Deutsche Haushaltsplanung 2021 - Bundesfinanzministerium

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Deutsche Haushaltsplanung
2021
Deutsche Haushaltsplanung
2021

Gesamtstaatliche Haushaltsplanung Deutschlands
(Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen)
gemäß EU-Verordnung Nr. 473/2013

Oktober 2020
Inhaltsverzeichnis
Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Deutschland___________5

Projektion der Staatsfinanzen____________________________________12

Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021___________14

Tabellen:

Tabelle 1:    Auswirkungen der geplanten Maßnahmen des Bundes und der Sozialversicherungen in
              Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und weiterer prioritärer Maßnahmen
              auf die Staatsfinanzen _____________________________________________________________________ 10
Tabelle 2:    Auswirkungen der Maßnahmen des Konjunkturprogramms auf die Staatsfinanzen_________ 11
Tabelle 3:    Finanzierungssalden und Schuldenstand des Staats_________________________________________ 13
Tabelle 4:    Technische Annahmen____________________________________________________________________ 16
Tabelle 5a:   Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung_______________________________________ 17
Tabelle 5b:   Preisentwicklung - Deflatoren_____________________________________________________________ 18
Tabelle 5c:   Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt_______________________________________________________18
Tabelle 5d:   Salden der Sektoren_______________________________________________________________________ 19
Tabelle 6a:   Entwicklung der Staatsfinanzen___________________________________________________________ 20
Tabelle 6b:   Entwicklung des Schuldenstands des Staats („Maastricht“-Schuldenstand)_________________ 21
Tabelle 7:    Gesamtstaatliche Ausgaben- und Einnahmenprojektion bei unveränderter Politik_________ 22
Tabelle 8a:   Gesamtstaatliche Ausgaben- und Einnahmenziele_________________________________________ 23
Tabelle 8b:   Bereinigungspositionen zur Bestimmung der Ausgabenreferenzgröße_____________________ 23
Tabelle 9:    Diskretionäre Maßnahmen auf Ebene des Gesamtstaats und des Bundes____________________ 24
Tabelle 10:   Abweichungen vom Stabilitätsprogramm vom April 2020__________________________________ 33
Tabelle 11:   Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen (LSE) 2020/2021________________________ 34
Tabelle 12:   Ziele der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung___________________________________ 65
Tabelle 13:   Angekündigte/übernommene Garantien im Zusammenhang mit dem Ausbruch der
              COVID-19-Pandemie______________________________________________________________________ 71
Tabelle 14:   Methodische Aspekte______________________________________________________________________ 73
Deutsche Haushaltsplanung 2021

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Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Deutschland                       Deutsche Haushaltsplanung 2021

 Entwicklung der öffentlichen Finanzen
 in Deutschland

    Erläuterungen zur „Übersicht über die Haushaltsplanung“ gemäß Verordnung (EU) Nr. 473/2013
    des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 und gemäß des diesbezüglichen
    Verhaltenskodexes („Code of Conduct“)

Die Haushaltsplanung Deutschlands 2021 stellt            (Interimsprojektion) vom 1. September 2020 und
die Fiskalprojektion der Haushalte von Bund,             eine hierauf aufbauende zusätzliche Steuerschät-
Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen              zung eingeflossen. Die Ergebnisse der Steuerschät-
(inklusive ihrer jeweiligen Extrahaushalte) auf          zung wurden vom Arbeitskreis „Steuerschätzun-
Grundlage aktueller Entwicklungen und Planun-            gen“ am 10. September 2020 vorgelegt.
gen dar.
                                                         Mit der Zuleitung des Haushaltsentwurfs der Bun-
Grundlage für die Fiskalprojektion ist der von           desregierung an das Parlament endet der exeku-
der Bundesregierung am 23. September 2020                tive Teil des Haushaltsaufstellungsverfahrens und
beschlossene Entwurf des Bundeshaushalts 2021            die Befassung durch die Legislative beginnt. Par-
sowie der von der Bundesregierung ebenfalls              allel zu den parlamentarischen Beratungen ver-
am 23. September beschlossene Finanzplan bis             öffentlicht die Bundesregierung am 28. Oktober
zum Jahr 2024. Für das laufende Jahr wurden der          2020 ihre Herbstprojektion. Diese ist die Grund-
erste sowie der zweite Nachtragshaushalt für den         lage für die nächste Steuerschätzung, die am
Bundeshaushalt 2020 berücksichtigt: Den ersten           12. November 2020 veröffentlicht wird. Deren
Nachtragshaushalt hat die Bundesregierung in             Ergebnisse finden Berücksichtigung in den
der Kabinettsitzung am 23. März 2020, den zwei-          abschließenden parlamentarischen Beratungen
ten Nachtragshaushalt in der Kabinettsitzung am          zum Bundeshaushalt 2021.
17. Juni 2020 beschlossen.

Die Aufstellung des Bundeshaushalts 2021 und des            Gesamtwirtschaftliche
mittelfristigen Finanzplans des Bundes bis 2024             Entwicklung
erfolgte in diesem Jahr in einem modifizierten
Verfahren, um der hohen Unsicherheit aufgrund            Entsprechend der gesamtwirtschaftlichen Pro-
der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen,                jektion wird im laufenden Jahr ein Rückgang der
sowohl hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen           realen Wirtschaftsleistung um 5,8 % und im kom-
Entwicklung als auch hinsichtlich der haushalts-         menden Jahr ein Anstieg der realen Wirtschafts-
politischen Auswirkungen der Pandemie. Aus die-          leistung um 4,4 % erwartet. Die deutsche Volks-
sem Grund wurden der Regierungsentwurf für               wirtschaft wird sich bis einschließlich 2023 in
den Bundeshaushalt 2021 und die Finanzplanung            einer Unterauslastung befinden. Dies zeigt sich
nicht wie üblich Ende Juni bzw. Anfang Juli, son-        in einer deutlich negativen Produktionslücke. Im
dern erst im September vom Kabinett beschlos-            laufenden Jahr beträgt die Produktionslücke -5,0 %
sen. In diesem Jahr sind in den Regierungsent-           des Produktionspotenzials, im Jahr 2021 reduziert
wurf zum Bundeshaushalt und den Finanzplan               sie sich auf -1,9 % des Produktionspotenzials.
eine außerplanmäßige Projektion der Bundesre-
gierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

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Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Deutschland                      Deutsche Haushaltsplanung 2021

