DER LWV HESSEN 2019 Organisation, Aufgaben und Finanzen - LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN

 
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DER LWV HESSEN 2019 Organisation, Aufgaben und Finanzen - LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
DER LWV HESSEN 2019

Organisation, Aufgaben und Finanzen

                                                        LK Marburg-
                                                         Biedenkopf

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
Ein Verband mit sozialer und kommunaler Verantwortung
für kranke und behinderte Menschen in Hessen
DER LWV HESSEN 2019 Organisation, Aufgaben und Finanzen - LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
02 IMPRESSUM

  Herausgeber
  Landeswohlfahrtsverband Hessen
  Ständeplatz 6 - 10
  34117 Kassel
  Tel. 0561 1004 - 0

  Text
  Stabsstelle Controlling

  Fotos
  www.fotolia.com
  www.shutterstock.com
  Rolf K. Wegst; Michael Bause; LWV-Pressestelle;
  Frühförderung Johannes-Vatter-Schule, Friedberg;
  Uwe Zucchi

  Gestaltung
  Simone Müller

  Druck
  Druckerei des LWV Hessen

  Stand
  April 2019

  Internet
  www.lwv-hessen.de
DER LWV HESSEN 2019 Organisation, Aufgaben und Finanzen - LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
03
DER LWV HESSEN 2019 Organisation, Aufgaben und Finanzen - LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
04

                   SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,

                   vor nunmehr fast einem Jahr habe ich die Leitung des LWV Hessen übernom-
                   men. Ich habe in diesem Jahr viele neue Erfahrungen sammeln, engagierte
                   Mitarbeiter/innen kennen lernen dürfen und einen Eindruck davon bekom-
                   men, wie vielfältig, abwechslungsreich und interessant die Aufgaben des
                   Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) sind.

                   Das Jahr 2019 ist - wie auch bei unseren Trägern - maßgeblich von den Vorar-
                   beiten zur Umsetzung des BTHG geprägt. Hier gilt es zum einen die durch die
                   geänderten Zuständigkeiten erforderlichen Rahmenbedingungen zur „Akten-
Foto: Uwe Zucchi

                   übergabe“ abzustimmen. Andererseits muss die Trennung von Fachleistung
                   und existenzsichernden Leistungen zum 01.01.2020 im Interesse der behin-
                   derten Menschen unbürokratisch und nachvollziehbar geregelt werden.
                   Darüber hinaus setzt der LWV Hessen regionenweise das neue Gesamtplan-
                   verfahren in Hessen um. Regionale Fachteams suchen die behinderten Men-
                   schen in ihrer Häuslichkeit oder in ihrem sozialen Umfeld auf. Gemeinsam
                   wird überlegt, in welchen Bereichen Unterstützung notwendig ist und in
                   welchem Umfang, in welcher Form und durch wen die Unterstützung erfolgen
                   soll.

                   Der LWV hat seine Tätigkeit schon bisher regional ausgerichtet. Mitarbeiter/
                   innen unserer Regionalmanagements sind für die behinderten Menschen der
                   verschiedenen Regionen zuständig. Sie sind regelmäßig mit den Mitarbeiter/
                   innen vom Kreissozialamt und Kreisgesundheitsamt und mit den Leistungsan-
                   bietern vor Ort im Gespräch. Die Zusammenarbeit funktioniert aus Sicht der
                   Beteiligten sehr gut. Mit der Etablierung des neuen Fachdienst-Teams im
                   Kreisgebiet wird die regionale Verankerung des LWV noch weiter verstärkt.
                   Eine enge Kooperation und Abstimmung aller Beteiligten ist für ein Gelingen
                   der vielfachen Änderungen, die durch den Gesetzgeber vorgegeben werden,
                   von zentraler Bedeutung.

                   Im Bereich des Integrationsamtes wollen wir versuchen gemeinsam mit dem
                   Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ergänzende innovative Pro-
                   jekte zu starten, um die Möglichkeiten behinderter Menschen auf dem ersten
                   Arbeitsmarkt weiter zu verbessern.
                   Im Bereich der Schulen ist es unser Ziel die Kinder und Jugendlichen bestmög-
                   lich zu fördern und ihnen ein maximal eigenständiges Leben zu ermöglichen.
                   Dafür legt Bildung und Förderung den Grundstein und wir sind bereit hier
                   auch neue Wege zu gehen.
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VORWORT 05

Die Zusammenarbeit mit unseren Kostenträgern, den Landkreisen/kreisfreien
Städten und auch den Leistungsanbietern vor Ort, ist mir ein wichtiges Anlie-
gen. Mit dieser jährlich aktualisierten Broschüre möchten wir Ihnen einen
Überblick verschaffen über die Organisationsstrukturen, die vielfältigen Auf-
gabenbereiche sowie die aktuelle Haushaltssituation des Verbandes. Insbeson-
dere soll dadurch deutlich gemacht werden, für welch wichtige Aufgaben die
von den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgebrachte Verbandsumlage
benötigt wird. In 2019 wird die Verbandsumlage um rd. 34,8 Mio. € auf dann
insgesamt 1.411,4 Mio. € ansteigen. Diese Entwicklung ist maßgeblich darauf
zurückzuführen, dass die Zahl der Bürgerinnen und Bürger aus den kommuna-
len Gebietskörperschaften in Hessen, die aufgrund ihrer Behinderung Leistun-
gen durch den LWV Hessen in Anspruch nehmen, weiter steigt.

Um diesen Menschen gerecht zu werden und ihre Teilhabemöglichkeiten noch
weiter zu verbessern, baue ich auf Ihre Unterstützung und ein verbindliches
und konstruktives Miteinander.

Susanne Selbert
Landesdirektorin
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06

          VORWORT                                                          04 - 05

     01   DER LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
          Die Aufgaben im Überblick
          Die Organe des LWV HESSEN
          Verwaltungsaufbau
                                                                                 08
                                                                                 08
                                                                                 09
                                                                                 10
          Personal                                                               11

     02   VITOS GMBH (HOLDING)
          Der Vitos Konzern in Zahlen
          Die Vitos Gesellschaften
                                                                                 12
                                                                                 13
                                                                                 14

     03   FINANZRAHMEN (HAUSHALT 2019)
          Aufwendungen und Erträge
          Entwicklung der Verbandsumlage zu Sozialhilfe seit 2013
          Finanzzuweisungen nach § 35 FAG
                                                                                 15
                                                                                 15
                                                                                 16
                                                                                 17

          DIE AUFGABEN …                                                         18

     04   TRÄGER DER ÜBERÖRTLICHEN SOZIALHILFE
          Unterstützung in den verschiedenen Lebensbereichen
          Aufwendungen der überörtlichen Sozialhilfe (Haushalt 2019)
          Zeitreihe Fallzahlen und Anzahl Leistungsberechtigte
                                                                                 18
                                                                                 18
                                                                                 19
                                                                                 20
          Gründe für die kontinuierliche Zunahme von Leistungsberechtigten
          in der Eingliederungshilfe                                              20
          Leistungsberechtigte nach Zielgruppen                                   21
          Altersstruktur                                                          22
          Ambulant vor Stationär                                           23   - 25
          Ambulante Wohnquote (nach Herkunft Leistungsberechtigter)               26
          Der LWV Hessen im bundesweiten Vergleich                                27
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INHALTSVERZEICHNIS      07

     LK MARBURG-BIEDENKOPF                                             28

05   REGIONALDATEN
     Prognose 2019 der voraussichtlichen Finanzaufwendungen
     - Überörtliche Sozialhilfe -
     Entwicklung der Leistungsberechtigten
                                                                       28

                                                                       29
                                                                       30
     Leistungsberechtigte aus dem Landkreis nach Gemeinden 2018        30
     Platzangebote                                                     31
     Einrichtungsträger                                                32

06   HAUPTFÜRSORGESTELLE (Kriegsopferfürsorge)                         33

07   INTEGRATIONSAMT - Behinderte Menschen im Beruf                34 - 36

08   SCHULEN
     Schulträger
     Träger von interdisziplinären Frühberatungsstellen
     Mediothek des LWV Hessen
                                                                   37 - 39
                                                                        37
                                                                        37
                                                                        37
     Finanzrahmen                                                       38
     Gesamtübersicht der Schülerzahlen                                  38
     Schülerzahlen aus dem Landkreis/der kreisfreien Stadt              39

09   AUSBLICK/HERAUSFORDERUNGEN                                    40 - 45
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08

01              DER LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN

DER LANDESWOHLFAHRTSVERBAND (LWV) …

      ist ein landesweiter Kommunalverband höherer Ordnung, getragen
       von den Landkreisen und kreisfreien Städten,

      hat seinen Hauptsitz in Kassel und zwei Regionalverwaltungen in
       Darmstadt und Wiesbaden,

      ist direkter Arbeitgeber von rd. 1.620 Mitarbeiterinnen und Mit-
       arbeitern in den Verwaltungen, Schulen, Stiftungsforsten

