Amtsblatt der Gemeinde Büchlberg 02/2020 - Februar 2020

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Amtsblatt der Gemeinde Büchlberg 02/2020 - Februar 2020
Amtsblatt der
                             Gemeinde
                             Büchlberg
                               02/2020
Bild: Strohmayer Josef
                         18. Februar 2020
Amtsblatt der Gemeinde Büchlberg 02/2020 - Februar 2020
SEITE 2                                                                                      AMTSBLATT 02/2020

      Der Gemeinderat informiert (Auszug aus der Sitzung vom 29. Januar 2020)
TOP 1                                   TOP 3a                                   TOP 3c
Rathaus Büchlberg;                      Abwasseranlage Büchlberg;                Abwasseranlage Büchlberg;
Neuanschaffung Server                   Vergabe Estricharbeiten                  Vergabe Malerarbeiten
Der Server im Rathaus wurde im Jah-
re 2011 angeschafft. Er entspricht       Der Gemeinderat erhält Kenntnis von
                                         der      Angebotseinholung              Der Gemeinderat erhält Kenntnis
nicht mehr dem momentanen techni-                                                von der Angebotseinholung
schen Standard. Außerdem wurde           (Verhandlungsvergabe - freihändige
                                         Vergabe) für das Gewerk Estricharbei-   (Verhandlungsvergabe - freihändige
der Support des Betriebssystems ein-                                             Vergabe) für das Gewerk Malerarbei-
                                         ten.
gestellt.                                                                        ten.
                                         Zu diesem Gewerk wurden insgesamt
Von der Verwaltung wurden daher 5 Firmen angeschrieben. Die Ange-
                                                                                 Zu diesem Gewerk wurden insge-
zwei Angebote eingeholt. Außerdem botseröffnung ist auf den 29.01.2020
                                                                                 samt 7 Firmen angeschrieben. Die
besteht die Möglichkeit einer Ausla- datiert.
                                                                                 Angebotseröffnung ist auf den
gerung der Hardware an das Land-
                                         Geplanter Baubeginn ist bereits Mitte   29.01.2020 datiert.
ratsamt Passau.
                                         Februar 2020. Nach Angebotseröff-
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis nung und Prüfung der Angebote                     Geplanter Baubeginn ist bereits Mit-
von der Kostenaufstellung und be- durch das Ingenieurbüro soll der Auf-          te Februar 2020. Nach Angebotser-
schließt, den Auftrag der Firma Biebl, trag         schnellstmöglich      vom    öffnung und Prüfung der Angebote
Waldkirchen zu erteilen. Die Installati- 1. Bürgermeister vergeben werden.       durch das Ingenieurbüro soll der
on für die Datenbankmigration und                                                Auftrag schnellstmöglich vom
der AKDB Programme soll durch die Der Gemeinderat ist mit dieser Vorge-          1. Bürgermeister vergeben werden.
Firma LivingData nach tatsächlichem hensweise einverstanden und beauf-           Der Gemeinderat ist mit dieser Vor-
                                         tragt und bevollmächtigt den 1. Bür-
Aufwand ausgeführt werden.                                                       gehensweise einverstanden und
                                         germeister zur Vergabe für das Ge-
Im Haushalt 2020 sind entsprechen- werk Estricharbeiten an den wirt-             beauftragt und bevollmächtigt den
de Mittel einzuplanen.                   schaftlichsten Bieter.                  1. Bürgermeister zur Vergabe für das
Die Auslagerung an das Landratsamt                                               Gewerk Malerarbeiten an den wirt-
Passau kommt derzeit aus Kosten-                                                 schaftlichsten Bieter.
gründen nicht in Frage. Dies soll zu TOP 3b
gegebener Zeit nochmals geprüft Abwasseranlage Büchlberg;
werden. In diesem Zuge sollen die Vergabe Fliesen und Plattenarbeiten            TOP 3d
vorhandenen         AKDB-Programme                                               Abwasseranlage Büchlberg;
schrittweise auf den Outsourcing- Der Gemeinderat erhält Kenntnis von            Vergabe Putzarbeiten
                                         der Angebotseinholung
Betrieb umgestellt werden.
                                         (Verhandlungsvergabe - freihändige
                                         Vergabe) für das Gewerk Fliesen- und    Der Gemeinderat erhält Kenntnis
                                         Plattenarbeiten.                        von der Angebotseinholung
                                         Zu diesem Gewerk wurden insgesamt       (Verhandlungsvergabe - freihändige
TOP 2                                    5 Firmen angeschrieben. Die Ange-       Vergabe) für das Gewerk Putzarbei-
Erschließungsbeitragssatzung;            botseröffnung ist auf den 29.01.2020    ten.
Neue Satzung über Erschließungsbei-
                                         datiert.                                Zu diesem Gewerk wurden insge-
träge
Der Gemeinderat beschließt auf Geplanter Baubeginn ist bereits Mitte             samt 6 Firmen angeschrieben. Die
Grund der Art. 23 Satz 1 Gemeinde- Februar 2020. Nach Angebotseröff-             Angebotseröffnung ist auf den
ordnung für den Freistaat Bayern nung und Prüfung der Angebote                   29.01.2020 datiert.
(GO) in Verbindung mit Art. 5a Abs. 9 durch das Ingenieurbüro soll der Auf-      Geplanter Baubeginn ist bereits Mitte
des Bayerischen Kommunalabgaben- trag schnellstmöglich vom                       Februar 2020. Nach Angebotseröffnung
gesetzes (KAG) und § 132 Baugesetz- 1. Bürgermeister vergeben werden.            und Prüfung der Angebote durch das
buch (BauGB) den Erlass der neuen                                                Ingenieurbüro soll der Auftrag
Satzung über die Erhebung von Er- Der Gemeinderat ist mit dieser Vorge-          schnellstmöglich vom
schließungsbeiträgen der Gemeinde hensweise einverstanden und beauf-             1. Bürgermeister vergeben werden.
Büchlberg. (EBS)                         tragt und bevollmächtigt den 1. Bür-
                                         germeister zur Vergabe für das Ge-      Der Gemeinderat ist mit dieser Vor-
In diesem Zuge wird die Satzung vom werk Fliesen- und Plattenarbeiten an         gehensweise einverstanden und
29.01.1979 außer Kraft gesetzt.
                                         den wirtschaftlichsten Bieter.          beauftragt und bevollmächtigt den
- Die Satzung ist Gegenstand des Be-                                             1. Bürgermeister zur Vergabe für das
schlusses. -                                                                     Gewerk Putzarbeiten an den wirt-
                                                                                 schaftlichsten Bieter.
Amtsblatt der Gemeinde Büchlberg 02/2020 - Februar 2020
SEITE 3                                                                                   AMTSBLATT 02/2020

