Die Gemeindeverwaltung wünscht ihren Bürgerinnen und Bürgern frohe und besinnliche Weihnachtstage sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2022 - NR ...

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Die Gemeindeverwaltung wünscht ihren Bürgerinnen und Bürgern frohe und besinnliche Weihnachtstage sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2022 - NR ...
M I T T E I L U N G S B L AT T
DER GEMEINDE EBHAUSEN · ROTFELDEN · EBERSHARDT · WENDEN

M IT T WO c H, 22. DE z E M B E R 2021                       NR. 51/52
DI E S E AU SGAB E E R SC H E I NT AUC H ON LI N E

                                                                    Foto:titoOnz/iStock/GettyImagesPlus
                         Die Gemeindeverwaltung wünscht
                             ihren Bürgerinnen und Bürgern
                  frohe und besinnliche Weihnachtstage
                sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2022
Die Gemeindeverwaltung wünscht ihren Bürgerinnen und Bürgern frohe und besinnliche Weihnachtstage sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2022 - NR ...
Seite 2 / Nummer 51/52                          Mitteilungsblatt Ebhausen                       Mittwoch, 22. Dezember 2021

                   Weihnachtsgrüße 2021
                                             Das Jahr 2021 ist fast vorbei, Weihnachten steht vor der Tür.
                                             Leider ist es nicht das erhoffte unbegrenzte und unbeschwerte Weih-
                                             nachten, das wir uns alle nach dem letzten Jahr erhofft hatten.
                                             Es soll aber trotzdem ein frohes Weihnachten sein, und ich sende Ihnen
                                             die besten Grüße und Wünsche dazu.
                                             Wir sind dank den Impfungen weiter als letztes Jahr, aber noch nicht weit
                                             genug.

                                             Dennoch dürfen wir hoffnungsvoll ins neue Jahr sehen. Wirtschaftlich
                                             betrachtet geht es uns trotz der Pandemie gut, die Arbeitslosigkeit ist ge-
                                             ring – im Gegenteil: Personal und Arbeitskräfte werden vielfach gesucht.
                                             Bei manchen Branchen führt es schon zu Einschränkungen.

                                             Insofern sind wir auf der privilegierten Seite des Lebens. Alles, was wir
                                             daraus machen, liegt in unserer eigenen Verantwortung.
                                             Missmut, Unzufriedenheit, Neid ... lösen wir uns davon und schauen op-
  timistisch in den Tag. Das Glas ist halb voll, nicht halb leer.

  Auf einer Berghütte in Südtirol fand ich in diesem Jahr folgende Zeilen:

  Wir wissen, wie man seinen Lebensunterhalt verdient, aber nicht mehr, wie man lebt. Wir haben dem Leben Jahre
  hinzugefügt, aber nicht den Jahren Leben. Wir kommen zum Mond, aber nicht mehr zu der Tür des Nachbarn. Wir
  können Atome spalten, aber nicht unsere Vorurteile. Wir schreiben mehr, aber wissen weniger. Wir haben gelernt,
  schnell zu sein, aber wir können nicht warten.

  Es ist die Zeit des schnellen Essens und der schlechten Verdauung, der leichten Profite und der schwierigen Bezie-
  hungen, der schönen Häuser und des zerstörten Zuhauses, wir haben hohe Gebäude, aber eine niedrige Toleranz.
  Breite Autobahnen, aber enge Ansichten, mehr Kenntnisse, aber weniger Verstand. Wir lachen zu wenig, regen
  uns zu schnell auf, lesen zu wenig und beten zu selten. Wir haben unseren Besitz vervielfacht, aber unsere Werte
  reduziert.
  Denken Sie darüber nach. Nobody ist perfect. Aber man kann daran arbeiten. ;)
  Frohe Weihnachten.
  Ihr

  Volker Schuler
  Bürgermeister

                                                                                                         Foto:Shaiith/iStock/Thinkstock
Die Gemeindeverwaltung wünscht ihren Bürgerinnen und Bürgern frohe und besinnliche Weihnachtstage sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2022 - NR ...
Mittwoch, 22. Dezember 2021                       Mitteilungsblatt Ebhausen                                  Nummer 51/52 / Seite 3

                                                                      (2) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt. Wah-
    AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                         len in digitaler Form nach Absatz 7 Buchstabe c) werden ohne
                                                                      Stimmzettel durchgeführt.