DIE AUFGABEN IM ÜBERBLICK …

TRÄGER DER ÜBERÖRTLICHEN SOZIALHILFE                     SCHULTRÄGER
Der LWV Hessen unterstützt behinderte und kranke         Der LWV ist Träger von 14 Förderschulen mit den
Menschen durch individuelle, bedarfsgerechte             Förderschwerpunkten Sehen und Hören, emotionale
Leistungen - beim Betreuten Wohnen sowie in voll-        und soziale sowie geistige Entwicklung und kranke
und teilstationären Einrichtungen.                       Schülerinnen und Schüler und insgesamt 7 interdiszi-
                                                         plinären Frühberatungsstellen mit den Schwerpunk-
HAUPTFÜRSORGESTELLE                                      ten Hören oder Sehen.
Der LWV betreut als überörtlicher Träger der Kriegs-
opferfürsorge die in Hessen lebenden Kriegs- und
Zivildienstbeschädigten sowie deren Familienmit-         VITOS GMBH
glieder und Hinterbliebene, Gewaltopfer und Impf-        Der LWV ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH . Die
geschädigte.                                             Vitos GmbH ist größter Krankenhausträger in Hessen
                                                         mit psychiatrischen Kliniken für Erwachsene sowie
INTEGRATIONSAMT                                          für Kinder und Jugendliche. Die Vitos GmbH betreibt
Der LWV ist Partner für schwerbehinderte Menschen        außerdem Kliniken für forensische (gerichtliche)
im Beruf und deren Arbeitgeber. Mit seinen Leistun-      Psychiatrie und weitere Spezialkliniken.
gen fördert das Integrationsamt die Teilhabe schwer-
behinderter Menschen am Arbeitsleben.
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09

DIE ORGANE DES LWV HESSEN

       21 Kreistage bzw. 5 Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte

                                                                              Landesdirektorin
                                                                              Susanne Selbert
                                        wählen

 Verbandsversammlung
 (VV)
                                                               wählt          Erster Beigeordneter
 - 75 Abgeordnete -
                                                                              Dr. Andreas Jürgens

                                        wählen

                       … in der konstituierenden Sitzung für die
                                                                               Beigeordneter
                          Dauer der jeweiligen Wahlperiode
                                                                               Dieter Schütz
                                    Präsidium:
                        Präsident und Vizepräsidenten/innen

 Ausschüsse der VV:                                  Verwaltungsausschuss (VA) bestehend aus:
  Hauptausschuss                                   3 hauptamtlichen Mitgliedern
  Haushalts- und Finanzausschuss                    Landesdirektor/in
  Personal- und Organisationsausschuss              Erste/r Beigeordnete/r)
  Satzungs- und Rechtsausschuss                     Beigeordnete/r
  Ausschuss für Bau, Schulen und Forsten           14 ehrenamtlichen Mitgliedern
  Revisionsausschuss
  Ausschuss für Soziales und Jugendhilfe
  Beteiligungsausschuss
  Wahlvorbereitungsausschuss
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10

VERWALTUNGSAUFBAU
DER LANDESWOHLFAHRTSVERBAND              11

PERSONAL

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen beschäftigte        Aufgrund seiner Vorbildfunktion bei der Beschäfti-
zum Stand 31.12.2018 1.155 Mitarbeiterinnen und        gung von schwerbehinderten Menschen hat sich der
Mitarbeiter (zuzüglich 69 Nachwuchskräfte) in den      Landeswohlfahrtsverband Hessen verpflichtet, die
Zentralverwaltungen und 394 Mitarbeiterinnen und       gesetzliche Beschäftigungspflicht nach dem Schwer-
Mitarbeiter in den Schulen.                            behindertengesetz von 5 % zu übertreffen und
Die Verteilung der Bediensteten (ohne Nachwuchs-       mindestens eine Quote von 6 % zu erfüllen. Die
kräfte) auf die Verwaltungsstandorte und die einzel-   tatsächliche Beschäftigungsquote liegt bereits seit
nen Schulen stellt sich wie folgt dar:                 Jahren über dieser Zielsetzung.

                                                       Die Entwicklung seit dem Jahr 2011 lässt sich aus
Zusätzlich wurden zum o. g. Stand 69 Nachwuchs-        folgender Graphik erkennen:
kräfte in verschiedenen Berufen in der Haupt- und
den beiden Regionalverwaltungen ausgebildet; da-
von 36 in Kassel, 15 in Darmstadt und 18 in Wies-
baden.
Besonders jungen schwerbehinderten Menschen
möchte der Landeswohlfahrtsverband die Möglich-
keit geben, nach dem Schulabschluss eine Ausbil-
dung anzutreten und im Anschluss die Übernahme
in ein Arbeitsverhältnis zu ermöglichen. Derzeit
befinden sich unter den 69 Nachwuchskräften
8 schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte be-
hinderte Menschen. Im Jahr 2019 werden voraus-
sichtlich eine schwerbehinderte und eine ihr gleich-
gestellte Nachwuchskraft ihre Ausbildung erfolg-
reich beenden und im Anschluss in ein Beschäfti-
gungs- bzw. Beamtenverhältnis übernommen.
12

02             VITOS GMBH (HOLDING)

Der LWV ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH, einer
strategischen Managementholding, von zwölf gemeinnüt-
zigen Unternehmen. Vitos gehört zu den großen Klinik-
betreibern in Deutschland. In Hessen ist das Unterneh-
men größter Anbieter für die ambulante, teil- und voll-
stationäre Behandlung und Betreuung psychisch kranker
Menschen und betreibt zwei Fachkliniken für Neurologie
und Orthopädie. Diagnostik und Behandlung von Erwach-
senen, Kindern und Jugendlichen in psychiatrischen,
psychosomatischen und forensisch-psychiatrischen Klini-
ken ist die Kernaufgabe. Die Jugend- und Behindertenhil-
feangebote erbringt die Gesellschaft Vitos Teilhabe.

 1. Januar 2008 Gründung                                  Kliniken für forensische Psychiatrie
                                                                (gesamter Maßregelvollzug Hessen)
 1 Holding, 12 gemeinnützige Tochtergesell-
      schaften + Vitos Service GmbH                         Psychiatrische Rehabilitation

 Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie              Orthopädische Klinik

 Kliniken für Psychosomatik                               Klinik für Neurologie

 Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie,              Begleitende psychiatrische Dienste
      Psychosomatik und Psychotherapie
                                                            Behindertenhilfe

                                                            Jugendhilfe
13

DER VITOS KONZERN IN ZAHLEN

   ca. 9.870 Mitarbeiter

   ca. 645 Mio. Euro Gesamtumsatz/Jahr

   ca. 100 Standorte in 65 Orten in Hessen

   mit 3.600 Betten/Plätzen größter Anbieter für die ambulante, teil- und vollstationäre
     Behandlung psychisch kranker Menschen in Hessen

   2.450 Plätze in Einrichtungen für Menschen mit geistiger bzw. seelischer Behinderung
     und sozialpädagogischen Jugendhilfeangeboten

   300 Betten in somatischen Fachkliniken

   ca. 43.000 stationär/teilstationär behandelte Patienten/Jahr

   ca. 174.000 ambulant behandelte Patienten/Jahr
14 VITOS GMBH (HOLDING)

DIE VITOS GESELLSCHAFTEN
15

03                     FINANZRAHMEN (HAUSHALT 2019)

AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE

Die Aufgaben des LWV Hessen werden in erster Linie von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten
finanziert. Über die sogenannte Verbandsumlage tragen sie die Unterstützungsleistungen für behinderte
Menschen. Aus der Verbandsumlage erhält der LWV in diesem Jahr 1,411 Mrd. €. Weitere Einnahmen des
LWV kommen aus dem Kommunalen Finanzausgleich, der Ausgleichsabgabe hessischer Unternehmer und
der Kriegsopferfürsorge. Einen Teil seiner Ausgaben für die überörtliche Sozialhilfe bekommt der LWV erstat-
tet, etwa von Renten- und Unfallversicherungsträgern, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Der
Haushalt 2019 hat ein Volumen von 2,086 Mrd. €. Der größte Teil (1,756 Mrd. €) fließt in die überörtliche Sozi-
alhilfe. Bei stetig wachsenden Fallzahlen nutzt der LWV durch individualisierte Hilfen und eine solide
Finanzwirtschaft die sich bietenden Möglichkeiten der Kostendämpfung.

ÜBERSICHT DER VERÄNDERUNGEN ZWISCHEN HAUSHALT 2018 UND HAUSHALT 2019
                                                 Aufwendungen                       Erträge
Bereich
                                                Ergebnishaushalt               Ergebnishaushalt
                                              Haushalt    Haushalt          Haushalt      Haushalt
                                               2018         2019             2018           2019
                                                Euro           Euro           Euro           Euro
Überörtliche Sozialhilfe                    1.712.881.651 1.756.415.289   301.980.149   312.561.692

Kriegsopferfürsorge                          29.912.464    25.648.471      27.244.328    23.396.208
Integrationsamt - Behinderte
                                             64.187.897    63.379.595      64.187.897    63.379.595
Menschen im Beruf
Überregionale Schulen, Internate,
                                             36.555.719    36.720.327      19.234.117    17.514.156
Frühförderstellen
Personalaufwendungen/-erträge der
Zentralverwaltungen, Vitos und               78.642.283    81.916.113      3.168.535      2.993.300
ehemalige Einrichtungen
Personenbezogene Rückstellungen
                                             12.857.400    10.824.571      5.313.700      287.831
(ohne Schulen etc.)
Aufwendungen für Sach- und
                                             21.157.172    21.070.402          0              0
Dienstleistungen (ohne Schulen)
Sozialversicherung Behinderter
                                             81.650.000    83.850.000      81.650.000    83.850.000
(Bundesanteil)
FAG-Zuweisung                                    0              0         132.271.500   137.271.500

Sonstiger Haushaltsbereich                   1.613.800      1.292.820      2.973.171      3.868.816

Abschreibungen/Sonderposten
                                             4.859.277      4.784.358      4.562.203      4.139.581
(ohne SGB XII, InA, KOF, Schulen etc.)