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im lau-           Erwerbstätigenzahl um jahresdurchschnittlich
fenden Jahr wird dabei durch den deutlichen             0,4 % (190.000 Personen) im Vergleich zum Vor-
Einbruch der deutschen Wirtschaft im Zuge der           jahr zunehmen. Einhergehend mit der Belebung
COVID-19-Pandemie und des deutschlandwei-               der Weltwirtschaft sind wieder mehr Impulse aus
ten Lockdowns in der ersten Jahreshälfte 2020           der Außenwirtschaft zu erwarten. Die Exporte
geprägt. Dabei waren sowohl außenwirtschaftlich         dürften deutlich zunehmen (+8,8 %). Der Anstieg
als auch binnenwirtschaftlich deutliche Einbußen        der Importe dürfte dagegen etwas weniger kräftig
zu verzeichnen. So sind neben den privaten Kon-         ausfallen (+7,5 %).
sumausgaben auch die Bruttoanlageinvestitionen
und die Exporte im ersten Halbjahr 2020 mit zum
Teil historisch einmaligen Raten zurückgegan-              Die deutsche Finanzpolitik
gen. Für die zweite Jahreshälfte zeichnet sich eine        in Zeiten der COVID-19-
deutliche Erholung ab. Die privaten Konsumaus-
gaben dürften in der zweiten Jahreshälfte vor
                                                           Pandemie
allem von der seit 1. Juli 2020 geltenden, temporä-
ren Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes sowie          Die deutsche Finanzpolitik steht nach dem Aus-
der Auszahlung des Kinderbonus profitieren. Im          bruch der COVID-19-Pandemie im Zeichen der
Gesamtjahr 2020 wird gemäß Interimsprojektion           Abfederung der negativen Auswirkungen der
der Bundesregierung der private Konsum aber             Pandemie durch die unmittelbaren Krisenbewäl-
dennoch spürbar um 6,9 % sinken. Eine Stütze            tigungsmaßnahmen der Bundesregierung und
für die wirtschaftliche Entwicklung stellen dage-       ein zukunftsgerichtetes Konjunkturprogramm.
gen die Konsumausgaben des Staates dar, wel-            Um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger
che preisbereinigt um 4,8 % gegenüber dem Vor-          zu schützen, Arbeitsplätze und Unternehmen zu
jahr ansteigen dürften. Die COVID-19-Pandemie           stützen und um den sozialen Zusammenhalt zu
führte auch international zu beträchtlichen wirt-       bewahren, hat die Bundesregierung das größte
schaftlichen Verwerfungen. Aus diesem Grund             Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepub-
rechnet die Bundesregierung mit einem Rück-             lik Deutschland auf den Weg gebracht. Durch die
gang der Exporte um preisbereinigt 12,1 %. Die          solide Finanzpolitik der letzten Jahre ist die Bun-
Importe dürften preisbereinigt um 8,1 % sinken.         desregierung in der Lage, die Menschen und die
Auch die Dynamik der Bruttoanlageinvestitio-            Wirtschaft auch über einen längeren Zeitraum zu
nen wird sich deutlich abschwächen (-3,7 %). Auf        unterstützen, ohne die Tragfähigkeit der öffentli-
dem Arbeitsmarkt sind die Auswirkungen der              chen Haushalte zu gefährden.
COVID-19-Krise ebenso deutlich sichtbar, wenn-
gleich sie durch den Einsatz von Kurzarbeit abge-
mildert wurden. Für das Jahr 2020 wird mit einem           Unmittelbare
Rückgang der Zahl der Erwerbstätigen um 380.000            Krisenbewältigung der
Personen gerechnet. Die Arbeitslosenquote dürfte
sich im Jahresdurchschnitt um 0,9 Prozentpunkte
                                                           Bundesregierung
auf 5,9 % erhöhen.
                                                        Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie hat deut-
Im kommenden Jahr dürfte die Wirtschaftsleis-           liche Auswirkungen für die Beschäftigten und
tung wieder spürbar zunehmen. Die binnen-               wirkt sich massiv auf das wirtschaftliche Gesche-
wirtschaftlichen Kräfte sind maßgebliche Trei-          hen aus. Der Staat verzeichnet erhebliche konjunk-
ber der wirtschaftlichen Dynamik. Der private           turell bedingte Steuermindereinnahmen sowie
Konsum wird gemäß Interimsprojektion jahres-            erhöhte Arbeitsmarktausgaben. Indem die auto-
durchschnittlich kräftig steigen (+4,7 %). Auch         matischen Stabilisatoren unbeschränkt wirken
der Arbeitsmarkt wird sich erholen. So dürfte die

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Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Deutschland                         Deutsche Haushaltsplanung 2021

können, unterstützt die Finanzpolitik die Stabili-         Leistungen, zum Kinderzuschlag und zum Wohn-
sierung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.            geld geschaffen.

Zusätzlich hat die Bundesregierung erforderli-             Um die Gesundheitsversorgung in Krisenzei-
che Krisenbewältigungsmaßnahmen im Rahmen                  ten zu sichern, stellt der Bund seit dem Ausbruch
des „Corona-Schutzschildes“ – unter dem Einsatz            der Krise erhebliche Mittel für Schutzausrüstung,
massiver Finanzmittel – ergriffen, um Beschäf-             medizinisches Gerät sowie zusätzliche Betten-
tigte und ihre Arbeitsplätze, Unternehmen und              kapazitäten in Krankenhäusern zur Verfügung.
Selbstständige vor den wirtschaftlichen Fol-               Außerdem tragen die Gesetzliche Kranken- und
gen der COVID-19-Pandemie zu schützen. Diese               Pflegeversicherung durch höhere Sozialleistun-
Entscheidung hat die Aufstellung eines ersten              gen, Ausgleichszahlungen im Gesundheitswesen
Nachtrags zum Bundeshaushalt 2020 Ende März                sowie eine bessere Entlohnung des Pflegeperso-
erfordert. Die Bundesregierung hat damit unbü-             nals zusätzliche Ausgaben.
rokratische Soforthilfen für kleine Unternehmen
sowie Soloselbstständige und Freiberufler mobi-
lisiert. Unternehmen konnten Steuerstundun-                   Das Konjunkturprogramm der
gen in Anspruch nehmen. Zur Sicherstellung der                Bundesregierung
Liquiditätsversorgung der Unternehmen wur-
den zudem die Kreditprogramme der staatli-                 Am 3. Juni 2020 wurde von der Bundesregierung
chen Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau             ein Konjunkturprogramm als finanzpolitische
(KfW) deutlich ausgeweitet. Zudem hat der Bund             Reaktion auf die wirtschaftlichen Verwerfungen
einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds gegrün-              der COVID-19-Pandemie beschlossen. Dieses baut
det, der insbesondere großen Unternehmen groß-             auf den stabilisierenden Maßnahmen zur akuten
volumige Hilfen gewähren kann, um so die Real-             Krisenbewältigung vom März 2020 auf.
wirtschaft insgesamt zu stabilisieren. Der Fonds
kann 100 Mrd. € für Kapitalmaßnahmen und                   Das Konjunkturprogramm besteht aus 57 Ein-
400 Mrd. € für Bürgschaften einsetzen und mit              zelmaßnahmen und ist in das sogenannte „Kon-
bis zu 100 Mrd. € die oben genannten KfW-Pro-              junktur- und Krisenbewältigungspaket“ sowie
gramme refinanzieren.                                      das „Zukunftspaket“ unterteilt. Da das Konjunk-
                                                           turprogramm die finanziellen Maßgaben der
Die Bundesregierung stärkte zudem umgehend die             ursprünglichen Haushaltsplanung des Jahres 2020
soziale Absicherung und den Schutz von Beschäf-            und des ersten Nachtragshaushalts bei weitem
tigungsverhältnissen in Zeiten der Krise. Sie hat          übersteigt, wurde ein erheblicher Teil der Finan-
rückwirkend zum 1. März 2020 die Vorausset-                zierung des Konjunkturprogramms durch den
zungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld abge-            zweiten Nachtragshaushalt sichergestellt, der am
senkt, die vollständige Erstattung von Sozialversi-        14. Juli 2020 in Kraft getreten ist.
cherungsbeiträgen durch die Bundesagentur für
Arbeit an die Arbeitgeber ermöglicht und Leih-             Das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket
arbeiternehmerinnen und Leiharbeitnehmern                  umfasst Maßnahmen, die gemäß der Zielvorgabe
den Zugang zu Kurzarbeitergeld geöffnet. Auf               der konjunkturellen Stabilisierung an den Grund-
diese Weise werden Arbeitgeber, soweit Arbeits-            sätzen des zeitnahen, zielgerichteten und vorüber-
ausfall vorliegt, von Lohnkosten und Sozialabga-           gehenden Einsatzes ausgerichtet sind. Zur zeitna-
ben entlastet und zugleich bleiben Arbeitsverhält-         hen Umsetzung verabschiedeten Bundestag und
nisse erhalten. Mit dem Sozialschutz-Paket hat             Bundesrat im Eilverfahren eine Reihe von Maß-
die Bundesregierung insbesondere einen erleich-            nahmen, etwa das zweite Corona-Steuerhilfege-
terten Zugang zur Grundsicherung für Arbeits-              setz. Somit konnten die wesentlichen Instrumente
suchende und zu weiteren existenzsichernden                des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets

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Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Deutschland                         Deutsche Haushaltsplanung 2021

