Die Gefahr der Istanbul-Konvention
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Die Gefahr der Istanbul-Konvention Für den Triumph des Bösen reicht es, dass gute Menschen nichts tun. - Edmund Burke. Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. - Gottfied Benn Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los. - Goethe. Zusammenfassung Die Istanbul Konvention wurde vom Europarates in 2011 verabschiedet mit dem Titel “Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt” und wurde bisher von 32 Staaten (unter ihnen auch Deutschland) unterzeichnet und von einigen Staaten auch ratifiziert von Deutschland aber noch nicht, das steht aber irgendwann im Bundestag an, und wir sollten dafür sorgen dass sie wenigstens kritisch diskutiert wird. In diesem Artikel beleuchten wir das Dokument im Detail und belegen Fakten die seinen Grundsatzannahmen wiedersprechen um darauf hinzuweisen, dass die Istanbul Konvention die berechtigte Sorge um häusliche Gewalt weiter durch Ideologie untergraben wird und echte Lösungen verhindert werden. Gewalt gegen Frauen ist keineswegs größer als die gegen Männer, und rund um die Welt wird von Frauen in Ehe und Partnerschaften genauso viel Gewalt verübt wie erfahren. In den überwiegenden Fällen misshandeln sich beide Partner gegenseitig und zwar aus denselben Motiven. Daher ist weder häusliche Gewalt noch insgesamt Gewalt gegen Frauen keineswegs “geschlechtsspezifische” oder “strukturelle” Gewalt -- dieser Eindruck entsteht immer nur dadurch dass Gewalt von Frauen oder gegen Männer einfach verschwiegen wird. Gewalt in der Liebe, Ehe, und Familie ist aber eine ernsthafte Krankheit an der ein Viertel der Menschen leiden, Frauen und Männer, und vor allem Kinder. Als mitfühlende Menschen schulden wir den leidenden besseres als immer mehr derselben falschen Ideologie. Und wir schulden es nicht nur denen. Unsere Gesellschaft zerbricht wenn wir erlauben, dass Ideologen unsere Familien zerbrechen und Einsichten unterdrücken, die zur Heilung führen könnten. Einleitung In seinen Treffen am 12. April 2011 in Istanbul verabschiedete der Europarat das “Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt”.1 Dieses Dokument, daher auch als “Istanbul Konvention” bekannt, wurde seither von 32 Staaten unterzeichnet. Deutschland war unter den 13 ersten unterzeichnenden Staaten. Seit 2012 wurde die Istanbul-Konvention von 5 Parlamenten ratifiziert. Von Deutschland bis heute aber nicht. Das Dokument wird in der Öffentlichkeit kaum diskutiert. Lediglich in einer Pressemitteilung der SPD Bundestagsfraktion hieß es im November 2012: 1 Der Text der Konvention ist auf der Webseite des Europarates verfügbar: http://www.coe.int
Wir fordern die Bundesregierung weiterhin auf, die Europaratskonvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention) zu ratifizieren. Die Istanbul-Konvention schafft einen übergreifenden rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Gewalt und beschreibt auch konkrete Maßnahmen. Es ist höchste Zeit, dass Deutschland sie endlich ratifiziert und umsetzt. Die Forderung der Gewalt gegen Frauen Einhalt zu gebieten scheint so offensichtlich und selbstverständlich richtig zu sein, dass niemand kritisch hinterfragt wie das Problem zu verstehen und was zu tun sei. Man überlässt die Details gerne den Frauenbeauftragten, den Frauen-Verbänden, und den politischen Frauenrechts-Abteilungen der Staaten und der überstaatlichen Organisationen, wie zum Beispiel der FEMM in der Europäischen Union. Es ist eine Frauenrechtsfrage, wer kann schon ernsthaft gegen Frauenrecht sein? Natürlich will niemand dem Schutz der Frauen gegen Gewalt im Wege stehen. Aus diesem Grunde wird die Istanbul-Konvention nicht öffentlich diskutiert. Wenn sich eine Sprecherin der SPD oder der Grünen dafür ausspricht die Konvention “endlich zu ratifizieren” und “taten folgen zu lassen”, dann wird es schließlich im Frauenausschuss unkritisch diskutiert, und wenn es dem Plenum vorgelegt wird, bleibt den Abgeordneten nichts übrig als schweigend zuzustimmen, so wie es zum Beispiel in diesem Jahr im Italienischen Parlament geschehen ist. Gesetze, die Frauen als Gruppe benennen, sollten