2. Satzung zur Änderung der                                           (7) Sofern die Hauptversammlung nach § 15 Absatz 6 nicht in
                                                                      Form einer Präsenzveranstaltung durchgeführt wird, entscheidet
Feuerwehrsatzung                                                      der Bürgermeister nach Anhörung des Feuerwehrausschusses, ob
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6            (a) die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzufüh-
Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs.1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 10   renden Wahlen und Beschlussfassungen in geheimer Abstimmung
Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des    in einer Präsenzversammlung (Wahlversammlung) durchgeführt
Feuerwehrgesetzes (FWG) hat der Gemeinderat am 14. Dezember           werden oder
2021 folgende 2. Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung
beschlossen:                                                          (b) zu treffende Beschlüsse in der bzw. die Wahlen durch die Ver-
                                §1                                    sammlung in Form einer Briefwahl herbei- bzw. durchgeführt wer-
Die Feuerwehrsatzung vom 15.03.2011 zuletzt geändert am               den oder
25.02.2014 wird wie folgt geändert:
                                                                      (c) zu treffende Beschlüsse in der bzw. die Wahlen durch die Ver-
1. § 13 wird wie folgt ergänzt:
(10) Für die Durchführung der Sitzungen des Feuerwehrausschus-        sammlung in Form einer Online-Abstimmung bzw. -Wahl herbei-
ses sowie der Abteilungsausschüsse gilt § 15 Abs. 6 sowie § 15        bzw. durchgeführt werden.
Abs. 4 Satz 1 Alternative 2 entsprechend.                             (8) Für die Wahlen in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feu-
2. § 14 Abs. 3 wird wie folgt geändert:                               erwehr und den Abteilungen bei den Altersabteilungen, der Ju-
(3) Für die Ausschüsse nach Absatz 1 gilt § 13 Abs. 4 bis 8 so-       gendfeuerwehr und den Musikabteilungen gelten die Absätze 2
wie Abs. 10 entsprechend. Der Feuerwehrkommandant ist zu den          bis 7 sinngemäß.
Sitzungen einzuladen; er kann sich an den Beratungen jederzeit                                       §2
beteiligen.                                                           Diese Satzung tritt am Tage nach der Öffentlichen Bekanntma-
                                                                      chung in Kraft.
3. § 15 Abs. 2, 4 und 6 wird wie folgt geändert und Abs. 7 ergänzt:
(2) In der Hauptversammlung haben der Feuerwehrkommandant             Hinweis:
einen Bericht über das vergangene Jahr und der Kassenverwalter        Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
einen Bericht über den Rechnungsabschluss des Sondervermögens         der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
für die Kameradschaftspflege (§ 17) zu erstatten. Die Hauptver-       aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird
sammlung beschließt über den Rechnungsabschluss.                      nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
                                                                      innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung
(4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens
die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeinde-       gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sach-
feuerwehr anwesend ist oder an der Hauptversammlung nach Ab-          verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies
satz 6 Buchstabe b) in digitaler Form teilnimmt. Bei Beschlussunfä-   gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-
higkeit kann eine zweite Hauptversammlung einberufen werden,          zung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der        verletzt worden sind.
Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr beschlussfähig ist. Be-      Ebhausen, den 21.12.2021
schlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmen-           Volker Schuler
mehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.                  Bürgermeister
(6) Sofern die Hauptversammlung in Form einer Präsenzveran-
staltung aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß
durchgeführt werden kann, entscheidet der Bürgermeister nach          Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Anhörung des Feuerwehrausschusses, ob                                  auf der Grundlage des § 25 des Gesetzes über kommunale Zu-
(a) die Hauptversammlung auf einen zeitnahen Termin, jedoch ma-       sammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974, mehrfach
ximal bis zu einem Jahr, verschoben wird oder                                  geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.
(b) die Hauptversammlung in digitaler Form abgehalten wird.                        Dezember 2015 (GBl. S. 1147, 1149)
Schwerwiegende Gründe liegen insbesondere vor bei Naturkata-          zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB
strophen, aus Gründen des Infektionsschutzes, bei sonstigen au-                        (Wertermittlungssachverhalte)
ßergewöhnlichen Notsituationen oder wenn aus anderen Gründen                       von den nachstehenden Kommunen
eine ordnungsgemäße Durchführung unzumutbar wäre.                                     auf die Große Kreisstadt Nagold
Die Hauptversammlung ohne persönliche Anwesenheit der An-
                                                                      Präambel
gehörigen der Gemeindefeuerwehr im Sitzungsraum kann nach
Absatz 6 Buchstabe b) durchgeführt werden, sofern eine Beratung       1. Die Große Kreisstadt Nagold (Landkreis Calw)
und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und           vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Jürgen Großmann
Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in           und die nachstehenden Kommunen (Landkreis Calw)
Form einer Videokonferenz, möglich ist. Die nach dem Feuerwehr-       2. Gemeinde Ebhausen
gesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen und die Fas-            vertreten durch Herrn Bürgermeister Volker Schuler
sung von Beschlüssen in geheimer Abstimmung sind im Rahmen            3. Stadt Haiterbach
einer Hauptversammlung nach Absatz 6 Buchstabe b) nicht mög-              vertreten durch Herrn Bürgermeister Andreas Hölzlberger
lich. Für sie gilt § 16 Absatz 7.                                     4. Gemeinde Rohrdorf
                                                                          vertreten durch Herrn Bürgermeister Joachim Flik
(7) Für die Abteilungsversammlung der Einsatzabteilungen der          5. Stadt Wildberg
Freiwilligen Feuerwehr sowie die Abteilungsversammlungen bei              vertreten durch Herrn Bürgermeister Ulrich Bünger
den Altersabteilungen, der Jugendfeuerwehr und den Musikabtei-
lungen gelten die Absätze 1 bis 6 entsprechend.                       schließen folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertra-
4. § 16 Abs. 1, 2 und 7 werden wie folgt geändert und Abs. 8          gung der ihnen bisher jeweils obliegenden Aufgabe der Führung
ergänzt:                                                              des Gutachterausschusses, die Zuständigkeit der Geschäftsstel-
                                                                      len und die erforderlichen Tätigkeiten nach §§ 192 - 197 BauGB
(1) Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzu-
führenden Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten gelei-              (Wertermittlungssachverhalte) von den vorstehend im Einzelnen
tet. Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberechtigten einen   bezeichneten Kommunen (alle Landkreis Calw) auf die Große
Wahlleiter.                                                           Kreisstadt Nagold zur zukünftigen Sicherstellung der Aufgaben,
Bei der Durchführung von Wahlen nach Absatz 7 leitet und orga-        Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses und einer ge-
nisiert der Bürgermeister oder eine von ihm beauftragte Person,       meinsamen Geschäftsstelle auf der Basis folgender Grundlagen:
unter Mitwirkung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die           ● Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der
Wahl. Die beauftragte Person nach Satz 3 kann ein Angehöriger              Fassung vom 24. Juli 2000, (zuletzt geändert durch Artikel 16
der Gemeindefeuerwehr sein.                                                des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161, 186))
Die Gemeindeverwaltung wünscht ihren Bürgerinnen und Bürgern frohe und besinnliche Weihnachtstage sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2022 - NR ...
Seite 4 / Nummer 51/52                              Mitteilungsblatt Ebhausen                           Mittwoch, 22. Dezember 2021

