Deutsch-Französischer Freiwilligendienst an Schulen - Schuljahr 2019-2020 -: SACHSEN - Schuljahr ...
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Deutsch-Französischer Freiwilligendienst an Schulen - Schuljahr 2019-2020 –: SACHSEN Sächsische Schulen können sich erneut für die Aufnahme eines französi- schen Freiwilligen bewerben! Suchen Sie für Ihre Schule eine Möglichkeit, die internationale Öffnung voran- zutreiben, eine Schulpartnerschaft mit Frankreich ins Leben zu rufen, eine frz. Theater-, Sport- oder Tanzgruppe anzubieten, den Schülern ein lebendiges Frankreichbild zu vermitteln? Sind Sie bereit, für 10 Monate einen jungen Fran- zosen in Ihrem Team aufzunehmen und ihm einen ersten Einblick ins Berufsle- ben zu geben? Wenn ja, dann ist der deutsch-französische Freiwilligendienst an Schulen das Richtige für Ihre Schule! Das Deutsch-Französische Jugendwerk ermöglicht auch im kommenden Schul- jahr jungen Französinnen und Franzosen für die Dauer von 10 Monaten einen Freiwilligendienst in einer sächsischen Schule zu absolvieren. Das Ziel ist einfach: Die Freiwilligen arbeiten mit dem pädagogischen Team der Schule zusammen und übernehmen Aufgaben, die möglichst Ihren Interessen und Kompetenzen entsprechen. Sie helfen bei der Umsetzung von kulturellen, sportlichen oder sonstigen Projekten (z.B. zur Erhöhung der Mobilität). Der Freiwilligendienst ist für Schulen und Freiwillige eine Gelegenheit, interkulturelle Erfahrungen zu leben sowie die Kultur und Sprache des Nachbarlandes kennen zu lernen. Die Profile der Freiwilligen sind so unterschiedlich wie die Projekte, die die Schulen gemeinsam mit ihnen initiieren können. Sie sind zwischen 18 und 25 Jahre alt und müssen mindestens Deutschkenntnisse auf A2/B1-Niveau (ge- mäß des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) vorweisen. Im Anhang finden Sie weitere Informationen zum Freiwilligendienst an Schulen sowie zum Inhalt der Bewerbung. Bewerbungsschluss ist der 01. April 2019! Die Bewerbung zur Teilnahme erfolgt ausschließlich über ein Online- Bewerbungsformular direkt an das Deutsch-Französische Jugendwerk unter folgendem Link: Online-Plattform VFA@IN eingereicht werden: https://vfa-in.ofaj.org/. http://tcc.volontariat.ofaj.org/. E-Mail: volontariat@ofaj.org Der Freistaat Sachsen übernimmt den monatlichen Eigenbetrag der Schu- le für die französischen Freiwilligen. Eine Kopie der Bewerbung (und den formlosen Antrag auf Übernahme des Eigenbeitrages der Schule in Höhe von 107,58 € pro Monat durch den Freistaat Sachsen) senden Sie bitte ebenfalls bis spätestens 01.04.2019 auf dem Dienstweg an das Sächsische Staatsministeri- um für Kultus, Referat 33, PF 100 910, 01079 Dresden.
Praktischer Leitfaden für den Deutsch-Französischen Freiwilligendienst im Schulbereich: Für Einsatzstelle in Deutschland, die Freiwillige aus Frankreich empfangen Deutsch-Französischen Freiwilligendienst August 2018
2 / 14 Inhalt Teil 1: Allgemeiner Rahmen des Freiwilligendienstes 1. Vorstellung des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes 3 1.2 Einleitung 3 1.3 Dauer 3 1.4 Status der Freiwilligen 4 1.4.1 Der Service Civique 4 1.4.2 Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) 4 1.5 Urlaub 4 1.5.1 Regulärer Urlaub 4 1.5.2 Sonderurlaub 4 1.6 Wöchentliche Arbeitszeit 4 2. Monatliche Aufwandsentschädigungen 5 2.1 Aufwandsentschädigung seitens der Agence du Service Civique 5 2.2 Zusatzleistung seitens der Einsatzstelle 5 3. Interkulturelle Begleitseminare 5 3.1 Vorstellung der Seminare 5 3.1.1 Einführungsseminar 6 3.1.2 Zwischenseminare 6 3.1.3 Auswertungsseminar 6 3.2 Wichtige Informationen zu den Seminaren 6 Teil 2: Ablauf des Freiwilligendienstes 1. Vor dem Freiwilligendienst einzureichende Dokumente 8 1.1 Die Vermittlungsvereinbarung 8 1.2 Zur Information: weitere Dokumente 8 1.2.1 Der Vertrag zwischen der oder dem Freiwilligen und dem DFJW 8 1.2.2 Die notification de contrat der Agence du Service Civique 8 2. Aufnahme der Freiwilligen 8 2.1 Status der Freiwilligen 8 2.2 Persönliche Eigenschaften 8 2.3 Rolle der Tutorin oder des Tutors in der Einsatzstelle 9 2.4 Fortbildung für Tutorinnen und Tutoren (Webinare) 9 2.5 Die Rolle des DFJW 10 2.6 Beispielaufgaben 10 2.7 Das persönliche Projekt 12 3. Krankheit und Unfall 12 3.1 Abwesenheit bei Krankheit 12 3.2 Abwesenheit bei Unfall 13 4. Abbruch des Freiwilligendienstes 13 5. Ende des Freiwilligendienstes 13
3 / 14 Teil 3: Nützliche Informationen 1. Für die Freiwilligen 14 1.1 Versicherung 14 1.2 Unterbringung 14 1.3 Status der Aufwandsentschädigungen 14 2. Kontakt 14 Teil 1: Allgemeiner Rahmen des Freiwilligendienstes 1. Vorstellung des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes 1.2 Einleitung Seit dem 10. März 2010 sieht das Gesetz bezüglich des Service Civique die Möglichkeit der Teilnahme an einem Freiwilligendienst für junge Erwachsene aus Frankreich und Deutschland vor. Die französische und deutsche Regierung haben das Deutsch- Französische Jugendwerk (DFJW) mit der Koordination eines auf dem Reziprozitätsprinzip basierenden Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes (DFF) betraut. Ein Abkommen zwischen dem DFJW und der Agence du Service Civique wurde unterzeichnet, um die Umsetzung des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes zu beschließen. Der Deutsch-Französische Freiwilligendienst kann in den folgenden Bereichen absolviert werden: - Ökologie - Sozialer Bereich - Kultur - Sport - Schul- und Hochschulbereich - Gebietskörperschaften - beim DFJW Für die Freiwilligendienste im Schul- und Hochschulbereich ist das DFJW gleichzeitig als Entsende- und Aufnahmeorganisation zuständig. Die Freiwilligendienste im Vereinswesen werden von den Partnerorganisationen des DFJW, die an dieser Stelle als Entsende- und Aufnahmeorganisation fungieren, durchgeführt. Die binationalen Seminare, an denen alle Freiwillige während des gesamten Jahres viermal teilnehmen, werden für alle Bereiche vom DFJW organisiert. Im Zyklus 2018-19 haben 72 schulische Einrichtungen in Frankreich und 72 Einrichtungen in Deutschland die Möglichkeit eine Freiwillige oder einen Freiwilligen aufzunehmen. Bei diesen Einrichtungen handelt sich um Kindergärten, Grundschulen, und Sekundarschulen der allgemeinbildenden und beruflichen Bildung. Auf unserer Internetsete finden Sie eine interaktive Karte mit allen teilnehmenden Einrichtungen des aktuellen Zyklus: https://volontariat.ofaj.org/de/carte 1.3 Dauer Die Dauer eines DFF ist von dem jeweiligen Bereich, in dem die Freiwilligen tätig sind, abhängig. Der Freiwilligendienst an schulischen und universitären Einrichtungen dauert insgesamt 10 Monate, während alle anderen Bereiche einen Zeitraum von 12 Monaten