aber nicht allein den Frauengremien überlassen werden, denn es handelt sich um allgemeine Fragen von Justiz und Gerechtigkeit. In diesem Zusammenhang wird in Deutschland eine Reform de § 177 StGB angemahnt. Es wird ermahnt dass das Delikt der sexuellen Nötigung mit einer zu geringen Strafe belegt ist, nämlich zwischen 1 und 5 Jahren, wenn in vielen anderen Staaten das doppelte üblich ist. Dies ernsthaft in Erwägung zu ziehen ist durchaus gerechtfertigt. Hier wollen wir solchen Erwägungen keinen Abbruch tun, im Gegenteil. Solche Maßnahmen sollen ernsthaft ins Auge gefasst werden, doch in einem Umfeld von breiter öffentlicher Aufmerksamkeit, unter Berücksichtigung dessen was nicht nur gemeinhin angenommen wird, sondern vor allem was der unvoreingenommenen Forschung in diesem Bereich bekannt ist. Im folgenden wollen wir dies anhand des Textes der Istanbul-Konvention veranschaulichen. Grundsatzfragen Die Istanbul-Konvention gibt ihre ideologische Grundlage gleich in ihrem Titel und ihrer Präambel klar: in Anerkennung der Tatsache, dass die Verwirklichung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ein wesentliches Element der Verhütung von Gewalt gegen Frauen ist; in Anerkennung der Tatsache, dass Gewalt gegen Frauen der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben;
Die Anschauung dass “Frauen in eine untergeordnete Position gegenüber Männern gezwungen” wurden, und dass daher Männer dazu veranlagt sind, Gewalt gegen Frauen auszuüben um diese systematisch zu unterdrücken, ist die Grundthese des Feminismus. Die Idee ist zwar vom Feminismus durch die Medien in das allgemeine Bewusstsein übergetreten, ist jedoch Geschichtlich gar nicht bewiesen, und sollte daher so vom Bundestag nicht ratifiziert werden. Gewalt entgegen zu wirken ist eine gute Idee, doch gibt es von der Soziologie und Psychologie, die nicht von der feministischen Ideologie underwandert ist, wesentlich bessere Vorschläge was denn die Ursache von Gewalt in der Gesellschaft ist und was man tun sollte. in Anerkennung der Tatsache, dass Gewalt gegen Frauen als geschlechtsspezifische Gewalt strukturellen Charakter hat, sowie der Tatsache, dass Gewalt gegen Frauen einer der entscheidenden sozialen Mechanismen ist, durch den Frauen in eine untergeordnete Position gegenüber Männern gezwungen werden; Wie wir an anderer Stelle umfangreich dargelegt haben, gibt es überhaupt keine Belege dafür dass Gewalt gegen Frauen in besonderer Weise mehr “geschlechtsspezifisch” oder “strukturell” ist als Gewalt gegen Männer. Weder in der häuslichen Gewalt noch in der öffentlichen Gewalt. Zum Beispiel, die Tatsache dass junge Männer als Soldaten in Kriege geschickt werden und dort ihr Leben lassen ist sehr wohl “geschlechtsspezifische” Gewalt, denn wären diese Menschen mit anderem Geschlecht geboren, würden sie dieser Gewalt nicht ausgesetzt, noch würden sie dazu gezwungen, selbst Gewalt auszuüben und dabei auch seelischen Schaden zu nehmen. mit großer Sorge feststellend, dass Frauen und Mädchen häufig schweren Formen von Gewalt wie häuslicher Gewalt, sexueller Belästigung, Vergewaltigung, Zwangsverheiratung, im Namen der sogenannten „Ehre“ begangener Verbrechen und Genitalverstümmelung ausgesetzt sind, die eine schwere Verletzung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen sowie ein Haupthindernis für das Erreichen der Gleichstellung von Frauen und Männern darstellen; in Anbetracht der fortdauernden Menschenrechtsverletzungen während bewaffneter Konflikte, welche die Zivilbevölkerung und insbesondere Frauen in Form von weit verbreiteter oder systematischer Vergewaltigung und sexueller Gewalt betreffen, sowie der höheren Wahrscheinlichkeit geschlechtsspezifischer Gewalt sowohl während als auch nach Konflikten; Die “fortdauernden Menschenrechtsverletzungen während bewaffneter Konflikte, welche die Zivilbevölkerung“ betreffen, richtet sich überwiegend gegen Männer und Jungen, nämlich in Form des Todes. Im letzten bewaffneten Konflikt, der in Europa stattfand, dem bosnische Krieg,