bereits zum 1. Juli 2020 in Kraft treten und früh-         Konkret wurden zur Förderung der nachhalti-
zeitig zur konjunkturellen Erholung beitragen.             gen Mobilität Investitionen in den Ausbau der
                                                           elektrischen Ladesäuleninfrastruktur, verschie-
Im Allgemeinen sollen die Maßnahmen des Kon-               dene Flottenaustauschprogramme, eine Prä-
junktur- und Krisenbewältigungspakets die wirt-            mie für den Kauf von E-Autos sowie die Reform
schaftlichen Auswirkungen des Konjunktur-                  der Kfz-Steuer beschlossen. Die Energiewende
einbruchs für Bürgerinnen und Bürger sowie                 wird beispielsweise durch die Nationale Wasser-
für Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und                  stoffstrategie vorangetrieben, die zum Ziel hat,
Arbeitnehmer begrenzen und bestmöglich Hilfe               Deutschland zum weltweit führenden Ausrüster
zur schnellen Überwindung der Krise bieten. Zur            für moderne Wasserstofftechnologien zu machen.
Stärkung der Kaufkraft der privaten Haushalte              Der Bereich der Digitalisierung, deren Bedeutung
und Förderung des privaten Konsums wurde bei-              die COVID-19-Pandemie nochmals verdeutlichte,
spielsweise die Umsatzsteuer bis Ende des Jah-             soll etwa durch Investitionen in künstliche Intel-
res 2020 abgesenkt, die Zahlung eines Kinderbo-            ligenz und Quantentechnologie gestärkt werden.
nus in Höhe von 300 € pro Kind vereinbart, die             Darüber hinaus wurden der beschleunigte und
Erhöhung des Entlastungsbeitrags für Alleiner-             flächendeckende Ausbau des Glasfaser-Breitband-
ziehende sowie die Absenkung der EEG-Umlage                netzes und 5G-Mobilfunknetzes sowie die For-
beschlossen. Die Liquidität von Unternehmen                schung an der 6G-Technologie beschlossen.
wurde mit den finanziellen Zuschüssen der Über-
brückungshilfe, der Erweiterung des steuerlichen           Zudem wurden weitere Maßnahmen verabschie-
Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 sowie         det, um Forschungs- und Innovationsanreize für
der Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrum-             Unternehmen in der Krisenzeit zu setzen. Bei-
satzsteuer gestärkt. Darüber hinaus wurden mit             spielsweise wurde dafür die Bemessungsgrund-
der Einführung einer degressiven Abschreibungs-            lage der steuerlichen Forschungszulage angeho-
möglichkeit die Investitionsanreize für Unterneh-          ben und die Mitfinanzierungspflichten in der
men erhöht.                                                anwendungsorientierten Forschung für besonders
                                                           von der COVID-19-Krise betroffene Unternehmen
Nicht zuletzt stärkt die Bundesregierung zudem             reduziert.
die Finanzkraft der Kommunen, um dadurch
ihren wirtschaftspolitischen Handlungsspiel-               Das Zukunftspaket soll auch zur langfristigen und
raum zu erhalten. Dafür wurde strukturell eine             nachhaltigen Stärkung des Gesundheitswesens
höhere Bundesbeteiligung an den Leistungen für             beitragen. Hierfür stellt der Bund Mittel bereit,
Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung für            die den öffentlichen Gesundheitsdienst stärken,
Arbeitsuchende sowie, gemeinsam mit den Bun-               Investitionen in den Ausbau von Notfallkapazi-
desländern, für 2020 eine Kompensation der Kom-            täten und die Modernisierung von Krankenhäu-
munen für Einnahmeausfälle bei der Gewerbe-                sern ermöglichen und die inländische Produk-
steuer beschlossen.                                        tion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte
                                                           fördern. Des Weiteren werden, speziell mit Blick
Die Maßnahmen des Zukunftspakets sollen in                 auf die COVID-19-Pandemie, Programme für die
einem mittel- bis langfristigen Zeithorizont               Impfstoffforschung und -entwicklung finanziell
Wirkung auf das Wirtschaftsgeschehen entfal-               unterstützt.
ten. Durch diese Maßnahmen werden die lang-
fristigen wirtschaftlichen Herausforderungen
Deutschlands adressiert, insbesondere die Gestal-
tung der Digitalisierung sowie die Bewältigung
des Klimawandels.

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Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Deutschland                        Deutsche Haushaltsplanung 2021

    Nationaler Aufbau- und                                 betroffenen Lohn- und Einkommensteuerzahle-
    Resilienzplan                                          rinnen und -zahler sowie Erhöhungen beim Kin-
                                                           dergeld, dem Kinderfreibetrag und dem Grund-
In der hier vorgelegten Projektion plant der Bund,         freibetrag. Die mit dem Konjunkturprogramm
auch die vom Europäischen Rat beschlossenen                beschlossene „Sozialgarantie“ (Begrenzung der
Mittel des europäischen Aufbauinstruments zur              Sozialversicherungsbeiträge auf maximal 40 %)
Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen              wird mit dem Regierungsentwurf des Haushalts-
Folgen der COVID-19-Pandemie einzusetzen. Die              gesetzes 2021 mit Haushaltsmitteln untermau-
Bundesregierung wird hierzu in den kommenden               ert. Mit diesen Maßnahmen werden Familien,
Wochen einen nationalen Aufbau- und Resilienz-             Alleinerziehende sowie Bürgerinnen und Bürger
plan (ARP) erarbeiten, in dem sie darlegen wird,           mit unteren und mittleren Einkommen finanzi-
wie sie die zu erwartenden Mittel der EU Aufbau-           ell gestärkt.
und Resilienzfazilität für vom Bund finanzierte
Vorhaben des Konjunkturprogramms einsetzen                 Mit der Grundrente hat die Bundesregierung
wird.                                                      zudem die Voraussetzungen geschaffen, dass rund
                                                           1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner vom
                                                           Grundrentenzuschlag profitieren. Damit wurde
    Weitere finanzwirksame                                 eine wichtige Maßnahme zur Anerkennung der
    Maßnahmen der                                          Lebensleistung von langjährigen Beitragszahle-
                                                           rinnen und -zahlern umgesetzt.
    Bundesregierung

Neben dem Konjunkturprogramm hat die Bun-                     Auswirkungen der
desregierung weitere Maßnahmen ohne direkten                  COVID-19-Pandemie und
Pandemiebezug ergriffen, die die Entwicklung des
Staatshaushalts in diesem und in den kommenden
                                                              weiterer Prioritäten der
Jahren beeinflussen.                                          Bundesregierung auf die
                                                              Staatsfinanzen
Die Finanzpolitik der Bundesregierung flanki-
ert dabei den nachhaltigen, ökologischen Wan-              Das geplante Finanzvolumen der beschriebe-
del in Wirtschaft und Gesellschaft. Mit dem                nen Maßnahmen ist im Anhang in Tabelle 9 dar-
Klimaschutzprogramm 2030 wurden dem Son-                   gestellt. Betrachtet man die Auswirkungen aller
dervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF)                staatlicher Maßnahmen in Zusammenhang mit
38,9 Mrd. € zur Verfügung gestellt, die insbeson-          der COVID-19-Pandemie, inklusive des Konjunk-
dere Maßnahmen zur energetischen Gebäude-                  turprogramms, und die Auswirkungen weiterer
sanierung, zur Förderung der Elektromobilität,             prioritärer Maßnahmen von Bund und Sozialver-
der Ladeinfrastruktur und Energiespeicher sowie            sicherungen auf den gesamtstaatlichen Finanzie-
zur Energieeffizienz und Dekarbonisierung in der           rungssaldo in Abgrenzung der Volkswirtschaft-
Industrie finanzieren.                                     lichen Gesamtrechnungen, so ergibt sich im Jahr
                                                           2020 ein Gesamtvolumen von 4,7 % des BIP. Im
Die Steuer- und Abgabenpolitik der Bundesregie-            Jahr 2021 entfalten die Maßnahmen insgesamt
rung folgt auch in Zeiten der COVID-19-Pande-              ein Volumen von 2,1 % des BIP. Die geschätzte
mie einer Gesamtstrategie für eine sozial gerechte,        Auswirkung der beschlossenen Maßnahmen
verantwortungsvolle und wachstumsfreundli-                 auf staatliche Einnahmen- und Ausgabenka-
che Politik. Hierunter fallen steuerliche Maßnah-          tegorien in Abgrenzung der Volkswirtschaftli-
men wie beispielsweise der Abbau des Solidari-             chen Gesamtrechnungen ist in Tabelle 1 darge-
tätszuschlags für weit über 90 % der bislang davon         stellt. Das mögliche Volumen der Maßnahmen des

                                                       9
Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Deutschland                                       Deutsche Haushaltsplanung 2021

Wirtschaftsstabilisierungsfonds ergibt sich aus
finanziellen Transaktionen und wirkt sich dabei
nur auf den Schuldenstand, nicht aber auf den
Finanzierungssaldo aus. Das mögliche Volumen
beträgt 6,0 % des BIP im Jahr 2020.

  Tabelle 1: Auswirkungen der geplanten Maßnahmen des Bundes und der Sozialversicherungen in
             Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und weiterer prioritärer Maßnahmen auf die
             Staatsfinanzen
               in % des BIP, geringere Einnahmen / zusätzliche Ausgaben

                       ESVG Bezeichnung                                   ESVG-Code            2020            2021
 Vorleistungen                                                       P.2                                 0,9           0,3

 Bruttoinvestitionen                                                 P.5                                 0,1           0,1

 Arbeitnehmerentgelt                                                 D.1                                 0,1           0,0

 Produktions- und Importabgaben*                                     D.2                              -0,4            -0,2

 Subventionen                                                        D.3                                 1,7           0,5

 Einkommen- und Vermögensteuern*                                     D.5                              -0,3            -0,3

 Sozialbeiträge und Sozialleistungen                                 D.6

 Nettosozialbeiträge*                                                D.61                             -0,2            -0,1

 Monetäre Sozialleistungen,                                          D.62, D.63                          0,6           0,1
 Soziale Sachleistungen
 Sonstige laufende Transfers                                         D.7                                 0,1           0,1

 Investitionszuschüsse / Vermögenstransfers                          D.9                                 0,3           0,4

 Auswirkung auf den gesamtstaatlichen                                B.9                              -4,7            -2,1
 Finanzierungssaldo
 Kredite                                                             F.4                                 3,2           0,1

 Anteilsrechte und Anteile an Investmentfonds                        F.5                                 3,0          0,0

Hinweis: *Negative Werte entsprechen staatlichen Mindereinnahmen. Differenzen durch Rundungen möglich.

