Mitteilungen 11/21 - Gemeinde Eglisau
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Mitteilungen 11/21 Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch Themenschwerpunkte: Inhalt: Wohngruppe Riiburg 3 Editorial 3 Röm. Kath. Kirche 40 Polit. Gemeinde 5 Kultur 42 Schule 35 Senioren 46 Evang. Ref. Kirche 37 Ortsvereine 50
Impressum Herausgeber: Gemeinde Eglisau Redaktion: Gemeindeverwaltung Auflage: 2500 Ex. erscheint 12 x jährlich Fotos: Gemeindeverwaltung / Thomi Heller Layout / Druckdaten: atelierheller.ch Druck: OS Druck Eglisau Gedruckt auf 100 % Altpapier Redaktionsschluss: 17. November 2021
Mitteilungen 11/21 Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch Editorial Konkrete Perspektive für die Wohngruppe Riiburg Liebe Eglisauerinnen, liebe Eglisauer M it grossen Schritten zieht der Herbst ins Land. Der Nebel am Morgen mit seinen wunderschönen Stimmungen über dem Rhein zeigt uns, dass sich auch der Spätsommer verabschiedet hat. Und während ich dieses Editorial schreibe zieht der erste Herbststurm über Eglisau. Wieder einmal denke ich an die Schönheit jeder Jahres zeit. Bald laden die Abende wieder dazu ein, Kerzen anzuzünden und es sich drinnen so richtig gemütlich zu machen. Zwanzig Jahre ist es her: Im Jahr 2002 wurde die Pflegewohngruppe Riiburg, an der Burgstrasse, direkt neben dem Alterszentrum Weier bach eröffnet. Damals war es in der ganzen Region die erste Pflege wohngruppe für Menschen mit einer Demenz. Über die Jahre fanden viele Menschen in der Riiburg ein Zuhause. Eine Wohngruppe schafft ein familienähnliches Umfeld, in dem sich Menschen mit Betreuungs bedarf wohl und geborgen fühlen können. Die BewohnerInnen werden integrierend und alltagsnah begleitet, das heisst, dass die Zuberei tung der Mahlzeiten wie auch andere Aufgaben im Haushalt durch das Betreuungsteam – unter Einbezug der Bewohner – wahrgenommen wird. Die Wohngruppe berücksichtigt in der ganzen Alltagsgestaltung die individuellen Bedürfnisse der Bewohner und deren Angehörigen. Heute, 20 Jahre später, entsprechen die Räumlichkeiten in der Wohn gruppe Riiburg (mehrheitlich kleine Doppelzimmer ohne eigene Nass zelle) nicht mehr dem heutigen Standard. Mit dem Bauprojekt der Wohnbaugenossenschaft Rhihalde eröffnet sich für die Gemeinde Eglisau die Chance, sich mit der Pflegewohngruppe 3
Editorial in der neuen Mehrgenerationensiedlung an der Rhihaldenstrasse ein- zumieten. Eingebettet in grosszügige Freiflächen und Begegnungs zonen entstehen vier Wohnhäuser mit rund 40 Wohnungen. Auf der Westseite des Grundstücks bilden eine Pflegewohngruppe mit 14 Zim mern und grosszügigen Nebenräumen, ein Quartiercafé sowie einige kleine Gewerberäume den harmonischen Abschluss. Die Wohnbauge nossenschaft Rhihalde will in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitver antwortung ihrer Mitglieder nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraum erschaffen und erhalten. In der Siedlung finden zukünftig Familien, Singles, Alleinerziehende und insbesondere auch Senioren ein neues Daheim. Voraussichtlicher Baustart ist Frühling 2022. Wenn Sie mehr über das Projekt Rhihalde erfahren wollen: www.wbg-rhihalde.ch. Der Gemeinderat und die Behörde für Alters- und Pflegefragen möchten diese einmalige Chance nicht verpassen. Die Pflegewohngruppe Riiburg soll in der «Siedlung Kleeblatt» ihr neues zuhause finden. Die Füh rung der Pflegewohngruppe soll weiterhin durch das Alterszent rum Weierbach erfolgen. Da die Wohnbaugenossenschaft Rhihalde Planungssicherheit braucht, wird der Gemeinderat sein Vorhaben im kommenden März der Gemeinde vorlegen. Alle nötigen Abklä rungen und Vorbereitungen sind aufgegleist. Das Mehrjahresbudget des Alterszentrums Weierbach zeigt, dass die finanzielle Tragbarkeit gegeben ist. Die freiwerdende Wohngruppe an der Burgstrasse 3 ist in Besitz der Gemeinde Eglisau. Die ursprünglichen vier 2-Zimmerwohnungen wur den vor 20 Jahren so ausgebaut, dass ein Rückbau gut möglich ist. Was geschieht mit dieser Liegenschaft? Diese Entscheidung wird in ei nem separaten politischen Prozess behandelt. Wir möchten die Chance nutzen und den Bewohnern der Pflegewohn gruppe Riiburg ein neues und grosszügiges Zuhause ermöglichen. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne melden. Nun wünsche ich Ihnen einen gemütlichen November mit hoffentlich noch einigen schönen Herbsttagen. > Elisabeth Villiger 4
Gemeinde aktuell Gemeinderat – Verhandlungsauszug Damit die Personalfachstelle der Gemeindeverwaltung persönliche und vertrauliche Gespräche führen kann, bedarf es im Gemeindehaus einem zusätzlichen abgetrennten Büroraum. Dieser kann mit dem Einbau einer Bürotrennwand erstellt werden. Für die baulichen Massnahmen und das Mobiliar hat der Gemeinderat einen Kredit über Fr. 18'000.– be willigt. Weil sich unter dem Dach des Werkhauses an der Stadtbergstrasse Vögel einnisten, die die Vorplätze verunreinigen, wird für rund Fr. 14'000.– eine Vogelschutzvorrichtung installiert. Die Beschlüsse sind auf www.egliau.ch > «Aktuelles + Dossiers» ein sehbar. > Gemeinderat Eglisau Baurechtliche Entscheide Im ordentlichen Verfahren genehmigt: Richard und Franziska Wittweiler • Umbau Wohnhaus, Neubau 2 Parkplätze und Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe Tammie und Leyla Jansen • Aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe Im Anzeigeverfahren genehmigt (ohne Projektänderungen/ -ergänzungen von bereits bewilligten Bauten und ohne tempo räre Strassenreklamen): Politische Gemeinde Eglisau • Abstellraum Treppenhaus EG Joerg Bosshart • Neubau Sichtschutzwand Nusmir und Irma Agovic • Einbau 2 neue Dachflächenfenster und Zweckänderung DG von Estrich/Hobbyraum zu Wohnen 5
