Mitteilungen 11/21 - Gemeinde Eglisau

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Mitteilungen 11/21 - Gemeinde Eglisau
Mitteilungen 11/21
                        Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch

Themenschwerpunkte:         Inhalt:
Wohngruppe Riiburg  3       Editorial             3    Röm. Kath. Kirche   40
                            Polit. Gemeinde       5    Kultur              42
                            Schule               35    Senioren            46
                            Evang. Ref. Kirche   37    Ortsvereine         50
Mitteilungen 11/21 - Gemeinde Eglisau
Impressum
Herausgeber: Gemeinde Eglisau
Redaktion: Gemeindeverwaltung
Auflage: 2500 Ex.
erscheint 12 x jährlich
Fotos: Gemeindeverwaltung / Thomi Heller
Layout / Druckdaten: atelierheller.ch
Druck: OS Druck Eglisau
Gedruckt auf 100 % Altpapier

Redaktionsschluss: 17. November 2021
Mitteilungen 11/21 - Gemeinde Eglisau
Mitteilungen 11/21
                                 Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch

                                                                 Editorial

Konkrete Perspektive für die Wohngruppe
Riiburg
Liebe Eglisauerinnen, liebe Eglisauer

M
       it grossen Schritten zieht der Herbst ins Land. Der Nebel am
       Morgen mit seinen wunderschönen Stimmungen über dem Rhein
       zeigt uns, dass sich auch der Spätsommer verabschiedet hat.
Und während ich dieses Editorial schreibe zieht der erste Herbststurm
über Eglisau. Wieder einmal denke ich an die Schönheit jeder Jahres­
zeit. Bald laden die Abende wieder dazu ein, Kerzen anzuzünden
und es sich drinnen so richtig gemütlich zu machen.
Zwanzig Jahre ist es her: Im Jahr 2002 wurde die Pflegewohngruppe
Riiburg, an der Burgstrasse, direkt neben dem Alterszentrum Weier­
bach eröffnet. Damals war es in der ganzen Region die erste Pflege­
wohngruppe für Menschen mit einer Demenz. Über die Jahre fanden
viele Menschen in der Riiburg ein Zuhause. Eine Wohngruppe schafft
ein familienähnliches Umfeld, in dem sich Menschen mit Betreuungs­
bedarf wohl und geborgen fühlen können. Die BewohnerInnen werden
integrierend und alltagsnah begleitet, das heisst, dass die Zuberei­
tung der Mahlzeiten wie auch andere Aufgaben im Haushalt durch das
Betreuungsteam – unter Einbezug der Bewohner – wahrgenommen
wird. Die Wohngruppe berücksichtigt in der ganzen Alltagsgestaltung
die individuellen Bedürfnisse der Bewohner und deren Angehörigen.
Heute, 20 Jahre später, entsprechen die Räumlichkeiten in der Wohn­
gruppe Riiburg (mehrheitlich kleine Doppelzimmer ohne eigene Nass­
zelle) nicht mehr dem heutigen Standard.
Mit dem Bauprojekt der Wohnbaugenossenschaft Rhihalde eröffnet sich
für die Gemeinde Eglisau die Chance, sich mit der Pflegewohngruppe

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Mitteilungen 11/21 - Gemeinde Eglisau
Editorial

       in der neuen Mehrgenerationensiedlung an der Rhihaldenstrasse ein­-
       zumieten. Eingebettet in grosszügige Freiflächen und Begegnungs­
       zonen entstehen vier Wohnhäuser mit rund 40 Wohnungen. Auf der
       Westseite des Grundstücks bilden eine Pflegewohngruppe mit 14 Zim­
       mern und grosszügigen Nebenräumen, ein Quartiercafé sowie einige
       kleine Gewerberäume den harmonischen Abschluss. Die Wohnbauge­
       nossenschaft Rhihalde will in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitver­
       antwortung ihrer Mitglieder nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraum
       erschaffen und erhalten. In der Siedlung finden zukünftig Familien,
       Singles, Alleinerziehende und insbesondere auch Senioren ein neues
       Daheim. Voraussichtlicher Baustart ist Frühling 2022. Wenn Sie mehr
       über das Projekt Rhihalde erfahren wollen: www.wbg-rhihalde.ch.

       Der Gemeinderat und die Behörde für Alters- und Pflegefragen möchten
       diese einmalige Chance nicht verpassen. Die Pflegewohngruppe Riiburg
       soll in der «Siedlung Kleeblatt» ihr neues zuhause finden. Die Füh­
       rung der Pflegewohngruppe soll weiterhin durch das Alterszent­
       rum Weierbach erfolgen. Da die Wohnbaugenossenschaft Rhihalde
       Planungssicherheit braucht, wird der Gemeinderat sein Vorhaben
       im kommenden März der Gemeinde vorlegen. Alle nötigen Abklä­
       rungen und Vorbereitungen sind aufgegleist. Das Mehrjahresbudget
       des Alters­zentrums Weierbach zeigt, dass die finanzielle Tragbarkeit
       gegeben ist.

       Die freiwerdende Wohngruppe an der Burgstrasse 3 ist in Besitz der
       Gemeinde Eglisau. Die ursprünglichen vier 2-Zimmerwohnungen wur­
       den vor 20 Jahren so ausgebaut, dass ein Rückbau gut möglich ist.
       Was geschieht mit dieser Liegenschaft? Diese Entscheidung wird in ei­
       nem separaten politischen Prozess behandelt.

       Wir möchten die Chance nutzen und den Bewohnern der Pflegewohn­
       gruppe Riiburg ein neues und grosszügiges Zuhause ermöglichen. Wir
       freuen uns über Ihre Unterstützung. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne
       melden.

       Nun wünsche ich Ihnen einen gemütlichen November mit hoffentlich
       noch einigen schönen Herbsttagen.
       > Elisabeth Villiger

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Gemeinde

                                                                    aktuell

Gemeinderat – Verhandlungsauszug
Damit die Personalfachstelle der Gemeindeverwaltung persönliche und
vertrauliche Gespräche führen kann, bedarf es im Gemeindehaus einem
zusätzlichen abgetrennten Büroraum. Dieser kann mit dem Einbau einer
Bürotrennwand erstellt werden. Für die baulichen Massnahmen und
das Mobiliar hat der Gemeinderat einen Kredit über Fr. 18'000.– be­
willigt.

Weil sich unter dem Dach des Werkhauses an der Stadtbergstrasse Vögel
einnisten, die die Vorplätze verunreinigen, wird für rund Fr. 14'000.–
eine Vogelschutzvorrichtung installiert.

Die Beschlüsse sind auf www.egliau.ch > «Aktuelles + Dossiers» ein­
sehbar.
> Gemeinderat Eglisau

Baurechtliche Entscheide
Im ordentlichen Verfahren genehmigt:

Richard und Franziska Wittweiler
• Umbau Wohnhaus, Neubau 2 Parkplätze und Ersatz Ölheizung
   durch aussen aufgestellte Wärmepumpe

Tammie und Leyla Jansen
• Aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe

Im Anzeigeverfahren genehmigt (ohne Projektänderungen/
-ergänzungen von bereits bewilligten Bauten und ohne tempo­
räre Strassenreklamen):

Politische Gemeinde Eglisau
• Abstellraum Treppenhaus EG

Joerg Bosshart
• Neubau Sichtschutzwand

Nusmir und Irma Agovic
• Einbau 2 neue Dachflächenfenster und Zweckänderung DG von
  Estrich/Hobbyraum zu Wohnen

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Mitteilungen 11/21 - Gemeinde Eglisau
Gemeinde

 aktuell

       Bauausschreibungen
       Pascal und Mirja Siegenthaler, Lenggstrasse 1, 8193 Eglisau
       •N eubau Fahrzeugabstellplatz, Kat.-Nr. 2167, bei Vers.-Nr. 1049,
         Lenggstrasse 1, Eglisau (Wc)
       Monica Weidmann, Nigelstrasse 3b, 8193 Eglisau
       •A
         nbau Hobbyraum, Kat.-Nr. 3253, bei Vers.-Nr. 1730, Nigelstrasse
        3b, Eglisau (Wd)