waren 78% der 36.700 zivilen Opfer bosnische Männern und Jungen2. Die Zahlen dazu sind in der folgenden Tabelle wiedergegeben: Tabelle 1: Zivile und Militärische Opfer des Bosnien Krieges Zivilisten Militär Gesamt Männer 28.726 78% 67.485 99% 96.211 92% 30% 70% 100% Frauen 7.974 22% 546 1% 8.520 8% 94% 6% 100% Gesamt 36.700 100% 68.031 100% 10.4731 100% 35% 65% 100% Aus dieser Tabelle geht hervor, dass insgesamt 92% der Todesopfer Männer waren, und nur 8% Frauen. 35% der Todesopfer waren Zivilisten und 65% angehörige des Militärs. Selbst unter den Zivilisten waren 78% der Toten Männer und 22% Frauen. Eine ebenso genaue Schätzung von Vergewaltigungsopfern ist dagegen nicht unter den Veröffentlichungen des Internationalen Kriminal Tribunals des ehemaligen Jugoslawien (ICTY) zu finden. Dies gibt Raum zur weiten Spekulation. In Zeitungsmitteilungen aus der Zeit ist von einer Schätzung einer Erkundungsmission der Europäischen Gemeinschaft oder der Vereinten Nationen, zu lesen, die 20,000 Opfer schätzte. Höhere Schätzungen von 50,000 finden sich nur in Literatur die sich allein für die Opferrolle der Frauen interessieren, und werden der Bosnischen Regierung zugeschrieben. Genaues über die Erhebung ist nicht bekannt. Aber selbst wenn man diese Zahlen mit der genauen Schätzung der Toten vergleicht, kann man allenfalls feststellen dass, wo Frauen vergewaltigt wurden, haben Männer ihr Leben gelassen. Es ist daher nicht gerechtfertigt zu behaupten, dass Gewalt gegen Zivilisten vor allem gegen Frauen gerichtet ist. Es ist auch nicht gerechtfertigt, die Opfer sexueller Gewalt allein unter Frauen zu suchen. So hatten die Vereinten Nationen angegeben dass 80% der 5,000 männlichen Insassen des Konzentrationslagers bei Sarajevo angaben, sexuell missbraucht worden zu sein. Es besteht also kein Zweifel daran, dass Männer in sehr hohem Maße auch Opfer von sexueller Gewalt in 2 Zwierzchowski J, Tabeau E. The 1992-95 war in Bosnia and Herzegovina: census-based multiple system estimation of casualties’ undercount. In Proceeding of the International Research Workshop on ‘The Global Costs of Conflict’ The Households in Conflict Network (HiCN) and The German Institute for Economic Research (DIW Berlin), Berlin, Feb 1, 2010. http://www.icty.org/x/file/About/OTP/War_Demographics/en/bih_casualty_undercount_conf_pap er_100201.pdf
Kriegszeiten sind. Diese Tatsache ist zwar offenkundig in den Zahlen zu finden, wird jedoch weithin verschwiegen.3, 4 Dass Männer als Opfer von Gewalt bewusst und systematisch verleugnet werden ist an dem Konzept der “geschlechtsspezifischen Gewalt”, dass von der Istanbul Konvention durchgehend propagiert wird, deutlich erkennbar. So heißt es: in der Erkenntnis, dass Frauen und Mädchen einer größeren Gefahr von geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind als Männer; Zunächst muss man fragen, was denn mit “geschlechtsspezifischer Gewalt” überhaupt gemeint ist? Dazu werden folgende Definitionen geboten: bezeichnet der Begriff „Geschlecht“ die gesellschaftlich geprägten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen ansieht; bezeichnet der Begriff „geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen“ Gewalt, die gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft; Wenn man die Definition in den Ausdruck der “Erkenntnis” einsetzt entsteht nur ein Zirkelschluss. Offenbar können Männer nicht in einer größeren Gefahr als Frauen ausgesetzt sein Opfer von Gewalt zu sein weil er eine Frau ist, denn ein Mann ist eben keine Frau, es sei denn man verheddert sich in dem anti-biologischen ideologisch verkomplizierten Begriff von “Geschlecht” wie er in der Konvention definiert wird. Wenn man aber den Begriff der “geschlechtsspezifischen Gewalt” auf Männer anwendet dann stellt sich die obige “Erkenntnis” als vollkommen falsch heraus: Männer sind durchaus der Gefahr von Gewalt ausgesetzt die gegen sie gerichtet ist gerade weil sie Männer sind, nämlich daher, dass den Männer in die Rolle des Soldaten gezwungen werden, und wie wir oben am Beispiel des Bosnienkrieges gesehen haben, dadurch in größter Gefahr sind, Opfer von Gewalt zu werden. Dass Soldaten auch Täter von Gewalt sind, spielt dabei keine Rolle, denn Männer werden von der Gesellschaft in die Rolle des Soldaten gezwungen. Es wird deutlich, dass “geschlechtsspezifischer Gewalt” in der Sache nicht vorrangig Frauen betrifft, und diese komplizierten Definitionen nur dazu dient, Männer aus den Menschenrechtsfragen nicht nur auszuschließen, sondern auch, sie auch als Gruppe der Täterschaft verächtlich zu machen. 3 Sivakumaran S. Sexual Violence Against Men in Armed Conflict. Eur J Int Law (2007) 18 (2): 253-276 doi:10.1093/ejil/chm013 4 Stemple, L. Male Rape and Human Rights. Hastings Law Journal 60(3), 2008-2009. p. 605-46 http://scienceblogs.de/geograffitico/wp-content/blogs.dir/70/files/2012/07/i- e76e350f9e3d50b6ce07403e0a3d35fe-Stemple_60-HLJ-605.pdf
