DGK Herztage 2023 05 - 07. Oktober - Veranstalter und Kongressorganisation
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Veranstalter und Kongressorganisation DGK Herztage 2023 05. – 07. Oktober Kardiologie Aktuell Deutsche Rhythmus Tage AGIKlive Akademiekurse Basic Science Meeting WORLD CONFERENCE CENTER BONN | HT2023.DGK.ORG #DGKHERZTAGE
09 | SPONSORINGMÖGLICHKEITEN 01 | 02 | 03 | KODEXKONFORMITÄT INFORMATIONEN DGK HERZTAGE 2023 INFORMATIONEN Subhead Subhead Fließtext Fließtext 04 | 05 | 06 | SYMPOSIEN PLÄNE AUSSTELLER GEPLANTER ABLAUF STATISTIKEN INDUSTRIEGEFÖRDERTE WISSENSCHAFTLICHE SYMPOSIEN SPONSORING SERVICE AUSSTELLERPORTAL 07 | 08 | 09 | AGB SYMPOSIUMSAUSRICHTER 2022 PLÄNE AUSSTELLERPORTAL 10 | 11 | 12 | SPONSORINGMÖGLICHKEITEN AUSSTELLERINFORMATIONEN UNSER SERVICE FÜR SIE AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
09 — GENDER-HINWEIS DISCLAIMER INFORMATIONEN SYMPOSIEN PLÄNE AUSSTELLER SPONSORING SERVICE AUSSTELLERPORTAL AGB Genderhinweis – Disclaimer Das in dieser Broschüre verwendete generische Maskulinum bezieht sich zugleich auf alle Geschlechter und Geschlechts- identitäten. Auf eine Mehrfachbezeichnung wird in der Regel zugunsten einer besseren Lesbarkeit und einer höheren Prak- tikabilität verzichtet. Diese verkürzte Sprachform hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung. AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
01 | KODEXKONFORMITÄT INFORMATIONEN Kodexkonformität Einhaltung des Heilmittelwerbegesetz (HWG) SYMPOSIEN Das Handeln der m:con – mannheim:congress GmbH ist auf Die Einhaltung des Heilmittelwerbegesetz (HWG) wird wie folgt die Einhaltung der Branchen-Kodizes ausgerichtet. Wir besitzen umgesetzt: Jede Teilnehmer, der an dem Kongress teilnehmen PLÄNE fundierte Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Kunden aus möchte, muss sich vorab registrieren. Fachkreisangehörige den nachfolgenden Bereichen im Sinne des § 2 HWG erhalten Zugriff zum wissenschaftlichen AUSSTELLER Teil. Fachkreisangehörige im Sinne des § 10 Abs.1 HWG erhalten • FSA-Kodex-Fachkreise und FSA-Transparenzkodex des auch Zugriff zu der Industrie (Ausstellungsstände/-seite und SPONSORING FS Arzneimittelindustrie e.V. Industrie-Symposien). SERVICE • AKG-Verhaltenskodex des Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V. Auf dem Kongress AUSSTELLERPORTAL • Kodex Medizinprodukte des Bundesverband Medizintechnologie e. V. Für den Präsenzkongress wird auf dem Namensschild ein AGB Hinweis aufgenommen, damit das Standpersonal in der Sofern für Sie andere als die drei genannten Kodizes gelten, Industrieausstellung entsprechende Personen erkennen kann, sprechen Sie uns bitte an. Gerne berücksichtigten wir auch um dann zu entscheiden über welche Inhalte/Themen/ Produkte die Vorgaben weiterer Kodizes. Bitte geben Sie in den betreffenden ggf. kein Austausch erfolgen darf. Die Unterweisung des Feldern der Anmeldeformulare an, ob Sie die Offenlegung Ihrer Standpersonals erfolgt durch das ausstellende Unternehmen. Unterstützung in Umfang und Bedingungen wünschen. Die Offenlegung erfolgt auf der Kongresswebsite, im gedruckten Hauptprogramm sowie auf Darstellungsflächen vor Ort. Ferner möchten wir Sie darüber informieren, dass wir den Kongress im Conference Vetting System des MedTech Europe anmelden werden. AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
02 | VERANSTALTUNGS INFORMATIONEN DGK INFORMATIONEN Schwerpunktthemen SYMPOSIEN • Kardiologie Aktuell PLÄNE Deutsche Gesellschaft für Kardiologie • Deutsche Rhythmus Tage – Herz- und Kreislaufforschung e.V. AUSSTELLER • AGIKlive SPONSORING SERVICE • Akademiekurse Wissenschaftlicher Träger AUSSTELLERPORTAL • Basic Science Meeting Deutsche Gesellschaft für Kardiologie AGB – Herz- und Kreislaufforschung e.V. Grafenberger Allee 100, 40237 Düsseldorf Tel. +49 (0)211 600692 - 0 Fax +49 (0)211 600692 - 10 info@dgk.org AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
02 | TAGUNGSPRÄSIDENTEN INFORMATIONEN Kardiologie Aktuell Akademiekurse SYMPOSIEN Prof. Dr. Ulrich Laufs Prof. Dr. Norbert Frey Universitätsklinikum Leipzig Universitätsklinikum Heidelberg PLÄNE Klinik und Poliklinik für Kardiologie Klinik für Innere Med. III, Kardiologie, Liebigstr. 20 | 04103 Leipzig Angiologie u. Pneumologie AUSSTELLER Im Neuenheimer Feld 410 | 69120 Heidelberg SPONSORING Deutsche Rhythmus Tage Prof. Dr. Albrecht Elsässer Klinikum Oldenburg AöR SERVICE Prof. Dr. Joachim Ehrlich Klinik für Kardiologie St. Josefs Hospital Rahel-Straus-Str. 10 | 26133 Oldenburg AUSSTELLERPORTAL Medizinische Klinik I Beethovenstr. 20 | 65189 Wiesbaden AGB Basic Science Meeting AGIKlive Dr. Malte Tiburcy Universitätsmedizin Göttingen Dr. Thomas Schmitz Institut für Pharmakologie und Toxikologie Elisabeth-Krankenhaus Essen GmbH Robert-Koch-Str. 40 | 37075 Göttingen Klinik für Kardiologie und Angiologie Klara-Kopp Weg 1 | 45138 Essen Prof. Dr. Dierk Thomas Universitätsklinikum Heidelberg Prof. Dr. Alexander Ghanem Klinik für Innere Med. III, Kardiologie, Asklepios Klinik Nord - Heidberg Angiologie u. Pneumologie Abteilung für Kardiologie Im Neuenheimer Feld 410 | 69120 Heidelberg Tangstedter Landstr. 400 | 22417 Hamburg 22417 Hamburg AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
02 | KONGRESSORGANISATION INFORMATIONEN Veranstalter – Kongressorganisation Industry Management – Ausstellung SYMPOSIEN m:con – mannheim:congress GmbH Elodie Klevenz Rosengartenplatz 2 Tel. +49 (0)621 4106 - 447 PLÄNE 68161 Mannheim elodie.klevenz@mcon-mannheim.de www.mcon-mannheim.de AUSSTELLER SPONSORING Project Management & Development Industry & Sales – Symposium & Sponsoring Bettina Häcker Martin Breiter SERVICE Tel. +49 (0)621 4106 - 105 Tel. +49 (0)621 4106 - 128 bettina.haecker@mcon-mannheim.de sales@mcon-mannheim.de AUSSTELLERPORTAL AGB Project Management & Development Industry & Sales – Symposium & Sponsoring Alexander Feuerstein Cornelius Kininger Tel. +49 (0)621 4106 - 291 Tel. +49 (0)621 4106 -240 alexander.feuerstein@mcon-mannheim.de sales@mcon-mannheim.de Hospitality Management Registration Management Claudia Morio Lena Völker Tel. +49 (0)621 4106 - 8641 Tel. +49 (0)621 4106 - 371 claudia.morio@mcon-mannheim.de dgk.registrierung@mcon-mannheim.de AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
03 | DGK HERZTAGE 2023 INFORMATIONEN Nachfolgende Informationen geben einen Überblick über Veranstaltungsort die DGK Herztage 2023 in Bonn, World Conference Center. World Conference Center Bonn (WCCB) SYMPOSIEN Sollten Sie weitere Fragen und/oder Wünsche zu Inhalt und Platz der Vereinten Nationen 2 Ablauf des Kongresses haben, steht Ihnen das m:con-Team 53113 Bonn PLÄNE gerne zur Verfügung. AUSSTELLER Zielgruppen Veranstaltungsdatum SPONSORING 05.10 – 07.10.2023 niedergelassene Ärzte, Klinikärzte und Forscher aus SERVICE den Fachbereichen: AUSSTELLERPORTAL Veranstaltungsart • Kardiologie Präsenzkongress AGB • Kinderkardiologie • Herz-, Thorax-, Gefäßchirurgie • Physiologie Teilnehmerzahl • Pharmakologie Es werden ca. 2.700 Teilnehmer erwartet. • Radiologie • Biologie • Innere Medizin AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