       Planauflage/Rechtsmittelbehelfe
       Planauflage ab 1. November 2021 während 20 Tagen bei der Gemeinde­
       ratskanzlei. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schrift­
       lich bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Wer das Begeh­
       ren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die
       Rekursfrist läuft ab Zustellung des Baurechtsentscheides (§§ 314 bis
       316 PBG).
       > 29. Oktober 2021/Gemeinderat Eglisau

       Einbürgerungen
       Mit Beschlüssen des Gemeinderates Eglisau vom 4. Oktober 2021 wer-
       den folgende Personen in das Bürgerrecht der Gemeinde Eglisau
       aufgenommen:
       •H
         eidemarie Brenner, geb. 12. September 1961, von Deutschland,
        wohnhaft an der Stampfistrasse 7, 8193 Eglisau
       •A
         ntje Reinsch, geb. 28. Dezember 1969, von Deutschland,
        wohnhaft am Salomon-Landolt-Weg 38, 8193 Eglisau
       • T hilo André Stösser, geb. 18. Mai 1979, von Deutschland,
          wohnhaft an der Rheinstrasse 6, 8193 Eglisau
       > 29. Oktober 2021/Gemeinderat Eglisau

       Erteilung des Eglisauer Bürgerrechts
       Mit Beschluss des Gemeinderates Eglisau vom 25. Oktober 2021 wer-
       den folgende Personen in das Bürgerrecht der Gemeinde Eglisau
       aufgenommen:
       •A
         drian Vögele, geb. 6. Februar 1979, und Nicole Barbara Vögele-
        Mossdorf, geb. 9. Februar 1979, mit den Kindern Céline Lea, geb.
        12. Dezember 2007 und Sophie Michèle, geb. 13. April 2010,
        wohnhaft am Salomon-Landolt-Weg 12, 8193 Eglisau
        Bisherige Bürgerrechte: Bülach ZH, Leibstadt AG, Marthalen ZH,
        Wuppenau TG
       > 29. Oktober 2021/Gemeinderat Eglisau

   6
Notariatskreis Eglisau
Gemeinden Eglisau, Glattfelden, Hüntwangen,
Rafz, Wasterkingen und Wil ZH
Erneuerungswahlen des Notars für die Amtsdauer 2022 bis 2026
Der Gemeinderat Eglisau als Kreiswahlvorsteherschaft für den Nota­
riatskreis Eglisau (Gemeinden Eglisau, Glattfelden, Hüntwangen,
Rafz, Wasterkingen und Wil) ordnet den 1. Wahlgang für die Erneue­
rungswahlen für den 27. März 2022 an. Gemäss Art. 39c des Gesetzes
über die Politischen Rechte ist der Notar an der Urne zu wählen. Sind
die Vorraussetzungen erfüllt, erfolgt jedoch eine stille Wahl.

In Anwendung von § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte
(GPR) sind bis spätestens am 13. Dezember 2021 Wahlvorschläge
bei der Gemeindeverwaltung Eglisau, Obergass 17, Postfach,
8193 Eglisau, einzureichen.

Wählbar ist jede Person mit Zürcher Wahlfähigkeitszeugnis als
Notar und mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich.

Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Ge­
schlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahl­
vorschlag bezeichnet werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens
15 Stimmberechtigten des Notariatskreises unter Angabe von Name,
Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.
Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann
nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit
einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten
Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der
Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zu­
rückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge ein­
gereicht werden.

Der Gemeinderat Eglisau (Kreiswahlvorsteherschaft) erklärt die vor­
geschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine
stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Andernfalls wird eine Urnen­
wahl durchgeführt.

Es sind die offiziellen Formulare für die Wahlvorschläge zu verwenden.
Formulare sind bei der Gemeindekanzlei der Gemeinden erhältlich.
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Gemeinde

 aktuell

       Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über
       die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der
       Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Be­
       zirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach erhoben werden. Die
       Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
       > 1. November 2021/Kreiswahlvorsteherschaft Notariatskreis Eglisau

       Abstimmungen vom 28. November
       Eidgenössische Vorlagen
       1. Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»

       2. V olksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und
           Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»

       3. Covid-19-Gesetz

       Kantonale Vorlage
       1. Energiegesetz (EnerG)

       Kommunale Vorlage
       1. Z weckverband Grundwassergewinnung Stadtforen – Totalrevision
           der Zweckverbandsstatuten

       Abgabe der Stimmzettel (Urnenöffnung)
       				Sonntag
       Gemeindehaus 			           9.00 bis 10.00 Uhr
       Gemeinschaftsraum Lengg 		 9.00 bis 9.45 Uhr

       Vorzeitige Stimmabgabe:
       Auf der Gemeindeverwaltung, während der Öffnungszeiten, ab Erhalt
       des Stimmmaterials.

       Briefliche Stimmabgabe:
       Ab Erhalt des Stimmmaterials per Post oder durch Einwurf im Gemeinde­-
       briefkasten, der Stimmrechtsausweis muss immer persönlich unter­
       zeichnet sein. Fehlt die persönliche Unterschrift, ist die Stimme
       ungültig! Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel im dafür vorge­
       sehenen Stimmzettelcouvert verschlossen werden müssen. Der Stimm­
       rechtsausweis darf nicht in dieses Couvert verpackt werden.

   8
Zweckverband Feuerwehr Eglisau-Hüntwangen-
Wasterkingen
Ergebnis der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 betreffend
Auflösung Zweckverband mit Abschluss eines Anschlussvertrags
per 1. Januar 2022

Zahl   der   Stimmberechtigten: 4’473
Zahl   der   eingegangenen Stimmrechtsausweise: 2’602
Zahl   der   eingegangenen Stimmzettel: 2’198
Zahl   der   ungültig eingelegten Stimmzettel: 18

Ja: 1’910
Nein: 189
Leer: 81
Ungültig: 0
Zahl der gültig eingelegten Stimmzettel: 2’180

Die Auflösung des Zweckverbands Feuerwehr Eglisau-Hüntwangen-
Wasterkingen mit Abschluss eines Anschlussvertrags per 1. Januar
2022 wurde in allen Verbandsgemeinden angenommen.

Gegen dieses Abstimmungsergebnis kann, von der Veröffentlichung
an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach

•w
  egen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte in­
 nert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1
 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)

• u nd im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden
   (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und
   § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthal­
ten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
> 29. Oktober 2021/Wahlvorsteherschaft Gemeinde Eglisau

                                                                         9
Gemeinde

 aktuell

        Zweckverband Betreibungs- und
        Gemeinde­ammanamt Rafzerfeld
        Ergebnis der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 betref-
        fend Auflösung Zweckverband mit Abschluss eines Anschlussver-
        trags per 1. Januar 2022
        Zahl   der   Stimmberechtigten: 11’634
        Zahl   der   eingegangenen Stimmrechtsausweise: 6’515
        Zahl   der   eingegangenen Stimmzettel: 5’497
        Zahl   der   ungültig eingelegten Stimmzettel: 45
        Ja: 4’773
        Nein: 439
        Leer: 240
        Ungültig: 0
        Zahl der gültig eingelegten Stimmzettel: 5’452
        Die Auflösung des Zweckverbands Betreibungs- und Gemeindeamman­
        amt Rafzerfeld mit Abschluss eines Anschlussvertrags per 1. Januar
        2022 wurde in allen Verbandsgemeinden angenommen.
        Gegen dieses Abstimmungsergebnis kann, von der Veröffentlichung an
        gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach
        •w
          egen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte in­
         nert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1
         lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
        • u nd im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden
           (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und
           § 22 Abs. 1 VRG).
        Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthal­
        ten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
        > 29. Oktober 2021/Wahlvorsteherschaft Gemeinde Eglisau

