Amtsblatt der Gemeinde Büchlberg 02/2020 - Februar 2020
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SEITE 2 AMTSBLATT 02/2020 Der Gemeinderat informiert (Auszug aus der Sitzung vom 29. Januar 2020) TOP 1 TOP 3a TOP 3c Rathaus Büchlberg; Abwasseranlage Büchlberg; Abwasseranlage Büchlberg; Neuanschaffung Server Vergabe Estricharbeiten Vergabe Malerarbeiten Der Server im Rathaus wurde im Jah- re 2011 angeschafft. Er entspricht Der Gemeinderat erhält Kenntnis von der Angebotseinholung Der Gemeinderat erhält Kenntnis nicht mehr dem momentanen techni- von der Angebotseinholung schen Standard. Außerdem wurde (Verhandlungsvergabe - freihändige Vergabe) für das Gewerk Estricharbei- (Verhandlungsvergabe - freihändige der Support des Betriebssystems ein- Vergabe) für das Gewerk Malerarbei- ten. gestellt. ten. Zu diesem Gewerk wurden insgesamt Von der Verwaltung wurden daher 5 Firmen angeschrieben. Die Ange- Zu diesem Gewerk wurden insge- zwei Angebote eingeholt. Außerdem botseröffnung ist auf den 29.01.2020 samt 7 Firmen angeschrieben. Die besteht die Möglichkeit einer Ausla- datiert. Angebotseröffnung ist auf den gerung der Hardware an das Land- Geplanter Baubeginn ist bereits Mitte 29.01.2020 datiert. ratsamt Passau. Februar 2020. Nach Angebotseröff- Der Gemeinderat nimmt Kenntnis nung und Prüfung der Angebote Geplanter Baubeginn ist bereits Mit- von der Kostenaufstellung und be- durch das Ingenieurbüro soll der Auf- te Februar 2020. Nach Angebotser- schließt, den Auftrag der Firma Biebl, trag schnellstmöglich vom öffnung und Prüfung der Angebote Waldkirchen zu erteilen. Die Installati- 1. Bürgermeister vergeben werden. durch das Ingenieurbüro soll der on für die Datenbankmigration und Auftrag schnellstmöglich vom der AKDB Programme soll durch die Der Gemeinderat ist mit dieser Vorge- 1. Bürgermeister vergeben werden. Firma LivingData nach tatsächlichem hensweise einverstanden und beauf- Der Gemeinderat ist mit dieser Vor- tragt und bevollmächtigt den 1. Bür- Aufwand ausgeführt werden. gehensweise einverstanden und germeister zur Vergabe für das Ge- Im Haushalt 2020 sind entsprechen- werk Estricharbeiten an den wirt- beauftragt und bevollmächtigt den de Mittel einzuplanen. schaftlichsten Bieter. 1. Bürgermeister zur Vergabe für das Die Auslagerung an das Landratsamt Gewerk Malerarbeiten an den wirt- Passau kommt derzeit aus Kosten- schaftlichsten Bieter. gründen nicht in Frage. Dies soll zu TOP 3b gegebener Zeit nochmals geprüft Abwasseranlage Büchlberg; werden. In diesem Zuge sollen die Vergabe Fliesen und Plattenarbeiten TOP 3d vorhandenen AKDB-Programme Abwasseranlage Büchlberg; schrittweise auf den Outsourcing- Der Gemeinderat erhält Kenntnis von Vergabe Putzarbeiten der Angebotseinholung Betrieb umgestellt werden. (Verhandlungsvergabe - freihändige Vergabe) für das Gewerk Fliesen- und Der Gemeinderat erhält Kenntnis Plattenarbeiten. von der Angebotseinholung Zu diesem Gewerk wurden insgesamt (Verhandlungsvergabe - freihändige TOP 2 5 Firmen angeschrieben. Die Ange- Vergabe) für das Gewerk Putzarbei- Erschließungsbeitragssatzung; botseröffnung ist auf den 29.01.2020 ten. Neue Satzung über Erschließungsbei- datiert. Zu diesem Gewerk wurden insge- träge Der Gemeinderat beschließt auf Geplanter Baubeginn ist bereits Mitte samt 6 Firmen angeschrieben. Die Grund der Art. 23 Satz 1 Gemeinde- Februar 2020. Nach Angebotseröff- Angebotseröffnung ist auf den ordnung für den Freistaat Bayern nung und Prüfung der Angebote 29.01.2020 datiert. (GO) in Verbindung mit Art. 5a Abs. 9 durch das Ingenieurbüro soll der Auf- Geplanter Baubeginn ist bereits Mitte des Bayerischen Kommunalabgaben- trag schnellstmöglich vom Februar 2020. Nach Angebotseröffnung gesetzes (KAG) und § 132 Baugesetz- 1. Bürgermeister vergeben werden. und Prüfung der Angebote durch das buch (BauGB) den Erlass der neuen Ingenieurbüro soll der Auftrag Satzung über die Erhebung von Er- Der Gemeinderat ist mit dieser Vorge- schnellstmöglich vom schließungsbeiträgen der Gemeinde hensweise einverstanden und beauf- 1. Bürgermeister vergeben werden. Büchlberg. (EBS) tragt und bevollmächtigt den 1. Bür- germeister zur Vergabe für das Ge- Der Gemeinderat ist mit dieser Vor- In diesem Zuge wird die Satzung vom werk Fliesen- und Plattenarbeiten an gehensweise einverstanden und 29.01.1979 außer Kraft gesetzt. den wirtschaftlichsten Bieter. beauftragt und bevollmächtigt den - Die Satzung ist Gegenstand des Be- 1. Bürgermeister zur Vergabe für das schlusses. - Gewerk Putzarbeiten an den wirt- schaftlichsten Bieter.
SEITE 3 AMTSBLATT 02/2020 TOP 3e TOP 5b Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und Abwasseranlage Büchlberg; Änderung Flächennutzungsplan, billigt den vom Architekturbüro Feßl Vergabe Zaunanlage Deckblatt Nr. 11 & Partner, Hauzenberg ausgearbei- Behandlung von Anträgen und Be- teten Bebauungsplan in der Fassung Der Gemeinderat erhält Kenntnis von vom 29.01.2020 mit den beschlosse- der Angebotseinholung denken im Verfahren (§ 4 Abs. 1 BauGB) nen Änderungen und Ergänzungen. (Verhandlungsvergabe - freihändige Es soll nun die öffentliche Auslegung Vergabe) für das Gewerk Zaunanla- Die Bedenken und Anregungen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die ge. Behörden und Träger öffentlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. Zu diesem Gewerk wurden insgesamt Belange wurden im Gemeinderat 2 BauGB erfolgen. 5 Firmen angeschrieben. Die Ange- behandelt. botseröffnung ist auf den 29.01.2020 TOP 7a datiert. TOP 5c Neubau eines Wohnhauses mit Ga- Geplanter Baubeginn ist bereits Mitte Änderung Flächennutzungsplan, rage; Februar 2020. Nach Angebotseröff- Deckblatt Nr. 11 nung und Prüfung der Angebote Billigungs- und Auslegungsbeschluss Der Gemeinderat nimmt Kenntnis durch das Ingenieurbüro soll der Auf- ´ von dem o. g. Bauvorhaben in Denk- trag schnellstmöglich vom hof und erteilt dem Bauantrag das Der Gemeinderat nimmt Kenntnis 1. Bürgermeister vergeben werden. gemeindliche Einvernehmen. vom Anhörungsverfahren nach § 3 Der Gemeinderat ist mit dieser Vorge- Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und bil- Das Vorhaben liegt im Geltungsbe- hensweise einverstanden und beauf- ligt die vom Architekturbüro Feßl & reich des Bebauungsplanes tragt und bevollmächtigt den 1. Bür- Partner, Hauzenberg ausgearbeitete „Germannsberg II“. Der erforderli- Flächennutzungsplanänderung in chen Befreiungen von den Festset- germeister zur Vergabe für das Ge- zungen des Bebauungsplanes wird werk Zaunanlage an den wirtschaft- der Fassung vom 29.01.2020 mit den zugestimmt. Die Erschließung