DER LWV HESSEN 2019 Organisation, Aufgaben und Finanzen - LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
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DER LWV HESSEN 2019 Organisation, Aufgaben und Finanzen LK Marburg- Biedenkopf LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Ein Verband mit sozialer und kommunaler Verantwortung für kranke und behinderte Menschen in Hessen
02 IMPRESSUM Herausgeber Landeswohlfahrtsverband Hessen Ständeplatz 6 - 10 34117 Kassel Tel. 0561 1004 - 0 Text Stabsstelle Controlling Fotos www.fotolia.com www.shutterstock.com Rolf K. Wegst; Michael Bause; LWV-Pressestelle; Frühförderung Johannes-Vatter-Schule, Friedberg; Uwe Zucchi Gestaltung Simone Müller Druck Druckerei des LWV Hessen Stand April 2019 Internet www.lwv-hessen.de
04 SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN, vor nunmehr fast einem Jahr habe ich die Leitung des LWV Hessen übernom- men. Ich habe in diesem Jahr viele neue Erfahrungen sammeln, engagierte Mitarbeiter/innen kennen lernen dürfen und einen Eindruck davon bekom- men, wie vielfältig, abwechslungsreich und interessant die Aufgaben des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) sind. Das Jahr 2019 ist - wie auch bei unseren Trägern - maßgeblich von den Vorar- beiten zur Umsetzung des BTHG geprägt. Hier gilt es zum einen die durch die geänderten Zuständigkeiten erforderlichen Rahmenbedingungen zur „Akten- Foto: Uwe Zucchi übergabe“ abzustimmen. Andererseits muss die Trennung von Fachleistung und existenzsichernden Leistungen zum 01.01.2020 im Interesse der behin- derten Menschen unbürokratisch und nachvollziehbar geregelt werden. Darüber hinaus setzt der LWV Hessen regionenweise das neue Gesamtplan- verfahren in Hessen um. Regionale Fachteams suchen die behinderten Men- schen in ihrer Häuslichkeit oder in ihrem sozialen Umfeld auf. Gemeinsam wird überlegt, in welchen Bereichen Unterstützung notwendig ist und in welchem Umfang, in welcher Form und durch wen die Unterstützung erfolgen soll. Der LWV hat seine Tätigkeit schon bisher regional ausgerichtet. Mitarbeiter/ innen unserer Regionalmanagements sind für die behinderten Menschen der verschiedenen Regionen zuständig. Sie sind regelmäßig mit den Mitarbeiter/ innen vom Kreissozialamt und Kreisgesundheitsamt und mit den Leistungsan- bietern vor Ort im Gespräch. Die Zusammenarbeit funktioniert aus Sicht der Beteiligten sehr gut. Mit der Etablierung des neuen Fachdienst-Teams im Kreisgebiet wird die regionale Verankerung des LWV noch weiter verstärkt. Eine enge Kooperation und Abstimmung aller Beteiligten ist für ein Gelingen der vielfachen Änderungen, die durch den Gesetzgeber vorgegeben werden, von zentraler Bedeutung. Im Bereich des Integrationsamtes wollen wir versuchen gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ergänzende innovative Pro- jekte zu starten, um die Möglichkeiten behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt weiter zu verbessern. Im Bereich der Schulen ist es unser Ziel die Kinder und Jugendlichen bestmög- lich zu fördern und ihnen ein maximal eigenständiges Leben zu ermöglichen. Dafür legt Bildung und Förderung den Grundstein und wir sind bereit hier auch neue Wege zu gehen.
VORWORT 05 Die Zusammenarbeit mit unseren Kostenträgern, den Landkreisen/kreisfreien Städten und auch den Leistungsanbietern vor Ort, ist mir ein wichtiges Anlie- gen. Mit dieser jährlich aktualisierten Broschüre möchten wir Ihnen einen Überblick verschaffen über die Organisationsstrukturen, die vielfältigen Auf- gabenbereiche sowie die aktuelle Haushaltssituation des Verbandes. Insbeson- dere soll dadurch deutlich gemacht werden, für welch wichtige Aufgaben die von den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgebrachte Verbandsumlage benötigt wird. In 2019 wird die Verbandsumlage um rd. 34,8 Mio. € auf dann insgesamt 1.411,4 Mio. € ansteigen. Diese Entwicklung ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass die Zahl der Bürgerinnen und Bürger aus den kommuna- len Gebietskörperschaften in Hessen, die aufgrund ihrer Behinderung Leistun- gen durch den LWV Hessen in Anspruch nehmen, weiter steigt. Um diesen Menschen gerecht zu werden und ihre Teilhabemöglichkeiten noch weiter zu verbessern, baue ich auf Ihre Unterstützung und ein verbindliches und konstruktives Miteinander. Susanne Selbert Landesdirektorin
06 VORWORT 04 - 05 01 DER LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Die Aufgaben im Überblick Die Organe des LWV HESSEN Verwaltungsaufbau 08 08 09 10 Personal 11 02 VITOS GMBH (HOLDING) Der Vitos Konzern in Zahlen Die Vitos Gesellschaften 12 13 14 03 FINANZRAHMEN (HAUSHALT 2019) Aufwendungen und Erträge Entwicklung der Verbandsumlage zu Sozialhilfe seit 2013 Finanzzuweisungen nach § 35 FAG 15 15 16 17 DIE AUFGABEN … 18 04 TRÄGER DER ÜBERÖRTLICHEN SOZIALHILFE Unterstützung in den verschiedenen Lebensbereichen Aufwendungen der überörtlichen Sozialhilfe (Haushalt 2019) Zeitreihe Fallzahlen und Anzahl Leistungsberechtigte 18 18 19 20 Gründe für die kontinuierliche Zunahme von Leistungsberechtigten in der Eingliederungshilfe 20 Leistungsberechtigte nach Zielgruppen 21 Altersstruktur 22 Ambulant vor Stationär 23 - 25 Ambulante Wohnquote (nach Herkunft Leistungsberechtigter) 26 Der LWV Hessen im bundesweiten Vergleich 27
INHALTSVERZEICHNIS 07 LK MARBURG-BIEDENKOPF 28 05 REGIONALDATEN Prognose 2019 der voraussichtlichen Finanzaufwendungen - Überörtliche Sozialhilfe - Entwicklung der Leistungsberechtigten 28 29 30 Leistungsberechtigte aus dem Landkreis nach Gemeinden 2018 30 Platzangebote 31 Einrichtungsträger 32 06 HAUPTFÜRSORGESTELLE (Kriegsopferfürsorge) 33 07 INTEGRATIONSAMT - Behinderte Menschen im Beruf 34 - 36 08 SCHULEN Schulträger Träger von interdisziplinären Frühberatungsstellen Mediothek des LWV Hessen 37 - 39 37 37 37 Finanzrahmen 38 Gesamtübersicht der Schülerzahlen 38 Schülerzahlen aus dem Landkreis/der kreisfreien Stadt 39 09 AUSBLICK/HERAUSFORDERUNGEN 40 - 45
08 01 DER LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN DER LANDESWOHLFAHRTSVERBAND (LWV) … ist ein landesweiter Kommunalverband höherer Ordnung, getragen von den Landkreisen und kreisfreien Städten, hat seinen Hauptsitz in Kassel und zwei Regionalverwaltungen in Darmstadt und Wiesbaden, ist direkter Arbeitgeber von rd. 1.620 Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern in den Verwaltungen, Schulen, Stiftungsforsten DIE AUFGABEN IM ÜBERBLICK … TRÄGER DER ÜBERÖRTLICHEN SOZIALHILFE SCHULTRÄGER Der LWV Hessen unterstützt behinderte und kranke Der LWV ist Träger von 14 Förderschulen mit den Menschen durch individuelle, bedarfsgerechte Förderschwerpunkten Sehen und Hören, emotionale Leistungen - beim Betreuten Wohnen sowie in voll- und soziale sowie geistige Entwicklung und kranke und teilstationären Einrichtungen. Schülerinnen und Schüler und insgesamt 7 interdiszi- plinären Frühberatungsstellen mit den Schwerpunk- HAUPTFÜRSORGESTELLE ten Hören oder Sehen. Der LWV betreut als überörtlicher Träger der Kriegs- opferfürsorge die in Hessen lebenden Kriegs- und Zivildienstbeschädigten sowie deren Familienmit- VITOS GMBH glieder und Hinterbliebene, Gewaltopfer und Impf- Der LWV ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH . Die geschädigte. Vitos GmbH ist größter Krankenhausträger in Hessen mit psychiatrischen Kliniken für Erwachsene sowie INTEGRATIONSAMT für Kinder und Jugendliche. Die Vitos GmbH betreibt Der LWV ist Partner für schwerbehinderte Menschen außerdem Kliniken für forensische (gerichtliche) im Beruf und deren Arbeitgeber. Mit seinen Leistun- Psychiatrie und weitere Spezialkliniken. gen fördert das Integrationsamt die Teilhabe schwer- behinderter Menschen am Arbeitsleben.
