Des Bebauungsplanes Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen

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Des Bebauungsplanes Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen
Begründung Teil - Il

                      Umweltbericht
   nach § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB
           mit integriertem Grünordnungsplan

      des Bebauungsplanes Nr. 101C
"3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 -
        Halbinsel-Sundhäuser See"

             der Stadt Nordhausen

                       Verfahrensstand:

       Vorentwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und
       Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) / 4 (1) BauGB

                     Nordhausen März 2023
Des Bebauungsplanes Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen
Stadt / Gemeinde:   Stadt Nordhausen
                    Markt 1
                    99734 Nordhausen

Auftragnehmer:      LA21 | Baum + Landschaft
                    Käthe-Kollwitz-Straße 14
                    99734 Nordhausen
                    T +49(0)36 31 / 651 45 09
                    F +49(0)36 31 / 651 45 01
                    E b.diener@la-21.com

Bearbeitung:        L. Reilard, Dipl. Ing. Landespflege (FH)

Stand:              März 2023
Des Bebauungsplanes Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen
Inhaltsverzeichnis

1.   EINLEITUNG............................................................................................................................................................... 5
     1.1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNG ZUM VERFAHRENSSTAND ............................................................ 5
     1.2. KURZDARSTELLUNG DES INHALTS UND DER ZIELE DES BAULEITPLANS ......................................... 5
     1.3. UMWELTZIELE DER EINSCHLÄGIGEN FACHPLANUNGEN UND DER ÜBERGEORDNETEN
          FACHPLANUNGEN SOWIE DEREN BERÜCKSICHTIGUNG ............................................................... 6
     1.4. ALTERNATIVE STANDORTE /PLAN-ALTERNATIVEN .................................................................... 13
2.   PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER
     PLANUNG ................................................................................................................................................................. 13

3.   BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN.......................................................... 13
     3.1. TIERE UND PFLANZEN / BIOLOGISCHE VIELFALT ........................................................................ 13
          3.1.1. Potentiell natürliche Vegetation (pnV) ................................................................................ 13
          3.1.2. Erfassungs- und Bewertungsmethodik ................................................................................ 14
          3.1.3. Bestandsbeschreibung und Bewertung ................................................................................ 15
          3.1.4. Umweltwirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut .......................................................... 24
          3.1.5. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen................................................................... 25
          3.1.6. Auswirkungsprognose / Kompensationsbedarf ................................................................... 26
     3.2. BODEN ................................................................................................................................... 26
          3.2.1. Bestandsbeschreibung und Bewertung ................................................................................ 27
          3.2.2. Umweltwirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut .......................................................... 27
          3.2.3. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen................................................................... 27
     3.3. WASSER ................................................................................................................................ 28
          3.3.1. Bestandsbeschreibung und Bewertung ................................................................................ 28
          3.3.2. Umweltwirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut .......................................................... 30
          3.3.3. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen................................................................... 30
     3.4. LUFT UND KLIMA ..................................................................................................................... 30
          3.4.1. Bestandsbeschreibung und Bewertung ................................................................................ 30
          3.4.2. Umweltwirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut .......................................................... 31
          3.4.3. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen................................................................... 32
     3.5. LANDSCHAFT .......................................................................................................................... 32
          3.5.1. Bestandsbeschreibung und Bewertung ................................................................................ 32
          3.5.2. Umweltwirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut .......................................................... 33
     3.6. MENSCH, EINSCHL. MENSCHLICHER GESUNDHEIT..................................................................... 33
          3.6.1. Bestandsbeschreibung und Bewertung ................................................................................ 33
          3.6.2. Umweltwirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut .......................................................... 33
     3.7. KULTUR- UND SONSTIGE SACHGÜTER ...................................................................................... 33
          3.7.1. Bestandsbeschreibung und Bewertung ................................................................................ 33
          3.7.2. Umweltwirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut .......................................................... 33
     3.8. WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN ............................................................ 35
4.   EINGRIFFSREGELUNG / KOMPENSATIONSKONZEPT ...................................................................................... 35
     4.1. KOMPENSATIONSKONZEPT ...................................................................................................... 35
     4.2. EINGRIFFSBILANZIERUNG / FLÄCHENBILANZ ............................................................................. 36
          4.2.1. Kurze zusammenfassende Beschreibung der Maßnahmen .................................................. 42
5.   DARSTELLUNG DER SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN ...................... 44

6.   MONITORING ......................................................................................................................................................... 45

7.   ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG .................................................................................... 45

8.   REFERENZLISTE DER QUELLEN UND WEITERFÜHRENDE LITERATUR ........................................................... 47
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Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB                                                                 Stand März 2023

Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen
Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan

VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN, TABELLEN, FOTOS

1. VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN

Nr.      Thema                                                                                                Seite
Abb. 1: Auszug aus dem Landschaftsplan der Stadt Nordhausen (2003)                                                  9
Abb. 2: Ausschnitt Karte pnV Thüringen (Bushart & Suck 2008) mit gekennzeichnetem
        Untersuchungsraum                                                                                          14
Abb. 3: Ausschnitt Karte Oberflächengewässer des Landschaftsplan Nordhausen                                        29

2. VERZEICHNIS DER TABELLEN

Nr.      Thema                                                                                                Seite
Tab. 1: Geplante Nutzungsarten im Plangebiet                                                                        6
Tab. 2: Flächenbilanz Bestand (Flächenermittlung aus GIS)                                                          36
Tab. 3: Flächenbilanz Planung                                                                                      40

3. ANLAGENVERZEICHNIS (ZUR BEGRÜNDUNG TEIL II)

Anlage 1: Grünordnungsplan – Bestand (M 1 : 2.500)

Anlage 2: Artenschutzfachbeitrag

Planung: LA21® | Baum + Landschaft
                                                                                                             Seite 4
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Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen
Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan

1. Einleitung
Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung
durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt
werden. Im Umweltbericht nach Anlage 1 BauGB werden die auf Grund der Umweltprüfung
ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargestellt.

In dem Umweltbericht werden der Grünordnungsplan (§ 9 und § 11 BNatSchG einschl.
Eingriffsregelung nach §§ 13 ff BNatSchG) sowie die Ergebnisse des
Artenschutzfachbeitrages integriert.

1.1. Allgemeine Vorbemerkung zum Verfahrensstand
Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Halbinsel - Sundhäuser
See“ wurde im Dezember 2012 begonnen, im Dezember 2015 trat er in Kraft. Das
Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101A „1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 101 – Halbinsel - Sundhäuser See“ wurde 2017 abgeschlossen.
Insbesondere wurden hier die erforderlichen Anpassungen in Bezug auf die Erschließung
vorgenommen.

