Des Bebauungsplanes Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen
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Begründung Teil - Il Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB mit integriertem Grünordnungsplan des Bebauungsplanes Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen Verfahrensstand: Vorentwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) / 4 (1) BauGB Nordhausen März 2023
Stadt / Gemeinde: Stadt Nordhausen Markt 1 99734 Nordhausen Auftragnehmer: LA21 | Baum + Landschaft Käthe-Kollwitz-Straße 14 99734 Nordhausen T +49(0)36 31 / 651 45 09 F +49(0)36 31 / 651 45 01 E b.diener@la-21.com Bearbeitung: L. Reilard, Dipl. Ing. Landespflege (FH) Stand: März 2023
Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG............................................................................................................................................................... 5 1.1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNG ZUM VERFAHRENSSTAND ............................................................ 5 1.2. KURZDARSTELLUNG DES INHALTS UND DER ZIELE DES BAULEITPLANS ......................................... 5 1.3. UMWELTZIELE DER EINSCHLÄGIGEN FACHPLANUNGEN UND DER ÜBERGEORDNETEN FACHPLANUNGEN SOWIE DEREN BERÜCKSICHTIGUNG ............................................................... 6 1.4. ALTERNATIVE STANDORTE /PLAN-ALTERNATIVEN .................................................................... 13 2. PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG ................................................................................................................................................................. 13 3. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN.......................................................... 13 3.1. TIERE UND PFLANZEN / BIOLOGISCHE VIELFALT ........................................................................ 13 3.1.1. Potentiell natürliche Vegetation (pnV) ................................................................................ 13 3.1.2. Erfassungs- und Bewertungsmethodik ................................................................................ 14 3.1.3. Bestandsbeschreibung und Bewertung ................................................................................ 15 3.1.4. Umweltwirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut .......................................................... 24 3.1.5. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen................................................................... 25 3.1.6. Auswirkungsprognose / Kompensationsbedarf ................................................................... 26 3.2. BODEN ................................................................................................................................... 26 3.2.1. Bestandsbeschreibung und Bewertung ................................................................................ 27 3.2.2. Umweltwirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut .......................................................... 27 3.2.3. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen................................................................... 27 3.3. WASSER ................................................................................................................................ 28 3.3.1. Bestandsbeschreibung und Bewertung ................................................................................ 28 3.3.2. Umweltwirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut .......................................................... 30 3.3.3. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen................................................................... 30 3.4. LUFT UND KLIMA ..................................................................................................................... 30 3.4.1. Bestandsbeschreibung und Bewertung ................................................................................ 30 3.4.2. Umweltwirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut .......................................................... 31 3.4.3. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen................................................................... 32 3.5. LANDSCHAFT .......................................................................................................................... 32 3.5.1. Bestandsbeschreibung und Bewertung ................................................................................ 32 3.5.2. Umweltwirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut .......................................................... 33 3.6. MENSCH, EINSCHL. MENSCHLICHER GESUNDHEIT..................................................................... 33 3.6.1. Bestandsbeschreibung und Bewertung ................................................................................ 33 3.6.2. Umweltwirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut .......................................................... 33 3.7. KULTUR- UND SONSTIGE SACHGÜTER ...................................................................................... 33 3.7.1. Bestandsbeschreibung und Bewertung ................................................................................ 33 3.7.2. Umweltwirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut .......................................................... 33 3.8. WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN ............................................................ 35 4. EINGRIFFSREGELUNG / KOMPENSATIONSKONZEPT ...................................................................................... 35 4.1. KOMPENSATIONSKONZEPT ...................................................................................................... 35 4.2. EINGRIFFSBILANZIERUNG / FLÄCHENBILANZ ............................................................................. 36 4.2.1. Kurze zusammenfassende Beschreibung der Maßnahmen .................................................. 42 5. DARSTELLUNG DER SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN ...................... 44 6. MONITORING ......................................................................................................................................................... 45 7. ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG .................................................................................... 45 8. REFERENZLISTE DER QUELLEN UND WEITERFÜHRENDE LITERATUR ........................................................... 47