09 DIE ORGANE DES LWV HESSEN 21 Kreistage bzw. 5 Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte Landesdirektorin Susanne Selbert wählen Verbandsversammlung (VV) wählt Erster Beigeordneter - 75 Abgeordnete - Dr. Andreas Jürgens wählen … in der konstituierenden Sitzung für die Beigeordneter Dauer der jeweiligen Wahlperiode Dieter Schütz Präsidium: Präsident und Vizepräsidenten/innen Ausschüsse der VV: Verwaltungsausschuss (VA) bestehend aus: Hauptausschuss 3 hauptamtlichen Mitgliedern Haushalts- und Finanzausschuss Landesdirektor/in Personal- und Organisationsausschuss Erste/r Beigeordnete/r) Satzungs- und Rechtsausschuss Beigeordnete/r Ausschuss für Bau, Schulen und Forsten 14 ehrenamtlichen Mitgliedern Revisionsausschuss Ausschuss für Soziales und Jugendhilfe Beteiligungsausschuss Wahlvorbereitungsausschuss
DER LANDESWOHLFAHRTSVERBAND 11 PERSONAL Der Landeswohlfahrtsverband Hessen beschäftigte Aufgrund seiner Vorbildfunktion bei der Beschäfti- zum Stand 31.12.2018 1.155 Mitarbeiterinnen und gung von schwerbehinderten Menschen hat sich der Mitarbeiter (zuzüglich 69 Nachwuchskräfte) in den Landeswohlfahrtsverband Hessen verpflichtet, die Zentralverwaltungen und 394 Mitarbeiterinnen und gesetzliche Beschäftigungspflicht nach dem Schwer- Mitarbeiter in den Schulen. behindertengesetz von 5 % zu übertreffen und Die Verteilung der Bediensteten (ohne Nachwuchs- mindestens eine Quote von 6 % zu erfüllen. Die kräfte) auf die Verwaltungsstandorte und die einzel- tatsächliche Beschäftigungsquote liegt bereits seit nen Schulen stellt sich wie folgt dar: Jahren über dieser Zielsetzung. Die Entwicklung seit dem Jahr 2011 lässt sich aus Zusätzlich wurden zum o. g. Stand 69 Nachwuchs- folgender Graphik erkennen: kräfte in verschiedenen Berufen in der Haupt- und den beiden Regionalverwaltungen ausgebildet; da- von 36 in Kassel, 15 in Darmstadt und 18 in Wies- baden. Besonders jungen schwerbehinderten Menschen möchte der Landeswohlfahrtsverband die Möglich- keit geben, nach dem Schulabschluss eine Ausbil- dung anzutreten und im Anschluss die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zu ermöglichen. Derzeit befinden sich unter den 69 Nachwuchskräften 8 schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte be- hinderte Menschen. Im Jahr 2019 werden voraus- sichtlich eine schwerbehinderte und eine ihr gleich- gestellte Nachwuchskraft ihre Ausbildung erfolg- reich beenden und im Anschluss in ein Beschäfti- gungs- bzw. Beamtenverhältnis übernommen.
12 02 VITOS GMBH (HOLDING) Der LWV ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH, einer strategischen Managementholding, von zwölf gemeinnüt- zigen Unternehmen. Vitos gehört zu den großen Klinik- betreibern in Deutschland. In Hessen ist das Unterneh- men größter Anbieter für die ambulante, teil- und voll- stationäre Behandlung und Betreuung psychisch kranker Menschen und betreibt zwei Fachkliniken für Neurologie und Orthopädie. Diagnostik und Behandlung von Erwach- senen, Kindern und Jugendlichen in psychiatrischen, psychosomatischen und forensisch-psychiatrischen Klini- ken ist die Kernaufgabe. Die Jugend- und Behindertenhil- feangebote erbringt die Gesellschaft Vitos Teilhabe. 1. Januar 2008 Gründung Kliniken für forensische Psychiatrie (gesamter Maßregelvollzug Hessen) 1 Holding, 12 gemeinnützige Tochtergesell- schaften + Vitos Service GmbH Psychiatrische Rehabilitation Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie Orthopädische Klinik Kliniken für Psychosomatik Klinik für Neurologie Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Begleitende psychiatrische Dienste Psychosomatik und Psychotherapie Behindertenhilfe Jugendhilfe
13 DER VITOS KONZERN IN ZAHLEN ca. 9.870 Mitarbeiter ca. 645 Mio. Euro Gesamtumsatz/Jahr ca. 100 Standorte in 65 Orten in Hessen mit 3.600 Betten/Plätzen größter Anbieter für die ambulante, teil- und vollstationäre Behandlung psychisch kranker Menschen in Hessen 2.450 Plätze in Einrichtungen für Menschen mit geistiger bzw. seelischer Behinderung und sozialpädagogischen Jugendhilfeangeboten 300 Betten in somatischen Fachkliniken ca. 43.000 stationär/teilstationär behandelte Patienten/Jahr ca. 174.000 ambulant behandelte Patienten/Jahr
14 VITOS GMBH (HOLDING) DIE VITOS GESELLSCHAFTEN
15 03 FINANZRAHMEN (HAUSHALT 2019) AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE Die Aufgaben des LWV Hessen werden in erster Linie von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten finanziert. Über die sogenannte Verbandsumlage tragen sie die Unterstützungsleistungen für behinderte Menschen. Aus der Verbandsumlage erhält der LWV in diesem Jahr 1,411 Mrd. €. Weitere Einnahmen des LWV kommen aus dem Kommunalen Finanzausgleich, der Ausgleichsabgabe hessischer Unternehmer und der Kriegsopferfürsorge. Einen Teil seiner Ausgaben für die überörtliche Sozialhilfe bekommt der LWV erstat- tet, etwa von Renten- und Unfallversicherungsträgern, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Der Haushalt 2019 hat ein Volumen von 2,086 Mrd. €. Der größte Teil (1,756 Mrd. €) fließt in die überörtliche Sozi- alhilfe. Bei stetig wachsenden Fallzahlen nutzt der LWV durch individualisierte Hilfen und eine solide Finanzwirtschaft die sich bietenden Möglichkeiten der Kostendämpfung. ÜBERSICHT DER VERÄNDERUNGEN ZWISCHEN HAUSHALT 2018 UND HAUSHALT 2019 Aufwendungen Erträge Bereich Ergebnishaushalt Ergebnishaushalt Haushalt Haushalt Haushalt Haushalt 2018 2019 2018 2019 Euro Euro Euro Euro Überörtliche Sozialhilfe 1.712.881.651 1.756.415.289 301.980.149 312.561.692 Kriegsopferfürsorge 29.912.464 25.648.471 27.244.328 23.396.208 Integrationsamt - Behinderte 64.187.897 63.379.595 64.187.897 63.379.595 Menschen im Beruf Überregionale Schulen, Internate, 36.555.719 36.720.327 19.234.117 17.514.156 Frühförderstellen Personalaufwendungen/-erträge der Zentralverwaltungen, Vitos und 78.642.283 81.916.113 3.168.535 2.993.300 ehemalige Einrichtungen Personenbezogene Rückstellungen 12.857.400 10.824.571 5.313.700 287.831 (ohne Schulen etc.) Aufwendungen für Sach- und 21.157.172 21.070.402 0 0 Dienstleistungen (ohne Schulen) Sozialversicherung Behinderter 81.650.000 83.850.000 81.650.000 83.850.000 (Bundesanteil) FAG-Zuweisung 0 0 132.271.500 137.271.500 Sonstiger Haushaltsbereich 1.613.800 1.292.820 2.973.171 3.868.816 Abschreibungen/Sonderposten 4.859.277 4.784.358 4.562.203 4.139.581 (ohne SGB XII, InA, KOF, Schulen etc.) Zwischensumme 2.044.317.663 2.085.901.946 642.585.600 649.262.679 Ausgleich Fehlbedarf 24.982.000 25.000.000 (§ 8 Haushaltssatzung) Entnahme Stiftungsvermögen bzw. Nachlässe 144.577 277.691 Gesamt 2.044.317.663 2.085.901.946 667.712.177 674.540.370 Verbandsumlage 1.376.605.486 1.411.361.576 Veränderung Verbandsumlage gegenüber Haushalt 2018 34.756.090
