Der Stadt Dommitzsch der Gemeinde Elsnig der Gemeinde Trossin

Die Seite wird erstellt Svenja-Meike Beyer
 
WEITER LESEN
Der Stadt Dommitzsch der Gemeinde Elsnig der Gemeinde Trossin
der Stadt Dommitzsch
   der Gemeinde Elsnig
   der Gemeinde Trossin

Jahrgang 28 | Nummer 7 | Mittwoch, den 17.07.2019       www.dommitzsch.de | www.gemeinde-trossin.de

          Die Bürgermeisterin Frau Karau sowie die Bürgermeister Herr Herrmann

     und Herr Schröder wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen und vor allem euch,

               liebe Kinder, eine schöne und erholsame Ferien- und Sommerzeit.
Der Stadt Dommitzsch der Gemeinde Elsnig der Gemeinde Trossin
Amtsblatt der Stadt Dommitzsch, der Gemeinde Elsnig, der Gemeinde Trossin                          -2-                     Nr. 7/2019

                                         Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Stadt Dommitzsch über das Recht auf Einsicht in das
Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum
7. Sächsischen Landtag am 01. September 2019
1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stadt Dom-             a)   wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
   mitzsch wird in der Zeit vom                                               Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis
                12. August 2019 bis 16. August 2019                           nach § 16 Absatz 1 der Landeswahlordnung (bis zum
   während der üblichen Öffnungszeiten in der                                 11.08.2019) oder die Einspruchsfrist gegen das Wähler-
    Stadtverwaltung Dommitzsch, Markt 1, Rathaus, Zimmer 9                    verzeichnis nach § 19 Absatz 1 der Landeswahlordnung
   für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. In-                  (bis zum 16.08.2019) versäumt hat,
   nerhalb der Einsichtsfrist kann der Wahlberechtigte von der           b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach
   Gemeinde einen Auszug aus dem Wählerverzeichnis über                       Ablauf der Antragsfrist nach § 16 Absatz 1 der Landes-
   die zu seiner Person eingetragenen Daten verlangen. Jeder                  wahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 19 Absatz
   Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der              1 der Landeswahlordnung entstanden ist,
   zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten             c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festge-
   überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder               stellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss
   Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis                 des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde/
   eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen                   Stadt gelangt ist.
   glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder           Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetra-
   Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.              genen Wahlberechtigten bis zum 30.08.2019 16.00 Uhr, bei
   Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der              der Stadtverwaltung Dommitzsch mündlich, schriftlich oder
   Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein              elektronisch beantragt werden.
   Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldege-                   Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu-
   setzes eingetragen ist.                                               chen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren
   Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge-           Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis
   führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.3      zum Wahltag, 13.00 Uhr, gestellt werden.
   Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen             Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der be-
   ist oder einen Wahlschein hat.                                        antragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum
                                                                         Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig            werden.
   hält, kann in der Zeit vom 12. August. bis zum 16. August 2019,       Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtig-
          spätestens am 16. August 2019 bis 12.00 Uhr                    te können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen
   bei der Stadtverwaltung Dommitzsch Einspruch einlegen.                Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch
   Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nie-          bis zum Wahltag, 13.00 Uhr, stellen.
   derschrift eingelegt werden.                                          Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorla-
                                                                         ge einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen             berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann
   sind, erhalten bis spätestens zum 11. August 2019 eine                sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person
   Wahlbenachrichtigung.                                                 bedienen.
   Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,
   wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler-           6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
   verzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass          -    einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
   er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.                                 -    einen amtlichen grünen Wahlumschlag,
   Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeich-            -    einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief
   nis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein                    zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefum-
   und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine                    schlag und
   Wahlbenachrichtigung.                                                 -    ein Merkblatt für die Briefwahl.
                                                                         Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis               einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur
   35, Nordsachsen 2                                                     Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftli-
   -    durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum                   chen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte
        (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises                                  Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat
   -    oder durch Briefwahl                                             sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterla-
   teilnehmen.                                                           gen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die be-
                                                                         vollmächtigte Person auszuweisen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag                                    Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,         Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die ange-
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-             gebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens
    rechtigter,                                                          am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf
                                                                         dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Der Stadt Dommitzsch der Gemeinde Elsnig der Gemeinde Trossin
Nr. 7/2019                   -3-                     Amtsblatt der Stadt Dommitzsch, der Gemeinde Elsnig, der Gemeinde Trossin

Datenschutzrechtliche Hinweise                                     6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ih-
1. Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis ge-          nen folgende Rechte zu:
   stellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständig-      – Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbe-
   keit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so werden die in              zogene Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Datenschutz-
   diesem Zusammenhang angegebenen, personenbezogenen                     durchführungsgesetz, Artikel 15 Datenschutz-Grund-
   Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Einspruchs                 verordnung)
   verarbeitet, § 16 und § 19 der Landeswahlordnung.                  – Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen
   Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt              personenbezogenen Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches
   oder haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines                Datenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 16 Daten-
   Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins                  schutz-Grundverordnung)
   mit Briefwahlunterlagen ausgestellt, so werden die in die-         – Recht auf Löschung personenbezogener Daten (§ 2 Ab-
   sem Zusammenhang angegebenen, personenbezogenen                        satz 4 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz,
   Daten zur Bearbeitung des Antrages beziehungsweise zur                 Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
   Prüfung der Bevollmächtigung verarbeitet, § 17 Absatz 2            – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personen-
   des Sächsischen Wahlgesetzes, §§ 22 bis 24 der Landes-                 bezogener Daten (§ 2 Absatz 4 des Sächsisches Da-
   wahlordnung. Die Angaben im Rahmen der Erklärung des                   tenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 18 Datenschutz-
   Bevollmächtigten, dass er nicht mehr als vier Wahlberech-              Grundverordnung)
   tigte bei der Empfangnahme vertritt, dienen dazu, die Be-          Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen
   rechtigung des Bevollmächtigten für die Beantragung eines          Vorschriften, insbesondere durch die Vorschriften über das
   Wahlscheins bzw. die Berechtigung für den Empfang des              Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den
   Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen zu prüfen, § 23            Erhalt einer Kopie, § 17 Absatz 1 des Sächsischen Wahl-
   Absatz 1 Satz 6, § 24 Absatz 6 der Landeswahlordnung.              gesetzes in Verbindung mit § 18 Absatz 2 und 3 der Lan-
   Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlschei-          deswahlordnung, durch die Vorschriften über den Einspruch
   ne, § 24 Absatz 7 der Landeswahlordnung, ein Verzeichnis           und Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis, § 19 der
   über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 24 Absatz 8 Satz 1       Landeswahlordnung.
   der Landeswahlordnung, sowie ein Verzeichnis über die Be-
   vollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine,       7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betref-
   § 24 Absatz 6 Satz 4 der Landeswahlordnung.                        fenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt,
                                                                      können Sie Beschwerden an den Sächsischen Datenschutz-
2. Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten           beauftragten (Postanschrift: Sächsischer Datenschutz-
   bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintra-         beauftragter, Postfach 12 00 16, 01001 Dresden, E-Mail:
   gung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das            saechsdsb@slt.sachsen.de) richten.
   Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines
   Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des           Dommitzsch, 02.07.2019
   Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevoll-
   mächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich.