Zwischensumme                               2.044.317.663 2.085.901.946   642.585.600   649.262.679
Ausgleich Fehlbedarf
                                                                           24.982.000    25.000.000
(§ 8 Haushaltssatzung)
Entnahme Stiftungsvermögen bzw. Nachlässe                                   144.577       277.691
Gesamt                                      2.044.317.663 2.085.901.946   667.712.177   674.540.370

Verbandsumlage                                                            1.376.605.486 1.411.361.576

Veränderung Verbandsumlage gegenüber Haushalt 2018                                      34.756.090
16

Die Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen ist im § 14 des Gesetzes über den Landes-
wohlfahrtsverband Hessen geregelt. Neben den eigenen Einnahmen (z. B. Kostenerstattungen aus Rente oder
Vermögen der Leistungsberechtigten, Leistungen der Pflegeversicherung, etc.) sowie den Finanzzuweisungen
des Landes aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhebt der LWV zum Ausgleich seines Haushaltes eine
Verbandsumlage. Diese, welche Landkreise und kreisfreie Städte gemessen an ihrer Steuerkraft jährlich an
den LWV zahlen müssen, ist die Hauptsäule (rd. 68 % der Einnahmen des Haushaltes 2019) der Finanzierung
des Landeswohlfahrtsverbandes.

Die Entwicklung der Verbandsumlage ist dabei maßgeblich von steigenden Fallzahlen in der überörtlichen
Sozialhilfe und damit einhergehenden höheren Aufwendungen geprägt, wie dem nachstehenden Schaubild
zu entnehmen ist.

ENTWICKLUNG DER VERBANDSUMLAGE IM VERGLEICH ZUR SOZIALHILFE SEIT 2013
         überörtliche Sozialhilfe
         Verbandsumlage
                                                                                                             1.756.415.289 €
         Anzahl behinderter Menschen

                                                                                           1.696.752.436 €         59.100
                                                                         1.639.913.485 €
                                                                                                  58.284
                                                       1.545.789.272 €          57.766

                                     1.468.004.294 €          57.000
                1.401.724.212 €
                                           56.279
1.341.073.781 €
                                                                                                              1.411.361.576 €

                            55.374
                                                                                               1.376.629.313 €

                                                                             1.317.749.276 €
      53.988
                                                           1.245.962.294 €
                                        1.204.152.642 €
1.141.843.898 €
                     1.128.800.345 €

       2013                                 2015                                  2017                             Haushalt
                                                                                                                    2019
FINANZRAHMEN (HAUSHALT 2019)          17

GESAMTÜBERSICHT VERBANDSUMLAGE

                                     vorläufige                                             vorläufige
Stadt bzw. Landkreis             Verbandsumlage- Stadt bzw. Landkreis                   Verbandsumlage-
                                 Festsetzung 2019                                       Festsetzung 2019
                            Hebesatz 10,967 %                                           Hebesatz 10,967 %
Stadt Darmstadt                44.860.564            Wetteraukreis                          57.713.591
Stadt Frankfurt               260.231.156            Landkreis Gießen                       53.553.917
Stadt Offenbach                33.595.199            Lahn-Dill-Kreis                       50.017.589
Stadt Wiesbaden                79.802.026            Landkreis Limburg-Weilburg             31.842.847
Landkreis Bergstraße           51.509.481            Landkreis Marburg-Biedenkopf           50.791.384
Landkreis Darmstadt-Dieburg    56.293.269            Vogelsbergkreis                        19.648.229
Landkreis Groß-Gerau           54.535.924            Stadt Kassel                           53.321.407
Hochtaunuskreis                53.073.282            Landkreis Fulda                        43.859.118
Main-Kinzig-Kreis              84.735.344            Landkreis Hersfeld-Rotenburg           22.830.507
Main-Taunus-Kreis              59.030.721            Landkreis Kassel                      42.936.157
Odenwaldkreis                  17.898.373            Schwalm-Eder-Kreis                    32.960.980
Landkreis Offenbach            72.148.814            Landkreis Waldeck-Frankenberg         29.925.205
Rheingau-Taunus-Kreis          35.653.155            Werra-Meißner-Kreis                    18.593.336
                                                                                          1.411.361.576

FINANZZUWEISUNGEN NACH § 35 FAG

                                                                                       137.271.500 €

                                                              127.271.500 €
                                                                               132.271.500 €

                                     110.479.000 €      120.271.500 €

           101.821.000 €
                           106.895.000 €

97.026.000 €

    2012         2013         2014         2015        2016        2017         2018       Haushalt
                                                                                            2019

Gemäß § 35 FAG erhält der LWV Hessen eine jährli-                   trag für Investitionen im bisherigen Umfang von rd.
che Finanzzuweisung, die im Landeshaushalt festge-                  7,73 Mio. € vermindert, welcher unmittelbar im
legt wird. Dies werden in 2019 rd. 145 Mio. € sein. Ein             Finanzhaushalt als Einzahlung veranschlagt und ge-
Teilbetrag dieser Zuweisung darf für Investitionen                  bucht wird.
und Investitionszuweisungen eingesetzt werden.                      Damit decken die im Ergebnishaushalt nachgewiese-
Daher wird im Ergebnishaushalt die Veranschlagung                   nen Finanzzuweisungen rd. 6,6 % der Aufwendungen
der Zuweisung an den LWV Hessen um den Teilbe-                      beim LWV Hessen.
18

04            DIE AUFGABEN …
TRÄGER DER ÜBERÖRTLICHEN SOZIALHILFE
Menschen, bei denen eine wesentliche Behinderung vorliegt, haben einen Rechtsanspruch auf Unterstüt-
zungsleistungen, durch die die Folgen der Behinderung möglichst weitgehend ausgeglichen oder gemildert
werden sollen. Durch das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG), das im Dezember 2016 verabschiedet wurde,
erhält die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen eine neue gesetzliche Grundlage. Verschiedene As-
pekte des Gesetzes treten schrittweise in Kraft. Ab dem 1.1.2020 sind die Leistungen der Eingliederungshilfe
dann im SGB IX verankert. Damit verliert die Eingliederungshilfe den Charakter der Fürsorge und richtet sich
am Ziel der Teilhabe aus.

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen musste das Land Hessen u. a. in einem Ausführungsgesetz zum SGB
IX bestimmen, wer in Hessen Träger der Eingliederungshilfe und wer für die Gewährung unterhaltssichernder
Leistungen für behinderte Menschen oder für die Hilfe zur Pflege bei unter 65-Jährigen zuständig sein soll.

Ab 2020 gelten in Hessen nun folgende Regelungen:

 Der LWV wird zuständig sein für alle erwachsenen Leistungsberechtigten
   ab Ende der Schulausbildung und bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.

 Die örtlichen Sozialleistungsträger übernehmen die Zuständigkeit für
   behinderte Kinder und Jugendliche bis zum Ende ihrer Schulausbildung.

 Außerdem übernimmt die örtliche Ebene die Verantwortung für Leistungs-
   berechtigte, die erstmals nach Erreichen der Regelaltersgrenze Eingliederungs-
   hilfe beantragen.

 Die unterhaltssichernden Leistungen für behinderte Menschen werden bei
   allen Unterstützungsformen künftig durch die örtlichen Sozialleistungsträger
   gewährt.

Eingliederungshilfe wird als eine spezielle Form der Sozialhilfe grundsätzlich nachrangig gewährt. Das heißt,
zunächst müssen in jedem Einzelfall die Leistungen der anderen Sozialleistungs-/ Rehabilitationsträger (z. B.
Krankenkasse, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitsagentur etc.) ausgeschöpft werden.
Es ist Aufgabe der Eingliederungshilfe, behinderten Menschen eine möglichst selbstbestimmte und aktive
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Teilhabe soll in allen Lebensbereichen eines Menschen
verwirklicht werden, also in den Bereichen Wohnen/Bewältigung alltäglicher Anforderungen, Arbeit und
Beschäftigung sowie Freizeit, soziale Kontakte, kulturelles und politisches Leben.