16 Die Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen ist im § 14 des Gesetzes über den Landes- wohlfahrtsverband Hessen geregelt. Neben den eigenen Einnahmen (z. B. Kostenerstattungen aus Rente oder Vermögen der Leistungsberechtigten, Leistungen der Pflegeversicherung, etc.) sowie den Finanzzuweisungen des Landes aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhebt der LWV zum Ausgleich seines Haushaltes eine Verbandsumlage. Diese, welche Landkreise und kreisfreie Städte gemessen an ihrer Steuerkraft jährlich an den LWV zahlen müssen, ist die Hauptsäule (rd. 68 % der Einnahmen des Haushaltes 2019) der Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes. Die Entwicklung der Verbandsumlage ist dabei maßgeblich von steigenden Fallzahlen in der überörtlichen Sozialhilfe und damit einhergehenden höheren Aufwendungen geprägt, wie dem nachstehenden Schaubild zu entnehmen ist. ENTWICKLUNG DER VERBANDSUMLAGE IM VERGLEICH ZUR SOZIALHILFE SEIT 2013 überörtliche Sozialhilfe Verbandsumlage 1.756.415.289 € Anzahl behinderter Menschen 1.696.752.436 € 59.100 1.639.913.485 € 58.284 1.545.789.272 € 57.766 1.468.004.294 € 57.000 1.401.724.212 € 56.279 1.341.073.781 € 1.411.361.576 € 55.374 1.376.629.313 € 1.317.749.276 € 53.988 1.245.962.294 € 1.204.152.642 € 1.141.843.898 € 1.128.800.345 € 2013 2015 2017 Haushalt 2019
FINANZRAHMEN (HAUSHALT 2019) 17 GESAMTÜBERSICHT VERBANDSUMLAGE vorläufige vorläufige Stadt bzw. Landkreis Verbandsumlage- Stadt bzw. Landkreis Verbandsumlage- Festsetzung 2019 Festsetzung 2019 Hebesatz 10,967 % Hebesatz 10,967 % Stadt Darmstadt 44.860.564 Wetteraukreis 57.713.591 Stadt Frankfurt 260.231.156 Landkreis Gießen 53.553.917 Stadt Offenbach 33.595.199 Lahn-Dill-Kreis 50.017.589 Stadt Wiesbaden 79.802.026 Landkreis Limburg-Weilburg 31.842.847 Landkreis Bergstraße 51.509.481 Landkreis Marburg-Biedenkopf 50.791.384 Landkreis Darmstadt-Dieburg 56.293.269 Vogelsbergkreis 19.648.229 Landkreis Groß-Gerau 54.535.924 Stadt Kassel 53.321.407 Hochtaunuskreis 53.073.282 Landkreis Fulda 43.859.118 Main-Kinzig-Kreis 84.735.344 Landkreis Hersfeld-Rotenburg 22.830.507 Main-Taunus-Kreis 59.030.721 Landkreis Kassel 42.936.157 Odenwaldkreis 17.898.373 Schwalm-Eder-Kreis 32.960.980 Landkreis Offenbach 72.148.814 Landkreis Waldeck-Frankenberg 29.925.205 Rheingau-Taunus-Kreis 35.653.155 Werra-Meißner-Kreis 18.593.336 1.411.361.576 FINANZZUWEISUNGEN NACH § 35 FAG 137.271.500 € 127.271.500 € 132.271.500 € 110.479.000 € 120.271.500 € 101.821.000 € 106.895.000 € 97.026.000 € 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Haushalt 2019 Gemäß § 35 FAG erhält der LWV Hessen eine jährli- trag für Investitionen im bisherigen Umfang von rd. che Finanzzuweisung, die im Landeshaushalt festge- 7,73 Mio. € vermindert, welcher unmittelbar im legt wird. Dies werden in 2019 rd. 145 Mio. € sein. Ein Finanzhaushalt als Einzahlung veranschlagt und ge- Teilbetrag dieser Zuweisung darf für Investitionen bucht wird. und Investitionszuweisungen eingesetzt werden. Damit decken die im Ergebnishaushalt nachgewiese- Daher wird im Ergebnishaushalt die Veranschlagung nen Finanzzuweisungen rd. 6,6 % der Aufwendungen der Zuweisung an den LWV Hessen um den Teilbe- beim LWV Hessen.
18 04 DIE AUFGABEN … TRÄGER DER ÜBERÖRTLICHEN SOZIALHILFE Menschen, bei denen eine wesentliche Behinderung vorliegt, haben einen Rechtsanspruch auf Unterstüt- zungsleistungen, durch die die Folgen der Behinderung möglichst weitgehend ausgeglichen oder gemildert werden sollen. Durch das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG), das im Dezember 2016 verabschiedet wurde, erhält die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen eine neue gesetzliche Grundlage. Verschiedene As- pekte des Gesetzes treten schrittweise in Kraft. Ab dem 1.1.2020 sind die Leistungen der Eingliederungshilfe dann im SGB IX verankert. Damit verliert die Eingliederungshilfe den Charakter der Fürsorge und richtet sich am Ziel der Teilhabe aus. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen musste das Land Hessen u. a. in einem Ausführungsgesetz zum SGB IX bestimmen, wer in Hessen Träger der Eingliederungshilfe und wer für die Gewährung unterhaltssichernder Leistungen für behinderte Menschen oder für die Hilfe zur Pflege bei unter 65-Jährigen zuständig sein soll. Ab 2020 gelten in Hessen nun folgende Regelungen: Der LWV wird zuständig sein für alle erwachsenen Leistungsberechtigten ab Ende der Schulausbildung und bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Die örtlichen Sozialleistungsträger übernehmen die Zuständigkeit für behinderte Kinder und Jugendliche bis zum Ende ihrer Schulausbildung. Außerdem übernimmt die örtliche Ebene die Verantwortung für Leistungs- berechtigte, die erstmals nach Erreichen der Regelaltersgrenze Eingliederungs- hilfe beantragen. Die unterhaltssichernden Leistungen für behinderte Menschen werden bei allen Unterstützungsformen künftig durch die örtlichen Sozialleistungsträger gewährt. Eingliederungshilfe wird als eine spezielle Form der Sozialhilfe grundsätzlich nachrangig gewährt. Das heißt, zunächst müssen in jedem Einzelfall die Leistungen der anderen Sozialleistungs-/ Rehabilitationsträger (z. B. Krankenkasse, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitsagentur etc.) ausgeschöpft werden. Es ist Aufgabe der Eingliederungshilfe, behinderten Menschen eine möglichst selbstbestimmte und aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Teilhabe soll in allen Lebensbereichen eines Menschen verwirklicht werden, also in den Bereichen Wohnen/Bewältigung alltäglicher Anforderungen, Arbeit und Beschäftigung sowie Freizeit, soziale Kontakte, kulturelles und politisches Leben. Um teilhaben zu können, benötigen wesentlich beeinträchtigte oder behinderte Menschen vielfältige Formen der Unterstützung, die überwiegend von Trägern der freien Wohlfahrtspflege sowie privaten Anbietern er- bracht werden. Der LWV Hessen finanziert diese Unterstützungsleistungen. Diese Leistungsgewährung er- folgt im Rahmen der Bearbeitung jedes Einzelfalls, die sich von der Antragsannahme über Beratung und Prü- fung bis zur Bescheiderteilung erstreckt. Darüber hinaus nimmt der LWV steuernden Einfluss auf die konzep- tionelle Ausgestaltung der Angebote und ist dafür verantwortlich, dass Unterstützungsstrukturen in bedarfs- gerechtem Umfang flächendeckend in Hessen zur Verfügung stehen.