        Beschlüsse Gemeindeversammlung vom
        Dienstag, 7. September
        A. Politische Gemeinde Eglisau
        1. Initiative «Bau eines Pumptracks in Eglisau» – abgelehnt
        2. P hotovoltaikanlagen auf dem Feuerwehrgebäude und auf dem Werk-
            gebäude Stampfistrasse, Kreditabrechnung – genehmigt

   10
Rechtsmittelbelehrung
Die Protokolle und die zugehörigen Akten liegen während den Schal­
teröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet,
beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach

•w
  egen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte in­
 nert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1
 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)

• u nd im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden
   (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und
   § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthal­
ten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
> 29. Oktober 2021/Gemeindebehörden Eglisau

Gemeindeversammlung
Donnerstag, 9. Dezember, um 19.30 Uhr,
Saalsporthalle Schalmenacker, Rafz

                                                                         11
Gemeinde

 aktuell

        Traktandenliste
        A. Politische Gemeinde Eglisau
        1. Budget 2022 mit Steuerfuss 37 %                   N. Wälle
        2. Betriebs- und Gestaltungskonzept Städtli;         P. Bär
           kurzfristige bauliche Massnahmen, Baukredit
        B. Schulgemeinde Eglisau
        1. Budget 2022 mit Steuerfuss 76 %                   T. Barth
        C. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Eglisau
        1. Budget 2022 mit Steuerfuss 13 %              E. Schmid
        Aktenauflage
        Sämtliche Unterlagen zu den Geschäften können ab 25. November im
        Gemeindehaus eingesehen werden:
        •   Montag: 8.30 – 11.30 Uhr und 13.30 – 19.00 Uhr
        •   Dienstag: 8.30 – 11.30 Uhr (Nachmittag geschlossen)
        •   Mittwoch: 8.30 – 11.30 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr
        •   Donnerstag: 8.30 – 11.30 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr
        •   Freitag: 7.00 – 13.00 Uhr (durchgehend)
        Im Weiteren können die Anträge auf der Internetseite www.eglisau.ch
        eingesehen oder heruntergeladen werden. Zudem können die Anträge
        auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

            Anmeldung zur Gemeindeversammlung
            Für die Gemeindeversammlung besteht ein COVID-19-Schutz­
            konzept, damit sämtliche beteiligten Personen hinsichtlich der
            Pandemie vor einer Ansteckung geschützt werden. Alle Teilneh­
            menden werden in einer Anwesenheitsliste erfasst. Zur effizien­
            teren Erfassung der Kontaktdaten wird um eine Voranmeldung
            gebeten. Dies ist aber keine Voraussetzung für eine Teilnahme.
            Es besteht keine Zertifikatspflicht.
            Wir bitten Sie, sich bis am 3. Dezember folgendermassen für
            die Gemeindeversammlung anzumelden:

            • über die Internetseite www.eglisau.ch (Startseite)
            • via E-Mail an info@eglisau.ch
            • mittels Anmeldetalon im Weisungsheft an Gemeinde­-
               ver­waltung Eglisau, Obergass 17, 8193 Eglisau
            > Die Gemeindebehörden

   12
BGK Städtli: Informationsveranstaltung am
2. November, 19.30 Uhr
In einer Informationsveranstaltung will der Gemeinderat über das
weiterentwickelte BGK und über die Resultate des Versuchsbetriebes
im Sommer informieren. Ziel ist eine Diskussion zum weiteren Vor­
gehen mit Blick auf die Gemeindeversammlung vom 9. Dezember. In
dieser wird der Gemeinderat einen Kredit für kurzfristige Massnahmen
zur Umsetzung eines BGK beantragen.

Gemäss Covid-19-Verordnung des Bundes gilt für Veranstaltungen
zur politischen Meinungsbildung mit mehr als 50 Teilnehmenden
eine Zertifikatspflicht. Der Zugang zur Informationsveranstaltung
wird also auf Personen mit einem gültigen Zertifikat beschränkt
werden. Die Veranstaltung findet in der Mehrzweckhalle Stein­
boden statt. Die Platzzahl ist beschränkt. Wir bitten um eine Vor-
anmeldung via E-Mail an info@eglisau.ch, über die Internetseite
www.eglisau.ch (Startseite) oder per Telefon 043 422 35 02.
> Gemeinderat Eglisau

Öffentlicher Verkehr – Verbundfahrplan 2022
bis 2023
Der Verkehrsrat hat die Fahrpläne für die Jahre 2022 und 2023 fest­
gelegt. Wegen der finanziell angespannten Lage aufgrund der Corona-
pandemie stehen zusätzliche finanzielle Mittel für Ausbauten des
öffentlichen Verkehrs nur in eng begrenztem Mass zur Verfügung. Mit
Ausnahme der Weiterentwicklung des Nachtnetzes erfolgen auf 2022
fast keine Anpassungen im Fahrplan.

Für Eglisau ergeben sich auf den Fahrplanwechsel im Dezember auf
den Bus- und Zuglinien keine Änderungen. Einzige Änderung gibt es
auf der Nachtlinie N53, welche eine neue Linienführung erhält und
samstags sowie sonn- und feiertags im Stundentakt statt wie bisher
im Zwei-Stundentakt verkehren wird. In Eglisau werden weiterhin die
Haltestellen «Viehmarkt» und «Schlafapfelbaum» bedient.
> Gemeinderat Eglisau

                                                                       13
Gemeinde

 aktuell

        Sanierung Rebbergstrasse
        (Abschnitt Dachselenstrasse bis Schuelstäge) –
        Baustelleninformation
        An der Rebbergstrasse hinter dem Städtli werden Tiefbauarbeiten ab
        Montag, 1. November bis Mitte Dezember ausgeführt:

        • E rsatz Beleuchtung ab Dachselenstrasse bis Färberstäge
           (asphaltierter Bereich);
        • Netzsanierung der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich
           (asphaltierter und chaussierter Bereich bis Schuelstäge);
        • Entwässerungsleitungen für die Rebbergmelioration und Strassen­
           entwässerungsleitungen für die Gemeinde (chaussierter Bereich
           bis Schuelstäge).

        Für die Bauarbeiten wird die Rebbergstrasse im chaussierten Bereich,
        Färberstäge bis Schuelstäge, für den Verkehr (Autos, Motorräder, Velos,
        Fussgänger) gesperrt.

        Im asphaltierten Bereich, Dachselenstrasse bis Färberstäge, bleibt
        der Verkehr gewährleistet. Mit unvermeidbaren Behinderungen ist zu
        rechnen. Wir danken für Ihr Verständnis.

   14
Für Ihre Anliegen und weitere Auskünfte steht Ihnen die Projekt­
leitung, Ruedi Landolt, Ing.- und Vermessungsbüro Landolt AG,
Tel. 044 868 20 30, ruedi.landolt@landolt-ing.ch, gerne zur Verfügung.
> Gemeinderat Eglisau

Rebbergmelioration «Vorder Stadtberg» –
Abschluss 1. Bauetappe
Das Meliorationsverfahren nach Landwirtschaftsgesetz hat sich als
zielgerichtetes und konstruktives Vorgehen bestätigt. Über die vor­
geschriebenen Verfahrensschritte Vorprojekt mit Vernehmlassung
(2017), Gründung Meliorationsgenossenschaft (2018), Auflagen Alter
und Neuer Bestand (2019), Bauprojekt und Baubeginn (2020), kann
bis Ende Jahr die 1. Bauetappe im westlichen Teil, Gewann 1 und 2,
abgeschlossen werden.
Die östliche 2. Bauetappe erfolgt, ein Jahr vorgezogen gegenüber
dem ursprünglichen Zeitplan, im Winter 2022/2023.
Das Resultat der Rebbergmelioration (Gewann 1 und 2)

                                                                              Jungreben ab Schuel­stäge,
                                                                              Richtung Westen

Der braune, kahle Hang während den Bauarbeiten erstrahlt nun im
frischen Grün der Jungreben und der artenvielfältigen Rebböschun­
gen. Zur Förderung der Biodiversität wurden ca. 10.5 % extensiv zu
bewirtschaftende Flächen geschaffen. Diese sind: Die durchgehende
Wildblumenböschung, die 4 m Streifen entlang der Treppen und die
Magerwiese «Dachselen».