3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen perso-
   nenbezogenen Daten ist die oben genannte Gemeinde. Die
   Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten sind:     Karau
   Postanschrift                                                   Bürgermeisterin
   DEKRA Automobil GmbH
   NL Leipzig
   Torgauer Str. 235
   04347 Leipzig

4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Ein-          Bekanntmachung der Gemeinde Elsnig über
   tragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des          das Recht auf Einsicht in das Wählerver-
   Einspruchs gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Ver-
   sagung des Wahlscheins ist Empfänger der personenbezo-          zeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
   genen Daten der Kreiswahlleiter                                 für die Wahl zum 7. Sächsischen Landtag
   Postanschrift:                                                  am 01. September 2019
   LANDRATSAMT NORDSACHSEN
   Dezernat Hauptverwaltung | Kommunalamt                          1.   Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Gemeinde
   Steffen Fleischer                                                    Elsnig wird in der Zeit vom
   Schlossstraße 27 | 04860 Torgau                                              12. August 2019 bis 16. August 2019
                                                                        während der üblichen Öffnungszeiten in der
5. Die Frist für die Speicherung der im Zusammenhang mit der             Stadtverwaltung Dommitzsch, Markt 1, Rathaus,
   Führung des Wählerverzeichnisses, der Verzeichnisse über                                    Zimmer 9
   erteilte Wahlscheine, des Verzeichnisses über für ungültig           für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. In-
   erklärte Wahlscheine und des Verzeichnisses über die Be-             nerhalb der Einsichtsfrist kann der Wahlberechtigte von der
   vollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine             Gemeinde einen Auszug aus dem Wählerverzeichnis über
   verarbeiteten personenbezogenen Daten richtet sich nach              die zu seiner Person eingetragenen Daten verlangen. Jeder
   § 78 Absatz 3 der Landeswahlordnung: Wählerverzeichnis-              Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit
   se, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisses über für ungül-          der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen
   tig erklärte Wahlscheine und Verzeichnisse der Bevollmäch-           Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtig-
   tigten sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu           keit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wäh-
   vernichten, wenn nicht der Landeswahlleiter mit Rücksicht            lerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat
   auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas ande-                er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine
   res anordnet oder sie für die Strafverfolgungsbehörde zur            Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeich-
   Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.             nisses ergeben kann.
Der Stadt Dommitzsch der Gemeinde Elsnig der Gemeinde Trossin
Amtsblatt der Stadt Dommitzsch, der Gemeinde Elsnig, der Gemeinde Trossin                            -4-                     Nr. 7/2019

    Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der          6.   Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
    Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein               -    einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
    Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldege-                    -    einen amtlichen grünen Wahlumschlag,
    setzes eingetragen ist.                                                -    einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief
    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren                     zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefum-
    geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät                    schlag und
    möglich.3                                                              -    ein Merkblatt für die Briefwahl.
    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetra-                Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für
    gen ist oder einen Wahlschein hat.                                     einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig              Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schrift-
    hält, kann in der Zeit vom 12. August. bis zum 16. August 2019,        lichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmäch-
        spätestens am 16. August 2019 bis 12.00 Uhr                        tigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt;
    bei der Stadtverwaltung Dommitzsch Einspruch einlegen.                 dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der
    Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur                Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich
    Niederschrift eingelegt werden.                                        die bevollmächtigte Person auszuweisen.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen               Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
    sind, erhalten bis spätestens zum 11. August 2019 eine                 Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die an-
    Wahlbenachrichtigung.                                                  gegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spä-
    Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,              testens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann auch
    wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler-               bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben
    verzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass           werden.
    er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
    Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeich-        Datenschutzrechtliche Hinweise
    nis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein
    und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine           1.   Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis ge-
    Wahlbenachrichtigung.                                                  stellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollstän-
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis                 digkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so werden die
    35, Nordsachsen 2                                                      in diesem Zusammenhang angegebenen, personenbezo-
    -     durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum                   genen Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Ein-
          (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises                                  spruchs verarbeitet, § 16 und § 19 der Landeswahlordnung.
    -     oder durch Briefwahl                                             Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt
    teilnehmen.                                                            oder haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag                                      Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,           mit Briefwahlunterlagen ausgestellt, so werden die in die-
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahl-                 sem Zusammenhang angegebenen, personenbezogenen
    berechtigter,                                                          Daten zur Bearbeitung des Antrages beziehungsweise zur
                                                                           Prüfung der Bevollmächtigung verarbeitet, § 17 Absatz 2
    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
                                                                           des Sächsischen Wahlgesetzes, §§ 22 bis 24 der Landes-
          Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis
                                                                           wahlordnung. Die Angaben im Rahmen der Erklärung des
          nach § 16 Absatz 1 der Landeswahlordnung (bis zum
                                                                           Bevollmächtigten, dass er nicht mehr als vier Wahlberech-
          11.08.2019) oder die Einspruchsfrist gegen das Wäh-
                                                                           tigte bei der Empfangnahme vertritt, dienen dazu, die Be-
          lerverzeichnis nach § 19 Absatz 1 der Landeswahlord-
                                                                           rechtigung des Bevollmächtigten für die Beantragung eines
          nung (bis zum 16.08.2019) versäumt hat,
                                                                           Wahlscheins bzw. die Berechtigung für den Empfang des
    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach
                                                                           Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen zu prüfen, § 23
          Ablauf der Antragsfrist nach § 16 Absatz 1 der Lan-
                                                                           Absatz 1 Satz 6, § 24 Absatz 6 der Landeswahlordnung.
          deswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 19
                                                                           Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlschei-
          Absatz 1 der Landeswahlordnung entstanden ist,
                                                                           ne, § 24 Absatz 7 der Landeswahlordnung, ein Verzeichnis
    c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festge-
                                                                           über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 24 Absatz 8 Satz 1
          stellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss
                                                                           der Landeswahlordnung, sowie ein Verzeichnis über die Be-
          des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde/
                                                                           vollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine,
          Stadt gelangt ist.
                                                                           § 24 Absatz 6 Satz 4 der Landeswahlordnung.
    Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis einge-
                                                                      2.   Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten
    tragenen Wahlberechtigten bis zum 30.08.2019 16.00 Uhr,
                                                                           bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintra-
    bei der Stadtverwaltung Dommitzsch mündlich, schriftlich
                                                                           gung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das
    oder elektronisch beantragt werden.
                                                                           Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines
    Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu-
                                                                           Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des
    chen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutba-
                                                                           Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevoll-
    ren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch
                                                                           mächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich.
    bis zum Wahltag, 13.00 Uhr, gestellt werden.
                                                                      3.   Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen personen-
    Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der
                                                                           bezogenen Daten ist die oben genannte Gemeinde. Die Kon-
    beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis
                                                                           taktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten sind:
    zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein
                                                                           Postanschrift
    erteilt werden.
                                                                           DEKRA Automobil GmbH
    Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberech-
                                                                           NL Leipzig
    tigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angege-
    benen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlschei-                Torgauer Str. 235
    nes noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr, stellen.                          04347 Leipzig
    Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vor-          4.   Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Ein-
    lage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er                 tragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des
    dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderun-              Einspruchs gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Ver-
    gen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer ande-             sagung des Wahlscheins ist Empfänger der personenbezo-
    ren Person bedienen.                                                   genen Daten der Kreiswahlleiter
Der Stadt Dommitzsch der Gemeinde Elsnig der Gemeinde Trossin
Nr. 7/2019                    -5-                    Amtsblatt der Stadt Dommitzsch, der Gemeinde Elsnig, der Gemeinde Trossin