●   dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der             die in dieser Vereinbarung genannten Mitwirkungsrechte und
    Fassung vom 16.12.1974, zuletzt geändert durch Artikel 2 des      -pflichten bei der Erfüllung der Aufgaben (§ 25 Abs. 3 GKZ).
    Gesetzes vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147, 1149)               Die Große Kreisstadt Nagold hat zur Erfüllung der ihr übertragenen
●   der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) des Landes Ba-           Aufgaben eine gemeinsame Geschäftsstelle einzurichten und dau-
    den-Württemberg vom 11.12.1989, zuletzt geändert durch            erhaft zu unterhalten. Sie hat zur Erfüllung der übertragenen Auf-
    Verordnung vom 7. Mai 2020 (GBl. S. 261, 262)                     gaben geeignete Räumlichkeiten, notwendige Sachmittel, techni-
                            §1                                        sche Ausstattung und geeignetes Fachpersonal zu stellen. Davon
                     Vorbemerkungen                                   ausgenommen bleiben Regelungen betreffend die ehrenamtlichen
Die Große Kreisstadt Nagold und die Kommunen Ebhausen,                Gutachter/innen.
Rohrdorf und Wildberg beabsichtigen im Bereich der amtlichen          Jede beteiligte Kommune kann in eigener Verantwortung eine
Wertermittlung (§§ 192 -197 BauGB) zusammen zu arbeiten               nach der Einwohnerzahl gestaffelte Höchstzahl an fachlich qua-
und hierzu einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit einer             lifizierten bzw. nach deren Sachkunde und Erfahrung geeigneten
gemeinsamen Geschäftsstelle zu bilden. Die Städte Haiterbach          Gutachtern in den gemeinsamen „Gutachterausschuss Oberes Na-
und Wildberg treten dem gemeinsamen Gutachterausschuss ab             goldtal“ zur Wahl vorschlagen. Die vom GuA beschlossene Liste
dem 01.01.2022 bei.                                                   der neu oder nachträglich zu wählenden Mitglieder des bzw. der
                                                                      Vorsitzenden und der Stellvertreter/innen wird dem Gemeinderat
Ein solcher Zusammenschluss mit entsprechender Aufgabenüber-          der Großen Kreisstadt Nagold zur Bestellung vorgelegt.
tragung wurde mit der geänderten und am 10.10.2017 in Kraft
getretenen Gutachterausschussverordnung des Landes Baden-             Die Höchstzahl der von den beteiligten Kommunen vorgeschlage-
Württemberg möglich, welche die interkommunalen Kooperati-            nen Gutachter bestimmt sich nach folgendem Verteilerschlüssel:
onsmöglichkeiten erweitert hat. Durch den geplanten Zusammen-         Einwohnerzahl:                  Höchstzahl der Vorschläge
schluss sollen insbesondere:                                          Bis 3.000                       max. 2
•   die Kauffälle in einer gemeinsamen Kaufpreissammlung (Kauf-       4.000 – 6.000                   max. 4
    preiskarten und Kaufpreisdateien) erfasst und die Auswertung      7.000 – 12.000                  max. 6
    der einzelnen Kauffälle nach einheitlichen Verfahren und auf      13.000 – 20.000                 max. 8
    Basis der jeweils maßgeblichen Bundesrichtlinien sichergestellt   ab 21.000                       max. 10
    werden,                                                                                            §3
•   die Anzahl der auswertbaren Kauffälle und damit verbunden                                    Satzungsrecht
    auch die Transparenz auf dem Grundstücksmarkt erhöht,             Die Große Kreisstadt Nagold kann im Rahmen der ihr übertrage-
•   Synergieeffekte bezüglich Datenumfang und -qualität genutzt,      nen Aufgaben Satzungen erlassen, die für das gesamte Gebiet der
•   Sonstige Wertermittlungsdaten und damit zusammenhängen-           Großen Kreisstadt Nagold und für die abgebenden Kommunen
    de Auskünfte als auch die Ableitung und Veröffentlichung von      gelten (§ 26 Abs. 1 GKZ).
    Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB |§ 10 ImmoWertV 2010)
                                                                      Dies sind
im vom jeweiligen Gesetz- bzw. Verordnungsgeber geforderten           • die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstat-
Umfang sowie unter Gewährleistung gleichfalls geforderter inter-          tung von Gutachten durch den gemeinsamen Gutachteraus-
qualitativer sowie intertemporärer Aspekte gewährleistet werden.          schuss einschl. sonstiger Leistungen gemäß BauGB (Gutachter-
Mit dem Zusammenschluss übergeben die Kommunen Ebhausen,                  ausschussgebührensatzung)
Haiterbach, Rohrdorf und Wildberg die in den §§ 192 – 197 BauGB                                        und
bezeichneten Aufgaben zur Erfüllung an die Große Kreisstadt Na-       • die Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche
gold. Grundlage für die Zusammenarbeit bildet § 1 Abs. 1 Satz 2           Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung),
GuAVO Baden-Württemberg.                                              soweit dies zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben nach §§ 192
                                                                      bis 197 BauGB erforderlich ist.
Sämtliche Beteiligten sind sich darüber einig, dass diese Form der
Zusammenarbeit um weitere Kommunen erweitert werden kann,             Die Beteiligten sind sich einig, dass die Große Kreisstadt Nagold
soweit diese im selben Landkreis liegen und benachbart sind (§        das Recht hierzu durch Erlass einer Erstreckungssatzung wahr-
1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO). Sie müssen jedoch die fachlichen und          nimmt. Die Erstreckungssatzung verweist dynamisch auf die unter
technischen Voraussetzungen zur Übernahme und Auswertung              Abs. 1 genannten Satzungen der Großen Kreisstadt Nagold.
deren Kaufpreissammlung, Darstellung der Bodenrichtwerte und          Den abgebenden Kommunen ist die dieser Vereinbarung als An-
Bodenrichtwertzonen gemäß der Bodenricht- wertrichtlinie (BRW-        lage 1 beigefügte „Erstreckungssatzung“ auf das jeweilige Gebiet
RL 2011) zum beabsichtigten Zeitpunkt der Aufgabenübertragung         der abgebenden Kommunen bekannt. Sie stimmen ihr hiermit zu.
geschaffen haben. Kosten für Datenumsetzungen (NAS-Daten)             Die Große Kreisstadt Nagold kann im Geltungsbereich der Erstre-
und für alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen sind von        ckungssatzung alle zur Durchführung erforderlichen Maßnahmen
der übergebenden Kommune zu tragen.                                   wie im eigenen Gebiet treffen (§ 26 Abs. 2 GKZ).
Der Gemeinsame Gutachterausschuss erhält den Namen:                   Die abgebenden Kommunen verpflichten sich ihre Gutachteraus-
             Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal                      schussgebührensatzungen sowie die Gebührentatbestände ihrer
                 (Kürzel „Gutachterausschuss ON“)                     jeweiligen Gebührenverzeichnisse der Verwaltungsgebührensat-
Er hat seinen Sitz in Nagold und umfasst die Gemarkungen der          zungen jeweils mit Wirkung zum 01.01.2021, die Städte Haiter-
jeweils beteiligten Kommunen.                                         bach und Wildberg betreffend zum 31.12.2021 aufzuheben.
                                §2                                                                     §4
 Übertragung der Aufgaben zur Einrichtung eines gemein-                 Art und Weise der Erfüllung der übertragenen Aufgaben
   samen Gutachterausschusses sowie einer gemeinsamen                 Die Große Kreisstadt Nagold erfüllt die übertragenen Aufgaben
                         Geschäftsstelle                              nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften, Verordnungen und
Die Kommunen Ebhausen, Haiterbach, Rohrdorf und Wildberg – im         Richtlinien. Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung der oder des
Folgenden abgebende Kommunen – übertragen die in den §§ 192           Vorsitzenden des gemeinsamen Gutachterausschusses die Erledi-
– 197 BauGB den Gutachterausschüssen auferlegten Aufgaben zur         gung der laufenden Verwaltungsaufgaben Sie erfüllt die Aufgaben
Erfüllung auf die Große Kreisstadt Nagold (§ 25 Abs. 1 GKZ).          in ihren Amtsräumen und stellt sicher, dass die Belange des Daten-
Mit der Übertragung der Aufgaben gehen die Rechte und die             schutzes ordnungsgemäß berücksichtigt und eingehalten werden.
Pflichten der abgebenden Kommunen zur Erfüllung der Aufgaben          Die Große Kreisstadt Nagold gewährleistet einen ausreichenden
im Sinne der §§ 192 - 197 BauGB auf die Große Kreisstadt Nagold       Versicherungsschutz für die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden
über (§ 25 Abs. 2 GKZ).                                               des Gutachterausschusses, die Gutachterinnen und Gutachter so-
                                                                      wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des
Die Große Kreisstadt Nagold nimmt die Übertragung an. Sie ist         gemeinsamen Gutachterausschusses.
„übernehmende Körperschaft“ im Sinne von § 25 Abs. 1 GKZ              Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses „Obe-
bzw. „zuständige Stelle“ im Sinne                                     res Nagoldtal“ übergibt den abgebenden Kommunen in zweijäh-
von § 1 Abs. 1 GuAVO. Die abgebenden Kommunen bleiben „be-            rigem Turnus und innerhalb von acht Wochen nach der jeweiligen
teiligte Körperschaften“ im Sinne von § 25 Abs. 1 GKZ. Die Große      Beschlussfassung die Bodenrichtwerte gemäß § 196 BauGB und
Kreisstadt Nagold und die abgebenden Kommunen vereinbaren             ImmoWertV 2010 für das jeweilige Gemarkungsgebiet in elektro-
Die Gemeindeverwaltung wünscht ihren Bürgerinnen und Bürgern frohe und besinnliche Weihnachtstage sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2022 - NR ...
Mittwoch, 22. Dezember 2021                       Mitteilungsblatt Ebhausen                                 Nummer 51/52 / Seite 5

