Rümliger Nr. 1/2018 - Gemeinde Rümligen
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Rümliger 1/2018 2 Impressum Die Informationsschrift „Rümliger“ erscheint mehrere Male pro Jahr, mindestens zu den Gemeindeversammlungen. Auflage: 240 Exemplare Empfänger: jede Haushaltung 1/2018 Interessierte *Nachbargemeinden *Presse (*GV-Ausgaben) Februar Redaktion und Fotos: Gemeindeverwaltung Schulhausstrasse 23 3128 Rümligen Telefon 031 809 02 65 Homepage www.ruemligen.ch E-Mail info@ruemligen.ch
Rümliger 1/2018 3 Inhalt Familientheater „Dödö und der Zauberwald“........................................... 4 Altersleitbild Region Gantrisch; Veranstaltungen ...................................... 5 Veranstaltungen 2018 ..................................................................................... 7 Aufruf zur Überprüfung von Wasserleitungsschäden ................................ 7 Steuererklärung 2017 ...................................................................................... 8 Steuererklärung online ausfüllen ................................................................. 10 Gülleanwendung im Winterhalbjahr.......................................................... 11 Reklamen für Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen .............. 12 Trinkwasser....................................................................................................... 13 Rentenvorausberechnung........................................................................... 14 Informationen aus der Verwaltung ............................................................ 16 Übertragbare Jahresfreikarten Kunstmuseum Bern und Zentrum Paul Klee .......................................................................................... 16 Informationen aus dem Gemeinderat ...................................................... 16 Gemeinderatssitzungen 2017 ...................................................................... 16 Gemeinderatsbeschlüsse............................................................................. 16 Herzlich willkommen in Rümligen ................................................................ 18 Herzliche Gratulation zur Geburt ................................................................ 18 Pflege und Betreuung zu Hause; Vorstellung ........................................... 19 Hermelin-Förderung und sonstige Landschaftspflegeeinsätze im Naturpark Gantrisch...................................................................................... 20 So sparen Sie Energie ohne Aufwand ....................................................... 21 Schule Kirchenthurnen – Rümligen: Ausstellung Gestalten .................. 23 Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung ...................................................... 23 1/2018 Februar
Rümliger 1/2018 4 Familientheater „Dödö und der Zauberwald“ Ein interaktives Bewegungstheater für Klein und Gross (ab 3 bis 99 Jahre) Samstag, 10. März 2018 um 16.00 Uhr in der Turnhalle Kaufdorf Die 45-minütige Vorstellung findet mit freiem Eintritt und einer Kollekte statt; Anmeldung erforderlich; Infos: www.doktoreisenbarth.ch oder: Mail theater@doktoreisenbarth.ch / Tel. 079 653 39 89 Die Wanderbühne Dr. Eisenbarth ist eine Berner Theatergruppe und besteht seit 1992 aus professionellen Künstlern. Seit Jahren ist die Truppe mit ihren selbst entwickelten Programmen erfolgreich in der Schweiz und im nahen Ausland unterwegs. Jährlich werden bis zu 150 Kindertheater-Vorstellungen organisiert und durchgeführt. Dieser Erfolg unterstützt das Bestreben der Wanderbühne, auch weiterhin einen Beitrag zum professionellen Kulturschaffen für kleine Kinder anzubieten. Gute Erlebnisse im Theater fördern die Sozialkompetenz der Kinder, unter- stützen die Entfaltung ihrer eigenen Fantasie und geben Stoff zum Träumen und zum Spielen. 1/2018 Es freut uns, zusammen mit den Gemeinden Kaufdorf und Kirchenthurnen den kostenlosen Besuch der Aufführung für unsere kleinen und grösseren Einwohnerinnen und Einwohner ermöglichen zu können. Wir hoffen, dass sich Februar möglichst viele aufs gemeinsame Abenteuer mit den zwei drolligen Wurzelmännchen Mimi und Lolo im Zauberwald begeben werden. Mehr Informationen zum Stück finden Sie unter www.doktoreisenbarth.ch.