                                                                         15
Gemeinde

                       aktuell

                                Neue durchgehende Terrassen mit 1.50 m Breite erlauben eine ratio­
                                nelle und energiesparende Bewirtschaftung. Die begrünten, diago­
                                nalen Bewirtschaftungswege bieten eine zweckmässige Erschliessung
                                der Terrassen.

Ausschnitt Terrassierung
mit Bewirtschaftungsweg
und Magerwiese

                                Mit der Rebbergmelioration konnte die nötige Umstrukturierung mit
                                sicher befahrbaren, durchgehenden Terrassen, dem Einbezug des
                                Naturschutzes und der Neuordnung der Eigentums- und Besitzerver­
                                hältnisse geschaffen werden. Eine «win-win» Generationenablösung
                                konnte stattfinden und die nachhaltige Zukunft des Rebberges ist
                                gesichert. Junge und initiative Fachkräfte finden mit diesen Voraus­
                                setzungen eine Existenz, um ihre Familien zu ernähren und ihrer
                                Leidenschaft als Winzer nachzuleben.

                                Die gesamte Rebfläche von 3.5 ha ist auf 11 Eigentümer (vorher 13),
                                respektive auf 5 Bewirtschafter (vorher 11) aufgeteilt. Das direkt am
                                Rebberg liegende Rebgut Bechtel Weine ist neu entstanden. Spezielle
                                Unterhaltsarbeiten und die Pflege der Wildblumenböschung sowie der
                                entstehenden Trockenwiese «Dachselen» erledigt ein kundiger Bewirt­
                                schafter mit Spezialmaschinen im Auftragsverhältnis.

                                Die Kernpunkte des Verfahrens
                                Ab Beginn der Rebbergmelioration war und ist ein konstruktiver Umgang
                                unter allen Beteiligten ein ungeschriebenes Gesetz. Da die Initiative

                           16
für eine Verbesserung im Rebberg «Vorder Stadtberg» von den Eigen­
tümern selber kam, lässt sich diese Kultur nachvollziehen. Die zahlrei­
chen Knackpunkte aber, die während der 4-jährigen Bearbeitungszeit
gelöst werden mussten, waren nur durch das Zusammenspiel folgen­
der Personen möglich:

•W erner Graf, Gemeinderat, Vorstandsmitglied Meliorationsgenossenschaft,
  Bauherr der Gemeindetreppen Breitistäge und Schuelstäge
•H ansruedi Schudel, Fachmann Naturschutz, «Erfinder» der Wildblumenböschung
• Albert Steiner, Bauunternehmer, MenziMuck-Künstler, Terrassengestalter
• Mathias Bechtel, Vizepräsident Meliorationsgenossenschaft, Winzer, Bechtel-Weine
•H ansruedi Schneider, Präsident Meliorationsgenossenschaft, lösungsorientierter
  Kommunikator

Nicht auf dem Foto:
•R oland Scheibli, Vertreter Kanton, Kulturingenieur und trefflicher Kenner von
  Meliorationsverfahren
•U rs Trepp, Aktuar Meliorationsgenossenschaft, Leiter Technische Betriebe Eglisau,
  Katalysator im Verfahren
• Mirko Huhmann, Fachmann Bodenkunde, mit Ziel: Keine Bodenverdichtung
• Ruedi Landolt, Projektleiter, Kulturingenieur

                                                                                       17
Gemeinde

                     aktuell

                            Jeweils nach den Bau- und Vorstandssitzungen, das darf hier gesagt
                            werden, wurde mit einem Glas Wein in unkomplizierter Runde ange­
                            stossen. Am 11. September liess es die Corona-Epidemie zu, mit den
                            tatkräftigen Eigentümern und Bewirtschaftern des Rebberges den
                            Abschluss der 1. Bauetappe zu feiern.

                            In der Vorbereitungsphase der Rebbergmelioration ab 2013, waren die
                            Fachleute Walter Meier (Agraringenieur, Kontakt zum Kanton), Martin
                            Hermann (Gemeindeschreiber), Urs Pircher (Winzer), Edwin Hangartner
                            (Winzer) und Hans Heinrich Meier (Grundeigentümer und Bewirtschaf­
                            ter) in verdankenswerter Weise aktiv.

                                                    Nun erfolgt bis Ende Jahr noch die Sanie­
                                                    rung der Rebbergstrasse ab Dachselenstrasse
                                                    bis zur Schuelstäge. Im asphaltierten Be­
                                                    reich wird die bestehende Beleuchtung auf
                                                    energiesparende LED umgerüstet. Die Elek­
                                                    trizitätswerke des Kantons Zürich führen
                                                    ihre Netzsanierungsarbeiten durch. Weiter
                                                    werden Entwässerungsleitungen der Melio­
                                                    ration und der Gemeinde erstellt. Und ab­
                                                    schliessend erfolgt die Roh- und Feinplanie
                                                    mit Netztalerkies der chaussierten Rebberg­
                                                    strasse bis zur Schuelstäge.

                                                    Für die 2. Bauetappe ab November 2022 bis
                                                    Mai 2023 steht Albert Steiner bereits in den
                                                    Startlöchern.

                                                    Die Gemeinde Eglisau beteiligt sich an den
                                                    Kosten der Rebbergmelioration mit 15 %. Mit
                                                    den neuen Rebbergtreppen, Schuelstäge und
                                                    Breitistäge, sind dies Investitionen in den
                                                    landschaftsprägenden Rebbau und den Nah­
                                                    erholungswert unserer schönen Gemeinde.
                                                    >R
                                                     uedi Landolt/Landolt AG, Ingenieur- und Vermes­
                                                     sungsbüro

Albert Steiner auf
Menzi Muck

                       18
Inkraftsetzung der neuen Parkierungs­
verordnung
An der Gemeindeversammlung vom 17. Juni stimmte die Eglisauer
Stimmbevölkerung der Totalrevision der Parkierungsverordnung auf
öffentlichem Grund zu. Für die Umsetzung des Parkierungskonzep­
tes wurde nach den Sommerferien eine Arbeitsgruppe bestehend aus
Verwaltungsfachpersonen und der Kantonspolizei ins Leben gerufen.

Der Gemeinderat beabsichtige ursprünglich, die neue Parkierungsver­
ordnung per 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen und auf den glei­
chen Zeitpunkt den Gebührentarif zu erlassen. Aufgrund notwendiger
Formalitätsabklärungen (Digitalisierung der Parkuhrbewirtschaftung,
technische Signalisationen sowie deren Standorte) verzögert sich die
Umsetzung voraussichtlich bis im Frühling 2022.

Gerne werden wir Sie laufend über den aktuellen Stand des Projekts
informieren.
> Gemeinderat Eglisau

Alkohol-Testkäufe
Der Jugendschutz mit seinen Verkaufs- und Abgabebestimmungen für
alkoholische Getränke und Tabakerzeugnisse ist für die Gemeinde­
behörden eine wichtige gesundheitspolitische Aufgabe. Aus diesem
Grund werden auch in Eglisau Alkoholtestkäufe durchgeführt, und
zwar zuletzt am 18. September durch das Blaue Kreuz Zürich.