nischer Form. Grundlage hierfür ist die Gutachterausschussverord-     Die abgebenden Kommunen ermächtigen die Mitarbeiterinnen
nung des Landes Baden-Württemberg in der zum Abschluss dieser         und Mitarbeiter der gemeinsamen Geschäftsstelle zur Erfüllung
Vereinbarung geltenden Fassung.                                       ihrer Aufgaben auf das elektronische Grundbuch und die Grund-
Sonstige für die Wertermittlung erforderlichen Daten nach § 193       akten für die Grundstücke in ihren jeweiligen Gemarkungsgebie-
Abs. 5 BauGB werden abweichend vom Jahr der jeweiligen Bo-            ten zuzugreifen. Dies gilt auch für den Zugriff auf alle bei ihnen
denrichtwertbeschlussfassungen jedoch ebenfalls in zweijährigem       vorhandenen und zur Erfüllung der Aufgaben sonstigen, erforder-
Turnus ermittelt und beschlossen. Sie werden den abgebenden           lichen Daten.
Kommunen innerhalb von acht Wochen nach Beschlussfassung              Die bei den abgebenden Kommunen eingehenden Urkunden (no-
und innerhalb eines gemeinsamen Immobilienmarktberichtes in           tarielle Kaufverträge) sowie die Unterlagen und Daten, die für den
elektronischer Form übergeben.                                        gemeinsamen Gutachterausschuss bestimmt und für die Erfüllung
                                                                      der Aufgabe notwendig sind, werden von diesen spätestens in-
                               §5
          Verpflichtungen der beteiligten Kommunen                    nerhalb 10 Arbeitstagen in elektronischer Form oder hilfsweise in
Den beteiligten Kommunen obliegt die Verpflichtung zur gegen-         einem verschlossenen Umschlag kostenfrei an die Geschäftsstel-
seitigen Information und sonstigen vertragsdienlichen Unterstüt-      le des Gutachterausschusses Oberes Nagoldtal weitergeleitet. Bei
zung. Von eintretenden wesentlichen Ereignissen haben sich die        den beteiligten Kommunen eingehende Post für den Gemeinsa-
beteiligten Kommunen jeweils unaufgefordert zu unterrichten und       men Gutachterausschuss ist unverzüglich und ungeöffnet an den
nach den Regeln von Treu und Glauben zu erfüllen.                         Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal
Die Große Kreisstadt Nagold ist verpflichtet, den abgebenden                          Calwer Straße 6, 72202 Nagold
Kommunen jederzeit (soweit zulässig) Einsicht in die Unterlagen zu    weiterzuleiten.
gewähren, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgabe           Die abgebenden Kommunen als auch die Große Kreisstadt Na-
stehen.                                                               gold verpflichten sich die erfahrungsgemäß hauptsächlich mit der
Die beteiligten Kommunen werden, soweit rechtlich zulässig, alle      notariellen Beurkundung von Grundstücksgeschäften auf dem je-
notwendigen Entscheidungen treffen, Beschlüsse herbeiführen           weiligen Gemarkungsgebiet befassten Notare auf die Einrichtung
und sonstige Amtshandlungen zeitnah vornehmen, die zur Durch-         des Gemeinsamen Gutachterausschusses unter Mitteilung dessen
führung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich sind.              postalischer Kontaktdaten hinzuweisen.
Für die abgebenden Kommunen ist der/die Vorsitzende des ge-                                         §7
meinsamen Gutachterausschusses und / oder die Leiterin / der                  Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter
Leiter der Geschäftsstelle Ansprechpartner für die Erfüllung der                 in den gemeinsamen Gutachterausschuss,
Aufgaben.                                                                                Erstattung von Gutachten
                                                                      Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der Großen Kreisstadt Nagold
                                §6                                    ein
Mitwirkungspflichten der beteiligten Städte und Kommunen
                                                                          „Gemeinsamer Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal“
Die abgebenden Kommunen stellen der Geschäftsstelle des ge-
                                                                      gebildet.
meinsamen Gutachterausschusses Oberes Nagoldtal bei der Gro-
ßen Kreisstadt Nagold mit in Kraft treten dieser Vereinbarung ihren   Der Gemeinsame Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal ist
digitalen Geodatenbestand zur Erfüllung der Aufgabe zur Verfü-        Rechtsnachfolger der Gutachterausschüsse bei den abgebenden
gung. Hierzu gehören unter anderem:                                   Kommunen und Rechtsnachfolger des gemeinsamen Gutachter-
• Daten des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssys-           ausschusses der Großen Kreisstadt Nagold und der Gemeinde
    tems (ALKIS) im Geodatenformat mit Hauskoordinaten,               Rohrdorf.
• Flächendeckende Bodenrichtwertkarten nach den Vorgaben              Die Anzahl der Mitglieder des „Gemeinsamen Gutachteraus-
    der                                                               schusses Oberes Nagoldtal“ wird von der Großen Kreisstadt Na-
• Bodenrichtwertrichtlinie 2011 samt Richtwertgrundstücksdar-         gold in Abstimmung mit dem/der Vorsitzenden des Gutachteraus-
    stellung                                                          schusses und den beteiligten Städten und Kommunen festgelegt.
• WGFZ, Grundstückstiefen- und Grundstücksgrößendefinition
                                                                      Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung für die
• Flächennutzungspläne,
                                                                      jeweilige Kommune beträgt die maximale Anzahl der Mitglieder
• Daten zu Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Abwasser),
                                                                      des Gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Nagoldtal
• Höhenlinien,
                                                                      je Stadt bzw. Gemeinde:
• Orthofotos,
• Schutzgebiete und                                                   Große Kreisstadt Nagold:        10
• sonstige Karten zu kommunalen Satzungen, insbesondere Be-           Gemeinde Ebhausen:              4
    bauungspläne,                                                     Stadt Haiterbach:               4
• Baulinienpläne, Sanierungsgebiete.                                  Gemeinde Rohrdorf:              2
• Informationen betreffend Denkmalschutzobjekten, Denkmal-            Stadt Wildberg:                 6
    schutzgebieten oder Denkmalschutzensembles                        Die maximale Anzahl der Mitglieder des Gemeinsamen Gutach-
Die abgebenden Kommunen übergeben der Geschäftsstelle des             terausschusses Oberes Nagoldtal je Stadt bzw. Gemeinde wird
gemeinsamen Gutachterausschusses die bisherigen analogen und          bei sich zukünftig ändernden Einwohnerzahlen entsprechend an-
digitalen Akten der Geschäftsstelle und des Gutachterausschusses.     gepasst; erstmalig jedoch zum 01.01.2025.
Hierzu gehören unter anderem:                                         Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende, seine Stellvertreterinnen
• Bauakten, welche die gemeinsame Geschäftsstelle zur Ausar-          bzw. Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachterin-
    beitung der Gutachten und zur Auswertung für die Kaufpreis-       nen und Gutachter des Gemeinsamen Gutachterausschusses
    sammlung benötigt auf Anforderung durch die Geschäftsstelle       Oberes Nagoldtal werden vom Gemeinderat der Großen Kreis-
    innerhalb von 5 Arbeitstagen,                                     stadt Nagold nach den Vorschriften der Gutachterausschussver-
• Das Baulastenverzeichnis,                                           ordnung des Landes Baden-Württemberg und des BauGB bestellt.
• Daten über den Erschließungszustand von Straßen,
• Daten zum Denkmalschutz, insbesondere die Liste der Bau-            Sie wurden von den abgebenden Kommunen Ebhausen und Rohr-
    denkmale                                                          dorf bereits bestellt. Die abgebenden Kommunen und die Große
• Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Bodenord-              Kreisstadt Nagold wählen die Gutachterinnen und Gutachter vor-
    nungsmaßnahmen, Umlegungen, Grenzregelungen, Flurberei-           rangig auf der Basis erforderlicher Sachkunde und Erfahrung bei
    nigungen),                                                        der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermitt-
• Daten zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaß-           lungen aus. Sie werden entsprechend den Regelungen des § 14
    nahmen,                                                           GuAVO Baden-Württemberg entschädigt. Auf die Bereitschaft der
• Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren,                       ausgewählten Personen zur regelmäßigen Weiterbildung und / oder
• Einwohnermeldedaten jeweils zum Stand 31.12 eines jeden             Bereitschaft zur Teilnahme an vom gemeinsamen Gutachteraus-
    Jahres (Grundlage sind die Bevölkerungszahlen des Statisti-       schuss angebotenen Fachseminaren ist hinzuweisen und zu achten.
    schen Landesamts Baden-Württemberg)                               Es sind keine Personen auszuwählen, welche hauptamtlich mit der
• Vollständige Luftaufnahmen einer Befliegung (alle 5 Jahre zu        Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaften, für deren
    aktualisieren)                                                    Bereich der gemeinsame Gutachterausschuss gebildet ist, befasst
• Umrechnungskoeffizienten (soweit vorhanden)                         sind (§ 192 Abs. 3 S.1 BauGB).
Die Gemeindeverwaltung wünscht ihren Bürgerinnen und Bürgern frohe und besinnliche Weihnachtstage sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2022 - NR ...
Seite 6 / Nummer 51/52                              Mitteilungsblatt Ebhausen                            Mittwoch, 22. Dezember 2021

