Landkreis Nordsachsen Nahverkehrsplan 2011 - Bericht - Dresden, 26.05.2011
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Dokument-Informationen Dokument-Informationen Kurztitel Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Auftraggeber: Landratsamt Nordsachsen, Straßenverkehrsamt Auftragnehmer: PTV Planung Transport Verkehr AG Cunnersdorfer Str. 25 01189 Dresden Tel.: 0351-40909-0 Fax: 0351-40909-24 www.ptv.de Ansprechpartner: Dipl.-Wirtsch.-Ing. Susanne Rebentisch Tel.: 0351-40909-13 email: Susanne.Rebentisch@ptv.de Unterauftragnehmer: Leipziger Institut für Energie GmbH Lessingstraße 2 04109 Leipzig Tel.: 0341-22 47 62-12 Fax: 0341-22 47 62-10 www.ie-leipzig.com Ansprechpartner: Dipl.-Geogr. Matthias Reichmuth Tel.: 0341-22 47 62-25 email: Matthias.Reichmuth@ie-leipzig.com Auftrags-Nr.: C305067 PTV AG Mai/11 Seite 2/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Inhalt Inhalt Abbildungsverzeichnis .................................................................................................. 5 Tabellenverzeichnis ....................................................................................................... 6 Anlagenverzeichnis ........................................................................................................ 8 Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................. 9 1 Rahmenbedingungen .......................................................................................... 11 2 Bestehende Nahverkehrspläne .......................................................................... 13 2.1 Nahverkehrspläne Landkreise Delitzsch und Torgau-Oschatz ................. 13 2.2 Nahverkehrsplan ZVNL 2008 – 2013 ....................................................... 17 3 Bestandsaufnahme und Bewertung................................................................... 21 3.1 Einordnung des Untersuchungsgebietes ................................................. 21 3.2 Zentralörtliche Gliederung und Verbindungsachsen................................. 21 3.3 Strukturdaten ........................................................................................... 24 3.3.1 Einwohner 25 3.3.2 Erwerbstätige, Beschäftigte und Pendler 26 3.3.3 Schüler und Schulstandorte 29 3.4 Öffentlicher Personennahverkehr ............................................................ 30 3.4.1 ÖPNV-Angebot 30 3.4.2 Verkehrsnachfrage ÖPNV 37 3.4.3 Verkehrsinfrastruktur und Fahrzeuge 43 3.4.4 Tarif und Fahrpreise 48 3.4.5 Kundenbetreuung (Information und Service) 49 3.4.6 Organisation des ÖPNV 52 4 Verkehrsprognose ÖPNV .................................................................................... 54 4.1 Entwicklung der Bevölkerung ................................................................... 54 4.2 Entwicklung der Verkehrsnachfrage ........................................................ 55 4.2.1 ÖPNV-Nachfrage im Schülerverkehr 55 PTV AG Mai/11 Seite 3/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Inhalt 4.2.2 ÖPNV-Gesamtnachfrage 58 5 Konzept zur Entwicklung des ÖPNV .................................................................. 60 5.1 Anforderungsprofil ................................................................................... 60 5.1.1 Erschließungsqualität 60 5.1.2 Verbindungsqualität 61 5.1.3 Bedienungsqualität 62 5.1.4 Vernetzung der Verkehrsträger 66 5.1.5 Beförderungsqualität 67 5.1.6 Belange einzelner Fahrgastgruppen 68 5.1.7 Umweltstandards 69 5.1.8 Tarif und Fahrpreise 70 5.1.9 Kundenbetreuung (Information und Service) 71 5.2 Angebotskonzeption ÖPNV ..................................................................... 73 5.2.1 Grundsätze zur Entwicklung des ÖPNV 73 5.2.2 Weiterentwicklung des Strecken- und Liniennetzes 74 5.2.3 Flexible Bedienformen 77 5.2.4 Vernetzung der Verkehrsträger 78 5.2.5 Verkehrsinfrastruktur und Fahrzeuge 80 5.2.6 Belange einzelner Fahrgastgruppen 81 5.2.7 Kundenbetreuung (Information und Service) 81 5.2.8 Eigenständig funktionsfähige Teilbereiche 83 5.3 Maßnahmenplan ...................................................................................... 88 6 Finanzierung des ÖSPV ...................................................................................... 91 6.1 Finanzierungsgrundsätze......................................................................... 91 6.2 Finanzierung der Verkehrsdurchführung .................................................. 92 6.2.1 Entwicklung der Kosten und der Einnahmen bei den Verkehrsunternehmen 92 6.2.2 Entwicklung der Finanzierung des ÖSPV 93 6.3 Finanzierung der Maßnahmen ................................................................. 94 6.4 Vergabe von ÖPNV-Leistungen ............................................................... 95 Quellen .......................................................................................................................... 96 PTV AG Mai/11 Seite 4/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Bevölkerung im Landkreis Nordsachsen nach Altersstruktur 25 Abbildung 2: Entwicklung der Bevölkerung von 1990 bis 2008 in den ehemaligen Landkreisen Delitzsch und Torgau-Oschatz (Stichtag: jeweils zum 31.12.) 26 Abbildung 3: Pendlerbeziehungen Landkreis Nordsachsen 28 Abbildung 4: Gliederung der Schülerschaft des Landkreises nach Schularten im Schuljahr 2009/2010 29 Abbildung 5: Bediengebiete der ÖSPV-Unternehmen im Landkreis Nordsachsen 31 Abbildung 6: Unternehmensspezifische Anteile der Verkehrsleistung pro Jahr (ab 01.01.2010) 32 Abbildung 7: Fahrschüler an allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Nordsachsen nach Schularten im Schuljahr 2009/2010 38 Abbildung 8: Anzahl der im Landkreis Nordsachsen eingesetzten Linienbusse nach Baujahren am Jahresende 2009 48 Abbildung 9: Organisationsstruktur des ÖPNV im Nahverkehrsraum Leipzig 52 Abbildung 10: Mittlere Stärke der Altersjahrgänge von 1979 bis 2008 im Landkreis Nordsachsen nach Altersgruppen 56 Abbildung 11: Betreibernetz 84 Abbildung 12: Bündelungsvariante mit 5 Bündeln 85 Abbildung 13: Betreibernetz – Verteilung der Fahrplanleistung 87 Abbildung 14: 5 Bündel – Verteilung der Fahrplanleistung 87 PTV AG Mai/11 Seite 5/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Tabellenverzeichnis Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Kriterien und