04 | GEPLANTER ABLAUF Wissenschaftliches Programm Industrie-Symposien INFORMATIONEN SYMPOSIEN DO – 05.10.2023 08:00 – 1245 Uhr 12:45 – 14:15 Uhr 14:15 – 18:30 Uhr PLÄNE FR – 06.10.2023 08:00 – 11:30 Uhr 11:30 – 13:00 Uhr 13:00 – 17:15 Uhr 17:15 – 18:45 Uhr AUSSTELLER SA – 07.10.2023 08:00 – 15:00 Uhr SPONSORING SERVICE DO – 05.10.2023 FR – 06.10.2023 SA – 07.10.2023 08:00 08:00 AUSSTELLERPORTAL 09:00 09:00 AGB 10:00 10:00 11:00 11:00 12:00 12:00 13:00 13:00 14:00 14:00 15:00 15:00 16:00 16:00 17:00 17:00 18:00 18:00 19:00 19:00 AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
05 | STATISTIKEN Zahlen aus 2017 – 2022 als Präsenzkongresse INFORMATIONEN 2022 2021 2019 SYMPOSIEN PLÄNE 1284,5 m2 904,5 m2 787,0 m2 AUSSTELLER 87 58 70 SPONSORING 32 40 23 SERVICE AUSSTELLERPORTAL AGB 2018 2017 (Legende) 696,0 m2 676,5 m2 Ausstellungsfläche 67 63 Ausstellungsstände 28 26 Industrie-Symposien AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
05 | STATISTIKEN Zahlen aus 2017 – 2022 als Präsenzkongresse INFORMATIONEN 2022 2021 2019 2018 2017 SYMPOSIEN PLÄNE AUSSTELLER SPONSORING SERVICE AUSSTELLERPORTAL AGB virtuell 3.000 virtuell 5.400 3.504 3.275 3.035 vor Ort 2.400 vor Ort 1.600 AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
05 | STATISTIKEN Teilnehmer nach Tätigkeit 2022 INFORMATIONEN SYMPOSIEN PLÄNE AUSSTELLER Berufsgruppen Fachgebiete SPONSORING SERVICE AUSSTELLERPORTAL AGB Student*in 1,34% Angiologie 0,08% Pfleger*in 3,82% Biologie 0,77% Oberarzt/-ärztin 1,53% Herz-, Thorax-, Gefäßchirurgie 0,46% Niedergelassene 16,79% Innere Medizin 2,92% Leitender Arzt/Ärztin 27,48% Kardiologie 87,39% Chefarzt/-ärztin 4,58% Kinderkardiologie 0,23% Assistenzarzt/-ärztin 0,19% Pharmakologie 0,46% Arzt/Ärztin 11,26% Physiologie 0,54% Sonstiges 33,02% Radiologie 0,61% Sonstiges 6,53% AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
05 | STATISTIKEN Teilnehmer nach Tätigkeit 2022 INFORMATIONEN SYMPOSIEN PLÄNE AUSSTELLER Arbeitsbereiche Geschlechterverhältnis SPONSORING SERVICE AUSSTELLERPORTAL AGB Klinik 53,24% männlich 65,45% Sonstiges 28,92% weiblich 34,55% Praxis 17,84% AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
06 | INDUSTRIEGEFÖRDERTE WISSEN- SCHAFTLICHE SYMPOSIEN INFORMATIONEN Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein in das Kongressprogramm Zeitschienen der Symposien eingebettetes Symposium von maximal 90 Minuten Länge, zu SYMPOSIEN veranstalten. Donnerstag 05.10.2023 12:45 – 14:15 Uhr Freitag 06.10.2023 11.30 – 13.00 Uhr PLÄNE Industrie geförderte Symposien können sowohl im Präsenz Format 17.15 – 18.45 Uhr ausgerichtet als auch zusätzlich live gestreamt werden. Die live (Dauer jeweils 90 Minuten) AUSSTELLER ausgespielten Symposien stehen nach dem Kongress auch On Demand zur Verfügung. SPONSORING Als Ausrichter eines Symposiums erweitern Sie das Spektrum SERVICE der Tagung und gewinnen die Anerkennung der Teilnehmer Die Symposien sollen dazu dienen und Veranstalter. AUSSTELLERPORTAL • Themen zu behandeln, die im Hauptprogramm der Tagung Das wissenschaftliche Programm ist als Präsenz Format geplant. nicht berücksichtigt werden können. AGB Ein Teil der wissenschaftlichen Sitzungen wird aufgezeichnet und On Demand auf der Kongressplattform veröffentlicht. • Neueste Ergebnisse von therapeutischen Studien und von Registern darzustellen. • Ergebnisse der Grundlagenforschung in therapeutisch relevante Bezüge zu bringen. Einreichung der Symposien ist ab sofort möglich • Mit international anerkannten Referenten das ZUR EINREICHUNG Programm abzurunden. AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
06 | INDUSTRIEGEFÖRDERTE WISSEN- SCHAFTLICHE SYMPOSIEN INFORMATIONEN Anmeldung des Symposiums Vervollständigung des Symposiums Deadline für die Anmeldung: 05.04.2023 Deadline für die Vervollständigung: 26.05.2023 SYMPOSIEN • Geben Sie den Titel und die gewünschte Kategorie ein. • Ab dem 17.04.23 erneute Freischaltung der Online-Eingabe. PLÄNE Geben Sie Ihren Firmennamen ein, wie er auf der Programmseite veröffentlicht werden soll. • Teilen Sie den Vorsitzenden und Referenten den Termin mit AUSSTELLER und lassen Sie sich deren Teilnahme schriftlich bestätigen. • Entscheidung über die Annahme: 12.04.2023. SPONSORING • Bis zum 26.05.2023 (2. Deadline) geben Sie das vollständige • Schriftliche Zu- oder Absage. Bei Zusage erhalten Sie ein Schrei- Programm inklusive Referenten und Vorsitzenden ein. SERVICE ben mit allen wichtigen Informationen. Um thematische Über- Dabei unbedingt beachten: Wählen Sie die Vorsitzenden und schneidungen zu vermeiden, kann es vorkommen, dass die Referenten über die Online-Suchmaske aus, um doppelte AUSSTELLERPORTAL gewünschte Kategorie nicht berücksichtigt werden kann. Personendaten zu vermeiden. AGB • Sie können das Symposium innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt • Im Juni wird der Programmkommission Ihre vollständige der Zusage kostenlos zurückziehen, danach entstehen 100 % Sitzung zur Annahme des wissenschaftlichen Inhaltes vorgelegt. Stornokosten. • Die finale Zusage inkl. Programmseite wird Ihnen mit der Bitte um Druckfreigabe zugesandt. Einreichung der Symposien ist ab sofort möglich • Im Namen der Programmkommission möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie KEINE Marken-/ oder Produktnamen in dem ZUR EINREICHUNG Symposium nennen AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
06 | INDUSTRIEGEFÖRDERTE WISSEN- SCHAFTLICHE SYMPOSIEN INFORMATIONEN Bitte beachten Sie: • Doppelbesetzungen aus gleichen Abteilungen einer Institution werden nicht akzeptiert. Doppelbesetzungen aus gleichen Insti- SYMPOSIEN • Die Dauer eines Symposiums beträgt 90 Minuten und darf tutionen unter schiedlicher Abteilungen sind jedoch möglich. jeweils nicht überschritten werden. PLÄNE • Maßgebend für die Akzeptanz der eingehenden Anmeldungen • Für ein Symposium sind zwei Vorsitzende vorzusehen. Die Vorsit- sind die wissenschaftlichen Interessen der DGK. AUSSTELLER zenden dürfen auf keinen Fall als Referenten eingeplant werden, Ausnahme: Einführung ins Thema sowie eine Zusammenfas- • Gemäß Vorgabe der Landesärztekammern sowie von Branche- SPONSORING sung am Ende der Sitzung. Kodizes dürfen Sie das Symposium NICHT nutzen, um produkt- bezogene Werbung durchzuführen oder lediglich ein Medika- SERVICE • Die eingeplanten Vorsitzenden und Referierenden dürfen ment thematisch zu behandeln. nicht emeritiert sein. AUSSTELLERPORTAL • Im Symposiumstitel und in den Vortragstiteln dürfen KEINE • Die eingeplanten Vorsitzenden und Referierenden dürfen keine produktbezogenen Begriffe verwendet werden. AGB Firmenmitarbeiter sein. • Die vertragsrechtliche Zulassungsbestätigung, die Rechnung • Die Programmkommission empfiehlt eine verstärkte Einbindung und weitere Details erhalten Sie voraussichtlich im Juli 2023. von Frauen als Vorsitzende und Referentinnen. Einreichung der Symposien ist ab sofort möglich ZUR EINREICHUNG AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