Die 2018 geplante 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 wurde aufgrund neuer
städtebaulicher Ziele nicht mehr weitergeführt.

1.2. Kurzdarstellung des Inhalts und der Ziele des Bauleitplans
Aufgrund der stockenden Vermarktung des Standortes zur Ferienhausnutzung und des
steigenden Interesses der künftigen Nutzung zur Errichtung von Wohnhäusern, welche derzeit
durch die Festsetzungen im Bebauungsplan nicht möglich ist, plant die Stadt Nordhausen die
Änderung des Bebauungsplanes. Es soll im Kernbereich der Halbinsel künftig auch Wohnen
möglich sein. Weiterhin sind auch weiterhin Räume oder Gebäude als Ferienwohnungen
sowie „Betriebe des Beherbergungsgewerbes“ ausnahmsweise zulässig.

Die Flächen im östlichen Geltungsbereich sollen auch weiter für touristische Nutzungen
entwickelt werden (Camping- / Zeltplatz, Ferienwohnungen und gastronomische
Einrichtungen, freier Zugang zum See).

Die Querung des gesamten Plangebietes durch einen Fahrradweg von der Helmestraße zur
Ortsverbindungsstraße Sundhausen-Bielen ist weiterhin Bestandteil der Planung (Einbindung
in das regionale Radwegenetz).

Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes umfasst alle Flächen
des Ursprungsplanes und damit auch der Fassung der 1. Änderung. Darüber hinaus wurden

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Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan

bei der 3. Änderung angrenzende Flächen im Osten (ehemalige Flächen der Fa. Dyckerhoff -
Betonmischanlage) in den räumlichen Geltungsbereich mit einbezogen.

Tab. 1: Geplante Nutzungsarten im Plangebiet
Planung                                                                                 Fläche           Anteil

Sondergebiet Wohngebiet (WA) (GRZ 0,4)                                                 98.115 m²           13,42%

Sondergebiet Campingplatz (SoCamp) (GRZ 0,4)                                           35.685 m²            4,88%

Gemeinbedarfsfläche für sportliche Zwecke, hier Schießsport
(GRZ 0,5)                                                                                2.990 m²           0,41%

Verkehrsflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB                                           22.135 m²            3,03%
  davon öffentliche Straßenverkehrsflächen                                             14.935 m²            2,04%
  davon private Straßenverkehrsfläche mit besonderer
  Zweckbestimmung (Geh-/ Radweg)                                                         1.850 m²           0,25%
  davon private Straßenverkehrsfläche mit besonderer
  Zweckbestimmung (Kieswerke)                                                            5.350 m²           0,73%

Grünfläche                                                                             93.255 m²           12,75%
  davon Maßnahmenflächen gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB ca. 40.000 m²)

Wasserfläche                                                                          476.570 m²           65,16%

Schutzgebiete und Schutzobjekte im Sinne des
Naturschutzrechtes                                                                       2.630 m²           0,36%

Gesamtfläche (= Geltungsbereich)                                                      731.380 m²         100,00%

1.3. Umweltziele der einschlägigen Fachplanungen und der
     übergeordneten Fachplanungen sowie deren Berücksichtigung

1) Grundsätze der Bauleitplanung

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind gemäß § 1 Ab. 6 Nr. 7 BauGB die Belange des
Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu
berücksichtigen, insbesondere
        die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das
         Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
        die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des
         Bundesnaturschutzgesetzes,
        umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die
         Bevölkerung insgesamt,

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Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan

        umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
        die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und
         Abwässern,
        die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von
         Energie,
        die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere
         des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,
        die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch
         Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen
         Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,
        die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes

Nach § 1a Abs. 2 BauGB ist mit Grund und Boden sparsam umzugehen, insbesondere durch
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen sowie
Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen.

Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind nach
§ 1a Abs. 2 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen.

Sofern ein NATURA 2000-Gebiet in seinen Erhaltungszielen für die Erhaltungsziele oder den
Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden kann, sind nach §
1a Abs. 4 BauGB die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit und
Durchführung von derartigen Eingriffen einschließlich der Einholung der Stellungnahme der
Kommission anzuwenden.

Weitere zu berücksichtigende Umweltziele und –belange aus Fachplanungen und Gesetzen
sind nachfolgend dargestellt.

2) Regionalplanung
Die Anpassung der Ziele der Raumordnung gem. § 1 Abs. 4 BauGB wird in Kap. 9.2 der
Begründung Teil l dargestellt.

Das Plangebiet liegt gemäß der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Nordthüringen (RP-
NT 2012) innerhalb des Vorbehaltsgebietes „Tourismus und Erholung“ Nr. 7 „Seenplatte
Goldene Aue“. Die Planung entspricht insbesondere den raumordnerischen Grundsätzen G-
19 und G-26. In letzterem wird auf das Vorbehaltsgebiet Nr. 7 wie folgt eingegangen: „Das
Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung Seenplatte Goldene Aue soll mit fortschreitendem
Kiesabbau und parallel zum Ausbau der Tourismusinfrastruktur Nordhausens entwickelt
werden. Angesichts der guten Erreichbarkeit und des hohen Biotoppotenziales soll ein
Zusammenwirken zwischen baulicher Entwicklung, naturnaher Gestaltung der Lebensräume
und verträglicher Nutzung der Wasserflächen für Tourismus und Erholung angestrebt werden.“

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Derzeit läuft das Änderungsverfahren zum Regionalplan. Im Entwurfsstand 05/2018 sind für
das Plangebiet keine Änderungen zum derzeit gültigen RP vorgesehen.

3) Flächennutzungsplan

Es liegt der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Nordhausen von 2009 vor. Parallel zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Halbinsel – Sundhäuser See“ wurde eine 1.
Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt (wirksam seit 2015).

Die städtebaulichen Nutzungen (SOCamp und WA) können aus dem derzeit wirksamen
Flächennutzungsplan nicht entwickelt werden. Die notwendige Änderung des
Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren (Erläuterung siehe Kap. 9.4 der
Begründung Teil l).

4) Landschaftsplan

Es liegt der Landschaftsplan der Stadt Nordhausen (2003) vor. Ein Auszug der Karte
Entwicklungskonzeption ist in Abb. 1 dargestellt.

Das Plangebiet ist ein bestehendes Bergwerkbewilligungsgebiet für Kiesabbau. Der Bereich
Sundhäuser See selbst ist bereits aus der Bergaufsicht entlassen worden (vgl. Kap. 9.3 in
Begründung Teil l).

Von den allgemeinen Zielsetzungen gem. Textteil des Landschaftsplanes trifft für das
Plangebiet folgendes zu: Eingliederung der Kiesbaggerseen und Kalksandgruben in den
Auenlandschaften und räumlich getrennte Nachnutzung für den Naturschutz und die Erholung.

