Rümliger Nr. 1/2018 - Gemeinde Rümligen

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Rümliger Nr. 1/2018 - Gemeinde Rümligen
Rümliger

     Nr. 1/2018
Rümliger Nr. 1/2018 - Gemeinde Rümligen
Rümliger             1/2018
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          Impressum

          Die Informationsschrift „Rümliger“ erscheint mehrere Male pro Jahr, mindestens zu den
          Gemeindeversammlungen.

          Auflage:             240 Exemplare
          Empfänger:           jede Haushaltung
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                               Interessierte
                               *Nachbargemeinden
                               *Presse
                               (*GV-Ausgaben)
Februar

          Redaktion und Fotos: Gemeindeverwaltung
                               Schulhausstrasse 23
                               3128 Rümligen
                               Telefon       031 809 02 65
                               Homepage      www.ruemligen.ch
                               E-Mail        info@ruemligen.ch
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          Inhalt

           Familientheater „Dödö und der Zauberwald“........................................... 4
           Altersleitbild Region Gantrisch; Veranstaltungen ...................................... 5
           Veranstaltungen 2018 ..................................................................................... 7
           Aufruf zur Überprüfung von Wasserleitungsschäden ................................ 7
           Steuererklärung 2017 ...................................................................................... 8
           Steuererklärung online ausfüllen ................................................................. 10
           Gülleanwendung im Winterhalbjahr.......................................................... 11
           Reklamen für Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen .............. 12
           Trinkwasser....................................................................................................... 13
           Rentenvorausberechnung........................................................................... 14
           Informationen aus der Verwaltung ............................................................ 16
           Übertragbare Jahresfreikarten Kunstmuseum Bern und
           Zentrum Paul Klee .......................................................................................... 16
           Informationen aus dem Gemeinderat ...................................................... 16
           Gemeinderatssitzungen 2017 ...................................................................... 16
           Gemeinderatsbeschlüsse............................................................................. 16
           Herzlich willkommen in Rümligen ................................................................ 18
           Herzliche Gratulation zur Geburt ................................................................ 18
           Pflege und Betreuung zu Hause; Vorstellung ........................................... 19
           Hermelin-Förderung und sonstige Landschaftspflegeeinsätze im
           Naturpark Gantrisch...................................................................................... 20
           So sparen Sie Energie ohne Aufwand ....................................................... 21
           Schule Kirchenthurnen – Rümligen: Ausstellung Gestalten .................. 23
           Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung ...................................................... 23
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          Familientheater „Dödö und der Zauberwald“

          Ein interaktives Bewegungstheater für Klein und Gross (ab 3 bis 99 Jahre)

          Samstag, 10. März 2018 um 16.00 Uhr in der Turnhalle Kaufdorf

          Die 45-minütige Vorstellung findet mit freiem Eintritt und einer Kollekte statt;
          Anmeldung erforderlich; Infos: www.doktoreisenbarth.ch
          oder: Mail theater@doktoreisenbarth.ch / Tel. 079 653 39 89

          Die Wanderbühne Dr. Eisenbarth ist eine Berner Theatergruppe und besteht seit
          1992 aus professionellen Künstlern. Seit Jahren ist die Truppe mit ihren selbst
          entwickelten Programmen erfolgreich in der Schweiz und im nahen Ausland
          unterwegs. Jährlich werden bis zu 150 Kindertheater-Vorstellungen organisiert
          und durchgeführt. Dieser Erfolg unterstützt das Bestreben der Wanderbühne,
          auch weiterhin einen Beitrag zum professionellen Kulturschaffen für kleine
          Kinder anzubieten.

          Gute Erlebnisse im Theater fördern die Sozialkompetenz der Kinder, unter-
          stützen die Entfaltung ihrer eigenen Fantasie und geben Stoff zum Träumen und
          zum Spielen.
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          Es freut uns, zusammen mit den Gemeinden Kaufdorf und Kirchenthurnen den
          kostenlosen Besuch der Aufführung für unsere kleinen und grösseren
          Einwohnerinnen und Einwohner ermöglichen zu können. Wir hoffen, dass sich
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          möglichst viele aufs gemeinsame Abenteuer mit den zwei drolligen
          Wurzelmännchen Mimi und Lolo im Zauberwald begeben werden. Mehr
          Informationen zum Stück finden Sie unter www.doktoreisenbarth.ch.
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                                                    Alterskonferenz Region Gantrisch

            Altersleitbild Region Gantrisch; Veranstaltungen

                   Mitdenken, mitreden, eigene Erfahrungen einbringen

                     Ideensammlung zur anstehenden Erarbeitung des
                          Altersleitbildes Region Gantrisch 2018

                        Herzlich laden wir Sie als Einwohnerin/Einwohner 60+
                         der Region sowie auch jüngere Interessierte zu zwei
                                   öffentlichen Veranstaltungen ein.

