DEUTSCHER STEUER BERATERKONGRESS 2021 - BSTBK
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MAI 2021 Prof. Dr. Hartmut Schwab Präsident der BStBK DEUTSCHER STEUER BERATERKONGRESS 2021 Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 3. und 4. Mai 2021 war es endlich so weit. Unter dem Motto Die Einführung einer Steuerberaterplattform ist wohl das zentrale „Einschalten und dabei sein“ fand der DEUTSCHE STEUERBERATER Zukunftsprojekt der BStBK. Aber was genau verbirgt sich dahinter? KONGRESS statt, unser großes Jahrestreffen. Den Livestream Dr. Dieter Mehnert gab hierzu interessante Einblicke und erörterte verfolgten am ersten Kongresstag fast 1.500 Teilnehmer*innen aus mit Ministerialrat Ralph Hoffmann, Referatsleiter im Bundesfinanz Wirtschaft, Politik, Berufsstand und Presse. ministerium, die Eckdaten und Vorteile der Plattform für Steuer berater*innen, Mandant*innen und Finanzverwaltung. Ein weiteres Nach über einem Jahr Corona-Pandemie stand der Kongress ganz im zukunftsweisendes Projekt ist die Modernisierung der Betriebsprü Zeichen des wirtschaftlichen Neustarts. Wir meinen, dass es dafür fung: Dirk Rose diskutierte mit Dr. Thomas Eisgruber, Referatsleiter weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung braucht. Anstatt aber im Bundesfinanzministerium, das von der BStBK vorgelegte Konzept verkrustete Strukturen aufzubrechen, entwickelt die Politik immer und die Chancen und Perspektiven dieses Vorhabens. neue „Bürokratiemonster“ für Berufsstand und Unternehmen. Gerade beim Thema Datenschutz, das grundsätzlich wichtig ist, besteht Ein besonderes Highlight des ersten Kongresstages war die Rede akuter Handlungsbedarf. Hier gehört einiges auf den Prüfstand. von Paolo Gentiloni, EU-Kommissar für Wirtschaft. Er betonte u. a. Kosten und Nutzen müssen wieder ins richtige Lot kommen. Gerade das Ziel der EU-Kommission, den Grundsatz der Steuerprogression vor dem Hintergrund, dass die berufliche Verschwiegenheitspflicht einzuhalten und eine erweiterte Liste der nicht kooperativen Staaten von Steuerberater*innen immer weiter ausgehöhlt wird, erscheint voranzubringen, um eine faire und einfache Besteuerung in der EU manche Datenschutzregelung nicht mehr zeitgemäß. zu erreichen. Aus dieser Überzeugung heraus engagiert sich die BStBK vehement Weiter richteten Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesminis für Bürokratieabbau und Digitalisierung. Sie setzt z. B. digitale terium der Finanzen, und Dr. Matthias Kollatz, Berliner Senator für Schwerpunkte in den Bereichen Aus- und Fortbildung. Außerdem Finanzen, ihre Grußworte an die Kongressteilnehmer*innen. schafft sie mit der Steuerberaterplattform eine digitale Identität für Berufsträger*innen. Hierzu gaben meine Präsidiumskollegen In der Podiumsdiskussion mit dem Präsidenten des Deutschen in einem ganz neuen Kongressformat einen aktuellen Blick in die Instituts für Wirtschaftsforschung, Prof. Marcel Fratzscher, Ph.D., „Werkstatt“ der BStBK und präsentierten zentrale zukunftswei BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer und BVR-Präsidentin Marija sende Projekte. So diskutierte Alexander C. Schüffner im Gespräch Kolak warfen die Beteiligten ebenfalls einen Blick in die Zukunft und mit Habib Lesevic, Managing Partner J2C, die neue Fortbildungs diskutierten intensiv über einen Neustart der Wirtschaft. richtung „Fachassistent*in Digitalisierung und IT-Prozesse“ (FAIT) >>> Fortsetzung Seite 2 aus Sicht des Berufsstands und der Wirtschaft. BStBK-Report Mai 2021 1
