Die EU Timber Regulation und ihre Konsequenzen für die Schweiz

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Die EU Timber Regulation und ihre Konsequenzen für die Schweiz
Die EU Timber Regulation und ihre
Konsequenzen für die Schweiz

Markus Pfannkuch   Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (CH)*
Astrid Zabel       Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (CH)

                             The EU Timber Regulation and its implications for Switzerland

                             In 2012, almost 96% of all Swiss wood exports were delivered into the European Union (EU). Since March 3rd,
                             2013, these exports are subject to the EU Timber Regulation (EUTR). Besides the Voluntary Partnership Agree-
                             ments, this regulation constitutes the second policy package under the EU Forest Law Enforcement, Gover nance
                             and Trade Action Plan (EU-FLEGT). The first part of this paper discusses the aims of the new timber regulation
                             as a measure to combat illegal logging and illegal timber trade. The second part builds on expert interviews
                             that were conducted with representatives of the industry, ministries, inter-trade organizations, as well as a pol-
                             itician and summarizes first experiences since the implementation of the policy as well as expected implications
                             for the Swiss timber export sector. Moreover, four possible courses of action for Switzerland that were raised in
                             the expert interviews are discussed: 1) integrating the EU Timber Regulation into the regulation on the decla-
                             ration of wood and wood products, 2) creating a Swiss Timber Regulation in the course of the revision of the
                             environmental protection law, 3) proactively providing information while avoiding a change of laws, and 4) a
                             government guarantee for Swiss wood.

                             Keywords: illegal timber, EU Timber Regulation (EUTR), Forest Law Enforcement, Governance and Trade (FLEGT),
                             Swiss Timber Regulation (CHTR)
                             doi: 10.3188/szf.2014.0010

                             * Forschungsgruppe für Internationale Waldwirtschaft und Klimawandel, Länggasse 85, CH-3052 Zollikofen,
                             E-Mail pfanm2@bfh.ch

                   S
                         chätzungen zufolge werden jährlich weltweit             Bemühungen im Kampf gegen die illegale Gewin-
                         100 Millionen Kubikmeter Holz illegal geern-            nung von und den illegalen Handel mit Holzpro-
                         tet (Lawson & MacFaul 2010). Das überwiegend            dukten, welchen sie mit ihrem auf der Verordnung
                   in Entwicklungs- und Transitionsländern illegal ge-           EG/2173/2005 basierenden Aktionsplan zur Rechts-
                   schlagene Holz und der Handel damit tragen zur                durchsetzung, Politikgestaltung und zum Handel
                   Degradierung von Wäldern bei und haben zahlrei-               im Forstsektor («Forest Law Enforcement, Gover-
                   che negative Folgen für Natur und Gesellschaft. Die           nance and Trade», FLEGT) im Jahr 2005 begonnen
                   Europäische Union (EU) nennt als Gründe für ihr               hat.
                   Handeln gegen den illegalen Einschlag von Holz die                  Dieser Artikel beruht auf einer an der Hoch-
                   negativen Auswirkungen desselben auf das Klima                schule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissen-
                   und die Biodiversität, auf die Erträge und die Wett-          schaften (HAFL) von Prof. Dr. Jürgen Blaser betreu-
                   bewerbsfähigkeit der legal agierenden Holzprodu-              ten Bachelorarbeit. Er erläutert im ersten Teil die
                   zenten und Händler sowie das Verursachen von Kon-             Zusammenhänge von EU-FLEGT und EUTR sowie
                   flikten um Landrechte und die Schwächung lokaler              die wesentlichen Instrumente dieser Verordnungen.
                   Gemeinschaften (Europäische Kommission 2003).                 Im zweiten Teil wird die Frage nach den Auswirkun-
                   Im Oktober 2010 verabschiedete die EU in Brüssel              gen der am 3. März 2013 in Kraft getretenen EUTR
                   die Verordnung EG/995/2010 «… über die Verpflich-             auf den Schweizer Holzaussenhandel beleuchtet. Die
                   tungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holz-               Einschätzung der Auswirkungen beruht auf Exper-
                   erzeugnisse in Verkehr bringen». Diese als «EU Tim-           teninterviews mit vier Vertretern der Industrie, drei
                   ber Regulation» (EUTR) bekannte Verordnung zielt              Vertretern von Bundesämtern, zwei von Branchen-
                   darauf ab, den Handel mit illegalem Holz und ille-            verbänden und einem der Politik. Da einige Exper-
                   galen Holzerzeugnissen in der EU zu unterbinden.              ten anonym bleiben möchten, wird auf die Nennung
                   Die EU macht damit einen weiteren Schritt in ihren            von Namen verzichtet.