19 AUFWENDUNGEN DER ÜBERÖRTLICHEN SOZIALHILFE (HAUSHALT 2019) Grundsicherung im Alter Übrige Bereiche Hilfe zur Pflege Hilfe zu einer und bei Erwerbs- 51.236.209 € angemessenen Blindenhilfe/ 82.087.929 € minderung 77.241.231 € Schulbildung/ Blindengeld Ausbildung für einen 58.223.623 € angemessenen Beruf 74.038.185 € Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Leistungen in Schwierigkeiten anerkannten 36.455.013 € Werkstätten für behinderte Menschen Hilfen zu 378.301.257 € selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten 851.213.517 € Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Gesamtsumme: 1.756.415.289 € 147.618.325 € Die überörtliche Sozialhilfe stellt im Haushalt 2019 Die in dem Schaubild unter übrige Bereiche des LWV Hessen mit über 84 % den größten Auf- zusammengefassten - finanziell eher untergeordne- wandsposten dar. Welch unterschiedliches Leis- ten Leistungen - beinhalten Leistungen zur medizini- tungsspektrum sich dahinter verbirgt, können Sie schen Rehabilitation, Heilpädagogische Leistungen dem vorstehenden Schaubild entnehmen. für Kinder, Hilfen zur Gesundheit, Förderung von Mit über 850 Mio. € (48,46 %) entstehen im Bereich Trägern der Wohlfahrtspflege, etc. der Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten die mit Abstand größten finan- ziellen Aufwendungen. Gemeint sind damit Leistun- gen wie Wohnen in stationären Einrichtungen, ambulant Betreutes Wohnen, Begleitetes Wohnen in Familien oder auch Pflegefamilien.
20 ZEITREIHE FALLZAHLEN UND ANZAHL LEISTUNGSBERECHTIGTE Leistungsberechtigte Fallzahlen 73.104 71.585 70.736 69.746 68.679 67.625 66.130 64.401 62.849 61.203 59.100 57.766 58.284 56.279 57.042 55.374 53.988 52.720 51.433 50.148 Info: Fallzahl ist eine Kalkulationsgröße getrennt nach Leistungsangeboten, die sich anhand der Abrechnungstage ermittelt. Doppelnennungen sind möglich, wenn z. B. ein behinderter Mensch sowohl in das Wohnheim als auch in die Werkstatt geht. Leistungsberechtigter ist der behinderte Mensch, unabhängig davon, wie viel Leistungen er in Anspruch nimmt. Haushalt 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Die Zahl der wesentlich behinderten Menschen (Leistungsberechtigte), die eine Unterstützung be- GRÜNDE FÜR DIE KONTINUIERLICHE nötigen, nimmt stetig zu. Die letzten Jahre zeigen ZUNAHME VON LEISTUNGSBERECHTIGTEN IN jedoch, dass der Trend leicht rückläufig ist. Mitt- DER EINGLIEDERUNGSHILFE lerweile liegen die durchschnittlichen jährlichen Zuwächse behinderter Menschen, welche Leistungen Zunahme der Lebenserwartung aufgrund des der Eingliederungshilfe erhalten unterhalb von 900 medizinischen Fortschrittes bewirkt Unter- Personen. Bis zum Jahr 2014 lagen die Zuwächse stützungsbedarf über einen längeren Zeit- noch bei deutlich über 1.200 Personen. raum und steigenden Unterstützungsbedarf Mit dem kontinuierlichen Fallzahlanstieg ist auch aufgrund multipler Problemlagen mit eine Erhöhung des Mittelaufwandes verbunden. Der zunehmendem Alter Kostenanstieg ist zudem dadurch begründet, dass die Lebenserwartung behinderter Menschen in den Veränderung der familiären Strukturen letzten Jahrzehnten aufgrund des medizinischen (instabilere Familienbeziehungen, Scheidung; Fortschritts deutlich gestiegen ist. Dies führt dazu, Vereinzelung) dass behinderte Menschen länger auf Unterstützung angewiesen sind. Außerdem nimmt der Anteil der Frühere Ablösung aus der Herkunftsfamilie/ Menschen zu, die vielfältige Beeinträchtigungen und Wunsch nach Selbstbestimmung und deshalb einen hohen und daher kostenintensiven Selbständigkeit Unterstützungsbedarf haben . Selektion auf dem 1. Arbeitsmarkt - Verlust von Nischenarbeitsplätzen (zunehmende Rationali- sierung/Technisierung, zunehmende Arbeits- verdichtung, steigender Leistungsdruck etc.) Restriktive Bewilligungs-/Finanzierungspraxis vorrangig zuständiger Sozialleistungsträger
DIE AUFGABEN - TRÄGER DER ÜBERÖRTLICHEN SOZIALHILFE 21 LEISTUNGSBERECHTIGTE NACH ZIELGRUPPEN Wenngleich der Personenkreis der geistig behinder- ten Menschen absolut gesehen die größte Gruppe der Leistungsberechtigten darstellt, ist hier seit 2008 eine vergleichsweise geringe Zunahme von Leis- tungsempfängern zu verzeichnen. Der weitaus größ- te Zuwachs an Leistungsberechtigten zeigt sich dem- gegenüber bei den seelisch behinderten und sucht- kranken Menschen. 18,28 % Ergebnis 2008 19.200 66,75 % Haushalt 2019 17.150 16.232 -11,64 % 12.788 11.300 10.285 49,76 % 7.250 53,90 % 4.841 4.200 2.729 Körperlich Geistig Seelisch Sucht- Blinde Behinderte Behinderte Behinderte kranke 1] Blinde: Leistungsberechtigte, die nur Blindenhilfe/-geld empfangen; Blinde mit einer Mehrfachbehinderung sind einer anderen Zielgruppe zugeordnet
22 ALTERSSTRUKTUR (OHNE BLINDE) 18.000 187,0% 200% 2005 2018 16.000 Veränderung in % 150% 14.000 126,9% 12.000 100% 10.000 8.000 42,1% 50% 6.000 4.000 19,0% 14,5% 0% 2.000 -38,0% 0 -50% 0 - 18 Jahre 19 - 30 Jahre 31 - 40 Jahre 41 - 50 Jahre 51 - 65 Jahre über 65 Jahre Während die Zahl der unter 18jährigen Leistungsbe- rechtigten leicht rückläufig ist, zeigt sich in der Ent- wicklung seit 2005 eine deutliche Zunahme der be- hinderten Menschen, die älter als 50 Jahre sind und Unterstützung in der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen. AMBULANT VOR STATIONÄR Eine wesentliche Zielsetzung des LWV Hessen besteht darin, behinderte Menschen soweit wie möglich in ihrer eigenen Häuslichkeit und in ihrem vertrauten sozialen Umfeld zu unterstützen. Das Ziel „ambulant vor stationär“ folgt dem Grundsatz „so viel Selbständigkeit wie möglich, so viel Unter- stützung wie nötig“. Die ambulante, aufsuchende Betreuung behinderter Menschen erfolgt durch Fachkräfte im Rahmen des sogenannten Betreuten Wohnens.