FORTSETZUNG VORWORT Sie kamen zu dem Schluss, dass eine Investitionsoffensive der lichen Maßnahmen sind noch möglich?“, „Jahresabschluss 2020 in Politik in Infrastruktur und Digitalisierung ebenso unerlässlich sei der Corona-Pandemie“ und „Grenzenlos arbeiten: Auswirkungen von wie die Wiederbegeisterung für die Selbstständigkeit. Brexit und Covid-19 auf Lohnsteuer und Sozialversicherung“. Beim „Treffpunkt junge Steuerberater“ diskutierten die Podiums Für alle, die den DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS 2021 nicht teilnehmer*innen u. a. die Auswirkungen der Digitalisierung auf den live verfolgen konnten, stehen Mitschnitte der Veranstaltung auf dem Kanzleialltag. Youtube-Kanal der BStBK bereit und Fotos in der Bildergalerie auf www.bstbk.de. Wir freuen uns, dass der Kongress auch im digitalen Am zweiten Kongresstag erwarteten die Teilnehmer*innen informative Format ein voller Erfolg war. Vorträge und praxisnahe Fallstudien zu aktuellen steuerrechtlichen und berufsrelevanten Themen wie „Corona-Pandemie: Welche steuer Ihr Hartmut Schwab STEUERRECHT Anwendungsschreiben zur Anzeigepflicht von Steuergestaltungen finalisiert Am 29. März 2021 veröffentlichte das BMF Mandant*innen darüber, in welchen Fällen rung einer Steuergestaltung isoliert nicht die finale Fassung des Anwendungsschrei eine Mitteilungspflicht besteht und in wel dazu führt, dass der Gesellschafter in die Ge bens zur Anzeigepflicht von Steuergestal chen nicht. Hierzu forderte die BStBK er staltung aktiv eingebunden ist. Eine weitere tungen, die bereits seit Mitte 2020 gilt. In neut eine Überarbeitung der sogenannten Klarstellung betrifft die Frage, in welchen einem fachlichen Austausch mit dem BMF „White List“. Fällen steuerbefreite Dividendenzahlungen Ende 2020 zu ersten Praxisfragen und -er nicht zu einer Meldepflicht führen. fahrungen mit der Meldepflicht nutzte die Anders als von der Praxis erhofft, bringt BStBK die Möglichkeit, Fragen zu inhalt das finale Anwendungsschreiben aber nicht Wesentlich wichtigere Fragen, wie wer genau lichen Unklarheiten zu stellen und Kritik die erforderliche Rechtssicherheit, sondern die Meldepflichten in Konzernsachverhalten punkte vorzubringen. Sie nahm bereits im umfasst nur wenige Änderungen gegenüber erfüllen muss oder wann und unter welchen Vorhinein zum Diskussionsentwurf des BMF dem Diskussionsentwurf. So ergänzte der Voraussetzungen eine meldepflichtige zirku für die Anwendung der Meldepflicht Stel Gesetzgeber, dass die gesellschaftsrecht läre Vermögensverschiebung vorliegt, blei lung und kritisierte die bestehende Rechts liche Zustimmung eines mittelbaren oder ben dagegen weiterhin unbeantwortet. unsicherheit für Steuerberater*innen und unmittelbaren Gesellschafters zur Durchfüh T R E F F P U N K T D I G I TA L 103. Bundeskammerversammlung BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab Steuerberater*innen als Restrukturierungs Bei der Steuerberaterplattform berichtete begrüßte am 19. April 2021 die Delegier beauftragte. Schwab stellte den aktuellen das Präsidium von der laufenden Ausschrei ten zur 103. Bundeskammerversammlung. Stand zur Zukunftsentwicklung des Berufs bung und dem gesetzlichen Implementie In der Videokonferenz widmeten sich die vor und präsentierte den Delegierten einige rungsverfahren. Zudem wurden die Delegier Teil nehmer*innen den zentralen Themen Maßnahmen der Imagekommunikation, die ten zum aktuellen Vorgang zur Tätigkeit der des Berufsstands wie u. a. der Zukunfts zum Deutschen Steuerberaterkongress auf Steuerberater*innen als Restrukturierungs entwicklung des Berufs, der Steuerbe www.steuerberater-morgen.de online ge beauftragte auf dem Laufenden gehalten. raterplattform und der Tätigkeit der schaltet wurden. 2 BStBK-Report Mai 2021
F okus I N T E R N A T I O N A L E S S T E U E R R E C H T Abzugsteuerentlastungs modernisierungsgesetz Steuerbetrug vermeiden – dieses Ziel verfolgt der Gesetzgeber mit dem neuen Regierungsentwurf zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungs gesetz. Das befürwortet die BStBK, allerdings sind die vorgesehenen Maßnahmen nicht praxistauglich und belasten Steuerpflichtige unver Volker Kaiser hältnismäßig stark. Hier gilt es dringend nachzujustieren. Vizepräsident der BStBK Das Bundeskabinett brachte am 20. Januar 2021 den Regierungsent verletzung, sondern sogar auf einem Fehler der Finanzverwaltung wurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzug beruht. Zudem bestehen in vielen Fällen keine