Urlaub mit Haustieren - Ratgeber

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Urlaub mit Haustieren - Ratgeber
Ratgeber

           Urlaub mit
           Haustieren
Urlaub mit Haustieren - Ratgeber
2

    Urlaub mit dem Haustier
    Sind Sie reif für die Insel oder die Berge? Sie wollen ans Meer oder zum Wandern
    und dabei auf keinen Fall auf Ihr Haustier verzichten? Dann starten Sie rechtzeitig
    mit der Planung: Papiere müssen besorgt, Impfungen und Untersuchungen durch-
    geführt und die Reiseapotheke richtig bestückt werden. Zusätzlich sind je nach
    Zielland besondere Bestimmungen (z. B. Maulkorbpflicht) und gesundheitliche Ge-
    fahren (wie die Mittelmeerkrankheiten) zu beachten. Wie Sie sich optimal auf die
    Reise mit Ihrem Liebling vorbereiten, welche Fragen vorab zu klären und welche
    Regeln zu beachten sind, lesen Sie in dieser Broschüre.
Urlaub mit Haustieren - Ratgeber
Die wichtigsten Schritte
für die Reisevorbereitung

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       und Regeln
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Urlaub mit Haustieren - Ratgeber
Reisen innerhalb der
    EU-Mitgliedsstaaten
    Total spontan mit dem Hund ins Nachbarland an die Küste? Ganz so einfach ist es leider nicht immer. Inner-
    halb der EU gibt es seit dem Schengener Abkommen zwar keine Grenzkontrollen mehr, trotzdem müssen Sie
    die Bestimmungen des jeweiligen Landes beachten – selbst wenn Sie das Land nur durchqueren. Die Regeln
    dienen in erster Linie dem Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.

    Allgemeine europäische Einreisestandards
    für Hunde, Katzen und Frettchen:

    l Mikrochip bzw. Tätowierung:
      Für Heimtiere, die nach dem 3. Juli 2011 geboren
      sind, gilt bei Reisen ins EU-Ausland die Chippflicht.
      Dabei wird ein Transponder (12 x 2 mm) ins Gewebe
      in die linke Nackenseite injiziert. Bei vor diesem
      Stichtag gekennzeichneten Tieren wird eine gut
4     lesbare Tätowierung weiterhin akzeptiert.

    l Heimtierausweis:
      Seit dem 3. Juli 2004 besteht bei Reisen innerhalb
      der EU eine Ausweispflicht für Tiere (s. S. 5).

    l Tollwut-Schutzimpfung:
      Die Tollwutimpfung darf bei Grenzübertritt nicht
      länger als zwölf Monate zurückliegen, muss jedoch
      mindestens 21 Tage vor Reiseantritt durchgeführt
      worden sein.

    l Bei Tieren im Alter unter drei Monaten:
      Aus EU-Mitgliedsstaaten dürfen diese Tiere nach
      Deutschland einreisen, wenn sie von einem Mutter-
      tier begleitet werden. Alternativ ist eine Erklärung
      des Tierarztes mitzuführen, die besagt, dass das Tier
      bislang nur am Geburtsort gehalten wurde und nicht
      mit wild lebenden Tieren in Kontakt gekommen ist.
      Das Tier muss zudem gechippt sein.
Urlaub mit Haustieren - Ratgeber
EU-Heimtierausweis:
Reisepass für Ihr Haustier

                                                   Europäische Union
                                               Bundesrepublik Deutschland

                                                    HEIMTIER-
                                                    AUSWEIS
     Zusammensetzung der
     individuellen Kennnummer:                         DE-02-12345678

              Code des Mitgliedsstaates          Chiffre des                 Fortlaufende Nummer
                (DE für Deutschland)      Ausweisherstellers (z. B. 02)

                                                                                                                5

Welches Haustier benötigt den Ausweis?                         Was passiert, wenn man ohne EU-Heimtierpass
Hunde, Katzen und Frettchen. Für andere Haustiere              reist?
wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt                 Wer ohne den Pass an der Grenze kontrolliert
der EU-Pass nicht.                                             wird, muss mit Problemen rechnen. Welche Kon-
                                                               sequenzen folgen (Zurückschicken, Quarantäne,
Wer stellt ihn aus?                                            Gebühr), entscheidet das Reiseland.
Dafür berechtigte Tierärzte.
                                                               Die Regelungen zum Heimtierpass gelten für den
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?                        privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren.
Alle nötigen Grunduntersuchungen müssen vorge-
nommen werden und alle Impfungen vorhanden
sein.
Hinweis: Wer einen EU-Heimtierausweis besitzt,
benötigt den gelben „nationalen Impfpass“ nicht                              Weitere Infos
mehr.
                                                                             www.auswaertiges-amt.de
Welche Daten beinhaltet der Ausweis?
l Tierhalter mit Adresse                                                     www.tierschutzbund.de