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal wählt                                               §8
eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertrete-        Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses
rin oder einen Stellvertreter für die Amtszeit von vier Jahren. Der                            Oberes Nagoldtal
oder dem Vorsitzenden obliegen die Aufgaben nach § 7 der Gut-           Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Obe-
achterausschussverordnung des Landes Baden-Württemberg so-              res Nagoldtal wird bei der Großen Kreisstadt Nagold eingerichtet
wie die Unterzeichnung verfasster Gutachten. Ein hauptberufliches       (§ 8 Abs. 1 GuAVO). Sie trägt die Bezeichnung
oder werkvertragliches Arbeitsverhältnis ist möglich.                     „Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses
                                                                                               Oberes Nagoldtal“.
Die oder der Vorsitzende des gemeinsamen Gutachterausschus-             Geschäftssitz der gemeinsamen Geschäftsstelle des Gutachteraus-
ses hat eine besondere Sachkunde und langjährige Erfahrung auf          schusses wird sein: Calwer Straße 6, 72202 Nagold
dem Gebiet der Immobilienbewertung in Verbindung mit einer
Personenzertifizierung durch eine unabhängige oder akkreditierte                                      §9
Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO IEC 17024 (keine Verbands-                              Auftragsübergänge
zertifikate o. ä.) für alle Immobilienarten, eine öffentliche Bestel-   Übergang von Aufträgen
lung durch eine Industrie- und Handelskammer oder vergleichbare         Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse der
Qualifikation nachzuweisen. Die oder der Vorsitzende des gemein-        Großen Kreisstadt Nagold und den abgebenden Kommunen be-
samen Gutachterausschusses ist für den Geschäftsbetrieb der Ge-         antragten Verkehrswertgutachten sind bis zum jeweiligen Über-
schäftsstelle verantwortlich.                                           nahmezeitpunkt in den gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes
Scheidet die Vorsitzende oder der Vorsitzende oder die Stellver-        Nagoldtal vom jeweiligen kommunalen Gutachterausschuss ab-
treterin oder der Stellvertreter während der Amtszeit aus dem Ge-       schließend zu bearbeiten und fertigzustellen (betreffend die Ge-
                                                                        meinden und Rohrdorf bereits erfolgt). Für die Städte Haiterbach
meinsamen Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal aus, wählt
                                                                        und Wildberg gilt ebengleiches zum Termin 31.12.2021.
der Gemeinsame Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal für
die verbleibende Amtszeit eine Nachfolge. Bis zu einer Neuwahl          Im Fall nicht fertiggestellter Verkehrswertgutachten können sie nur
bleiben die Vorsitzende oder der Vorsitzende oder die Stellvertre-      nach Absprache mit dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Gut-
terin oder der Stellvertreter im Amt. Eine Neuwahl wird den Betei-      achterausschusses Oberes Nagoldtal und auf der Basis einer
ligten Kommunen schriftlich mitgeteilt.                                 getrennten Kostenregelung durch den Gemeinsamen Gutach-
                                                                        terausschusses Oberes Nagoldtal fertig gestellt werden.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal ist
beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind.                                          § 10
Beschlüsse des gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes                                Personal- und Sachmittelausstattung
Nagoldtal sind mit einer Mehrheit von mindestens zwei Drittel der       Die Große Kreisstadt Nagold als übernehmende Kommune ver-
Mitglieder zu fassen. Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren         pflichtet sich, die für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung erfor-
                                                                        derliche Personal- und Sachmittelausstattung zu gewährleisten (§
oder per Videokonferenz gefasst werden. Bei Stimmengleichheit
                                                                        1 Abs. 1a GuAVO).
entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden.                       Die hierfür erforderlichen Personalentscheidungen obliegen der
Bei der Erstattung von Gutachten wird der Gemeinsame Gutach-            Große Kreisstadt Nagold unter fachlicher Beratung durch die oder
terausschuss Oberes Nagoldtal in der Besetzung mit der Vor-             den Vorsitzenden des gemeinsamen Gutachterausschusses.
sitzenden bzw. dem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren
                                                                                                     § 11
Gutachterinnen oder Gutachtern tätig (§ 5 Abs. 1 GuAVO).
                                                                                               Kostenbeteiligung
Bei der Erstattung von Gutachten im Gebiet des gemeinsamen
Gutachterausschusses Oberes Nagoldtal wird die Vorsitzen-               Aufwendungen und Erträge
de bzw. der Vorsitzende möglichst eine Gutachterin bzw. einen           Alle anfallenden Aufwendungen und Erträge des gemeinsamen
Gutachter aus der jeweiligen abgebenden Gemeinde, auf dessen            „Gutachterausschusses Oberes Nagoldtal“ und seiner Geschäfts-
                                                                        stelle werden von der Großen Kreisstadt Nagold wie folgt gebucht:
Gemarkung das Gutachten zu erstatten ist sowie eine weitere Gut-
achterin bzw. weiteren Gutachter aus einer anderen abgebenden           1.) Hoheitlicher Bereich („Hoheitsbetrieb“):
Gemeinde des gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes                    Hierzu gehören folgende Dienstleistungen:
Nagoldtal einberufen.                                                   • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung (§ 193 Abs.
Das Vorschlagsrecht für die als ehrenamtliche Gutachterin bzw.              5 BauGB),
                                                                        • Ermittlung und Ableitung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB,
den als ehrenamtlichen Gutachter zu bestellende Vertreterin bzw.
                                                                            BRW-RL 2011),
Vertreter des zuständigen Finanzamtes und deren Stellvertreterin        • Erstellen von Bodenrichtwertkarten nach den Vorgaben der
bzw. dessen Stellvertreter obliegt der zuständigen Finanzbehörde            Bodenrichtwertrichtlinie 2011,
(§ 2 Abs. 2 GuAVO).                                                     • Ermittlung und Ableitung sonstiger für die Wertermittlung er-
Da die abgebenden Kommunen mit dem Inkrafttreten dieser Ver-                forderlichen Daten wie z. B. Vergleichsfaktoren, Liegenschafts-
einbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Gro-                 zinssätze und Sachwertfaktoren (§ 193 Abs. 5 BauGB),
ße Kreisstadt Nagold übertragen, entfällt die Notwendigkeit eines       • Erstellung eines Immobilienmarktberichtes in zweijährigem
eigenen Gutachterausschusses. Die abgebenden Kommunen Eb-                   Turnus,
hausen und Rohrdorf haben ihre bestellten Gutachterinnen und            • Erteilung von Auskünften jeglicher Art einhergehend mit den
Gutachter bereits abberufen. Die Städte Haiterbach und Wildberg             Aufgaben eines Gutachterausschusses
verpflichten sich ihre bestellten Gutachterinnen und Gutachter mit      • Bearbeitung von Gebühreneinnahmen der Verwaltungsgebüh-
Wirkung zum 31.12.2021 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO).              rensatzung (Erträge)
Die Große Kreisstadt Nagold verpflichtet sich, die von den abge-        2.) Privatwirtschaftlicher Bereich („Betrieb gewerblicher Art“):
benden Kommunen vorgeschlagenen sachkundigen Gutachterin-               Hierzu gehören folgende Dienst- bzw. werkvertraglichen Leistun-
nen und Gutachter für den Zeitraum vom Übernahmezeitpunkt bis           gen:
zum Ende der regulären Amtszeit des gemeinsamen Gutachteraus-           • Erstattung von Marktwertgutachten gem. § 194 BauGB und
schusses zu bestellen (§ 2 Abs. 1 GuAVO).                                   ImmoWertV 2010 (oder Werteinschätzungen SGB X) über den
                                                                            Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken,
Ab dem 01.01.2022 setzt sich der Gemeinsame Gutachteraus-                   Rechten an Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten sowie
schuss Oberes Nagoldtal damit aus der bzw. den vom Gemein-                  Rechten an grundstücksgleichen Rechten,
derat der Große Kreisstadt Nagold regulär bestellten Vorsitzenden,      • Bearbeitung von Gebühreneinnahmen nach der Gutachteraus-
stellvertretenden Vorsitzenden sowie Gutachterinnen und Gutach-             schussgebühren- und Verwaltungsgebührensatzung (Erträge).
ter der Kommunen Ebhausen, Haiterbach, Rohrdorf und Wild-
berg zusammen.                                                          Zu den Personal- und Sachaufwendungen zählen unter
                                                                        anderem:
Das Vorschlagsrecht für die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden           • Personalaufwendungen für die zur Aufgabenerfüllung not-
des Gutachterausschusses obliegt für die erste Wahlperiode der             wendigen Beschäftigten,
Großen Kreisstadt Nagold als übernehmende Stelle der Aufgaben.          • zu zahlende Entschädigungen für die ehrenamtlichen Gutach-
Die erste Amtszeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses                    terinnen und Gutachter gemäß § 14 GuAVO Baden-Württem-
Oberes Nagoldtal endet am 30.09.2024.                                      berg,
Die Gemeindeverwaltung wünscht ihren Bürgerinnen und Bürgern frohe und besinnliche Weihnachtstage sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2022 - NR ...
Mittwoch, 22. Dezember 2021                       Mitteilungsblatt Ebhausen                                  Nummer 51/52 / Seite 7

