Die EU Timber Regulation und ihre Konsequenzen für die Schweiz
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Die EU Timber Regulation und ihre Konsequenzen für die Schweiz Markus Pfannkuch Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (CH)* Astrid Zabel Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (CH) The EU Timber Regulation and its implications for Switzerland In 2012, almost 96% of all Swiss wood exports were delivered into the European Union (EU). Since March 3rd, 2013, these exports are subject to the EU Timber Regulation (EUTR). Besides the Voluntary Partnership Agree- ments, this regulation constitutes the second policy package under the EU Forest Law Enforcement, Gover nance and Trade Action Plan (EU-FLEGT). The first part of this paper discusses the aims of the new timber regulation as a measure to combat illegal logging and illegal timber trade. The second part builds on expert interviews that were conducted with representatives of the industry, ministries, inter-trade organizations, as well as a pol- itician and summarizes first experiences since the implementation of the policy as well as expected implications for the Swiss timber export sector. Moreover, four possible courses of action for Switzerland that were raised in the expert interviews are discussed: 1) integrating the EU Timber Regulation into the regulation on the decla- ration of wood and wood products, 2) creating a Swiss Timber Regulation in the course of the revision of the environmental protection law, 3) proactively providing information while avoiding a change of laws, and 4) a government guarantee for Swiss wood. Keywords: illegal timber, EU Timber Regulation (EUTR), Forest Law Enforcement, Governance and Trade (FLEGT), Swiss Timber Regulation (CHTR) doi: 10.3188/szf.2014.0010 * Forschungsgruppe für Internationale Waldwirtschaft und Klimawandel, Länggasse 85, CH-3052 Zollikofen, E-Mail pfanm2@bfh.ch S chätzungen zufolge werden jährlich weltweit Bemühungen im Kampf gegen die illegale Gewin- 100 Millionen Kubikmeter Holz illegal geern- nung von und den illegalen Handel mit Holzpro- tet (Lawson & MacFaul 2010). Das überwiegend dukten, welchen sie mit ihrem auf der Verordnung in Entwicklungs- und Transitionsländern illegal ge- EG/2173/2005 basierenden Aktionsplan zur Rechts- schlagene Holz und der Handel damit tragen zur durchsetzung, Politikgestaltung und zum Handel Degradierung von Wäldern bei und haben zahlrei- im Forstsektor («Forest Law Enforcement, Gover- che negative Folgen für Natur und Gesellschaft. Die nance and Trade», FLEGT) im Jahr 2005 begonnen Europäische Union (EU) nennt als Gründe für ihr hat. Handeln gegen den illegalen Einschlag von Holz die Dieser Artikel beruht auf einer an der Hoch- negativen Auswirkungen desselben auf das Klima schule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissen- und die Biodiversität, auf die Erträge und die Wett- schaften (HAFL) von Prof. Dr. Jürgen Blaser betreu- bewerbsfähigkeit der legal agierenden Holzprodu- ten Bachelorarbeit. Er erläutert im ersten Teil die zenten und Händler sowie das Verursachen von Kon- Zusammenhänge von EU-FLEGT und EUTR sowie flikten um Landrechte und die Schwächung lokaler die wesentlichen Instrumente dieser Verordnungen. Gemeinschaften (Europäische Kommission 2003). Im zweiten Teil wird die Frage nach den Auswirkun- Im Oktober 2010 verabschiedete die EU in Brüssel gen der am 3. März 2013 in Kraft getretenen EUTR die Verordnung EG/995/2010 «… über die Verpflich- auf den Schweizer Holzaussenhandel beleuchtet. Die tungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holz- Einschätzung der Auswirkungen beruht auf Exper- erzeugnisse in Verkehr bringen». Diese als «EU Tim- teninterviews mit vier Vertretern der Industrie, drei ber Regulation» (EUTR) bekannte Verordnung zielt Vertretern von Bundesämtern, zwei von Branchen- darauf ab, den Handel mit illegalem Holz und ille- verbänden und einem der Politik. Da einige Exper- galen Holzerzeugnissen in der EU zu unterbinden. ten anonym bleiben möchten, wird auf die Nennung Die EU macht damit einen weiteren Schritt in ihren von Namen verzichtet. 10 WISSEN Schweiz Z Forstwes 165 (2014) 1: 10–17