10                 WISSEN                                                                              Schweiz Z Forstwes 165 (2014) 1: 10–17
Die EU Timber Regulation und ihre Konsequenzen für die Schweiz
Massnahmen der EU                                      mit der EU unterzeichnet, weitere neun führen ent-
                               gegen illegales Holz                                   sprechende Verhandlungen (EFI 2013a).
                                                                                            Die EU identifiziert unter anderem die Mög-
                              EU-FLEGT-Aktionsplan                                    lichkeiten zur Umgehung der VPA, den langen Im-
                              Die EU erliess im Dezember 2005 die Ver-                plementierungsprozess sowie das geringe Interesse
                        ordnung zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmi-                  wichtiger Produzenten als Gründe, warum die VPA
                        gungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische             nicht ausreichen, um die Einfuhr von illegalem Holz
                        Gemeinschaft, den sogenannten EU-FLEGT-Aktions-               in die EU zu verhindern (Europäische Kommission
                        plan mit dem Ziel der «… Bewältigung des dringen-             2008).
                        den Problems des illegalen Holzeinschlags und des
                        damit verbundenen Handels» (EG/2173/2005).                           Die EU Timber Regulation
                              Der EU-FLEGT-Aktionsplan selbst beschäftigt                    Am 20. Oktober 2010 beschloss die EU die
                        sich ausschliesslich mit der Frage nach der Legalität         EUTR, mit der sie darauf abzielt, «… den Kampf ge-
                        des Holzes. Er soll zum Erreichen des übergeordne-            gen illegalen Holzeinschlag und den damit verbun-
                        ten Ziels, der Förderung einer nachhaltigen Forst-            denen Handel aktiv zu unterstützen …» und «… die
                        wirtschaft, beitragen, indem die Rechtsdurchset-              FLEGT-VPA-Initiative zu ergänzen …» (EG/995/2010;
                        zung im Forstsektor verbessert wird (Europäische              Abbildung 2). Die EUTR legt insbesondere drei Ver-
                        Kommission 2008). Um das Ziel des Aktionsplanes               pflichtungen für die betroffenen Akteure fest:
                        zu erreichen, wurden mit den Voluntary Partner-               1.     Verbot der erstmaligen Inverkehrbringung von
                        ship Agreements (VPA) und der EUTR zwei Massnah-              illegalem Holz und illegalen Holzprodukten auf dem
                        menpakete geschaffen. Abbildung 1 stellt die beiden           EU-Binnenmarkt
                        Massnahmenpakete im Rahmen des Aktionsplans                   2.     Sorgfaltspflichtsregelung für Erstinverkehr-
                        dar.                                                          bringer (in der EUTR als «Marktteilnehmer» bezeich-
                                                                                      net)
                               Voluntary Partnership Agreements                       3.     Sicherstellen der Rückverfolgbarkeit zu ihrem
                               Die VPA stellen rechtlich bindende Partner-            vor- und nachgelagerten Handelspartner für alle
                        schaftsabkommen zwischen den FLEGT-Partnerlän-                übrigen Händler
                        dern und der EU dar. Sobald ein VPA in Kraft getre-                  Unter der Inverkehrbringung versteht die EU
                        ten und umgesetzt ist, können Holz und Holzprodukte           dabei «… jede erstmalige entgeltliche oder unentgelt-
                        aus den entsprechenden Ländern nur noch mit ei-               liche Abgabe von Holz oder Holzerzeugnissen auf
                        ner FLEGT-Genehmigung in die EU eingeführt wer-               dem Binnenmarkt … im Rahmen einer gewerblichen
                        den (EG/2173/2005). Zentrales Element ist dabei ein           Tätigkeit» (EG/995/2010). Dies führt dazu, dass die
                        Legality Assurance System (LAS), durch welches die            EUTR auch auf Holz aus EU-interner Produktion
                        Legalität des Holzes und damit die Einhaltung des             Anwendung findet. Unter die EUTR fällt dement-
                        VPA kontrolliert werden (EFI 2013a). Dabei schliesst          sprechend der weitaus grösste Teil der gehandelten
                        ein LAS die gesamte Versorgungskette, also auch den           Holzprodukte. Ausgenommen von der EUTR sind le-
                        Transport und die Weiterverarbeitung, ein.                    diglich einige wenige Warengruppen. Die bedeu-
                               Momentan ist noch kein EU-FLEGT-zertifi-               tendste unter diesen sind Holzprodukte, welche dem
                        ziertes Holz auf dem Markt erhältlich. Erste Importe          Recycling zugeführt werden sollen (EG/995/2010).
                        sind für das Jahr 2014 geplant (EFI 2013b). Des Wei-                 Für die Kontrolle und Umsetzung der EUTR
                        teren haben nur sechs Staaten (Demokratische Re-              muss jeder EU-Mitgliedstaat eine staatliche Behörde
                        publik Kongo, Ghana, Indonesien, Liberia, Kame-               bestimmen und nationale Durchführungsbestim-
                        run, Zentralafrikanische Republik) ein Abkommen               mungen erlassen (EG/995/2010). Des Weiteren sieht

                                                                       EU-FLEGT-Aktionsplan (2005)
                                                             (Forest Law Enforcement, Governance and Trade)

                                                                   2005                             2010

                                  Voluntary Partnership Agreements (VPA)                          EU Timber Regulation (EUTR)

                            Rechtlich bindende Partnerschaftsabkommen zwischen         1. Verbot der Inverkehrbringung von illegalem Holz
                            den FLEGT-Partnerländern und der EU; Einhaltung               und illegalen Holzprodukten auf dem EU-Binnenmarkt.
                            wird durch ein Legality Assurance System (LAS) kontrol-    2. Erstinverkehrbringer unterliegen einer Sorgfalts-
                            liert.                                                        pflichtregelung (Due Diligence System; Abbildung 3).
                                                                                       3. Alle übrigen Händler müssen die Rückverfolgbarkeit
                                                                                          sicherstellen.

                        Abb 1 Der EU-FLEGT-Aktionsplan und seine Massnahmenpakete.

