Die Gemeindeverwaltung wünscht ihren Bürgerinnen und Bürgern frohe und besinnliche Weihnachtstage sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2022 - NR ...
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M I T T E I L U N G S B L AT T DER GEMEINDE EBHAUSEN · ROTFELDEN · EBERSHARDT · WENDEN M IT T WO c H, 22. DE z E M B E R 2021 NR. 51/52 DI E S E AU SGAB E E R SC H E I NT AUC H ON LI N E Foto:titoOnz/iStock/GettyImagesPlus Die Gemeindeverwaltung wünscht ihren Bürgerinnen und Bürgern frohe und besinnliche Weihnachtstage sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2022
Seite 2 / Nummer 51/52 Mitteilungsblatt Ebhausen Mittwoch, 22. Dezember 2021 Weihnachtsgrüße 2021 Das Jahr 2021 ist fast vorbei, Weihnachten steht vor der Tür. Leider ist es nicht das erhoffte unbegrenzte und unbeschwerte Weih- nachten, das wir uns alle nach dem letzten Jahr erhofft hatten. Es soll aber trotzdem ein frohes Weihnachten sein, und ich sende Ihnen die besten Grüße und Wünsche dazu. Wir sind dank den Impfungen weiter als letztes Jahr, aber noch nicht weit genug. Dennoch dürfen wir hoffnungsvoll ins neue Jahr sehen. Wirtschaftlich betrachtet geht es uns trotz der Pandemie gut, die Arbeitslosigkeit ist ge- ring – im Gegenteil: Personal und Arbeitskräfte werden vielfach gesucht. Bei manchen Branchen führt es schon zu Einschränkungen. Insofern sind wir auf der privilegierten Seite des Lebens. Alles, was wir daraus machen, liegt in unserer eigenen Verantwortung. Missmut, Unzufriedenheit, Neid ... lösen wir uns davon und schauen op- timistisch in den Tag. Das Glas ist halb voll, nicht halb leer. Auf einer Berghütte in Südtirol fand ich in diesem Jahr folgende Zeilen: Wir wissen, wie man seinen Lebensunterhalt verdient, aber nicht mehr, wie man lebt. Wir haben dem Leben Jahre hinzugefügt, aber nicht den Jahren Leben. Wir kommen zum Mond, aber nicht mehr zu der Tür des Nachbarn. Wir können Atome spalten, aber nicht unsere Vorurteile. Wir schreiben mehr, aber wissen weniger. Wir haben gelernt, schnell zu sein, aber wir können nicht warten. Es ist die Zeit des schnellen Essens und der schlechten Verdauung, der leichten Profite und der schwierigen Bezie- hungen, der schönen Häuser und des zerstörten Zuhauses, wir haben hohe Gebäude, aber eine niedrige Toleranz. Breite Autobahnen, aber enge Ansichten, mehr Kenntnisse, aber weniger Verstand. Wir lachen zu wenig, regen uns zu schnell auf, lesen zu wenig und beten zu selten. Wir haben unseren Besitz vervielfacht, aber unsere Werte reduziert. Denken Sie darüber nach. Nobody ist perfect. Aber man kann daran arbeiten. ;) Frohe Weihnachten. Ihr Volker Schuler Bürgermeister Foto:Shaiith/iStock/Thinkstock
Mittwoch, 22. Dezember 2021 Mitteilungsblatt Ebhausen Nummer 51/52 / Seite 3 (2) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt. Wah- AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN len in digitaler Form nach Absatz 7 Buchstabe c) werden ohne Stimmzettel durchgeführt. 2. Satzung zur Änderung der (7) Sofern die Hauptversammlung nach § 15 Absatz 6 nicht in Form einer Präsenzveranstaltung durchgeführt wird, entscheidet Feuerwehrsatzung der Bürgermeister nach Anhörung des Feuerwehrausschusses, ob Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 (a) die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzufüh- Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs.1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 10 renden Wahlen und Beschlussfassungen in geheimer Abstimmung Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des in einer Präsenzversammlung (Wahlversammlung) durchgeführt Feuerwehrgesetzes (FWG) hat der Gemeinderat am 14. Dezember werden oder 2021 folgende 2. Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung beschlossen: (b) zu treffende Beschlüsse in der bzw. die Wahlen durch die Ver- §1 sammlung in Form einer Briefwahl herbei- bzw. durchgeführt wer- Die Feuerwehrsatzung vom 15.03.2011 zuletzt geändert am den oder 25.02.2014 wird wie folgt geändert: (c) zu treffende Beschlüsse in der bzw. die Wahlen durch die Ver- 1. § 13 wird wie folgt ergänzt: (10) Für die Durchführung der Sitzungen des Feuerwehrausschus- sammlung in Form einer Online-Abstimmung bzw. -Wahl herbei- ses sowie der Abteilungsausschüsse gilt § 15 Abs. 6 sowie § 15 bzw. durchgeführt werden. Abs. 4 Satz 1 Alternative 2 entsprechend. (8) Für die Wahlen in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feu- 2. § 14 Abs. 3 wird wie folgt geändert: erwehr und den Abteilungen bei den Altersabteilungen, der Ju- (3) Für die Ausschüsse nach Absatz 1 gilt § 13 Abs. 4 bis 8 so- gendfeuerwehr und den Musikabteilungen gelten die Absätze 2 wie Abs. 10 entsprechend. Der Feuerwehrkommandant ist zu den bis 7 sinngemäß. Sitzungen einzuladen; er kann sich an den Beratungen jederzeit §2 beteiligen. Diese Satzung tritt am Tage nach der Öffentlichen Bekanntma- chung in Kraft. 3. § 15 Abs. 2, 4 und 6 wird wie folgt geändert und Abs. 7 ergänzt: (2) In der Hauptversammlung haben der Feuerwehrkommandant Hinweis: einen Bericht über das vergangene Jahr und der Kassenverwalter Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften einen Bericht über den Rechnungsabschluss des Sondervermögens der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder für die Kameradschaftspflege (§ 17) zu erstatten. Die Hauptver- aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird sammlung beschließt über den Rechnungsabschluss. nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung (4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeinde- gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sach- feuerwehr anwesend ist oder an der Hauptversammlung nach Ab- verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies satz 6 Buchstabe b) in digitaler Form teilnimmt. Bei Beschlussunfä- gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit- higkeit kann eine zweite Hauptversammlung einberufen werden, zung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der verletzt worden sind. Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr beschlussfähig ist. Be- Ebhausen, den 21.12.2021 schlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmen- Volker Schuler mehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. Bürgermeister (6) Sofern die Hauptversammlung in Form einer Präsenzveran- staltung aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, entscheidet der Bürgermeister nach Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Anhörung des Feuerwehrausschusses, ob auf der Grundlage des § 25 des Gesetzes über kommunale Zu- (a) die Hauptversammlung auf einen zeitnahen Termin, jedoch ma- sammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974, mehrfach ximal bis zu einem Jahr, verschoben wird oder geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. (b) die Hauptversammlung in digitaler Form abgehalten wird. Dezember 2015 (GBl. S. 1147, 1149) Schwerwiegende Gründe liegen insbesondere vor bei Naturkata- zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB strophen, aus Gründen des Infektionsschutzes, bei sonstigen au- (Wertermittlungssachverhalte) ßergewöhnlichen Notsituationen oder wenn aus anderen Gründen von den nachstehenden Kommunen eine ordnungsgemäße Durchführung unzumutbar wäre. auf die Große Kreisstadt Nagold Die Hauptversammlung ohne persönliche Anwesenheit der An- Präambel gehörigen der Gemeindefeuerwehr im Sitzungsraum kann nach Absatz 6 Buchstabe b) durchgeführt werden, sofern eine Beratung 1. Die Große Kreisstadt Nagold (Landkreis Calw) und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Jürgen Großmann Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in und die nachstehenden Kommunen (Landkreis Calw) Form einer Videokonferenz, möglich ist. Die nach dem Feuerwehr- 2. Gemeinde Ebhausen gesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen und die Fas- vertreten durch Herrn Bürgermeister Volker Schuler sung von Beschlüssen in geheimer Abstimmung sind im Rahmen 3. Stadt Haiterbach einer Hauptversammlung nach Absatz 6 Buchstabe b) nicht mög- vertreten durch Herrn Bürgermeister Andreas Hölzlberger lich. Für sie gilt § 16 Absatz 7. 4. Gemeinde Rohrdorf vertreten durch Herrn Bürgermeister Joachim Flik (7) Für die Abteilungsversammlung der Einsatzabteilungen der 5. Stadt Wildberg Freiwilligen Feuerwehr sowie die Abteilungsversammlungen bei vertreten durch Herrn Bürgermeister Ulrich Bünger den Altersabteilungen, der Jugendfeuerwehr und den Musikabtei- lungen gelten die Absätze 1 bis 6 entsprechend. schließen folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertra- 4. § 16 Abs. 1, 2 und 7 werden wie folgt geändert und Abs. 8 gung der ihnen bisher jeweils obliegenden Aufgabe der Führung ergänzt: des Gutachterausschusses, die Zuständigkeit der Geschäftsstel- len und die erforderlichen Tätigkeiten nach §§ 192 - 197 BauGB (1) Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzu- führenden Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten gelei- (Wertermittlungssachverhalte) von den vorstehend im Einzelnen tet. Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberechtigten einen bezeichneten Kommunen (alle Landkreis Calw) auf die Große Wahlleiter. Kreisstadt Nagold zur zukünftigen Sicherstellung der Aufgaben, Bei der Durchführung von Wahlen nach Absatz 7 leitet und orga- Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses und einer ge- nisiert der Bürgermeister oder eine von ihm beauftragte Person, meinsamen Geschäftsstelle auf der Basis folgender Grundlagen: unter Mitwirkung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die ● Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Wahl. Die beauftragte Person nach Satz 3 kann ein Angehöriger Fassung vom 24. Juli 2000, (zuletzt geändert durch Artikel 16 der Gemeindefeuerwehr sein. des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161, 186))
Seite 4 / Nummer 51/52 Mitteilungsblatt Ebhausen Mittwoch, 22. Dezember 2021 ● dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der die in dieser Vereinbarung genannten Mitwirkungsrechte und Fassung vom 16.12.1974, zuletzt geändert durch Artikel 2 des -pflichten bei der Erfüllung der Aufgaben (§ 25 Abs. 3 GKZ). Gesetzes vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147, 1149) Die Große Kreisstadt Nagold hat zur Erfüllung der ihr übertragenen ● der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) des Landes Ba- Aufgaben eine gemeinsame Geschäftsstelle einzurichten und dau- den-Württemberg vom 11.12.1989, zuletzt geändert durch erhaft zu unterhalten. Sie hat zur Erfüllung der übertragenen Auf- Verordnung vom 7. Mai 2020 (GBl. S. 261, 262) gaben geeignete Räumlichkeiten, notwendige Sachmittel, techni- §1 sche Ausstattung und geeignetes Fachpersonal zu stellen. Davon Vorbemerkungen ausgenommen bleiben Regelungen betreffend die ehrenamtlichen Die Große Kreisstadt Nagold und die Kommunen Ebhausen, Gutachter/innen. Rohrdorf und Wildberg beabsichtigen im Bereich der amtlichen Jede beteiligte Kommune kann in eigener Verantwortung eine Wertermittlung (§§ 192 -197 BauGB) zusammen zu arbeiten nach der Einwohnerzahl gestaffelte Höchstzahl an fachlich qua- und hierzu einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit einer lifizierten bzw. nach deren Sachkunde und Erfahrung geeigneten gemeinsamen Geschäftsstelle zu bilden. Die Städte Haiterbach Gutachtern in den gemeinsamen „Gutachterausschuss Oberes Na- und Wildberg treten dem gemeinsamen Gutachterausschuss ab goldtal“ zur Wahl vorschlagen. Die vom GuA beschlossene Liste dem 01.01.2022 bei. der neu oder nachträglich zu wählenden Mitglieder des bzw. der Vorsitzenden und der Stellvertreter/innen wird dem Gemeinderat Ein solcher Zusammenschluss mit entsprechender Aufgabenüber- der Großen Kreisstadt Nagold zur Bestellung vorgelegt. tragung wurde mit der geänderten und am 10.10.2017 in Kraft getretenen Gutachterausschussverordnung des Landes Baden- Die Höchstzahl der von den beteiligten Kommunen vorgeschlage- Württemberg möglich, welche die interkommunalen Kooperati- nen Gutachter bestimmt sich nach folgendem Verteilerschlüssel: onsmöglichkeiten erweitert hat. Durch den geplanten Zusammen- Einwohnerzahl: Höchstzahl der Vorschläge schluss sollen insbesondere: Bis 3.000 max. 2 • die Kauffälle in einer gemeinsamen Kaufpreissammlung (Kauf- 4.000 – 6.000 max. 4 preiskarten und Kaufpreisdateien) erfasst und die Auswertung 7.000 – 12.000 max. 6 der einzelnen Kauffälle nach einheitlichen Verfahren und auf 13.000 – 20.000 max. 8 Basis der jeweils maßgeblichen Bundesrichtlinien sichergestellt ab 21.000 max. 10 werden, §3 • die Anzahl der auswertbaren Kauffälle und damit verbunden Satzungsrecht auch die Transparenz auf dem Grundstücksmarkt erhöht, Die Große Kreisstadt Nagold kann im Rahmen der ihr übertrage- • Synergieeffekte bezüglich Datenumfang und -qualität genutzt, nen Aufgaben Satzungen erlassen, die für das gesamte Gebiet der • Sonstige Wertermittlungsdaten und damit zusammenhängen- Großen Kreisstadt Nagold und für die abgebenden Kommunen de Auskünfte als auch die Ableitung und Veröffentlichung von gelten (§ 26 Abs. 1 GKZ). Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB |§ 10 ImmoWertV 2010) Dies sind im vom jeweiligen Gesetz- bzw. Verordnungsgeber geforderten • die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstat- Umfang sowie unter Gewährleistung gleichfalls geforderter inter- tung von Gutachten durch den gemeinsamen Gutachteraus- qualitativer sowie intertemporärer Aspekte gewährleistet werden. schuss einschl. sonstiger Leistungen gemäß BauGB (Gutachter- Mit dem Zusammenschluss übergeben die Kommunen Ebhausen, ausschussgebührensatzung) Haiterbach, Rohrdorf und Wildberg die in den §§ 192 – 197 BauGB und bezeichneten Aufgaben zur Erfüllung an die Große Kreisstadt Na- • die Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche gold. Grundlage für die Zusammenarbeit bildet § 1 Abs. 1 Satz 2 Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung), GuAVO Baden-Württemberg. soweit dies zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB erforderlich ist. Sämtliche Beteiligten sind sich darüber einig, dass diese Form der Zusammenarbeit um weitere Kommunen erweitert werden kann, Die Beteiligten sind sich einig, dass die Große Kreisstadt Nagold soweit diese im selben Landkreis liegen und benachbart sind (§ das Recht hierzu durch Erlass einer Erstreckungssatzung wahr- 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO). Sie müssen jedoch die fachlichen und nimmt. Die Erstreckungssatzung verweist dynamisch auf die unter technischen Voraussetzungen zur Übernahme und Auswertung Abs. 1 genannten Satzungen der Großen Kreisstadt Nagold. deren Kaufpreissammlung, Darstellung der Bodenrichtwerte und Den abgebenden Kommunen ist die dieser Vereinbarung als An- Bodenrichtwertzonen gemäß der Bodenricht- wertrichtlinie (BRW- lage 1 beigefügte „Erstreckungssatzung“ auf das jeweilige Gebiet RL 2011) zum beabsichtigten Zeitpunkt der Aufgabenübertragung der abgebenden Kommunen bekannt. Sie stimmen ihr hiermit zu. geschaffen haben. Kosten für Datenumsetzungen (NAS-Daten) Die Große Kreisstadt Nagold kann im Geltungsbereich der Erstre- und für alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen sind von ckungssatzung alle zur Durchführung erforderlichen Maßnahmen der übergebenden Kommune zu tragen. wie im eigenen Gebiet treffen (§ 26 Abs. 2 GKZ). Der Gemeinsame Gutachterausschuss erhält den Namen: Die abgebenden Kommunen verpflichten sich ihre Gutachteraus- Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal schussgebührensatzungen sowie die Gebührentatbestände ihrer (Kürzel „Gutachterausschuss ON“) jeweiligen Gebührenverzeichnisse der Verwaltungsgebührensat- Er hat seinen Sitz in Nagold und umfasst die Gemarkungen der zungen jeweils mit Wirkung zum 01.01.2021, die Städte Haiter- jeweils beteiligten Kommunen. bach und Wildberg betreffend zum 31.12.2021 aufzuheben. §2 §4 Übertragung der Aufgaben zur Einrichtung eines gemein- Art und Weise der Erfüllung der übertragenen Aufgaben samen Gutachterausschusses sowie einer gemeinsamen Die Große Kreisstadt Nagold erfüllt die übertragenen Aufgaben Geschäftsstelle nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften, Verordnungen und Die Kommunen Ebhausen, Haiterbach, Rohrdorf und Wildberg – im Richtlinien. Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung der oder des Folgenden abgebende Kommunen – übertragen die in den §§ 192 Vorsitzenden des gemeinsamen Gutachterausschusses die Erledi- – 197 BauGB den Gutachterausschüssen auferlegten Aufgaben zur gung der laufenden Verwaltungsaufgaben Sie erfüllt die Aufgaben Erfüllung auf die Große Kreisstadt Nagold (§ 25 Abs. 1 GKZ). in ihren Amtsräumen und stellt sicher, dass die Belange des Daten- Mit der Übertragung der Aufgaben gehen die Rechte und die schutzes ordnungsgemäß berücksichtigt und eingehalten werden. Pflichten der abgebenden Kommunen zur Erfüllung der Aufgaben Die Große Kreisstadt Nagold gewährleistet einen ausreichenden im Sinne der §§ 192 - 197 BauGB auf die Große Kreisstadt Nagold Versicherungsschutz für die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden über (§ 25 Abs. 2 GKZ). des Gutachterausschusses, die Gutachterinnen und Gutachter so- wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Die Große Kreisstadt Nagold nimmt die Übertragung an. Sie ist gemeinsamen Gutachterausschusses. „übernehmende Körperschaft“ im Sinne von § 25 Abs. 1 GKZ Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses „Obe- bzw. „zuständige Stelle“ im Sinne res Nagoldtal“ übergibt den abgebenden Kommunen in zweijäh- von § 1 Abs. 1 GuAVO. Die abgebenden Kommunen bleiben „be- rigem Turnus und innerhalb von acht Wochen nach der jeweiligen teiligte Körperschaften“ im Sinne von § 25 Abs. 1 GKZ. Die Große Beschlussfassung die Bodenrichtwerte gemäß § 196 BauGB und Kreisstadt Nagold und die abgebenden Kommunen vereinbaren ImmoWertV 2010 für das jeweilige Gemarkungsgebiet in elektro-
Mittwoch, 22. Dezember 2021 Mitteilungsblatt Ebhausen Nummer 51/52 / Seite 5 nischer Form. Grundlage hierfür ist die Gutachterausschussverord- Die abgebenden Kommunen ermächtigen die Mitarbeiterinnen nung des Landes Baden-Württemberg in der zum Abschluss dieser und Mitarbeiter der gemeinsamen Geschäftsstelle zur Erfüllung Vereinbarung geltenden Fassung. ihrer Aufgaben auf das elektronische Grundbuch und die Grund- Sonstige für die Wertermittlung erforderlichen Daten nach § 193 akten für die Grundstücke in ihren jeweiligen Gemarkungsgebie- Abs. 5 BauGB werden abweichend vom Jahr der jeweiligen Bo- ten zuzugreifen. Dies gilt auch für den Zugriff auf alle bei ihnen denrichtwertbeschlussfassungen jedoch ebenfalls in zweijährigem vorhandenen und zur Erfüllung der Aufgaben sonstigen, erforder- Turnus ermittelt und beschlossen. Sie werden den abgebenden lichen Daten. Kommunen innerhalb von acht Wochen nach Beschlussfassung Die bei den abgebenden Kommunen eingehenden Urkunden (no- und innerhalb eines gemeinsamen Immobilienmarktberichtes in tarielle Kaufverträge) sowie die Unterlagen und Daten, die für den elektronischer Form übergeben. gemeinsamen Gutachterausschuss bestimmt und für die Erfüllung der Aufgabe notwendig sind, werden von diesen spätestens in- §5 Verpflichtungen der beteiligten Kommunen nerhalb 10 Arbeitstagen in elektronischer Form oder hilfsweise in Den beteiligten Kommunen obliegt die Verpflichtung zur gegen- einem verschlossenen Umschlag kostenfrei an die Geschäftsstel- seitigen Information und sonstigen vertragsdienlichen Unterstüt- le des Gutachterausschusses Oberes Nagoldtal weitergeleitet. Bei zung. Von eintretenden wesentlichen Ereignissen haben sich die den beteiligten Kommunen eingehende Post für den Gemeinsa- beteiligten Kommunen jeweils unaufgefordert zu unterrichten und men Gutachterausschuss ist unverzüglich und ungeöffnet an den nach den Regeln von Treu und Glauben zu erfüllen. Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal Die Große Kreisstadt Nagold ist verpflichtet, den abgebenden Calwer Straße 6, 72202 Nagold Kommunen jederzeit (soweit zulässig) Einsicht in die Unterlagen zu weiterzuleiten. gewähren, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgabe Die abgebenden Kommunen als auch die Große Kreisstadt Na- stehen. gold verpflichten sich die erfahrungsgemäß hauptsächlich mit der Die beteiligten Kommunen werden, soweit rechtlich zulässig, alle notariellen Beurkundung von Grundstücksgeschäften auf dem je- notwendigen Entscheidungen treffen, Beschlüsse herbeiführen weiligen Gemarkungsgebiet befassten Notare auf die Einrichtung und sonstige Amtshandlungen zeitnah vornehmen, die zur Durch- des Gemeinsamen Gutachterausschusses unter Mitteilung dessen führung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich sind. postalischer Kontaktdaten hinzuweisen. Für die abgebenden Kommunen ist der/die Vorsitzende des ge- §7 meinsamen Gutachterausschusses und / oder die Leiterin / der Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter Leiter der Geschäftsstelle Ansprechpartner für die Erfüllung der in den gemeinsamen Gutachterausschuss, Aufgaben. Erstattung von Gutachten Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der Großen Kreisstadt Nagold §6 ein Mitwirkungspflichten der beteiligten Städte und Kommunen „Gemeinsamer Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal“ Die abgebenden Kommunen stellen der Geschäftsstelle des ge- gebildet. meinsamen Gutachterausschusses Oberes Nagoldtal bei der Gro- ßen Kreisstadt Nagold mit in Kraft treten dieser Vereinbarung ihren Der Gemeinsame Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal ist digitalen Geodatenbestand zur Erfüllung der Aufgabe zur Verfü- Rechtsnachfolger der Gutachterausschüsse bei den abgebenden gung. Hierzu gehören unter anderem: Kommunen und Rechtsnachfolger des gemeinsamen Gutachter- • Daten des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssys- ausschusses der Großen Kreisstadt Nagold und der Gemeinde tems (ALKIS) im Geodatenformat mit Hauskoordinaten, Rohrdorf. • Flächendeckende Bodenrichtwertkarten nach den Vorgaben Die Anzahl der Mitglieder des „Gemeinsamen Gutachteraus- der schusses Oberes Nagoldtal“ wird von der Großen Kreisstadt Na- • Bodenrichtwertrichtlinie 2011 samt Richtwertgrundstücksdar- gold in Abstimmung mit dem/der Vorsitzenden des Gutachteraus- stellung schusses und den beteiligten Städten und Kommunen festgelegt. • WGFZ, Grundstückstiefen- und Grundstücksgrößendefinition Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung für die • Flächennutzungspläne, jeweilige Kommune beträgt die maximale Anzahl der Mitglieder • Daten zu Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Abwasser), des Gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Nagoldtal • Höhenlinien, je Stadt bzw. Gemeinde: • Orthofotos, • Schutzgebiete und Große Kreisstadt Nagold: 10 • sonstige Karten zu kommunalen Satzungen, insbesondere Be- Gemeinde Ebhausen: 4 bauungspläne, Stadt Haiterbach: 4 • Baulinienpläne, Sanierungsgebiete. Gemeinde Rohrdorf: 2 • Informationen betreffend Denkmalschutzobjekten, Denkmal- Stadt Wildberg: 6 schutzgebieten oder Denkmalschutzensembles Die maximale Anzahl der Mitglieder des Gemeinsamen Gutach- Die abgebenden Kommunen übergeben der Geschäftsstelle des terausschusses Oberes Nagoldtal je Stadt bzw. Gemeinde wird gemeinsamen Gutachterausschusses die bisherigen analogen und bei sich zukünftig ändernden Einwohnerzahlen entsprechend an- digitalen Akten der Geschäftsstelle und des Gutachterausschusses. gepasst; erstmalig jedoch zum 01.01.2025. Hierzu gehören unter anderem: Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende, seine Stellvertreterinnen • Bauakten, welche die gemeinsame Geschäftsstelle zur Ausar- bzw. Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachterin- beitung der Gutachten und zur Auswertung für die Kaufpreis- nen und Gutachter des Gemeinsamen Gutachterausschusses sammlung benötigt auf Anforderung durch die Geschäftsstelle Oberes Nagoldtal werden vom Gemeinderat der Großen Kreis- innerhalb von 5 Arbeitstagen, stadt Nagold nach den Vorschriften der Gutachterausschussver- • Das Baulastenverzeichnis, ordnung des Landes Baden-Württemberg und des BauGB bestellt. • Daten über den Erschließungszustand von Straßen, • Daten zum Denkmalschutz, insbesondere die Liste der Bau- Sie wurden von den abgebenden Kommunen Ebhausen und Rohr- denkmale dorf bereits bestellt. Die abgebenden Kommunen und die Große • Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Bodenord- Kreisstadt Nagold wählen die Gutachterinnen und Gutachter vor- nungsmaßnahmen, Umlegungen, Grenzregelungen, Flurberei- rangig auf der Basis erforderlicher Sachkunde und Erfahrung bei nigungen), der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermitt- • Daten zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaß- lungen aus. Sie werden entsprechend den Regelungen des § 14 nahmen, GuAVO Baden-Württemberg entschädigt. Auf die Bereitschaft der • Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren, ausgewählten Personen zur regelmäßigen Weiterbildung und / oder • Einwohnermeldedaten jeweils zum Stand 31.12 eines jeden Bereitschaft zur Teilnahme an vom gemeinsamen Gutachteraus- Jahres (Grundlage sind die Bevölkerungszahlen des Statisti- schuss angebotenen Fachseminaren ist hinzuweisen und zu achten. schen Landesamts Baden-Württemberg) Es sind keine Personen auszuwählen, welche hauptamtlich mit der • Vollständige Luftaufnahmen einer Befliegung (alle 5 Jahre zu Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaften, für deren aktualisieren) Bereich der gemeinsame Gutachterausschuss gebildet ist, befasst • Umrechnungskoeffizienten (soweit vorhanden) sind (§ 192 Abs. 3 S.1 BauGB).
