Die Brutto-Netto-Problematik in Industrie- und Gewerbegebieten des Bezirks der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen

Die Seite wird erstellt Lana Volk
 
WEITER LESEN
Die Brutto-Netto-Problematik in Industrie- und
          Gewerbegebieten des Bezirks
der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen

 Präsentation zur Vorstellung des Gutachtens bei der IHK Nord Westfalen in Münster
                                   am 23.1.2014
                     im Sitzungszimmer der IHK Nord Westfalen
                                      Münster

                             Prof. Dr. Gerd Hennings
                     Büro für Gewerbe- und Freiraumplanung
                                    Dortmund
                                                                                     1
Einführung

- Hintergrund: Vergabe eines Gutachtens durch die IHK Siegen an das Büro für Gewerbe- und
  Freiraumplanung und an das Büro StadtRaumKonzept GmbH, beide aus Dortmund,
  im Sommer 2012.

- Titel: Vom Brutto zum Netto – Unterschiede zwischen regionalplanerisch gesicherter und
  tatsächlichgewerblich genutzter Fläche an Beispielen ausgewählter Standorte in den Kreisen
  Siegen-Wittgenstein und Olpe

- Aufgabe der Studie: zu analysieren, wie viel der im Regionalplan enthaltenen Flächen in Gewerbe-
  und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) an Ende tatsächlich gewerblich nutzbar werden und wie
  sich das in den aus den GIB abgeleiteten Bebauungsplänen niederschlägt. Brutto = Menge an
  Flächen, die in den GIB festgesetzt werden – Netto: in B-Plänen festgesetzte
  GE/GI – Flächen.

- Die Untersuchung ist am Beispiel von 9 Industrie- und Gewerbegebieten der Kreise Siegen-
  Wittgenstein und Olpe durchgeführt worden.

- Das Ergebnis: Nur rund 57 Prozent der GIB – Flächen, in denen die Gewerbe- und Industrieflächen
  lagen, konnten real gewerblich genutzt werden.

- Dieses Ergebnis führte dazu, dass die IHK in Münster ein ähnliches Gutachten an uns
  vergeben hat, um feststellen zu lassen, wie die Situation im Bezirk der IHK Nord Westfalen
  aussieht

                                                                                                     2
Einführung II

Folgende Fragen sollten beantwortet werden:

1. Wie groß sind die mengenmäßigen Unterschiede zwischen den in den Gewerbe- und
   Industrieansiedlungsbereichen (GIB) der Regionalplanung festgesetzten Flächen und den
   GE und GI-Flächen in den untersuchten Bebauungsplänen für Industrie- und/oder
   Gewerbegebiete?

2. Welche Faktoren lassen sich identifizieren, die den möglichen Ausnutzungsgrad der GIB
   beeinflussen?

3. Welche Flächenanteile werden für die verkehrliche Erschließung verwendet?

4. Welche Flächenanteile entfallen auf Grünflächen in ihrer unterschiedlichsten Form (z.B.
  als Ausgleichsflächen, Versickerungsflächen, Flächen zur Sicherung ökologischer
  Bestände innerhalb der Gewerbegebiete?

5. Welche Ansätze hinsichtlich der Kompensation von Eingriffen in Natur- und Landschaft
  verfolgen die ausgewählten Kommunen und wie wirken sich diese auf das Brutto-Netto-
  Verhältnis aus?

6. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Brutto-Netto-Problematik für die Aufstellung des
   Regionalplans Münsterland und für die Diskussionen im Rahmen der Regionalplanung
   generell?

                                                                                               3
Einführung III

Die Untersuchung wurde in folgenden Schritten durchgeführt:

- Auseinandersetzung mit den ökonomischen Rahmenbedingungen der Gewerbeflächen
    entwicklung in der Region Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region ausein-
    andergesetzt.

- Befassung mit den Gewerbeflächenbedarfsberechnungsmethoden, die bei der
    Aufstellung des Gebietsentwicklungsplanes – Teilabschnitt Münsterland von 1999
    und des Teilabschnitts Emscher-Lippe von 2004 angewandt wurden.

- Befassung mit den Festlegungen der beiden Teilabschnitte im Hinblick auf den Umgang
    mit Grünbereichen innerhalb bestehender Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche.

