LEISTUNGSBESCHREIBUNG AUSSCHREIBUNG IM OFFENEN VERFAHREN - Dienstleistungen zur Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen für Jugendliche, um sie ...
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LEISTUNGSBESCHREIBUNG Dienstleistungen zur Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen für Jugendliche, um sie spielerisch und pädagogisch adäquat über die Europäische Union zu informieren AUSSCHREIBUNG IM OFFENEN VERFAHREN Nr. 2014CE16BAT003 1
INHALT 1. BEZEICHNUNG DER AUSSCHREIBUNG.......................................................... 4 2. ZWECK UND HINTERGRUND............................................................................. 4 3. AUFTRAGSGEGENSTAND ................................................................................... 4 3.1 Beschreibung der geforderten Leistungen .................................................... 4 3.1.1. Entwicklung und Umsetzung von Kommunikationsstrategien und -maßnahmen sowie Gestaltung von Informationsprodukten ........................................................................ 5 3.1.2. Grafische Gestaltung, Layout, Vordruckstufe und Druck................... 5 3.1.3. Webseiten, Homepages, Internet- und mobile Anwendungen ............ 6 3.1.4. Werbemaßnahmen ............................................................................... 7 3.2 Liefergegenstände............................................................................................ 7 3.3 Berichte............................................................................................................. 8 3.4 Qualität, „Life cycle“ und Umweltschutz...................................................... 8 3.5 Arbeitsansatz.................................................................................................... 9 3.5.1. Vom Auftragnehmer gebildetes Team ................................................ 9 3.5.2. Aufgabe der verschiedenen Beteiligten............................................. 10 4. AUFTRAGSUMFANG ........................................................................................... 10 5. VERTRAGLICHER RAHMEN ............................................................................ 10 6. EINREICHUNG DER ANGEBOTE..................................................................... 12 7. TECHNISCHES ANGEBOT UND FALLSTUDIEN .......................................... 13 7.1 Technisches Angebot ..................................................................................... 13 7.2 Simulationen/Fallstudien .............................................................................. 13 8. PREISANGEBOT ................................................................................................... 14 9. AUSSCHLUSSKRITERIEN (GELTEN AUCH FÜR UNTERAUFTRAGNEHMER)................................................................................. 14 9.1 Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bieter,.................................... 14 9.2 Ausschluss von der Auftragsvergabe........................................................... 15 9.3 Angebote von Bietergemeinschaften sowie Angebote mit Beteiligung von Unterauftragnehmern ....................................................... 16 10. AUSWAHLKRITERIEN........................................................................................ 17 10.1 Rechtslage (gelten auch für Unterauftragnehmer) ......................................... 17 2
10.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.................................... 17 10.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ........................................... 18 11. GEWÄHRUNGSKRITERIEN .............................................................................. 19 11.1 Qualitätsnote (maximal 100 Punkte) ........................................................... 20 11.2 Finanzielle Note (Preisindex)........................................................................ 21 11.3 Gesamtbewertung.......................................................................................... 21 VERZEICHNIS DER ANHÄNGE ................................................................................... 23 3
1. BEZEICHNUNG DER AUSSCHREIBUNG Ausschreibung im offenen Verfahren zur Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen für Jugendliche, um sie spielerisch und pädagogisch adäquat über die Europäische Union zu informieren (Nr. 2014CE16BAT003). 2. ZWECK UND HINTERGRUND Um Jugendlichen den Geist des europäischen Einigungswerks zu vermitteln und ihnen die Leistungen der Europäischen Union näherzubringen, beabsichtigen die Kommissionsdienststellen die Durchführung neuer Kommunikationsmaßnahmen für Jugendliche. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll den Kommissionsdienststellen ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, der ein Paket von Leistungen für die Planung, die Ausführung und die Betreuung spielerisch und pädagogisch ausgelegter Kommunikationsprodukte und -maßnahmen für Jugendliche und die für sie zuständigen Personen mit Erziehungsauftrag erbringen soll. Auftraggebende Behörde ist die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD REGIO). Andere Generaldirektionen werden diesen Rahmenvertrag nutzen. 3. AUFTRAGSGEGENSTAND 3.1 Beschreibung der geforderten Leistungen Die Kommissionsdienststellen möchten eine Fachfirma mit Erfahrungen im Bereich Kommunikation für Jugendliche damit beauftragen, spielerisch und pädagogisch ausgelegte Kommunikationsprodukte und -maßnahmen anzubieten, zu konzipieren und zu entwickeln und deren Verbreitung und Follow-up zu gewährleisten. Zu den betreffenden Bereichen gehören alle Politikfelder, Programme und Aktivitäten, für welche die Kommissionsdienststellen zuständig sind. Unter der Aufsicht der Kommission muss der Auftragnehmer folgende Aufgaben ausführen (Aufzählung nicht erschöpfend): • Entwicklung von Kommunikationsstrategien und -maßnahmen • Konzeption und Gestaltung von Informationsprodukten • Texte schreiben • Grafische Gestaltung, Layout, Vordruckstufe • Druck (in bestimmten Fällen und in begrenztem Umfang) • Gestaltung und Erstellung von Websites und mobilen Anwendungen • Werbemaßnahmen 4