Rümliger 1/2018 5 Alterskonferenz Region Gantrisch Altersleitbild Region Gantrisch; Veranstaltungen Mitdenken, mitreden, eigene Erfahrungen einbringen Ideensammlung zur anstehenden Erarbeitung des Altersleitbildes Region Gantrisch 2018 Herzlich laden wir Sie als Einwohnerin/Einwohner 60+ der Region sowie auch jüngere Interessierte zu zwei öffentlichen Veranstaltungen ein. 1. Möglichkeit: Mittwoch, 28. Februar 2018, 14.00 – 16.30 Uhr Aula Sekundarschulhaus Riggisberg, Lindengässli 19, 3132 Riggisberg 2. Möglichkeit: Donnerstag, 15. März 2018, 14.00 – 16.30 Uhr Aula Oberstufenzentrum Schwarzenburg Einschlag 1, 3150 Schwarzenburg 1/2018 Gerne möchten wir uns mit Ihnen austauschen und Ihre Alltagserfahrungen und Anliegen zu folgenden Themenbereichen aufnehmen: Februar
Rümliger 1/2018 6 Gesundheit Gesundheitsförderung und Prävention, Hausärzte, Spitalversorgung, Alters-/ Pflegeinstitutionen, Spitex, Übergangspflege, Pflege und Betreuung zu Hause, Alterspsychiatrie, Palliative Care, Tagesaufenthalte, Mahlzeitendienste Wohnen / Wohn- Wohnformen im Alter, Wohnen mit Dienstleistungen, umgebung / Stationäres Wohnen, Generationenwohnen, Sozialraum, Mobilität / öffentliches und privates Mobilitätsangebot, Langsam- Sicherheit verkehr, Infrastruktur, Existenzsicherung, Sicherheit im öffentlichen Raum Sorgende Ressourcen/Potenziale und Fähigkeiten älterer Men- Gemeinschaften schen abholen, Integration der Senioren in den Gemein- den, Freiwilligenengagement, Nachbarschaftshilfe, selbstorganisierte Senioren, Betreuung / Begleitung von pflegenden Angehörigen, Altersanliegen bei den Ge- meinden, Generationenbeziehungen und –projekte Dienstleistungen / Angebote für ältere Menschen, Anlaufstellen und Dienst- Information und leister, Koordination und Vernetzung der Dienstleister, Koordination Öffentlichkeitsarbeit, Informationswege / Websites Ge- meinden, digitale Senioren Haben Sie weitere Anliegen? Wir haben ein offenes Ohr! Vielleicht können wir Ihr Interesse wecken, im Anschluss an die Veranstaltungen an den Themen mit uns zusammen weiterzuarbeiten. Gemeinsam möchten wir Massnahmen für ein gutes Älterwerden in der Region Gantrisch entwickeln und zu Papier bringen. Wir freuen uns auf Ihre wertvolle Mitwirkung! Alterskonferenz Region Gantrisch 1/2018 Andrea Spring, Gemeinderätin Kaufdorf Ressort Gesundheit, Soziales, Kultur und Sport Informationen unter Tel. 031 802 02 58 Februar Ihre Anmeldung erleichtert uns die Vorbereitung der Anlässe. Der Anmeldetalon kann auf der Homepage www.ruemligen.ch oder auf der Gemeindeverwaltung Rümligen bezogen werden.
Rümliger 1/2018 7 Veranstaltungen 2018 Do, 7. Juni 2018, 20.00 Uhr Gemeindeversammlung, Schulhaus Sa, 3. November 2018, 19.30 Uhr Plausch-Jass, Rest. Schwanen Mo, 3. Dezember 2018, 20.00 Uhr Gemeindeversammlung, Schulhaus Mo, 31. Dezember 2018, 11.00 Uhr Silvester-Apéro, Schulhaus Wir freuen uns, wenn Sie sich die Termine reservieren und an den Anlässen teilnehmen. ******************************************************************************************** Aufruf zur Überprüfung von Wasserleitungsschäden Wasserverluste sind ärgerlich, besonders wenn wenig Niederschlag fällt und das Wasser knapp wird. Um Schäden zu vermeiden, bitten wir die Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Hausanschlüsse (Privatleitungen) regelmässig zu unter- halten. Wir empfehlen Ihnen zudem regelmässig zu prüfen, ob Schäden in den Privatleitungen vorhanden sind. Gehen Sie dabei wie folgt vor: 1. Stellen Sie alle Entnahmestellen ab (auch keine laufende Waschmaschine, Dusche, etc.) 2. Prüfen Sie, ob die Zählräder der Wasseruhr drehen. Wenn sie still stehen, ist alles in Ordnung. 3. Falls die Zählräder drehen, gehen Sie der Ursache auf den Grund. Prüfen Sie, ob ein Wasserhahn tropft, die WC-Spülung undicht ist etc. 4. Ziehen Sie bei Bedarf eine Fachperson für die Leckortung und/oder Reparatur bei. Da Sie für den Wasserverbrauch aufkommen müssen, welcher Ihr Zähler re- gistriert, können Sie durch allfällige Reparaturen Wassergebühren einsparen. Damit im Schadenfall schnell reagiert werden kann, sind die Ventile bei der 1/2018 Wasserverteilung auf ihre Gängigkeit zu prüfen. Drehen Sie dazu gelegentlich das Hauptabsperrventil, wie auch Warm- und Kaltwasserabsperrventil ganz zu und wieder auf. Februar Vielen Dank für Ihre aktive Mithilfe.