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB Stand März 2023 Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN, TABELLEN, FOTOS 1. VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN Nr. Thema Seite Abb. 1: Auszug aus dem Landschaftsplan der Stadt Nordhausen (2003) 9 Abb. 2: Ausschnitt Karte pnV Thüringen (Bushart & Suck 2008) mit gekennzeichnetem Untersuchungsraum 14 Abb. 3: Ausschnitt Karte Oberflächengewässer des Landschaftsplan Nordhausen 29 2. VERZEICHNIS DER TABELLEN Nr. Thema Seite Tab. 1: Geplante Nutzungsarten im Plangebiet 6 Tab. 2: Flächenbilanz Bestand (Flächenermittlung aus GIS) 36 Tab. 3: Flächenbilanz Planung 40 3. ANLAGENVERZEICHNIS (ZUR BEGRÜNDUNG TEIL II) Anlage 1: Grünordnungsplan – Bestand (M 1 : 2.500) Anlage 2: Artenschutzfachbeitrag Planung: LA21® | Baum + Landschaft Seite 4
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB Stand März 2023 Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 1. Einleitung Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Im Umweltbericht nach Anlage 1 BauGB werden die auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargestellt. In dem Umweltbericht werden der Grünordnungsplan (§ 9 und § 11 BNatSchG einschl. Eingriffsregelung nach §§ 13 ff BNatSchG) sowie die Ergebnisse des Artenschutzfachbeitrages integriert. 1.1. Allgemeine Vorbemerkung zum Verfahrensstand Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Halbinsel - Sundhäuser See“ wurde im Dezember 2012 begonnen, im Dezember 2015 trat er in Kraft. Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101A „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 – Halbinsel - Sundhäuser See“ wurde 2017 abgeschlossen. Insbesondere wurden hier die erforderlichen Anpassungen in Bezug auf die Erschließung vorgenommen. Die 2018 geplante 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 wurde aufgrund neuer städtebaulicher Ziele nicht mehr weitergeführt. 1.2. Kurzdarstellung des Inhalts und der Ziele des Bauleitplans Aufgrund der stockenden Vermarktung des Standortes zur Ferienhausnutzung und des steigenden Interesses der künftigen Nutzung zur Errichtung von Wohnhäusern, welche derzeit durch die Festsetzungen im Bebauungsplan nicht möglich ist, plant die Stadt Nordhausen die Änderung des Bebauungsplanes. Es soll im Kernbereich der Halbinsel künftig auch Wohnen möglich sein. Weiterhin sind auch weiterhin Räume oder Gebäude als Ferienwohnungen sowie „Betriebe des Beherbergungsgewerbes“ ausnahmsweise zulässig. Die Flächen im östlichen Geltungsbereich sollen auch weiter für touristische Nutzungen entwickelt werden (Camping- / Zeltplatz, Ferienwohnungen und gastronomische Einrichtungen, freier Zugang zum See). Die Querung des gesamten Plangebietes durch einen Fahrradweg von der Helmestraße zur Ortsverbindungsstraße Sundhausen-Bielen ist weiterhin Bestandteil der Planung (Einbindung in das regionale Radwegenetz). Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes umfasst alle Flächen des Ursprungsplanes und damit auch der Fassung der 1. Änderung. Darüber hinaus wurden Planung: LA21® | Baum + Landschaft Seite 5
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB Stand März 2023 Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan bei der 3. Änderung angrenzende Flächen im Osten (ehemalige Flächen der Fa. Dyckerhoff - Betonmischanlage) in den räumlichen Geltungsbereich mit einbezogen. Tab. 1: Geplante Nutzungsarten im Plangebiet Planung Fläche Anteil Sondergebiet Wohngebiet (WA) (GRZ 0,4) 98.115 m² 13,42% Sondergebiet Campingplatz (SoCamp) (GRZ 0,4) 35.685 m² 4,88% Gemeinbedarfsfläche für sportliche Zwecke, hier Schießsport (GRZ 0,5) 2.990 m² 0,41% Verkehrsflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB 22.135 m² 3,03% davon öffentliche Straßenverkehrsflächen 14.935 m² 2,04% davon private Straßenverkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (Geh-/ Radweg) 1.850 m² 0,25% davon private Straßenverkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (Kieswerke) 5.350 m² 0,73% Grünfläche 93.255 m² 12,75% davon Maßnahmenflächen gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB ca. 40.000 m²) Wasserfläche 476.570 m² 65,16% Schutzgebiete und Schutzobjekte im Sinne des Naturschutzrechtes 2.630 m² 0,36% Gesamtfläche (= Geltungsbereich) 731.380 m² 100,00% 1.3. Umweltziele der einschlägigen Fachplanungen und der übergeordneten Fachplanungen sowie deren Berücksichtigung 1) Grundsätze der Bauleitplanung Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind gemäß § 1 Ab. 6 Nr. 7 BauGB die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, Planung: LA21® | Baum + Landschaft Seite 6