Schweiz Z Forstwes 165 (2014) 1: 10–17                                                                         CONNAISSANCES                     11
Die EU Timber Regulation und ihre Konsequenzen für die Schweiz
3.     Risikominderung: Sollte nach der Risikobewer-
                                                                                   tung das Risiko für illegales Holz nicht ausgeschlos-
                                                                                   sen werden können, muss der Marktteilnehmer ge-
                                                                                   eignete, verhältnismässige Massnahmen treffen, um
                                                                                   das Risiko so weit wie möglich zu mindern. Dies
                                                                                   kann zum Beispiel mit dem Einholen zusätzlicher
                                                                                   Informationen über den Lieferanten und der Über-
                                                                                   prüfung dieser Angaben durch Dritte geschehen.
                                                                                          Produkte, für welche eine gültige EU-FLEGT-
                                                                                   Genehmigung oder eine Genehmigung gemäss dem
                                                                                   Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) vor-
                                                                                   liegt, erfüllen die EUTR automatisch und müssen
                                                                                   das DDS somit nicht durchlaufen. Waldzertifizie-
                                                                                   rungen wie FSC oder PEFC hingegen können zwar
                                                                                   zur Risikobewertung und -minderung im Rahmen
                                                                                   eines DDS herangezogen werden, sie erfüllen die
                                                                                   EUTR jedoch nicht von vorneherein (EG/995/2010).

Abb 2 Muss die Anforderungen der EU Timber Regulation (EUTR) beim Import in die
Europäische Union ebenfalls erfüllen: Forstwirtschaft in Gabun. Foto: Fabian Leu         Die Schweiz im Kontext der EUTR

                         die EUTR die Akkreditierung von sogenannten Über-                 Die EU war 2012 mit einem mengenmässigen
                         wachungsorganisationen durch die Europäische              Anteil von rund 96% an den Exporten von Holz und
                         Kommission vor. Diese entwickeln ein Due Dili-            Holzprodukten unbestritten der wichtigste Handels-
                         gence System (DDS), stellen es interessierten Markt-      partner der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft
                         teilnehmern zur Verfügung, kontrollieren dessen           (EZV 2013). Von den knapp 3.5 Millionen Tonnen
                         Einhaltung und unterrichten im Fall von Verstössen        Holz und Holzprodukten, die 2012 aus der Schweiz
                         die zuständigen Behörden (Abbildung 3).                   in die EU geliefert wurden, gehörten 81.6% Waren-
                               Als die EUTR am 3. März 2013 in Kraft trat,         gruppen an, die der EUTR unterliegen. Dieser Anteil
                         hatte einzig Grossbritannien eine nationale Durch-        ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurück-
                         führungsbestimmung erlassen. Bis September 2013           gegangen, da die EUTR-relevanten Exporte von Roh-
                         schufen auch Deutschland, Österreich und Frank-           holz, Furnieren und Möbeln rückläufig waren. Da-
                         reich eine entsprechende gesetzliche Grundlage.           hingegen stiegen die Exporte von Halbstoffen aus
                         Ausserdem waren bis Mitte November 2013 erst zwei         wiederaufbereitetem Papier oder von Papier für die
                         Überwachungsorganisationen akkreditiert worden            Wiederaufbereitung, welche nicht der EUTR unter-
                         (Europäische Kommission 2013).                            liegen, an (EZV 2013).
                                                                                           Seit dem 3. März 2013 gelten alle europäischen
                                Due Diligence System                               Kunden von Schweizer Holzexporteuren im Sinne
                                Um die EUTR zu erfüllen und Holz und Holz-         der EUTR als Marktteilnehmer. Als solche müssen
                         produkte in den EU-Binnenmarkt bringen zu dürfen,         sie für jede Lieferung aus der Schweiz (Abbildung 4)
                         müssen die Marktteilnehmer eine Sorgfaltspflicht-         ein DDS anwenden, was einen zusätzlichen Aufwand
                         regelung, das sogenannte Due Diligence System er-         bedeutet. Es stellt sich die Frage, welche Vorberei-
                         füllen und so die Legalität ihrer Produkte nachwei-       tungen vor dem Inkrafttreten der EUTR getroffen
                         sen. Ein DDS besteht aus drei Elementen:                  wurden, welche Erfahrungen in den ersten Mona-
                         1.     Bereitstellen von Informationen: Der Markt-        ten gemacht wurden und mit welchen Folgen für
                         teilnehmer muss Informationen über den Produkt-           den Holzaussenhandel längerfristig zu rechnen ist.
                         namen, die Produktart, die Holzart, das Herkunfts-        Neben diesen für die Exportwirtschaft teils existen-
                         land, die Menge, den Lieferanten und die Einhaltung       ziellen Fragen drängen sich auch Überlegungen zur
                         der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes bereit-        Zukunft EUTR-ähnlicher Schweizer Verordnungen
                         stellen können.                                           auf. Kann zum Beispiel die Deklarationspflicht für
                         2.     Risikobewertung: Der Marktteilnehmer muss          Holz und Holzprodukte weitergeführt oder ange-
                         das Risiko für die Illegalität der vertriebenen Ware      passt werden? Oder wäre es stattdessen sinnvoller,
                         beurteilen. Dazu bewertet er die Informationen aus        ähnliche Schweizer Gesetzgebungen zu sistieren und
                         Punkt 1 insbesondere in Bezug auf die Rechtsein-          das entsprechende EU-Recht zu übernehmen?
                         haltung, die Häufigkeit illegaler Aktivitäten für                 Diese Fragen wurden in den Experteninter-
                         bestimmte Baumarten und Länder, bestehende in-            views erörtert, welche in zwei Phasen – vor dem In-
                         ternationale Sanktionen und die Komplexität der           krafttreten der EUTR im letzten Quartal 2012 und
                         Lieferkette.                                              danach von Mai bis Juli 2013 – durchgeführt wur-