Rümliger 1/2018 8 Steuererklärung 2017 Papierform Seit 2015 werden die Steuererklärungen nur noch in bestimmten Fällen in Papierform zugestellt. Ein automatischer Papierversand kann nicht mehr ge- wünscht werden. Die Steuerverwaltung empfiehlt Ihnen, die Steuererklärung mit TaxMe-Online oder TaxMe-Offline auszufüllen. Wer die Formulare dennoch in Papierform benötigt, kann diese bei der Gemeindeverwaltung Rümligen, Tel. 031 809 02 65, verlangen. TaxMe-Offline und TaxMe-Online Mit TaxMe-Offline kann die Steuererklärung ausgefüllt werden ohne mit dem Internet verbunden zu sein. Noch einfacher geht’s jedoch, wenn Sie die Steuer- erklärung mit TaxMe-Online (Internetverbindung notwendig) ausfüllen. Fristgerechte Einreichung oder Fristverlängerung Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist auf dem Brief zur Steuererklärung vermerkt. Natürliche Personen haben ihre Steuererklärung in den meisten Fällen bis am 15. März einzureichen, bei selbständiger Erwerbstätigkeit ist der Abgabe- termin am 15. Mai. Ist es Ihnen nicht möglich die Steuererklärung fristgerecht einzureichen? Dann können Sie unter Angabe Ihrer ZPV-Nummer, der Fall-Nr. und des ID-Codes (gemäss Begleitbrief zur Steuererklärung) eine Fristverlängerung bis maximal 15. November einreichen. So geben Sie eine Fristverlängerung ein: - Online im Internet www.taxme.ch > Fristen & Fristverlängerung Wird das Gesuch online eingereicht, ist die Fristverlängerung bis zum 15. September kostenlos. Fristverlängerungen online bis zum 15. November kosten Fr. 10.00. - Telefonisch oder schriftlich bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, Postfach 8334, 3001 Bern, Tel. 031 633 60 01, E-Mail region.bemi@fin.be.ch., Kosten Fr. 20.00. 1/2018 Für Steuererklärungen, die nicht fristgerecht eingereicht werden, wird eine Mahngebühr von Fr. 60.00 erhoben. Februar Einreichestelle Die Steuererklärung muss bei der Steuerverwaltung der Veranlagungsgemeinde, also bei der Gemeinde, in welcher Sie per 31. Dezember des entsprechenden Steuerjahrs, Wohnsitz hatten, eingereicht werden.
Rümliger 1/2018 9 Bitte vermeiden Sie es, die Steuererklärung direkt an die kantonale Steuerver- waltung zu schicken. Steuererklärungen, welche direkt dort eingereicht werden, müssen an die Veranlagungsgemeinde weitergeleitet werden. Dies bedeutet eine Verzögerung der Registrierung und kann zu unnötigen Mahnungen führen. Automatischer Datenaustausch Der internationale automatische Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) führt dazu, dass auch der Steuerverwaltung des Kantons Bern nicht deklarierte Konten im Ausland bekannt werden. Sobald die Steuerverwaltung Kenntnis von nicht deklarierten Konten hat, ist eine straflose Selbstanzeige nicht mehr mög- lich. Deshalb sind straflose Selbstanzeigen unbedingt vor dem 30. September 2018 einzureichen. Straflose Selbstanzeige Haben Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung in der Vergangenheit Einkom- men, ein Bankkonto oder andere Vermögenswert (z. B. Liegenschaften) nicht oder nur teilweise angegeben? Dann deklarieren Sie die entsprechenden Werte nun vollständig in Ihrer Steuererklärung. Weisen Sie in einem separaten Schrei- ben ausdrücklich auf die bisher fehlende Deklaration und Ihr Begehren nach Straffreiheit hin. Legen Sie sachdienliche Beweismittel wie z. B. Steuerauszüge des Wertschriftendepots für die letzten 10 Jahre bei. Eine straflose Selbstanzeige kann nur einmal im Leben gemacht werden. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, fällt die Busse weg. Die Nachsteuer wird inklusive Verzugszins für höchstens zehn Jahre erhoben. Steuererklärungsdienst der Pro Senectute für 60+ Nebst unzähligen anderen Fachpersonen steht Personen ab dem 60. Lebensjahr auch das Steuererklärungsteam von Pro Senectute zur Seite. Sie füllen die Steuererklärung aus oder kontrollieren, ob Sie alle Abzüge beachtet haben. Auf Wunsch kommen sie auch zu Ihnen nach Hause. Das Anmeldeformular finden Sie unter https://be.prosenectute.ch/de/Hilfen/region_bern.html. Es kann gerne auch auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. 1/2018 Weitere Informationen Zahlreiche Informationen rund um die Themen TaxMe, Steuererklärung, Steuern berechnen und bezahlen finden Sie im Internet unter www.be.ch/steuern. Dort finden Sie jeweils auch die aktuelle Wegleitung und verschiedene Merkblätter. Februar