Das Zielpublikum definiert sich wie folgt (Aufzählung nicht erschöpfend): • Jugendliche • Lehrer/-innen, Erzieher/-innen usw. • Jugendbewegungen und -vereine • Europäische Verbände • Mitglieder des Informationsdiensts Europe Direct • Schulen, NRO usw. In diesem Zusammenhang hat der Auftragnehmer folgende Aufgaben auszuführen: 3.1.1. Entwicklung und Umsetzung von Kommunikationsstrategien und -maßnahmen sowie Gestaltung von Informationsprodukten Der Auftragnehmer kann gezwungen sein, neue Kommunikationsstrategien für die Politikfelder, Programme und Aktivitäten der Europäischen Kommission zu entwerfen und/oder sie diesbezüglich zu beraten (herausstellen, dass die Europäische Union weltweit der Hauptakteur für humanitäre Hilfe ist, die Vorteile des Binnenmarkts und der Investitionen der Strukturfonds in den Regionen erklären, die Berufsbilder in Verbindung mit Sprachen erläutern usw.). Abhängig von ihren Schwerpunkten können diese Stellen dem Auftragnehmer besondere Themen vorgeben und sich zur Herausarbeitung von Schlüsselbotschaften und zur Festlegung geeigneter Kommunikationsmittel sowie Verbreitungsverfahren beraten lassen, um ein spezielles Publikum anzusprechen. Auf der Grundlage eigener Recherchen und Analysen muss der Auftragnehmer der auftraggebenden Stelle geeignete Kommunikationsmaßnahmen und Verbreitungskanäle abgestimmt auf die benannte Zielgruppe vorschlagen. Botschaften, Konzepte, Scripts und Drehbücher zu jeder Aufgabe sind auf jeder Entwicklungsstufe in Absprache mit der auftraggebenden Stelle zu klären. Der Bieter muss in der Lage sein, auf Französisch und Englisch zu arbeiten. 3.1.2. Grafische Gestaltung, Layout, Vordruckstufe und Druck a) Grafische Gestaltung, Layout und Vordruckstufe Die zu erbringenden Leistungen betreffen die grafische Gestaltung und die Bearbeitung von Dateien im jeweils erforderlichen Format für die Erstellung und Verbreitung von Kommunikationstools für Jugendliche wie Spiele, Puzzles, Comics, Zeichnungen, Veröffentlichungen (Aufzählung nicht erschöpfend) unter Wahrung der Corporate Identity der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/dgs/communication/services/visual_identity/index_de.htm). Im Kostenvoranschlag darf die Anzahl Probeabzüge, die für ein Informationsprodukt vorzulegen ist, nicht begrenzt sein; ausschlaggebend hierfür ist die Qualität der Vorschläge. Im Rahmen des normalen Freigabeablaufs sind mehrere Probeabzüge vorzusehen. Jeder angegebene Link ist – unabhängig vom jeweiligen Tool – vom Auftragnehmer zu überprüfen. 5
Wird ein Informationsprodukt in eine andere Sprache als die Ausgangssprache übertragen, sind diese neuen Sprachfassungen einschließlich sämtlicher Bestandteile des Informationsprodukts (Text, Bilder, Bildunterschriften usw.) auf eigene Verantwortung zu erstellen. Für Sprachfassungen, die keine Original-Sprachfassung darstellen, wird somit keine „Druckfreigabe“ erteilt. b) Druck Im Allgemeinen werden für die Kommissionsdienststellen erstellte Produkte vom Amt für Veröffentlichungen gedruckt. Im Rahmen des vorliegenden Vertrags könnten bestimmte Sonderprodukte in einer begrenzten Auflage und zu Marktpreisen gedruckt werden, sofern die Gestaltung untrennbar mit drucktechnischen Vorgaben (Format, Kosten, Materialien usw.) verbunden ist und die auftraggebende Stelle vorher zustimmt. 3.1.3. Websites, Homepages, Internet- und mobile Anwendungen Der Auftragnehmer muss alle erforderlichen Arbeiten für Onlinestellung, Betrieb, Erstellung, Entwicklung, Veränderung und Pflege von Internetseiten und den dazugehörigen Anwendungen nicht nur inhaltlich, sondern auch in Bezug auf die Aufmachung übernehmen, wie sie im Folgenden zur Veranschaulichung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit beschrieben werden: – Homepages und Internetseiten, die in Form statischer (z. B. in html) oder dynamischer Seiten (Coldfusion, jsp, Drupal usw.) und als Flash-Modul in allen EU-Sprachen veröffentlicht werden könnten, – verschiedene Anwendungen für Tablets oder Smartphones, – Verbreitung von Informationsprodukten und -maßnahmen über die am häufigsten genutzten sozialen Medien (Facebook, Twitter, Youtube, Flickr, Slideshare usw.) sowie Werbemaßnahmen (Facebook ads usw.). Die im Rahmen des vorliegenden Auftrags entwickelten Produkte, die später ins Internet gestellt werden sollen, müssen dafür die von den Kommissionsdienststellen angegebenen Sites nutzen. Alle Partner, die an der Veröffentlichung von Internetseiten oder der Erstellung von IT- Anwendungen beteiligt sind, müssen ihre Konformität mit der bei der Kommission geltenden Daten- und Informationspolitik und den entsprechenden Normen gewährleisten (http://ec.europa.eu/ipg/) und die besonderen Vorgaben für die Corporate Identity der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/dgs/communication/services/visual_identity/index_de.htm) beachten. In Bezug auf die auf dem Server der Europäischen Kommission gehosteten Sites muss sich der Auftragnehmer ganz genau an den „Information Providers Guide“ (Leitfaden für Informationsanbieter) der Kommission (oder mögliche Updates davon) halten (http://ec.europa.eu/ipg/index_en.htm). Dieser Leitfaden richtet sich speziell an Koordinatoren, Webmaster und Dienstleister, die Websites auf EUROPA gestalten, und 6
deckt redaktionelle, technische und grafische Aspekte insbesondere im Zusammenhang mit Urheberrechten, Barrierefreiheit von Inhalten und Bedienerfreundlichkeit ab. Jede vom Auftragnehmer erbrachte Einzelaufgabe muss sowohl im Hinblick auf die technischen Besonderheiten als auch auf die tägliche Bedienung ordnungsgemäß dokumentiert werden (http://www.cc.cec/RUPatEC/), so dass die Weiterführung der Arbeiten oder die Anpassung eines Produkts durch eine Dienststelle der Europäischen Kommission oder einen anderen Auftragnehmer in Zukunft unter den besten Voraussetzungen erfolgen kann. Zu jeder Einzelaufgabe ist eine Garantie über technische Wartung für die gesamte Vertragslaufzeit mit einer Mindestdauer von einem Jahr ab Abnahme des Endprodukts durch die Kommissionsdienststellen abzugeben. Unabhängig von den verbindlichen Terminvorgaben für die Abläufe im Umgang der Generaldirektionen mit den IT-Abteilungen der Kommission oder eigenen Terminvorgaben dieser Abteilungen kann die Abnahme nicht vor der kompletten Inbetriebnahme des Produkts in der fest zugeordneten Umgebung erfolgen. Die Anwendungen (und die dazugehörige Nutzungslizenz) sind so zu liefern, dass sie in der IT-Umgebung der Kommission lauffähig sind; auch die Quellcodes sind unkompiliert und entsprechend dokumentiert zu liefern. 