Richtwerte der Verbindungsqualität gemäß NVP ZVNL 2008 19 Tabelle 2: Erläuterungen zu den Strukturgrößen 24 Tabelle 3: Erwerbstätige und Arbeitsplätze im Landkreis Nordsachsen 27 Tabelle 4: Pendler bezogen auf den Landkreis Nordsachsen 28 Tabelle 5: Fahrplankilometer im ÖSPV pro Jahr (ab 01.01.2010) 31 Tabelle 6: Fahrplankilometer im SPNV für das Fahrplanjahr 2008/2009 (Angaben des ZVNL) 35 Tabelle 7: Nachfragestarke Streckenabschnitte im SPNV 39 Tabelle 8: Ein-, Aus- und Umsteiger je Verknüpfungspunkt und je Werktag 40 Tabelle 9: Streckenabschnitte mit ÖSPV-Querschnittsbelegungen mit mehr als 300 Fahrgästen 41 Tabelle 10: ÖSPV-Linien mit hoher Fahrgastnachfrage 42 Tabelle 11: Bestand und Bedarf an B+R- sowie P+R-Stellplätzen an SPNV- Zugangsstellen 44 Tabelle 12: Komfort- und Schadstoffstandards der im Landkreis Nordsachsen eingesetzten Busse Quelle: Befragung der 9 Verkehrsunternehmen, Januar 2010 47 Tabelle 13: Entwicklung der Bevölkerung bis zum Jahr 2015 im Landkreis Nordsachsen 55 Tabelle 14: Entwicklung der Schülerzahlen an allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Nordsachsen bis zum Schuljahr 2014/2015 57 Tabelle 15: Entwicklung der Verkehrsnachfrage auf ausgewählten Relationen bis zum Jahr 2015 59 Tabelle 16: Richtwerte Räumliche Erschließung 61 Tabelle 17: Mindestanzahl Fahrtenpaare pro Tag (Montag – Freitag, Schul- und Ferienzeit) 62 Tabelle 18: Mindestfahrtenangebot (Schul- und Ferienzeit) – ÖSPV-Grundnetz 1. Ordnung 63 PTV AG Mai/11 Seite 6/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Tabellenverzeichnis Tabelle 19: Linien im ÖSPV-Grundnetz 1. Ordnung 64 Tabelle 20: Mindestfahrtenangebot (Schul- und Ferienzeit) – ÖSPV-Grundnetz 2. Ordnung 64 Tabelle 21: Linien im ÖSPV-Grundnetz 2. Ordnung 64 Tabelle 22: Mindestfahrtenangebot (Schul- und Ferienzeit) – Grundnetz 3. Ordnung und Ergänzungsnetz 65 Tabelle 23: Linien im Grundnetz 3. Ordnung 65 Tabelle 24: Mindestfahrtenangebot (Schul- und Ferienzeit) – Straßenbahnnetz 66 Tabelle 25: Mindestfahrtenangebot (Schul- und Ferienzeit) – Stadtverkehrsnetz 66 Tabelle 26: Kriterien der Beförderungsqualität 67 Tabelle 27: S-Bahn-Linien im Zielnetz 2020+ 75 Tabelle 28: Verknüpfungspunkte erster und zweiter Ordnung 80 Tabelle 29: Verknüpfungspunkte dritter und vierter Ordnung 80 Tabelle 30: Vergleich der Bündelungsvarianten pro Tag (Montag – Freitag) 86 Tabelle 31: Kosten der Bündelungsvarianten 88 Tabelle 32: Maßnahmenplan zum Angebotskonzept 90 PTV AG Mai/11 Seite 7/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Anlagenverzeichnis Anlagenverzeichnis Anlage 3/1 Zentrale Orte und Verbindungsachsen im Landkreis Nordsachsen Anlage 3/2 Bevölkerungsdichte im Landkreis Nordsachsen Anlage 3/3 Pendler Landkreis Nordsachsen Anlage 3/4 ÖSPV-Linien im Landkreis Nordsachsen Anlage 3/5-1 Grundschulen im Landkreis Nordsachsen Anlage 3/5-2 Allgemeinbildende Schulen (ohne Grundschulen) im Landkreis Nordsachsen Anlage 3/6 SPNV im Landkreis Nordsachsen Querschnittsbelegungen des SPNV (Analyse) Anlage 3/7 Querschnittsbelegungen des ÖSPV (Analyse) Anlage 4 Bevölkerungsentwicklung - Prognose 2015 Anlage 5/1 ÖPNV-Grundnetz im Landkreis Nordsachsen Anlage 5/2-1 Linienbündelung Linienübersicht Anlage 5/2-2 Linienbündelung Linienzuordnung (5 Bündel) PTV AG Mai/11 Seite 8/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ALITA Anruflinientaxi AW Auto-Webel GmbH B+R Bike and Ride BfA Bundesagentur für Arbeit CTL City-Tunnel Leipzig DB AG Deutsche Bahn Aktiengesellschaft DFI dynamische Fahrgastinformationsanzeiger EAV Einnahmeaufteilungsverfahren EEV Enhanced Environmentally Friendly Vehicle EFRE Europäischer Fond für regionale Entwicklung ESC European Stationary Cycle ETC European Transient Cycle EU Europäische Union GEI Geißler-Reisen GbR GVFG Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrs- verhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) GVZ Güterverkehrszentrum HVZ Hauptverkehrszeit IE Leipziger Institut für Energie GmbH INSA Informationssystem Nahverkehr Sachsen-Anhalt KBS Kursbuchstrecke LEP Landesentwicklungsplan LEU Omnibusverkehr Leupold OHG LK Landkreis LVB Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH LVW Omnibus- und Reiseverkehr Heinz Wittig MDSB-Netz Mitteldeutsches S-Bahn-Netz MDV Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH MIV Motorisierter Individualverkehr NASA Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH NVP Nahverkehrsplan NVZ Nebenverkehrszeit OHG Offene Handelsgesellschaft ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNVG Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr ÖSPV Öffentlicher Straßenpersonenverkehr ÖV Öffentlicher Verkehr OVH Omnibus-Verkehrsgesellschaft mbH „Heideland“ (OVH) PBefG Personenbeförderungsgesetz PNVG Personennahverkehrsgesellschaft Merseburg-Querfurt mbH Pkw Personenkraftwagen PTV AG Mai/11 Seite 9/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Abkürzungsverzeichnis PTV PTV Planung Transport Verkehr AG PVM Personenverkehrsgesellschaft Muldental mbH P+R Park and Ride RB RegionalBahn RBL Rechnergestütztes Betriebsleitsystem RE RegionalExpress RES Reisendenerfassungssystem der DB AG RVT Reiseverkehr Schulze OHG SAX SaxBus Eilenburger Busverkehr GmbH SGB Sozialgesetzbuch SMWA Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit SPFV Schienenpersonenfernverkehr SPNV Schienenpersonennahverkehr SR Schmidt Reisen GmbH SVZ Schwachverkehrszeit ZVNL Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig PTV AG Mai/11 Seite 10/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Rahmenbedingungen 1 Rahmenbedingungen Der Landkreis Nordsachsen ist Mitglied des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL), welcher Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist, und des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV). Der Landkreis ist selbst Aufgabenträger für den öffentlichen Straßenpersonenverkehr (ÖSPV) in seinem Gebiet. Nach dem § 8 Abs. (3) Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und dem § 5 Abs. (1) des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) im Freistaat Sachsen vom 14. Dezember 1995 wird die Erstellung bzw. Fortschreibung von Nahverkehrsplänen für die Nahverkehrsräume vorgeschrieben. Die genannten Gesetze stehen in Verbindung mit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) über die Aufstellung von