4 / 14 vorsehen. Jeder Freiwilligendienst beginnt im September; weder die Dauer noch das Startdatum sind veränderlich. 1.4 Status der Freiwilligen 1.4.1 Der Service Civique Die französischen Freiwilligen sind wie die deutschen bei der Agence du Service Civique angemeldet. Der Freiwilligendienst der Franzosen gilt als internationaler französischer Service Civique, bei den deutschen Freiwilligen handelt es sich um einen französischen Service Civique. Sie erhalten dadurch auch einen Ausweis als Freiwillige des Service Civique. 1.4.2 Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) Außerdem leisten die deutschen Freiwilligen einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) ab. Deutsche Freiwillige haben dadurch einen doppelten Status als Volontaire en Service Civique und als Freiwillige im internationalen Jugendfreiwilligendienst. 1.5 Urlaub 1.5.1 Regulärer Urlaub Den Freiwilligen stehen monatlich zwei Urlaubstage zur Verfügung. Freiwillige, die Schul- oder Semesterferien haben, sollten ihre Urlaubstage in diesen Zeitraum legen. Diejenigen, denen keine Schul- oder Semesterferien zustehen, können Ihre Urlaubstage in Einverständnis mit ihrer Einsatzstelle beliebig legen. Seminartage, die auf Samstage und Sonntage fallen, können unter bestimmten Bedingungen als zusätzliche Urlaubstage in Anspruch genommen werden. 1.5.2 Sonderurlaub Ein Sonderurlaub von höchstens drei Tagen kann aufgrund familiärer Angelegenheiten wie Geburt, Eheschließung oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft gewährt werden. Diese Dauer kann bei Todesfall eines Verwandten ersten Grades bis zu 10 Tage verlängert werden. Im Todesfall eines Verwandten ersten Grades kann der Anspruch auf zehn Tage ausgeweitet werden. Die Einsatzstelle und das DFJW müssen unbedingt über den Wunsch, Sonderurlaub in Anspruch zu nehmen, informiert werden. 1.6 Wöchentliche Arbeitszeit Die Präsenzzeit der Freiwilligen in ihren Einsatzstellen beträgt mindestens 24 bis maximal 35 Stunden pro Woche. Diese Zeit schließt ebenfalls die von den Freiwilligen aufgewandte Zeit für die Vorbereitung ihrer Tätigkeiten in der Schule ein. Das wöchentliche Arbeitspensum während des Einsatzes sollte vor Ankunft der Freiwilligen festgelegt werden. In Ausnahmefällen kann die wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Stunden verteilt auf 6 Tage ausgeweitet werden. Anfallende Überstunden (auch durch Begleitung von Ausflügen) müssen allerdings unbedingt ausgeglichen werden.
5 / 14 2. Monatliche Aufwandsentschädigungen 2.1 Aufwandsentschädigung seitens der Agence du Service Civique Die französischen Freiwilligen erhalten ab Vertragsbeginn (September) bis –ende eine monatliche Aufwandsentschädigung vonseiten der Agence du Service Civique ausgezahlt. Diese beträgt für die französischen Freiwilligen 522,87 € und wird direkt vonseiten der Agence du Service Civique ausgezahlt. Im Monat September kann die Höhe der Aufwandsentschädigung von diesem Betrag abweichen, wenn der Vertragsbeginn nach dem 1. September liegt. Die Aufwandsentschädigung wird von der Agence de Service Civique in diesem Fall anteilig ausgezahlt. 2.2 Zusatzleistung seitens der Einsatzstelle Gemäß Artikel R. 121-25 des französischen Wehrpflichtgesetzes sind alle Einsatzstellen dazu verpflichtet, eine zusätzliche Leistung in Höhe von mindestens 107,58€ pro Monat an die Freiwilligen zu erbringen. Diese Zusatzleistung kann in Form einer Geld- oder Sachleistung erfolgen und muss für die vollen 10 Monate gezahlt werden. Abwesenheiten aufgrund von Seminaren, Urlaub oder Krankheit dürfen von dieser Leistung nicht abgezogen werden. Eine Sachleistung kann beispielsweise in Form einer kostenlos oder kostenvergünstigt zur Verfügung gestellten Wohnung, dem kostenlosen Essen in der Schulkantine oder einem Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel erfolgen. 3. Interkulturelle Begleitseminare 3.1 Vorstellung der Seminare Die Seminare ermöglichen den Freiwilligen, sich auf eine interkulturelle Mobilität vorzubereiten und während ihrer deutsch-französischen Erfahrung begleitet zu werden. Über die gesamte Dauer des Freiwilligendienstes finden vier pädagogische Begleitseminare statt, die vom DFJW organisiert und finanziert werden. Diese Seminare bilden einen wichtigen Bestandteil des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes und sind für alle Teilnehmer verpflichtend. Die Abwesenheit der Freiwilligen in ihren Einsatzstellen kann entsprechend auf keinen Fall von den Urlaubstagen abgezogen werden. Die insgesamt 25 Fortbildungstage sind in vier Seminare unterteilt: - ein Einführungsseminar - zwei Zwischenseminare - ein Auswertungsseminar Während der Seminare treffen die Freiwilligen auf ihre deutschen und französischen Mitfreiwilligen. Die Seminare werden jeweils von zwei deutschen und zwei französischen Ausbilderinnen und Ausbildern geleitet, die für das interkulturelle Lernen und Sprachanimationen zuständig sind. Die Seminare finden immer auf Deutsch und Französisch statt. Die Aufteilung der Seminargruppen bleibt während des gesamten Freiwilligenzyklus bestehen.
