Die Gefahr der Istanbul-Konvention

Die Seite wird erstellt Ulrich Ahrens
 
WEITER LESEN
Die Gefahr der Istanbul-Konvention
        Für den Triumph des Bösen reicht es, dass gute Menschen nichts tun. - Edmund Burke.

        Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. - Gottfied Benn

        Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los. - Goethe.

Zusammenfassung
Die Istanbul Konvention wurde vom Europarates in 2011 verabschiedet mit dem Titel
“Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
und häuslicher Gewalt” und wurde bisher von 32 Staaten (unter ihnen auch Deutschland)
unterzeichnet und von einigen Staaten auch ratifiziert von Deutschland aber noch nicht, das
steht aber irgendwann im Bundestag an, und wir sollten dafür sorgen dass sie wenigstens
kritisch diskutiert wird. In diesem Artikel beleuchten wir das Dokument im Detail und belegen
Fakten die seinen Grundsatzannahmen wiedersprechen um darauf hinzuweisen, dass die
Istanbul Konvention die berechtigte Sorge um häusliche Gewalt weiter durch Ideologie
untergraben wird und echte Lösungen verhindert werden. Gewalt gegen Frauen ist keineswegs
größer als die gegen Männer, und rund um die Welt wird von Frauen in Ehe und
Partnerschaften genauso viel Gewalt verübt wie erfahren. In den überwiegenden Fällen
misshandeln sich beide Partner gegenseitig und zwar aus denselben Motiven. Daher ist weder
häusliche Gewalt noch insgesamt Gewalt gegen Frauen keineswegs “geschlechtsspezifische”
oder “strukturelle” Gewalt -- dieser Eindruck entsteht immer nur dadurch dass Gewalt von
Frauen oder gegen Männer einfach verschwiegen wird. Gewalt in der Liebe, Ehe, und Familie
ist aber eine ernsthafte Krankheit an der ein Viertel der Menschen leiden, Frauen und Männer,
und vor allem Kinder. Als mitfühlende Menschen schulden wir den leidenden besseres als
immer mehr derselben falschen Ideologie. Und wir schulden es nicht nur denen. Unsere
Gesellschaft zerbricht wenn wir erlauben, dass Ideologen unsere Familien zerbrechen und
Einsichten unterdrücken, die zur Heilung führen könnten.

Einleitung
In seinen Treffen am 12. April 2011 in Istanbul verabschiedete der Europarat das
“Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
und häuslicher Gewalt”.1 Dieses Dokument, daher auch als “Istanbul Konvention” bekannt,
wurde seither von 32 Staaten unterzeichnet. Deutschland war unter den 13 ersten
unterzeichnenden Staaten. Seit 2012 wurde die Istanbul-Konvention von 5 Parlamenten
ratifiziert. Von Deutschland bis heute aber nicht. Das Dokument wird in der Öffentlichkeit kaum
diskutiert. Lediglich in einer Pressemitteilung der SPD Bundestagsfraktion hieß es im November
2012:

1 Der Text der Konvention ist auf der Webseite des Europarates verfügbar: http://www.coe.int
Wir fordern die Bundesregierung weiterhin auf, die Europaratskonvention zur Verhütung
       von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention) zu ratifizieren. Die Istanbul-Konvention
       schafft einen übergreifenden rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Gewalt und
       beschreibt auch konkrete Maßnahmen. Es ist höchste Zeit, dass Deutschland sie
       endlich ratifiziert und umsetzt.

Die Forderung der Gewalt gegen Frauen Einhalt zu gebieten scheint so offensichtlich und
selbstverständlich richtig zu sein, dass niemand kritisch hinterfragt wie das Problem zu
verstehen und was zu tun sei. Man überlässt die Details gerne den Frauenbeauftragten, den
Frauen-Verbänden, und den politischen Frauenrechts-Abteilungen der Staaten und der
überstaatlichen Organisationen, wie zum Beispiel der FEMM in der Europäischen Union. Es ist
eine Frauenrechtsfrage, wer kann schon ernsthaft gegen Frauenrecht sein? Natürlich will
niemand dem Schutz der Frauen gegen Gewalt im Wege stehen. Aus diesem Grunde wird die
Istanbul-Konvention nicht öffentlich diskutiert. Wenn sich eine Sprecherin der SPD oder der
Grünen dafür ausspricht die Konvention “endlich zu ratifizieren” und “taten folgen zu lassen”,
dann wird es schließlich im Frauenausschuss unkritisch diskutiert, und wenn es dem Plenum
vorgelegt wird, bleibt den Abgeordneten nichts übrig als schweigend zuzustimmen, so wie es
zum Beispiel in diesem Jahr im Italienischen Parlament geschehen ist.