Nahverkehrsplänen für den öffentlichen Personennahverkehr vom 15. Oktober 1997. Für den Nahverkehrsraum Leipzig gilt der Nahverkehrsplan des ZVNL /12/. Die Aussagen des ZVNL-Nahverkehrsplanes sind für die Belange des SPNV und des überregionalen ÖPNV relevant. Die Nahverkehrspläne der Gebietskörperschaften, als Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV, so auch der Nahverkehrsplan des Landkreises Nordsachsen, sind als Bestandteil des ZVNL-Nahverkehrsplanes anzusehen. In Ergänzung zum Nahverkehrsplan des ZVNL legt der Nahverkehrsplan des Landkreises Nordsachsen die Ziele und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs in seinem Gebiet fest und dient dem Aufgabenträger als Entscheidungshilfe bei der detaillierten Planung und Gestaltung des ÖPNV. Die „Funktional- und Kreisgebietsreform 2008“ trat am 01. August 2008 im Freistaat Sachsen in Kraft. Im Ergebnis der Kreisgebietsreform wurden aus den bisherigen 22 Landkreisen und sieben kreisfreien Städten zehn Landkreise und drei kreisfreie Städte. Der neu gebildete Landkreis Nordsachsen besteht aus den ehemaligen Landkreisen Delitzsch und Torgau-Oschatz. Für die ehemaligen Landkreise Delitzsch und Torgau-Oschatz liegen folgende Nahverkehrspläne vor: ► Nahverkehrsplan für den Landkreis Delitzsch vom Juli 2005 /1/ und ► Nahverkehrsplan für den Landkreis Torgau-Oschatz vom Juli 2008 /2/ Aufgrund der Kreisgebietsreform sind diese Nahverkehrspläne nun zusammenzuführen und inhaltlich v. a. in Bezug auf die Zielsetzungen der ÖPNV-Entwicklung zu vereinheitlichen. Zudem erfolgt die Fortschreibung auf den Zeithorizont bis 2015. Wesentliche Ziele werden auch in die Kreisentwicklungskonzeption übernommen, die derzeit vom Landkreis erstellt wird. PTV AG Mai/11 Seite 11/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Rahmenbedingungen Die Fortschreibung wird unter Berücksichtigung der folgenden gesetzlichen Grundlagen erarbeitet: ► Personenbeförderungsgesetz (PBefG) /3/ ► Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) /4/ in Verbindung mit der ► Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVFinVO) /5/ und ► Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Aufstellung von Nahverkehrsplänen für den öffentlichen Personennahverkehr /6/ ► EU-Verordnung Nr. 1370/2007 /7/ ► Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) /8/ ► Entflechtungsgesetz /9/ ► Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr des Freistaates Sachsen /10/ ► Haushaltbegleitgesetz 2009/2010 /11/ Weiterhin werden überregionale, regionale und lokale Planungen für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes berücksichtigt: ► Nahverkehrsplan ZVNL, Fortschreibung 2008 /12/ ► Landesentwicklungsplan (LEP) 2003 des Freistaates Sachsen /13/ ► Fachlicher Entwicklungsplan Verkehr des Freistaates Sachsen 1999 /14/ ► Regionalplan Westsachsen 2008 /15/ PTV AG Mai/11 Seite 12/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Bestehende Nahverkehrspläne 2 Bestehende Nahverkehrspläne In diesem Kapitel werden die bestehenden Nahverkehrspläne der Landkreise Delitzsch und Torgau-Oschatz reflektiert. Es erfolgt eine Einordnung der darin beschlossenen Maßnahmen und Intentionen in Hinblick auf deren Umsetzung und Relevanz für die Fortschreibung dieses Nahverkehrsplanes (NVP). 2.1 Nahverkehrspläne Landkreise Delitzsch und Torgau-Oschatz ÖPNV-Mindeststandards Standards zur Erschließungs-, Verbindungs- und Bedienungsqualität Für die zentralen Ortsteile der Mittelzentren Delitzsch, Eilenburg und Schkeuditz wurden getrennt für die Hauptverkehrszeit und für die übrigen Zeiten Takte vorgegeben. Im Regionalbereich und für externe Ortsteile der Mittelzentren werden in Abhängigkeit von den Einwohnern (ab 200 Einwohner) je Teilfläche Standards zur Anzahl der Fahrten pro Werktag definiert. Im bestehenden NVP für den Landkreis Torgau-Oschatz wurden ebenfalls Mindest- standards definiert. Die Mindeststandards für die Erschließung wurden nach Ortsgröße differenziert. Innerhalb der Mittelzentren Torgau und Oschatz erfolgt die Erschließung über Stadtbussysteme. Außerhalb der Mittelzentren hängt der Erschließungsstandard von der Siedlungsgröße ab. Direktverbindungen zwischen Siedlungen mit mindestens 1.000 Einwohnern und den beiden Mittelzentren haben Priorität. Neben den Mittelzentren stellen auch die Schulstandorte Erschließungsschwerpunkte dar. Gebiete mit stark verstreuter Besiedlung sind nachfrageorientiert zu erschließen. Unter Berücksichtigung der Erschließungsziele ergibt sich ein System der Achsen- und Flächenerschließung für den ÖPNV, die räumlich und zeitlich miteinander zu verknüpfen sind: ► Grundnetz: regional und überregional bedeutsame Direktverbindungen (Verbindung zwischen Orten höherer Zentralität im SPNV) ► Netz 1. Ordnung: Stadtbussysteme, regionaler Linienverkehr (einschließlich Linien- verkehr mit überwiegender Nutzung durch Schüler) ► Netz 2. Ordnung: nachfragegesteuerte Bedienformen, Linienverkehr mit über- wiegender Nutzung durch Schüler abseits der Hauptstrecken Die Verbindungsqualität wird beeinflusst durch die Fahrtenhäufigkeit und die Zahl der nötigen Umsteigevorgänge. Generell sollen umsteigefreie Verbindungen Vorrang vor kürzeren Reisezeiten haben. Fahrgäste sollen mit maximal einmaligem Umsteigen den nächsten überregionalen Verknüpfungspunkt oder ein Mittelzentrum erreichen können. PTV AG Mai/11 Seite 13/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Bestehende Nahverkehrspläne Für die Bedienungsqualität wurden getrennt für die Netzebenen und für drei Verkehrszeiten Mindest-Taktzeiten vorgegeben. Da die Mindeststandards zur Erschließungs-, Verbindungs- und Bedienungsqualität für beide Landkreise nicht einheitlich definiert sind und mit dem Regionalplan Westsachsen /15/ eine neue Planungsempfehlung vorliegt, werden diese Standards im Anforderungsprofil an die neuen Gegebenheiten angepasst. Standards zur Verknüpfung der Verkehrsträger Im NVP für den Landkreis Delitzsch wird die Forderung festgeschrieben, dass dort, wo Umsteigevorgänge notwendig sind (z. B. beim Verkehrsträgerwechsel ÖSPV – SPNV), günstige Bedingungen, sowohl fahrplantechnologisch als auch in der mentalen Wahrneh- mung des Umsteigepunktes, geschaffen werden müssen. Im NVP des Landkreises Torgau-Oschatz werden die Verknüpfungspunkte klassifiziert. Die wichtigsten Verknüpfungspunkte 