                                                                   10
Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Deutschland                                       Deutsche Haushaltsplanung 2021

Tabelle 2 zeigt in der Systematik von Tabelle 1 die                     Dies zeigt sich zum einen in einem Aufwuchs an
finanziellen Auswirkungen des Konjunkturpro-                            öffentlichen Investitionen und zum anderen in
gramms auf die Staatsfinanzen. Die in der Pro-                          hohen Investitionszuschüssen. Letztere umfassen
jektion enthaltene Wirkung der Maßnahmen aus                            insbesondere Investitionszuschüsse an Unterneh-
dem Konjunkturprogramm auf den gesamtstaat-                             men. Damit setzt die Bundesregierung Anreize zur
lichen Finanzierungssaldo beläuft sich in 2020                          ökologischen und digitalen Transformation der
auf 2,2 % des BIP, damit wird ein kräftiger Fiska-                      Wirtschaft und fördert Investitionen im Gesund-
limpuls zur Stabilisierung der gesamtwirtschaft-                        heitsbereich. Im Volumen von 0,9 % des BIP unter-
lichen Lage gesetzt. Im Jahr 2021 macht das Kon-                        stützt die Bundesregierung in 2020 unter anderem
junkturprogramm mit einem Volumen von 1,4 %                             Unternehmen direkt mit Überbrückungshilfen,
des BIP den wesentlichen Teil der finanzpoliti-                         um deren Existenz zu sichern. Die steuerlichen
schen Maßnahmen der Bundesregierung aus. Im                             Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpro-
Jahr 2021 und den Folgejahren werden vor allem                          gramms haben einen Umfang von 0,6 % des BIP
die Maßnahmen aus dem Zukunftspaket der Bun-                            im Jahr 2020.
desregierung wichtige Wachstumsimpulse setzen.

  Tabelle 2: Auswirkungen der Maßnahmen des Konjunkturprogramms auf die Staatsfinanzen
               in % des BIP, geringere Einnahmen / zusätzliche Ausgaben

                       ESVG Bezeichnung                                   ESVG-Code            2020            2021
 Vorleistungen                                                       P.2                                 0,0           0,1

 Bruttoinvestitionen                                                 P.5                                 0,1           0,1

 Produktions- und Importabgaben*                                     D.2                              -0,4            -0,2

 Subventionen                                                        D.3                                 0,9           0,4

 Einkommen- und Vermögensteuern*                                     D.5                              -0,2            -0,1

 Sozialbeiträge und Sozialleistungen                                 D.6

 Nettosozialbeiträge*                                                D.61                             -0,2            -0,1

 Monetäre Sozialleistungen, Soziale Sachleistungen                   D.62, D.63                          0,1           0,0

 Sonstige laufende Transfers                                         D.7                                 0,1           0,1

 Investitionszuschüsse / Vermögenstransfers                          D.9                                 0,3           0,3

 Auswirkung auf den gesamtstaatlichen                                B.9                              -2,2            -1,4
 Finanzierungssaldo

Hinweis: *Negative Werte entsprechen staatlichen Mindereinnahmen. Differenzen durch Rundungen möglich.

                                                                   11
Projektion der Staatsfinanzen                                            Deutsche Haushaltsplanung 2021

 Projektion der Staatsfinanzen

    Staatsfinanzen im Jahr 2019                        vor der Krise und zum anderen die Maßnahmen
                                                       des Konjunkturprogramms und die weiteren
Deutschland hat die Vorgaben des Stabilitäts-          Maßnahmen der Bundesregierung aus. Ab dem
und Wachstumspakts im Jahr 2019 erneut voll-           Jahr 2022 wird die Obergrenze des Stabilitäts- und
ständig erfüllt. Die Obergrenze eines nomina-          Wachstumspakts für das gesamtstaatliche Defi-
len Haushaltsdefizits von 3 % in Relation zum BIP      zit von 3 % des BIP wieder unterschritten. In den
wurde mit deutlichem Abstand unterschritten. Im        Folgejahren wird das Defizit weiter abgebaut. Mit
Ergebnis erzielte der Staatshaushalt im vergan-        Blick auf die staatlichen Ebenen trägt der Bun-
genen Jahr einen Überschuss in Höhe von 1,5 %          deshaushalt den überwiegenden Anteil der finan-
des BIP. Im Jahr 2019 hat der Gesamtstaat einen        ziellen Auswirkungen aus der Bekämpfung der
strukturellen Überschuss in Höhe von 0,6 % des         COVID-19-Pandemie. Auch Länder und Gemein-
BIP verzeichnet. Zur Ermittlung des strukturellen      den weisen überwiegend Finanzierungsdefizite
Finanzierungssaldos wird der nominale Finanzie-        über den Projektionszeitraum aus, jedoch in deut-
rungssaldo um konjunkturelle Einflussfaktoren          lich geringerem Umfang als der Bundeshaushalt.
und Einmaleffekte bereinigt.

Die Überschüsse im Staatshaushalt haben in den            Einhaltung des mittelfristigen
vergangenen Jahren neben dem anhaltenden                  Haushaltsziels im Jahr 2023
Wirtschaftswachstum maßgeblich zur Rückfüh-
rung der Schuldenquote (Schuldenstand in % des         Der um Konjunktur- und Einmaleffekte berei-
BIP) beigetragen. Diese befand sich auf einem          nigte, strukturelle Finanzierungssaldo wird im
anhaltenden Abwärtspfad. Im Jahr 2019 sank die         Jahr 2020 bei rund -3 ½ % des BIP liegen, 2021
Schuldenquote auf 59,6 % des BIP. Damit wurde          beläuft sich der strukturelle Saldo ebenfalls auf
der Maastricht-Referenzwert von 60 % erstmals          -3 ½ % des BIP. Damit setzt das Konjunktur-
seit dem Jahr 2002 wieder unterschritten. Infolge      programm der Bundesregierung einen deutlich
der Finanzkrise war die Quote bis auf 82,3 % des       expansiven Fiskalimpuls. Ohne dieses Programm
BIP im Jahr 2010 gestiegen.                            wäre die Finanzpolitik restriktiv ausgerichtet
                                                       und würde die wirtschaftliche Wiederbelebung
                                                       gefährden. Ab dem Jahr 2022 setzt die struktu-
    Staatshaushalt 2020 und 2021                       relle Konsolidierung des Staatshaushaltes ein,
    mit deutlichen Fiskalimpulsen                      das strukturelle Finanzierungsdefizit verringert
                                                       sich in den Jahren 2022 und 2023 jeweils deut-
Aufgrund der stark expansiven Finanzpolitik            lich. Die strukturelle Konsolidierung ergibt sich
und der durch die erheblichen Wachstumseinbu-          im Wesentlichen aus dem Auslaufen der befris-
ßen bedingten Steuermindereinnahmen wird der           teten Maßnahmen des Konjunkturprogramms.
gesamtstaatliche Finanzierungssaldo zum Ende           Das mittelfristige Haushaltsziel eines strukturel-
des Jahres 2020 ein Defizit von 6 ¼ % des BIP auf-     len Defizits von maximal 0,5 % des BIP entspre-
weisen. Im Jahr 2021 wird das Defizit auf rund         chend des Fiskalvertrags wird im Jahr 2023 wieder
4 ¼ % des BIP zurückgehen. 2021 wirken sich zum        erreicht.
einen die geringeren Steuereinnahmen im Ver-
gleich zur finanziellen Ausgangslage des Staates

                                                     12
Projektion der Staatsfinanzen                                                           Deutsche Haushaltsplanung 2021