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB Stand März 2023 Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes Nach § 1a Abs. 2 BauGB ist mit Grund und Boden sparsam umzugehen, insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen sowie Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind nach § 1a Abs. 2 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen. Sofern ein NATURA 2000-Gebiet in seinen Erhaltungszielen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden kann, sind nach § 1a Abs. 4 BauGB die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit und Durchführung von derartigen Eingriffen einschließlich der Einholung der Stellungnahme der Kommission anzuwenden. Weitere zu berücksichtigende Umweltziele und –belange aus Fachplanungen und Gesetzen sind nachfolgend dargestellt. 2) Regionalplanung Die Anpassung der Ziele der Raumordnung gem. § 1 Abs. 4 BauGB wird in Kap. 9.2 der Begründung Teil l dargestellt. Das Plangebiet liegt gemäß der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Nordthüringen (RP- NT 2012) innerhalb des Vorbehaltsgebietes „Tourismus und Erholung“ Nr. 7 „Seenplatte Goldene Aue“. Die Planung entspricht insbesondere den raumordnerischen Grundsätzen G- 19 und G-26. In letzterem wird auf das Vorbehaltsgebiet Nr. 7 wie folgt eingegangen: „Das Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung Seenplatte Goldene Aue soll mit fortschreitendem Kiesabbau und parallel zum Ausbau der Tourismusinfrastruktur Nordhausens entwickelt werden. Angesichts der guten Erreichbarkeit und des hohen Biotoppotenziales soll ein Zusammenwirken zwischen baulicher Entwicklung, naturnaher Gestaltung der Lebensräume und verträglicher Nutzung der Wasserflächen für Tourismus und Erholung angestrebt werden.“ Planung: LA21® | Baum + Landschaft Seite 7
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB Stand März 2023 Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Derzeit läuft das Änderungsverfahren zum Regionalplan. Im Entwurfsstand 05/2018 sind für das Plangebiet keine Änderungen zum derzeit gültigen RP vorgesehen. 3) Flächennutzungsplan Es liegt der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Nordhausen von 2009 vor. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Halbinsel – Sundhäuser See“ wurde eine 1. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt (wirksam seit 2015). Die städtebaulichen Nutzungen (SOCamp und WA) können aus dem derzeit wirksamen Flächennutzungsplan nicht entwickelt werden. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren (Erläuterung siehe Kap. 9.4 der Begründung Teil l). 4) Landschaftsplan Es liegt der Landschaftsplan der Stadt Nordhausen (2003) vor. Ein Auszug der Karte Entwicklungskonzeption ist in Abb. 1 dargestellt. Das Plangebiet ist ein bestehendes Bergwerkbewilligungsgebiet für Kiesabbau. Der Bereich Sundhäuser See selbst ist bereits aus der Bergaufsicht entlassen worden (vgl. Kap. 9.3 in Begründung Teil l). Von den allgemeinen Zielsetzungen gem. Textteil des Landschaftsplanes trifft für das Plangebiet folgendes zu: Eingliederung der Kiesbaggerseen und Kalksandgruben in den Auenlandschaften und räumlich getrennte Nachnutzung für den Naturschutz und die Erholung. Für das Plangebiet wurden in der Karte folgende Ziele dargestellt: B 1: Sicherung und Schutz wertvoller Lebensräume, gemäß § 18 ThürNatG geschützter Biotope sowie gefährdeter und geschützter bzw. für die Lebensräume typische Arten. N 2: Erhalt und Entwicklung der Fließgewässersysteme und Standgewässer Planung: LA21® | Baum + Landschaft Seite 8
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB Stand März 2023 Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Abb. 1: Auszug aus dem Landschaftsplan der Stadt Nordhausen (2003) Für die Kiesseen wurden folgende Maßnahmen (Lfd. Nr. N 175) dargestellt: 2 e: Reduktion des Einsatzes von Bioziden und Pestiziden 2 h: Unterbindung des Einsatzes nicht heimischer Fischarten, Schutz autochthoner Ichthyofauna 3 d: Unterbindung/ Reduzierung anthropogener Beeinträchtigungen zum Schutz und zur Sicherung wertvoller Biotope, Biotopkomplexe und Landschaftsbereiche. 26: Folgeplanung mit dem Ziel der expliziten Ausweisung von Kiesseen für den Naturschutz, Kiesseen für die Erholung. Besucherlenkung. Die Berücksichtigung im Bebauungsplan erfolgt durch die Standortwahl und die Berücksichtigung standortspezifischer Biotope im Grünordnungsplan. Planung: LA21® | Baum + Landschaft Seite 9
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB Stand März 2023 Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 5) Bergbau Das Plangebiet liegt innerhalb des Bergwerksfeldes „Kiese und Kiessande Bielen / Sundhausen“, wobei der räumliche Geltungsbereich der 3. Bebauungsplanänderung selbst bereits aus der Bergaufsicht entlassen wurde (vgl. Kap. 2 und 9.3.1 in Begründung Teil l). 6) Immissionsschutz Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) sind vom Vorhaben nicht zu erwarten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Immissionen im Sinne von § 3 Abs. 2 BImSchG sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. Entsprechende Lärmschutzmaßnahmen gegenüber Immissionen vor allem des Straßenverkehrs der B4 wurden bereits im Bebauungsplan Nr. 101 festgelegt und bereits umgesetzt. 7) Gewässerschutz Das Plangebiet befindet sich im Wasserschutzgebiet, Schutzzone lll, festgesetzt mit den Beschlüssen des Kreistages Nordhausen Nr. 62-14/76 vom 08.07.1976 und Nr. 62-14/76 vom 25.04.1985 i. V. m. § 130 (2) Thüringer Wassergesetz (ThürWG) und § 106 (1) Wasserhaushaltsgesetz (WHG). In der Schutzzone III gelten die in den o. g. Beschlüssen enthaltenen Verbote und Nutzungsbeschränkungen. Gleichzeitig liegt das Plangebiet nach Aussage des Thüringer Landesverwaltungsamtes (Stellungnahme vom 05.06.2014) in der geplanten Schutzzone lll A der Wassergewinnungsanlagen Nordhausen-Bielen. Die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes wird u.a. detaillierte Verbote und Nutzungsbeschränkungen zu Baugebieten und baulichen Anlagen, Eingriffen in den Untergrund, Abwasserentsorgung usw. umfassen. Bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Wasserschutzgebiet gelten die Verbote und Anforderungen gemäß § 10 Thüringer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Thüringer Anlagenverordnung - ThürVAwS). Im Rahmen der Bauarbeiten sind Verunreinigungen des Erdreiches bzw. der Gewässer mit wassergefährdenden Stoffen (Mineralöle u. a.) zu verhindern. Havarien im Umgang mit Planung: LA21® | Baum + Landschaft Seite 10