Um teilhaben zu können, benötigen wesentlich beeinträchtigte oder behinderte Menschen vielfältige Formen
der Unterstützung, die überwiegend von Trägern der freien Wohlfahrtspflege sowie privaten Anbietern er-
bracht werden. Der LWV Hessen finanziert diese Unterstützungsleistungen. Diese Leistungsgewährung er-
folgt im Rahmen der Bearbeitung jedes Einzelfalls, die sich von der Antragsannahme über Beratung und Prü-
fung bis zur Bescheiderteilung erstreckt. Darüber hinaus nimmt der LWV steuernden Einfluss auf die konzep-
tionelle Ausgestaltung der Angebote und ist dafür verantwortlich, dass Unterstützungsstrukturen in bedarfs-
gerechtem Umfang flächendeckend in Hessen zur Verfügung stehen.
19

AUFWENDUNGEN DER ÜBERÖRTLICHEN SOZIALHILFE (HAUSHALT 2019)

                         Grundsicherung im Alter Übrige Bereiche   Hilfe zur Pflege
                                                                                              Hilfe zu einer
                            und bei Erwerbs-      51.236.209 €                               angemessenen
      Blindenhilfe/                                                82.087.929 €
                         minderung 77.241.231 €                                               Schulbildung/
       Blindengeld
                                                                                           Ausbildung für einen
      58.223.623 €
                                                                                           angemessenen Beruf
                                                                                              74.038.185 €
Hilfen zur Überwindung
  besonderer sozialer                                                                              Leistungen in
    Schwierigkeiten                                                                                anerkannten
     36.455.013 €                                                                                Werkstätten für
                                                                                               behinderte Menschen
                                 Hilfen zu                                                        378.301.257 €
                         selbstbestimmtem Leben
                               in betreuten
                            Wohnmöglichkeiten
                              851.213.517 €

                                                                                              Leistungen zur Teilhabe
                                                                                                    am Leben in
                                                                                                 der Gemeinschaft
Gesamtsumme: 1.756.415.289 €                                                                       147.618.325 €

Die überörtliche Sozialhilfe stellt im Haushalt 2019         Die in dem Schaubild unter übrige Bereiche
des LWV Hessen mit über 84 % den größten Auf-                zusammengefassten - finanziell eher untergeordne-
wandsposten dar. Welch unterschiedliches Leis-               ten Leistungen - beinhalten Leistungen zur medizini-
tungsspektrum sich dahinter verbirgt, können Sie             schen Rehabilitation, Heilpädagogische Leistungen
dem vorstehenden Schaubild entnehmen.                        für Kinder, Hilfen zur Gesundheit, Förderung von
Mit über 850 Mio. € (48,46 %) entstehen im Bereich           Trägern der Wohlfahrtspflege, etc.
der Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten
Wohnmöglichkeiten die mit Abstand größten finan-
ziellen Aufwendungen. Gemeint sind damit Leistun-
gen wie Wohnen in stationären Einrichtungen,
ambulant Betreutes Wohnen, Begleitetes Wohnen in
Familien oder auch Pflegefamilien.
20

ZEITREIHE FALLZAHLEN UND ANZAHL LEISTUNGSBERECHTIGTE

         Leistungsberechtigte            Fallzahlen

                                                                                                                                   73.104
                                                                                                                      71.585
                                                                                                       70.736
                                                                                         69.746
                                                                          68.679
                                                           67.625
                                              66.130
                                64.401
               62.849
 61.203
                                                                                                                                   59.100
                                                                                                       57.766         58.284
                                                                          56.279         57.042
                                                           55.374
                                              53.988
                                52.720
               51.433
 50.148

      Info: Fallzahl ist eine Kalkulationsgröße getrennt nach Leistungsangeboten, die sich anhand der Abrechnungstage ermittelt.
      Doppelnennungen sind möglich, wenn z. B. ein behinderter Mensch sowohl in das Wohnheim als auch in die Werkstatt geht.
      Leistungsberechtigter ist der behinderte Mensch, unabhängig davon, wie viel Leistungen er in Anspruch nimmt.
                                                                                                                                   Haushalt
  2010           2011            2012           2013        2014           2015           2016           2017           2018        2019

Die Zahl der wesentlich behinderten Menschen
(Leistungsberechtigte), die eine Unterstützung be-                                                           GRÜNDE FÜR DIE KONTINUIERLICHE
nötigen, nimmt stetig zu. Die letzten Jahre zeigen                                                           ZUNAHME VON LEISTUNGSBERECHTIGTEN IN
jedoch, dass der Trend leicht rückläufig ist. Mitt-                                                          DER EINGLIEDERUNGSHILFE
lerweile liegen die durchschnittlichen jährlichen
Zuwächse behinderter Menschen, welche Leistungen                                                             Zunahme der Lebenserwartung aufgrund des
der Eingliederungshilfe erhalten unterhalb von 900                                                                  medizinischen Fortschrittes bewirkt Unter-
Personen. Bis zum Jahr 2014 lagen die Zuwächse                                                                      stützungsbedarf über einen längeren Zeit-
noch bei deutlich über 1.200 Personen.                                                                              raum und steigenden Unterstützungsbedarf
Mit dem kontinuierlichen Fallzahlanstieg ist auch                                                                   aufgrund multipler Problemlagen mit
eine Erhöhung des Mittelaufwandes verbunden. Der                                                                    zunehmendem Alter
Kostenanstieg ist zudem dadurch begründet, dass
die Lebenserwartung behinderter Menschen in den                                                              Veränderung der familiären Strukturen
letzten Jahrzehnten aufgrund des medizinischen                                                                      (instabilere Familienbeziehungen, Scheidung;
Fortschritts deutlich gestiegen ist. Dies führt dazu,                                                               Vereinzelung)
dass behinderte Menschen länger auf Unterstützung
angewiesen sind. Außerdem nimmt der Anteil der                                                               Frühere Ablösung aus der Herkunftsfamilie/
Menschen zu, die vielfältige Beeinträchtigungen und                                                                 Wunsch nach Selbstbestimmung und
deshalb einen hohen und daher kostenintensiven                                                                      Selbständigkeit
Unterstützungsbedarf haben .
                                                                                                             Selektion auf dem 1. Arbeitsmarkt - Verlust von
                                                                                                                    Nischenarbeitsplätzen (zunehmende Rationali-
                                                                                                                    sierung/Technisierung, zunehmende Arbeits-
                                                                                                                    verdichtung, steigender Leistungsdruck etc.)

                                                                                                             Restriktive Bewilligungs-/Finanzierungspraxis
                                                                                                                    vorrangig zuständiger Sozialleistungsträger
DIE AUFGABEN - TRÄGER DER ÜBERÖRTLICHEN SOZIALHILFE               21

LEISTUNGSBERECHTIGTE NACH ZIELGRUPPEN

Wenngleich der Personenkreis der geistig behinder-
ten Menschen absolut gesehen die größte Gruppe
der Leistungsberechtigten darstellt, ist hier seit 2008
eine vergleichsweise geringe Zunahme von Leis-
tungsempfängern zu verzeichnen. Der weitaus größ-
te Zuwachs an Leistungsberechtigten zeigt sich dem-
gegenüber bei den seelisch behinderten und sucht-
kranken Menschen.

                                18,28 %
                                                                                                       Ergebnis 2008
                                     19.200             66,75 %                                        Haushalt 2019

                                                              17.150
                            16.232

                                                                                                 -11,64 %

                                                                                              12.788
                                                                                                       11.300
                                                     10.285
       49,76 %

             7.250
                                                                               53,90 %
     4.841
                                                                                     4.200
                                                                            2.729

         Körperlich                Geistig                Seelisch                   Sucht-            Blinde
         Behinderte              Behinderte              Behinderte                  kranke

1]
     Blinde: Leistungsberechtigte, die nur Blindenhilfe/-geld empfangen;
     Blinde mit einer Mehrfachbehinderung sind einer anderen Zielgruppe zugeordnet
22

ALTERSSTRUKTUR (OHNE BLINDE)

18.000                                                                                     187,0%        200%
                 2005
                 2018
16.000           Veränderung in %

                                                                                                         150%
14.000
                                                                           126,9%

12.000

                                                                                                         100%
10.000

 8.000
                            42,1%                                                                        50%

 6.000

 4.000                                        19,0%
                                                             14,5%                                       0%

 2.000
             -38,0%

      0                                                                                                  -50%
          0 - 18 Jahre   19 - 30 Jahre   31 - 40 Jahre   41 - 50 Jahre   51 - 65 Jahre   über 65 Jahre

Während die Zahl der unter 18jährigen Leistungsbe-
rechtigten leicht rückläufig ist, zeigt sich in der Ent-
wicklung seit 2005 eine deutliche Zunahme der be-
hinderten Menschen, die älter als 50 Jahre sind und
Unterstützung in der Eingliederungshilfe in
Anspruch nehmen.