Rümliger 1/2018 11 Gülleanwendung im Winterhalbjahr Dünger, insbesondere flüssige Hofdünger (Gülle, Gärgülle, Silosaft usw.), kön- nen ober- und unterirdische Gewässer (Bäche, Flüsse, Seen, Grundwasser) bei unsachgemässer Anwendung gefährden. Sie dürfen deshalb nur mit Vorsicht und unter Berücksichtigung von strikten Anforderungen ausgebracht werden. Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 2005 (ChemRRV, SR 814.81) schreibt vor, dass bei der Verwendung von Düngern die im Boden vorhandenen Nährstoffe und der Nährstoffbedarf der Pflanzen, der Standort, die Witterung und Beschränkungen nach dem Umweltrecht zu berücksichtigen sind. Konkret verbietet sie insbesondere das Ausbringen von stickstoffhaltigen Düngern (d.h. auch Gülle und Mist), wenn die Pflanzen den Stickstoff nicht auf- nehmen können. Erfordern besondere Bedürfnisse des Pflanzenbaus ausserhalb dieser Zeiten dennoch eine Düngung, so dürfen solche Dünger nur ausgebracht werden, wenn keine Beeinträchtigung der Gewässer zu befürchten ist. Das Aus- bringen von flüssigen Düngern ist untersagt, wenn der Boden nicht saug- und aufnahmefähig ist, insbesondere wenn er wassergesättigt, gefroren, schneebe- deckt oder ausgetrocknet ist (Anh. 2.6 Ziff. 3.2.1 ChemRRV). Ausnahmebewilligungen für die Gülle- oder Mistaustragung (sogenannter Notaustrag) zur Unzeit kann die Gemeinde nicht erteilen. Falls die Gülle- grube während des Winters gleichwohl voll werden sollte, muss in erster Priorität anderweitig Lagerraum für die Gülle gesucht werden, z. B. in einer Güllegrube in der Nachbarschaft. Wer Massnahmen ergreifen muss, soll sich bitte vorgängig bei der Gemeindeverwaltung melden. Ein Gülleaustrag im Winter ist strafbar. 1/2018 Februar
Rümliger 1/2018 12 Reklamen für Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen Am 25. März 2018 finden kantonale Wahlen statt, was oftmals mit temporären Strassenreklamen verbunden ist. Grundsätzlich sind diese Plakate erlaubt, es gibt jedoch einige Vorschriften, welche eingehalten werden müssen. Wann ist die Reklame in der Gemeinde Rümligen bewilligungsfrei? Reklamen für Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen sind bewilligungsfrei, wenn folgende Punkte kumulativ erfüllt werden: - Innerorts (innerhalb der Ortstafeln) - Falls innerorts, aber ausserhalb der Bauzone, darf der Raum äusserlich nicht erheblich verändert werden (bei temporären Plakaten i. d. R. gestattet) - Ausserhalb von Strassen, Rad- und Gehwegen (Verletzungsgefahr) - Während höchstens sechs Wochen vor und bis fünf Tage nach der Veran- staltung, Wahl oder Abstimmung - Nicht auf öffentlichem Grund oder an Eigentum des Gemeinwesens - Die Verkehrssicherheit darf nicht gefährdet werden (z. B. nahe Fussgänger- streifen, Ausfahrten, Sichtzonen, Wirkung von Signalen und Markierungen) - Strassenabstand von mind. 1 Meter, wenn die Reklame parallel zur Strassen- achse aufgestellt wird - Strassenabstand von mind. 3 Metern, sofern die Reklame nicht parallel zur Strassenachse aufgestellt wird (z. B. quer) - Weder Landschaft noch Orts- und Strassenbilder beeinträchtigt werden - Enger räumlicher Zusammenhang zwischen Standort und Veranstaltungsort Veranstaltungen sind zeitlich begrenzte regionale und lokale Anlässe, bei denen nicht der Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Vordergrund steht, son- dern Kultur, Sport oder festliche und gemeinnützige Aspekte, bspw. ein Dorffest oder ein Laientheater. Keine Veranstaltungen sind z. B. Rampen- oder Sonder- verkäufe, etc. Bewilligungsfreie temporäre Veranstaltungsplakate dürfen Wer- bung für Sponsoren enthalten, solange diese untergeordneter Natur ist. Ausserorts sind Wahl-, Abstimmungs- und Veranstaltungsplakate bewilli- gungspflichtig und bedürfen bei einem Standort ausserhalb der Bauzone einer 1/2018 Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG. Die Gemeindebaupolizeibehörde ist verpflichtet, bei Widerhandlungen einzu- greifen. Februar Weitere Informationen zu Reklamen und Bewilligungspflicht finden Sie unter http://www.bsig.jgk.be.ch/bsig-2010-web/bsig/fileDownload?documentId= 200&LANGUAGE=de oder kontaktieren Sie die Gemeindeverwaltung.