6 / 14 Ein Teil der während der Seminare angewandten Methoden kann in der Broschüre zur Sprachanimation nachgelesen werden und kann auf Deutsch und Französisch heruntergeladen werden: https://www.ofaj.org/media/die-sprachanimation-in-deutsch- franzosischen-jugendbegegnungen.pdf 3.1.1 Einführungsseminar Das Einführungsseminar findet im September unmittelbar vor Ankunft der Freiwilligen in ihren jeweiligen Einsatzstellen statt. Es dauert eine Woche und findet in Frankreich oder Deutschland statt. Das Einführungsseminar hat zum Ziel, dass sich die Freiwilligen vor Beginn ihres Einsatzes untereinander kennenlernen, sich auf ihren bevorstehenden Einsatz vorbereiten und über Erwartungen und Ängste sprechen können. Außerdem sollen sie für die deutsch- französischen Beziehungen sensibilisiert werden, die „Tandem“-Methode zum Sprachenlernen und die Grundlagen des Konfliktmanagements kennenlernen. Direkt im Anschluss brechen alle Teilnehmenden in die verschiedenen Einsatzstellen auf. 3.1.2 Zwischenseminare Die Zwischenseminare finden im Zeitraum November/Dezember und März/April statt. Während der Zwischenseminare haben die Freiwilligen Zeit, sich mit den anderen Teilnehmenden über die bisherigen Erfahrungen in der Einsatzstelle auszutauschen. Die Freiwilligen beschäftigen sich mit Schwierigkeiten, die aufgetreten sind, den bisherigen kulturellen Erfahrungen und vertiefen das Thema Konfliktmanagement. 3.1.3 Auswertungsseminar Am Ende des Freiwilligendienstes findet das Auswertungsseminar statt. Hier ist das Ziel, sprachliche Fortschritte und die erlangten interkulturellen Kompetenzen zu analysieren und auszuwerten und über die Rückkehr nach dem Freiwilligendienst zu sprechen. Außerdem soll ein Ehemaligennetzwerk der Freiwilligen aufgebaut werden. Das Auswertungsseminar dauert eine Woche. Im Anschluss kehren alle Freiwilligen in ihr Heimatland zurück. Nur wenn das Seminar mehrere Wochen vor Vertragsende stattfindet, fahren die Freiwilligen anschließend in ihre Einsatzstelle zurück. 3.2 Wichtige Informationen zu den Seminaren Die Teilnahme an den vom DFJW organisierten Seminaren ist während der gesamten Dauer des Freiwilligendienstes verpflichtend. Eine Nichtteilnahme aus gesundheitlichen Gründen ist mit einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen und zu entschuldigen. Eine Entschuldigung durch einen Termin in der Einsatzstelle ist zum Beispiel nicht möglich. Die Einsatzstellen werden über den Ablauf und den verbindlichen Charakter der vier Seminare vor Beginn des Freiwilligenzyklus informiert. Die Termine und Seminarorte werden den Einsatzstellen immer vor Beginn des jeweiligen Seminars mitgeteilt. Die Bediensteten des DFJW besuchen insgesamt drei Seminare, um sich mit den Freiwilligen zu unterhalten, verschiedene Fragen zu beantworten und ein Feedback über den Einsatz der Freiwilligen sowie das Seminarprogramm zu bekommen. Da die Freiwilligen im Schul- und Hochschulbereich über die jeweiligen Schul- bzw. Semesterferien verfügen, werden Seminartage, die auf Samstage oder Sonntage fallen, nicht als zusätzliche Urlaubstage angerechnet. Freiwillige, die keine Schul- oder Semesterferien zur Verfügung haben, sollten in diesem Fall den Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage mit ihrer Einsatzstelle absprechen.
7 / 14 Das DFJW übernimmt die Transportkosten von und zu den Seminaren folgendermaßen (die genauen Bedingungen für die Erstattung werden den Freiwilligen vor den Seminaren per Mail zugeschickt): - den direkten Weg vom Wohnsitz im Heimatland ODER vom Wohnsitz im Gastland zum Seminarort des Einführungsseminars im Heimat- oder Gastland, sowie den direkten Weg vom Seminarort zum Wohnsitz im Gastland; - den direkten Weg vom Wohnsitz im Gastland zum Seminarort und die direkte Rückfahrt vom Seminarort zum Wohnsitz im Gastland - den direkten Weg vom Wohnsitz im Gastland zum Seminarort/des Auswertungsseminars und den direkten Weg zum Wohnsitz im Heimatland ODER im Gastland Das DFJW übernimmt während der Seminare die Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmenden. Die Seminare finden abwechselnd in Frankreich und in Deutschland statt.