1. Ordnung sind zugleich SPNV-Zugangsstellen, die den ÖSPV mit dem SPNV verbinden und so für eine überregionale Anbindung sorgen. Weitere Verknüpfungspunkte werden als Verknüpfungspunkte 2. Ordnung bezeichnet. Hier handelt es sich um Siedlungen, in denen der Übergang zwischen den ÖSPV-Netzen 1. Ordnung und 2. Ordnung erfolgt. Die Fahrpläne an den Verknüpfungspunkten 1. Ordnung sollen so gestaltet werden, dass innerhalb einer Übergangszeit von 5 bis 10 Minuten die Anschlüsse zwischen Zügen und Bussen erreicht werden können. Die Verknüpfungspunkte 1. Ordnung sind mit P+R- sowie B+R-Anlagen auszustatten. An den Verknüpfungspunkten 2. Ordnung sollen die Fahrpläne so gestaltet werden, dass ein Anschluss zwischen verschiedenen Bussen jeweils in einer Übergangszeit von 10 bis 15 Minuten gewährleistet ist. An den Verknüpfungspunkten 2. Ordnung wird die Anlage von B+R-Stellplätzen empfohlen. In Hinblick auf die Vernetzung mit dem Fahrradverkehr und dem MIV werden Vorgaben zur Einrichtung von B+R- und P+R-Anlagen gegeben sowie Zugangsstellen benannt, für die entsprechende Anlagen eingerichtet werden sollen. Da es für beide Landkreise keine einheitlichen Festlegungen bezüglich der Vernetzung der Verkehrsträger gibt, werden im Angebotskonzept auch Standards zur Einhaltung der Anschlusssicherung definiert, die für den gesamten Landkreis gelten sollen. Weiterentwicklung des Strecken- und Liniennetzes Im NVP des Landkreises Delitzsch ist festgelegt, dass die Grundnetzrelationen vorrangig durch den SPNV bedient werden sollen. Falls ein SPNV-Angebot nicht oder nicht ausreichend besteht, sind entsprechende ÖSPV-Angebote einzurichten. Es liegt im Interesse des Landkreises Delitzsch, dass die Grundnetzrelationen weitestgehend durch den SPNV abgesichert werden. Deshalb sind die Angebote auf den SPNV-Relationen entsprechend den Planungen des ZVNL fortzuführen. Die Bedienzeiten der Straßenbahnen nach Schkeuditz und Taucha sind weiter an den Bedarf anzupassen. Am Wochenende ist der Takt auf mindestens 30 Minuten aufzu- PTV AG Mai/11 Seite 14/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Bestehende Nahverkehrspläne weiten. Die Ausdünnung des Taktes am Wochenende auf einen 30-Minuten-Takt ist erfolgt. Ein Teil der Straßenbahnleistung der Linie 18 (Paunsdorf – Taucha) wurde nach den Planungen der LVB in eine Busleistung (Linie 178) überführt, die jedoch im Dezember 2009 wieder eingestellt wurde. Die Notwendigkeit der Stadtverkehrsleistungen wurde gemeinsam mit den Städten geprüft. Im Ergebnis können die Angebote dort, wo sich auch zukünftig die Kommunen teilweise an der Finanzierung beteiligen, erhalten bleiben. Im Landkreis Delitzsch waren für die Betrachtungen zum Parallelverkehr die im MDV erarbeiteten Regelungen zum Abbau von konkurrierenden Parallelverkehren /16/ weitest- gehend zu beachten. Diese sollen nun für den Landkreis Nordsachsen gelten. Generell besteht das Ziel des Nahverkehrsplanes des Landkreises Torgau-Oschatz darin, dass die Linienführungen im ÖSPV-Netz 1. Ordnung den definierten Achsen möglichst gut entsprechen, sowie die definierten Taktungen in den Netzen 1. und 2. Ordnung umgesetzt werden. Beförderungsqualität Zur Beförderungsqualität werden im NVP des Landkreises Delitzsch Kriterien benannt, die gemeinsam mit dem ZVNL, MDV und den Verkehrsunternehmen im Rahmen des MDV-Qualitätscontrollings zu beachten sind. Diese Kriterien gelten größtenteils auch weiterhin für die Entwicklung der Beförderungsqualität. Alle Haltestellen des ÖPNV im Landkreis Torgau-Oschatz sollen mit ausreichenden Fahrgastinformationen ausgerüstet werden. Hierzu existiert ein „Informationskonzept für Haltestellen im MDV“ /17/, das vom MDV im Jahr 2005 herausgegeben wurde. Darin werden konkrete Ausstattungen für alle Haltestellen und Verknüpfungspunkte empfohlen. Dazu zählt z. B. auch, dass von allen Verkehrsunternehmen einheitliche Haltestellen- namen verwendet werden. Flexible Bedienformen Für den Landkreis Delitzsch sieht der bestehende Nahverkehrsplan vor, für die Wochenendlinien (Ausnahme: Linie 196) eine Umwandlung in eine flexible Bedienform zu prüfen. Des Weiteren sind Leistungen, die in nachfrageschwachen Gebieten und zu nachfrageschwachen Zeiten erbracht werden, in flexible Bedienungsformen zu überführen, wenn dadurch eine Reduzierung der Betriebskostenzuschüsse möglich ist. In Torgau-Oschatz kommen flexible Angebote für das ÖSPV-Netz 2. Ordnung (zu allen Verkehrszeiten) sowie für das ÖSPV-Netz 1. Ordnung zu denjenigen Verkehrszeiten, in denen nur nachfrageabhängige Angebote vorgesehen sind, in Betracht. PTV AG Mai/11 Seite 15/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Bestehende Nahverkehrspläne Die Einrichtung von flexiblen Angeboten wurde im Zuge der Neuvergabe der Linienkonzessionen im Einzelfall geprüft und entschieden. Seit Oktober 2009 verkehren vor 06:00 Uhr und nach 19:00 Uhr einige Linien im Bedarfsverkehr. Belange einzelner Fahrgastgruppen Schüler Die größte und stabilste Fahrgastgruppe in beiden Landkreisen stellen die Schüler und Auszubildenden dar. Daher werden die Fahrpläne außerhalb der Schulferien vorrangig auf die Schulen ausgerichtet. Im Schülerverkehr sollen im Landkreis Delitzsch für Grundschüler jeweils eine Hinfahrt und zwei Rückfahrten und für alle anderen Schüler eine Hinfahrt und drei Rückfahrten angeboten werden. Die Schülerbeförderung wird weitestgehend im Rahmen des Linienverkehrs nach § 42 PBefG durchgeführt. Die Beförderung von Schülern im freigestellten Schulbus- verkehr (befreit von der Genehmigungspflicht i. S. d. § 2 PBefG) soll nur dann erfolgen, wenn kein ÖPNV-Angebot besteht oder die Nutzung des vorhandenen Linienverkehrs aufgrund einer Behinderung oder altersspezifischer Besonderheiten nicht zumutbar ist. Diese Forderung soll auch weiterhin für den Landkreis Nordsachsen bestehen. Im NVP des Landkreises Torgau-Oschatz ist festgehalten, dass für Grundschüler Direktfahrten angeboten werden sollten. Schüler weiterführender Schulen (Mittelschulen, Gymnasien, Berufsbildende Schulen) sollten maximal einmal umsteigen müssen. Dies gilt nur für den räumlich nächsten Schulstandort der gleichen Schulform. Im NVP des Landkreises Delitzsch wurde ausgesagt, dass der Landkreis eine Schulzeitenstaffelung dann unterstützen wird, wenn sich durch konsequente Zusammen- arbeit des Aufgabenträgers, der