Rümliger 1/2018 13 Trinkwasser Die Trinkwasserkontrolle der öffentlichen Wasserversorgung wird in regel- mässigen Abständen durch das Kantonale Laboratorium überprüft. Die letzte Kontrolle wurde am 7. November 2017 durchgeführt und weist folgende Er- gebnisse auf: Die Untersuchungsergebnisse des Kantonalen Laboratoriums Bern entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Härtegrad 31.6 of (R 10 - 50) Calcium 113.5 mg/l (R bis 200) Natrium 6.3 mg/l (R bis 20) Magnesium 8.1 mg/l (R bis 50) Legende: R = Richtwert(bereich) Herkunft des Wassers Quellen Lindenhubel Behandlung Wasser fliesst durch eine UV-Anlage Bei obenstehender Tabelle handelt es sich nur um einen Auszug der physi- kalischen und chemischen Untersuchungsergebnisse. Die Gemeindeverwaltung Rümligen erteilt bei Interesse gerne Auskunft über weitere Werte. Gesamthärte in französischen Härtegraden of (Härtebereich für die Waschmitteldosierung): Gesamthärte Härtebereich in of 0 – 15 weich 15 – 25 mittelhart über 25 hart 1/2018 Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität können beim Brunnenmeister Remo Schmid, Tel. 079 955 04 82, oder bei der Gemein- deschreiberei Rümligen, Tel. 031 809 02 65, eingeholt werden. Februar Wir weisen darauf hin, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger(innen) ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Quali- tät des Trinkwassers informieren müssen (Art. 5 der Verordnung des EDI über Trink-, Quell- und Mineralwasser vom 23. November 2005 [SR 817.022.102]).
Rümliger 1/2018 14 Rentenvorausberechnung Was ist eine Rentenvorausberechnung? Die Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über die voraussichtlich zu erwarten- den Renten der AHV. Sie zeigt auf, mit welchen Rentenbeträgen bei der Pen- sionierung, einer Invalidität oder im Todesfall für die Angehörigen gerechnet wer- den kann. Warum sollte eine Rentenvorausberechnung verlangt werden? In bestimmten Lebenssituationen (z. B. vor dem Entscheid über den Abschluss eines Vertrages der 3. Säule, Erwerb von Wohneigentum oder bei Zivilstands- änderungen) sind Rentenvorausberechnungen sinnvoll. Es ist zudem nützlich, beim Erstellen eines Finanzierungsplans für Ihre Altersvorsorge, die Beträge der zu erwartenden Altersrenten zu wissen. Wie zuverlässig sind Rentenvorausberechnungen? Für die Vorausberechnung von Renten gelten im Wesentlichen die gleichen Regeln wie für normale Rentenberechnungen. Für Rentenvorausberechnungen sind massgebend: • die gegenwärtigen persönlichen Verhältnisse (bisherige Beitragsdauer und bisheriges Einkommen) und das heute geltende Recht • zukünftige Verhältnisse (z. B. zu erwartendes Einkommen, Lohnent- wicklung, Veränderung Arbeitspensum, Auswanderung, usw.) Rentenvorausberechnungen sind nicht verbindlich. Je näher vor der Pensionie- rung die Rentenvorausberechnungen erstellt werden, umso zuverlässiger sind diese. Was kostet die Vorausberechnung einer Rente? Rentenvorausberechnungen sind in der Regel kostenlos. Eine Gebühr von höchstens Fr. 300.00 wird jedoch verlangt, wenn • Sie das 40. Altersjahr noch nicht erreicht haben und 1/2018 • Sie innerhalb der letzten 5 Jahre bereits eine Vorausberechnung erhalten haben. Die Gebühr entfällt, wenn ein besonderer Grund für eine Vorausberechnung besteht (z. B. Trennung, Scheidung, Heirat, Geburt eines Kindes, Stellenverlust, Februar Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit).