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB Stand März 2023 Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan wassergefährdenden Stoffen sind unverzüglich zu bekämpfen und der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Nordhausen mitzuteilen. Für die Anlage von Verkehrsflächen sind die Anforderungen nach RiStWag (Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten) umzusetzen. Entsprechend der Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu den Belangen der Wasserwirtschaft (Stellungnahme vom 05.06.2014) besteht durch das freigelegte Grundwasser der Kiesseen ein hohes Gefährdungspotential für die Wasserfassungen. Da die Seen durch Kiesabbau entstanden sind, ist auch im Untergrund von einem gut wassergängigem Grundwasserleiter auszugehen, was eine hohe Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers zur Folge hat, insbesondere in den Bereichen, in denen durch die Auskiesung die schützenden Deckschichten beseitigt wurden. 8) Abfälle / Altlasten / Bodenschutz Im Plangebiet liegen nach Kenntnisstand der Stadt Nordhausen zurzeit keine Altlastenverdachtsflächen i.S.v. § 2 Abs. 6 des Bodenschutzgesetzes. Sollten sich bei der Vorhabensrealisierung Verdachtsmomente für das Vorliegen bisher nicht bekannter schädlicher Bodenveränderungen / Altlasten oder eine Beeinträchtigung anderer Schutzgüter ergeben, so sind diese im Rahmen der Mitwirkungspflicht sofort der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Nordhausen anzuzeigen. Bau- und betriebsbedingt anfallende Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Der bei den Bau- und Erschließungsarbeiten anfallende Mutterboden ist gemäß § 202 BauGB zu sichern und wieder zu verwenden. 9) Kulturdenkmale Im Plangebiet sind keine Kulturdenkmale nach § 2 Abs. 1 ThürDSchG vorhanden. Bei Zufallsfunden (betrifft auch Bodendenkmäler nach § 2 Abs. 7 ThürDSchG) im Rahmen der Bauarbeiten besteht gem. § 16 ThürDSchG eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Denkmalfachbehörde (möglich auch bei der Gemeinde oder der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises). 10) Schutzgebiete nach §§ 23 bis 29 BNatschG und nach § 30 BNatschG geschützte Biotope Schutzgebiete nach den §§ 23 bis 29 liegen in über 2 km Entfernung vom Plangebiet entfernt und sind vom Vorhaben nicht betroffen. Im Plangebiet liegen zwei nach § 30 BNatSchG bzw. § 18 ThürNatG gesetzlich geschützte Biotope. Eine Beeinträchtigung durch das Vorhaben ist möglich. Eine genauere Darstellung erfolgt im Kap. 3.1. Planung: LA21® | Baum + Landschaft Seite 11
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB Stand März 2023 Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 11) Natura 2000 Das nächstgelegene FFH-Gebiet ist die „Helme mit Mühlgaben“ (EU-Nr. 4530-302) mit einer Gesamtfläche von 45 ha. Die geringste Entfernung zwischen Plangebiet und FFH-Gebiet beträgt ca. 400 m. Der Oberlauf der Helme, Sete und angrenzende Mühlgräben im Nordthüringer Buntsandsteinland bzw. der Helme-Niederung mit ihrem streckenweise naturnahen Charakter und bemerkenswerter Fließgewässerfauna beherbergen u.a. das bedeutendste Vorkommen der Bachmuschel in Thüringen (Helme auf insgesamt 25 km besiedelt). Kennzeichnend sind die naturnahen Fließgewässerabschnitte und eine reiche Limnofauna (u.a. Westgroppe und Bachneunauge). Von erheblichen Störwirkungen durch das Projekt auf das FFH-Gebiet ist nicht auszugehen. Zwischen Plangebiet und FFH-Gebiet liegt die Ortschaft Sundhausen mit dem Gewerbegebiet „An der Helme“. Die kürzeste Entfernung zum nördlich gelegenen FFH-Gebiet „Pfaffenköpfe“ (EU-Nr. 4431- 320) beträgt 4,1 km. Es besitzt eine Gesamtgröße von 405 ha. Das FFH-Gebiet „Pfaffenköpfe“ stellt einen repräsentativen Ausschnitt des Südharzer Zechsteingürtels mit Felsfluren, Trocken- und Halbtrockenrasen, Trockenwäldern, Streuobstwiesen und einer naturnahen Bachaue mit Feuchtwiesen dar. Aufgrund der Entfernung kann ausgeschlossen werden, dass vom Plangebiet erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes und dessen Erhaltungsziele ausgehen. Das nächstgelegene EG-Vogelschutzgebiet ist der „Südharzer Gipskarst“ (EU-Code DE 4430-420) und umfasst eine Fläche von 2.872 ha. Das FFH-Gebiet „Pfaffenköpfe“ ist ein Teilgebiet dieses EG-Vogelschutzgebietes. Die kürzeste Entfernung zum Plangebiet beträgt ebenfalls 4.100 m. Folgende Vogelarten sind in der Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung (ThürNEzVO): Vogelarten nach Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG: Eisvogel, Grauspecht, Mittelspecht, Neuntöter, Rotmilan, Schwarzspecht, Schwarzstorch, Sperbergrasmücke, Uhu, Wachtelkönig, Wanderfalke, Wespenbussard, Zwergschnäpper Aufgrund der Entfernung kann ausgeschlossen werden, dass vom Plangebiet erhebliche Beeinträchtigungen des EG-Vogelschutzgebietes und dessen Erhaltungsziele ausgehen. Zudem handelt es sich bei der 3. Änderung des Bebauungsplanes 101C um einer geringfügige Erweiterung des Geltungsbereiches und auf den übrigen Flächen um Änderungen der Nutzungsarten. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG ist nicht erforderlich. Planung: LA21® | Baum + Landschaft Seite 12