Das Phänomen, Männer als Opfer von Gewalt zu Verleugnen und alle Männer überwiegend als potentielle Täter zu betrachten, ist aus der Politik der häuslichen Gewalt wohlbekannt und erwartungsgemäß von der Konvention nur mit einem Scheinzugeständnis weitergeführt:: in der Erkenntnis, dass häusliche Gewalt Frauen unverhältnismäßig stark betrifft und dass auch Männer Opfer häuslicher Gewalt sein können; in der Erkenntnis, dass Kinder Opfer häuslicher Gewalt sind, auch als Zeuginnen und Zeugen von Gewalt in der Familie; in dem Bestreben, ein Europa zu schaffen, das frei von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist Die Möglichkeit, dass Männer auch Opfer häuslicher Gewalt sein können wird zwar eingeräumt, doch die Konvention hält immer noch an der Ideologie fest, dass Frauen Opfer sind und Männer Täter, und Gewalt gegen Frauen “strukturell” und “geschlechtsspezifisch” ist, und die gegen Männer eben nicht. Das wird im Artikel 2 über den “Geltungsbereich des Übereinkommens” sofort klar, wo es heißt: 1 Dieses Übereinkommen findet Anwendung auf alle Formen von Gewalt gegen Frauen, einschließlich der häuslichen Gewalt, die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft. 2 Die Vertragsparteien werden ermutigt, dieses Übereinkommen auf alle Opfer häuslicher Gewalt anzuwenden. Die Vertragsparteien richten bei der Durchführung dieses Übereinkommens ein besonderes Augenmerk auf Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind. Obwohl man “ermutigt” das Übereinkommen “auf alle Opfer” anzuwenden, wird jedes Mal klar ermahnt die Frauen zu bevorzugen, weil man zu wissen glaubt, dass Frauen überwiegend betroffen sind. Diese Annahme ist jedoch seit Ende der 70er Jahre immer wieder von den Ergebnissen unvoreingenommener Untersuchungen in Frage gestellt worden. Welt führende Wissenschaftler, vor allem Murray Straus, Professor der Soziologie und Co-Director des Familienforschungslabors der Universität von New Hampshire in der USA, und Urheber der überwiegend eingesetzten Conflict Tactics Scale (CTS) ist nach eigenen Angaben Mitte der 70er Jahre selbst von seinen Ergebnissen überrascht worden, dass Männer nicht nur im selben Ausmaß Opfer von häuslicher Gewalt sind sondern eben Frauen im hohen Ausmaß auch Täter, und zwar weitgehend aus identischen Motiven. Seither sind in einer nach der anderen Studie diese Ergebnisse Überprüft und bewiesen worden. Die überwiegende Evidenz dazu wurde im Juni 2013 erneut in der bislang größten und weltweiten Meta-Studie unter dem Titel “Partner Abuse State of Knowledge” (PASK), zusammengetragen. Dabei ergibt sich das folgende Bild
Gesamt Männer Frauen Opfer 22,4% 19,3% 23,1% Täter 22,9% 21,6% 28,3% Das heißt, dass ungefähr ein Viertel beider, Männer und Frauen, körperliche Gewalt in der Intimsphäre erleiden und verüben. Während Frauen dabei nur geringfügig mehr die Opfer sind, sind sie auch mehr die Täter. Dies ist dadurch zu erklären, dass die überwiegende Mehrheit von häuslicher Gewalt von beiden Partnern gegenseitig verübt wird. Dies wird in der folgenden Tabelle deutlich: Art der Stichprobe beidseitig Mann gegen Frau gegen Frau Mann Population 57,9% 13,8% 28,3% Kommune 59,6% 17,5% 22,9% Schule / Uni 51,9% 16,2% 31,9% Frauen-Orientiert 72,3% 13,3% 14,4% Militär 39,3% 43,4% 17,3% Die überwiegende Mehrheit, von 60% der häuslichen Gewalt beidseitig. Und eine weitere überraschende Information wird deutlich: wo die Gewalt einseitig am Partner verübt wird, sind in der Mehrzahl Frauen die Täter und Männer die Opfer und nicht umgekehrt, wie es die Konvention ohne Belege