Rümliger 1/2018 15 Wo muss ich mein Gesuch um Rentenvorausberechnung einreichen? Das Gesuch um vorzeitige Rentenberechnung kann bei der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnorts oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden. Bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen muss für die Rentenvorausberechnung zwingend je ein Antrag pro Person ausgefüllt werden. Die beiden Anträge sind gleichzeitig an dieselbe Ausgleichs- kasse einzureichen. Somit können auch die Leistungsbeträge im Zeitpunkt des gemeinsamen Bezugs von Leistungen der AHV oder IV ermittelt werden. Der Antrag ist bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, die aktuell für den Bezug der AHV-Beiträge des erstrentenberechtigten Ehegatten zuständig ist, respektive an die Ausgleichskasse, die bereits Leistungen ausrichtet. Weitere Informationen Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie unter www.akbern.ch oder bei der AHV-Zweigstelle. 1/2018 Februar
Rümliger 1/2018 16 Informationen aus der Verwaltung Übertragbare Jahresfreikarten Kunstmuseum Bern und Zentrum Paul Klee Als Dank für die kontinuierliche Unterstützung hat die Gemeinde fürs Kunstmuseum Bern zwei und fürs Zentrum Paul Klee eine Jahresfreikarte er- halten. Bei Interesse können die Karten auf der Gemeindeverwaltung reserviert und abgeholt wer- den. Wir freuen uns, wenn Sie davon Gebrauch machen. ******************************************************************************************** Informationen aus dem Gemeinderat Gemeinderatssitzungen 2017 Die Gemeinderatsmitglieder haben 2017 15 Mal eine Sitzung abgehalten und dabei 179 Geschäfte behandelt. Die reine Sitzungsdauer ohne Vorbereitung beträgt 29 Stunden und 15 Minuten. Dies entspricht einer durchschnittlichen Sitzungsdauer von rund 2 Stunden, resp. einer Behandlungsdauer von 9.8 Minuten pro Traktandum (Vorjahr 10.89 Minuten). Die Protokolle 2017 umfassen 140 Seiten. Hinzu kommen Gemeindeversammlungen und zahlreiche weitere Verpflich- tungen und Delegationen des Gemeindepräsidenten und der Gemeinde- ratsmitglieder. Gemeinderatsbeschlüsse - Die generelle Entwässerungsplanung GEP gibt Aufschluss über die erforder- lichen Massnahmen zur Sicherung der Abwasserentsorgung. Für die Um- setzung der kurz- und mittelfristigen GEP-Massnahmen (1. Teil) hat die Gemeindeversammlung am 1. Dezember 2014 einen Rahmenkredit von 1/2018 Fr. 220’000.00 gesprochen. In diesem Jahr soll die Sanierung der Schächte und Leitungen vorgenommen werden. Der Gemeinderat beschliesst die Arbeitsvergaben für rund Fr. 76’000.00. Februar - Dieses Jahr plant der Verein Sommertheater Gürbetal zum dritten Mal ein grosses Freilichttheaterprojekt. In der ehemaligen Tuftgrube „Tufteren“ oberhalb des Schlosses Toffen wird „Ueli – vom Chnächt zum Pächter“ aufgeführt werden. Der Gemeinderat unterstützt diese regionale Kulturveran- staltung mit einer Spende von Fr. 300.00.
Rümliger 1/2018 17 - Nach fast 40 Jahren Such- und Sammeltätigkeit hat Christian Raaflaub sein Buch über den Gurnigel fertiggestellt. Es wird dieses Jahr erscheinen. Der Gemeinderat spricht einen Beitrag von Fr. 100.00 an die Druckkosten. - Markus Prankl hat per 31. Dezember 2017 als Stv.-Brunnenmeister ge- kündigt. Der Gemeinderat Rümligen stellt ab 1. Januar 2018 Kurt Schmid, Lohnstorf, als Stv.-Brunnenmeister ein. Kurt Schmid verfügt über langjährige Erfahrung als Brunnenmeister der Gemeinden Mühlethurnen und Kirchen- thurnen. - Im regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept der Regionalkonfe- renz Bern-Mittelland, resp. im Sachplan Veloverkehr ist ein neuer Veloweg nach Riggisberg vor mehr als 10 Jahren als Priorität 1 eingestuft worden. Nach einer Sparrunde des Kantons hat der Veloweg mittlerweile nur noch 2. Priorität und die Realisierung ist für die Jahre 2022 – 2029 geplant. Aufgrund veränderter Voraussetzungen (z. B. Schulbesuch der Real- schüler/innen von Mühlethurnen und Lohnstorf neu ebenfalls in Riggisberg, Überbauungen etc.), welche der Schulwegsicherung stärkeres Gewicht verleihen, hat der Gemeinderat entschieden, gemeinsam mit dem Gemeinde- rat Kirchenthurnen und weiteren Gemeinden ein gemeinsames Begehren beim Oberingenieurkreis II einzureichen. Der Zeitpunkt des Planungsstarts soll überprüft und gegebenenfalls früher in Angriff genommen werden. - Der Verein Ludothek Riggisberg betreibt ehrenamtlich die Ludothek, welche allen interessierten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie Vereinen, Schulen und Institutionen zur Benützung offen steht. Auch die Einwohner/in- nen der Gemeinde Rümligen dürfen von diesem Angebot profitieren. Damit das Sortiment aktualisiert und attraktiv gestaltet werden kann, ist der Verein auf Mitgliederbeiträge und Spenden angewiesen. Der Gemeinderat Rümligen beschliesst, den Verein Ludothek Riggisberg mit einer Spende von Fr. 100.00 zu unterstützen. 1/2018 Februar