Für das Plangebiet wurden in der Karte folgende Ziele dargestellt:
        B 1: Sicherung und Schutz wertvoller Lebensräume, gemäß § 18 ThürNatG
         geschützter Biotope sowie gefährdeter und geschützter bzw. für die Lebensräume
         typische Arten.
        N 2: Erhalt und Entwicklung der Fließgewässersysteme und Standgewässer

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Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan

Abb. 1: Auszug aus dem Landschaftsplan der Stadt Nordhausen (2003)

Für die Kiesseen wurden folgende Maßnahmen (Lfd. Nr. N 175) dargestellt:
        2 e: Reduktion des Einsatzes von Bioziden und Pestiziden
        2 h: Unterbindung des Einsatzes nicht heimischer Fischarten, Schutz autochthoner
         Ichthyofauna
        3 d: Unterbindung/ Reduzierung anthropogener Beeinträchtigungen zum Schutz und
         zur Sicherung wertvoller Biotope, Biotopkomplexe und Landschaftsbereiche.
        26: Folgeplanung mit dem Ziel der expliziten Ausweisung von Kiesseen für den
         Naturschutz, Kiesseen für die Erholung. Besucherlenkung.

Die Berücksichtigung im Bebauungsplan erfolgt durch die Standortwahl und die
Berücksichtigung standortspezifischer Biotope im Grünordnungsplan.

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Des Bebauungsplanes Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB                                                                 Stand März 2023

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5) Bergbau

Das Plangebiet liegt innerhalb des Bergwerksfeldes „Kiese und Kiessande Bielen /
Sundhausen“, wobei der räumliche Geltungsbereich der 3. Bebauungsplanänderung selbst
bereits aus der Bergaufsicht entlassen wurde (vgl. Kap. 2 und 9.3.1 in Begründung Teil l).

6) Immissionsschutz
Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
sind vom Vorhaben nicht zu erwarten.

Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG sind Immissionen, die
nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche
Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Immissionen im
Sinne von § 3 Abs. 2 BImSchG sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das
Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche
Umwelteinwirkungen.
Entsprechende Lärmschutzmaßnahmen gegenüber Immissionen vor allem des
Straßenverkehrs der B4 wurden bereits im Bebauungsplan Nr. 101 festgelegt und bereits
umgesetzt.

7) Gewässerschutz
Das Plangebiet befindet sich im Wasserschutzgebiet, Schutzzone lll, festgesetzt mit den
Beschlüssen des Kreistages Nordhausen Nr. 62-14/76 vom 08.07.1976 und Nr. 62-14/76 vom
25.04.1985 i. V. m. § 130 (2) Thüringer Wassergesetz (ThürWG) und § 106 (1)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG). In der Schutzzone III gelten die in den o. g. Beschlüssen
enthaltenen Verbote und Nutzungsbeschränkungen.

Gleichzeitig liegt das Plangebiet nach Aussage des Thüringer Landesverwaltungsamtes
(Stellungnahme vom 05.06.2014) in der geplanten Schutzzone lll A der
Wassergewinnungsanlagen Nordhausen-Bielen. Die Rechtsverordnung zur Festsetzung des
Wasserschutzgebietes wird u.a. detaillierte Verbote und Nutzungsbeschränkungen zu
Baugebieten und baulichen Anlagen, Eingriffen in den Untergrund, Abwasserentsorgung usw.
umfassen.

Bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Wasserschutzgebiet gelten die
Verbote und Anforderungen gemäß § 10 Thüringer Verordnung über Anlagen zum Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Thüringer Anlagenverordnung -
ThürVAwS).

Im Rahmen der Bauarbeiten sind Verunreinigungen des Erdreiches bzw. der Gewässer mit
wassergefährdenden Stoffen (Mineralöle u. a.) zu verhindern. Havarien im Umgang mit

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Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB                                                                  Stand März 2023

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wassergefährdenden Stoffen sind unverzüglich zu bekämpfen                                  und     der    Unteren
Wasserbehörde des Landkreises Nordhausen mitzuteilen.

Für die Anlage von Verkehrsflächen sind die Anforderungen nach RiStWag (Richtlinie für
bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten) umzusetzen.

Entsprechend der Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu den Belangen
der Wasserwirtschaft (Stellungnahme vom 05.06.2014) besteht durch das freigelegte
Grundwasser der Kiesseen ein hohes Gefährdungspotential für die Wasserfassungen. Da die
Seen durch Kiesabbau entstanden sind, ist auch im Untergrund von einem gut
wassergängigem        Grundwasserleiter       auszugehen,       was      eine       hohe
Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers zur Folge hat, insbesondere in den
Bereichen, in denen durch die Auskiesung die schützenden Deckschichten beseitigt wurden.

8) Abfälle / Altlasten / Bodenschutz

Im Plangebiet liegen nach Kenntnisstand der Stadt Nordhausen                                      zurzeit     keine
Altlastenverdachtsflächen i.S.v. § 2 Abs. 6 des Bodenschutzgesetzes.
Sollten sich bei der Vorhabensrealisierung Verdachtsmomente für das Vorliegen bisher nicht
bekannter schädlicher Bodenveränderungen / Altlasten oder eine Beeinträchtigung anderer
Schutzgüter ergeben, so sind diese im Rahmen der Mitwirkungspflicht sofort der zuständigen
Unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Nordhausen anzuzeigen.
Bau- und betriebsbedingt anfallende Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

Der bei den Bau- und Erschließungsarbeiten anfallende Mutterboden ist gemäß § 202 BauGB
zu sichern und wieder zu verwenden.

9) Kulturdenkmale

Im Plangebiet sind keine Kulturdenkmale nach § 2 Abs. 1 ThürDSchG vorhanden.
Bei Zufallsfunden (betrifft auch Bodendenkmäler nach § 2 Abs. 7 ThürDSchG) im Rahmen der
Bauarbeiten besteht gem. § 16 ThürDSchG eine Anzeigepflicht bei der zuständigen
Denkmalfachbehörde (möglich auch bei der Gemeinde oder der Unteren
Denkmalschutzbehörde des Landkreises).

10) Schutzgebiete nach §§ 23 bis 29 BNatschG und nach § 30 BNatschG geschützte
    Biotope

Schutzgebiete nach den §§ 23 bis 29 liegen in über 2 km Entfernung vom Plangebiet entfernt
und sind vom Vorhaben nicht betroffen.

Im Plangebiet liegen zwei nach § 30 BNatSchG bzw. § 18 ThürNatG gesetzlich geschützte
Biotope. Eine Beeinträchtigung durch das Vorhaben ist möglich. Eine genauere Darstellung
erfolgt im Kap. 3.1.