Gemeinde aktuell Bauausschreibungen Pascal und Mirja Siegenthaler, Lenggstrasse 1, 8193 Eglisau •N eubau Fahrzeugabstellplatz, Kat.-Nr. 2167, bei Vers.-Nr. 1049, Lenggstrasse 1, Eglisau (Wc) Monica Weidmann, Nigelstrasse 3b, 8193 Eglisau •A nbau Hobbyraum, Kat.-Nr. 3253, bei Vers.-Nr. 1730, Nigelstrasse 3b, Eglisau (Wd) Planauflage/Rechtsmittelbehelfe Planauflage ab 1. November 2021 während 20 Tagen bei der Gemeinde ratskanzlei. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schrift lich bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Wer das Begeh ren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Baurechtsentscheides (§§ 314 bis 316 PBG). > 29. Oktober 2021/Gemeinderat Eglisau Einbürgerungen Mit Beschlüssen des Gemeinderates Eglisau vom 4. Oktober 2021 wer- den folgende Personen in das Bürgerrecht der Gemeinde Eglisau aufgenommen: •H eidemarie Brenner, geb. 12. September 1961, von Deutschland, wohnhaft an der Stampfistrasse 7, 8193 Eglisau •A ntje Reinsch, geb. 28. Dezember 1969, von Deutschland, wohnhaft am Salomon-Landolt-Weg 38, 8193 Eglisau • T hilo André Stösser, geb. 18. Mai 1979, von Deutschland, wohnhaft an der Rheinstrasse 6, 8193 Eglisau > 29. Oktober 2021/Gemeinderat Eglisau Erteilung des Eglisauer Bürgerrechts Mit Beschluss des Gemeinderates Eglisau vom 25. Oktober 2021 wer- den folgende Personen in das Bürgerrecht der Gemeinde Eglisau aufgenommen: •A drian Vögele, geb. 6. Februar 1979, und Nicole Barbara Vögele- Mossdorf, geb. 9. Februar 1979, mit den Kindern Céline Lea, geb. 12. Dezember 2007 und Sophie Michèle, geb. 13. April 2010, wohnhaft am Salomon-Landolt-Weg 12, 8193 Eglisau Bisherige Bürgerrechte: Bülach ZH, Leibstadt AG, Marthalen ZH, Wuppenau TG > 29. Oktober 2021/Gemeinderat Eglisau 6
Notariatskreis Eglisau Gemeinden Eglisau, Glattfelden, Hüntwangen, Rafz, Wasterkingen und Wil ZH Erneuerungswahlen des Notars für die Amtsdauer 2022 bis 2026 Der Gemeinderat Eglisau als Kreiswahlvorsteherschaft für den Nota riatskreis Eglisau (Gemeinden Eglisau, Glattfelden, Hüntwangen, Rafz, Wasterkingen und Wil) ordnet den 1. Wahlgang für die Erneue rungswahlen für den 27. März 2022 an. Gemäss Art. 39c des Gesetzes über die Politischen Rechte ist der Notar an der Urne zu wählen. Sind die Vorraussetzungen erfüllt, erfolgt jedoch eine stille Wahl. In Anwendung von § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 13. Dezember 2021 Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Eglisau, Obergass 17, Postfach, 8193 Eglisau, einzureichen. Wählbar ist jede Person mit Zürcher Wahlfähigkeitszeugnis als Notar und mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Ge schlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahl vorschlag bezeichnet werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zu rückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge ein gereicht werden. Der Gemeinderat Eglisau (Kreiswahlvorsteherschaft) erklärt die vor geschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Andernfalls wird eine Urnen wahl durchgeführt. Es sind die offiziellen Formulare für die Wahlvorschläge zu verwenden. Formulare sind bei der Gemeindekanzlei der Gemeinden erhältlich. 7
Gemeinde aktuell Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Be zirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. > 1. November 2021/Kreiswahlvorsteherschaft Notariatskreis Eglisau Abstimmungen vom 28. November Eidgenössische Vorlagen 1. Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» 2. V olksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)» 3. Covid-19-Gesetz Kantonale Vorlage 1. Energiegesetz (EnerG) Kommunale Vorlage 1. Z weckverband Grundwassergewinnung Stadtforen – Totalrevision der Zweckverbandsstatuten Abgabe der Stimmzettel (Urnenöffnung) Sonntag Gemeindehaus 9.00 bis 10.00 Uhr Gemeinschaftsraum Lengg 9.00 bis 9.45 Uhr Vorzeitige Stimmabgabe: Auf der Gemeindeverwaltung, während der Öffnungszeiten, ab Erhalt des Stimmmaterials. Briefliche Stimmabgabe: Ab Erhalt des Stimmmaterials per Post oder durch Einwurf im Gemeinde- briefkasten, der Stimmrechtsausweis muss immer persönlich unter zeichnet sein. Fehlt die persönliche Unterschrift, ist die Stimme ungültig! Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel im dafür vorge sehenen Stimmzettelcouvert verschlossen werden müssen. Der Stimm rechtsausweis darf nicht in dieses Couvert verpackt werden. 8
Zweckverband Feuerwehr Eglisau-Hüntwangen- Wasterkingen Ergebnis der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 betreffend Auflösung Zweckverband mit Abschluss eines Anschlussvertrags per 1. Januar 2022 Zahl der Stimmberechtigten: 4’473 Zahl der eingegangenen Stimmrechtsausweise: 2’602 Zahl der eingegangenen Stimmzettel: 2’198 Zahl der ungültig eingelegten Stimmzettel: 18 Ja: 1’910 Nein: 189 Leer: 81 Ungültig: 0 Zahl der gültig eingelegten Stimmzettel: 2’180 Die Auflösung des Zweckverbands Feuerwehr Eglisau-Hüntwangen- Wasterkingen mit Abschluss eines Anschlussvertrags per 1. Januar 2022 wurde in allen Verbandsgemeinden angenommen. Gegen dieses Abstimmungsergebnis kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach •w egen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte in nert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) • u nd im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthal ten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. > 29. Oktober 2021/Wahlvorsteherschaft Gemeinde Eglisau 9
Gemeinde aktuell Zweckverband Betreibungs- und Gemeindeammanamt Rafzerfeld Ergebnis der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 betref- fend Auflösung Zweckverband mit Abschluss eines Anschlussver- trags per 1. Januar 2022 Zahl der Stimmberechtigten: 11’634 Zahl der eingegangenen Stimmrechtsausweise: 6’515 Zahl der eingegangenen Stimmzettel: 5’497 Zahl der ungültig eingelegten Stimmzettel: 45 Ja: 4’773 Nein: 439 Leer: 240 Ungültig: 0 Zahl der gültig eingelegten Stimmzettel: 5’452 Die Auflösung des Zweckverbands Betreibungs- und Gemeindeamman amt Rafzerfeld mit Abschluss eines Anschlussvertrags per 1. Januar 2022 wurde in allen Verbandsgemeinden angenommen. Gegen dieses Abstimmungsergebnis kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach •w egen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte in nert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) • u nd im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthal ten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. > 29. Oktober 2021/Wahlvorsteherschaft Gemeinde Eglisau Beschlüsse Gemeindeversammlung vom Dienstag, 7. September A. Politische Gemeinde Eglisau 1. Initiative «Bau eines Pumptracks in Eglisau» – abgelehnt 2. P hotovoltaikanlagen auf dem Feuerwehrgebäude und auf dem Werk- gebäude Stampfistrasse, Kreditabrechnung – genehmigt 10