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB Stand März 2023 Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 12) Europäischer Artenschutz Die Vorschriften nach § 44 BNatSchG zum Artenschutz sind bei der Bauausführung anzuwenden. Es ist von Vorkommen europäisch geschützter Arten auszugehen (siehe Artenschutzfachbeitrag im Anhang). In der artenschutzrechtlichen Prüfung wurde im Ergebnis festgestellt, dass unter Anwendung von Schutz-, Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden können. Der Artenschutzfachbeitrag wurde im Zuge der geplanten 3. Änderung des Bebauungsplanes nicht überarbeitet. Es wird davon ausgegangen, dass mit Umsetzung des aktualisierten Bebauungsplanes ähnliche Verbotstatbestände zu besorgen sind wie bereits im Jahr 2014 prognostiziert, so dass auch die damaligen festgelegten schadensbegrenzenden Maßnahmen vom Prinzip noch ihre Gültigkeit besitzen. 1.4. Alternative Standorte /Plan-Alternativen Entfällt, da es sich um die Änderung eines bestehenden Bebauungsplans handelt. 2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Änderung des Bebauungsplanes bleibt eine Nutzung für Wohnen ausgeschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 101A „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 Halbinsel – Sundhäuser See“ bleibt rechtskräftig. 3. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 3.1. Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt 3.1.1. Potentiell natürliche Vegetation (pnV) Als potentiell natürliche Vegetation (pnV) wird diejenige Vegetation bezeichnet, welche sich ohne menschliche Einflüsse unter den heute gegebenen Voraussetzungen (Boden, Klima usw.) einstellen würde. Die pnV wird mit Ausnahme von Sonderstandorten von verschiedenartigen Waldgesellschaften gebildet. An dieser Stelle wird auf die Karte der pnV Planung: LA21® | Baum + Landschaft Seite 13
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB Stand März 2023 Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan von BUSHART & SUCK (2008) zurückgegriffen, welche entsprechend den aktuellen Standortverhältnissen weitgehend die „heutige“ PNV (hPNV) darstellt. Das bedeutet, dass anthropogen bedingte Veränderungen, z.B. die Beeinflussung des Grundwasserhaushaltes oder Flussregulierungen, berücksichtigt werden. Die Vegetationseinheiten im Untersuchungsraum des Zorge-Helme-Tales gehören zur collinen Stufe (Hügelland). Hier würden sich Buchenwälder basenarmer Standorte (Gruppe La) entwickeln. Der Untersuchungsraum ist dem Vegetationskomplex L 54 „Rasenschmielen- Hainsimsen-Buchenwald im Wechsel mit Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald“ zugeordnet. Die großen Stillgewässer der Kiesgruben stellen eine eigene Vegetationseinheit (B Offene Gewässer) dar. L30 Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald (submontan) F34 Sternmieren-Eschen-Hainbuchenwald, einschl. bachbegleitender Eschen- und B Offene Gewässer Erlenwälder L54 Rasenschmielen-Hainsimsen- Buchenwald im Wechsel mit Sternmieren- Eichen-Hainbuchenwald Abb. 2: Ausschnitt Karte pnV Thüringen (Bushart & Suck 2008) mit gekennzeichnetem Untersuchungsraum 3.1.2. Erfassungs- und Bewertungsmethodik Auf Grundlage von Geländebegehungen, aktuellen Orthofotos sowie der vorliegenden Vermessung erfolgte eine Kartierung der Biotop- und Nutzungstypen im Maßstab 1 : 2.500. Untersuchungsraum ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes zuzüglich eines 50 m breiten Korridors. Die Ansprache der Biotop- und Nutzungstypen orientiert sich an der Kartieranleitung zur Offenland-Biotopkartierung Thüringen (THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE 2001). Für den Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 101A „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 Halbinsel – Sundhäuser See“ werden die festgesetzten Nutzungen als Biotoptyp betrachtet. Für diese Flächen wurde die Bewertung dem Umweltbericht zum Planung: LA21® | Baum + Landschaft Seite 14
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB Stand März 2023 Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan Nr. 101 „Halbinsel-Sundhäuser See“ (Stand 2015) entnommen. Die entsprechenden Biotoptypen wurden nicht neu erfasst. Die Bewertungsmethodik richtet sich nach der „Eingriffsregelung in Thüringen – Anleitung zur Bewertung der Biotoptypen Thüringens“ (THÜRINGER MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, NATURSCHUTZ UND UMWELT 1999). Zentrales Bewertungskriterium für die Schutzwürdigkeit einer Biotopfläche stellt die Naturnähe dar. Sie spiegelt das Ausmaß des anthropogenen Einflusses im Vergleich zur potenziellen natürlichen Vegetation wider. Generell sind extensiv genutzte bzw. ungenutzte Biotoptypen für den Arten- und Biotopschutz bedeutsam. Biotopwert Bedeutung 50 Sehr hoch 40 Hoch 30 Mittel 20 Gering 10 Sehr gering 0 Keine Für Biotop- und Nutzungstypen im Bereich Siedlung und Verkehr wird eine differenziertere Bewertung notwendig. Hierfür gelten die Anhänge B und C des Bilanzierungsmodells „Die Eingriffsregelung in Thüringen – Bilanzierungsmodell“ (THÜRINGER MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, NATURSCHUTZ UND UMWELT 2005) 3.1.3. Bestandsbeschreibung und Bewertung 1) Beschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen Anmerkung: Die unter „Flächengröße“ angegebenen Werte sind im GIS ermittelt und entsprechen der Ausdehnung des jeweiligen Biotoptyps innerhalb des gesamten Untersuchungsraums (Geltungsbereich des B-Planes zuzüglich 50 m – Korridor). 2000 Binnengewässer 2523 Große Standgewässer strukturarm -000 …vegetationsfreie Wasserfläche und Wasserlinsendecken -201 …Großröhricht (§) -712 …Naturnahes Ufergehölz (§) Die benachbarten Standgewässer Sundhäuser See (Gesamtgröße im GIS 47 ha) und Forellensee (Gesamtgröße im GIS 33 ha) stellen Kiesabbaugewässer im Helme-Zorge-Tal dar. Der Forellensee entstand als erster Teil des heutigen großflächigen Abbaufeldes. Am jüngeren Sundhäuser See wurde der Kiesabbau Ende der 1990er Jahre eingestellt (www.angelverein-nordhausen.de, Zugriff 11.01.2013). Die maximal 40 m tiefen Gewässer weisen Sichtweiten von 10-15 m (Forellensee) bis 20 m (Sundhäuser See) auf (www.tauchen-nordhausen.de, Zugriff 11.01.2013). Die Wasserfläche ist vegetationsfrei, Planung: LA21® | Baum + Landschaft Seite 15