•    Kosten für dienstlich notwendige Fortbildungen,                  gungsfrist werden 18 Monate zum Ende der Amtszeit des Gutach-
•    sich bei sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung aus     terausschusses (30.09.) vereinbart (§ 25 Abs. 4 GKZ).
     dem notwendigen Personaleinsatz ergebenden Sachkosten al-        Die Kündigung erfolgt durch eingeschriebenen Brief (Schriftform)
     ler Arbeitsplätze des gemeinsamen Gutachterausschusses so-       an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses.
     wie der gemeinsamen Geschäftsstelle ermittelt auf Grundlage      Maßgebend für das Einhalten der Kündigungsfrist ist der Eingang
     der Personal- und Versorgungsaufwendungen im Gutachter-          des Kündigungsschreibens beim Empfänger. Wird die Vereinba-
     ausschusswesen des abzurechnenden Jahres unter Berücksich-       rung von einem Beteiligtem gekündigt, so hat die Große Kreisstadt
     tigung der anteiligen Verwaltungsgemeinkosten bzw. Verrech-      Nagold Anspruch auf Kostenbeteiligung für die bis zum Ende der
     nungsleistungen der Großen Kreisstadt Nagold,                    Laufzeit der Vereinbarung erbrachten Leistungen.
• notwendige Lizenzgebühren und Wartungsgebühren für spezi-
     elle EDV-Programme des Gutachterausschusses (z. B.: Software                                    § 13
     für Auswertung der Kaufpreissammlung und Software für die                         Schriftform, Ausfertigungen
     Erstellung von Marktwertgutachten),                              Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu
                                                                      ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung
Die beteiligten Kommunen beteiligen sich an dem tatsächlich ent-      des Schriftformerfordernisses. Von dieser Vereinbarung werden
stehenden Defizit der Großen Kreisstadt Nagold für den gemein-        folgende Ausfertigungen erstellt:
samen Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal und die Geschäfts-
stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Nagoldtal          • jeweils zwei für jede beteiligte Kommune
entsprechend einem Kostenverteilungsschlüssel der sich zu 50 %        • eine für das Regierungspräsidium Karlsruhe (Rechtsaufsichts-
an der jeweiligen Einwohnerzahl und zu 50 % an der jeweiligen             behörde) (§ 28 Abs. 2 Nr. 1 GKZ).
Gemarkungsfläche (aufgrund der gesetzlichen Notwendigkeit zur                                           § 14
Bildung parzellenscharfer Bodenrichtwerte) und den Bodenricht-                               Schlussbestimmungen
wertzonen bemisst.                                                    Die Beteiligten werden, soweit rechtlich zulässig, alle notwendi-
Dieser wird zum Zeitpunkt der Entstehung der Rechtswirksamkeit        gen Entscheidungen treffen, Beschlüsse herbeiführen und sonstige
erstmalig und geschätzt wie folgt festgestellt:                       Amtshandlungen vornehmen, die zur Durchführung der Aufgabe
                                                                      erforderlich oder sachdienlich sind.
Große Kreisstadt Nagold:           81.842 €
Gemeinde Ebhausen:                 23.186 €                           Die Rechte und Pflichten der Beteiligten sind ausschließlich in die-
Stadt Haiterbach:                  30.411 €                           ser Vereinbarung festgelegt. Mündliche oder schriftliche Nebenab-
Gemeinde Rohrdorf:                  6.456 €                           reden zu dieser Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien be-
Stadt Wildberg:                    51.898 €                           stehen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung nicht.
Etwaige Veränderungen der Einwohnerzahlen und der Gemar-              Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der
kungsflächen werden jährlich jeweils zum Stand 31.12 eines jeden      Schriftform, sind von allen Beteiligten zu unterzeichnen und sind
Jahres (Grundlage sind die Bevölkerungszahlen der eigenen sta-        bei Erfordernis von der Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen.
tistischen Erhebungen der beteiligten Kommunen) berücksichtigt.       Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder
Die Kostenbeteiligungen der abgebenden Kommunen können von            werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch
der Großen Kreisstadt Nagold als Abschlagszahlung (50% des Vor-       nicht berührt. Die Beteiligten werden die unwirksame Bestimmung un-
jahresergebnisses) zum Stichtag 30.06. und als Jahresabrechnung       verzüglich durch eine solche Wirksame ersetzen, die dem wirtschaft-
zum Stichtag 31.12. angefordert werden. Die Kostenbeteiligung         lichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
ist nach Aufforderung der Großen Kreisstadt Nagold in Textform        Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich bei der Durchführung der
jeweils innerhalb von vier Wochen nach Erhalt durch die abgeben-      Vereinbarung eine nicht beabsichtigte Regelungslücke ergibt.
den Kommunen zur Zahlung fällig.                                                                     § 15
Die Kosten zur Gründung des gemeinsamen Gutachterausschus-                             Wirksamkeit der Vereinbarung
ses Oberes Nagoldtal, wie unter anderem Miete, EDV-Ausstattung,       Der Gemeinderat der Gemeinde Ebhausen hat dieser Vereinba-
Personalkosten, Beratungs- und/ oder Anwaltskosten, werden            rung am 26.10.2021 zugestimmt.
nach vorbezeichnetem Kostenverteilungsschlüssel auf die beteilig-     Der Gemeinderat der Stadt Haiterbach hat dieser Vereinbarung am
ten Kommunen Nagold, Ebhausen und Rohrdorf verteilt und zum           14.07.2021 zugestimmt und wird zum 01.01.2022 beitreten.
30.09.2022 abgerechnet. Zum 30.09.2023 erstmals unter Einbin-         Der Gemeinderat der Große Kreisstadt Nagold hat dieser Vereinba-
dung der Städte Haiterbach und Wildberg.                              rung am 21.09.2021 zugestimmt.
Die Kostenbeteiligungen der abgebenden Kommunen am Betrieb            Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrdorf hat dieser Vereinbarung
gewerblicher Art sind umsatzsteuerpflichtig. Zum Abrechnungs-         am 08.10.2021 zugestimmt.
betrag der Kostenbeteiligung kommt daher die jeweils geltende
Mehrwertsteuer hinzu.                                                 Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat dieser Vereinbarung am
                                                                      30.09.2021 zugestimmt und wird zum 01.01.2022 beitreten.
Sollte es sich im Zusammenhang mit der Ermittlung der Boden-
richtwerte sowie sonstiger Wertermittlungsdaten zum Stichtag          Diese Vereinbarung bedarf nach § 25 Abs. 5 GKZ der Genehmi-
31.12.2022 herausstellen, dass von der Geschäftsstelle des ge-        gung der Rechtsaufsichtbehörde. Rechtsaufsichtsbehörde ist das
meinsamen Gutachterausschusses Kaufverträge ausgewertet wer-          Regierungspräsidium Karlsruhe (§ 25 Abs. 5 i.V.m. § 28 Abs. 2
den müssen, die vor dem 01.01.2022 beurkundet wurden, so ist          GKZ).
für den damit verbundenen Aufwand eine Kostenbeteiligung in           Die Vereinbarung ist mit der rechtsaufsichtlichen Genehmigung
Höhe von € 110,00 je Kauffall von derjenigen Kommune zu ent-          von allen beteiligten Körperschaften öffentlich bekanntzumachen.
richten deren Gemarkungsfläche davon betroffen ist.                   Sie wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung,
                                                                      frühestens jedoch am 01.01.2022 rechtswirksam.
                               § 12
                      Laufzeit, Kündigung                             Die Große Kreisstadt Nagold teilt der Zentralen Geschäftsstelle
Die vorliegende Vereinbarung hat betreffend die Stadt Nagold so-      beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-
wie die Gemeinden Ebhausen und Rohrdorf am 01.01.2021 be-             Württemberg in Stuttgart die Bildung des gemeinsamen Gutach-
gonnen (für die Städte Haiterbach und Wildberg am 01.01.2022)         terausschusses nach § 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO mit den Angaben
und endet am 31.12.2029. Danach verlängert sich diese Verein-         nach § 15 Abs. 3 GuAVO unverzüglich nach Inkrafttreten dieser
barung fortwährend um jeweils weitere 4 Jahre, falls sie nicht in-    Vereinbarung mit.
nerhalb der Kündigungsfrist von einer der Beteiligten Kommunen        Für die Große Kreisstadt Nagold
gekündigt wird.                                                       Nagold, den 04.11.2021
Die Vereinbarung kann von jedem Beteiligten gekündigt werden,         gez.
wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Ein Kündigungsgrund liegt          Jürgen Großmann
vor, wenn der kündigenden Kommune unter Berücksichtigung al-          Oberbürgermeister
ler Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseiti-      Für die Gemeinde Ebhausen
gen Interessen die Fortsetzung der Vereinbarung nicht zugemutet       Ebhausen, den 04.11.2021
werden kann. Die Kündigung bedarf der Schriftform.                    gez.
Alle Beteiligten haben das Recht diese Vereinbarung schriftlich ge-   Volker Schuler
genüber den jeweils anderen Beteiligten zu kündigen. Als Kündi-       Bürgermeister
Die Gemeindeverwaltung wünscht ihren Bürgerinnen und Bürgern frohe und besinnliche Weihnachtstage sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2022 - NR ...
Seite 8 / Nummer 51/52                            Mitteilungsblatt Ebhausen                           Mittwoch, 22. Dezember 2021