Seite 6 / Nummer 51/52 Mitteilungsblatt Ebhausen Mittwoch, 22. Dezember 2021 Der Gemeinsame Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal wählt §8 eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertrete- Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses rin oder einen Stellvertreter für die Amtszeit von vier Jahren. Der Oberes Nagoldtal oder dem Vorsitzenden obliegen die Aufgaben nach § 7 der Gut- Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Obe- achterausschussverordnung des Landes Baden-Württemberg so- res Nagoldtal wird bei der Großen Kreisstadt Nagold eingerichtet wie die Unterzeichnung verfasster Gutachten. Ein hauptberufliches (§ 8 Abs. 1 GuAVO). Sie trägt die Bezeichnung oder werkvertragliches Arbeitsverhältnis ist möglich. „Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Nagoldtal“. Die oder der Vorsitzende des gemeinsamen Gutachterausschus- Geschäftssitz der gemeinsamen Geschäftsstelle des Gutachteraus- ses hat eine besondere Sachkunde und langjährige Erfahrung auf schusses wird sein: Calwer Straße 6, 72202 Nagold dem Gebiet der Immobilienbewertung in Verbindung mit einer Personenzertifizierung durch eine unabhängige oder akkreditierte §9 Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO IEC 17024 (keine Verbands- Auftragsübergänge zertifikate o. ä.) für alle Immobilienarten, eine öffentliche Bestel- Übergang von Aufträgen lung durch eine Industrie- und Handelskammer oder vergleichbare Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse der Qualifikation nachzuweisen. Die oder der Vorsitzende des gemein- Großen Kreisstadt Nagold und den abgebenden Kommunen be- samen Gutachterausschusses ist für den Geschäftsbetrieb der Ge- antragten Verkehrswertgutachten sind bis zum jeweiligen Über- schäftsstelle verantwortlich. nahmezeitpunkt in den gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Scheidet die Vorsitzende oder der Vorsitzende oder die Stellver- Nagoldtal vom jeweiligen kommunalen Gutachterausschuss ab- treterin oder der Stellvertreter während der Amtszeit aus dem Ge- schließend zu bearbeiten und fertigzustellen (betreffend die Ge- meinden und Rohrdorf bereits erfolgt). Für die Städte Haiterbach meinsamen Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal aus, wählt und Wildberg gilt ebengleiches zum Termin 31.12.2021. der Gemeinsame Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal für die verbleibende Amtszeit eine Nachfolge. Bis zu einer Neuwahl Im Fall nicht fertiggestellter Verkehrswertgutachten können sie nur bleiben die Vorsitzende oder der Vorsitzende oder die Stellvertre- nach Absprache mit dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Gut- terin oder der Stellvertreter im Amt. Eine Neuwahl wird den Betei- achterausschusses Oberes Nagoldtal und auf der Basis einer ligten Kommunen schriftlich mitgeteilt. getrennten Kostenregelung durch den Gemeinsamen Gutach- terausschusses Oberes Nagoldtal fertig gestellt werden. Der Gemeinsame Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. § 10 Beschlüsse des gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Personal- und Sachmittelausstattung Nagoldtal sind mit einer Mehrheit von mindestens zwei Drittel der Die Große Kreisstadt Nagold als übernehmende Kommune ver- Mitglieder zu fassen. Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren pflichtet sich, die für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung erfor- derliche Personal- und Sachmittelausstattung zu gewährleisten (§ oder per Videokonferenz gefasst werden. Bei Stimmengleichheit 1 Abs. 1a GuAVO). entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden. Die hierfür erforderlichen Personalentscheidungen obliegen der Bei der Erstattung von Gutachten wird der Gemeinsame Gutach- Große Kreisstadt Nagold unter fachlicher Beratung durch die oder terausschuss Oberes Nagoldtal in der Besetzung mit der Vor- den Vorsitzenden des gemeinsamen Gutachterausschusses. sitzenden bzw. dem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren § 11 Gutachterinnen oder Gutachtern tätig (§ 5 Abs. 1 GuAVO). Kostenbeteiligung Bei der Erstattung von Gutachten im Gebiet des gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Nagoldtal wird die Vorsitzen- Aufwendungen und Erträge de bzw. der Vorsitzende möglichst eine Gutachterin bzw. einen Alle anfallenden Aufwendungen und Erträge des gemeinsamen Gutachter aus der jeweiligen abgebenden Gemeinde, auf dessen „Gutachterausschusses Oberes Nagoldtal“ und seiner Geschäfts- stelle werden von der Großen Kreisstadt Nagold wie folgt gebucht: Gemarkung das Gutachten zu erstatten ist sowie eine weitere Gut- achterin bzw. weiteren Gutachter aus einer anderen abgebenden 1.) Hoheitlicher Bereich („Hoheitsbetrieb“): Gemeinde des gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Hierzu gehören folgende Dienstleistungen: Nagoldtal einberufen. • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung (§ 193 Abs. Das Vorschlagsrecht für die als ehrenamtliche Gutachterin bzw. 5 BauGB), • Ermittlung und Ableitung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB, den als ehrenamtlichen Gutachter zu bestellende Vertreterin bzw. BRW-RL 2011), Vertreter des zuständigen Finanzamtes und deren Stellvertreterin • Erstellen von Bodenrichtwertkarten nach den Vorgaben der bzw. dessen Stellvertreter obliegt der zuständigen Finanzbehörde Bodenrichtwertrichtlinie 2011, (§ 2 Abs. 2 GuAVO). • Ermittlung und Ableitung sonstiger für die Wertermittlung er- Da die abgebenden Kommunen mit dem Inkrafttreten dieser Ver- forderlichen Daten wie z. B. Vergleichsfaktoren, Liegenschafts- einbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Gro- zinssätze und Sachwertfaktoren (§ 193 Abs. 5 BauGB), ße Kreisstadt Nagold übertragen, entfällt die Notwendigkeit eines • Erstellung eines Immobilienmarktberichtes in zweijährigem eigenen Gutachterausschusses. Die abgebenden Kommunen Eb- Turnus, hausen und Rohrdorf haben ihre bestellten Gutachterinnen und • Erteilung von Auskünften jeglicher Art einhergehend mit den Gutachter bereits abberufen. Die Städte Haiterbach und Wildberg Aufgaben eines Gutachterausschusses verpflichten sich ihre bestellten Gutachterinnen und Gutachter mit • Bearbeitung von Gebühreneinnahmen der Verwaltungsgebüh- Wirkung zum 31.12.2021 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). rensatzung (Erträge) Die Große Kreisstadt Nagold verpflichtet sich, die von den abge- 2.) Privatwirtschaftlicher Bereich („Betrieb gewerblicher Art“): benden Kommunen vorgeschlagenen sachkundigen Gutachterin- Hierzu gehören folgende Dienst- bzw. werkvertraglichen Leistun- nen und Gutachter für den Zeitraum vom Übernahmezeitpunkt bis gen: zum Ende der regulären Amtszeit des gemeinsamen Gutachteraus- • Erstattung von Marktwertgutachten gem. § 194 