Rechtsmittelbelehrung Die Protokolle und die zugehörigen Akten liegen während den Schal teröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach •w egen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte in nert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) • u nd im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthal ten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. > 29. Oktober 2021/Gemeindebehörden Eglisau Gemeindeversammlung Donnerstag, 9. Dezember, um 19.30 Uhr, Saalsporthalle Schalmenacker, Rafz 11
Gemeinde aktuell Traktandenliste A. Politische Gemeinde Eglisau 1. Budget 2022 mit Steuerfuss 37 % N. Wälle 2. Betriebs- und Gestaltungskonzept Städtli; P. Bär kurzfristige bauliche Massnahmen, Baukredit B. Schulgemeinde Eglisau 1. Budget 2022 mit Steuerfuss 76 % T. Barth C. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Eglisau 1. Budget 2022 mit Steuerfuss 13 % E. Schmid Aktenauflage Sämtliche Unterlagen zu den Geschäften können ab 25. November im Gemeindehaus eingesehen werden: • Montag: 8.30 – 11.30 Uhr und 13.30 – 19.00 Uhr • Dienstag: 8.30 – 11.30 Uhr (Nachmittag geschlossen) • Mittwoch: 8.30 – 11.30 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr • Donnerstag: 8.30 – 11.30 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr • Freitag: 7.00 – 13.00 Uhr (durchgehend) Im Weiteren können die Anträge auf der Internetseite www.eglisau.ch eingesehen oder heruntergeladen werden. Zudem können die Anträge auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Anmeldung zur Gemeindeversammlung Für die Gemeindeversammlung besteht ein COVID-19-Schutz konzept, damit sämtliche beteiligten Personen hinsichtlich der Pandemie vor einer Ansteckung geschützt werden. Alle Teilneh menden werden in einer Anwesenheitsliste erfasst. Zur effizien teren Erfassung der Kontaktdaten wird um eine Voranmeldung gebeten. Dies ist aber keine Voraussetzung für eine Teilnahme. Es besteht keine Zertifikatspflicht. Wir bitten Sie, sich bis am 3. Dezember folgendermassen für die Gemeindeversammlung anzumelden: • über die Internetseite www.eglisau.ch (Startseite) • via E-Mail an info@eglisau.ch • mittels Anmeldetalon im Weisungsheft an Gemeinde- verwaltung Eglisau, Obergass 17, 8193 Eglisau > Die Gemeindebehörden 12
BGK Städtli: Informationsveranstaltung am 2. November, 19.30 Uhr In einer Informationsveranstaltung will der Gemeinderat über das weiterentwickelte BGK und über die Resultate des Versuchsbetriebes im Sommer informieren. Ziel ist eine Diskussion zum weiteren Vor gehen mit Blick auf die Gemeindeversammlung vom 9. Dezember. In dieser wird der Gemeinderat einen Kredit für kurzfristige Massnahmen zur Umsetzung eines BGK beantragen. Gemäss Covid-19-Verordnung des Bundes gilt für Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung mit mehr als 50 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht. Der Zugang zur Informationsveranstaltung wird also auf Personen mit einem gültigen Zertifikat beschränkt werden. Die Veranstaltung findet in der Mehrzweckhalle Stein boden statt. Die Platzzahl ist beschränkt. Wir bitten um eine Vor- anmeldung via E-Mail an info@eglisau.ch, über die Internetseite www.eglisau.ch (Startseite) oder per Telefon 043 422 35 02. > Gemeinderat Eglisau Öffentlicher Verkehr – Verbundfahrplan 2022 bis 2023 Der Verkehrsrat hat die Fahrpläne für die Jahre 2022 und 2023 fest gelegt. Wegen der finanziell angespannten Lage aufgrund der Corona- pandemie stehen zusätzliche finanzielle Mittel für Ausbauten des öffentlichen Verkehrs nur in eng begrenztem Mass zur Verfügung. Mit Ausnahme der Weiterentwicklung des Nachtnetzes erfolgen auf 2022 fast keine Anpassungen im Fahrplan. Für Eglisau ergeben sich auf den Fahrplanwechsel im Dezember auf den Bus- und Zuglinien keine Änderungen. Einzige Änderung gibt es auf der Nachtlinie N53, welche eine neue Linienführung erhält und samstags sowie sonn- und feiertags im Stundentakt statt wie bisher im Zwei-Stundentakt verkehren wird. In Eglisau werden weiterhin die Haltestellen «Viehmarkt» und «Schlafapfelbaum» bedient. > Gemeinderat Eglisau 13
Gemeinde aktuell Sanierung Rebbergstrasse (Abschnitt Dachselenstrasse bis Schuelstäge) – Baustelleninformation An der Rebbergstrasse hinter dem Städtli werden Tiefbauarbeiten ab Montag, 1. November bis Mitte Dezember ausgeführt: • E rsatz Beleuchtung ab Dachselenstrasse bis Färberstäge (asphaltierter Bereich); • Netzsanierung der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (asphaltierter und chaussierter Bereich bis Schuelstäge); • Entwässerungsleitungen für die Rebbergmelioration und Strassen entwässerungsleitungen für die Gemeinde (chaussierter Bereich bis Schuelstäge). Für die Bauarbeiten wird die Rebbergstrasse im chaussierten Bereich, Färberstäge bis Schuelstäge, für den Verkehr (Autos, Motorräder, Velos, Fussgänger) gesperrt. Im asphaltierten Bereich, Dachselenstrasse bis Färberstäge, bleibt der Verkehr gewährleistet. Mit unvermeidbaren Behinderungen ist zu rechnen. Wir danken für Ihr Verständnis. 14
Für Ihre Anliegen und weitere Auskünfte steht Ihnen die Projekt leitung, Ruedi Landolt, Ing.- und Vermessungsbüro Landolt AG, Tel. 044 868 20 30, ruedi.landolt@landolt-ing.ch, gerne zur Verfügung. > Gemeinderat Eglisau Rebbergmelioration «Vorder Stadtberg» – Abschluss 1. Bauetappe Das Meliorationsverfahren nach Landwirtschaftsgesetz hat sich als zielgerichtetes und konstruktives Vorgehen bestätigt. Über die vor geschriebenen Verfahrensschritte Vorprojekt mit Vernehmlassung (2017), Gründung Meliorationsgenossenschaft (2018), Auflagen Alter und Neuer Bestand (2019), Bauprojekt und Baubeginn (2020), kann bis Ende Jahr die 1. Bauetappe im westlichen Teil, Gewann 1 und 2, abgeschlossen werden. Die östliche 2. Bauetappe erfolgt, ein Jahr vorgezogen gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan, im Winter 2022/2023. Das Resultat der Rebbergmelioration (Gewann 1 und 2) Jungreben ab Schuelstäge, Richtung Westen Der braune, kahle Hang während den Bauarbeiten erstrahlt nun im frischen Grün der Jungreben und der artenvielfältigen Rebböschun gen. Zur Förderung der Biodiversität wurden ca. 10.5 % extensiv zu bewirtschaftende Flächen geschaffen. Diese sind: Die durchgehende Wildblumenböschung, die 4 m Streifen entlang der Treppen und die Magerwiese «Dachselen». 15