3.1.4. Werbemaßnahmen Der Auftragnehmer kann mit Aufgaben betraut werden, durch die eine optimale Verbreitung der entwickelten Informationsprodukte gewährleistet wird. In diesem Zusammenhang obliegt es dem Auftragnehmer, gegebenenfalls entsprechende Kontakte zu möglichen „Multiplikatoren“ zu knüpfen, um die angebotenen Leistungen zu entwickeln und die Verbreitung der entwickelten Produkte zu fördern. Zur Werbung für diese Produkte kommt auch eine Teilnahme des Auftragnehmers an einer Reihe von Veranstaltungen in Brüssel oder in den EU-Mitgliedstaaten wie Tage der offenen Tür, Bildungsschauen, Fachmessen, Veranstaltungen des Informationsdiensts Europe Direct usw. in Betracht. Auch die Planung der Aktivitäten an einem Stand, die Erstellung von Informations- und Kommunikationsmitteln speziell für die Veranstaltung sowie die Standbetreuung während der Veranstaltung können zum vorliegenden Rahmenvertrag gehören. Über mögliche Aufträge für verschiedene Veranstaltungen hinaus kann der Auftragnehmer ferner beauftragt werden, Schreiben zu verfassen, Präsentationen zu gestalten, Kontakte zu möglichen Multiplikatoren aufzunehmen usw. Er wird aufgefordert, den Kommissionsdienststellen Vorschläge für Werbeaktionen in beliebiger Form zu machen, die ihm im Hinblick auf die verfolgten Ziele und entwickelten Produkte am geeignetsten erscheinen. 3.2 Leistungen Welches Format für eine Leistung zu beachten ist, wird im jeweiligen Auftragsschein oder Einzelauftrag festgelegt. Bei Abschluss der Druckvorstufe muss der Auftragnehmer je nach Vorgaben der auftraggebenden Stelle eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbringen: - eine PDF/A-1a-Datei für Archivierungszwecke. Diese Datei muss alle erforderlichen Merkmale für das Aufrufen eines lauffähigen Inhalts 7
enthalten (Struktur und Mark-ups, Festlegung der Sprache und der Unicode-Zeichentabelle), - eine (drucktechnisch optimierte) PDF/X-Datei mit allen Elementen (Schnittmarken, Schriftarten usw.), die für eine sofortige Verarbeitung und Drucklegung erforderlich sind, - eine (weboptimierte) PDF/A-Datei zum Herunterladen von verschiedenen Websites. In dieser Version müssen die Schnittmarken ausgeblendet sein, die Links müssen aktiv sein, und die Lesezeichen (Bookmarks) müssen eingebunden sein. Ist ein Index vorhanden, so müssen interaktive Links auf die entsprechenden Abschnitte im Text verweisen. Bilder müssen eine Auflösung von 72 dpi haben, - eine InDesign-Datei oder ein dazu kompatibles Format. Alle Quelldateien zu den verschiedenen Produkten, die im Rahmen des vorliegenden Vertrags erstellt werden, sind der auftraggebenden Stelle zu übermitteln. Alle für die Kommission entwickelten Produkte gehen in das Eigentum der Kommission über, die sich das Recht vorbehält, das Produkt ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen oder ganz oder teilweise weiterzuverwenden. 3.3 Berichte Vor jeder möglichen Anforderung von Zwischenzahlungen ist ein Zwischenbericht vorzulegen. Darin werden die bereits ausgeführten Arbeiten, die dafür eingesetzten Ressourcen, die aufgetretenen Probleme, die dafür gewählten Lösungen sowie eine genaue Zeitplanung zu den noch ausstehenden Arbeiten auf Französisch oder Englisch genau beschrieben. Der Abschlussbericht enthält einen genauen Überblick über die verschiedenen ausgeführten Arbeiten bis zur Lieferung und die dafür eingesetzten Ressourcen. Der Abschlussbericht ist der Kommission spätestens 30 Tage nach Abschluss der Arbeit vorzulegen. Der Abschlussberichts gilt als durch die Kommission gebilligt, wenn die Kommission nicht innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt des Berichts dem Auftragnehmer ihre Anmerkungen zukommen lässt. Die Kosten für die Erstellung der Zwischen- und Abschlussberichte trägt ausschließlich der Auftragnehmer; die Kommission beteiligt sich in keiner Form an den bei der Ausarbeitung, Herstellung oder Verteilung der verlangten Berichte entstandenen Kosten, wobei diese Aufzählung nicht als erschöpfend zu betrachten ist. 3.4 Qualität, Lebenszyklus und Umweltschutz Der Auftragnehmer sorgt für eine umfassende Qualitätskontrolle all seiner Leistungen nach den Vorgaben in der vorliegenden Ausschreibung. In das Angebot ist der Qualitätsplan aufzunehmen, den der Bieter für die Ausführung der Leistungen, die er gegebenenfalls erbringen muss, vorschlägt. Er muss genau angeben, wie er die hohen Qualitätsansprüche und die wirksame Erbringung der Leistungen zu überprüfen und zu gewährleisten gedenkt, die er gegebenenfalls während der Vertragslaufzeit für die Kommission auszuführen hat. Der Vorschlag für einen Qualitätsplan enthält u. a. Erläuterungen zu den verschiedenen Verfahren und Indikatoren, die angewandt werden, 8
um die Qualität, die Überwachung der Leistungserbringung und die Termintreue zu sichern. Da sich durch die ausgeschriebenen Leistungen hohe Belastungen für die Umwelt ergeben können, ist es ratsam, dass der Auftragnehmer und mögliche Unterauftragnehmer diesem Aspekt besondere Bedeutung beimessen und darauf achten, den Lebenszyklus möglichst „umweltverträglich“ zu gestalten. Zu den hierfür denkbaren Maßnahmen gehören beispielsweise der Einsatz umweltverträglicher / umweltfreundlicher Werkstoffe und Bestandteile für die entwickelten Produkte, die Mülltrennung, der ökologisch nachhaltige Transport von Personal und Material, die Verwendung von Recycling-Papier usw. Diese Aufzählung ist nicht erschöpfend. Das Handbuch für ein „umweltorientiertes“ öffentliches Beschaffungswesen kann auf der Website der Generaldirektion Umwelt unter folgender Adresse eingesehen werden: http://ec.europa.eu/environment/gpp/index_en.htm. 3.5 Arbeitsansatz Der Auftragnehmer und insbesondere der Projektleiter müssen eng und regelmäßig mit den zuständigen Stellen der Kommission zusammenarbeiten. In ihrem Angebot müssen die Bieter darauf achten, dass die im Auftrag der Generaldirektionen / Kommissionsdienststellen erbrachten Leistungen – gemäß nachstehendem Punkt 5– von der Kommission weiterverwendet werden können. 