Regressmöglichkeiten steuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (AbzStEntModG) des Ausstellers einer falschen Steuerbescheinigung. auf den Weg. Ziel des Gesetzes ist, den Steuerabzug und das Ver fahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer für beschränkt Bei den geplanten zusätzlichen Angaben in der Steuerbescheinigung Steuerpflichtige zu überarbeiten und zu digitalisieren. Zudem sieht zur Auszahlung von Kapitalertragsteuer ist sogar fraglich, ob diese die Bundesregierung erweiterte Mitteilungspflichten und Haftungsre Angaben tatsächlich in jedem Fall erforderlich, verhältnismäßig und gelungen für Kreditinstitute vor, aber auch für andere Schuldner von überhaupt zu erbringen sind. Das sieht nicht nur die BStBK so, son Vergütungen, also insbesondere Steuerpflichtige. So will der Gesetz dern auch der Bundesrat und der Normenkontrollrat. Beide Instanzen geber das Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer hieb- haben aus diesem Grund in ihren Stellungnahmen vorgeschlagen, die und stichfest gegen Missbrauch und Steuerhinterziehung machen. Praxistauglichkeit dieser Regelung im Massenverfahren der Kapital ertragsteuer zu überprüfen. Dies unterstützt die BStBK. Die Initiative der Bundesregierung, Steuerausfälle wie bspw. durch Cum-Ex zukünftig zu verhindern und die Arbeit der Steuerverwaltung Ein weiterer Kritikpunkt der BStBK sind die geplanten Änderungen mithilfe digitaler Prozesse effektiver zu gestalten, unterstützt die der Anti-Treaty-Shopping-Regelung: Die darin enthaltenen Verschär BStBK ausdrücklich. Allerdings schießt der Gesetzgeber mit den fungen stehen nicht im Einklang mit der EuGH-Rechtsprechung im Regierungsentwurf vorgesehenen Verschärfungen und umfang und der Systematik von Missbrauchsvorschriften. Darüber hinaus reichen Melde- sowie Bescheinigungspflichten über das Ziel hinaus. bestehen nach der Ansicht der BStBK auch hier erhebliche Bedenken, Daher engagierte sich die BStBK in ihrer Stellungnahme und bei der ob die avisierten Änderungen für den Gesetzanwender überhaupt öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundes umsetzbar sind. Hier sollte dringend nachjustiert werden, um eine tages für praxistaugliche Lösungen und machte ihre Kritikpunkte ausgewogene Nachweisführung und Beweislastverteilung zu schaffen. deutlich. Die Bekämpfung von Steuermissbrauch ist essenziell, das ist keine Denn bspw. die massiv verschärfte Haftung bei der Ausstellung einer Frage. Sie muss aber zielgenau passieren, verhältnismäßig sein und Steuerbescheinigung ist nicht zielgenau. Vor allem ist es unverhält darf Steuerpflichtige nicht unnötig belasten. Hierfür bleibt die BStBK nismäßig, für den Steuervollzug Inpflichtgenommene selbst dann im Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung der Entlastung von haften zu lassen, wenn der Steuerschaden nicht auf einer Pflicht Abzugsteuern weiterhin für Berufsstand und Mandanten am Ball. STEUERRECHT BStBK ehrt Dr. Susann Sturm mit dem Förderpreis „Internationales Steuerrecht“ 2021 Es steht fest: Die BStBK zeichnet in diesem Steuerkomplexität genau ist. Wie kann man Die BStBK würdigt mit dem „Förderpreis In Jahr Dr. Susann Sturm mit dem „Förderpreis sie messen? Welche potenziellen Folgen hat ternationales Steuerrecht“ herausragende Internationales Steuerrecht“ aus. Steuerkomplexität? Zur Beantwortung dieser wissenschaftliche Veröffentlichungen auf und weiterer Fragen führte Dr. Sturm in ih dem Gebiet der internationalen Besteu Die Preisträgerin überzeugte das BStBK- rer Dissertation fünf Studien durch und un erung und fördert so den akademischen Präsidium mit ihrer Dissertation „Essays on tersuchte die Ertragsteuersysteme aus der Nachwuchs. Neben einem Preisgeld von Tax Complexity“. In ihrer Arbeit untersuchte Perspektive von multinationalen Unterneh 3.000 Euro erwartet die Preisträgerin die Dr. Sturm systematisch die zunehmende men. Mit ihrer Dissertation mache sie das Teilnahme am Kongress der International Komplexität von Steuersystemen, die schon schwer greifbare Thema Steuerkomplexität Fiscal Association (IFA). lange weltweit diskutiert wird. Dennoch gab zugänglich und stoße darüber hinaus einen es bisher kein klares Verständnis davon, was wichtigen Diskurs an, so das Votum der Jury. BStBK-Report Mai 2021 3