ist ge- lichsten Bieter. beschlossenen Änderungen und Er- sichert. gänzungen. Es soll nun die öffentliche Auslegung TOP 4 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die TOP 7b Abwasseranlage Büchlberg; Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Neubau eines 2-Familienhauses Dringliche Anordnung - Vergabe BauGB erfolgen. (Antrag auf Vorbescheid); Dampfsperre Der Gemeinderat nimmt Kenntnis Der Gemeinderat nimmt Kenntnis TOP 6a vom Angebot der Firma Schuster Ge- Bebauungsplan „WA Katzendorfer- von dem o. g. Antrag auf Vorbe- bäudetechnik aus Büchlberg für das scheid für den Neubau eines Wohn- feld“ Anbringen der Dampfsperre. Da be- Behandlung von Anträgen der Bür- hauses in Gutwiesen, Flur-Nr. 748/2 reits mit der Installation der Heizung gerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) der Gemarkung Leoprechting und begonnen wurde und ansonsten ei- erteilt hierzu das gemeindliche Ein- ne längere Verzögerung eingetreten Im Zuge der Beteiligung der Öffent- vernehmen. wäre, mussten die Arbeiten schnellst- lichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wur- Das Vorhaben fällt unter § 34 möglich vergeben werden. den weder Bedenken noch Anregun- BauGB. Die Erschließung ist gesi- gen vorgebracht. chert. In Absprache bei den Baubespre- chungen in der Kläranlage wurde dies, in Anwesenheit unserer drei Bür- TOP 6b TOP 7c. germeister, bereits auch so verein- Bebauungsplan „WA Katzendorfer- Nutzungsänderung eines Friseursa- bart. feld“ lons zu einer Gaststätte Aufgrund der Dringlichkeit wurde die Behandlung von Anträgen und Be- und Anbau eines Vordaches denken im Verfahren (§ 4 Abs. 1 Firma Schuster Gebäudetechnik aus BauGB) Der Gemeinderat nimmt Kenntnis Büchlberg vom 1. Bürgermeister zur Ausführung der Die Bedenken und Anregungen der von dem o. g. Antrag auf Nutzungs- angebotenen Leistung beauftragt. änderung eines Friseursalons zu ei- Behörden und Träger öffentlicher ner Gaststätte und Anbau eines Vor- Belange wurden im Gemeinderat daches in Büchlberg, Flur-Nr. 2139/4 TOP 5a behandelt. der Gemarkung Leoprechting und Änderung Flächennutzungsplan, erteilt hierzu das gemeindliche Ein- Deckblatt Nr. 11 vernehmen. TOP 6c Das Vorhaben fällt unter § 34 Behandlung von Anträgen der Bür- Bebauungsplan „WA Katzendorfer- gerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) BauGB. Die Erschließung ist gesi- feld“ chert. Im Zuge der Beteiligung der Öffent- Billigungs- und Auslegungsbeschluss lichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wur- den weder Bedenken noch Anregun- Der Gemeinderat nimmt Kenntnis gen vorgebracht. vom Anhörungsverfahren nach § 3
SEITE 6 AMTSBLATT 02/2020 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Büchlberg (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Ge- a) mit einer Geschossflächenzahl notwendig sind, bis zu 15 v.H. der im meindeordnung für den Freistaat bis 1,0 20,0 m Abrechnungsgebiet (§ 4) liegenden Bayern (GO) in Verbindung mit Art. b) mit einer Geschossflächenzahl Grundstücksflächen, 5a Abs. 9 des Bayerischen Kommunal- über 1,0 - 1,6 23,0 m abgabengesetzes (KAG) und § 132 c) mit einer Geschossflächenzahl VI. für Immissionsschutzanlagen. Baugesetzbuch (BauGB) erlässt die über 1,6 - 2,0 25,0 m Gemeinde Büchlberg folgende Sat- d) mit einer Geschossflächenzahl (2) Zu dem Erschließungsaufwand zung: über 2,0 27,0 m nach Abs. 1 Nr. I bis Nr. VI gehören insbesondere die Kosten für 5. Industriegebieten a) den Erwerb der Grundflächen, §1 a) mit einer Baumassenzahl b) die Freilegung der Grundflächen, Erhebung des Erschließungsbeitrages bis 3,0 23,0 m c) die erstmalige Herstellung des Zur Deckung ihres anderweitig nicht b) mit einer Baumassenzahl Straßenkörpers einschließlich des gedeckten Aufwandes für Erschlie- über 3,0 - 6,0 25,0 m Unterbaues, der Befestigung der ßungsanlagen erhebt die Gemeinde c) mit einer Baumassenzahl Oberfläche sowie notwendiger Er- Erschließungsbeiträge nach Art. 5a über 6,0 27,0 m höhungen oder Vertiefungen, Abs. 1 KAG sowie nach Maßgabe d) die Herstellung von Rinnen sowie dieser Satzung. II. für die öffentlichen, aus rechtli- der Randsteine, chen oder tatsächlichen Gründen e) die Herstellung von Radwegen, §2 mit Kraftfahrzeugen nicht befahrba- f) die Herstellung von Gehwegen, Art und Umfang der Erschließungsan- ren Verkehrsanlagen innerhalb der g) die Herstellung von kombinierten lagen Baugebiete (z. B. Fußwege, Wohn- Geh- und Radwegen, (1) Beitragsfähig ist der Erschlie- wege; Art. 5a Abs. 2 Nr. 2 KAG) bis h) die Herstellung von Mischflächen, ßungsaufwand zu einer Breite von 5 m, i) die Herstellung der Beleuchtungs- einrichtung, I. für die öffentlichen zum Anbau be- III. für die nicht zum Anbau bestimm- j) die Herstellung der Entwässe- stimmten Straßen, Wege und Plätze ten, zur Erschließung der Baugebiete rungseinrichtung der Erschließungs- (Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG) in notwendigen Sammelstraßen inner- anlagen, bis zu einer Straßenbreite halb der Baugebiete (Art. 5a Abs. 2 k) den Anschluss an andere Erschlie- (Fahrbahne) von Nr. 3 KAG) bis zu einer Breite von 27 ßungsanlagen, m , l) die Herstellung der Ausgleichs- 1. Wochenendhausgebieten mit einer und Ersatzmaßnahmen wegen Ein- Geschossflächenzahl bis 0,2 7,0 m IV. für Parkflächen, griffs beitragsfähiger Maßnahmen in 2. Kleinsiedlungsgebieten mit einer a) die Bestandteile der Verkehrsanla- Natur und Landschaft, Geschossflächenzahl bis 0,3 10,0 m gen im Sinne von Nr. I und Nr. III m) die Übernahme von Anlagen als bei einseitiger Bebaubarkeit 8,5 m sind, bis zu einer weiteren Breite von gemeindliche Erschließungsanlagen, 5 m, n) die Herstellung von Böschungen, 3. Kleinsiedlungsgebieten, soweit sie b) soweit sie nicht Bestandteile der in Schutz- und Stützmauern. nicht unter Nr. 2 fallen, Nr. I und Nr. III genannten Verkehrs- Dorfgebieten, reinen Wohngebieten, anlagen, aber nach städtebaulichen (3) Der Erschließungsaufwand um- allgemeinen Wohngebieten, Grundsätzen innerhalb der Bauge- fasst auch den Wert der von der Ge- Mischgebieten biete zu deren Erschließung notwen- meinde aus ihrem Vermögen bereit- a) mit einer Geschossflächenzahl dig sind, bis zu 15 v.H. aller im Ab- gestellten Flächen im Zeitpunkt der bis 0,7 14,0 m rechnungsgebiet (§ 4) liegenden Bereitstellung. bei einseitiger Bebaubarkeit 10,5 m Grundstücksflächen, b) mit einer Geschossflächenzahl (4) Der Erschließungsaufwand im über 0,7 - 1,0 V. für Grünanlagen mit Ausnahme 18,0 m Rahmen des Abs. 1 umfasst auch die von Kinderspielplätzen bei einseitiger Bebaubarkeit 12,5 m Kosten, die für die Teile der Fahr- a) die Bestandteile der Verkehrsanla- c) mit einer Geschossflächenzahl über bahn einer Ortsdurchfahrt einer 1,0 - 1,6 gen im Sinne von Nr. I bis Nr. III sind, 20,0 m Bundes-, Staats- oder Kreisstraße ent- d) mit einer Geschossflächenzahl bis zu einer weiteren Breite von 5 m, stehen, die über die Breiten der an- über 1,6 b) soweit sie nicht Bestandteile der in 23,0 m schließenden freien Strecken hinaus- Nr. I bis Nr. III genannten Verkehrs- gehen. 4. Kerngebieten, Gewerbegebieten anlagen sind, aber nach städtebauli- und Sondergebieten chen Grundsätzen innerhalb der (5) Soweit Erschließungsanlagen im Baugebiete zu deren Erschließung Sinne des Abs. 1 als Sackgassen en-