Das Ziel von Testkäufen ist nicht die Verfolgung und Bestrafung mög­
lichst vieler Widerhandlungen, sondern die Sensibilisierung der Be­
triebe, deren Leitungen ebenso wie das getestete Personal über die
Ergebnisse informiert werden. Denn das Verkaufspersonal, das im
direkten Kundenkontakt steht, ist auf einen guten Rahmen für die
Umsetzung des Jugendschutzes durch die Leitung angewiesen. Je
mehr Verkaufsstellen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und
die Frage nach Alter und Ausweis bei Jugendlichen als Teil der Ver­
kaufskultur pflegen, desto eher können wir den Schutz unserer Jugend
gewährleisten.

Die neueren Testkaufergebnisse in verschiedenen Gemeinden zeigen,
dass Alkohol und Tabak wegen der Schutzmasken häufiger an Jugend­
liche unter 16/18 gesetzeswidrig verkauft werden – auch in Eglisau
haben nur zwei von sieben getesteten Betrieben den Testkauf bestan­
den, also weder Bier an unter 16-Jährige noch Spirituosen an unter
18-Jährige verkauft.
                                                                       19
Gemeinde

 aktuell

        Die Abgabe von Alkohol an Minderjährige kann auch an privaten Ver­
        anstaltungen oder Vereinsanlässen ein Thema werden. Wichtige Infos,
        Unterlagen und Hilfsmittel finden Sie auf der Website der Suchtprä­
        vention Zürcher Unterland www.praevention-fabb.ch. Eine kostenlose
        Online-Schulung für Verkaufspersonal steht auf www.jalk.ch zur Ver­
        fügung.
        > Gesundheitssekretariat Eglisau/Jugend

        Treffpunkt Tennishütte
        Im November starten nach der Eröffnung der Tennishütte dort die
        regelmässigen Angebote der Jugendarbeit ebenso wie erste eigene
        Anlässe der Jugendlichen, die sich bereits in der Betriebsgruppe en­
        gagieren. Gemeinsam mit ihnen wird dabei auch die Ausstattung
        und Gestaltung der Räume laufend angepasst. Die Jugendlichen sind
        im gesamten Angebot wie schon in der Vorbereitung gefordert, sich
        selbst einzubringen und ihren Teil beizutragen. Das haben sie bereits
        in den vergangenen Monaten, zum Beispiel am 11. September am
        Spätsommermarkt, mit viel Engagement getan.

        Offene Angebote der Jugendarbeit in der Tennishütte, für Jugendliche
        von 16 bis 20 Jahren:

        Firabig-Treff: Ab 4. November jeden zweiten Donnerstag von
        17.00 bis 21.00 Uhr

        Open House: Ab 13. November jeden zweiten Samstag von
        20.00 bis 24.00 Uhr

        Aufgrund der Zertifikatspflicht, die aktuell auch für Angebote der
        offenen Jugendarbeit in Innenräumen gilt, findet jeweils ein Teil
        des Angebots draussen statt. Für diesen Teil braucht es kein Zer-
        tifikat.

        Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle im Team erfordert der Ein­
        stieg in den Regelbetrieb aktuell viel Flexibilität. Dennoch macht es
        Sinn, diesen mit Anbruch der kalten Jahreszeit aufzunehmen und den
        Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Tennishütte ein regel­
        mässiges Angebot nach ihren Bedürfnissen bieten zu können, das sich
        in nächster Zeit in der Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten
        noch entwickeln darf. Für Rückfragen ist die Jugendarbeit erreichbar
        per E-Mail an jugendarbeit@eglisau.ch.
        > Jugendarbeit Eglisau

   20
Sonntagsverkäufe in Eglisau – Festlegung Daten
für das Jahr 2022
Gemäss dem kantonalen Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz sind die
Läden der Detailshandelsbetriebe an öffentlichen Ruhetagen geschlos­
sen zu halten. Die Gemeinden können jeweils für das ganze Gemeinde­
gebiet einheitlich, höchstens vier Sonn- bzw. Feiertage bezeichnen,
an denen in Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung
von Arbeitnehmern möglich ist. Davon ausgenommen sind die hohen
Feiertage: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidg. Bettag und
der Weihnachtstag. Es dürfen höchstens zwei Sonn- bzw. Feiertage
nacheinander bezeichnet werden.
Die von den Gemeinden festgelegten Verkaufssonntage gelten zu­
gleich als Bewilligung für die Offenhaltung des Geschäfts. Somit muss
weder eine Bewilligung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit noch bei
der Gemeinde für die Offenhaltung des Verkaufsgeschäfts eingeholt
werden. Verkaufsgeschäfte, die keine Arbeitnehmer beschäftigen,
dürfen an Stelle der bezeichneten Sonn- oder Feiertage an höchstens
vier Sonn- oder Feiertagen geöffnet sein. Dafür ist jedoch jeweils eine
Bewilligung von der Gemeinde nötig.
Die Gewerbebetriebe werden nun gebeten, bis am 15. November
Terminwünsche für das Jahr 2022 bei der Gemeindeverwaltung
Eglisau, Obergass 17, Postfach, Eglisau, andrea.meier@eglisau.ch,
einzureichen.
Aufgrund der eingegangenen Vorschläge legt der Gemeinderat die
Termine für die Sonntagsverkäufe 2022 fest. Die definitiven Daten
werden im Dezember-Mitteilungsblatt publiziert.
> Gemeinderat Eglisau

«Jobs mit Wirkung» – Zürcher Gemeinden und
Städte lancieren Arbeitgeberkampagne
Die vom Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute
(VZGV) lancierte dreiteilige crossmediale Kampagne in den Zürcheri­
schen Gemeinden und Städten geht in die zweite Runde. Während
im Frühling erfolgreich die Bedeutung der öffentlichen Verwaltungen
als Dienstleisterinnen gezeigt wurde, steht diesmal unsere Rolle als
attrak­tive ArbeitgeberInnen im Fokus. Mit verschiedenen Plakat­sujets
und Kurzvideos wird Ihnen die grosse Vielfalt an Arbeitsfeldern prä­
sentiert, die Gemeinden und Städte zu bieten haben und die auch
branchenexternen Fachkräften offenstehen.

                                                                          21
Gemeinde

 aktuell

        Seit dem 22. Oktober sind in Eglisau verschiedene Plakatsujets zu
        sehen. Verschiedene Personen – eine Gemeindeschreiberin, ein Land­
        schaftsgärtner, eine Bausekretärin und ein Sozialarbeiter – stehen dabei
        stellvertretend für die vielseitigen Arbeitsfelder auf der Gemeinde
        Eglisau und beschreiben mit einem kurzen Zitat ihren Sachbereich.
        Vertiefende Informationen finden Sie auf der Kampagnenwebsite
        www.ihrezuerchergemeinden.vzgv.ch, wo beispielsweise nachzulesen
        ist, welche Themen und Herausforderungen eine Bausekretärin bei
        ihrer täglichen Arbeit auf einer Verwaltung antrifft.
        > Gemeindeverwaltung Eglisau

        Winterzeit ist Hallenzeit
        Am 31. Oktober ist es wieder so weit: Das «OpenSunday Eglisau» öffnet
        die Tore der Sporthalle Städtli. Während der ganzen Wintersaison
        steht die Sporthalle sonntags als Treffpunkt offen. Sie bietet den
        PrimarschülerInnen einen Ort, wo sie auch im Winter sportlich aktiv
        und unter sich sein können.
        Nach dem Sommer ist es bitter, wenn der Winter naht und mit ihm
        die Tage kurz und die Abende kalt werden. Fertig sind die Sonnen­
        stunden in der Badi und im Freien – der Lebensmittelpunkt verschiebt
        sich wieder nach drinnen. Gerade für Kinder ist dies nicht immer so
        einfach: Denn zum Austoben und für sportliche Aktivitäten fehlt
        ihnen dort oft der Platz. Dank dem Programm «OpenSunday Eglisau»
        von IdéeSport und der Gemeinde Eglisau findet die junge Generation