BauGB und schusses zu bestellen (§ 2 Abs. 1 GuAVO). ImmoWertV 2010 (oder Werteinschätzungen SGB X) über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Ab dem 01.01.2022 setzt sich der Gemeinsame Gutachteraus- Rechten an Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten sowie schuss Oberes Nagoldtal damit aus der bzw. den vom Gemein- Rechten an grundstücksgleichen Rechten, derat der Große Kreisstadt Nagold regulär bestellten Vorsitzenden, • Bearbeitung von Gebühreneinnahmen nach der Gutachteraus- stellvertretenden Vorsitzenden sowie Gutachterinnen und Gutach- schussgebühren- und Verwaltungsgebührensatzung (Erträge). ter der Kommunen Ebhausen, Haiterbach, Rohrdorf und Wild- berg zusammen. Zu den Personal- und Sachaufwendungen zählen unter anderem: Das Vorschlagsrecht für die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden • Personalaufwendungen für die zur Aufgabenerfüllung not- des Gutachterausschusses obliegt für die erste Wahlperiode der wendigen Beschäftigten, Großen Kreisstadt Nagold als übernehmende Stelle der Aufgaben. • zu zahlende Entschädigungen für die ehrenamtlichen Gutach- Die erste Amtszeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses terinnen und Gutachter gemäß § 14 GuAVO Baden-Württem- Oberes Nagoldtal endet am 30.09.2024. berg,
Mittwoch, 22. Dezember 2021 Mitteilungsblatt Ebhausen Nummer 51/52 / Seite 7 • Kosten für dienstlich notwendige Fortbildungen, gungsfrist werden 18 Monate zum Ende der Amtszeit des Gutach- • sich bei sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung aus terausschusses (30.09.) vereinbart (§ 25 Abs. 4 GKZ). dem notwendigen Personaleinsatz ergebenden Sachkosten al- Die Kündigung erfolgt durch eingeschriebenen Brief (Schriftform) ler Arbeitsplätze des gemeinsamen Gutachterausschusses so- an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses. wie der gemeinsamen Geschäftsstelle ermittelt auf Grundlage Maßgebend für das Einhalten der Kündigungsfrist ist der Eingang der Personal- und Versorgungsaufwendungen im Gutachter- des Kündigungsschreibens beim Empfänger. Wird die Vereinba- ausschusswesen des abzurechnenden Jahres unter Berücksich- rung von einem Beteiligtem gekündigt, so hat die Große Kreisstadt tigung der anteiligen Verwaltungsgemeinkosten bzw. Verrech- Nagold Anspruch auf Kostenbeteiligung für die bis zum Ende der nungsleistungen der Großen Kreisstadt Nagold, Laufzeit der Vereinbarung erbrachten Leistungen. • notwendige Lizenzgebühren und Wartungsgebühren für spezi- elle EDV-Programme des Gutachterausschusses (z. B.: Software § 13 für Auswertung der Kaufpreissammlung und Software für die Schriftform, Ausfertigungen Erstellung von Marktwertgutachten), Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung Die beteiligten Kommunen beteiligen sich an dem tatsächlich ent- des Schriftformerfordernisses. Von dieser Vereinbarung werden stehenden Defizit der Großen Kreisstadt Nagold für den gemein- folgende Ausfertigungen erstellt: samen Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal und die Geschäfts- stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Nagoldtal • jeweils zwei für jede beteiligte Kommune entsprechend einem Kostenverteilungsschlüssel der sich zu 50 % • eine für das Regierungspräsidium Karlsruhe (Rechtsaufsichts- an der jeweiligen Einwohnerzahl und zu 50 % an der jeweiligen behörde) (§ 28 Abs. 2 Nr. 1 GKZ). Gemarkungsfläche (aufgrund der gesetzlichen Notwendigkeit zur § 14 Bildung parzellenscharfer Bodenrichtwerte) und den Bodenricht- Schlussbestimmungen wertzonen bemisst. Die Beteiligten werden, soweit rechtlich zulässig, alle notwendi- Dieser wird zum Zeitpunkt der Entstehung der Rechtswirksamkeit gen Entscheidungen treffen, Beschlüsse herbeiführen und sonstige erstmalig und geschätzt wie folgt festgestellt: Amtshandlungen vornehmen, die zur Durchführung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich sind. Große Kreisstadt Nagold: 81.842 € Gemeinde Ebhausen: 23.186 € Die Rechte und Pflichten der Beteiligten sind ausschließlich in die- Stadt Haiterbach: 30.411 € ser Vereinbarung festgelegt. Mündliche oder schriftliche Nebenab- Gemeinde Rohrdorf: 6.456 € reden zu dieser Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien be- Stadt Wildberg: 51.898 € stehen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung nicht. Etwaige Veränderungen der Einwohnerzahlen und der Gemar- Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der kungsflächen werden jährlich jeweils zum Stand 31.12 eines jeden Schriftform, sind von allen Beteiligten zu unterzeichnen und sind Jahres (Grundlage sind die Bevölkerungszahlen der eigenen sta- bei Erfordernis von der Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen. tistischen Erhebungen der beteiligten Kommunen) berücksichtigt. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder Die Kostenbeteiligungen der abgebenden Kommunen können von werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch der Großen Kreisstadt Nagold als Abschlagszahlung (50% des Vor- nicht berührt. Die Beteiligten werden die unwirksame Bestimmung un- jahresergebnisses) zum Stichtag 30.06. und als Jahresabrechnung verzüglich durch eine solche Wirksame ersetzen, die dem wirtschaft- zum Stichtag 31.12. angefordert werden. Die Kostenbeteiligung lichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. ist nach Aufforderung der Großen Kreisstadt Nagold in Textform Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich bei der Durchführung der jeweils innerhalb von vier Wochen nach Erhalt durch die abgeben- Vereinbarung eine nicht beabsichtigte Regelungslücke ergibt. den Kommunen zur Zahlung fällig. § 15 Die Kosten zur Gründung des gemeinsamen Gutachterausschus- Wirksamkeit der Vereinbarung ses Oberes Nagoldtal, wie unter anderem Miete, EDV-Ausstattung, Der Gemeinderat der Gemeinde Ebhausen hat dieser Vereinba- Personalkosten, Beratungs- und/ oder Anwaltskosten, werden rung am 26.10.2021 zugestimmt. nach vorbezeichnetem Kostenverteilungsschlüssel auf die beteilig- Der Gemeinderat der Stadt Haiterbach hat dieser Vereinbarung am ten Kommunen Nagold, Ebhausen und Rohrdorf verteilt und zum 14.07.2021 zugestimmt und wird zum 01.01.2022 beitreten. 30.09.2022 abgerechnet. Zum 30.09.2023 erstmals unter Einbin- Der Gemeinderat der Große Kreisstadt Nagold hat dieser Vereinba- dung der Städte Haiterbach und Wildberg. rung am 21.09.2021 zugestimmt. Die Kostenbeteiligungen der abgebenden Kommunen am Betrieb Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrdorf hat dieser Vereinbarung gewerblicher Art sind umsatzsteuerpflichtig. Zum Abrechnungs- am 08.10.2021 zugestimmt. betrag der Kostenbeteiligung kommt daher die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzu. Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat dieser Vereinbarung am 30.09.2021 zugestimmt und wird zum 01.01.2022 beitreten. Sollte es sich im Zusammenhang mit der Ermittlung der Boden- richtwerte sowie sonstiger Wertermittlungsdaten zum Stichtag Diese Vereinbarung bedarf nach § 25 Abs. 5 GKZ der Genehmi- 31.12.2022 herausstellen, dass von der Geschäftsstelle des ge- gung der Rechtsaufsichtbehörde. Rechtsaufsichtsbehörde ist das meinsamen Gutachterausschusses Kaufverträge ausgewertet wer- Regierungspräsidium Karlsruhe (§ 25 Abs. 5 i.V.m. § 28 Abs. 2 den müssen, die vor dem 01.01.2022 beurkundet wurden, so ist GKZ). für den damit verbundenen Aufwand eine Kostenbeteiligung in Die Vereinbarung ist mit der rechtsaufsichtlichen Genehmigung Höhe von € 110,00 je Kauffall von derjenigen Kommune zu ent- von allen beteiligten Körperschaften öffentlich bekanntzumachen. richten deren Gemarkungsfläche davon betroffen ist. Sie wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens jedoch am 01.01.2022 rechtswirksam. § 12 Laufzeit, Kündigung Die Große Kreisstadt Nagold teilt der Zentralen Geschäftsstelle Die vorliegende Vereinbarung hat betreffend die Stadt Nagold so- beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden- wie die Gemeinden Ebhausen und Rohrdorf am 01.01.2021 be- Württemberg in Stuttgart die Bildung des gemeinsamen Gutach- gonnen (für die Städte Haiterbach und Wildberg am 01.01.2022) terausschusses nach § 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO mit den Angaben und endet am 31.12.2029. Danach verlängert sich diese Verein- nach § 15 Abs. 3 GuAVO unverzüglich nach Inkrafttreten dieser barung fortwährend um jeweils weitere 4 Jahre, falls sie nicht in- Vereinbarung mit. nerhalb der Kündigungsfrist von einer der Beteiligten Kommunen Für die Große Kreisstadt Nagold gekündigt wird. Nagold, den 04.11.2021 Die Vereinbarung kann von jedem Beteiligten gekündigt werden, gez. wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Ein Kündigungsgrund liegt Jürgen Großmann vor, wenn der kündigenden Kommune unter Berücksichtigung al- Oberbürgermeister ler Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseiti- Für die Gemeinde Ebhausen gen Interessen die Fortsetzung der Vereinbarung nicht zugemutet Ebhausen, den 04.11.2021 werden kann. Die Kündigung bedarf der Schriftform. gez. Alle Beteiligten haben das Recht diese Vereinbarung schriftlich ge- Volker Schuler genüber den jeweils anderen Beteiligten zu kündigen. Als Kündi- Bürgermeister
Seite 8 / Nummer 51/52 Mitteilungsblatt Ebhausen Mittwoch, 22. Dezember 2021 Für die Stadt Haiterbach GEMEINDE EBHAUSEN Haiterbach, den 04.11.2021 LANDKREIS CALW gez. Andreas Hölzlberger 8. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung Bürgermeister für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Für die Gemeinde Rohrdorf Ebhausen Rohrdorf, den 04.11.2021 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gez. Joachim Flik (GemO) und § 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Bürgermeister Gemeinderat am 14. Dezember 2021 folgende 8. Änderungssat- zung beschlossen: Für die Stadt Wildberg §1 Wildberg, den 04.11.2021 § 1 Abs. 4 entfällt ersatzlos. gez. §2 Ulrich Bünger Diese Satzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft. Bürgermeister Ebhausen, den 16.12.2021 Anlage 1 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 25 Abs. 1 GKZ Schuler zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB für die Bürgermeister Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses und einer Hinweis: gemeinsamen Geschäftsstelle auf die Große Kreisstadt Nagold als Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften erfüllende Gemeinde für den der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal. aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird Erstreckungssatzung auf das Gebiet der (je einzeln zum jewei- nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich ligen Beitrittstermin) innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung Gemeinde Ebhausen, der gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sach- Stadt Haiterbach, der verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies Gemeinde Rohrdorf und der Stadt Wildberg. gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit- zung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg verletzt worden sind. (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung, in der Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammen- arbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fas- sung sowie in Verbindung mit § 2 des Kommunalabgabengesetzes GEMEINDE EBHAUSEN (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassung hat der LANDKREIS CALW Gemeinderat der Großen Kreisstadt Nagold am 21.09.2021 fol- gende Satzung beschlossen: 7. Änderungssatzung der Satzung über den An- §1 schluss an die öffentliche Wasserversorgungs- Erstreckung Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung anlage und die Versorgung der Grundstücke von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachteraus- mit Wasser (Wasserversorgungssatzung– WVS) schussgebührensatzung) der Großen Kreisstadt Nagold in ihrer je- vom 07. Dezember 1998 weils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Kommunen Ebhausen, Haiterbach, Rohrdorf und Wildberg. Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Für Tätigkeiten des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und Großen Kreisstadt Nagold erstreckt sich die „Satzung über die Er- 42 des Kommunalabgabegesetzes für Baden-Württemberg hat der hebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsge- Gemeinderat in der Sitzung vom 14. Dezember 2021 folgende Sat- bührensatzung)“ der Große Kreisstadt Nagold in ihrer jeweils gül- zung beschlossen: tigen Fassung auf das Gemeindegebiet der Kommunen Ebhausen, §1 Haiterbach, Rohrdorf und Wildberg. Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversor- gungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser §2 Inkrafttreten und Gültigkeit (Wasserversorgungssatzung – WVS) vom 07. Dezember 1998, zu- Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft. letzt geändert am 17. Dezember 2019, wird wie folgt geändert: 1. § 42 erhält folgende Fassung: Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Großen Kreis- stadt Nagold und den Gemeinden Ebhausen und Rohrdorf sowie (§ 43) berechnet. den Städten Wildberg und Haiterbach zur Bildung eines gemeinsa- Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 3,03 Euro. men Gutachterausschusses §2 Genehmigung Die Satzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft. Die zwischen der Großen Kreisstadt Nagold und den Gemeinden Ebhausen und Rohrdorf sowie den Städten Wildberg und Haiter- Hinweis: bach geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften eines gemeinsamen Gutachterausschusses wird gemäß §25 Abs. 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf- in verbindung mit §28 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über kommunale grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach Zusammenarbeit genehmigt. § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Karlsruhe, den 8.12.2021 Gemeinde Ebhausen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ebhausen, den 16. Dezember 2021 Volker Schuler Bürgermeister