SEITE 7 AMTSBLATT 02/2020 den, sind für den erforderlichen Wen- § 5 übergehen und bei denen sich die dehammer die gesamten Kosten bei- Gemeindeanteil Grenze zwischen Innen- und Außen- tragsfähig. Die Gemeinde trägt 10 v. H. des bei- bereich nicht aus einer Satzung nach tragsfähigen Erschließungsaufwan- § 34 Abs. 4 BauGB ergibt, die tat- des. sächliche Grundstücksfläche bis zu §3 einer Tiefe von 50 m, gemessen von Ermittlung des beitragsfähigen Er- § 6 der der Erschließungsanlage zuge- schließungsaufwandes Verteilung des beitragsfähigen Er- wandten Grenze des beitragspflichti- (1) Der beitragsfähige Erschließungs- schließungsaufwandes gen Grundstücks. Reicht die bauliche aufwand (§ 2) wird nach den tatsäch- (1) Bei zulässiger gleicher Nutzung oder gewerbliche Nutzung über die- lichen Kosten ermittelt. der Grundstücke wird der nach § 3 se Begrenzung hinaus, so ist die ermittelte Erschließungsaufwand Grundstückstiefe maßgebend, die (2) Der beitragsfähige Erschließungs- nach Abzug des Anteils der Gemein- durch die hintere Grenze der Nut- aufwand wird für die einzelne Er- de (§ 5) auf die Grundstücke des Ab- zung bestimmt wird. schließungsanlage ermittelt. Die Ge- rechnungsgebietes (§ 4) nach den meinde kann abweichend von Satz 1 Grundstücksflächen verteilt. (4) Beitragspflichtige Grundstücke, den beitragsfähigen Erschließungs- die ohne bauliche Nutzungsmöglich- aufwand für bestimmte Abschnitte (2) Ist in einem Abrechnungsgebiet keit oder die mit einer untergeordne- einer Erschließungsanlage oder die- (§ 4) eine unterschiedliche bauliche ten baulichen Nutzungsmöglichkeit sen Aufwand für mehrere Anlagen, oder sonstige Nutzung zulässig, wird gewerblich oder in sonstiger Weise die für die Erschließung der der nach § 3 ermittelte Erschlie- vergleichbar genutzt werden oder Grundstücke eine Einheit bilden ßungsaufwand nach Abzug des An- genutzt werden dürfen, z. B. Fried- (Erschließungseinheit), ermitteln. teils der Gemeinde (§ 5) auf die höfe, Sportanlagen, Freibäder, Cam- Grundstücke des Abrechnungsge- pingplätze, Dauerkleingärten, wer- (3) Die Aufwendungen für Fußwege bietes (§ 4) verteilt, indem die Grund- den mit 0,5 der Grundstücksfläche in und Wohnwege (§ 2 Abs. 1 Nr. II), für stücksflächen mit einem Nutzungs- die Verteilung einbezogen. Sammelstraßen (§ 2 Abs. 1 Nr. III), für faktor vervielfacht werden, der im Parkflächen (§ 2 Abs. 1 Nr. IV b), für Einzelnen beträgt: (5) Als zulässige Zahl der Vollge- Grünanlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. V b) und schosse gilt die im Bebauungsplan für Immissionsschutzanlagen (§ 2 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit festgesetzte höchstzulässige Zahl der Abs. 1 Nr. VI, § 10) werden den zum u n d g e w e r b l i c h Vollgeschosse. Weist der Bebau- Anbau bestimmten Straßen, Wegen oder sonstig nutzbaren Grundstü- ungsplan nur eine Baumassenzahl und Plätzen, zu denen sie von der c k e n , a u f d e n e n k e i n e aus, so gilt als Zahl der Vollgeschos- Erschließung her gehören, zugerech- oder nur eine untergeordnete Be- se die Baumassenzahl geteilt durch net. Das Verfahren nach Satz 1 findet bauung zulässig ist 1,0 3,5. Weist der Bebauungsplan ledig- keine Anwendung, wenn das Ab- 2. bei mehrgeschossiger Bebaubar- lich eine höchstzulässige Gebäude- rechnungsgebiet (§ 4) der Fuß- und keit zuzüglich je weiteres Vollge- höhe in Form der Wand- oder First- Wohnwege, der Sammelstraßen, schoss 0,3 höhe aus, so gilt diese geteilt durch Parkflächen, Grünanlagen oder Im- 2,6 in Wohn- und Mischgebieten, missionsschutzanlagen von dem Ab- (3) Als Grundstücksfläche gilt: geteilt durch 3,5 in Gewerbe- und rechnungsgebiet der Straßen, Wege 1. bei Grundstücken, die vollständig Industriegebieten. Sind beide Höhen und Plätze abweicht; in diesem Fall im Bereich eines Bebauungsplanes festgesetzt, so ist die höchstzulässige werden die Fuß- und Wohnwege, die im Sinne von § 30 Abs. 1 und 2 Wandhöhe maßgebend. Bruchzah- Sammelstraßen, Parkflächen, Grünan- BauGB oder teilweise im beplanten len werden auf volle Zahlen auf- lagen und Immissionsschutzanlagen Bereich und im Übrigen im unbe- oder abgerundet. Setzt der Bebau- selbstständig als Erschließungsanla- planten Innenbereich (§ 34 BauGB) ungsplan weder die Zahl der Vollge- gen abgerechnet. bzw. vollständig im unbeplanten schosse noch eine Baumassenzahl Innenbereich (§ 34 BauGB) liegen, noch die höchstzulässige Gebäude- §4 der Flächeninhalt des Buchgrund- höhe in Form der Wand- oder First- Abrechnungsgebiet stücks, wie er sich aus der Eintra- höhe fest, so findet Abs. 8 Anwen- Die von einer Erschließungsanlage gung im Grundbuch ergibt. Bei dung. erschlossenen Grundstücke bilden Grundstücken, die nur teilweise im das Abrechnungsgebiet. Wird ein Geltungsbereich eines Bebauungs- (6) Ist im Einzelfall eine größere Zahl Abschnitt einer Erschließungsanlage planes (§ 30 BauGB) liegen und im der Vollgeschosse zugelassen oder oder eine Erschließungseinheit abge- Übrigen im Außenbereich (§ 35 vorhanden, so ist diese zugrunde zu rechnet, so bilden die von dem Ab- BauGB), die Grundstücksfläche, die legen. schnitt der Erschließungsanlage bzw. sich innerhalb des Geltungsbereichs Erschließungseinheit erschlossenen des Bebauungsplanes befindet. (7) Grundstücke, auf denen nur Ga- Grundstücke das Abrechnungsgebiet. 2. bei Grundstücken im unbeplanten ragen oder Stellplätze zulässig sind, Innenbereich (§ 34 BauGB), die in gelten als eingeschossig bebaubare den Außenbereich (§ 35 BauGB) Grundstücke. Bei mehrgeschossigen