    Sprunghafter Anstieg der                                         Anspruch genommen wird. Im Jahr 2021 wird
    Schuldenquote 2020 und                                           die Schuldenquote trotz des hohen gesamtstaatli-
    leichter Rückgang der                                            chen Defizits auf 70 ¼ % des BIP zurückgehen. Der
    Schuldenquote 2021                                               Effekt des wiedereinsetzenden Wirtschaftswachs-
                                                                     tums überwiegt hier die Wirkung des gesamt-
Bedingt durch das hohe Finanzierungsdefizit des                      staatlichen Defizits von 4 ¼ % des BIP. Zum Abbau
Staatshaushalts und das niedrigere BIP wird die                      der Schuldenquote in der Mittelfrist werden die
Maastricht-Schuldenquote zum Ende des laufen-                        anhaltend niedrigen Zinsen, die sich erholende
den Jahres auf voraussichtlich 71 % des BIP stei-                    wirtschaftliche Entwicklung und die Rückkehr zu
gen und damit die Maastricht-Obergrenze von                          einer geringeren Neuverschuldung beitragen. Am
60 % des BIP überschreiten. Dabei wird davon aus-                    Ende des Projektionszeitraums liegt die Schulden-
gegangen, dass das mögliche Volumen des Wirt-                        quote bei 67 ½ % des BIP.
schaftsstabilisierungsfonds nicht vollständig in

  Tabelle 3: Finanzierungssalden und Schuldenstand des Staats
                                                         2019                    2020                   2021
                                                                              in % des BIP
 Finanzierungssaldo                                              1,5                     -6 ¼                  -4 ¼

 Struktureller Finanzierungssaldo                                0,6                     -3 ½                  -3 ½

 Maastricht-Schuldenstand                                       59,6*                    71                    70 ¼

Werte im Projektionszeitraum auf ¼ Prozent des BIP gerundet.
*Stand: 30.09.2020.

    Umsetzung der
    länderspezifischen
    Empfehlungen
Im Rahmen der Haushaltsplanung Deutschlands
2021 werden wesentliche Maßnahmen darge-
stellt, welche die Umsetzung der länderspezifi-
schen Empfehlungen des Rates vom 20. Juli 2020
adressieren (siehe Tabelle 11). Die Maßnahmen
sind im Jahr 2020 und in den Folgejahren wirk-
sam. Die Bundesregierung wird im Laufe des kom-
menden Europäischen Semesters weiter über die
Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen
berichten. Auch der nationale Aufbau- und Resi-
lienzplan wird zur Umsetzung der länderspezifi-
schen Empfehlungen beitragen.

                                                                13
Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021                           Deutsche Haushaltsplanung 2021

 Grundlagen der Haushaltsplanung
 Deutschlands 2021

  Folgende Informationen wurden insbesondere berücksichtigt:

   ●● Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020
      vom 21. Dezember 2019

   ●● Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr
      2020 vom 27. März 2020

   ●● Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung
      sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 27. März 2020

   ●● Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und
      weiterer Gesundheitseinrichtungen vom 27. März 2020

   ●● Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds vom 27. März 2020

   ●● Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler
      Tragweite vom 19. Mai 2020

   ●● Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 20. Mai 2020

   ●● Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
      vom 19. Juni 2020

   ●● Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
      vom 29. Juni 2020

   ●● Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das
      Haushaltsjahr 2020 vom 14. Juli 2020

   ●● Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungs-
      pakets vom 14. Juli 2020

   ●● Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 vom 17. Juli 2020

   ●● Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur
      Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen vom 29. Juli 2020

                                                     14
Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021                         Deutsche Haushaltsplanung 2021

    ●● Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen
       Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen
       zur Erhöhung der Alterseinkommen vom 12. August 2020

    ●● Ergebnisse zum Staatshaushalt in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen,
       Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes vom 25. August 2020

    ●● Interimsprojektion der Bundesregierung vom 1. September 2020, die gemäß Vorausschätzungs-
       gesetz (EgVG) und Vorausschätzungsverordnung (EgVV) von der Gemeinschaftsdiagnose als
       unabhängiger Einrichtung befürwortet wurde

    ●● Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser vom 2. September 2020

    ●● Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 10. September 2020

    ●● Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-
       Pandemie vom 16. September 2020

    ●● Bundestagsbeschluss vom 17. September 2020 zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
       (Artikel 104a und 143h)

    ●● Bundestagsbeschluss vom 17. September 2020 zum Gesetz zur finanziellen Entlastung der
       Kommunen und der neuen Länder

    ●● Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2021 und Finanzplan bis 2024, die am 23. September
       2020 von der Bundesregierung beschlossen wurden

    ●● Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach
       § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlings-
       bezogenen Kosten der Länder vom 23. September 2020

    ●● Regierungsentwurf eines Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz
       vom 23. September 2020

                                                      15
Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschland 2021                                            Deutsche Haushaltsplanung 2021

  Tabelle 4: Technische Annahmen
                                                          2019                       2020                          2021
 Kurzfristige Zinsen
                                                                   0,00                        0,00                         0,00
 (Jahresdurchschnitt, in %)
 Langfristige Zinsen
                                                                  -0,22                       -0,22                         0,11
 (Jahresdurchschnitt, in %)
 US-Dollar/Euro-Wechselkurs
                                                                   1,12                        1,13                         1,17
 (Jahresdurchschnitt)
 Nominaler effektiver Wechselkurs                                104,50                     105,33                        103,71
 BIP-Wachstumsrate der Welt
                                                                   3,08                       -3,92                         6,20
 (ohne EU)
 BIP-Wachstumsrate der EU                                          1,66                       -7,28                         6,17
 Wachstum deutscher Absatzmärkte
                                                                   1,9                       -12                            8¾
 (% ggü. Vorjahr)1)
 Wachstumsrate der Importe der
                                                                  -0,18                        9,45                         1,93
 Welt (ohne EU)
 Öl-Preis (Brent, USD/Barrel)                                     58,7                        44                           48

2020 und 2021: Interimsprojektion der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom September 2020.

1) Werte im Projektionszeitraum auf ¼ Prozent gerundet.

                                                                   16
Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschland 2021                                      Deutsche Haushaltsplanung 2021

  Tabelle 5a: Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
                                                   2019       2019      2020      2021       2022       2023      2024
                                      ESVG-
                                      Code         Mrd. €                 Veränderung ggü. Vorjahr in %

 1. BIP preisbereinigt                 B1*g        3.232,3     0,6       -5,8        4,4       1,5        1,5          1,5
 2. Produktionspotential1)                         3.176,5     1,1        1,0        1,1       1,0        0,9          0,8
   Beiträge (%-Punkte):
   - Arbeit                                                    0,2        0,2        0,2       0,0
   - Kapital                                                   0,5        0,4        0,4       0,5
   - Totale Faktorproduktivität                                0,4        0,4        0,5       0,5
 3. Nominales BIP                      B1*g        3.449,1     2,8       -4,0        6,0       3,0
 Verwendung des BIP, preisbereinigt
 4. Private Konsumausgaben2)              P.3      1.719,0     1,6       -6,9        4,7       1,5
 5. Staatliche Konsumausgaben             P.3       655,0      2,7        4,8       -0,4       1,6
 6. Bruttoanlageinvestitionen          P.51g        684,2      2,5       -3,7        5,2       1,8
 7. Vorratsveränderungen              P.52 +
                                                          -   -0,7        0,0        0,0       0,0
 (in % des BIP)                         P.53
 8. Exporte                               P.6      1.573,7     1,0      -12,1        8,8       3,0
 9. Importe                               P.7      1.392,0     2,6       -8,1        7,5       3,4
 Beitrag zur Zuwachsrate des BIP                                                     %-Punkte
 10. Inlandsnachfrage
                                                          -    1,9       -3,4        3,4       1,5
 (ohne Vorräte)
                                      P.52 +
 11. Vorratsveränderungen                                 -   -0,7        0,0        0,0       0,0
                                        P.53
 12. Außenbeitrag                       B.11              -   -0,6       -2,3        0,9       0,0

2019: Statistisches Bundesamt, August 2020.
2020 bis 2024: Interimsprojektion der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom September 2020.

1) Niveau 2019 berechnet als Differenz des BIP (Stand: August 2020) und Produktionslücke (Stand: Interimsprojektion)
2) Einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck.

                                                              17
Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021                                    Deutsche Haushaltsplanung 2021

  Tabelle 5b: Preisentwicklung - Deflatoren
                                                     2019       2019   2020       2021      2022       2023      2024
                                                      Index              Veränderung ggü. Vorjahr in %
                                                   (2015=100)

 1. BIP                                              106,70      2,2     1,9        1,5       1,4        1,4          1,4
 2. Private Konsumausgaben1)                         105,11      1,3     0,5        1,2       1,4
 3. Staatliche Konsumausgaben                        107,56      2,3     2,5        2,2       1,2
 4. Bruttoinvestitionen                              109,25      2,8     0,9        1,8       1,4
 5. Exporte                                          102,78      0,8    -0,5        0,8       1,8
 6. Importe                                          101,83     -0,1    -2,3        0,7       1,8

2019: Statistisches Bundesamt, August 2020.
2020 bis 2024: Interimsprojektion der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom September 2020.

1) Einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck.

  Tabelle 5c: Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt
                                                                                 2019       2019       2020      2021
                                                                       ESVG-
                                                                       Code                 Veränderung ggü. Vorjahr
                                                                                Niveau
                                                                                                     in %
 1. Erwerbstätige Personen1) (Mio.)                                               45,27        0,9      -0,8          0,4
 2. Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen         2)
                                                                                  62,60        0,6      -4,8          3,8
    (Mrd. Stunden)
 3. Erwerbslosenquote3) (in %)                                                          -      3,0       3,7          3,2
 4. Arbeitsproduktivität - Personen4)                                             105,3      -0,3       -5,0          3,9
 5. Arbeitsproduktivität - Arbeitsstunden5)                                       108,6        0,0      -1,0          0,5
 6. Arbeitnehmerentgelte (Mrd. €, Inland)                               D.1     1.845,2        4,2      -0,6          3,2
 7. Entgelt je Arbeitnehmer (Tsd. €, Inland)                                       44,9        3,0      -0,1          2,7

2019: Statistisches Bundesamt, August 2020.
2020 bis 2024: Interimsprojektion der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom September 2020.

1) Erwerbstätige, Inlandskonzept nach Definition der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
2) Definition der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
3) Erwerbslose (ILO) / Erwerbspersonen.
4) BIP (preisbereinigt) / Erwerbstätige (Inland); (2015=100).
5) BIP (preisbereinigt) / Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen; (2015=100).

                                                                18
Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021                                    Deutsche Haushaltsplanung 2021

  Tabelle 5d: Salden der Sektoren
                                                                                            2019       2020        2021
                                                                                 ESVG-
                                                                                 Code               in % des BIP

 1. Finanzierungssaldo gegenüber der übrigen Welt                                   B.9       8,5        7,5          7,4
   davon:
   - Waren und Dienstleistungsbilanz                                                          5,8        4,5          5,1
   - Bilanz von Primäreinkommen und Transfers                                                 1,5        1,3          1,4
   - Kapitalbilanz                                                                            1,2        1,8          0,9
 2. Finanzierungssaldo der privaten Haushalte                                       B.9       5,6        7,6          5,0
 3. Finanzierungssaldo des Staats1)                                                 B.9       1,5       -6 ¼       -4 ¼
 4. Statistische Diskrepanz                                                                               -            -

2019: Statistisches Bundesamt, August 2020.
2020 und 2021: Interimsprojektion der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom September 2020.

1) Werte im Projektionszeitraum auf ¼ Prozent des BIP gerundet.

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Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021                                         Deutsche Haushaltsplanung 2021

  Tabelle 6a: Entwicklung der Staatsfinanzen
                                                                       2020          2021         2022       2023     2024
                                                            ESVG-
                                                            Code                              in % des BIP

                                    Finanzierungssalden (B.9) der staatlichen Ebenen1)
 1. Staat                                                      S.13     -6 ¼         -4 ¼         -2          -¾       -¼
 2. Bund                                                    S.1311      -4 ¼         -3           -1          -¼      0
 3. Länder                                                  S.1312      -1            -½           -½         -¼       -¼
 4. Gemeinden                                               S.1313               ¼    -¼           -¼         -¼       0
 5. Sozialversicherung                                      S.1314       -1           -½           -½         0        0
                                                    Staat insgesamt (S.13)
 6. geleistete Vermögenseinkommen                             D.41               ¾        ¾            ½          ½        ½
 7. Primärsaldo2)                                                        -5 ½        -3 ¾          -1 ½       -¼           ¼
 8. Einmalmaßnahmen und sonstige temporäre
                                                                             0        0             0         0        0
    Effekte3)
 9. Veränderung des realen BIP (in % ggü. Vj.)                           -5,8         4,4           1,5       1,5      1,5
 10. Potentialwachstum (in % ggü. Vj.)                                       1,0      1,1           1,0       0,9      0,8
     Beiträge (%-Punkte):
     - Arbeit                                                                0,2      0,2           0,0      -0,1     -0,2
     - Kapital                                                               0,4      0,4           0,5       0,5      0,5
     - Totale Faktorproduktivität                                            0,4      0,5           0,5       0,5      0,6
                                               in % des Produktionspotentials
 11. Produktionslücke                                                    -5,0        -1,9          -1,4      -0,7      0,0
 12. Konjunktureller Finanzierungssaldo                                  -2 ½        -1             -¾        -¼       0
 13. Konjunkturbereinigter Finanzierungssaldo
                                                                         -3 ¼        -3 ¼          -1 ¼       -½       -¼
     (1-12)
 14. Konjunkturbereinigter Primärsaldo (13+6)                            -2 ¾        -2 ¾           -¾        0            ¼
 15. Struktureller Finanzierungssaldo (13-8)                             -3 ¼        -3 ¼          -1 ¼       -½       -¼

1) TR - TE = B.9.
2) Der Primärsaldo wird berechnet als (B.9, Position 1) plus (D.41, Position 6).
3) Ein positives Vorzeichen zeigt defizitreduzierende Einmaleffekte an.

Werte im Projektionszeitraum auf ¼ Prozent des BIP gerundet.
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich.

                                                               20
Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021                                             Deutsche Haushaltsplanung 2021

  Tabelle 6b: Entwicklung des Schuldenstands des Staats („Maastricht“-Schuldenstand)
                                                                            2020        2021          2022        2023     2024
                                                               ESVG-
                                                               Code                               in % des BIP

 1. Schuldenstand                                                            71         70 ¼          70          69       67 ½
 2. Veränderung der Schuldenquote                                            11 ½         -¾           -½         -1       -1 ½
                               Beiträge zur Veränderung des Maastricht-Schuldenstands
 3. Primärsaldo                                                               5½         3¾            1½              ¼    -¼
 4. Geleistete Vermögenseinkommen                               D.41              ¾           ¾            ½           ½     ½
 5. Sonstige Anpassungen                                                      5¼         -5           -2 ½        -1 ¾     -1 ¾
 nachrichtl.
                                                                              1¼          1
 Impliziter Zinssatz auf Schulden1)
Werte im Projektionszeitraum auf ¼ Prozent des BIP gerundet.
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich.

1) Approximiert als Verhältnis der geleisteten Vermögenseinkommen zum Schuldenstand des vorangegangenen Jahres.

                                                                  21
Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021                                              Deutsche Haushaltsplanung 2021

  Tabelle 7: Gesamtstaatliche Ausgaben- und Einnahmenprojektion bei unveränderter Politik*
                                                                                            2020                       2021
                                                                    ESVG-
                        Staat (S.13)                                Code                             in % des BIP

 1. Gesamte Einnahmen bei unveränderter Politik                       TR                           47 ¾                       46 ¼
    davon:
    1.1 Produktions- und Importabgaben                               D.2                           10 ¾                       10 ¼
   1.2 Einkommen- und Vermögensteuern                                D.5                           13                         12 ¾
   1.3 Vermögenswirksame Steuern                                     D.91                               ¼                          ¼
   1.4 Sozialbeiträge                                                D.61                          18 ½                       17 ¾
   1.5 Vermögenseinkommen                                            D.4                                ¾                          ½
    1.6 Sonstige Einnahmen       1)
                                                                                                     4¾                            4½
 nachrichtl.:
 Abgabenbelastung                                                                                  41 ¼                       40 ¼
 (D.2+D.5+D.61+D.91-D.995)2)
 2. Gesamte Ausgaben bei unveränderter Politik                       TE3)                          49 ¼                       48 ¾
    davon:
    2.1 Arbeitnehmerentgelt                                          D.1                             8¼                            8¼
   2.2 Vorleistungen                                                  P.2                            5½                            5½
   2.3 Sozialleistungen                                         D.62 + D.632
       davon:
       Leistungen bei Arbeitslosigkeit4)
   2.4 Zinsausgaben                                                  D.41                               ¾                          ¾
   2.5 Subventionen                                                  D.3                                ¾                          1¼
   2.6 Bruttoanlageinvestitionen                                     P.51                            2¾                            2½
   2.7 Vermögenstransfers                                            D.9                             1½                            1½
   2.8 Sonstige   5)
                                                                                                     2¾                            2¾
* Bei Annahme einer unveränderten Politik sind vor Berücksichtigung der Auswirkungen von Maßnahmen des Haushaltsplans für das
Folgejahr die Einnahmen- und Ausgabentrends zu extrapolieren.

