Mehr Netto vom Brutto - Jahrestagung 2018
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17.01.2018 Jahrestagung 2018 Forum Recht und Steuern Mehr Netto vom Brutto Referentin: Denise Scholl Steuerberaterin Vom Brutto zum Netto Beispiel 1*: EUR Bruttogehalt 2.000,00 abzgl. Lohnsteuer 185,58 abzgl. Solidaritätszuschlag 10,20 Krankenversicherung: 164,00 € abzgl. Kirchensteuer 16,70 Pflegeversicherung: 30,50 € Rentenversicherung: 186,00 € abzgl. Sozialabgaben 410,50 Arbeitslosenversicherung: 30,00 € Nettogehalt 1.377,02 Summe Abzüge 622,98 * Arbeitnehmer, Steuerklasse 1, keine Kinder, Zusatzbeitrag gKV 0,9 % (2018) 1
17.01.2018 Mehr Brutto … Beispiel 1*: EUR EUR Bruttogehalt 2.000,00 +100 € 2.100,00 abzgl. Lohnsteuer 185,58 207,75 abzgl. Solidaritätszuschlag 10,20 11,42 abzgl. Kirchensteuer 16,70 18,69 abzgl. Sozialabgaben 410,50 431,03 Nettogehalt 1.377,02 +54,09 € 1.431,11 Summe Abzüge 622,98 668,89 * Arbeitnehmer, Steuerklasse 1, keine Kinder, Zusatzbeitrag gKV 0,9 % (2018) Mehr Brutto … Beispiel 1*: EUR EUR Bruttogehalt 2.000,00 +100 € 2.100,00 abzgl. Lohnsteuer 185,58 +22,17 € 207,75 = ∅ Steuersatz 9,28% 9,89% Grenzsteuersatz 22,17% * Arbeitnehmer, Steuerklasse 1, keine Kinder, Zusatzbeitrag gKV 0,9 % (2018) 2
17.01.2018 Mehr Brutto … Beispiel 2*: EUR EUR Bruttogehalt 4.000,00 +100 € 4.100,00 abzgl. Lohnsteuer 699,75 +29,58 € 729,33 = ∅ Steuersatz 17,49% 17,79% Grenzsteuersatz 29,58 % * Arbeitnehmer, Steuerklasse 1, keine Kinder, Zusatzbeitrag gKV 0,9 % (2018) Mehr Netto vom Brutto Einkommensteuertarif (2018) Grenzsteuersatz in % 45 42 40 260 532 € 54 949 € 30 24 20 13 996 € 14 10 9 000 € 0 10 000 € 20 000 € 30 000 € 40 000 € 50 000 € 250 000 € zu versteuernden Einkommen in € 3
17.01.2018 Mehr Netto ! Aber wie??? Bruttolohn / -gehalt Barlohn Sachlohn Geburtstags- Grundlohn Pkw-Nutzung geschenke Privatnutzung Tank-Gutschein PC Belegschafts- Kita-Zuschuss rabatte Gesundheits- … förderung Mehr Netto ! Aber wie? Sachlohn Lohnsteuer Lohn- (LSt) steuer SV Persönliche Pauschalierung Besteuerungsmerkmale der LSt (Steuerklasse, Kinder-FB, Keine Berücksichtigung ArbG = Schuldner KiSt-Merkmale persönlicher LSt-Merkmale der pauschalen LSt des jeweiligen ArbN) 15 / 25 % LSt 30 % LSt zzgl. Soli / KiSt Individuelle LSt SV SV SV 4
17.01.2018 Mehr Netto ! Aber wie? vorher nachher Steuerfreier Lohn-/Gehaltserhöhung Zusatzlohn Lohn Grundlohn Grundlohn Gehaltsumwandlung Steuerfreier Lohn Grundlohn Grundlohn Mehr Netto ! Aber wie? Sachlohn mit Zusätzlichkeits- ohne Zusätzlichkeits- voraussetzung voraussetzung ð Lohn-/Gehaltserhöhung ð Lohn-/Gehaltserhöhung ð Gehaltsumwandlung 5
17.01.2018 Geschenke an Arbeitnehmer (anlassbezogene) Geschenke (Sonstige) Geschenke • Sachgeschenke bis 60 € (z.B. Wein, • Übrige Sachgeschenke (> 10 €) bis Buch, Blumen) inkl. USt 10.000 € pro Jahr • bei persönlichen Ereignissen • für alle ArbN einheitlich ! (Geburtstag, Hochzeit, Geburt Kind) • Zusätzlichkeitsvoraussetzung: • NICHT: Weihnachtsgeschenke Keine Gehaltsumwandlung! LSt SV 30 % LSt SV Warengutscheine (monatliche) Warengutscheine • Sachgeschenke bis 44 € (z.B. Tank-/ Einkaufsgutschein) inkl. USt • ausgestellt auf €-Betrag oder konkrete Ware • einzulösen bei einem anderen Unternehmen LSt SV • monatliche Freigrenze (d.h. 12x pro Jahr) • Aber: bei Überschreitung volle LSt-/ SV-Pflicht ! 6