Gesetze, die Frauen als Gruppe benennen, sollten aber nicht allein den Frauengremien
überlassen werden, denn es handelt sich um allgemeine Fragen von Justiz und Gerechtigkeit.

In diesem Zusammenhang wird in Deutschland eine Reform de § 177 StGB angemahnt. Es wird
ermahnt dass das Delikt der sexuellen Nötigung mit einer zu geringen Strafe belegt ist, nämlich
zwischen 1 und 5 Jahren, wenn in vielen anderen Staaten das doppelte üblich ist. Dies ernsthaft
in Erwägung zu ziehen ist durchaus gerechtfertigt. Hier wollen wir solchen Erwägungen keinen
Abbruch tun, im Gegenteil. Solche Maßnahmen sollen ernsthaft ins Auge gefasst werden, doch
in einem Umfeld von breiter öffentlicher Aufmerksamkeit, unter Berücksichtigung dessen was
nicht nur gemeinhin angenommen wird, sondern vor allem was der unvoreingenommenen
Forschung in diesem Bereich bekannt ist. Im folgenden wollen wir dies anhand des Textes der
Istanbul-Konvention veranschaulichen.

Grundsatzfragen
Die Istanbul-Konvention gibt ihre ideologische Grundlage gleich in ihrem Titel und ihrer
Präambel klar:

       in Anerkennung der Tatsache, dass die Verwirklichung der rechtlichen und der
       tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ein wesentliches Element der
       Verhütung von Gewalt gegen Frauen ist;

       in Anerkennung der Tatsache, dass Gewalt gegen Frauen der Ausdruck historisch
       gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zur
       Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der
       vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben;
Die Anschauung dass “Frauen in eine untergeordnete Position gegenüber Männern
gezwungen” wurden, und dass daher Männer dazu veranlagt sind, Gewalt gegen Frauen
auszuüben um diese systematisch zu unterdrücken, ist die Grundthese des Feminismus. Die
Idee ist zwar vom Feminismus durch die Medien in das allgemeine Bewusstsein übergetreten,
ist jedoch Geschichtlich gar nicht bewiesen, und sollte daher so vom Bundestag nicht ratifiziert
werden. Gewalt entgegen zu wirken ist eine gute Idee, doch gibt es von der Soziologie und
Psychologie, die nicht von der feministischen Ideologie underwandert ist, wesentlich bessere
Vorschläge was denn die Ursache von Gewalt in der Gesellschaft ist und was man tun sollte.

       in Anerkennung der Tatsache, dass Gewalt gegen Frauen als geschlechtsspezifische
       Gewalt strukturellen Charakter hat, sowie der Tatsache, dass Gewalt gegen Frauen
       einer der entscheidenden sozialen Mechanismen ist, durch den Frauen in eine
       untergeordnete Position gegenüber Männern gezwungen werden;

Wie wir an anderer Stelle umfangreich dargelegt haben, gibt es überhaupt keine Belege dafür
dass Gewalt gegen Frauen in besonderer Weise mehr “geschlechtsspezifisch” oder “strukturell”
ist als Gewalt gegen Männer. Weder in der häuslichen Gewalt noch in der öffentlichen Gewalt.
Zum Beispiel, die Tatsache dass junge Männer als Soldaten in Kriege geschickt werden und
dort ihr Leben lassen ist sehr wohl “geschlechtsspezifische” Gewalt, denn wären diese
Menschen mit anderem Geschlecht geboren, würden sie dieser Gewalt nicht ausgesetzt, noch
würden sie dazu gezwungen, selbst Gewalt auszuüben und dabei auch seelischen Schaden zu
nehmen.

       mit großer Sorge feststellend, dass Frauen und Mädchen häufig schweren Formen von
       Gewalt wie häuslicher Gewalt, sexueller Belästigung, Vergewaltigung,
       Zwangsverheiratung, im Namen der sogenannten „Ehre“ begangener Verbrechen und
       Genitalverstümmelung ausgesetzt sind, die eine schwere Verletzung der
       Menschenrechte von Frauen und Mädchen sowie ein Haupthindernis für das Erreichen
       der Gleichstellung von Frauen und Männern darstellen;

       in Anbetracht der fortdauernden Menschenrechtsverletzungen während bewaffneter
       Konflikte, welche die Zivilbevölkerung und insbesondere Frauen in Form von weit
       verbreiteter oder systematischer Vergewaltigung und sexueller Gewalt betreffen, sowie
       der höheren Wahrscheinlichkeit geschlechtsspezifischer Gewalt sowohl während als
       auch nach Konflikten;