12                       WISSEN                                                                       Schweiz Z Forstwes 165 (2014) 1: 10–17
Die EU Timber Regulation und ihre Konsequenzen für die Schweiz
onsbereitstellung. Es wurde aber auch die Hoffnung
                                                    Markt-
                                                                                                    geäussert, dass EU-Kunden ihre Beziehungen zu
        Händler             NEIN                                           JA                       Schweizer Lieferanten vertiefen könnten und siche-
                                                  teilnehmer
                                                                                                    res Schweizer Holz billigeren Substitutionsprodukten
                                                                                 FLEGT/CITES        vorziehen könnten.
                                                               NEIN
   Rückverfolgbarkeit                                                           Genehmigung                Die meisten befragten Schweizer Akteure be-
      garantieren                                                                                   gannen mit ihren Vorbereitungen auf die EUTR Mitte
                                                Bereitstellen von
                                                                                                    2012. Dabei wurden über Verbände oder mithilfe ei-
                                                 Informationen                                      gener Nachforschungen Informationen gesammelt,
                                                                                                    und es wurden teils intensive Abklärungen bei EU-
                                                                                                    Kunden und über eigene Werke im EU-Raum durch-
                                                                                                    geführt. Bei allen Vorbereitungen ging es vor allem
                                                Risikobewertung                                     darum, die EUTR zu verstehen sowie die geforderten
                                                                                                    Dokumente und eigenen Konfor mitätserklärungen
                         Due Diligence System

                                                                                                    rechtzeitig bereitstellen zu können. Auf Bundesebene
                                                                                               JA   zeichnen unter anderem das Staatssekretariat für
                                                     Risiko
                                                 vernachlässig-                                     Wirtschaft (SECO) und das Bundesamt für Umwelt
                                                      bar                                           (BAFU) für Themen rund um die EUTR verantwort-
                                                                                     JA
                                                                                                    lich. Das SECO ist dabei für handelsrelevante Fragen,
                                                     NEIN
                                                                                                    das BAFU für die Vorbereitung der Rechtsgrundlage
                                                                                                    im Rahmen der Umweltschutzgesetzgebung zustän-
                                                Risikominderung                                     dig.

                                                                                                          Erste Erfahrungen
                                                                                                          Bis Juni 2013 waren den befragten Experten
       Inverkehr-                                    Risiko
        bringung        NEIN                     vernachlässig-       JA   Inverkehrbringung        keine direkten Auswirkungen der EUTR auf die
      nicht erlaubt                                                              erlaubt
                                                      bar                                           Schweiz bekannt. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es
                                                                                                    keine negativen Rückmeldungen der Kunden, und
                                                                                                    die von den Exporteuren erarbeiteten Instrumente
Abb 3 Funktionsweise des Due Diligence Systems (DDS). Die EU Timber Regulation (EUTR)               zur Informationsbereitstellung schienen zu funkti-
bezeichnet die Erstinverkehrbringer als «Marktteilnehmer», alle nachfolgenden Akteure als           onieren. Es gingen lediglich einige Anfragen von
Händler. Grafik verändert nach HDH (2013).                                                          Kunden, mehrheitlich aus Deutschland und Italien,
                                                                                                    ein. Einige italienische Kunden schienen die EUTR
                               den. Die Diskussion der Auswirkungen und die Über-                   dabei sehr strikt zu interpretieren und forderten von
                               legungen zu Handlungsoptionen beruhen auf den                        ihren Schweizer Handelspartnern Einsicht in deren
                               Aussagen der Experten.                                               Steuerbelege und das Vorlegen von Einschlagskon-
                                                                                                    zessionen. Diese Kunden konnten mit dem Hinweis
                                      Erwartungen und Vorbereitungen                                auf die Schweizer Gesetzgebung und deren Durch-
                                      vor dem 3. März 2013                                          setzung zufriedengestellt werden.
                                      Mit dem Inkrafttreten der EUTR wurde die                            Vereinzelt wurde von Problemen beim Grenz-
                               Schweiz zur Insel innerhalb des EU-Binnenmarktes.                    übertritt nach Italien berichtet. Hier handelte es sich
                               Vor dem Inkrafttreten der EUTR zeigten sich diverse                  wahrscheinlich aber nicht um eine Massnahme der
                               Akteure der Schweizer Holzbranche besorgt und hiel-                  Zollbehörde. Vielmehr wollte der Deklarant keine
                               ten negative Auswirkungen auf die Schweiz für mög-                   Abfertigung vornehmen, solange die benötigten
                               lich. Das Ausmass allfälliger negativer Konsequenzen                 Dokumente nicht vorlagen. Des Weiteren wurde von
                               konnte dabei weder abgeschätzt noch quantifiziert                    einer vorangekündigten Kontrolle der DDS-Doku-
                               werden. Die Beunruhigung der Branche fusste vie-                     mente beim Grenzübertritt durch die französische
                               lerorts darauf, dass völlig unklar war, wie sich die Si-             Zollbehörde berichtet.
                               tuation ab März 2013 gestalten würde. Oft wurde die
                               Befürchtung geäussert, dass europäische Kunden                             Zukünftiger Einfluss der EUTR
                               ihre Schweizer Lieferanten meiden könnten, sollte                          Die meisten Experten erwarten langfristig
                               sich die Erfüllung der DDS-Anforderungen als zu                      keine grössere Veränderung der Handelsbeziehun-
                               aufwendig erweisen. Auch die Angst vor Problemen                     gen oder der Abwicklung des Handels mit den Kun-
                               beim Grenzübertritt wurde häufig genannt, obgleich                   den in der EU. Insbesondere Exporteure, welche nur
                               die EUTR keine Zollkontrollen vorsieht. Da völlig                    Holz aus der Schweiz und der EU verarbeiten, dürf-
                               unklar war, welche Informationen mit welchem De-                     ten wie bis anhin in die EU exportieren können. Die
                               taillierungsgrad geliefert werden müssten, entstand                  Interviewpartner machten die zukünftige Entwick-
                               auch die Angst vor hohen Kosten für die Informati-                   lung aber insbesondere von der Umsetzung der EUTR