DIE AUFGABEN - TRÄGER DER ÜBERÖRTLICHEN SOZIALHILFE 23 AMBULANT VOR STATIONÄR ANTEIL DER BÜRGER DER GEBIETSKÖRPERSCHAFT, DIE LEISTUNGEN DES BETREUTEN WOHNENS DURCH DEN LWV HESSEN ERHALTEN (IN PROMILLE) 6,00 5,00 4,79 4,29 4,02 3,97 4,00 3,92 3,66 3,44 3,47 3,18 3,20 3,29 3,17 2,94 2,93 3,00 2,75 2,82 2,49 2,56 2,30 2,37 2,12 2,04 2,14 2,01 2,00 1,90 1,70 1,52 1,00 0,00 Aus dieser Grafik wird anhand der Unterschiede bei den Promillewerten deutlich, dass ein landesweit gleichmäßiger Ausbau des Betreuten Wohnens nicht vollständig erreicht ist. Dies hat mehrere Ursachen. Zum einen entfaltet z. B. die historisch gewachsene Struktur stationärer und teilstationärer, aber auch ambulanter Leistungsangebote noch immer ihre Wirkung. Zum anderen stellen z. B. insbesondere (Groß-)Städte für einige Personengruppen einen bevorzugten Lebensraum dar.
24 AMBULANT VOR STATIONÄR JÄHRLICHE FALLZAHLZUWÄCHSE IM STATIONÄREN WOHNEN UND IM BETREUTEN WOHNEN 1.200 1.048 1.000 970 934 895 806 800 778 714 662 Fälle: 600 546 400 244 207 222 208 200 69 76 78 68 68 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Planung für 2019 Betreutes Wohnen Stationäres Wohnen Aus dieser Grafik wird deutlich, dass die jährlichen Fallzahlzuwächse im Betreuten Wohnen von 2011 bis 2014 bei durchschnittlich fast 1.000 Zuwächsen pro Jahr lagen. Im gleichen Zeitraum lag der Anstieg stationärer Fälle im Schnitt bei rd. 100 neuen Fällen. Seit 2015 fallen die Fallzuwächse im Betreuten Wohnen etwas geringer aus.
DIE AUFGABEN - TRÄGER DER ÜBERÖRTLICHEN SOZIALHILFE 25 AMBULANT VOR STATIONÄR ENTWICKLUNG DER FÄLLE STATIONÄRES WOHNEN ZU BETREUTES WOHNEN 22.000 Stationäres Wohnen Betreutes Wohnen 20.000 18.348 17.634 18.000 16.972 16.194 15.648 16.000 14.842 14.045 14.113 14.181 13.872 13.801 Fälle: 14.000 13.218 13.294 14.389 13.501 13.579 11.795 12.000 12.824 11.929 10.000 8.000 6.630 6.000 2005 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Planung für 2019 In dieser Grafik wird die Entwicklung der Anzahl der Fälle im stationären Wohnen (im Rahmen der Ein- gliederungshilfe) im Vergleich zur Entwicklung der Anzahl der Fälle im Betreuten Wohnen in Hessen von 2005 bis 2019 gezeigt. Im Jahr 2005 wurde die überwiegende Zahl der Fälle stationär betreut. Seit dem Jahr 2013 hat sich dies grundlegend ge- wandelt. Deutlich mehr als die Hälfte aller Menschen mit Behinderungen, die aktuell durch den Landes- wohlfahrtsverband eine Leistung zum Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten, haben sich für das Betreute Wohnen entschieden.
26 AMBULANTE WOHNQUOTE (NACH HERKUNFT LEISTUNGSBERECHTIGTER) Hessen insgesamt: 2005: 35,90 % 2018: 55,71 % Die ambulante Wohnquote stellt das Verhältnis der im Betreuten Wohnen (BW) untergebrachten be- hinderten Menschen zur Summe der insgesamt im Bereich Wohnen betreuten Menschen dar.
DIE AUFGABEN - TRÄGER DER ÜBERÖRTLICHEN SOZIALHILFE 27 DER LWV HESSEN IM BUNDESWEITEN VERGLEICH (STAND 31.12.2017) Im Zuständigkeitsbereich des LWV konn- te der Anteil der behinderten Menschen, die im Bereich Wohnen ambulant unter- stützt werden, in den letzten 12 Jahren deutlich vergrößert werden. Er hat sich von 36 % im Jahr 2005 auf über 54 % im Jahr 2017 erhöht, so dass deutlich mehr Menschen mit Behinderung ambulant statt stationär betreut werden. Im Bundesvergleich liegt Hessen damit um fast 5 % über dem bundesweiten Durchschnitt von rd. 49,4 % (Stand: 31.12.2017) wie nebenstehendem Schau- bild zu entnehmen ist. 300 280 260 240 Durchschnittswert früheres Bundesgebiet 214,00 € Ein Blick auf die Nettoausgaben der Eingliederungshilfe in 2017 220 zeigt, dass der LWV Hessen be- zogen auf die Bundesländer des Euro 200 295,00 € 247,00 € früheren Bundesgebietes mit 234,00 € 239,00 € rd. 214 € je Einwohner exakt 180 229,00 € 229,00 € 238,00 € im Bereich der durchschnitt- 226,00 € 160 lichen Aufwendungen liegt und 214,00 € 196,00 € damit im vorderen Drittel aller 140 Bundesländer des früheren Bun- 153,00 € desgebietes. 120 100
28 Landkreis Marburg-Biedenkopf Abgeordnete aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf in der Verbandsversammlung des LWV Hessen: Herr Manfred Apell (SPD) Herr Jörg Behlen (FDP) Frau Anna Hofmann (LINKE) Herr Dr. Karsten McGovern (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) Herr Marian Zachow (CDU) Herr Karl-Hermann Bolldorf (AfD)
29 05 REGIONALDATEN PROGNOSE 2019 DER VORAUSSICHTLICHEN FINANZAUFWENDUNGEN - LK MARBURG-BIEDENKOPF - (ÜBERÖRTLICHE SOZIALHILFE) Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) 3.080.000 € Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 64.000 € Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung/Ausbildung für einen angemessenen Beruf 2.617.000 € Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (§§ 54, 55 SGB XII) 16.238.000 € Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 6.074.000 € davon Tagesstätten 1.694.000 € Heilpädagogische Leistungen für Kinder gemäß SGB IX 162.000 € Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten 39.603.000 € davon Betreutes Wohnen 10.048.000 € Trägerübergreifendes Persönliches Budget 2.278.000 € Hilfen zur Gesundheit 448.000 € Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 1.279.000 € Blindenhilfe/Blindengeld 5.279.000 € Hilfen in sonstigen Lebenslagen 6.000 € Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2.974.000 € Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 564.000 € Gesamtaufwendungen 80.666.000 € Erträge im Rahmen der überörtlichen Sozialhilfe 12.332.000 € Nettoaufwendungen 68.334.000 €