TOP 3e                                 TOP 5b                                Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und
Abwasseranlage Büchlberg;              Änderung Flächennutzungsplan,         billigt den vom Architekturbüro Feßl
Vergabe Zaunanlage                     Deckblatt Nr. 11                      & Partner, Hauzenberg ausgearbei-
                                       Behandlung von Anträgen und Be-       teten Bebauungsplan in der Fassung
Der Gemeinderat erhält Kenntnis von                                          vom 29.01.2020 mit den beschlosse-
der Angebotseinholung                  denken im Verfahren (§ 4 Abs. 1
                                       BauGB)                                nen Änderungen und Ergänzungen.
(Verhandlungsvergabe - freihändige                                           Es soll nun die öffentliche Auslegung
Vergabe) für das Gewerk Zaunanla-      Die Bedenken und Anregungen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die
ge.                                    Behörden und Träger öffentlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.
Zu diesem Gewerk wurden insgesamt Belange wurden im Gemeinderat 2 BauGB erfolgen.
5 Firmen angeschrieben. Die Ange-      behandelt.
botseröffnung ist auf den 29.01.2020
                                                                             TOP 7a
datiert.                               TOP 5c                                Neubau eines Wohnhauses mit Ga-
Geplanter Baubeginn ist bereits Mitte Änderung Flächennutzungsplan,          rage;
Februar 2020. Nach Angebotseröff-      Deckblatt Nr. 11
nung und Prüfung der Angebote          Billigungs- und Auslegungsbeschluss Der Gemeinderat nimmt Kenntnis
durch das Ingenieurbüro soll der Auf-                                   ´    von dem o. g. Bauvorhaben in Denk-
trag schnellstmöglich vom                                                    hof und erteilt dem Bauantrag das
                                       Der Gemeinderat nimmt Kenntnis
1. Bürgermeister vergeben werden.                                            gemeindliche Einvernehmen.
                                       vom Anhörungsverfahren nach § 3
Der Gemeinderat ist mit dieser Vorge- Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und bil- Das Vorhaben liegt im Geltungsbe-
hensweise einverstanden und beauf- ligt die vom Architekturbüro Feßl & reich             des      Bebauungsplanes
tragt und bevollmächtigt den 1. Bür-   Partner, Hauzenberg ausgearbeitete    „Germannsberg      II“. Der erforderli-
                                       Flächennutzungsplanänderung in        chen    Befreiungen   von den Festset-
germeister zur Vergabe für das Ge-
                                                                             zungen des Bebauungsplanes wird
werk Zaunanlage an den wirtschaft-     der Fassung vom 29.01.2020 mit den
                                                                             zugestimmt. Die Erschließung ist ge-
lichsten Bieter.                       beschlossenen Änderungen und Er-
                                                                             sichert.
                                       gänzungen.
                                       Es soll nun die öffentliche Auslegung
TOP 4                                  gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die TOP 7b
Abwasseranlage Büchlberg;              Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Neubau eines 2-Familienhauses
Dringliche Anordnung - Vergabe         BauGB erfolgen.                       (Antrag auf Vorbescheid);
Dampfsperre
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis                                               Der Gemeinderat nimmt Kenntnis
                                       TOP 6a
vom Angebot der Firma Schuster Ge- Bebauungsplan „WA Katzendorfer-           von dem o. g. Antrag auf Vorbe-
bäudetechnik aus Büchlberg für das                                           scheid für den Neubau eines Wohn-
                                       feld“
Anbringen der Dampfsperre. Da be-      Behandlung von Anträgen der Bür-      hauses in Gutwiesen, Flur-Nr. 748/2
reits mit der Installation der Heizung gerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)     der Gemarkung Leoprechting und
begonnen wurde und ansonsten ei-                                             erteilt hierzu das gemeindliche Ein-
ne längere Verzögerung eingetreten Im Zuge der Beteiligung der Öffent- vernehmen.
wäre, mussten die Arbeiten schnellst- lichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wur- Das Vorhaben fällt unter § 34
möglich vergeben werden.               den weder Bedenken noch Anregun- BauGB. Die Erschließung ist gesi-
                                       gen vorgebracht.                      chert.
In Absprache bei den Baubespre-
chungen in der Kläranlage wurde
dies, in Anwesenheit unserer drei Bür- TOP 6b
                                                                               TOP 7c.
germeister, bereits auch so verein-    Bebauungsplan „WA Katzendorfer-         Nutzungsänderung eines Friseursa-
bart.                                  feld“                                   lons zu einer Gaststätte
Aufgrund der Dringlichkeit wurde die Behandlung von Anträgen und Be-           und Anbau eines Vordaches
                                       denken im Verfahren (§ 4 Abs. 1
Firma Schuster Gebäudetechnik aus
                                       BauGB)                                  Der Gemeinderat nimmt Kenntnis
Büchlberg vom
1. Bürgermeister zur Ausführung der Die Bedenken und Anregungen der            von dem o. g. Antrag auf Nutzungs-
angebotenen Leistung beauftragt.                                               änderung eines Friseursalons zu ei-
                                       Behörden und Träger öffentlicher        ner Gaststätte und Anbau eines Vor-
                                       Belange wurden im Gemeinderat           daches in Büchlberg, Flur-Nr. 2139/4
TOP 5a                                 behandelt.                              der Gemarkung Leoprechting und
Änderung Flächennutzungsplan,                                                  erteilt hierzu das gemeindliche Ein-
Deckblatt Nr. 11                                                               vernehmen.
                                       TOP 6c                                  Das Vorhaben fällt unter § 34
Behandlung von Anträgen der Bür-       Bebauungsplan „WA Katzendorfer-
gerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)                                              BauGB. Die Erschließung ist gesi-
                                       feld“                                   chert.
Im Zuge der Beteiligung der Öffent-    Billigungs- und Auslegungsbeschluss
lichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wur-
den weder Bedenken noch Anregun-       Der Gemeinderat nimmt Kenntnis
gen vorgebracht.                       vom Anhörungsverfahren nach § 3
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SEITE 4   AMTSBLATT 02/2020
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SEITE 5   AMTSBLATT 02/2020
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SEITE 6                                                                                       AMTSBLATT 02/2020

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Büchlberg
                              (Erschließungsbeitragssatzung – EBS)

Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Ge-     a) mit einer     Geschossflächenzahl      notwendig sind, bis zu 15 v.H. der im
meindeordnung für den Freistaat         bis 1,0                      20,0 m       Abrechnungsgebiet (§ 4) liegenden
Bayern (GO) in Verbindung mit Art.      b) mit einer     Geschossflächenzahl      Grundstücksflächen,
5a Abs. 9 des Bayerischen Kommunal-     über 1,0 - 1,6               23,0 m
abgabengesetzes (KAG) und § 132         c) mit einer     Geschossflächenzahl      VI. für Immissionsschutzanlagen.
Baugesetzbuch (BauGB) erlässt die       über 1,6 - 2,0                25,0 m
Gemeinde Büchlberg folgende Sat-        d) mit einer     Geschossflächenzahl      (2) Zu dem Erschließungsaufwand
zung:                                   über 2,0                     27,0 m       nach Abs. 1 Nr. I bis Nr. VI gehören
                                                                                  insbesondere die Kosten für
                                        5. Industriegebieten                      a) den Erwerb der Grundflächen,
§1                                      a) mit einer Baumassenzahl                b) die Freilegung der Grundflächen,
Erhebung des Erschließungsbeitrages     bis 3,0              23,0 m               c) die erstmalige Herstellung des
Zur Deckung ihres anderweitig nicht     b) mit einer Baumassenzahl                Straßenkörpers einschließlich des
gedeckten Aufwandes für Erschlie-       über 3,0 - 6,0       25,0 m               Unterbaues, der Befestigung der
ßungsanlagen erhebt die Gemeinde        c) mit einer Baumassenzahl                Oberfläche sowie notwendiger Er-
Erschließungsbeiträge nach Art. 5a      über 6,0             27,0 m               höhungen oder Vertiefungen,
Abs. 1 KAG sowie nach Maßgabe                                                     d) die Herstellung von Rinnen sowie
dieser Satzung.                     II. für die öffentlichen, aus rechtli-        der Randsteine,
                                    chen oder tatsächlichen Gründen               e) die Herstellung von Radwegen,
§2                                  mit Kraftfahrzeugen nicht befahrba-           f) die Herstellung von Gehwegen,
Art und Umfang der Erschließungsan- ren Verkehrsanlagen innerhalb der             g) die Herstellung von kombinierten
lagen                               Baugebiete (z. B. Fußwege, Wohn-              Geh- und Radwegen,
(1) Beitragsfähig ist der Erschlie- wege; Art. 5a Abs. 2 Nr. 2 KAG) bis           h) die Herstellung von Mischflächen,
ßungsaufwand                        zu einer Breite von 5 m,                      i) die Herstellung der Beleuchtungs-
                                                                                  einrichtung,
I. für die öffentlichen zum Anbau be-   III. für die nicht zum Anbau bestimm-     j) die Herstellung der Entwässe-
stimmten Straßen, Wege und Plätze       ten, zur Erschließung der Baugebiete      rungseinrichtung der Erschließungs-
(Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG) in           notwendigen Sammelstraßen inner-          anlagen,
bis zu einer Straßenbreite              halb der Baugebiete (Art. 5a Abs. 2       k) den Anschluss an andere Erschlie-
(Fahrbahne) von                         Nr. 3 KAG) bis zu einer Breite von 27     ßungsanlagen,
                                        m                                    ,    l) die Herstellung der Ausgleichs-
1. Wochenendhausgebieten mit einer                                                und Ersatzmaßnahmen wegen Ein-
Geschossflächenzahl bis 0,2  7,0 m      IV. für Parkflächen,                      griffs beitragsfähiger Maßnahmen in
2. Kleinsiedlungsgebieten mit einer     a) die Bestandteile der Verkehrsanla-     Natur und Landschaft,
Geschossflächenzahl bis 0,3 10,0 m      gen im Sinne von Nr. I und Nr. III        m) die Übernahme von Anlagen als
bei einseitiger Bebaubarkeit 8,5 m      sind, bis zu einer weiteren Breite von    gemeindliche Erschließungsanlagen,
                                        5 m,                                      n) die Herstellung von Böschungen,
3. Kleinsiedlungsgebieten, soweit sie   b) soweit sie nicht Bestandteile der in   Schutz- und Stützmauern.
nicht unter Nr. 2 fallen,               Nr. I und Nr. III genannten Verkehrs-
Dorfgebieten, reinen Wohngebieten,      anlagen, aber nach städtebaulichen        (3) Der Erschließungsaufwand um-
allgemeinen Wohngebieten,               Grundsätzen innerhalb der Bauge-          fasst auch den Wert der von der Ge-
Mischgebieten                           biete zu deren Erschließung notwen-       meinde aus ihrem Vermögen bereit-
a) mit einer Geschossflächenzahl        dig sind, bis zu 15 v.H. aller im Ab-     gestellten Flächen im Zeitpunkt der
bis 0,7       14,0 m                    rechnungsgebiet (§ 4) liegenden           Bereitstellung.
bei einseitiger Bebaubarkeit 10,5 m     Grundstücksflächen,
b) mit einer Geschossflächenzahl                                                  (4) Der Erschließungsaufwand im
über 0,7 - 1,0                   V. für Grünanlagen mit Ausnahme
                              18,0 m                                              Rahmen des Abs. 1 umfasst auch die
                                 von Kinderspielplätzen
bei einseitiger Bebaubarkeit 12,5 m                                               Kosten, die für die Teile der Fahr-
                                 a) die Bestandteile der Verkehrsanla-
c) mit einer Geschossflächenzahl über                                             bahn einer Ortsdurchfahrt einer
1,0 - 1,6                        gen im Sinne von Nr. I bis Nr. III sind,
                              20,0 m                                              Bundes-, Staats- oder Kreisstraße ent-
d) mit einer Geschossflächenzahl bis zu einer weiteren Breite von 5 m,            stehen, die über die Breiten der an-
über 1,6                         b) soweit sie nicht Bestandteile der in
                              23,0 m                                              schließenden freien Strecken hinaus-
                                 Nr. I bis Nr. III genannten Verkehrs-            gehen.
4. Kerngebieten, Gewerbegebieten anlagen sind, aber nach städtebauli-
und Sondergebieten               chen Grundsätzen innerhalb der                   (5) Soweit Erschließungsanlagen im
                                 Baugebiete zu deren Erschließung                 Sinne des Abs. 1 als Sackgassen en-
Amtsblatt der Gemeinde Büchlberg 02/2020 - Februar 2020
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den, sind für den erforderlichen Wen- § 5                                      übergehen und bei denen sich die
dehammer die gesamten Kosten bei- Gemeindeanteil                               Grenze zwischen Innen- und Außen-
tragsfähig.                             Die Gemeinde trägt 10 v. H. des bei-   bereich nicht aus einer Satzung nach
                                        tragsfähigen Erschließungsaufwan-      § 34 Abs. 4 BauGB ergibt, die tat-
                                        des.                                   sächliche Grundstücksfläche bis zu
§3                                                                             einer Tiefe von 50 m, gemessen von
Ermittlung des beitragsfähigen Er- § 6                                         der der Erschließungsanlage zuge-
schließungsaufwandes                    Verteilung des beitragsfähigen Er-     wandten Grenze des beitragspflichti-
(1) Der beitragsfähige Erschließungs- schließungsaufwandes                     gen Grundstücks. Reicht die bauliche
aufwand (§ 2) wird nach den tatsäch- (1) Bei zulässiger gleicher Nutzung       oder gewerbliche Nutzung über die-
lichen Kosten ermittelt.                der Grundstücke wird der nach § 3      se Begrenzung hinaus, so ist die
                                        ermittelte Erschließungsaufwand        Grundstückstiefe maßgebend, die
(2) Der beitragsfähige Erschließungs- nach Abzug des Anteils der Gemein-       durch die hintere Grenze der Nut-
aufwand wird für die einzelne Er- de (§ 5) auf die Grundstücke des Ab-         zung bestimmt wird.
schließungsanlage ermittelt. Die Ge- rechnungsgebietes (§ 4) nach den
meinde kann abweichend von Satz 1 Grundstücksflächen verteilt.                 (4) Beitragspflichtige Grundstücke,
den beitragsfähigen Erschließungs-                                             die ohne bauliche Nutzungsmöglich-
aufwand für bestimmte Abschnitte (2) Ist in einem Abrechnungsgebiet            keit oder die mit einer untergeordne-
einer Erschließungsanlage oder die- (§ 4) eine unterschiedliche bauliche       ten baulichen Nutzungsmöglichkeit
sen Aufwand für mehrere Anlagen, oder sonstige Nutzung zulässig, wird          gewerblich oder in sonstiger Weise
die für die Erschließung der der nach § 3 ermittelte Erschlie-                 vergleichbar genutzt werden oder
Grundstücke eine Einheit bilden ßungsaufwand nach Abzug des An-                genutzt werden dürfen, z. B. Fried-
(Erschließungseinheit), ermitteln.      teils der Gemeinde (§ 5) auf die       höfe, Sportanlagen, Freibäder, Cam-
                                        Grundstücke des Abrechnungsge-         pingplätze, Dauerkleingärten, wer-
(3) Die Aufwendungen für Fußwege bietes (§ 4) verteilt, indem die Grund-       den mit 0,5 der Grundstücksfläche in
und Wohnwege (§ 2 Abs. 1 Nr. II), für stücksflächen mit einem Nutzungs-        die Verteilung einbezogen.
Sammelstraßen (§ 2 Abs. 1 Nr. III), für faktor vervielfacht werden, der im
Parkflächen (§ 2 Abs. 1 Nr. IV b), für Einzelnen beträgt:                      (5) Als zulässige Zahl der Vollge-
Grünanlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. V b) und                                           schosse gilt die im Bebauungsplan
für Immissionsschutzanlagen (§ 2 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit           festgesetzte höchstzulässige Zahl der
Abs. 1 Nr. VI, § 10) werden den zum u n d           g e w e r b l i c h        Vollgeschosse. Weist der Bebau-
Anbau bestimmten Straßen, Wegen oder sonstig nutzbaren Grundstü-               ungsplan nur eine Baumassenzahl
und Plätzen, zu denen sie von der c k e n , a u f d e n e n k e i n e          aus, so gilt als Zahl der Vollgeschos-
Erschließung her gehören, zugerech- oder nur eine untergeordnete Be-           se die Baumassenzahl geteilt durch
net. Das Verfahren nach Satz 1 findet bauung zulässig ist       1,0            3,5. Weist der Bebauungsplan ledig-
keine Anwendung, wenn das Ab- 2. bei mehrgeschossiger Bebaubar-                lich eine höchstzulässige Gebäude-
rechnungsgebiet (§ 4) der Fuß- und keit zuzüglich je weiteres Vollge-          höhe in Form der Wand- oder First-
Wohnwege, der Sammelstraßen, schoss                  0,3                       höhe aus, so gilt diese geteilt durch
Parkflächen, Grünanlagen oder Im-                                              2,6 in Wohn- und Mischgebieten,
missionsschutzanlagen von dem Ab- (3) Als Grundstücksfläche gilt:              geteilt durch 3,5 in Gewerbe- und
rechnungsgebiet der Straßen, Wege 1. bei Grundstücken, die vollständig         Industriegebieten. Sind beide Höhen
und Plätze abweicht; in diesem Fall im Bereich eines Bebauungsplanes           festgesetzt, so ist die höchstzulässige
werden die Fuß- und Wohnwege, die im Sinne von § 30 Abs. 1 und 2               Wandhöhe maßgebend. Bruchzah-
Sammelstraßen, Parkflächen, Grünan- BauGB oder teilweise im beplanten          len werden auf volle Zahlen auf-
lagen und Immissionsschutzanlagen Bereich und im Übrigen im unbe-              oder abgerundet. Setzt der Bebau-
selbstständig als Erschließungsanla- planten Innenbereich (§ 34 BauGB)         ungsplan weder die Zahl der Vollge-
gen abgerechnet.                        bzw. vollständig im unbeplanten        schosse noch eine Baumassenzahl
                                        Innenbereich (§ 34 BauGB) liegen,      noch die höchstzulässige Gebäude-
§4                                      der Flächeninhalt des Buchgrund-       höhe in Form der Wand- oder First-
Abrechnungsgebiet                       stücks, wie er sich aus der Eintra-    höhe fest, so findet Abs. 8 Anwen-
Die von einer Erschließungsanlage gung im Grundbuch ergibt. Bei                dung.
erschlossenen Grundstücke bilden Grundstücken, die nur teilweise im
das Abrechnungsgebiet. Wird ein Geltungsbereich eines Bebauungs-               (6) Ist im Einzelfall eine größere Zahl
Abschnitt einer Erschließungsanlage planes (§ 30 BauGB) liegen und im          der Vollgeschosse zugelassen oder
oder eine Erschließungseinheit abge- Übrigen im Außenbereich (§ 35             vorhanden, so ist diese zugrunde zu
rechnet, so bilden die von dem Ab- BauGB), die Grundstücksfläche, die          legen.
schnitt der Erschließungsanlage bzw. sich innerhalb des Geltungsbereichs
Erschließungseinheit erschlossenen des Bebauungsplanes befindet.               (7) Grundstücke, auf denen nur Ga-
Grundstücke das Abrechnungsgebiet. 2. bei Grundstücken im unbeplanten          ragen oder Stellplätze zulässig sind,
                                        Innenbereich (§ 34 BauGB), die in      gelten als eingeschossig bebaubare
                                        den Außenbereich (§ 35 BauGB)          Grundstücke. Bei mehrgeschossigen
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Parkbauten bestimmt sich der Nut- nutzte Räume beherbergen oder in § 9
zungsfaktor nach der Zahl ihrer Ge- zulässiger Weise beherbergen dür- Merkmale der endgültigen Herstel-
schosse.                                        fen.                                 lung der Erschließungsanlagen
                                                                                     (1) Die zum Anbau bestimmten Stra-
(8) In unbeplanten Gebieten sowie im § 7                                             ßen, Wege und Plätze sowie Sam-
Fall des Abs. 5 Satz 6 ist maßgebend            Eckgrundstücke und durchlaufende melstraßen und Parkflächen sind
                                                Grundstücke                          endgültig hergestellt, wenn sie die
1. bei bebauten Grundstücken die                                                     nachstehenden Merkmale aufwei-
H ö c h s t z a h l d e r t a t s ä c h l i c h Für Grundstücke, die von mehr als sen:
vorhandenen Vollgeschosse.                      einer Erschließungsanlage im Sinne 1. eine Pflasterung, eine Asphalt-,
                                                des Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG er- Beton- oder ähnliche Decke neuzeit-
2. bei unbebauten, aber bebauba- schlossen werden, ist die Grund- licher Bauweise mit dem technisch
ren Grundstücken die Zahl der auf stücksfläche bei Abrechnung jeder notwendigen Unterbau,
den Grundstücken der näheren Um- Erschließungsanlage nur mit zwei 2. Straßenentwässerung und Be-
gebung überwiegend vorhandenen Dritteln anzusetzen. Dies gilt nicht,                 leuchtung,
Vollgeschosse.                                                                       3. Anschluss an eine dem öffentli-
                                                1. wenn ein Erschließungsbeitrag chen Verkehr gewidmete Straße.
Vollgeschosse sind Geschosse, die nur für eine Erschließungsanlage
vollständig über der natürlichen oder erhoben wird und Beiträge für wei- (2) Geh- und Radwege sind endgül-
festgelegten Geländeoberfläche lie- tere Anlagen zu deren erstmaliger tig hergestellt, wenn sie eine Ab-
gen und über mindestens zwei Drittel Herstellung weder nach dem gelten- grenzung gegen die Fahrbahn und
ihrer Grundfläche eine Höhe von den Recht noch nach vergleichbaren gegeneinander (außer bei Mischflä-
mindestens 2,30 m haben. Als Vollge- früheren Rechtsvorschriften erhoben chen) sowie eine Befestigung mit
schosse gelten auch Kellergeschosse, worden sind oder erhoben werden, Platten, Pflaster, Asphaltbelag oder
deren Deckenunterkante im Mittel 2. für Grundstücke in Kern-, Gewer- eine ähnliche Decke in neuzeitlicher
mindestens 1,20 m höher liegt als die be- und Industriegebieten sowie für Bauweise mit dem technisch not-
natürliche oder festgelegte Gelände- Grundstücke, die gem. § 6 Abs. 10 wendigen Unterbau aufweisen.
oberfläche.                                     als gewerblich genutzt gelten.
                                                                                     (3) Grünanlagen sind endgültig her-
(9) Ist die Zahl der Vollgeschosse we- § 8                                           gestellt, wenn ihre Flächen gärtne-
gen der Besonderheiten des Bau- Kostenspaltung                                       risch gestaltet sind.
werks nicht feststellbar, werden je Der Erschließungsbeitrag kann für
angefangene 3,5 m Höhe des Bau- 1. den Grunderwerb,                                  (4) Zu den Merkmalen der endgülti-
werks als ein Vollgeschoss gerechnet. 2. die Freilegung der Grundflächen, gen Herstellung der in den Abs. 1 bis
Ist ein Grundstück mit einer Kirche 3. die Fahrbahn, auch Richtungsfahr- 3 genannten Erschließungsanlagen
bebaut, so sind zwei Vollgeschosse bahnen,                                           gehören alle Maßnahmen, die
anzusetzen. Dies gilt für Türme, die 4. die Radwege,                                 durchgeführt werden müssen, damit
nicht Wohnzwecken, gewerblichen 5. die Gehwege zusammen oder die Gemeinde das Eigentum oder
oder industriellen Zwecken oder ei- einzeln,                                         eine Dienstbarkeit an den für die
ner freiberuflichen Nutzung dienen, 6. die gemeinsamen Geh- und Rad- Erschließungsanlage erforderlichen
                                                                                     Grundstücken erlangt.
entsprechend.                                   wege,
                                                7. die unselbstständigen Parkplätze,
(10) Werden in einem Abrechnungs- 8. die Mehrzweckstreifen,
gebiet (§ 4) außer überwiegend ge- 9. die Mischflächen,                              § 10
werblich genutzten Grundstücken 10. die Sammelstraßen,                               Immissionsschutzanlagen
oder Grundstücken, die nach den 11. die Parkflächen,
                                                                                     Art, Umfang, Verteilungsmaßstab
Festsetzungen eines Bebauungsplans 12. die Grünanlagen,                              und Herstellungsmerkmale von An-
in einem Kern-, Gewerbe- oder Indust- 13. die Beleuchtungseinrichtungen lagen zum Schutz von Baugebieten
riegebiet liegen, auch andere und                                                    gegen schädliche Umwelteinwirkun-
Grundstücke erschlossen, so sind für 14. die Entwässerungseinrichtungen gen im Sinne des Bundes-
die Grundstücke in Kern-, Gewerbe-                                                   Immissionsschutzgesetzes werden
und Industriegebieten sowie für die gesondert erhoben und in beliebiger durch ergänzende Satzung im Ein-
Grundstücke, die überwiegend ge- Reihenfolge umgelegt werden, so- zelfall geregelt.
werblich genutzt werden, die in Abs. bald die Maßnahme, deren Aufwand
2 genannten Nutzungsfaktoren um je durch Teilbeträge gedeckt werden
                                                                                     § 11
50 v.H. zu erhöhen. Als gewerblich soll, abgeschlossen worden ist. Die-
                                                                                     Entstehen der Beitragspflicht
genutzt oder nutzbar gelten auch sen Zeitpunkt stellt die Gemeinde
                                                                                     Die Beitragspflicht entsteht mit der
Grundstücke, wenn sie überwiegend fest.
                                                                                     endgültigen Herstellung der Er-
Geschäfts-, Büro-, Praxis-, Unterrichts-,
                                                                                     schließungsanlagen, für Teilbeträge,
Heilbehandlungs- oder ähnlich ge-
                                                                                     sobald die Maßnahmen, deren Auf-
Amtsblatt der Gemeinde Büchlberg 02/2020 - Februar 2020
SEITE 9                                                                                       AMTSBLATT 02/2020
wand durch die Teilbeträge gedeckt        § 14                                    einem solchen Fall ist der Erschlie-
werden soll, abgeschlossen sind. Im       Fälligkeit                              ßungsbeitrag durch Bescheid festzu-
Falle des Art. 5a Abs. 9 KAG i.V.m.       Der Beitrag wird einen Monat nach       setzen und unter Anrechnung des
§ 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB ent-      Bekanntgabe des Beitragsbescheids,      gezahlten Ablösungsbetrages anzu-
steht die Beitragspflicht mit der Über-   die Vorausleistung einen Monat          fordern oder die Differenz zwischen
nahme durch die Gemeinde.                 nach Bekanntgabe des Vorausleis-        gezahltem Ablösungsbetrag und
§ 12                                      tungsbescheids fällig.                  Erschließungsbeitrag zu erstatten.
Vorausleistungen
Im Fall des Art. 5a Abs. 9 KAG i.V.m. §   § 15
133 Abs. 3 BauGB können Vorausleis-       Ablösung des Erschließungsbeitra-       § 16
tungen bis zur Höhe des voraussichtli-    ges                                     Inkrafttreten
chen Erschließungsbeitrages erhoben       (1) Der Erschließungsbeitrag kann im    (1) Diese Satzung tritt mit dem Tag
werden.                                   Ganzen vor Entstehung der Beitrags-     der Bekanntmachung in Kraft.
                                          pflicht abgelöst werden (Art. 5a Abs.
§ 13                                      9 KAG i. V. m. § 133 Abs. 3 Satz 5      (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die
Beitragspflichtiger                       BauGB). Ein Rechtsanspruch auf Ab-      Erschließungsbeitragssatzung in der
Beitragspflichtig ist derjenige, der im   lösung besteht nicht. Die Höhe des      5. Änderungssatzung vom
Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei-        Ablösungsbetrages richtet sich nach     29.01.2016 außer Kraft.
tragsbescheids Eigentümer des             der Höhe des voraussichtlich entste-
Grundstücks ist. Ist das Grundstück       henden Erschließungsbeitrages.
mit einem Erbbaurecht belastet, so ist                                           Büchlberg, den 30.01.2020
der Erbbauberechtigte anstelle des        (2) Ein Ablösungsvertrag wird un- Gemeinde Büchlberg
Eigentümers beitragspflichtig. Mehre-     wirksam, wenn sich zum Zeitpunkt
re Beitragspflichtige haften als Ge-      der Entstehung der sachlichen Bei-
samtschuldner; bei Wohnungs- und          tragspflichten ergibt, dass der auf
Teileigentum sind die einzelnen Woh-      das betreffende Grundstück entfal-
nungs- und Teileigentümer nur ent-        lende Erschließungsbeitrag das Dop- Marold, 1. Bürgermeister
sprechend ihrem Miteigentumsanteil        pelte oder mehr als Doppelte bzw.
beitragspflichtig.                        die Hälfte oder weniger als die Hälfte
                                          des Ablösungsbetrages ausmacht. In