AMBULANT VOR STATIONÄR

Eine wesentliche Zielsetzung des LWV Hessen
besteht darin, behinderte Menschen soweit wie
möglich in ihrer eigenen Häuslichkeit und in ihrem
vertrauten sozialen Umfeld zu unterstützen. Das
Ziel „ambulant vor stationär“ folgt dem Grundsatz
„so viel Selbständigkeit wie möglich, so viel Unter-
stützung wie nötig“. Die ambulante, aufsuchende
Betreuung behinderter Menschen erfolgt durch
Fachkräfte im Rahmen des sogenannten Betreuten
Wohnens.
DIE AUFGABEN - TRÄGER DER ÜBERÖRTLICHEN SOZIALHILFE                   23

AMBULANT VOR STATIONÄR

ANTEIL DER BÜRGER DER GEBIETSKÖRPERSCHAFT, DIE LEISTUNGEN DES BETREUTEN
WOHNENS DURCH DEN LWV HESSEN ERHALTEN (IN PROMILLE)

6,00

5,00                                                                              4,79

                                                                                                          4,29
                   4,02                                                                  3,97
4,00                                                                       3,92                        3,66
                                                      3,44                                      3,47
       3,18 3,20                                             3,29             3,17
                                               2,94              2,93
3,00                  2,75                                                                                    2,82
                                    2,49                            2,56
              2,30                                                                          2,37
                          2,12          2,04                                         2,14
                                                          2,01
2,00
                                 1,90
                                            1,70
                                                   1,52

1,00

0,00

Aus dieser Grafik wird anhand der Unterschiede bei
den Promillewerten deutlich, dass ein landesweit
gleichmäßiger Ausbau des Betreuten Wohnens nicht
vollständig erreicht ist. Dies hat mehrere Ursachen.
Zum einen entfaltet z. B. die historisch gewachsene
Struktur stationärer und teilstationärer, aber auch
ambulanter Leistungsangebote noch immer ihre
Wirkung. Zum anderen stellen z. B. insbesondere
(Groß-)Städte für einige Personengruppen einen
bevorzugten Lebensraum dar.
24

AMBULANT VOR STATIONÄR

JÄHRLICHE FALLZAHLZUWÄCHSE IM STATIONÄREN WOHNEN UND IM BETREUTEN WOHNEN

    1.200

                                     1.048

    1.000                                      970
               934
                          895
                                                           806
         800                                                                       778
                                                                                                         714
                                                                                              662
Fälle:

         600                                                           546

         400

                                                                             244
                                         207                     222                                           208
         200

                     69         76                   78
                                                                                         68         68

          0
                2011       2012        2013     2014        2015        2016        2017       2018      Planung
                                                                                                         für 2019

                                        Betreutes Wohnen     Stationäres Wohnen

Aus dieser Grafik wird deutlich, dass die jährlichen
Fallzahlzuwächse im Betreuten Wohnen von 2011
bis 2014 bei durchschnittlich fast 1.000 Zuwächsen
pro Jahr lagen. Im gleichen Zeitraum lag der Anstieg
stationärer Fälle im Schnitt bei rd. 100 neuen Fällen.
Seit 2015 fallen die Fallzuwächse im Betreuten
Wohnen etwas geringer aus.
DIE AUFGABEN - TRÄGER DER ÜBERÖRTLICHEN SOZIALHILFE                   25

AMBULANT VOR STATIONÄR

ENTWICKLUNG DER FÄLLE STATIONÄRES WOHNEN ZU BETREUTES WOHNEN

22.000
                     Stationäres Wohnen          Betreutes Wohnen

20.000

                                                                                                               18.348
                                                                                                      17.634
18.000
                                                                                             16.972
                                                                                    16.194
                                                                           15.648
16.000
                                                               14.842
                                                                                    14.045   14.113   14.181
                                                   13.872                  13.801
         Fälle:

14.000                     13.218     13.294                                                                   14.389
                                                     13.501     13.579
              11.795
12.000                                12.824
                          11.929

10.000

 8.000
                  6.630

 6.000
                  2005      2011          2012        2013          2014    2015     2016     2017     2018     Planung
                                                                                                                für 2019

In dieser Grafik wird die Entwicklung der Anzahl der
Fälle im stationären Wohnen (im Rahmen der Ein-
gliederungshilfe) im Vergleich zur Entwicklung der
Anzahl der Fälle im Betreuten Wohnen in Hessen von
2005 bis 2019 gezeigt.
Im Jahr 2005 wurde die überwiegende Zahl der Fälle
stationär betreut.
Seit dem Jahr 2013 hat sich dies grundlegend ge-
wandelt. Deutlich mehr als die Hälfte aller Menschen
mit Behinderungen, die aktuell durch den Landes-
wohlfahrtsverband eine Leistung zum Wohnen im
Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten, haben sich
für das Betreute Wohnen entschieden.
26

AMBULANTE WOHNQUOTE (NACH HERKUNFT LEISTUNGSBERECHTIGTER)

Hessen insgesamt:
2005: 35,90 %
2018: 55,71 %

Die ambulante Wohnquote stellt
das Verhältnis der im Betreuten
Wohnen (BW) untergebrachten be-
hinderten Menschen zur Summe
der insgesamt im Bereich Wohnen
betreuten Menschen dar.
DIE AUFGABEN - TRÄGER DER ÜBERÖRTLICHEN SOZIALHILFE                                                               27

DER LWV HESSEN IM BUNDESWEITEN VERGLEICH (STAND 31.12.2017)

                                                                                              Im Zuständigkeitsbereich des LWV konn-
                                                                                              te der Anteil der behinderten Menschen,
                                                                                              die im Bereich Wohnen ambulant unter-
                                                                                              stützt werden, in den letzten 12 Jahren
                                                                                              deutlich vergrößert werden. Er hat sich
                                                                                              von 36 % im Jahr 2005 auf über 54 % im
                                                                                              Jahr 2017 erhöht, so dass deutlich mehr
                                                                                              Menschen mit Behinderung ambulant
                                                                                              statt stationär betreut werden.

                                                                                              Im Bundesvergleich liegt Hessen damit
                                                                                              um fast 5 % über dem bundesweiten
                                                                                              Durchschnitt von rd. 49,4 % (Stand:
                                                                                              31.12.2017) wie nebenstehendem Schau-
                                                                                              bild zu entnehmen ist.

                                         300

                                         280

                                         260

                                         240    Durchschnittswert früheres Bundesgebiet 214,00 €
Ein Blick auf die Nettoausgaben
der Eingliederungshilfe in 2017          220
zeigt, dass der LWV Hessen be-
zogen auf die Bundesländer des
                                  Euro

                                         200
                                                                                                                                                              295,00 €
                                                                                                                             247,00 €
früheren Bundesgebietes mit                                                                                       234,00 €
                                                                                                                                        239,00 €
rd. 214 € je Einwohner exakt             180
                                                                                 229,00 €              229,00 €
                                                                                                                                                   238,00 €

im Bereich der durchschnitt-                                                                226,00 €
                                         160
lichen Aufwendungen liegt und                                         214,00 €
                                                           196,00 €
damit im vorderen Drittel aller          140
Bundesländer des früheren Bun-                  153,00 €
desgebietes.                             120

                                         100
28

     Landkreis Marburg-Biedenkopf

      Abgeordnete aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf in
           der Verbandsversammlung des LWV Hessen:
                      Herr Manfred Apell (SPD)
                       Herr Jörg Behlen (FDP)
                    Frau Anna Hofmann (LINKE)
       Herr Dr. Karsten McGovern (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
                     Herr Marian Zachow (CDU)
                 Herr Karl-Hermann Bolldorf (AfD)
29

05             REGIONALDATEN

PROGNOSE 2019 DER VORAUSSICHTLICHEN FINANZAUFWENDUNGEN
- LK MARBURG-BIEDENKOPF -

(ÜBERÖRTLICHE SOZIALHILFE)

Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII)                                                   3.080.000 €

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation                                                64.000 €

Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung/Ausbildung für einen angemessenen Beruf       2.617.000 €

Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (§§ 54, 55 SGB XII)      16.238.000 €

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft                                    6.074.000 €
                                                                  davon Tagesstätten    1.694.000 €
Heilpädagogische Leistungen für Kinder gemäß SGB IX                                      162.000 €

Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten                        39.603.000 €
                                                             davon Betreutes Wohnen    10.048.000 €
Trägerübergreifendes Persönliches Budget                                                2.278.000 €

Hilfen zur Gesundheit                                                                    448.000 €

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten                              1.279.000 €

Blindenhilfe/Blindengeld                                                                5.279.000 €

Hilfen in sonstigen Lebenslagen                                                             6.000 €

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung                                        2.974.000 €

Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege                                               564.000 €

Gesamtaufwendungen                                                                     80.666.000 €

Erträge im Rahmen der überörtlichen Sozialhilfe                                        12.332.000 €

Nettoaufwendungen                                                                      68.334.000 €
30

ENTWICKLUNG DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN IM LK MARBURG-BIEDENKOPF

                                                                       3.156

                                                       3.096   3.112
                                       3.031   3.046
                         2.900 2.948
                 2.833
         2.757

 2.357

2006     2011    2012    2013   2014   2015    2016    2017    2018 Haushalt
                                                                     2019

LEISTUNGSBERECHTIGTE AUS DEM
LK MARBURG-BIEDENKOPF NACH GEMEINDEN
IN 2018
REGIONALDATEN   31

PLATZANGEBOTE IM LK MARBURG-BIEDENKOPF IN 2018

            680 Plätze
         Werkstätten für                            1.020 Plätze
       behinderte Menschen                       Betreutes Wohnen