l Optional ein Foto des Tieres

l Name, Art, Geschlecht, Geburtsdatum,
  Farbe des Tieres

l Mikrochipnummer und wo der Chip zu finden
  ist, Datum der Implantation (bis 2011
  reicht Tätowiernummer mit Datum)

l Alle Impfungen mit Datum, Gültigkeit und
  Stempel/Unterschrift des Tierarztes.
Kennzeichnen und Registrieren
    des Haustiers
    Egal ob in der Ferne oder zu Hause – eine Kennzeichnung und Registrierung des Tieres sorgt dafür, dass Sie
    Ihren Liebling im Fall der Fälle schneller wiederfinden.

    Kennzeichnung
    Das Tier wird eindeutig mit einer nur einmal vergebenen Nummer oder Zahlenkombination versehen. Entwe-
    der wird das Tier unter Narkose ins Ohr oder in den Schenkel tätowiert oder es wird gechippt. Bei Letzterem
    wird mit einer Spritze ein Transponder ins Gewebe der linken Nackenseite injiziert. Mit einem Lesegerät kann
    die 15-stellige Nummer des Chips ausgelesen werden. Die Kennzeichnung erfolgt beim Tierarzt und ist meist
    kostenpflichtig.

     Drei bekannte Datenbanken für die Haustierregistrierung:

               l Haustierzentralregister von Tasso e. V. www.tasso.net
         		(kostenfreie Registrierung und Rückvermittlung)

               l Deutsches Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes e. V. www.registrier-dein-tier.de
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               l Datenbank der Internationalen Zentralen Tierregistrierung IFTA www.tierregistrierung.de
                 (kostenpflichtig)
Einfuhr von ausländischen Tieren:
Kleine Katzenbabys im Hotel oder der abgemagerte Hund auf der
Straße – vielleicht haben Sie auch schon mal über die spontane
Mitnahme eines Vierbeiners aus dem Urlaub nachgedacht.

Unser Tipp: Hilfe zur Selbsthilfe
Frei lebende Tiere können an Krankheiten leiden und sind zudem
nicht daran gewöhnt, im Haushalt zu leben. Zudem sind zahlreiche       Weiterführende Informationen:
Bestimmungen zu beachten, die u. U. viel Geduld erfordern (s. u.).
                                                                       l Bundesministerium für
Wenn Sie nachhaltig helfen möchten, lassen Sie die Tiere besser
                                                                         Ernährung und Landwirtschaft
im Urlaubsland und unterstützen stattdessen seriöse Tierschutz-
organisationen und -vereine vor Ort.                                   l Veterinärrechtliche Grenzkon-
                                                                         trollstellen in Deutschland
Einfuhrbestimmungen:
l Innerhalb der EU: Das Tier muss tätowiert oder gechippt sein. Im     l Für den Wohnsitz zuständige
   EU-Heimtierausweis muss eine Tollwutimpfung eingetragen sein,         Veterinärbehörde
   die bei der Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegt (s. S. 4).
                                                                       l Zuständige Zolldienststelle
l Bei der Einfuhr eines Tieres aus Nicht-EU-Ländern mit einer
  bedenklichen oder unklaren Tollwutsituation (nicht gelistete
  Drittländer) wie z. B. Ägypten oder Tunesien wird es schwieriger
  und v. a. langwieriger. Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen
  muss eine Titerbestimmung den Impferfolg bestätigen. Diese
  Bestimmung ist frühestens 30 Tage nach der Impfung möglich.
  Danach ist eine Wartezeit von 3 Monaten vor einer Einreise ein-                                         7
  zuhalten. Die Tiere müssen also mindestens 7 Monate alt sein.
Reiseapotheke
    Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt darüber, welche Krankheiten im Reisezielland vorkommen und womit Sie
    Ihre Reiseapotheke ausstatten sollten.
    Unsere Checkliste hilft bei der Zusammenstellung der allgemeingültigen Inhalte:

     Einweghandschuhe           Zeckenzange oder            Spezialhalsband oder     Fieberthermometer
                                Pinzette                    Mittel zum Vorbeugen
                                                            gegen Zecken, Flöhe
                                                            und Sandmücken

     Decke                      Verbandszeug                Verbandsschere/          Taschenlampe
                                (Mull- oder Fixierbinden,   stumpfe Schere
                                Mulltupfer,
                                Fixierpflaster)
8

     Wattestäbchen              Desinfektionsmittel         Mittel gegen Durchfall   Augen- und
                                                                                     Ohrentropfen

     Flohschutz                 Wund- und Heilsalbe         Reisetabletten           Rescue-Tropfen („Notfall-
                                                            (Dosierung entscheidet   tropfen“, Kombinations-
                                                            Tierarzt)                mittel aus Bachblüten)
Koffer packen – was muss rein?
Auf Platz eins der vierbeinigen Reisebegleiter steht eindeutig der Hund.
Was Sie für ihn mitnehmen sollten, entnehmen Sie unserer Reise-Checkliste:

 Leine                     Geschirr                   Halsband               Mobiler Wassernapf
                                                                             und Wasser

 Transportkorb             Maulkorb                   Hundemarke mit         Lieblingsdecke/
                                                      Heimatadresse und      Reisebett
                                                      intern. Handynummer

                                                                                                   9

 Spielzeug                 Kauknochen                 Papier/Tuch            Kotbeutel

 Futter, Leckerchen,       Versicherungsnachweis      Dosenöffner            EU-Heimtier-Ausweis
 Kauartikel                Hundehalterhaftpflicht
Sicher und entspannt ans Ziel
     Reise mit dem Auto
     Vor der Fahrt:

     l Gewöhnen Sie Ihr Tier rechtzeitig an die Transportbox: zunächst zu Hause und dann auf kurzen Fahrten.

     l Lassen Sie sich vom Tierarzt zur Reiseapotheke beraten und besorgen Sie Medikamente gegen Reiseübelkeit.

     l Füttern Sie Ihr Tier bei kürzeren Fahrten erst am Ankunftsort, bei längeren Fahrten geben Sie besser nur
       kleinere Mahlzeiten. Wasser sollte immer zur Verfügung stehen!

     Während der Fahrt:

     l Sichern Sie Ihr Tier am besten mit einer Transportbox. Alternativ können Sie einen Hund auch mit einem
       speziellen Brustgeschirr und Sicherheitsgurt auf der Rückbank anschnallen.

     l Legen Sie längere Autofahrten in kühle Morgen- und Abendstunden und bringen Sie einen Sonnenschutz an.

     l Machen Sie regelmäßig Pausen für Bewegung und Wasser.

     l Erkennen Sie die Anzeichen von Überhitzung: Abgeschlagenheit, Unruhe, Taumeln, Hecheln etc. Akute
       Lebensgefahr besteht bei Krämpfen, Atemnot oder Bewusstlosigkeit. Bedecken Sie das Tier dann mit
       feuchtkalten Tüchern und suchen Sie sofort einen Tierarzt auf.

     l Lassen Sie Ihr Tier im Sommer nie im geparkten Auto zurück.

     l Bei großen Höhenunterschieden hilft ein Kauknochen, um den Ohrendruck abzubauen.
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     Reise mit der Bahn
     Vor der Fahrt:

     l Wählen Sie lieber das Einzel- statt des Großraumabteils für Ihre Reservierung, planen Sie Pausen ein
       (längere Umsteigezeiten).

     l Kleine Haustiere (bis zur Größe einer Katze), die ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen
       untergebracht sind, können kostenfrei mitgenommen werden.

     Hinweise der Deutschen Bahn für die Mitnahme von Hunden:

     l Für größere Hunde bzw. Hunde, die nicht in einer Box mitgeführt werden, ist der halbe Fahrpreis zu
       zahlen; sie müssen angeleint sein und einen geeigneten Maulkorb tragen.

     l Blindenführhunde und Begleithunde eines schwerbehinderten Menschen sind vom Maulkorbzwang
       ausgenommen.

     l Bei den Länder-Tickets und dem Schönes-Wochenende-Ticket sind entgeltpflichtige Hunde als Person/
       Erwachsener zu berücksichtigen.