                                          1. Möglichkeit:
                          Mittwoch, 28. Februar 2018, 14.00 – 16.30 Uhr
                               Aula Sekundarschulhaus Riggisberg,
                                Lindengässli 19, 3132 Riggisberg

                                         2. Möglichkeit:
                          Donnerstag, 15. März 2018, 14.00 – 16.30 Uhr
                            Aula Oberstufenzentrum Schwarzenburg
                               Einschlag 1, 3150 Schwarzenburg
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          Gerne möchten wir uns mit Ihnen austauschen und Ihre Alltagserfahrungen und
          Anliegen zu folgenden Themenbereichen aufnehmen:
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          Gesundheit            Gesundheitsförderung und Prävention, Hausärzte,
                                Spitalversorgung, Alters-/ Pflegeinstitutionen, Spitex,
                                Übergangspflege, Pflege und Betreuung zu Hause,
                                Alterspsychiatrie, Palliative Care, Tagesaufenthalte,
                                Mahlzeitendienste

          Wohnen / Wohn-        Wohnformen im Alter, Wohnen mit Dienstleistungen,
          umgebung /            Stationäres Wohnen, Generationenwohnen, Sozialraum,
          Mobilität /           öffentliches und privates Mobilitätsangebot, Langsam-
          Sicherheit            verkehr, Infrastruktur, Existenzsicherung, Sicherheit im
                                öffentlichen Raum

          Sorgende              Ressourcen/Potenziale und Fähigkeiten älterer Men-
          Gemeinschaften        schen abholen, Integration der Senioren in den Gemein-
                                den, Freiwilligenengagement, Nachbarschaftshilfe,
                                selbstorganisierte Senioren, Betreuung / Begleitung von
                                pflegenden Angehörigen, Altersanliegen bei den Ge-
                                meinden, Generationenbeziehungen und –projekte

          Dienstleistungen /    Angebote für ältere Menschen, Anlaufstellen und Dienst-
          Information und       leister, Koordination und Vernetzung der Dienstleister,
          Koordination          Öffentlichkeitsarbeit, Informationswege / Websites Ge-
                                meinden, digitale Senioren

           Haben Sie weitere Anliegen? Wir haben ein offenes Ohr!

           Vielleicht können wir Ihr Interesse wecken, im Anschluss an die Veranstaltungen
           an den Themen mit uns zusammen weiterzuarbeiten. Gemeinsam möchten wir
           Massnahmen für ein gutes Älterwerden in der Region Gantrisch entwickeln und
           zu Papier bringen.

           Wir freuen uns auf Ihre wertvolle Mitwirkung!

           Alterskonferenz Region Gantrisch
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           Andrea Spring, Gemeinderätin Kaufdorf
           Ressort Gesundheit, Soziales, Kultur und Sport

           Informationen unter Tel. 031 802 02 58
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           Ihre Anmeldung erleichtert uns die Vorbereitung der Anlässe. Der Anmeldetalon
           kann auf der Homepage www.ruemligen.ch oder auf der Gemeindeverwaltung
           Rümligen bezogen werden.
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          Veranstaltungen 2018

          Do, 7. Juni 2018, 20.00 Uhr                 Gemeindeversammlung, Schulhaus
          Sa, 3. November 2018, 19.30 Uhr             Plausch-Jass, Rest. Schwanen
          Mo, 3. Dezember 2018, 20.00 Uhr             Gemeindeversammlung, Schulhaus
          Mo, 31. Dezember 2018, 11.00 Uhr            Silvester-Apéro, Schulhaus

          Wir freuen uns, wenn Sie sich die Termine reservieren und an den Anlässen
          teilnehmen.

          ********************************************************************************************

          Aufruf zur Überprüfung von Wasserleitungsschäden
          Wasserverluste sind ärgerlich, besonders wenn wenig Niederschlag fällt und das
          Wasser knapp wird. Um Schäden zu vermeiden, bitten wir die Eigentümerinnen
          und Eigentümer ihre Hausanschlüsse (Privatleitungen) regelmässig zu unter-
          halten. Wir empfehlen Ihnen zudem regelmässig zu prüfen, ob Schäden in den
          Privatleitungen vorhanden sind. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
          1. Stellen Sie alle Entnahmestellen ab (auch keine laufende Waschmaschine,
               Dusche, etc.)
          2. Prüfen Sie, ob die Zählräder der Wasseruhr drehen. Wenn sie still stehen,
               ist alles in Ordnung.
          3. Falls die Zählräder drehen, gehen Sie der Ursache auf den Grund. Prüfen
               Sie, ob ein Wasserhahn tropft, die WC-Spülung undicht ist etc.
          4. Ziehen Sie bei Bedarf eine Fachperson für die Leckortung und/oder
               Reparatur bei.

          Da Sie für den Wasserverbrauch aufkommen müssen, welcher Ihr Zähler re-
          gistriert, können Sie durch allfällige Reparaturen Wassergebühren einsparen.

          Damit im Schadenfall schnell reagiert werden kann, sind die Ventile bei der
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          Wasserverteilung auf ihre Gängigkeit zu prüfen. Drehen Sie dazu gelegentlich
          das Hauptabsperrventil, wie auch Warm- und Kaltwasserabsperrventil ganz zu
          und wieder auf.
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          Vielen Dank für Ihre aktive Mithilfe.
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          Steuererklärung 2017

          Papierform
          Seit 2015 werden die Steuererklärungen nur noch in bestimmten Fällen in
          Papierform zugestellt. Ein automatischer Papierversand kann nicht mehr ge-
          wünscht werden. Die Steuerverwaltung empfiehlt Ihnen, die Steuererklärung mit
          TaxMe-Online oder TaxMe-Offline auszufüllen. Wer die Formulare dennoch in
          Papierform benötigt, kann diese bei der Gemeindeverwaltung Rümligen,
          Tel. 031 809 02 65, verlangen.