ratifiziert sehen will. Und der Unterschied ist nicht gering, sondern annähernd 2:1. Die einzigen Erhebungen aus denen dies nicht klar hervorgeht sind im Militär, doch auch dort wird ein nicht zu vernachlässigender Anteil beidseitig und auch einseitig von Frauen gegen Männer verübt. Selbst die frauenorientierten Erhebungen zeigen deutlich diese Beidseitigkeit. Es wird oft entschuldigt, dass wenn Frauen häusliche Gewalt verüben, sie es vor allem zur Selbstverteidigung tun, während Männer diese “strukturelle Gewalt” zur Kontrolle und Unterwerfung der Frau ausüben. Dies kann aber in unvoreingenommenen Studien überhaupt nicht nachgewiesen werden. Weiter wird behauptet dass Frauen wesentlich schwerere Verletzungen davontragen, und daher die Männer als Opfer ruhig vernachlässigt werden können. Auch dies kann allenfalls als kleiner Unterschied nachgewiesen werden. Aber um so wichtiger ist es zu sehen, dass wenn Frauen gewalttätig werden, sie ein höheres Risiko zu schwereren Verletzungen haben. Diese Einsichten sollen nicht dazu dienen häusliche Gewalt als ein Unentschieden beiseite liegen zu legen, sondern die Gesellschaft sollte diese Tatsachen endlich ernstnehmen und die Ideologie beiseitelegen und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen, die den leidenden und zur Liebe unfähigen Menschen in den Mittelpunkt stellen, anstatt mit geschlechtsbewussten Feindbildern zu operieren.
Die Tatsachen, die heute bekannt sind (und schon Jahrzehnte bekannt waren und ignoriert wurden), erlauben die Ideologische Darstellung der Frau als Opfer und des Mannes als Täter nicht mehr. Und daher dürfen solche Falschdarstellungen auf keinen Fall von Deutschen Bundestag ratifiziert werden. Maßnahmen Nachdem im Artikel 4 von Grundrechten, Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung gesprochen wird, ist im Tenor des gesamten Dokumentes klar dass damit lediglich die Grundrechte, Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung der Frau gemeint sind. Gegen den Mann diskriminiert das Dokument ja in so gut wie allen seinen Klauseln. Die echte Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung wird geradezu verhöhnt wenn im Artikel 5 der Staat zu folgendem Verpflichtet wird: 1 Die Vertragsparteien unterlassen jede Beteiligung an Gewalttaten gegen Frauen und stellen sicher, dass staatliche Behörden, Beschäftigte, Einrichtungen und sonstige im Auftrag des Staates handelnde Personen im Einklang mit dieser Verpflichtung handeln. 2 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen, um ihrer Sorgfaltspflicht zur Verhütung, Untersuchung und Bestrafung von in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Gewalttaten, die von Personen, die nicht im Auftrag des Staates handeln, begangen wurden, und zur Bereitstellung von Entschädigung für solche Gewalttaten nachzukommen. Mit "Parteien" sind in diesem Dokument die Staaten gemeint, die die Konvention ratifizieren. Wie oben dargestellt bedeutet der "Geltungsbereich dieses Übereinkommens" die feministische Definition von häuslicher Gewalt und anderen sogenannten "geschlechtsspezifische Gewalt." Also, im Grunde kann das bedeuten, dass wenn eine Frau eine Waffe auf ein Polizist richtet, dem Polizisten nicht erlaubt ist, sich zu verteidigen, denn das würde ja bedeuten, dass der Polizist, als ein Beschäftigter einer staatlichen Behörde einem Akt der Gewalt gegen eine Frau verüben würde. Interessanterweise kannte die rumänische Strafprozessordnung, die während der kommunistischen Diktatur unter Nicolae und Frau Elenaa Ceauşescu in Kraft war, auch eine solche Bestimmung zum Schutz weiblicher Kriminellen, unter der gleichen Begründung. Der Artikel 6 und 7 sind weitere Aufrufe alle nur möglichen politischen Maßnahmen zu unternehmen um allein Frauen vor Gewalt zu bewahren, und “die rechte des Opfers in den Mittelpunkt aller Maßnahmen” zu stellen. Dass dies einschließt die Rechte eines Beschuldigten in den Hintergrund zu stellen bleibt dabei zwar unausgesprochen, ist aber von dem Vollzug solcher Gesetzgebung in den EU Ländern Spanien und neuerdings auch Italien allen bekannt, die sich für die Folgen von solchen einseitigen Initiativen interessieren.