-Kontaktaufnahme mit den lokalen Akteuren, Bitte um Zusendung der ausgewählten
   Bebauungspläne, Auswertung der B-Pläne, erst später Interviews

-Gespräch mit den Akteuren der Regionalplanung in Münster.

-Auswertung der zur Verfügung gestellten GIB - Unterlagen,

                                                                                     4
Frage 1 (I)

1. Wie groß sind die mengenmäßigen Unterschiede zwischen den in den Gewerbe- und
  Industrieansiedlungsbereichen (GIB) der Regionalplanung festgesetzten Flächen und den
  GE und GI-Flächen in den untersuchten Bebauungsplänen für Industrie- und/oder
  Gewerbegebiete

  -   Dazu ist eine wichtige Vorbemerkung zu machen:

  -   Im Rahmen der Untersuchungen im Bereich des IHK-Bezirks Siegen entsprachen die
      B-Plan-Flächen ziemlich genau den GIB Flächen;

  -   Eine Ausnahme stellte der GIB in Siegen dar – seine Größe beträgt etwa 99,1 ha, ist
      also sehr groß. Davon konnten bis zum Zeitpunkt unseres Gutachtens nur rd. 27,6 ha
      realisiert werden. Ob die anderen Flächen in der Zukunft noch realisiert werden
      können, war unklar.

  -   Wenn die Umsetzung dieser GIB-Flächen endgültig scheitern sollte, wird das Brutto-
      Netto-Verhältnis im IHK-Bezirks Siegen noch deutlich niedriger ausfallen als die
      genannten 57 Prozent.

                                                                                            5
Frage 1 (II)

-   Die Situation im IHK Bezirk Nord Westfalen stellte sich anders dar: die untersuchten B-
    Pläne waren häufig deutlich kleiner als die entsprechenden GIB-Bereiche. Die GIB-
    Bereiche wurden Stück für Stück entwickelt. Ein relativ kleiner B-Plan schloss sich an den
    nächsten kleineren B-Plan an. Große Teile der GIB würden erst in den nächsten Jahren
    entwickelt werden.

-   Die Konsequenz für uns war: Hätten wir für diese Situation das Brutto-Netto-Verhältnis
    quantitativ genau ermittelt wollen, hätten wir einerseits deutlich mehr B-Pläne
    untersuchen müssen, und andererseits wäre das Ergebnis immer noch nur ein
    Zwischenstand geblieben.

-   Denn in den meisten Fällen war mit Sicherheit davon auszugehen, dass die bisher noch
    nicht genutzten GIB-Bereiche in den nächsten Jahren noch genutzt werden. Wieviel der
    GIB-Bereiche dann tatsächlich gewerblich-industriell genutzt werden können, ist allerdings
    heute noch nicht zu sagen.

-   Wir haben daraus folgende Konsequenz gezogen: Die Untersuchung konzentrierte sich auf
    das Ermittlung der Verhältnisse der GE-/GI-Flächen zu den gesamten B-Plan-Flächen
    innerhalb der Bebauungspläne selbst.

                                                                                                 6
Frage I (III)

- Die so ermittelten Prozentanteile stellen einen sehr guten Indikator für das Verhältnis von
Brutto zu Netto dar, vorausgesetzt, dass bei der Auswahl der Gewerbe- und Industriegebiete
nicht eine systematische Verzerrung in die eine oder andere Richtung vorliegt.

- Die weitere Entwicklung der GIB-Bereiche durch weitere B-Pläne wird mit sehr großer
Wahrscheinlichkeit nicht dazu führen, dass sich die Prozentanteile der nutzbaren Flächen
deutlich erhöhen, die Wahrscheinlichkeit spricht eher dafür, dass die nutzbaren
Prozentanteile kleiner werden.

- Insofern kommt der Feststellung des Verhältnisses von nutzbaren GE-/GI-Flächen in den
Bebauungsplänen eine zentrale Rolle für das Brutto-Netto – Verhältnis zu.

- Ist der ermittelte Prozentwert ein Durchschnittswert, so stellt er einen ziemlich sicheren
Indikator für das Verhältnis von Brutto zu Netto dar, der bei der weiteren Entwicklung der
GIB-Bereiche eher noch kleiner wird, da eine vollständige Inanspruchnahme der GIB im
Rahmen der Bauleitplanung vielerorts nicht realistisch erscheint.