Massnahmen der EU mit der EU unterzeichnet, weitere neun führen ent- gegen illegales Holz sprechende Verhandlungen (EFI 2013a). Die EU identifiziert unter anderem die Mög- EU-FLEGT-Aktionsplan lichkeiten zur Umgehung der VPA, den langen Im- Die EU erliess im Dezember 2005 die Ver- plementierungsprozess sowie das geringe Interesse ordnung zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmi- wichtiger Produzenten als Gründe, warum die VPA gungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische nicht ausreichen, um die Einfuhr von illegalem Holz Gemeinschaft, den sogenannten EU-FLEGT-Aktions- in die EU zu verhindern (Europäische Kommission plan mit dem Ziel der «… Bewältigung des dringen- 2008). den Problems des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels» (EG/2173/2005). Die EU Timber Regulation Der EU-FLEGT-Aktionsplan selbst beschäftigt Am 20. Oktober 2010 beschloss die EU die sich ausschliesslich mit der Frage nach der Legalität EUTR, mit der sie darauf abzielt, «… den Kampf ge- des Holzes. Er soll zum Erreichen des übergeordne- gen illegalen Holzeinschlag und den damit verbun- ten Ziels, der Förderung einer nachhaltigen Forst- denen Handel aktiv zu unterstützen …» und «… die wirtschaft, beitragen, indem die Rechtsdurchset- FLEGT-VPA-Initiative zu ergänzen …» (EG/995/2010; zung im Forstsektor verbessert wird (Europäische Abbildung 2). Die EUTR legt insbesondere drei Ver- Kommission 2008). Um das Ziel des Aktionsplanes pflichtungen für die betroffenen Akteure fest: zu erreichen, wurden mit den Voluntary Partner- 1. Verbot der erstmaligen Inverkehrbringung von ship Agreements (VPA) und der EUTR zwei Massnah- illegalem Holz und illegalen Holzprodukten auf dem menpakete geschaffen. Abbildung 1 stellt die beiden EU-Binnenmarkt Massnahmenpakete im Rahmen des Aktionsplans 2. Sorgfaltspflichtsregelung für Erstinverkehr- dar. bringer (in der EUTR als «Marktteilnehmer» bezeich- net) Voluntary Partnership Agreements 3. Sicherstellen der Rückverfolgbarkeit zu ihrem Die VPA stellen rechtlich bindende Partner- vor- und nachgelagerten Handelspartner für alle schaftsabkommen zwischen den FLEGT-Partnerlän- übrigen Händler dern und der EU dar. Sobald ein VPA in Kraft getre- Unter der Inverkehrbringung versteht die EU ten und umgesetzt ist, können Holz und Holzprodukte dabei «… jede erstmalige entgeltliche oder unentgelt- aus den entsprechenden Ländern nur noch mit ei- liche Abgabe von Holz oder Holzerzeugnissen auf ner FLEGT-Genehmigung in die EU eingeführt wer- dem Binnenmarkt … im Rahmen einer gewerblichen den (EG/2173/2005). Zentrales Element ist dabei ein Tätigkeit» (EG/995/2010). Dies führt dazu, dass die Legality Assurance System (LAS), durch welches die EUTR auch auf Holz aus EU-interner Produktion Legalität des Holzes und damit die Einhaltung des Anwendung findet. Unter die EUTR fällt dement- VPA kontrolliert werden (EFI 2013a). Dabei schliesst sprechend der weitaus grösste Teil der gehandelten ein LAS die gesamte Versorgungskette, also auch den Holzprodukte. Ausgenommen von der EUTR sind le- Transport und die Weiterverarbeitung, ein. diglich einige wenige Warengruppen. Die bedeu- Momentan ist noch kein EU-FLEGT-zertifi- tendste unter diesen sind Holzprodukte, welche dem ziertes Holz auf dem Markt erhältlich. Erste Importe Recycling zugeführt werden sollen (EG/995/2010). sind für das Jahr 2014 geplant (EFI 2013b). Des Wei- Für die Kontrolle und Umsetzung der EUTR teren haben nur sechs Staaten (Demokratische Re- muss jeder EU-Mitgliedstaat eine staatliche Behörde publik Kongo, Ghana, Indonesien, Liberia, Kame- bestimmen und nationale Durchführungsbestim- run, Zentralafrikanische Republik) ein Abkommen mungen erlassen (EG/995/2010). Des Weiteren sieht EU-FLEGT-Aktionsplan (2005) (Forest Law Enforcement, Governance and Trade) 2005 2010 Voluntary Partnership Agreements (VPA) EU Timber Regulation (EUTR) Rechtlich bindende Partnerschaftsabkommen zwischen 1. Verbot der Inverkehrbringung von illegalem Holz den FLEGT-Partnerländern und der EU; Einhaltung und illegalen Holzprodukten auf dem EU-Binnenmarkt. wird durch ein Legality Assurance System (LAS) kontrol- 2. Erstinverkehrbringer unterliegen einer Sorgfalts- liert. pflichtregelung (Due Diligence System; Abbildung 3). 3. Alle übrigen Händler müssen die Rückverfolgbarkeit sicherstellen. Abb 1 Der EU-FLEGT-Aktionsplan und seine Massnahmenpakete. Schweiz Z Forstwes 165 (2014) 1: 10–17 CONNAISSANCES 11