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB Stand März 2023 Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan punktuell ist Unterwasservegetation wie Krauses Laichkraut (Potamogeton crispus) erkennbar. Die Uferlinie des Sundhäuser Sees verläuft teils relativ geradlinig, teils mit kleineren Buchten und Vorsprüngen. Mittig ragt eine Halbinsel mit einer sich nach Südosten verschmälernden Landzunge in das Gewässer. Vor allem das nordöstliche Ufer ist steil und kiesig. Im Süden ist ein Flachwasserbereich vorhanden. An den Uferrändern haben sich einreihige, teils lückige, bis zu 30 Jahre alte Ufergehölzsäume etabliert (siehe Biotoptyp 6120). Aufgrund des längeren Entwicklungszeitraumes überwiegen am Forellensee ältere Gehölze. Kiesige Ufer sind kaum noch festzustellen. Als nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Ufer- und Verlandungsbereiche wurden am Sundhäuser See 2 Flächen erfasst. Dazu zählt ein Weiden-Feuchtgehölz mit Rohrkolben- Röhricht (Ausprägung 2523-712) auf der Landzunge der Halbinsel. Weiterhin befindet sich im Südosten eine schmale Verlandungszone aus Schilf- und Rohrkolben-Röhricht sowie Baum- und Strauchweiden (Ausprägung 2523-201). Der Forellensee weist innerhalb des Untersuchungsraumes keine gesetzlich geschützten Biotope auf. RLT RLD Kennzeichnende Pflanzenarten: BArtSchV 2021 2018 Agrostis stolonifera Weißes Straußgras Cirsium arvense Acker Kratzdistel Elytrigia repens Kriech-Quecke Epilobium spec. Weidenröschen Equisetum palustre Sumpf-Schachtelhalm Galium aparine Kletten-Labkraut Lycopus europaeus Ufer-Wolfstrapp Phalaris arundinacea Rohr-Glanzgras Phragmites australis Schilf Populus nigra Schwarz-Pappel 1 3 Populus x canadensis Kanadische Pappel Populus tremula Zitter-Pappel Potamogeton crispus Krauses Laichkraut Ranunculus repens Kriechender Hahnenfuss Salix alba Silber-Weide Salix cinerea Grau-Weide Salix viminalis Korb-Weide Tussilago farfara Huflattich Typha latifolia Breitblättriger Rohrkolben Urtica dioica Große Brennnessel Veronica anagallis-aquatica Gauchheil-Ehrenpreis Vorbelastungen: punktuell unerlaubter Badebetrieb angelsportliche Nutzung Tauchsport mit errichteten Einstiegen an Sundhäuser See und Forellensee Planung: LA21® | Baum + Landschaft Seite 16
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB Stand März 2023 Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Sundhäuser See, Blick von Südostseite des Großröhricht im Südosten des Sundhäuser Sees Richtung Norden 27.09.2021 Sees (Biotop nach § 30 BNatSchG) 27.09.2021 Sundhäuser See, Blick von Südwest Richtung Nordwesten 27.09.2021 Grundwert: 2523-000 50 2523-201 30 2523-712 40 Aufschlag: 2523-201 10 kein Dominanzbestand > 90% von Elodea canadensis, Potamogeton natans, Phalaris arundinacea Abschlag: - - Biotopwert: 2523-000 50 2523-201 40 2523-712 40 4000 Landwirtschaft, Grünland, Staudenfluren 4110 Ackerflächen Ackerflächen sind überwiegend als großflächige, intensiv bewirtschaftete Schläge südlich der Betonstraße (im 50 m-Korridor) vertreten. Seltene oder schützenswerte Pflanzenarten und -gesellschaften konnten nicht nachgewiesen werden. In den Randbereichen hat sich nur sektoral eine Ackerbegleitflora nährstoffreicher Arten entwickelt. Grundwert: 20 Aufschlag: - Abschlag: - Biotopwert: 20 Planung: LA21® | Baum + Landschaft Seite 17
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB Stand März 2023 Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 4200 Grünland 4250 Intensivgrünland/Einsaat (inkl. junger Brachestadien) 4260 Stark verändertes Weideland (inkl. junger Brachestadien) Am südwestlichen Randbereich nahe der Uthleber Straße befindet sich ein regelmäßig gemähtes und/oder beweidetes Grünland. Bestandsdominierend treten Wirtschaftsgräser in Erscheinung. Diesen sind zu geringen Anteilen Kräuter, wie Löwenzahn (Taraxacum officinale) und Leguminosen beigemischt. Punktuell befinden sich Störstellen mit Krausem Ampfer (Rumex crispus). Randlich befindet sich ein umgrenzter Reitplatz/Pferdekoppel (Biotoptyp 4260). Weitere Grünlandflächen liegen im 50 m-Korridor im Bereich der Gewerbestandorte westlich der Helmestraße (übergeordneter Biotoptyp 4200). Grundwert: 30 Aufschlag: - Abschlag: - Biotopwert: 30 4700 Kraut-/Staudenfluren/Säume/Brachen Zu dieser übergeordneten Gruppe zählen Säume sowie urban-industrielle Ruderalflächen südlich der Betonstraße außerhalb des B-Plan-Geltungsbereiches im 50 m-Korridor. Grundwert: 30 Aufschlag: - Abschlag: - Biotopwert: 30 4713 Geschlossene, hochwüchsige Ruderalfluren und Säume frischer und nährstoffreicher Standorte Als 4713 sind lediglich noch Restflächen entlang des Betonstraße dargestellt. Nährstoffreiche Ruderalflächen befinden sich u.a. auch auf dem Lärmschutzwall (Zuordnung zu Biotoptyp 9311, festgesetzt als Schutz- und Leitgrün, GF2, M1). Grundwert: 30 Aufschlag: - Abschlag: 5 starke anthropogene Überprägung 10 Dominanzbestand > 90 % Urtica dioica Biotopwert: 20-25 4733 Sonstige Staudenflur/Brache/Ruderalflur auf trockenem Standort Unter diesem Biotoptyp sind Ruderalfluren verschiedener Sukzessionsstadien auf durch den Kiesabbau geschaffenen, trockenen, mäßig nährstoffreichen Standorten zu verstehen. Sie außerhalb des Geltungsbereichs, sind kleinflächig und stark zersplittert oberhalb der Uferböschungen des Sundhäuser Sees ausgeprägt. Meist handelt es um ältere Ruderalfluren mit ausdauernden Arten und z.T. Verbuschung. Die artenreichen, leicht thermophilen Gesellschaften dominieren mehrjährige, bunt blühende Kräuter und sind dem Verband Dauco-Melilotion (Möhren-Steinklee-Gesellschaften) der Klasse Artemisietea Planung: LA21® | Baum + Landschaft Seite 18
