Dezember 2020 1 - Gemeinde Ergersheim

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
nachstehende Informationen möchte ich an Sie weitergeben:

1. Gemeinderatssitzung am 02.11.2020
1.1 Allgemeiner Bericht
Info Baugebiet frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung
Das Bebauungsplanverfahren läuft in zwei Stufen ab.
1. Stufe: Vorentwurf des Bebauungsplans mit frühzeitiger Bürger- und
          Behördenbeteiligung.
2.Stufe: Öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung des Bebauungs-
          plans
In der 1. Stufe der Beteiligung wird die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig
über die Ziele und Zwecke der Planung informiert. Hierzu werden die
Pläne in der Regel öffentlich ausgelegt. Die Bürgerinnen und Bürger ha-
ben die Möglichkeit, die Planunterlagen bei der Verwaltung oder im In-
ternet einzusehen und sich über die Planungsabsichten zu informieren.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit kann auch durch eine Bür-
gerversammlung erfolgen. Wann und wo die Planungen ausgestellt und
die öffentlichen Informationen stattfinden werden, wird ortsüblich im
Amtsblatt bekannt gemacht.
Gehen Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ein,
werden diese geprüft und ggf. bei der weiteren Planung berücksichtigt.
In der 2. Stufe der Bürgerbeteiligung wird der abgestimmte Planentwurf
einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich
ausgelegt. Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung werden mindes-
tens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht. Wäh-
rend der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen und Än-
derungswünsche zu den Plänen vorbringen. Ein späterer Antrag auf
Feststellung der Nichtigkeit des Bebauungsplans in einem Normenkon-
trollverfahren ist in der Regel nur möglich, wenn die Einwendungen be-
reits zur öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden. Die Verwaltung
wertet die Anregungen aus und legt sie dem Gemeinderat zur Entschei-
dung vor. Der Gemeinderat wägt die öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berück-
sichtigung oder Zurückweisung.
In Absprache mit dem Planungsbüro wird ein Modell des Baugebiets im
Maßstab 1:500 gefertigt und den Bürgern zur Einsichtnahme zur Verfü-
gung gestellt. Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeit ist für Anfang
Dezember geplant.
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Erweiterung BauGB zukünftig mögliche Einstufung „Dorfgebiet“
In den letzten Tagen war in der Presse zu lesen, dass in vielen deut-
schen Kommunen Bauland knapp wird – doch das liegt nicht nur an feh-
lendem Grund, sondern auch an rechtlichen Hürden. In Ergersheim z.B.
gibt es im Ort freie Flächen und Leerstände. Eine Bebauung von freien
Flächen scheiterte in der Vergangenheit zum einen daran, dass wegen
des Emissionsschutzgesetzes und des Bestandsschutzes unter Einhal-
tung der Abstandsregelung keine Bebauung möglich war. Es scheiterte
auch daran, weil viele Grundstückseigentümer nicht bereit sind, alte Ge-
bäude im Innenbereich abzureißen und Flächen für eine Neubebauung
bereitzustellen.
Ein Weg aus diesem Dilemma scheint mit der Novelle der Baunutzungs-
verordnung §5a möglich zu sein. In der BauNVO soll die neue Ge-
bietskategorie „Dörfliche Wohngebiete“ aufgenommen werden. Bisher
gilt, wenn in einem Baugebiet mehr als 5 Wohnhäuser geplant werden,
handelt es sich dabei um ein allgemeines Wohngebiet mit strengen Auf-
lagen für Lärm- und Geruchsbelastungen.
Zweck der Einführung der neuen Gebietskategorie soll es sein, in dem
sich stark wandelnden ländlichen Räumen ein einvernehmliches Neben-
einander von Wohnen (Neubau und Bestand), landwirtschaftlichen Be-
trieben (im Neben- und Haupterwerb) und gewerblicher Nutzung zu er-
möglichen. Für Ergersheim bedeutet das, dass diese Gebietskategorie
bei der Aufstellung eines Bebauungsplans z.B. „Im Hörlein“ zum Tragen
kommen wird.