3.5.1. Team des Auftragnehmers Der Auftragnehmer muss ein Team bilden, in dem das gesamte Know-how und die erforderliche Erfahrung für die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aufgaben vereint ist. Alle Teammitglieder, die mit den Kommissionsdienststellen in Kontakt stehen, müssen in der Lage sein, auf Französisch und/oder Englisch zu arbeiten. Die Bieter müssen in ihrem Angebot klar einen Projektleiter benennen. Dieser ist die Kontaktperson für die Kommission und der einzige Ansprechpartner, an den sich die Kommission mit Anfragen bzw. Aufträgen wenden wird. Er wird ferner an den Projektbesprechungen teilnehmen. Der Projektleiter unterbreitet der Kommission die Antworten und Lösungsvorschläge sowohl hinsichtlich des Vertragsgegenstands als auch in organisatorischer oder administrativer Hinsicht (auch bei Problemen mit der Rechnungstellung und Zahlungen) und setzt sie nach Zustimmung der Kommission um. Der Auftragnehmer wird die Kommission über alle Änderungen in der Zusammensetzung des Teams unterrichten, die während der Vertragsausführung eintreten. Er sorgt für eine Team-Zusammensetzung, die den Vorgaben seines Angebots für die gesamte Vertragslaufzeit gerecht wird. Er führt die erforderlichen Schulungsprogramme durch, damit die Leistungen des Teams auf einem hohen Qualitätsniveau bleiben. Die Kommission behält sich vor, mit entsprechender Begründung den Ersatz eines Mitarbeiters ohne angemessene Erfahrungen und/oder Kenntnisse zu verlangen. Es ist zu beachten, dass auf das vom Auftragnehmer vorgelegte Konzept für den Umgang mit seinen Unterauftragnehmern besonderer Wert gelegt wird. Die Bieter müssen angeben, welche Arten von Arbeiten sie an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigen, sowie gegebenenfalls die Namen von Unternehmen, die zum 9
gegenwärtigen Zeitpunkt als Unterauftragnehmer für einen Teil der Arbeiten eingeplant sind. 3.5.2. Aufgabe der verschiedenen Beteiligten Die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD REGIO) steuert den Rahmenvertrag. Die Generaldirektionen und die Kommissionsdienststellen steuern die Auftragsscheine / Einzelaufträge aus dem Rahmenvertrag, die sie nach den Vorgaben im Rahmenvertrag vergeben, je nach Bedarf. Sie informieren vor Inanspruchnahme des Rahmenvertrags zunächst die GD REGIO. Sie übernehmen die Kontakte zum Auftragnehmer und die Ausführung der Auftragsscheine / Einzelaufträge. Der Auftragnehmer erbringt seinerseits alle in den Auftragsscheinen / Einzelaufträgen beschriebenen Leistungen. Zur Erbringung der geforderten Leistungen kann er – nach vorheriger Zustimmung der Kommission – Unterauftragnehmer einsetzen. Der Auftragnehmer haftet in jedem Fall allein für die Durchführung des Auftrags. Die Kommission und die betreffenden Dienststellen bleiben in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen Herr des Verfahrens. Dem Auftragnehmer werden dabei weder Aufgaben des öffentlichen Dienstes noch Entscheidungsbefugnisse übertragen. 4. AUFTRAGSUMFANG Maximaler Gesamtumfang der Aufträgen, die während der Vertragslaufzeit (maximal 4 Jahre) vergeben werden können: Höchstbetrag für 4 Jahre: 3 200 000 EUR Nach Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 134 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsvorschriften der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union kann der öffentliche Auftraggeber das Verhandlungsverfahren bei neuen Dienstleistungen anwenden, wenn es sich um die Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen handelt, die an den Auftragnehmer vergeben werden, mit dem der Vertrag über den ursprünglichen Auftrag geschlossen wurde. Dieses Verfahren darf nur bis höchstens drei Jahre nach Abschluss des ursprünglichen Auftrags angewandt kommen. 5. VERTRAGLICHER RAHMEN Über die oben beschriebenen Dienstleistungen wird zwischen der Europäischen Kommission (GD REGIO, Referat „Kommunikation“) und dem Bieter, der den Zuschlag erhält, ein Rahmenvertrag geschlossen. Der Vertragsentwurf ist der Ausschreibung als Anhang III beigefügt. 10
Bei der Angebotserstellung hat der Bieter die Bestimmungen dieses Vertragsentwurfs zu berücksichtigen, insbesondere die folgenden Abschnitte: I.4 Zahlungsmodalitäten und Ausführung des Rahmenvertrags I.8 Nutzung der Ergebnisse II.10 Eigentum an den Ergebnissen – Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte II.15 Berichte und Zahlungen 11
6. EINREICHUNG DER ANGEBOTE Zum Angebot des Bieters gehören folgende Teile in vierfacher Ausführung (1 Original und 3 Kopien): − die ausgefüllte(n) und unterschriebene(n) ehrenwörtliche(n) Erklärung(en) für die unter Punkt 9 der Leistungsbeschreibung genannten Ausschlusskriterien (siehe Formular in Anhang IV), − alle Nachweise in Bezug auf die unter Punkt 10 genannten Auswahlkriterien, − das technische Angebot und die in Anhang I beschriebenen Simulationen / Fallstudien gemäß den Bestimmungen unter Punkt 3, − das Preisangebot unter Verwendung von Anhang II (Preisaufstellung), der vom Bieter auszufüllen und zu unterzeichnen ist, − die ausführlichen Preisangebote für die beiden Simulationen / Fallstudien, − das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Finanzangaben“, − das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Rechtsträger“. Das Angebot kann in einer der Amtssprachen der Europäischen Union abgefasst sein. Es muss unterschrieben und datiert sein. Die Mindest-Bindefrist des Angebots beträgt 10 Monate. Dem Angebot muss ein datiertes und vom Bieter oder einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter unterzeichnetes Anschreiben beiliegen, in dem er die Einhaltung der Bedingungen dieser Ausschreibung bestätigt und sich zur Erbringung der in seinem Angebot angebotenen Leistungen verpflichtet. Bei Angeboten von Unternehmenskonsortien oder Bietergemeinschaften sind Aufgaben, Qualifikationen und Erfahrung jedes einzelnen Mitglieds anzugeben. Ihnen muss ein von den einzelnen Mitgliedern unterzeichnetes Schreiben beigefügt sein, aus dem hervorgeht, dass sie sich zur Erbringung der angebotenen Leistungen verpflichten, und in dem die Aufgaben und Qualifikationen der einzelnen Mitglieder genau beschrieben sind. Ein ähnliches Schreiben ist von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen. Dieses Ausschreibungsverfahren verpflichtet die Kommission nicht dazu, einen Auftrag zu vergeben. Nicht berücksichtigte Bieter haben gegenüber der Kommission keine Entschädigungsansprüche. Dies gilt auch dann, wenn die Kommission auf die Auftragsvergabe verzichtet. 12