SEITE 8 AMTSBLATT 02/2020 Parkbauten bestimmt sich der Nut- nutzte Räume beherbergen oder in § 9 zungsfaktor nach der Zahl ihrer Ge- zulässiger Weise beherbergen dür- Merkmale der endgültigen Herstel- schosse. fen. lung der Erschließungsanlagen (1) Die zum Anbau bestimmten Stra- (8) In unbeplanten Gebieten sowie im § 7 ßen, Wege und Plätze sowie Sam- Fall des Abs. 5 Satz 6 ist maßgebend Eckgrundstücke und durchlaufende melstraßen und Parkflächen sind Grundstücke endgültig hergestellt, wenn sie die 1. bei bebauten Grundstücken die nachstehenden Merkmale aufwei- H ö c h s t z a h l d e r t a t s ä c h l i c h Für Grundstücke, die von mehr als sen: vorhandenen Vollgeschosse. einer Erschließungsanlage im Sinne 1. eine Pflasterung, eine Asphalt-, des Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG er- Beton- oder ähnliche Decke neuzeit- 2. bei unbebauten, aber bebauba- schlossen werden, ist die Grund- licher Bauweise mit dem technisch ren Grundstücken die Zahl der auf stücksfläche bei Abrechnung jeder notwendigen Unterbau, den Grundstücken der näheren Um- Erschließungsanlage nur mit zwei 2. Straßenentwässerung und Be- gebung überwiegend vorhandenen Dritteln anzusetzen. Dies gilt nicht, leuchtung, Vollgeschosse. 3. Anschluss an eine dem öffentli- 1. wenn ein Erschließungsbeitrag chen Verkehr gewidmete Straße. Vollgeschosse sind Geschosse, die nur für eine Erschließungsanlage vollständig über der natürlichen oder erhoben wird und Beiträge für wei- (2) Geh- und Radwege sind endgül- festgelegten Geländeoberfläche lie- tere Anlagen zu deren erstmaliger tig hergestellt, wenn sie eine Ab- gen und über mindestens zwei Drittel Herstellung weder nach dem gelten- grenzung gegen die Fahrbahn und ihrer Grundfläche eine Höhe von den Recht noch nach vergleichbaren gegeneinander (außer bei Mischflä- mindestens 2,30 m haben. Als Vollge- früheren Rechtsvorschriften erhoben chen) sowie eine Befestigung mit schosse gelten auch Kellergeschosse, worden sind oder erhoben werden, Platten, Pflaster, Asphaltbelag oder deren Deckenunterkante im Mittel 2. für Grundstücke in Kern-, Gewer- eine ähnliche Decke in neuzeitlicher mindestens 1,20 m höher liegt als die be- und Industriegebieten sowie für Bauweise mit dem technisch not- natürliche oder festgelegte Gelände- Grundstücke, die gem. § 6 Abs. 10 wendigen Unterbau aufweisen. oberfläche. als gewerblich genutzt gelten. (3) Grünanlagen sind endgültig her- (9) Ist die Zahl der Vollgeschosse we- § 8 gestellt, wenn ihre Flächen gärtne- gen der Besonderheiten des Bau- Kostenspaltung risch gestaltet sind. werks nicht feststellbar, werden je Der Erschließungsbeitrag kann für angefangene 3,5 m Höhe des Bau- 1. den Grunderwerb, (4) Zu den Merkmalen der endgülti- werks als ein Vollgeschoss gerechnet. 2. die Freilegung der Grundflächen, gen Herstellung der in den Abs. 1 bis Ist ein Grundstück mit einer Kirche 3. die Fahrbahn, auch Richtungsfahr- 3 genannten Erschließungsanlagen bebaut, so sind zwei Vollgeschosse bahnen, gehören alle Maßnahmen, die anzusetzen. Dies gilt für Türme, die 4. die Radwege, durchgeführt werden müssen, damit nicht Wohnzwecken, gewerblichen 5. die Gehwege zusammen oder die Gemeinde das Eigentum oder oder industriellen Zwecken oder ei- einzeln, eine Dienstbarkeit an den für die ner freiberuflichen Nutzung dienen, 6. die gemeinsamen Geh- und Rad- Erschließungsanlage erforderlichen Grundstücken erlangt. entsprechend. wege, 7. die unselbstständigen Parkplätze, (10) Werden in einem Abrechnungs- 8. die Mehrzweckstreifen, gebiet (§ 4) außer überwiegend ge- 9. die Mischflächen, § 10 werblich genutzten Grundstücken 10. die Sammelstraßen, Immissionsschutzanlagen oder Grundstücken, die nach den 11. die Parkflächen, Art, Umfang, Verteilungsmaßstab Festsetzungen eines Bebauungsplans 12. die Grünanlagen, und Herstellungsmerkmale von An- in einem Kern-, Gewerbe- oder Indust- 13. die Beleuchtungseinrichtungen lagen zum Schutz von Baugebieten riegebiet liegen, auch andere und gegen schädliche Umwelteinwirkun- Grundstücke erschlossen, so sind für 14. die Entwässerungseinrichtungen gen im Sinne des Bundes- die Grundstücke in Kern-, Gewerbe- Immissionsschutzgesetzes werden und Industriegebieten sowie für die gesondert erhoben und in beliebiger durch ergänzende Satzung im Ein- Grundstücke, die überwiegend ge- Reihenfolge umgelegt werden, so- zelfall geregelt. werblich genutzt werden, die in Abs. bald die Maßnahme, deren Aufwand 2 genannten Nutzungsfaktoren um je durch Teilbeträge gedeckt werden § 11 50 v.H. zu erhöhen. Als gewerblich soll, abgeschlossen worden ist. Die- Entstehen der Beitragspflicht genutzt oder nutzbar gelten auch sen Zeitpunkt stellt die Gemeinde Die Beitragspflicht entsteht mit der Grundstücke, wenn sie überwiegend fest. endgültigen Herstellung der Er- Geschäfts-, Büro-, Praxis-, Unterrichts-, schließungsanlagen, für Teilbeträge, Heilbehandlungs- oder ähnlich ge- sobald die Maßnahmen, deren Auf-
SEITE 9 AMTSBLATT 02/2020 wand durch die Teilbeträge gedeckt § 14 einem solchen Fall ist der Erschlie- werden soll, abgeschlossen sind. Im Fälligkeit ßungsbeitrag durch Bescheid festzu- Falle des Art. 5a Abs. 9 KAG i.V.m. Der Beitrag wird einen Monat nach setzen und unter Anrechnung des § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB ent- Bekanntgabe des Beitragsbescheids, gezahlten Ablösungsbetrages anzu- steht die Beitragspflicht mit der Über- die Vorausleistung einen Monat fordern oder die Differenz zwischen nahme durch die Gemeinde. nach Bekanntgabe des Vorausleis- gezahltem Ablösungsbetrag und § 12 tungsbescheids fällig. Erschließungsbeitrag zu erstatten. Vorausleistungen Im Fall des Art. 5a Abs. 9 KAG i.V.m. § § 15 133 Abs. 3 BauGB können Vorausleis- Ablösung des Erschließungsbeitra- § 16 tungen bis zur Höhe des voraussichtli- ges Inkrafttreten chen Erschließungsbeitrages erhoben (1) Der Erschließungsbeitrag kann im (1) Diese Satzung tritt mit dem Tag werden. Ganzen vor Entstehung der Beitrags- der Bekanntmachung in Kraft. pflicht abgelöst werden (Art. 5a Abs. § 13 9 KAG i. V. m. § 133 Abs. 3 Satz 5 (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Beitragspflichtiger BauGB). Ein Rechtsanspruch auf Ab- Erschließungsbeitragssatzung in der Beitragspflichtig ist derjenige, der im lösung besteht nicht. Die Höhe des 5. Änderungssatzung vom Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei- Ablösungsbetrages richtet sich nach 29.01.2016 außer Kraft. tragsbescheids Eigentümer des der Höhe des voraussichtlich entste- Grundstücks ist. Ist das Grundstück henden Erschließungsbeitrages. mit einem Erbbaurecht belastet, so ist Büchlberg, den 30.01.2020 der Erbbauberechtigte anstelle des (2) Ein Ablösungsvertrag wird un- Gemeinde Büchlberg Eigentümers beitragspflichtig. Mehre- wirksam, wenn sich zum Zeitpunkt re Beitragspflichtige haften als Ge- der Entstehung der sachlichen Bei- samtschuldner; bei Wohnungs- und tragspflichten ergibt, dass der auf Teileigentum sind die einzelnen Woh- das betreffende Grundstück entfal- nungs- und Teileigentümer nur ent- lende Erschließungsbeitrag das Dop- Marold, 1. Bürgermeister sprechend ihrem Miteigentumsanteil pelte oder mehr als Doppelte bzw. beitragspflichtig. die Hälfte oder weniger als die Hälfte des Ablösungsbetrages ausmacht. In Bekanntmachung Vollzug der Wassergesetze; Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Abwasseranlage Büchlberg Mit Bescheid vom 30.01.2020 erteilte rung sowie eine Fertigung der ge- ten als zugestellt, die im Verlauf des das Landratsamt Passau die gehobe- nehmigten Planunterlagen liegen Verfahrens keine Einwendungen ne Erlaubnis für folgende Einlei- gem. Art. 74 Abs. 4 Satz erhoben haben. tung(en): 2 des Bayer. Verwaltungsverfah- rensgesetzes (BayVwVfG) i. V. m. Art. - In der Kläranlage auf dem Grund- 69 B ay eri sc he s Wa s serges et z Büchlberg, den 18.02.2020 stücks Fl.