8 / 14 Teil 2: Ablauf des Freiwilligendienstes 1. Vor dem Freiwilligendienst einzureichende Dokumente 1.1 Die Vermittlungsvereinbarung Bei der Vermittlungsvereinbarung handelt es sich um einen trilateralen Vertrag, der die Freiwilligen, das DFJW und die Einsatzstelle vertraglich miteinander verbindet. Sie definiert den Rahmen und die Bedingungen des Einsatzes der Freiwilligen. Das DFJW schickt diesen Vertrag in drei Ausführungen an die Einsatzstelle, welcher von den Freiwilligen bei ihrer Ankunft zu unterschreiben ist. Jede der drei Parteien behält ein Exemplar. Das Exemplar für das DFJW wird von der Einsatzstelle zurückgeschickt. 1.2 Zur Information: weitere Dokumente 1.2.1 Der Vertrag zwischen der oder dem Freiwilligen und dem DFJW Das DFJW schickt der oder dem Freiwilligen einen zweisprachigen Vertrag in zwei Ausführungen. Beide Exemplare müssen von den Teilnehmenden unterschrieben und an die im Anschreiben angegebene Adresse des DFJW zurückgeschickt werden. Diese schriftliche Vereinbarung bindet die Freiwilligen und das DFJW vertraglich miteinander. Der Vertrag legt die allgemeinen Bedingungen für die Ausübung des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes fest. 1.2.2 Die notification de contrat der Agence du Service Civique Die Freiwilligen erhalten ebenfalls in dreifacher Ausführung die notification de contrat de Volontariat de Service Civique, welche sie vertraglich an die Agence du Service Civique bindet. Dieser Vertrag ist Voraussetzung für den Erhalt der monatlichen Aufwandsentschädigungen. Nachdem die notification de contrat unterschrieben wurde, geben die Teilnehmenden ein Exemplar dem DFJW, das sie an die Agence du Service Civique zurückschickt. Aufgrund der hohen Zahl an Teilnehmenden, die ihren Freiwilligendienst im September beginnen, trifft die erste Zahlung meist verspätet ein, sodass die Freiwilligen diese meist Ende Oktober mit Eingang der Aufwandsentschädigung des zweiten Monats erhalten. 2. Aufnahme der Freiwilligen 2.1 Status der Freiwilligen Der juristische Rahmen der französischen Freiwilligen ist der französische Service Civique. Die Freiwilligen nehmen einen besonderen Platz in ihrer Einsatzstelle ein und stellen weder Lehrkörper noch Vertretung oder Ersatz für fehlende Angestellte dar. Darüber hinaus ist es wichtig anzumerken, dass die Freiwilligen außerdem nicht als Sprachassistenz in der Einsatzstelle angestellt sind. Eine detailliertere Beschreibung der Rechte und Pflichten der Freiwilligen entnehmen Sie dem Merkblatt „Freiwilligendienst an Schulen“. 2.2 Persönliche Eigenschaften Der Deutsch-Französische Freiwilligendienst stellt eine wichtige Etappe im Leben der Freiwilligen dar. Es handelt sich hierbei oftmals um die erste berufliche Erfahrung, die die jungen Erwachsenen im Ausland sammeln.
9 / 14 Es ist daher besonders wichtig, dass sich die Einrichtungen auf die Freiwilligen einstellen und diese in das Team integrieren. Jeder Teilnehmende bringt eine einzigartige Persönlichkeit mit sich, ebenso wie Erwartungen und Ängste, die an dieses Jahr gebunden sind. Alle Freiwilligen stammen aus unterschiedlichen Regionen des Landes und verfügen über sehr unterschiedlich ausgeprägte Kenntnisse und Kompetenzen in der Partnersprache. Da das Programm ab 18 Jahren ausgelegt ist, kann es sich mitunter anfangs schwieriger für die Freiwilligen gestalten, eine gemeinsame Arbeitsebene mit den oft gleichaltrigen Schülerinnen und Schülern zu finden. Die Freiwilligen sollten daher zu Beginn ihrer Tätigkeit in der Schule allen Schülerinnen und Schülern als Mitglied des pädagogischen Teams vorgestellt werden. 2.3 Rolle der Tutorin oder des Tutors in der Einsatzstelle Die Tutorinnen oder Tutoren kümmern sich um die Empfangnahme der Freiwilligen bei ihrer Ankunft am Bahnhof oder Flughafen sowie in ihren Einsatzorten. Sie stellen die Freiwillige oder den Freiwilligen dem gesamten Lehrpersonal in der Einsatzstelle vor (beispielsweise während eines kleinen Begrüßungsumtrunks), sodass das Kollegium und die bzw. der Freiwillige miteinander bekannt gemacht werden können. Die Tutorin oder der Tutor ist die erste Ansprechperson für alle Fragen bezüglich des Einsatzes, der Team-Integrität oder administrative Schwierigkeiten, die den Freiwilligen im Gastland begegnen (Wohnung, Bankkonto, etc.). Das bedeutet jedoch keinesfalls, dass die Freiwilligen eine passive Haltung einnehmen sollen und die Tutorin oder der Tutor alle auftretenden Probleme regelt. Diese können ihre Hilfe ebenso bei der Bewältigung administrativer Aufgaben, wie beispielsweise für die Krankenversicherung im Gastland, anbieten. Die Ansprechpartnerin im DFJW begleitet diese Verwaltungsvorgänge während der gesamten Dauer des Freiwilligendienstes. Zu Beginn des Einsatzes ist ein persönliches Gespräch zwischen der oder dem Freiwilligen und dem Tutor über zu empfehlen. Es sollte über die gegenseitigen Erwartungen an den Einsatz und die Betreuung und über die möglichen Aufgaben gesprochen werden. Auch sollte festgelegt werden, wie die Betreuung verläuft und in welchen Abständen Feedback- und Begleitgespräche stattfinden. Wichtig: obwohl die Tutorinnen und Tutoren die Hauptansprechpartner für die Freiwilligen sind, können sich diese ebenso an andere Lehrkräfte und Angestellte des pädagogischen Teams wenden, um diese bei gemeinsamen Projekten oder Unterrichtsstunden in anderen Fächern zu unterstützen. Die Freiwilligen absolvieren ihren Freiwilligendienst als fester Bestandteil des Teams, ersetzen jedoch keine festangestellte Person innerhalb des Lehrpersonals. Wir empfehlen Ihnen unbedingt an den Webinaren (Online-Fortbildungen) für Tutorinnen und Tutoren teilzunehmen (siehe Teil 1 Punkt 1.5) 2.4 Fortbildung für Tutorinnen und Tutoren (Webinare) Die jungen Freiwilligen, die von einer Jury ausgewählt werden, sind zwischen 18 und 25 Jahren alt und benötigen eine Begleitung einer oder mehrerer Personen. Viele Freiwillige haben noch kein Studium oder Ausbildung begonnen / abgeschlossen. Dadurch und durch ihren Freiwilligenstatus, und die Aufgaben, die Sie ihnen geben, haben sie nicht den gleichen unabhängigen Status wie beispielsweise eine Sprachassistentin oder ein Sprachassistent. Um Sie in Ihrer Rolle als Tutorin oder Tutor während des DFFD zu begleiten, organisieren wir im Oktober eine kostenlose Fortbildung in Form eines Webinars mit einer Dauer von 60 Minuten: Wir empfehlen die Teilnahme, egal ob Ihre Einrichtung zum ersten Mal am