7. TECHNISCHES ANGEBOT UND FALLSTUDIEN 7.1 Technisches Angebot Als Teil ihres Angebots haben die Bieter ein „technisches Angebot“ mit einer genauen Beschreibung vorzulegen, wie sie bei der Erbringung der geforderten Einzelaufgaben vorgehen wollen. Die gewählte Methodik muss in allen Punkten den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Das technische Angebot muss nach den Vorgaben unter Punkt 3 gegliedert sein. Es muss auf die Perspektiven eingehen, die sich aus dem vorliegenden Rahmenvertrag ergeben. Insbesondere beschreibt der Bieter in seinem technischen Angebot, − wie er den Auftragsgegenstand und die Art der zu erbringenden Leistungen einschätzt, − wie er gedenkt, diese Einzelaufgaben, insbesondere im Hinblick auf Schnelligkeit und Qualität, auszuführen, − wie er die Auflagen aus der Leistungsbeschreibung berücksichtigen wird, − wie er sich die Zusammenarbeit mit der auftraggebenden Dienststelle vorstellt, − welche Aufgaben an Unterauftragnehmer vergeben werden und mit welchen Qualitätssicherungsverfahren die ordnungsgemäße Ausführung dieser Aufträge gewährleistet werden soll. Dieses technische Angebot wird anhand der unter Punkt 11 definierten Zuschlagskriterien bewertet. Das technische Angebot darf keines der unter den Ausschluss- und Auswahlkriterien genannten Dokumente enthalten und nicht auf Themen eingehen, die bereits im Rahmen dieser Kriterien beurteilt wurden. 7.2 Simulationen / Fallstudien Die Bieter müssen drei Fallstudien vorlegen, zu denen sie die geplante Vorgehensweise, um das angegebene Ziel zu erreichen (siehe Anhang I), und die dafür bereitgestellten Finanzmittel ausführlich Posten für Posten und unter Verwendung der beigefügten Preisaufstellung aus Anhang II beschreiben. Die Bieter müssen den Vorschlag in Bezug auf ihre Vorgehensweise bei den drei hypothetischen Fallstudien übersichtlich und realitätsnah darstellen. Diese Fallstudien stellen lediglich eine fiktive Leistungsanforderung dar, anhand deren die Qualität der Leistungen, die der Bieter gegebenenfalls erbringen muss, bewertet werden soll. Sie können keinesfalls als Hinweis auf die Schwerpunkte oder die genaue Ausrichtung künftiger Maßnahmen angesehen werden. Diese Fallstudien werden anhand der unter Punkt 11 definierten Zuschlagskriterien bewertet. 13
8. PREISANGEBOT Der Bieter muss für sein Preisangebot das Standardformular aus Anhang II benutzen; es muss datiert und unterschrieben sein. Die Preise je Einheit sind Festpreise und beinhalten sämtliche Kosten und Ausgaben. In den Preisen müssen alle für die Ausführung erforderlichen Einzelaufgaben (einschließlich Kostenvoranschläge und Berichte) inbegriffen sein. Sie müssen alle Kosten (Projektleitung, Auftragskoordination, Qualitätskontrolle, Schulung des eigenen Personals, Hilfsmittel usw.) und alle Aufwendungen (Unternehmensführung, Sekretariat, Sozialversicherung, Löhne und Gehälter usw.) einschließen, die dem Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar bei der Erbringung der ihm eventuell übertragenen Dienstleistungen entstehen. In der Preisaufstellung werden die meisten Aufgaben genannt, die der Auftragnehmer ausführen soll. Allerdings sind weder die Zahl der Posten noch die Liste der Preise je Einheit in der Preisaufstellung erschöpfend. Die Kommissionsdienststellen können vom Auftragnehmer zusätzliche Produkte und/oder Dienstleistungen verlangen. In diesem Fall findet zu den Gütern und Dienstleistungen, für die kein Preis je Einheit in der Preisaufstellung angefragt wird, eine Prüfung des Marktangebots statt. Die Preise sind in Personentagen anzugeben. Für Einzelaufgaben, für die weniger als ein Tag anzusetzen ist, erfolgt die Abrechnung in entsprechend großen 1/8-Tranchen eines Personentags. . Reisekostenerstattungen und Tagessätze für Dienstreisen werden in Euro abgerechnet. Die Kommission erstattet Dienstreisen ab einer Entfernung von mehr als 200 KM vom Ort der Aufgabenerfüllung. Eine Erstattung ist nur gegen Vorlage der Originalbelege möglich (siehe Artikel I.3.3 des Vertragsentwurfs in Anhang III; die Höchstbeträge für Tagegelder sind in Anhang VII angegeben). 9. AUSSCHLUSSKRITERIEN (gelten auch für Unterauftragnehmer) 9.1 Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bieter, a) die sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen Vergleichsverfahren befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befinden, b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils einer zuständigen Behörde in einem Mitgliedstaat aus Gründen bestraft worden sind, welche ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, welche vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde, auch durch eine Entscheidung der EIB oder einer internationalen Organisation, 14
d) die ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes ihrer Niederlassung, des Landes des öffentlichen Auftraggebers oder des Landes der Auftragserfüllung nicht nachgekommen sind, e) die rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche oder einer anderen illegalen Handlung verurteilt worden sind, sofern diese illegale Handlung gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtet war, f) bei denen im Zusammenhang mit einem anderen Auftrag oder einer Finanzhilfe aus dem Gemeinschaftshaushalt eine schwere Vertragsverletzung wegen Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen festgestellt worden ist. Nachweise: Die Bieter müssen eine ordnungsgemäß datierte und unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung vorlegen, dass sie sich nicht in einer der vorstehend beschriebenen Situationen befinden (Anhang IV). Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern des Firmenkonsortiums oder der Bietergemeinschaft sowie von den Unterauftragnehmern zu unterzeichnen. Bieter, die den Rahmenvertrag erhalten, müssen innerhalb von 10 Arbeitstagen und vor Unterzeichnung des Vertrags Nachweise zur Bestätigung der vorstehend genannten ehrenwörtlichen Erklärung vorlegen. Als Nachweis, dass sie sich nicht in einer der in den vorigen Absätzen genannten Situationen befinden, und insbesondere: – für die Buchstaben a, b und e wird ein Strafregisterauszug oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige, von einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde ausgestellte Bescheinigung verlangt; – für Buchstabe d eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des betreffenden Landes. Wird ein solches Dokument oder eine solche Bescheinigung von dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann es/sie durch eine eidesstattliche oder – in Ermangelung einer solchen – eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die der betreffende Auftragnehmer vor einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftslandes abgibt. Je nach dem Recht des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist, betreffen die oben genannten Nachweise juristische und natürliche Personen. 9.2 Ausschluss von der Auftragsvergabe Aufträge werden nicht an Bieter vergeben, die zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe im Rahmen des vorliegenden Verfahrens: a) sich in einem Interessenkonflikt befinden. Die Kommission sich vergewissern, dass sich die Bieter zum Zeitpunkt ihres Angebots nicht in einem Interessenkonflikt hinsichtlich dieser Ausschreibung befinden, der sich insbesondere aus einem wirtschaftlichen Interesse, einer politischen 15