-Nr. 1842/1, Gmkg. Le- (BayWG) 2 Wochen GEMEINDE BÜCHLBERG oprechting behandeltes Abwasser in die Erlau, Fl.-Nr. 1782/3, Gmkg. Le- in der Zeit oprechting vom 20.02.2020 bis 04.03.2020 im Rathaus der Gemeinde - Niederschlagswasser aus dem Be- Büchlberg, Hauptstraße 5, Marold reich des Kläranlagengeländes in die 94124 Büchlberg 1. Bürgermeister Erlau, Fl.-Nr. 1782/3, Gmkg. Le- oprechting während der Dienststunden zur allge- meinen Einsichtnahme aus. Nach Der Erlaubnisbescheid (Änderungs- Ablauf dieser Frist gilt der Bescheid bescheid) mit Rechtsbehelfsbeleh- auch gegenüber denjenigen Beteilig-
SEITE 10 AMTSBLATT 02/2020 Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt Nr. 11 gem. § 3 Abs. 2 BauGB I. Der Gemeinderat der Gemeinde nahmen (schriftlich oder zur Nieder- tend gemacht werden, die vom An- Büchlberg hat am 20.02.2019 be- schrift) vorgebracht werden. tragsteller im Rahmen der Ausle- schlossen, den bestehenden Flächen- gung nicht oder verspätet geltend nutzungsplan mittels Deckblatt Nr. 11 Bestandteil der ausgelegten Unterla- gemacht wurden, aber hätten gel- in folgenden Punkten zu ändern: gen sind auch die folgenden bereits tend gemacht werden können. Fer- - Flur-Nr. 2444 -Gemarkung Leoprech- vorliegenden umweltbezogenen Stel- ner wird darauf hingewiesen, dass ting- soll in Zukunft im Flächennut- lungnahmen bzw. Informationen: eine Vereinigung im Sinne des § 4 zungsplan als „Allgemeines Wohnge- Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt- biet“ dargestellt werden. In diesem - Schalltechnische Untersuchung der Rechtsbehelfsgesetzes in einem Bereich ist die Aufstellung des Bebau- Firma ACCON GmbH Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 ungsplanes „Katzendorferfeld“ ge- - Stellungnahmen aus der bisherigen A b s . 2 des Umwelt- plant. Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Der Planentwurf für die Änderung ist • Landratsamt Passau, Techni- Abs. 3 Satz 1 des Umwelt- vom Architekturbüro Feßl & Partner, scher Umweltschutz bzgl. der Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Ein- Hauzenberg ausgearbeitet worden. Erfordernis einer „echten wendungen ausgeschlossen ist, die Schallschutzplanung“. sie im Rahmen der Auslegungsfrist II. Der Planentwurf einschließlich Be- • Landratsamt Passau, Wasser- nicht oder nicht rechtzeitig geltend gründung und Umweltbericht wurde wirtschaftsamt Deggendorf gemacht hat, aber hätte geltend am 29.01.2020 vom Gemeinderat bzgl. der Problematik der Ab- machen können. gebilligt. wasser- und Niederschlagswas- serentsorgung. III. Der Entwurf mit Begründung und Büchlberg, den 18.02.2020 Umweltbericht liegt in der Zeit vom Es wird darauf hingewiesen, dass GEMEINDE BÜCHLBERG nicht fristgerecht abgegebene Stel- 02.03.2020 bis 02.04.2020 lungnahmen bei der Beschlussfas- sung über den Plan unberücksichtigt im Rathaus Büchlberg, Hauptstr. 5, bleiben können. Ebenso ist ein An- M a r o l d Zimmer-Nr. 6 öffentlich aus. Während trag nach § 47 VwGO unzulässig, 1. Bürgermeister der Auslegungsfrist können Stellung- soweit mit ihm Einwendungen gel- Die Unter- lagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Büchlberg unter „Rathaus -> Bauleitpla- nung“ einsehbar!
SEITE 11 AMTSBLATT 02/2020 Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „WA Katzendorferfeld“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB I. Der Gemeinderat der Gemeinde am 29.01.2020 vom Gemeinderat Erfordernis einer „echten Büchlberg hat am 20.02.2019 be- gebilligt. Schallschutzplanung“ schlossen, für das Gebiet • Landratsamt Passau, SG 53, III. Der Entwurf des Bebauungsplanes Wasserrecht und Wasserwirt- „WA Katzendorferfeld“ mit Begründung und Umweltbericht schaftsamt Deggendorf bzgl. liegt in der Zeit vom der Problematik der Abwasser- das wie folgt umgrenzt ist: und Niederschlagswasserent- 02.03.2020 bis 02.04.2020 sorgung. Im Norden: Staatstraße 2128, Fl.Nr. 1906 -Gem. Leoprechting- im Rathaus Büchlberg, Hauptstr. 5, Es wird darauf hingewiesen, dass Im Osten: Friedhof, Fl.Nr. 2443 - Zimmer-Nr. 6 öffentlich aus. Während nicht fristgerecht abgegebene Stel- Gem. Leoprechting- und die Unterkat- der Auslegungsfrist können Stellung- lungnahmen bei der Beschlussfas- zendorfer Str., Fl.Nr. 2441 -Gem. Le- nahmen (schriftlich oder zur Nieder- sung über den Plan unberücksichtigt oprechting- schrift) vorgebracht werden. bleiben können. Ebenso ist ein An- Im Süden: Grundstück, Fl.Nr. 2440 - trag nach § 47 VwGO unzulässig, Gem. Leoprechting- Bestandteil der ausgelegten Unterla- soweit mit ihm Einwendungen gel- Im Westen: Grundstück, Fl.Nr. 2445 - gen sind auch die folgenden bereits tend gemacht werden, die vom An- Gem. Leoprechting- vorliegenden umweltbezogenen Stel- tragsteller im Rahmen der Ausle- und folgendes Grundstück umfasst: lungnahmen bzw. Informationen: gung nicht oder verspätet geltend Fl.Nr-Nr. 2444 -Gem. Leoprechting- gemacht wurden, aber hätten gel- - Umweltbericht mit umweltbezoge- tend gemacht werden können. einen qualifizierten Bebauungsplan i. nen Informationen zu den Auswir- S. des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. kungen auf Menschen, Tiere, Pflan- Der Planentwurf für die Aufstellung zen, Boden, Wasser, Luft/Klima und Büchlberg, den 18.02.2020 ist vom Architekturbüro Feßl & Part- Landschaft GEMEINDE BÜCHLBERG ner, Hauzenberg ausgearbeitet wor- - Schalltechnische Untersuchung der den. Firma ACCON GmbH - Stellungnahmen aus der bisherigen II. Der Planentwurf einschließlich Be- Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB: Marold gründung und Umweltbericht wurde • Landratsamt Passau, Techni- 1. Bürgermeister scher Umweltschutz bzgl. der Die Un- terlagen sind auch auf der Home- page der Gemein- de Büchl- berg unter „Rathaus -> Bau- leit- pla- nung“ einseh- bar!
