Der Stadt Dommitzsch der Gemeinde Elsnig der Gemeinde Trossin
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der Stadt Dommitzsch der Gemeinde Elsnig der Gemeinde Trossin Jahrgang 28 | Nummer 7 | Mittwoch, den 17.07.2019 www.dommitzsch.de | www.gemeinde-trossin.de Die Bürgermeisterin Frau Karau sowie die Bürgermeister Herr Herrmann und Herr Schröder wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen und vor allem euch, liebe Kinder, eine schöne und erholsame Ferien- und Sommerzeit.
Amtsblatt der Stadt Dommitzsch, der Gemeinde Elsnig, der Gemeinde Trossin -2- Nr. 7/2019 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Stadt Dommitzsch über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 7. Sächsischen Landtag am 01. September 2019 1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stadt Dom- a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die mitzsch wird in der Zeit vom Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis 12. August 2019 bis 16. August 2019 nach § 16 Absatz 1 der Landeswahlordnung (bis zum während der üblichen Öffnungszeiten in der 11.08.2019) oder die Einspruchsfrist gegen das Wähler- Stadtverwaltung Dommitzsch, Markt 1, Rathaus, Zimmer 9 verzeichnis nach § 19 Absatz 1 der Landeswahlordnung für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. In- (bis zum 16.08.2019) versäumt hat, nerhalb der Einsichtsfrist kann der Wahlberechtigte von der b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Gemeinde einen Auszug aus dem Wählerverzeichnis über Ablauf der Antragsfrist nach § 16 Absatz 1 der Landes- die zu seiner Person eingetragenen Daten verlangen. Jeder wahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 19 Absatz Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der 1 der Landeswahlordnung entstanden ist, zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festge- überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder stellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde/ eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen Stadt gelangt ist. glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetra- Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. genen Wahlberechtigten bis zum 30.08.2019 16.00 Uhr, bei Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der der Stadtverwaltung Dommitzsch mündlich, schriftlich oder Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein elektronisch beantragt werden. Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldege- Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu- setzes eingetragen ist. chen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge- Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.3 zum Wahltag, 13.00 Uhr, gestellt werden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der be- ist oder einen Wahlschein hat. antragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig werden. hält, kann in der Zeit vom 12. August. bis zum 16. August 2019, Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtig- spätestens am 16. August 2019 bis 12.00 Uhr te können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen bei der Stadtverwaltung Dommitzsch Einspruch einlegen. Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nie- bis zum Wahltag, 13.00 Uhr, stellen. derschrift eingelegt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorla- ge einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sind, erhalten bis spätestens zum 11. August 2019 eine sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person Wahlbenachrichtigung. bedienen. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler- 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte verzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. - einen amtlichen grünen Wahlumschlag, Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeich- - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief nis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefum- und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine schlag und Wahlbenachrichtigung. - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur 35, Nordsachsen 2 Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftli- - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum chen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat - oder durch Briefwahl sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterla- teilnehmen. gen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die be- vollmächtigte Person auszuweisen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die ange- 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- gebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens rechtigter, am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Nr. 7/2019 -3- Amtsblatt der Stadt Dommitzsch, der Gemeinde Elsnig, der Gemeinde Trossin Datenschutzrechtliche Hinweise 6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ih- 1. Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis ge- nen folgende Rechte zu: stellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständig- – Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbe- keit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so werden die in zogene Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Datenschutz- diesem Zusammenhang angegebenen, personenbezogenen durchführungsgesetz, Artikel 15 Datenschutz-Grund- Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Einspruchs verordnung) verarbeitet, § 16 und § 19 der Landeswahlordnung. – Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt personenbezogenen Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches oder haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines Datenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 16 Daten- Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins schutz-Grundverordnung) mit Briefwahlunterlagen ausgestellt, so werden die in die- – Recht auf Löschung personenbezogener Daten (§ 2 Ab- sem Zusammenhang angegebenen, personenbezogenen satz 4 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz, Daten zur Bearbeitung des Antrages beziehungsweise zur Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung) Prüfung der Bevollmächtigung verarbeitet, § 17 Absatz 2 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personen- des Sächsischen Wahlgesetzes, §§ 22 bis 24 der Landes- bezogener Daten (§ 2 Absatz 4 des Sächsisches Da- wahlordnung. Die Angaben im Rahmen der Erklärung des tenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 18 Datenschutz- Bevollmächtigten, dass er nicht mehr als vier Wahlberech- Grundverordnung) tigte bei der Empfangnahme vertritt, dienen dazu, die Be- Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen rechtigung des Bevollmächtigten für die Beantragung eines Vorschriften, insbesondere durch die Vorschriften über das Wahlscheins bzw. die Berechtigung für den Empfang des Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen zu prüfen, § 23 Erhalt einer Kopie, § 17 Absatz 1 des Sächsischen Wahl- Absatz 1 Satz 6, § 24 Absatz 6 der Landeswahlordnung. gesetzes in Verbindung mit § 18 Absatz 2 und 3 der Lan- Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlschei- deswahlordnung, durch die Vorschriften über den Einspruch ne, § 24 Absatz 7 der Landeswahlordnung, ein Verzeichnis und Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis, § 19 der über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 24 Absatz 8 Satz 1 Landeswahlordnung. der Landeswahlordnung, sowie ein Verzeichnis über die Be- vollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine, 7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betref- § 24 Absatz 6 Satz 4 der Landeswahlordnung. fenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie Beschwerden an den Sächsischen Datenschutz- 2. Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten beauftragten (Postanschrift: Sächsischer Datenschutz- bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintra- beauftragter, Postfach 12 00 16, 01001 Dresden, E-Mail: gung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das saechsdsb@slt.sachsen.de) richten. Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des Dommitzsch, 02.07.2019 Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevoll- mächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich. 3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen perso- nenbezogenen Daten ist die oben genannte Gemeinde. Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten sind: Karau Postanschrift Bürgermeisterin DEKRA Automobil GmbH NL Leipzig Torgauer Str. 235 04347 Leipzig 4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Ein- Bekanntmachung der Gemeinde Elsnig über tragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des das Recht auf Einsicht in das Wählerver- Einspruchs gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Ver- sagung des Wahlscheins ist Empfänger der personenbezo- zeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen genen Daten der Kreiswahlleiter für die Wahl zum 7. Sächsischen Landtag Postanschrift: am 01. September 2019 LANDRATSAMT NORDSACHSEN Dezernat Hauptverwaltung | Kommunalamt 1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Gemeinde Steffen Fleischer Elsnig wird in der Zeit vom Schlossstraße 27 | 04860 Torgau 12. August 2019 bis 16. August 2019 während der üblichen Öffnungszeiten in der 5. Die Frist für die Speicherung der im Zusammenhang mit der Stadtverwaltung Dommitzsch, Markt 1, Rathaus, Führung des Wählerverzeichnisses, der Verzeichnisse über Zimmer 9 erteilte Wahlscheine, des Verzeichnisses über für ungültig für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. In- erklärte Wahlscheine und des Verzeichnisses über die Be- nerhalb der Einsichtsfrist kann der Wahlberechtigte von der vollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine Gemeinde einen Auszug aus dem Wählerverzeichnis über verarbeiteten personenbezogenen Daten richtet sich nach die zu seiner Person eingetragenen Daten verlangen. Jeder § 78 Absatz 3 der Landeswahlordnung: Wählerverzeichnis- Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit se, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisses über für ungül- der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen tig erklärte Wahlscheine und Verzeichnisse der Bevollmäch- Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtig- tigten sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu keit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wäh- vernichten, wenn nicht der Landeswahlleiter mit Rücksicht lerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas ande- er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine res anordnet oder sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeich- Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können. nisses ergeben kann.
Amtsblatt der Stadt Dommitzsch, der Gemeinde Elsnig, der Gemeinde Trossin -4- Nr. 7/2019 Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldege- - einen amtlichen grünen Wahlumschlag, setzes eingetragen ist. - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefum- geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät schlag und möglich.3 - ein Merkblatt für die Briefwahl. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetra- Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für gen ist oder einen Wahlschein hat. einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schrift- hält, kann in der Zeit vom 12. August. bis zum 16. August 2019, lichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmäch- spätestens am 16. August 2019 bis 12.00 Uhr tigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; bei der Stadtverwaltung Dommitzsch Einspruch einlegen. dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich Niederschrift eingelegt werden. die bevollmächtigte Person auszuweisen. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem sind, erhalten bis spätestens zum 11. August 2019 eine Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die an- Wahlbenachrichtigung. gegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spä- Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, testens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann auch wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler- bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben verzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass werden. er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeich- Datenschutzrechtliche Hinweise nis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine 1. Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis ge- Wahlbenachrichtigung. stellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollstän- 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis digkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so werden die 35, Nordsachsen 2 in diesem Zusammenhang angegebenen, personenbezo- - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum genen Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Ein- (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises spruchs verarbeitet, § 16 und § 19 der Landeswahlordnung. - oder durch Briefwahl Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt teilnehmen. oder haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, mit Briefwahlunterlagen ausgestellt, so werden die in die- 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahl- sem Zusammenhang angegebenen, personenbezogenen berechtigter, Daten zur Bearbeitung des Antrages beziehungsweise zur Prüfung der Bevollmächtigung verarbeitet, § 17 Absatz 2 a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die des Sächsischen Wahlgesetzes, §§ 22 bis 24 der Landes- Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis wahlordnung. Die Angaben im Rahmen der Erklärung des nach § 16 Absatz 1 der Landeswahlordnung (bis zum Bevollmächtigten, dass er nicht mehr als vier Wahlberech- 11.08.2019) oder die Einspruchsfrist gegen das Wäh- tigte bei der Empfangnahme vertritt, dienen dazu, die Be- lerverzeichnis nach § 19 Absatz 1 der Landeswahlord- rechtigung des Bevollmächtigten für die Beantragung eines nung (bis zum 16.08.2019) versäumt hat, Wahlscheins bzw. die Berechtigung für den Empfang des b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen zu prüfen, § 23 Ablauf der Antragsfrist nach § 16 Absatz 1 der Lan- Absatz 1 Satz 6, § 24 Absatz 6 der Landeswahlordnung. deswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 19 Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlschei- Absatz 1 der Landeswahlordnung entstanden ist, ne, § 24 Absatz 7 der Landeswahlordnung, ein Verzeichnis c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festge- über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 24 Absatz 8 Satz 1 stellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss der Landeswahlordnung, sowie ein Verzeichnis über die Be- des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde/ vollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine, Stadt gelangt ist. § 24 Absatz 6 Satz 4 der Landeswahlordnung. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis einge- 2. Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten tragenen Wahlberechtigten bis zum 30.08.2019 16.00 Uhr, bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintra- bei der Stadtverwaltung Dommitzsch mündlich, schriftlich gung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das oder elektronisch beantragt werden. Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu- Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des chen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutba- Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevoll- ren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch mächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich. bis zum Wahltag, 13.00 Uhr, gestellt werden. 3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen personen- Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bezogenen Daten ist die oben genannte Gemeinde. Die Kon- beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis taktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten sind: zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein Postanschrift erteilt werden. DEKRA Automobil GmbH Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberech- NL Leipzig tigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angege- benen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlschei- Torgauer Str. 235 nes noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr, stellen. 04347 Leipzig Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vor- 4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Ein- lage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er tragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderun- Einspruchs gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Ver- gen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer ande- sagung des Wahlscheins ist Empfänger der personenbezo- ren Person bedienen. genen Daten der Kreiswahlleiter
Nr. 7/2019 -5- Amtsblatt der Stadt Dommitzsch, der Gemeinde Elsnig, der Gemeinde Trossin Postanschrift: Beschluss – Nr. 014/2019 LANDRATSAMT NORDSACHSEN Die Vergabe der Planungsleistungen Leistungsphase 8 HOAI Dezernat Hauptverwaltung | Kommunalamt (Bauoberleitung) für das Bauvorhaben „Barrierefreier Umbau der Steffen Fleischer Bushaltestelle in Elsnig – OT Neiden – beidseitig“. Schlossstraße 27 | 04860 Torgau Beschluss – Nr. 015/2019 5. Die Frist für die Speicherung der im Zusammenhang mit der Die Vergabe der Planungsleistungen Leistungsphase 6 HOAI Führung des Wählerverzeichnisses, der Verzeichnisse über (Vorbereitung der Vergabe) für das Bauvorhaben „Barrierefreier erteilte Wahlscheine, des Verzeichnisses über für ungültig Neubau der Bushaltestelle in Elsnig – OT Vogelgesang – beid- erklärte Wahlscheine und des Verzeichnisses über die Be- seitig“. vollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine Beschluss – Nr. 016/2019 verarbeiteten personenbezogenen Daten richtet sich nach Die Vergabe der Planungsleistungen Leistungsphase 7 HOAI § 78 Absatz 3 der Landeswahlordnung: Wählerverzeich- (Mitwirkung bei der Vergabe) für das Bauvorhaben „Barrierefrei- nisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisses über für er Neubau der Bushaltestelle in Elsnig – OT Vogelgesang – beid- ungültig erklärte Wahlscheine und Verzeichnisse der Be- seitig“. vollmächtigten sind nach Ablauf von sechs Monaten seit Beschluss – Nr. 017/2019 der Wahl zu vernichten, wenn nicht der Landeswahlleiter Die Vergabe der Planungsleistungen Leistungsphase 8 HOAI mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren (Bauoberleitung) für das Bauvorhaben „Barrierefreier Umbau der etwas anderes anordnet oder sie für die Strafverfolgungs- Bushaltestelle in Elsnig – OT Vogelgesang – beidseitig“. behörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung Beschluss – Nr. 018/2019 sein können. Verkauf des Flurstückes 43 (68 m²), der Flur 7, Gemarkung 6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ih- Mockritz. nen folgende Rechte zu: Beschluss – Nr. 019/2019 - Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezoge- Verkauf des Flurstückes 45/2 (125 m²), der Flur 7, Gemarkung ne Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Datenschutzdurchfüh- Mockritz. rungsgesetz, Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung) Beschluss – Nr. 020/2019 - Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Verkauf des Flurstückes 45/3 (219 m²), der Flur 7, Gemarkung personenbezogenen Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Mockritz. Datenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 16 Daten- Beschluss – Nr. 021/2019 schutz-Grundverordnung) Aufhebung Beschluss Nr. 006/2019 vom 16. April 2019. - Recht auf Löschung personenbezogener Daten (§ 2 Ab- Beschluss – Nr. 022/2019 satz 4 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz, Aufhebung Beschluss Nr. 007/2019 vom 16. April 2019. Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung) - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbe- zogener Daten (§ 2 Absatz 4 des Sächsisches Daten- schutzdurchführungsgesetz, Artikel 18 Datenschutz- Grundverordnung) Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vorschriften, insbesondere durch die Vorschriften über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den Bekanntmachung der Gemeinde Trossin Erhalt einer Kopie, § 17 Absatz 1 des Sächsischen Wahlge- über das Recht auf Einsicht in das setzes in Verbindung mit § 18 Absatz 2 und 3 der Landes- Wählerverzeichnis und die Erteilung von wahlordnung, durch die Vorschriften über den Einspruch und Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis, § 19 der Wahlscheinen für die Wahl zum Landeswahlordnung. 7. Sächsischen Landtag am 01. September 2019 7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie be- treffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig 1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Gemeinde erfolgt, können Sie Beschwerden an den Sächsischen Trossin wird in der Zeit vom Datenschutzbeauftragten (Postanschrift: Sächsischer Da- 12. August 2019 bis 16. August 2019 tenschutzbeauftragter, Postfach 12 00 16, 01001 Dresden, während der üblichen Öffnungszeiten in der E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de) richten. Stadtverwaltung Dommitzsch, Markt 1, Rathaus, Zimmer 9 Dommitzsch, 02.07.2019 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. In- nerhalb der Einsichtsfrist kann der Wahlberechtigte von der Gemeinde einen Auszug aus dem Wählerverzeichnis über die zu seiner Person eingetragenen Daten verlangen. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Karau zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten Bürgermeisterin der Stadt Dommitzsch überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder im Auftrag der Gemeinde Elsnig Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. vom 18. Juni 2019 Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Beschluss – Nr. 012/2019 Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Die Vergabe der Planungsleistungen Leistungsphase 6 HOAI Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldege- (Vorbereitung der Vergabe) für das Bauvorhaben „Barrierefreier setzes eingetragen ist. Umbau der Bushaltestelle in Elsnig – OT Neiden – beidseitig“. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren Beschluss – Nr. 013/2019 geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät Die Vergabe der Planungsleistungen Leistungsphase 7 HOAI möglich.3 (Mitwirkung bei der Vergabe) für das Bauvorhaben „Barrierefrei- Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen er Umbau der Bushaltestelle in Elsnig – OT Neiden – beidseitig“. ist oder einen Wahlschein hat.