Übereinstimmung oder nationalen Zugehörigkeit, familiären oder gefühlsmäßigen Beziehungen oder sonstigen maßgeblichen Verbindungen oder Gemeinsamkeiten von Interessen ergeben kann. Die Kommission behält sich vor zu prüfen, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Zu diesem Zweck haben die Bieter anzugeben, ob folgende Personen zu ihrem Personal oder Aktionären zählen oder auf ihren Lohn- und Gehaltslisten stehen: √ ehemalige EU-Beamte, Vertragsbedienstete, Zeitbedienstete und Hilfskräfte, die in den letzten drei Jahren vor dieser Ausschreibung für die Europäische Union (EU) gearbeitet haben; √ beurlaubte EU-Beamte; √ ehemalige an die europäischen Institutionen abgeordnete Beamte, die in den letzten drei Jahren vor dieser Ausschreibung für die Europäische Union (EU) gearbeitet haben; √ ehemalige Praktikanten, die im Jahr vor dieser Ausschreibung ein Praktikum bei der Europäischen Union (EU) absolviert haben. Die Bieter werden des Weiteren gebeten zu erklären: √ dass sie keine Angebote gleich welcher Art gemacht haben und auch in Zukunft nicht machen werden, aus denen ein Vorteil im Rahmen des Auftrags abgeleitet werden kann, √ dass sie weder mittelbar noch unmittelbar als Anreiz oder Entgelt für die Vergabe des Auftrags finanzielle Vorteile oder Sachleistungen gewährt, zu erhalten versucht oder angenommen haben, die als rechtswidriges Verhalten oder Bestechung bzw. Bestechlichkeit anzusehen sind, und dies auch künftig unterlassen werden, √ dass sie dem öffentlichen Auftraggeber unverzüglich jeden Sachverhalt anzeigen, der einen Interessenkonflikt darstellt oder zu einem solchen führen könnte. b) im Zuge der Mitteilung der vom Auftraggeber für die Teilnahme an der Ausschreibung verlangten Auskünfte vorsätzlich falsche Angaben oder keine Angaben gemacht haben. Nachweise: Der Auftraggeber akzeptiert als ausreichenden Nachweis dafür, dass sich der Bieter nicht in einer der unter den Buchstaben a und b genannten Situationen befindet, eine vom Bieter unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung. Die Kommission behält sich das Recht vor, diese Angaben zu überprüfen. 9.3 Angebote von Bietergemeinschaften sowie Angebote mit Beteiligung von Unterauftragnehmern Erfolgt ein Angebot einer Bietergemeinschaft oder eines Auftragnehmers, der einen Teil der Arbeiten an Unterauftragnehmer vergeben möchte oder der seine Aufgaben einem anderen Wirtschaftsteilnehmer übertragen hat, so müssen die vorstehend festgelegten 16
Ausschlusskriterien von jedem am Auftrag beteiligten Wirtschaftsteilnehmer erfüllt werden. Nachweise: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften hat jeder am Angebot beteiligte Wirtschaftsteilnehmer alle in Punkt 9.1 und 9.2. genannten Unterlagen vorzulegen, mit denen nachgewiesen wird, dass kein Ausschlusskriterium hinsichtlich der Teilnahme oder der Zuschlagserteilung auf ihn zutrifft. Jeder Unterauftragnehmer hat ebenfalls alle unter Punkt 9.1 und 9.2 genannten Nachweise vorzulegen. 10. AUSWAHLKRITERIEN 10.1 Rechtslage (gelten auch für Unterauftragnehmer) a) Wenn der Bieter eine besondere Genehmigung benötigt oder zur Erbringung der betreffenden Dienstleistungen in seinem Herkunftsland Mitglied einer besonderen Organisation sein muss, muss er nachweisen, dass er diese Genehmigung besitzt bzw. dieser Organisation angehört. b) Der Bieter hat seine Eintragung im Handels- oder Berufsregister nachzuweisen oder eine eidesstattliche Versicherung oder Bescheinigung vorzulegen, im Einklang mit den Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem er niedergelassen ist. Nachweise: Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister oder eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung, Mitgliedschaft in einer einschlägigen Organisation, ausdrückliche Vollmacht. Bei Angeboten von Firmenkonsortien oder Bietergemeinschaften hat jeder am Angebot beteiligte Wirtschaftsteilnehmer sämtliche gemäß Punkt 10.1 vorgesehenen Dokumente vorzulegen. Jeder Unterauftragnehmer hat ebenfalls alle unter Punkt 10.1 genannten Dokumente vorzulegen. 10.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die Bieter müssen über ausreichend Ressourcen verfügen, um die beschriebenen Aufgaben zu erfüllen und ihre Aktivitäten während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Nachweise: – Der Bieter weist nach, dass er im Laufe zumindest eines der beiden letzten Geschäftsjahre, für die ein Rechnungsabschluss vorgelegt wurde, mindestens 1 Mio. EUR Umsatz erzielt hat; 17
– Bilanzen oder Bilanzauszüge mindestens der letzten beiden Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Wirtschaftsteilnehmer ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; – eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz, die im auftragsrelevanten Tätigkeitsbereich (Arbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen) während eines Zeitraums erwirtschaftet wurden, der höchstens die letzten drei Geschäftsjahre umfasst; – entsprechende Bankerklärungen oder der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber kann auch andere Nachweise zulassen, wenn ein Bieter ausreichend begründen kann, weshalb er die vorstehend genannten Unterlagen nicht vorlegen kann. 10.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter wird auf Grundlage ihres Know-hows, ihrer Effizienz, ihrer Erfahrungen und ihrer Zuverlässigkeit bewertet. – Der Bieter muss nachweisen, dass er über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Kommunikation verfügt, insbesondere durch spezielle Veranstaltungen für Jugendliche. – Der Bieter muss nachweisen, dass er über die für die Lieferung der Produkte und die Erbringung der geforderten Leistungen erforderlichen personellen und technischen Ressourcen verfügt. – Der Bieter muss einen Projektleiter als Kontaktperson für die Kommission und einzige Ansprechpartner benennen, an den diese sich mit Anfragen bzw. Aufträgen richten wird und der an den Projektbesprechungen teilnehmen wird. Der Projektleiter muss nachweisen, dass er über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Kommunikation insbesondere durch spezielle Veranstaltungen für Jugendliche verfügt. – Der Bieter muss Erfahrungen mit der Leitung fachübergreifender Teams haben und seine Fähigkeit unter Beweis stellen, ausgewogen besetzte Teams mit einem geeigneten Kompetenzniveau aufzustellen und zu koordinieren. – Der Bieter muss nachweisen, dass er in der Lage ist, auf Französisch und auf Englisch zu arbeiten. Er muss auf Anforderung in der Lage sein, innerhalb einer vertretbaren Frist eine funktionierende Arbeitsorganisation für andere EU-Sprachen aufzubauen. Er muss somit seine Befähigung nachweisen, Teams mit den erforderlichen sprachlichen Fähigkeiten zusammenzustellen, um die sprachlichen Anforderungen aus eventuellen Anfragen zu erfüllen. – Die vom Bieter vorgeschlagenen Redakteure müssen nachweisen können, dass sie in der Lage sind, Texte in einem für das Zielpublikum ansprechenden Stil zu schreiben. – Der Bieter und die Unterauftragnehmer müssen bestehende Zertifizierungen in Bezug auf Umweltfreundlichkeit und Umweltschutz angeben und genau beschreiben. 18