Dies wird im Artikel 18 später noch deutlicher gemacht. Da geht die Istanbul Konvention mit voller Wucht gegen ein faires Verfahren vor und gegen die sonstigen Richtlinien, die bisher Menschen von falschen Anschuldigungen und übergriffen des Staates schützten. So heißt es im Artikel 18: 3 Die Vertragsparteien stellen sicher, dass nach Maßgabe dieses Kapitels getroffene Maßnahmen – auf einem geschlechtsbewussten Verständnis von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beruhen und die Menschenrechte und die Sicherheit des Opfers in den Mittelpunkt stellen; – die Verhinderung der sekundären Viktimisierung zum Ziel haben; – die Stärkung der Rechte und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen zum Ziel haben, die Opfer von Gewalt geworden sind; – gegebenenfalls die Unterbringung verschiedener Schutz- und Hilfsdienste in denselben Gebäuden ermöglichen; – auf die besonderen Bedürfnisse schutzbedürftiger Personen, einschließlich der Opfer, die Kinder sind, eingehen und diesen Personen zugänglich gemacht werden. 4 Die Bereitstellung von Diensten darf nicht von der Bereitschaft des Opfers abhängen, Anzeige zu erstatten oder gegen den Täter beziehungsweise die Täterin auszusagen. Gibt es etwas über die wirtschaftliche Stärkung von Männern? Natürlich nicht. Und ist dort nicht sofort wieder von dem “geschlechtsbewussten Verständnis” von Gewalt die Rede, das, wie oben gesehen doch nichts anderes als ein Vorurteil aufgrund von Ideologie darstellt? Also im Grunde ist es genug für den feministisch gleichgeschalteten Staatsapparat davon ausgehen, dass ein Mann seine Frau ja schlagen könnte, und so wird dann in der Tat die Frau wirtschaftlich Unabhängig, denn sie kann nun den gesamten Mechanismus in Bewegung setzen um allein Zugriff auf das Eheliche Vermögen zu erhalten, in Spanien werden jährlich 400 Männern so aus ihrem Haus geworfen. Und in der USA unter VAWA genügt es dass das Mutmaßliche "Opfer" aussagt, dass sie zwar noch nie missbraucht worden war, aber lediglich Angst davor hat. Feministische Propaganda mit viel Geld und Macht Ausstatten Das Dokument geht dann weiter mit den Bestimmungen des Artikels 8 und 9, die im wesentlichen als "Gib Geld an die Feministinnen" übersetzt werden kann, und genau wie das ähnliche Gesetz in der USA handelt es sich dabei nicht um wenig Geld, sondern um mindestens 1,5 Milliarden Euro (2 Milliarden Euro) pro Jahr in die EU allein, so dass der Gesamtbetrag in der Tat höher sein dürfte, da die Vertragspartner ja auch nicht EU Staaten einschließen sollen.