Gemeinde aktuell Neue durchgehende Terrassen mit 1.50 m Breite erlauben eine ratio nelle und energiesparende Bewirtschaftung. Die begrünten, diago nalen Bewirtschaftungswege bieten eine zweckmässige Erschliessung der Terrassen. Ausschnitt Terrassierung mit Bewirtschaftungsweg und Magerwiese Mit der Rebbergmelioration konnte die nötige Umstrukturierung mit sicher befahrbaren, durchgehenden Terrassen, dem Einbezug des Naturschutzes und der Neuordnung der Eigentums- und Besitzerver hältnisse geschaffen werden. Eine «win-win» Generationenablösung konnte stattfinden und die nachhaltige Zukunft des Rebberges ist gesichert. Junge und initiative Fachkräfte finden mit diesen Voraus setzungen eine Existenz, um ihre Familien zu ernähren und ihrer Leidenschaft als Winzer nachzuleben. Die gesamte Rebfläche von 3.5 ha ist auf 11 Eigentümer (vorher 13), respektive auf 5 Bewirtschafter (vorher 11) aufgeteilt. Das direkt am Rebberg liegende Rebgut Bechtel Weine ist neu entstanden. Spezielle Unterhaltsarbeiten und die Pflege der Wildblumenböschung sowie der entstehenden Trockenwiese «Dachselen» erledigt ein kundiger Bewirt schafter mit Spezialmaschinen im Auftragsverhältnis. Die Kernpunkte des Verfahrens Ab Beginn der Rebbergmelioration war und ist ein konstruktiver Umgang unter allen Beteiligten ein ungeschriebenes Gesetz. Da die Initiative 16
für eine Verbesserung im Rebberg «Vorder Stadtberg» von den Eigen tümern selber kam, lässt sich diese Kultur nachvollziehen. Die zahlrei chen Knackpunkte aber, die während der 4-jährigen Bearbeitungszeit gelöst werden mussten, waren nur durch das Zusammenspiel folgen der Personen möglich: •W erner Graf, Gemeinderat, Vorstandsmitglied Meliorationsgenossenschaft, Bauherr der Gemeindetreppen Breitistäge und Schuelstäge •H ansruedi Schudel, Fachmann Naturschutz, «Erfinder» der Wildblumenböschung • Albert Steiner, Bauunternehmer, MenziMuck-Künstler, Terrassengestalter • Mathias Bechtel, Vizepräsident Meliorationsgenossenschaft, Winzer, Bechtel-Weine •H ansruedi Schneider, Präsident Meliorationsgenossenschaft, lösungsorientierter Kommunikator Nicht auf dem Foto: •R oland Scheibli, Vertreter Kanton, Kulturingenieur und trefflicher Kenner von Meliorationsverfahren •U rs Trepp, Aktuar Meliorationsgenossenschaft, Leiter Technische Betriebe Eglisau, Katalysator im Verfahren • Mirko Huhmann, Fachmann Bodenkunde, mit Ziel: Keine Bodenverdichtung • Ruedi Landolt, Projektleiter, Kulturingenieur 17
Gemeinde aktuell Jeweils nach den Bau- und Vorstandssitzungen, das darf hier gesagt werden, wurde mit einem Glas Wein in unkomplizierter Runde ange stossen. Am 11. September liess es die Corona-Epidemie zu, mit den tatkräftigen Eigentümern und Bewirtschaftern des Rebberges den Abschluss der 1. Bauetappe zu feiern. In der Vorbereitungsphase der Rebbergmelioration ab 2013, waren die Fachleute Walter Meier (Agraringenieur, Kontakt zum Kanton), Martin Hermann (Gemeindeschreiber), Urs Pircher (Winzer), Edwin Hangartner (Winzer) und Hans Heinrich Meier (Grundeigentümer und Bewirtschaf ter) in verdankenswerter Weise aktiv. Nun erfolgt bis Ende Jahr noch die Sanie rung der Rebbergstrasse ab Dachselenstrasse bis zur Schuelstäge. Im asphaltierten Be reich wird die bestehende Beleuchtung auf energiesparende LED umgerüstet. Die Elek trizitätswerke des Kantons Zürich führen ihre Netzsanierungsarbeiten durch. Weiter werden Entwässerungsleitungen der Melio ration und der Gemeinde erstellt. Und ab schliessend erfolgt die Roh- und Feinplanie mit Netztalerkies der chaussierten Rebberg strasse bis zur Schuelstäge. Für die 2. Bauetappe ab November 2022 bis Mai 2023 steht Albert Steiner bereits in den Startlöchern. Die Gemeinde Eglisau beteiligt sich an den Kosten der Rebbergmelioration mit 15 %. Mit den neuen Rebbergtreppen, Schuelstäge und Breitistäge, sind dies Investitionen in den landschaftsprägenden Rebbau und den Nah erholungswert unserer schönen Gemeinde. >R uedi Landolt/Landolt AG, Ingenieur- und Vermes sungsbüro Albert Steiner auf Menzi Muck 18
Inkraftsetzung der neuen Parkierungs verordnung An der Gemeindeversammlung vom 17. Juni stimmte die Eglisauer Stimmbevölkerung der Totalrevision der Parkierungsverordnung auf öffentlichem Grund zu. Für die Umsetzung des Parkierungskonzep tes wurde nach den Sommerferien eine Arbeitsgruppe bestehend aus Verwaltungsfachpersonen und der Kantonspolizei ins Leben gerufen. Der Gemeinderat beabsichtige ursprünglich, die neue Parkierungsver ordnung per 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen und auf den glei chen Zeitpunkt den Gebührentarif zu erlassen. Aufgrund notwendiger Formalitätsabklärungen (Digitalisierung der Parkuhrbewirtschaftung, technische Signalisationen sowie deren Standorte) verzögert sich die Umsetzung voraussichtlich bis im Frühling 2022. Gerne werden wir Sie laufend über den aktuellen Stand des Projekts informieren. > Gemeinderat Eglisau Alkohol-Testkäufe Der Jugendschutz mit seinen Verkaufs- und Abgabebestimmungen für alkoholische Getränke und Tabakerzeugnisse ist für die Gemeinde behörden eine wichtige gesundheitspolitische Aufgabe. Aus diesem Grund werden auch in Eglisau Alkoholtestkäufe durchgeführt, und zwar zuletzt am 18. September durch das Blaue Kreuz Zürich. Das Ziel von Testkäufen ist nicht die Verfolgung und Bestrafung mög lichst vieler Widerhandlungen, sondern die Sensibilisierung der Be triebe, deren Leitungen ebenso wie das getestete Personal über die Ergebnisse informiert werden. Denn das Verkaufspersonal, das im direkten Kundenkontakt steht, ist auf einen guten Rahmen für die Umsetzung des Jugendschutzes durch die Leitung angewiesen. Je mehr Verkaufsstellen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und die Frage nach Alter und Ausweis bei Jugendlichen als Teil der Ver kaufskultur pflegen, desto eher können wir den Schutz unserer Jugend gewährleisten. Die neueren Testkaufergebnisse in verschiedenen Gemeinden zeigen, dass Alkohol und Tabak wegen der Schutzmasken häufiger an Jugend liche unter 16/18 gesetzeswidrig verkauft werden – auch in Eglisau haben nur zwei von sieben getesteten Betrieben den Testkauf bestan den, also weder Bier an unter 16-Jährige noch Spirituosen an unter 18-Jährige verkauft. 19