06 | INDUSTRIEGEFÖRDERTE WISSEN- SCHAFTLICHE SYMPOSIEN INFORMATIONEN Das Symposium beinhaltet folgende Leistungen: Industriegeförderte Symposien SYMPOSIEN Präsenz Symposium 15.000,-€ • Hinweis auf Ihre Unterstützung des Symposiums („ausgerichtet durch“, o.Ä.) PLÄNE Aufschlag für Streaming 9.000,-€ • Im Raum ist für das Präsenz Symposium grundsätzlich vorhanden: AUSSTELLER Basiseinrichtung: Reihenbestuhlung, Rednerpult, SPONSORING Vorstandstisch für 2 Personen, Leinwand SERVICE Basistechnik: Medien PC, Videobeamer, Tonanlage Das Präsenz Symposium findet im WCC Bonn mit Vorsitzenden, inkl. Mikrofone, Presenter Referenten und Teilnehmern statt. Die sorgfältige Umsetzung des AUSSTELLERPORTAL Hygienekonzepts der m:con garantiert dabei die Sicherheit der Personal: 1 Veranstaltungstechniker, 1 Hostess zur Einlasskontrolle Anwesenden. AGB Einreichung der Symposien ist ab sofort möglich ZUR EINREICHUNG AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
07 | SYMPOSIUMSAUSRICHTER 2022 INFORMATIONEN A D P SYMPOSIEN Abbott Medical GmbH Daiichi Sankyo Deutschland GmbH Pfizer Pharma GmbH Amarin Germany GmbH PLÄNE Alnylam GmbH Deutschland E S AOP Orphan Pharmaceuticals Germany AUSSTELLER GmbH, Member of the AOP Health Group Edwards Lifesciences Services GmbH Sanofi-Aventis Deutschland GmbH AstraZeneca GmbH Sciarc GmbH SPONSORING J Shockwave Medical, Inc. B SERVICE Johnson & Johnson Medical GmbH / Bio- Z Bayer sense Webster AUSSTELLERPORTAL Boehringer Ingelheim GmbH & Co. KG / Zoll CMS GmbH Lilly Deutschland GmbH M AGB Boston Scientific Medizintechnik GmbH Bristol-Myers-Squibb GmbH & Co. KGaA & Medtronic GmbH Pfizer Pharma GmbH Bristol-Myers Squibb N C Novartis Pharma GmbH Corvia Medical GmbH Novo Nordisk Pharma GmbH CVRx Inc. AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
08 | PLÄNE Eingangsebene - World Conference Center Bonn INFORMATIONEN E Aß SYMPOSIEN TR -S PLENAR PLÄNE NS TE HAUPTGEBÄUDE GEBÄUDE NEW RS YORK CA AUSSTELLER RL- PRÄSIDIALBEREICH KA SPONSORING MF 1 SERVICE INDUSTRIE GENF AUSSTELLUNG LOBBY AUSSTELLERPORTAL FOYER MF 2 EINGANGS AGB EBENE EN ATION 1 WIE OBI BOARDING N 2 TEN N HAUS 3 R 2 NAI 1 3 EREIN 4 BOARDING DER V HAUS CAMPUS DER VEREINTEN HE US PLATZ SA BÜRO NATIONEN LLE (GESPERRTES AREAL) EE HAUS AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
08 | PLÄNE Rheinebene - World Conference Center Bonn INFORMATIONEN E Aß SYMPOSIEN TR -S PLENAR PLÄNE NS TE HAUPTGEBÄUDE GEBÄUDE RS CA AUSSTELLER RL- PRÄSIDIALBEREICH KA SPONSORING SERVICE INDUSTRIE AUSSTELLUNG LOBBY AUSSTELLERPORTAL AGB POSTER AUSSTELLUNG EN ATION 1 ADD IS A GOK BOARDING B EBA 2 TEN N HAUS 3 2 BAN 3 1 EREIN 4 BOARDING DER V HAUS CAMPUS DER VEREINTEN HE US PLATZ SA BÜRO NATIONEN LLE (GESPERRTES AREAL) EE HAUS AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
09 | AUSSTELLERINFORMATIONEN UND ZEITEN INFORMATIONEN Aufbau Industrieausstellung Ausstellerausweise SYMPOSIEN Mittwoch 04. Oktober 2023 07:00 – 24:00 Uhr Je angefangene 10 qm Ausstellungsfläche zwei Ausweise kostenfrei. PLÄNE Öffnungszeiten Industrieausstellung Kostenpflichtige Ausstellerausweise AUSSTELLER Donnerstag 05. Oktober 2023 10:00 – 18:00 Uhr 30,00,-€ (brutto). Die Ausstellerausweise werden personalisiert Freitag 06. Oktober 2023 09:00 – 18:00 Uhr ausgestellt und berechtigen nicht zum Zutritt zum wissenschaft- SPONSORING Samstag 07. Oktober 2023 09:00 – 15:00 Uhr lichen Programm und zu den Industriesymposien SERVICE Abbau Industrieausstellung Kongresstickets AUSSTELLERPORTAL Samstag 07. Oktober 2023 16:00 – 24:00 Uhr Bis 6 qm Ausstellungsfläche 1 Ticket kostenfrei, bis 50 qm 3 Tickets kostenfrei, über 50 qm 5 Tickets kostenfrei. AGB Frühbucher bis 30.04.2023 350,-€ / m2 Spätbucher 380,-€ / m2 Anmeldung Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Corona Situation die Standfläche begrenzt ist und wir Ihnen Ihre gewünschte Größe Nutzen Sie zur Buchung Ihrer Beteiligung das Online-Aussteller- nicht garantieren können! Die Anmeldefrist für die Anmietung portal. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite 31. einer Standfläche endet am 30.06.2023. ZUR ANMELDUNG AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
09 | AUSSTELLERLISTE 2022 A B D Abbott Medical GmbH B. Braun Germany GmbH & Co. KG Daiichi Sankyo Germany GmbH INFORMATIONEN ABIOMED Europe GmbH Bayer Dedalus HealthCare GmbH ACTIMI GmbH Baylis Medical Company, Inc Deutsche Herzstiftung e.V. SYMPOSIEN Ärzte ohne Grenzen e.V. / Bergfort Group DGK Deutsche Gesellschaft für Kardiologie Médecins Sans Frontières Biosensors International Germany GmbH - Herz- und Kreislaufforschung e.V. PLÄNE aidhere GmbH BIOTRONIK Vertriebs GmbH & Co. KG dpv analytics GmbH Alnylam Germany GmbH Bisping Medizintechnik GmbH AUSSTELLER BNK Service GmbH E AMEDTEC Medizintechnik Aue GmbH Cardiolex Group Boehringer Ingelheim Pharma GmbH SPONSORING Edwards Lifesciences Amgen GmbH & Co. KG SERVICE Amicus Therapeutics GmbH Boston Scientific Medizintechnik GmbH F AOP Orphan Pharmaceuticals Germany Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA AUSSTELLERPORTAL GmbH, Member of the AOP Health Group Bristol-Myers-Squibb GmbH & Co. KGaA / Ferrer Germany GmbH Appsens AS / ECG247 Pfizer Pharma GmbH Fleischhacker GmbH & Co. KG AGB APT Medical Fresenius Medical Care GmbH Arbeitsgemeinschaft Leitende C Kardiologische Krankenhausärzte e. V. G Cordis Germany GmbH ASAHI INTECC Germany GmbH Corvia Medical GmbH AstraZeneca GmbH GE Healthcare custo med GmbH GETEMED Medizin- und CVRx Inc. Informationstechnik AG CytoSorbents Europe GmbH AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
09 | AUSSTELLERLISTE 2022 H M R Health Care Systems GmbH MD Solutions GmbH Recor Medical INFORMATIONEN Historisches Archiv der DGK MEDAL Medizinische Abrechnung GmbH HOCM Germany e.V. Initiative für Menschen Medicover Genetics S SYMPOSIEN mit hypertropher (obstruktiver) Medis Medical Imaging Kardiomyopathie Medscape from WebMD Samsung Electronics GmbH PLÄNE Medset Medizintechnik GmbH Sanofi-Aventis Germany GmbH I Medtronic GmbH Schwarzer Cardiotek GmbH AUSSTELLER Merit Medical GmbH SHL Telemedizin GmbH IHF MSH Medical Europe GmbH Shockwave Medical GmbH SPONSORING Imedos Health GmbH MTM multitechmed GmbH Sieg Reha GmbH Implicity Siemens Healthcare GmbH SERVICE Impulse Dynamics N SMT Germany GmbH Imricor SYNLAB Holding Germany GmbH AUSSTELLERPORTAL Novartis Pharma GmbH J Novo Nordisk Pharma GmbH V AGB Janssen-Cilag GmbH O Vantis GmbH JenaValve Technology GmbH Johnson & Johnson Medical GmbH / Occlutech GmbH Y Biosense Webster P Young DGK L Pentracor GmbH Z LifeTech Scientific Germany GmbH Pfizer Pharma GmbH LumiraDx GmbH Philips GmbH Market DACH ZOLL Medical Deutschland GmbH Preventicus GmbH ZOLL CMS GmbH PUREN Pharma GmbH & Co.KG AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
10 | SPONSORINGMÖGLICHKEITEN Übersicht Sponsoringmöglichkeiten und Werbung INFORMATIONEN Tagungstaschen (zzgl. Sachleistungen) 5.000,-€ Wichtige Termine SYMPOSIEN Lanyards 3.000,-€ Anmeldefrist für Ihr Symposium 05.04.2023 Anmeldefrist für Ihre Sponsoringleistungen 30.05.2023 PLÄNE Schreibblöcke und Stifte (zzgl. Sachleistungen) 2.500,-€ Deadline zur Vervollständigung Symposium 26.05.2023 AUSSTELLER Hotel Key Cards 1.500,-€ Anmeldefrist für Ihre Standanmeldung 30.06.2023 Versand der Zulassungsbestätigungen Mitte Juli SPONSORING Präsentation Medienannahme 3.000,-€ und Link für Bestellung von Zusatzausstattung SERVICE Digitale Werbeanzeige im Haupteingangsfoyer 500,-€ Anmeldung AUSSTELLERPORTAL Aufstellpunkte für Roll-Ups 400,-€ Nutzen Sie zur Buchung Ihrer Beteiligung das Online-Aussteller- AGB Besprechungsraum (nach Verfügbarkeit) pro Stunde 400,-€ portal. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite 31. Hospitality Suite , ganztags (nach Verfügbarkeit) 2.500,-€ ZUR ANMELDUNG Pressekonferenz, 90 Min. 1.200,-€ Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist nicht gestattet. Industry & Sales – Symposium & Sponsoring Industry & Sales – Symposium & Sponsoring Martin Breiter Cornelius Kininger Tel. +49 (0)621 4106 - 128 Tel. +49 (0)621 4106 -240 sales@mcon-mannheim.de sales@mcon-mannheim.de AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