3. Risikominderung: Sollte nach der Risikobewer- tung das Risiko für illegales Holz nicht ausgeschlos- sen werden können, muss der Marktteilnehmer ge- eignete, verhältnismässige Massnahmen treffen, um das Risiko so weit wie möglich zu mindern. Dies kann zum Beispiel mit dem Einholen zusätzlicher Informationen über den Lieferanten und der Über- prüfung dieser Angaben durch Dritte geschehen. Produkte, für welche eine gültige EU-FLEGT- Genehmigung oder eine Genehmigung gemäss dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) vor- liegt, erfüllen die EUTR automatisch und müssen das DDS somit nicht durchlaufen. Waldzertifizie- rungen wie FSC oder PEFC hingegen können zwar zur Risikobewertung und -minderung im Rahmen eines DDS herangezogen werden, sie erfüllen die EUTR jedoch nicht von vorneherein (EG/995/2010). Abb 2 Muss die Anforderungen der EU Timber Regulation (EUTR) beim Import in die Europäische Union ebenfalls erfüllen: Forstwirtschaft in Gabun. Foto: Fabian Leu Die Schweiz im Kontext der EUTR die EUTR die Akkreditierung von sogenannten Über- Die EU war 2012 mit einem mengenmässigen wachungsorganisationen durch die Europäische Anteil von rund 96% an den Exporten von Holz und Kommission vor. Diese entwickeln ein Due Dili- Holzprodukten unbestritten der wichtigste Handels- gence System (DDS), stellen es interessierten Markt- partner der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft teilnehmern zur Verfügung, kontrollieren dessen (EZV 2013). Von den knapp 3.5 Millionen Tonnen Einhaltung und unterrichten im Fall von Verstössen Holz und Holzprodukten, die 2012 aus der Schweiz die zuständigen Behörden (Abbildung 3). in die EU geliefert wurden, gehörten 81.6% Waren- Als die EUTR am 3. März 2013 in Kraft trat, gruppen an, die der EUTR unterliegen. Dieser Anteil hatte einzig Grossbritannien eine nationale Durch- ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurück- führungsbestimmung erlassen. Bis September 2013 gegangen, da die EUTR-relevanten Exporte von Roh- schufen auch Deutschland, Österreich und Frank- holz, Furnieren und Möbeln rückläufig waren. Da- reich eine entsprechende gesetzliche Grundlage. hingegen stiegen die Exporte von Halbstoffen aus Ausserdem waren bis Mitte November 2013 erst zwei wiederaufbereitetem Papier oder von Papier für die Überwachungsorganisationen akkreditiert worden Wiederaufbereitung, welche nicht der EUTR unter- (Europäische Kommission 2013). liegen, an (EZV 2013). Seit dem 3. März 2013 gelten alle europäischen Due Diligence System Kunden von Schweizer Holzexporteuren im Sinne Um die EUTR zu erfüllen und Holz und Holz- der EUTR als Marktteilnehmer. Als solche müssen produkte in den EU-Binnenmarkt bringen zu dürfen, sie für jede Lieferung aus der Schweiz (Abbildung 4) müssen die Marktteilnehmer eine Sorgfaltspflicht- ein DDS anwenden, was einen zusätzlichen Aufwand regelung, das sogenannte Due Diligence System er- bedeutet. Es stellt sich die Frage, welche Vorberei- füllen und so die Legalität ihrer Produkte nachwei- tungen vor dem Inkrafttreten der EUTR getroffen sen. Ein DDS besteht aus drei Elementen: wurden, welche Erfahrungen in den ersten Mona- 1. Bereitstellen von Informationen: Der Markt- ten gemacht wurden und mit welchen Folgen für teilnehmer muss Informationen über den Produkt- den Holzaussenhandel längerfristig zu rechnen ist. namen, die Produktart, die Holzart, das Herkunfts- Neben diesen für die Exportwirtschaft teils existen- land, die Menge, den Lieferanten und die Einhaltung ziellen Fragen drängen sich auch Überlegungen zur der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes bereit- Zukunft EUTR-ähnlicher Schweizer Verordnungen stellen können. auf. Kann zum Beispiel die Deklarationspflicht für 2. Risikobewertung: Der Marktteilnehmer muss Holz und Holzprodukte weitergeführt oder ange- das Risiko für die