Nachweise: – Angabe von Studien- und Berufsabschlüssen des vom Auftragnehmer benannten Projektleiters, der für das Follow-up des Vertrags zuständig ist, sowie der Teammitglieder, – Vorlage eines Verzeichnisses der wichtigsten, mindestens in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen im Bereich Kommunikation mit Angabe des Betrags, des Datums und des Auftraggebers (öffentlich oder privat) der erbrachten Dienstleistungen; Dienstleistungen, welche unmittelbar mit dem Bereich zusammenhängen, auf den sich diese Ausschreibung erstreckt, sind gesondert aufzuführen. Wurden diese Leistungen teilweise von Unterauftragnehmern ausgeführt, so muss der Bieter ihre Aufgaben und ihre Leistungsanteile genau angeben, – Vorlage einer Aufstellung mit den wichtigsten Kommunikationsmaßnahmen insbesondere für Jugendliche, für die der Projektleiter zuständig war, – Erklärung mit Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Belegschaftsgröße des Bieters und zur Zahl der Führungskräfte in den vorangegangenen drei Jahren, – Erklärung über die sprachlichen, redaktionellen und technischen Fähigkeiten des Personals und insbesondere des Teams, das konkret für die von dieser Ausschreibung betroffenen Dienstleistungen zuständig ist – der Bieter benennt die wichtigsten Personen, die für die Ausführung, Koordinierung und Überwachung der Arbeiten zuständig sind, wobei er auf deren Kreativität, Erfahrung und Fachkompetenzen in Bezug auf die betreffende Tätigkeit, auf ihre Position im Unternehmen, ihre Sprachkenntnisse, ihre redaktionellen Fähigkeiten und auf alle anderen Elemente eingeht, die er der Kommission zur Kenntnis bringen möchte, – Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Lieferanten bzw. Dienstleistungserbringers zur Qualitätssicherung, – Angabe des Teils des Auftrags, den der Bieter möglicherweise an Unterauftragnehmer vergeben möchte, einschließlich Beschreibung der Unterauftragnehmer, die der Bieter bereits ausgewählt hat und die er möglicherweise zur Durchführung bestimmter Arbeiten einsetzt. Diese Erklärung muss auch die Fähigkeit des Bieters nachweisen, Unterauftragnehmer effizient zu führen, und es müssen darin die geeigneten Mechanismen beschrieben werden, um eventuelle weitere Unterauftragnehmer zu ermitteln, welche die Dienstleistungen zu den bestmöglichen Bedingungen erbringen, insbesondere im Hinblick auf das Preis-Leistungs-Verhältnis. – Zertifizierungen in Bezug auf Umweltverträglichkeit und Umweltschutz. 11. VERGABEKRITERIEN Die Angebote werden verglichen und nach der erzielten Gesamtpunktzahl eingestuft, in die eine Punktzahl für die Qualität und eine Punktzahl für finanzielle Aspekte einfließen. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Die Angebote werden unter dem Gesichtspunkt Qualität geprüft; dazu wird jeweils eine Punktzahl für die Qualität vergeben, die sich nach den im Abschnitt „Punktzahl für die Qualität“ beschriebenen Modalitäten berechnet. Anschließend findet eine Bewertung 19
des Finanzteils nach den im Abschnitt „Punktzahl für finanzielle Aspekte“ beschriebenen Modalitäten statt. 11.1 Punktzahl für die Qualität (maximal 100 Punkte) Für die Qualität jedes Angebots können 100 Punkte vergeben werden, die sich wie folgt verteilen: – maximal 30 Punkte werden für das allgemeine Konzept in Bezug auf die in nachstehender Übersicht aufgeführten Kriterien vergeben, – maximal 70 Punkte werden für die Simulationen / Fallstudien vergeben. Angebote, die bei beiden Auswahlkriterien nicht mindestens 50 % der möglichen Punktzahl erhalten, werden von der weiteren Bewertung ausgeschlossen und somit bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtigt. Angebote, die für bei der Qualität eine Gesamtpunktzahl von weniger als 70 Punkten erhalten, werden von der weiteren Bewertung ausgeschlossen und somit bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtigt. Die Bieter müssen auf alle in der Leistungsbeschreibung angesprochenen Aspekte eingehen. Wer sich nur darauf beschränkt, die verbindlichen Vorgaben aus den vorliegenden Spezifikationen ohne tiefergehende Analyse zu wiederholen, wird durch eine schlechte Note heruntergestuft. Werden wesentliche Punkte dieser Spezifikationen im Angebot nicht ausdrücklich angesprochen, können die Bewerter für die entsprechenden Qualitätskriterien null Punkte vergeben. Die Punktzahl für die Qualität berechnet sich wie folgt: Erzielte Punktzahl für das allgemeine Konzept (Punkte 1 und 2 im Folgenden) + erzielte Punktzahl für die Simulationen / Fallstudien (Punkt 3 im Folgenden). Maximale Zuschlagskriterien Bewertete Aspekte Punktzahl 1. Qualität der Der Bieter muss die Zusammensetzung und die 10 Arbeits- Organisation des Teams beschreiben, das er im organisation, Hinblick auf maximale Effizienz bei Kosten, Teamführung schneller Ausführung, Teamführung und Qualität der angeforderten Leistungen vorschlägt. (10 Punkte) Erforderliche Mindestpunktzahl: 5/10 2. Kohärenz und Der Bieter arbeitet die wichtigsten Chancen und 15 Relevanz des Risiken in Bezug auf den Ausschreibungszweck vorgeschlagenen heraus (Durchführung von Kommunikations- Konzepts, maßnahmen für Jugendliche, um sie spielerisch und Kompetenz pädagogisch adäquat über die EU zu informieren) und macht Lösungsvorschläge zusammen mit (15 Punkte) Anregungen, die er für angemessen hält. Erforderliche 20