Gemeinde aktuell Die Abgabe von Alkohol an Minderjährige kann auch an privaten Ver anstaltungen oder Vereinsanlässen ein Thema werden. Wichtige Infos, Unterlagen und Hilfsmittel finden Sie auf der Website der Suchtprä vention Zürcher Unterland www.praevention-fabb.ch. Eine kostenlose Online-Schulung für Verkaufspersonal steht auf www.jalk.ch zur Ver fügung. > Gesundheitssekretariat Eglisau/Jugend Treffpunkt Tennishütte Im November starten nach der Eröffnung der Tennishütte dort die regelmässigen Angebote der Jugendarbeit ebenso wie erste eigene Anlässe der Jugendlichen, die sich bereits in der Betriebsgruppe en gagieren. Gemeinsam mit ihnen wird dabei auch die Ausstattung und Gestaltung der Räume laufend angepasst. Die Jugendlichen sind im gesamten Angebot wie schon in der Vorbereitung gefordert, sich selbst einzubringen und ihren Teil beizutragen. Das haben sie bereits in den vergangenen Monaten, zum Beispiel am 11. September am Spätsommermarkt, mit viel Engagement getan. Offene Angebote der Jugendarbeit in der Tennishütte, für Jugendliche von 16 bis 20 Jahren: Firabig-Treff: Ab 4. November jeden zweiten Donnerstag von 17.00 bis 21.00 Uhr Open House: Ab 13. November jeden zweiten Samstag von 20.00 bis 24.00 Uhr Aufgrund der Zertifikatspflicht, die aktuell auch für Angebote der offenen Jugendarbeit in Innenräumen gilt, findet jeweils ein Teil des Angebots draussen statt. Für diesen Teil braucht es kein Zer- tifikat. Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle im Team erfordert der Ein stieg in den Regelbetrieb aktuell viel Flexibilität. Dennoch macht es Sinn, diesen mit Anbruch der kalten Jahreszeit aufzunehmen und den Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Tennishütte ein regel mässiges Angebot nach ihren Bedürfnissen bieten zu können, das sich in nächster Zeit in der Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten noch entwickeln darf. Für Rückfragen ist die Jugendarbeit erreichbar per E-Mail an jugendarbeit@eglisau.ch. > Jugendarbeit Eglisau 20
Sonntagsverkäufe in Eglisau – Festlegung Daten für das Jahr 2022 Gemäss dem kantonalen Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz sind die Läden der Detailshandelsbetriebe an öffentlichen Ruhetagen geschlos sen zu halten. Die Gemeinden können jeweils für das ganze Gemeinde gebiet einheitlich, höchstens vier Sonn- bzw. Feiertage bezeichnen, an denen in Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmern möglich ist. Davon ausgenommen sind die hohen Feiertage: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidg. Bettag und der Weihnachtstag. Es dürfen höchstens zwei Sonn- bzw. Feiertage nacheinander bezeichnet werden. Die von den Gemeinden festgelegten Verkaufssonntage gelten zu gleich als Bewilligung für die Offenhaltung des Geschäfts. Somit muss weder eine Bewilligung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit noch bei der Gemeinde für die Offenhaltung des Verkaufsgeschäfts eingeholt werden. Verkaufsgeschäfte, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, dürfen an Stelle der bezeichneten Sonn- oder Feiertage an höchstens vier Sonn- oder Feiertagen geöffnet sein. Dafür ist jedoch jeweils eine Bewilligung von der Gemeinde nötig. Die Gewerbebetriebe werden nun gebeten, bis am 15. November Terminwünsche für das Jahr 2022 bei der Gemeindeverwaltung Eglisau, Obergass 17, Postfach, Eglisau, andrea.meier@eglisau.ch, einzureichen. Aufgrund der eingegangenen Vorschläge legt der Gemeinderat die Termine für die Sonntagsverkäufe 2022 fest. Die definitiven Daten werden im Dezember-Mitteilungsblatt publiziert. > Gemeinderat Eglisau «Jobs mit Wirkung» – Zürcher Gemeinden und Städte lancieren Arbeitgeberkampagne Die vom Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute (VZGV) lancierte dreiteilige crossmediale Kampagne in den Zürcheri schen Gemeinden und Städten geht in die zweite Runde. Während im Frühling erfolgreich die Bedeutung der öffentlichen Verwaltungen als Dienstleisterinnen gezeigt wurde, steht diesmal unsere Rolle als attraktive ArbeitgeberInnen im Fokus. Mit verschiedenen Plakatsujets und Kurzvideos wird Ihnen die grosse Vielfalt an Arbeitsfeldern prä sentiert, die Gemeinden und Städte zu bieten haben und die auch branchenexternen Fachkräften offenstehen. 21
Gemeinde aktuell Seit dem 22. Oktober sind in Eglisau verschiedene Plakatsujets zu sehen. Verschiedene Personen – eine Gemeindeschreiberin, ein Land schaftsgärtner, eine Bausekretärin und ein Sozialarbeiter – stehen dabei stellvertretend für die vielseitigen Arbeitsfelder auf der Gemeinde Eglisau und beschreiben mit einem kurzen Zitat ihren Sachbereich. Vertiefende Informationen finden Sie auf der Kampagnenwebsite www.ihrezuerchergemeinden.vzgv.ch, wo beispielsweise nachzulesen ist, welche Themen und Herausforderungen eine Bausekretärin bei ihrer täglichen Arbeit auf einer Verwaltung antrifft. > Gemeindeverwaltung Eglisau Winterzeit ist Hallenzeit Am 31. Oktober ist es wieder so weit: Das «OpenSunday Eglisau» öffnet die Tore der Sporthalle Städtli. Während der ganzen Wintersaison steht die Sporthalle sonntags als Treffpunkt offen. Sie bietet den PrimarschülerInnen einen Ort, wo sie auch im Winter sportlich aktiv und unter sich sein können. Nach dem Sommer ist es bitter, wenn der Winter naht und mit ihm die Tage kurz und die Abende kalt werden. Fertig sind die Sonnen stunden in der Badi und im Freien – der Lebensmittelpunkt verschiebt sich wieder nach drinnen. Gerade für Kinder ist dies nicht immer so einfach: Denn zum Austoben und für sportliche Aktivitäten fehlt ihnen dort oft der Platz. Dank dem Programm «OpenSunday Eglisau» von IdéeSport und der Gemeinde Eglisau findet die junge Generation 22