Illegalität der vertriebenen Ware passt werden? Oder wäre es stattdessen sinnvoller, beurteilen. Dazu bewertet er die Informationen aus ähnliche Schweizer Gesetzgebungen zu sistieren und Punkt 1 insbesondere in Bezug auf die Rechtsein- das entsprechende EU-Recht zu übernehmen? haltung, die Häufigkeit illegaler Aktivitäten für Diese Fragen wurden in den Experteninter- bestimmte Baumarten und Länder, bestehende in- views erörtert, welche in zwei Phasen – vor dem In- ternationale Sanktionen und die Komplexität der krafttreten der EUTR im letzten Quartal 2012 und Lieferkette. danach von Mai bis Juli 2013 – durchgeführt wur- 12 WISSEN Schweiz Z Forstwes 165 (2014) 1: 10–17
onsbereitstellung. Es wurde aber auch die Hoffnung Markt- geäussert, dass EU-Kunden ihre Beziehungen zu Händler NEIN JA Schweizer Lieferanten vertiefen könnten und siche- teilnehmer res Schweizer Holz billigeren Substitutionsprodukten FLEGT/CITES vorziehen könnten. NEIN Rückverfolgbarkeit Genehmigung Die meisten befragten Schweizer Akteure be- garantieren gannen mit ihren Vorbereitungen auf die EUTR Mitte Bereitstellen von 2012. Dabei wurden über Verbände oder mithilfe ei- Informationen gener Nachforschungen Informationen gesammelt, und es wurden teils intensive Abklärungen bei EU- Kunden und über eigene Werke im EU-Raum durch- geführt. Bei allen Vorbereitungen ging es vor allem Risikobewertung darum, die EUTR zu verstehen sowie die geforderten Dokumente und eigenen Konfor mitätserklärungen Due Diligence System rechtzeitig bereitstellen zu können. Auf Bundesebene JA zeichnen unter anderem das Staatssekretariat für Risiko vernachlässig- Wirtschaft (SECO) und das Bundesamt für Umwelt bar (BAFU) für Themen rund um die EUTR verantwort- JA lich. Das SECO ist dabei für handelsrelevante Fragen, NEIN das BAFU für die Vorbereitung der Rechtsgrundlage im Rahmen der Umweltschutzgesetzgebung zustän- Risikominderung dig. Erste Erfahrungen Bis Juni 2013 waren den befragten Experten Inverkehr- Risiko bringung NEIN vernachlässig- JA Inverkehrbringung keine direkten Auswirkungen der EUTR auf die nicht erlaubt erlaubt bar Schweiz bekannt. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es keine negativen Rückmeldungen der Kunden, und die von den Exporteuren erarbeiteten Instrumente Abb 3 Funktionsweise des Due Diligence Systems (DDS). Die EU Timber Regulation (EUTR) zur Informationsbereitstellung schienen zu funkti- bezeichnet die Erstinverkehrbringer als «Marktteilnehmer», alle nachfolgenden Akteure als onieren. Es gingen lediglich einige Anfragen von Händler. Grafik verändert nach HDH (2013). Kunden, mehrheitlich aus Deutschland und Italien, ein. Einige italienische Kunden schienen die EUTR den. Die Diskussion der Auswirkungen und die Über- dabei sehr strikt zu interpretieren und forderten von legungen zu Handlungsoptionen beruhen auf den ihren Schweizer Handelspartnern Einsicht in deren Aussagen der Experten. Steuerbelege und das Vorlegen von Einschlagskon- zessionen. Diese Kunden konnten mit dem Hinweis Erwartungen und Vorbereitungen auf die Schweizer Gesetzgebung und deren Durch- vor dem 3. März 2013 setzung zufriedengestellt werden. Mit dem Inkrafttreten der EUTR wurde die Vereinzelt wurde von Problemen beim Grenz- Schweiz zur Insel innerhalb des EU-Binnenmarktes. übertritt nach Italien berichtet. Hier handelte es sich Vor dem Inkrafttreten der EUTR zeigten sich diverse wahrscheinlich aber nicht um eine Massnahme der Akteure der Schweizer Holzbranche besorgt und hiel- Zollbehörde. Vielmehr wollte der Deklarant keine ten negative Auswirkungen auf die Schweiz für mög- Abfertigung vornehmen, solange die benötigten lich. Das Ausmass allfälliger negativer Konsequenzen Dokumente nicht vorlagen. Des Weiteren wurde von konnte dabei weder abgeschätzt noch quantifiziert einer vorangekündigten Kontrolle der DDS-Doku- werden. Die Beunruhigung der Branche fusste vie- mente beim Grenzübertritt durch die französische lerorts darauf, dass völlig unklar war, wie sich die Si- Zollbehörde berichtet. tuation ab März 2013 gestalten würde. Oft wurde die Befürchtung geäussert, dass europäische Kunden Zukünftiger Einfluss der EUTR ihre Schweizer Lieferanten