10 | SPONSORINGMÖGLICHKEITEN INFORMATIONEN Tagungstaschen Stifte und Schreibblöcke SYMPOSIEN Jeder Tagungsteilnehmer erhält eine Kongresstasche mit diver- Jeder Teilnehmer erhält eine Tagungstasche mit einem sen Informationsmaterialien zu der Tagung. Werden Sie exklusiver Schreibblock sowie einem Stift. PLÄNE Sponsor der Taschen, die im Haupteingangsfoyer ausgegeben werden. Werbemöglichkeiten: AUSSTELLER • Ihr Firmenlogo/-schriftzug auf den Schreibblöcken bzw. Stiften Werbemöglichkeiten: SPONSORING • Nennung als Sponsor auf der Kongresswebsite und im • Tasche bedruckt mit Ihrem Firmennamen und Ihrem Logo Hauptprogramm SERVICE • Einlage eines Flyers in die Tagungstasche • Nennung als Sponsor auf der Kongresswebsite und AUSSTELLERPORTAL im Hauptprogramm AGB 5.000,-€ 2.500,-€ zzgl. Sachleistungen (ca. 1.000 Tagungstaschen) zzgl. Sachleistungen(ca. 1.000 Stifte und Schreibblöcke) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
10 | SPONSORINGMÖGLICHKEITEN INFORMATIONEN Lanyards Hotel Key Cards SYMPOSIEN Jeder Kongressteilnehmer erhält ein Lanyard (Schlüsselband), Werbemöglichkeiten: um daran sein Namensschild zu befestigen. • Branding der Schlüsselkarten PLÄNE Werbemöglichkeiten: • Nennung als Sponsor auf der Kongresshomepage AUSSTELLER • Ihr Firmenlogo/-schriftzug auf den Lanyards SPONSORING • Nennung als Sponsor auf der Kongresswebsite SERVICE AUSSTELLERPORTAL 1.500,-€ 3.000,-€ AGB Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
10 | SPONSORINGMÖGLICHKEITEN INFORMATIONEN Präsentation Medienannahme Aufstellpunkte für Roll-Ups SYMPOSIEN Für die Annahme, Überprüfung und Weiterleitung des elektroni- An verschieden Punkten im Kongressgebäude können Sie schen Präsentationsmaterials aller Referenten des Kongresses Aufstellpunkte für Ihre Roll-Ups buchen. PLÄNE wird ein spezielles Mediencenter eingerichtet. Werbemöglichkeit: AUSSTELLER Werbemöglichkeiten: • Platzierung von Roll-Ups an zentralen Plätzen • Platzierung von Roll-Ups an zentralen Plätzen SPONSORING • Ihr Firmenlogo auf Hinweisschildern SERVICE • Auslage von Ihren Mousepads und Flyern AUSSTELLERPORTAL • Ihr Firmenlogo als Bildschirmschoner oder als Startseite • Nennung als Sponsor auf der Kongresswebsite und im AGB Hauptprogramm 3.000,-€ 400,-€ zzgl. Sachleistungen Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
10 | SPONSORINGMÖGLICHKEITEN INFORMATIONEN Digitale Werbeanzeige vor Ort im Haupteingangsfoyer SYMPOSIEN Ihre Anzeige erscheint auf den Flachbildschirmen im Hauptein- gangsfoyer. Die Anzeige wird im Wechsel mit weiteren Anzeigen PLÄNE und allgemeinen Kongresshinweisen laufen. AUSSTELLER Werbemöglichkeiten: • Nennung als Sponsor auf der Kongresswebsite und SPONSORING SERVICE 500,-€ AUSSTELLERPORTAL an allen Kongresstagen möglich AGB Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
10 | SPONSORINGMÖGLICHKEITEN INFORMATIONEN Auslagen – Tagungstascheneinlagen – Promotionaktionen Bitte wenden Sie sich direkt an: SYMPOSIEN Diese Leistungen können ausschließlich über unseren Dienst- Dr. Wilhelmus GmbH leister Dr. Wilhelmus GmbH gebucht werden. Auf den allge- Alte Ziegelei 2-4 PLÄNE meinen Kongressflächen ist es nur der Dr. Wilhelmus GmbH 51491 Overath gestattet Informationsmaterial auszulegen und Promotions Telefon +49(0)2204 9797 - 061 AUSSTELLER durchzuführen. info@dr-wilhelmus.de SPONSORING Für die Auslage von Prospekten werden spezielle Informations- regale eingerichtet. Das Einbringen von Informationsmaterial SERVICE in die Tagungstaschen ist ebenfalls über die Dr. Wilhelmus GmbH zu buchen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Buchung von AUSSTELLERPORTAL Promotionaktionen nur begrenzt möglich ist. Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Buchung. AGB Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Anzeigenschaltung Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an: Präsentieren Sie Ihr Unternehmen zentral und unübersehbar: WeCom – Gesellschaft für Kommunikation Schalten Sie eine Anzeige in den Kongressunterlagen. mbh & Co. KG Damit machen Sie sich allen interessierten Besuchern bekannt Patrick Haas-Sternberg Lerchenkamp 11 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. 31137 Hildesheim Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist nicht gestattet. Tel. +49 (0)5121 20 666 - 21 patrick.haas@wecom.org. AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
11 | UNSER SERVICE FÜR SIE INFORMATIONEN Bahn Special Weitere Informationen finden sie hier: SYMPOSIEN Erfolgreich ankommen. VERANSTALTUNGSTICKET PLÄNE Mit der Bahn ab 52,- Euro zu den Herztagen nach Bonn und zurück. m:con – mannheim:congress GmbH bietet Ihnen in Kooperation mit AUSSTELLER der Deutschen Bahn attraktive Sonderkonditionen. Reisen Sie mit HOTELSUCHE HERZTAGE 2023 der Bahn entspannt und kostengünstig nach Mannheim. Schonen SPONSORING Sie Ihr Reisebudget und schützen Sie die Umwelt. SERVICE AUSSTELLERPORTAL AGB Tourismus & Congress GmbH Region Bonn – Rhein-Sieg – Ahrweiler Heussallee 11 Bei Fragen zu Ihrer Buchung wenden Sie sich bitte an die technische Service-Hotline 53113 Bonn unter: +49 (0) 30 58 60 20 901. Die Hotline ist täglich von 8:00 - 21:00 Uhr erreichbar, Tel. +49 (0)228 91041 - 33 die Telefonkosten betragen 20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, maximal 60 Cent pro Anruf aus den Mobilfunknetzen. AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
12 | ONLINE-AUSSTELLERPORTAL INFORMATIONEN Buchung Anmeldeprozess SYMPOSIEN Ihre Buchung erfolgt über unser Online-Ausstellerportal. • Ihr Unternehmen hat sich bereits auf einer von m:con organisierten Nach erfolgreicher Anmeldung finden Sie auf der Startseite Ihre Veranstaltung beteiligt? PLÄNE personalisierte Aussteller-Checkliste mit einer Übersicht der mög- lichen Beteiligungsarten. • Bitte melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse an, wählen Sie die AUSSTELLER Option „Passwort vergessen“ und Sie er halten Ihr Passwort als Nachdem Sie die Auswahl Ihrer Beteiligung getroffen haben, E-Mail zugesendet. SPONSORING können Sie diese bequem im Ausstellerportal buchen und erhalten anschließend Ihre Buchungsbestätigung per E-Mail. • Ihr Unternehmen beteiligt sich zum ersten Mal auf einer von SERVICE m:con organisierten Veranstaltung? Alle weiteren Ausstellerinformationen, wie die Anfahrtsskizze, das AUSSTELLERPORTAL Servicehandbuch und das Programm, werden zu gegebener Zeit im • Bitte wählen Sie die Option „Anmelden (ich habe mich noch nie Ausstellerportal hinterlegt. Zum Ausstellerportal gelangen Sie über registriert)“ und geben Sie Ihre Daten ein. Im weiteren Verlauf AGB folgenden Button können Sie Ihr Passwort festlegen. ONLINE-AUSSTELLERPORTAL Industry Management – Ausstellung Elodie Klevenz Tel. +49 (0)621 4106 - 447 elodie.klevenz@mcon-mannheim.de AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