            111 Plätze                                871 Plätze
           Tagesstätten                          Stationäres Wohnen
32   REGIONALDATEN

LEISTUNGSERBRINGER IM LK MARBURG-BIEDENKOPF

AIDS-Hilfe Marburg e. V., Marburg
Behindertenzentrum Therapie-, Wohn- und Pflegegruppen GmbH OT Obereisenhausen, Steffenberg
Blaues Kreuz Diakoniewerk mGmbH - Trägerin diakonischer Einrichtungen, Wuppertal
Bürgerinitiative Sozialpsychiatrie e. V., Marburg
Deutsche Blindenstudienanstalt e. V., Marburg
Diakonisches Werk Marburg-Biedenkopf, Marburg
Eingliederungshilfe Marburg e. V., Marburg
FIB Verein zur Förderung der Inklusion behinderter Menschen e. V., Ambulante Dienste, Marburg
Freundeskreis junger Behinderter im LK Marburg-Biedenkopf e. V., Gladenbach
Hephata Hessisches Diakoniezentrum e. V., Schwalmstadt
Hofgemeinschaft für heilende Arbeit e. V., Lollar
Jugendberatung und Jugendhilfe e. V., Frankfurt
Kerstin-Heim e. V., Marburg
Kinderheim Koch, Marburg
Lebenshilfewerk Marburg-Biedenkopf e. V., Marburg
Merjehop GmbH, Gladenbach
PARITÄTISCHE Projekte gGmbH Tochtergesellschaft des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Frankfurt
Privates Alten- und Pflegeheim Stauzebach GmbH, Gladenbach
Seniorenpflegeheim "Haus Alexandra" GmbH, Ebsdorfergrund
Socias Julia Tesch Unterstützung für Menschen mit Assistenzbedarf, Biedenkopf
Soziale Hilfe Marburg e. V., Marburg
St. Elisabeth-Verein e. V., Marburg
Studentenwerk, Marburg
Verein für Beratung und Therapie e. V. "LOK", Stadtallendorf
Verein für heilende Erziehung e. V., Marburg
Vitos Gießen-Marburg gGmbH, Gießen
33

06                   HAUPTFÜRSORGESTELLE
Ein eigener Fachbereich betreut die in Hessen lebenden Kriegshinterbliebenen, Kriegsgeschädigten und Zivil-
dienstbeschädigten. Die Hauptfürsorgestelle des LWV berät diese Menschen und gibt finanzielle Hilfen. Sie ist
Ansprechpartner für Menschen mit Impfschäden und für Opfer von Gewalttaten, die nach dem Gesetz aner-
kannt sind. Sie ist auch Ansprechpartner für Opfer politischer Strafverfolgungsmaßnahmen der ehemaligen
DDR.

                                                                 Bundesversorgungs-
                                                                       gesetz                           Sonstiges
Die Nettoaufwendungen werden
                                                                                                       0,07 Mio. €
zu 80 % durch den Bund erstattet                                       18,47 Mio. €
(Bundesversorgungsgesetz).

                                                                                        Haushalt
                                                                                         2019
                                                                                        25,65 Mio. €

                                                                           Opfer-
Das Land Hessen erstattet 100 % der                                                                     Infektions-
                                                                      entschädigungs-
Nettoaufwendungen (Opferentschädigungs-                                                                schutzgesetz
                                                                           gesetz
gesetz und Infektionsschutzgesetz).                                                                     3,16 Mio. €
                                                                        3,95 Mio. €

Aufgrund der demographischen Entwicklung werden
die Fallzahlen auch in den Folgejahren weiter rück-
läufig sein.

                             FALLZAHLEN

6000

4000

2000

  0
       2012   2013    2014     2015   2016   2017   2018   Haushalt
                                                            2019
34

07 INTEGRATIONSAMT -                                                BEHINDERTE MENSCHEN IM BERUF

Partner für über 90.000 berufstätige behinderte Menschen in Hessen und deren Arbeitgeber ist das Integra-
tionsamt des LWV. Dessen Mitarbeiter/innen beraten Firmen, die Arbeitsplätze so umbauen lassen, dass
Menschen trotz Einschränkung dort arbeiten können, und geben finanzielle Hilfen an behinderte Arbeitneh-
mer sowie deren Arbeitgeber. Hier unterstützt der LWV vorrangig Betriebe des ersten Arbeitsmarktes. Integra-
tionsfachdienste (IFD) begleiten und unterstützen hessenweit im Auftrag des LWV behinderte Arbeitnehmer
an ihrem Arbeitsplatz. Finanziert werden diese Aufgaben über die so genannte Ausgleichsabgabe: Nach dem
SGB IX sind Firmen mit 20 oder mehr Mitarbeiter/innen verpflichtet, mindestens fünf Prozent schwerbehin-
derte Menschen zu beschäftigen. Tun sie das nicht, dann zahlen sie die Ausgleichsabgabe.

         Unser Ziel
          Wir wollen durch
      praxisnahe Lösungen und
        gute Zusammenarbeit
     behinderte Menschen und
      Arbeitgeber unterstützen,
     um die dauerhafte Teilhabe
     am Arbeitsleben zu fördern
           und zu sichern.

Finanzrahmen

Sonstige Leistungen (u. a. HePAS II mit 6,00 Mio. €)                                         Weitere (u. a. Abschreibungen)
                                                                   7%
6,85 Mio. €                                                                                  4,36 Mio. €
                                                        10%
Leistungen für Einrichtungen                                                                 Leistungen an Arbeitgeber
                                                  2%                Budget             34%
1,63 Mio. €                                                                                  23,14 Mio. €
                                                                  insgesamt
Integrationsfachdienste                           9%             67,48 Mio. €
6,18 Mio. €
                                                              davon EH: 63,38 Mio. €
Leistungen an Inklusionsbetriebe                              davon FH: 4,10 Mio. €
                                                   7%                                        Gesetzliche Abführungen (Zuweisung
4,73 Mio. €
                                                                                             an Ausgleichsfonds und Ausgleich
Leistungen an schwerbehinderte Menschen                  11%                                 zwischen Integrationsämtern)
                                                                             20%
7,19 Mio. €                                                                                  13,40 Mio. €
35

 Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich
 mindestens 20 Beschäftigte haben, müssen wenig-
 stens 5 % schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
 Wird diese Vorgabe nicht erfüllt, ist das Unterneh-
 men verpflichtet, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.
 In den vergangenen Jahren hat sich die Ausgleichs-
 abgabe, die mit Abstand die größte Ertragsposition
 im LWV Hessen Integrationsamt darstellt, wie folgt
 entwickelt.

                                           ENTWICKLUNG DER AUSGLEICHSABGABE

                                                                                              56.920.574 €    57.000.000 €
                                                                               54.691.568 €

                                                                47.978.593 €
                                     45.906.856 €
        44.491.056 €

           2014                        2015                          2016       2017           2018          Haushalt
                                                                                                              2019

BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT
Im Veranlagungsjahr 2017 ergab das Anzeigever-
fahren gemäß § 80 Abs. 2 SGB IX - für Arbeitgeber
mit 20 und mehr Arbeitsplätzen, dass hessenweit
21.455 Pflichtarbeitsplätze unbesetzt waren. Anzei-
gepflichtig waren 12.174 Arbeitgeber.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit - Berichtsjahr 2017
36   INTEGRATIONSAMT

LEISTUNGEN

Für schwerbehinderte Menschen aus dem LK Marburg-Biedenkopf wurden im Wesentlichen für nachfol-
gend aufgeführte Leistungen Zahlungen erbracht.
37