Amtsblatt der Stadt Dommitzsch, der Gemeinde Elsnig, der Gemeinde Trossin -6- Nr. 7/2019 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig - einen amtlichen grünen Wahlumschlag, hält, kann in der Zeit vom 12. August. bis zum 16. August - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief 2019, zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefum- spätestens am 16. August 2019 bis 12.00 Uhr schlag und bei der Stadtverwaltung Dommitzsch Einspruch einlegen. - ein Merkblatt für die Briefwahl. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nie- Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für derschrift eingelegt werden. einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftli- 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen chen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte sind, erhalten bis spätestens zum 11. August 2019 eine Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat Wahlbenachrichtigung. sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterla- Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, gen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die be- wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler- vollmächtigte Person auszuweisen. verzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die ange- Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeich- gebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens nis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Wahlbenachrichtigung. Datenschutzrechtliche Hinweise 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 1. Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis ge- 35, Nordsachsen 2 stellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständig- - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum keit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so werden die in (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises diesem Zusammenhang angegebenen, personenbezogenen - oder durch Briefwahl Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Einspruchs teilnehmen. verarbeitet, § 16 und § 19 der Landeswahlordnung. Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag oder haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtig- Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins ter, mit Briefwahlunterlagen ausgestellt, so werden die in die- 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- sem Zusammenhang angegebenen, personenbezogenen rechtigter, Daten zur Bearbeitung des Antrages beziehungsweise zur a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Prüfung der Bevollmächtigung verarbeitet, § 17 Absatz 2 Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis des Sächsischen Wahlgesetzes, §§ 22 bis 24 der Landes- nach § 16 Absatz 1 der Landeswahlordnung (bis zum wahlordnung. Die Angaben im Rahmen der Erklärung des 11.08.2019) oder die Einspruchsfrist gegen das Wähler- Bevollmächtigten, dass er nicht mehr als vier Wahlberech- verzeichnis nach § 19 Absatz 1 der Landeswahlordnung tigte bei der Empfangnahme vertritt, dienen dazu, die Be- (bis zum 16.08.2019) versäumt hat, rechtigung des Bevollmächtigten für die Beantragung eines b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Wahlscheins bzw. die Berechtigung für den Empfang des Ablauf der Antragsfrist nach § 16 Absatz 1 der Landes- Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen zu prüfen, § 23 wahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 19 Absatz Absatz 1 Satz 6, § 24 Absatz 6 der Landeswahlordnung. 1 der Landeswahlordnung entstanden ist, Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlschei- c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festge- ne, § 24 Absatz 7 der Landeswahlordnung, ein Verzeichnis stellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 24 Absatz 8 Satz 1 des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde/ der Landeswahlordnung, sowie ein Verzeichnis über die Be- Stadt gelangt ist. vollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine, Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetra- § 24 Absatz 6 Satz 4 der Landeswahlordnung. genen Wahlberechtigten bis zum 30.08.2019, 16.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Dommitzsch mündlich, schriftlich oder 2. Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten elektronisch beantragt werden. bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintra- Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu- gung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das chen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des zum Wahltag, 13.00 Uhr, gestellt werden. Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevoll- Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der be- mächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich. antragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt 3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen perso- werden. nenbezogenen Daten ist die oben genannte Gemeinde. Die Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtig- Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten te können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen sind: Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch Postanschrift bis zum Wahltag, 13.00 Uhr, stellen. DEKRA Automobil GmbH Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorla- NL Leipzig ge einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu Torgauer Str. 235 berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann 04347 Leipzig sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Ein- tragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte Einspruchs gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Ver- - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, sagung des Wahlscheins ist Empfänger der personenbezo- genen Daten der Kreiswahlleiter