                                           Bekanntmachung
                                    Vollzug der Wassergesetze;
             Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Abwasseranlage Büchlberg
Mit Bescheid vom 30.01.2020 erteilte rung sowie eine Fertigung der ge-            ten als zugestellt, die im Verlauf des
das Landratsamt Passau die gehobe-   nehmigten Planunterlagen liegen              Verfahrens keine Einwendungen
ne Erlaubnis für folgende Einlei-    gem. Art.      74 Abs.     4    Satz         erhoben haben.
tung(en):                            2     des Bayer. Verwaltungsverfah-
                                     rensgesetzes (BayVwVfG) i. V. m. Art.
- In der Kläranlage auf dem Grund- 69 B ay eri sc he s Wa s serges et z           Büchlberg, den 18.02.2020
stücks Fl.-Nr. 1842/1, Gmkg. Le- (BayWG) 2 Wochen                                 GEMEINDE BÜCHLBERG
oprechting behandeltes Abwasser in
die Erlau, Fl.-Nr. 1782/3, Gmkg. Le-             in der Zeit
oprechting                           vom 20.02.2020 bis 04.03.2020
                                            im Rathaus der Gemeinde
- Niederschlagswasser aus dem Be-      Büchlberg, Hauptstraße 5,          Marold
reich des Kläranlagengeländes in die        94124 Büchlberg               1. Bürgermeister
Erlau, Fl.-Nr. 1782/3, Gmkg. Le-
oprechting                           während der Dienststunden zur allge-
                                     meinen Einsichtnahme aus. Nach
Der Erlaubnisbescheid (Änderungs- Ablauf dieser Frist gilt der Bescheid
bescheid) mit Rechtsbehelfsbeleh- auch gegenüber denjenigen Beteilig-
Amtsblatt der Gemeinde Büchlberg 02/2020 - Februar 2020
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                                             Bekanntmachung
      über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Änderung des Flächennutzungsplanes
                         mittels Deckblatt Nr. 11 gem. § 3 Abs. 2 BauGB