Die “fortdauernden Menschenrechtsverletzungen während bewaffneter Konflikte, welche die
Zivilbevölkerung“ betreffen, richtet sich überwiegend gegen Männer und Jungen, nämlich in
Form des Todes. Im letzten bewaffneten Konflikt, der in Europa stattfand, dem bosnische Krieg,
waren 78% der 36.700 zivilen Opfer bosnische Männern und Jungen2. Die Zahlen dazu sind in
der folgenden Tabelle wiedergegeben:

Tabelle 1: Zivile und Militärische Opfer des Bosnien Krieges
                                 Zivilisten          Militär          Gesamt

                        Männer     28.726     78%    67.485    99%     96.211   92%

                                       30%               70%             100%

                        Frauen       7.974    22%        546    1%      8.520    8%

                                       94%                6%             100%

                       Gesamt      36.700     100%   68.031    100%   10.4731   100%

                                       35%               65%             100%

Aus dieser Tabelle geht hervor, dass insgesamt 92% der Todesopfer Männer waren, und nur 8%
Frauen. 35% der Todesopfer waren Zivilisten und 65% angehörige des Militärs. Selbst unter den
Zivilisten waren 78% der Toten Männer und 22% Frauen.

Eine ebenso genaue Schätzung von Vergewaltigungsopfern ist dagegen nicht unter den
Veröffentlichungen des Internationalen Kriminal Tribunals des ehemaligen Jugoslawien (ICTY)
zu finden. Dies gibt Raum zur weiten Spekulation. In Zeitungsmitteilungen aus der Zeit ist von
einer Schätzung einer Erkundungsmission der Europäischen Gemeinschaft oder der Vereinten
Nationen, zu lesen, die 20,000 Opfer schätzte. Höhere Schätzungen von 50,000 finden sich nur
in Literatur die sich allein für die Opferrolle der Frauen interessieren, und werden der
Bosnischen Regierung zugeschrieben. Genaues über die Erhebung ist nicht bekannt. Aber
selbst wenn man diese Zahlen mit der genauen Schätzung der Toten vergleicht, kann man
allenfalls feststellen dass, wo Frauen vergewaltigt wurden, haben Männer ihr Leben gelassen.
Es ist daher nicht gerechtfertigt zu behaupten, dass Gewalt gegen Zivilisten vor allem gegen
Frauen gerichtet ist.

Es ist auch nicht gerechtfertigt, die Opfer sexueller Gewalt allein unter Frauen zu suchen. So
hatten die Vereinten Nationen angegeben dass 80% der 5,000 männlichen Insassen des
Konzentrationslagers bei Sarajevo angaben, sexuell missbraucht worden zu sein. Es besteht
also kein Zweifel daran, dass Männer in sehr hohem Maße auch Opfer von sexueller Gewalt in

2 Zwierzchowski J, Tabeau E. The 1992-95 war in Bosnia and Herzegovina: census-based
multiple system estimation of casualties’ undercount. In Proceeding of the International
Research Workshop on ‘The Global Costs of Conflict’ The Households in Conflict Network
(HiCN) and The German Institute for Economic Research (DIW Berlin), Berlin, Feb 1, 2010.
http://www.icty.org/x/file/About/OTP/War_Demographics/en/bih_casualty_undercount_conf_pap
er_100201.pdf
Kriegszeiten sind. Diese Tatsache ist zwar offenkundig in den Zahlen zu finden, wird jedoch
weithin verschwiegen.3, 4

Dass Männer als Opfer von Gewalt bewusst und systematisch verleugnet werden ist an dem
Konzept der “geschlechtsspezifischen Gewalt”, dass von der Istanbul Konvention durchgehend
propagiert wird, deutlich erkennbar. So heißt es:

       in der Erkenntnis, dass Frauen und Mädchen einer größeren Gefahr von
       geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind als Männer;

Zunächst muss man fragen, was denn mit “geschlechtsspezifischer Gewalt” überhaupt gemeint
ist? Dazu werden folgende Definitionen geboten:

       bezeichnet der Begriff „Geschlecht“ die gesellschaftlich geprägten Rollen,
       Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als für
       Frauen und Männer angemessen ansieht;

       bezeichnet der Begriff „geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen“ Gewalt, die
       gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen
       unverhältnismäßig stark betrifft;

Wenn man die Definition in den Ausdruck der “Erkenntnis” einsetzt entsteht nur ein
Zirkelschluss. Offenbar können Männer nicht in einer größeren Gefahr als Frauen ausgesetzt
sein Opfer von Gewalt zu sein weil er eine Frau ist, denn ein Mann ist eben keine Frau, es sei
denn man verheddert sich in dem anti-biologischen ideologisch verkomplizierten Begriff von
“Geschlecht” wie er in der Konvention definiert wird.

