Der Verein GAK-Fußball im Zeitraffer

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Der Verein GAK-Fußball im Zeitraffer
Der Verein GAK-Fußball im Zeitraffer
                                        1902 Gründung

Der Grazer Athletiksport Club wurde 1902 von Fußballern als Allroundklub gegründet, er begann
seine sportlichen Aktivitäten mit der Fußballsektion, weitere Sektionen folgten.

                                      1977 Umwandlung

Wegen der unterschiedlichen wirtschaftlichen Situation der einzelnen Sektionen erfolgte 1977 die
Umwandlung in rechtlich eigenständige Zweigvereine des GAK Stammvereins
Der Verein GAK-Fußball im Zeitraffer
2004 Meistertitel

                                                            Foto: H. Rienessel

                                      2007 Erster Konkurs

Drei weitere sollten noch folgen...
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2007 Abstieg in die Regionalliga

Im April 2007 erklärte der GAK nach einem Urteil der FIFA-Disziplinarkommission, das den Abzug
von sechs Punkten in Zusammenhang mit einer Klage des ehemaligen GAK-Spielers Daniel
Kimoni vorsah, den Verzicht auf einen Verbleib in der T-Mobile Bundesliga.
 Nach dem Abzug von insgesamt 28 Punkten verweigerte im Lizenzierungsverfahren für die Saison
2007/08 das Ständige Neutrale Schiedsgericht am 19.6.2007 die Bundesliga-Lizenz für die Saison
2007/08, damit war der GAK erstmals seit 55 Jahren drittklassig. Am 3.8.2007 kam es zum
Auftaktspiel in der Regionalliga Mitte gegen SV Allerheiligen.

      Philipp Schenk beim ersten RL-Spiel des GAK
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2007 Zweiter Konkurs

                                   2009 Dritter Konkurs

                                   2012 Vierter Konkurs

                                2012 Spielbetrieb eingestellt

Der gesamte Spielbetrieb wurde von Masseverwalter Dr. Scherbaum am 30.10.2012 eingestellt
und die Mannschaften aus den Bewerben des StFV zurückgezogen.
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2014 Vereinsauflösung abgewendet

Anfang 2014 verstärkten sich die Bemühungen der Vereinsbehörde, den Verein aufzulösen, in
einem Bescheid vom 13.2.2014 der Landespolizeidirektion Steiermark - unterzeichnet von HR Dr.
Gerhard Lecker - heißt es:
Der Verein "Grazer Athletiksport Klub - Fußball" abgekürzt "GAK" wird gemäß § 29 Abs. 1
Vereinsgesetz 2002, BGBl. 66/2002, Teil I aufgelöst, da er den Bedingungen seines rechtlichen
Bestandes nicht mehr entspricht.

Einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht durch den Anwalt des GAK wurde stattgegeben:
Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch den Richter Dr. Ortner über die Beschwerde
des Grazer Athletik Klub — Fußball (GAK), ZVR-Zahl 467034528, vertreten durch Rechtsanwalt
Mag. Dr. Johannes Reisinger, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Steiermark vom
13.02.2014, zu ZI.: VR-768-2013, entschieden, der Beschwerde stattgegeben und den Bescheid
aufgehoben.

                              2016 Generalversammlung des GAK

Bei der ordentlichen Generalversammlung am 24.11.2016 kam es neben der Wahl der
organschaftlichen Vertrer auch zu einer Statutenreform, bei der die Traditionspflege als
zusätzlicher Vereinszweck in die Statuten aufgenommen wurde.

                                  2019 Einspruch gegen die GV

Nach einem Einspruch eines Mitglieds des Gründungskomitees des GAC entschied das
Bezirksgericht Graz-Ost am 26.2.2019, dass sämtliche in der Generalversammlung der beklagten
Partei am 24.11.2016 gefassten Beschlüsse nichtig sind. Als Begründung wird angeführt, dass der
Kläger und zahlreiche weitere Vereinsmitglieder keinerlei Kenntnis von der Existenz einer Website
und der stattfindenden Generalversammlung gehabt hätten, weshalb sie auch nicht an der
Generalversammlung und damit an der Beschlussfassung teilnehmen konnten.

Seitens des GAK wurde vorgebracht, dass der Masseverwalter per Mail mitteilte, dass keine
Mitgliederliste zur Verfügung stehe. Somit muss die Generalversammlung wiederholt werden.
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2019 Konkurs 4: aufgehoben

Masseverwalter Dr. Scherbaum hatte bei Gericht die Enthebung von der Sachwalterschaft über
den GAK beantragt. Diesem Antrag wurde stattgegeben, danach legte der Masseverwalter die
Schlussabrechnung vor, diese wurde in einer besonderen Prüfungs-, Schlussrechnungs- und
Verteilungstagsatzung umgesetzt. Dass trotz aller Passiva die Insolvenzgläubiger mit ca. 1,8 %
ihrer Forderungen bedient werden, ist u. a. der Versteigerung durch eine Verwertungsgesellschaft
zu verdanken.

                                2020 Alle Fesseln abgestreift?

Nach der Abwehr einer Vereinsschließung und nach der Aufhebung des Konkurses gab es für die
Vereinsverantwortlichen des GAK Nachricht vom GAK-Stammverein: dieser hatte in einer
Generalversammlung dem GAK den Status als Zweigverein aberkannt. Damit erlischt automatisch
für alle Mitglieder des GAK Fußball die Mitgliedschaft beim Stammverein. Allerdings war bereits
2011 in den Statuten des GAK kein Passus mehr über den Zweigverein zu finden

                                                              © H. Rienessel Stand Juli 2020
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