Schulträger, der Kommunen, der Unternehmen sowie der Eltern- und Schülerschaft sowie durch eine höhere Effizienz der Unternehmen auch Kosteneinsparungen für den Landkreis ergeben. Auf Basis des Nahverkehrsplanes wurde dazu eine Untersuchung /18/ erstellt. Diese ergab, dass durch die Staffelung von Schulzeiten mit keinen signifikanten Kosteneinsparungen zu rechnen ist. Im NVP des Landkreises Torgau-Oschatz wird ausgeführt, dass durch die Einführung einer Schulzeitenstaffelung auf Basis einer Studie /19/ die Spitzenstunde der Verkehrs- unternehmen entzerrt werden konnte und damit auch Fahrzeuge eingespart werden konnten. Aufgrund der Tatsache, dass sich das Schulnetz seit Erstellung dieser Studie im Altkreis Torgau-Oschatz verändert hat, muss geprüft werden, ob das gegenwärtige Angebot angepasst werden muss, damit die Vorgaben der Schülerbeförderungssatzung /20/ erfüllt werden. Mobilitätseingeschränkte Personen Die Belange von Menschen mit Behinderung und anderen Mobilitätsbeeinträchtigungen hinsichtlich der Nutzung des ÖPNV sind so zu berücksichtigen, dass die Nutzung des ÖPNV möglichst barrierefrei erfolgen kann. Dies wird auch im Rahmen der Weiter- PTV AG Mai/11 Seite 16/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Bestehende Nahverkehrspläne entwicklung der Beförderungsqualität im NVP des Landkreises Delitzsch gefordert und gilt auch für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes. Im Landkreis Torgau-Oschatz liegt das Hauptaugenmerk auf der Schaffung einer behindertengerechten Infrastruktur. Dazu zählen barrierefreie Haltestellenumfelder und Verknüpfungspunkte, aber auch behindertengerechte Fahrgastinformations- und Orientierungssysteme. Als erster Schritt sollte im Landkreis Torgau-Oschatz in allen Buslinien des ÖSPV-Netzes 1. Ordnung die akustische Ansage der Haltestellen sowie der Umsteigemöglichkeiten eingeführt werden. Finanzierung und Kundenbetreuung In beiden Nahverkehrsplänen wird die Aussage getroffen, dass sich die Ertragssituation der ÖPNV-Unternehmen in den kommenden Jahren, durch die starke Abnahme der Schülerzahlen und die Reduzierung der Ausgleichsbeträge im Ausbildungsverkehr, verschlechtert. Einhergehend mit den gestiegenen Belastungen der ÖPNV-Unternehmen sind diese gezwungen, ihre betriebliche Effizienz weiter zu verbessern. Dies muss insbesondere durch eine Steigerung der Einnahmen durch Kundengewinnung mit Hilfe gezielter Marketingaktivitäten, auch in besonderer Verantwortung des MDV, erfolgen. Da die Landkreise bei der Ausgestaltung einer optimalen ÖPNV-Erschließung auf höchste Effizienz der für die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge notwendigen finanziellen Mittel achten müssen, werden im NVP des Landkreises Delitzsch in diesem Zusammenhang Einsparpotenziale ausgewiesen, deren Umsetzung allerdings in allen Fällen deutlich in die bestehende Angebotsstruktur eingreift. Eigenständig funktionsfähige Teilbereiche In Vorbereitung einer eventuellen Ausschreibung von Linienbündeln sind Überlegungen anzustellen, welche eigenständig funktionsfähigen Teilbereiche des Liniennetzes abgrenzbar sind. Für den Landkreis Delitzsch wurde, aufbauend auf dem Nahverkehrsplan, ein Konzept zur Bildung von Linienbündeln /21/ erstellt und im Kreistag beschlossen. Für den Landkreis Torgau-Oschatz beinhaltet der Nahverkehrsplan eine Empfehlung zu einer möglichen Variante der Linienbündelung. Diese beiden Unterlagen werden im Rahmen dieses Nahverkehrsplanes für den Landkreis Nordsachsen aktualisiert und fortgeschrieben. 2.2 Nahverkehrsplan ZVNL 2008 – 2013 Mit dem NVP des ZVNL werden die Rahmenbedingungen der künftigen Entwicklung des ÖPNV im gesamten Zweckverbandsgebiet festgelegt. Dies beinhaltet die Belange des SPNV und des überregionalen ÖPNV. Die Planung des ÖSPV obliegt den jeweiligen Gebietskörperschaften. Plant oder bestellt der ZVNL Leistungen des ÖSPV für PTV AG Mai/11 Seite 17/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Bestehende Nahverkehrspläne überregionale Zwecke, z. B. als Ersatzverkehre für SPNV-Leistungen, so erfolgt das in Abstimmung mit den jeweiligen Gebietskörperschaften. Folgende Vorgaben, die u. a. auch für den Landkreis Nordsachsen von Bedeutung sind, werden festgeschrieben: Grundsätze und Zielstellungen der ÖPNV-Entwicklung: ► Der ÖSPV übernimmt im integrierten ÖPNV-System des Nahverkehrsraumes die Verbindungsfunktion auf Relationen, die nicht durch den SPNV abgedeckt werden, sowie die flächenhafte Erschließung. ► Der ÖSPV ist weitestgehend und sinnvoll am Taktsystem des SPNV auszurichten. Dieser Grundsatz gilt auch für den ÖSPV mit überwiegend spezifischen Bedienungsformen wie dem Schülerverkehr, soweit sich die ÖSPV-Funktionen Schülerverkehr und SPNV-Zubringerverkehr sinnvoll miteinander vereinbaren lassen. ► Der ÖSPV ist auf den SPNV abzustimmen. Die Zubringerfunktion des ÖSPV zum SPNV ist zu stärken. ► Linienverkehre des ÖSPV, die aufgrund ihres Linienverlaufes, ihrer Verknüpfung und der verkehrlichen Funktion als konkurrierende Parallelverkehre zum SPNV einzu- ordnen sind, sollen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit vermieden werden. Bestehende Parallelverkehre sind unter Vermeidung von Nachteilen für die betroffenen Fahrgäste abzubauen. Die Gebietskörperschaften des Nahverkehrsraums Leipzig als Aufgabenträger des ÖSPV legen die Bedienungsstandards für den ÖSPV in den jeweiligen Nahverkehrsplänen für ihre Gebietskörperschaft fest. Das Anforderungsprofil des NVP ZVNL 2008 gibt weiterhin Bedienungsstandards für die Verbindungsqualität vor. Die Verbindungen werden in Anlehnung an den LEP Sachsen 2003 in drei Kategorien unterteilt: ► Kategorie I: Verbindungen zwischen Oberzentren und zwischen Oberzentrum und Mittelzentrum ► Kategorie II: Verbindungen zwischen benachbarten Mittelzentren ► Kategorie III: Verbindungen zwischen Ober- bzw. Mittelzentrum und zugehörigen Grundzentren PTV AG Mai/11 Seite 18/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Bestehende Nahverkehrspläne Folgende Kriterien und Richtwerte zur Gestaltung des ÖPNV werden für die Verbindungsqualität definiert: Kategorie I Kategorie II Kategorie III Beförderungszeit 45 Minuten 45 Minuten bis 90 Minuten Beförderungsgeschwindigkeit 45 km/h 35 km/h 35 km/h Bedienungshäufigkeit 1-Std-Takt 2-Std-Takt 2-Std-Takt (14 Fahrten/Richtung) (7 Fahrten/Richtung) (7 