Schweiz Z Forstwes 165 (2014) 1: 10–17                                                                                      CONNAISSANCES               13
Abb 4 Produziert auch für den Export: Forstwart bei der Holzernte. Foto: Korporation Horw

     in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten und der Sub-                    beiten von illegalem Holz ist in der Schweiz nicht
     stituierbarkeit der Schweizer Produkte im EU-Bin-                    strafbar. Es stellt sich also die Frage, welche Möglich-
     nenmarkt abhängig. Viele Experten betonten auch                      keiten bestehen, um einerseits den Handel mit ille-
     die Wichtigkeit guter Handelsbeziehungen zu den                      galem Holz in der Schweiz zu verhindern und ande-
     EU-Kunden.                                                           rerseits negative Auswirkungen durch die EUTR zu
            Den zusätzlichen Aufwand für die Datenbe-                     vermeiden. Von den befragten Akteuren wurden da-
     reitstellung schätzten die Industrievertreter als eher               bei insbesondere die nachfolgenden vier Handlungs-
     gering ein, da sie die notwendigen Informationen                     optionen ausgelotet.
     meist schon vor der EUTR im Rahmen privatwirt-
     schaftlicher Label beschaffen mussten. Der Aufwand                          Option 1: Anpassung der Deklarationspflicht
     sei auch davon abhängig, ob es sich um komplexe                             Eine von den Experten diskutierte Möglich-
     oder einfache Produkte handle und von wo das Holz                    keit wäre, die bestehende Schweizer Gesetzgebung
     ursprünglich bezogen wurde. Insbesondere bei Höl-                    so anzupassen, dass sie der EUTR entspräche. Es
     zern, welche vor dem Import in die Schweiz bereits                   dürfte sich dabei jedoch nicht um eine einseitige An-
     in der EU waren, hoffte man auf problemlose Re-                      erkennung von Schweizer Seite handeln. Vielmehr
     importe.                                                             müsste es parallel auch eine Anerkennung der EUTR-
                                                                          analogen Schweizer Regelung durch die EU geben.
                                                                                 Im Rahmen dieser Diskussion stellt sich die
            Schweizer Handlungsoptionen                                   Frage, ob die Verordnung vom 4. Juni 2010 über
                                                                          die Deklaration von Holz und Holzprodukten
             In der Schweiz ist der Handel mit illegalem                  (SR 944.021) angepasst werden könnte. Der politi-
     Holz in den bestehenden Gesetzen nicht geregelt.                     sche Prozess, der zur Deklarationspflicht führte,
     Das Schweizerische Strafgesetzbuch vom 21. Dezem-                    hatte ursprünglich auch die Bekämpfung der Ein-
     ber 1937 (SR 311.0) besagt in Artikel 1: «Eine Strafe                fuhr von illegal geschlagenem Holz zum Ziel (WAK-
     oder Massnahme darf nur wegen einer Tat verhängt                     SR 2006). In ihrer heutigen Form als Verordnung
     werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe                     zum Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über die In-
     stellt.» Eine Definition für illegales Holz existiert in             formation der Konsumentinnen und Konsumenten
     der Schweizer Gesetzgebung jedoch nicht. In Arti-                    (Konsumenteninformationsgesetz, KIG; SR 944.0)
     kel 42 und 43 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober                      regelt sie jedoch einzig die Pflicht zur Deklaration
     1991 über den Wald (WaG; SR 921.0) wird lediglich                    von Holzart und Holzherkunft sowie deren Kon-
     die Ahndung des illegalen Einschlags beschrieben.                    trolle. Der Aspekt des Legalitätsnachweises wird in
     Das Inverkehrbringen von, Handeln mit und Verar-                     dieser Verordnung nicht thematisiert. Die EUTR hin-

