bedecken Sie das Tier dann mit feuchtkalten Tüchern und suchen Sie sofort einen Tierarzt auf. l Lassen Sie Ihr Tier im Sommer nie im geparkten Auto zurück. l Bei großen Höhenunterschieden hilft ein Kauknochen, um den Ohrendruck abzubauen. 10 Reise mit der Bahn Vor der Fahrt: l Wählen Sie lieber das Einzel- statt des Großraumabteils für Ihre Reservierung, planen Sie Pausen ein (längere Umsteigezeiten). l Kleine Haustiere (bis zur Größe einer Katze), die ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen untergebracht sind, können kostenfrei mitgenommen werden. Hinweise der Deutschen Bahn für die Mitnahme von Hunden: l Für größere Hunde bzw. Hunde, die nicht in einer Box mitgeführt werden, ist der halbe Fahrpreis zu zahlen; sie müssen angeleint sein und einen geeigneten Maulkorb tragen. l Blindenführhunde und Begleithunde eines schwerbehinderten Menschen sind vom Maulkorbzwang ausgenommen. l Bei den Länder-Tickets und dem Schönes-Wochenende-Ticket sind entgeltpflichtige Hunde als Person/ Erwachsener zu berücksichtigen. l Für Hunde können keine Sitzplatz-Reservierungen getätigt und keine Online-Tickets zum Selbstausdruck gebucht werden. Die Online-Buchung von Fahrkarten für Hunde ist hingegen per Postversand möglich, wenn Sie angeben, dass ein Kind von 6 bis 14 Jahren ohne Begleitung verreist. l Für City Night Line und DB Autozug gelten jeweils besondere Bedingungen. Die Mitnahme von Haustieren ist nur bei Buchung eines Abteils zur alleinigen Nutzung zugelassen. Pro Tier wird ein Preis von 30 Euro erhoben. l Bei internationalen Reisen zahlen Sie für Hunde grundsätzlich den Kinderfahrpreis 2. Klasse. Quelle: www.bahn.de
Reise mit dem Flugzeug Vor der Flugreise: l Informieren Sie sich frühzeitig vor der Reise über Bestimmungen und Kosten der Tierbeförderung bei der Airline und über die Einreisebedingungen des Ziellandes. Blinden-, Begleit- und Assistenzhunde werden nach Anmeldung kostenfrei befördert. l Präferieren Sie Direktflüge. Reisen Sie im Sommer lieber früh oder spät und wählen Sie für Wintermonate die mittleren Tageszeiten. l Der Transport im Passagierraum ist nur für kleinere Hunde und Katzen in einer Box (Gewicht inkl. Trans- portbox bis ca. 5–8 kg) gestattet. Das Transportbehältnis muss geschlossen, wasserdicht sowie mit Lüftungsschlitzen versehen sein. Es darf die üblichen Handgepäckmaße nicht übersteigen. l Größere/schwerere Tiere werden in speziellen Flug-/Transportboxen im Gepäck- bzw. Frachtraum befördert. l Erkundigen Sie sich beim Tierarzt, wie das Tier generell auf die Reise vorbereitet werden kann. Transportbox: l Je nach Fluggesellschaft wird die Box gestellt oder muss vorab selbst erworben werden (Größenbeschrän- kungen beachten). Die Transportboxen müssen dem Tier genug Platz zum Stehen, Liegen und Sich- Bewegen bieten. Zudem müssen sie über von außen befüllbare Wasser- und Futterbehälter verfügen. Geben Sie Ihrem Tier ausreichend Zeit, sich an die Box zu gewöhnen. l Bringen Sie an der Box eine Kopie der Reisedokumente, des Impfpasses Ihren Namen sowie die Adresse 11 und Telefonnummer im Heimat- und Zielort an. l Befestigen Sie am Boden der Box mit doppelseitigem Klebeband eine saugstarke Unterlage. l Geben Sie Ihrem Haustier sein Lieblingsspielzeug mit in die Box. Der Flug: l Füttern Sie Ihr Tier vor Abreise nur mit leichter Nahrung. l Bei langen Reisen geben Sie Trockenfutter hinzu, dies kann ggf. vom Personal verabreicht werden. Eiswürfel im Wasserspender lösen sich nach und nach und verhindern das Überlaufen. l Informieren Sie sich vorab, wo genau die Ausgabestelle am Ankunftsflughafen ist. Nehmen Sie sicherheits- halber Kopien von allen Unterlagen mit – zusätzlich zwei Farbfotos: eins vom Tier und eins vom Tier mit Halter. Reise mit dem Schiff l Testen Sie auf heimischen Gewässern, ob Ihr Hund seefest ist. l Informieren Sie sich vorab über die Bestimmungen der Schifffahrtsgesellschaft und des Landes. l Ausflugsschiffe: Mitnahme von Hunden meist gestattet, wenn sie angeleint sind und einen Maulkorb tragen. l Auf Kreuzfahrtschiffen ist die Mitnahme von Heimtieren in der Regel verboten.
Tipps für die Zeit am Urlaubsort: Unnötigen Kontakt des Tieres mit einheimischen und herrenlosen Artgenossen verhindern. Aktivitäten in der Mittagshitze einschränken. Kein Salzwasser trinken lassen. Ausreichend Süßwasser zum Strand mitnehmen. Schattenplätze wählen. Hunde nach dem Strandspaziergang abduschen oder kämmen. Ihr RheinLand Ansprechpartner: VF 0274 12/2014 RheinLand Versicherungs AG RheinLandplatz, 41460 Neuss www.rheinland-versicherungen.de
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