Für die Stadt Haiterbach                                                                 GEMEINDE EBHAUSEN
Haiterbach, den 04.11.2021                                                                 LANDKREIS CALW
gez.
Andreas Hölzlberger                                                 8. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung
Bürgermeister                                                       für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
Für die Gemeinde Rohrdorf                                           Ebhausen
Rohrdorf, den 04.11.2021
                                                                    Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
gez.
Joachim Flik                                                        (GemO) und § 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der
Bürgermeister                                                       Gemeinderat am 14. Dezember 2021 folgende 8. Änderungssat-
                                                                    zung beschlossen:
Für die Stadt Wildberg                                                                             §1
Wildberg, den 04.11.2021                                            § 1 Abs. 4 entfällt ersatzlos.
gez.                                                                                               §2
Ulrich Bünger                                                       Diese Satzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
Bürgermeister
                                                                    Ebhausen, den 16.12.2021
Anlage 1
zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 25 Abs. 1 GKZ       Schuler
zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB für die      Bürgermeister
Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses und einer        Hinweis:
gemeinsamen Geschäftsstelle auf die Große Kreisstadt Nagold als     Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
erfüllende Gemeinde für den                                         der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal.                    aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird
Erstreckungssatzung auf das Gebiet der (je einzeln zum jewei-       nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
ligen Beitrittstermin)                                              innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung
Gemeinde Ebhausen, der                                              gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sach-
Stadt Haiterbach, der                                               verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies
Gemeinde Rohrdorf und der
Stadt Wildberg.                                                     gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-
                                                                    zung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg              verletzt worden sind.
(GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung, in der
Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammen-
arbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fas-
sung sowie in Verbindung mit § 2 des Kommunalabgabengesetzes                             GEMEINDE EBHAUSEN
(KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassung hat der                            LANDKREIS CALW
Gemeinderat der Großen Kreisstadt Nagold am 21.09.2021 fol-
gende Satzung beschlossen:                                          7. Änderungssatzung der Satzung über den An-
                               §1                                   schluss an die öffentliche Wasserversorgungs-
                          Erstreckung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung       anlage und die Versorgung der Grundstücke
von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachteraus-           mit Wasser (Wasserversorgungssatzung– WVS)
schussgebührensatzung) der Großen Kreisstadt Nagold in ihrer je-    vom 07. Dezember 1998
weils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der
Kommunen Ebhausen, Haiterbach, Rohrdorf und Wildberg.               Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-
Für Tätigkeiten des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der        Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und
Großen Kreisstadt Nagold erstreckt sich die „Satzung über die Er-   42 des Kommunalabgabegesetzes für Baden-Württemberg hat der
hebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsge-      Gemeinderat in der Sitzung vom 14. Dezember 2021 folgende Sat-
bührensatzung)“ der Große Kreisstadt Nagold in ihrer jeweils gül-   zung beschlossen:
tigen Fassung auf das Gemeindegebiet der Kommunen Ebhausen,                                       §1
Haiterbach, Rohrdorf und Wildberg.                                  Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversor-
                                                                    gungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
                               §2
                  Inkrafttreten und Gültigkeit                      (Wasserversorgungssatzung – WVS) vom 07. Dezember 1998, zu-
Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.                         letzt geändert am 17. Dezember 2019, wird wie folgt geändert:
                                                                    1. § 42 erhält folgende Fassung:
                                                                    Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Großen Kreis-
stadt Nagold und den Gemeinden Ebhausen und Rohrdorf sowie          (§ 43) berechnet.
den Städten Wildberg und Haiterbach zur Bildung eines gemeinsa-     Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 3,03 Euro.
men Gutachterausschusses                                                                           §2
Genehmigung                                                         Die Satzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
Die zwischen der Großen Kreisstadt Nagold und den Gemeinden
Ebhausen und Rohrdorf sowie den Städten Wildberg und Haiter-        Hinweis:
bach geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung    Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
eines gemeinsamen Gutachterausschusses wird gemäß §25 Abs. 5        der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf-
in verbindung mit §28 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über kommunale      grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach
Zusammenarbeit genehmigt.                                           § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb
                                                                    eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
Karlsruhe, den 8.12.2021
                                                                    Gemeinde Ebhausen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt,
                                                                    der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
                                                                    Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der
                                                                    Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
                                                                    verletzt worden sind.
                                                                    Ebhausen, den 16. Dezember 2021
                                                                    Volker Schuler
                                                                    Bürgermeister
Die Gemeindeverwaltung wünscht ihren Bürgerinnen und Bürgern frohe und besinnliche Weihnachtstage sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2022 - NR ...
Mittwoch, 22. Dezember 2021                      Mitteilungsblatt Ebhausen                               Nummer 51/52 / Seite 9

    WEITERE BEKANNTMACHUNGEN                                        Neugestaltung des Buswartehäuschen
                                                                    Das Buswartehäuschen in der Ortsmitte in Ebershardt bekommt
                                                                    auch noch vor Weihnachten seinen neuen Anstrich.

  Feuerwerk an Silvester
  Das Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist generell
  untersagt. Das Bundesinnenministerium hat ein Verkaufsverbot
  für Pyrotechnik erlassen. Daher ist der Erwerb von Feuerwerk
  und Böllern nicht möglich. Ware, die auf anderen Wegen wie
  dem Internet oder Märkten erworben wurde, ist generell nicht
  legal und darf grundsätzlich nicht gezündet werden.
  Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren sind in der Re-
  gel abgelaufen und sollten ebenfalls nicht gezündet werden, da
  dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht.