     Postanschrift:                                                Beschluss – Nr. 014/2019
     LANDRATSAMT NORDSACHSEN                                       Die Vergabe der Planungsleistungen Leistungsphase 8 HOAI
     Dezernat Hauptverwaltung | Kommunalamt                        (Bauoberleitung) für das Bauvorhaben „Barrierefreier Umbau der
     Steffen Fleischer                                             Bushaltestelle in Elsnig – OT Neiden – beidseitig“.
     Schlossstraße 27 | 04860 Torgau                               Beschluss – Nr. 015/2019
5.   Die Frist für die Speicherung der im Zusammenhang mit der     Die Vergabe der Planungsleistungen Leistungsphase 6 HOAI
     Führung des Wählerverzeichnisses, der Verzeichnisse über      (Vorbereitung der Vergabe) für das Bauvorhaben „Barrierefreier
     erteilte Wahlscheine, des Verzeichnisses über für ungültig    Neubau der Bushaltestelle in Elsnig – OT Vogelgesang – beid-
     erklärte Wahlscheine und des Verzeichnisses über die Be-      seitig“.
     vollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine      Beschluss – Nr. 016/2019
     verarbeiteten personenbezogenen Daten richtet sich nach       Die Vergabe der Planungsleistungen Leistungsphase 7 HOAI
     § 78 Absatz 3 der Landeswahlordnung: Wählerverzeich-          (Mitwirkung bei der Vergabe) für das Bauvorhaben „Barrierefrei-
     nisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisses über für       er Neubau der Bushaltestelle in Elsnig – OT Vogelgesang – beid-
     ungültig erklärte Wahlscheine und Verzeichnisse der Be-       seitig“.
     vollmächtigten sind nach Ablauf von sechs Monaten seit        Beschluss – Nr. 017/2019
     der Wahl zu vernichten, wenn nicht der Landeswahlleiter       Die Vergabe der Planungsleistungen Leistungsphase 8 HOAI
     mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren       (Bauoberleitung) für das Bauvorhaben „Barrierefreier Umbau der
     etwas anderes anordnet oder sie für die Strafverfolgungs-     Bushaltestelle in Elsnig – OT Vogelgesang – beidseitig“.
     behörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung       Beschluss – Nr. 018/2019
     sein können.                                                  Verkauf des Flurstückes 43 (68 m²), der Flur 7, Gemarkung
6.   Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ih-     Mockritz.
     nen folgende Rechte zu:                                       Beschluss – Nr. 019/2019
     - Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezoge-     Verkauf des Flurstückes 45/2 (125 m²), der Flur 7, Gemarkung
         ne Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Datenschutzdurchfüh-   Mockritz.
         rungsgesetz, Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)      Beschluss – Nr. 020/2019
     - Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen     Verkauf des Flurstückes 45/3 (219 m²), der Flur 7, Gemarkung
         personenbezogenen Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches         Mockritz.
         Datenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 16 Daten-         Beschluss – Nr. 021/2019
         schutz-Grundverordnung)                                   Aufhebung Beschluss Nr. 006/2019 vom 16. April 2019.
     - Recht auf Löschung personenbezogener Daten (§ 2 Ab-         Beschluss – Nr. 022/2019
         satz 4 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz,        Aufhebung Beschluss Nr. 007/2019 vom 16. April 2019.
         Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
     - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbe-
         zogener Daten (§ 2 Absatz 4 des Sächsisches Daten-
         schutzdurchführungsgesetz, Artikel 18 Datenschutz-
         Grundverordnung)
     Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen
     Vorschriften, insbesondere durch die Vorschriften über das
     Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den      Bekanntmachung der Gemeinde Trossin
     Erhalt einer Kopie, § 17 Absatz 1 des Sächsischen Wahlge-     über das Recht auf Einsicht in das
     setzes in Verbindung mit § 18 Absatz 2 und 3 der Landes-      Wählerverzeichnis und die Erteilung von
     wahlordnung, durch die Vorschriften über den Einspruch
     und Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis, § 19 der          Wahlscheinen für die Wahl zum
     Landeswahlordnung.                                            7. Sächsischen Landtag am 01. September 2019
7.   Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie be-
     treffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig           1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Gemeinde
     erfolgt, können Sie Beschwerden an den Sächsischen               Trossin wird in der Zeit vom
     Datenschutzbeauftragten (Postanschrift: Sächsischer Da-                      12. August 2019 bis 16. August 2019
     tenschutzbeauftragter, Postfach 12 00 16, 01001 Dresden,         während der üblichen Öffnungszeiten in der
     E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de) richten.                                 Stadtverwaltung Dommitzsch, Markt 1,
                                                                                           Rathaus, Zimmer 9
Dommitzsch, 02.07.2019                                                für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. In-
                                                                      nerhalb der Einsichtsfrist kann der Wahlberechtigte von der
                                                                      Gemeinde einen Auszug aus dem Wählerverzeichnis über
                                                                      die zu seiner Person eingetragenen Daten verlangen. Jeder
                                                                      Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der
Karau                                                                 zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten
Bürgermeisterin der Stadt Dommitzsch                                  überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder
im Auftrag der Gemeinde Elsnig                                        Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis
                                                                      eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen
Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung                                glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder
                                                                      Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
vom 18. Juni 2019                                                     Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der
Beschluss – Nr. 012/2019                                              Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein
Die Vergabe der Planungsleistungen Leistungsphase 6 HOAI              Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldege-
(Vorbereitung der Vergabe) für das Bauvorhaben „Barrierefreier        setzes eingetragen ist.
Umbau der Bushaltestelle in Elsnig – OT Neiden – beidseitig“.         Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren
Beschluss – Nr. 013/2019                                              geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät
Die Vergabe der Planungsleistungen Leistungsphase 7 HOAI              möglich.3
(Mitwirkung bei der Vergabe) für das Bauvorhaben „Barrierefrei-       Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen
er Umbau der Bushaltestelle in Elsnig – OT Neiden – beidseitig“.      ist oder einen Wahlschein hat.
Der Stadt Dommitzsch der Gemeinde Elsnig der Gemeinde Trossin
Amtsblatt der Stadt Dommitzsch, der Gemeinde Elsnig, der Gemeinde Trossin                       -6-                     Nr. 7/2019