in Eglisau an den Winterwochenenden einen Platz, um sich zu treffen und zusammen Sport zu treiben. Das Besondere an den Veranstaltun gen ist, dass die Programmgestaltung und die Betreuung grösstenteils durch Jugendliche aus der Gemeinde erfolgt. Für die Eglisauer Kinder im Primarschulalter besteht seit 2019 das «OpenSunday». Dieses lädt ab 31. Oktober jeweils sonntags, von 13.30 bis 16.30 Uhr, in die Turnhalle des Schulhaus Städtli ein und wartet mit verschiedenen Aktivitäten auf. Nebst kunterbunten Be wegungslandschaften stehen den Kindern auch Gemeinschaftsspiele zur Verfügung. Gleichzeitig hat es genügend Raum für Turniersport arten wie Fussball, Volleyball oder Unihockey. Das Angebot ist kosten los und bedingt keine Voranmeldung; ein gesundes Zvieri ist inklu sive. Damit das Hallenteam auch Kinder mit körperlichen, geistigen, psychischen oder Sinnesbehinderungen empfangen kann, werden die Coachs von einer Fachperson von Procap auf die vielfältigen Aufgaben in der Halle vorbereitet und geschult. So können alle Kinder in Eglisau im Rahmen ihrer individuellen Fähigkeiten teilnehmen und von einem abwechslungsreichen und aktiven Nachmittag profitieren. Abgesehen von einer Pause an Weihnachten (19./26. Dezember sowie 2. Januar) und einer in den Winterferien (30. Januar sowie 6./13. Februar) findet das «OpenSunday Eglisau» jeden Sonntag statt. Saisonschluss ist am 10. April. Schutzkonzept zu Zeiten von Corona Bei allen Aktivitäten von IdéeSport werden die Vorgaben von Bund, Kantonen und der Gemeinde sowie der Schule eingehalten. Das Hallen team ist für das Einhalten des Schutzkonzepts zuständig. Das aktuelle Schutzkonzept und die wichtigsten Informationen zum Projekt finden Sie auf der Projektseite www.ideesport.ch/projekt/opensunday-eglisau/. Das Wichtigste in Kürze Was: Offene Sporthalle am Sonntag während den Wintermonaten Zielgruppe: Für alle PrimarschülerInnen aus Eglisau Wo: Turnhalle Städtli und Aula, Obergass 61, 8193 Eglisau Wann: Jeden Sonntag, 13.30 bis 16.30 Uhr 31.Oktober bis 10. April (keine Veranstaltung in den Weihnachts- und Sportferien) Mitnehmen: Turnkleider, Sportschuhe, Trinkflasche und Telefon- nummer der Eltern 23
Gemeinde aktuell Kostenlos und ohne Anmeldung! Ein gemeinsames Projekt von: Gemeinde Eglisau, Schule Eglisau, Jugendarbeit Eglisau, Verein Generation Eglisau, Elternmitwirkung der Schule Eglisau, Stiftung IdéeSport. Mit der Unterstützung von: Gemeinde Eglisau, Schule Eglisau, Eidge nössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (EBGB), MBF Foundation, Procap – Kooperationspartner OpenSunday Inklusion, Béatrice Ederer-Weber Stiftung, Winterhilfe Zürich, LUNGE ZÜRICH, Beisheim Stiftung, Stiftung Cerebral Copyright: Christian Jaeggi, IdéeSport Für weitere Informationen: Stiftung IdéeSport, Lisa Kellenberger, Projektmanagerin, Tel. 062 296 10 38, lisa.kellenberger@ideesport.ch, www.ideesport.ch > Lisa Kellenberger/IdéeSport Zu Besuch bei… Mitarbeiterinterview Lucas Müller (Gemeindeschreiber) In der wiederkehrenden Reihe «Zu Besuch bei...» stellt Moritz Pfaff, vormals Lernender der Gemeindeverwaltung, Personen vor, die für die Gemeinde tätig sind. Wer bist du? Ich bin Lucas, werde demnächst 33 Jahre alt und wohne in der Stadt Winterthur. 24
Was ist dein Beruf auf der Gemeindeverwaltung? Ich bin seit März als Gemeindeschreiber angestellt. Davor arbeitete ich bereits gut drei Jahre als Assistent des Gemeindeschreibers auf der Gemeindeverwaltung Eglisau. Wie kam es dazu, dass du Gemeindeschreiber wurdest? Als die Stelle des Gemeindeschreibers frei wurde, haben für die Über gangszeit René Strahm (Stellvertretender Gemeindeschreiber) und ich die Aufgaben übernommen. Als man darauf im Zuge der Organi sationsentwicklung nach einer definitiven Lösung gesucht hat, ist man auf mich zugekommen und ich habe das Angebot angenommen. Gleichzeitig wurde der Zuständigkeitsbereich des Gemeindeschreibers gegenüber früher neu ausgelegt. Was sind deine Zuständigkeitsbereiche? Einfach gesagt bin ich als Gemeindeschreiber dafür verantwortlich, dass der Gemeinderat als Behörde arbeiten kann. Dazu gehört bei spielsweise die Vor- und Nachbearbeitung der Gemeinderatssitzung, wie auch die jeweiligen Vorbesprechungen mit dem Gemeindepräsi denten (Peter Bär) und die Sitzungsteilnahme. In politischen Prozes sen oder bei rechtlichen Fragen fungiere ich als beratende Stelle des Gemeinderates und bin auch für die formale Korrektheit der Beschlüsse des Gemeinderates verantwortlich. Des Weiteren pflegen wir auch einen informellen Austausch mit den umliegenden Gemeinden. Zum Beispiel treffen sich die Gemeindeschreiber der Rafzerfelder Gemeinden regelmässig, um sich über den Arbeitsalltag, Neuigkeiten und Ent wicklungen in den Gemeindebetrieben auszutauschen. Was interessiert dich speziell an der Arbeit auf der Gemeinde? Ich habe mich grundsätzlich schon immer für die Politik interessiert und eben auch spezifisch für die Politik und die Verwaltung auf der Gemeindeebene. Dies vor allem deshalb, weil man auf der Gemeinde, im Vergleich zum Beispiel mit der Arbeit beim Kanton, mehr direkten Kontakt mit den Einwohnern hat. Was qualifiziert dich als Gemeindeschreiber? Ich denke, dass ich aufgrund meines Studiums in den Fächern Ge schichte, Politik und Recht, gute Grundkenntnisse für den Beruf als Gemeindeschreiber sammeln konnte. Natürlich habe ich in den drei Jahren als Assistent des Gemeindeschreibers die Aufgaben sowie die täglichen Arbeiten kennengelernt und auch ausgeführt. Wie würden dich Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung als Person beschreiben? Ich denke, sie nehmen mich als ruhige und überlegte Person wahr, welche aber auch gerne für ein «Spässchen» zu haben ist. 25