I. Der Gemeinderat der Gemeinde          nahmen (schriftlich oder zur Nieder- tend gemacht werden, die vom An-
Büchlberg hat am 20.02.2019 be-          schrift) vorgebracht werden.          tragsteller im Rahmen der Ausle-
schlossen, den bestehenden Flächen-                                            gung nicht oder verspätet geltend
nutzungsplan mittels Deckblatt Nr. 11    Bestandteil der ausgelegten Unterla- gemacht wurden, aber hätten gel-
in folgenden Punkten zu ändern:          gen sind auch die folgenden bereits tend gemacht werden können. Fer-
- Flur-Nr. 2444 -Gemarkung Leoprech-     vorliegenden umweltbezogenen Stel- ner wird darauf hingewiesen, dass
ting- soll in Zukunft im Flächennut-     lungnahmen bzw. Informationen:        eine Vereinigung im Sinne des § 4
zungsplan als „Allgemeines Wohnge-                                             Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-
biet“ dargestellt werden. In diesem      - Schalltechnische Untersuchung der Rechtsbehelfsgesetzes in einem
Bereich ist die Aufstellung des Bebau-   Firma ACCON GmbH                      Rechtsbehelfsverfahren nach § 7
ungsplanes „Katzendorferfeld“ ge-        - Stellungnahmen aus der bisherigen A b s .      2   des     Umwelt-
plant.                                   Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB     Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7
Der Planentwurf für die Änderung ist     •       Landratsamt Passau, Techni- Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-
vom Architekturbüro Feßl & Partner,              scher Umweltschutz bzgl. der Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Ein-
Hauzenberg ausgearbeitet worden.                 Erfordernis einer „echten wendungen ausgeschlossen ist, die
                                                 Schallschutzplanung“.         sie im Rahmen der Auslegungsfrist
II. Der Planentwurf einschließlich Be-   •       Landratsamt Passau, Wasser- nicht oder nicht rechtzeitig geltend
gründung und Umweltbericht wurde                 wirtschaftsamt Deggendorf gemacht hat, aber hätte geltend
am 29.01.2020 vom Gemeinderat                    bzgl. der Problematik der Ab- machen können.
gebilligt.                                       wasser- und Niederschlagswas-
                                                 serentsorgung.
III. Der Entwurf mit Begründung und                                            Büchlberg, den 18.02.2020
Umweltbericht liegt in der Zeit vom      Es wird darauf hingewiesen, dass GEMEINDE BÜCHLBERG
                                         nicht fristgerecht abgegebene Stel-
   02.03.2020 bis 02.04.2020             lungnahmen bei der Beschlussfas-
                                         sung über den Plan unberücksichtigt
im Rathaus Büchlberg, Hauptstr. 5,       bleiben können. Ebenso ist ein An- M a r o l d
Zimmer-Nr. 6 öffentlich aus. Während     trag nach § 47 VwGO unzulässig, 1. Bürgermeister
der Auslegungsfrist können Stellung-     soweit mit ihm Einwendungen gel-

                                                       Die Unter-
                                                       lagen sind
                                                        auch auf
                                                           der
                                                      Homepage
                                                           der
                                                      Gemeinde
                                                      Büchlberg
                                                          unter
                                                      „Rathaus ->
                                                      Bauleitpla-
                                                         nung“
                                                      einsehbar!
SEITE 11                                                                                   AMTSBLATT 02/2020

                                             Bekanntmachung
                     über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung
               des Bebauungsplanes „WA Katzendorferfeld“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

I. Der Gemeinderat der Gemeinde am 29.01.2020 vom Gemeinderat                         Erfordernis einer „echten
Büchlberg hat am 20.02.2019 be- gebilligt.                                            Schallschutzplanung“
schlossen, für das Gebiet                                            •                Landratsamt Passau, SG 53,
                                III. Der Entwurf des Bebauungsplanes                  Wasserrecht und Wasserwirt-
     „WA Katzendorferfeld“      mit Begründung und Umweltbericht                      schaftsamt Deggendorf bzgl.
                                liegt in der Zeit vom                                 der Problematik der Abwasser-
das wie folgt umgrenzt ist:                                                           und Niederschlagswasserent-
                                           02.03.2020 bis 02.04.2020                  sorgung.
Im Norden: Staatstraße 2128, Fl.Nr.
1906 -Gem. Leoprechting-                 im Rathaus Büchlberg, Hauptstr. 5,     Es wird darauf hingewiesen, dass
Im Osten: Friedhof, Fl.Nr. 2443 -        Zimmer-Nr. 6 öffentlich aus. Während   nicht fristgerecht abgegebene Stel-
Gem. Leoprechting- und die Unterkat-     der Auslegungsfrist können Stellung-   lungnahmen bei der Beschlussfas-
zendorfer Str., Fl.Nr. 2441 -Gem. Le-    nahmen (schriftlich oder zur Nieder-   sung über den Plan unberücksichtigt
oprechting-                              schrift) vorgebracht werden.           bleiben können. Ebenso ist ein An-
Im Süden: Grundstück, Fl.Nr. 2440 -                                             trag nach § 47 VwGO unzulässig,
Gem. Leoprechting-                       Bestandteil der ausgelegten Unterla-   soweit mit ihm Einwendungen gel-
Im Westen: Grundstück, Fl.Nr. 2445 -     gen sind auch die folgenden bereits    tend gemacht werden, die vom An-
Gem. Leoprechting-                       vorliegenden umweltbezogenen Stel-     tragsteller im Rahmen der Ausle-
und folgendes Grundstück umfasst:        lungnahmen bzw. Informationen:         gung nicht oder verspätet geltend
Fl.Nr-Nr. 2444 -Gem. Leoprechting-                                              gemacht wurden, aber hätten gel-
                                       - Umweltbericht mit umweltbezoge-        tend gemacht werden können.
einen qualifizierten Bebauungsplan i.  nen Informationen zu den Auswir-
S. des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. kungen auf Menschen, Tiere, Pflan-
Der Planentwurf für die Aufstellung    zen, Boden, Wasser, Luft/Klima und       Büchlberg, den 18.02.2020
ist vom Architekturbüro Feßl & Part-   Landschaft                               GEMEINDE BÜCHLBERG
ner, Hauzenberg ausgearbeitet wor-     - Schalltechnische Untersuchung der
den.                                   Firma ACCON GmbH
                                       - Stellungnahmen aus der bisherigen
II. Der Planentwurf einschließlich Be- Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB:       Marold
gründung und Umweltbericht wurde •             Landratsamt Passau, Techni-      1. Bürgermeister
                                               scher Umweltschutz bzgl. der