A. Allgemeine Bedingungen Allgemeine Bedingungen für den Bereich wenn der Rechnungsbetrag trotz Nachfristsetzung von m:con 1. Zahlungsbedingungen nicht fristgemäß eingegangen ist. Bei verspäteter Bezahlung der 2. Werbung und Logonutzung Industry Management (AGB) Rechnungen werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunk- 3. Versicherung ten über dem Basiszins berechnet. 4. Änderungen 5. Verzeichnis Die m:con - mannheim:congress GmbH, Rosengartenplatz 2, Der Vertragspartner ist auch dann zur Zahlung des vereinbarten 6. Industriegesponserte Veranstaltung 68161 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Bastian Sponsoringsbetrags verpflichtet, wenn die m:con ihre vertraglich bei Präsenzveranstaltungen Fiedler, HRB 5582, Telefon: 0621 / 4106-0, Fax: 0621 / 4106-80121, vereinbarten Leistungen deshalb nicht erfüllen kann, weil der 7. Abtretungsvertretungsverbot Email: info@mcon-mannheim.de (nachstehend m:con genannt) Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nicht fristgerecht 8. Sicherheitsvorschriften bei Präsenzveranstaltungen ist, aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit dem wissen- nachgekommen ist. 9. Rücktritt schaftlichen Träger, der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie 10. Haftung der m:con – Herz- und Kreislaufforschung e.V.berechtigt, die Veranstaltung 2. Werbung und Logonutzung 11. Höhere Gewalt DGK Herztage 2023, 05.-07.Oktober 2023, WCC Bonn, bis auf den Werbung aller Art durch den Vertragspartner ist nur im Rahmen INFORMATIONEN 12. Absage bzw. Nichtdurchführung durch den Vertragspartner wissenschaftlichen Teil durchzuführen und im eigenen Namen der gebuchten Leistung nur für das eigene Unternehmen sowie 13. Catering bei Präsenzveranstaltungen mit Unternehmen (im Folgenden: Vertragspartner), die daran nur für selbst hergestellte oder vertriebene Produkte erlaubt. SYMPOSIEN 14. Compliance interessiert sind, sich bei den Veranstaltungen gegenüber Fach- Ferner muss die Werbung den gesetzlichen Vorgaben (z.B. 15. Datenschutz besuchern zu präsentieren, Vereinbarungen abzuschließen. HWG, UWG) sowie etwaigen Vorgaben der Ärztekammern und Dieses Recht umfasst den Abschluss von Vereinbarungen über Branchenkodizes (z.B. FSA-, AKG-Kodex, Medtech Code of Ethical PLÄNE B. Besondere Bedingungen für die Überlassung die Anmietung von Ausstellungsflächen, über die Durchführung Business Practice) entsprechen. Werbung in Form von Anzeigen- einer Ausstellungsfläche von Symposien oder über die Unterstützung durch sonstige schaltungen in Kongressmedien dürfen gemäß Vorgabe der 1. Besondere Bedingungen für die Überlassung einer Sponsoringmaßnahmen. Landesärztekammern sowie durch Branchen-Kodizes keine AUSSTELLER Ausstellungsfläche bei Präsenzveranstaltungen produktbezogene Werbung enthalten. 1.1.Zulassung, Vertragsschluss und Untervermietung Diese Bedingungen bestehen aus allgemeinen und besonderen SPONSORING 1.2. Standmiete Preise und Umfang Bestimmungen. Die allgemeinen Bestimmungen in Abschnitt A Der Vertragspartner räumt m:con ein auf die Laufzeit des 1.3. Öffnungszeiten, Aufbau und Abbauzeiten finden beim Abschluss einer Vereinbarung zwischen den Ver- Vertrags beschränktes, gebührenfreies und nicht-exklusives 1.4. Standfläche/Standbau/-gestaltung tragsparteien stets Anwendung. Der Abschnitt B findet zusätzlich Nutzungsrecht an seinem Firmenlogo (grafisches Element) für SERVICE 2. Besondere Bedingungen bei virtuellen Ausstellungsformaten beim Abschluss einer Vereinbarung über die Anmietung von die Vertragsdurchführung ein, das der m:con zu diesem Zwecke 2.1. Zulassung, Vertragsschluss und Untervermietung Ausstellungsflächen Anwendung. Der Abschnitt C findet zusätzlich zu übermitteln ist. 2.2. Virtuelle Formate Preise und Umfang beim Abschluss einer Vereinbarung über die Durchführung von AUSSTELLERPORTAL 2.3. Unberechtigte Nutzung Symposien Anwendung. Der Abschnitt D findet zusätzlich beim 3. Versicherung Abschluss einer Vereinbarung über Sponsoring Anwendung. Der Vertragspartner haftet für jeden Personen- und Sachscha- AGB C. Besondere Bedingungen für die Leistungen bei einem den, der im Rahmen seiner Aktivitäten verursacht, wird nach Symposium Auf die m:con wird entgegen etwaiger Formulierungen aus den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird dem Vertragspartner 1. Besondere Bedingungen für die Leistungen bei einem anderen Vereinbarungen mit m:con verwiesen. Auf den Ver- empfohlen, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Symposium bei Präsenzveranstaltungen tragspartner wird entgegen etwaigen Formulierungen aus Deckung von Personen- und Sachschäden zu sorgen. Bei einer 1.1. Leistungen der m:con anderen Vereinbarungen (wie Aussteller, Sponsor, Kunde oder Einbringung von Gegenständen an den Veranstaltungsort, wird 1.2. Pflichten des Vertragspartners der jeweiligen Firmenbezeichnung) im Folgenden mit Vertrags- seitens der m:con, des wissenschaftlichen Trägers und der Be- 1.3.Raumnutzung bei Präsenzveranstaltungen partner verwiesen. treibergesellschaft des Veranstaltungsortes keine Haftung im 2. Besondere Bedingungen für die Leistungen bei einem Sinne einer Verwahrung übernommen. virtuellen Symposium Regelungen die mit „für Präsenzveranstaltung“ bezeichnet sind 2.1. Leistungen der m:con finden keine Anwendung für ausschließlich virtuell stattfindende 4. Änderungen 2.2. Pflichten des Vertragspartners Veranstaltungen. Nach Vertragsabschluss ist die m:con lediglich in Ausnahmefäl- 2.3. Preise und Umfang der Symposiumsleistungen len berechtigt, die Leistungen zu ändern. Dies betrifft ausschließ- D. Besondere Bedingungen für Sponsoringleistungen A. Allgemeine Bedingungen lich zwingende organisatorische Gründe, die es der m:con 1. Pflichten des Vertragspartners 1. Zahlungsbedingungen unmöglich machen an der bereits zugesagten Leistung festzu- 2. Preise und Umfang der Sponsoringleistungen Alle von m:con berechneten Beträge für Standmieten, Spon- halten und die Änderungen dem Vertragspartner zuzumuten sorings und Symposien/Räume sind ohne Abzug 30 Tage sind. Die m:con verpflichtet sich in diesem Fall, dem Vertrags- nach Rechnungsstellung fällig. Der Vertragspartner verliert un- partner eine gleichartige Alternative zur Verfügung zu stellen. Ist beschadet vom Fortbestand seiner Zahlungsverpflichtung den dies nicht möglich, ist der Vertragspartner berechtigt, innerhalb Anspruch auf Gegenleistung der gebuchten Sponsoringleistung, von einer Woche nach Erhalt der Mitteilung von dem Vertrag AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