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Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB                                                                 Stand März 2023

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11) Natura 2000

Das nächstgelegene FFH-Gebiet ist die „Helme mit Mühlgaben“ (EU-Nr. 4530-302) mit einer
Gesamtfläche von 45 ha. Die geringste Entfernung zwischen Plangebiet und FFH-Gebiet
beträgt ca. 400 m.

Der Oberlauf der Helme, Sete und angrenzende Mühlgräben im Nordthüringer
Buntsandsteinland bzw. der Helme-Niederung mit ihrem streckenweise naturnahen Charakter
und bemerkenswerter Fließgewässerfauna beherbergen u.a. das bedeutendste Vorkommen
der Bachmuschel in Thüringen (Helme auf insgesamt 25 km besiedelt). Kennzeichnend sind
die naturnahen Fließgewässerabschnitte und eine reiche Limnofauna (u.a. Westgroppe und
Bachneunauge).

Von erheblichen Störwirkungen durch das Projekt auf das FFH-Gebiet ist nicht auszugehen.
Zwischen Plangebiet und FFH-Gebiet liegt die Ortschaft Sundhausen mit dem Gewerbegebiet
„An der Helme“.

Die kürzeste Entfernung zum nördlich gelegenen FFH-Gebiet „Pfaffenköpfe“ (EU-Nr. 4431-
320) beträgt 4,1 km. Es besitzt eine Gesamtgröße von 405 ha.
Das FFH-Gebiet „Pfaffenköpfe“ stellt einen repräsentativen Ausschnitt des Südharzer
Zechsteingürtels mit Felsfluren, Trocken- und Halbtrockenrasen, Trockenwäldern,
Streuobstwiesen und einer naturnahen Bachaue mit Feuchtwiesen dar.
Aufgrund der Entfernung kann ausgeschlossen werden, dass vom Plangebiet erhebliche
Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes und dessen Erhaltungsziele ausgehen.

Das nächstgelegene EG-Vogelschutzgebiet ist der „Südharzer Gipskarst“ (EU-Code DE
4430-420) und umfasst eine Fläche von 2.872 ha. Das FFH-Gebiet „Pfaffenköpfe“ ist ein
Teilgebiet dieses EG-Vogelschutzgebietes. Die kürzeste Entfernung zum Plangebiet beträgt
ebenfalls 4.100 m.
Folgende Vogelarten sind in der Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung
(ThürNEzVO):

Vogelarten nach Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG: Eisvogel, Grauspecht, Mittelspecht,
Neuntöter, Rotmilan, Schwarzspecht, Schwarzstorch, Sperbergrasmücke, Uhu, Wachtelkönig,
Wanderfalke, Wespenbussard, Zwergschnäpper

Aufgrund der Entfernung kann ausgeschlossen werden, dass vom Plangebiet erhebliche
Beeinträchtigungen des EG-Vogelschutzgebietes und dessen Erhaltungsziele ausgehen.
Zudem handelt es sich bei der 3. Änderung des Bebauungsplanes 101C um einer geringfügige
Erweiterung des Geltungsbereiches und auf den übrigen Flächen um Änderungen der
Nutzungsarten.

Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG ist nicht erforderlich.

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Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB                                                                 Stand März 2023

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12) Europäischer Artenschutz

Die Vorschriften nach § 44 BNatSchG zum Artenschutz sind bei der Bauausführung
anzuwenden. Es ist von Vorkommen europäisch geschützter Arten auszugehen (siehe
Artenschutzfachbeitrag im Anhang).

In der artenschutzrechtlichen Prüfung wurde im Ergebnis festgestellt, dass unter Anwendung
von Schutz-, Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen Verbotstatbestände
nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden können.

Der Artenschutzfachbeitrag wurde im Zuge der geplanten 3. Änderung des Bebauungsplanes
nicht überarbeitet. Es wird davon ausgegangen, dass mit Umsetzung des aktualisierten
Bebauungsplanes ähnliche Verbotstatbestände zu besorgen sind wie bereits im Jahr 2014
prognostiziert, so dass auch die damaligen festgelegten schadensbegrenzenden Maßnahmen
vom Prinzip noch ihre Gültigkeit besitzen.

1.4. Alternative Standorte /Plan-Alternativen
Entfällt, da es sich um die Änderung eines bestehenden Bebauungsplans handelt.

2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
   Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Änderung des Bebauungsplanes bleibt eine Nutzung für Wohnen
ausgeschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 101A „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101
Halbinsel – Sundhäuser See“ bleibt rechtskräftig.

3. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

3.1. Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt

3.1.1. Potentiell natürliche Vegetation (pnV)

Als potentiell natürliche Vegetation (pnV) wird diejenige Vegetation bezeichnet, welche sich
ohne menschliche Einflüsse unter den heute gegebenen Voraussetzungen (Boden, Klima
usw.) einstellen würde. Die pnV wird mit Ausnahme von Sonderstandorten von
verschiedenartigen Waldgesellschaften gebildet. An dieser Stelle wird auf die Karte der pnV

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Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB                                                                 Stand März 2023

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von BUSHART & SUCK (2008) zurückgegriffen, welche entsprechend den aktuellen
Standortverhältnissen weitgehend die „heutige“ PNV (hPNV) darstellt. Das bedeutet, dass
anthropogen bedingte Veränderungen, z.B. die Beeinflussung des Grundwasserhaushaltes
oder Flussregulierungen, berücksichtigt werden.

Die Vegetationseinheiten im Untersuchungsraum des Zorge-Helme-Tales gehören zur
collinen Stufe (Hügelland). Hier würden sich Buchenwälder basenarmer Standorte (Gruppe
La) entwickeln. Der Untersuchungsraum ist dem Vegetationskomplex L 54 „Rasenschmielen-
Hainsimsen-Buchenwald im Wechsel mit Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald“ zugeordnet.
Die großen Stillgewässer der Kiesgruben stellen eine eigene Vegetationseinheit (B Offene
Gewässer) dar.

                                                                            L30 Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald
                                                                            (submontan)

                                                                            F34 Sternmieren-Eschen-Hainbuchenwald,
                                                                            einschl. bachbegleitender Eschen- und
          B Offene Gewässer
                                                                            Erlenwälder

                                                                            L54 Rasenschmielen-Hainsimsen-
                                                                            Buchenwald im Wechsel mit Sternmieren-
                                                                            Eichen-Hainbuchenwald

Abb. 2: Ausschnitt Karte pnV Thüringen (Bushart & Suck 2008) mit gekennzeichnetem Untersuchungsraum

3.1.2. Erfassungs- und Bewertungsmethodik

Auf Grundlage von Geländebegehungen, aktuellen Orthofotos sowie der vorliegenden
Vermessung erfolgte eine Kartierung der Biotop- und Nutzungstypen im Maßstab 1 : 2.500.
Untersuchungsraum ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes zuzüglich eines 50 m
breiten Korridors. Die Ansprache der Biotop- und Nutzungstypen orientiert sich an der
Kartieranleitung zur Offenland-Biotopkartierung Thüringen (THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR
UMWELT UND GEOLOGIE 2001).