Gemeinde aktuell Gibt es Momente bei deiner Arbeit, welche dir speziell Freude be- reiten? Es ist nicht einfach, konkrete Momente oder Tätigkeiten herauszu picken, da meine Arbeit sehr vielseitig ist. Tolle Momente sind für mich, wenn zum Beispiel nach einer Gemeindeversammlung oder Urnenabstimmung ein politischer Prozess abgeschlossen werden kann und sich die Arbeit dahinter ausbezahlt hat. > Gemeindeverwaltung Eglisau Reminder – Wettbewerb ZKB Jubiläumsdividende Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) hat zu ihrem 150-Jahr-Jubiläum dem Kanton und den Gemeinden zusätzlich zur ordentlichen Dividende eine Jubiläumsdividende in Höhe von 150 Millionen Franken ausge schüttet. Die Gemeinde Eglisau hat als Anteil dieser Dividende rund Fr. 160'000.– erhalten. Einen Teil des Betrages hat der Gemeinderat bereits für nicht aufschiebbare Projekte gesprochen. Die Jubiläumsdividende soll nach Wunsch der ZKB für etwas Beson deres zu Gunsten der Allgemeinheit eingesetzt werden. Dafür wird ein Wettbewerb gestartet, bei dem alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie Vereine mit Sitz in Eglisau Projektideen einreichen und damit mitbestimmen können, wofür die Dividende eingesetzt werden soll. Die Projektideen können vollumfänglich oder teilweise aus der Wett bewerbskasse finanziert werden. Die Kosten dürfen sich auf maximal Fr. 140'000.– belaufen. Die Projektideen sind bis spätestens 31. Dezember vorzugsweise per E-Mail an bevoelkerung@eglisau.ch einzureichen. Eine Jury wird mindestens eine Gewinnerin/einen Gewinner bestimmen, wobei auch mehrere kleinere Projekte berücksichtigt werden können. Bitte beachten Sie, dass Projektideen bezüglich Kunst im öffentli chen Raum nicht berücksichtigt werden können, da der Gemeinderat im vergangenen Jahr zwei Informationsstellen («Salzpunkte») aus der Jubiläumsdividende finanzierte, um an die Salzgeschichte Eglisaus zu erinnern. Untenstehend erhalten Sie eine Checkliste mit Leitfragen zu Ihrer Projektidee. Wir bitten Sie, die Leitfragen auf maximal drei A4 Seiten zu beantworten, um uns so Ihre Idee näher vorzustellen. 26
Allgemeine Beschreibung der Idee • Was ist das Wesentliche Ihrer Idee? Was zeichnet Ihre Idee aus? • Was ist das Einzigartige/Neue an Ihrer Idee? • Gibt es bereits erste Umsetzungen in Eglisau? Wie ist der Stand der Umsetzung? • Gibt es bereits ähnliche Projekte in der Region? Nutzen der Idee • Welches Problem wird durch Ihre Idee gelöst? Welche Defizite werden behoben? • Für wen hat Ihr Projekt einen Nutzen? Welche Zielgruppen sprechen Sie an? • Wie würden Sie den Nutzen genau beschreiben? Realisierbarkeit • Welche nächsten Schritte braucht es zur Realisierung Ihrer Idee? • Wo sehen Sie mögliche Schwierigkeiten bei der weiteren Umsetzung der Idee? • Wie schätzen Sie die Chancen und Risiken der Umsetzung Ihrer Idee ein? • Wie sind Sie bereit, bei der Realisierung der Idee mitzuwirken? • Gibt es bereits potentielle Kooperationspartner? • Was sind die einmaligen und wiederkehrenden Kosten und wie viel davon soll aus der Wettbewerbskasse finanziert werden? > Gemeinderat Eglisau Seniorenrat Eglisau Gesucht: Freiwillige FahrerInnen Die Angebote vom Freiwilligen-Dienst Eglisau werden rege benutzt. Die Nachfrage für Fahrten ist stetig gestiegen. Wir möchten diesen wertvollen Dienst weiterhin zuverlässig anbieten können und wenden uns an Personen, die sich als freiwillige FahrerInnen auf Anfrage zur Verfügung stellen. Je nach Auftragslage dauern die Einsätze unter schiedlich lang. Oft wird in der nahen Umgebung gefahren; aber Fahrten gibt es auch bis Zürich, Winterthur oder Schaffhausen. Gerne informieren wir Sie ausführlich. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme mit Marie-Françoise Rütimeyer, Tel. 079 303 24 97. Wichtig: Bitte Fahrdienstbedarf so früh wie möglich und spätestens 48 Stunden im Voraus telefonisch anmelden. Siehe obenstehende Tele- fonnummer. IT-Unterstützung Hinweise zu den Angeboten entnehmen Sie bitte dem Inserat im Märtblatt dieser Ausgabe. 27
Gemeinde aktuell Forum «für dich, für mich, für uns» Das Forum21 «für dich, für mich, für uns», zu dem der Seniorenrat die über 60-jährigen EglisauerInnen eingeladen hatte, zeigte auf, wie eine aktive Gemeinde sehr viel zum Wohl der älteren Menschen bei tragen kann. Und Eglisau ist bereits sehr aktiv für diese Bevölkerungs gruppe, die rund 17 % aller Gemeinde-EinwohnerInnen ausmacht. Es gab aber auch Anregungen für neue oder verstärkte Angebote und Dienstleistungen, sowie für eine starke Sozialkultur. Christina Kuhn Bänninger, Mitglied der Behörde für Alters- und Pflege- fragen (BAPF), hiess alle Anwesenden herzlich willkommen. Sie betonte, wie wichtig es ist am Puls der EinwohnerInnen zu sein, ins besondere der älteren Menschen, um entsprechende Hilfe anbieten zu können. Wir fassen wichtige Programmpunkte der Veranstaltung zusammen. Die Unterlagen werden wir zu einem späteren Zeitpunkt digital auf schalten. Umfrage «Wohnen und Leben in Eglisau» Die im Jahr 2020 von Christine Kuratli durchgeführte Umfrage zeigte, dass die Befragten am liebsten selbständig in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus wohnen bleiben wollen, wenn sie älter werden. Kleine Wohnungen wären wünschenswert. Die bereits bestehenden und rege genutzten Angebote und Dienstleistungen für SeniorInnen wurden in fünf Bereiche zusammengefasst: 1) Freizeit, Gemeinschaft, Bildung 2) Unterstützung im Alltag 3) Gesundheitsvorsorge 4) Mobilität 5) Beratung, Begleitung, individuelle Hilfe Anregungen der Forum-TeilnehmerInnen: Sie wünschen sich gezielte Aktivitäten und Hilfe für SeniorInnen in allen Quartieren (nicht nur im Städtli) und mehr Verbindungen und Unterstützung zwischen Jung und Alt. Im digitalen Bereich sollen die Möglichkeiten von «Crossiety» – unserem digitalen Dorfplatz – weiter ausgelotet werden bevor neue digitale Apps angeboten werden. 28