Nr. 7/2019 -7- Amtsblatt der Stadt Dommitzsch, der Gemeinde Elsnig, der Gemeinde Trossin Postanschrift: LANDRATSAMT NORDSACHSEN Amtliche Bekanntmachungen Dezernat Hauptverwaltung | Kommunalamt der Verwaltungsgem. Dommitzsch, Steffen Fleischer Schlossstraße 27 | 04860 Torgau Elsnig und Trosin 5. Die Frist für die Speicherung der im Zusammenhang mit der Führung des Wählerverzeichnisses, der Verzeichnisse über Öffentliche Bekanntmachung erteilte Wahlscheine, des Verzeichnisses über für ungültig Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes erklärte Wahlscheine und des Verzeichnisses über die Be- Sachsen-Nord Dommitzsch hat in der Verbandsversammlung vollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine in seiner öffentlichen Sitzung am 21.05.2019 mit Beschluss Nr. verarbeiteten personenbezogenen Daten richtet sich nach 04/2019, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019/2020 § 78 Absatz 3 der Landeswahlordnung: Wählerverzeichnis- beschlossen. se, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisses über für ungül- tig erklärte Wahlscheine und Verzeichnisse der Bevollmäch- tigten sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu Bekanntmachung der Haushaltssatzung mit vernichten, wenn nicht der Landeswahlleiter mit Rücksicht Haushaltplan des Abwasserzweckverbandes auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas ande- Sachsen-Nord für die Jahre 2019 und 2020 res anordnet oder sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können. Auf der Grundlage des § 76 Abs.3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) wird hiermit die beschlos- 6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ih- sene Haushaltssatzung für die Jahre 2019 und 2020 öffentlich nen folgende Rechte zu: bekannt gegeben. – Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbe- Das Landratsamt Nordsachsen hat mit Bescheid vom 21.06.2019 zogene Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Datenschutz- die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan durchführungsgesetz, Artikel 15 Datenschutz-Grund- 2019 und 2020 bestätigt. verordnung) Die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan des Ab- – Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen wasserzweckverbandes Sachsen-Nord liegt in der Zeit vom personenbezogenen Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches 18.07.2019 bis 26.07.2019 während den Dienstzeiten (Mo. - Fr. Datenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 16 Daten- 9:00 - 12:00 Uhr außer Mi., Di., 14:00 - 18:00 Uhr, Do., 14:00 - schutz-Grundverordnung) 16:00 Uhr) zur Einsichtnahme in den Räumlichkeiten des Ab- – Recht auf Löschung personenbezogener Daten (§ 2 Ab- wasserzweckverbandes Sachsen-Nord in Dommitzsch, Markt satz 4 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz, 1, aus. Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung) – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personen- Dommitzsch, 26.06.2019 bezogener Daten (§ 2 Absatz 4 des Sächsisches Da- tenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 18 Datenschutz- Grundverordnung) Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vor- schriften, insbesondere durch die Vorschriften über das Recht Karau auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den Erhalt ei- Verbandsvorsitzende ner Kopie, § 17 Absatz 1 des Sächsischen Wahlgesetzes in Verbindung mit § 18 Absatz 2 und 3 der Landeswahlordnung, Öffentliche Bekanntmachung durch die Vorschriften über den Einspruch und Beschwerde Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes gegen das Wählerverzeichnis, § 19 der Landeswahlordnung. Sachsen-Nord Dommitzsch hat in der Verbandsversammlung in seiner öffentlichen Sitzung am 21.05.2019 mit Beschluss Nr. 7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betref- 07/2019, die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhe- fenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, bung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungs- können Sie Beschwerden an den Sächsischen Datenschutz- freien Angelegenheiten vom 26.03.2013 des AZV Sachen-Nord beauftragten (Postanschrift: Sächsischer Datenschutz- Dommitzsch beschlossen. beauftragter, Postfach 12 00 16, 01001 Dresden, E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de) richten. 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Dommitzsch, 02.07.2019 Abwasserzweckverbandes Sachsen-Nord Dommitzsch über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten Karau vom 26.06.2013 Bürgermeisterin der Stadt Dommitzsch im Auftrag der Gemeinde Trossin Auf der Grundlage von § 25 Abs. 1 bis 3 Verwaltungskosten- gesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl. Beschlüsse des Gemeinderates S. 698), das zuletzt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 27. Ja- In der Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2019 wurden fol- nuar 2012 (SächsGVBl. S. 130) geändert worden ist, in Verbin- gende Beschlüsse gefasst: dung mit§ 4 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung in der Fas- Beschluss-Nr.: 249-42/19 sung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. Vergabe der Bauleistungen zum Bauvorhaben Errichtung barrie- 62) und § 47 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Sächsisches Gesetz über refreie Bushaltestelle Trossin, Dahlenberger Straße West. kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Beschluss-Nr.: 250-42/19 Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 196), das Vergabe der Bauleistungen zum Bauvorhaben Errichtung barrie- zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Dezember 2017 refreie Bushaltestelle Trossin, Dahlenberger Straße Ost. (SächsGVBl. S. 626) geändert worden ist, hat die Verbandsver-
