Mehr Netto vom Brutto - Jahrestagung 2018

Die Seite wird erstellt Heinz Feldmann
 
WEITER LESEN
17.01.2018

                                    Jahrestagung 2018

                                    Forum Recht und Steuern
                       Mehr Netto vom Brutto

       Referentin:
       Denise Scholl
       Steuerberaterin

Vom Brutto zum Netto
  Beispiel 1*:

                                          EUR
     Bruttogehalt                       2.000,00
      abzgl. Lohnsteuer                  185,58
      abzgl. Solidaritätszuschlag         10,20         Krankenversicherung:     164,00 €
      abzgl. Kirchensteuer                16,70         Pflegeversicherung:        30,50 €
                                                        Rentenversicherung:       186,00 €
      abzgl. Sozialabgaben               410,50
                                                        Arbeitslosenversicherung: 30,00 €
     Nettogehalt                        1.377,02
      Summe Abzüge                       622,98

     * Arbeitnehmer, Steuerklasse 1, keine Kinder, Zusatzbeitrag gKV 0,9 % (2018)

                                                                                                     1
17.01.2018

Mehr Brutto …
  Beispiel 1*:

                                         EUR                             EUR
     Bruttogehalt                      2.000,00           +100 €      2.100,00
      abzgl. Lohnsteuer                  185,58                         207,75
      abzgl. Solidaritätszuschlag         10,20                          11,42
      abzgl. Kirchensteuer                16,70                          18,69
      abzgl. Sozialabgaben               410,50                         431,03
     Nettogehalt                       1.377,02          +54,09 €     1.431,11
      Summe Abzüge                       622,98                         668,89

     * Arbeitnehmer, Steuerklasse 1, keine Kinder, Zusatzbeitrag gKV 0,9 % (2018)

Mehr Brutto …
  Beispiel 1*:

                                         EUR                            EUR
     Bruttogehalt                      2.000,00           +100 €      2.100,00
      abzgl. Lohnsteuer                  185,58         +22,17 €        207,75

      = ∅ Steuersatz                       9,28%                          9,89%

                                      Grenzsteuersatz    22,17%

     * Arbeitnehmer, Steuerklasse 1, keine Kinder, Zusatzbeitrag gKV 0,9 % (2018)

                                                                                            2
17.01.2018

Mehr Brutto …
   Beispiel 2*:

                                                       EUR                                        EUR
      Bruttogehalt                                  4.000,00               +100 €              4.100,00
       abzgl. Lohnsteuer                              699,75            +29,58 €                 729,33

       = ∅ Steuersatz                                      17,49%                                17,79%

                                                   Grenzsteuersatz        29,58 %

      * Arbeitnehmer, Steuerklasse 1, keine Kinder, Zusatzbeitrag gKV 0,9 % (2018)

Mehr Netto vom Brutto
Einkommensteuertarif (2018)
                  Grenzsteuersatz
                  in %
                                                                                                    45
                                                                                      42
                     40
                                                                                                  260 532 €
                                                                                    54 949 €
                     30

                                        24

                     20
                                     13 996 €

                             14
                     10

                              9 000 €

                     0
                                  10 000 €      20 000 €    30 000 €   40 000 € 50 000 €       250 000 €      zu versteuernden
                                                                                                              Einkommen in €

                                                                                                                                         3
17.01.2018

Mehr Netto !
Aber wie???
                                 Bruttolohn / -gehalt

                         Barlohn                             Sachlohn

                                                               Geburtstags-
                        Grundlohn            Pkw-Nutzung
                                                                geschenke
                                                                Privatnutzung
                                              Tank-Gutschein
                                                                      PC
                                                 Belegschafts-
                                                                   Kita-Zuschuss
                                                    rabatte
                                                  Gesundheits-
                                                                           …
                                                     förderung

Mehr Netto !
Aber wie?
                                                Sachlohn

                                Lohnsteuer                     Lohn-
                                   (LSt)                       steuer   SV

          Persönliche                             Pauschalierung
     Besteuerungsmerkmale                            der LSt