Für den Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 101A „1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 101 Halbinsel – Sundhäuser See“ werden die festgesetzten Nutzungen
als Biotoptyp betrachtet. Für diese Flächen wurde die Bewertung dem Umweltbericht zum

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Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB                                                                 Stand März 2023

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Bebauungsplan Nr. 101 „Halbinsel-Sundhäuser See“ (Stand 2015) entnommen. Die
entsprechenden Biotoptypen wurden nicht neu erfasst.

Die Bewertungsmethodik richtet sich nach der „Eingriffsregelung in Thüringen – Anleitung zur
Bewertung der Biotoptypen Thüringens“ (THÜRINGER MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT,
NATURSCHUTZ UND UMWELT 1999). Zentrales Bewertungskriterium für die Schutzwürdigkeit
einer Biotopfläche stellt die Naturnähe dar. Sie spiegelt das Ausmaß des anthropogenen
Einflusses im Vergleich zur potenziellen natürlichen Vegetation wider. Generell sind extensiv
genutzte bzw. ungenutzte Biotoptypen für den Arten- und Biotopschutz bedeutsam.

                                     Biotopwert                     Bedeutung
                                        50                           Sehr hoch
                                        40                              Hoch
                                        30                              Mittel
                                        20                             Gering
                                        10                          Sehr gering
                                         0                              Keine

Für Biotop- und Nutzungstypen im Bereich Siedlung und Verkehr wird eine differenziertere
Bewertung notwendig. Hierfür gelten die Anhänge B und C des Bilanzierungsmodells „Die
Eingriffsregelung in Thüringen – Bilanzierungsmodell“ (THÜRINGER MINISTERIUM FÜR
LANDWIRTSCHAFT, NATURSCHUTZ UND UMWELT 2005)

3.1.3. Bestandsbeschreibung und Bewertung

1)   Beschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen
Anmerkung: Die unter „Flächengröße“ angegebenen Werte sind im GIS ermittelt und
entsprechen der Ausdehnung des jeweiligen Biotoptyps innerhalb des gesamten
Untersuchungsraums (Geltungsbereich des B-Planes zuzüglich 50 m – Korridor).

  2000      Binnengewässer
  2523      Große Standgewässer strukturarm
  -000      …vegetationsfreie Wasserfläche und Wasserlinsendecken
  -201      …Großröhricht (§)
  -712      …Naturnahes Ufergehölz (§)

            Die benachbarten Standgewässer Sundhäuser See (Gesamtgröße im GIS 47 ha) und
            Forellensee (Gesamtgröße im GIS 33 ha) stellen Kiesabbaugewässer im Helme-Zorge-Tal
            dar. Der Forellensee entstand als erster Teil des heutigen großflächigen Abbaufeldes. Am
            jüngeren Sundhäuser See wurde der Kiesabbau Ende der 1990er Jahre eingestellt
            (www.angelverein-nordhausen.de, Zugriff 11.01.2013). Die maximal 40 m tiefen Gewässer
            weisen Sichtweiten von 10-15 m (Forellensee) bis 20 m (Sundhäuser See) auf
            (www.tauchen-nordhausen.de, Zugriff 11.01.2013). Die Wasserfläche ist vegetationsfrei,

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            punktuell ist Unterwasservegetation wie Krauses Laichkraut (Potamogeton crispus)
            erkennbar.

            Die Uferlinie des Sundhäuser Sees verläuft teils relativ geradlinig, teils mit kleineren Buchten
            und Vorsprüngen. Mittig ragt eine Halbinsel mit einer sich nach Südosten verschmälernden
            Landzunge in das Gewässer. Vor allem das nordöstliche Ufer ist steil und kiesig. Im Süden
            ist ein Flachwasserbereich vorhanden. An den Uferrändern haben sich einreihige, teils
            lückige, bis zu 30 Jahre alte Ufergehölzsäume etabliert (siehe Biotoptyp 6120). Aufgrund
            des längeren Entwicklungszeitraumes überwiegen am Forellensee ältere Gehölze. Kiesige
            Ufer sind kaum noch festzustellen.

            Als nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Ufer- und Verlandungsbereiche wurden am
            Sundhäuser See 2 Flächen erfasst. Dazu zählt ein Weiden-Feuchtgehölz mit Rohrkolben-
            Röhricht (Ausprägung 2523-712) auf der Landzunge der Halbinsel. Weiterhin befindet sich
            im Südosten eine schmale Verlandungszone aus Schilf- und Rohrkolben-Röhricht sowie
            Baum- und Strauchweiden (Ausprägung 2523-201). Der Forellensee weist innerhalb des
            Untersuchungsraumes keine gesetzlich geschützten Biotope auf.
                                                                                   RLT        RLD
            Kennzeichnende Pflanzenarten:                                                               BArtSchV
                                                                                   2021       2018
            Agrostis stolonifera               Weißes Straußgras
            Cirsium arvense                    Acker Kratzdistel
            Elytrigia repens                   Kriech-Quecke
            Epilobium spec.                    Weidenröschen
            Equisetum palustre                 Sumpf-Schachtelhalm
            Galium aparine                     Kletten-Labkraut
            Lycopus europaeus                  Ufer-Wolfstrapp
            Phalaris arundinacea               Rohr-Glanzgras
            Phragmites australis               Schilf
            Populus nigra                      Schwarz-Pappel                         1         3
            Populus x canadensis               Kanadische Pappel
            Populus tremula                    Zitter-Pappel
            Potamogeton crispus                Krauses Laichkraut
            Ranunculus repens                  Kriechender Hahnenfuss
            Salix alba                         Silber-Weide
            Salix cinerea                      Grau-Weide
            Salix viminalis                    Korb-Weide
            Tussilago farfara                  Huflattich
            Typha latifolia                    Breitblättriger Rohrkolben
            Urtica dioica                      Große Brennnessel
            Veronica anagallis-aquatica        Gauchheil-Ehrenpreis
            Vorbelastungen:
                    punktuell unerlaubter Badebetrieb
                    angelsportliche Nutzung
                    Tauchsport mit errichteten Einstiegen an Sundhäuser See und Forellensee

Planung: LA21® | Baum + Landschaft
                                                                                                            Seite 16
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB                                                                 Stand März 2023

Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen
Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan

            Sundhäuser See, Blick von Südostseite des            Großröhricht im Südosten des Sundhäuser
            Sees Richtung Norden 27.09.2021                      Sees (Biotop nach § 30 BNatSchG)
                                                                 27.09.2021