meiden könnten, sollte Die meisten Experten erwarten langfristig sich die Erfüllung der DDS-Anforderungen als zu keine grössere Veränderung der Handelsbeziehun- aufwendig erweisen. Auch die Angst vor Problemen gen oder der Abwicklung des Handels mit den Kun- beim Grenzübertritt wurde häufig genannt, obgleich den in der EU. Insbesondere Exporteure, welche nur die EUTR keine Zollkontrollen vorsieht. Da völlig Holz aus der Schweiz und der EU verarbeiten, dürf- unklar war, welche Informationen mit welchem De- ten wie bis anhin in die EU exportieren können. Die taillierungsgrad geliefert werden müssten, entstand Interviewpartner machten die zukünftige Entwick- auch die Angst vor hohen Kosten für die Informati- lung aber insbesondere von der Umsetzung der EUTR Schweiz Z Forstwes 165 (2014) 1: 10–17 CONNAISSANCES 13
Abb 4 Produziert auch für den Export: Forstwart bei der Holzernte. Foto: Korporation Horw in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten und der Sub- beiten von illegalem Holz ist in der Schweiz nicht stituierbarkeit der Schweizer Produkte im EU-Bin- strafbar. Es stellt sich also die Frage, welche Möglich- nenmarkt abhängig. Viele Experten betonten auch keiten bestehen, um einerseits den Handel mit ille- die Wichtigkeit guter Handelsbeziehungen zu den galem Holz in der Schweiz zu verhindern und ande- EU-Kunden. rerseits negative Auswirkungen durch die EUTR zu Den zusätzlichen Aufwand für die Datenbe- vermeiden. Von den befragten Akteuren wurden da- reitstellung schätzten die Industrievertreter als eher bei insbesondere die nachfolgenden vier Handlungs- gering ein, da sie die notwendigen Informationen optionen ausgelotet. meist schon vor der EUTR im Rahmen privatwirt- schaftlicher Label beschaffen mussten. Der Aufwand Option 1: Anpassung der Deklarationspflicht sei auch davon abhängig, ob es sich um komplexe Eine von den Experten diskutierte Möglich- oder einfache Produkte handle und von wo das Holz keit wäre, die bestehende Schweizer Gesetzgebung ursprünglich bezogen wurde. Insbesondere bei Höl- so anzupassen, dass sie der EUTR entspräche. Es zern, welche vor dem Import in die Schweiz bereits dürfte sich dabei jedoch nicht um eine einseitige An- in der EU waren, hoffte man auf problemlose Re- erkennung von Schweizer Seite handeln. Vielmehr importe. müsste es parallel auch eine Anerkennung der EUTR- analogen Schweizer Regelung durch die EU geben. Im Rahmen dieser Diskussion stellt sich die Schweizer Handlungsoptionen Frage, ob die Verordnung vom 4. Juni 2010 über die Deklaration von Holz und Holzprodukten In der Schweiz ist der Handel mit illegalem (SR 944.021) angepasst werden könnte. Der politi- Holz in den bestehenden Gesetzen nicht geregelt. sche Prozess, der zur Deklarationspflicht führte, Das Schweizerische Strafgesetzbuch vom 21. Dezem- hatte ursprünglich auch die Bekämpfung der Ein- ber 1937 (SR 311.0) besagt in Artikel 1: «Eine Strafe fuhr von illegal geschlagenem Holz zum Ziel (WAK- oder Massnahme darf nur wegen einer Tat verhängt SR 2006). In ihrer heutigen Form als Verordnung werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe zum Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über die In- stellt.» Eine Definition für illegales Holz existiert in formation der Konsumentinnen und Konsumenten der Schweizer Gesetzgebung jedoch nicht. In Arti- (Konsumenteninformationsgesetz, KIG; SR 944.0) kel 42 und 43 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober regelt sie jedoch einzig die Pflicht zur Deklaration 1991 über den Wald (WaG; SR 921.0) wird lediglich von Holzart und Holzherkunft sowie deren Kon- die Ahndung des illegalen Einschlags beschrieben. trolle. Der Aspekt des Legalitätsnachweises wird in Das Inverkehrbringen von, Handeln mit und Verar- dieser Verordnung nicht thematisiert. Die EUTR hin- 14 WISSEN Schweiz Z Forstwes 165 (2014) 1: 10–17