          TaxMe-Offline und TaxMe-Online
          Mit TaxMe-Offline kann die Steuererklärung ausgefüllt werden ohne mit dem
          Internet verbunden zu sein. Noch einfacher geht’s jedoch, wenn Sie die Steuer-
          erklärung mit TaxMe-Online (Internetverbindung notwendig) ausfüllen.

          Fristgerechte Einreichung oder Fristverlängerung
          Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist auf dem Brief zur Steuererklärung
          vermerkt. Natürliche Personen haben ihre Steuererklärung in den meisten Fällen
          bis am 15. März einzureichen, bei selbständiger Erwerbstätigkeit ist der Abgabe-
          termin am 15. Mai.

          Ist es Ihnen nicht möglich die Steuererklärung fristgerecht einzureichen? Dann
          können Sie unter Angabe Ihrer ZPV-Nummer, der Fall-Nr. und des ID-Codes
          (gemäss Begleitbrief zur Steuererklärung) eine Fristverlängerung bis maximal
          15. November einreichen.

          So geben Sie eine Fristverlängerung ein:
          - Online im Internet www.taxme.ch > Fristen & Fristverlängerung
             Wird das Gesuch online eingereicht, ist die Fristverlängerung bis zum
             15. September kostenlos. Fristverlängerungen online bis zum 15. November
             kosten Fr. 10.00.
          - Telefonisch oder schriftlich bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern,
             Region Bern-Mittelland, Postfach 8334, 3001 Bern, Tel. 031 633 60 01,
             E-Mail region.bemi@fin.be.ch., Kosten Fr. 20.00.
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          Für Steuererklärungen, die nicht fristgerecht eingereicht werden, wird eine
          Mahngebühr von Fr. 60.00 erhoben.
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          Einreichestelle
          Die Steuererklärung muss bei der Steuerverwaltung der Veranlagungsgemeinde,
          also bei der Gemeinde, in welcher Sie per 31. Dezember des entsprechenden
          Steuerjahrs, Wohnsitz hatten, eingereicht werden.
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          Bitte vermeiden Sie es, die Steuererklärung direkt an die kantonale Steuerver-
          waltung zu schicken. Steuererklärungen, welche direkt dort eingereicht werden,
          müssen an die Veranlagungsgemeinde weitergeleitet werden. Dies bedeutet
          eine Verzögerung der Registrierung und kann zu unnötigen Mahnungen führen.

          Automatischer Datenaustausch
          Der internationale automatische Informationsaustausch in Steuersachen (AIA)
          führt dazu, dass auch der Steuerverwaltung des Kantons Bern nicht deklarierte
          Konten im Ausland bekannt werden. Sobald die Steuerverwaltung Kenntnis von
          nicht deklarierten Konten hat, ist eine straflose Selbstanzeige nicht mehr mög-
          lich. Deshalb sind straflose Selbstanzeigen unbedingt vor dem 30. September
          2018 einzureichen.

          Straflose Selbstanzeige
          Haben Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung in der Vergangenheit Einkom-
          men, ein Bankkonto oder andere Vermögenswert (z. B. Liegenschaften) nicht
          oder nur teilweise angegeben? Dann deklarieren Sie die entsprechenden Werte
          nun vollständig in Ihrer Steuererklärung. Weisen Sie in einem separaten Schrei-
          ben ausdrücklich auf die bisher fehlende Deklaration und Ihr Begehren nach
          Straffreiheit hin. Legen Sie sachdienliche Beweismittel wie z. B. Steuerauszüge
          des Wertschriftendepots für die letzten 10 Jahre bei.

          Eine straflose Selbstanzeige kann nur einmal im Leben gemacht werden. Wenn
          alle Bedingungen erfüllt sind, fällt die Busse weg. Die Nachsteuer wird inklusive
          Verzugszins für höchstens zehn Jahre erhoben.

          Steuererklärungsdienst der Pro Senectute für 60+
          Nebst unzähligen anderen Fachpersonen steht Personen ab dem 60. Lebensjahr
          auch das Steuererklärungsteam von Pro Senectute zur Seite. Sie füllen die
          Steuererklärung aus oder kontrollieren, ob Sie alle Abzüge beachtet haben. Auf
          Wunsch kommen sie auch zu Ihnen nach Hause. Das Anmeldeformular finden
          Sie unter https://be.prosenectute.ch/de/Hilfen/region_bern.html. Es kann gerne
          auch auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
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          Weitere Informationen
          Zahlreiche Informationen rund um die Themen TaxMe, Steuererklärung, Steuern
          berechnen und bezahlen finden Sie im Internet unter www.be.ch/steuern. Dort
          finden Sie jeweils auch die aktuelle Wegleitung und verschiedene Merkblätter.
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           Steuererklärung online ausfüllen
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          Gülleanwendung im Winterhalbjahr

          Dünger, insbesondere flüssige Hofdünger (Gülle, Gärgülle, Silosaft usw.), kön-
          nen ober- und unterirdische Gewässer (Bäche, Flüsse, Seen, Grundwasser) bei
          unsachgemässer Anwendung gefährden. Sie dürfen deshalb nur mit Vorsicht
          und unter Berücksichtigung von strikten Anforderungen ausgebracht werden.

          Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 2005 (ChemRRV,
          SR 814.81) schreibt vor, dass bei der Verwendung von Düngern die im Boden
          vorhandenen Nährstoffe und der Nährstoffbedarf der Pflanzen, der Standort, die
          Witterung und Beschränkungen nach dem Umweltrecht zu berücksichtigen sind.
          Konkret verbietet sie insbesondere das Ausbringen von stickstoffhaltigen
          Düngern (d.h. auch Gülle und Mist), wenn die Pflanzen den Stickstoff nicht auf-
          nehmen können. Erfordern besondere Bedürfnisse des Pflanzenbaus ausserhalb
          dieser Zeiten dennoch eine Düngung, so dürfen solche Dünger nur ausgebracht
          werden, wenn keine Beeinträchtigung der Gewässer zu befürchten ist. Das Aus-
          bringen von flüssigen Düngern ist untersagt, wenn der Boden nicht saug- und
          aufnahmefähig ist, insbesondere wenn er wassergesättigt, gefroren, schneebe-
          deckt oder ausgetrocknet ist (Anh. 2.6 Ziff. 3.2.1 ChemRRV).

          Ausnahmebewilligungen für die Gülle- oder Mistaustragung (sogenannter
          Notaustrag) zur Unzeit kann die Gemeinde nicht erteilen. Falls die Gülle-
          grube während des Winters gleichwohl voll werden sollte, muss in erster Priorität
          anderweitig Lagerraum für die Gülle gesucht werden, z. B. in einer Güllegrube in
          der Nachbarschaft. Wer Massnahmen ergreifen muss, soll sich bitte vorgängig
          bei der Gemeindeverwaltung melden.

          Ein Gülleaustrag im Winter ist strafbar.
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           Reklamen für Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen

           Am 25. März 2018 finden kantonale Wahlen statt, was oftmals mit temporären
           Strassenreklamen verbunden ist. Grundsätzlich sind diese Plakate erlaubt, es
           gibt jedoch einige Vorschriften, welche eingehalten werden müssen.

           Wann ist die Reklame in der Gemeinde Rümligen bewilligungsfrei?
           Reklamen für Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen sind bewilligungsfrei,
           wenn folgende Punkte kumulativ erfüllt werden:
           - Innerorts (innerhalb der Ortstafeln)
           - Falls innerorts, aber ausserhalb der Bauzone, darf der Raum äusserlich nicht
             erheblich verändert werden (bei temporären Plakaten i. d. R. gestattet)
           - Ausserhalb von Strassen, Rad- und Gehwegen (Verletzungsgefahr)
           - Während höchstens sechs Wochen vor und bis fünf Tage nach der Veran-
             staltung, Wahl oder Abstimmung
           - Nicht auf öffentlichem Grund oder an Eigentum des Gemeinwesens
           - Die Verkehrssicherheit darf nicht gefährdet werden (z. B. nahe Fussgänger-
             streifen, Ausfahrten, Sichtzonen, Wirkung von Signalen und Markierungen)
           - Strassenabstand von mind. 1 Meter, wenn die Reklame parallel zur Strassen-
             achse aufgestellt wird
           - Strassenabstand von mind. 3 Metern, sofern die Reklame nicht parallel zur
             Strassenachse aufgestellt wird (z. B. quer)
           - Weder Landschaft noch Orts- und Strassenbilder beeinträchtigt werden
           - Enger räumlicher Zusammenhang zwischen Standort und Veranstaltungsort

           Veranstaltungen sind zeitlich begrenzte regionale und lokale Anlässe, bei denen
           nicht der Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Vordergrund steht, son-
           dern Kultur, Sport oder festliche und gemeinnützige Aspekte, bspw. ein Dorffest
           oder ein Laientheater. Keine Veranstaltungen sind z. B. Rampen- oder Sonder-
           verkäufe, etc. Bewilligungsfreie temporäre Veranstaltungsplakate dürfen Wer-
           bung für Sponsoren enthalten, solange diese untergeordneter Natur ist.

           Ausserorts sind Wahl-, Abstimmungs- und Veranstaltungsplakate bewilli-
           gungspflichtig und bedürfen bei einem Standort ausserhalb der Bauzone einer
1/2018

           Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG.