«Ein starkes Netz der Generationen – wie eine neue Sozialkultur entsteht» Referat von Cornelia Coenen-Marx •W ährend der Corona-Krise gab es viel Einsamkeit – gerade bei der älteren Bevölkerung oder bei Pflegebedürftigen. Aber auch Kinder und Jugendliche waren auf sich gestellt, da die Schule, Treffen mit Freunden, Sport oder andere Freizeitaktivitäten fehlten. In ihrem Referat hat Cornelia Coenen Wege aus der Einsamkeit hervorge hoben, insbesondere die nachbarschaftliche Hilfe. Jeder kann dem anderen etwas geben. Ihr Fazit: eine starke Gemeinschaft entsteht aus Sorge füreinander. • Z um Thema Nachbarschaft betonte Cornelia Coenen die Begegnungs möglichkeiten, die sich zum Beispiel in gemischten, generationen übergreifenden Wohnsiedlungen, in Tauschbörsen, in Werkstätten oder im Erzählcafé, an Stamm-Treffen ergeben. Ihr Fazit: Menschen wollen Bindungen aufbauen und gestalten; sie brauchen ein Gefühl der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe. Menschen wollen teilhaben und auch beitragen. Es ist Selbstsorge, Fürsorge und Mitsorge. •W ährend des Lockdowns funktionierte das informelle Füreinander in der Familie oder in der Nachbarschaft. Zuhause gab es eine flies sende Grenze zwischen Arbeit und Sorge. Und oft waren die Frauen zwischen 40 bis 65 Jahre als Care-Gebende überproportional aktiv, in den Pflegeberufen, in der häuslichen Pflege, jene der betagten Eltern oder der Enkel. Eine «work-care balance» zu finden war und ist immer noch anspruchsvoll. Ihr Fazit: Die Care-Arbeit soll solidarischer organisiert (und finan- ziert) werden. • Sorgende Gemeinschaften – sogenannte «caring communities» – sind richtungs- und handlungsweisend. Es geht um die Schaffung einer «Kultur der gegenseitigen Unterstützung» wobei die formellen und informellen (freiwilligen) Unterstützungsangebote eng vernetzt sind. Ältere oder benachteiligte Menschen bleiben länger selbstän dig und beteiligen sich aktiv am Gemeindeleben. Ihr Fazit: Es geht um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Betroffenen mit hauptberuflichen, nebenamtlichen und freiwillig Engagierten. 29
Gemeinde aktuell Fazit des Seniorenrates In Eglisau ist die aufgezeigte Sozialkultur konkret. Weiterhin wollen wir den Menschen die Vernetzung erleichtern. Das Zusammenspiel zwi schen den Angehörigen, den professionellen Hilfsorganisationen, den Behörden, den Kirchgemeinden, den Freiwilligen und den lokalen Ver einen ist gleichermassen wichtig. Im wechselseitigen Engagement aller Beteiligten – Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik – wird in Eglisau «die vorausschauende und anteilnehmende Verantwortungsübernahme für sich selbst und andere» gestärkt (Zitat Dr. habil Thomas Klie). Für ihr Interesse und Ihre Unterstützung bedanken wir uns herzlich. Wir wünschen Ihnen angenehme Tage im November und grüssen Sie freundlich > Peter Füllemann, Helen Hangartner, Johanna Hitz, Ernst Hutter, Marie-Françoise Rütimeyer, Rita Wernli-Forster, Ruth Wyss-Masciadri Sprechstunde des Gemeindepräsidenten Im November findet die Sprechstunde des Gemeindepräsidenten am Donnerstag, 25. November, 10.00 bis 11.00 Uhr, statt. Coronabedingt müssen Sie sich unter Tel. 043 422 35 02 anmelden. !! Ich freue mich auf Fragen, Anliegen, Rückmeldungen aller Art. > Peter Bär/Gemeindepräsident Redaktionsschluss Dezember-Mitteilungsblatt: 17. November. Texte werden gerne auf redaktion@eglisau.ch entgegengenommen. Verspätet eingereichte Manuskripte können nicht mehr berücksichtigt werden. Grüngutabfuhr Jeden Montag (bis 7.00 Uhr bereitstellen) Kehricht- und Sperrgutabfuhr Jeden Dienstag (bis 6.30 Uhr bereitstellen) Häckseldienst 5./6. November (Anmeldung bis 3. November) Bitte verwenden Sie für die Anmeldung den Talon im Entsorgungskalender. 30
Jahresmarken Grüngut Die Jahresgrüngutmarken 2022 können ab dem 1. Dezember 2021 am Schalter der Abteilung Bevölkerung im 1. Stock der Gemeindeverwal tung gekauft und direkt mitgenommen werden (analog der Einzelmarken). Es erfolgt kein Ver sand und die Gebühr ist direkt beim Kauf der Jahresgrüngutmarke zu entrichten (bar oder mit EC-/Postcard). Die Gebühren bleiben unverändert: • 120/140 Liter Jahresmarke Fr. 140.00/Jahr • 240 Liter Jahresmarke Fr. 240.00/Jahr • 770 Liter Jahresmarke Fr. 770.00/Jahr > Gesundheitssekretariat Eglisau Verein Spitex am Rhein – Ihre Spitex in Eglisau-Hüntwangen-Wasterkingen-Wil Das Dienstleistungsangebot vom Verein Spitex am Rhein Spitexleistungen sind individuell überall und für alle. Unser Grundangebot Pflegeleistungen (in Pflege und Hauswirtschaft auf Ihre Bedürfnisse angepasst): • Abklärungen und Beratung • Behandlungspflege • Grundpflege • Akut- und Übergangspflege • Palliativpflege • Haushaltshilfe und Betreuung (Zusatzversicherung) Unser Spitex Komfort Angebot • Komfort Betreuung • Komfort Hauswirtschaft Unser Spitex Komfort Rufsystem oder unser Spitex Komfort Mahlzeitendienst Möchten Sie mehr erfahren? Besuchen Sie unsere Homepage www.spitex-am-rhein.ch oder rufen Sie uns an unter Tel. 044 867 25 67. Wir beraten Sie gerne. 31
Gemeinde aktuell Unsere Mitarbeitenden sind gerne für Sie da. Sie geben jeden Tag ihr Bestes um unsere KundInnen zuvorkommend zu bedienen. Auch zur Eindämmung der Pandemie, deren Ende noch nicht absehbar ist, leis tet das Spitex-Team einen grossen Beitrag. So erreichen Sie uns: Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr, Tel. 044 867 25 67, E-Mail: info@spitex-am-rhein.ch Sprechstunden Ab sofort öffnen wir unser Spitex-Zentrum wieder für Klienten und An gehörige. Persönliche Beratungsgespräche sind sowohl telefonisch als auch persönlich in unserem Spitex-Zentrum möglich. Wir halten uns dabei an die Empfehlungen des BAG und der Gesund heitsdirektion Kanton Zürich und wenden hierfür die 3G-Regel an. Somit haben getestete, genesene und geimpfte Personen Zugang zu unserem Spitex-Büro. Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist wei terhin obligatorisch. Wir freuen uns, Sie wieder persönlich begrüssen zu können. Verleih von Krankenmobilien und Hilfsmitteln Die Vermietung und Rückgabe der Krankenmobilien ist möglich nach vorangehender, telefonischer Vereinbarung des Abhol- oder Rückga betermins, in der Regel von Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.30 Uhr. Schutzmassnahmen müssen eingehalten werden. Besondere Situationen brauchen besondere Lösungen! Wir bieten die perfekte Freizeitbeschäftigung in dieser speziellen Zeit – unterstützen Sie unsere freiwilligen FahrerInnen für unseren Mahl zeitendienst. Jeweils Montag bis Freitag, in der Zeit von 10.30 bis 13.30 Uhr und evtl. Bereitschaft für Fahrten am Wochenende. Bitte melden Sie sich unter info@spitex-am-rhein oder Tel. 044 867 25 67, wenn Sie uns unterstützen möchten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! 32
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