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB Stand März 2023 Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan vulgaris zuzuordnen. Die Erfassungskriterien des geschützten Biotoptyps 4732 Artenreiche Ruderalflur, trockenwarm werden nicht erfüllt. Grundwert: 30 Keine gefährdete Pflanzengesellschaft nach Aufschlag: - Roter Liste der Pflanzengesellschaften Thüringens (HEINRICH et al. 2011) Abschlag: - Biotopwert: 30 6000 Feldgehölze, Gebüsche, Bäume 6110 Feldhecke, überwiegend Büsche 6120 Feldhecke, überwiegend Bäume -110 …Laubholz, einreihig -120 …Laubholz, einreihig, lückig -130 …Laubholz, mehrreihig -140 …Laubholz, mehrreihig, lückig Zu den im Untersuchungsgebiet häufigen Baumhecken (Biotoptyp 6120) zählen von Pappel (Populus spec.) sowie Baum- und Strauchweiden (Salix spec.) dominierte einreihige, einschichtige, oft lückige Ufergehölzsäume See. Die Gehölze sind maximal 30 Jahre alt, wobei jüngere Gehölzstrukturen überwiegen. Es werden Brusthöhendurchmesser (BHD) von bis zu 20 cm erreicht. Am Forellensees bestehen aufgrund des längeren Entwicklungszeitraumes insgesamt ältere Gehölzstrukturen. Innerhalb des Untersuchungsraumes dominieren schmale Säume vergleichbarer Artenzusammensetzung. Lediglich im Norden des Untersuchungsraumes sind schmale, naturnähere Ausbildungen aus Weiden im Baumholzstadium vorhanden. Der überwiegende Teil der Feldhecken entlang der Ufer am Forellensee und Sundhäuser See ist anderen Biotoptypen (9311: Zweckbestimmung Schutz- und Leitgrün (Grünfläche 1), Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, Erhalt einer naturnahen Uferrandzone bzw. Grünfläche 2 als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, Erhalt einer naturnahen Uferrandzone bzw. M3 Erhalt naturnahe Uferzone am Forellensee) zugeordnet, entsprechend den Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 101A „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 Halbinsel – Sundhäuser See“. RLT RLD Kennzeichnende Pflanzenarten: BArtSchV 2021 1918 Betula pendula Gewöhnliche Birke Cerasus avium Vogel-Kirsche Populus nigra Schwarz-Pappel 1 3 Populus x canadensis Kanadische Pappel Populus tremula Zitter-Pappel Salix alba Silber-Weide Salix viminalis Korb-Weide Salix cinerea Grau-Weide Robinia pseudoacacia Robinie Grundwert: 30 Planung: LA21® | Baum + Landschaft Seite 19
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB Stand März 2023 Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Aufschlag: - Abschlag: - Biotopwert: 30 6224 Sonstiges Gebüsch, Laubholz -100 Den größten Anteil der vorhandenen Laubgebüsche bilden nährstoffreiche ruderale Neophyten- und Holundergebüsche (Urtico-Sambucetalia nigrae) auf anthropogenen Standorten. Zu dieser Ordnung zählen von Schwarzem Holunder (Sambucus nigra) dominierte Bestände mit nitrophilen ausdauernden Saum- und Ruderalarten in der Krautschicht, vor allem entlang der Betonstraße. Grundwert: 30 Aufschlag: - Abschlag: 5 teilweise gebietsfremde/ neophytische Gehölze Biotopwert: 25-30 8000 Anthropogen gestörte Standorte 8202 Sonstige Aufschüttungsflächen mit Bewuchs < 30 % Aufschüttungsflächen liegen im 50 m-Korridor am aktiven Kiesabbau südöstlich der Betonstraße. Grundwert: 30 Aufschlag: - Abschlag: - Biotopwert: 30 9000 Siedlung, Verkehr, Freizeit, Erholung 9141 Industrieflächen 9142 Andere Gewerbeflächen -110 …alter Industrie-/Gewerbestandort, Versiegelung hoch -130 …alter Industrie-/Gewerbestandort, Versiegelung gering -310 …neuer (nach 1989) Industrie-/Gewerbestandort, Versiegelung hoch Ältere Industrie- und Gewerbeflächen mit hohem Versieglungsgrad sind im Untersuchungsraum verbreitet. Sie konzentrieren sich nordöstlich des Uthleber Weges, wobei es sich sowohl um aktuell genutzte als auch um stillgelegte Anlagen handelt. Neuere Gewerbeflächen (Autohäuser, Tankstellen, Wippertaler Getränke GmbH etc.) liegen an der Helmestraße (B 4), Uthleber Straße bzw. Betonstraße außerhalb des B-Plan- Geltungsbereiches im 50 m-Korridor. Biotopwert: 9141/9142 -010 0 (Versiegelung hoch) -020 5 (Teilversiegelung) -030 10 (Versiegelung gering) Planung: LA21® | Baum + Landschaft Seite 20
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB Stand März 2023 Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 9212 Hauptstraße 9213 Sonstige Straße 9214 Wirtschaftswege, Fuß- und Radwege (unversiegelt) 9216 Wirtschaftswege, Fuß- und Radwege (versiegelt) 9219 Sonstige Straßenverkehrsflächen Parallel zum Sundhäuser See verläuft in westlicher Richtung die B4 (Helmestraße) mit hoher Verkehrsdichte (Biotoptyp 9212). Als weitere Straße ist die Uthleber Straße im Süden des Untersuchungsraumes zu nennen, ebenso der Uthleber Weg und die Seestraße auf der Halbinsel sowie die Kieswerkstraße (Biotoptyp 9213). im Nordosten verläuft der asphaltierte Uthleber Weg. Unbefestigte Wege (Biotoptyp 9214) sind punktuell als Grünwege bzw. Fußpfade im Plangebiet vertreten. Geschotterte bzw. gepflasterte Wege (Biotoptyp 9216) sind ebenso in geringer Zahl vorhanden. Biotopwert: 9212/9213 0 (Asphalt) 9214 15 (Grünweg) 9216 0 (Asphalt) 2 (Pflaster) 5 (Schotter) 9219 0 (Asphalt, Betonplatten) 5 (Schotter) 9280 Verkehrsbegleitgrün, auch entlang von Bahnstrecken Hierzu zählen Grünstreifen und Straßenentwässerungsgräben entlang der Helmestraße, Betonstraße sowie des Uthleber Weges. Die Vegetation wird durch Nährstoffzeiger und Arten, die aus den benachbarten Flächen einwandern, gekennzeichnet. Die Artenzusammensetzung variiert je nach den Standortbedingungen wie Exposition und Boden. Diese Flächen sind von einer Belastung durch den Straßenverkehr (Öl- und Schmierstoffe, Tausalze, Staub durch LKW-Verkehr etc.) und häufigen Schnitt gekennzeichnet. Das Verkehrsbegleitgrün entlang der Seestraße und des Uthleber Weges ist der Verkehrsfläche zugeordnet entsprechend den Festsetzungen im Bebauungsplan. Ausprägung strukturarm bis Biotopwert: 15 durchschnittlich 9300 Freizeit, Erholung, Grün- und Freiflächen 9311 Gestaltete Park- oder Grünanlage 9340 Spiel- und Aufführungsplatz Als Biotoptyp 9311 werden gestaltete, meist regelmäßig gemähte Rasenflächen ohne Altbaumbestand in Umgebung des Verwaltungsgebäudes am Uthleber Weg, an der Tauchstation Oasis, dem Schützenverein sowie an den Gewerbeflächen entlang der B 4 und Betonstraße erfasst. Versiegelte Flächen wurden separat kartiert und bewertet. Die vorhandenen Gehölze sind maximal 30 Jahre alt und teilweise gebietsfremd. Dazu zählen u.a. Schwarz-Kiefer (Pinus nigra), Kanadische Pappel (Populus x canadensis) und Blaufichte (Picea pungens glauca). Außerhalb des B-Plan-Geltungsbereiches im 50n m- Planung: LA21® | Baum + Landschaft Seite 21