            Sundhäuser See, Blick von Südwest
            Richtung Nordwesten 27.09.2021
            Grundwert:                2523-000                          50
                                      2523-201                          30
                                      2523-712                          40
            Aufschlag:                2523-201                          10     kein Dominanzbestand > 90% von
                                                                               Elodea canadensis, Potamogeton
                                                                               natans, Phalaris arundinacea
            Abschlag:                       -                           -
            Biotopwert:                     2523-000                    50
                                            2523-201                    40
                                            2523-712                    40

  4000      Landwirtschaft, Grünland, Staudenfluren
  4110      Ackerflächen

            Ackerflächen sind überwiegend als großflächige, intensiv bewirtschaftete Schläge südlich
            der Betonstraße (im 50 m-Korridor) vertreten. Seltene oder schützenswerte Pflanzenarten
            und -gesellschaften konnten nicht nachgewiesen werden. In den Randbereichen hat sich
            nur sektoral eine Ackerbegleitflora nährstoffreicher Arten entwickelt.
            Grundwert:                      20
            Aufschlag:                      -
            Abschlag:                       -
            Biotopwert:                     20

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                                                                                                            Seite 17
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB                                                                 Stand März 2023

Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen
Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan

  4200      Grünland
  4250      Intensivgrünland/Einsaat (inkl. junger Brachestadien)
  4260      Stark verändertes Weideland (inkl. junger Brachestadien)

            Am südwestlichen Randbereich nahe der Uthleber Straße befindet sich ein regelmäßig
            gemähtes und/oder beweidetes Grünland. Bestandsdominierend treten Wirtschaftsgräser in
            Erscheinung. Diesen sind zu geringen Anteilen Kräuter, wie Löwenzahn (Taraxacum
            officinale) und Leguminosen beigemischt. Punktuell befinden sich Störstellen mit Krausem
            Ampfer (Rumex crispus). Randlich befindet sich ein umgrenzter Reitplatz/Pferdekoppel
            (Biotoptyp 4260). Weitere Grünlandflächen liegen im 50 m-Korridor im Bereich der
            Gewerbestandorte westlich der Helmestraße (übergeordneter Biotoptyp 4200).
            Grundwert:                      30
            Aufschlag:                      -
            Abschlag:                       -
            Biotopwert:                     30

  4700      Kraut-/Staudenfluren/Säume/Brachen

            Zu dieser übergeordneten Gruppe zählen Säume sowie urban-industrielle Ruderalflächen
            südlich der Betonstraße außerhalb des B-Plan-Geltungsbereiches im 50 m-Korridor.
            Grundwert:                      30
            Aufschlag:                      -
            Abschlag:                       -
            Biotopwert:                     30

  4713      Geschlossene, hochwüchsige Ruderalfluren und Säume frischer und
            nährstoffreicher Standorte

            Als 4713 sind lediglich noch Restflächen entlang des Betonstraße dargestellt.
            Nährstoffreiche Ruderalflächen befinden sich u.a. auch auf dem Lärmschutzwall (Zuordnung
            zu Biotoptyp 9311, festgesetzt als Schutz- und Leitgrün, GF2, M1).
            Grundwert:                      30
            Aufschlag:                      -
            Abschlag:                       5                        starke anthropogene Überprägung
                                            10                       Dominanzbestand > 90 % Urtica dioica
            Biotopwert:                     20-25

  4733      Sonstige Staudenflur/Brache/Ruderalflur auf trockenem Standort

            Unter diesem Biotoptyp sind Ruderalfluren verschiedener Sukzessionsstadien auf durch den
            Kiesabbau geschaffenen, trockenen, mäßig nährstoffreichen Standorten zu verstehen. Sie
            außerhalb des Geltungsbereichs, sind kleinflächig und stark zersplittert oberhalb der
            Uferböschungen des Sundhäuser Sees ausgeprägt. Meist handelt es um ältere
            Ruderalfluren mit ausdauernden Arten und z.T. Verbuschung. Die artenreichen, leicht
            thermophilen Gesellschaften dominieren mehrjährige, bunt blühende Kräuter und sind dem
            Verband Dauco-Melilotion (Möhren-Steinklee-Gesellschaften) der Klasse Artemisietea

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                                                                                                            Seite 18
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB                                                                 Stand März 2023

Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen
Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan

            vulgaris zuzuordnen. Die Erfassungskriterien des geschützten Biotoptyps 4732 Artenreiche
            Ruderalflur, trockenwarm werden nicht erfüllt.
            Grundwert:                      30
                                                                       Keine gefährdete Pflanzengesellschaft nach
            Aufschlag:                      -                          Roter Liste der Pflanzengesellschaften
                                                                       Thüringens (HEINRICH et al. 2011)
            Abschlag:                       -
            Biotopwert:                     30

  6000      Feldgehölze, Gebüsche, Bäume
  6110      Feldhecke, überwiegend Büsche
  6120      Feldhecke, überwiegend Bäume
  -110      …Laubholz, einreihig
  -120      …Laubholz, einreihig, lückig
  -130      …Laubholz, mehrreihig
  -140      …Laubholz, mehrreihig, lückig

            Zu den im Untersuchungsgebiet häufigen Baumhecken (Biotoptyp 6120) zählen von Pappel
            (Populus spec.) sowie Baum- und Strauchweiden (Salix spec.) dominierte einreihige,
            einschichtige, oft lückige Ufergehölzsäume See. Die Gehölze sind maximal 30 Jahre alt,
            wobei jüngere Gehölzstrukturen überwiegen. Es werden Brusthöhendurchmesser (BHD)
            von bis zu 20 cm erreicht. Am Forellensees bestehen aufgrund des längeren
            Entwicklungszeitraumes         insgesamt          ältere      Gehölzstrukturen.     Innerhalb      des
            Untersuchungsraumes                 dominieren       schmale           Säume             vergleichbarer
            Artenzusammensetzung. Lediglich im Norden des Untersuchungsraumes sind schmale,
            naturnähere Ausbildungen aus Weiden im Baumholzstadium vorhanden.