                                                                                                             Die Un-
                                                                                                            terlagen
                                                                                                               sind
                                                                                                            auch auf
                                                                                                               der
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                                                                                                             Büchl-
                                                                                                              berg
                                                                                                              unter
                                                                                                            „Rathaus
                                                                                                             -> Bau-
                                                                                                               leit-
                                                                                                               pla-
                                                                                                             nung“
                                                                                                             einseh-
                                                                                                               bar!
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                              ILE Passauer Oberland:
     Große Zufriedenheit mit der 10-Jahres-Bilanz Weichen für 2020 sind gestellt
Bei ihrem gemeinsamen Auftakt-             Oberland festgehal-ten werden.            (Arbeitsgemeinschaft) ablösen wird.
Workshop zu Jahresbeginn stellten          Neue Akzente sollen beispielsweise        Diese soll noch im Laufe des 1. Quar-
die elf ILE Gemeinden des Passauer         durch eine größere Vernetzung zwi-        tals     vollzogen        werden.
Oberlandes mit den verantwortlichen        schen „Jung & Alt“ sowie im Bereich       Des Weiteren kam die Umsetzung
Vertretern des Amtes für Ländliche         Natur & Umwelt kommen. Angebote           des im letzten Jahr entwickelten
Entwicklung Niederbayern (ALE) und         für die Vereinsarbeit und ehrenamtli-     Marken- und Kommunikationskon-
den zuständigen Projektmanagern            ches Engagement sollen ausgebaut          zepts zur Sprache. Das „WIR“ wird
die Weichen für das Jahr 2020. Aber        werden, um das Ehrenamt vor Ort zu        dabei eine besondere Rolle einneh-
nicht nur das: Unter Moderation von        stärken.                                  men. Insbesondere sollen seitens der
Nina Kiehlbrei und Michael Greiner         ILE-Projektmanagerin Gabriele Berg-       Gemeinden auch Ratsmitglieder und
vom ALE reflektierten Bürgermeister,       mann informierte zum Stand der bis-       Gemeindeverwaltungen informiert
Geschäftsleiter und ILE-                   herigen Planungen in den einzelnen        werden und als Multiplikatoren die
Verantwortliche zunächst miteinan-         Handlungsfeldern. Einige Termine          „Marke Passauer Oberland“ unter-
der die Aktionen des vergangenen           stünden bereits fest, so z.B. eine Ver-   stützen. Aber auch die nächsten
Jahres, blickten aber auch auf 10-         anstaltung mit der Seniorenakademie       Schritte bei der Realisierung des
Jahre ILE-Arbeit zurück.                   Bayern am 24. April in Tiefenbach         Kernwegeprojekts wurden bespro-
Eine Vielzahl der damals vorgenom-         oder auch das erste Unternehmertref-      chen, ebenso die Vorbereitung des
menen Projekte und Maßnahmen               fen dieses Jahres im Mai in Tittling.     sogenannten Regionalbudgets. Bei
wurden erfolgreich umgesetzt oder          Das Kernthema für die nächsten Wo-        diesem handelt es sich um eine neue
weiterentwickelt. Die Vertreter des        chen werde allerdings die Beteiligung     Fördermöglichkeit, die bayernweit
Amtes für Ländliche Entwicklung be-        an der DreiLänderMesse sein, so           z.B. für ILE-Verbünde 100.000 € zur
scheinigten der ILE Passauer Ober-         Bergmann. Barbara Messerer, zustän-       Verfügung stellt, um Kleinprojekte in
land, die dieses Jahr ihr 10-jähriges      dige Umsetzungsbegleiterin für die        den ILE-Gebieten zu fördern.
Gründungsjubiläum feiern kann,             Öko-Modellregion gab einen Ausblick       Der Abschluss dieses Auftakt-
„einen bemerkenswert hohen Grad            auf die kommenden Termine wie u.a.        Workshop stand leider unter dem
an Aktivität und eine gute Bilanz der      einem ersten Akteurstreffen Ende          Zeichen des „Abschiednehmens“.
ILE-Arbeit“, so Michael Greiner, stell-    Januar und der Präsentation auf der       Nina Kiehlbrei wird als Projektbetreu-
vertretender Behördenleiter des ALE        DreiLänderMesse.                          erin seitens des ALE zum 1.3.2020
Niederbayern.                              Vereinsgründung Passauer Oberland         ausscheiden. Die beiden ILE-
Bewährtes fortführen, neue Akzente         e.V. und Markenentwicklung                Vorsitzenden Bürgermeister Stephan
setzen                                     Die Runde widmete sich aber auch          Gawlik und sein Kollege Walter Bau-
Alle waren sich darin einig, die erfolg-   übergeordneten Themen. Als heraus-        er bedankten sich bei Nina Kiehlbrei
reiche Arbeit auch künftig aktiv wei-      ragend sind in diesem Zusammen-           für ihre wertvolle fachliche Unter-
terführen zu wollen und sich daher         hang für die Weiterentwicklung der        stützung in den letzten vier Jahren
für die Folgejahre neu auszurichten.       ILE die bevorstehende Gründung des        und ihre stete Offenheit für die Be-
Dazu soll das ursprüngliche Konzept        Vereins Passauer Oberland e.V. zu         lange der ILE Passauer Oberland mit
aus dem Jahr 2011 nun überarbeitet         nennen, der die bisherige Form des        einem Präsent.
werden. Trotzdem müssen die Zielset-       Zusammenschlusses als ARGE
zungen für das laufende Jahr ange-
gangen werden. Hierzu nutzte man
die Zeit in der großen Runde, um sich
darüber abzustimmen. Gemeinsam
erörterte man, durchaus auch kritisch,
die Themen- und Handlungsfelder
Demografie, Energie & Umwelt, Orts-
entwicklung, Tourismus & Freizeit,
Vereine & Ehrenamt, Wirtschaft und
Verwaltungskooperation der ILE und
legte schließlich die Ziele für 2020
fest. So soll beispielsweise an den gut
eingeführten Aktionen wie etwa dem
Unternehmertreffen im Rahmen des
Wirtschaftsnetzwerks, dem wichtigen
Austausch mit den Jugend- und Seni-
orenbeauftragten der Gemeinden,
der Klimaschutzinitiative in den Schu-
len oder etwa den Info-Abenden im
Rahmen der Vereinsschule Passauer
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   Datum         Veranstaltung                             Veranstalter             Veranstaltungsort
15.02.2020       Mitgliederversammlung                     Verein für Gartenbau     Gasthaus Escherich
19.30 Uhr                                                  und Landespflege
                                                           Büchlberg
17.02.2020       Kostenlose Schulung für den Umgang                                 Feuerwehrhaus
18.30 Uhr        mit einem Defibrillator                                            Büchlberg
18.02.2020       Offene Tanzprobe                          Volkstanzgruppe          Aula der Schule Büchlberg
20.00 Uhr        (Tel. 08505/1519)                         Büchlberg
20.02.2020       Weiberroas unter dem Motto                Hotel Binder             Frauenbund Büchlberg
19.00 Uhr        „A gmischta Haffa“
28.02.2020       Jagdversammlung                           Jagdgenossenschaft       Hotel Binder
19.30 Uhr                                                  Büchlberg
29.02.2020       Jahreshauptversammlung                    Schützenverein           Schützenheim Denkhof
19.30 Uhr                                                  Denkhof

05.03.2020 und   Auszahlung—Jagdpachtschilling             Jagdgenossenschaft       Cafe Beinbauer
06.03.2020                                                 Büchlberg                Büchlberg
14—17 Uhr
07.03.2020       Generalversammlung                        Feuerwehr Schwieging Gasthaus Escherich
19.30 Uhr        um 18.30 Uhr Gottesdienst
                 für verstorbene Mitglieder
09.03.2020       Stützpunktversammlung—                    Verkehrswacht            Gasthaus Escherich
19.00 Uhr        Verkehrswacht                             Büchlberg