Zulässig sind:
•   Wohngebäude
•   land- und forstwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen einschließlich
    Wohngebäude
•   Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäuden mit entsprechenden
    Nutzgärten und landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen
•   nicht gewerbliche Einrichtungen und Anlagen für die Tierhaltung
•   die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und
    Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes
•   sonstige Gewerbebetriebe
•   Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle,
    soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
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Liste Vorhaben der Gemeinde Ergersheim 2020 bis 2023
Auf Anregung der Gemeinderäte im Rahmen der Klausurtagung wurde
eine Liste mit den Vorhaben der Gemeinde für die kommenden drei Jah-
ren erstellt. Die Liste wurde zur Abbildung der Planungs- und Investiti-
onsvorhaben der Gemeinde Ergersheim auch an den VG-Vorsitzenden
verschickt. Mit den Listen der Planungs- und Investitionsvorhaben der
anderen VG-Gemeinden ergibt sich daraus ein Bild der Gesamtbelas-
tung der Verwaltung.

Info Parkraumüberwachung
In der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung am 27.11.2019 wurde
die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, die Verstöße gegen die Vor-
schriften des ruhenden Verkehrs betreffen, für alle Mitgliedsgemeinden
der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim auf den Zweckverband Kom-
munale Verkehrssicherheit Oberpfalz (ZV KVS Oberpfalz) übertragen.
Die Bilanz ist bisher sehr positiv. Vom Umfang her wurden für Uffenheim
20 Überwachungsstunden pro Monat vorgesehen.
Der ZV KVS Oberpfalz hat noch Kapazitäten frei und könnte auch in den
übrigen Mitgliedsgemeinden der VG die Verkehrsraumüberwachung
des ruhenden Verkehrs übernehmen. Die Gemeinde Ergersheim hat ihr
Interesse zur Parkraumüberwachung angemeldet.
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Alternative zur bayerischen Mobilfunkinitiative
Auf dem Mobilfunkgipfel am 16. Juni 2020 in Berlin hat der Bund in der
Abschlusserklärung versprochen, bis zu 5.000 Mobilfunkstandorte mit
rund 1,1 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruk-
tur“ ohne Cofinanzierung durch die Länder und Kommunen dort zu för-
dern, wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau zeitnah nicht zu erwarten ist.
Damit setzt der Bund den Appell der Kommunen um, dass Mobilfunk-
ausbau nicht Aufgabe der Kommunen ist. Anders als beim Breitband-
ausbau ist die Wirtschaftlichkeitslücke direkt von den Netzbetreiben aus-
zugleichen. Mit dieser Initiative besteht die Möglichkeit, die Mobilfunklö-
cher zu schließen ohne dass die Kommunen selbst Mobilfunkmasten
bauen oder ausschreiben müssen.
Damit tut sich eine Alternative zur bayerischen Mobilfunkförderung auf.
Allerdings ist derzeit noch nicht absehbar, wann die Förderung startet
und wann Projekte aus Bayern zum Zuge kommen. Für die Gemeinden,
die schnell handeln wollen, ist die bayerische Förderung derzeit noch
alternativlos.

Homepage Gemeinde Inixmedia Kostensteigerung
Die Firma Inixmedia teilte der Gemeinde mit, dass für den Weiterbetrieb
der Homepage für Ergersheim ein Update notwendig wird und es hierfür
eine Kostensteigerung gibt.
Auf Grund der Kostensteigerung und der Unzufriedenheit mit dem Bear-
beitungsaufwand, wird der Vertrag mit Inixmedia gekündigt und die Ge-
meinde wird zu einem anderen Web-Designer wechseln.