            Der überwiegende Teil der Feldhecken entlang der Ufer am Forellensee und Sundhäuser
            See ist anderen Biotoptypen (9311: Zweckbestimmung Schutz- und Leitgrün (Grünfläche 1),
            Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft,
            Erhalt einer naturnahen Uferrandzone bzw. Grünfläche 2 als Fläche für Maßnahmen zum
            Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, Erhalt einer naturnahen
            Uferrandzone bzw. M3 Erhalt naturnahe Uferzone am Forellensee) zugeordnet,
            entsprechend den Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 101A „1. Änderung des
            Bebauungsplanes Nr. 101 Halbinsel – Sundhäuser See“.
                                                                                      RLT      RLD
            Kennzeichnende Pflanzenarten:                                                                BArtSchV
                                                                                      2021     1918
            Betula pendula                       Gewöhnliche Birke
            Cerasus avium                        Vogel-Kirsche
            Populus nigra                        Schwarz-Pappel                         1        3
            Populus x canadensis                 Kanadische Pappel
            Populus tremula                      Zitter-Pappel
            Salix alba                           Silber-Weide
            Salix viminalis                      Korb-Weide
            Salix cinerea                        Grau-Weide
            Robinia pseudoacacia                 Robinie
            Grundwert:                      30

Planung: LA21® | Baum + Landschaft
                                                                                                            Seite 19
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB                                                                 Stand März 2023

Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen
Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan

            Aufschlag:                      -
            Abschlag:                       -
            Biotopwert:                     30

  6224      Sonstiges Gebüsch, Laubholz
  -100
            Den größten Anteil der vorhandenen Laubgebüsche bilden nährstoffreiche ruderale
            Neophyten- und Holundergebüsche (Urtico-Sambucetalia nigrae) auf anthropogenen
            Standorten. Zu dieser Ordnung zählen von Schwarzem Holunder (Sambucus nigra)
            dominierte Bestände mit nitrophilen ausdauernden Saum- und Ruderalarten in der
            Krautschicht, vor allem entlang der Betonstraße.
            Grundwert:                      30
            Aufschlag:                      -
            Abschlag:                       5                         teilweise gebietsfremde/ neophytische
                                                                      Gehölze
            Biotopwert:                     25-30

  8000      Anthropogen gestörte Standorte
  8202      Sonstige Aufschüttungsflächen mit Bewuchs < 30 %

            Aufschüttungsflächen liegen im 50 m-Korridor am aktiven Kiesabbau südöstlich der
            Betonstraße.
            Grundwert:                           30
            Aufschlag:                           -
            Abschlag:                            -
            Biotopwert:                          30

  9000      Siedlung, Verkehr, Freizeit, Erholung
  9141      Industrieflächen
  9142      Andere Gewerbeflächen
  -110      …alter Industrie-/Gewerbestandort, Versiegelung hoch
  -130      …alter Industrie-/Gewerbestandort, Versiegelung gering
  -310      …neuer (nach 1989) Industrie-/Gewerbestandort, Versiegelung hoch

            Ältere    Industrie-     und   Gewerbeflächen       mit    hohem     Versieglungsgrad        sind      im
            Untersuchungsraum verbreitet. Sie konzentrieren sich nordöstlich des Uthleber Weges,
            wobei es sich sowohl um aktuell genutzte als auch um stillgelegte Anlagen handelt. Neuere
            Gewerbeflächen (Autohäuser, Tankstellen, Wippertaler Getränke GmbH etc.) liegen an der
            Helmestraße (B 4), Uthleber Straße bzw. Betonstraße außerhalb des B-Plan-
            Geltungsbereiches im 50 m-Korridor.
            Biotopwert:                          9141/9142
                                                 -010                      0 (Versiegelung hoch)
                                                 -020                      5 (Teilversiegelung)
                                                 -030                      10 (Versiegelung gering)

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                                                                                                            Seite 20
Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB                                                                 Stand März 2023

Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen
Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan

  9212      Hauptstraße
  9213      Sonstige Straße
  9214      Wirtschaftswege, Fuß- und Radwege (unversiegelt)
  9216      Wirtschaftswege, Fuß- und Radwege (versiegelt)
  9219      Sonstige Straßenverkehrsflächen

            Parallel zum Sundhäuser See verläuft in westlicher Richtung die B4 (Helmestraße) mit hoher
            Verkehrsdichte (Biotoptyp 9212). Als weitere Straße ist die Uthleber Straße im Süden des
            Untersuchungsraumes zu nennen, ebenso der Uthleber Weg und die Seestraße auf der
            Halbinsel sowie die Kieswerkstraße (Biotoptyp 9213). im Nordosten verläuft der asphaltierte
            Uthleber Weg.

            Unbefestigte Wege (Biotoptyp 9214) sind punktuell als Grünwege bzw. Fußpfade im
            Plangebiet vertreten. Geschotterte bzw. gepflasterte Wege (Biotoptyp 9216) sind ebenso in
            geringer Zahl vorhanden.
            Biotopwert:                        9212/9213                   0 (Asphalt)
                                               9214                        15 (Grünweg)
                                               9216                        0 (Asphalt)
                                                                           2 (Pflaster)
                                                                           5 (Schotter)
                                               9219                        0 (Asphalt, Betonplatten)
                                                                           5 (Schotter)

  9280      Verkehrsbegleitgrün, auch entlang von Bahnstrecken

            Hierzu zählen Grünstreifen und Straßenentwässerungsgräben entlang der Helmestraße,
            Betonstraße sowie des Uthleber Weges. Die Vegetation wird durch Nährstoffzeiger und
            Arten,    die   aus      den   benachbarten     Flächen      einwandern,      gekennzeichnet.      Die
            Artenzusammensetzung variiert je nach den Standortbedingungen wie Exposition und
            Boden. Diese Flächen sind von einer Belastung durch den Straßenverkehr (Öl- und
            Schmierstoffe, Tausalze, Staub durch LKW-Verkehr etc.) und häufigen Schnitt
            gekennzeichnet.

            Das Verkehrsbegleitgrün entlang der Seestraße und des Uthleber Weges ist der
            Verkehrsfläche zugeordnet entsprechend den Festsetzungen im Bebauungsplan.
                                                                           Ausprägung         strukturarm          bis
            Biotopwert:                        15                          durchschnittlich

  9300      Freizeit, Erholung, Grün- und Freiflächen
  9311      Gestaltete Park- oder Grünanlage
  9340      Spiel- und Aufführungsplatz

            Als Biotoptyp 9311 werden gestaltete, meist regelmäßig gemähte Rasenflächen ohne
            Altbaumbestand in Umgebung des Verwaltungsgebäudes am Uthleber Weg, an der
            Tauchstation Oasis, dem Schützenverein sowie an den Gewerbeflächen entlang der B 4 und
            Betonstraße erfasst. Versiegelte Flächen wurden separat kartiert und bewertet. Die
            vorhandenen Gehölze sind maximal 30 Jahre alt und teilweise gebietsfremd. Dazu zählen
            u.a. Schwarz-Kiefer (Pinus nigra), Kanadische Pappel (Populus x canadensis) und
            Blaufichte (Picea pungens glauca). Außerhalb des B-Plan-Geltungsbereiches im 50n m-

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Unterlagen gemäß § 4a (3) BauGB                                                                 Stand März 2023

Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen
Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan

            Korridor in Nähe des Scheunenhofs Sundhausen befindet sich ein mit Laubbäumen
            begrünter Spielplatz (Biotoptyp 9340).