- Insofern ist bei der Auswahl der B-Plangebiete vor allem darauf geachtet worden, dass keine
systematische Verzerrung in die eine oder andere Richtung vorliegt.

                                                                                                7
Frage 1 (IV)
 Tabelle 1: Anteile der festgesetzten GE/GI-Flächen an den B-Plan-Flächen

Untersuchungsgebiet        Geltungsbereich B-   GE-/GI-Flächen   Anteil GE-/GI-
                           Plan (ha)                             Flächen
                                                                 (%)
Beckum Grüner Weg               38                   18,5           48,7
Beckum Obere Brede              59,1                 34,3           58,0
Billerbeck Hamern              14,1                   8,6           61,0
Bocholt Holtwick               24,3                  13,5           55,6
Coesfeld Flamschen             20,9                  17,2           82,3
120/1+120/2
Coesfeld Flamschen             42,5                  18,1           42,6
120/3-4
Dorsten/Marl Inter-komm.      136,1                  71,7           52,7
Industriepark
Ibbenbüren Schierloh            22,9                 17,4           76,0
Legden Heying Esch             43,8                  30,1           68,7
Oelde Am Sudbergweg            61,2                  40,2           65,7
Oelde AUREA 2                  41,7                  30,5           73,1
Summe                         504,6                 300,1           59,5

                                                                                  8
Frage 1 (V)

Antwort zu Frage 1:

- Die förmlich festgesetzten GE/GI-Flächen innerhalb der untersuchten B-
Pläne für Gewerbe- und Industriegebiete erreichen in der Summe aller elf
Gewerbe- und Industriegebiete eine Größe von 300,1 ha.

- Die Summe aller B-Plan-Flächen beträgt 504,6 ha.

- D.h. innerhalb der untersuchten B-Pläne für Gewerbe- und Industrie-
gebiete sind nur 59,5 Prozent gewerblich nutzbar und 40, 5 Prozent nicht
gewerblich nutzbar.

- Diese 59,5 Prozent stellen u. E. einen guten Schätzwert auch für das
Verhältnis von gewerblich real nutzbarer Fläche zu den förmlich
ausgewiesenen GIB-Flächen dar. Die tatsächlich am Ende zu realisierenden
Werte (bei voller Ausnutzung der GIB) dürften eher unter diesem Wert
liegen.

                                                                           9
Frage 1 (V)

- Besonders hoch sind die GE/GI-Flächen-Anteile im Gewerbegebiet Coesfeld
Flamschen 120/1 und 120/2. Hierbei handelt es sich um zwei Gewerbegebiete, die aus
einer Konversionsfläche entstanden sind. Hier konnten die ehemaligen Werkshallen
beinahe hundertprozentig wiedergenutzt werden.

- Recht hoch ist auch der Anteil der Gewerbe- und Industrieflächen Gebiet Schierloh
in Ibbenbüren. Die Stadtplanung in Ibbenbüren verfolgt die Strategie,
    keine Ausgleichsflächen in Gewerbe- und Industriegebieten, sondern nur
    außerhalb auszuweisen.

- Besonders niedrig sind die GE/GI-Flächen-Anteile im Gewerbepark Grüner Weg
    in Beckum – einem „Arbeiten im Park“ - Projekt zur Wiedernutzung von
    Flächen, die von Zementwerken und für eine Mülldeponie genutzt worden sind.

- Noch niedriger sind die GE-/GI-Flächen-Anteile beim Gewerbepark Flamschen
120/3-4. Das hat damit etwas zu tun, dass eine zentrale Fläche besonders schwierige
Gründungsprobleme aufweist und deshalb als „Grüne Mitte“ entwickelt wird.

- Auf Grund der sehr unterschiedlich ausfallenden GE-/GI-Flächenanteile gehen
   wir davon aus,dass wir tatsächlich eine Art Durchschnittswert ermitteln konnten.

                                                                                      10
Frage 2
Welche Faktoren lassen sich identifizieren, die den möglichen Ausnutzungsgrad von GIB und B-
Plänen beeinflussen?