1.2 Umsetzungsbeschluss für das LAG Kooperationsprojekt;
    - Weinwanderweg zwischen Ergersheim und Bad Windsheim
Am 16.10.2020 fand im Landratsamt ein Besprechungstermin über das
Kooperationsprojekt Weinwanderweg nach Bad Windsheim statt. Teil-
nehmer waren Claus Rammler HNB, Maria Bader UNB, Bgm. Heckel,
Bgm. Springmann.
Inhalt des Gesprächs waren der Wegeverlauf des Wanderwegs und der
Standort der Hütte.
Resultat des Gesprächs war, dass es seitens des Naturschutzes für den
Wegeverlauf und den Standort der Hütte oberhalb des Weinbergs in Er-
gersheim keine Genehmigung geben wird. Als Begründung wurde
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angeführt, dass es sich bei dem Waldsaum oberhalb des Weinbergs aus
Sicht des Naturschutzes um eine überaus wertvolle Fläche mit seltenen
Pflanzen- und Schmetterlingsvorkommen handelt. Diese Flächen sieht
man, durch eine Wegeführung oberhalb des Weinberges mit Beschilde-
rung und Bewerbung in Gefahr. Alternativ wurde von Herrn Rammler für
den Standort der Hütte das Gemeindegrundstück FlNr. 1245/1 vorge-
schlagen.
Für die Antragsstellung des Kooperationsprojekts ist eine Projektbe-
schreibung mit den geplanten Komponenten (Beschilderung, Infotafeln,
Kugelbahnen, Blockhütte) und eine Aufstellung der Kosten notwendig.
Nach Vorlage des Umsetzungsbeschlusses der Stadt Bad Windsheim
und der Gemeinde Ergersheim ist von den Kooperationspartner zu klä-
ren, in welcher Ausführung die Komponenten ausgeführt, wie die Kosten
für das Projekt aufgeteilt werden und wie die Unterhaltsmaßnahmen zu
organisieren und zu finanzieren sind.
Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung und der Kostentragung des
Weinwanderwegprojekts nach oben aufgeführten Vorgaben zu.

1.3 Abbruch eines Nebengebäudes (Stall und Lager)
Der Gemeinderat Ergersheim beschließt in seiner Sitzung, dass er zu
dem Abbruch eines Stallgebäudes keine Einwände erhebt. Der anfal-
lende mineralische Abfall kann unter Einhaltung der Vorgaben der Ge-
meinde in die Bauschuttdeponie eingebracht werden.

1.4 Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn-
    und Feiertagen für 2021;
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) müssen
Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein.
Der Gemeinderat beschließt, die Verordnung über die Öffnung von Ver-
kaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2021 in der vorlie-
genden Form zu erlassen.

Ermetzhofen    25.04.2021   (Tag der offenen Tür)   11:00 bis 16:00 Uhr
Ermetzhofen    10.10.2021   (Kirchweih)             13:00 bis 18:00 Uhr
Neuherberg     17.10.2021   (Kirchweih)             13:00 bis 18:00 Uhr
Ergersheim     24.10.2021   (Kirchweih)             13:00 bis 18:00 Uhr
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1.5 Sonstiges, Unvorhergesehenes
Gemeinderat Kurt Schmidt erinnert an die Herstellung des Wegs zur
Holzabfuhr zum Wald sowie an die Parksituation am Generationenspiel-
platz. Hierzu sollte ein Plan in dem die Parkflächen gekennzeichnet sind,
ausgehängt und im Internet veröffentlicht werden.
Gemeinderat Jens Geuder möchte wissen, ob das anberaumte Vereins-
gespräch stattfindet. Leider fällt es coronabedingt in diesem Jahr aus.
Gemeinderat Walter Bilke möchte auch wissen, ob der Volkstrauertag
stattfindet. Auch dieser fällt leider coronabedingt aus.
Im nichtöffentlichen Teil waren 5 Tagesordnungspunkte zu beraten.

2. Der SV Ergersheim informiert
Aufgrund der aktuellen Beschränkungen durch die Corona Pandemie
müssen wir vom SVE leider die folgenden geplanten Veranstaltungen
für den Winter absagen:
-   Jahresabschlussfeier 2020
-   Preisschafkopf an Heilig drei König 2021
-   Faschingsball des SV Ergersheim 2021
Für das kommende Jahr machen wir uns bereits Gedanken, wie wir den
Neustart bestmöglich gestalten können und hoffen, dass wir nächstes
Jahr wieder leichter am Sportplatz, beim Tischtennis oder Aerobic oder
einfach nur so zusammenkommen können.
Da wir dieses Jahr keine Jahresabschlussfeier durchführen können,
möchten wir auf diesem Wege allen Sportsfreunden, Mitgliedern, Freun-
den und Gönnern des SVE eine schöne Weihnachtszeit wünschen.
Viele Grüße von der Vorstandschaft des SV Ergersheim.
                                                 gez. Sebastian Keller