Rümliger 1/2018 18 Herzlich willkommen in Rümligen • Ursula und Patric Bartl mit Joa, Spitzmattstrasse 8 • Gabriela und Sibylle Furrer, Weidstrasse 27 • Mark Hubacher, Haslistrasse 26 Herzliche Gratulation zur Geburt • Priscilla de Cássia Morales Bannwart und Rodolfo Bannwart zu Nickolly • Regina und Adrian Hänni zu Lucy • Sabine und Patrick Kübli zu Lara Lara Kübli 1/2018 Lucy Hänni Februar
Rümliger 1/2018 19 Pflege und Betreuung zu Hause; Vorstellung Freiberufliche Pflege und Betreuung zu Hause Ich bin neu in Rümligen zugezogen und möchte hier meine Arbeit vorstellen, welche vielen nicht unbedingt geläufig und bekannt ist. Ich arbeite freiberuflich als dipl. Pflegefachfrau und biete Spitexleistungen an, welche von der Krankenkasse (Grundversicherung) vollumfänglich gedeckt sind. Es gibt einige Freiberufliche im Kanton Bern, siehe Homepage: freiberufliche- pflege.ch Durch die verschiedenen Angebote in der Pflege und Betreuung zu Hause, ergeben sich viele Vorteile für Sie, die richtige Lösung zu suchen und zu finden. Was haben Sie für Vorteile, wenn Sie von einer freiberuflichen Fachperson gepflegt werden: - Konstanz: Pflege und Beratung immer von der gleichen Person, roter Faden ist gegeben - Genug Zeit: Arbeitsplanung/Zeiteinteilung geht nicht über Drittpersonen, welche die Klienten nicht kennen - Individuelles anpassen des Pflegeauftrages - Pflege konstant von einer Diplomierten mit vielen Erfahrungen - Pünktlichkeit (kein Zeitfenster) - Vernetztes Arbeiten mit privater und öffentlicher Spitex und anderen Freiberuflichen bei Ferienabwesenheit und Fachfragen - Weniger administrativer Aufwand, weil der Kommunikationsweg kurz ist und nicht über mehrere Personen geht - Nicht teurer als die öffentliche Spitex - Auf Wunsch wird komplementäre Pflege angeboten oder Einsatz mit meinem Labrador - Auf Wunsch Nachtpicket bei Palliativesituationen - Mein Arbeitsgebiet umfasst den ganzen Kanton Bern und der Anfahrtsweg wird vom Kanton (GEF) übernommen 1/2018 Weitere Informationen erhalten Sie auf meiner Homepage, pflege-betreuung-zuhause.ch oder per Tel. 031 530 11 14. Februar Vielen Dank und auf schöne Gespräche S. Furrer
Rümliger 1/2018 20 Hermelin-Förderung und sonstige Landschaftspflegeeinsätze im Naturpark Gantrisch Eine vielfältige Landschaft ist ein wertvolles Gut, das es zu pflegen und erhalten gilt. Hier ist der Naturpark in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und der Unterstützung von Freiwilligen, Zivildienstleistenden und Asylsuchenden seit Jahren aktiv. In der Neophytenbekämpfung werden zum Beispiel überwucherte Flussufer von invasiven Pflanzenarten befreit und somit wieder das alte Gleich- gewicht in der Natur ermöglicht. Bei der Entbuschung (Schwenten) werden Alp- weiden, welche von Wachholder und jungen Tannen überwachsen sind, wieder für das Vieh zugänglich gemacht. Mit dem Bau von sog. Kleinstrukturen wie Tümpeln, Trockenmauern, Ast- und Steinhaufen soll das Angebot an Nahrung, Versteckmöglichkeiten und Aufzucht- orten für Tiere wieder vergrössert werden. Ein Tier, das von solchen Massnahmen besonders profitiert, ist das Hermelin. Der flinke Jäger gehört seit 2013 zu den Zielarten des Naturparks Gantrisch und wird daher aktiv gefördert. Jedes Jahr werden mit Freiwilligengruppen und Zivil- dienstleistenden in Zusammenarbeit mit Landwirten Stein- und Asthaufen ange- legt. Von diesen Strukturen profitieren neben dem Hermelin auch viele andere Tiere wie Igel, Spitzmäuse, Reptilien, Amphibien, Vögel und Insekten. Aber nicht nur die Natur profitiert davon, auch die Bewirtschafter der umliegenden Parzel- len. Denn damit die flinken Jäger den Energieverbrauch ihres dünnen und ständig auf Hochtouren laufenden Körper decken können, fressen sie pro Tag ca. 40 Prozent ihres Körpergewichts. Das sind etwa zwei Schermäuse pro Tag und Tier. Während der Aufzucht von jungen Hermelinen können so problemlos zehn Mäuse pro Tag erbeutet werden, was den Bauern durchaus freuen dürfte. Um das Projekt weiter so erfolgreich fortführen zu können, sind wir auf der Suche nach weiteren Standorten für Wiesel-Steinhaufen. Wenn Landwirte oder Grundstückbesitzer Tiere bei sich beobachten, freuen wir uns auf ihr Interesse bei dem Projekt mitzumachen. 1/2018 Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie Interesse an einem Landschaftspflegeeinsatz haben oder wenn Sie Februar ein solches Tier beobachten konnten (info@gantrisch.ch oder Tel. 031 808 00 20). Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen herzlich! Fabian Reichenbach, Bereichsleiter Natur und Landschaft