Auf der Ebene der Bebauungspläne:

- Erschließungsanlagen (Verkehrsanlagen, Anlagen der Energie- und Wasserversorgung, in
  wachsendem Maße Flächen für Versickerung von Regenwasser und Regenrückhaltebecken)
- Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft, die
  innerhalb der Industrie/Gewerbegebiet realisiert wurden,
- Flächen für den Artenschutz
- Festsetzungen zur Sicherung wichtiger ökologischer Bestände innerhalb von Gewerbegebieten
  (z.B. Quellen, Bachläufe, Siepen, Feldgehölzhecken, Auenlandschaften am Rande von
   Gewerbegebieten)
- Grünfestsetzungen zur Erhöhung der Attraktivität eines Gewerbegebieten
- Topographisch schwierige Bedingungen (Böschungen, Gründungsprobleme)

Auf der Ebene der Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB):
- eingeschränkte Verfügbarkeit durch Unmöglichkeit, die entsprechenden Flächen zu erwerben,
- natur- und artenschutzrechtliche Belange. (Beispiel Siegen)

                                                                                               11
Frage 3 (1)
Welche Flächenanteile der Bebauungspläne werden für die verkehrliche Erschließung verwendet?

Tabelle 2: Flächenanteile der verkehrlichen und infrastrukturellen Erschließung in den B-
Plan-Gebieten
   Untersuchungsgebiet        Geltungsbereich B-   Erschließungsflächen   Anteil
                              Plan (ha)            für Verkehr            Verkehrsflächen
                                                                          (%)
   Beckum Grüner Weg               38                     7,6                20,0
   Beckum Obere Brede              59,1                   6,1                10,3
   Billerbeck Hamern              14,1                    0,8                 5,7
   Bocholt Holtwick               24,3                    4,7                19,3
   Coesfeld Flamschen             20,9                    1,7                 8,1
   120/1+120/2
   Coesfeld Flamschen             42,5                    2,6                 6,1
   120/3-4
   Dorsten/Marl Inter-komm.      136,1                   12,1                 8,9
   Industriepark
   Ibbenbüren Schierloh           22,9                    3,4                14,8
   Legden Heying Esch             43,8                    2,8                 6,4
   Oelde Am Sudbergweg            61,2                    9,6                15,7
   Oelde AUREA 2                  41,7                    1,0                 2,4
   Summe                        504,6                 52,4                  10,4

                                                                                               12
Frage 3 (II)

Der Anteil der verkehrlichen und infrastrukturellen Erschließung an den
   Gesamtflächen der B-Plan-Gebiete für Gewerbe- und Industrie beträgt 10,4
   Prozent.

Mit 20,0 Prozent ist der Erschließungsflächenanteil im Gewerbepark „Grüner
  Weg“ am größten.

Am niedrigsten ist der entsprechende Anteil im Gewerbegebiet AUREA 2 in
  Oelde wo er nur 2,4 Prozent beträgt. Das hat etwas damit zu tun, dass die
  Verkehrserschließung noch nicht durchgeplant worden ist.

In der Regel geht man von einem Durchschnittswert von rd. 15 Prozent für
   Erschließungseinrichtungen in Gewerbe- und Industriegebieten aus.

Die in den untersuchten Gebieten erzielten Werte sind also relativ niedrig.

                                                                              13
Frage 4
Welche Flächenanteile der B-Pläne werden für Grünflächen verwendet?
Tabelle 3: Anteile der Grünflächen an den B-Plan-Flächen

 Untersuchungsgebiet    Geltungsbereich B-Plan   Grünflächen innerhalb   Anteil Grünflächen
                        (ha)                     der B-Pläne             (%)

 Beckum Grüner Weg            38                       11,4                  30,0
 Beckum Obere Brede           59,1                     18,7                  31,6
 Billerbeck Hamern           14,1                       4,6                  32,6
 Bocholt Holtwick            24,3                       6,1                  25,1
 Coesfeld Flamschen          20,9                       2,1                  10,0
 120/1+120/2

 Coesfeld Flamschen          42,5                      21,8                  51,3
 120/3-4

 Dorsten/Marl Inter-        136,1                      52,3                  38,4
 komm. Industriepark