17.01.2018 Belegschaftsrabatte Belegschaftsrabatte • Verbilligter Verkauf von Waren oder kostenlose Abgabe von Waren bzw. • Verbilligte/kostenlose Erbringung von Dienstleistungen, die vom ArbG hergestellt, vertrieben oder erbracht werden = Leistungspalette des ArbG • bis max. 1.080 € pro Jahr LSt SV (Beachte: 4 % Bewertungsabschlag auf Endpreis) Betriebsveranstaltungen (übliche) Betriebsveranstaltungen (unübliche) Betriebsveranstaltungen • Abgabe kostenloser Speisen und • bei Überschreiten, d.h. Getränke / künstlerische (3. Feier bzw. Aufwendungen > 110 €) Darbietungen • z.B. bei Weihnachtsfeier / Betriebsjubiläum • bis max. 2x im Jahr / max. jeweils 25 % LSt SV 110 € pro ArbN (Freibetrag) LSt SV 7
17.01.2018 Datenverarbeitungsgeräte PC, Laptops, Tablets, Smartphone Nutzungsüberlassung Übereignung Internetnutzung • Private Nutzung • Internetfähige • Barzuschüsse zu betrieblicher DV-Geräte Geräte, Zubehör und laufenden Kosten sowie Zubehör / Software Software (Grundgebühr, Nutzungsentgelte) sowie 25 % LSt SV • im Betrieb oder zu Hause zur Einrichtung (Anschaffung PC) • auch bei ausschließlich privater Nutzung • Nachweis! 25 % LSt SV LSt SV Zusätzlichkeitsvoraussetzung: KEINE Gehaltsumwandlung ! Fahrtkostenzuschuss Fahrtkostenzuschuss • Zuschüsse zu den Aufwendungen des ArbN für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte • Höhe: max. Entfernungspauschale (0,30 € je Entfernungskilometer) • z.B. Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte: 12 km ð mtl. Zuschuss in Höhe von (12 km x 15 Tage* x 0,30 € =) 54 € 15 % LSt SV • Zusätzlichkeitsvoraussetzung: keine Gehaltumwandlung ! • Nachteil für ArbN: Verlust Werbungskostenabzug * - Vereinfachungsregelung FinVerw. 8
17.01.2018 Kindergartenzuschuss Kindergartenzuschuss • Zuschüsse zu den Kosten der Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern (Verwendungsnachweis!) • in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen (Tagesmütter, Kinderkrippen, Kitas), nicht: private Betreuung ! LSt SV • Zusätzlichkeitsvoraussetzung: KEINE Gehaltsumwandlung ! • Beachte: Befristung der Zahlungen! • Nachteil für ArbN: Verlust bzw. Kürzung des Sonderausgabenabzugs Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen Steuerfreie Unterstützung Sonstige Beihilfen • Zuschüsse zu den Erholungskosten • Zuschüsse zu Erholungszwecken (Kur, Sanatorium) zur Abwendung drohender oder bereits • max. 156 € pro Jahr eingetretener Gesundheitsschäden (zzgl. 104 € für Ehegatten sowie 52 € bei typischen Berufskrankheiten für jedes Kind) 25 % LSt SV • Nachweis! • Nachweis! (FinVerw: zeitl. Zusammenhang mit LSt SV Urlaubsgewährung) 9
17.01.2018 Sonstiges Werbekostenzuschuss = (steuerpflichtiger) Arbeitslohn, • Anmietung eines Werbeplatzes am wenn FG Fahrzeug des ArbN, z.B. Rheinland- • fahrleistungsunabhängige Nummernschildwerbung mit Pfalz* Vergütung und Firmenlogo • keine nennenswerte Werbewirkung • Kein Arbeitslohn, sondern sonstige Einkünfte • Fremdvergleich beachten Empfehlung: • Gehaltsumwandlung • bis 255 € pro Jahr nicht vermeiden einkommensteuerpflichtig • Anrufungsauskunft einholen * Urteil vom 23.11.2016, Az. 2 K 1180/16, anh. BFH Az. VI R 21/17 Fazit: Mehr Netto vom Brutto ! Beispiel 1*: vorher nachher EUR EUR Bruttogehalt 2.000,00 2.000,00 abzgl. Lohnsteuer 185,58 185,58 abzgl. Solidaritätszuschlag 10,20 10,20 abzgl. Kirchensteuer 16,70 16,70 abzgl. Sozialabgaben 410,50 410,50 Nettogehalt 1.377,02 1.377,02 Benzingutschein + 44,00 Fahrtkostenzuschuss + 54,00 Auszahlungsbetrag 1.377,02 +98 € 1.475,02 10
17.01.2018 Jahrestagung 2018 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 11
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