Der Artikel 12, Punkt 4, besagt das Dokument erneut, dass Männer das Problem sind: 4 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen Maßnahmen, um alle Mitglieder der Gesellschaft, insbesondere Männer und Jungen4, zur aktiven Beteiligung an der Verhütung aller in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt zu ermutigen. Die heißt im Effekt, dass obligatorische Feminismus-Klassen eingeführt werden sollen, so wie es in Australien und Kroatien geschehen, wo dann 10-jährigen Buben beigebracht wird sich als schuldvoll und minderwertig zu verstehen. So müssen Jungen weiterhin in einem noch schlimmeren Klima aufwachsen, in dem Männlichkeit selbst als Krankheit angesehen wird.. Dies wird in Artikeln 13 und 14 weiter ausgeführt. Im Namen der Verhütung von Gewalt wird überhaupt eine Integration des Feminismus in die Staatskultur erzwungen, und dessen reichhaltige Propaganda gefordert. Immer wieder finden sich die Ermahnungen die oben diskutierten falschen Grundsätze in die Gehirne der Menschen einzuflößen. Dies geht übrigens Hand in Hand mit dem “Europäischen Rahmengesetz zur Förderung von Toleranz”, das dieser Tage im Europäischen Parlament diskutiert wird, und in dem speziell der Antifeminismus als Hass-Verbrechen kriminalisiert wird und zur Bespitzelung von andersdenkenden aufgefordert wird.5 Ganz in diesem Sinne fordert Artikel 27 die Verpflichtung des Staates, Menschen zu ermutigen, etwas zu melden, wenn sie auch nur Gründe zur Annahme vorgeben dass eine solche Tat begangen geworden sein könnte oder dies zu erwarten sein könnte. Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen Maßnahmen, um alle Personen, die Zeuginnen beziehungsweise Zeugen der Begehung einer in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Gewalttat geworden sind oder die Gründe für die Annahme haben, dass eine solche Tat begangen werden könnte oder weitere Gewalttaten zu erwarten sind, zu ermutigen, dies den zuständigen Organisationen oder Behörden zu melden. Da alle Bürger der ideologischen “Bildung” unterzogen werden die die Grundsätze des Feminismus indoktrinieren, wissen alle dass Männer im Naturzustand belassen immer latente Gewalttäter gegen Frauen sind, und somit die Frage ob eine Tat begehen werden könnte immer mit “Ja” zu beantworten ist. Es ist aus der Durchführungspraxis der Justiz in der USA und Spanien wohlbekannt dass man im Zweifel immer gegen den Angeklagten entscheidet wenn dieser sich nicht in der vorgegebenen Zeit und trotz der ihm genommenen Mittel seine Unschuld nicht gegen jeden möglichen Zweifel beweisen kann. 5 European Framework Statute for the Promotion of Tolerance. http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/libe/dv/11_revframework_statute_/11_re vframework_statute_en.pdf
Weiter werden im Artikel 28 Vertrauensberufe ihrer Schweigepflicht entbunden und zur Mutmaßung angeregt: Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften über die Vertraulichkeit, die nach dem internen Recht für Angehörige bestimmter Berufsgruppen gelten, diesen Personen nicht die Möglichkeit nehmen, unter gegebenen Umständen eine Meldung an die zuständigen Organisationen und Behörden zu machen, wenn sie Gründe für die Annahme haben, dass eine schwere in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallende Gewalttat begangen worden ist und weitere schwere Gewalttaten zu erwarten sind. Angesichts der fatalen Auswirkungen einer möglichen Beschuldigung, sollte ein Mann daher sicher stellen, dass er seine Gedanken bei sich behält, und auf jeden Fall sich einem Psychologen oder Therapeuten anzuvertrauen, der die geschlechterideologische “Bildung” erhalten hat. Andernfalls könnte er angezeigt werden, dass sie Ihrer Frau missbraucht, weil er sie zum Beispiel davon Abhält sein Geld zu verschwenden. Das klingt wie ein Witz, ist aber kein Witz. Eine Frau zu behindern, Geld zu verschwenden wird als "wirtschaftlicher Gewalt" bezeichnet, und ist als solche bereits in vielen Ländern (Schweden, Rumänien, Ungarn, Großbritannien, Frankreich und Spanien) bekannt, und nun auch von der Istanbul Konvention so benannt.6 Im Artikel 31 sorgt die Konvention dafür, dass Väter ihre Kinder nur selten zu sehen bekommen. Artikel 38 beschützt Frauen vor Genital-Verstümmelung, sagt aber nichts über die weiterhin völlig legale Praxis, Buben regelmäßig einen höchst sensiblen Teil seines Penis abzuschneiden, ohne Narkose, und ohne dass das an religiösen Toleranz gebunden ist. Doppelstandards im Sinne der Ideologie der “geschlechtsbedingten Gewalt” gegen Frauen, und Mädchen, und überhaupt nur gegen sie. Artikel 55 des Dokuments ist eigentlich beängstigend: 1 Die Vertragsparteien stellen sicher, dass, ... das Verfahren fortgesetzt werden kann, auch wenn das Opfer seine Aussage oder Anzeige zurückzieht. 2 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um nach Maßgabe ihres innerstaatlichen Rechts sicherzustellen, dass staatliche und nichtstaatliche Organisationen sowie Beraterinnen und Berater bei häuslicher Gewalt die Möglichkeit erhalten, den Opfern in den Ermittlungen und Gerichtsverfahren wegen der nach diesem Übereinkommen umschriebenen Straftaten beizustehen und/oder sie zu unterstützen, wenn diese darum ersuchen. 6 Dabei soll nicht gemeint sein, dass es nicht eine Straftat sein könnte, einem abhängigen Menschen lebenswichtige Ressourcen zu entziehen. Jedoch wird allzu oft die Frau wieder nur als Opfer gesehen, nicht aber als Nutznießer einer bestimmten Rollenverteilung, und aus der Verantwortung entschuldigt wichtige Entscheidungen in ihrem Leben zu treffen und die Konsequenzen dafür zu tragen.