           Die Gemeindebaupolizeibehörde ist verpflichtet, bei Widerhandlungen einzu-
           greifen.
Februar

           Weitere Informationen zu Reklamen und Bewilligungspflicht finden Sie unter
           http://www.bsig.jgk.be.ch/bsig-2010-web/bsig/fileDownload?documentId=
           200&LANGUAGE=de oder kontaktieren Sie die Gemeindeverwaltung.
Rümliger             1/2018                      13

          Trinkwasser

          Die Trinkwasserkontrolle der öffentlichen Wasserversorgung wird in regel-
          mässigen Abständen durch das Kantonale Laboratorium überprüft. Die letzte
          Kontrolle wurde am 7. November 2017 durchgeführt und weist folgende Er-
          gebnisse auf:

          Die Untersuchungsergebnisse des Kantonalen Laboratoriums Bern
          entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

          Härtegrad           31.6 of (R 10 - 50)
          Calcium             113.5 mg/l (R bis 200)
          Natrium             6.3 mg/l (R bis 20)
          Magnesium           8.1 mg/l (R bis 50)
          Legende: R = Richtwert(bereich)

          Herkunft des Wassers                         Quellen Lindenhubel
          Behandlung                                   Wasser fliesst durch eine UV-Anlage

          Bei obenstehender Tabelle handelt es sich nur um einen Auszug der physi-
          kalischen und chemischen Untersuchungsergebnisse. Die Gemeindeverwaltung
          Rümligen erteilt bei Interesse gerne Auskunft über weitere Werte.

          Gesamthärte in französischen Härtegraden of (Härtebereich für die
          Waschmitteldosierung):
                                 Gesamthärte
                                                         Härtebereich
                                 in of
                                 0 – 15                  weich
                                 15 – 25                 mittelhart
                                 über 25                 hart
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          Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität können
          beim Brunnenmeister Remo Schmid, Tel. 079 955 04 82, oder bei der Gemein-
          deschreiberei Rümligen, Tel. 031 809 02 65, eingeholt werden.
Februar

          Wir weisen darauf hin, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige
          Wasserbezüger(innen) ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Quali-
          tät des Trinkwassers informieren müssen (Art. 5 der Verordnung des EDI
          über Trink-, Quell- und Mineralwasser vom 23. November 2005
          [SR 817.022.102]).
Rümliger         1/2018
          14

           Rentenvorausberechnung

           Was ist eine Rentenvorausberechnung?
           Die Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über die voraussichtlich zu erwarten-
           den Renten der AHV. Sie zeigt auf, mit welchen Rentenbeträgen bei der Pen-
           sionierung, einer Invalidität oder im Todesfall für die Angehörigen gerechnet wer-
           den kann.

           Warum sollte eine Rentenvorausberechnung verlangt werden?
           In bestimmten Lebenssituationen (z. B. vor dem Entscheid über den Abschluss
           eines Vertrages der 3. Säule, Erwerb von Wohneigentum oder bei Zivilstands-
           änderungen) sind Rentenvorausberechnungen sinnvoll. Es ist zudem nützlich,
           beim Erstellen eines Finanzierungsplans für Ihre Altersvorsorge, die Beträge der
           zu erwartenden Altersrenten zu wissen.

           Wie zuverlässig sind Rentenvorausberechnungen?
           Für die Vorausberechnung von Renten gelten im Wesentlichen die gleichen
           Regeln wie für normale Rentenberechnungen. Für Rentenvorausberechnungen
           sind massgebend:
               •   die gegenwärtigen persönlichen Verhältnisse (bisherige Beitragsdauer und
                   bisheriges Einkommen) und das heute geltende Recht
               •   zukünftige Verhältnisse (z. B. zu erwartendes Einkommen, Lohnent-
                   wicklung, Veränderung Arbeitspensum, Auswanderung, usw.)

           Rentenvorausberechnungen sind nicht verbindlich. Je näher vor der Pensionie-
           rung die Rentenvorausberechnungen erstellt werden, umso zuverlässiger sind
           diese.

           Was kostet die Vorausberechnung einer Rente?
           Rentenvorausberechnungen sind in der Regel kostenlos. Eine Gebühr von
           höchstens Fr. 300.00 wird jedoch verlangt, wenn
               •   Sie das 40. Altersjahr noch nicht erreicht haben und
1/2018

               •   Sie innerhalb der letzten 5 Jahre bereits eine Vorausberechnung erhalten
                   haben.
           Die Gebühr entfällt, wenn ein besonderer Grund für eine Vorausberechnung
           besteht (z. B. Trennung, Scheidung, Heirat, Geburt eines Kindes, Stellenverlust,
Februar

           Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit).
Rümliger         1/2018                         15

          Wo muss ich mein Gesuch um Rentenvorausberechnung einreichen?
          Das Gesuch um vorzeitige Rentenberechnung kann bei der AHV-Zweigstelle
          Ihres Wohnorts oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht
          werden.

          Bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen
          muss für die Rentenvorausberechnung zwingend je ein Antrag pro Person
          ausgefüllt werden. Die beiden Anträge sind gleichzeitig an dieselbe Ausgleichs-
          kasse einzureichen. Somit können auch die Leistungsbeträge im Zeitpunkt des
          gemeinsamen Bezugs von Leistungen der AHV oder IV ermittelt werden.

          Der Antrag ist bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, die aktuell für den
          Bezug der AHV-Beiträge des erstrentenberechtigten Ehegatten zuständig ist,
          respektive an die Ausgleichskasse, die bereits Leistungen ausrichtet.