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig         -    einen amtlichen grünen Wahlumschlag,
   hält, kann in der Zeit vom 12. August. bis zum 16. August          -    einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief
   2019,                                                                   zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefum-
          spätestens am 16. August 2019 bis 12.00 Uhr                      schlag und
   bei der Stadtverwaltung Dommitzsch Einspruch einlegen.             -    ein Merkblatt für die Briefwahl.
   Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nie-       Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für
   derschrift eingelegt werden.                                       einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur
                                                                      Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftli-
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen          chen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte
   sind, erhalten bis spätestens zum 11. August 2019 eine             Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat
   Wahlbenachrichtigung.                                              sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterla-
   Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,          gen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die be-
   wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler-           vollmächtigte Person auszuweisen.
   verzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass       Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
   er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.                              Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die ange-
   Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeich-         gebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens
   nis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein            am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf
   und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine            dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
   Wahlbenachrichtigung.
                                                                   Datenschutzrechtliche Hinweise
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis         1. Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis ge-
   35, Nordsachsen 2                                                  stellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständig-
   -    durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum                keit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so werden die in
        (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises                               diesem Zusammenhang angegebenen, personenbezogenen
   -    oder durch Briefwahl                                          Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Einspruchs
   teilnehmen.                                                        verarbeitet, § 16 und § 19 der Landeswahlordnung.
                                                                      Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag                                 oder haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtig-         Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins
    ter,                                                              mit Briefwahlunterlagen ausgestellt, so werden die in die-
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-          sem Zusammenhang angegebenen, personenbezogenen
    rechtigter,                                                       Daten zur Bearbeitung des Antrages beziehungsweise zur
    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die           Prüfung der Bevollmächtigung verarbeitet, § 17 Absatz 2
         Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis           des Sächsischen Wahlgesetzes, §§ 22 bis 24 der Landes-
         nach § 16 Absatz 1 der Landeswahlordnung (bis zum            wahlordnung. Die Angaben im Rahmen der Erklärung des
         11.08.2019) oder die Einspruchsfrist gegen das Wähler-       Bevollmächtigten, dass er nicht mehr als vier Wahlberech-
         verzeichnis nach § 19 Absatz 1 der Landeswahlordnung         tigte bei der Empfangnahme vertritt, dienen dazu, die Be-
         (bis zum 16.08.2019) versäumt hat,                           rechtigung des Bevollmächtigten für die Beantragung eines
    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach            Wahlscheins bzw. die Berechtigung für den Empfang des
         Ablauf der Antragsfrist nach § 16 Absatz 1 der Landes-       Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen zu prüfen, § 23
         wahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 19 Absatz        Absatz 1 Satz 6, § 24 Absatz 6 der Landeswahlordnung.
         1 der Landeswahlordnung entstanden ist,                      Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlschei-
    c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festge-             ne, § 24 Absatz 7 der Landeswahlordnung, ein Verzeichnis
         stellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss       über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 24 Absatz 8 Satz 1
         des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde/          der Landeswahlordnung, sowie ein Verzeichnis über die Be-
         Stadt gelangt ist.                                           vollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine,
    Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetra-         § 24 Absatz 6 Satz 4 der Landeswahlordnung.
    genen Wahlberechtigten bis zum 30.08.2019, 16.00 Uhr, bei
    der Stadtverwaltung Dommitzsch mündlich, schriftlich oder      2. Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten
    elektronisch beantragt werden.                                    bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintra-
    Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu-      gung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das
    chen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren         Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines
    Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis           Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des
    zum Wahltag, 13.00 Uhr, gestellt werden.                          Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevoll-
    Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der be-       mächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich.
    antragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum
    Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt      3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen perso-
    werden.                                                           nenbezogenen Daten ist die oben genannte Gemeinde. Die
    Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtig-        Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
    te können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen         sind:
    Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch          Postanschrift
    bis zum Wahltag, 13.00 Uhr, stellen.                              DEKRA Automobil GmbH
    Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorla-        NL Leipzig
    ge einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu         Torgauer Str. 235
    berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann       04347 Leipzig
    sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person
    bedienen.                                                      4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Ein-
                                                                      tragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte                      Einspruchs gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Ver-
   -    einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,                  sagung des Wahlscheins ist Empfänger der personenbezo-
                                                                      genen Daten der Kreiswahlleiter
Der Stadt Dommitzsch der Gemeinde Elsnig der Gemeinde Trossin
Nr. 7/2019                   -7-                     Amtsblatt der Stadt Dommitzsch, der Gemeinde Elsnig, der Gemeinde Trossin