 Ibbenbüren Schierloh         22,9                      2,0                   8,7
 Legden Heying Esch          43,8                      10,9                  24,9
 Oelde Am Sudbergweg         61,2                       11,3                 18,5
 Oelde AUREA 2               41,7                       10,2                 24,5
 Summe                      504,6                      151,4                 30,0
 Grünflächen: Wald, Wiesen, Flächen für Versickerung von Niederschlagwasser, Flächen für
 Artenschutz, aber auch Böschungsflächen, Ausgleichsflächen, Regenrückhaltebecken
                                                                                              14
Frage 4 (II)

In den untersuchten Industrie- und Gewerbegebieten werden rd. 30 Prozent der
Flächen für „Grünflächen“ verbraucht, in der Regel als Ausgleichsflächen für die
ökologischen Eingriffe bzw. für andere umweltbezogene Flächen.

Ausgleichsflächen stellen den größten Teil der Flächen neben den industriell-
gewerblich nutzbaren Flächen innerhalb der untersuchten Industrie- und
Gewerbegebiete dar.

Besonders niedrig ist der Grünanteil in Gebieten, in denen auf die Ausweisung auf
Ausgleichsflächen innerhalb der Gebietes verzichtet wird.

Besonders hoch ist der Grünanteil im Gebiet Flamschen 120/3-4, bedingt durch
besonders schwierige Baugrundverhältnisse.

Die Größe der „Grünflächen“ je Gewerbegebiet schwankt in der Regel um den 30 –
Prozent – Bereich.

                                                                                    15
Fazit
-   Die Untersuchung im IHK-Bezirk Siegen hatte die Vermutung der IHK-Siegen weitgehend
    bestätigt, dass ein relativ großer Teil der neueren Industrie- und Gewerbegebiete im Raum
    Siegen-Wittgenstein und Olpe gar nicht einer gewerblich-industriellen Nutzung zugeführt wird
    bzw. werden kann.

-   Das Netto der real nutzbaren Gewerbe- und Industrieflächen betrug nur rd. 57 % des Brutto der
    GIB-Flächen.

-   Für den Bereich der IHK Nord Westfalen sind wir eigentlich davon ausgegangen, dass das Netto
    der real nutzbaren Gewerbe- und Industrieflächen deutlich höher liegen werde.

-   Um so überraschender war für uns das Ergebnis der neuen Studie, die einen ähnlich niedrigen
    Wert ergeben hat – 59,5 % ist nur wenig höher als 57%.

-   Das Ergebnis ist insofern besonders beachtenswert, weil das Land kürzlich darauf verzichtet hat,
    eine für alle Bezirksregierungen verbindliche Gewerbeflächenbedarfsberechungsmethode
    vorzuschreiben. D.h. jede Bezirksplanungsbehörde wird sich jetzt ihre eigene Bedarfs-
    berechnungsmethode zusammen bauen.

-   Bei diesen Berechnungsmethoden sollte besonders beachtet werden, dass von den tatsächlich
    berechneten Werten für den Bedarf an Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen in der
    Realität der Bauleitplanung mindestens 40 % nicht für Gewerbe- und Industrieflächen
    verwendet werden können.

                                                                                                       16
Fazit (2)
- Generell gehen wir davon aus, dass die Regionalplanung mehr als bisher orts- und
regionalspezifisch auf die jeweiligen Bedingungen eingehen und entsprechend flexibel
vorgehen sollte. Durch den Verzicht auf eine landeseinheitliche Methodik bei der
Gewerbeflächenbedarfsberechnung wird der Druck auf die Regionalplanung zunehmen,
flexibler zu sein.

- In jedem Fall ist es jeder Kommune dringend zu empfehlen, gute Unterlagen zum lokalen
Gewerbeflächenmanagement parat zu haben und diese in die Verhandlungen mit der
Regionalplanung einzubringen.

- Die Ergebnisse der beiden Studien haben dazu geführt, dass zur Zeit darüber gesprochen
wird, eine ähnliche Studie in 14 weiteren IHK-Bezirken des Landes NRW durchzuführen.
Auch die Staatskanzlei hat Interesse an den Ergebnissen der nächsten Studie gezeigt.

- Je mehr sich die Ergebnisse in diesen Regionen ähneln, desto größer wird das Gewicht
der ermittelten Prozentwerte in der Auseinandersetzung um den zukünftigen
Gewerbeflächenbedarf werden.

                                                                                           17
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

                                      18
Sie können auch lesen