          Weitere Informationen
          Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie unter www.akbern.ch oder bei
          der AHV-Zweigstelle.
1/2018
Februar
Rümliger            1/2018
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           Informationen aus der Verwaltung

           Übertragbare Jahresfreikarten Kunstmuseum Bern und Zentrum Paul Klee

                                            Als Dank für die kontinuierliche Unterstützung hat
                                            die Gemeinde fürs Kunstmuseum Bern zwei und
                                            fürs Zentrum Paul Klee eine Jahresfreikarte er-
                                            halten. Bei Interesse können die Karten auf der
                                            Gemeindeverwaltung reserviert und abgeholt wer-
                                            den. Wir freuen uns, wenn Sie davon Gebrauch
                                            machen.

           ********************************************************************************************

           Informationen aus dem Gemeinderat

           Gemeinderatssitzungen 2017
           Die Gemeinderatsmitglieder haben 2017 15 Mal eine Sitzung abgehalten und
           dabei 179 Geschäfte behandelt. Die reine Sitzungsdauer ohne Vorbereitung
           beträgt 29 Stunden und 15 Minuten. Dies entspricht einer durchschnittlichen
           Sitzungsdauer von rund 2 Stunden, resp. einer Behandlungsdauer von 9.8
           Minuten pro Traktandum (Vorjahr 10.89 Minuten). Die Protokolle 2017 umfassen
           140 Seiten.

           Hinzu kommen Gemeindeversammlungen und zahlreiche weitere Verpflich-
           tungen und Delegationen des Gemeindepräsidenten und der Gemeinde-
           ratsmitglieder.

           Gemeinderatsbeschlüsse
           - Die generelle Entwässerungsplanung GEP gibt Aufschluss über die erforder-
             lichen Massnahmen zur Sicherung der Abwasserentsorgung. Für die Um-
             setzung der kurz- und mittelfristigen GEP-Massnahmen (1. Teil) hat die
             Gemeindeversammlung am 1. Dezember 2014 einen Rahmenkredit von
1/2018

             Fr. 220’000.00 gesprochen. In diesem Jahr soll die Sanierung der Schächte
             und Leitungen vorgenommen werden. Der Gemeinderat beschliesst die
             Arbeitsvergaben für rund Fr. 76’000.00.
Februar

           - Dieses Jahr plant der Verein Sommertheater Gürbetal zum dritten Mal ein
             grosses Freilichttheaterprojekt. In der ehemaligen Tuftgrube „Tufteren“
             oberhalb des Schlosses Toffen wird „Ueli – vom Chnächt zum Pächter“
             aufgeführt werden. Der Gemeinderat unterstützt diese regionale Kulturveran-
             staltung mit einer Spende von Fr. 300.00.
Rümliger         1/2018                        17

          -   Nach fast 40 Jahren Such- und Sammeltätigkeit hat Christian Raaflaub sein
              Buch über den Gurnigel fertiggestellt. Es wird dieses Jahr erscheinen. Der
              Gemeinderat spricht einen Beitrag von Fr. 100.00 an die Druckkosten.
          -   Markus Prankl hat per 31. Dezember 2017 als Stv.-Brunnenmeister ge-
              kündigt. Der Gemeinderat Rümligen stellt ab 1. Januar 2018 Kurt Schmid,
              Lohnstorf, als Stv.-Brunnenmeister ein. Kurt Schmid verfügt über langjährige
              Erfahrung als Brunnenmeister der Gemeinden Mühlethurnen und Kirchen-
              thurnen.
          -   Im regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept der Regionalkonfe-
              renz Bern-Mittelland, resp. im Sachplan Veloverkehr ist ein neuer Veloweg
              nach Riggisberg vor mehr als 10 Jahren als Priorität 1 eingestuft worden.
              Nach einer Sparrunde des Kantons hat der Veloweg mittlerweile nur noch
              2. Priorität und die Realisierung ist für die Jahre 2022 – 2029 geplant.
              Aufgrund veränderter Voraussetzungen (z. B. Schulbesuch der Real-
              schüler/innen von Mühlethurnen und Lohnstorf neu ebenfalls in Riggisberg,
              Überbauungen etc.), welche der Schulwegsicherung stärkeres Gewicht
              verleihen, hat der Gemeinderat entschieden, gemeinsam mit dem Gemeinde-
              rat Kirchenthurnen und weiteren Gemeinden ein gemeinsames Begehren
              beim Oberingenieurkreis II einzureichen. Der Zeitpunkt des Planungsstarts
              soll überprüft und gegebenenfalls früher in Angriff genommen werden.
          -   Der Verein Ludothek Riggisberg betreibt ehrenamtlich die Ludothek, welche
              allen interessierten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie Vereinen,
              Schulen und Institutionen zur Benützung offen steht. Auch die Einwohner/in-
              nen der Gemeinde Rümligen dürfen von diesem Angebot profitieren.
              Damit das Sortiment aktualisiert und attraktiv gestaltet werden kann, ist der
              Verein auf Mitgliederbeiträge und Spenden angewiesen. Der Gemeinderat
              Rümligen beschliesst, den Verein Ludothek Riggisberg mit einer Spende von
              Fr. 100.00 zu unterstützen.
1/2018
Februar
Rümliger          1/2018
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           Herzlich willkommen in Rümligen
               • Ursula und Patric Bartl mit Joa, Spitzmattstrasse 8
               • Gabriela und Sibylle Furrer, Weidstrasse 27
               • Mark Hubacher, Haslistrasse 26

           Herzliche Gratulation zur Geburt
               • Priscilla de Cássia Morales Bannwart und Rodolfo Bannwart zu Nickolly
               • Regina und Adrian Hänni zu Lucy
               • Sabine und Patrick Kübli zu Lara

                                                     Lara Kübli
1/2018

           Lucy Hänni
Februar
Rümliger         1/2018                         19

          Pflege und Betreuung zu Hause; Vorstellung

          Freiberufliche Pflege und Betreuung zu Hause

          Ich bin neu in Rümligen zugezogen und möchte hier meine Arbeit vorstellen,
          welche vielen nicht unbedingt geläufig und bekannt ist.

