Deutsche Haushaltsplanung 2021 - Bundesfinanzministerium
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Deutsche Haushaltsplanung 2021
Deutsche Haushaltsplanung 2021 Gesamtstaatliche Haushaltsplanung Deutschlands (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen) gemäß EU-Verordnung Nr. 473/2013 Oktober 2020
Inhaltsverzeichnis Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Deutschland___________5 Projektion der Staatsfinanzen____________________________________12 Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021___________14 Tabellen: Tabelle 1: Auswirkungen der geplanten Maßnahmen des Bundes und der Sozialversicherungen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und weiterer prioritärer Maßnahmen auf die Staatsfinanzen _____________________________________________________________________ 10 Tabelle 2: Auswirkungen der Maßnahmen des Konjunkturprogramms auf die Staatsfinanzen_________ 11 Tabelle 3: Finanzierungssalden und Schuldenstand des Staats_________________________________________ 13 Tabelle 4: Technische Annahmen____________________________________________________________________ 16 Tabelle 5a: Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung_______________________________________ 17 Tabelle 5b: Preisentwicklung - Deflatoren_____________________________________________________________ 18 Tabelle 5c: Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt_______________________________________________________18 Tabelle 5d: Salden der Sektoren_______________________________________________________________________ 19 Tabelle 6a: Entwicklung der Staatsfinanzen___________________________________________________________ 20 Tabelle 6b: Entwicklung des Schuldenstands des Staats („Maastricht“-Schuldenstand)_________________ 21 Tabelle 7: Gesamtstaatliche Ausgaben- und Einnahmenprojektion bei unveränderter Politik_________ 22 Tabelle 8a: Gesamtstaatliche Ausgaben- und Einnahmenziele_________________________________________ 23 Tabelle 8b: Bereinigungspositionen zur Bestimmung der Ausgabenreferenzgröße_____________________ 23 Tabelle 9: Diskretionäre Maßnahmen auf Ebene des Gesamtstaats und des Bundes____________________ 24 Tabelle 10: Abweichungen vom Stabilitätsprogramm vom April 2020__________________________________ 33 Tabelle 11: Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen (LSE) 2020/2021________________________ 34 Tabelle 12: Ziele der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung___________________________________ 65 Tabelle 13: Angekündigte/übernommene Garantien im Zusammenhang mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie______________________________________________________________________ 71 Tabelle 14: Methodische Aspekte______________________________________________________________________ 73
Deutsche Haushaltsplanung 2021 4
Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Deutschland Deutsche Haushaltsplanung 2021 Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Deutschland Erläuterungen zur „Übersicht über die Haushaltsplanung“ gemäß Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 und gemäß des diesbezüglichen Verhaltenskodexes („Code of Conduct“) Die Haushaltsplanung Deutschlands 2021 stellt (Interimsprojektion) vom 1. September 2020 und die Fiskalprojektion der Haushalte von Bund, eine hierauf aufbauende zusätzliche Steuerschät- Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen zung eingeflossen. Die Ergebnisse der Steuerschät- (inklusive ihrer jeweiligen Extrahaushalte) auf zung wurden vom Arbeitskreis „Steuerschätzun- Grundlage aktueller Entwicklungen und Planun- gen“ am 10. September 2020 vorgelegt. gen dar. Mit der Zuleitung des Haushaltsentwurfs der Bun- Grundlage für die Fiskalprojektion ist der von desregierung an das Parlament endet der exeku- der Bundesregierung am 23. September 2020 tive Teil des Haushaltsaufstellungsverfahrens und beschlossene Entwurf des Bundeshaushalts 2021 die Befassung durch die Legislative beginnt. Par- sowie der von der Bundesregierung ebenfalls allel zu den parlamentarischen Beratungen ver- am 23. September beschlossene Finanzplan bis öffentlicht die Bundesregierung am 28. Oktober zum Jahr 2024. Für das laufende Jahr wurden der 2020 ihre Herbstprojektion. Diese ist die Grund- erste sowie der zweite Nachtragshaushalt für den lage für die nächste Steuerschätzung, die am Bundeshaushalt 2020 berücksichtigt: Den ersten 12. November 2020 veröffentlicht wird. Deren Nachtragshaushalt hat die Bundesregierung in Ergebnisse finden Berücksichtigung in den der Kabinettsitzung am 23. März 2020, den zwei- abschließenden parlamentarischen Beratungen ten Nachtragshaushalt in der Kabinettsitzung am zum Bundeshaushalt 2021. 17. Juni 2020 beschlossen. Die Aufstellung des Bundeshaushalts 2021 und des Gesamtwirtschaftliche mittelfristigen Finanzplans des Bundes bis 2024 Entwicklung erfolgte in diesem Jahr in einem modifizierten Verfahren, um der hohen Unsicherheit aufgrund Entsprechend der gesamtwirtschaftlichen Pro- der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen, jektion wird im laufenden Jahr ein Rückgang der sowohl hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen realen Wirtschaftsleistung um 5,8 % und im kom- Entwicklung als auch hinsichtlich der haushalts- menden Jahr ein Anstieg der realen Wirtschafts- politischen Auswirkungen der Pandemie. Aus die- leistung um 4,4 % erwartet. Die deutsche Volks- sem Grund wurden der Regierungsentwurf für wirtschaft wird sich bis einschließlich 2023 in den Bundeshaushalt 2021 und die Finanzplanung einer Unterauslastung befinden. Dies zeigt sich nicht wie üblich Ende Juni bzw. Anfang Juli, son- in einer deutlich negativen Produktionslücke. Im dern erst im September vom Kabinett beschlos- laufenden Jahr beträgt die Produktionslücke -5,0 % sen. In diesem Jahr sind in den Regierungsent- des Produktionspotenzials, im Jahr 2021 reduziert wurf zum Bundeshaushalt und den Finanzplan sie sich auf -1,9 % des Produktionspotenzials. eine außerplanmäßige Projektion der Bundesre- gierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 5
Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Deutschland Deutsche Haushaltsplanung 2021 Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im lau- Erwerbstätigenzahl um jahresdurchschnittlich fenden Jahr wird dabei durch den deutlichen 0,4 % (190.000 Personen) im Vergleich zum Vor- Einbruch der deutschen Wirtschaft im Zuge der jahr zunehmen. Einhergehend mit der Belebung COVID-19-Pandemie und des deutschlandwei- der Weltwirtschaft sind wieder mehr Impulse aus ten Lockdowns in der ersten Jahreshälfte 2020 der Außenwirtschaft zu erwarten. Die Exporte geprägt. Dabei waren sowohl außenwirtschaftlich dürften deutlich zunehmen (+8,8 %). Der Anstieg als auch binnenwirtschaftlich deutliche Einbußen der Importe dürfte dagegen etwas weniger kräftig zu verzeichnen. So sind neben den privaten Kon- ausfallen (+7,5 %). sumausgaben auch die Bruttoanlageinvestitionen und die Exporte im ersten Halbjahr 2020 mit zum Teil historisch einmaligen Raten zurückgegan- Die deutsche Finanzpolitik gen. Für die zweite Jahreshälfte zeichnet sich eine in Zeiten der COVID-19- deutliche Erholung ab. Die privaten Konsumaus- gaben dürften in der zweiten Jahreshälfte vor Pandemie allem von der seit 1. Juli 2020 geltenden, temporä- ren Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes sowie Die deutsche Finanzpolitik steht nach dem Aus- der Auszahlung des Kinderbonus profitieren. Im bruch der COVID-19-Pandemie im Zeichen der Gesamtjahr 2020 wird gemäß Interimsprojektion Abfederung der negativen Auswirkungen der der Bundesregierung der private Konsum aber Pandemie durch die unmittelbaren Krisenbewäl- dennoch spürbar um 6,9 % sinken. Eine Stütze tigungsmaßnahmen der Bundesregierung und für die wirtschaftliche Entwicklung stellen dage- ein zukunftsgerichtetes Konjunkturprogramm. gen die Konsumausgaben des Staates dar, wel- Um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger che preisbereinigt um 4,8 % gegenüber dem Vor- zu schützen, Arbeitsplätze und Unternehmen zu jahr ansteigen dürften. Die COVID-19-Pandemie stützen und um den sozialen Zusammenhalt zu führte auch international zu beträchtlichen wirt- bewahren, hat die Bundesregierung das größte schaftlichen Verwerfungen. Aus diesem Grund Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepub- rechnet die Bundesregierung mit einem Rück- lik Deutschland auf den Weg gebracht. Durch die gang der Exporte um preisbereinigt 12,1 %. Die solide Finanzpolitik der letzten Jahre ist die Bun- Importe dürften preisbereinigt um 8,1 % sinken. desregierung in der Lage, die Menschen und die Auch die Dynamik der Bruttoanlageinvestitio- Wirtschaft auch über einen längeren Zeitraum zu nen wird sich deutlich abschwächen (-3,7 %). Auf unterstützen, ohne die Tragfähigkeit der öffentli- dem Arbeitsmarkt sind die Auswirkungen der chen Haushalte zu gefährden. COVID-19-Krise ebenso deutlich sichtbar, wenn- gleich sie durch den Einsatz von Kurzarbeit abge- mildert wurden. Für das Jahr 2020 wird mit einem Unmittelbare Rückgang der Zahl der Erwerbstätigen um 380.000 Krisenbewältigung der Personen gerechnet. Die Arbeitslosenquote dürfte sich im Jahresdurchschnitt um 0,9 Prozentpunkte Bundesregierung auf 5,9 % erhöhen. Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie hat deut- Im kommenden Jahr dürfte die Wirtschaftsleis- liche Auswirkungen für die Beschäftigten und tung wieder spürbar zunehmen. Die binnen- wirkt sich massiv auf das wirtschaftliche Gesche- wirtschaftlichen Kräfte sind maßgebliche Trei- hen aus. Der Staat verzeichnet erhebliche konjunk- ber der wirtschaftlichen Dynamik. Der private turell bedingte Steuermindereinnahmen sowie Konsum wird gemäß Interimsprojektion jahres- erhöhte Arbeitsmarktausgaben. Indem die auto- durchschnittlich kräftig steigen (+4,7 %). Auch matischen Stabilisatoren unbeschränkt wirken der Arbeitsmarkt wird sich erholen. So dürfte die 6
Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Deutschland Deutsche Haushaltsplanung 2021 können, unterstützt die Finanzpolitik die Stabili- Leistungen, zum Kinderzuschlag und zum Wohn- sierung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. geld geschaffen. Zusätzlich hat die Bundesregierung erforderli- Um die Gesundheitsversorgung in Krisenzei- che Krisenbewältigungsmaßnahmen im Rahmen ten zu sichern, stellt der Bund seit dem Ausbruch des „Corona-Schutzschildes“ – unter dem Einsatz der Krise erhebliche Mittel für Schutzausrüstung, massiver Finanzmittel – ergriffen, um Beschäf- medizinisches Gerät sowie zusätzliche Betten- tigte und ihre Arbeitsplätze, Unternehmen und kapazitäten in Krankenhäusern zur Verfügung. Selbstständige vor den wirtschaftlichen Fol- Außerdem tragen die Gesetzliche Kranken- und gen der COVID-19-Pandemie zu schützen. Diese Pflegeversicherung durch höhere Sozialleistun- Entscheidung hat die Aufstellung eines ersten gen, Ausgleichszahlungen im Gesundheitswesen Nachtrags zum Bundeshaushalt 2020 Ende März sowie eine bessere Entlohnung des Pflegeperso- erfordert. Die Bundesregierung hat damit unbü- nals zusätzliche Ausgaben. rokratische Soforthilfen für kleine Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler mobi- lisiert. Unternehmen konnten Steuerstundun- Das Konjunkturprogramm der gen in Anspruch nehmen. Zur Sicherstellung der Bundesregierung Liquiditätsversorgung der Unternehmen wur- den zudem die Kreditprogramme der staatli- Am 3. Juni 2020 wurde von der Bundesregierung chen Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Konjunkturprogramm als finanzpolitische (KfW) deutlich ausgeweitet. Zudem hat der Bund Reaktion auf die wirtschaftlichen Verwerfungen einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds gegrün- der COVID-19-Pandemie beschlossen. Dieses baut det, der insbesondere großen Unternehmen groß- auf den stabilisierenden Maßnahmen zur akuten volumige Hilfen gewähren kann, um so die Real- Krisenbewältigung vom März 2020 auf. wirtschaft insgesamt zu stabilisieren. Der Fonds kann 100 Mrd. € für Kapitalmaßnahmen und Das Konjunkturprogramm besteht aus 57 Ein- 400 Mrd. € für Bürgschaften einsetzen und mit zelmaßnahmen und ist in das sogenannte „Kon- bis zu 100 Mrd. € die oben genannten KfW-Pro- junktur- und Krisenbewältigungspaket“ sowie gramme refinanzieren. das „Zukunftspaket“ unterteilt. Da das Konjunk- turprogramm die finanziellen Maßgaben der Die Bundesregierung stärkte zudem umgehend die ursprünglichen Haushaltsplanung des Jahres 2020 soziale Absicherung und den Schutz von Beschäf- und des ersten Nachtragshaushalts bei weitem tigungsverhältnissen in Zeiten der Krise. Sie hat übersteigt, wurde ein erheblicher Teil der Finan- rückwirkend zum 1. März 2020 die Vorausset- zierung des Konjunkturprogramms durch den zungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld abge- zweiten Nachtragshaushalt sichergestellt, der am senkt, die vollständige Erstattung von Sozialversi- 14. Juli 2020 in Kraft getreten ist. cherungsbeiträgen durch die Bundesagentur für Arbeit an die Arbeitgeber ermöglicht und Leih- Das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket arbeiternehmerinnen und Leiharbeitnehmern umfasst Maßnahmen, die gemäß der Zielvorgabe den Zugang zu Kurzarbeitergeld geöffnet. Auf der konjunkturellen Stabilisierung an den Grund- diese Weise werden Arbeitgeber, soweit Arbeits- sätzen des zeitnahen, zielgerichteten und vorüber- ausfall vorliegt, von Lohnkosten und Sozialabga- gehenden Einsatzes ausgerichtet sind. Zur zeitna- ben entlastet und zugleich bleiben Arbeitsverhält- hen Umsetzung verabschiedeten Bundestag und nisse erhalten. Mit dem Sozialschutz-Paket hat Bundesrat im Eilverfahren eine Reihe von Maß- die Bundesregierung insbesondere einen erleich- nahmen, etwa das zweite Corona-Steuerhilfege- terten Zugang zur Grundsicherung für Arbeits- setz. Somit konnten die wesentlichen Instrumente suchende und zu weiteren existenzsichernden des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets 7
Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Deutschland Deutsche Haushaltsplanung 2021 bereits zum 1. Juli 2020 in Kraft treten und früh- Konkret wurden zur Förderung der nachhalti- zeitig zur konjunkturellen Erholung beitragen. gen Mobilität Investitionen in den Ausbau der elektrischen Ladesäuleninfrastruktur, verschie- Im Allgemeinen sollen die Maßnahmen des Kon- dene Flottenaustauschprogramme, eine Prä- junktur- und Krisenbewältigungspakets die wirt- mie für den Kauf von E-Autos sowie die Reform schaftlichen Auswirkungen des Konjunktur- der Kfz-Steuer beschlossen. Die Energiewende einbruchs für Bürgerinnen und Bürger sowie wird beispielsweise durch die Nationale Wasser- für Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und stoffstrategie vorangetrieben, die zum Ziel hat, Arbeitnehmer begrenzen und bestmöglich Hilfe Deutschland zum weltweit führenden Ausrüster zur schnellen Überwindung der Krise bieten. Zur für moderne Wasserstofftechnologien zu machen. Stärkung der Kaufkraft der privaten Haushalte Der Bereich der Digitalisierung, deren Bedeutung und Förderung des privaten Konsums wurde bei- die COVID-19-Pandemie nochmals verdeutlichte, spielsweise die Umsatzsteuer bis Ende des Jah- soll etwa durch Investitionen in künstliche Intel- res 2020 abgesenkt, die Zahlung eines Kinderbo- ligenz und Quantentechnologie gestärkt werden. nus in Höhe von 300 € pro Kind vereinbart, die Darüber hinaus wurden der beschleunigte und Erhöhung des Entlastungsbeitrags für Alleiner- flächendeckende Ausbau des Glasfaser-Breitband- ziehende sowie die Absenkung der EEG-Umlage netzes und 5G-Mobilfunknetzes sowie die For- beschlossen. Die Liquidität von Unternehmen schung an der 6G-Technologie beschlossen. wurde mit den finanziellen Zuschüssen der Über- brückungshilfe, der Erweiterung des steuerlichen Zudem wurden weitere Maßnahmen verabschie- Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 sowie det, um Forschungs- und Innovationsanreize für der Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrum- Unternehmen in der Krisenzeit zu setzen. Bei- satzsteuer gestärkt. Darüber hinaus wurden mit spielsweise wurde dafür die Bemessungsgrund- der Einführung einer degressiven Abschreibungs- lage der steuerlichen Forschungszulage angeho- möglichkeit die Investitionsanreize für Unterneh- ben und die Mitfinanzierungspflichten in der men erhöht. anwendungsorientierten Forschung für besonders von der COVID-19-Krise betroffene Unternehmen Nicht zuletzt stärkt die Bundesregierung zudem reduziert. die Finanzkraft der Kommunen, um dadurch ihren wirtschaftspolitischen Handlungsspiel- Das Zukunftspaket soll auch zur langfristigen und raum zu erhalten. Dafür wurde strukturell eine nachhaltigen Stärkung des Gesundheitswesens höhere Bundesbeteiligung an den Leistungen für beitragen. Hierfür stellt der Bund Mittel bereit, Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung für die den öffentlichen Gesundheitsdienst stärken, Arbeitsuchende sowie, gemeinsam mit den Bun- Investitionen in den Ausbau von Notfallkapazi- desländern, für 2020 eine Kompensation der Kom- täten und die Modernisierung von Krankenhäu- munen für Einnahmeausfälle bei der Gewerbe- sern ermöglichen und die inländische Produk- steuer beschlossen. tion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte fördern. Des Weiteren werden, speziell mit Blick Die Maßnahmen des Zukunftspakets sollen in auf die COVID-19-Pandemie, Programme für die einem mittel- bis langfristigen Zeithorizont Impfstoffforschung und -entwicklung finanziell Wirkung auf das Wirtschaftsgeschehen entfal- unterstützt. ten. Durch diese Maßnahmen werden die lang- fristigen wirtschaftlichen Herausforderungen Deutschlands adressiert, insbesondere die Gestal- tung der Digitalisierung sowie die Bewältigung des Klimawandels. 8
Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Deutschland Deutsche Haushaltsplanung 2021 Nationaler Aufbau- und betroffenen Lohn- und Einkommensteuerzahle- Resilienzplan rinnen und -zahler sowie Erhöhungen beim Kin- dergeld, dem Kinderfreibetrag und dem Grund- In der hier vorgelegten Projektion plant der Bund, freibetrag. Die mit dem Konjunkturprogramm auch die vom Europäischen Rat beschlossenen beschlossene „Sozialgarantie“ (Begrenzung der Mittel des europäischen Aufbauinstruments zur Sozialversicherungsbeiträge auf maximal 40 %) Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen wird mit dem Regierungsentwurf des Haushalts- Folgen der COVID-19-Pandemie einzusetzen. Die gesetzes 2021 mit Haushaltsmitteln untermau- Bundesregierung wird hierzu in den kommenden ert. Mit diesen Maßnahmen werden Familien, Wochen einen nationalen Aufbau- und Resilienz- Alleinerziehende sowie Bürgerinnen und Bürger plan (ARP) erarbeiten, in dem sie darlegen wird, mit unteren und mittleren Einkommen finanzi- wie sie die zu erwartenden Mittel der EU Aufbau- ell gestärkt. und Resilienzfazilität für vom Bund finanzierte Vorhaben des Konjunkturprogramms einsetzen Mit der Grundrente hat die Bundesregierung wird. zudem die Voraussetzungen geschaffen, dass rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner vom Grundrentenzuschlag profitieren. Damit wurde Weitere finanzwirksame eine wichtige Maßnahme zur Anerkennung der Maßnahmen der Lebensleistung von langjährigen Beitragszahle- rinnen und -zahlern umgesetzt. Bundesregierung Neben dem Konjunkturprogramm hat die Bun- Auswirkungen der desregierung weitere Maßnahmen ohne direkten COVID-19-Pandemie und Pandemiebezug ergriffen, die die Entwicklung des Staatshaushalts in diesem und in den kommenden weiterer Prioritäten der Jahren beeinflussen. Bundesregierung auf die Staatsfinanzen Die Finanzpolitik der Bundesregierung flanki- ert dabei den nachhaltigen, ökologischen Wan- Das geplante Finanzvolumen der beschriebe- del in Wirtschaft und Gesellschaft. Mit dem nen Maßnahmen ist im Anhang in Tabelle 9 dar- Klimaschutzprogramm 2030 wurden dem Son- gestellt. Betrachtet man die Auswirkungen aller dervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) staatlicher Maßnahmen