Dies bedeutet im Grunde, dass wir ein Europa der Zukunft sehen, in dem feministischen Organisationen die Funktion von Staatsanwalt und Richter vollziehen, und der Staat lediglich seinen Stempel auf ihre "Entdeckungen" aufdrückt, unabhängig davon, ob das mutmaßliche Opfer seine Meinung ändert und zugibt, dass die Beschuldigung nur eine Lüge war. Natürlich erzählt reichhaltige feministische Literatur dass Frauen nicht Lügen, doch in Deutschland sind ja in jüngster Zeit einige gegenteilige Fälle bekannt geworden. Diese Gesetze und Vollstreckungspraxis öffnen dem Missbrauch Tür und Tor wie man das weithin in Spanien, der USA, und jetzt auch Italien beobachten kann -- wenn man sich denn für das Ergehen von Männern überhaupt interessiert. Von einer Kultur der eine Istanbul-Konvention entspringt, die den gewaltsamen Tod von 100,000 Männern und Jungen in Bosnien als ideologische Unbequemlichkeit verschweigt, kann man nicht erwarten dass sie einem unter Verdacht gestellten Mann, der nicht einmal einer ethnischen Minderheit angehört, auch nur die geringste Beachtung schenkt. Diese Konvention ist voll von Männerhass, und Voreingenommenheit, mit dem vollkommen verzerrten Verständnis der Wirklichkeit die ständig von der feministischen Ideologie verbreitet wird. Die weltanschaulichen Vorstellungen und Maßnahmen sind dazu von dem totalitären Marxismus wohlbekannt, den Osteuropa noch nicht vergessen hat. Dies mag der Grund sein warum die Mehrheit der osteuropäischen Staaten “Nein” zur Istanbuler Konvention gesagt haben. Und Kroatien und die Türkei nach anfänglicher Unterschrift davon zurückgetreten sind. Wir rufen daher die Bundesregierung auf, sowie jeden Abgeordneten des Deutschen Bundestags, und der Länder, wachsam zu sein, und die Freiheit und Rechtsstaatlichkeit nicht wegen einseitiger Ideen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Hälfte seiner Bürger preiszugeben. Als mitfühlende Menschen schulden wir den Frauen, Männern und vor allem den Kindern die in dem Teufelskreis alltäglicher Gewalt gefangen sind besseres als alte widerlegte Ideologien. Wir schulden dies nicht nur den einzelnen, sondern unserer Gesellschaft. Den die Gesellschaft zerbricht, wenn wir erlauben, dass Ideologen unsere Familien zerbrechen. Ideologen zerstören die Familien und menschlichen Beziehungen nicht nur durch unterlassene Hilfeleistung, sondern sie sind durch einseitige unfair vergeltende Maßnahmen aktiv an der Zerstörung der Familie beteiligt. Durch Geldzuwendungen an diese Ideologen werden diese weiterhin Einsichten bekämpfen und unterdrücken, die uns die Chance gäben Familien und menschliche Beziehungen zu Heilen und dadurch den Teufelskreis der Gewalt zu unterbrechen. Deshalb ist die Istanbul Konvention mit ihrer einseitigen Ansatz keine halbe Lösung, sondern steht jeder echten Lösung im Wege. Danksagung: der Autor dankt Lucian Vâlsan für hilfreiche Informationen und der großzügigen Genehmigung, wesentliche Anteile seines Artikels “The great dangers of the Istanbul- Convention” auf AVfM in frei übersetzter Form hier zu verwenden.
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