Der Verein GAK-Fußball im Zeitraffer
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Der Verein GAK-Fußball im Zeitraffer 1902 Gründung Der Grazer Athletiksport Club wurde 1902 von Fußballern als Allroundklub gegründet, er begann seine sportlichen Aktivitäten mit der Fußballsektion, weitere Sektionen folgten. 1977 Umwandlung Wegen der unterschiedlichen wirtschaftlichen Situation der einzelnen Sektionen erfolgte 1977 die Umwandlung in rechtlich eigenständige Zweigvereine des GAK Stammvereins
2007 Abstieg in die Regionalliga Im April 2007 erklärte der GAK nach einem Urteil der FIFA-Disziplinarkommission, das den Abzug von sechs Punkten in Zusammenhang mit einer Klage des ehemaligen GAK-Spielers Daniel Kimoni vorsah, den Verzicht auf einen Verbleib in der T-Mobile Bundesliga. Nach dem Abzug von insgesamt 28 Punkten verweigerte im Lizenzierungsverfahren für die Saison 2007/08 das Ständige Neutrale Schiedsgericht am 19.6.2007 die Bundesliga-Lizenz für die Saison 2007/08, damit war der GAK erstmals seit 55 Jahren drittklassig. Am 3.8.2007 kam es zum Auftaktspiel in der Regionalliga Mitte gegen SV Allerheiligen. Philipp Schenk beim ersten RL-Spiel des GAK
2007 Zweiter Konkurs 2009 Dritter Konkurs 2012 Vierter Konkurs 2012 Spielbetrieb eingestellt Der gesamte Spielbetrieb wurde von Masseverwalter Dr. Scherbaum am 30.10.2012 eingestellt und die Mannschaften aus den Bewerben des StFV zurückgezogen.
2014 Vereinsauflösung abgewendet Anfang 2014 verstärkten sich die Bemühungen der Vereinsbehörde, den Verein aufzulösen, in einem Bescheid vom 13.2.2014 der Landespolizeidirektion Steiermark - unterzeichnet von HR Dr. Gerhard Lecker - heißt es: Der Verein "Grazer Athletiksport Klub - Fußball" abgekürzt "GAK" wird gemäß § 29 Abs. 1 Vereinsgesetz 2002, BGBl. 66/2002, Teil I aufgelöst, da er den Bedingungen seines rechtlichen Bestandes nicht mehr entspricht. Einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht durch den Anwalt des GAK wurde stattgegeben: Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch den Richter Dr. Ortner über die Beschwerde des Grazer Athletik Klub — Fußball (GAK), ZVR-Zahl 467034528, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Dr. Johannes Reisinger, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Steiermark vom 13.02.2014, zu ZI.: VR-768-2013, entschieden, der Beschwerde stattgegeben und den Bescheid aufgehoben. 2016 Generalversammlung des GAK Bei der ordentlichen Generalversammlung am 24.11.2016 kam es neben der Wahl der organschaftlichen Vertrer auch zu einer Statutenreform, bei der die Traditionspflege als zusätzlicher Vereinszweck in die Statuten aufgenommen wurde. 2019 Einspruch gegen die GV Nach einem Einspruch eines Mitglieds des Gründungskomitees des GAC entschied das Bezirksgericht Graz-Ost am 26.2.2019, dass sämtliche in der Generalversammlung der beklagten Partei am 24.11.2016 gefassten Beschlüsse nichtig sind. Als Begründung wird angeführt, dass der Kläger und zahlreiche weitere Vereinsmitglieder keinerlei Kenntnis von der Existenz einer Website und der stattfindenden Generalversammlung gehabt hätten, weshalb sie auch nicht an der Generalversammlung und damit an der Beschlussfassung teilnehmen konnten. Seitens des GAK wurde vorgebracht, dass der Masseverwalter per Mail mitteilte, dass keine Mitgliederliste zur Verfügung stehe. Somit muss die Generalversammlung wiederholt werden.
2019 Konkurs 4: aufgehoben Masseverwalter Dr. Scherbaum hatte bei Gericht die Enthebung von der Sachwalterschaft über den GAK beantragt. Diesem Antrag wurde stattgegeben, danach legte der Masseverwalter die Schlussabrechnung vor, diese wurde in einer besonderen Prüfungs-, Schlussrechnungs- und Verteilungstagsatzung umgesetzt. Dass trotz aller Passiva die Insolvenzgläubiger mit ca. 1,8 % ihrer Forderungen bedient werden, ist u. a. der Versteigerung durch eine Verwertungsgesellschaft zu verdanken. 2020 Alle Fesseln abgestreift? Nach der Abwehr einer Vereinsschließung und nach der Aufhebung des Konkurses gab es für die Vereinsverantwortlichen des GAK Nachricht vom GAK-Stammverein: dieser hatte in einer Generalversammlung dem GAK den Status als Zweigverein aberkannt. Damit erlischt automatisch für alle Mitglieder des GAK Fußball die Mitgliedschaft beim Stammverein. Allerdings war bereits 2011 in den Statuten des GAK kein Passus mehr über den Zweigverein zu finden © H. Rienessel Stand Juli 2020
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