     l Für Hunde können keine Sitzplatz-Reservierungen getätigt und keine Online-Tickets zum Selbstausdruck
       gebucht werden. Die Online-Buchung von Fahrkarten für Hunde ist hingegen per Postversand möglich,
       wenn Sie angeben, dass ein Kind von 6 bis 14 Jahren ohne Begleitung verreist.

     l Für City Night Line und DB Autozug gelten jeweils besondere Bedingungen. Die Mitnahme von Haustieren
       ist nur bei Buchung eines Abteils zur alleinigen Nutzung zugelassen. Pro Tier wird ein Preis von 30 Euro
       erhoben.

     l Bei internationalen Reisen zahlen Sie für Hunde grundsätzlich den Kinderfahrpreis 2. Klasse.
                                                                                                Quelle: www.bahn.de
Reise mit dem Flugzeug
Vor der Flugreise:

l Informieren Sie sich frühzeitig vor der Reise über Bestimmungen und Kosten der Tierbeförderung bei der
  Airline und über die Einreisebedingungen des Ziellandes. Blinden-, Begleit- und Assistenzhunde werden
  nach Anmeldung kostenfrei befördert.

l Präferieren Sie Direktflüge. Reisen Sie im Sommer lieber früh oder spät und wählen Sie für Wintermonate
  die mittleren Tageszeiten.

l Der Transport im Passagierraum ist nur für kleinere Hunde und Katzen in einer Box (Gewicht inkl. Trans-
  portbox bis ca. 5–8 kg) gestattet. Das Transportbehältnis muss geschlossen, wasserdicht sowie mit
  Lüftungsschlitzen versehen sein. Es darf die üblichen Handgepäckmaße nicht übersteigen.

l Größere/schwerere Tiere werden in speziellen Flug-/Transportboxen im Gepäck- bzw. Frachtraum befördert.

l Erkundigen Sie sich beim Tierarzt, wie das Tier generell auf die Reise vorbereitet werden kann.

Transportbox:

l Je nach Fluggesellschaft wird die Box gestellt oder muss vorab selbst erworben werden (Größenbeschrän-
  kungen beachten). Die Transportboxen müssen dem Tier genug Platz zum Stehen, Liegen und Sich-
  Bewegen bieten. Zudem müssen sie über von außen befüllbare Wasser- und Futterbehälter verfügen.
  Geben Sie Ihrem Tier ausreichend Zeit, sich an die Box zu gewöhnen.

l Bringen Sie an der Box eine Kopie der Reisedokumente, des Impfpasses Ihren Namen sowie die Adresse                11
  und Telefonnummer im Heimat- und Zielort an.

l Befestigen Sie am Boden der Box mit doppelseitigem Klebeband eine saugstarke Unterlage.

l Geben Sie Ihrem Haustier sein Lieblingsspielzeug mit in die Box.

Der Flug:

l Füttern Sie Ihr Tier vor Abreise nur mit leichter Nahrung.

l Bei langen Reisen geben Sie Trockenfutter hinzu, dies kann ggf. vom Personal verabreicht werden.
  Eiswürfel im Wasserspender lösen sich nach und nach und verhindern das Überlaufen.

l Informieren Sie sich vorab, wo genau die Ausgabestelle am Ankunftsflughafen ist. Nehmen Sie sicherheits-
  halber Kopien von allen Unterlagen mit – zusätzlich zwei Farbfotos: eins vom Tier und eins vom Tier mit Halter.

Reise mit dem Schiff
l Testen Sie auf heimischen Gewässern, ob Ihr Hund seefest ist.

l Informieren Sie sich vorab über die Bestimmungen der Schifffahrtsgesellschaft und des Landes.

l Ausflugsschiffe: Mitnahme von Hunden meist gestattet, wenn sie angeleint sind und einen Maulkorb tragen.

l Auf Kreuzfahrtschiffen ist die Mitnahme von Heimtieren in der Regel verboten.
Tipps für die Zeit am Urlaubsort:

   Unnötigen Kontakt des Tieres mit einheimischen und herrenlosen Artgenossen verhindern.

   Aktivitäten in der Mittagshitze einschränken.

   Kein Salzwasser trinken lassen. Ausreichend Süßwasser zum Strand mitnehmen.

   Schattenplätze wählen.

   Hunde nach dem Strandspaziergang abduschen oder kämmen.

Ihr RheinLand Ansprechpartner:
                                                                                            VF 0274 12/2014

RheinLand Versicherungs AG
RheinLandplatz, 41460 Neuss
www.rheinland-versicherungen.de
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