Wenn man aber den Begriff der “geschlechtsspezifischen Gewalt” auf Männer anwendet dann
stellt sich die obige “Erkenntnis” als vollkommen falsch heraus: Männer sind durchaus der
Gefahr von Gewalt ausgesetzt die gegen sie gerichtet ist gerade weil sie Männer sind, nämlich
daher, dass den Männer in die Rolle des Soldaten gezwungen werden, und wie wir oben am
Beispiel des Bosnienkrieges gesehen haben, dadurch in größter Gefahr sind, Opfer von Gewalt
zu werden. Dass Soldaten auch Täter von Gewalt sind, spielt dabei keine Rolle, denn Männer
werden von der Gesellschaft in die Rolle des Soldaten gezwungen.

Es wird deutlich, dass “geschlechtsspezifischer Gewalt” in der Sache nicht vorrangig Frauen
betrifft, und diese komplizierten Definitionen nur dazu dient, Männer aus den
Menschenrechtsfragen nicht nur auszuschließen, sondern auch, sie auch als Gruppe der
Täterschaft verächtlich zu machen.

3 Sivakumaran S. Sexual Violence Against Men in Armed Conflict. Eur J Int Law (2007) 18 (2):
253-276 doi:10.1093/ejil/chm013
4 Stemple, L. Male Rape and Human Rights. Hastings Law Journal 60(3), 2008-2009. p. 605-46
http://scienceblogs.de/geograffitico/wp-content/blogs.dir/70/files/2012/07/i-
e76e350f9e3d50b6ce07403e0a3d35fe-Stemple_60-HLJ-605.pdf
Das Phänomen, Männer als Opfer von Gewalt zu Verleugnen und alle Männer überwiegend als
potentielle Täter zu betrachten, ist aus der Politik der häuslichen Gewalt wohlbekannt und
erwartungsgemäß von der Konvention nur mit einem Scheinzugeständnis weitergeführt::

       in der Erkenntnis, dass häusliche Gewalt Frauen unverhältnismäßig stark betrifft und
       dass auch Männer Opfer häuslicher Gewalt sein können;

       in der Erkenntnis, dass Kinder Opfer häuslicher Gewalt sind, auch als Zeuginnen und
       Zeugen von Gewalt in der Familie;

       in dem Bestreben, ein Europa zu schaffen, das frei von Gewalt gegen Frauen und
       häuslicher Gewalt ist

Die Möglichkeit, dass Männer auch Opfer häuslicher Gewalt sein können wird zwar eingeräumt,
doch die Konvention hält immer noch an der Ideologie fest, dass Frauen Opfer sind und Männer
Täter, und Gewalt gegen Frauen “strukturell” und “geschlechtsspezifisch” ist, und die gegen
Männer eben nicht. Das wird im Artikel 2 über den “Geltungsbereich des Übereinkommens”
sofort klar, wo es heißt:

       1 Dieses Übereinkommen findet Anwendung auf alle Formen von Gewalt gegen
       Frauen,
       einschließlich der häuslichen Gewalt, die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft.

       2 Die Vertragsparteien werden ermutigt, dieses Übereinkommen auf alle Opfer
       häuslicher Gewalt anzuwenden. Die Vertragsparteien richten bei der Durchführung
       dieses Übereinkommens ein besonderes Augenmerk auf Frauen, die Opfer
       geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind.

Obwohl man “ermutigt” das Übereinkommen “auf alle Opfer” anzuwenden, wird jedes Mal klar
ermahnt die Frauen zu bevorzugen, weil man zu wissen glaubt, dass Frauen überwiegend
betroffen sind. Diese Annahme ist jedoch seit Ende der 70er Jahre immer wieder von den
Ergebnissen unvoreingenommener Untersuchungen in Frage gestellt worden. Welt führende
Wissenschaftler, vor allem Murray Straus, Professor der Soziologie und Co-Director des
Familienforschungslabors der Universität von New Hampshire in der USA, und Urheber der
überwiegend eingesetzten Conflict Tactics Scale (CTS) ist nach eigenen Angaben Mitte der
70er Jahre selbst von seinen Ergebnissen überrascht worden, dass Männer nicht nur im selben
Ausmaß Opfer von häuslicher Gewalt sind sondern eben Frauen im hohen Ausmaß auch Täter,
und zwar weitgehend aus identischen Motiven. Seither sind in einer nach der anderen Studie
diese Ergebnisse Überprüft und bewiesen worden. Die überwiegende Evidenz dazu wurde im
Juni 2013 erneut in der bislang größten und weltweiten Meta-Studie unter dem Titel “Partner
Abuse State of Knowledge” (PASK), zusammengetragen. Dabei ergibt sich das folgende Bild
Gesamt   Männer     Frauen