   Postanschrift:
   LANDRATSAMT NORDSACHSEN
                                                                             Amtliche Bekanntmachungen
   Dezernat Hauptverwaltung | Kommunalamt                                der Verwaltungsgem. Dommitzsch,
   Steffen Fleischer
   Schlossstraße 27 | 04860 Torgau                                                    Elsnig und Trosin
5. Die Frist für die Speicherung der im Zusammenhang mit der
   Führung des Wählerverzeichnisses, der Verzeichnisse über        Öffentliche Bekanntmachung
   erteilte Wahlscheine, des Verzeichnisses über für ungültig      Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes
   erklärte Wahlscheine und des Verzeichnisses über die Be-        Sachsen-Nord Dommitzsch hat in der Verbandsversammlung
   vollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine        in seiner öffentlichen Sitzung am 21.05.2019 mit Beschluss Nr.
   verarbeiteten personenbezogenen Daten richtet sich nach
                                                                   04/2019, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019/2020
   § 78 Absatz 3 der Landeswahlordnung: Wählerverzeichnis-
                                                                   beschlossen.
   se, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisses über für ungül-
   tig erklärte Wahlscheine und Verzeichnisse der Bevollmäch-
   tigten sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu      Bekanntmachung der Haushaltssatzung mit
   vernichten, wenn nicht der Landeswahlleiter mit Rücksicht       Haushaltplan des Abwasserzweckverbandes
   auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas ande-           Sachsen-Nord für die Jahre 2019 und 2020
   res anordnet oder sie für die Strafverfolgungsbehörde zur
   Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.        Auf der Grundlage des § 76 Abs.3 der Gemeindeordnung für
                                                                   den Freistaat Sachsen (SächsGemO) wird hiermit die beschlos-
6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ih-       sene Haushaltssatzung für die Jahre 2019 und 2020 öffentlich
   nen folgende Rechte zu:                                         bekannt gegeben.
   – Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbe-           Das Landratsamt Nordsachsen hat mit Bescheid vom 21.06.2019
        zogene Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Datenschutz-        die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
        durchführungsgesetz, Artikel 15 Datenschutz-Grund-         2019 und 2020 bestätigt.
        verordnung)                                                Die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan des Ab-
   – Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen       wasserzweckverbandes Sachsen-Nord liegt in der Zeit vom
        personenbezogenen Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches          18.07.2019 bis 26.07.2019 während den Dienstzeiten (Mo. - Fr.
        Datenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 16 Daten-          9:00 - 12:00 Uhr außer Mi., Di., 14:00 - 18:00 Uhr, Do., 14:00 -
        schutz-Grundverordnung)                                    16:00 Uhr) zur Einsichtnahme in den Räumlichkeiten des Ab-
   – Recht auf Löschung personenbezogener Daten (§ 2 Ab-           wasserzweckverbandes Sachsen-Nord in Dommitzsch, Markt
        satz 4 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz,         1, aus.
        Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
   – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personen-            Dommitzsch, 26.06.2019
        bezogener Daten (§ 2 Absatz 4 des Sächsisches Da-
        tenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 18 Datenschutz-
        Grundverordnung)
   Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vor-
   schriften, insbesondere durch die Vorschriften über das Recht   Karau
   auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den Erhalt ei-   Verbandsvorsitzende
   ner Kopie, § 17 Absatz 1 des Sächsischen Wahlgesetzes in
   Verbindung mit § 18 Absatz 2 und 3 der Landeswahlordnung,       Öffentliche Bekanntmachung
   durch die Vorschriften über den Einspruch und Beschwerde
                                                                   Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes
   gegen das Wählerverzeichnis, § 19 der Landeswahlordnung.
                                                                   Sachsen-Nord Dommitzsch hat in der Verbandsversammlung
                                                                   in seiner öffentlichen Sitzung am 21.05.2019 mit Beschluss Nr.
7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betref-
                                                                   07/2019, die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhe-
   fenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt,
                                                                   bung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungs-
   können Sie Beschwerden an den Sächsischen Datenschutz-
                                                                   freien Angelegenheiten vom 26.03.2013 des AZV Sachen-Nord
   beauftragten (Postanschrift: Sächsischer Datenschutz-
                                                                   Dommitzsch beschlossen.
   beauftragter, Postfach 12 00 16, 01001 Dresden, E-Mail:
   saechsdsb@slt.sachsen.de) richten.
                                                                   1. Satzung zur Änderung der Satzung des
Dommitzsch, 02.07.2019                                             Abwasserzweckverbandes Sachsen-Nord
                                                                   Dommitzsch über die Erhebung von
                                                                   Verwaltungskosten für Amtshandlungen in
                                                                   weisungsfreien Angelegenheiten
Karau                                                              vom 26.06.2013
Bürgermeisterin der Stadt Dommitzsch
im Auftrag der Gemeinde Trossin                                    Auf der Grundlage von § 25 Abs. 1 bis 3 Verwaltungskosten-
                                                                   gesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in der Fassung
                                                                   der Bekanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl.
Beschlüsse des Gemeinderates                                       S. 698), das zuletzt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 27. Ja-
In der Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2019 wurden fol-        nuar 2012 (SächsGVBl. S. 130) geändert worden ist, in Verbin-
gende Beschlüsse gefasst:                                          dung mit§ 4 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung in der Fas-
Beschluss-Nr.: 249-42/19                                           sung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S.
Vergabe der Bauleistungen zum Bauvorhaben Errichtung barrie-       62) und § 47 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Sächsisches Gesetz über
refreie Bushaltestelle Trossin, Dahlenberger Straße West.          kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der
Beschluss-Nr.: 250-42/19                                           Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 196), das
Vergabe der Bauleistungen zum Bauvorhaben Errichtung barrie-       zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Dezember 2017
refreie Bushaltestelle Trossin, Dahlenberger Straße Ost.           (SächsGVBl. S. 626) geändert worden ist, hat die Verbandsver-
Der Stadt Dommitzsch der Gemeinde Elsnig der Gemeinde Trossin
Amtsblatt der Stadt Dommitzsch, der Gemeinde Elsnig, der Gemeinde Trossin                         -8-                      Nr. 7/2019