            Die ebenfalls dem Biotoptyp 9311 zugeordneten Grünflächen laut Festsetzungen im
            Bebauungsplan werden an dieser Stelle nicht beschrieben. Die Bewertung dieser Flächen
            erfolgte nach der Bilanzierung des Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 101 „Halbinsel-
            Sundhäuser See“.
            Biotopwert:                         10-15                      Ausprägung strukturarm
                                                20-25                      Ausprägung durchschnittlich
                                                30-35                      Ausprägung strukturreich

  9318      Scher- und Trittrasen

            Hierzu zählen überwiegend durch starke Trittbelastung, Befahren, Feuerstellen und Müll
            geprägte, teils lückige (Rasen-)flächen ohne Gehölzbewuchs auf kiesigem Untergrund
            Weiterhin sind unter diesem Biotoptyp neu eingesäte und daher lückige, artenarme
            Rasenflächen am Tauchplatz im Norden des Untersuchungsraumes zu verstehen.
            Biotopwert:                         15

  9329      Sonstige Sportfläche

            Am Nordrand des Untersuchungsgebietes (außerhalb des Geltungsbereichs des
            Bebauungsplans)          befindet   sich    ein   für   Taucher      hergerichteter      überdachter,
            untergrundversiegelter Ablageplatz für die Ausrüstung. Freiflächen wurden separat als
            Biotoptyp 9311 bzw. 9318 erfasst.

            Des Weiteren wird die Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Schießsport diesem
            Biotoptyp zugeordnet.
            Biotopwert:                         0 (Vollversiegelung)
                                                0-30 Fläche für Gemeinbedarf

  9392      Ruderalflur auf anthropogen veränderten Standorten in Ortslagen (Stadt- und
            Dorfbrache), an Gewerbe- und Industriestandorten

            Die größte Fläche innerhalb des Geltungsbereichs liegt in der Erweiterungsfläche im
            Nordosten. Es handelt sich überwiegen um junge, lückige Ruderalfluren auf Flächen
            ehemaliger Kiesaufschüttungen oder Flächen mit Untergrundversiegelung.

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Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen
Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan

            junge Ruderalflur auf
            verdichtetem/versiegeltem Untergrund
            27.09.2021
            Biotopwert:                        15

2)   Fauna
Die gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten werden im Artenschutzfachbeitrag (siehe
Anlage 2 der Begründung Teil ll) behandelt. Die im Artenschutzfachbeitrag empfohlenen
Maßnahmen zur Vermeidung wurden in den Umweltbericht aufgenommen.
Die national besonders geschützten Arten (ohne europäischen Schutzstatus) sind nach
Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs
oder Vorhabens von den artenschutzrechtlichen Verboten freigestellt bzw. werden im Rahmen
der    Eingriffsregelung   (Grünordnungsplan)     berücksichtigt.     Im    Anhang    des
Artenschutzfachbeitrages werden jedoch Hinweise zur Beachtung der national geschützten
Arten im Grünordnungsplan gegeben.
Als weitere nur national geschützte Arten, die in den aktuelleren LINFOS-Daten enthalten sind
und im Rahmen der Schutzgutbewertung und Eingriffsregelung angemessen zu
berücksichtigen sind, gelten
        der Große Wespenbock (Necydalis major, streng geschützt),
        die Laufkäfer-Arten Carabus auratus und C. nemoralis,
        alle Libellen-Arten (Odonata spp.; Helm-Azurjungfer streng geschützt),
        alle Rundmäuler-Arten (Petromyzonidae spp., hier Bachneunauge streng geschützt,
         Art des Anhangs II der FFH-RL),
        alle weiteren Amphibien-Arten (Amphibia spp., hier: Erdkröte, Grasfrosch, Teichfrosch,
         Teichmolch),
        alle weiteren Reptilien-Arten (Reptilia spp., hier: Blindschleiche, Ringelnatter),
        die Wiesenvögelchen-Arten (Coenonympha spp.) und Bläulinge (Polyommatus spp.)
        unter den Schmetterling-Arten (hier: Coenonympha pamphilus, Polyommatus icarus)

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Bebauungsplan Nr. 101C "3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen
Begründung Teil ll: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan

        die Muschel-Arten Flache und Gemeine Teichmuschel (Anodonta anatina und A.
         cygnea) sowie Malermuschel (Unio pictorum).
        die Westgroppe (Cottus gobio, streng geschützt, Art des Anhang II der FFH-RL)
        der Europäische Aal (Cottus gobio, besonders geschützt, vgl. EG-VO 318/2008)
        der Edelkrebs (Astacus astacus, streng geschützt)

Aufgrund der besonderen Empfindlichkeit wurde im Artenschutzfachbeitrag                                        eine
Konfliktanalyse für den streng geschützten Edelkrebs (Astacus astacus) durchgeführt.

Die übrigen Arten / Artengruppen können im Rahmen der Konfliktanalyse-/bewertung
bestimmter Biotoptypen behandelt werden:
        Großer Wespenbock ⇨ Gehölzbiotope, Totholz
        Laufkäfer ⇨ Gehölzbiotope
        Libellen, Schmetterlinge, Reptilien ⇨ Ruderalvegetation, Ufervegetation
        Rundmäuler, Fische, Mollusken ⇨ keine Erheblichkeit, da nur geringfügiger Eingriff in
         Gewässerbiotope
        Amphibien ⇨ keine Erheblichkeit, da keine bedeutenden Populationen im
         Eingriffsgebiet bekannt (Angabe UNB Nordhausen) bzw. keine erhebliche Reduzierung
         von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch die geplanten Vorhaben; geringfügiger
         Eingriff in Gewässerbiotope.

3.1.4. Umweltwirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut

Anlagenbedingt:
        Flächeninanspruchnahme anthropogen überformter Biotope
        Beseitigung  Rohbodenbiotopen                   als     Teillebensraum          von      Zauneidechse,
         Ödlandschrecke u.a.
        Beseitigung potentieller Fortpflanzungs- und Ruhestätten
        Beeinträchtigung von zwei nach § 30 BNatSchG besonders geschützten Biotopen ist
         möglich

Baubedingt:
        Tötung von Tieren oder Zerstörung von Gelegen während der Baufeldfreimachung,
         d.h. Gehölzbeseitigung, Gebäudeabriss, optische und akustische Störungen von
         Tieren (Vorbelastung durch Kiesabbau bzw. LKW-Verkehr)
        Beeinträchtigung von zwei nach § 30 BNatSchG besonders geschützten Biotopen ist
         möglich

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