          Ich arbeite freiberuflich als dipl. Pflegefachfrau und biete Spitexleistungen an,
          welche von der Krankenkasse (Grundversicherung) vollumfänglich gedeckt sind.
          Es gibt einige Freiberufliche im Kanton Bern, siehe Homepage: freiberufliche-
          pflege.ch

          Durch die verschiedenen Angebote in der Pflege und Betreuung zu Hause,
          ergeben sich viele Vorteile für Sie, die richtige Lösung zu suchen und zu finden.

          Was haben Sie für Vorteile, wenn Sie von einer freiberuflichen Fachperson
          gepflegt werden:
          - Konstanz: Pflege und Beratung immer von der gleichen Person, roter Faden
             ist gegeben
          - Genug Zeit: Arbeitsplanung/Zeiteinteilung geht nicht über Drittpersonen,
             welche die Klienten nicht kennen
          - Individuelles anpassen des Pflegeauftrages
          - Pflege konstant von einer Diplomierten mit vielen Erfahrungen
          - Pünktlichkeit (kein Zeitfenster)
          - Vernetztes Arbeiten mit privater und öffentlicher Spitex und anderen
             Freiberuflichen bei Ferienabwesenheit und Fachfragen
          - Weniger administrativer Aufwand, weil der Kommunikationsweg kurz ist und
             nicht über mehrere Personen geht
          - Nicht teurer als die öffentliche Spitex
          - Auf Wunsch wird komplementäre Pflege angeboten oder Einsatz mit meinem
             Labrador
          - Auf Wunsch Nachtpicket bei Palliativesituationen
          - Mein Arbeitsgebiet umfasst den ganzen Kanton Bern und der Anfahrtsweg
             wird vom Kanton (GEF) übernommen
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          Weitere Informationen erhalten Sie auf meiner
          Homepage, pflege-betreuung-zuhause.ch oder per
          Tel. 031 530 11 14.
Februar

          Vielen Dank und auf schöne Gespräche
          S. Furrer
Rümliger         1/2018
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           Hermelin-Förderung und sonstige Landschaftspflegeeinsätze im
           Naturpark Gantrisch

           Eine vielfältige Landschaft ist ein wertvolles Gut, das es zu pflegen und erhalten
           gilt. Hier ist der Naturpark in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und der
           Unterstützung von Freiwilligen, Zivildienstleistenden und Asylsuchenden seit
           Jahren aktiv. In der Neophytenbekämpfung werden zum Beispiel überwucherte
           Flussufer von invasiven Pflanzenarten befreit und somit wieder das alte Gleich-
           gewicht in der Natur ermöglicht. Bei der Entbuschung (Schwenten) werden Alp-
                                             weiden, welche von Wachholder und jungen
                                             Tannen überwachsen sind, wieder für das Vieh
                                             zugänglich gemacht. Mit dem Bau von sog.
                                             Kleinstrukturen wie Tümpeln, Trockenmauern,
                                             Ast- und Steinhaufen soll das Angebot an
                                             Nahrung, Versteckmöglichkeiten und Aufzucht-
                                             orten für Tiere wieder vergrössert werden.

           Ein Tier, das von solchen Massnahmen besonders profitiert, ist das Hermelin.
           Der flinke Jäger gehört seit 2013 zu den Zielarten des Naturparks Gantrisch und
           wird daher aktiv gefördert. Jedes Jahr werden mit Freiwilligengruppen und Zivil-
           dienstleistenden in Zusammenarbeit mit Landwirten Stein- und Asthaufen ange-
           legt. Von diesen Strukturen profitieren neben dem Hermelin auch viele andere
           Tiere wie Igel, Spitzmäuse, Reptilien, Amphibien, Vögel und Insekten. Aber nicht
           nur die Natur profitiert davon, auch die Bewirtschafter der umliegenden Parzel-
           len. Denn damit die flinken Jäger den Energieverbrauch ihres dünnen und
           ständig auf Hochtouren laufenden Körper decken können, fressen sie pro Tag
           ca. 40 Prozent ihres Körpergewichts. Das sind etwa zwei Schermäuse pro Tag
           und Tier. Während der Aufzucht von jungen Hermelinen können so problemlos
           zehn Mäuse pro Tag erbeutet werden, was den Bauern durchaus freuen dürfte.

           Um das Projekt weiter so erfolgreich fortführen zu können, sind wir auf der
           Suche nach weiteren Standorten für Wiesel-Steinhaufen. Wenn Landwirte oder
           Grundstückbesitzer Tiere bei sich beobachten, freuen wir uns auf ihr Interesse
           bei dem Projekt mitzumachen.
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           Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie Interesse an
           einem Landschaftspflegeeinsatz haben oder wenn Sie
Februar

           ein solches Tier beobachten konnten (info@gantrisch.ch
           oder Tel. 031 808 00 20). Für Ihre Unterstützung danken wir
           Ihnen herzlich!

