DEUTSCHER STEUER BERATERKONGRESS 2021 - BSTBK

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DEUTSCHER STEUER BERATERKONGRESS 2021 - BSTBK
MAI 2021

                                               Prof. Dr. Hartmut Schwab
                                               Präsident der BStBK

                                               DEUTSCHER STEUER­
                                               BERATERKONGRESS 2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 3. und 4. Mai 2021 war es endlich so weit. Unter dem Motto             Die Einführung einer Steuerberaterplattform ist wohl das zentrale
„Einschalten und dabei sein“ fand der DEUTSCHE STEUERBERATER­             Zukunftsprojekt der BStBK. Aber was genau verbirgt sich dahinter?
KONGRESS statt, unser großes Jahrestreffen. Den Livestream                Dr. Dieter Mehnert gab hierzu interessante Einblicke und erörterte
ver­folgten am ersten Kongresstag fast 1.500 Teilnehmer*innen aus         mit Ministerialrat Ralph Hoffmann, Referatsleiter im Bundesfinanz­
Wirtschaft, Politik, Berufsstand und Presse.                              ministerium, die Eckdaten und Vorteile der Plattform für Steuer­
                                                                          berater*innen, Mandant*innen und Finanzverwaltung. Ein weiteres
Nach über einem Jahr Corona-Pandemie stand der Kongress ganz im           zukunftsweisendes Projekt ist die Modernisierung der Betriebsprü­
Zeichen des wirtschaftlichen Neustarts. Wir meinen, dass es dafür         fung: Dirk Rose diskutierte mit Dr. Thomas Eisgruber, Referatsleiter
weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung braucht. Anstatt aber         im Bundesfinanzministerium, das von der BStBK vorgelegte Konzept
verkrustete Strukturen aufzubrechen, entwickelt die Politik immer         und die Chancen und Perspektiven dieses Vorhabens.
neue „Bürokratiemonster“ für Berufsstand und Unternehmen. Gerade
beim Thema Datenschutz, das grundsätzlich wichtig ist, besteht            Ein besonderes Highlight des ersten Kongresstages war die Rede
akuter Handlungsbedarf. Hier gehört einiges auf den Prüfstand.            von Paolo Gentiloni, EU-Kommissar für Wirtschaft. Er betonte u. a.
Kosten und Nutzen müssen wieder ins richtige Lot kommen. Gerade           das Ziel der EU-Kommission, den Grundsatz der Steuerprogression
vor dem Hintergrund, dass die berufliche Verschwiegenheitspflicht         einzuhalten und eine erweiterte Liste der nicht kooperativen Staaten
von Steuerberater*innen immer weiter ausgehöhlt wird, erscheint           voranzubringen, um eine faire und einfache Besteuerung in der EU
manche Datenschutzregelung nicht mehr zeitgemäß.                          zu erreichen.

Aus dieser Überzeugung heraus engagiert sich die BStBK vehement           Weiter richteten Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesminis­
für Bürokratieabbau und Digitalisierung. Sie setzt z. B. digitale         terium der Finanzen, und Dr. Matthias Kollatz, Berliner Senator für
Schwerpunkte in den Bereichen Aus- und Fortbildung. Außerdem              Finanzen, ihre Grußworte an die Kongressteilnehmer*innen.
schafft sie mit der Steuerberaterplattform eine digitale Identität
für Berufsträger*innen. Hierzu gaben meine Präsidiumskollegen             In der Podiumsdiskussion mit dem Präsidenten des Deutschen
in einem ganz neuen Kongressformat einen aktuellen Blick in die           Instituts für Wirtschaftsforschung, Prof. Marcel Fratzscher, Ph.D.,
„Werkstatt“ der BStBK und präsentierten zentrale zukunftswei­             BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer und BVR-Präsidentin Marija
sende Projekte. So diskutierte Alexander C. Schüffner im Gespräch         Kolak warfen die Beteiligten ebenfalls einen Blick in die Zukunft und
mit Habib Lesevic, Managing Partner J2C, die neue Fortbildungs­           diskutierten intensiv über einen Neustart der Wirtschaft.
richtung „Fachassistent*in Digitalisierung und IT-Prozesse“ (FAIT)
                                                                                                                         >>> Fortsetzung Seite 2
aus Sicht des Berufsstands und der Wirtschaft.