3. Drückjagd in Ergersheim
Am Sonntag, dem 06.12.2020, sowie am Montag, dem 07.12.2020, fin-
det jeweils von 9.00 bis 15.00 Uhr die Drückjagd auf Sau und Reh im
Ergersheimer Wald statt.
An diesen Tagen bitten wir, den Wald anderweitig nicht zu nutzen und
auch kein Holz zu machen. Vielen Dank für die Rücksichtnahme.
                                  gez. Familie Lang mit Leo Schmieg
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4. Arbeitsgruppe – Mitstreiter gesucht
Nachdem die Raiffeisenbank Bad Windsheim ihre Filiale in Ergersheim
geschlossen hat, fällt ein weiterer Dienstleister im Ort weg. Im Rahmen
der Klausurtagung des Gemeinderates im Oktober 2020 wurde ange-
regt, eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, welche sich zur Aufgabe
macht, die Innenentwicklung in Ergersheim zu beleben. Uns ist allen be-
wusst, dass es keine leichte Aufgabe sein wird, man sollte aber die Zeit
nach der Corona-Pandemie als Aufbruch betrachten.
Die Arbeitsgruppe sollte zum einen Teil aus Gemeinderäten bestehen,
zum anderen Teil aus Bürgern der Ortschaft. Interessierte dürfen sich
gerne bei mir melden.                          gez. Jörg Rabenstein

5. Advent TO GO
Vieles von dem, was sonst zum Advent gehört, ist dieses Jahr quasi
unmöglich: Weihnachtsmärkte, Adventslieder singen, Adventskaffee mit
Familie und Freunden.....das ist sehr schade!
Besondere Umstände führen auf besondere Wege. Deshalb möchten
wir SIE auf neue Wege schicken. Nämlich zum Advent TO GO.
Wir werden jeden Adventssonntag ein bisschen „Advent zum Mitneh-
men“ vorbereiten. Ein Weg durch Ergersheim mit ein paar Stationen für
Groß und Klein. Der Weg wird immer von Sonntag bis Samstag stehen
bleiben und dann erneuert.
Natürlich kann das nicht alles ersetzen, aber zumindest etwas Abwechs-
lung, Besinnung und Bewegung in die Adventszeit bringen. Frischer
Wind für Körper und Seele.
Sie sind auch herzlich eingeladen, unsere Adventsgottesdienste zu be-
suchen: jeden Sonntag um 10:15 Uhr.
Wie das Ganze genau funktioniert, wird ab dem Adventssamstag auf
evg-ergersheim.de erklärt.                         Jan Bergmann
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6. Einbrecher kommen nicht nur bei Dunkelheit;
    - Verhalten und Technik schützen Ihr Zuhause
Die sogenannte "Dunkle Jahreszeit" ist nun endgültig da. Bereits am
Spätnachmittag wird es dunkel und dies nutzen Einbrecher gerne für
Ihre Beutezüge.
Sie können allein durch Ihr bedachtes Verhalten und gute Nachbarschaft
die Einbruchsgefahr vermindern. Achten Sie auf Fremde im Mehrfamili-
enhaus oder in Ihrer Siedlung; fragen Sie die fremden Personen, ob Sie
Ihnen weiterhelfen können. Hierdurch wird bereits die Anonymität auf-
gehoben und vermeintliche Täter suchen sich einen anderen Ort für Ihre
Tat. Bei verdächtigen Wahrnehmungen nutzen Sie den Notruf 110!
Sie sollten immer darauf bedacht sein, keinen Hinweis auf Abwesenheit
zu geben. Offene leere Garagen, tags heruntergelassene oder nachts
offene Rollläden, nicht geleerte Postkästen oder gar Abwesenheitsnoti-
zen an Haustür, auf dem Anrufbeantworter oder im Internet auf sozialen
Netzwerken, erleichtern dem Einbrecher die Entscheidungsfindung, sich
gerade Ihr Haus auszuwählen. Selbstverständlich sollten Sie auch alle
vorhandenen Sicherungsmöglichkeiten nutzen, also die Tür verriegeln
und nicht nur ins Schloss ziehen und die Fenster, auch bei kurzer Ab-
wesenheit nicht gekippt lassen. All dies kostet Sie keinen Cent, lediglich
ein wenig Vernunft.
Wenn Sie trotzdem darüber hinaus technische Lösungen für Ihr Haus in
Betracht ziehen, lassen Sie sich vor Umbaumaßnahmen, Neubau oder
Nachrüstung beraten. Die Beratungsstelle der Kriminalpolizeiinspektion
Ansbach bietet diese Beratungen in ihrem Dienstbereich kostenlos,
auch bei Ihnen zu Hause vor Ort, an.
Die Kripo rät deshalb, sich vor Terminanfragen zuerst, soweit möglich
auf der Webseite www.k-einbruch.de einen groben Überblick zu ver-
schaffen, welche technischen Sicherungsmöglichkeiten es für Fenster
und Türen gibt. Hier finden Sie z.B. ein interaktives Haus, wo Sie zwi-
schen Neu-/Umbau und Nachrüstung wählen können und Empfehlun-
gen, sowie Normen erfahren.
Sollten Sie weitere Fragen oder Informationsbedarf zum Einbruchschutz
haben, kontaktieren Sie die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle in Ans-
bach, dort hilft Ihnen der technische Fachberater gerne produkt- und fir-
menneutral weiter, wenn nötig auch vor Ort. Ihre Beratungsstelle ist
gerne für Sie da.                                 gez. Polizei Ansbach
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7. Planauslegung
Zur Vorstellung des neu geplanten Siedlungsgebietes in Ergersheim
liegt in der Gemeinde in der Zeit vom 01.12.2020 bis 19.01.2021 ein
Model und die Planunterlagen zur Einsicht aus. Bitte vorher wegen
Corona einen Termin zur Einsichtnahme vereinbaren. Vielen Dank im
Voraus. Bitte beachten Sie auch hierzu die Aushänge sowie die home-
page.                              gez. Springmann, 1. Bürgermeister