10 / 14 DFFD teilnimmt oder Sie bereits Erfahrung im Programm haben. Das Webinar wird von einer DFJW Mitarbeiterin moderiert und erlaubt Ihnen, sich ein Netzwerk mit anderen Tutorinnen und Tutoren in Ihrer Nähe aufzubauen, Tipps und Ideen miteinander auszutauschen und eventuell offene Fragen zu klären. Wir werden mit der Person, die auf der Plattform VFA@IN als Tutorin oder Tutor angegeben wurde, Kontakt aufnehmen (https://vfa-in.ofaj.org) um Ihnen die Anmeldemodalitäten mitzuteilen. Sollten Sie nur eine Person als Tutorin oder Tutor angegeben haben, können Sie gerne auch im Nachhinein noch eine zweite Person hinzufügen. 2.5 Die Rolle des DFJW Eine Bedienstete des DFJW ist für die administrative und pädagogische Begleitung der Freiwilligen aus einer Seminargruppe verantwortlich. Bei Schwierigkeiten oder administrativen Fragen kann sich die Tutorin bzw. der Tutor ebenfalls an die jeweilige DFJW-Ansprechpartnerin wenden. (siehe „Kontakt“ unter Punkt III) Die Bediensteten des DFJW besuchen regelmäßig die Einsatzstellen, um die Einsatzstelle kennenzulernen und bei eventuellen Problemen zu vermitteln. In Anbetracht der großen Anzahl an Einsatzstellen in ganz Frankreich und Deutschland können die individuellen Besuche jedoch nicht in jeder Einrichtung stattfinden. 2.6 Beispielaufgaben Ihre Einrichtung wurde unter anderem aufgrund der Projekte, die Sie Ihrer oder Ihrem Freiwilligen übertragen möchten. Wir schlagen daher vor, sich die auf der Plattform angegebenen Aufgaben gemeinsam mit der oder dem Freiwilligen anzusehen. Das Ziel der Aufnahme einer oder eines Freiwilligen in einer Schuleinrichtung ist sowohl die Förderung der Kultur und Sprache des Nachbarlandes als auch der Mobilität von jungen Erwachsenen in Europa. Untenstehend finden Sie Vorschläge für mögliche Aufgaben der Freiwilligen während ihres Einsatzes, die Sie auch auf der Plattform VFA@IN finden können (unter der Rubrik „Meine Bewerbungen“ im Reiter „vorgeschlagene Aufgaben“) Wichtig ist es, dass die Aufgaben flexibel sind und sich auch an den Interessen und Fähigkeiten der Freiwilligen orientieren und Freiraum für eventuelle persönliche Projekte, die Sie im Rahmen ihres Freiwilligendienstes umsetzen möchten : Unterrichtsbegleitung - Unterstützung im Sprachunterricht - Unterstützung der Fachlehrer im Fachunterricht - Unterstützung der Lehrer bei der Vor- und Nachbereitung von Unterrichtseinheiten (inkl. Recherchetätigkeiten und Erarbeitung von Unterrichtsmaterial) - Betreuung von Kleingruppenarbeit - Unterstützung bei Einheiten zur Verbesserung der mündlichen Kommunikation (Aussprache, Dialoge, Diskussion, Alltagssituationen) - Unterstützung bei Einheiten zu Hör- und Leseverstehen - Unterstützung zum Ausbau von schriftlichen Fähigkeiten (wie z. B. Schreibwerkstatt) - Unterstützung bei der Vorbereitung auf Sprachprüfungen (AbiBac, DELF, Abitur…) - Vermittlung von Kultur- und Landeskunde - Vermittlung und Förderung interkultureller Kompetenzen
11 / 14 - Unterstützung von Schülern bei fächerübergreifender Projektarbeit Schulleben - Unterstützung bei der Durchführung von Arbeitsgemeinschaften (AGs) - Leitung einer eigenen Arbeitsgemeinschaft (AG) - Allgemeine Unterstützung der Erzieher / Betreuer bei der Nachmittagsbetreuung - Unterstützung in der Schulküche / in der Kantine / im Schülercafé - Unterstützung in der Schulbibliothek / Mediathek - Mithilfe im Schulgarten / Schulbauernhof - Unterstützung bei der Gesundheitsaufklärung - Unterstützung des Hausmeisters - Aufsicht während der Pausen, Präsenz am Empfang / Foyer - Übernahme der Rolle der Konfliktschlichterin oder des Konfliktschlichters / Mediatorin oder Mediator bei Konflikten zwischen Schülern - Teilnahme an Dienstbesprechungen / Konferenzen - Unterstützung im Sekretariat / für die Schulleitung - Betreuung während der Schulferien Austausch- und Begegnungsmaßnahmen - Pflege bestehender Partnerschaften (z. B. Brieffreundschaften, Videokonferenzen, Facebook, Email-Korresondenz, e-twinning) - Initiierung / Aufbau neuer Partnerschaften - Organisation, Vorbereitungen und Begleitung von Klassenfahrten / Studienfahrten - Begleitung von Exkursionen / Schulausflügen / Wandertagen - Sprachliche Vorbereitung von Austausch- und Begegnungsmaßnahmen - Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für Schule, Familien und Schüler bei individuellen Austauschmaßnahmen (wie z. B. Brigitte-Sauzay-Programm, Voltaire-Programm) - Umsetzung von Aktionen im Rahmen der Städtepartnerschaften Schulprojekte- und Schukommunikation - Durchführung von Projekttagen /-wochen - Unterschützung bei der Organisation von Schulfesten (z. B. Tag der offenen Tür, Sportfeste, Musikfeste (Konzerte) - Begleitung bei Wettbewerben (Sprache, Sport, Musik, Lesen, Mathe, Europa, …) - Vermittlung und Begleitung von Schulpraktika - Erstellung von Kommunikationsmaterialien (z. B. Schulbroschüre / Flyer / Plakate) - Botschafterin oder Botschafter für die Fremdsprache / des Herkunftslandes (Werbung im Rahmen von Schnupperkursen, Vorträgen, Tag der offenen Tür …) - Botschafterin oder Botschafter für den Deutsch-Französischen Freiwilligendienst (Werbung im Rahmen von Schnupperkursen, Vorträgen, Tag der offenen Tür …) - Pflege der Internetseite der Schule - Mitarbeit bei der Schülerzeitung/Schülerradio/Webradio - Organisation von Themennachmittagen schulintern / schulextern (Öffnung der Schule nach außen, z. B. Vorträge) Betreuung / Tutorat - Individuelle Betreuung einzelner Schüler/innen (z. B. bei Lerndefiziten) - Individuelle Förderung besonders interessierter Schüler - Begleitung und Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für Austauschschüler / Gästebetreuung - Unterstützung bei der Betreuung einer Bezugsgruppe / Willkommensklasse - Sprachintegrationskurse für Schüler ohne frz. bzw. deutsche Muttersprache - Hausaufgabenbetreuung / Förderunterricht / Nachhilfe