gegen sieht eine Information des Endkonsumenten «CHTR» dauern könnten, lässt sich ebenfalls kaum nicht vor. Die beiden Gesetzgebungen haben somit ermitteln. einen völlig anderen Adressatenkreis. Ob eine Über- Vonseiten der Wirtschaft wurden vereinzelt nahme oder Integration der EUTR-Forderungen in kritische Stimmen zu einer Implementierung der die Verordnung über die Deklaration von Holz und EUTR in das USG laut mit der Begründung, dass es Holzprodukten grundsätzlich möglich wäre, ist aus sich beim USG um eine Gesetzgebung zum Umwelt- juristischer Sicht unklar. schutz handle und das Problem so unter Umständen zu stark von der ökologischen Seite beleuchtet würde Option 2: Schaffen einer «CHTR» (Abbildung 5). Im Oktober 2012 wurde die Eidgenössische Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressour- Option 3: Proaktive Information ceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» einge- Im April 2013 veröffentlichte das BAFU das reicht (BBl 2012 8405). Der Bundesrat reagierte mit Faktenblatt 2 «Schweizer Holz und die EU-Holzhan- einem indirekten Gegenvorschlag und schickte im delsregulierung (EUTR)» (BAFU 2013). Darin wird Juni 2013 seinen Vorschlag für eine Revision des neben der relevanten Gesetzgebung erläutert, dass Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1983 über den Um- «… durch die flächendeckende Aufsicht und Kon- weltschutz (USG; SR 814.01) in die Vernehmlassung. trolle des Forstdienstes … sichergestellt werden Im Rahmen dieser Revision möchte der Bundesrat [kann], dass in der Schweiz die gesetzlichen Vor- auch die Inverkehrbringung von Rohstoffen und schriften zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung Produkten, eine Sorgfaltspflicht sowie die Pflicht zur und Holznutzung eingehalten und überprüft wer- Rückverfolgbarkeit in das USG integrieren (Bundes- den. Dadurch ist gewährleistet, dass das Risiko einer rat 2013). Damit wäre die Gesetzesgrundlage ge- illegalen Holznutzung in der Schweiz vernachläs- schaffen, um die Forderungen der EUTR in einer Ver- sigbar ist.» Des Weiteren werden die Informationen ordnung zum USG umsetzen zu können. Eine solche aufgelistet, deren Bereitstellung das BAFU den Ex- Verordnung, welche als «CH Timber Regulation» porteuren empfiehlt. Ausserdem hat «Switzerland (CHTR) bezeichnet werden könnte, würde dann die Global Enterprise» einen Leitfaden für die Handha- Grundlage für Verhandlungen mit der EU zur gegen- bung der Reexporte von Produkten mit Bestandtei- seitigen Rechtsanerkennung darstellen. len, die bereits aus der EU bezogen wurden, veröf- Zurzeit laufen die Anpassungen und Weiter- fentlicht (SGE 2013). entwicklungen auf Basis der Resultate aus der Ver- Die meisten interviewten Industrievertreter nehmlassung zur USG-Revision. Der Bundesrat wird gaben an, das Faktenblatt 2 des Bundes bei allen die Vorlage vermutlich im März 2014 an das Parla- Exporten zusammen mit den eigenen Dokumenten ment überweisen. Sollte der Gesetzgebungsprozess automatisch mitzuliefern. Die eigenen Dokumente reibungslos ablaufen, könnte die Revision des USG bestehen dabei zumeist aus einer Konformitätserklä- inklusive der entsprechenden Verordnung laut Ein- rung und einer Aufstellung der für die entsprechen- schätzung der Experten schon 2016 vollendet sein. den Produkte verwendeten Hölzer. Die Reaktionen Da es sich aber um einen offenen politischen Pro- der Kunden zeigen, dass man mit diesem proaktiven zess handelt, ist die effektive Dauer schwer ab- Vorgehen eine Vorreiterrolle einnimmt. Den Exper- zuschätzen. Wie lange die anschliessenden Ver- ten zufolge schienen die Schweizer Händler sogar handlungen mit der EU um die Anerkennung einer besser informiert und vorbereitet zu sein als viele ihrer europäischen Handelspartner. Option 4: Staatsgarantie für Schweizer Holz Die von Nationalrat Max Binder im April 2013 eingereichte Motion 13.3350 fordert vom Bundesrat eine Staatsgarantie für Legalität und Nachhaltigkeit des Schweizer Holzes. Der Motionär fordert den Bun- desrat darin auf, «… die Legalität und Nachhaltigkeit des im Schweizer Wald geernteten Holzes mittels Staatsgarantie offiziell zu garantieren». Der Bundes- rat beantragte am 21. Juni 2013 die Ablehnung der Motion und begründet dies in seiner Antwort damit, dass die «… Schweizer Waldgesetzgebung bereits alle von der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (EUTR) ge- forderten Legalitäts- und Nachhaltigkeitsgarantien Abb 5 Vereinzelt wird befürchtet, dass mit einer Implementierung der EUTR-Forderungen für Schweizer Holz [erfüllt]». in das USG die ökonomischen Aspekte weniger stark berücksichtigt würden als die ökolo- Einige der befragten Experten würden eine gischen: Harvester im Schweizer Wald. Staatsgarantie klar als eine Untermauerung des Schweiz Z Forstwes 165 (2014) 1: 10–17 CONNAISSANCES 15