08            SCHULEN
SCHULTRÄGER                                             Wie alle anderen öffentlich-rechtlichen Schulträger
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist nach dem         ist der LWV Hessen verpflichtet, einen Schulentwick-
Hessischen Schulgesetz Träger von                       lungsplan zu erstellen und alle fünf Jahre zu überprü-
                                                        fen sowie fortzuschreiben, falls es erforderlich ist.
   fünf Schulen mit den Förderschwerpunkten
    Sehen und/oder Hören von überregionaler
    Bedeutung, an denen Kinder und Jugendliche
    mit einer Sinnesbeeinträchtigung unterrichtet
    und gefördert werden. Jede dieser Schulen ist
    gleichzeitig auch überregionales Beratungs-
    und Förderzentrum, welches im Rahmen der
    vorbeugenden Maßnahmen Schülerinnen und
    Schüler ambulant an wohnortnahen Schulen
    unterstützt und fördert sowie deren Lehrkräfte
    berät. So kann bei vielen Kindern und Jugendli-
    chen mit einer Sinnesbehinderung der Besuch         TRÄGER VON INTERDISZIPLINÄREN
    einer Förderschule mit den Förderschwerpunk-
                                                        FRÜHBERATUNGSSTELLEN
    ten Hören oder Sehen vermieden werden.
                                                        Für Kinder mit einer Hörschädigung und/oder einer
    An vier dieser Schulen gibt es Internate, wodurch
                                                        Sehbeeinträchtigung oder Blindheit, die noch nicht
    auch die Kinder und Jugendlichen die Möglich-
                                                        schulpflichtig sind, gibt es in Hessen ein überregiona-
    keit zum Besuch unserer Förderschulen erhalten,
                                                        les interdisziplinär arbeitendes Frühförderangebot.
    die einen täglichen Schulweg nicht bewältigen
                                                        Die Förderung erfolgt überwiegend im vertrauten
    können.
                                                        Umfeld der Kinder, meist in den Familien oder Kinder-
                                                        tagesstätten. Die hessischen interdisziplinären Früh-
   zwei Schulen mit den Förderschwerpunkten
                                                        beratungsstellen für Hören und Kommunikation be-
    emotionale und soziale Entwicklung und
                                                        finden sich allesamt in Trägerschaft des LWV Hessen.
    kranke Schülerinnen und Schüler, die an den
                                                        Für Kinder mit einer Sehbehinderung oder Blindheit
    jeweiligen Standorten der Vitos-Jugendhilfeein-
                                                        gibt es mehrere Angebote in Trägerschaft des LWV
    richtungen in Wabern und Idstein angesiedelt
                                                        Hessen und zwar an der Johann-Peter-Schäfer-Schule,
    sind und die Jungen und Mädchen aus diesen
                                                        Friedberg, mit einer Außenstelle in Wiesbaden, und
    Einrichtungen sowie den umliegenden Landkrei-
                                                        an der Hermann-Schafft-Schule, Homberg, in deren
    sen unterrichten und fördern.
                                                        Außenstelle in Kassel.
   sechs Schulen mit dem Förderschwerpunkt
                                                        Zusätzlich zu dem ambulanten Frühförderangebot
    kranke Schülerinnen und Schüler, die an den
                                                        für Kinder mit Hörschädigung gibt es an der
    jeweiligen Standorten der Vitos-Kliniken für
                                                        Johannes-Vatter-Schule, Friedberg, die stationäre
    Kinder- und Jugendpsychiatrie angesiedelt sind
                                                        Wechselgruppe. Dort können Eltern mit ihren hörge-
    und die Schülerinnen und Schüler während ihres
                                                        schädigten Kindern ein- bis mehrmals im Jahr eine
    Klinikaufenthaltes unterrichten.
                                                        Woche lang in einer Gruppe mit anderen Betroffenen
                                                        zusätzliche Diagnostik und Förderangebote wahrneh-
   eine Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige
                                                        men.
    Entwicklung, die am Standort von Vitos Teilhabe
    gemeinnützige GmbH Kalmenhof in Idstein
                                                        MEDIOTHEK DES LWV HESSEN
    angesiedelt ist und die dort untergebrachten
                                                        Um die inklusive Beschulung von Kindern mit Sehbe-
    Kinder und Jugendlichen sowie auch Schülerin-
                                                        einträchtigung oder Blindheit in Regelschulen und
    nen und Schüler aus den umliegenden Landkrei-
                                                        wohnortnahen Förderschulen zu fördern, unterstützt
    sen unterrichtet und fördert.
                                                        der LWV Hessen auf freiwilliger Basis die örtlichen
                                                        Schulträger bei der Finanzierung sehbehinderten-
Er ist zuständig für Bau und Unterhaltung der Schul-    und blindenspezifischer Ausstattungen oder stellt
gebäude, die Finanzierung der erforderlichen Aus-       diese Geräte leihweise kostenlos aus dem Hilfsmittel-
stattung und deren Verwaltung.                          pool zur Verfügung.
38

FINANZRAHMEN

Im Rahmen dieser Unterstützung sind für 2019 folgende Aufwendungen und Erträge geplant:

                    Aufwendungen                                                        Erträge
                     36.720.327 €                                                    17.514.156 €

                  Schüler-                                                              Schüler-
                beförderung                                             Auflösung     beförderung
                4.031.800 €                                           Sonderposten     280.000 €

            Bauunter-                                                  2.563.696 €
             haltung
           2.785.850 €

                                                                                            Schulkosten-
                                 Personal-
                                                                                              beiträge,
                                   kosten
                                                                                             Gastschul-
                                18.900.428 €                                                  beiträge,
          Sachkosten                                                                          Transfer-
         11.002.249 €                                                                        leistungen,
                                                                                                 etc.
                                                                                            14.670.460 €

GESAMTÜBERSICHT DER SCHÜLERZAHLEN

         4.501 4.579 4.589 4.635 4.411 4.412 4.496 4.618 4.638 4.662 4.774
4.294

1.790                                                                                               2.038
                                                                                                    1.800
 1.717

                                                                                                    936
 787

 2007    2008    2009    2010   2011    2012   2013    2014    2015     2016         2017    2018

  alle geförderten Kinder und Jugendliche             Schülerinnen und Schüler
  Kinder in der Frühförderung                         ambulant geförderte Schülerinnen und Schüler
SCHULEN   39

SCHÜLERZAHLEN LK MARBURG-BIEDENKOPF

Im Jahr 2018 wurden zum Stichtag 31.12. im Land-
kreis Marburg-Biedenkopf 23 Kinder im Vorschulalter
durch die Interdisziplinären Frühberatungsstellen für
sinnesgeschädigte Kinder gefördert. Viele dieser
Kinder werden - auch - durch diese frühe Förderung
im Rahmen einer inklusiven Beschulung in eine
Regelschule oder wohnortnahe Förderschule einge-
schult werden können.
Die Frühberatung und -förderung stellt somit für den
LWV Hessen als Träger dieser Einrichtungen
(gemeinsam mit der Blindenstudienanstalt Marburg
und dem Ev. Regionalverband Frankfurt) einen
besonderen - quantitativen und qualitativen -
Schwerpunkt inklusiven Arbeitens dar. Der mit 82 %
(= 61 Schülerinnen und Schüler) überwiegende                              Schüler in
Anteil der durch den LWV betreuten Schülerinnen                          LWV Schulen
und Schüler besucht, nicht zuletzt durch diese Förder     Früh-              13
- und Unterstützungsmaßnahmen, eine Regelschule         förderung
oder wohnortnahe Förderschule und wird dort durch           23
die Lehrerinnen und Lehrer der Überregionalen
Beratungs- und Förderzentren der LWV-Schulen                     geförderte Kinder
ambulant gefördert und unterstützt. Dies spart dem                des Landkreises
LWV Hessen - und damit auch dessen Trägern - nicht              Marburg-Biedenkopf
zuletzt auch Kosten für Beschulung, Schülerbeförde-
rung und ggf. notwendige Unterbringungskosten in
den Internaten. Insgesamt 13 Schülerinnen und
Schüler (= 18 %) werden in den LWV-Schulen be-                      ambulante
schult.                                                             Förderung
                                                                        61
40

09              AUSBLICK/HERAUSFORDERUNGEN

1. Durch das BTHG werden weitreichende Anforde-           Dies bedeutet, dass die Träger der Eingliederungs-
rungen an die fachliche Ausrichtung und das Verfah-       hilfe - ihre Verwaltungsabläufe und Verfahrenswei-
ren der Leistungsgewährung in der Eingliederungs-         sen anpassen und die Aufgabe der Bedarfserhebung
hilfe gestellt. Im Mittelpunkt steht ein Perspektiv-      und Beratung und Unterstützung bei der Bedarfsde-
wechsel, wie er bereits in der UN-Behindertenrechts-      ckung inhaltlich und organisatorisch ausgestalten
konvention (UN-BRK) gefordert wurde. Im Wesent-           müssen.
lichen geht es um folgende Neuausrichtung:

 Von der Ausgrenzung zur Inklusion
 Von der Einrichtungs- zur Personenzentrierung
 Von der Fremd- zur Selbstbestimmung
 Von der Betreuung zur Assistenz
 Vom Kostenträger zum Dienstleister
 Von der Defizitorientierung zur Ressourcen-
  orientierung

 „Nichts über uns - ohne uns“
                                                          Durch das Hessische Ausführungsgesetz (HAG SGB IX)
                                                          wurden die Zuständigkeiten für die Eingliederungs-
                                                          hilfe ab 2020 in Hessen neu festgelegt. Nach dem
                                                          sog. Lebensabschnittsmodell sind die örtlichen Träger
                                                          der Sozialhilfe zuständig für Kinder und Jugendliche
                                                          bis zum Ende des Schulbesuches. Auch die Zuständig-
                                                          keit für die existenzsichernden Leistungen (Grund-
                                                          sicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt) liegt künftig
                                                          bei der örtlichen Ebene. Für erwachsene Menschen
                                                          mit Behinderung bis zur Erreichung der Regelalters-
                                                          grenze ist der LWV Hessen zuständig.