Amtsblatt der Stadt Dommitzsch, der Gemeinde Elsnig, der Gemeinde Trossin -8- Nr. 7/2019 sammlung des Abwasserzweckverbandes Sachsen-Nord Dom- Öffentliche Bekanntmachung mitzsch am 21.05.2019 folgende 1. Änderung der Satzung des Abwasserzweckverbandes Sachsen-Nord Dommitzsch über die Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in wei- Sachsen-Nord Dommitzsch hat in der Verbandsversammlung sungsfreien Angelegenheiten vom 26.06.2013 beschlossen: in seiner öffentlichen Sitzung am 21.05.2019 mit Beschluss Nr. 08/2019, die Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Ab- Artikel 1 wälzung der Abwasserabgabe aus Kleineinleitungen beschlos- Änderungsbestimmungen sen. (1) Das Kostenverzeichnis als Anlage zu § 4 der Kostensatzung des Abwasserzweckverbandes Sachsen-Nord Dommitzsch wird Satzung des Abwasserzweckverbandes unter der laufenden Amtshandlung Nr. 16 wie folgt neu gefasst: Sachsen-Nord Dommitzsch über die „16. Aufwendungen im Zusammenhang mit der sich aus der Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen nach § 9 Abs. 2 AbwAG bzw. § 8 Abs. 2 SächsAbwAG ergebenden notwendigen Abwäl- Abwasserabgabe aus Kleineinleitungen zung der Abwasserabgabe auf Kleineinleiter (Abwälzungssatzung) Gebühr in EUR 12,50 je abgabepflichtiges Grundstück.“ (2) Das Kostenverzeichnis als Anlage zu § 4 der Kostensatzung vom 21.05.2019 des Abwasserzweckverbandes Sachsen-Nord Dommitzsch wird unter der laufenden Amtshandlung Nr. 18 wie folgt ergänzt: Aufgrund von § 4 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung (Sächs- „18. Kosten für die Überwachung der Selbstüberwachung und GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 Wartung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben gemäß (SächsGVBl. S. 62) und des § 47 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Sächsi- § 48 SächsWG in Verbindung mit der Sächsischen Kleinkläran- sches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) lagenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (Sächs- Gebühr in EUR 60,00 je Kleinkläranlage oder abflusslose Grube/ GVBl. S. 196), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom Jahr.“ 13. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 626) geändert worden ist, den §§ 1, 8 ff. Abwasserabgabengesetz (AbwAG) in der Fassung Artikel 2 der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114), das Inkrafttreten zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. August 2018 (BGBl. I S. 1327) geändert worden ist, den §§ 7, 8 Sächsisches Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntma- Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (SächsAb- chung in Kraft. wAG) vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148, 167), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. Dommitzsch, den 22.05.2019 S. 503, 553) geändert worden ist und des § 2 Sächsisches Kom- munalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 116), das durch Ar- tikel 2 Absatz 17 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. Karau S. 245) geändert worden ist, beschließt die Verbandsversamm- Verbandsvorsitzende lung des Abwasserzweckverbandes Sachsen-Nord Dommitzsch in ihrer Sitzung am 21.05.2019 folgende Satzung zur Erhebung Hinweis nach § 4 Abs. 4 Sächsische Gemeindeordnung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleinein- (SächsGemO) leitungen: Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGe- §1 mO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntma- Gegenstand der Abgabe chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. (1) Der Abwasserzweckverband Sachsen-Nord Dommitzsch er- Die gilt nicht, wenn hebt eine Abgabe zur Deckung seiner Aufwendungen aus der 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (sog. Kleineinleiterab- ist, gabe) nach § 9 Abs. 2 des Abwasserabgabengesetzes in Ver- 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- bindung mit § 8 Abs. 2 des Sächsischen Ausführungsgesetzes nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt zum Abwasserabgabengesetz. Die Abgabe wird für Grundstü- worden sind, cke erhoben, auf denen Abwasser anfällt und für dessen Ein- 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. leitung der Abwasserzweckverband Sachsen-Nord Dommitzsch 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, anstelle des Einleiters abgabepflichtig ist. Dies sind Einleitungen 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten von im Jahresdurchschnitt weniger als acht m³/Tag Schmutz- Frist wasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser in ein a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan- Gewässer im Sinne des § 3 Nummer 1 bis 3 WHG. Einleiten im det hat oder vorgenannten Sinne ist das unmittelbare Verbringen des Abwas- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif- sers in ein Gewässer im Sinne des § 3 Nummer 1 bis 3 WHG. ten gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung Das Verbringen in den Untergrund gilt als Einleiten in ein Ge- des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, wässer, ausgenommen hiervon ist das Verbringen im Rahmen schriftlich geltend gemacht worden ist. landbaulicher Bodenbehandlung. (2) Kleineinleitungen bleiben abgabefrei, wenn Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht 1. der Bau der Abwasserbehandlungsanlage mindeste ns den worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 2. der Schlamm einer dafür geeigneten Abwasserbehand- lungsanlage zugeführt oder nach Abfallrecht entsorgt wird. (3) Wird Abwasser anderweitig rechtmäßig einer Abwasserbe- handlungsanlage zugeführt oder rechtmäßig auf landwirtschaft- lich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufge- bracht, stellt dies keine Einleitung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 dar.