30 ENTWICKLUNG DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN IM LK MARBURG-BIEDENKOPF 3.156 3.096 3.112 3.031 3.046 2.900 2.948 2.833 2.757 2.357 2006 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Haushalt 2019 LEISTUNGSBERECHTIGTE AUS DEM LK MARBURG-BIEDENKOPF NACH GEMEINDEN IN 2018
REGIONALDATEN 31 PLATZANGEBOTE IM LK MARBURG-BIEDENKOPF IN 2018 680 Plätze Werkstätten für 1.020 Plätze behinderte Menschen Betreutes Wohnen 111 Plätze 871 Plätze Tagesstätten Stationäres Wohnen
32 REGIONALDATEN LEISTUNGSERBRINGER IM LK MARBURG-BIEDENKOPF AIDS-Hilfe Marburg e. V., Marburg Behindertenzentrum Therapie-, Wohn- und Pflegegruppen GmbH OT Obereisenhausen, Steffenberg Blaues Kreuz Diakoniewerk mGmbH - Trägerin diakonischer Einrichtungen, Wuppertal Bürgerinitiative Sozialpsychiatrie e. V., Marburg Deutsche Blindenstudienanstalt e. V., Marburg Diakonisches Werk Marburg-Biedenkopf, Marburg Eingliederungshilfe Marburg e. V., Marburg FIB Verein zur Förderung der Inklusion behinderter Menschen e. V., Ambulante Dienste, Marburg Freundeskreis junger Behinderter im LK Marburg-Biedenkopf e. V., Gladenbach Hephata Hessisches Diakoniezentrum e. V., Schwalmstadt Hofgemeinschaft für heilende Arbeit e. V., Lollar Jugendberatung und Jugendhilfe e. V., Frankfurt Kerstin-Heim e. V., Marburg Kinderheim Koch, Marburg Lebenshilfewerk Marburg-Biedenkopf e. V., Marburg Merjehop GmbH, Gladenbach PARITÄTISCHE Projekte gGmbH Tochtergesellschaft des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Frankfurt Privates Alten- und Pflegeheim Stauzebach GmbH, Gladenbach Seniorenpflegeheim "Haus Alexandra" GmbH, Ebsdorfergrund Socias Julia Tesch Unterstützung für Menschen mit Assistenzbedarf, Biedenkopf Soziale Hilfe Marburg e. V., Marburg St. Elisabeth-Verein e. V., Marburg Studentenwerk, Marburg Verein für Beratung und Therapie e. V. "LOK", Stadtallendorf Verein für heilende Erziehung e. V., Marburg Vitos Gießen-Marburg gGmbH, Gießen
33 06 HAUPTFÜRSORGESTELLE Ein eigener Fachbereich betreut die in Hessen lebenden Kriegshinterbliebenen, Kriegsgeschädigten und Zivil- dienstbeschädigten. Die Hauptfürsorgestelle des LWV berät diese Menschen und gibt finanzielle Hilfen. Sie ist Ansprechpartner für Menschen mit Impfschäden und für Opfer von Gewalttaten, die nach dem Gesetz aner- kannt sind. Sie ist auch Ansprechpartner für Opfer politischer Strafverfolgungsmaßnahmen der ehemaligen DDR. Bundesversorgungs- gesetz Sonstiges Die Nettoaufwendungen werden 0,07 Mio. € zu 80 % durch den Bund erstattet 18,47 Mio. € (Bundesversorgungsgesetz). Haushalt 2019 25,65 Mio. € Opfer- Das Land Hessen erstattet 100 % der Infektions- entschädigungs- Nettoaufwendungen (Opferentschädigungs- schutzgesetz gesetz gesetz und Infektionsschutzgesetz). 3,16 Mio. € 3,95 Mio. € Aufgrund der demographischen Entwicklung werden die Fallzahlen auch in den Folgejahren weiter rück- läufig sein. FALLZAHLEN 6000 4000 2000 0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Haushalt 2019
34 07 INTEGRATIONSAMT - BEHINDERTE MENSCHEN IM BERUF Partner für über 90.000 berufstätige behinderte Menschen in Hessen und deren Arbeitgeber ist das Integra- tionsamt des LWV. Dessen Mitarbeiter/innen beraten Firmen, die Arbeitsplätze so umbauen lassen, dass Menschen trotz Einschränkung dort arbeiten können, und geben finanzielle Hilfen an behinderte Arbeitneh- mer sowie deren Arbeitgeber. Hier unterstützt der LWV vorrangig Betriebe des ersten Arbeitsmarktes. Integra- tionsfachdienste (IFD) begleiten und unterstützen hessenweit im Auftrag des LWV behinderte Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz. Finanziert werden diese Aufgaben über die so genannte Ausgleichsabgabe: Nach dem SGB IX sind Firmen mit 20 oder mehr Mitarbeiter/innen verpflichtet, mindestens fünf Prozent schwerbehin- derte Menschen zu beschäftigen. Tun sie das nicht, dann zahlen sie die Ausgleichsabgabe. Unser Ziel Wir wollen durch praxisnahe Lösungen und gute Zusammenarbeit behinderte Menschen und Arbeitgeber unterstützen, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern und zu sichern. Finanzrahmen Sonstige Leistungen (u. a. HePAS II mit 6,00 Mio. €) Weitere (u. a. Abschreibungen) 7% 6,85 Mio. € 4,36 Mio. € 10% Leistungen für Einrichtungen Leistungen an Arbeitgeber 2% Budget 34% 1,63 Mio. € 23,14 Mio. € insgesamt Integrationsfachdienste 9% 67,48 Mio. € 6,18 Mio. € davon EH: 63,38 Mio. € Leistungen an Inklusionsbetriebe davon FH: 4,10 Mio. € 7% Gesetzliche Abführungen (Zuweisung 4,73 Mio. € an Ausgleichsfonds und Ausgleich Leistungen an schwerbehinderte Menschen 11% zwischen Integrationsämtern) 20% 7,19 Mio. € 13,40 Mio. €
35 Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich mindestens 20 Beschäftigte haben, müssen wenig- stens 5 % schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Wird diese Vorgabe nicht erfüllt, ist das Unterneh- men verpflichtet, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. In den vergangenen Jahren hat sich die Ausgleichs- abgabe, die mit Abstand die größte Ertragsposition im LWV Hessen Integrationsamt darstellt, wie folgt entwickelt. ENTWICKLUNG DER AUSGLEICHSABGABE 56.920.574 € 57.000.000 € 54.691.568 € 47.978.593 € 45.906.856 € 44.491.056 € 2014 2015 2016 2017 2018 Haushalt 2019 BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT Im Veranlagungsjahr 2017 ergab das Anzeigever- fahren gemäß § 80 Abs. 2 SGB IX - für Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen, dass hessenweit 21.455 Pflichtarbeitsplätze unbesetzt waren. Anzei- gepflichtig waren 12.174 Arbeitgeber. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit - Berichtsjahr 2017
36 INTEGRATIONSAMT LEISTUNGEN Für schwerbehinderte Menschen aus dem LK Marburg-Biedenkopf wurden im Wesentlichen für nachfol- gend aufgeführte Leistungen Zahlungen erbracht.