  Winterpause Mitteilungsblatt
  In den Kalenderwochen 52/2021 und 01/2022 erscheint kein
  Mitteilungsblatt. Die nächste Ausgabe erscheint in Kalenderwo-
  che 02/2022 am 12.01.2022.

                                                                    Dankeschön an die Mitarbeiter der Klinik
Weihnachtsfackeln                                                   Nagold
                                                                    Mit dem Geld für die eingesparten Weihnachtskarten der Gemein-
                                                                    de wurde heute die Klinik in Nagold überrascht.
                                                                    Mit dieser Geste wollen wir im Namen unserer Einwohner den tol-
                                 Die Fackelhaufen werden auch       len Job und das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
                                 in diesem Jahr am 24.12. um        würdigen, welche gerade jetzt wieder bei der Pandemie voll gefor-
                                 18:00 Uhr am Stuhlberg Eb-         dert sind und an ihre Grenzen gehen.
                                 hausen und um 18:30 Uhr am         600 Weihnachtssterne stehen für sie bereit, die zu vergünstigten
                                 Sportplatz in Ebershardt entzün-   Konditionen für diesen guten Zweck von der Gärtnerei Wiedmaier
                                 det. Ein Ausschank von Geträn-     aus Ebhausen geliefert wurden.
                                 ken wird es dieses Jahr leider
                                 nicht geben.

Aus dem Rathaus

Wochenmarkttermine zum Jahresende

                                 Zum Jahresende findet der Wo-
                                 chenmarkt an folgenden Termi-
                                 nen statt:
                                 • Donnerstag, 23.12.2021           Baugebiet Brühl in Ebershardt
                                 • Donnerstag, 30.12.2021           Die Bauarbeiten für das Baugebiet Brühl in Ebershardt sind fort-
                                 Vorbestellungen sind unter fol-    geschritten. Sowohl die Wasser-/Abwasserbeseitigung als auch im
                                 genden Kontaktwegen möglich:       Baugebiet selber kann man die künftigen Konturen erkennen.
                                 telefonisch unter 07457 / 78       Die Bauplätze werden Mitte Januar ausgeschrieben. Nähere Infor-
                                 10, per Fax unter 07457 / 20 37    mationen kommt noch.
                                 oder per E-Mail unter obstbau-
                                 werner@aol.com
                                 Der erste Wochenmarktter-
                                 min im neuen Jahr ist am
                                 15.01.2022.

Umzug des Hauptamtes
Die 1. Etappe des Rathausumbaus ist nun vollbracht. Das Erdge-
schoss ist bezugsbereit. Der Umzug des Hauptamtes in die neu
gestalteten Räume steht nun kurz bevor.
Um den Umzug schnellstmöglich vollziehen zu können, ist das
Rathaus am 13.01.2022 und 14.01.2022 für die Bevölkerung ge-
schlossen.
Ab 17.01.2022 sind wir wieder für Sie in den neuen Räumlichkei-
ten im Erdgeschoss erreichbar.
Die Gemeindeverwaltung wünscht ihren Bürgerinnen und Bürgern frohe und besinnliche Weihnachtstage sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2022 - NR ...
Seite 10 / Nummer 51/52                           Mitteilungsblatt Ebhausen                            Mittwoch, 22. Dezember 2021

                                                                    Notdienst Kinderarzt
                                                                    Orte: alle Orte des Kreises Calw
                                                                    Tel. 01805 - 19292-160

                                                                    Notdienst Hospizgruppe
                                                                    Für Ebhausen, Ebershardt und Wenden Hospizgruppe Nagold
                                                                    Begleitung Sterbender und deren Angehöriger, Tel.: 0162 4349461
                                                                    Für Rotfelden Hospizgruppe Wildberg
                                                                    Begleitung Sterbender und deren Angehöriger, Tel.: 0173 1085875

                                                                    Diakoniestation
                                                                    Nagold
                                                                    Lindachstr. 15/2 , 72202 Nagold; Tel. 07452 60590-0
                                                                    www.diakoniestation-nagold.de
                                                                    • Pflegerische Rundumversorgung
                                                                    • Haushaltsversorgung / Nachbarschaftshilfe
                                                                    • Tagespflege und Betreuungsgruppen
                                                                    • Familienpflege, Mehrstundenbetreuung
                                                                    • Rufbereitschaft und Hausnotruf
                                                                    • Ein nettes Gespräch führen, ein gewünschtes Gebet sprechen,
                                                                        eine liebevolle Hand reichen

                                                                    Müll

                                                                    Gelber Sack/gelbe Tonne
                                                                    In den Ortsteilen Ebershardt, Rotfelden und Wenden am Montag,
Pop-up-Impfaktion                                                   27. Dezember 2021.
Am 24.01.2022 kommt das Impfmobil wieder nach Ebhausen.             Bitte stellen Sie die Tonnen erst am Vorabend auf den Gehweg,
Weitere Termine sind in Planung. Nähere Informationen folgen        nicht dass die Gehwegbreite tagelang eingeschränkt ist.
in den kommenden Mitteilungsblättern, Facebook und auf der          Vielen Dank.
Homepage.

                                                                    Restabfall
                                                                    In allen vier Ortsteilen am Donnerstag, 30. Dezember 2021.
                                                                    Bitte stellen Sie die Tonnen erst am Vorabend auf den Gehweg,
Bei der Schule 6-8, 72224 Ebhausen                                  nicht dass die Gehwegbreite tagelang eingeschränkt ist.
Tel. 07458 455008, E-Mail: mediathek@ebhausen.de                    Vielen Dank.

Die Mediathek hat vom 23.12.21 - 09.01.2022
geschlossen!
                                                                    Papier
Nutzen Sie in dieser Zeit doch unser E-Medienangebot. Sollten Sie
noch Fragen zu diesem Angebot haben, dürfen Sie uns gerne an-       In allen vier Ortsteilen am Donnerstag, 30. Dezember 2021.
sprechen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.onleihe.      Bitte stellen Sie die Tonnen erst am Vorabend auf den Gehweg,
de/ebib                                                             nicht dass die Gehwegbreite tagelang eingeschränkt ist.
Ihre Mediathek                                                      Vielen Dank.

Im Notfall dienstbereit
Zusatz zu wichtigen Rufnummern für den ärztlichen Bereit-
                                                                    Bioabfall
schaftsdienst                                                       In allen vier Ortsteilen am Montag, 3. Januar 2022.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feierta-      Bitte stellen Sie die Tonnen erst am Vorabend auf den Gehweg,
gen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie Ruf-         nicht dass die Gehwegbreite tagelang eingeschränkt ist.
nummer 116117                                                       Vielen Dank.
Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Online-
sprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur
für gesetzlich Versicherte unter 0711 – 96589700 oder docdi-
rekt.de
Anforderung eines Krankentransportes                                Das Landratsamt Calw informiert
Im Kreis Calw: 07051 19222
                                                                    Erwartete Änderung der CoronaVO
Apothekennotdienst                                                  Das Land hat angekündigt die CoronaVO mit Kabinettsbeschluss
                                                                    Ende der Woche ein weiteres Mal zu ändern. Erwartet werden
Wir weisen Sie darauf hin, dass es vom Festnetz die gebührenfreie   insbesondere Regelungen zu privaten Treffen und Veranstaltun-
Rufnummer 0800 00 22 8 33 gibt, die jedermann von daheim kos-       gen für immunisierte Personen im Sinne des MPK-Beschlusses vom
tenfrei erreichen kann und nach Eingabe der PLZ erfährt, wo eine    02.12.2021, Regelungen zur Zulässigkeit von Publikumsmessen.
Notdienstapotheke zu finden ist.                                    Die Regelungen sollen zum 20.12.2021 in Kraft treten.
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