Rümliger 1/2018 21 So sparen Sie Energie ohne Aufwand Haushaltsgeräte und Beleuchtung prägen unseren Alltag. Wer weiss, welche Produkte energieeffizient und umweltfreundlich sind, kann auf einfache Weise Strom und Geld sparen. Wichtig ist die richtige Auswahl. Ihr Preis mag höher sein, doch Haushaltsgeräte mit niedrigem Stromverbrauch zahlen sich aus. Denn: Würden Schweizerinnen und Schweizer konsequent energieeffiziente Geräte verwenden, könnte unser Land rund 37 Prozent des Stromverbrauchs einsparen – was der Stromproduktion von zwei mittleren Kern- kraftwerken entspricht. Geräte: Die Etikette hilft Bei der Auswahl der Haushaltsapparate hilft der Blick auf die Energieetikette. Sie ist das wichtigste Kriterium und mittlerweile vom Bund für verschiedene Produk- tekategorien vorgeschrieben. Fachleute empfehlen generell Geräte der höchsten Energieeffizienzklasse (A+++). Der höhere Preis ist dank der Stromersparnis meist innert weniger Jahre amortisiert. Leuchtmittel: A ist besser C Bei den Leuchtmitteln sind Energiespar- und Fluoreszenzlampen nebst LED die erste Wahl – vorausgesetzt, sie weisen die Energieeffizienzklasse A auf. Dass Energiespar- und Fluoreszenzlampen nur kalt leuchten, ist falsch. Heute sind Lampen mit warmem Licht auf dem Markt und mit «warmweiss» und der Zahl 827 gekennzeichnet. Noch immer verbreitet sind Halogenleuchten: Sie sind aber beträchtliche Stromfresser. Der Niedervolt-Trafo einer Halogenlampe sollte sich deshalb hinter dem Ein-Aus-Schalter befinden. Ansonsten fliesst der Strom auch dann, wenn die Lampe ausgeschaltet ist (Standby-Verlust). Sparsamer sind Eco- Halogenlampen (230 V) der Klasse B oder C. LED: Gute Lichtausbeute Als Ersatz von Glüh- und Halogenlampen eignen sich die «Licht emittierenden Dioden» (LED). Die elektronischen Bauteile unterscheiden sich in ihrer Funkti- onsweise grundlegend von bisherigen Lampen. Insbesondere weisse LED ver- 1/2018 fügen über eine sehr gute Lichtausbeute und eignen sich als Lese- und Akzent- leuchten wie auch für die Raumbeleuchtung. Februar
Rümliger 1/2018 22 Überfordert? Diese Portale helfen weiter Welche Produkte aus den Bereichen Beleuchtung, Büro, Freizeit, Haus, Haus- halt, Mobilität und Unterhaltung sind energieeffizient und umweltfreundlich? Hilfe bietet die Internetportale www.topten.ch der Schweizerischen Agentur für Ener- gieeffizienz oder www.geraetedatenbank.ch. Die Listen werden regelmässig aktualisiert. Im Check: Das empfehlen Fachleute • Haushaltsgeräte der höchsten Energieeffizienzklasse kaufen • Netzschalter verwenden (vermeidet Standby-Verluste) • Auskunft zur Energieeffizienz einholen: www.geraetedatenbank.ch; www.topten.ch • Energiesparlampen einsetzen Haben Sie Fragen zum Thema? Wenden Sie sich an die Energieberatungsstelle Bern-Mittelland. Die unabhängi- ge und neutrale Energieberatungsstelle ist ein Angebot der Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM. Kontakt Öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland Tel. 031 357 53 50 info@energieberatungbern.ch www.energieberatungbern.ch Dieser Beitrag ist Teil einer Artikelserie zu verschiedenen Aspekten energe- tischer Gebäudesanierung. Der Inhalt stützt sich auf die Broschüre «Energie- gerecht sanieren – Ratgeber für Bauherrschaften» von EnergieSchweiz. Detaillierte Informationen zum Thema sowie die Artikelserie sind auf http://www.energieberatungbern.ch/energieberatung-fuer-private/ zu finden. 1/2018 Februar
Rümliger 1/2018 23 Schule Kirchenthurnen – Rümligen: Ausstellung Gestalten Mittwoch, 4. April 2018, 18.00 – 21.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Kirchenthurnen Kaffeestube und Ausstellung der Arbeiten aus dem Unterrichtsbereich Gestalten. Die ganze Bevölkerung ist herzlich eingeladen! Kollegium und Helferteam der Schule Kirchenthurnen und Rümligen ************************************** 1/2018 Februar
Rümliger 1/2018 24 1/2018 Februar
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