Nr. 7/2019 -9- Amtsblatt der Stadt Dommitzsch, der Gemeinde Elsnig, der Gemeinde Trossin §2 §6 Abgabenmaßstab und Abgabensatz Pflichten des Abgabenschuldners (1) Für Grundstücke im Sinne des § 1 Abs. 1 wird die Abgabe (1) Der Abgabepflichtige hat die für die Prüfung und Berechnung nach der Zahl der auf dem Grundstück behördlich gemeldeten der Abgabenansprüche erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Einwohner berechnet. Maßgebend für die Zahl der Einwohner ist nötigenfalls den Zutritt zum Grundstück zu gewährleisten. der 30.06. des Kalenderjahres, für das die Abgabe zu entrichten (2) Zur Festlegung der Abgabenfreiheit nach § 1 Abs. 2 sind dem ist. Für Grundstücke, von denen ähnliche Schmutzwassereinlei- Abwasserzweckverband Sachsen-Nord Dommitzsch geeignete tungen im Sinne von § 1 Abs. 1 vorgenommen werden, weil das Nachweise vorzulegen. Grundstück nicht oder nicht nur zu Wohnzwecken dient, wird die (3) Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist Abgabe nach der im Kalenderjahr eingeleiteten Schmutzwasser- dem Verband sowohl vom Veräußerer als auch vom Erwerber in- menge berechnet. nerhalb eines Monats nach dem Zeitpunkt der Rechtsänderung (2) In die Abgabe geht der zur Ermittlung sowie Erhebung der schriftlich anzuzeigen. Abgabe entstehende Verwaltungsaufwand ein. (3) Die Abgabe nach § 2 Abs. 1 Satz 1 wird für jedes Kalen- §7 derjahr nach folgender Formel berechnet: Anzahl der Einwohner Ordnungswidrigkeiten des Grundstücks multipliziert mit 0,5 des Abgabensatzes für (1) Ordnungswidrig nach § 6 Abs. 2 SächsKAG handelt, wer die eine Schadeinheit zzgl. Verwaltungsaufwand je Grundstück. erforderlichen Auskünfte nach § 6 nicht, nicht vollständig, nicht (4) Die Abgabe nach § 2 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt berechnet: richtig oder nicht rechtzeitig erteilt oder den nötigen Zutritt zum Mengen des jährlich vom Grundstück eingeleiteten Abwassers Grundstück gemäß § 6 dieser Satzung nicht gewährt. in m³ geteilt durch 40 multipliziert mit 0,5 des Abgabensatzes (2) Gemäß § 6 Abs. 3 SächsKAG werden Ordnungswidrigkeiten für eine Schadeinheit zzgl. Verwaltungsaufwand je Grundstück. mit einer Geldbuße bis EUR 10.000 geahndet. (5) Die Höhe des Abgabensatzes richtet sich nach § 9 Abs. 4 AbwAG und beträgt für eine Schadeinheit EUR 35,79. §8 (6) Der Verwaltungsaufwand je abgabepflichtiges Grundstück Inkrafttreten beträgt EUR 12,50. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. §3 Dommitzsch, den 22.05.2019 Abgabepflicht (1) Die Abgabepflicht entsteht jeweils zu Beginn und endet je- weils mit Ende eines Kalenderjahres. (2) Abweichend von Abs. 1 endet die Abgabepflicht, wenn a) die der Abgabe zugrunde liegende Einleitung vom Grund- Karau stück entfällt und dies dem Abwasserzweckverband Verbandsvorsitzende Sachsen-Nord Dommitzsch schriftlich angezeigt wurde; b) das Grundstück an das zentrale Abwassernetz ange- Hinweis nach § 4 Abs. 4 Sächsische Gemeindeordnung schlossen wurde oder (SächsGemO) c) das Grundstück nicht mehr zu Wohnzwecken oder zu Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Zwecken der gewerblichen Beschäftigung genutzt wird Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGe- und dies dem Abwasserzweckverband Sachsen-Nord mO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntma- Dommitzsch schriftlich angezeigt wurde. chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Als Stichtag für das Entfallen der Abgabepflicht wird der 30.06. Die gilt nicht, wenn des jeweiligen Kalenderjahres herangezogen. Das heißt, dass 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, eine Kleineinleiterabgabe für das gesamte Kalenderjahr zu ent- 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- richten ist, wenn die Voraussetzungen der Abgabefreiheit nach nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt § 1 Abs. 2 bis einschließlich 30.06 des jeweiligen Kalenderjahres worden sind, nicht vorliegen. 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, §4 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Abgabenschuldner Frist (1) Abgabenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan- Abgabenschuld Eigentümer des Grundstücks ist. Der Erbbaube- det hat oder rechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif- ist anstelle des Eigentümers Abgabenschuldner. Bei Teileigentum ten gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung sind die Eigentümer entsprechend ihrem Anteil abgabepflichtig. des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, (2) Fallen das Eigentum am Grundstück und das an der Bebau- schriftlich geltend gemacht worden ist. ung des Grundstücks auseinander ist Abs. 1 sinngemäß auf die Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht Nutzungsverhältnisse der Bebauung anzuwenden. worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO (3) Wechselt das Eigentum oder die sonstige dingliche Nut- genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. zungsberechtigung am Grundstück, so geht die Abgabepflicht im Zeitpunkt der Rechtsänderung jahresanteilig über. (4) Mehrere Abgabeschuldner für dasselbe Grundstück haften Öffentliche Bekanntmachung als Gesamtschuldner. Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Sachsen - Nord Dommitzsch hat in der Verbandsversammlung §5 in seiner öffentlichen Sitzung am 21.05.2019 mit Beschluss Nr. Entstehung und Fälligkeit 01/2019, die 2. Änderung der Verbandssatzung des Abwasser- (1) Die Abgabenschuld entsteht jeweils zum Ende eines Kalen- zweckverbandes Sachsen-Nord Dommitzsch beschlossen. derjahres für das Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum). Die Genehmigung durch das Landratsamt Nordsachsen wurde (2) Die Abgabe wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. am 05.06.2019 erteilt. (3) Die Abgabe wird einen Monat nach Bekanntgabe des Be- Im Sächsischen Amtsblatt erfolgt die Veröffentlichung in der Nr. scheides fällig. 28, Erscheinungsdatum 11.07.2019.