1) P.11 + P.12 + P.131 + D.39rec + D.7rec + D.9rec (ohne D.91rec).
2) Dazu gehören: Einzug durch die EU und Anpassungen für nicht eingezogene Steuern und Sozialbeiträge (D.995), sofern angezeigt.
3) TR - TE = B.9.
4) Dazu gehören: Monetäre Sozialleistungen (D.62) sowie soziale Sachleistungen (vom Staat gekaufte Marktproduktion, D.632) bei
   Arbeitslosigkeit.
5) D.29pay + D.4pay (ohne D.41pay) + D.5pay + D.7pay + P.52 + P.53 + NP + D.8.

Werte im Projektionszeitraum auf ¼ Prozent des BIP gerundet.
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich.

                                                                     22
Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021                                                     Deutsche Haushaltsplanung 2021

  Tabelle 8a: Gesamtstaatliche Ausgaben- und Einnahmenziele
                                                                                                  2020                          2021
                                                                        ESVG-
                          Staat (S.13)                                  Code                               in % des BIP

 1. Gesamte Einnahmen bei unveränderter Politik                           TR                               47                          45 ¾
    davon:
    1.1 Produktions- und Importabgaben                                   D.2                               10 ¼                          10
   1.2 Einkommen- und Vermögensteuern                                    D.5                               12 ¾                        12 ½
   1.3 Vermögenswirksame Steuern                                         D.91                                   ¼                             ¼
   1.4 Sozialbeiträge                                                    D.61                              18 ¼                        17 ¾
   1.5 Vermögenseinkommen                                                D.4                                    ¾                             ½
    1.6 Sonstige Einnahmen         1)
                                                                                                           4¾                            4½
 nachrichtl.:
 Abgabenbelastung                                                                                          41 ¼                        40 ¼
 (D.2+D.5+D.61+D.91-D.995)2)
 2. Gesamte Ausgaben                                                     TE3)                              53                            50
    davon:
    2.1 Arbeitnehmerentgelt                                              D.1                                8½                           8¼
   2.2 Vorleistungen                                                      P.2                              6¼                            5¾
   2.3 Sozialleistungen                                             D.62 + D.632                           27 ½                        26 ½
        davon:
        Leistungen bei Arbeitslosigkeit4)                                                                  1¾                            1½
   2.4 Zinsausgaben                                                      D.41                                   ¾                             ¾
   2.5 Subventionen                                                      D.3                                2½                           1¾
   2.6 Bruttoanlageinvestitionen                                         P.51                               3                            2¾
   2.7 Vermögenstransfers                                                D.9                               1¾                            1¾
   2.8 Sonstige    5)
                                                                                                           2¾                            2¾
1) P.11 + P.12 + P.131 + D.39rec + D.7rec + D.9rec (ohne D.91rec).
2) Dazu gehören: Einzug durch die EU und Anpassungen für nicht eingezogene Steuern und Sozialbeiträge (D.995), sofern angezeigt.
3) TR - TE = B.9.
4) Dazu gehören: Monetäre Sozialleistungen (D.62) sowie soziale Sachleistungen (vom Staat gekaufte Marktproduktion, D.632) bei Arbeitslosigkeit.
5) D.29pay + D.4pay (ohne D.41pay) + D.5pay + D.7pay + P.52 + P.53 + NP + D.8.

Werte im Projektionszeitraum auf ¼ Prozent des BIP gerundet.
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich.

  Tabelle 8b: Bereinigungspositionen zur Bestimmung der Ausgabenreferenzgröße
                                                                                                   2019         2019         2020        2021

                                                                                                  Mrd. €                  in % des BIP

 1. Ausgaben für Unionsprogramme, die vollständig durch Einnahmen
                                                                                                     4,0            0,1        0              0
    aus Fonds der Union ausgeglichen werden
 2. Konjunkturbedingte Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung                                      -4,6         -0,1            ¼             0
 3. Effekt diskretionärer einnahmeseitiger Maßnahmen                                               -4,8         -0,1          -1          -¼
 4. Regelgebundene Einnahmeänderungen                                                                0,0            0,0        0              0

Werte im Projektionszeitraum auf ¼ Prozent des BIP gerundet.

                                                                          23
Tabelle 9: Diskretionäre Maßnahmen auf Ebene des Gesamtstaats (inkl. diskretionärer Maßnahmen des Bundes)1)
                                                                                                                                                               Auswirkungen
                                                                                                                                                                  auf den
                                                                                      ESVG-                                                                    Staatshaushalt
            Liste der Maßnahmen                Detaillierte Beschreibung                                        Inkrafttreten des Gesetzes
                                                                                      Code
                                                                                                                                                               2020    2021
                                                                                                                                                                in % des BIP

     I. Konjunkturprogramm
     Konjunktur- und Krisenbewältigung
     Die Konjunktur stärken und           Steuermindereinnahmen infolge der (i.)    D.21, D.51    Zweites Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020            -0,5    -0,2
     Wirtschaftskraft Deutschlands        temporären Senkung des allgemeinen                      (Inkrafttreten: 1. Juli 2020), Zweites Nachtragshaushalts-
     entfesseln - steuerliche Maßnahmen   und ermäßigten Umsatzsteuersatzes,                      gesetz 2020 vom 14. Juli 2020 (Inkrafttreten:
                                                                                                                                                                                 Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021

                                          (ii.) Anpassung des steuerlichen                        1. Januar 2020), Regierungsentwurf des Bundes-
                                          Verlustrücktrags, (iii.) Einführung                     haushalts 2021 (im parlamentarischen Verfahren)
                                          einer degressiven Abschreibung für                      und Finanzplan bis 2024 vom 23. September 2020
                                          Investitionsgüter und (iv.) Modernisie-
                                          rung des Körperschaftsteuerrechts

     Die Konjunktur stärken und           Zuschüsse des Bundes (i.) an den        P.51, D.31,     Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 14. Juli 2020       -0,2    -0,5

24
     Wirtschaftskraft Deutschlands        Gesundheitsfonds und den Ausgleichs- D.61               (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), Regierungsentwurf
     entfesseln - weitere Maßnahmen       fonds der Pflegeversicherung zur                        des Bundeshaushalts 2021 (im parlamentarischen
                                          Stabilisierung der Sozialversicherungs-                 Verfahren) und Finanzplan bis 2024 vom 23. September
                                          beitragssätze, (ii.) um den drohenden,                  2020, Regierungsentwurf eines Gesundheitsver-
                                          durch die Pandemie noch verstärkten                     sorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz vom 23.
                                          Anstieg der EEG-Umlage auszugleichen,                   September 2020 (im parlamentarischen Verfahren)
                                          Vorziehen von Investitionsprojekten

     Wirtschaftliche und                  Überbrückungshilfen zur Sicherung         D.39, D.75,   Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 14. Juli 2020       -0,8    -0,1
     soziale Härten abfedern              der Existenz von (i.) kleinen und         D.92          (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), Regierungsentwurf des
                                          mittelständischen Unternehmen, (ii.)                    Bundeshaushalts 2021 (im parlamentarischen Verfahren)
                                          Kunst und Kultur, (iii.) Profisport-                    und Finanzplan bis 2024 vom 23. September 2020
                                          vereinen, (iv.) Einrichtungen der
                                          Behinderten-, Kinder- und Jugend-
                                          hilfe, sowie weitere Zuschüsse

     Länder und Kommunen stärken          Aufstockung der Mittel für den            P.51, D.31    Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom                     -0,1     0,0
                                          öffentlichen Personennahverkehr,                        14. Juli 2020 (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), Gesetz über
                                          Aufstockung der Investitionen                           begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunk-
                                                                                                  tur- und Krisenbewältigungspakets vom 14. Juli 2020
                                                                                                  (Inkrafttreten: 17. Juli 2020), Regierungsentwurf des
                                                                                                  Bundeshaushalts 2021 (im parlamentarischen Verfahren)
                                                                                                                                                                                Deutsche Haushaltsplanung 2021