                              Opfer      22,4%    19,3%      23,1%

                              Täter      22,9%    21,6%      28,3%

Das heißt, dass ungefähr ein Viertel beider, Männer und Frauen, körperliche Gewalt in der
Intimsphäre erleiden und verüben. Während Frauen dabei nur geringfügig mehr die Opfer sind,
sind sie auch mehr die Täter. Dies ist dadurch zu erklären, dass die überwiegende Mehrheit von
häuslicher Gewalt von beiden Partnern gegenseitig verübt wird. Dies wird in der folgenden
Tabelle deutlich:

                    Art der Stichprobe    beidseitig Mann gegen    Frau gegen
                                                        Frau          Mann

                    Population               57,9%         13,8%        28,3%

                    Kommune                  59,6%         17,5%        22,9%

                    Schule / Uni             51,9%         16,2%        31,9%

                    Frauen-Orientiert        72,3%         13,3%        14,4%

                    Militär                  39,3%         43,4%        17,3%

Die überwiegende Mehrheit, von 60% der häuslichen Gewalt beidseitig. Und eine weitere
überraschende Information wird deutlich: wo die Gewalt einseitig am Partner verübt wird, sind in
der Mehrzahl Frauen die Täter und Männer die Opfer und nicht umgekehrt, wie es die
Konvention ohne Belege ratifiziert sehen will. Und der Unterschied ist nicht gering, sondern
annähernd 2:1. Die einzigen Erhebungen aus denen dies nicht klar hervorgeht sind im Militär,
doch auch dort wird ein nicht zu vernachlässigender Anteil beidseitig und auch einseitig von
Frauen gegen Männer verübt. Selbst die frauenorientierten Erhebungen zeigen deutlich diese
Beidseitigkeit.

Es wird oft entschuldigt, dass wenn Frauen häusliche Gewalt verüben, sie es vor allem zur
Selbstverteidigung tun, während Männer diese “strukturelle Gewalt” zur Kontrolle und
Unterwerfung der Frau ausüben. Dies kann aber in unvoreingenommenen Studien überhaupt
nicht nachgewiesen werden. Weiter wird behauptet dass Frauen wesentlich schwerere
Verletzungen davontragen, und daher die Männer als Opfer ruhig vernachlässigt werden
können. Auch dies kann allenfalls als kleiner Unterschied nachgewiesen werden. Aber um so
wichtiger ist es zu sehen, dass wenn Frauen gewalttätig werden, sie ein höheres Risiko zu
schwereren Verletzungen haben. Diese Einsichten sollen nicht dazu dienen häusliche Gewalt
als ein Unentschieden beiseite liegen zu legen, sondern die Gesellschaft sollte diese Tatsachen
endlich ernstnehmen und die Ideologie beiseitelegen und nach gemeinsamen Lösungen zu
suchen, die den leidenden und zur Liebe unfähigen Menschen in den Mittelpunkt stellen, anstatt
mit geschlechtsbewussten Feindbildern zu operieren.
Die Tatsachen, die heute bekannt sind (und schon Jahrzehnte bekannt waren und ignoriert
wurden), erlauben die Ideologische Darstellung der Frau als Opfer und des Mannes als Täter
nicht mehr. Und daher dürfen solche Falschdarstellungen auf keinen Fall von Deutschen
Bundestag ratifiziert werden.

Maßnahmen
Nachdem im Artikel 4 von Grundrechten, Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung gesprochen
wird, ist im Tenor des gesamten Dokumentes klar dass damit lediglich die Grundrechte,
Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung der Frau gemeint sind. Gegen den Mann diskriminiert
das Dokument ja in so gut wie allen seinen Klauseln.

Die echte Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung wird geradezu verhöhnt wenn im Artikel 5
der Staat zu folgendem Verpflichtet wird:

       1 Die Vertragsparteien unterlassen jede Beteiligung an Gewalttaten gegen Frauen und
       stellen sicher, dass staatliche Behörden, Beschäftigte, Einrichtungen und sonstige im
       Auftrag des Staates handelnde Personen im Einklang mit dieser Verpflichtung handeln.

       2 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen
       Maßnahmen, um ihrer Sorgfaltspflicht zur Verhütung, Untersuchung und Bestrafung von
       in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Gewalttaten, die von
       Personen, die nicht im Auftrag des Staates handeln, begangen wurden, und zur
       Bereitstellung von Entschädigung für solche Gewalttaten nachzukommen.

Mit "Parteien" sind in diesem Dokument die Staaten gemeint, die die Konvention ratifizieren.
Wie oben dargestellt bedeutet der "Geltungsbereich dieses Übereinkommens" die feministische
Definition von häuslicher Gewalt und anderen sogenannten "geschlechtsspezifische Gewalt."
Also, im Grunde kann das bedeuten, dass wenn eine Frau eine Waffe auf ein Polizist richtet,
dem Polizisten nicht erlaubt ist, sich zu verteidigen, denn das würde ja bedeuten, dass der
Polizist, als ein Beschäftigter einer staatlichen Behörde einem Akt der Gewalt gegen eine Frau
verüben würde.