   22
in Eglisau an den Winterwochenenden einen Platz, um sich zu treffen
und zusammen Sport zu treiben. Das Besondere an den Veranstaltun­
gen ist, dass die Programmgestaltung und die Betreuung grösstenteils
durch Jugendliche aus der Gemeinde erfolgt.
Für die Eglisauer Kinder im Primarschulalter besteht seit 2019 das
«OpenSunday». Dieses lädt ab 31. Oktober jeweils sonntags, von
13.30 bis 16.30 Uhr, in die Turnhalle des Schulhaus Städtli ein und
wartet mit verschiedenen Aktivitäten auf. Nebst kunterbunten Be­
wegungslandschaften stehen den Kindern auch Gemeinschaftsspiele
zur Verfügung. Gleichzeitig hat es genügend Raum für Turniersport­
arten wie Fussball, Volleyball oder Unihockey. Das Angebot ist kosten­
los und bedingt keine Voranmeldung; ein gesundes Zvieri ist inklu­
sive. Damit das Hallenteam auch Kinder mit körperlichen, geistigen,
psychischen oder Sinnesbehinderungen empfangen kann, werden die
Coachs von einer Fachperson von Procap auf die vielfältigen Aufgaben
in der Halle vorbereitet und geschult. So können alle Kinder in Eglisau
im Rahmen ihrer individuellen Fähigkeiten teilnehmen und von einem
abwechslungsreichen und aktiven Nachmittag profitieren. Abgesehen
von einer Pause an Weihnachten (19./26. Dezember sowie 2. Januar)
und einer in den Winterferien (30. Januar sowie 6./13. Februar) findet
das «OpenSunday Eglisau» jeden Sonntag statt. Saisonschluss ist am
10. April.
Schutzkonzept zu Zeiten von Corona
Bei allen Aktivitäten von IdéeSport werden die Vorgaben von Bund,
Kantonen und der Gemeinde sowie der Schule eingehalten. Das Hallen­
team ist für das Einhalten des Schutzkonzepts zuständig. Das aktuelle
Schutzkonzept und die wichtigsten Informationen zum Projekt finden
Sie auf der Projektseite
www.ideesport.ch/projekt/opensunday-eglisau/.

Das Wichtigste in Kürze
Was:        Offene Sporthalle am Sonntag während den
            Wintermonaten
Zielgruppe: Für alle PrimarschülerInnen aus Eglisau
Wo:         Turnhalle Städtli und Aula, Obergass 61, 8193 Eglisau
Wann:       Jeden Sonntag, 13.30 bis 16.30 Uhr
            31.Oktober bis 10. April (keine Veranstaltung in den
            Weihnachts- und Sportferien)
Mitnehmen: Turnkleider, Sportschuhe, Trinkflasche und Telefon-­
            nummer der Eltern

                                                                          23
Gemeinde

                       aktuell

                              Kostenlos und ohne Anmeldung!
                              Ein gemeinsames Projekt von: Gemeinde Eglisau, Schule Eglisau,
                              Jugendarbeit Eglisau, Verein Generation Eglisau, Elternmitwirkung
                              der Schule Eglisau, Stiftung IdéeSport.
                              Mit der Unterstützung von: Gemeinde Eglisau, Schule Eglisau, Eidge­
                              nössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
                              (EBGB), MBF Foundation, Procap – Kooperationspartner OpenSunday
                              Inklusion, Béatrice Ederer-Weber Stiftung, Winterhilfe Zürich, LUNGE
                              ZÜRICH, Beisheim Stiftung, Stiftung Cerebral

Copyright: Christian
Jaeggi, IdéeSport

                              Für weitere Informationen:
                              Stiftung IdéeSport, Lisa Kellenberger, Projektmanagerin,
                              Tel. 062 296 10 38, lisa.kellenberger@ideesport.ch,
                              www.ideesport.ch
                              > Lisa Kellenberger/IdéeSport

                              Zu Besuch bei…
                              Mitarbeiterinterview Lucas Müller
                              (Gemeindeschreiber)
                              In der wiederkehrenden Reihe «Zu Besuch bei...» stellt Moritz Pfaff,
                              vormals Lernender der Gemeindeverwaltung, Personen vor, die für die
                              Gemeinde tätig sind.
                              Wer bist du?
                              Ich bin Lucas, werde demnächst 33 Jahre alt und wohne in der Stadt
                              Winterthur.
                         24
Was ist dein Beruf auf der Gemeindeverwaltung?
Ich bin seit März als Gemeindeschreiber angestellt. Davor arbeitete
ich bereits gut drei Jahre als Assistent des Gemeindeschreibers auf
der Gemeindeverwaltung Eglisau.
Wie kam es dazu, dass du Gemeindeschreiber wurdest?
Als die Stelle des Gemeindeschreibers frei wurde, haben für die Über­
gangszeit René Strahm (Stellvertretender Gemeindeschreiber) und
ich die Aufgaben übernommen. Als man darauf im Zuge der Organi­
sationsentwicklung nach einer definitiven Lösung gesucht hat, ist
man auf mich zugekommen und ich habe das Angebot angenommen.
Gleichzeitig wurde der Zuständigkeitsbereich des Gemeindeschreibers
gegenüber früher neu ausgelegt.
Was sind deine Zuständigkeitsbereiche?
Einfach gesagt bin ich als Gemeindeschreiber dafür verantwortlich,
dass der Gemeinderat als Behörde arbeiten kann. Dazu gehört bei­
spielsweise die Vor- und Nachbearbeitung der Gemeinderatssitzung,
wie auch die jeweiligen Vorbesprechungen mit dem Gemeindepräsi­
denten (Peter Bär) und die Sitzungsteilnahme. In politischen Prozes­
sen oder bei rechtlichen Fragen fungiere ich als beratende Stelle des
Gemeinderates und bin auch für die formale Korrektheit der Beschlüsse
des Gemeinderates verantwortlich. Des Weiteren pflegen wir auch
einen informellen Austausch mit den umliegenden Gemeinden. Zum
Beispiel treffen sich die Gemeindeschreiber der Rafzerfelder Gemeinden
regelmässig, um sich über den Arbeitsalltag, Neuigkeiten und Ent­
wicklungen in den Gemeindebetrieben auszutauschen.
Was interessiert dich speziell an der Arbeit auf der Gemeinde?
Ich habe mich grundsätzlich schon immer für die Politik interessiert
und eben auch spezifisch für die Politik und die Verwaltung auf der
Gemeindeebene. Dies vor allem deshalb, weil man auf der Gemeinde,
im Vergleich zum Beispiel mit der Arbeit beim Kanton, mehr direkten
Kontakt mit den Einwohnern hat.
Was qualifiziert dich als Gemeindeschreiber?
Ich denke, dass ich aufgrund meines Studiums in den Fächern Ge­
schichte, Politik und Recht, gute Grundkenntnisse für den Beruf als
Gemeindeschreiber sammeln konnte. Natürlich habe ich in den drei
Jahren als Assistent des Gemeindeschreibers die Aufgaben sowie die
täglichen Arbeiten kennengelernt und auch ausgeführt.
Wie würden dich Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung als Person
beschreiben?
Ich denke, sie nehmen mich als ruhige und überlegte Person wahr,
welche aber auch gerne für ein «Spässchen» zu haben ist.
                                                                         25
Gemeinde

 aktuell

        Gibt es Momente bei deiner Arbeit, welche dir speziell Freude be-
        reiten?
        Es ist nicht einfach, konkrete Momente oder Tätigkeiten herauszu­
        picken, da meine Arbeit sehr vielseitig ist. Tolle Momente sind für
        mich, wenn zum Beispiel nach einer Gemeindeversammlung oder
        Urnenabstimmung ein politischer Prozess abgeschlossen werden kann
        und sich die Arbeit dahinter ausbezahlt hat.
        > Gemeindeverwaltung Eglisau

        Reminder – Wettbewerb ZKB Jubiläumsdividende
        Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) hat zu ihrem 150-Jahr-Jubiläum dem
        Kanton und den Gemeinden zusätzlich zur ordentlichen Dividende
        eine Jubiläumsdividende in Höhe von 150 Millionen Franken ausge­
        schüttet. Die Gemeinde Eglisau hat als Anteil dieser Dividende rund
        Fr. 160'000.– erhalten. Einen Teil des Betrages hat der Gemeinderat
        bereits für nicht aufschiebbare Projekte gesprochen.