14.03.2020       Praktischer Baumschneidekurs              Verein für Gartenbau     Treffpunkt:
09.30 Uhr                                                  und Landespflege         Rathaus Büchlberg
                                                           Büchlberg

17.03.2020       Offene Tanzprobe                          Volkstanzgruppe          Aula der Schule Büchlberg
20.00 Uhr        (Tel. 08505/1519)                         Büchlberg
23.03.2020       Waldbegehung                              Jagdgenossenschaft       Treffpunkt: Sportplatz
09.00 Uhr                                                  Nirsching                Eberhardsberg

28.03.2020       Jahreshauptversammlung                    Wanderfreunde            Gasthof Escherich
19.00 Uhr        mit Neuwahlen                             Büchlberg
29.03.2020       Generalversammlung                        Soldaten– und Krieger-   Gasthaus Escherich
10.00 Uhr                                                  verein Büchlberg
04.04.2020       Gottesdienst für verstorbene Mitglieder   Wanderfreunde            Pfarrkirche
18.00 Uhr                                                  Büchlberg                Büchlberg
18.04.2020       Jahreshauptversammlung                    FC Büchlberg             Gasthaus Escherich
19.00 Uhr        mit Neuwahlen

21.04.2020       Offene Tanzprobe                          Volkstanzgruppe          Aula der Schule Büchlberg
20.00 Uhr        (Tel. 08505/1519)                         Büchlberg
30.04.2020       Rock in den Mai                           Feuerwehr Denkhof        Feuerwehrhaus Denkhof
19.00 Uhr        Live—Searching for a reply
16.05.2020       Jahresausflug nach Gols -Neusiedler See Blaskapelle                Anmeldung bis zum
06:00 Uhr        (Österreich) und Bratislava (Slowakei)  Büchlberg                  01.04.2020
19.05.2020       Offene Tanzprobe                          Volkstanzgruppe          Aula der Schule Büchlberg
20.00 Uhr        (Tel. 08505/1519)                         Büchlberg
05.06.2020       Besuch der BIO-Bäckerei Wagner            Verein für Gartenbau     Abfahrtsort wird noch be-
13.30 Uhr        in Ruderting, Anmeldung bei Frau Hai-     und Landespflege         kannt gegeben!
                 ler, Tel. 08505/2203                      Büchlberg
                 (unbedingt erforderlich!)
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Jeden Montag Nicht an Feiertagen          Rücken - Fit                            oder Studium lernen wollen. In kür-
Senioren basteln, kostenlos!              Dienstag, 17.03.2020                    zester Zeit werden Sie Alltagssituatio-
9:30 – 10:30 Uhr Azurit Pflegezent-       Uhrzeit: 18:00 – 19:00 Uhr              nen in Russischer Sprache meistern.
rum, Kaltenecker Str. 10 Hutthurm                                                 Kleingruppe mit 4-5 Teilnehmern.
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Jeden Mittwoch Nicht an Feiertagen                                                Lehrbuch bitte mitbringen; ist nicht
                                          Ort: Büchlberg, Schulweg 1, Schule,
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                                          Verspannungen und Schmerzen vor!
Jeden Donnerstag Nicht an Feiert.
                                          Ziel des Kurses ist, durch funktionelle
Gymnastik für Senioren, kostenlos!                                                Luba Knödlseder, EUROLTA Sprach-
                                          Alltagsbewegungen, Kräftigung der
9:30 – 10:30 Uhr                                                                  trainerin
                                          Tiefenmuskulatur und Stabilisierung
Azurit-Pflegezentrum                      der Wirbelsäule einen gesunden Rü-
Kaltenecker Str. 10 Hutthurm              cken ohne Haltungsprobleme und Aus Flussholz Skulpturen gestalten
                                          Schmerzen zu erlangen.
                                                                                  Mittwoch, 25.03.2020
Yoga - ein Weg zur Entspannung von        Bitte Handtuch, Matte und Trinken Uhrzeit: 18:00—20:30 Uhr
Körper und Geist                          mitnehmen.                              Ort: Hutthurm, Schulstr.7, Werkraum
Montag 09.03.2020                          Nadine Raitner                         Flussholz lässt sich einfach und leicht
Uhrzeit: 18:30 – 20:00 Uhr                                                        bearbeiten. Mit Schnitzeisen und Ras-
                                                                                  pel entstehen wunderschöne Skulptu-
Preis: 84,00 €                            Bauch - Beine - Po                      ren. (Evtl. auch in Verbindung mit
Ort: Büchlberg, Schulweg 1, Schule,
                                          Dienstag, 17.03.2020                    Ton)
Treffpunkt Eingang, Kurs-Nr. 313751
Beschreibung: Bewegungsmangel             Uhrzeit: 1900 – 20:00 Uhr
                                                                                   Kosten:
vorbeugen, Kraft schöpfen, Gelassen-      Preis: 48,00 €
                                                                                   30,00 € zzgl. 5,00 EUR Materialkosten
heit und Ruhe finden mit sanften Yo-      Ort: Büchlberg, Schulweg 1, Schule,
                                                                                   Rosina Salzinger
gaübungen in Verbundenheit mit            Treffpunkt Eingang, Kurs-Nr. 324754
dem Atem. Dieser Kurs ist auch für        Beschreibung: Auspowern in der
Personen geeignet, deren Bewe-            Gruppe - genau der richtige Kurs! Die
gungsmöglichkeiten eingeschränkt          Übungen kann jeder in seiner indivi-
sind. Bequeme Kleidung, dicke So-                                                  Acrylmalkurs - abstrakte Landschaft
                                          duellen Intensität durchführen. Ent-     Kursnummer: 201252750
cken, Iso-Matte, ein kleines Kissen und   spannungspausen und ein abschlie-
eine warme Decke erforderlich.            ßendes Streching gehören auch zum        Samstag, 07.03.2020
Helga Kernwein, Yoga-Lehrerin BDY         Kursinhalt. Frauen und Männer sind       Samstag, 14.03.2020
                                          gleichermaßen willkommen!                Samstag, 21.03.2020
                                          Bitte Handtuch, Matte und Trinken        Samstag, 28.03.2020
Kreatives Gestalten mit Baumrinde         mitnehmen.                               Uhrzeit: 15:00—18:00 Uhr
Mittwoch, 11.03.2020 und                                                           Ort: Künstlerwerkstatt Hutthurm/Prag
                                          Nadine Raitner                           Rathausplatz 1, 94116 Hutthurm
Mittwoch, 18.03.2020
Uhrzeit: 18:00 —20:30 Uhr
Ort: Hutthurm, Schulstr.7, Werkraum                                                Eine Welt kreativer Möglichkeiten
                                          Russisch A1.1 "Otlitschno!" ab Lektion
Aus Baumrinde kann man sehr schö-                                                  wartet auf Sie, machen Sie sich auf
                                          1, für die Reise
ne Wandbilder und Objekte herstel-                                                 den Weg.
len. Zusammen mit Farbe und Ton           Donnerstag, 19.03.2020                   Weitere Infos zum Kursinhalt bei
sind der Kreativität keine Grenzen        Uhrzeit: 18:30—20:00 Uhr                 Claudia Unterleitner
gesetzt.                                  Preis: 127,50 €                          Tel.: 0151 19022488
                                          Ort: Büchlberg, Schule, Raumnummer
Kosten:                                   205 Kurs-Nr. 419750A
30,00 € zzgl. 5,- EUR Materialkosten                                              Zzgl. Materialkosten ca. 15 Euro
Rosina Salzinger                          Russisch für alle die in lockerer Atmo- Kosten: 18,00 €
                                          sphäre diese Sprache für Reisen, Beruf

                               Infos und Anmeldung unter VHS Außenstelle Hutthurm
                                                   Tel. 08505-9001-15
                                Fr. Astrid Veit oder per E-Mail unter veit@vhs-passau.de
                Weitere Infos zu Kursangeboten oder über die Volkshochschule selbst finden Sie unter
                                                   www.vhs-passau.de
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                                                 Die Fischereikameradschaft „Zum Goldenen Steig“ Salzweg u. Umge-
 Sicher zur staatlichen                                   bung e.V. führt wieder einen Vorbereitungslehrgang durch.