12 / 14 Demgegenüber gibt es jedoch auch Aufgaben, die nicht in das Tätigkeitsfeld der Freiwilligen gehören: - Freiwillige übernehmen nicht allein die Aufsicht einer Schulklasse oder -gruppe, sondern werden immer von einer Lehrkraft oder anderem Schulpersonal begleitet. Eine Aufsichtsperson muss immer in unmittelbarer Nähe sein. Sie können keine Aufsichtsperson ersetzen - Freiwillige bewerten Schülerinnen und Schüler nicht und vergeben keine Noten. - Generell dürfen die Freiwilligen kein Personal ersetzen Die Freiwilligen sollen keine administrativen oder logistischen Aufgaben übernehmen, die direkt mit den internen Abläufen der Schuleinrichtung in Verbindung stehen (Sekretariat, Informatik, Personalwesen,…). Die logistischen oder verwaltungstechnischen Aufgaben, die die Freiwilligen ausführen, sollten ausschließlich im Rahmen des Einsatzes oder der ihnen aufgetragenen oder selbst vorgeschlagenen Projekte ablaufen. Die Freiwilligen dürfen für den fortlaufenden Betrieb der Einrichtung nicht unerlässlich sein. Die Freiwilligen absolvieren ihren Freiwilligendienst als fester Bestandteil des Teams, ersetzen jedoch keine festangestellte Person innerhalb des Lehrpersonals. 2.7 Das persönliche Projekt Neben den Arbeitsaufgaben während des Freiwilligendienstes haben die Freiwilligen ebenfalls die Möglichkeit, alleine oder mit anderen Personen (z.B. anderen Freiwilligen der Seminargruppe) ein persönliches Projekt umzusetzen. Die Realisierung eines solchen Projekts ist für die Freiwilligen nicht verpflichtend. Es kann sich um ein zusätzliches Vorhaben oder Angebot handeln, welches den Freiwilligen am Herzen liegt und für welches sie sich im Besonderen engagieren möchten. Soll ein solches eigene Projekt umgesetzt werden, begleitet die Tutorin, der Tutor oder weitere Lehrkräfte aus dem Kollegium das Vorhaben ebenso unterstützend. Das persönliche Projekt kann sich auch auf andere Programme des DFJW stützen, zum Beispiel der deutsch-französische Entdeckungstag, die deutsch-französische Kinderkiste, die Juniorbotschafter des DFJW, France Mobil, 1234 Projekte, Brigitte Sauzay oder Voltaire… 3. Krankheit und Unfall Im Falle von Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder von Krankheit zahlt die Agence du Service Civique den Freiwilligen weiterhin die gesamte Summe der Aufwandsentschädigung aus. Alle weiteren Informationen hierzu können Sie dem Dokument „Zusammenfassung Krankenversicherung für französische Freiwillige“ entnehmen, welches alle Teilnehmenden erhalten. 3.1 Abwesenheit bei Krankheit Die Freiwilligen müssen sich ab dem ersten Krankheitstag bei ihrer Einsatzstelle krankmelden. Sie müssen sich außerdem erkundigen, in welchem Fall ein ärztliches Attest vorzulegen ist. Bei einer Abwesenheit aus Krankheitsgründen von mehr als drei Tagen, muss eine Kopie des ärztlichen Attests an die entsprechende Ansprechpartnerin im DFJW geschickt werden.
13 / 14 3.2 Abwesenheit bei Unfall Im Falle eines Unfalls während der Ausübung der Tätigkeiten als Freiwillige muss die Stellvertretung der Einsatzstelle und das DFJW innerhalb von 24 Stunden entweder mündlich oder per Einschreiben mit Rückschein („lettre recommandée avec accusé de réception“) informiert werden. Weitere Informationen bezüglich der medizinischen Kostenübernahme können Sie dem Dokument „Zusammenfassung Krankenversicherung für französische Freiwillige“ entnehmen. 4. Abbruch des Freiwilligendienstes Die Freiwilligen können ihren Deutsch-Französischen Freiwilligendienst durch Kündigung vorzeitig abbrechen. Die einmonatige Kündigungsfrist muss eingehalten werden und das Kündigungsvorhaben dem DFJW und der Einsatzstelle mitgeteilt werden. Es muss ein Kündigungsschreiben an die Generalsekretärin des DFJW, Frau Béatrice Angrand, verfasst werden und per Post und per Mail an die jeweilige Ansprechpartnerin im DFJW geschickt werden. Desweiteren muss die oder der Freiwillige zwei weitere Schreiben zur Auflösung der Vermittlungsvereinbarung verfassen: eines muss an die Einsatzstelle, das andere an die Generalsekretärin Frau Béatrice Angrand geschickt werden. Beide Schreiben müssen per Post und per E-Mail an die Einsatzstelle und an die jeweilige Ansprechpartnerin im DFJW geschickt werden. Im Falle einer Kündigung vonseiten der oder des Freiwilligen kümmert sich das DFJW um das weitere Verwaltungsverfahren. Die Einsatzstellen können gleichermaßen entscheiden, die Beschäftigung der Freiwilligen vorzeitig zu beenden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin im DFJW um das weitere Vorgehen zu besprechen. 5. Ende des Freiwilligendienstes Der Deutsch-Französische Freiwilligendienst endet in der Regel mit dem Auswertungsseminar, nach welchem die Freiwilligen wieder zurück nach Frankreich kehren. Es kann allerdings vorkommen, dass das Auswertungsseminar vor Ende des Freiwilligendienstes stattfindet und die Freiwilligen erneut in ihre Einsatzstellen zurückkehren.