Fahrten/Richtung) Umsteigehäufigkeit 0 0 bis 2 Tabelle 1: Kriterien und Richtwerte der Verbindungsqualität gemäß NVP ZVNL 2008 In Hinblick auf die Anschlusssicherung wird eine Anschlusszeit von 15 Minuten (10 Minuten Wartezeit und 5 Minuten Zeit zum Wechsel der Haltestellen) vorgegeben. Zudem werden Qualitätsanforderungen für ÖPNV-Leistungen, z. B. Verfügbarkeit und Zugänglichkeit, gegeben. In Bezug auf das aktuelle SPNV-Angebot und die SPNV-Entwicklungen bis zur Eröffnung des CTL wird auf die Ausführungen im Nahverkehrsplan des ZVNL Kapitel 4.4.4 verwiesen. Ab 2012 ist die Entwicklung des SPNV hauptsächlich von der Inbetriebnahme des CTL abhängig. Diese ist ausführlich für jeden Entwicklungsstand bis zum Jahr 2020 im NVP des ZVNL /12/ beschrieben. Außerhalb der Errichtung des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes (MDSB-Netz) bestehen Planungen der DB Netz AG zur Erneuerung der Fahrwege und der Leit- und Sicherungstechnik sowie zum Ausbau der Stationen an der KBS 215 und zum Umbau der Station Taucha. Des Weiteren wird die neue Zugangsstelle „Schkeuditz-Ost“ zur Anbindung des DHL-Geländes an das MDSB-Netz als langfristige Option vorgeschlagen. Der verkehrliche Nutzen ist aber noch zu überprüfen. Für den ÖSPV werden folgende Maßnahmen festgeschrieben: ► Untersuchungsbedarf der Relation Torgau – Oschatz im Hinblick auf die Verbesserung der Verbindungsqualität (Verkürzung der Reisezeit der Regionalbusse): Dieser Untersuchungsbedarf wird im Angebotskonzept (siehe Kapitel 5.2.2.2) aufgegriffen. ► Überprüfung und ggf. Anpassung der Bedienungsangebote des ÖSPV bei Auflassung des SPNV-Haltes Pönitz: Da der Haltepunkt weiter durch den SPNV bedient werden sollte, bestand zwischenzeitlich keine Notwendigkeit mehr, diese Maßnahme weiter zu verfolgen. Mit der Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVFinVO) im Dezember 2010 /5/ wurde beschlossen, die Finanzmittel für den SPNV im Doppelhaushalt 2011/2012 erheblich zu kürzen. Es ist u. a. beschlossen, dass der MRB 115 Leipzig – Torgau (bis auf wenige Fahrten in Tagesrandlage) abbestellt wird. Dadurch fällt auch der SPNV-Halt in Pönitz weg. Der Untersuchungsbedarf bei Auflassung des SPNV- PTV AG Mai/11 Seite 19/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Bestehende Nahverkehrspläne Haltes bis zur Einführung des MDSB-Netzes wird im Angebotskonzept (siehe Kapitel 5.2.2.2) neu definiert. ► Untersuchung der ÖPNV-Bedienung der Relation Leipzig – Taucha – Eilenburg in Hinblick auf Parallelverkehr: Die Maßnahmenuntersuchung durch den MDV ergab, konkurrierenden Parallelverkehr zwischen dem SPNV und der Regionalbuslinie 197 auf dem Abschnitt Leipzig Hbf – Taucha. Mit Neuvergabe der Konzession der Linie 197 wurden daraufhin mehrere Fahrten von Leipzig Hauptbahnhof auf das Paunsdorf-Center eingekürzt. Zwischen dem SPNV und der Straßenbahnlinie 3 (ehemals 13) auf dem Abschnitt Leipzig Hbf – Taucha besteht kein konkurrierender Parallelverkehr. PTV AG Mai/11 Seite 20/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Bestandsaufnahme und Bewertung 3 Bestandsaufnahme und Bewertung 3.1 Einordnung des Untersuchungsgebietes Der Landkreis Nordsachsen befindet sich im Nordwesten des Freistaates Sachsen und gehört zum Nahverkehrsraum Leipzig. Nachbarkreise sind im Süden die kreisfreie Stadt Leipzig, der Landkreis Leipzig und der Landkreis Mittelsachsen. Im Osten grenzt neben dem Landkreis Meißen das Bundesland Brandenburg mit dem Landkreis Elbe-Elster an. Das Bundesland Sachsen-Anhalt mit dem Landkreisen Wittenberg, Anhalt-Bitterfeld und dem Saalekreis grenzt im Norden und Westen an. Der Verwaltungssitz ist in Torgau. Zum Landkreis gehören Teile des Naturparks Dübener Heide, die Dahlener Heide und der Wermsdorfer Wald. Die Flüsse Elbe, Mulde und Weiße Elster durchfließen den Landkreis. Die aus ehemaligen Braunkohletagebauen entstandenen Seen sowie der künstlich angelegte Große Teich bei Torgau prägen das Landschaftsbild. Der Landkreis besteht aus 24 Gemeinden (Stand: 01.01.2009) und 12 Städten. Große Kreisstädte sind Delitzsch, Eilenburg, Oschatz, Schkeuditz und Torgau. Es gibt vier Verwaltungsgemeinschaften: Beilrode, Torgau, Dommitzsch und Krostitz/ Schönwölkau. Weiterhin existieren zwei Verwaltungsverbände: Eilenburg West und Wiedemar. 3.2 Zentralörtliche Gliederung und Verbindungsachsen Der Landesentwicklungsplan Sachsen 2003 /13/ sieht ein dreistufiges System von zentralen Orten1 nach Ober-, Mittel- und Grundzentrum vor. Ober- und Mittelzentren werden im LEP ausgewiesen. Die Definition der Grundzentren erfolgt in den jeweiligen Regionalplänen. Die Aufgaben zentraler Orte bestehen entsprechend ihrer jeweiligen Stufe u. a. in der Übernahme von Entwicklungsfunktionen für ihren räumlichen Wirkungsbereich und in der Versorgung ihrer eigenen Bevölkerung und darüber hinaus auch derer innerhalb des Verflechtungsbereichs. Hier spielt auch die Erreichbarkeit der zentralen Orte aus den Verflechtungsbereichen mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine bedeutende Rolle. Die Städte Torgau, Delitzsch, Schkeuditz, Eilenburg und Oschatz sind Mittelzentren im Landkreis. Schkeuditz soll sich nach dem LEP als Mittelzentrum im Verdichtungsraum in seiner Versorgungs- und Wirtschaftsfunktion so entwickeln, dass die Funktionsfähigkeit des Oberzentrums Leipzig nicht beeinträchtigt wird. Eilenburg und Oschatz sind mit ihrer Funktion als Mittelzentrum gleichzeitig Ergänzungsstandorte zur Stärkung des ländlichen Raumes. Gemäß LEP sind die Mittelzentren über qualitativ hochwertige Verkehrs- 1 Eine Sonderform sind Verbünde von zentralen Orten. Für den Landkreis Nordsachsen kommt diese Sonderform nicht vor. PTV AG Mai/11 Seite 21/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Bestandsaufnahme und Bewertung verbindungen mit Leipzig als Oberzentrum zu vernetzen. Hier ist vorrangig der SPNV angesprochen. Auf Relationen ohne SPNV übernimmt der ÖSPV diese Funktion. Entsprechend dem Regionalplan Westsachsen /15/ werden im Landkreis Nordsachsen sechs Städte als Grundzentren eingestuft: ► die Städte Bad Düben und Dahlen, ► die Stadt Taucha im Verdichtungsraum und ► die Städte Belgern, Dommitzsch und Mügeln als Ergänzungsstandort im ländlichen Raum. Grundzentren fungieren als übergemeindliche bzw. lokale Versorgungs-, Wirtschafts- und Dienstleistungszentren. Sie