sammlung des Abwasserzweckverbandes Sachsen-Nord Dom-              Öffentliche Bekanntmachung
mitzsch am 21.05.2019 folgende 1. Änderung der Satzung des
Abwasserzweckverbandes Sachsen-Nord Dommitzsch über die            Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes
Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in wei-          Sachsen-Nord Dommitzsch hat in der Verbandsversammlung
sungsfreien Angelegenheiten vom 26.06.2013 beschlossen:            in seiner öffentlichen Sitzung am 21.05.2019 mit Beschluss Nr.
                                                                   08/2019, die Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Ab-
Artikel 1                                                          wälzung der Abwasserabgabe aus Kleineinleitungen beschlos-
Änderungsbestimmungen                                              sen.
(1) Das Kostenverzeichnis als Anlage zu § 4 der Kostensatzung
des Abwasserzweckverbandes Sachsen-Nord Dommitzsch wird            Satzung des Abwasserzweckverbandes
unter der laufenden Amtshandlung Nr. 16 wie folgt neu gefasst:     Sachsen-Nord Dommitzsch über die
„16. Aufwendungen im Zusammenhang mit der sich aus der
                                                                   Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der
Abwasserabgabe für Kleineinleitungen nach § 9 Abs. 2 AbwAG
bzw. § 8 Abs. 2 SächsAbwAG ergebenden notwendigen Abwäl-           Abwasserabgabe aus Kleineinleitungen
zung der Abwasserabgabe auf Kleineinleiter                         (Abwälzungssatzung)
Gebühr in EUR 12,50 je abgabepflichtiges Grundstück.“
(2) Das Kostenverzeichnis als Anlage zu § 4 der Kostensatzung      vom 21.05.2019
des Abwasserzweckverbandes Sachsen-Nord Dommitzsch
wird unter der laufenden Amtshandlung Nr. 18 wie folgt ergänzt:    Aufgrund von § 4 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung (Sächs-
„18. Kosten für die Überwachung der Selbstüberwachung und          GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018
Wartung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben gemäß         (SächsGVBl. S. 62) und des § 47 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Sächsi-
§ 48 SächsWG in Verbindung mit der Sächsischen Kleinkläran-        sches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG)
lagenverordnung                                                    in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (Sächs-
Gebühr in EUR 60,00 je Kleinkläranlage oder abflusslose Grube/     GVBl. S. 196), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom
Jahr.“                                                             13. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 626) geändert worden ist,
                                                                   den §§ 1, 8 ff. Abwasserabgabengesetz (AbwAG) in der Fassung
Artikel 2                                                          der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114), das
Inkrafttreten                                                      zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. August 2018
                                                                   (BGBl. I S. 1327) geändert worden ist, den §§ 7, 8 Sächsisches
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntma-
                                                                   Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (SächsAb-
chung in Kraft.
                                                                   wAG) vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148, 167), das zuletzt
                                                                   durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl.
Dommitzsch, den 22.05.2019
                                                                   S. 503, 553) geändert worden ist und des § 2 Sächsisches Kom-
                                                                   munalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung der Bekannt-
                                                                   machung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 116), das durch Ar-
                                                                   tikel 2 Absatz 17 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl.
Karau                                                              S. 245) geändert worden ist, beschließt die Verbandsversamm-
Verbandsvorsitzende                                                lung des Abwasserzweckverbandes Sachsen-Nord Dommitzsch
                                                                   in ihrer Sitzung am 21.05.2019 folgende Satzung zur Erhebung
Hinweis nach § 4 Abs. 4 Sächsische Gemeindeordnung                 einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleinein-
(SächsGemO)                                                        leitungen:
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGe-       §1
mO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntma-          Gegenstand der Abgabe
chung als von Anfang an gültig zustande gekommen.                  (1) Der Abwasserzweckverband Sachsen-Nord Dommitzsch er-
Die gilt nicht, wenn                                               hebt eine Abgabe zur Deckung seiner Aufwendungen aus der
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt      Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (sog. Kleineinleiterab-
     ist,                                                          gabe) nach § 9 Abs. 2 des Abwasserabgabengesetzes in Ver-
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-     bindung mit § 8 Abs. 2 des Sächsischen Ausführungsgesetzes
     nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt        zum Abwasserabgabengesetz. Die Abgabe wird für Grundstü-
     worden sind,                                                  cke erhoben, auf denen Abwasser anfällt und für dessen Ein-
3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs.            leitung der Abwasserzweckverband Sachsen-Nord Dommitzsch
     2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,         anstelle des Einleiters abgabepflichtig ist. Dies sind Einleitungen
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten         von im Jahresdurchschnitt weniger als acht m³/Tag Schmutz-
     Frist                                                         wasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser in ein
     a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-         Gewässer im Sinne des § 3 Nummer 1 bis 3 WHG. Einleiten im
           det hat oder                                            vorgenannten Sinne ist das unmittelbare Verbringen des Abwas-
     b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif-         sers in ein Gewässer im Sinne des § 3 Nummer 1 bis 3 WHG.
           ten gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung        Das Verbringen in den Untergrund gilt als Einleiten in ein Ge-
           des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,   wässer, ausgenommen hiervon ist das Verbringen im Rahmen
           schriftlich geltend gemacht worden ist.                 landbaulicher Bodenbehandlung.
                                                                   (2) Kleineinleitungen bleiben abgabefrei, wenn
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht
                                                                   1. der Bau der Abwasserbehandlungsanlage mindeste ns den
worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO
                                                                         allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
                                                                   2. der Schlamm einer dafür geeigneten Abwasserbehand-
                                                                         lungsanlage zugeführt oder nach Abfallrecht entsorgt wird.
                                                                   (3) Wird Abwasser anderweitig rechtmäßig einer Abwasserbe-
                                                                   handlungsanlage zugeführt oder rechtmäßig auf landwirtschaft-
                                                                   lich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufge-
                                                                   bracht, stellt dies keine Einleitung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz
                                                                   2 und Satz 3 dar.
Der Stadt Dommitzsch der Gemeinde Elsnig der Gemeinde Trossin
Nr. 7/2019                    -9-                    Amtsblatt der Stadt Dommitzsch, der Gemeinde Elsnig, der Gemeinde Trossin