Waldgesetzes und von dessen Durchsetzung sehen. chenverbänden und Politik machten deutlich, dass Andere sahen in einer Staatsgarantie nur geringen vor der Inkraftsetzung in der Branche eine gewisse Nutzen. Dies einerseits, da nicht klar sei, ob eine Verunsicherung bestand, die vor allem auf mangeln- Staatsgarantie von der EU überhaupt anerkannt der Information beruhte. So dauerte es auch bis Mitte würde. Andererseits, da sie sich nur auf Schweizer 2012, bis privatwirtschaftliche Akteure und die Ver- Holz beziehen würde und die DDS-Informationen waltung vorbereitende Massnahmen ergriffen. Die für sämtliches andere Holz weiterhin bereitgestellt ersten Erfahrungen seit März 2013 zeigen, dass den werden müssten. Ein grosser Teil der Interviewten Schweizer Händlern mit ihrer Strategie des proakti- äusserte sich dahin gehend, dass das BAFU der Staats- ven Bereitstellens von Informationen bis anhin je- garantie mit seinen Faktenblättern bereits vorgegrif- doch keine grösseren Schwierigkeiten beim Export fen habe und eine Staatsgarantie somit hinfällig sei. in die EU widerfahren sind. Obwohl es noch zu früh ist, um Auswirkungen auf den Holzhandel abschlies- send zu bewerten, lässt sich festhalten, dass mit einer Schlussfolgerungen frühzeitigen und umfänglichen Informationsstrate- gie vermutlich Verunsicherungen in der Branche Dem EU-FLEGT-Aktionsplan sind zwei Mass- hätten vermieden werden können. nahmenpakete gegen die illegale Holzgewinnung Bei der Behandlung der Thematik auf politi- und den illegalen Handel mit Holzprodukten unter- scher Ebene stellt sich das Problem, dass der Handel stellt, die Voluntary Partnership Agreements und die mit illegalem Holz in der Schweiz nicht gesetzlich EU Timber Regulation. Die VPA stellen rechtlich bin- geregelt ist. Darauf Bezug nehmend wurden vier von dende Partnerschaftsabkommen dar, die durch ein den interviewten Experten vorgebrachte Handlungs- Legality Assurance System die Legalität des Holzes optionen für die Schweiz ausgelotet: 1) eine Integra- und damit die Einhaltung eines VPA kontrollieren. tion der EUTR-Forderungen in die Verordnung über Wegen der schleppenden Implementierung der VPA die Deklaration von Holz und Holzprodukten, 2) die und des Risikos der Umgehung wurde von der EU Schaffung einer «CHTR» im Rahmen der Revision im Jahr 2010 zusätzlich die EUTR beschlossen. Die des Umweltschutzgesetzes, 3) die Strategie der pro- drei zentralen Elemente dieser Regulierung sind aktiven Informationsbereitstellung ohne gesetz liche 1) das Verbot der erstmaligen Inverkehrbringung von Änderungen und 4) eine Staatsgarantie für Schwei- illegalem Holz und illegalen Holzprodukten auf dem zer Holz. EU-Binnenmarkt, 2) eine Sorgfaltspflichtregelung Der Bundesrat hat das Erarbeiten einer Ge- für Erstinverkehrbringer und 3) die Verpflichtung setzesgrundlage für eine EUTR-äquivalente Rege- für Händler, die Rückverfolgbarkeit zu ihrem vor- lung im Rahmen der USG-Revision beschlossen. Die und nachgelagerten Handelspartner sicherzustellen. Schaffung einer CHTR mit gegenseitiger Rechtsan- Beim Inkrafttreten der EUTR im März 2013 erkennung durch die EU würde ein solides Funda- musste deshalb auch mit Auswirkungen auf den re- ment für den Kampf gegen den Handel mit illega- gen Holzhandel zwischen der EU und der Schweiz lem Holz darstellen. Nachteil dieser Strategie ist gerechnet werden. Die Experteninterviews mit Ver- jedoch, dass die Ausarbeitung und Umsetzung meh- tretern der Industrie sowie von Bundesämtern, Bran- rere Jahre in Anspruch nehmen wird. Kurzfristig ist daher die Bereitstellung von Informationen die ein- zige praktikable Option. Die Integration der EUTR- Forderungen in die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten scheint eher unwahr- scheinlich, da dies sowohl aus juristischer als auch