37 08 SCHULEN SCHULTRÄGER Wie alle anderen öffentlich-rechtlichen Schulträger Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist nach dem ist der LWV Hessen verpflichtet, einen Schulentwick- Hessischen Schulgesetz Träger von lungsplan zu erstellen und alle fünf Jahre zu überprü- fen sowie fortzuschreiben, falls es erforderlich ist. fünf Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen und/oder Hören von überregionaler Bedeutung, an denen Kinder und Jugendliche mit einer Sinnesbeeinträchtigung unterrichtet und gefördert werden. Jede dieser Schulen ist gleichzeitig auch überregionales Beratungs- und Förderzentrum, welches im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen Schülerinnen und Schüler ambulant an wohnortnahen Schulen unterstützt und fördert sowie deren Lehrkräfte berät. So kann bei vielen Kindern und Jugendli- chen mit einer Sinnesbehinderung der Besuch TRÄGER VON INTERDISZIPLINÄREN einer Förderschule mit den Förderschwerpunk- FRÜHBERATUNGSSTELLEN ten Hören oder Sehen vermieden werden. Für Kinder mit einer Hörschädigung und/oder einer An vier dieser Schulen gibt es Internate, wodurch Sehbeeinträchtigung oder Blindheit, die noch nicht auch die Kinder und Jugendlichen die Möglich- schulpflichtig sind, gibt es in Hessen ein überregiona- keit zum Besuch unserer Förderschulen erhalten, les interdisziplinär arbeitendes Frühförderangebot. die einen täglichen Schulweg nicht bewältigen Die Förderung erfolgt überwiegend im vertrauten können. Umfeld der Kinder, meist in den Familien oder Kinder- tagesstätten. Die hessischen interdisziplinären Früh- zwei Schulen mit den Förderschwerpunkten beratungsstellen für Hören und Kommunikation be- emotionale und soziale Entwicklung und finden sich allesamt in Trägerschaft des LWV Hessen. kranke Schülerinnen und Schüler, die an den Für Kinder mit einer Sehbehinderung oder Blindheit jeweiligen Standorten der Vitos-Jugendhilfeein- gibt es mehrere Angebote in Trägerschaft des LWV richtungen in Wabern und Idstein angesiedelt Hessen und zwar an der Johann-Peter-Schäfer-Schule, sind und die Jungen und Mädchen aus diesen Friedberg, mit einer Außenstelle in Wiesbaden, und Einrichtungen sowie den umliegenden Landkrei- an der Hermann-Schafft-Schule, Homberg, in deren sen unterrichten und fördern. Außenstelle in Kassel. sechs Schulen mit dem Förderschwerpunkt Zusätzlich zu dem ambulanten Frühförderangebot kranke Schülerinnen und Schüler, die an den für Kinder mit Hörschädigung gibt es an der jeweiligen Standorten der Vitos-Kliniken für Johannes-Vatter-Schule, Friedberg, die stationäre Kinder- und Jugendpsychiatrie angesiedelt sind Wechselgruppe. Dort können Eltern mit ihren hörge- und die Schülerinnen und Schüler während ihres schädigten Kindern ein- bis mehrmals im Jahr eine Klinikaufenthaltes unterrichten. Woche lang in einer Gruppe mit anderen Betroffenen zusätzliche Diagnostik und Förderangebote wahrneh- eine Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige men. Entwicklung, die am Standort von Vitos Teilhabe gemeinnützige GmbH Kalmenhof in Idstein MEDIOTHEK DES LWV HESSEN angesiedelt ist und die dort untergebrachten Um die inklusive Beschulung von Kindern mit Sehbe- Kinder und Jugendlichen sowie auch Schülerin- einträchtigung oder Blindheit in Regelschulen und nen und Schüler aus den umliegenden Landkrei- wohnortnahen Förderschulen zu fördern, unterstützt sen unterrichtet und fördert. der LWV Hessen auf freiwilliger Basis die örtlichen Schulträger bei der Finanzierung sehbehinderten- Er ist zuständig für Bau und Unterhaltung der Schul- und blindenspezifischer Ausstattungen oder stellt gebäude, die Finanzierung der erforderlichen Aus- diese Geräte leihweise kostenlos aus dem Hilfsmittel- stattung und deren Verwaltung. pool zur Verfügung.
38 FINANZRAHMEN Im Rahmen dieser Unterstützung sind für 2019 folgende Aufwendungen und Erträge geplant: Aufwendungen Erträge 36.720.327 € 17.514.156 € Schüler- Schüler- beförderung Auflösung beförderung 4.031.800 € Sonderposten 280.000 € Bauunter- 2.563.696 € haltung 2.785.850 € Schulkosten- Personal- beiträge, kosten Gastschul- 18.900.428 € beiträge, Sachkosten Transfer- 11.002.249 € leistungen, etc. 14.670.460 € GESAMTÜBERSICHT DER SCHÜLERZAHLEN 4.501 4.579 4.589 4.635 4.411 4.412 4.496 4.618 4.638 4.662 4.774 4.294 1.790 2.038 1.800 1.717 936 787 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 alle geförderten Kinder und Jugendliche Schülerinnen und Schüler Kinder in der Frühförderung ambulant geförderte Schülerinnen und Schüler
SCHULEN 39 SCHÜLERZAHLEN LK MARBURG-BIEDENKOPF Im Jahr 2018 wurden zum Stichtag 31.12. im Land- kreis Marburg-Biedenkopf 23 Kinder im Vorschulalter durch die Interdisziplinären Frühberatungsstellen für sinnesgeschädigte Kinder gefördert. Viele dieser Kinder werden - auch - durch diese frühe Förderung im Rahmen einer inklusiven Beschulung in eine Regelschule oder wohnortnahe Förderschule einge- schult werden können. Die Frühberatung und -förderung stellt somit für den LWV Hessen als Träger dieser Einrichtungen (gemeinsam mit der Blindenstudienanstalt Marburg und dem Ev. Regionalverband Frankfurt) einen besonderen - quantitativen und qualitativen - Schwerpunkt inklusiven Arbeitens dar. Der mit 82 % (= 61 Schülerinnen und Schüler) überwiegende Schüler in Anteil der durch den LWV betreuten Schülerinnen LWV Schulen und Schüler besucht, nicht zuletzt durch diese Förder Früh- 13 - und Unterstützungsmaßnahmen, eine Regelschule förderung oder wohnortnahe Förderschule und wird dort durch 23 die Lehrerinnen und Lehrer der Überregionalen Beratungs- und Förderzentren der LWV-Schulen geförderte Kinder ambulant gefördert und unterstützt. Dies spart dem des Landkreises LWV Hessen - und damit auch dessen Trägern - nicht Marburg-Biedenkopf zuletzt auch Kosten für Beschulung, Schülerbeförde- rung und ggf. notwendige Unterbringungskosten in den Internaten. Insgesamt 13 Schülerinnen und Schüler (= 18 %) werden in den LWV-Schulen be- ambulante schult. Förderung 61
40 09 AUSBLICK/HERAUSFORDERUNGEN 1. Durch das BTHG werden weitreichende Anforde- Dies bedeutet, dass die Träger der Eingliederungs- rungen an die fachliche Ausrichtung und das Verfah- hilfe - ihre Verwaltungsabläufe und Verfahrenswei- ren der Leistungsgewährung in der Eingliederungs- sen anpassen und die Aufgabe der Bedarfserhebung hilfe gestellt. Im Mittelpunkt steht ein Perspektiv- und Beratung und Unterstützung bei der Bedarfsde- wechsel, wie er bereits in der UN-Behindertenrechts- ckung inhaltlich und organisatorisch ausgestalten konvention (UN-BRK) gefordert wurde. Im Wesent- müssen. lichen geht es um folgende Neuausrichtung: Von der Ausgrenzung zur Inklusion Von der Einrichtungs- zur Personenzentrierung Von der Fremd- zur Selbstbestimmung Von der Betreuung zur Assistenz Vom Kostenträger zum Dienstleister Von der Defizitorientierung zur Ressourcen- orientierung „Nichts über uns - ohne uns“ Durch das Hessische Ausführungsgesetz (HAG SGB IX) wurden die Zuständigkeiten für die Eingliederungs- hilfe ab 2020 in Hessen neu festgelegt. Nach dem sog. Lebensabschnittsmodell sind die örtlichen Träger der Sozialhilfe zuständig für Kinder und Jugendliche bis zum Ende des Schulbesuches. Auch die Zuständig- keit für die existenzsichernden Leistungen (Grund- sicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt) liegt künftig bei der örtlichen Ebene. Für erwachsene Menschen mit Behinderung bis zur Erreichung der Regelalters- grenze ist der LWV Hessen zuständig. Gleichzeitig erhalten die Sozialleistungsträger die Aufgabe, ein neues Gesamtplanverfahren auf die Beine zu stellen, für das detaillierte Vorgaben gesetzt sind. Es geht dabei darum, wie der individuelle Unterstützungsbedarf erhoben und der behinderte Mensch umfassend beraten wird. Im Rahmen der Beratung muss geklärt werden, in welcher Form die Unterstützung sinnvoll und angemessen ist und durch wen und wo sie erfolgen soll.