14 / 14 Teil 3: Nützliche Informationen 1. Für die Freiwilligen 1.1 Versicherung Die Freiwilligen erhalten alle Informationen zu den administrativen Schritten im Falle einer medizinischen Kostenübernahme in Deutschland oder dem Ausland über ihre Versicherung beziehungsweise über das Dokument „Zusammenfassung Krankenversicherung für französische Freiwillige“. Die Freiwilligen sind über eine soziale Grundversicherung abgesichert. Die Freiwilligen verfügen ebenfalls über den zusätzlichen Krankenversicherungsschutz inklusive Haftpflichtversicherung namens Dr. Walter. Dank der Zusatzversicherung Dr. Walter sind die Freiwilligen weltweit versichert und können somit auch Klassenfahrten ins Ausland begleiten. 1.2 Unterbringung Den Möglichkeiten vor Ort entsprechend können die Einsatzstellen den Freiwilligen eine Unterbringung in der Einrichtung zur Verfügung stellen. Wenn keine Unterkunft gestellt wird, sollten sich die Freiwilligen mithilfe ihrer Tutorinnen oder Tutoren bereits vor Beginn des Freiwilligendienstes selbstständig eine eigene Wohnunterkunft suchen. 1.3 Status der Aufwandsentschädigungen Die Aufwandsentschädigungen, die die Freiwilligen im Rahmen des Programms erhalten, unterliegen weder der deutschen, noch der französischen Einkommenssteuer. Durch Ableisten des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes erlangen die Freiwilligen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Während der Gesamtdauer ihres Freiwilligendienstes zahlen die Freiwilligen im Rahmen ihrer Rentenversicherung Beiträge in die Rentenkassen ein. 2. Kontakt Victoria Seidl (Seminargruppe B und G) Tel.: +33 1 40 78 18 12 seidl@ofaj.org Rindra Rakotomanana (Seminargruppe C und F) Tel.: +49 681 947 492 34 rakotomanana@ofaj.org Kristina Franz (Seminargruppe D und E) Tel.: +49 681 947 492 35 franz@ofaj.org
Deutsch-Französischer Freiwilligendienst an Schulen Schuljahr 2018-2019 Merkblatt zum Bewerbungsbogen für Schulen 1. Allgemeine Ziele des Programms Das französische Gesetz Loi du 10 mars 2010 relative au Service Civique ermöglicht jungen Menschen aus Deutschland und Frankreich die Durchführung eines Freiwilligendienstes. Vor diesem Hintergrund haben die französische und die deutsche Regierung das DFJW mit der Koordinierung eines Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes beauftragt, der auf Gegensei- tigkeit beruht. In diesem Rahmen wurde ein Vertrag zwischen dem DFJW und der französi- schen Agence du Service Civique geschlossen, um den Deutsch-Französischen Freiwilligen- dienst zu verwirklichen. In diesem Zusammenhang entstand die Idee, den Deutsch- Französischen Freiwilligendienst auf das Schulwesen auszuweiten. Das französische Bildungsministerium unterschrieb am 7. Juli 2010 ein Übereinkommen mit der Agence du Service Civique. Seit dem Schuljahr 2012 erlaubt dies jungen Menschen aus Frankreich, die Deutsch sprechen (Niveau A2/B1 des GERS1), einen Freiwilligendienst in Deutschland an allgemeinbildenden Schulen, technologischen Fachschulen, Berufsschulen und Ausbildungszentren durchzuführen. Somit werden Schulen in Deutschland für die Aufnahme einer oder eines französischen Frei- willigen ausgewählt. Der Freiwilligendienst ist auf eine Dauer von 10 Monaten angelegt und sieht eine wöchentliche Dienstzeit von 24 bis 35 Stunden inklusive Vorbereitungszeit vor. Durch ihre Tätigkeit sollen die Freiwilligen den Schulalltag bereichern und gezielte schulische und außerunterrichtliche Projekte im Rahmen der Mobilität junger Menschen organisieren bzw. begleiten (Schulausflüge, Reisen, etc.). Ziel ist es, die europäische und internationale Öffnung der jeweiligen Schule zu unterstützen sowie Kooperationsangebote zu entwickeln (Austauschprogramme, etc.). Mit diesem Freiwilligen-Programm wollen das DFJW und seine Programmpartner (Pädagogi- scher Austauschdienst der Kultusministerkonferenz, frz. Bildungsministerium, Institut français Deutschland, die für Bildung zuständigen Ministerien bzw. Senatsverwaltungen der teilneh- menden Bundesländer) dazu beitragen, Sprache und Kultur des jeweiligen Nachbarlandes zu vermitteln sowie an den Schulen die Mobilität junger Menschen in Europa zu fördern. In die- ser interkulturellen Dimension liegt sowohl für Freiwillige als auch für Schulen der Mehrwert des Programms. 2. Tätigkeitsbereiche der Freiwilligen Die genauen Inhalte der Freiwilligentätigkeit hängen von den Bedürfnissen der jewei- ligen Schule sowie den Kompetenzen und Interessen der Freiwilligen ab. Die Schullei- tung erarbeitet gemeinsam mit den als Tutorinnen oder Tutoren benannten Lehrkräf- ten Vorschläge für Einsatzmöglichkeiten der Freiwilligen. Auf der Internetseite VFA@IN findet sich eine Übersicht der verschiedenen Einsatzbereiche der Freiwilligen in den letzten Jahren. Die Tätigkeit sollte von gemeinnützigem Interesse sein und sich in eine der folgenden gesellschaftlichen Themen einreihen: Solidarität, Gesundheit, Bildung für die Allge- 1 Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen
meinheit, Kultur und Freizeit, Sport, Umwelt, Erinnerungsarbeit und Staatsbürger- schaft, internationale Entwicklung und humanitäre Hilfe, Soforthilfemaßnahmen. Die Freiwilligen können in keinem Fall eigenverantwortlichen Sprachunterricht ertei- len. Sie können u.U. die Sprachlehrkräfte begleiten. Die Freiwilligen dürfen auf keinen Fall die alleinige Aufsichtspflicht tragen. Die Tätigkeiten der Freiwilligen dürfen keinem reglementierten Beruf entsprechen. Der Freiwilligendienst soll die soziale Kompetenz der Freiwilligen stärken und ein In- strument zur Förderung der gesellschaftlichen Allgemeinbildung sein. Die Freiwilligen haben daher die Rolle von Begleitern, Botschaftern und Mediatoren inne und nehmen vor allem kommunikative, pädagogische und betreuende Aufgaben wahr. Diese Auf- gaben sollten im Wesentlichen praxisnah gestaltet sein und sich an der Zielgruppe der Einsatzstelle orientieren. Es findet eine enge Zusammenarbeit zwischen den Freiwilligen und den Schulen statt. Im Rahmen des Freiwilligendienstes sollten sich die Aufgabenbereiche der Freiwilligen nach ihren besonderen Fähigkeiten, ihrer Motivation und ihren Bedürfnis- sen richten und weiterentwickeln; die Freiwilligen sollten daher die Möglichkeit be- kommen, eigene Vorschläge zu machen, um