Mindestpunktzahl: 7,5/15 3. Qualitative Es sind drei Fallstudien vorzulegen (siehe Anhang I). 75 Bewertung der drei Fallstudien Zu den Fallstudien macht der Bieter einen Vorschlag nach den in Anhang I beschriebenen genauen (25 Punkte für jede Anweisungen und legt den dafür vorgesehenen der drei Finanzplan unter ausschließlicher Verwendung des Fallstudien) Formulars in Anhang II vor. Erforderliche Mindestpunktzahl für jede Fallstudie: 12,5/25 Gesamtpunktzahl: 100 Erforderliche Mindestpunktzahl: 70/100 11.2 Punktzahl für finanzielle Aspekte (Preisindex) Der Auftragspreis des Angebots entspricht der Summe der in der Preisaufstellung (Anlage II) aufgeführten Preise je Einheit. Jeder Preis wird mit dem entsprechenden Gewichtungskoeffizienten multipliziert, und alle so gewichteten Preise werden zusammengerechnet. Die daraus errechnete Gesamtsumme entspricht dem Preisindex, der anschließend in die Endbewertungsformel eingesetzt wird. Preisindex = Σ (PU x CP) Σ = Summe PU = Preise je Einheit aus der Preisaufstellung, auf die sich das Angebot bezieht CP = Gewichtungskoeffizient der Preise je Einheit Diese Preise werden anschließend addiert. Die so errechnete Gesamtsumme entspricht dem Preisindex, der anschließend in die Formel für die Gesamtbewertung eingesetzt wird. 11.3 Gesamtbewertung Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot (Preis-Leistungs- Verhältnis). Abhängig von der jeweiligen Punktzahl für Qualität und finanzielle Aspekte (Preisindex) erhält jedes Angebot eine Gesamtnote nach folgender Formel: 21
(Qualität ÷ 100) x 70 + (niedrigster Preis ÷ Preis) x 30 Die Angebote werden auf der Grundlage der erzielten Punktzahlen in absteigender Reihenfolge geordnet. Den Zuschlag erhält der Bieter, dessen Angebot die höchste Note bei der Gesamtbewertung erzielt hat. 22
VERZEICHNIS DER ANHÄNGE I. Simulationen / Fallstudien II. Preisaufstellung III. Musterrahmenvertrag IV. Formular für die ehrenwörtliche Erklärung V. Formular „Finanzangaben“, das unter folgender Adresse erhältlich ist: http://ec.europa.eu/budget/contracts_grants/info_contracts/financial_id/financial_ id_de.cfm#de VI. Formular „Rechtsträger“, das unter folgender Adresse erhältlich ist: http://ec.europa.eu/budget/contracts_grants/info_contracts/legal_entities/legal_ent ities_de.cfm#de VII. Höchstbeträge für Tagegelder 23
ANHANG I – SIMULATIONEN / FALLSTUDIEN Es sind drei Simulationen / Fallstudien vorzulegen. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass mit diesen Fallstudien a) die Originalität ihres Konzepts, b) ihre Arbeitsmethode, c) das Zeitmanagement und d) ihr Gefühl für die entstehenden Kosten und ihre Fähigkeit nachgewiesen werden sollen, die Kostenvorgaben der in der Preisaufstellung aufgeführten Posten einzuhalten. Der Bieter kann so seine Fähigkeiten, seine Innovationsfähigkeit, seine Eignung für die Steuerung und den Einsatz der Humanressourcen nachweisen. Der Finanzplan darf nur auf den in der Preisaufstellung gelisteten Tarifen basieren. 24
FALLSTUDIE 1: SALON DE L’EDUCATION, PARIS, APRIL 2014 A. Gegenstand Die Kommissionsvertretung in Frankreich übernimmt die Kosten für die Anmietung eines 100 m² großen Stands (10*10) auf der Messe „Salon de l’éducation“, die vom 24. bis zum 27. April 2014 in Paris stattfindet (einschließlich der Kosten für verschiedene Anschlüsse und die Beleuchtung). Die Kosten für den Standbau, das Mobiliar und die Ausrüstung (Ausstattung, Datentechnik, technische Ausrüstung usw.) bleiben bei der vorliegenden Fallstudie unberücksichtigt. Die Fläche ist am 23. April für den Aufbau und am 27. April abends für den Abbau frei zugänglich. Der Stand ist nach 3 Seiten hin offen (zusätzlich zur Fläche von 100 m² ist ein geräumiger Abstellraum hinter der geschlossenen Seite verfügbar). Die Kommission wünscht, dass zu diesem Anlass folgende Ziele verwirklicht werden: − einen geselligen Treffpunkt für die Besucher schaffen, − Europe Direct und das Erasmus-Programm zur Geltung bringen, − überhaupt Anreize bieten, damit sich Jugendliche für die verschiedenen EU- spezifischen Problemstellungen interessieren. Angesichts der Tatsache, dass die Bieter die Standbetreuung (mit täglicher Unterstützung durch zwei Kommissionsmitarbeiter) übernehmen, werden sie gebeten − eine Strategie zu erstellen und Maßnahmen zur Verwirklichung der gesetzten Ziele zu herauszuarbeiten, − einen Vorschlag für die Standgestaltung insbesondere unter Verwendung des Mobiliars und der geplanten Ausrüstung zu machen, − anzugeben, mit wie vielen Mitarbeitern der Stand für die gesamte Dauer der Veranstaltung ihrer Meinung nach besetzt sein sollte, mit genauer Beschreibung der jeweiligen Aufgabe. Die Fähigkeit, originelle Vorschläge für den beschriebenen Kontext zu machen, wird gebührend berücksichtigt. B. Bewertungskriterien (maximal 25 Punkte) Technische Zuschlagskriterien Höchstpunktzahl 1 Qualität des allgemeinen Konzepts (erforderliche 5 Mindestpunktzahl: 2,5/5) - Kohärenz und Relevanz des vorgeschlagenen Konzepts, der Arbeitsmethoden und der ausführlichen Planung; Kohärenz der vorgeschlagenen Preisaufstellung 2 Qualität der erbrachten Leistungen (erforderliche 20 Mindestpunktzahl: 10/20) - vorgeschlagene Maßnahmen und Botschaften (Entwicklungsabschnitte, Kreativität) (14) - Standaufbau, Präsentationen (3) - Steuerung der Humanressourcen (3) 25
Gesamtpunktzahl 25 26
FALLSTUDIE 2: EUROPAWAHLEN A. Gegenstand Bei den nächsten Europawahlen im Mai 2014 dürfen viele tausend Jugendliche aus der gesamten Europäischen Union zum ersten Mal wählen. Die Kommission möchte ein Instrument entwickeln, mit dem die Jugendlichen über die Chancen dieser Wahlen aufgeklärt werden und ihnen die Bedeutung ihrer Wahlbeteiligung vermittelt wird. Das zu entwerfende Kommunikationsinstrument fällt unter Abschnitt 3.1.3 (Websites, Homepages, Internet- und mobile Anwendungen) und muss problemlos einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Hierbei können die sprachlichen Zwänge vernachlässigt werden. Die Bieter werden gebeten: − das von ihnen vorgeschlagene Instrument und die verschiedenen Etappen zu dessen Verwirklichung zu beschreiben, − die Hauptbotschaften, die vermittelt werden sollen, genau zu erläutern, − eine oder mehrere Präsentation(en) zum fraglichen Instrument vorzulegen. Die Fähigkeit, originelle Vorschläge für den beschriebenen Kontext zu machen, wird gebührend berücksichtigt. B. Bewertungskriterien (maximal 25 Punkte) Technische Zuschlagskriterien Höchstpunktzahl 1 Qualität des allgemeinen Konzepts (erforderliche 5 Mindestpunktzahl: 2,5/5) - Kohärenz und Relevanz des vorgeschlagenen Konzepts, der Arbeitsmethoden und der ausführlichen Planung; Kohärenz der vorgeschlagenen Preisaufstellung 2 Qualität der erbrachten Leistungen (erforderliche 20 Mindestpunktzahl: 10/20) - Beschreibung des Instruments, Entwicklungsetappen und Kreativität (12) - Hauptbotschaften (4) - Präsentation(en) (4) Gesamtpunktzahl 25 27
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