Amtsblatt der Stadt Dommitzsch, der Gemeinde Elsnig, der Gemeinde Trossin - 10 - Nr. 7/2019 2. Änderungssatzung der Verbandssatzung vom 18.11.2015 des Abwasserzweckverbandes Sachsen-Nord Dommitzsch vom 21.05.2019 ������� Auf der Grundlage der §§ 26, 47, 48 und 61 Sächsisches Gesetz � ��� �� �� � �������������� � ������������������ �� über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekannt- machung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 196), das zuletzt �������� ��� ���������� ����� ������� durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Dezember 2017 (Sächs- GVBl. S. 626) geändert worden ist, i. V. m. § 50 Sächsisches Wassergesetz vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), das zu- ��������������� ��� �� �� ��������� letzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (SächsGVBl. � ������������ ��� ��� �� �� � ���������������������� �� � ����� ��� ������ � �! S. 287) geändert worden ist, § 4 Sächsische Gemeindeordnung �������� ����� ��������"��� �������� ��#�$%&����� � ��������� � ����� �'�� ��(! (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März � ��� ��������� � ��������� � �� ����� � ��)������(�* �"�) ��� ����������! � ����+� ��� �'� �� � ������ �"���� �� ��� ��� �� �� ��������� 2018 (SächsGVBl. S. 62), § 4 Sächsisches Kommunalabgaben- gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 ����� �������� ������������� �!"����!#����$�� ���� ��%����������& ������'��& ������ (SächsGVBl. S. 116), das durch Artikel 2 Absatz 17 des Geset- (�� �)* ��+���+#���������� zes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist, �� �� ��� �� �� ����������+��������,������������ �����������������*�� �� ��� �! hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes ���� �������������� �(���-�� �+ �� � �������� ��� � ����� ��� ��� ������ ��� .���! Sachsen-Nord Dommitzsch am 21.05.2019 folgende 2. Ände- � ��/���+������ �.���� �����0������ �� �������������� ��0������ �������������! rung der Verbandssatzung vom 18.11.2015 in der Fassung der ����� # �� ��� �� ������ ����� ���+ �� �- 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 06.02.2018 ��� ��������1 beschlossen: %- � ��(#����������� ��������� �� � Artikel 1 2- ���� � �� �������*�� �� ��� ����� ������� 3- 0������ �� �������������!� �� ������0������ ������ Änderungsbestimmungen § 2 Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst: � �- Der Zweckverband kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Drit- 4���� � ter bedienen, soweit dies wirtschaftlich begründet ist. Die Veolia Wasser Deutschland GmbH wird gemäß § 4 Satz 1 SächsKAG ermächtigt, im Namen des Zweckverbandes in kommunalabga- berechtlichen Verwaltungsverfahren Verwaltungsakte gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe b SächsKAG in Verbindung mit § 118 der Abgabenordnung zu erlassen. Öffnungszeiten und Kontaktdaten Artikel 2 der Gemeinde Elsnig Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma- chung und – soweit erforderlich – der Bekanntmachung ihrer Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Sächsi- schen Amtsblatt in Kraft. Öffnungszeiten Dommitzsch, den 22.05.2019 Gemeindeverwaltung Elsnig Bahnhofstraße 6 in Elsnig Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Karau Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und Verbandsvorsitzende 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und Das Amtsblatt der Stadt Dommitzsch, der Gemeinde Elsnig und der Gemeinde Trossin 13.00 Uhr - 16.00 Uhr erscheint monatlich, jeweils mittwochs. Freitag geschlossen - Herausgeber: Telefon: 034223 4400 Stadt Dommitzsch, Markt 1, 04880 Dommitzsch Gemeinde Elsnig, Bahnhofstraße 6, 04880 Elsnig Fax: 034223 44019 Gemeinde Trossin, Dahlenberger Straße 9, 04880 Trossin E-Mail: info@gemeinde-elsnig.de - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Öffnungszeiten der Bibliothek Bahnhofstraße 6 in Elsnig IMPRESSUM - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der/Die Bürgermeister/in der Stadt Dommitzsch - Frau Heike Karau, Dommitzsch jeden Mittwoch 15.00 – 18.00 Uhr der Gemeinde Elsnig - Herr Karlheinz Herrmann, Elsnig der Gemeinde Trossin - Herr Herbert Schröder, Trossin Kindertagesstätte „Weinskefrösche“ - Verantwortlich für Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, Triftweg 2 in Neiden An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Telefon: 03421 906201 Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenver- E-Mail: kita.neiden1@t-online.de öffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäfts-bedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Wei- tergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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