Interessanterweise kannte die rumänische Strafprozessordnung, die während der
kommunistischen Diktatur unter Nicolae und Frau Elenaa Ceauşescu in Kraft war, auch eine
solche Bestimmung zum Schutz weiblicher Kriminellen, unter der gleichen Begründung.

Der Artikel 6 und 7 sind weitere Aufrufe alle nur möglichen politischen Maßnahmen zu
unternehmen um allein Frauen vor Gewalt zu bewahren, und “die rechte des Opfers in den
Mittelpunkt aller Maßnahmen” zu stellen. Dass dies einschließt die Rechte eines Beschuldigten
in den Hintergrund zu stellen bleibt dabei zwar unausgesprochen, ist aber von dem Vollzug
solcher Gesetzgebung in den EU Ländern Spanien und neuerdings auch Italien allen bekannt,
die sich für die Folgen von solchen einseitigen Initiativen interessieren.
Dies wird im Artikel 18 später noch deutlicher gemacht. Da geht die Istanbul Konvention mit
voller Wucht gegen ein faires Verfahren vor und gegen die sonstigen Richtlinien, die bisher
Menschen von falschen Anschuldigungen und übergriffen des Staates schützten. So heißt es im
Artikel 18:

       3 Die Vertragsparteien stellen sicher, dass nach Maßgabe dieses Kapitels getroffene
       Maßnahmen

       – auf einem geschlechtsbewussten Verständnis von Gewalt gegen Frauen und
       häuslicher Gewalt beruhen und die Menschenrechte und die Sicherheit des Opfers in
       den Mittelpunkt stellen;

       – die Verhinderung der sekundären Viktimisierung zum Ziel haben;

       – die Stärkung der Rechte und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen zum Ziel
       haben, die Opfer von Gewalt geworden sind;

       – gegebenenfalls die Unterbringung verschiedener Schutz- und Hilfsdienste in
       denselben Gebäuden ermöglichen;

       – auf die besonderen Bedürfnisse schutzbedürftiger Personen, einschließlich der Opfer,
       die Kinder sind, eingehen und diesen Personen zugänglich gemacht
       werden.

       4 Die Bereitstellung von Diensten darf nicht von der Bereitschaft des Opfers abhängen,
       Anzeige zu erstatten oder gegen den Täter beziehungsweise die Täterin auszusagen.

Gibt es etwas über die wirtschaftliche Stärkung von Männern? Natürlich nicht. Und ist dort nicht
sofort wieder von dem “geschlechtsbewussten Verständnis” von Gewalt die Rede, das, wie
oben gesehen doch nichts anderes als ein Vorurteil aufgrund von Ideologie darstellt? Also im
Grunde ist es genug für den feministisch gleichgeschalteten Staatsapparat davon ausgehen,
dass ein Mann seine Frau ja schlagen könnte, und so wird dann in der Tat die Frau
wirtschaftlich Unabhängig, denn sie kann nun den gesamten Mechanismus in Bewegung setzen
um allein Zugriff auf das Eheliche Vermögen zu erhalten, in Spanien werden jährlich 400
Männern so aus ihrem Haus geworfen. Und in der USA unter VAWA genügt es dass das
Mutmaßliche "Opfer" aussagt, dass sie zwar noch nie missbraucht worden war, aber lediglich
Angst davor hat.

Feministische Propaganda mit viel Geld und Macht Ausstatten
Das Dokument geht dann weiter mit den Bestimmungen des Artikels 8 und 9, die im
wesentlichen als "Gib Geld an die Feministinnen" übersetzt werden kann, und genau wie das
ähnliche Gesetz in der USA handelt es sich dabei nicht um wenig Geld, sondern um mindestens
1,5 Milliarden Euro (2 Milliarden Euro) pro Jahr in die EU allein, so dass der Gesamtbetrag in
der Tat höher sein dürfte, da die Vertragspartner ja auch nicht EU Staaten einschließen sollen.
Der Artikel 12, Punkt 4, besagt das Dokument erneut, dass Männer das Problem sind:

       4 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen Maßnahmen, um alle Mitglieder der
       Gesellschaft, insbesondere Männer und Jungen4, zur aktiven Beteiligung an der
       Verhütung aller in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von
       Gewalt zu ermutigen.