Gleichzeitig erhalten die Sozialleistungsträger die
Aufgabe, ein neues Gesamtplanverfahren auf die
Beine zu stellen, für das detaillierte Vorgaben gesetzt
sind. Es geht dabei darum, wie der individuelle
Unterstützungsbedarf erhoben und der behinderte
Mensch umfassend beraten wird. Im Rahmen der
Beratung muss geklärt werden, in welcher Form die
Unterstützung sinnvoll und angemessen ist und
durch wen und wo sie erfolgen soll.
41

2. Die nun im BTHG verankerte personenzentrierte         Das Ergebnis dieser Planung wird in einem „Inte-
Sichtweise wird vom LWV Hessen bereits seit vielen       grierten Teilhabeplan“ festgehalten. Um die dafür
Jahren fachlich vertreten und ist Grundlage der von      fachlichen und technischen Voraussetzungen sowohl
ihm entwickelten PerSEH-Systematik. Die Personen-        beim LWV-Fachdienst als auch bei den Unterstützern
zentrierung orientiert sich an denselben Grundsät-       in einer guten Qualität sicherstellen zu können, wird
zen wie die Sozialraumorientierung.                      das neue Verfahren nicht zu einem einheitlichen
                                                         hessenweiten Stichtag eingeführt. Die derzeitige
Mit der Implementierung einer fachlichen Neuaus-         Planung für die stufenweise Einführung lässt sich der
richtung, die auf eine Verbesserung der Lebensquali-     Abbildung auf der folgenden Seite entnehmen.
tät behinderter Menschen abzielt, ist eine Verbesse-
rung der Steuerungsmöglichkeiten des Leistungsträ-       Für die Mitarbeitenden des Fachdienstes werden in
gers verbunden. Ziel ist es, dass die Einflussmöglich-   den Regionen Büros angemietet, die den Namen
keiten des LWV auf die Angebots- und Kostenent-          „LWV vor Ort“ tragen.
wicklung in der Eingliederungshilfe erhöht werden.
                                                         Der LWV-Fachdienst wird im Rahmen dieser Tätigkeit
Dies kann dadurch erreicht werden, dass die Bedarfs-
                                                         mit allen möglichen Akteuren vor Ort Kontakte
ermittlung und Teilhabeplanung mit dem behinder-
                                                         knüpfen, Netzwerke bilden und kooperieren.
ten Menschen und seinen Bezugspersonen verstärkt
                                                         Darüber hinaus schließt der LWV jeweils parallel
durch den Leistungsträger durchgeführt wird.
                                                         zur Einführung des Gesamtplanverfahrens in einer
Durch eine neue Finanzierungssystematik, die auf
                                                         Region mit den kommunalen Gebietskörperschaften
einer zeitbasierten Vergütung beruht, wird zudem
                                                         bilaterale Kooperationsvereinbarungen ab. Darin
eine Anpassung der Unterstützungsleistungen an
                                                         sollen gegenseitige Erwartungen abgeglichen sowie
sich verändernde Bedarfe erleichtert und somit die
                                                         Ziele, verbindliche Ansprechpartner, regelmäßige
Wirtschaftlichkeit erhöht.
                                                         Gespräche, Formen des einzelfallbezogenen Informa-
                                                         tionsaustausches u. ä. abgestimmt werden.
Im Rahmen des neuen Gesamtplanverfahrens nach
dem BTHG sucht der LWV-Fachdienst zur Bedarfser-         In einer verbindlichen Kooperation können die spezia-
mittlung, Beratung und Unterstützung die behinder-       lisierte Fachkompetenz und Erfahrung des überörtli-
ten Menschen in den Umstellungsregionen in ihrer         chen Trägers mit den Kenntnissen über regionale
Häuslichkeit oder in ihrem sozialen Umfeld auf, um       Strukturen und Möglichkeiten des örtlichen Trägers
den persönlichen Bedarf im Gesamtkontext des             sinnvoll verknüpft werden.
Menschen einschätzen zu können. Ein wesentlicher
Teil seiner Beratungstätigkeit besteht darin, mit dem    Der LWV hat beschlossen, die Umsetzung des BTHG
behinderten Menschen zusammen herauszufinden,            mit einem Organisationsentwicklungsprozess sowie
welche Möglichkeiten in seinen sozialen Beziehun-        der Entwicklung eines Gesamtsteuerungssystems
gen und seinem Stadtteil vorhanden sind, um ihm/         für den LWV zu verbinden. In diesem Rahmen stehen
ihr ein möglichst normales und selbständiges Leben       mit Unterstützung externer Berater die Organisation
zu ermöglichen. Die Einbeziehung von nicht-profes-       eines möglichst effizienten Gesamtplanverfahrens,
sionellen Hilfen stellt ein wichtiges Ziel dar, damit    die Optimierung der Verwaltungsprozesse, die Aktua-
Menschen mit Behinderungen im Sinne der Inklusion        lisierung und Prüfung der Personalbemessung, eine
inmitten der Gesellschaft leben können.                  den aktuellen Anforderungen entsprechende, schlüs-
                                                         sige Aufbauorganisation etc. im Mittelpunkt.
42

VERFAHREN ITP (INTEGRIERTER TEILHABEPLAN) 2018 - SCHRITTWEISE UMSETZUNG IM
STUFENPLAN

REGIONALBÜROS - LWV VOR ORT           (SIEHE   )

Die Farben in der Karte stellen die
jeweilige Stufe des Stufenplans dar.
Stufe 1 hat im Oktober 2018 begonnen.
Die weitere Umsetzung ist in Halbjahres-
schritten vorgesehen.
AUSBLICK/HERAUSFORDERUNGEN 43

LWV VOR ORT

REGIONALBÜROS

MARBURG - MICHELBACHER STRASSE 12   BENSHEIM - RODENSTEINSTRASSE 92

KORBACH - AM HAUPTBAHNHOF 3         ALSFELD - ALICESTRASSE 22
44

LWV VOR ORT

REGIONALBÜROS

USINGEN GRÜNDERZENTRUM -   HOMBERG/EFZE - ENTENGASSE 10
RAIFFEISENSTRASSE 10
AUSBLICK/HERAUSFORDERUNGEN 45

FACHBEREICH 214                                         SCHULEN

Von der Bundesagentur für Arbeit/Regionaldirektion      Übergeordnetes Ziel der Schulen des LWV Hessen
Hessen wurden in der Vergangenheit Arbeitsmarkt-        einschließlich ihrer überregionalen Beratungs- und
programme aufgelegt, um schwerbehinderten Men-          Förderzentren ist es, die gemeinsame Beschulung von
schen den Zugang auf den 1. Arbeitsmarkt zu erleich-    Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förder-
tern. Das letzte Programm (HSP 4) lief Ende 2013        bedarf in der allgemeinen Schule systematisch weiter
aus. Um einen Fortgang der Fördermöglichkeiten zu       voranzutreiben und zu fördern.
sichern, haben das Hessische Ministerium für Sozia-
les und Integration (HMSI) und das LWV Hessen           In diesem Sinne verfolgt der LWV Hessen auch als
Integrationsamt für den Zeitraum 2014 bis Ende          Träger der interdisziplinären Frühberatungsstellen für
2016 das Hessische Perspektivprogramm zur Verbes-       die Bereiche Hören und Sehen das Ziel, den Anteil der
serung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter        Frühförderkinder, die in Regelschulen eingeschult
Menschen (HePAS) als Modellvorhaben entwickelt.         werden (können), kontinuierlich zu erhöhen.
Das Programm hatte eine Laufzeit von 3 Jahren mit       Dabei geht es stets um die bestmögliche Förderung
einem Nachlauf von weiteren 1,5 Jahren.                 aller Kinder respektive dann Schülerinnen und Schü-
Aufgrund des positiven Verlaufes und Erfolges dieses    ler bei Achtung des elterlichen Wahlrechts.
Programmes wurde ein Anschlussprogramm HePAS            Auch in Zukunft werden hier ungeminderte An­
II für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2019 aufge-    strengungen erforderlich sein, um diese anspruchs-
legt. Auf der Basis der Erfahrungen und Rückmeldun-     vollen Ziele zur Realisierung der Inklusion von Kindern
gen von den Partnern des Integrationsamtes wurden       mit und ohne Beeinträchtigungen im Sinne der UN-
einzelne Modifikationen vorgenommen, die bewähr-        Behindertenrechtskonvention zu erreichen.
ten Elemente des Programmes jedoch beibehalten.
Aus Mitteln der Ausgleichsabgabe werden bis zu
6 Mio. Euro jährlich zur Durchführung des Program-
mes zur Verfügung gestellt. Verhandlungen für die
Fortführung als HePAS III laufen bereits mit dem
HMSI.
Parallel zum HePAS wurde die Förderung der Inklusi-
onsbetriebe verbessert, um diese Unternehmen zu
stärken und damit möglichst mehr behinderten
Menschen eine Integration auf den 1. Arbeitsmarkt
zu ermöglichen. Hierbei nutzt das Integrationsamt
neben Eigenmitteln der Ausgleichsabgabe die vom
Bund bereitgestellten Mittel des Programmes
„Inklusionsinitiative II - AlleImBetrieb“.
Das HMSI und der LWV Hessen haben ein Modellvor-
haben zur Einführung des ab dem 01.01.2018 gelten-
den Budgets für Arbeit etabliert. Hierbei unterstützt
das Integrationsamt die Anstrengungen der Einglie-
derungshilfe, um schwerbehinderten Beschäftigten
einer Werkstatt für behinderte Menschen den Über-
gang in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern.
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