SEITE 12 AMTSBLATT 02/2020 ILE Passauer Oberland: Große Zufriedenheit mit der 10-Jahres-Bilanz Weichen für 2020 sind gestellt Bei ihrem gemeinsamen Auftakt- Oberland festgehal-ten werden. (Arbeitsgemeinschaft) ablösen wird. Workshop zu Jahresbeginn stellten Neue Akzente sollen beispielsweise Diese soll noch im Laufe des 1. Quar- die elf ILE Gemeinden des Passauer durch eine größere Vernetzung zwi- tals vollzogen werden. Oberlandes mit den verantwortlichen schen „Jung & Alt“ sowie im Bereich Des Weiteren kam die Umsetzung Vertretern des Amtes für Ländliche Natur & Umwelt kommen. Angebote des im letzten Jahr entwickelten Entwicklung Niederbayern (ALE) und für die Vereinsarbeit und ehrenamtli- Marken- und Kommunikationskon- den zuständigen Projektmanagern ches Engagement sollen ausgebaut zepts zur Sprache. Das „WIR“ wird die Weichen für das Jahr 2020. Aber werden, um das Ehrenamt vor Ort zu dabei eine besondere Rolle einneh- nicht nur das: Unter Moderation von stärken. men. Insbesondere sollen seitens der Nina Kiehlbrei und Michael Greiner ILE-Projektmanagerin Gabriele Berg- Gemeinden auch Ratsmitglieder und vom ALE reflektierten Bürgermeister, mann informierte zum Stand der bis- Gemeindeverwaltungen informiert Geschäftsleiter und ILE- herigen Planungen in den einzelnen werden und als Multiplikatoren die Verantwortliche zunächst miteinan- Handlungsfeldern. Einige Termine „Marke Passauer Oberland“ unter- der die Aktionen des vergangenen stünden bereits fest, so z.B. eine Ver- stützen. Aber auch die nächsten Jahres, blickten aber auch auf 10- anstaltung mit der Seniorenakademie Schritte bei der Realisierung des Jahre ILE-Arbeit zurück. Bayern am 24. April in Tiefenbach Kernwegeprojekts wurden bespro- Eine Vielzahl der damals vorgenom- oder auch das erste Unternehmertref- chen, ebenso die Vorbereitung des menen Projekte und Maßnahmen fen dieses Jahres im Mai in Tittling. sogenannten Regionalbudgets. Bei wurden erfolgreich umgesetzt oder Das Kernthema für die nächsten Wo- diesem handelt es sich um eine neue weiterentwickelt. Die Vertreter des chen werde allerdings die Beteiligung Fördermöglichkeit, die bayernweit Amtes für Ländliche Entwicklung be- an der DreiLänderMesse sein, so z.B. für ILE-Verbünde 100.000 € zur scheinigten der ILE Passauer Ober- Bergmann. Barbara Messerer, zustän- Verfügung stellt, um Kleinprojekte in land, die dieses Jahr ihr 10-jähriges dige Umsetzungsbegleiterin für die den ILE-Gebieten zu fördern. Gründungsjubiläum feiern kann, Öko-Modellregion gab einen Ausblick Der Abschluss dieses Auftakt- „einen bemerkenswert hohen Grad auf die kommenden Termine wie u.a. Workshop stand leider unter dem an Aktivität und eine gute Bilanz der einem ersten Akteurstreffen Ende Zeichen des „Abschiednehmens“. ILE-Arbeit“, so Michael Greiner, stell- Januar und der Präsentation auf der Nina Kiehlbrei wird als Projektbetreu- vertretender Behördenleiter des ALE DreiLänderMesse. erin seitens des ALE zum 1.3.2020 Niederbayern. Vereinsgründung Passauer Oberland ausscheiden. Die beiden ILE- Bewährtes fortführen, neue Akzente e.V. und Markenentwicklung Vorsitzenden Bürgermeister Stephan setzen Die Runde widmete sich aber auch Gawlik und sein Kollege Walter Bau- Alle waren sich darin einig, die erfolg- übergeordneten Themen. Als heraus- er bedankten sich bei Nina Kiehlbrei reiche Arbeit auch künftig aktiv wei- ragend sind in diesem Zusammen- für ihre wertvolle fachliche Unter- terführen zu wollen und sich daher hang für die Weiterentwicklung der stützung in den letzten vier Jahren für die Folgejahre neu auszurichten. ILE die bevorstehende Gründung des und ihre stete Offenheit für die Be- Dazu soll das ursprüngliche Konzept Vereins Passauer Oberland e.V. zu lange der ILE Passauer Oberland mit aus dem Jahr 2011 nun überarbeitet nennen, der die bisherige Form des einem Präsent. werden. Trotzdem müssen die Zielset- Zusammenschlusses als ARGE zungen für das laufende Jahr ange- gangen werden. Hierzu nutzte man die Zeit in der großen Runde, um sich darüber abzustimmen. Gemeinsam erörterte man, durchaus auch kritisch, die Themen- und Handlungsfelder Demografie, Energie & Umwelt, Orts- entwicklung, Tourismus & Freizeit, Vereine & Ehrenamt, Wirtschaft und Verwaltungskooperation der ILE und legte schließlich die Ziele für 2020 fest. So soll beispielsweise an den gut eingeführten Aktionen wie etwa dem Unternehmertreffen im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks, dem wichtigen Austausch mit den Jugend- und Seni- orenbeauftragten der Gemeinden, der Klimaschutzinitiative in den Schu- len oder etwa den Info-Abenden im Rahmen der Vereinsschule Passauer
SEITE 13 AMTSBLATT 02/2020 Datum Veranstaltung Veranstalter Veranstaltungsort 15.02.2020 Mitgliederversammlung Verein für Gartenbau Gasthaus Escherich 19.30 Uhr und Landespflege Büchlberg 17.02.2020 Kostenlose Schulung für den Umgang Feuerwehrhaus 18.30 Uhr mit einem Defibrillator Büchlberg 18.02.2020 Offene Tanzprobe Volkstanzgruppe Aula der Schule Büchlberg 20.00 Uhr (Tel. 08505/1519) Büchlberg 20.02.2020 Weiberroas unter dem Motto Hotel Binder Frauenbund Büchlberg 19.00 Uhr „A gmischta Haffa“ 28.02.2020 Jagdversammlung Jagdgenossenschaft Hotel Binder 19.30 Uhr Büchlberg 29.02.2020 Jahreshauptversammlung Schützenverein Schützenheim Denkhof 19.30 Uhr Denkhof 05.03.2020 und Auszahlung—Jagdpachtschilling Jagdgenossenschaft Cafe Beinbauer 06.03.2020 Büchlberg Büchlberg 14—17 Uhr 07.03.2020 Generalversammlung Feuerwehr Schwieging Gasthaus Escherich 19.30 Uhr um 18.30 Uhr Gottesdienst für verstorbene Mitglieder 09.03.2020 Stützpunktversammlung— Verkehrswacht Gasthaus Escherich 19.00 Uhr Verkehrswacht Büchlberg 14.03.2020 Praktischer Baumschneidekurs Verein für Gartenbau Treffpunkt: 09.30 Uhr und Landespflege Rathaus Büchlberg Büchlberg 17.03.2020 Offene Tanzprobe Volkstanzgruppe Aula der Schule Büchlberg 20.00 Uhr (Tel. 08505/1519) Büchlberg 23.03.2020 Waldbegehung Jagdgenossenschaft Treffpunkt: Sportplatz 09.00 Uhr Nirsching Eberhardsberg 28.03.2020 Jahreshauptversammlung Wanderfreunde Gasthof Escherich 19.00 Uhr mit Neuwahlen Büchlberg 29.03.2020 Generalversammlung Soldaten– und Krieger- Gasthaus Escherich 10.00 Uhr verein Büchlberg 04.04.2020 Gottesdienst für verstorbene Mitglieder Wanderfreunde Pfarrkirche 18.00 Uhr Büchlberg Büchlberg 18.04.2020 Jahreshauptversammlung FC Büchlberg Gasthaus Escherich 19.00 Uhr mit Neuwahlen 21.04.2020 Offene Tanzprobe Volkstanzgruppe Aula der Schule Büchlberg 20.00 Uhr (Tel. 08505/1519) Büchlberg 30.04.2020 Rock in den Mai Feuerwehr Denkhof Feuerwehrhaus Denkhof 19.00 Uhr Live—Searching for a reply 16.05.2020 Jahresausflug nach Gols -Neusiedler See Blaskapelle Anmeldung bis zum 06:00 Uhr (Österreich) und Bratislava (Slowakei) Büchlberg 01.04.2020 19.05.2020 Offene Tanzprobe Volkstanzgruppe Aula der Schule Büchlberg 20.00 Uhr (Tel. 08505/1519) Büchlberg 05.06.2020 Besuch der BIO-Bäckerei Wagner Verein für Gartenbau Abfahrtsort wird noch be- 13.30 Uhr in Ruderting, Anmeldung bei Frau Hai- und Landespflege kannt gegeben! ler, Tel. 08505/2203 Büchlberg (unbedingt erforderlich!)