das gemeinnützige Ziel ihrer Tätigkeiten in die Tat umsetzen zu können; dennoch müssen die Freiwilligen in der Ausübung ih- rer Aufgaben ausreichend betreut und begleitet werden. Die Aufgaben der Freiwilligen müssen sich von denen der angestellten oder ehren- amtlichen Mitarbeiter unterscheiden und diese lediglich ergänzen. Die Tätigkeiten der Freiwilligen dürfen von keinem Angestellten oder Beamten der Schule vor weniger als einem Jahr vor Unterzeichnung des Vertrags ausgeübt worden sein. Die Freiwilligen ersetzen keine Arbeitskräfte, die für den laufenden Betrieb der Schule notwendig sind. Die Tätigkeiten der Freiwilligen müssen sich von täglich anfallenden Aufgaben in der Schule unterscheiden. Den Freiwilligen dürfen daher keine administ- rativen, leitenden oder koordinierenden Aufgaben übertragen werden, die normaler- weise von Bediensteten mit Festanstellung, Angestellten oder ehrenamtlichen Mitar- beitern ausgeübt werden (Sekretariat, Empfang, elektronische Datenverarbeitung, Personalwesen, etc.). Die administrativen und logistischen Aufgaben der Freiwilligen sollten immer einen Bezug zu ihren Tätigkeitsbereichen aufweisen und mit dem Pro- jekt, an dem sie teilnehmen bzw. das sie initiiert haben, in Zusammenhang stehen. Der Freiwilligendienst ist allen jungen Menschen zwischen 18 und 25 Jahren zugäng- lich, unabhängig von ihren Qualifikationen und ihrer sozialen Herkunft. Die Tätig- keitsbereiche der Freiwilligen sollten dieser Zielsetzung Rechnung tragen. Das DFJW führt im Rahmen einer Jury-Sitzung mit Vertretern der französischen Bil- dungsinstitutionen und der Jugendarbeit (Ministère de l’Education nationale; Mi- nistère des sports, de la jeunesse, de l’éducation populaire et de la vie associative) die Auswahl der französischen Freiwilligen durch. Es werden nur Freiwillige ausge- wählt, die nach Einschätzung der Jury ohne Bedenken in die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einbezogen werden können. 3. Zielgruppe Allgemein- und berufsbildende Schulen Ausbildungs- und Lehreinrichtungen
4. Finanzielle Modalitäten Art der Ausgabe Betrag in € Beitrag gewährleistet von : Beiträge für die Grundversiche- Soziale Absicherung rung: gesetzliche Krankenversi- Agence du Service Civique cherung sowie Rentenversicherung Monatliche Aufwandsentschädigung 522,87 € / Monat* Agence du Service Civique Sach- oder Geldleistung (Unter- 107,58 € / Monat* Schule oder Bildungsministerium kunft, Verpflegung, Transport, etc.) für 10 volle Monate Fortbildungszyklen +/- 1785 € / Teilnehmer DFJW (inkl. Fahrtkosten) * Diese Beträge unterliegen gegebenenfalls Änderungen seitens der Agence du Service Civique. 5. Allgemeine Rahmenbedingungen Der Freiwilligendienst ist auf eine Dauer von zehn Monaten im Zeitraum von Anfang September 2019 bis Ende Juni 2020 angelegt. Die wöchentliche Dienstzeit beträgt 35 Stunden. Diese sollte in der Regel eine Präsenzzeit von ca. 24 Stunden beinhalten. Die Dienstzeit beinhaltet generell auch die Vorbereitungszeit der Freiwilligen. In ein- zelnen Ausnahmefällen kann die wöchentliche Dienstzeit bis zu 48 Stunden aufgeteilt auf 6 Arbeitstage betragen. Überstunden müssen aber immer ausgeglichen werden können. Den Freiwilligen stehen zwei Urlaubstage pro Monat zu, die nach Absprache mit der Schule während der Schulferien genommen werden müssen. Die Freiwilligen beginnen ihren Dienst in der Schule im Laufe des Septembers 2019 im Anschluss an die Teilnahme an einem bi-nationalen Einführungsseminar, das vom DFJW organisiert wird. Insgesamt sind 25 Fortbildungstage vorgesehen, die sich wie folgt über das Freiwilli- genjahr verteilen: 1 Woche im September, 1 Woche im November/Dezember, 1 Wo- che im Februar/März und 1 Woche im Juni. Die Orte liegen abwechselnd in Deutsch- land und in Frankreich. Die Organisation der Fortbildungen sowie die Fahrtkosten in diesem Rahmen werden vom DFJW übernommen. Die Teilnahme an den Fortbildun- gen ist verpflichtend und zählt nicht als Urlaub. Die Freiwilligen werden von einer bzw. einem durch die Schulleitung benannten Tuto- rin oder benannten Tutor betreut. Beide sind gegenüber der oder dem Freiwilligen weisungsbefugt und tragen maßgeblich zur anfänglichen Eingewöhnung der oder des Freiwilligen in das neue Arbeitsumfeld sowie zum Gelingen ihrer oder seiner Tätigkeit während des ganzen Jahres bei. Bei ihrer Ankunft sollten die Freiwilligen von der Schulleitung sowie den Tutorinnen und Tutoren empfangen werden. Diese stellen den Freiwilligen ihren Tätigkeitsbe- reich vor und händigen ihnen eine detaillierte Stellenbeschreibung bzw. einen vorläu- figen Stundenplan aus. Es sollten regelmäßige Feedback-Gespräche mit den Freiwilli- gen stattfinden. Ein Leitfaden zur Durchführung dieser Gespräche wird nach Auswahl der Schulen zur Verfügung gestellt Gemäß Artikel R. 121-25 des französischen Wehrpflichtgesetzes muss die Schule ei- nen Beitrag zur Finanzierung der Freiwilligen leisten (mindestens 107,58 € pro Monat – über die zehnmonatige Dauer des Freiwilligendienstes). Dieser Betrag kann auch als Sachleistung (Unterkunft, kostenfreies Mittagessen, etc.) aufgeführt werden. Die Schulen, die den Freiwilligen eine Unterkunft (Internats- oder WG-Zimmer, Gast- familie) zur Verfügung stellen können, werden bei der Auswahl bevorzugt.
Die Abwesenheiten der Freiwilligen aufgrund von Fortbildungstagen, Urlaub oder Krankheit können in keinem Fall von diesem Betrag abgezogen werden. Die Freiwilligen unterliegen dem Status des Service Civique und haben daher Ren- tenansprüche. In einigen Universitäten kann der Freiwilligendienst als Modul aner- kannt werden. 6. Bedingungen für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen der Schulen Die Bewerbungen der Schulen können bis zum 1. April 2019 beim DFJW auf der Online- Plattform VFA@IN eingereicht werden: https://vfa-in.ofaj.org/. Eine Kopie der Bewerbung muss an die zuständige Stelle auf Landesebene gesendet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden im April/Mai 2019 geprüft. Die Schulen werden im An- schluss (spätestens bis Ende Mai) informiert. 7. Kontakt Das Team des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes E-Mail: volontariat@ofaj.org Internetseite: www.volontariat.ofaj.org
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