8. Geschlossen…..
…..wird die Gemeindeverwaltung vom 23.12.2020 mit 06.01.2021 sein.
In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich an die VG-Uffenheim,
die in dieser Zeit an den Arbeitstagen geöffnet hat. Der Bürgermeister
ist unter der Nummer 09847/96800 ebenfalls erreichbar.
                                    gez. Springmann, 1. Bürgermeister

                            Krisendienst Mittelfranken
                            Hilfe für Menschen in seelischen Notlagen
                            Mo.-Do.        18 bis 24 Uhr
                            Fr.            16 bis 24 Uhr
                            Sa. So.        10 bis 24 Uhr
                            Telefon:       0911 / 42 48 55 – 0

                                           täglich von 8.00 bis 24.00
                                             Uhr erreichbar
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9. Spruch des Monats:

                 Manchmal vergisst man,
      wie wichtig einem die Menschen wirklich sind,
                    die einen umgeben,
             und wie sehr man sie vermisst,
              wenn sie nicht mehr da sind!
                         Verfasser unbekannt
                                  

      Ich wünsche Ihnen frohe und besinnliche
      Weihnachtstage und für 2021 alles Gute,
               vor allem Gesundheit und
                    Gottes reichen Segen!

Ihr

Dieter Springmann
1. Bürgermeister
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10. Wichtige Nummern innerhalb der Gemeinde
1. Bürgermeister Springmann          09847/96800     0151/59039106
2. Bürgermeister Förster             09847/95932     0171/6501331

Ortssprecher:
Ergersheim:     Jörg Rabenstein      09847/242       0151/64020172
Ermetzhofen:    Walter Bilke         09847/95929     0172/8112557
Neuherberg:     Dieter Förster       09847/95932     0171/6501331
Seenheim:       Markus Hain          09847/249       0160/99459820

Feuerwehrkommandanten:
Ergersheim:
1. Kdt. Edgar Weyhknecht             09847/985609    0160/96343558
2. Kdt. Klaus Geer                   09847/458       0151/59481240

Ermetzhofen:
1. Kdt. Johannes Hartmann            09847/9299924   0175/8777209
2. Kdt. Markus Hegwein               09847/406       0171/8170060

Neuherberg:
1. Kdt. Bernd Markert                09847/1810      0177/6006019
2. Kdt. Michael Hornung              09847/361       0171/8152938

Seenheim:
1. Kdt. Werner Lang                  09847/558       0151/21684923
2. Kdt. Udo Wiederer                 09847/984848    0171/3508033

Hausmeister
Frau Erika Zeller, Mühlleite 12      09847/534

Kläranlage
Herr Christian Weinmann              09847/1822      0171/4958962

Wasserwart
Herr Günther Scharf, Mühlleite 4     09847/506       0151/10359350

Schuttplatz
Herr Günther Scharf, Mühlleite 4     09847/506       0151/10359350
Herr Werner Reuter                   09847/445       0151/51263552
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