SEITE 14 AMTSBLATT 02/2020 Jeden Montag Nicht an Feiertagen Rücken - Fit oder Studium lernen wollen. In kür- Senioren basteln, kostenlos! Dienstag, 17.03.2020 zester Zeit werden Sie Alltagssituatio- 9:30 – 10:30 Uhr Azurit Pflegezent- Uhrzeit: 18:00 – 19:00 Uhr nen in Russischer Sprache meistern. rum, Kaltenecker Str. 10 Hutthurm Kleingruppe mit 4-5 Teilnehmern. Preis: 48,00 € Jeden Mittwoch Nicht an Feiertagen Lehrbuch bitte mitbringen; ist nicht Ort: Büchlberg, Schulweg 1, Schule, Senioren singen, kostenlos! im Kurspreis enthalten. Treffpunkt Eingang Kurs-Nr. 321764 9:30 – 10:30 Uhr Azurit Pflegezent- Lehrbuch: Otlitschno A1! Hueber Vlg. Beschreibung: Rückentraining beugt I S B N 978-3-19-204477-9 rum, Kaltenecker Str. 10 Hutthurm Verspannungen und Schmerzen vor! Jeden Donnerstag Nicht an Feiert. Ziel des Kurses ist, durch funktionelle Gymnastik für Senioren, kostenlos! Luba Knödlseder, EUROLTA Sprach- Alltagsbewegungen, Kräftigung der 9:30 – 10:30 Uhr trainerin Tiefenmuskulatur und Stabilisierung Azurit-Pflegezentrum der Wirbelsäule einen gesunden Rü- Kaltenecker Str. 10 Hutthurm cken ohne Haltungsprobleme und Aus Flussholz Skulpturen gestalten Schmerzen zu erlangen. Mittwoch, 25.03.2020 Yoga - ein Weg zur Entspannung von Bitte Handtuch, Matte und Trinken Uhrzeit: 18:00—20:30 Uhr Körper und Geist mitnehmen. Ort: Hutthurm, Schulstr.7, Werkraum Montag 09.03.2020 Nadine Raitner Flussholz lässt sich einfach und leicht Uhrzeit: 18:30 – 20:00 Uhr bearbeiten. Mit Schnitzeisen und Ras- pel entstehen wunderschöne Skulptu- Preis: 84,00 € Bauch - Beine - Po ren. (Evtl. auch in Verbindung mit Ort: Büchlberg, Schulweg 1, Schule, Dienstag, 17.03.2020 Ton) Treffpunkt Eingang, Kurs-Nr. 313751 Beschreibung: Bewegungsmangel Uhrzeit: 1900 – 20:00 Uhr Kosten: vorbeugen, Kraft schöpfen, Gelassen- Preis: 48,00 € 30,00 € zzgl. 5,00 EUR Materialkosten heit und Ruhe finden mit sanften Yo- Ort: Büchlberg, Schulweg 1, Schule, Rosina Salzinger gaübungen in Verbundenheit mit Treffpunkt Eingang, Kurs-Nr. 324754 dem Atem. Dieser Kurs ist auch für Beschreibung: Auspowern in der Personen geeignet, deren Bewe- Gruppe - genau der richtige Kurs! Die gungsmöglichkeiten eingeschränkt Übungen kann jeder in seiner indivi- sind. Bequeme Kleidung, dicke So- Acrylmalkurs - abstrakte Landschaft duellen Intensität durchführen. Ent- Kursnummer: 201252750 cken, Iso-Matte, ein kleines Kissen und spannungspausen und ein abschlie- eine warme Decke erforderlich. ßendes Streching gehören auch zum Samstag, 07.03.2020 Helga Kernwein, Yoga-Lehrerin BDY Kursinhalt. Frauen und Männer sind Samstag, 14.03.2020 gleichermaßen willkommen! Samstag, 21.03.2020 Bitte Handtuch, Matte und Trinken Samstag, 28.03.2020 Kreatives Gestalten mit Baumrinde mitnehmen. Uhrzeit: 15:00—18:00 Uhr Mittwoch, 11.03.2020 und Ort: Künstlerwerkstatt Hutthurm/Prag Nadine Raitner Rathausplatz 1, 94116 Hutthurm Mittwoch, 18.03.2020 Uhrzeit: 18:00 —20:30 Uhr Ort: Hutthurm, Schulstr.7, Werkraum Eine Welt kreativer Möglichkeiten Russisch A1.1 "Otlitschno!" ab Lektion Aus Baumrinde kann man sehr schö- wartet auf Sie, machen Sie sich auf 1, für die Reise ne Wandbilder und Objekte herstel- den Weg. len. Zusammen mit Farbe und Ton Donnerstag, 19.03.2020 Weitere Infos zum Kursinhalt bei sind der Kreativität keine Grenzen Uhrzeit: 18:30—20:00 Uhr Claudia Unterleitner gesetzt. Preis: 127,50 € Tel.: 0151 19022488 Ort: Büchlberg, Schule, Raumnummer Kosten: 205 Kurs-Nr. 419750A 30,00 € zzgl. 5,- EUR Materialkosten Zzgl. Materialkosten ca. 15 Euro Rosina Salzinger Russisch für alle die in lockerer Atmo- Kosten: 18,00 € sphäre diese Sprache für Reisen, Beruf Infos und Anmeldung unter VHS Außenstelle Hutthurm Tel. 08505-9001-15 Fr. Astrid Veit oder per E-Mail unter veit@vhs-passau.de Weitere Infos zu Kursangeboten oder über die Volkshochschule selbst finden Sie unter www.vhs-passau.de
SEITE 15 AMTSBLATT 02/2020 Die Fischereikameradschaft „Zum Goldenen Steig“ Salzweg u. Umge- Sicher zur staatlichen bung e.V. führt wieder einen Vorbereitungslehrgang durch. Fischerprüfung 2020 Eine Info—Veranstaltung findet am Freitag, den 17. April 2020, 19.00 Uhr im Vereinsheim am Zandersee in Judenhof 15, 94121 Salzweg statt. Unterricht ist von Montag, 09.09.19 bis Dienstag, 24.09.2019 Unterrichtszeiten: Montag bis Donnerstag 27.04. –30.04.2020, 18.30—21.45 Uhr und Montag bis Freitag, 05.05.-11.05.2020, 18.30—21.45 Uhr und Samstag, 09.05.20 von 9—17 Uhr Prüfung ist am 16. Mai 2020 Weitere Infos zu diesem Lehrgang finden Sie im in Waldkirchen, Freyunger Str. 8 Internet auf unserer Homepage unter www.fk- salzweg.de Mindestalter: 12 Jahre am Tag der Prüfung Fischereikameradschaft „Zum Goldenen Steig“ Salzweg u. Umgebung e.V. Anmeldung bei der Prüfungsbehörde, Bayerische Landesanstalt für Fischerei, Starnberg über Internet: Tel. 08501/914422 (Ulrike und Manfred König) www.fischerpruefung-online-bayern.de