    (Steuerklasse, Kinder-FB,            Keine Berücksichtigung              ArbG = Schuldner
         KiSt-Merkmale                  persönlicher LSt-Merkmale            der pauschalen LSt
      des jeweiligen ArbN)
                                             15 / 25 % LSt   30 % LSt
                                                                             zzgl. Soli / KiSt
     Individuelle LSt      SV
                                                  SV            SV

                                                                                                          4
17.01.2018

Mehr Netto !
Aber wie?
                                   vorher                  nachher

                                                         Steuerfreier
   Lohn-/Gehaltserhöhung                                                Zusatzlohn
                                                            Lohn
                                Grundlohn                Grundlohn

   Gehaltsumwandlung
                                                        Steuerfreier
                                                           Lohn
                                Grundlohn
                                                         Grundlohn

Mehr Netto !
Aber wie?

                                            Sachlohn

                   mit Zusätzlichkeits-                ohne Zusätzlichkeits-
                     voraussetzung                        voraussetzung

               ð Lohn-/Gehaltserhöhung            ð Lohn-/Gehaltserhöhung
                                                  ð Gehaltsumwandlung

                                                                                             5
17.01.2018

Geschenke an Arbeitnehmer

      (anlassbezogene) Geschenke                        (Sonstige) Geschenke
 • Sachgeschenke bis 60 € (z.B. Wein,          • Übrige Sachgeschenke (> 10 €) bis
   Buch, Blumen) inkl. USt                       10.000 € pro Jahr

 • bei persönlichen Ereignissen                • für alle ArbN einheitlich !
   (Geburtstag, Hochzeit, Geburt Kind)
                                               • Zusätzlichkeitsvoraussetzung:
 • NICHT: Weihnachtsgeschenke                    Keine Gehaltsumwandlung!

                 LSt    SV                                  30 % LSt      SV

Warengutscheine

 (monatliche) Warengutscheine
 • Sachgeschenke bis 44 € (z.B. Tank-/ Einkaufsgutschein)     inkl. USt

 • ausgestellt auf €-Betrag oder konkrete Ware

 • einzulösen bei einem anderen Unternehmen                            LSt     SV

 • monatliche Freigrenze (d.h. 12x pro Jahr)

 • Aber: bei Überschreitung volle LSt-/ SV-Pflicht !

                                                                                             6
17.01.2018

Belegschaftsrabatte

 Belegschaftsrabatte
 • Verbilligter Verkauf von Waren oder kostenlose Abgabe von Waren

   bzw.

 • Verbilligte/kostenlose Erbringung von Dienstleistungen, die vom ArbG
   hergestellt, vertrieben oder erbracht werden
   = Leistungspalette des ArbG

 • bis max. 1.080 € pro Jahr                                    LSt   SV
   (Beachte: 4 % Bewertungsabschlag auf Endpreis)

Betriebsveranstaltungen

   (übliche) Betriebsveranstaltungen          (unübliche) Betriebsveranstaltungen
 • Abgabe kostenloser Speisen und            • bei Überschreiten, d.h.
   Getränke / künstlerische                    (3. Feier bzw. Aufwendungen > 110 €)
   Darbietungen

 • z.B. bei Weihnachtsfeier /
   Betriebsjubiläum

 • bis max. 2x im Jahr / max. jeweils                      25 % LSt   SV
   110 € pro ArbN (Freibetrag)

                 LSt   SV

                                                                                              7
17.01.2018

Datenverarbeitungsgeräte

                              PC, Laptops, Tablets, Smartphone

   Nutzungsüberlassung                       Übereignung               Internetnutzung
• Private Nutzung                       • Internetfähige          • Barzuschüsse zu
  betrieblicher DV-Geräte                 Geräte, Zubehör und       laufenden Kosten
  sowie Zubehör / Software                Software                  (Grundgebühr,
                                                                    Nutzungsentgelte) sowie
                                              25 % LSt   SV
• im Betrieb oder zu Hause                                          zur Einrichtung
                                                                    (Anschaffung PC)
• auch bei ausschließlich
  privater Nutzung                                                • Nachweis! 25 % LSt   SV

            LSt     SV                 Zusätzlichkeitsvoraussetzung: KEINE Gehaltsumwandlung !