Mittwoch, 22. Dezember 2021 Mitteilungsblatt Ebhausen Nummer 51/52 / Seite 9 WEITERE BEKANNTMACHUNGEN Neugestaltung des Buswartehäuschen Das Buswartehäuschen in der Ortsmitte in Ebershardt bekommt auch noch vor Weihnachten seinen neuen Anstrich. Feuerwerk an Silvester Das Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist generell untersagt. Das Bundesinnenministerium hat ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik erlassen. Daher ist der Erwerb von Feuerwerk und Böllern nicht möglich. Ware, die auf anderen Wegen wie dem Internet oder Märkten erworben wurde, ist generell nicht legal und darf grundsätzlich nicht gezündet werden. Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren sind in der Re- gel abgelaufen und sollten ebenfalls nicht gezündet werden, da dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht. Winterpause Mitteilungsblatt In den Kalenderwochen 52/2021 und 01/2022 erscheint kein Mitteilungsblatt. Die nächste Ausgabe erscheint in Kalenderwo- che 02/2022 am 12.01.2022. Dankeschön an die Mitarbeiter der Klinik Weihnachtsfackeln Nagold Mit dem Geld für die eingesparten Weihnachtskarten der Gemein- de wurde heute die Klinik in Nagold überrascht. Mit dieser Geste wollen wir im Namen unserer Einwohner den tol- Die Fackelhaufen werden auch len Job und das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Jahr am 24.12. um würdigen, welche gerade jetzt wieder bei der Pandemie voll gefor- 18:00 Uhr am Stuhlberg Eb- dert sind und an ihre Grenzen gehen. hausen und um 18:30 Uhr am 600 Weihnachtssterne stehen für sie bereit, die zu vergünstigten Sportplatz in Ebershardt entzün- Konditionen für diesen guten Zweck von der Gärtnerei Wiedmaier det. Ein Ausschank von Geträn- aus Ebhausen geliefert wurden. ken wird es dieses Jahr leider nicht geben. Aus dem Rathaus Wochenmarkttermine zum Jahresende Zum Jahresende findet der Wo- chenmarkt an folgenden Termi- nen statt: • Donnerstag, 23.12.2021 Baugebiet Brühl in Ebershardt • Donnerstag, 30.12.2021 Die Bauarbeiten für das Baugebiet Brühl in Ebershardt sind fort- Vorbestellungen sind unter fol- geschritten. Sowohl die Wasser-/Abwasserbeseitigung als auch im genden Kontaktwegen möglich: Baugebiet selber kann man die künftigen Konturen erkennen. telefonisch unter 07457 / 78 Die Bauplätze werden Mitte Januar ausgeschrieben. Nähere Infor- 10, per Fax unter 07457 / 20 37 mationen kommt noch. oder per E-Mail unter obstbau- werner@aol.com Der erste Wochenmarktter- min im neuen Jahr ist am 15.01.2022. Umzug des Hauptamtes Die 1. Etappe des Rathausumbaus ist nun vollbracht. Das Erdge- schoss ist bezugsbereit. Der Umzug des Hauptamtes in die neu gestalteten Räume steht nun kurz bevor. Um den Umzug schnellstmöglich vollziehen zu können, ist das Rathaus am 13.01.2022 und 14.01.2022 für die Bevölkerung ge- schlossen. Ab 17.01.2022 sind wir wieder für Sie in den neuen Räumlichkei- ten im Erdgeschoss erreichbar.
Seite 10 / Nummer 51/52 Mitteilungsblatt Ebhausen Mittwoch, 22. Dezember 2021 Notdienst Kinderarzt Orte: alle Orte des Kreises Calw Tel. 01805 - 19292-160 Notdienst Hospizgruppe Für Ebhausen, Ebershardt und Wenden Hospizgruppe Nagold Begleitung Sterbender und deren Angehöriger, Tel.: 0162 4349461 Für Rotfelden Hospizgruppe Wildberg Begleitung Sterbender und deren Angehöriger, Tel.: 0173 1085875 Diakoniestation Nagold Lindachstr. 15/2 , 72202 Nagold; Tel. 07452 60590-0 www.diakoniestation-nagold.de • Pflegerische Rundumversorgung • Haushaltsversorgung / Nachbarschaftshilfe • Tagespflege und Betreuungsgruppen • Familienpflege, Mehrstundenbetreuung • Rufbereitschaft und Hausnotruf • Ein nettes Gespräch führen, ein gewünschtes Gebet sprechen, eine liebevolle Hand reichen Müll Gelber Sack/gelbe Tonne In den Ortsteilen Ebershardt, Rotfelden und Wenden am Montag, Pop-up-Impfaktion 27. Dezember 2021. Am 24.01.2022 kommt das Impfmobil wieder nach Ebhausen. Bitte stellen Sie die Tonnen erst am Vorabend auf den Gehweg, Weitere Termine sind in Planung. Nähere Informationen folgen nicht dass die Gehwegbreite tagelang eingeschränkt ist. in den kommenden Mitteilungsblättern, Facebook und auf der Vielen Dank. Homepage. Restabfall In allen vier Ortsteilen am Donnerstag, 30. Dezember 2021. Bitte stellen Sie die Tonnen erst am Vorabend auf den Gehweg, Bei der Schule 6-8, 72224 Ebhausen nicht dass die Gehwegbreite tagelang eingeschränkt ist. Tel. 07458 455008, E-Mail: mediathek@ebhausen.de Vielen Dank. Die Mediathek hat vom 23.12.21 - 09.01.2022 geschlossen! Papier Nutzen Sie in dieser Zeit doch unser E-Medienangebot. Sollten Sie noch Fragen zu diesem Angebot haben, dürfen Sie uns gerne an- In allen vier Ortsteilen am Donnerstag, 30. Dezember 2021. sprechen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.onleihe. Bitte stellen Sie die Tonnen erst am Vorabend auf den Gehweg, de/ebib nicht dass die Gehwegbreite tagelang eingeschränkt ist. Ihre Mediathek Vielen Dank. Im Notfall dienstbereit Zusatz zu wichtigen Rufnummern für den ärztlichen Bereit- Bioabfall schaftsdienst In allen vier Ortsteilen am Montag, 3. Januar 2022. Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feierta- Bitte stellen Sie die Tonnen erst am Vorabend auf den Gehweg, gen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie Ruf- nicht dass die Gehwegbreite tagelang eingeschränkt ist. nummer 116117 Vielen Dank. Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Online- sprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter 0711 – 96589700 oder docdi- rekt.de Anforderung eines Krankentransportes Das Landratsamt Calw informiert Im Kreis Calw: 07051 19222 Erwartete Änderung der CoronaVO Apothekennotdienst Das Land hat angekündigt die CoronaVO mit Kabinettsbeschluss Ende der Woche ein weiteres Mal zu ändern. Erwartet werden Wir weisen Sie darauf hin, dass es vom Festnetz die gebührenfreie insbesondere Regelungen zu privaten Treffen und Veranstaltun- Rufnummer 0800 00 22 8 33 gibt, die jedermann von daheim kos- gen für immunisierte Personen im Sinne des MPK-Beschlusses vom tenfrei erreichen kann und nach Eingabe der PLZ erfährt, wo eine 02.12.2021, Regelungen zur Zulässigkeit von Publikumsmessen. Notdienstapotheke zu finden ist. Die Regelungen sollen zum 20.12.2021 in Kraft treten.
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