§2                                                                  §6
Abgabenmaßstab und Abgabensatz                                      Pflichten des Abgabenschuldners
(1) Für Grundstücke im Sinne des § 1 Abs. 1 wird die Abgabe         (1) Der Abgabepflichtige hat die für die Prüfung und Berechnung
nach der Zahl der auf dem Grundstück behördlich gemeldeten          der Abgabenansprüche erforderlichen Auskünfte zu erteilen und
Einwohner berechnet. Maßgebend für die Zahl der Einwohner ist       nötigenfalls den Zutritt zum Grundstück zu gewährleisten.
der 30.06. des Kalenderjahres, für das die Abgabe zu entrichten     (2) Zur Festlegung der Abgabenfreiheit nach § 1 Abs. 2 sind dem
ist. Für Grundstücke, von denen ähnliche Schmutzwassereinlei-       Abwasserzweckverband Sachsen-Nord Dommitzsch geeignete
tungen im Sinne von § 1 Abs. 1 vorgenommen werden, weil das         Nachweise vorzulegen.
Grundstück nicht oder nicht nur zu Wohnzwecken dient, wird die      (3) Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist
Abgabe nach der im Kalenderjahr eingeleiteten Schmutzwasser-        dem Verband sowohl vom Veräußerer als auch vom Erwerber in-
menge berechnet.                                                    nerhalb eines Monats nach dem Zeitpunkt der Rechtsänderung
(2) In die Abgabe geht der zur Ermittlung sowie Erhebung der        schriftlich anzuzeigen.
Abgabe entstehende Verwaltungsaufwand ein.
(3) Die Abgabe nach § 2 Abs. 1 Satz 1 wird für jedes Kalen-         §7
derjahr nach folgender Formel berechnet: Anzahl der Einwohner       Ordnungswidrigkeiten
des Grundstücks multipliziert mit 0,5 des Abgabensatzes für         (1) Ordnungswidrig nach § 6 Abs. 2 SächsKAG handelt, wer die
eine Schadeinheit zzgl. Verwaltungsaufwand je Grundstück.           erforderlichen Auskünfte nach § 6 nicht, nicht vollständig, nicht
(4) Die Abgabe nach § 2 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt berechnet:     richtig oder nicht rechtzeitig erteilt oder den nötigen Zutritt zum
Mengen des jährlich vom Grundstück eingeleiteten Abwassers          Grundstück gemäß § 6 dieser Satzung nicht gewährt.
in m³ geteilt durch 40 multipliziert mit 0,5 des Abgabensatzes      (2) Gemäß § 6 Abs. 3 SächsKAG werden Ordnungswidrigkeiten
für eine Schadeinheit zzgl. Verwaltungsaufwand je Grundstück.       mit einer Geldbuße bis EUR 10.000 geahndet.
(5) Die Höhe des Abgabensatzes richtet sich nach § 9 Abs. 4
AbwAG und beträgt für eine Schadeinheit EUR 35,79.                  §8
(6) Der Verwaltungsaufwand je abgabepflichtiges Grundstück          Inkrafttreten
beträgt EUR 12,50.                                                  Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
§3
                                                                    Dommitzsch, den 22.05.2019
Abgabepflicht
(1) Die Abgabepflicht entsteht jeweils zu Beginn und endet je-
weils mit Ende eines Kalenderjahres.
(2) Abweichend von Abs. 1 endet die Abgabepflicht, wenn
   a) die der Abgabe zugrunde liegende Einleitung vom Grund-        Karau
        stück entfällt und dies dem Abwasserzweckverband            Verbandsvorsitzende
        Sachsen-Nord Dommitzsch schriftlich angezeigt wurde;
   b) das Grundstück an das zentrale Abwassernetz ange-             Hinweis nach § 4 Abs. 4 Sächsische Gemeindeordnung
        schlossen wurde oder                                        (SächsGemO)
   c) das Grundstück nicht mehr zu Wohnzwecken oder zu              Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter
        Zwecken der gewerblichen Beschäftigung genutzt wird         Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGe-
        und dies dem Abwasserzweckverband Sachsen-Nord              mO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntma-
        Dommitzsch schriftlich angezeigt wurde.                     chung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Als Stichtag für das Entfallen der Abgabepflicht wird der 30.06.    Die gilt nicht, wenn
des jeweiligen Kalenderjahres herangezogen. Das heißt, dass         1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
eine Kleineinleiterabgabe für das gesamte Kalenderjahr zu ent-      2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-
richten ist, wenn die Voraussetzungen der Abgabefreiheit nach            nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
§ 1 Abs. 2 bis einschließlich 30.06 des jeweiligen Kalenderjahres        worden sind,
nicht vorliegen.                                                    3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2
                                                                         SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
§4                                                                  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten
Abgabenschuldner                                                         Frist
(1) Abgabenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der            a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-
Abgabenschuld Eigentümer des Grundstücks ist. Der Erbbaube-                    det hat oder
rechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte          b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif-
ist anstelle des Eigentümers Abgabenschuldner. Bei Teileigentum                ten gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung
sind die Eigentümer entsprechend ihrem Anteil abgabepflichtig.                 des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,
(2) Fallen das Eigentum am Grundstück und das an der Bebau-                    schriftlich geltend gemacht worden ist.
ung des Grundstücks auseinander ist Abs. 1 sinngemäß auf die
                                                                    Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht
Nutzungsverhältnisse der Bebauung anzuwenden.
                                                                    worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO
(3) Wechselt das Eigentum oder die sonstige dingliche Nut-
                                                                    genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
zungsberechtigung am Grundstück, so geht die Abgabepflicht
im Zeitpunkt der Rechtsänderung jahresanteilig über.
(4) Mehrere Abgabeschuldner für dasselbe Grundstück haften          Öffentliche Bekanntmachung
als Gesamtschuldner.                                                Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes
                                                                    Sachsen - Nord Dommitzsch hat in der Verbandsversammlung
§5
                                                                    in seiner öffentlichen Sitzung am 21.05.2019 mit Beschluss Nr.
Entstehung und Fälligkeit                                           01/2019, die 2. Änderung der Verbandssatzung des Abwasser-
(1) Die Abgabenschuld entsteht jeweils zum Ende eines Kalen-        zweckverbandes Sachsen-Nord Dommitzsch beschlossen.
derjahres für das Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum).              Die Genehmigung durch das Landratsamt Nordsachsen wurde
(2) Die Abgabe wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.       am 05.06.2019 erteilt.
(3) Die Abgabe wird einen Monat nach Bekanntgabe des Be-            Im Sächsischen Amtsblatt erfolgt die Veröffentlichung in der Nr.
scheides fällig.                                                    28, Erscheinungsdatum 11.07.2019.
Der Stadt Dommitzsch der Gemeinde Elsnig der Gemeinde Trossin
Amtsblatt der Stadt Dommitzsch, der Gemeinde Elsnig, der Gemeinde Trossin                                                                            - 10 -                         Nr. 7/2019