SEITE 16 AMTSBLATT 02/2020 Apotheken - Notdienst Kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Passauer Neuen Presse Der Notdienst für die dienstbereite Apotheke beginnt um 08.00 Uhr und endet am darauf folgenden Tag 08.00 Datum Apotheke Telefonnummer 18.02.2020 Bayerwald-Apotheke Hauzenberg, Marktplatz 1 08586/1566 19.02.2020 St. Ulrich –Apotheke, Büchlberg, Marktplatz 4 08505/3232 20.02.2020 Gesundhof-Apotheke Hauzenberg, Ruhmannsdorferstr. 1 08586/975790 21.02.2020 Drei-Burgen-Apotheke Tittling, Marktplatz 7 08504/91490 22.02.2020 Markt-Apotheke Perlesreut, Marktplatz 8 08555/315 23.02.2020 Marien-Apotheke Hutthurm, Marktstr. 1 08505/91270 24.02.2020 Stadt-Apotheke Hauzenberg, Marktplatz 19 08586/96300 25.02.2020 Sonnen-Apotheke, Salzweg, Passauer Str. 28 0851/41100 26.02.2020 Apotheke Goldener Steig Waldkirchen, Marktplatz 23 08581/96210 27.02.2020 Marien-Apotheke Waldkirchen, Marktplatz 20 08581/8617 28.02.2020 Neue Apotheke Waldkirchen, Bahnhofstr. 8 08581/910101 29.02.2020 Apotheke am Facharztzentrum Hauzenberg, Florianstr. 6 08586/9797660 01.03.2020 Bayerwald-Apotheke Hauzenberg, Marktplatz 1 08586/1566 02.03.2020 St. Ulrich –Apotheke, Büchlberg, Marktplatz 4 08505/3232 03.03.2020 Gesundhof-Apotheke Hauzenberg, Ruhmannsdorferstr. 1 08586/975790 04.03.2020 Drei-Burgen-Apotheke Tittling, Marktplatz 7 08504/91490 05.03.2020 Markt-Apotheke Perlesreut, Marktplatz 8 08555/315 06.03.2020 Marien-Apotheke Hutthurm, Marktstr. 1 08505/91270 07.03.2020 Stadt-Apotheke Hauzenberg, Marktplatz 19 08586/96300 08.03.2020 Sonnen-Apotheke, Salzweg, Passauer Str. 28 0851/41100 09.03.2020 Apotheke Goldener Steig Waldkirchen, Marktplatz 23 08581/96210 10.03.2020 Marien-Apotheke Waldkirchen, Marktplatz 20 08581/8617 11.03.2020 Neue Apotheke Waldkirchen, Bahnhofstr. 8 08581/910101 12.03.2020 Apotheke am Facharztzentrum Hauzenberg, Florianstr. 6 08586/9797660 13.03.2020 Bayerwald-Apotheke Hauzenberg, Marktplatz 1 08586/1566 14.03.2020 St. Ulrich –Apotheke, Büchlberg, Marktplatz 4 08505/3232 15.03.2020 Gesundhof-Apotheke Hauzenberg, Ruhmannsdorferstr. 1 08586/975790 16.03.2020 Drei-Burgen-Apotheke Tittling, Marktplatz 7 08504/91490 17.03.2020 Markt-Apotheke Perlesreut, Marktplatz 8 08555/315 18.03.2020 Marien-Apotheke Hutthurm, Marktstr. 1 08505/91270 Feuerwehr/Rettungsdienst/Notdienst 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117
SEITE 17 AMTSBLATT 02/2020 Jagdgenossenschaft Nirsching Waldbegehung am Montag 23.03.2020 um 9.00 Uhr Treffpunkt am Sportplatz in Eberhardsberg Jagdgenossenschaft Büchlberg Einladung zur Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Büchlberg Bogen 1 und 2 am Freitag, den 28.02.2020, um 19.30 Uhr im Hotel Binder , Büchlberg Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Abstimmung Teilung Bogen 1 3. Abstimmung Jagdvergabe Bogen 1 und 3 4. Wünsche und Anträge Jagdpachtschilling Auszahlungstermine 06.03.2020 und 07.03.2020 jeweils von 14:00 - 17:00 Uhr im Cafe Beinbauer. gez. Die Vorstandschaft
SEITE 18 AMTSBLATT 02/2020 Wir bilden Sie aus. Erfolgreich sein als Massage-Therapeut/in. Entdecken Sie neue Perspektiven! www.kursangebote-massageschule-grewe.de Info-Tel.: 01632005204 - Massage-Schule Grewe
SEITE 19 AMTSBLATT 02/2020 Pressebericht Am Freitag, den 17.01.2020 bedankten sich die Gardemädels der Teenygarde Büchlberg bei ihren Sponsoren: Jürgen Grübl (Reifen Grübl, Büchlberg) und Manfred Poschinger (Sanitär-Heizung Poschinger, Thyrnau). Für die Faschingssaison 2020 wurden vom Verein neue Marschkostüme ange- schafft. So konnten Jürgen Grübl und Manfred Poschinger mit ihrem Sposoring unterstützend dazu beitragen. Nochmals ein herzliches Dankeschön von der Faschingsgilde Büchlberg.
SEITE 20 AMTSBLATT 02/2020 WINTER - ÖFFNUNGSZEITEN Recyclinghof Hutthurm/Büchlberg Goldener Steig 41, 94116 Hutthurm Tel. 08505/3036 Dienstag 9 bis 12 Uhr Mittwoch 13 bis 16 Uhr Freitag 9 bis 16 Uhr Samstag 9 bis 12 Uhr
SEITE 21 AMTSBLATT 02/2020
SEITE 22 AMTSBLATT 02/2020 ÖFFNUNGSZEITEN der Büchlberger und Hutthurmer Bücherei Bücherei Büchlberg Marktplatz 8, 94124 Büchlberg, Tel. 08505/1259 Sonntag: nach dem Gottesdienst bis 11.45 Uhr Mittwoch: 17—18.30 Uhr Freitag: 15—16.30 Uhr Bücherei Hutthurm Schulstr. 9, 94116 Hutthurm, Tel. 08505/7008038 Montag: 15.00—17.00 Uhr Dienstag: 09.00—11.00 Uhr Donnerstag: 16.30—18.30 Uhr 1. Sonntag im Monat: 10.00—11.00 Uhr
SEITE 23 AMTSBLATT 02/2020 „Senioren werden digital“ - Malteser beraten in Hutthurm 60-fit—Senioren- Gymnastik und - Seit einiger Zeit bieten die Malteser im Rahmen des Projekts „Senioren turnen! werden digital“ kostenlose Hilfestel- lung in Handhabung und Umgang für Frauen und Männer mit Handy und Smartphone an. Jede Seniorin und jeder Senior wird jeweils am Dienstag von dabei individuell beraten und auf Wünsche, Probleme und Fragen 16.00 Uhr bis 17:00 Uhr gehen die jungen Leute natürlich in der Turnhalle Büchlberg auch ein. Info: Gemeinde Büchlberg Der nächste Seniorennachmittag findet am 30. April 2020 (Martin Wagner), 08505/9008-11 von 16—18 Uhr oder Elisabeth Feucht 08505/2951 in Hutthurm, Lusenstr. 2 oder Helmut Laxy, 08505/2487 (Malteserhaus) statt. Da die Teilnehmerzahl begrenzt und das Interesse erfahrungsgemäß groß ist, sollte man sich bald melden. Anmeldung bei der Gemeinde Büchlberg, Wagner Martin, Tel. 08505/9008-11
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SEITE 26 AMTSBLATT 02/2020 SIE SIND EIN/E LEIDENSCHAFTLICHE/R GASTGEBER/IN? Dann sind Sie bei uns richtig! Wir suchen zum Saison- start ab 01-. April 2020 ein/e Kellner/-in (m/w/d) mit Festanstellung in Vollzeit (40 Stunden/Woche). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung an info@hotel-anetseder.de Sie können uns telefonisch erreichen unter: 08501/91313 Du liebst deinen Beruf und möchtest Teil unseres Teams werden?! Dann bewirb Dich jetzt. Mein HairZstück by Tamara 08505/9151911 Marktplatz 18 94124 Büchlberg
SEITE 27 AMTSBLATT 02/2020 Kostenlose Schulung für den Umgang mit einem Defibrillator am 17. Februar 2020 um 18.30 Uhr beim Feuerwehrhaus in Büchlberg
SEITE 28 AMTSBLATT 02/2020 Der Kindergarten St. Josef in Eging a.See sucht ab sofort eine/n Erzieher/in (m/w/d) für den Krippenbereich als Gruppenleitung mit derzeit 25 Stunden. Es handelt sich um eine Stelle, die nach der üblichen Wartezeit von 2 Jahren eine Festanstellung in Aussicht stellt, sofern die Kinderzahlen noch dieselben sind. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter 08544/9722010 (Angelika Kufner).
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