BStBK-Report Mai 2021                                                                                                                              1
DEUTSCHER STEUER BERATERKONGRESS 2021 - BSTBK
FORTSETZUNG VORWORT

Sie kamen zu dem Schluss, dass eine Investitionsoffensive der            lichen Maßnahmen sind noch möglich?“, „Jahresabschluss 2020 in
Politik in Infrastruktur und Digitalisierung ebenso unerlässlich sei     der Corona-Pandemie“ und „Grenzenlos arbeiten: Auswirkungen von
wie die Wiederbegeisterung für die Selbstständigkeit.                    Brexit und Covid-19 auf Lohnsteuer und Sozialversicherung“.

Beim „Treffpunkt junge Steuerberater“ diskutierten die Podiums­          Für alle, die den DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS 2021 nicht
teilnehmer*innen u. a. die Auswirkungen der Digitalisierung auf den      live verfolgen konnten, stehen Mitschnitte der Veranstaltung auf dem
Kanzleialltag.                                                           Youtube-Kanal der BStBK bereit und Fotos in der Bildergalerie auf
                                                                         www.bstbk.de. Wir freuen uns, dass der Kongress auch im digitalen
Am zweiten Kongresstag erwarteten die Teilnehmer*innen informative       Format ein voller Erfolg war.
Vorträge und praxisnahe Fallstudien zu aktuellen steuerrechtlichen
und berufsrelevanten Themen wie „Corona-Pandemie: Welche steuer­         Ihr Hartmut Schwab

STEUERRECHT

Anwendungsschreiben zur Anzeigepflicht
von Steuergestaltungen finalisiert
Am 29. März 2021 veröffentlichte das BMF          Mandant*innen darüber, in welchen Fällen        rung einer Steuergestaltung isoliert nicht
die finale Fassung des Anwendungsschrei­          eine Mitteilungspflicht besteht und in wel­     dazu führt, dass der Gesellschafter in die Ge­
bens zur Anzeigepflicht von Steuergestal­         chen nicht. Hierzu forderte die BStBK er­       staltung aktiv eingebunden ist. Eine weitere
tungen, die bereits seit Mitte 2020 gilt. In      neut eine Überarbeitung der sogenannten         Klarstellung betrifft die Frage, in welchen
einem fachlichen Austausch mit dem BMF            „White List“.                                   Fällen steuerbefreite Dividendenzahlungen
Ende 2020 zu ersten Praxisfragen und -er­                                                         nicht zu einer Meldepflicht führen.
fahrungen mit der Meldepflicht nutzte die         Anders als von der Praxis erhofft, bringt
BStBK die Möglichkeit, Fragen zu inhalt­          das finale Anwendungsschreiben aber nicht       Wesentlich wichtigere Fragen, wie wer genau
lichen Unklarheiten zu stellen und Kritik­        die erforderliche Rechtssicherheit, sondern     die Meldepflichten in Konzernsachverhalten
punkte vorzubringen. Sie nahm bereits im          umfasst nur wenige Änderungen gegenüber         erfüllen muss oder wann und unter welchen
Vorhinein zum Diskussionsentwurf des BMF          dem Diskussionsentwurf. So ergänzte der         Voraussetzungen eine meldepflichtige zirku­
für die Anwendung der Meldepflicht Stel­          Gesetzgeber, dass die gesellschaftsrecht­       läre Vermögensverschiebung vorliegt, blei­
lung und kritisierte die bestehende Rechts­       liche Zustimmung eines mittelbaren oder         ben dagegen weiterhin unbeantwortet.
unsicherheit für Steuerberater*innen und          unmittelbaren Gesellschafters zur Durchfüh­