           Fabian Reichenbach, Bereichsleiter Natur und Landschaft
Rümliger          1/2018                        21

          So sparen Sie Energie ohne Aufwand

          Haushaltsgeräte und Beleuchtung prägen unseren Alltag. Wer weiss,
          welche Produkte energieeffizient und umweltfreundlich sind, kann auf
          einfache Weise Strom und Geld sparen. Wichtig ist die richtige Auswahl.

          Ihr Preis mag höher sein, doch Haushaltsgeräte mit niedrigem Stromverbrauch
          zahlen sich aus. Denn: Würden Schweizerinnen und Schweizer konsequent
          energieeffiziente Geräte verwenden, könnte unser Land rund 37 Prozent des
          Stromverbrauchs einsparen – was der Stromproduktion von zwei mittleren Kern-
          kraftwerken entspricht.

          Geräte: Die Etikette hilft
          Bei der Auswahl der Haushaltsapparate hilft der Blick auf die Energieetikette. Sie
          ist das wichtigste Kriterium und mittlerweile vom Bund für verschiedene Produk-
          tekategorien vorgeschrieben. Fachleute empfehlen generell Geräte der höchsten
          Energieeffizienzklasse (A+++). Der höhere Preis ist dank der Stromersparnis
          meist innert weniger Jahre amortisiert.

          Leuchtmittel: A ist besser C
          Bei den Leuchtmitteln sind Energiespar- und Fluoreszenzlampen nebst LED die
          erste Wahl – vorausgesetzt, sie weisen die Energieeffizienzklasse A auf. Dass
          Energiespar- und Fluoreszenzlampen nur kalt leuchten, ist falsch. Heute sind
          Lampen mit warmem Licht auf dem Markt und mit «warmweiss» und der Zahl
          827 gekennzeichnet. Noch immer verbreitet sind Halogenleuchten: Sie sind aber
          beträchtliche Stromfresser. Der Niedervolt-Trafo einer Halogenlampe sollte sich
          deshalb hinter dem Ein-Aus-Schalter befinden. Ansonsten fliesst der Strom auch
          dann, wenn die Lampe ausgeschaltet ist (Standby-Verlust). Sparsamer sind Eco-
          Halogenlampen (230 V) der Klasse B oder C.

          LED: Gute Lichtausbeute
          Als Ersatz von Glüh- und Halogenlampen eignen sich die «Licht emittierenden
          Dioden» (LED). Die elektronischen Bauteile unterscheiden sich in ihrer Funkti-
          onsweise grundlegend von bisherigen Lampen. Insbesondere weisse LED ver-
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          fügen über eine sehr gute Lichtausbeute und eignen sich als Lese- und Akzent-
          leuchten wie auch für die Raumbeleuchtung.
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           Überfordert? Diese Portale helfen weiter
           Welche Produkte aus den Bereichen Beleuchtung, Büro, Freizeit, Haus, Haus-
           halt, Mobilität und Unterhaltung sind energieeffizient und umweltfreundlich? Hilfe
           bietet die Internetportale www.topten.ch der Schweizerischen Agentur für Ener-
           gieeffizienz oder www.geraetedatenbank.ch. Die Listen werden regelmässig
           aktualisiert.

           Im Check: Das empfehlen Fachleute
           • Haushaltsgeräte der höchsten Energieeffizienzklasse kaufen
           • Netzschalter verwenden (vermeidet Standby-Verluste)
           • Auskunft zur Energieeffizienz einholen: www.geraetedatenbank.ch;
             www.topten.ch
           • Energiesparlampen einsetzen

           Haben Sie Fragen zum Thema?
           Wenden Sie sich an die Energieberatungsstelle Bern-Mittelland. Die unabhängi-
           ge und neutrale Energieberatungsstelle ist ein Angebot der Regionalkonferenz
           Bern-Mittelland RKBM.

           Kontakt
           Öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland
           Tel. 031 357 53 50
           info@energieberatungbern.ch
           www.energieberatungbern.ch

           Dieser Beitrag ist Teil einer Artikelserie zu verschiedenen Aspekten energe-
           tischer Gebäudesanierung. Der Inhalt stützt sich auf die Broschüre «Energie-
           gerecht sanieren – Ratgeber für Bauherrschaften» von EnergieSchweiz.
           Detaillierte Informationen zum Thema sowie die Artikelserie sind auf
           http://www.energieberatungbern.ch/energieberatung-fuer-private/ zu finden.
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          Schule Kirchenthurnen – Rümligen:
          Ausstellung Gestalten

                                            Mittwoch, 4. April 2018, 18.00 – 21.00 Uhr
                                            im Kirchgemeindehaus Kirchenthurnen

                                            Kaffeestube und Ausstellung der Arbeiten aus
                                            dem Unterrichtsbereich Gestalten.

          Die ganze Bevölkerung ist herzlich eingeladen!

          Kollegium und Helferteam der Schule Kirchenthurnen und Rümligen

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