                                                                                                  und Finanzplan bis 2024 vom 23. September 2020
Tabelle 9: Fortsetzung
                                                                                                                                                                     Auswirkungen
                                                                                                                                                                        auf den
                                                                                          ESVG-                                                                      Staatshaushalt
            Liste der Maßnahmen                 Detaillierte Beschreibung                                           Inkrafttreten des Gesetzes
                                                                                          Code
                                                                                                                                                                     2020    2021
                                                                                                                                                                      in % des BIP
     Junge Menschen und                   Einmaliger Kinderbonus, Aufstockung           P.51, D.39,   Zweites Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020 (In-         -0,2     0,0
     Familien unterstützen                von Investitionen und Investitionszu-         D.51, D.62,   krafttreten: 1. Juli 2020), Zweites Nachtragshaushaltsge-
                                          schüssen für (i.) den Kitaausbau, (ii.) den   D.92          setz 2020 vom 14. Juli 2020 (Inkrafttreten: 1. Januar 2020),
                                          Ausbau der Ganztagsschulen, (iii.) den                      Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des
                                          Digitalpakt Schulen, (iv.) die regionale                    Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets vom 14. Juli
                                          Wirtschaftsstruktur, Absenkung der                          2020 (Inkrafttreten: 17. Juli 2020), Regierungsentwurf des
                                          Steuerlast von Alleinerziehenden,                           Bundeshaushalts 2021 (im parlamentarischen Verfahren)
                                          Hilfen zur Ausbildungssicherung                             und Finanzplan bis 2024 vom 23. September 2020
                                                                                                                                                                                      Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021

     Zukunftspaket
     Forschung stärken und                Steuerliche Forschungsförderung,              P.2, D.31,    Zweites Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020 (In-          0,0    -0,2
     Digitalisierung beschleunigen        Transfers und Investitionszuschüsse für       D.51, D.75,   krafttreten: 1. Juli 2020), Zweites Nachtragshaushaltsge-
                                          (i.) Forschungseinrichtungen, (ii.) die       D.92          setz 2020 vom 14. Juli 2020 (Inkrafttreten: 1. Januar 2020),
                                          Umsetzung der Wasserstoffstrategie,                         Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des

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                                          (iii.) Digitalisierung (u.a. Mobilfunkin-                   Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets vom 14. Juli
                                          frastrukturgesellschaft, Künstliche                         2020 (Inkrafttreten: 17. Juli 2020), Regierungsentwurf des
                                          Intelligenz, Quantentechnologien,                           Bundeshaushalts 2021 (im parlamentarischen Verfahren)
                                          Kommunikationstechnologien 5G                               und Finanzplan bis 2024 vom 23. September 2020
                                          und 6G), Mittel zur Digitalisierung
                                          der öffentlichen Verwaltung

     Mobilität nachhaltig gestalten und   Erhöhung des Eigenkapitals der                P.2, P.51,    Zweites Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020              -0,2    -0,1
     Energiewende vorantreiben            Deutschen Bahn, Investitionszu-               D.31, D.59,   (Inkrafttreten: 1. Juli 2020), Zweites Nachtragshaushalts-
                                          schüsse für (i.) Fahrzeughersteller, (ii.)    D.92, D.99    gesetz 2020 vom 14. Juli 2020 (Inkrafttreten:
                                          Ladesäulen, steuerliche Entlastungen                        1. Januar 2020), Regierungsentwurf des Bundes-
                                          zur Förderung einer nachhaltigen                            haushalts 2021 (im parlamentarischen Verfahren)
                                          Mobilität, Aufstockung Investitionsaus-                     und Finanzplan bis 2024 vom 23. September 2020
                                          gaben für Autobahnen und Bahnhöfe,
                                          Vorleistungen und Subventionen für
                                          die energetische Gebäudesanierung
                                                                                                                                                                                        Deutsche Haushaltsplanung 2021
Tabelle 9: Fortsetzung
                                                                                                                                                            Auswirkungen
                                                                                                                                                               auf den
                                                                                      ESVG-                                                                 Staatshaushalt
            Liste der Maßnahmen                 Detaillierte Beschreibung                                      Inkrafttreten des Gesetzes
                                                                                      Code
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                                                                                                                                                             in % des BIP
     Das Gesundheitswesen stärken und      Investitionszuschüsse insb.              P.2, D.11,    Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 14. Juli 2020     0,0    -0,2
     den Schutz vor Pandemien verbessern   für Krankenhäuser, Transfers             D.31, D.74,   (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), Regierungsentwurf des
                                           und Investitionszuschüsse zur            D.92          Bundeshaushalts 2021 (im parlamentarischen Verfahren)
                                           Impfstoffentwicklung, Bevorratung                      und Finanzplan bis 2024 vom 23. September 2020
                                           persönlicher Schutzausrüstung,
                                           Stärkung des öffentlichen
                                           Gesundheitsdienstes
                                                                                                                                                                              Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021

     Europäische und internationale Verantwortung
     Internationales Programm              Transfers, Kredite und                   D.74,         Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 14. Juli 2020     0,0     0,0
     Pandemiebekämpfung                    Investitionszuschüsse für                D.92, F.4     (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), Regierungsentwurf des
                                           Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe                 Bundeshaushalts 2021 (im parlamentarischen Verfahren)
                                                                                                  und Finanzplan bis 2024 vom 23. September 2020

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     II. Maßnahmen des Bundes zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (ohne Konjunkturprogramm)
     Wirtschaftliche und soziale Härten    Corona-Soforthilfen für kleine           D.39, D.51,   Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 27. März 2020            -0,6     0,0
     abfedern und Familien unterstützen    Unternehmen und Soloselbständige,        D.62          (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), Sozialschutz-Paket
                                           Beihilfen für (i.) Busunternehmen                      vom 27. März 2020 (Inkrafttreten: 28. März 2020),
                                           und (ii.) Seelotsen, Anpassung                         Zweites Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020
                                           des Kinderzuschlags                                    (Inkrafttreten: 1. Juli 2020), Zweites Nachtragshaus-
                                                                                                  haltsgesetz 2020 vom 14. Juli 2020 (Inkrafttreten:
                                                                                                  1. Januar 2020), Regierungsentwurf eines Zweiten
                                                                                                  Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien
                                                                                                  sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
                                                                                                  vom 29. Juli 2020 (im parlamentarischen Verfahren)
                                                                                                                                                                             Deutsche Haushaltsplanung 2021
Tabelle 9: Fortsetzung
                                                                                                                                                            Auswirkungen
                                                                                                                                                               auf den
                                                                                       ESVG-                                                                Staatshaushalt
            Liste der Maßnahmen                  Detaillierte Beschreibung                                     Inkrafttreten des Gesetzes
                                                                                       Code
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                                                                                                                                                             in % des BIP
     Gesundheitsschutz in der               Erstattungen des Gesundheitsfonds        P.2, P.51,   Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 27. März 2020            -0,7    -0,2
     Pandemie sicherstellen                 für Bettenkapazitäten, Erwerb von        D.75, D.92   (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), COVID-19-Krankenhaus-
                                            Schutzausrüstung, Medikamenten                        entlastungsgesetz vom 27. März 2020 (Inkrafttreten:
                                            und Beatmungsgeräten, Zuschüsse                       28. März 2020), Zweites Nachtragshaushaltsgesetz
                                            zur Bekämpfung von COVID-19,                          2020 vom 14. Juli 2020 (Inkrafttreten: 1. Januar 2020)
                                            Investitionszuschüsse zur Produktion
                                            von Schutzausrüstung
                                                                                                                                                                             Grundlagen der Haushaltsplanung Deutschlands 2021

     Forschung stärken,                     Zuschüsse zur Digitalisierung            P.2, P.75,   Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 27. März 2020             0,0     0,0
     Digitalisierung beschleunigen und      der Schulen, Ausgaben für die            D.39,        (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), Zweites Nachtragshaus-
     Energiewende vorantreiben              Gesundheitsforschung u.a.                D.59, F.5    haltsgesetz 2020 vom 14. Juli 2020
                                            (i.) Impfstoffentwicklung, (ii.)                      (Inkrafttreten: 1. Januar 2020)
                                            Beteiligungserwerb CureVac, Ausgaben
                                            zur Bewältigung des Klimawandels

27
     Soforthilfen für Deutsche im Ausland   Rückholhilfen für Deutsche im Ausland,   P.2, P.74,   Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 27. März 2020             0,0     0,0
                                            Transfers und Investitionszuschüsse      P.92         (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), Zweites Nachtragshaus-
                                            für deutsche Vertretungen und                         haltsgesetz 2020 vom 14. Juli 2020
                                            Institutionen im Ausland                              (Inkrafttreten: 1. Januar 2020)

     Internationale Pandemiebekämpfung      Zuschüsse (i.) zu Forschungsprojekten,   P.2, D.74,   Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 27. März 2020             0,0     0,0
                                            (ii.) für humanitäre Hilfen, (iii.)      D.75, F.4    (Inkrafttreten: 1. Januar 2020), Zweites Nachtragshaus-
                                            zu Schuldendiensthilfen des                           haltsgesetz 2020 vom 14. Juli 2020
                                            Internationalen Währungsfonds, Beitrag                (Inkrafttreten: 1. Januar 2020)
                                            zum europäischen Garantiefonds
                                            der Europäischen Investitionsbank
                                                                                                                                                                               Deutsche Haushaltsplanung 2021
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