        Die Jubiläumsdividende soll nach Wunsch der ZKB für etwas Beson­
        deres zu Gunsten der Allgemeinheit eingesetzt werden. Dafür wird ein
        Wettbewerb gestartet, bei dem alle Einwohnerinnen und Einwohner
        sowie Vereine mit Sitz in Eglisau Projektideen einreichen und damit
        mitbestimmen können, wofür die Dividende eingesetzt werden soll.

        Die Projektideen können vollumfänglich oder teilweise aus der Wett­
        bewerbskasse finanziert werden. Die Kosten dürfen sich auf maximal
        Fr. 140'000.– belaufen.

        Die Projektideen sind bis spätestens 31. Dezember vorzugsweise
        per E-Mail an bevoelkerung@eglisau.ch einzureichen. Eine Jury wird
        mindestens eine Gewinnerin/einen Gewinner bestimmen, wobei auch
        mehrere kleinere Projekte berücksichtigt werden können.

        Bitte beachten Sie, dass Projektideen bezüglich Kunst im öffentli­
        chen Raum nicht berücksichtigt werden können, da der Gemeinderat
        im vergangenen Jahr zwei Informationsstellen («Salzpunkte») aus der
        Jubiläumsdividende finanzierte, um an die Salzgeschichte Eglisaus zu
        erinnern.

        Untenstehend erhalten Sie eine Checkliste mit Leitfragen zu Ihrer
        Projektidee. Wir bitten Sie, die Leitfragen auf maximal drei A4 Seiten
        zu beantworten, um uns so Ihre Idee näher vorzustellen.

   26
Allgemeine Beschreibung der Idee
• Was ist das Wesentliche Ihrer Idee? Was zeichnet Ihre Idee aus?
• Was ist das Einzigartige/Neue an Ihrer Idee?
• Gibt es bereits erste Umsetzungen in Eglisau?
  Wie ist der Stand der Umsetzung?
• Gibt es bereits ähnliche Projekte in der Region?
Nutzen der Idee
• Welches Problem wird durch Ihre Idee gelöst?
   Welche Defizite werden behoben?
• Für wen hat Ihr Projekt einen Nutzen?
   Welche Zielgruppen sprechen Sie an?
• Wie würden Sie den Nutzen genau beschreiben?
Realisierbarkeit
• Welche nächsten Schritte braucht es zur Realisierung Ihrer Idee?
• Wo sehen Sie mögliche Schwierigkeiten bei der weiteren
   Umsetzung der Idee?
• Wie schätzen Sie die Chancen und Risiken der Umsetzung Ihrer
   Idee ein?
• Wie sind Sie bereit, bei der Realisierung der Idee mitzuwirken?
• Gibt es bereits potentielle Kooperationspartner?
• Was sind die einmaligen und wiederkehrenden Kosten und wie
   viel davon soll aus der Wettbewerbskasse finanziert werden?
> Gemeinderat Eglisau

Seniorenrat Eglisau
Gesucht: Freiwillige FahrerInnen
Die Angebote vom Freiwilligen-Dienst Eglisau werden rege benutzt.
Die Nachfrage für Fahrten ist stetig gestiegen. Wir möchten diesen
wertvollen Dienst weiterhin zuverlässig anbieten können und wenden
uns an Personen, die sich als freiwillige FahrerInnen auf Anfrage zur
Verfügung stellen. Je nach Auftragslage dauern die Einsätze unter­
schiedlich lang. Oft wird in der nahen Umgebung gefahren; aber
Fahrten gibt es auch bis Zürich, Winterthur oder Schaffhausen. Gerne
informieren wir Sie ausführlich. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme
mit Marie-Françoise Rütimeyer, Tel. 079 303 24 97.
Wichtig: Bitte Fahrdienstbedarf so früh wie möglich und spätestens
48 Stunden im Voraus telefonisch anmelden. Siehe obenstehende Tele­-
fonnummer.
IT-Unterstützung
Hinweise zu den Angeboten entnehmen Sie bitte dem Inserat im
Märtblatt dieser Ausgabe.
                                                                        27
Gemeinde

 aktuell

        Forum «für dich, für mich, für uns»
        Das Forum21 «für dich, für mich, für uns», zu dem der Seniorenrat
        die über 60-jährigen EglisauerInnen eingeladen hatte, zeigte auf, wie
        eine aktive Gemeinde sehr viel zum Wohl der älteren Menschen bei­
        tragen kann. Und Eglisau ist bereits sehr aktiv für diese Bevölkerungs­
        gruppe, die rund 17 % aller Gemeinde-EinwohnerInnen ausmacht. Es
        gab aber auch Anregungen für neue oder verstärkte Angebote und
        Dienstleistungen, sowie für eine starke Sozialkultur.

        Christina Kuhn Bänninger, Mitglied der Behörde für Alters- und Pflege­-
        fragen (BAPF), hiess alle Anwesenden herzlich willkommen. Sie
        betonte, wie wichtig es ist am Puls der EinwohnerInnen zu sein, ins­
        besondere der älteren Menschen, um entsprechende Hilfe anbieten
        zu können.

        Wir fassen wichtige Programmpunkte der Veranstaltung zusammen.
        Die Unterlagen werden wir zu einem späteren Zeitpunkt digital auf­
        schalten.

        Umfrage «Wohnen und Leben in Eglisau»

        Die im Jahr 2020 von Christine Kuratli durchgeführte Umfrage zeigte,
        dass die Befragten am liebsten selbständig in der eigenen Wohnung
        oder im eigenen Haus wohnen bleiben wollen, wenn sie älter werden.
        Kleine Wohnungen wären wünschenswert. Die bereits bestehenden
        und rege genutzten Angebote und Dienstleistungen für SeniorInnen
        wurden in fünf Bereiche zusammengefasst:

        1)   Freizeit, Gemeinschaft, Bildung
        2)   Unterstützung im Alltag
        3)   Gesundheitsvorsorge
        4)   Mobilität
        5)   Beratung, Begleitung, individuelle Hilfe

        Anregungen der Forum-TeilnehmerInnen: Sie wünschen sich gezielte
        Aktivitäten und Hilfe für SeniorInnen in allen Quartieren (nicht nur
        im Städtli) und mehr Verbindungen und Unterstützung zwischen Jung
        und Alt. Im digitalen Bereich sollen die Möglichkeiten von «Crossiety»
        – unserem digitalen Dorfplatz – weiter ausgelotet werden bevor neue
        digitale Apps angeboten werden.

   28
«Ein starkes Netz der Generationen – wie eine neue Sozialkultur
entsteht»
Referat von Cornelia Coenen-Marx

•W
  ährend der Corona-Krise gab es viel Einsamkeit – gerade bei der
 älteren Bevölkerung oder bei Pflegebedürftigen. Aber auch Kinder
 und Jugendliche waren auf sich gestellt, da die Schule, Treffen mit
 Freunden, Sport oder andere Freizeitaktivitäten fehlten. In ihrem
 Referat hat Cornelia Coenen Wege aus der Einsamkeit hervorge­
 hoben, insbesondere die nachbarschaftliche Hilfe. Jeder kann dem
 anderen etwas geben.
 Ihr Fazit: eine starke Gemeinschaft entsteht aus Sorge füreinander.