T R E F F P U N K T D I G I TA L

103. Bundeskammerversammlung

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab          Steuer­berater*innen als Restrukturierungs­     Bei der Steuerberaterplattform berichtete
begrüßte am 19. April 2021 die Delegier­          beauftragte. Schwab stellte den aktuellen       das Präsidium von der laufenden Ausschrei­
ten zur 103. Bundeskammerversammlung.             Stand zur Zukunftsentwicklung des Berufs        bung und dem gesetzlichen Implementie­
In der Videokonferenz widmeten sich die           vor und präsentierte den Delegierten einige     rungsverfahren. Zudem wurden die Delegier­
Teil­
    nehmer*innen den zentralen Themen             Maßnahmen der Imagekommunikation, die           ten zum aktuellen Vorgang zur Tätigkeit der
des Berufsstands wie u. a. der Zukunfts­          zum Deutschen Steuerberaterkongress auf         Steuerberater*innen als Restrukturierungs­
entwicklung des Berufs, der Steuerbe­             www.steuerberater-morgen.de online ge­          beauftragte auf dem Laufenden gehalten.
raterplattform   und    der   Tätigkeit   der     schaltet wurden.

2                                                                                                                           BStBK-Report Mai 2021
DEUTSCHER STEUER BERATERKONGRESS 2021 - BSTBK
F okus I N T E R N A T I O N A L E S S T E U E R R E C H T

Abzugsteuerentlastungs­
modernisierungsgesetz
Steuerbetrug vermeiden – dieses Ziel verfolgt der Gesetzgeber mit dem
neuen Regierungsentwurf zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungs­
gesetz. Das befürwortet die BStBK, allerdings sind die vorgesehenen
Maßnahmen nicht praxistauglich und belasten Steuerpflichtige unver­                                                             Volker Kaiser
hältnismäßig stark. Hier gilt es dringend nachzujustieren.                                                            Vizepräsident der BStBK

Das Bundeskabinett brachte am 20. Januar 2021 den Regierungsent­           verletzung, sondern sogar auf einem Fehler der Finanzverwaltung
wurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzug­           beruht. Zudem bestehen in vielen Fällen keine Regressmöglichkeiten
steuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (AbzStEntModG)       des Ausstellers einer falschen Steuerbescheinigung.
auf den Weg. Ziel des Gesetzes ist, den Steuerabzug und das Ver­
fahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer für beschränkt           Bei den geplanten zusätzlichen Angaben in der Steuerbescheinigung
Steuerpflichtige zu überarbeiten und zu digitalisieren. Zudem sieht        zur Auszahlung von Kapitalertragsteuer ist sogar fraglich, ob diese
die Bundesregierung erweiterte Mitteilungspflichten und Haftungsre­        Angaben tatsächlich in jedem Fall erforderlich, verhältnismäßig und
gelungen für Kreditinstitute vor, aber auch für andere Schuldner von       überhaupt zu erbringen sind. Das sieht nicht nur die BStBK so, son­
Vergütungen, also insbesondere Steuerpflichtige. So will der Gesetz­       dern auch der Bundesrat und der Normenkontrollrat. Beide Instanzen
geber das Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer hieb-       haben aus diesem Grund in ihren Stellungnahmen vorgeschlagen, die
und stichfest gegen Missbrauch und Steuerhinterziehung machen.             Praxistauglichkeit dieser Regelung im Massenverfahren der Kapital­
                                                                           ertragsteuer zu überprüfen. Dies unterstützt die BStBK.
Die Initiative der Bundesregierung, Steuerausfälle wie bspw. durch
Cum-Ex zukünftig zu verhindern und die Arbeit der Steuerverwaltung         Ein weiterer Kritikpunkt der BStBK sind die geplanten Änderungen
mithilfe digitaler Prozesse effektiver zu gestalten, unterstützt die       der Anti-Treaty-Shopping-Regelung: Die darin enthaltenen Verschär­
BStBK ausdrücklich. Allerdings schießt der Gesetzgeber mit den             fungen stehen nicht im Einklang mit der EuGH-Rechtsprechung
im Regierungsentwurf vorgesehenen Verschärfungen und umfang­               und der Systematik von Missbrauchsvorschriften. Darüber hinaus
reichen Melde- sowie Bescheinigungspflichten über das Ziel hinaus.         bestehen nach der Ansicht der BStBK auch hier erhebliche Bedenken,
Daher engagierte sich die BStBK in ihrer Stellungnahme und bei der         ob die avisierten Änderungen für den Gesetzanwender überhaupt
öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundes­          umsetzbar sind. Hier sollte dringend nachjustiert werden, um eine
tages für praxistaugliche Lösungen und machte ihre Kritikpunkte            ausgewogene Nachweisführung und Beweislastverteilung zu schaffen.
deutlich.
                                                                           Die Bekämpfung von Steuermissbrauch ist essenziell, das ist keine
Denn bspw. die massiv verschärfte Haftung bei der Ausstellung einer        Frage. Sie muss aber zielgenau passieren, verhältnismäßig sein und
Steuerbescheinigung ist nicht zielgenau. Vor allem ist es unverhält­       darf Steuerpflichtige nicht unnötig belasten. Hierfür bleibt die BStBK
nismäßig, für den Steuervollzug Inpflichtgenommene selbst dann             im Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung der Entlastung von
haften zu lassen, wenn der Steuerschaden nicht auf einer Pflicht­          Abzugsteuern weiterhin für Berufsstand und Mandanten am Ball.