zurückzutreten, sofern es sich um eine wesentliche Leistungs- Widerspruchs wird die m:con in der Zulassungsbestätigung ge- den folgenden Ereignissen vermutet, die eine Partei betreffen, sie änderung für den Vertragspartner handelt. Die m:con ist ferner sondert hinweisen. Die Bezahlung der Rechnung gilt in jedem Fall würden die Voraussetzungen unter: berechtigt, innerhalb des Veranstaltungszeitraums zeitliche als Einverständnis des anmeldenden Ausstellers zur Zulassungs- Anpassungen vorzunehmen (z.B. Anpassung der Öffnungs- bestätigung. Im Falle des Widerspruchs kommt der Vertrag lit. (a) und lit. (b) dieser Klausel erfüllen: (i) Krieg (erklärt oder zeiten der Veranstaltung oder des Beginns der Veranstaltung). zwischen den Parteien nicht zustande. nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen auslän- Bei einer vollständigen Absage durch m:con ist der Vertrags- discher Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; (ii) partner berechtigt, die Rückzahlung bereits geleisteter Zahlung 10. Kündigung Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische abzüglich bereits erbrachter Leistungen durch die m:con zu Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages ist aus- oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage beanspruchen. geschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht beider Parteien oder Piraterie; (iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß §§ 313,314 BGB zu Embargo, Sanktionen; (iv) rechtmäßige oder unrechtmäßige 5. Verzeichnis kündigen. Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungs- Anlässlich der Veranstaltung kann ein sog. Sponsorenverzeichnis anordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisi- veröffentlicht werden. Hierbei handelt es sich um keine Haupt- 11. Haftung der m:con tion, Verstaatlichung; (v) Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder INFORMATIONEN pflicht. Für versehentlich nicht erfolgte Eintragung, fehlerhafte Aus- Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet die m:con extremes Naturereignis; (vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von führungen, Druckfehler etc. übernimmt die m:con keine Haftung. - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Schäden, die auf Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommu- SYMPOSIEN vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurück- nikation, Informationssystemen oder Energie; (vii) allgemeine 6. Industriegesponserte Präsenzveranstaltungen zuführen sind. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummel- Während des Veranstaltungszeitraumes sowie eine Woche vor/ Körpers oder der Gesundheit haftet die m:con auch im Falle streik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden. PLÄNE nach dem Kongress dürfen am Veranstaltungsort keine von leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen. dem Vertragspartner gesponserten Veranstaltungen ohne vor- Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist ab dem herige Absprache mit m:con in dem gleichen Indikationsgebiet Bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus diesem Vertrag (Ver- Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihr die Leistungserbringung un- AUSSTELLER durchgeführt werden. pflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch- möglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen führung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von SPONSORING 7. Abtretungsvertretungsverbot deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Nichterfüllung Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne die Zustimmung vertrauen darf) haftet die m:con auch für leichte Fahrlässigkeit. der Vertragspflichten befreit, sofern dies unverzüglich mitgeteilt von m:con Rechte aus diesem Vertrag abzutreten. In diesem Fall ist die Haftung der m:con auf den vertragstypisch wird. SERVICE vorhersehbaren Schaden (Schaden, den m:con bei Vertrags- 8. Sicherheitsvorschriften bei Präsenzveranstaltungen schluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung voraus- Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung Der Vertragspartner hat sich mit den Bedingungen (z.B. Haus- gesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die der von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung die andere AUSSTELLERPORTAL ordnung, technische Richtlinien, Hygienekonzept) des Veranstal- m:con bekannt waren oder die die m:con hätte kennen müssen Partei erreicht. Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hin- tungsortes vertraut zu machen, diese anzuerkennen, einzuhalten bzw. bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraus- dernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die eben AGB und Dritten, denen er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit sehen müssen) begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte bedient, diese Bedingungen aufzuerlegen und auf deren Einhal- Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Hindernis die Vertragserfüllung durch die betroffene Partei ver- tung hinzuwirken. In den Veranstaltungs- und Nebenräumen des Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen hindert. Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Veranstaltungsortes herrscht zu jeder Zeit striktes Rauchverbot. gelten auch für Pflichtverletzungen von Organen, Erfüllungs- Folge, dass den Vertragsparteien dasjenige, was sie kraft des Die Bedingungen des Veranstaltungsortes WCC Bonn können oder Verrichtungsgehilfen der m:con. Vertrages berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem HIER eingesehen werden. Maße entzogen wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag 12. Höhere Gewalt durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines an- 9. Vertragsschluss „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder gemessenen Zeitraums zu kündigen. Der Vertrag über die mittels der elektronischen Anmeldung Umstands, der eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer gebuchten Sponsoringleistungen (Angebot) wird mit Erhalt der vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn Im Falle der Kündigung wegen höherer Gewalt sind die bis zu Zulassungsbestätigung (Annahme) wirksam. und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dem Zeitpunkt der Kündigung ordnungsgemäß erbrachten dass: Leistungen entsprechend dem vertraglich vereinbarten Entgelt In die Anmeldung aufgenommene Vorbehalte oder Bedingun- (a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle zu vergüten. gen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung liegt; und durch m:con. Weicht die Zulassungsbestätigung insoweit von (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumut- 13. Absage bzw. Nichtdurchführung durch den Vertragspartner der Anmeldung ab, kommt der Vertrag nach Maßgabe des barer Weise vorhersehbar war; und Entscheidet sich der Vertragspartner nach Vertragsschluss aus Inhalts der Zulassungsbestätigung zustande, falls der anmel- (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Gründen, welche die m:con nicht zu vertreten hat, die gebuchten dende Sponsor/Aussteller nicht binnen 7 Werktagen ab Zugang Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder über- Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen, so bleibt er dennoch der Zulassungsbestätigung widerspricht. Auf die Möglichkeit des wunden werden können. Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