in Zusammenhang mit 38,9 Mrd. € zur Verfügung gestellt, die insbeson- der COVID-19-Pandemie, inklusive des Konjunk- dere Maßnahmen zur energetischen Gebäude- turprogramms, und die Auswirkungen weiterer sanierung, zur Förderung der Elektromobilität, prioritärer Maßnahmen von Bund und Sozialver- der Ladeinfrastruktur und Energiespeicher sowie sicherungen auf den gesamtstaatlichen Finanzie- zur Energieeffizienz und Dekarbonisierung in der rungssaldo in Abgrenzung der Volkswirtschaft- Industrie finanzieren. lichen Gesamtrechnungen, so ergibt sich im Jahr 2020 ein Gesamtvolumen von 4,7 % des BIP. Im Die Steuer- und Abgabenpolitik der Bundesregie- Jahr 2021 entfalten die Maßnahmen insgesamt rung folgt auch in Zeiten der COVID-19-Pande- ein Volumen von 2,1 % des BIP. Die geschätzte mie einer Gesamtstrategie für eine sozial gerechte, Auswirkung der beschlossenen Maßnahmen verantwortungsvolle und wachstumsfreundli- auf staatliche Einnahmen- und Ausgabenka- che Politik. Hierunter fallen steuerliche Maßnah- tegorien in Abgrenzung der Volkswirtschaftli- men wie beispielsweise der Abbau des Solidari- chen Gesamtrechnungen ist in Tabelle 1 darge- tätszuschlags für weit über 90 % der bislang davon stellt. Das mögliche Volumen der Maßnahmen des 9
Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Deutschland Deutsche Haushaltsplanung 2021 Wirtschaftsstabilisierungsfonds ergibt sich aus finanziellen Transaktionen und wirkt sich dabei nur auf den Schuldenstand, nicht aber auf den Finanzierungssaldo aus. Das mögliche Volumen beträgt 6,0 % des BIP im Jahr 2020. Tabelle 1: Auswirkungen der geplanten Maßnahmen des Bundes und der Sozialversicherungen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und weiterer prioritärer Maßnahmen auf die Staatsfinanzen in % des BIP, geringere Einnahmen / zusätzliche Ausgaben ESVG Bezeichnung ESVG-Code 2020 2021 Vorleistungen P.2 0,9 0,3 Bruttoinvestitionen P.5 0,1 0,1 Arbeitnehmerentgelt D.1 0,1 0,0 Produktions- und Importabgaben* D.2 -0,4 -0,2 Subventionen D.3 1,7 0,5 Einkommen- und Vermögensteuern* D.5 -0,3 -0,3 Sozialbeiträge und Sozialleistungen D.6 Nettosozialbeiträge* D.61 -0,2 -0,1 Monetäre Sozialleistungen, D.62, D.63 0,6 0,1 Soziale Sachleistungen Sonstige laufende Transfers D.7 0,1 0,1 Investitionszuschüsse / Vermögenstransfers D.9 0,3 0,4 Auswirkung auf den gesamtstaatlichen B.9 -4,7 -2,1 Finanzierungssaldo Kredite F.4 3,2 0,1 Anteilsrechte und Anteile an Investmentfonds F.5 3,0 0,0 Hinweis: *Negative Werte entsprechen staatlichen Mindereinnahmen. Differenzen durch Rundungen möglich. 10
Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Deutschland Deutsche Haushaltsplanung 2021 Tabelle 2 zeigt in der Systematik von Tabelle 1 die Dies zeigt sich zum einen in einem Aufwuchs an finanziellen Auswirkungen des Konjunkturpro- öffentlichen Investitionen und zum anderen in gramms auf die Staatsfinanzen. Die in der Pro- hohen Investitionszuschüssen. Letztere umfassen jektion enthaltene Wirkung der Maßnahmen aus insbesondere Investitionszuschüsse an Unterneh- dem Konjunkturprogramm auf den gesamtstaat- men. Damit setzt die Bundesregierung Anreize zur lichen Finanzierungssaldo beläuft sich in 2020 ökologischen und digitalen Transformation der auf 2,2 % des BIP, damit wird ein kräftiger Fiska- Wirtschaft und fördert Investitionen im Gesund- limpuls zur Stabilisierung der gesamtwirtschaft- heitsbereich. Im Volumen von 0,9 % des BIP unter- lichen Lage gesetzt. Im Jahr 2021 macht das Kon- stützt die Bundesregierung in 2020 unter anderem junkturprogramm mit einem Volumen von 1,4 % Unternehmen direkt mit Überbrückungshilfen, des BIP den wesentlichen Teil der finanzpoliti- um deren Existenz zu sichern. Die steuerlichen schen Maßnahmen der Bundesregierung aus. Im Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpro- Jahr 2021 und den Folgejahren werden vor allem gramms haben einen Umfang von 0,6 % des BIP die Maßnahmen aus dem Zukunftspaket der Bun- im Jahr 2020. desregierung wichtige Wachstumsimpulse setzen. Tabelle 2: Auswirkungen der Maßnahmen des Konjunkturprogramms auf die Staatsfinanzen in % des BIP, geringere Einnahmen / zusätzliche Ausgaben ESVG Bezeichnung ESVG-Code 2020 2021 Vorleistungen P.2 0,0 0,1 Bruttoinvestitionen P.5 0,1 0,1 Produktions- und Importabgaben* D.2 -0,4 -0,2 Subventionen D.3 0,9 0,4 Einkommen- und Vermögensteuern* D.5 -0,2 -0,1 Sozialbeiträge und Sozialleistungen D.6 Nettosozialbeiträge* D.61 -0,2 -0,1 Monetäre Sozialleistungen, Soziale Sachleistungen D.62, D.63 0,1 0,0 Sonstige laufende Transfers D.7 0,1 0,1 Investitionszuschüsse / Vermögenstransfers D.9 0,3 0,3 Auswirkung auf den gesamtstaatlichen B.9 -2,2 -1,4 Finanzierungssaldo Hinweis: *Negative Werte entsprechen staatlichen Mindereinnahmen. Differenzen durch Rundungen möglich. 11
Projektion der Staatsfinanzen Deutsche Haushaltsplanung 2021 Projektion der Staatsfinanzen Staatsfinanzen im Jahr 2019 vor der Krise und zum anderen die Maßnahmen des Konjunkturprogramms und die weiteren Deutschland hat die Vorgaben des Stabilitäts- Maßnahmen der Bundesregierung aus. Ab dem und Wachstumspakts im Jahr 2019 erneut voll- Jahr 2022 wird die Obergrenze des Stabilitäts- und ständig erfüllt. Die Obergrenze eines nomina- Wachstumspakts für das gesamtstaatliche Defi- len Haushaltsdefizits von 3 % in Relation zum BIP zit von 3 % des BIP wieder unterschritten. In den wurde mit deutlichem Abstand unterschritten. Im Folgejahren wird das Defizit weiter abgebaut. Mit Ergebnis erzielte der Staatshaushalt im vergan- Blick auf die staatlichen Ebenen trägt der Bun- genen Jahr einen Überschuss in Höhe von 1,5 % deshaushalt den überwiegenden Anteil der finan- des BIP. Im Jahr 2019 hat der Gesamtstaat einen ziellen Auswirkungen aus der Bekämpfung der strukturellen Überschuss in Höhe von 0,6 % des COVID-19-Pandemie. Auch Länder und Gemein- BIP verzeichnet. Zur Ermittlung des strukturellen den weisen überwiegend Finanzierungsdefizite Finanzierungssaldos wird der nominale Finanzie- über den Projektionszeitraum aus, jedoch in deut- rungssaldo um konjunkturelle Einflussfaktoren lich geringerem Umfang als der Bundeshaushalt. und Einmaleffekte bereinigt. Die Überschüsse im Staatshaushalt haben in den Einhaltung des mittelfristigen vergangenen Jahren neben dem anhaltenden Haushaltsziels im Jahr 2023 Wirtschaftswachstum maßgeblich zur Rückfüh- rung der Schuldenquote (Schuldenstand in % des Der um Konjunktur- und Einmaleffekte berei- BIP) beigetragen. Diese befand sich auf einem nigte, strukturelle Finanzierungssaldo wird im anhaltenden Abwärtspfad. Im Jahr 2019 sank die Jahr 2020 bei rund -3 ½ % des BIP liegen, 2021 Schuldenquote auf 59,6 % des BIP. Damit wurde beläuft sich der strukturelle