aus praktischer Sicht schwierig sein dürfte. Die Mo- tion für eine Staatsgarantie für Schweizer Holz hat dem Thema viel Aufmerksamkeit beschert, diese Op- tion wird jedoch infolge der Veröffentlichung des Faktenblatts 2 «Schweizer Holz und die EU-Holzhan- delsregulierung (EUTR)» (BAFU 2013) von vielen als hinfällig betrachtet. Die nächsten Monate werden zeigen, ob der Export in die EU dank der proaktiven Bereitstellung von Informationen weiterhin relativ problemlos ver- läuft (Abbildung 6). Unabhängig von der schlussend- lich gewählten Handlungsoption bleibt zentral, dass die Schweiz ihre Verantwortung im Kampf gegen Abb 6 Schweizer Waldholz dürfte als unbedenklich im Sinne der EUTR gelten: Langholz- den Handel mit illegalem Holz wahrnimmt. ■ polter bei Le Bémont (JU). Eingereicht: 7. Oktober 2013, akzeptiert (mit Review): 27. November 2013 16 WISSEN Schweiz Z Forstwes 165 (2014) 1: 10–17
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EUROPÄISCHE KOMMISSION (2013) Timber Regulation. Obliga- tions and scope. http://ec.europa.eu/environment/forests/ timber_regulation.htm (23.9.2013). Die EU Timber Regulation und ihre Le règlement sur le bois de l’UE et ses Konsequenzen für die Schweiz conséquences pour la Suisse Im Jahr 2012 flossen fast 96% aller Schweizer Holzexporte in En 2012, presque 96% des exportations de bois étaient des- die Europäische Union (EU). Seit dem 3. März 2013 fallen nun tinées à l’Union européenne (UE). Depuis le 3 mars 2013, praktisch all diese Exporte unter die EU Timber Regulation presque toutes ces exportations sont soumises au règlement (EUTR). Diese stellt neben den Voluntary Partnership Agree- sur le bois de l’UE (EU Timber Regulation; EUTR). Celui-ci re- ments das zweite Massnahmenpaket des Aktionsplans der EU présente, en plus des accords de partenariat volontaire, le deu- zur Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und zum Handel xième ensemble de mesures du plan d’action FLEGT (Forest im Forstsektor («Forest Law Enforcement, Governance and Law Enforcement, Governance and Trade) de l’UE. Dans la Trade»; FLEGT) dar. Im ersten Teil dieses Beitrags werden die première partie de cet article, les objectifs de ce nouveau rè- Ziele dieser neuen Holzhandelsregulierung als Massnahme glement sur le bois de l’UE seront présentés comme mesures gegen den illegalen Holzeinschlag und den Handel mit ille- contre l’abattage et le commerce illégal de bois. La deuxième galem Holz erläutert. Im zweiten Teil des Beitrags werden partie se base sur les interviews conduits avec des représentants aufbauend auf Experteninterviews mit Vertretern von Indus- de l’industrie, des offices fédéraux, des organisations profes- trie, Bundesämtern, Branchenverbänden und Politik erste sionnelles et de la politique et résume les premières expé- Erfahrungen und erwartete längerfristige Auswirkungen auf riences depuis la mise en œuvre de la politique et les consé- den Holzaussenhandel der Schweiz zusammengefasst. Des quences attendues sur le long terme pour le commerce Weiteren werden vier in den Experteninterviews aufgebrachte extérieur de bois suisse. En outre, quatre possibilités d’action Handlungsoptionen für die Schweiz diskutiert: 1) eine Integ- pour la suisse ressortant des interviews d‘experts sont discu- ration der EUTR-Forderungen in die Verordnung über die De- tées: 1) l’intégration du règlement sur le bois de l’UE dans l’or- klaration von Holz und Holzprodukten, 2) die Schaffung ei- donnance sur la déclaration concernant le bois et les produits ner «CH Timber Regulation» (CHTR) im Rahmen der Revision du bois, 2) la création d’un règlement sur le bois suisse («CH des Umweltschutzgesetzes, 3) die Strategie der proaktiven Timber Regulation», CHTR) dans le cadre de la révision de la Informationsbereitstellung ohne gesetzliche Änderungen und loi sur la protection de l’environnement, 3) la stratégie proac- 4) eine Staatsgarantie für Schweizer Holz. tive de mise à disposition d’informations sans modifications de loi et 4) une garantie de l’Etat pour le bois suisse. Schweiz Z Forstwes 165 (2014) 1: 10–17 CONNAISSANCES 17
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