14   WISSEN                                                                                      Schweiz Z Forstwes 165 (2014) 1: 10–17
gegen sieht eine Information des Endkonsumenten                 «CHTR» dauern könnten, lässt sich ebenfalls kaum
                         nicht vor. Die beiden Gesetzgebungen haben somit                ermitteln.
                         einen völlig anderen Adressatenkreis. Ob eine Über-                    Vonseiten der Wirtschaft wurden vereinzelt
                         nahme oder Integration der EUTR-Forderungen in                  kritische Stimmen zu einer Implementierung der
                         die Verordnung über die Deklaration von Holz und                EUTR in das USG laut mit der Begründung, dass es
                         Holzprodukten grundsätzlich möglich wäre, ist aus               sich beim USG um eine Gesetzgebung zum Umwelt-
                         juristischer Sicht unklar.                                      schutz handle und das Problem so unter Umständen
                                                                                         zu stark von der ökologischen Seite beleuchtet würde
                                Option 2: Schaffen einer «CHTR»                          (Abbildung 5).
                                Im Oktober 2012 wurde die Eidgenössische
                         Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressour-                     Option 3: Proaktive Information
                         ceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» einge-                    Im April 2013 veröffentlichte das BAFU das
                         reicht (BBl 2012 8405). Der Bundesrat reagierte mit             Faktenblatt 2 «Schweizer Holz und die EU-Holzhan-
                         einem indirekten Gegenvorschlag und schickte im                 delsregulierung (EUTR)» (BAFU 2013). Darin wird
                         Juni 2013 seinen Vorschlag für eine Revision des                neben der relevanten Gesetzgebung erläutert, dass
                         Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1983 über den Um-                 «… durch die flächendeckende Aufsicht und Kon-
                         weltschutz (USG; SR 814.01) in die Vernehmlassung.              trolle des Forstdienstes … sichergestellt werden
                         Im Rahmen dieser Revision möchte der Bundesrat                  [kann], dass in der Schweiz die gesetzlichen Vor-
                         auch die Inverkehrbringung von Rohstoffen und                   schriften zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung
                         Produkten, eine Sorgfaltspflicht sowie die Pflicht zur          und Holznutzung eingehalten und überprüft wer-
                         Rückverfolgbarkeit in das USG integrieren (Bundes-              den. Dadurch ist gewährleistet, dass das Risiko einer
                         rat 2013). Damit wäre die Gesetzesgrundlage ge-                 illegalen Holznutzung in der Schweiz vernachläs-
                         schaffen, um die Forderungen der EUTR in einer Ver-             sigbar ist.» Des Weiteren werden die Informationen
                         ordnung zum USG umsetzen zu können. Eine solche                 aufgelistet, deren Bereitstellung das BAFU den Ex-
                         Verordnung, welche als «CH Timber Regulation»                   porteuren empfiehlt. Ausserdem hat «Switzerland
                         (CHTR) bezeichnet werden könnte, würde dann die                 Global Enterprise» einen Leitfaden für die Handha-
                         Grundlage für Verhandlungen mit der EU zur gegen-               bung der Reexporte von Produkten mit Bestandtei-
                         seitigen Rechtsanerkennung darstellen.                          len, die bereits aus der EU bezogen wurden, veröf-
                                Zurzeit laufen die Anpassungen und Weiter-               fentlicht (SGE 2013).
                         entwicklungen auf Basis der Resultate aus der Ver-                     Die meisten interviewten Industrievertreter
                         nehmlassung zur USG-Revision. Der Bundesrat wird                gaben an, das Faktenblatt 2 des Bundes bei allen
                         die Vorlage vermutlich im März 2014 an das Parla-               Exporten zusammen mit den eigenen Dokumenten
                         ment überweisen. Sollte der Gesetzgebungsprozess                automatisch mitzuliefern. Die eigenen Dokumente
                         reibungslos ablaufen, könnte die Revision des USG               bestehen dabei zumeist aus einer Konformitätserklä-
                         inklusive der entsprechenden Verordnung laut Ein-               rung und einer Aufstellung der für die entsprechen-
                         schätzung der Experten schon 2016 vollendet sein.               den Produkte verwendeten Hölzer. Die Reaktionen
                         Da es sich aber um einen offenen politischen Pro-               der Kunden zeigen, dass man mit diesem proaktiven
                         zess handelt, ist die effektive Dauer schwer ab-                Vorgehen eine Vorreiterrolle einnimmt. Den Exper-
                         zuschätzen. Wie lange die anschliessenden Ver-                  ten zufolge schienen die Schweizer Händler sogar
                         handlungen mit der EU um die Anerkennung einer                  besser informiert und vorbereitet zu sein als viele
                                                                                         ihrer europäischen Handelspartner.

                                                                                               Option 4: Staatsgarantie für Schweizer Holz
                                                                                               Die von Nationalrat Max Binder im April 2013
                                                                                         eingereichte Motion 13.3350 fordert vom Bundesrat
                                                                                         eine Staatsgarantie für Legalität und Nachhaltigkeit
                                                                                         des Schweizer Holzes. Der Motionär fordert den Bun-
                                                                                         desrat darin auf, «… die Legalität und Nachhaltigkeit
                                                                                         des im Schweizer Wald geernteten Holzes mittels
                                                                                         Staatsgarantie offiziell zu garantieren». Der Bundes-
                                                                                         rat beantragte am 21. Juni 2013 die Ablehnung der
                                                                                         Motion und begründet dies in seiner Antwort damit,
                                                                                         dass die «… Schweizer Waldgesetzgebung bereits alle
                                                                                         von der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (EUTR) ge-
                                                                                         forderten Legalitäts- und Nachhaltigkeitsgarantien
Abb 5 Vereinzelt wird befürchtet, dass mit einer Implementierung der EUTR-Forderungen    für Schweizer Holz [erfüllt]».
in das USG die ökonomischen Aspekte weniger stark berücksichtigt würden als die ökolo-         Einige der befragten Experten würden eine
gischen: Harvester im Schweizer Wald.                                                    Staatsgarantie klar als eine Untermauerung des