Saldo ebenfalls auf der Maastricht-Referenzwert von 60 % erstmals -3 ½ % des BIP. Damit setzt das Konjunktur- seit dem Jahr 2002 wieder unterschritten. Infolge programm der Bundesregierung einen deutlich der Finanzkrise war die Quote bis auf 82,3 % des expansiven Fiskalimpuls. Ohne dieses Programm BIP im Jahr 2010 gestiegen. wäre die Finanzpolitik restriktiv ausgerichtet und würde die wirtschaftliche Wiederbelebung gefährden. Ab dem Jahr 2022 setzt die struktu- Staatshaushalt 2020 und 2021 relle Konsolidierung des Staatshaushaltes ein, mit deutlichen Fiskalimpulsen das strukturelle Finanzierungsdefizit verringert sich in den Jahren 2022 und 2023 jeweils deut- Aufgrund der stark expansiven Finanzpolitik lich. Die strukturelle Konsolidierung ergibt sich und der durch die erheblichen Wachstumseinbu- im Wesentlichen aus dem Auslaufen der befris- ßen bedingten Steuermindereinnahmen wird der teten Maßnahmen des Konjunkturprogramms. gesamtstaatliche Finanzierungssaldo zum Ende Das mittelfristige Haushaltsziel eines strukturel- des Jahres 2020 ein Defizit von 6 ¼ % des BIP auf- len Defizits von maximal 0,5 % des BIP entspre- weisen. Im Jahr 2021 wird das Defizit auf rund chend des Fiskalvertrags wird im Jahr 2023 wieder 4 ¼ % des BIP zurückgehen. 2021 wirken sich zum erreicht. einen die geringeren Steuereinnahmen im Ver- gleich zur finanziellen Ausgangslage des Staates 12
Projektion der Staatsfinanzen Deutsche Haushaltsplanung 2021 Sprunghafter Anstieg der Anspruch genommen wird. Im Jahr 2021 wird Schuldenquote 2020 und die Schuldenquote trotz des hohen gesamtstaatli- leichter Rückgang der chen Defizits auf 70 ¼ % des BIP zurückgehen. Der Schuldenquote 2021 Effekt des wiedereinsetzenden Wirtschaftswachs- tums überwiegt hier die Wirkung des gesamt- Bedingt durch das hohe Finanzierungsdefizit des staatlichen Defizits von 4 ¼ % des BIP. Zum Abbau Staatshaushalts und das niedrigere BIP wird die der Schuldenquote in der Mittelfrist werden die Maastricht-Schuldenquote zum Ende des laufen- anhaltend niedrigen Zinsen, die sich erholende den Jahres auf voraussichtlich 71 % des BIP stei- wirtschaftliche Entwicklung und die Rückkehr zu gen und damit die Maastricht-Obergrenze von einer geringeren Neuverschuldung beitragen. Am 60 % des BIP überschreiten. Dabei wird davon aus- Ende des Projektionszeitraums liegt die Schulden- gegangen, dass das mögliche Volumen des Wirt- quote bei 67 ½ % des BIP. schaftsstabilisierungsfonds nicht vollständig in Tabelle 3: Finanzierungssalden und Schuldenstand des Staats 2019 2020 2021 in % des BIP Finanzierungssaldo 1,5 -6 ¼ -4 ¼ Struktureller Finanzierungssaldo 0,6 -3 ½ -3 ½ Maastricht-Schuldenstand 59,6* 71 70 ¼ Werte im Projektionszeitraum auf ¼ Prozent des BIP gerundet. *Stand: 30.09.2020. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen Im Rahmen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021 werden wesentliche Maßnahmen darge- stellt, welche die Umsetzung der länderspezifi- schen Empfehlungen des Rates vom 20. Juli 2020 adressieren (siehe Tabelle 11). Die Maßnahmen sind im Jahr 2020 und in den Folgejahren wirk- sam. Die Bundesregierung wird im Laufe des kom- menden Europäischen Semesters weiter über die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen berichten. Auch der nationale Aufbau- und Resi- lienzplan wird zur Umsetzung der länderspezifi- schen Empfehlungen beitragen. 13
Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021 Deutsche Haushaltsplanung 2021 Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021 Folgende Informationen wurden insbesondere berücksichtigt: ●● Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 vom 21. Dezember 2019 ●● Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 vom 27. März 2020 ●● Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 27. März 2020 ●● Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen vom 27. März 2020 ●● Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds vom 27. März 2020 ●● Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 19. Mai 2020 ●● Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 20. Mai 2020 ●● Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 19. Juni 2020 ●● Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 29. Juni 2020 ●● Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 vom 14. Juli 2020 ●● Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungs- pakets vom 14. Juli 2020 ●● Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 vom 17. Juli 2020 ●● Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen vom 29. Juli 2020 14
Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021 Deutsche Haushaltsplanung 2021 ●● Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen vom 12. August 2020 ●● Ergebnisse zum Staatshaushalt in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes vom 25. August 2020 ●● Interimsprojektion der Bundesregierung vom 1. September 2020, die gemäß Vorausschätzungs- gesetz (EgVG) und Vorausschätzungsverordnung (EgVV) von der Gemeinschaftsdiagnose als unabhängiger Einrichtung befürwortet wurde ●● Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser vom 2. September 2020 ●● Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 10. September 2020 ●● Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19- Pandemie vom 16. September 2020 ●● Bundestagsbeschluss vom 17. September 2020 zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h) ●● Bundestagsbeschluss vom 17. September 2020 zum Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder ●● Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2021 und Finanzplan bis 2024, die am 23. September 2020 von der Bundesregierung beschlossen wurden ●● Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlings- bezogenen Kosten der Länder vom 23. September 2020 ●● Regierungsentwurf eines Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz vom 23. September 2020 15
Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschland 2021 Deutsche Haushaltsplanung 2021 Tabelle 4: Technische Annahmen 2019 2020 2021 Kurzfristige Zinsen 0,00 0,00 0,00 (Jahresdurchschnitt, in %) Langfristige Zinsen -0,22 -0,22 0,11 (Jahresdurchschnitt, in %) US-Dollar/Euro-Wechselkurs 1,12 1,13 1,17 (Jahresdurchschnitt) Nominaler effektiver Wechselkurs 104,50 105,33 103,71 BIP-Wachstumsrate der Welt 3,08 -3,92 6,20 (ohne EU) BIP-Wachstumsrate der EU 1,66 -7,28 6,17 Wachstum deutscher Absatzmärkte 1,9 -12 8¾ (% ggü. Vorjahr)1) Wachstumsrate der Importe der -0,18 9,45 1,93 Welt (ohne EU) Öl-Preis (Brent, USD/Barrel) 58,7 44 48 2020 und 2021: Interimsprojektion der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom September 2020. 1) Werte im Projektionszeitraum auf ¼ Prozent gerundet. 16
Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschland 2021 Deutsche Haushaltsplanung 2021 Tabelle 5a: Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 2019 2019 2020 2021 2022 2023 2024 ESVG- Code Mrd. € Veränderung ggü. Vorjahr in % 1. BIP preisbereinigt B1*g 3.232,3 0,6 -5,8 4,4 1,5 1,5 1,5 2. Produktionspotential1) 3.176,5 1,1 1,0 1,1 1,0 0,9 0,8 Beiträge (%-Punkte): - Arbeit 0,2 0,2 0,2 0,0 - Kapital 0,5 0,4 0,4 0,5 - Totale Faktorproduktivität 0,4 0,4 0,5 0,5 3. Nominales BIP B1*g 3.449,1 2,8 -4,0 6,0 3,0 Verwendung des BIP, preisbereinigt 4. Private Konsumausgaben2) P.3 1.719,0 1,6 -6,9 4,7 1,5 5. Staatliche Konsumausgaben P.3 655,0 2,7 4,8 -0,4 1,6 6. Bruttoanlageinvestitionen P.51g 684,2 2,5 -3,7 5,2 1,8 7. Vorratsveränderungen P.52 + - -0,7 0,0 0,0 0,0 (in % des BIP) P.53 8. Exporte P.6 1.573,7 1,0 -12,1 8,8 3,0 9. Importe P.7 1.392,0 2,6 -8,1 7,5 3,4 Beitrag zur Zuwachsrate des BIP %-Punkte 10. Inlandsnachfrage - 1,9 -3,4 3,4 1,5 (ohne Vorräte) P.52 + 11. Vorratsveränderungen - -0,7 0,0 0,0 0,0 P.53 12. Außenbeitrag B.11 - -0,6 -2,3 0,9 0,0 2019: Statistisches Bundesamt, August 2020. 2020 bis 2024: Interimsprojektion der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom September 2020. 1) Niveau 2019 berechnet als Differenz des BIP (Stand: August 2020) und Produktionslücke (Stand: Interimsprojektion) 2) Einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck. 17
Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021 Deutsche Haushaltsplanung 2021 Tabelle 5b: Preisentwicklung - Deflatoren 2019 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Index Veränderung ggü. Vorjahr in % (2015=100) 1. BIP 106,70 2,2 1,9 1,5 1,4 1,4 1,4 2. Private Konsumausgaben1) 105,11 1,3 0,5 1,2 1,4 3. Staatliche Konsumausgaben 107,56 2,3 2,5 2,2 1,2 4. Bruttoinvestitionen 109,25 2,8 0,9 1,8 1,4 5. Exporte 102,78 0,8 -0,5 0,8 1,8 6. Importe 101,83 -0,1 -2,3 0,7 1,8 2019: Statistisches Bundesamt, August 2020. 2020 bis 2024: Interimsprojektion der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom September 2020. 1) Einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck. Tabelle 5c: Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt 2019 2019 2020 2021 ESVG- Code Veränderung ggü. Vorjahr Niveau in % 1. Erwerbstätige Personen1) (Mio.) 45,27 0,9 -0,8 0,4 2. Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen 2) 62,60 0,6 -4,8 3,8 (Mrd. Stunden) 3. Erwerbslosenquote3) (in %) - 3,0 3,7 3,2 4. Arbeitsproduktivität - Personen4) 105,3 -0,3 -5,0 3,9 5. Arbeitsproduktivität - Arbeitsstunden5) 108,6 0,0 -1,0 0,5 6. Arbeitnehmerentgelte (Mrd. €, Inland) D.1 1.845,2 4,2 -0,6 3,2 7. Entgelt je Arbeitnehmer (Tsd. €, Inland) 44,9 3,0 -0,1 2,7 2019: Statistisches Bundesamt, August 2020. 2020 bis 2024: Interimsprojektion der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom September 2020. 1) Erwerbstätige, Inlandskonzept nach Definition der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 2) Definition der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 3) Erwerbslose (ILO) / Erwerbspersonen. 4) BIP (preisbereinigt) / Erwerbstätige (Inland); (2015=100). 5) BIP (preisbereinigt) / Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen; (2015=100). 18
Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021 Deutsche Haushaltsplanung 2021 Tabelle 5d: Salden der Sektoren 2019 2020 2021 ESVG- Code in % des BIP 1. Finanzierungssaldo gegenüber der übrigen Welt B.9 8,5 7,5 7,4 davon: - Waren und Dienstleistungsbilanz 5,8 4,5 5,1 - Bilanz von Primäreinkommen und Transfers 1,5 1,3 1,4 - Kapitalbilanz 1,2 1,8 0,9 2. Finanzierungssaldo der privaten Haushalte B.9 5,6 7,6 5,0 3. Finanzierungssaldo des Staats1) B.9 1,5 -6 ¼ -4 ¼ 4. Statistische Diskrepanz - - 2019: Statistisches Bundesamt, August 2020. 2020 und 2021: Interimsprojektion der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom September 2020. 1) Werte im Projektionszeitraum auf ¼ Prozent des BIP gerundet. 19
Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021 Deutsche Haushaltsplanung 2021 Tabelle 6a: Entwicklung der Staatsfinanzen 2020 2021 2022 2023 2024 ESVG- Code in % des BIP Finanzierungssalden (B.9) der staatlichen Ebenen1) 1. Staat S.13 -6 ¼ -4 ¼ -2 -¾ -¼ 2. Bund S.1311 -4 ¼ -3 -1 -¼ 0 3. Länder S.1312 -1 -½ -½ -¼ -¼ 4. Gemeinden S.1313 ¼ -¼ -¼ -¼ 0 5. Sozialversicherung S.1314 -1 -½ -½ 0 0 Staat insgesamt (S.13) 6. geleistete Vermögenseinkommen D.41 ¾ ¾ ½ ½ ½ 7. Primärsaldo2) -5 ½ -3 ¾ -1 ½ -¼ ¼ 8. Einmalmaßnahmen und sonstige temporäre 0 0 0 0 0 Effekte3) 9. Veränderung des realen BIP (in % ggü. Vj.) -5,8 4,4 1,5 1,5 1,5 10. Potentialwachstum (in % ggü. Vj.) 1,0 1,1 1,0 0,9 0,8 Beiträge (%-Punkte): - Arbeit 0,2 0,2 0,0 -0,1 -0,2 - Kapital 0,4 0,4 0,5 0,5 0,5 - Totale Faktorproduktivität 0,4 0,5 0,5 0,5 0,6 in % des Produktionspotentials 11. Produktionslücke -5,0 -1,9 -1,4 -0,7 0,0 12. Konjunktureller Finanzierungssaldo -2 ½ -1 -¾ -¼ 0 13. Konjunkturbereinigter Finanzierungssaldo -3 ¼ -3 ¼ -1 ¼ -½ -¼ (1-12) 14. Konjunkturbereinigter Primärsaldo (13+6) -2 ¾ -2 ¾ -¾ 0 ¼ 15. Struktureller Finanzierungssaldo (13-8) -3 ¼ -3 ¼ -1 ¼ -½ -¼ 1) TR - TE = B.9. 2) Der Primärsaldo wird berechnet als (B.9, Position 1) plus (D.41, Position 6). 3) Ein positives Vorzeichen zeigt defizitreduzierende Einmaleffekte an. Werte im Projektionszeitraum auf ¼ Prozent des BIP gerundet. Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich. 20
Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021 Deutsche Haushaltsplanung 2021 Tabelle 6b: Entwicklung des Schuldenstands des Staats („Maastricht“-Schuldenstand) 2020 2021 2022 2023 2024 ESVG- Code in % des BIP 1. Schuldenstand 71 70 ¼ 70 69 67 ½ 2. Veränderung der Schuldenquote 11 ½ -¾ -½ -1 -1 ½ Beiträge zur Veränderung des Maastricht-Schuldenstands 3. Primärsaldo 5½ 3¾ 1½ ¼ -¼ 4. Geleistete Vermögenseinkommen D.41 ¾ ¾ ½ ½ ½ 5. Sonstige Anpassungen 5¼ -5 -2 ½ -1 ¾ -1 ¾ nachrichtl. 1¼ 1 Impliziter Zinssatz auf Schulden1) Werte im Projektionszeitraum auf ¼ Prozent des BIP gerundet. Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich. 1) Approximiert als Verhältnis der geleisteten Vermögenseinkommen zum Schuldenstand des vorangegangenen Jahres. 21
Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021 Deutsche Haushaltsplanung 2021 Tabelle 7: Gesamtstaatliche Ausgaben- und Einnahmenprojektion bei unveränderter Politik* 2020 2021 ESVG- Staat (S.13) Code in % des BIP 1. Gesamte Einnahmen bei unveränderter Politik TR 47 ¾ 46 ¼ davon: 1.1 Produktions- und Importabgaben D.2 10 ¾ 10 ¼ 1.2 Einkommen- und Vermögensteuern D.5 13 12 ¾ 1.3 Vermögenswirksame Steuern D.91 ¼ ¼ 1.4 Sozialbeiträge D.61 18 ½ 17 ¾ 1.5 Vermögenseinkommen D.4 ¾ ½ 1.6 Sonstige Einnahmen 1) 4¾ 4½ nachrichtl.: Abgabenbelastung 41 ¼ 40 ¼ (D.2+D.5+D.61+D.91-D.995)2) 2. Gesamte Ausgaben bei unveränderter Politik TE3) 49 ¼ 48 ¾ davon: 2.1 Arbeitnehmerentgelt D.1 8¼ 8¼ 2.2 Vorleistungen P.2 5½ 5½ 2.3 Sozialleistungen D.62 + D.632 davon: Leistungen bei Arbeitslosigkeit4) 2.4 Zinsausgaben D.41 ¾ ¾ 2.5 Subventionen D.3 ¾ 1¼ 2.6 Bruttoanlageinvestitionen P.51 2¾ 2½ 2.7 Vermögenstransfers D.9 1½ 1½ 2.8 Sonstige 5) 2¾ 2¾ * Bei Annahme einer unveränderten Politik sind vor Berücksichtigung der Auswirkungen von Maßnahmen des Haushaltsplans für das Folgejahr die Einnahmen- und Ausgabentrends zu extrapolieren. 1) P.11 + P.12 + P.131 + D.39rec + D.7rec + D.9rec (ohne D.91rec). 2) Dazu gehören: Einzug durch die EU und Anpassungen für nicht eingezogene Steuern und Sozialbeiträge (D.995), sofern angezeigt. 3) TR - TE = B.9. 4) Dazu gehören: Monetäre Sozialleistungen (D.62) sowie soziale Sachleistungen (vom Staat gekaufte Marktproduktion, D.632) bei Arbeitslosigkeit. 5) D.29pay + D.4pay (ohne D.41pay) + D.5pay + D.7pay + P.52 + P.53 + NP + D.8. Werte im Projektionszeitraum auf ¼ Prozent des BIP gerundet. Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich. 22
Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021 Deutsche Haushaltsplanung 2021 Tabelle 8a: Gesamtstaatliche Ausgaben- und Einnahmenziele 2020 2021 ESVG- Staat (S.13) Code in % des BIP 1. Gesamte Einnahmen bei unveränderter Politik TR 47 45 ¾ davon: 1.1 Produktions- und Importabgaben D.2 10 ¼ 10 1.2 Einkommen- und Vermögensteuern D.5 12 ¾ 12 ½ 1.3 Vermögenswirksame Steuern D.91 ¼ ¼ 1.4 Sozialbeiträge D.61 18 ¼ 17 ¾ 1.5 Vermögenseinkommen D.4 ¾ ½ 1.6 Sonstige Einnahmen 1) 4¾ 4½ nachrichtl.: Abgabenbelastung 41 ¼ 40 ¼ (D.2+D.5+D.61+D.91-D.995)2) 2. Gesamte Ausgaben TE3) 53 50 davon: 2.1 Arbeitnehmerentgelt D.1 8½ 8¼ 2.2 Vorleistungen P.2 6¼ 5¾ 2.3 Sozialleistungen D.62 + D.632 27 ½ 26 ½ davon: Leistungen bei Arbeitslosigkeit4) 1¾ 1½ 2.4 Zinsausgaben D.41 ¾ ¾ 2.5 Subventionen D.3 2½ 1¾ 2.6 Bruttoanlageinvestitionen P.51 3 2¾ 2.7 Vermögenstransfers D.9 1¾ 1¾ 2.8 Sonstige 5) 2¾ 2¾ 1) P.11 + P.12 + P.131 + D.39rec + D.7rec + D.9rec (ohne D.91rec). 2) Dazu gehören: Einzug durch die EU und Anpassungen für nicht eingezogene Steuern und Sozialbeiträge (D.995), sofern angezeigt. 3) TR - TE = B.9. 4) Dazu gehören: Monetäre Sozialleistungen (D.62) sowie soziale Sachleistungen (vom Staat gekaufte Marktproduktion, D.632) bei Arbeitslosigkeit. 5) D.29pay + D.4pay (ohne D.41pay) + D.5pay + D.7pay + P.52 + P.53 + NP + D.8. Werte im Projektionszeitraum auf ¼ Prozent des BIP gerundet. Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich. Tabelle 8b: Bereinigungspositionen zur Bestimmung der Ausgabenreferenzgröße 2019 2019 2020 2021 Mrd. € in % des BIP 1. Ausgaben für Unionsprogramme, die vollständig durch Einnahmen 4,0 0,1 0 0 aus Fonds der Union ausgeglichen werden 2. Konjunkturbedingte Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung -4,6 -0,1 ¼ 0 3. Effekt diskretionärer einnahmeseitiger Maßnahmen -4,8 -0,1 -1 -¼ 4. Regelgebundene Einnahmeänderungen 0,0 0,0 0 0 Werte im Projektionszeitraum auf ¼ Prozent des BIP gerundet. 23
Tabelle 9: Diskretionäre Maßnahmen auf Ebene des Gesamtstaats (inkl. diskretionärer Maßnahmen des Bundes)1) Auswirkungen auf den ESVG- Staatshaushalt Liste der Maßnahmen Detaillierte Beschreibung Inkrafttreten des Gesetzes Code 2020 2021 in % des BIP I. Konjunkturprogramm Konjunktur- und Krisenbewältigung Die Konjunktur stärken und Steuermindereinnahmen infolge der (i.) D.21, D.51 Zweites Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020 -0,5 -0,2 Wirtschaftskraft Deutschlands temporären Senkung des allgemeinen (Inkrafttreten: 1. Juli 2020), Zweites Nachtragshaushalts- entfesseln - steuerliche Maßnahmen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes, gesetz 2020 vom 14. Juli 2020 (Inkrafttreten: Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021 (ii.) Anpassung des steuerlichen 1. Januar 2020), Regierungsentwurf des Bundes- Verlustrücktrags, (iii.) Einführung haushalts 2021 (im parlamentarischen Verfahren) einer degressiven Abschreibung für und Finanzplan bis 2024 vom 23. September 2020 Investitionsgüter und (iv.) Modernisie- rung des Körperschaftsteuerrechts Die Konjunktur stärken und Zuschüsse des Bundes (i.) an den P.51, D.31, Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 14. Juli 2020 -0,2 -0,5 24 Wirtschaftskraft Deutschlands Gesundheitsfonds und den Ausgleichs- D.61 (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), Regierungsentwurf entfesseln - weitere Maßnahmen fonds der Pflegeversicherung zur des Bundeshaushalts 2021 (im parlamentarischen Stabilisierung der Sozialversicherungs- Verfahren) und Finanzplan bis 2024 vom 23. September beitragssätze, (ii.) um den drohenden, 2020, Regierungsentwurf eines Gesundheitsver- durch die Pandemie noch verstärkten sorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz vom 23. Anstieg der EEG-Umlage auszugleichen, September 2020 (im parlamentarischen Verfahren) Vorziehen von Investitionsprojekten Wirtschaftliche und Überbrückungshilfen zur Sicherung D.39, D.75, Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 14. Juli 2020 -0,8 -0,1 soziale Härten abfedern der Existenz von (i.) kleinen und D.92 (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), Regierungsentwurf des mittelständischen Unternehmen, (ii.) Bundeshaushalts 2021 (im parlamentarischen Verfahren) Kunst und Kultur, (iii.) Profisport- und Finanzplan bis 2024 vom 23. September 2020 vereinen, (iv.) Einrichtungen der Behinderten-, Kinder- und Jugend- hilfe, sowie weitere Zuschüsse Länder und Kommunen stärken Aufstockung der Mittel für den P.51, D.31 Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom -0,1 0,0 öffentlichen Personennahverkehr, 14. Juli 2020 (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), Gesetz über Aufstockung der Investitionen begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunk- tur- und Krisenbewältigungspakets vom 14. Juli 2020 (Inkrafttreten: 17. Juli 2020), Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2021 (im parlamentarischen Verfahren) Deutsche Haushaltsplanung 2021 und Finanzplan bis 2024 vom 23. September 2020