EUROPA TERMINE Reformempfehlungen Live-Webinar: Ihr Einstieg ins Internationale für reglementierte Berufe Steuerrecht – die Globalisierung bleibt nicht stehen Die BStBK positionierte sich am 31. März 2021 Unternehmen hervor und positioniert 20./21.05.2021 zum Fahrplan der Europäischen Kommission Steuerberater*innen als Vertrauensinstanz für neue Reformempfehlungen im Berufsrecht. zwischen Verbraucher*innen, Unternehmen Live-Webinar: Ziel der Kommission ist es, die Empfehlungen und Behörden. Den von der Kommission unter Der Steuerstreit 4.0 – Steuerliche u. a. zu Vorbehaltsaufgaben, Beteiligungsver stellten Mangel an Deutschlands Reformbe Rechtsbehelfe digital und analog hältnissen oder Pflichtmitgliedschaften im reitschaft widerlegt die BStBK mit konkreten richtig führen Rahmen des Dienstleistungspakets aus 2017 Beispielen wie der angepassten Vergütung 21.05.2021 zu aktualisieren und vermeintliche Hinder für Steuerberater*innen, der Umsetzung des Online-Lehrgang: nisse zur grenzüberschreitenden Dienstleis „X-Steuerberatungsgesellschaft“-Urteils hin Fachberater*in für Internationales tungserbringung zu beseitigen. sichtlich der Niederlassungsfreiheit und der Steuerrecht Öffnung der Kapitalbindung für alle Freien In ihrer Stellungnahme unterstützt die BStBK ab dem 27.05.2021 Berufe. Die BStBK appelliert an die Kommis den mit den Reformempfehlungen geplanten sion, die Empfehlungen entsprechend anzu Live-Webinar: Ausbau des Binnenmarkts, hebt die Markt passen. Die finale Fassung soll im Juni 2021 Digital Economy – Besteuerung chancen von kleinen und mittelständischen auf den Weg gebracht werden. international tätiger Unternehmen 28.05.2021 PRESSE Live-Webinar: Brennpunkte des Außensteuerrechts Jahresbericht 2020 02.06.2021 Mitte April erschien der BStBK-Jahresbericht Live-Webinar: 2020. Dieser gibt umfassende Einblicke zu Grenzüberschreitender Mitarbeiter den Highlights aus dem vergangenen Jahr einsatz Lohnsteuer & Sozialversiche und zu den Aktivitäten sowie Standpunkten rungsrecht / Outbound und Inbound der Bundessteuerberaterkammer in den Be 08.06.2021 reichen Steuerrecht, Rechnungslegung und Berufsrecht auf nationaler sowie internatio Informationen und Anmeldung unter naler Ebene. Zusätzlich enthält er Wissens https://seminare.bstbk.de wertes rund um die Presse- und Öffentlich Der Jahresbericht 2020 ist als keitsarbeit sowie die Veranstaltungen aus E-Book unter www.bstbk.de dem vergangenen Jahr. verfügbar. BSTBK IN DEN MEDIEN BStBK-Report 05·2021 Redaktionsschluss: 10.05.2021 30.04.2021 21.04.2021 Herausgeber: Bundessteuerberaterkammer t-online WESER-KURIER Postfach 02 88 55, 10131 Berlin „Wann Sie auf Bitcoins Steuern zahlen „Experten wissen, was sich absetzen lässt“ Telefon: 030 240087- 0, Fax: - 99 www.bstbk.de müssen – und wann nicht“ 15.04.2021 Verantwortlich für den Inhalt: StB/FB f. IStR Prof. Dr. Hartmut Schwab 29.04.2021 finanztreff.de Redaktion: Minou Khodaverdi, STB Web „Kritik am Gesetzentwurf gegen Christiane Reckert Presse und Kommunikation, BStBK „Unternehmensbewertung in der Steuerbetrug“ Gestaltung: Hahn Images Berlin Steuerberatung“ www.hahn-images.de 13.04.2021 Verlag: C.H. Beck 29.04.2021 Westdeutsche Zeitung Postfach 40 03 40, 80703 München Haufe online „So beteiligt sich das Finanzamt an den Telefon: 089 38189 - 0, Fax: - 468 „Hinweispflichten für steuerliche Berater“ Druck: Mayr Miesbach GmbH Frühjahrsputzkosten“ Am Windfeld 15, 83714 Miesbach 24.04.2021 31.03.2021 Folgen Sie uns auf unseren NWB Sanieren Deutschlandfunk Nova Social-Media-Kanälen! „Steuerberater als Lotsen auch „Warum die Corona-Hilfen nur langsam bei Unternehmenskrisen“ fließen“ 4 BStBK-Report Mai 2021
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