• Z um Thema Nachbarschaft betonte Cornelia Coenen die Begegnungs­
   möglichkeiten, die sich zum Beispiel in gemischten, generationen­
   übergreifenden Wohnsiedlungen, in Tauschbörsen, in Werkstätten
   oder im Erzählcafé, an Stamm-Treffen ergeben.
   Ihr Fazit: Menschen wollen Bindungen aufbauen und gestalten; sie
   brauchen ein Gefühl der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe.
   Menschen wollen teilhaben und auch beitragen. Es ist Selbstsorge,
   Fürsorge und Mitsorge.

•W
  ährend des Lockdowns funktionierte das informelle Füreinander in
 der Familie oder in der Nachbarschaft. Zuhause gab es eine flies­
 sende Grenze zwischen Arbeit und Sorge. Und oft waren die Frauen
 zwischen 40 bis 65 Jahre als Care-Gebende überproportional aktiv,
 in den Pflegeberufen, in der häuslichen Pflege, jene der betagten
 Eltern oder der Enkel. Eine «work-care balance» zu finden war und
 ist immer noch anspruchsvoll.
 Ihr Fazit: Die Care-Arbeit soll solidarischer organisiert (und finan-
 ziert) werden.

• Sorgende Gemeinschaften – sogenannte «caring communities» –
   sind richtungs- und handlungsweisend. Es geht um die Schaffung
   einer «Kultur der gegenseitigen Unterstützung» wobei die formellen
  und informellen (freiwilligen) Unterstützungsangebote eng vernetzt
  sind. Ältere oder benachteiligte Menschen bleiben länger selbstän­
  dig und beteiligen sich aktiv am Gemeindeleben.
   Ihr Fazit: Es geht um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von
   Betroffenen mit hauptberuflichen, nebenamtlichen und freiwillig
   Engagierten.

                                                                         29
Gemeinde

  aktuell

          Fazit des Seniorenrates
          In Eglisau ist die aufgezeigte Sozialkultur konkret. Weiterhin wollen
          wir den Menschen die Vernetzung erleichtern. Das Zusammenspiel zwi­
          schen den Angehörigen, den professionellen Hilfsorganisationen, den
          Behörden, den Kirchgemeinden, den Freiwilligen und den lokalen Ver­
          einen ist gleichermassen wichtig. Im wechselseitigen Engagement aller
          Beteiligten – Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik – wird in Eglisau
          «die vorausschauende und anteilnehmende Verantwortungsübernahme
          für sich selbst und andere» gestärkt (Zitat Dr. habil Thomas Klie).

          Für ihr Interesse und Ihre Unterstützung bedanken wir uns herzlich.
          Wir wünschen Ihnen angenehme Tage im November und grüssen Sie
          freundlich
          > Peter Füllemann, Helen Hangartner, Johanna Hitz, Ernst Hutter, Marie-Françoise
             Rütimeyer, Rita Wernli-Forster, Ruth Wyss-Masciadri

          Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
          Im November findet die Sprechstunde des Gemeindepräsidenten am
          Donnerstag, 25. November, 10.00 bis 11.00 Uhr, statt. Coronabedingt
          müssen Sie sich unter Tel. 043 422 35 02 anmelden.

!!
          Ich freue mich auf Fragen, Anliegen, Rückmeldungen aller Art.
          > Peter Bär/Gemeindepräsident

          Redaktionsschluss
          Dezember-Mitteilungsblatt: 17. November. Texte werden gerne auf
          redaktion@eglisau.ch entgegengenommen. Verspätet eingereichte
          Manuskripte können nicht mehr berücksichtigt werden.

          Grüngutabfuhr
          Jeden Montag (bis 7.00 Uhr bereitstellen)

          Kehricht- und Sperrgutabfuhr
          Jeden Dienstag (bis 6.30 Uhr bereitstellen)

          Häckseldienst
          5./6. November (Anmeldung bis 3. November)
          Bitte verwenden Sie für die Anmeldung den Talon im
          Entsorgungskalender.
     30
Jahresmarken Grüngut
Die Jahresgrüngutmarken 2022 können ab dem
1. Dezember 2021 am Schalter der Abteilung
Bevölkerung im 1. Stock der Gemeindeverwal­
tung gekauft und direkt mitgenommen werden
(analog der Einzelmarken). Es erfolgt kein Ver­
sand und die Gebühr ist direkt beim Kauf der
Jahresgrüngutmarke zu entrichten (bar oder mit
EC-/Postcard).

Die Gebühren bleiben unverändert:

• 120/140 Liter Jahresmarke         Fr. 140.00/Jahr
• 240 Liter Jahresmarke             Fr. 240.00/Jahr
• 770 Liter Jahresmarke             Fr. 770.00/Jahr
> Gesundheitssekretariat Eglisau

Verein Spitex am Rhein – Ihre Spitex in
Eglisau-Hüntwangen-Wasterkingen-Wil
Das Dienstleistungsangebot vom Verein Spitex am Rhein
Spitexleistungen sind individuell überall und für alle.

Unser Grundangebot Pflegeleistungen
(in Pflege und Hauswirtschaft auf Ihre Bedürfnisse angepasst):

•   Abklärungen und Beratung
•   Behandlungspflege
•   Grundpflege
•   Akut- und Übergangspflege
•   Palliativpflege
•   Haushaltshilfe und Betreuung (Zusatzversicherung)

Unser Spitex Komfort Angebot
• Komfort Betreuung
• Komfort Hauswirtschaft

Unser Spitex Komfort Rufsystem oder
unser Spitex Komfort Mahlzeitendienst

Möchten Sie mehr erfahren? Besuchen Sie unsere Homepage
www.spitex-am-rhein.ch oder rufen Sie uns an unter
Tel. 044 867 25 67. Wir beraten Sie gerne.
                                                                 31
Gemeinde

 aktuell

        Unsere Mitarbeitenden sind gerne für Sie da. Sie geben jeden Tag ihr
        Bestes um unsere KundInnen zuvorkommend zu bedienen. Auch zur
        Eindämmung der Pandemie, deren Ende noch nicht absehbar ist, leis­
        tet das Spitex-Team einen grossen Beitrag.

        So erreichen Sie uns:
        Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr,
        Tel. 044 867 25 67, E-Mail: info@spitex-am-rhein.ch

        Sprechstunden
        Ab sofort öffnen wir unser Spitex-Zentrum wieder für Klienten und An­
        gehörige. Persönliche Beratungsgespräche sind sowohl telefonisch als
        auch persönlich in unserem Spitex-Zentrum möglich.

        Wir halten uns dabei an die Empfehlungen des BAG und der Gesund­
        heitsdirektion Kanton Zürich und wenden hierfür die 3G-Regel an.
        Somit haben getestete, genesene und geimpfte Personen Zugang zu
        unserem Spitex-Büro. Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist wei­
        terhin obligatorisch.

        Wir freuen uns, Sie wieder persönlich begrüssen zu können.

        Verleih von Krankenmobilien und Hilfsmitteln
        Die Vermietung und Rückgabe der Krankenmobilien ist möglich nach
        vorangehender, telefonischer Vereinbarung des Abhol- oder Rückga­
        betermins, in der Regel von Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.30
        Uhr. Schutzmassnahmen müssen eingehalten werden.

        Besondere Situationen brauchen besondere Lösungen!
        Wir bieten die perfekte Freizeitbeschäftigung in dieser speziellen Zeit
        – unterstützen Sie unsere freiwilligen FahrerInnen für unseren Mahl­
        zeitendienst.

        Jeweils Montag bis Freitag, in der Zeit von 10.30 bis 13.30 Uhr und
        evtl. Bereitschaft für Fahrten am Wochenende.

        Bitte melden Sie sich unter info@spitex-am-rhein oder
        Tel. 044 867 25 67, wenn Sie uns unterstützen möchten.

        Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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