Dem Vertragspartner steht es jedoch frei, den Nachweis zu er- Die m:con setzt eine Kundenmanagementsoftware ein und ver- nen Preise. Für den Umfang der Flächenmiete gelten die bei der bringen, dass der m:con kein Schaden entstanden ist oder der arbeitet darin Daten, die auch personenbezogen sein können, Anmeldung angegebenen Preise und die in den von m:con für entstandene Schaden niedriger ist als die voranstehend vorge- zu den Zwecken (i) der besseren Pflege der Kunden- bzw. die Veranstaltung herausgegebenen Aussteller- und Spon- nommene Pauschalisierung in Höhe des vereinbarten Entgelts. Geschäftsbeziehungen, (ii) deren Dokumentationen, (iii) zum soreninformationen genannten Bedingungen. Die Standmiete Reklamations- und Qualitätsmanagements, (iv) um Ihnen beinhaltet die mietweise Überlassung der Standfläche während 14. Catering bei Präsenzveranstaltungen Informationen und Angebote von Veranstaltungen zuzusenden, der Ausstellung. Bei Präsenzveranstaltungen umfasst die Über- Name und Kontaktdaten des zuständigen Caterers werden mit die von der m:con durchgeführt oder betreut werden. Zu diesen lassung auch die Auf- und Abbauzeit, allgemeine Beleuchtung Zusendung der Standbestätigungsunterlagen mitgeteilt. Daten zählen u.a. Name des Ansprechpartners, Kontaktdaten, und allgemeine Reinigung der Gänge. Mobiliar, Strom und Die Bestellung von Catering (Speisen und/oder Getränken) hat Position oder Abteilung. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung weiteres Equipment können gegen gesonderte Berechnung an- ausschließlich über den konzessionierten Caterer zu erfolgen. sind, Artikel 6 (1), a, b, f der Europäischen Datenschutzgrundver- gemietet werden. Nähere Informationen erhält der angemeldete Möchte der Vertragspartner die Cateringleistungen bei einem ordnung. Die Verarbeitung erfolgt dabei stets bezogen auf die Aussteller mit der Zulassungsbestätigung. anderen Caterer in Anspruch nehmen, so hat er hierüber Einver- konkret dargestellten Zwecke. nehmen mit dem zuständigen Caterer zu erzielen. 1.3. Öffnungszeiten, Aufbau und Abbauzeiten INFORMATIONEN Zur Organisation, Planung und Durchführung aller Arten von Die Öffnungszeiten der Veranstaltung und die Auf- und Ab- Das Mitbringen eigener Getränke und Speisen zur Ausgabe an Veranstaltungen, ist die m:con berechtigt, (personenbezogene) bauzeiten sind jeweils im Servicehandbuch ausgewiesen. Der SYMPOSIEN Dritte bedarf der vorherigen Absprache mit dem Caterer. In Daten, von Kunden, Lieferanten, Partnern, Event-Teilnehmern und rechtzeitige Auf- und Abbau ist eine wesentliche Vertragspflicht, beiden Fällen ist der Caterer berechtigt für die Abtretung seiner weiteren beteiligten Personen zu erheben, in ihre Kundenma- deren Nichteinhaltung zu einer außerordentlichen Kündigung Konzession eine Ablösezahlung zu verlangen. Die Kosten für das nagementsoftware einzubinden und die so erhobenen Daten zu durch m:con berechtigt. Ein vorzeitiger Abbau ist aus sicher- PLÄNE Catering sind vom Vertragspartner zu tragen. ergänzen und bearbeiten sowie automatisiert zu verarbeiten. heitstechnischen Gründen nicht zulässig. Der zuwiderhandelnde Die m:con arbeitet zum aktiven Vertrieb und zum Bekannt- Vertragspartner ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der 15. Compliance machen einer Veranstaltung mit diversen Marketing-Partnern halben Standmiete verpflichtet. Nach Ablauf der im Service- AUSSTELLER Der m:con ist die Einhaltung von Gesetzes- und Rechtsvorschrif- zusammen. Die m:con ist berechtigt, die erhobenen Daten an handbuch genannten Abbaufrist werden die Stände bzw. Expo- ten ein besonderes Anliegen. Hierzu zählen neben den gesetz- diese Unternehmen (z.B. Newslettershops) weiterzugeben. Die nate auf Kosten des Vertragspartners, ohne Haftung der m:con SPONSORING lichen Vorschriften auch die Regularien aus Selbstverpflich- Weitergabe dieser Daten erfolgt streng nach den Bestimmun- und des wissenschaftlichen Trägers, entfernt. tungen von Industrievereinbarungen, wie etwa dem Kodex der gen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Sofern FSA (Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.), eine Weitergabe der Daten erfolgt, verpflichtet die m:con den 1.4. Standfläche/Standbau/-gestaltung SERVICE dem Kodex des AKG (Arzneimittel und Kooperation im Gesund- Empfänger der Daten auf die Datenschutzbestimmungen der Säulen, Pfeiler, Wandvorsprünge etc. innerhalb der Ausstel- heitswesen e.V.) oder dem Kodex Medizinprodukte des BVMed m:con. Dies erfolgt durch Abschluss eines Auftragsverarbei- lungsstände sind Bestandteil der zugeteilten Flächen. Ihre (Bundesverband Medizintechnologie e.V.) sowie die Einhaltung tungsvertrages. jeweilige Grundfläche wird bei der Berechnung der Standfläche AUSSTELLERPORTAL von internen Compliancevorschriften. eingerechnet. Alle Stände sind selbsttragend zu erstellen. Die Be- Die nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung er- festigung an Hallenwänden, Säulen und Fußböden ist untersagt. AGB Der Vertragspartner der m:con verpflichtet sich daher die forderlichen Informationspflichten können unter der Daten- Für Schäden bei Zuwiderhandlungen haftet der Vertragspartner. gesetzlichen und selbstverpflichteten Regularien gleichermaßen schutzerklärung der m:con auf der Internetseite unter dem Punkt selbst einzuhalten und seine Subunternehmer ebenfalls auf „Datenschutz & Rechtliches“ entnommen werden. Die m:con behält sich vor, Abänderungen unzureichender die Einhaltung dieser Vorschriften zu verpflichten. Die internen Standbauten oder die Entfernung ungeeigneter Exponate, die Compliancevorschriften der m:con können unter dem Abschnitt B. Besondere Bedingungen für die Überlassung einer sich als belästigend oder gefährdend für die Besucher oder Compliance auf der Internetseite der m:con unter dem Punkt Ausstellungsfläche benachbarten Aussteller erweisen, zu verlangen. Bodenbeläge „Datenschutz & Rechtliches“ entnommen werden. aller Art ab einer Höhe von 4 mm sind genehmigungspflichtig 1. Besondere Bedingungen für die Überlassung einer Ausstel- und müssen durch eine Kontrastfarbe deutlich kenntlich ge- 16. Datenschutz lungsfläche bei Präsenzveranstaltungen macht und gegen Stolpern gesichert werden. Darüber hinaus Die m:con ist ein Unternehmen, welches unter anderem auf sind Bodenbeläge über 2,50 cm durch Schrägkanten in einer die Planung, die Organisation und die Durchführung von Ver- 1.1. Zulassung, Vertragsschluss und Untervermietung Kontrastfarbe zu sichern. Feuermelder, Hydranten, elektrische anstaltungen aller Art, insbesondere von Kongressen (medi- Als Aussteller sind zugelassen: Hersteller und Händler von phar- Verteiler, Schalttafeln und Fernsprechverteiler müssen frei zu- zinisch wissenschaftlicher Art), (wissenschaftliche) Tagungen, mazeutischen und medizinischen Erzeugnissen, EDV und Nah- gänglich bleiben. Die Verwendung von offenem Feuer oder Licht, Hauptversammlungen, Messen, Ausstellungen, Seminaren, rungsmittel, Kliniken, Buchhandlungen, Verlage, Finanzdienstleis- z. B. Spiritus, Heizöl, Gas etc. ist untersagt. Fortbildungsveranstaltungen sowie sonstigen kommerziellen ter und Versicherungen. Eine Untervermietung der Standfläche Veranstaltungen spezialisiert ist. Die Veranstaltungen werden im an Dritte bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der m:con. Alle für den Standbau und Dekoration zum Einsatz verwende- Congress Center Rosengarten Mannheim oder in anderen Ver- ten Materialien müssen schwer entflammbar sein und sind anstaltungsstätten durch die m:con selbst durchgeführt oder als 1.2. Standmiete Preise und Umfang als solche auszuweisen. Während des Auf- und Abbaus sowie Dienstleister für einen anderen Veranstalter betreut. Für die Standflächen gelten die bei der Anmeldung angegebe- der Veranstaltung ist auf die Einhaltung aller polizeilichen und AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