Schweiz Z Forstwes 165 (2014) 1: 10–17                                                                          CONNAISSANCES              15
Waldgesetzes und von dessen Durchsetzung sehen.               chenverbänden und Politik machten deutlich, dass
                         Andere sahen in einer Staatsgarantie nur geringen             vor der Inkraftsetzung in der Branche eine gewisse
                         Nutzen. Dies einerseits, da nicht klar sei, ob eine           Verunsicherung bestand, die vor allem auf mangeln-
                         Staatsgarantie von der EU überhaupt anerkannt                 der Information beruhte. So dauerte es auch bis Mitte
                         würde. Andererseits, da sie sich nur auf Schweizer            2012, bis privatwirtschaftliche Akteure und die Ver-
                         Holz beziehen würde und die DDS-Informationen                 waltung vorbereitende Massnahmen ergriffen. Die
                         für sämtliches andere Holz weiterhin bereitgestellt           ersten Erfahrungen seit März 2013 zeigen, dass den
                         werden müssten. Ein grosser Teil der Interviewten             Schweizer Händlern mit ihrer Strategie des proakti-
                         äusserte sich dahin gehend, dass das BAFU der Staats-         ven Bereitstellens von Informationen bis anhin je-
                         garantie mit seinen Faktenblättern bereits vorgegrif-         doch keine grösseren Schwierigkeiten beim Export
                         fen habe und eine Staatsgarantie somit hinfällig sei.         in die EU widerfahren sind. Obwohl es noch zu früh
                                                                                       ist, um Auswirkungen auf den Holzhandel abschlies-
                                                                                       send zu bewerten, lässt sich festhalten, dass mit einer
                                Schlussfolgerungen                                     frühzeitigen und umfänglichen Informationsstrate-
                                                                                       gie vermutlich Verunsicherungen in der Branche
                                 Dem EU-FLEGT-Aktionsplan sind zwei Mass-              hätten vermieden werden können.
                         nahmenpakete gegen die illegale Holzgewinnung                        Bei der Behandlung der Thematik auf politi-
                         und den illegalen Handel mit Holzprodukten unter-             scher Ebene stellt sich das Problem, dass der Handel
                         stellt, die Voluntary Partnership Agreements und die          mit illegalem Holz in der Schweiz nicht gesetzlich
                         EU Timber Regulation. Die VPA stellen rechtlich bin-          geregelt ist. Darauf Bezug nehmend wurden vier von
                         dende Partnerschaftsabkommen dar, die durch ein               den interviewten Experten vorgebrachte Handlungs-
                         Legality Assurance System die Legalität des Holzes            optionen für die Schweiz ausgelotet: 1) eine Integra-
                         und damit die Einhaltung eines VPA kontrollieren.             tion der EUTR-Forderungen in die Verordnung über
                         Wegen der schleppenden Implementierung der VPA                die Deklaration von Holz und Holzprodukten, 2) die
                         und des Risikos der Umgehung wurde von der EU                 Schaffung einer «CHTR» im Rahmen der Revision
                         im Jahr 2010 zusätzlich die EUTR beschlossen. Die             des Umweltschutzgesetzes, 3) die Strategie der pro-
                         drei zentralen Elemente dieser Regulierung sind               aktiven Informationsbereitstellung ohne gesetz liche
                         1) das Verbot der erstmaligen Inverkehrbringung von           Änderungen und 4) eine Staatsgarantie für Schwei-
                         illegalem Holz und illegalen Holzprodukten auf dem            zer Holz.
                         EU-Binnenmarkt, 2) eine Sorgfaltspflichtregelung                     Der Bundesrat hat das Erarbeiten einer Ge-
                         für Erstinverkehrbringer und 3) die Verpflichtung             setzesgrundlage für eine EUTR-äquivalente Rege-
                         für Händler, die Rückverfolgbarkeit zu ihrem vor-             lung im Rahmen der USG-Revision beschlossen. Die
                         und nachgelagerten Handelspartner sicherzustellen.            Schaffung einer CHTR mit gegenseitiger Rechtsan-
                                 Beim Inkrafttreten der EUTR im März 2013              erkennung durch die EU würde ein solides Funda-
                         musste deshalb auch mit Auswirkungen auf den re-              ment für den Kampf gegen den Handel mit illega-
                         gen Holzhandel zwischen der EU und der Schweiz                lem Holz darstellen. Nachteil dieser Strategie ist
                         gerechnet werden. Die Experteninterviews mit Ver-             jedoch, dass die Ausarbeitung und Umsetzung meh-
                         tretern der Industrie sowie von Bundesämtern, Bran-           rere Jahre in Anspruch nehmen wird. Kurzfristig ist
                                                                                       daher die Bereitstellung von Informationen die ein-
                                                                                       zige praktikable Option. Die Integration der EUTR-
                                                                                       Forderungen in die Verordnung über die Deklaration
                                                                                       von Holz und Holzprodukten scheint eher unwahr-
                                                                                       scheinlich, da dies sowohl aus juristischer als auch
                                                                                       aus praktischer Sicht schwierig sein dürfte. Die Mo-
                                                                                       tion für eine Staatsgarantie für Schweizer Holz hat
                                                                                       dem Thema viel Aufmerksamkeit beschert, diese Op-
                                                                                       tion wird jedoch infolge der Veröffentlichung des
                                                                                       Faktenblatts 2 «Schweizer Holz und die EU-Holzhan-
                                                                                       delsregulierung (EUTR)» (BAFU 2013) von vielen als
                                                                                       hinfällig betrachtet.
                                                                                              Die nächsten Monate werden zeigen, ob der
                                                                                       Export in die EU dank der proaktiven Bereitstellung
                                                                                       von Informationen weiterhin relativ problemlos ver-
                                                                                       läuft (Abbildung 6). Unabhängig von der schlussend-
                                                                                       lich gewählten Handlungsoption bleibt zentral, dass
                                                                                       die Schweiz ihre Verantwortung im Kampf gegen
Abb 6 Schweizer Waldholz dürfte als unbedenklich im Sinne der EUTR gelten: Langholz-   den Handel mit illegalem Holz wahrnimmt.             ■
polter bei Le Bémont (JU).                                                                   Eingereicht: 7. Oktober 2013, akzeptiert (mit Review): 27. November 2013