Die heißt im Effekt, dass obligatorische Feminismus-Klassen eingeführt werden sollen, so wie
es in Australien und Kroatien geschehen, wo dann 10-jährigen Buben beigebracht wird sich als
schuldvoll und minderwertig zu verstehen. So müssen Jungen weiterhin in einem noch
schlimmeren Klima aufwachsen, in dem Männlichkeit selbst als Krankheit angesehen wird..
Dies wird in Artikeln 13 und 14 weiter ausgeführt.

Im Namen der Verhütung von Gewalt wird überhaupt eine Integration des Feminismus in die
Staatskultur erzwungen, und dessen reichhaltige Propaganda gefordert. Immer wieder finden
sich die Ermahnungen die oben diskutierten falschen Grundsätze in die Gehirne der Menschen
einzuflößen. Dies geht übrigens Hand in Hand mit dem “Europäischen Rahmengesetz zur
Förderung von Toleranz”, das dieser Tage im Europäischen Parlament diskutiert wird, und in
dem speziell der Antifeminismus als Hass-Verbrechen kriminalisiert wird und zur Bespitzelung
von andersdenkenden aufgefordert wird.5

Ganz in diesem Sinne fordert Artikel 27 die Verpflichtung des Staates, Menschen zu ermutigen,
etwas zu melden, wenn sie auch nur Gründe zur Annahme vorgeben dass eine solche Tat
begangen geworden sein könnte oder dies zu erwarten sein könnte.

       Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen Maßnahmen, um alle Personen, die
       Zeuginnen beziehungsweise Zeugen der Begehung einer in den Geltungsbereich dieses
       Übereinkommens fallenden Gewalttat geworden sind oder die Gründe für die Annahme
       haben, dass eine solche Tat begangen werden könnte oder weitere Gewalttaten zu
       erwarten sind, zu ermutigen, dies den zuständigen Organisationen oder Behörden zu
       melden.

Da alle Bürger der ideologischen “Bildung” unterzogen werden die die Grundsätze des
Feminismus indoktrinieren, wissen alle dass Männer im Naturzustand belassen immer latente
Gewalttäter gegen Frauen sind, und somit die Frage ob eine Tat begehen werden könnte immer
mit “Ja” zu beantworten ist. Es ist aus der Durchführungspraxis der Justiz in der USA und
Spanien wohlbekannt dass man im Zweifel immer gegen den Angeklagten entscheidet wenn
dieser sich nicht in der vorgegebenen Zeit und trotz der ihm genommenen Mittel seine Unschuld
nicht gegen jeden möglichen Zweifel beweisen kann.

5 European Framework Statute for the Promotion of Tolerance.
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/libe/dv/11_revframework_statute_/11_re
vframework_statute_en.pdf
Weiter werden im Artikel 28 Vertrauensberufe ihrer Schweigepflicht entbunden und zur
Mutmaßung angeregt:

       Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass
       die Vorschriften über die Vertraulichkeit, die nach dem internen Recht für Angehörige
       bestimmter Berufsgruppen gelten, diesen Personen nicht die Möglichkeit nehmen, unter
       gegebenen Umständen eine Meldung an die zuständigen Organisationen und Behörden
       zu machen, wenn sie Gründe für die Annahme haben, dass eine schwere in den
       Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallende Gewalttat begangen worden ist und
       weitere schwere Gewalttaten zu erwarten sind.

Angesichts der fatalen Auswirkungen einer möglichen Beschuldigung, sollte ein Mann daher
sicher stellen, dass er seine Gedanken bei sich behält, und auf jeden Fall sich einem
Psychologen oder Therapeuten anzuvertrauen, der die geschlechterideologische “Bildung”
erhalten hat. Andernfalls könnte er angezeigt werden, dass sie Ihrer Frau missbraucht, weil er
sie zum Beispiel davon Abhält sein Geld zu verschwenden. Das klingt wie ein Witz, ist aber kein
Witz. Eine Frau zu behindern, Geld zu verschwenden wird als "wirtschaftlicher Gewalt"
bezeichnet, und ist als solche bereits in vielen Ländern (Schweden, Rumänien, Ungarn,
Großbritannien, Frankreich und Spanien) bekannt, und nun auch von der Istanbul Konvention
so benannt.6

Im Artikel 31 sorgt die Konvention dafür, dass Väter ihre Kinder nur selten zu sehen bekommen.

Artikel 38 beschützt Frauen vor Genital-Verstümmelung, sagt aber nichts über die weiterhin
völlig legale Praxis, Buben regelmäßig einen höchst sensiblen Teil seines Penis abzuschneiden,
ohne Narkose, und ohne dass das an religiösen Toleranz gebunden ist. Doppelstandards im
Sinne der Ideologie der “geschlechtsbedingten Gewalt” gegen Frauen, und Mädchen, und
überhaupt nur gegen sie.