sonstigen behördlichen und gesetzlichen Vorschriften zu achten. darüber eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen. Der direkten Kontakt zu den Referenten des Symposiums aufneh- Das Aufkleben von Teppichböden ist nur mit gut lösbaren Klebe- Vertragspartner hat dies deshalb der m:con mindestens sechs men, mit ihnen die Konditionen (Honorar, Reisekosten, Hotel- materialien erlaubt. Bei Kleberückständen wird dem Vertrags- Wochen vor der Veranstaltung mitzuteilen. Technik und sonstige kosten usw.) direkt vereinbaren und auch abrechnen. Sollte der partner die Sonderreinigung weiterberechnet. Das Ankleben Ausstattung, die nicht von m:con gestellt wurde, ist in dem Raum Vertragspartner das Symposium aufzeichnen wollen, ist der von Werbematerialien an den Wänden, Säulen oder sonstigen nur mit Zustimmung von m:con zu benutzen. m:con und der Vertragspartner verpflichtet, die dafür erforderlichen Geneh- Gegenständen des Veranstaltungsortes ist nicht gestattet. Vertragspartner werden den genauen Veranstaltungsablauf inkl. migungen selbst einzuholen. Darüber hinaus verpflichtet sich 2. Besondere Bedingungen bei virtuellen Ausstellungsformaten der von dem Vertragspartner benötigten Technik spätestens 6 der Vertragspartner in erforderlichen Umfang zur Mitwirkung, (virtuelle Stände, Microsites) Wochen vor der Veranstaltung absprechen. m:con ist nicht ver- damit das virtuelle Symposium ordnungsgemäß durchgeführt pflichtet, Teilnehmerdaten zur Verfügung zu stellen. kann (z.B. rechtzeitige Übermittlung von Informationen über das 2.1. Zulassung, Vertragsschluss und Untervermietung Symposium). Als Aussteller sind zugelassen: Hersteller und Händler von 1.2. Pflichten des Vertragspartners pharmazeutischen und medizinischen Erzeugnissen, EDV und Der Vertragspartner hat den direkten Kontakt zu den Referen- 2.3. Preise und Umfang der Symposiumsleistungen Nahrungsmittel, Kliniken, Buchhandlungen, Verlage, Finanz- ten des Symposiums selbst aufzunehmen und mit ihnen die Für die jeweilige Symposiumsleistung sowie weitere Beteili- INFORMATIONEN dienstleister und Versicherungen Konditionen (Honorar, Reisekosten, Hotelkosten usw.) direkt zu gungsmöglichkeiten gelten die bei der Anmeldung angegebe- vereinbaren und auch abzurechnen. Sollte der Vertragspartner nen Preise. Für den Umfang der Symposiumsleistungen gelten SYMPOSIEN 2.2. Virtuelle Formate Preise und Umfang das Symposium aufzeichnen wollen, ist der Vertragspartner die bei der Anmeldung angegebenen Preise und die in den von Für die virtuellen Formate/Pakete gelten die bei der Anmeldung verpflichtet, die dafür erforderlichen Genehmigungen selbst m:con für die Veranstaltung herausgegebenen Aussteller- und angegebenen Preise und die in den von m:con für die Veran- einzuholen. Der Vertragspartner ist bis spätestens Mittwoch um Sponsoreninformationen genannten Bedingungen. PLÄNE staltung herausgegebenen Aussteller- und Sponsoreninforma- 14:00 Uhr 12 Kalenderwochen vor Veranstaltungsbeginn ver- tionen genannten Bedingungen und Features. Zusätzliche, nicht pflichtet, das vollständige Programm seines Symposiums für D. Besondere Bedingungen für Sponsoringleistungen in den Aussteller- und Sponsoreninformationen aufgeführte die Abbildung im offiziellen wissenschaftlichen Programm der AUSSTELLER Features zu den virtuellen Formaten/ Paketen sind nicht zulässig. Veranstaltung zukommen zu lassen. 1. Pflichten des Vertragspartners Im Falle von Links sind keine Links, die auf vom Vertragspartner Der Vertragspartner ist zur folgenden Mitwirkung verpflichtet: SPONSORING gesponserte Veranstaltungen in dem gleichen Indikationsgebiet Der Vertragspartner ist bis spätestens Mittwoch um 14:00 Uhr Rechtzeitige, vollständige Zurverfügungstellung aller notwendi- verweisen, gestattet. Nähere Informationen erhält der angemel- 12 Kalenderwochen vor Veranstaltungsbeginn verpflichtet, die gen Formate der Sponsoringleistungen. dete Aussteller mit der Zulassungsbestätigung. vollständigen Adressdaten der Referenten und Vorsitzenden SERVICE für deren Veranstaltungsregistrierung der m:con zukommen zu Details zu den benötigten Formaten und Lieferzeiten erhält der 2.3. Unberechtigte Nutzung lassen. Vertragspartner von m:con anhand von Infosheets. Hierbei Bei einer Nutzung von virtuellen Formaten und/oder Paketen im handelt es sich um eine wesentliche Vertragspflicht des Ver- AUSSTELLERPORTAL Ganzen oder in Teilen außerhalb des gebuchten Leistungspakets 1.3. Raumnutzung bei Präsenzveranstaltungen tragspartners. Kommt der Vertragspartner seinen vorstehenden wie z.B. die Nutzung einer Microsite für einen virtuellen Ausstel- Der Vertragspartner verpflichtet sich, den für ihn vorbereiteten Mitwirkungspflichten nicht nach und kann m:con deshalb ihre AGB lungsstand, Nutzung der Microsites durch Dritte, Verlinkung auf Raum so zu übergeben, wie er ihn vorgefunden hat. Ferner ver- vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erfüllen, bleibt der Ver- Videochats, Webinare, Zoom-Links, „Meet the Experts“ behält sich pflichtet sich der Vertragspartner, den Raum zur vereinbarten tragspartner zur Zahlung der vereinbarten Vergütung dennoch die m:con eine Nachberechnung auf Grundlage der gültigen Zeit wieder freizugeben, um den weiteren Verlauf der Veran- verpflichtet. Preisliste vor. staltung nicht zu stören. m:con ist berechtigt, das Symposium bei Zeitüberschreitung trotz Fristsetzung abzubrechen. Etwaige 2. Preise und Umfang der Sponsoringleistungen C. Besondere Bedingungen für die Leistungen bei einem Schadensersatzansprüche der m:con wegen der Zeitüberschrei- Für die jeweilige Sponsoringleistung sowie weiteren Beteili- Symposium tung und Reinigung/Aufräumen bleiben unberührt. gungsmöglichkeiten gelten die bei der Anmeldung angege- benen Preise. Für den Umfang der Sponsoringleistung gelten 1. Besondere Bedingungen für die Leistungen bei einem 2. Besondere Bedingungen für die Leistungen bei einem die bei der Anmeldung angegebenen Preise und die in den von Symposium bei Präsenzveranstaltungen virtuellen Symposium m:con für die Veranstaltung herausgegebenen Aussteller- und Sponsoreninformationen genannten Bedingungen. Erfüllungs- 1.1. Leistungen der m:con 2.1. Leistungen der m:con ort und Gerichtsstand für die gegenseitigen Verpflichtungen ist m:con verpflichtet sich den angemieteten bestuhlten Raum Bei virtuell angebotenen Symposien verpflichtet sich m:con, Mannheim. mit der vereinbarten Standardtechnik (Lautverstärkeranlage, die unterschiedlichen Formen der virtuellen Symposien wie im Rednerpult inkl. Mikrofon, Vorstandtisch inkl. Mikrofon, Mikropult, Angebot vereinbart durchzuführen. m:con ist nicht verpflichtet, Beamer, Laserpointer, PC, Vorschaumonitor, Leinwand) vorzu- Teilnehmerdaten zur Verfügung zu stellen. bereiten. Ein Techniker ist während des Symposiums anwesend. Sollte der Vertragspartner eine über die in Satz 1 aufgeführte 2.2.Pflichten des Vertragspartners Ausstattung des Raums oder weiteres Personal benötigen, ist Bei virtuellen Veranstaltungen wird der Vertragspartner den AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATIONEN DGK 2023
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