2. Änderungssatzung der Verbandssatzung
vom 18.11.2015 des
Abwasserzweckverbandes Sachsen-Nord
Dommitzsch vom 21.05.2019                                                                                       �������
Auf der Grundlage der §§ 26, 47, 48 und 61 Sächsisches Gesetz                                                                                                       � ��� �� �� � ��������������
                                                                                                                                                                    � ������������������ ��
über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekannt-
machung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 196), das zuletzt                                                       �������� ��� ���������� ����� �������
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Dezember 2017 (Sächs-
GVBl. S. 626) geändert worden ist, i. V. m. § 50 Sächsisches
Wassergesetz vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), das zu-                                                                       ��������������� ��� �� �� ���������
letzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (SächsGVBl.                                                 � ������������ ��� ��� �� �� � ���������������������� �� � ����� ��� ������ � �!
S. 287) geändert worden ist, § 4 Sächsische Gemeindeordnung                                                     �������� ����� ��������"��� �������� ��#�$%&����� � ��������� � ����� �'�� ��(!
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März                                                       � ��� ��������� � ��������� � �� ����� � ��)������(�* �"�) ��� ����������!
                                                                                                                � ����+� ��� �'� �� � ������ �"���� �� ��� ��� �� �� ���������
2018 (SächsGVBl. S. 62), § 4 Sächsisches Kommunalabgaben-
gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018                                                                       ����� �������� ������������� �!"����!#����$��
                                                                                                                                    ���� ��%����������& ������'��& ������
(SächsGVBl. S. 116), das durch Artikel 2 Absatz 17 des Geset-                                                                            (�� �)* ��+���+#����������
zes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist,
                                                                                                                �� �� ��� �� �� ����������+��������,������������ �����������������*�� �� ��� �!
hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes                                                          ���� �������������� �(���-�� �+ �� � �������� ��� � ����� ��� ��� ������ ��� .���!
Sachsen-Nord Dommitzsch am 21.05.2019 folgende 2. Ände-                                                         � ��/���+������ �.���� �����0������ �� �������������� ��0������ �������������!
rung der Verbandssatzung vom 18.11.2015 in der Fassung der                                                      ����� # �� ��� �� ������ ����� ���+ �� �-
1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 06.02.2018                                                      ��� ��������1
beschlossen:
                                                                                                                   %- � ��(#����������� ��������� �� �
Artikel 1                                                                                                          2- ���� � �� �������*�� �� ��� ����� �������
                                                                                                                   3- 0������ �� �������������!� �� ������0������ ������
Änderungsbestimmungen
§ 2 Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst:                                                                        � �-
Der Zweckverband kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Drit-                                                  4���� �
ter bedienen, soweit dies wirtschaftlich begründet ist. Die Veolia
Wasser Deutschland GmbH wird gemäß § 4 Satz 1 SächsKAG
ermächtigt, im Namen des Zweckverbandes in kommunalabga-
berechtlichen Verwaltungsverfahren Verwaltungsakte gemäß § 3
Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe b SächsKAG in Verbindung mit § 118
der Abgabenordnung zu erlassen.
                                                                                                                          Öffnungszeiten und Kontaktdaten
Artikel 2                                                                                                                       der Gemeinde Elsnig
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma-
chung und – soweit erforderlich – der Bekanntmachung ihrer
Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Sächsi-
schen Amtsblatt in Kraft.
                                                                                                                  Öffnungszeiten
Dommitzsch, den 22.05.2019
                                                                                                                  Gemeindeverwaltung Elsnig

                                                                                                                  Bahnhofstraße 6 in Elsnig
                                                                                                                  Montag      9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Karau                                                                                                             Dienstag    9.00 Uhr - 12.00 Uhr und
Verbandsvorsitzende                                                                                                           13.00 Uhr - 18.00 Uhr
                                                                                                                  Mittwoch    9.00 Uhr - 12.00 Uhr
                                                                                                                  Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und
              Das Amtsblatt der Stadt Dommitzsch, der Gemeinde Elsnig und der Gemeinde Trossin                                13.00 Uhr - 16.00 Uhr
                                      erscheint monatlich, jeweils mittwochs.
                                                                                                                  Freitag     geschlossen
            - Herausgeber:                                                                                        Telefon:    034223 4400
              Stadt Dommitzsch, Markt 1, 04880 Dommitzsch
              Gemeinde Elsnig, Bahnhofstraße 6, 04880 Elsnig
                                                                                                                  Fax:        034223 44019
              Gemeinde Trossin, Dahlenberger Straße 9, 04880 Trossin                                              E-Mail:     info@gemeinde-elsnig.de
            - Verlag und Druck:
              LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0
              Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.                          Öffnungszeiten der Bibliothek
                                                                                                                  Bahnhofstraße 6 in Elsnig
IMPRESSUM

            -	
              Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der/Die Bürgermeister/in
              der Stadt Dommitzsch - Frau Heike Karau, Dommitzsch
                                                                                                                  jeden Mittwoch 15.00 – 18.00 Uhr
              der Gemeinde Elsnig - Herr Karlheinz Herrmann, Elsnig
              der Gemeinde Trossin - Herr Herbert Schröder, Trossin
                                                                                                                  Kindertagesstätte „Weinskefrösche“
            - Verantwortlich für Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg,                  Triftweg 2 in Neiden
              An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0, vertreten durch den Geschäftsführer ppa.
              Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg                                                    Telefon:       03421 906201
            Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenver-
                                                                                                                  E-Mail:        kita.neiden1@t-online.de
            öffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäfts-bedingungen und
            unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder
            anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Wei-
            tergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Sie können auch lesen