16                       WISSEN                                                                                 Schweiz Z Forstwes 165 (2014) 1: 10–17
Literatur                                                           EZV (2013) Swiss-Impex. Bern: Eidgenössische Zollverwaltung.
                                                                                               www.swiss-impex.admin.ch (4.12.2013).
                                                                                            HDH (2013) Leitfaden Europäische Holzhandelsverordnung
                        BAFU (2013) Schweizer Holz und die EU-Holzhandelsregulierung
                           (EUTR). Faktenblatt 2. Bern: Bundesamt für Umwelt. 2 p.             (European Timber Regulation – EUTR) und Holzhandels-
                        BUNDESRAT (2013) Revision des Umweltschutzgesetzes. Vorlage
                                                                                               sicherungsgesetz (HolzSiG). Bad Honnef: Hauptverband der
                           für die Vernehmlassung. Bern: Schweizerischer Bundesrat.            Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden In-
                        EFI (2013A) What is a Voluntary Partnership Agreement? Barce-
                                                                                               dustrie und verwandter Industrie- und Wirtschaftszweige.
                            lona: European Forest Institute, EU FLEGT Facility. www.eu-        64 p.
                                                                                            LAWSON S, MACFAUL L (2010) Illegal logging and related trade.
                            flegt.efi.int/what-is-vpa (4.12.2013).
                        EFI (2013B) Fact Sheet April 2013. Barcelona: European Forest In-
                                                                                               Indicators of the global response. London: Chatham House.
                            stitute, EU FLEGT Facility. 2 p.                                   154 p.
                                                                                            SGE (2013) Anforderungen der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR)
                        EUROPÄISCHE KOMMISSION (2003) Rechtsdurchsetzung, Politik-
                            gestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT). Vorschlag für        für in die EU reexportierte Holzerzeugnisse. www.s-ge.com/
                            einen EU-Aktionsplan. Brüssel: Europäische Kommission, KOM         schweiz/export/de/blog/anforderungen-der-eu-holzhandels-
                            (2003) 251 endgültig. 36 p.                                        verordnung-eutr-fuer-die-eu-reexportierte-holzerzeugnisse
                        EUROPÄISCHE KOMMISSION (2008) Vorschlag für eine Verord-
                                                                                               (27.11.2013).
                                                                                            WAK-SR (2006) Petition WWF. Gegen Einfuhr und Verwendung
                            nung des europäischen Parlaments und des Rates über die
                            Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzer-         von illegal gefälltem Holz. Bericht vom 6. Juli 2006. Bern: Kom-
                            zeugnisse in Verkehr bringen. Brüssel: Europäische Kommis-         mission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-
                            sion, 2008/0198. 35 p.                                             SR), 06.2010s.
                        EUROPÄISCHE KOMMISSION (2013) Timber Regulation. Obliga-
                            tions and scope. http://ec.europa.eu/environment/forests/
                            timber_regulation.htm (23.9.2013).

                        Die EU Timber Regulation und ihre                                   Le règlement sur le bois de l’UE et ses
                        Konsequenzen für die Schweiz                                        conséquences pour la Suisse

                        Im Jahr 2012 flossen fast 96% aller Schweizer Holzexporte in        En 2012, presque 96% des exportations de bois étaient des-
                        die Europäische Union (EU). Seit dem 3. März 2013 fallen nun        tinées à l’Union européenne (UE). Depuis le 3 mars 2013,
                        praktisch all diese Exporte unter die EU Timber Regulation          presque toutes ces exportations sont soumises au règlement
                        (EUTR). Diese stellt neben den Voluntary Partnership Agree-         sur le bois de l’UE (EU Timber Regulation; EUTR). Celui-ci re-
                        ments das zweite Massnahmenpaket des Aktionsplans der EU            présente, en plus des accords de partenariat volontaire, le deu-
                        zur Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und zum Handel            xième ensemble de mesures du plan d’action FLEGT (Forest
                        im Forstsektor («Forest Law Enforcement, Governance and             Law Enforcement, Governance and Trade) de l’UE. Dans la
                        Trade»; FLEGT) dar. Im ersten Teil dieses Beitrags werden die       première partie de cet article, les objectifs de ce nouveau rè-
                        Ziele dieser neuen Holzhandelsregulierung als Massnahme             glement sur le bois de l’UE seront présentés comme mesures
                        gegen den illegalen Holzeinschlag und den Handel mit ille-          contre l’abattage et le commerce illégal de bois. La deuxième
                        galem Holz erläutert. Im zweiten Teil des Beitrags werden           partie se base sur les interviews conduits avec des représentants
                        aufbauend auf Experteninterviews mit Vertretern von Indus-          de l’industrie, des offices fédéraux, des organisations profes-
                        trie, Bundesämtern, Branchenverbänden und Politik erste             sionnelles et de la politique et résume les premières expé-
                        Erfahrungen und erwartete längerfristige Auswirkungen auf           riences depuis la mise en œuvre de la politique et les consé-
                        den Holzaussenhandel der Schweiz zusammengefasst. Des               quences attendues sur le long terme pour le commerce
                        Weiteren werden vier in den Experteninterviews aufgebrachte         extérieur de bois suisse. En outre, quatre possibilités d’action
                        Handlungsoptionen für die Schweiz diskutiert: 1) eine Integ-        pour la suisse ressortant des interviews d‘experts sont discu-
                        ration der EUTR-Forderungen in die Verordnung über die De-          tées: 1) l’intégration du règlement sur le bois de l’UE dans l’or-
                        klaration von Holz und Holzprodukten, 2) die Schaffung ei-          donnance sur la déclaration concernant le bois et les produits
                        ner «CH Timber Regulation» (CHTR) im Rahmen der Revision            du bois, 2) la création d’un règlement sur le bois suisse («CH
                        des Umweltschutzgesetzes, 3) die Strategie der proaktiven           Timber Regulation», CHTR) dans le cadre de la révision de la
                        Informationsbereitstellung ohne gesetzliche Änderungen und          loi sur la protection de l’environnement, 3) la stratégie proac-
                        4) eine Staatsgarantie für Schweizer Holz.                          tive de mise à disposition d’informations sans modifications
                                                                                            de loi et 4) une garantie de l’Etat pour le bois suisse.

Schweiz Z Forstwes 165 (2014) 1: 10–17                                                                                   CONNAISSANCES                     17
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