STEUERRECHT

BStBK ehrt Dr. Susann Sturm mit dem Förderpreis
„Internationales Steuerrecht“ 2021
Es steht fest: Die BStBK zeichnet in diesem        Steuerkomplexität genau ist. Wie kann man        Die BStBK würdigt mit dem „Förderpreis In­
Jahr Dr. Susann Sturm mit dem „Förderpreis         sie messen? Welche potenziellen Folgen hat       ternationales Steuerrecht“ herausragende
Internationales Steuerrecht“ aus.                  Steuerkomplexität? Zur Beantwortung dieser       wissenschaftliche Veröffentlichungen auf
                                                   und weiterer Fragen führte Dr. Sturm in ih­      dem Gebiet der internationalen Besteu­
Die Preisträgerin überzeugte das BStBK-            rer Dissertation fünf Studien durch und un­      erung und fördert so den akademischen
Präsidium mit ihrer Dissertation „Essays on        tersuchte die Ertragsteuersysteme aus der        Nachwuchs. Neben einem Preisgeld von
Tax Complexity“. In ihrer Arbeit untersuchte       Perspektive von multinationalen Unterneh­        3.000 Euro erwartet die Preisträgerin die
Dr. Sturm systematisch die zunehmende              men. Mit ihrer Dissertation mache sie das        Teilnahme am Kongress der International
Komplexität von Steuersystemen, die schon          schwer greifbare Thema Steuerkomplexität         Fiscal Association (IFA).
lange weltweit diskutiert wird. Dennoch gab        zugänglich und stoße darüber hinaus einen
es bisher kein klares Verständnis davon, was       wichtigen Diskurs an, so das Votum der Jury.

BStBK-Report Mai 2021                                                                                                                            3
DEUTSCHER STEUER BERATERKONGRESS 2021 - BSTBK
EUROPA                                                                                                                          TERMINE

Reformempfehlungen                                                                                                              Live-Webinar:
                                                                                                          Ihr Einstieg ins Internationale
für reglementierte Berufe                                                                              Steuerrecht – die Globalisierung
                                                                                                                       bleibt nicht stehen
Die BStBK positionierte sich am 31. März 2021   Unternehmen        hervor     und   positioniert                           20./21.05.2021
zum Fahrplan der Europäischen Kommission        Steuerberater*innen als Vertrauensinstanz
für neue Reformempfehlungen im Berufsrecht.     zwischen Verbraucher*innen, Unternehmen                                         Live-Webinar:
Ziel der Kommission ist es, die Empfehlungen    und Behörden. Den von der Kommission unter­          Der Steuerstreit 4.0 – Steuerliche
u. a. zu Vorbehaltsaufgaben, Beteiligungsver­   stellten Mangel an Deutschlands Reformbe­             Rechtsbehelfe digital und analog
hältnissen oder Pflichtmitgliedschaften im      reitschaft widerlegt die BStBK mit konkreten                                    richtig führen
Rahmen des Dienstleistungspakets aus 2017       Beispielen wie der angepassten Vergütung                                          21.05.2021
zu aktualisieren und vermeintliche Hinder­      für Steuerberater*innen, der Umsetzung des
                                                                                                                         Online-Lehrgang:
nisse zur grenzüberschreitenden Dienstleis­     „X-Steuerberatungsgesellschaft“-Urteils hin­
                                                                                                     Fachberater*in für Internationales
tungserbringung zu beseitigen.                  sichtlich der Niederlassungsfreiheit und der
                                                                                                                                  Steuerrecht
                                                Öffnung der Kapitalbindung für alle Freien
In ihrer Stellungnahme unterstützt die BStBK                                                                           ab dem 27.05.2021
                                                Berufe. Die BStBK appelliert an die Kommis­
den mit den Reformempfehlungen geplanten        sion, die Empfehlungen entsprechend anzu­                                       Live-Webinar:
Ausbau des Binnenmarkts, hebt die Markt­        passen. Die finale Fassung soll im Juni 2021            Digital Economy – Besteuerung
chancen von kleinen und mittelständischen       auf den Weg gebracht werden.                         international tätiger Unternehmen
                                                                                                                                  28.05.2021
PRESSE                                                                                                                          Live-Webinar:
                                                                                                   Brennpunkte des Außensteuerrechts
Jahresbericht 2020                                                                                                                02.06.2021