Tabelle 9: Fortsetzung Auswirkungen auf den ESVG- Staatshaushalt Liste der Maßnahmen Detaillierte Beschreibung Inkrafttreten des Gesetzes Code 2020 2021 in % des BIP Junge Menschen und Einmaliger Kinderbonus, Aufstockung P.51, D.39, Zweites Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020 (In- -0,2 0,0 Familien unterstützen von Investitionen und Investitionszu- D.51, D.62, krafttreten: 1. Juli 2020), Zweites Nachtragshaushaltsge- schüssen für (i.) den Kitaausbau, (ii.) den D.92 setz 2020 vom 14. Juli 2020 (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), Ausbau der Ganztagsschulen, (iii.) den Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Digitalpakt Schulen, (iv.) die regionale Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets vom 14. Juli Wirtschaftsstruktur, Absenkung der 2020 (Inkrafttreten: 17. Juli 2020), Regierungsentwurf des Steuerlast von Alleinerziehenden, Bundeshaushalts 2021 (im parlamentarischen Verfahren) Hilfen zur Ausbildungssicherung und Finanzplan bis 2024 vom 23. September 2020 Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021 Zukunftspaket Forschung stärken und Steuerliche Forschungsförderung, P.2, D.31, Zweites Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020 (In- 0,0 -0,2 Digitalisierung beschleunigen Transfers und Investitionszuschüsse für D.51, D.75, krafttreten: 1. Juli 2020), Zweites Nachtragshaushaltsge- (i.) Forschungseinrichtungen, (ii.) die D.92 setz 2020 vom 14. Juli 2020 (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), Umsetzung der Wasserstoffstrategie, Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des 25 (iii.) Digitalisierung (u.a. Mobilfunkin- Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets vom 14. Juli frastrukturgesellschaft, Künstliche 2020 (Inkrafttreten: 17. Juli 2020), Regierungsentwurf des Intelligenz, Quantentechnologien, Bundeshaushalts 2021 (im parlamentarischen Verfahren) Kommunikationstechnologien 5G und Finanzplan bis 2024 vom 23. September 2020 und 6G), Mittel zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung Mobilität nachhaltig gestalten und Erhöhung des Eigenkapitals der P.2, P.51, Zweites Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020 -0,2 -0,1 Energiewende vorantreiben Deutschen Bahn, Investitionszu- D.31, D.59, (Inkrafttreten: 1. Juli 2020), Zweites Nachtragshaushalts- schüsse für (i.) Fahrzeughersteller, (ii.) D.92, D.99 gesetz 2020 vom 14. Juli 2020 (Inkrafttreten: Ladesäulen, steuerliche Entlastungen 1. Januar 2020), Regierungsentwurf des Bundes- zur Förderung einer nachhaltigen haushalts 2021 (im parlamentarischen Verfahren) Mobilität, Aufstockung Investitionsaus- und Finanzplan bis 2024 vom 23. September 2020 gaben für Autobahnen und Bahnhöfe, Vorleistungen und Subventionen für die energetische Gebäudesanierung Deutsche Haushaltsplanung 2021
Tabelle 9: Fortsetzung Auswirkungen auf den ESVG- Staatshaushalt Liste der Maßnahmen Detaillierte Beschreibung Inkrafttreten des Gesetzes Code 2020 2021 in % des BIP Das Gesundheitswesen stärken und Investitionszuschüsse insb. P.2, D.11, Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 14. Juli 2020 0,0 -0,2 den Schutz vor Pandemien verbessern für Krankenhäuser, Transfers D.31, D.74, (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), Regierungsentwurf des und Investitionszuschüsse zur D.92 Bundeshaushalts 2021 (im parlamentarischen Verfahren) Impfstoffentwicklung, Bevorratung und Finanzplan bis 2024 vom 23. September 2020 persönlicher Schutzausrüstung, Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021 Europäische und internationale Verantwortung Internationales Programm Transfers, Kredite und D.74, Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 14. Juli 2020 0,0 0,0 Pandemiebekämpfung Investitionszuschüsse für D.92, F.4 (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), Regierungsentwurf des Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe Bundeshaushalts 2021 (im parlamentarischen Verfahren) und Finanzplan bis 2024 vom 23. September 2020 26 II. Maßnahmen des Bundes zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (ohne Konjunkturprogramm) Wirtschaftliche und soziale Härten Corona-Soforthilfen für kleine D.39, D.51, Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 27. März 2020 -0,6 0,0 abfedern und Familien unterstützen Unternehmen und Soloselbständige, D.62 (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), Sozialschutz-Paket Beihilfen für (i.) Busunternehmen vom 27. März 2020 (Inkrafttreten: 28. März 2020), und (ii.) Seelotsen, Anpassung Zweites Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020 des Kinderzuschlags (Inkrafttreten: 1. Juli 2020), Zweites Nachtragshaus- haltsgesetz 2020 vom 14. Juli 2020 (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen vom 29. Juli 2020 (im parlamentarischen Verfahren) Deutsche Haushaltsplanung 2021
Tabelle 9: Fortsetzung Auswirkungen auf den ESVG- Staatshaushalt Liste der Maßnahmen Detaillierte Beschreibung Inkrafttreten des Gesetzes Code 2020 2021 in % des BIP Gesundheitsschutz in der Erstattungen des Gesundheitsfonds P.2, P.51, Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 27. März 2020 -0,7 -0,2 Pandemie sicherstellen für Bettenkapazitäten, Erwerb von D.75, D.92 (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), COVID-19-Krankenhaus- Schutzausrüstung, Medikamenten entlastungsgesetz vom 27. März 2020 (Inkrafttreten: und Beatmungsgeräten, Zuschüsse 28. März 2020), Zweites Nachtragshaushaltsgesetz zur Bekämpfung von COVID-19, 2020 vom 14. Juli 2020 (Inkrafttreten: 1. Januar 2020) Investitionszuschüsse zur Produktion von Schutzausrüstung Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021 Forschung stärken, Zuschüsse zur Digitalisierung P.2, P.75, Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 27. März 2020 0,0 0,0 Digitalisierung beschleunigen und der Schulen, Ausgaben für die D.39, (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), Zweites Nachtragshaus- Energiewende vorantreiben Gesundheitsforschung u.a. D.59, F.5 haltsgesetz 2020 vom 14. Juli 2020 (i.) Impfstoffentwicklung, (ii.) (Inkrafttreten: 1. Januar 2020) Beteiligungserwerb CureVac, Ausgaben zur Bewältigung des Klimawandels 27 Soforthilfen für Deutsche im Ausland Rückholhilfen für Deutsche im Ausland, P.2, P.74, Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 27. März 2020 0,0 0,0 Transfers und Investitionszuschüsse P.92 (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), Zweites Nachtragshaus- für deutsche Vertretungen und haltsgesetz 2020 vom 14. Juli 2020 Institutionen im Ausland (Inkrafttreten: 1. Januar 2020) Internationale Pandemiebekämpfung Zuschüsse (i.) zu Forschungsprojekten, P.2, D.74, Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 27. März 2020 0,0 0,0 (ii.) für humanitäre Hilfen, (iii.) D.75, F.4 (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), Zweites Nachtragshaus- zu Schuldendiensthilfen des haltsgesetz 2020 vom 14. Juli 2020 Internationalen Währungsfonds, Beitrag (Inkrafttreten: 1. Januar 2020) zum europäischen Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank Deutsche Haushaltsplanung 2021
Sie können auch lesen