sollen die Grundversorgung ihres Nahbereiches sicherstellen und in diesem Zusammenhang mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus dem Nahbereich mit zumutbarem Zeitaufwand erreichbar sein. Zudem wird eine entsprechende Anbindung an höherrangige Zentren erwartet. Diese Zielstellung richtet sich in Abhängigkeit der jeweiligen Gegebenheiten v. a. an den straßengebundenen ÖPNV (Regionalbus). In der Anlage 3/1 sind alle Zentren dargestellt. Neben der zentralörtlichen Gliederung werden im LEP überregionale Verbindungsachsen ausgewiesen. Als überregionale Verbindungsachsen werden landesweit bedeutende Achsen bezeichnet, welche die räumlichen Verflechtungen der sächsischen Verdichtungsräume und Oberzentren mit denen benachbarter Länder sowie die Einbindung in europäische Netze wiedergeben. Regionale Achsen sind Verbindungs- und Entwicklungsachsen, die das Netz der im LEP 2003 definierten überregionalen Verbindungsachsen ausformen und ergänzen. Regionale Achsen werden in den Regionalplänen definiert. In Verdichtungsräumen erfüllen sie vorrangig Ordnungsfunktionen, im ländlichen Raum vorrangig Erschlie- ßungsfunktionen. PTV AG Mai/11 Seite 22/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Bestandsaufnahme und Bewertung Der Regionalplan Westsachsen unterscheidet für den Landkreis Nordsachsen die regionalen Verbindungs- und Entwicklungsachsen im Zuge überregionaler Verbindungs- achsen mit folgenden zentralen Orten im Achsenverlauf: ► (Leipzig) – Schkeuditz – (Halle) ► (Leipzig) – Delitzsch – (Bitterfeld – Berlin) ► (Leipzig) – Taucha – Eilenburg – Torgau – (Herzberg – Cottbus) ► (Leipzig – Wurzen) – Dahlen – Oschatz – (Riesa – Dresden) sowie die regionalen Verbindungs- und Entwicklungsachsen außerhalb der über- regionalen Verbindungsachsen mit folgenden zentralen Orten im Achsenverlauf: ► (Leipzig) – (Merseburg) ► Eilenburg – Delitzsch – (Halle) ► (Wittenberg) – Bad Düben – Eilenburg – (Wurzen – Grimma – Colditz) ► Torgau – Dahlen – Oschatz – (Döbeln) ► (Grimma) – Oschatz ► (Wittenberg) – Dommitzsch – Torgau – Belgern – (Riesa) Die Anlage 3/1 weist die regionalen Verbindungs- und Entwicklungsachsen im Zuge überregionaler Verbindungsachsen sowie außerhalb der überregionalen Verbindungs- achsen den Landkreis Nordsachsen betreffend, gemäß dem Regionalplan Westsachsen 2008 aus. PTV AG Mai/11 Seite 23/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Bestandsaufnahme und Bewertung 3.3 Strukturdaten Eine wichtige Größe von der die Verkehrsnachfrage2 abhängt, sind die Strukturdaten. Damit ist die Ausprägung verkehrserzeugender Potenziale im Planungsgebiet analysier- bar. Aus diesem Grund ist die Analyse der Strukturdaten ein wichtiger Bestandteil des Nahverkehrsplanes. Strukturgrößen, die im Folgenden näher untersucht werden sollen, sind in der Tabelle 2 erläutert. Strukturgröße Erläuterung Einwohner alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz (vorwiegend benutzte Wohnung) im ausgewiesenen Gebiet haben Fläche Flächenangaben (Katasterflächen) basieren auf den Angaben des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung zum Stichtag 31.12.2008. Erwerbstätige alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im jeweiligen Gebiet (Wohnortprinzip) Beschäftigte Zahl der Arbeitsplätze im jeweiligen Gebiet (Arbeitsortprinzip) Schüler Einwohner im schulfähigen Alter Schulplätze Schüler am Ort der Schule dazu gehören Grund- und Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen, Schulen in freier Trägerschaft sowie Berufsbildende Schulen Pendler Einpendler in ein Gebiet sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit einem Arbeitsort in diesem Gebiet und dem Wohnort außerhalb dieses Gebietes. Auspendler sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die ihren Wohnort in diesem Gebiet haben und deren Arbeitsort sich außerhalb dieses Gebietes befindet. Tabelle 2: Erläuterungen zu den Strukturgrößen 2 Verkehrsnachfrage: Menge von Ortsveränderungen in einem abgegrenzten Zeitintervall, die aus dem Mobilitätsbedürfnis der Bevölkerung entstehen. Da die Orte verschiedener Aktivitäten, wie z. B. Wohnen, Arbeiten oder Einkaufen, räumlich voneinander getrennt sind, ergibt sich die Notwendigkeit, Ortsveränderungen zu realisieren. PTV AG Mai/11 Seite 24/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Bestandsaufnahme und Bewertung 3.3.1 Einwohner Zum 31.12.2008 lebten im Landkreis Nordsachsen etwa 211.400 Einwohner 3 in 36 Gemeinden und Städten. Davon sind etwa 4% Kinder im Alter bis 5 Jahre, 11% sind Schüler im Alter zwischen 6 und 19 Jahren. 57% der Einwohner sind zwischen 20 und 59 Jahren. Der Anteil der Einwohner, die 60 Jahre und älter sind, beträgt ca. 28% (siehe Abbildung 1). 4,5% 0 - 5 Jahre 3,1% 7,9% 27,7% 6 - 9 Jahre 10 - 19 Jahre 20 - 39 Jahre 23,2% 40 - 59 Jahre 33,6% 60 Jahre und älter Abbildung 1: Bevölkerung im Landkreis Nordsachsen nach Altersstruktur Der Landkreis Nordsachsen nimmt eine Fläche von 2.020 km² ein. Die flächenmäßig kleinste Gemeinde ist Zinna mit 12,2 km², und die größte Gemeinde ist Mockrehna mit 115,3 km². Mit einer Bevölkerungsdichte von 105 Einwohner/km² ist der Landkreis Nordsachsen der am dünnsten besiedelte Landkreis im Freistaat Sachsen. Die größte Einwohnerdichte besitzt Taucha mit 434 Einwohner/km². Weiterhin sind hohe Einwohner- dichten mit mehr als 300 Einwohner/km2 in den großen Kreisstädten Delitzsch und Eilenburg festzustellen. Die großen Kreisstädte Oschatz, Schkeuditz und Torgau haben mit einer Einwohnerdichte zwischen 200 bis 300 Einwohner/km2 eine vergleichsweise hohe Siedlungsdichte. Eine entsprechende Darstellung der Einwohnerdichten nach Gemeinden ist in der Anlage 3/2 enthalten. Die Entwicklung der Einwohner von 1990 bis 2008 verlief nicht gleichmäßig (siehe Abbildung 2). Zum 31.12.1990 hatten die Altkreise Delitzsch, Eilenburg, Torgau und Oschatz insgesamt ca. 236.100 Einwohner. Nach 1990 nahmen die Einwohner bis 1993 um ca. 6.100 Einwohner ab, um bis zum Jahr 1997 wieder leicht anzusteigen. Ab 1997 gehen die Einwohnerzahlen stetig zurück, auf im Jahr 2008 211.400 Einwohner. 3 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Stichtag: 31.12.2008 PTV AG Mai/11 Seite 25/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Bestandsaufnahme und Bewertung 250.000 Einwohner 240.000 230.000 220.000 210.000 200.000 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Jahr Abbildung 2: Entwicklung der Bevölkerung von 1990 bis 2008 in den ehemaligen Landkreisen Delitzsch und Torgau-Oschatz (Stichtag: jeweils zum 31.12.) 