Mitte April erschien der BStBK-Jahresbericht                                                                                    Live-Webinar:
2020. Dieser gibt umfassende Einblicke zu                                                           Grenzüberschreitender Mitarbeiter­
den Highlights aus dem vergangenen Jahr                                                            einsatz Lohnsteuer & Sozialversiche­
und zu den Aktivitäten sowie Standpunkten                                                          rungsrecht / Outbound und Inbound
der Bundessteuerberaterkammer in den Be­                                                                                         08.06.2021
reichen Steuerrecht, Rechnungslegung und
Berufsrecht auf nationaler sowie internatio­                                                       Informationen und Anmeldung unter
naler Ebene. Zusätzlich enthält er Wissens­                                                                   https://seminare.bstbk.de
wertes rund um die Presse- und Öffentlich­                       Der Jahresbericht 2020 ist als
keitsarbeit sowie die Veranstaltungen aus                        E-Book unter www.bstbk.de
dem vergangenen Jahr.                                            verfügbar.

BSTBK IN DEN MEDIEN                                                                                BStBK-Report 05·2021
                                                                                                   Redaktionsschluss: 10.05.2021
30.04.2021                                      21.04.2021                                         Herausgeber:
                                                                                                   Bundessteuerberaterkammer
t-online                                        WESER-KURIER
                                                                                                   Postfach 02 88 55, 10131 Berlin
„Wann Sie auf Bitcoins Steuern zahlen           „Experten wissen, was sich absetzen lässt“         Telefon: 030 240087- 0, Fax: - 99
                                                                                                   www.bstbk.de
müssen – und wann nicht“
                                                15.04.2021                                         Verantwortlich für den Inhalt:
                                                                                                   StB/FB f. IStR Prof. Dr. Hartmut Schwab
29.04.2021                                      finanztreff.de
                                                                                                   Redaktion: Minou Khodaverdi,
STB Web                                         „Kritik am Gesetzentwurf gegen                     Christiane Reckert
                                                                                                   Presse und Kommunikation, BStBK
„Unternehmensbewertung in der                   Steuerbetrug“
                                                                                                   Gestaltung: Hahn Images Berlin
Steuerberatung“                                                                                    www.hahn-images.de
                                                13.04.2021
                                                                                                   Verlag: C.H. Beck
29.04.2021                                      Westdeutsche Zeitung                               Postfach 40 03 40, 80703 München
Haufe online                                    „So beteiligt sich das Finanzamt an den            Telefon: 089 38189 - 0, Fax: - 468

„Hinweispflichten für steuerliche Berater“                                                         Druck: Mayr Miesbach GmbH
                                                Frühjahrsputzkosten“
                                                                                                   Am Windfeld 15, 83714 Miesbach

24.04.2021                                      31.03.2021
                                                                                                   Folgen Sie uns auf unseren
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„Steuerberater als Lotsen auch                  „Warum die Corona-Hilfen nur langsam
bei Unternehmenskrisen“                         fließen“

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DEUTSCHER STEUER BERATERKONGRESS 2021 - BSTBK
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