Fahrtkostenzuschuss

 Fahrtkostenzuschuss
 • Zuschüsse zu den Aufwendungen des ArbN für Fahrten zwischen Wohnung
   und erster Tätigkeitsstätte

 • Höhe: max. Entfernungspauschale (0,30 € je Entfernungskilometer)

 • z.B. Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte: 12 km ð mtl. Zuschuss in Höhe von
   (12 km x 15 Tage* x 0,30 € =) 54 €
                                                                        15 % LSt   SV
 • Zusätzlichkeitsvoraussetzung: keine Gehaltumwandlung !

 • Nachteil für ArbN: Verlust Werbungskostenabzug
 * - Vereinfachungsregelung FinVerw.

                                                                                                         8
17.01.2018

Kindergartenzuschuss

 Kindergartenzuschuss
 • Zuschüsse zu den Kosten der Unterbringung und Betreuung von nicht
   schulpflichtigen Kindern (Verwendungsnachweis!)

 • in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen (Tagesmütter,
   Kinderkrippen, Kitas), nicht: private Betreuung !            LSt     SV

 • Zusätzlichkeitsvoraussetzung: KEINE Gehaltsumwandlung !

 • Beachte: Befristung der Zahlungen!

 • Nachteil für ArbN: Verlust bzw. Kürzung des Sonderausgabenabzugs

Erholungsbeihilfen
                              Erholungsbeihilfen

       Steuerfreie Unterstützung                     Sonstige Beihilfen
  • Zuschüsse zu den Erholungskosten      • Zuschüsse zu Erholungszwecken
    (Kur, Sanatorium) zur Abwendung
    drohender oder bereits                • max. 156 € pro Jahr
    eingetretener Gesundheitsschäden        (zzgl. 104 € für Ehegatten sowie 52 €
    bei typischen Berufskrankheiten         für jedes Kind)
                                                                      25 % LSt   SV
  • Nachweis!                             • Nachweis!
                                            (FinVerw: zeitl. Zusammenhang mit
                LSt   SV                    Urlaubsgewährung)

                                                                                              9
17.01.2018

Sonstiges

 Werbekostenzuschuss                                                          = (steuerpflichtiger) Arbeitslohn,
 • Anmietung eines Werbeplatzes am                                            wenn
                                                                FG
   Fahrzeug des ArbN, z.B.                                   Rheinland-
                                                                              • fahrleistungsunabhängige
   Nummernschildwerbung mit                                    Pfalz*            Vergütung und
   Firmenlogo                                                                 • keine nennenswerte
                                                                                 Werbewirkung
 • Kein Arbeitslohn, sondern sonstige
   Einkünfte                                                                  • Fremdvergleich beachten
                                                             Empfehlung:
                                                                              • Gehaltsumwandlung
 • bis 255 € pro Jahr nicht                                                     vermeiden
   einkommensteuerpflichtig                                                   • Anrufungsauskunft einholen

 * Urteil vom 23.11.2016, Az. 2 K 1180/16, anh. BFH Az. VI R 21/17

Fazit: Mehr Netto vom Brutto !
  Beispiel 1*:                                      vorher                            nachher

                                                     EUR                                EUR
       Bruttogehalt                               2.000,00                            2.000,00
       abzgl. Lohnsteuer                            185,58                             185,58
       abzgl. Solidaritätszuschlag                   10,20                              10,20
       abzgl. Kirchensteuer                          16,70                              16,70
       abzgl. Sozialabgaben                         410,50                             410,50
       Nettogehalt                                1.377,02                            1.377,02
       Benzingutschein                                                                + 44,00
       Fahrtkostenzuschuss                                                            + 54,00
       Auszahlungsbetrag                           1.377,02           +98 €           1.475,02

                                                                                                                          10
17.01.2018

Jahrestagung 2018

        Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

                                                      11
Sie können auch lesen