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB Stand März 2023 Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Korridor in Nähe des Scheunenhofs Sundhausen befindet sich ein mit Laubbäumen begrünter Spielplatz (Biotoptyp 9340). Die ebenfalls dem Biotoptyp 9311 zugeordneten Grünflächen laut Festsetzungen im Bebauungsplan werden an dieser Stelle nicht beschrieben. Die Bewertung dieser Flächen erfolgte nach der Bilanzierung des Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 101 „Halbinsel- Sundhäuser See“. Biotopwert: 10-15 Ausprägung strukturarm 20-25 Ausprägung durchschnittlich 30-35 Ausprägung strukturreich 9318 Scher- und Trittrasen Hierzu zählen überwiegend durch starke Trittbelastung, Befahren, Feuerstellen und Müll geprägte, teils lückige (Rasen-)flächen ohne Gehölzbewuchs auf kiesigem Untergrund Weiterhin sind unter diesem Biotoptyp neu eingesäte und daher lückige, artenarme Rasenflächen am Tauchplatz im Norden des Untersuchungsraumes zu verstehen. Biotopwert: 15 9329 Sonstige Sportfläche Am Nordrand des Untersuchungsgebietes (außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans) befindet sich ein für Taucher hergerichteter überdachter, untergrundversiegelter Ablageplatz für die Ausrüstung. Freiflächen wurden separat als Biotoptyp 9311 bzw. 9318 erfasst. Des Weiteren wird die Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Schießsport diesem Biotoptyp zugeordnet. Biotopwert: 0 (Vollversiegelung) 0-30 Fläche für Gemeinbedarf 9392 Ruderalflur auf anthropogen veränderten Standorten in Ortslagen (Stadt- und Dorfbrache), an Gewerbe- und Industriestandorten Die größte Fläche innerhalb des Geltungsbereichs liegt in der Erweiterungsfläche im Nordosten. Es handelt sich überwiegen um junge, lückige Ruderalfluren auf Flächen ehemaliger Kiesaufschüttungen oder Flächen mit Untergrundversiegelung. Planung: LA21® | Baum + Landschaft Seite 22
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB Stand März 2023 Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan junge Ruderalflur auf verdichtetem/versiegeltem Untergrund 27.09.2021 Biotopwert: 15 2) Fauna Die gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten werden im Artenschutzfachbeitrag (siehe Anlage 2 der Begründung Teil ll) behandelt. Die im Artenschutzfachbeitrag empfohlenen Maßnahmen zur Vermeidung wurden in den Umweltbericht aufgenommen. Die national besonders geschützten Arten (ohne europäischen Schutzstatus) sind nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens von den artenschutzrechtlichen Verboten freigestellt bzw. werden im Rahmen der Eingriffsregelung (Grünordnungsplan) berücksichtigt. Im Anhang des Artenschutzfachbeitrages werden jedoch Hinweise zur Beachtung der national geschützten Arten im Grünordnungsplan gegeben. Als weitere nur national geschützte Arten, die in den aktuelleren LINFOS-Daten enthalten sind und im Rahmen der Schutzgutbewertung und Eingriffsregelung angemessen zu berücksichtigen sind, gelten der Große Wespenbock (Necydalis major, streng geschützt), die Laufkäfer-Arten Carabus auratus und C. nemoralis, alle Libellen-Arten (Odonata spp.; Helm-Azurjungfer streng geschützt), alle Rundmäuler-Arten (Petromyzonidae spp., hier Bachneunauge streng geschützt, Art des Anhangs II der FFH-RL), alle weiteren Amphibien-Arten (Amphibia spp., hier: Erdkröte, Grasfrosch, Teichfrosch, Teichmolch), alle weiteren Reptilien-Arten (Reptilia spp., hier: Blindschleiche, Ringelnatter), die Wiesenvögelchen-Arten (Coenonympha spp.) und Bläulinge (Polyommatus spp.) unter den Schmetterling-Arten (hier: Coenonympha pamphilus, Polyommatus icarus) Planung: LA21® | Baum + Landschaft Seite 23
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB Stand März 2023 Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan die Muschel-Arten Flache und Gemeine Teichmuschel (Anodonta anatina und A. cygnea) sowie Malermuschel (Unio pictorum). die Westgroppe (Cottus gobio, streng geschützt, Art des Anhang II der FFH-RL) der Europäische Aal (Cottus gobio, besonders geschützt, vgl. EG-VO 318/2008) der Edelkrebs (Astacus astacus, streng geschützt) Aufgrund der besonderen Empfindlichkeit wurde im Artenschutzfachbeitrag eine Konfliktanalyse für den streng geschützten Edelkrebs (Astacus astacus) durchgeführt. Die übrigen Arten / Artengruppen können im Rahmen der Konfliktanalyse-/bewertung bestimmter Biotoptypen behandelt werden: Großer Wespenbock ⇨ Gehölzbiotope, Totholz Laufkäfer ⇨ Gehölzbiotope Libellen, Schmetterlinge, Reptilien ⇨ Ruderalvegetation, Ufervegetation Rundmäuler, Fische, Mollusken ⇨ keine Erheblichkeit, da nur geringfügiger Eingriff in Gewässerbiotope Amphibien ⇨ keine Erheblichkeit, da keine bedeutenden Populationen im Eingriffsgebiet bekannt (Angabe UNB Nordhausen) bzw. keine erhebliche Reduzierung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch die geplanten Vorhaben; geringfügiger Eingriff in Gewässerbiotope. 3.1.4. Umweltwirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Anlagenbedingt: Flächeninanspruchnahme anthropogen überformter Biotope Beseitigung Rohbodenbiotopen als Teillebensraum von Zauneidechse, Ödlandschrecke u.a. Beseitigung potentieller Fortpflanzungs- und Ruhestätten Beeinträchtigung von zwei nach § 30 BNatSchG besonders geschützten Biotopen ist möglich Baubedingt: Tötung von Tieren oder Zerstörung von Gelegen während der Baufeldfreimachung, d.h. Gehölzbeseitigung, Gebäudeabriss, optische und akustische Störungen von Tieren (Vorbelastung durch Kiesabbau bzw. LKW-Verkehr) Beeinträchtigung von zwei nach § 30 BNatSchG besonders geschützten Biotopen ist möglich Planung: LA21® | Baum + Landschaft Seite 24
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