41 2. Die nun im BTHG verankerte personenzentrierte Das Ergebnis dieser Planung wird in einem „Inte- Sichtweise wird vom LWV Hessen bereits seit vielen grierten Teilhabeplan“ festgehalten. Um die dafür Jahren fachlich vertreten und ist Grundlage der von fachlichen und technischen Voraussetzungen sowohl ihm entwickelten PerSEH-Systematik. Die Personen- beim LWV-Fachdienst als auch bei den Unterstützern zentrierung orientiert sich an denselben Grundsät- in einer guten Qualität sicherstellen zu können, wird zen wie die Sozialraumorientierung. das neue Verfahren nicht zu einem einheitlichen hessenweiten Stichtag eingeführt. Die derzeitige Mit der Implementierung einer fachlichen Neuaus- Planung für die stufenweise Einführung lässt sich der richtung, die auf eine Verbesserung der Lebensquali- Abbildung auf der folgenden Seite entnehmen. tät behinderter Menschen abzielt, ist eine Verbesse- rung der Steuerungsmöglichkeiten des Leistungsträ- Für die Mitarbeitenden des Fachdienstes werden in gers verbunden. Ziel ist es, dass die Einflussmöglich- den Regionen Büros angemietet, die den Namen keiten des LWV auf die Angebots- und Kostenent- „LWV vor Ort“ tragen. wicklung in der Eingliederungshilfe erhöht werden. Der LWV-Fachdienst wird im Rahmen dieser Tätigkeit Dies kann dadurch erreicht werden, dass die Bedarfs- mit allen möglichen Akteuren vor Ort Kontakte ermittlung und Teilhabeplanung mit dem behinder- knüpfen, Netzwerke bilden und kooperieren. ten Menschen und seinen Bezugspersonen verstärkt Darüber hinaus schließt der LWV jeweils parallel durch den Leistungsträger durchgeführt wird. zur Einführung des Gesamtplanverfahrens in einer Durch eine neue Finanzierungssystematik, die auf Region mit den kommunalen Gebietskörperschaften einer zeitbasierten Vergütung beruht, wird zudem bilaterale Kooperationsvereinbarungen ab. Darin eine Anpassung der Unterstützungsleistungen an sollen gegenseitige Erwartungen abgeglichen sowie sich verändernde Bedarfe erleichtert und somit die Ziele, verbindliche Ansprechpartner, regelmäßige Wirtschaftlichkeit erhöht. Gespräche, Formen des einzelfallbezogenen Informa- tionsaustausches u. ä. abgestimmt werden. Im Rahmen des neuen Gesamtplanverfahrens nach dem BTHG sucht der LWV-Fachdienst zur Bedarfser- In einer verbindlichen Kooperation können die spezia- mittlung, Beratung und Unterstützung die behinder- lisierte Fachkompetenz und Erfahrung des überörtli- ten Menschen in den Umstellungsregionen in ihrer chen Trägers mit den Kenntnissen über regionale Häuslichkeit oder in ihrem sozialen Umfeld auf, um Strukturen und Möglichkeiten des örtlichen Trägers den persönlichen Bedarf im Gesamtkontext des sinnvoll verknüpft werden. Menschen einschätzen zu können. Ein wesentlicher Teil seiner Beratungstätigkeit besteht darin, mit dem Der LWV hat beschlossen, die Umsetzung des BTHG behinderten Menschen zusammen herauszufinden, mit einem Organisationsentwicklungsprozess sowie welche Möglichkeiten in seinen sozialen Beziehun- der Entwicklung eines Gesamtsteuerungssystems gen und seinem Stadtteil vorhanden sind, um ihm/ für den LWV zu verbinden. In diesem Rahmen stehen ihr ein möglichst normales und selbständiges Leben mit Unterstützung externer Berater die Organisation zu ermöglichen. Die Einbeziehung von nicht-profes- eines möglichst effizienten Gesamtplanverfahrens, sionellen Hilfen stellt ein wichtiges Ziel dar, damit die Optimierung der Verwaltungsprozesse, die Aktua- Menschen mit Behinderungen im Sinne der Inklusion lisierung und Prüfung der Personalbemessung, eine inmitten der Gesellschaft leben können. den aktuellen Anforderungen entsprechende, schlüs- sige Aufbauorganisation etc. im Mittelpunkt.
42 VERFAHREN ITP (INTEGRIERTER TEILHABEPLAN) 2018 - SCHRITTWEISE UMSETZUNG IM STUFENPLAN REGIONALBÜROS - LWV VOR ORT (SIEHE ) Die Farben in der Karte stellen die jeweilige Stufe des Stufenplans dar. Stufe 1 hat im Oktober 2018 begonnen. Die weitere Umsetzung ist in Halbjahres- schritten vorgesehen.
AUSBLICK/HERAUSFORDERUNGEN 43 LWV VOR ORT REGIONALBÜROS MARBURG - MICHELBACHER STRASSE 12 BENSHEIM - RODENSTEINSTRASSE 92 KORBACH - AM HAUPTBAHNHOF 3 ALSFELD - ALICESTRASSE 22
44 LWV VOR ORT REGIONALBÜROS USINGEN GRÜNDERZENTRUM - HOMBERG/EFZE - ENTENGASSE 10 RAIFFEISENSTRASSE 10
AUSBLICK/HERAUSFORDERUNGEN 45 FACHBEREICH 214 SCHULEN Von der Bundesagentur für Arbeit/Regionaldirektion Übergeordnetes Ziel der Schulen des LWV Hessen Hessen wurden in der Vergangenheit Arbeitsmarkt- einschließlich ihrer überregionalen Beratungs- und programme aufgelegt, um schwerbehinderten Men- Förderzentren ist es, die gemeinsame Beschulung von schen den Zugang auf den 1. Arbeitsmarkt zu erleich- Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förder- tern. Das letzte Programm (HSP 4) lief Ende 2013 bedarf in der allgemeinen Schule systematisch weiter aus. Um einen Fortgang der Fördermöglichkeiten zu voranzutreiben und zu fördern. sichern, haben das Hessische Ministerium für Sozia- les und Integration (HMSI) und das LWV Hessen In diesem Sinne verfolgt der LWV Hessen auch als Integrationsamt für den Zeitraum 2014 bis Ende Träger der interdisziplinären Frühberatungsstellen für 2016 das Hessische Perspektivprogramm zur Verbes- die Bereiche Hören und Sehen das Ziel, den Anteil der serung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Frühförderkinder, die in Regelschulen eingeschult Menschen (HePAS) als Modellvorhaben entwickelt. werden (können), kontinuierlich zu erhöhen. Das Programm hatte eine Laufzeit von 3 Jahren mit Dabei geht es stets um die bestmögliche Förderung einem Nachlauf von weiteren 1,5 Jahren. aller Kinder respektive dann Schülerinnen und Schü- Aufgrund des positiven Verlaufes und Erfolges dieses ler bei Achtung des elterlichen Wahlrechts. Programmes wurde ein Anschlussprogramm HePAS Auch in Zukunft werden hier ungeminderte An II für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2019 aufge- strengungen erforderlich sein, um diese anspruchs- legt. Auf der Basis der Erfahrungen und Rückmeldun- vollen Ziele zur Realisierung der Inklusion von Kindern gen von den Partnern des Integrationsamtes wurden mit und ohne Beeinträchtigungen im Sinne der UN- einzelne Modifikationen vorgenommen, die bewähr- Behindertenrechtskonvention zu erreichen. ten Elemente des Programmes jedoch beibehalten. Aus Mitteln der Ausgleichsabgabe werden bis zu 6 Mio. Euro jährlich zur Durchführung des Program- mes zur Verfügung gestellt. Verhandlungen für die Fortführung als HePAS III laufen bereits mit dem HMSI. Parallel zum HePAS wurde die Förderung der Inklusi- onsbetriebe verbessert, um diese Unternehmen zu stärken und damit möglichst mehr behinderten Menschen eine Integration auf den 1. Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Hierbei nutzt das Integrationsamt neben Eigenmitteln der Ausgleichsabgabe die vom Bund bereitgestellten Mittel des Programmes „Inklusionsinitiative II - AlleImBetrieb“. Das HMSI und der LWV Hessen haben ein Modellvor- haben zur Einführung des ab dem 01.01.2018 gelten- den Budgets für Arbeit etabliert. Hierbei unterstützt das Integrationsamt die Anstrengungen der Einglie- derungshilfe, um schwerbehinderten Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen den Über- gang in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern.
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