Artikel 55 des Dokuments ist eigentlich beängstigend:

       1 Die Vertragsparteien stellen sicher, dass, ... das Verfahren fortgesetzt werden kann,
       auch wenn das Opfer seine Aussage oder Anzeige zurückzieht.

       2 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen
       Maßnahmen, um nach Maßgabe ihres innerstaatlichen Rechts sicherzustellen, dass
       staatliche und nichtstaatliche Organisationen sowie Beraterinnen und Berater bei
       häuslicher Gewalt die Möglichkeit erhalten, den Opfern in den Ermittlungen und
       Gerichtsverfahren wegen der nach diesem Übereinkommen umschriebenen Straftaten
       beizustehen und/oder sie zu unterstützen, wenn diese darum ersuchen.

6 Dabei soll nicht gemeint sein, dass es nicht eine Straftat sein könnte, einem abhängigen Menschen
lebenswichtige Ressourcen zu entziehen. Jedoch wird allzu oft die Frau wieder nur als Opfer gesehen,
nicht aber als Nutznießer einer bestimmten Rollenverteilung, und aus der Verantwortung entschuldigt
wichtige Entscheidungen in ihrem Leben zu treffen und die Konsequenzen dafür zu tragen.
Dies bedeutet im Grunde, dass wir ein Europa der Zukunft sehen, in dem feministischen
Organisationen die Funktion von Staatsanwalt und Richter vollziehen, und der Staat lediglich
seinen Stempel auf ihre "Entdeckungen" aufdrückt, unabhängig davon, ob das mutmaßliche
Opfer seine Meinung ändert und zugibt, dass die Beschuldigung nur eine Lüge war. Natürlich
erzählt reichhaltige feministische Literatur dass Frauen nicht Lügen, doch in Deutschland sind ja
in jüngster Zeit einige gegenteilige Fälle bekannt geworden. Diese Gesetze und
Vollstreckungspraxis öffnen dem Missbrauch Tür und Tor wie man das weithin in Spanien, der
USA, und jetzt auch Italien beobachten kann -- wenn man sich denn für das Ergehen von
Männern überhaupt interessiert. Von einer Kultur der eine Istanbul-Konvention entspringt, die
den gewaltsamen Tod von 100,000 Männern und Jungen in Bosnien als ideologische
Unbequemlichkeit verschweigt, kann man nicht erwarten dass sie einem unter Verdacht
gestellten Mann, der nicht einmal einer ethnischen Minderheit angehört, auch nur die geringste
Beachtung schenkt.

Diese Konvention ist voll von Männerhass, und Voreingenommenheit, mit dem vollkommen
verzerrten Verständnis der Wirklichkeit die ständig von der feministischen Ideologie verbreitet
wird. Die weltanschaulichen Vorstellungen und Maßnahmen sind dazu von dem totalitären
Marxismus wohlbekannt, den Osteuropa noch nicht vergessen hat. Dies mag der Grund sein
warum die Mehrheit der osteuropäischen Staaten “Nein” zur Istanbuler Konvention gesagt
haben. Und Kroatien und die Türkei nach anfänglicher Unterschrift davon zurückgetreten sind.
Wir rufen daher die Bundesregierung auf, sowie jeden Abgeordneten des Deutschen
Bundestags, und der Länder, wachsam zu sein, und die Freiheit und Rechtsstaatlichkeit nicht
wegen einseitiger Ideen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Hälfte seiner Bürger
preiszugeben.

Als mitfühlende Menschen schulden wir den Frauen, Männern und vor allem den Kindern die in
dem Teufelskreis alltäglicher Gewalt gefangen sind besseres als alte widerlegte Ideologien. Wir
schulden dies nicht nur den einzelnen, sondern unserer Gesellschaft. Den die Gesellschaft
zerbricht, wenn wir erlauben, dass Ideologen unsere Familien zerbrechen. Ideologen zerstören
die Familien und menschlichen Beziehungen nicht nur durch unterlassene Hilfeleistung,
sondern sie sind durch einseitige unfair vergeltende Maßnahmen aktiv an der Zerstörung der
Familie beteiligt. Durch Geldzuwendungen an diese Ideologen werden diese weiterhin
Einsichten bekämpfen und unterdrücken, die uns die Chance gäben Familien und menschliche
Beziehungen zu Heilen und dadurch den Teufelskreis der Gewalt zu unterbrechen. Deshalb ist
die Istanbul Konvention mit ihrer einseitigen Ansatz keine halbe Lösung, sondern steht jeder
echten Lösung im Wege.

Danksagung: der Autor dankt Lucian Vâlsan für hilfreiche Informationen und der großzügigen
Genehmigung, wesentliche Anteile seines Artikels “The great dangers of the Istanbul-
Convention” auf AVfM in frei übersetzter Form hier zu verwenden.
Sie können auch lesen