3.3.2 Erwerbstätige, Beschäftigte und Pendler Zum 30.06.2008 waren in den Landkreisen Nordsachsen insgesamt ca. 77.000 Einwohner sozialversicherungspflichtig am Wohnort beschäftigt (Erwerbstätige). Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort (Beschäftigte) wird vom Statistischen Landesamt zum Stichtag 30.06.2008 mit ca. 63.900 Arbeitnehmern angegeben. Aus dem Vergleich von Erwerbstätigen und Beschäftigten wird deutlich, dass viele Erwerbstätige außerhalb des Landkreises Nordsachsen arbeiten. In den Städten Delitzsch (12%), Schkeuditz (9%), Torgau (8%), Eilenburg, Oschatz und Taucha (je 7%) wohnen die meisten Erwerbstätigen. Arbeitsplatzschwerpunkte befinden sich in den Städten Schkeuditz (17%), Torgau (13%) sowie in Delitzsch (12%). Je über 3.500 Arbeitsplätze werden für die Städte Oschatz (9%), Eilenburg (7%) und Taucha (6%) ausgewiesen (siehe Tabelle 3). PTV AG Mai/11 Seite 26/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Bestandsaufnahme und Bewertung Erwerbstätige/ Erwerbstätige Arbeitsplätze Arbeitsplätze ≤ 1.000 Arzberg, Beilrode, Dreiheide, Elsnig, Arzberg, Beilrode, Belgern, Cavertitz, Großtreben-Zwethau, Löbnitz, Sornzig- Doberschütz, Dommitzsch, Dreiheide, Ablaß, Trossin, Wiedemar, Zinna, Elsnig, Großtreben-Zwethau, Jesewitz, Zwochau Laußig, Liebschützberg, Löbnitz, Mügeln, Naundorf, Neukyhna, Schildau,Gneisnaustadt, Schönwölkau, Sornzig-Ablaß, Trossin, Zinna, Zschepplin, Zwochau > 1.000 ≤ 2.000 Belgern, Cavertitz, Dahlen, Doberschütz, Dahlen, Krostitz, Mockrehna, Rackwitz, Dommitzsch, Jesewitz, Krostitz, Laußig, Wermsdorf, Wiedemar Liebschützberg, Mügeln, Naundorf, Neukyhna, Schildau,Gneisnaustadt, Schönwölkau, Zschepplin > 2.000 ≤ 3.000 Bad Düben, Mockrehna, Rackwitz, Bad Düben Wermsdorf > 3.000 Delitzsch, Eilenburg, Oschatz, Schkeuditz, Delitzsch, Eilenburg, Oschatz, Schkeuditz, Taucha, Torgau Taucha, Torgau Tabelle 3: Erwerbstätige und Arbeitsplätze im Landkreis Nordsachsen Zur Darstellung der Pendlerbeziehungen (Pendler innerhalb des Landkreises, Ein- und Auspendler) wurden die Daten der BfA aus dem Jahr 2007 /22/ ausgewertet. Der Landkreis Nordsachsen weist insgesamt einen deutlichen Überschuss an Auspendlern auf. Im Jahr 2007 hatten lediglich die Städte Bad Düben, Oschatz, Schkeuditz, Torgau und die Gemeinde Wiedemar durch ihr Arbeitsplatzangebot einen Überschuss an Einpendlern (siehe Anlage 3/3). Die Stadt Eilenburg hat nahezu ein ausgeglichenes Pendlersaldo. Die Stadt Leipzig ist mit über 16.000 Pendlern der Zielort der meisten Pendler aus dem Landkreis Nordsachsen (Tabelle 4). Eine untergeordnete Rolle nehmen dagegen die anderen Städte ein. Zur Arbeit nach Dresden pendeln z. B. 950 Personen, nach Halle und Riesa jeweils über 700 Personen. Die Einpendler in den Landkreis Nordsachsen sind im Vergleich zu den Auspendlern geringer. Die meisten Einpendler in den Landkreis Nordsachsen kommen aus dem Oberzentrum Leipzig. Aus den anderen Städten und Gemeinden pendeln erheblich weniger Arbeitnehmer in den Landkreis ein, z. B. von Halle 758 Personen und von Wurzen 367 Personen. PTV AG Mai/11 Seite 27/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Bestandsaufnahme und Bewertung Auspendler aus dem Landkreis Einpendler in den Landkreis Nordsachsen nach* Nordsachsen von** Leipzig, Stadt 16.173 Leipzig, Stadt 6.612 Dresden, Stadt 953 Halle (Saale), Stadt 758 Halle (Saale), Stadt 773 Wurzen, Stadt 367 Riesa, Stadt 720 Riesa, Stadt 296 Wurzen, Stadt 506 Schkopau 286 Grimma, Stadt 495 Grimma, Stadt 252 Berlin, Stadt 456 Markranstädt, Stadt 240 Döbeln, Stadt 435 Kabelsketal 236 Bitterfeld, Stadt 380 Döbeln, Stadt 203 Thallwitz 202 *Pendlerbeziehungen mit > 300 Auspendlern **Pendlerbeziehungen mit > 200 Einpendlern Tabelle 4: Pendler bezogen auf den Landkreis Nordsachsen In der folgenden Abbildung sind die Pendlerbeziehungen in die Nachbarlandkreise sowie die Pendler innerhalb des Landkreises grafisch dargestellt. Abbildung 3: Pendlerbeziehungen Landkreis Nordsachsen PTV AG Mai/11 Seite 28/98
Nahverkehrsplan Landkreis Nordsachsen Bestandsaufnahme und Bewertung Mit der Kreisgebietsreform ergaben sich auch Änderungen bei den Verwaltungs- standorten. Neben Torgau als Kreissitz, befinden sich weitere Verwaltungssitze in Delitzsch, Eilenburg und Oschatz. Damit verändern sich, im Vergleich zu den oben aufgeführten Analysen mit Datenstand von 2007, auch die Pendlerströme, die aus den Arbeitswegen der Verwaltungsangestellten resultieren. Insbesondere wird sich die Zahl der Pendler auf den Relationen zu den vier Verwaltungssitzen verändert haben. 3.3.3 Schüler und Schulstandorte Im Schuljahr 2009/2010 besuchen 15.373 Schüler die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Nordsachsen (einschließlich Schulen in freier Trägerschaft, aber ohne die Außenstelle Markranstädt des Gymnasiums Schkeuditz) sowie 5.208 Schüler die Berufsschulzentren. Die Verteilung dieser insgesamt 20.581 Schüler auf die insgesamt 5 Schularten ist aus Abbildung 4 ersichtlich. Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Landkreis Nordsachsen nach Schularten 5.208 6.336 Grundschulen 990 Mittelschulen Gymnasien 3.784 4.263 Förderschulen Berufsschulen Abbildung 4: Gliederung der Schülerschaft des Landkreises nach Schularten im Schuljahr 2009/2010 Die 52 Grundschulen (darunter 47 staatliche) sind flächenhaft und damit in jeder Gemeinde des Kreises außer in Elsnig, Trossin und Zinna vorhanden. Die 16 Mittelschulen (darunter 14 staatliche) befinden sich in den fünf Mittelzentren (Delitzsch, Schkeuditz, Eilenburg, Torgau, Oschatz), in drei der sechs Grundzentren (Bad Düben, Mügeln, Taucha) sowie in den Gemeinden Beilrode, Krostitz, Mockrehna und Wermsdorf (staatliche Mittelschulen) sowie Naundorf (evangelische Werkschule). Die sechs Gymnasien (die alle staatlich sind) befinden sich in den fünf Mittelzentren sowie im Grundzentrum Taucha und somit in allen Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern. Die 9 Förderschulen (darunter 8 staatliche) umfassen vier Förderschulen für geistig Behinderte in Delitzsch, Eilenburg, Oschatz und Torgau sowie vier Schulen zur Lern- PTV AG Mai/11 Seite 29/98
Sie können auch lesen