 Fischerprüfung 2020                             Eine Info—Veranstaltung findet am Freitag, den 17.
                                                                             April 2020, 19.00 Uhr
                                                                     im Vereinsheim am Zandersee
                                                              in Judenhof 15, 94121 Salzweg statt.
                                                                     Unterricht ist von Montag, 09.09.19
                                                                                bis Dienstag, 24.09.2019

                                                                                     Unterrichtszeiten:
                                                                              Montag bis Donnerstag
                                                                                   27.04. –30.04.2020,
                                                                                     18.30—21.45 Uhr
                                                                                                  und
                                                                                   Montag bis Freitag,
                                                              05.05.-11.05.2020, 18.30—21.45 Uhr und
                                                                      Samstag, 09.05.20 von 9—17 Uhr
                                                                              Prüfung ist am 16. Mai 2020
Weitere Infos zu diesem Lehrgang finden Sie im                            in Waldkirchen, Freyunger Str. 8
Internet auf unserer Homepage unter www.fk-
salzweg.de
                                                                          Mindestalter: 12 Jahre am Tag der Prüfung
Fischereikameradschaft
„Zum Goldenen Steig“ Salzweg u. Umgebung e.V.                                 Anmeldung bei der Prüfungsbehörde,
                                                      Bayerische Landesanstalt für Fischerei, Starnberg über Internet:
Tel. 08501/914422 (Ulrike und Manfred König)                                www.fischerpruefung-online-bayern.de
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                               Apotheken - Notdienst
             Kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Passauer Neuen Presse
               Der Notdienst für die dienstbereite Apotheke beginnt um 08.00 Uhr
                          und endet am darauf folgenden Tag 08.00

Datum          Apotheke                                                       Telefonnummer
18.02.2020     Bayerwald-Apotheke Hauzenberg, Marktplatz 1                    08586/1566

19.02.2020     St. Ulrich –Apotheke, Büchlberg, Marktplatz 4                  08505/3232

20.02.2020     Gesundhof-Apotheke Hauzenberg, Ruhmannsdorferstr. 1            08586/975790

21.02.2020     Drei-Burgen-Apotheke Tittling, Marktplatz 7                    08504/91490

22.02.2020     Markt-Apotheke Perlesreut, Marktplatz 8                        08555/315

23.02.2020     Marien-Apotheke Hutthurm, Marktstr. 1                          08505/91270

24.02.2020     Stadt-Apotheke Hauzenberg, Marktplatz 19                       08586/96300

25.02.2020     Sonnen-Apotheke, Salzweg, Passauer Str. 28                     0851/41100

26.02.2020     Apotheke Goldener Steig Waldkirchen, Marktplatz 23             08581/96210

27.02.2020     Marien-Apotheke Waldkirchen, Marktplatz 20                     08581/8617

28.02.2020     Neue Apotheke Waldkirchen, Bahnhofstr. 8                       08581/910101

29.02.2020     Apotheke am Facharztzentrum Hauzenberg, Florianstr. 6          08586/9797660

01.03.2020     Bayerwald-Apotheke Hauzenberg, Marktplatz 1                    08586/1566

02.03.2020     St. Ulrich –Apotheke, Büchlberg, Marktplatz 4                  08505/3232

03.03.2020     Gesundhof-Apotheke Hauzenberg, Ruhmannsdorferstr. 1            08586/975790

04.03.2020     Drei-Burgen-Apotheke Tittling, Marktplatz 7                    08504/91490

05.03.2020     Markt-Apotheke Perlesreut, Marktplatz 8                        08555/315

06.03.2020     Marien-Apotheke Hutthurm, Marktstr. 1                          08505/91270

07.03.2020     Stadt-Apotheke Hauzenberg, Marktplatz 19                       08586/96300
08.03.2020     Sonnen-Apotheke, Salzweg, Passauer Str. 28                     0851/41100

09.03.2020     Apotheke Goldener Steig Waldkirchen, Marktplatz 23             08581/96210
10.03.2020     Marien-Apotheke Waldkirchen, Marktplatz 20                     08581/8617
11.03.2020     Neue Apotheke Waldkirchen, Bahnhofstr. 8                       08581/910101

12.03.2020     Apotheke am Facharztzentrum Hauzenberg, Florianstr. 6          08586/9797660

13.03.2020     Bayerwald-Apotheke Hauzenberg, Marktplatz 1                    08586/1566

14.03.2020     St. Ulrich –Apotheke, Büchlberg, Marktplatz 4                  08505/3232

15.03.2020     Gesundhof-Apotheke Hauzenberg, Ruhmannsdorferstr. 1            08586/975790

16.03.2020     Drei-Burgen-Apotheke Tittling, Marktplatz 7                    08504/91490

17.03.2020     Markt-Apotheke Perlesreut, Marktplatz 8                        08555/315

18.03.2020     Marien-Apotheke Hutthurm, Marktstr. 1                          08505/91270

              Feuerwehr/Rettungsdienst/Notdienst                              112
              Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                  116117
SEITE 17                                           AMTSBLATT 02/2020

                                               Jagdgenossenschaft
                                                        Nirsching

                                                Waldbegehung
                                           am Montag 23.03.2020
                                                   um 9.00 Uhr

                                                       Treffpunkt
                                                    am Sportplatz
                                                in Eberhardsberg

Jagdgenossenschaft Büchlberg

Einladung
zur Jagdversammlung
der Jagdgenossenschaft
Büchlberg Bogen 1 und 2
am Freitag, den 28.02.2020, um 19.30 Uhr
im Hotel Binder , Büchlberg

Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Abstimmung Teilung Bogen 1
3. Abstimmung Jagdvergabe Bogen 1 und 3
4. Wünsche und Anträge

Jagdpachtschilling
Auszahlungstermine
06.03.2020 und 07.03.2020
jeweils von 14:00 - 17:00 Uhr
im Cafe Beinbauer.
gez.
Die Vorstandschaft
SEITE 18                                               AMTSBLATT 02/2020

                           Wir bilden Sie aus.
               Erfolgreich sein als Massage-Therapeut/in.
                    Entdecken Sie neue Perspektiven!
             www.kursangebote-massageschule-grewe.de
           Info-Tel.: 01632005204 - Massage-Schule Grewe
SEITE 19                                                     AMTSBLATT 02/2020

                               Pressebericht

           Am Freitag, den 17.01.2020 bedankten sich die Gardemädels
                der Teenygarde Büchlberg bei ihren Sponsoren:

                  Jürgen Grübl (Reifen Grübl, Büchlberg) und
           Manfred Poschinger (Sanitär-Heizung Poschinger, Thyrnau).

Für die Faschingssaison 2020 wurden vom Verein neue Marschkostüme ange-
schafft. So konnten Jürgen Grübl und Manfred Poschinger mit ihrem Sposoring
unterstützend dazu beitragen.

                      Nochmals ein herzliches Dankeschön
                       von der Faschingsgilde Büchlberg.
SEITE 20     AMTSBLATT 02/2020

              WINTER -
           ÖFFNUNGSZEITEN
                Recyclinghof
            Hutthurm/Büchlberg
             Goldener Steig 41,
             94116 Hutthurm
              Tel. 08505/3036

                 Dienstag
               9 bis 12 Uhr

                 Mittwoch
               13 bis 16 Uhr

                  Freitag
               9 bis 16 Uhr

                 Samstag
               9 bis 12 Uhr
SEITE 21   AMTSBLATT 02/2020
SEITE 22                     AMTSBLATT 02/2020

                            ÖFFNUNGSZEITEN
                                   der Büchlberger
                                   und Hutthurmer
                                          Bücherei
                               Bücherei Büchlberg
           Marktplatz 8, 94124 Büchlberg, Tel. 08505/1259
            Sonntag: nach dem Gottesdienst bis 11.45 Uhr
                                 Mittwoch: 17—18.30 Uhr
                                    Freitag: 15—16.30 Uhr

                                Bücherei Hutthurm
                                              Schulstr. 9,
                                        94116 Hutthurm,
                                     Tel. 08505/7008038
                               Montag: 15.00—17.00 Uhr
                              Dienstag: 09.00—11.00 Uhr
                                             Donnerstag:
                                        16.30—18.30 Uhr
                                   1. Sonntag im Monat:
                                        10.00—11.00 Uhr
SEITE 23                                                                          AMTSBLATT 02/2020

                                                     „Senioren werden digital“
                                                  - Malteser beraten in Hutthurm
  60-fit—Senioren-
   Gymnastik und -                  Seit einiger Zeit bieten die Malteser
                                    im Rahmen des Projekts „Senioren
      turnen!                       werden digital“ kostenlose Hilfestel-
                                    lung in Handhabung und Umgang
    für Frauen und Männer           mit Handy und Smartphone an.
                                    Jede Seniorin und jeder Senior wird
 jeweils am Dienstag von            dabei individuell beraten und auf
                                    Wünsche, Probleme und Fragen
  16.00 Uhr bis 17:00 Uhr           gehen die jungen Leute natürlich
in der Turnhalle Büchlberg          auch ein.
    Info: Gemeinde Büchlberg         Der nächste Seniorennachmittag
                                         findet am 30. April 2020
  (Martin Wagner), 08505/9008-11
                                              von 16—18 Uhr
 oder Elisabeth Feucht 08505/2951
                                         in Hutthurm, Lusenstr. 2
   oder Helmut Laxy, 08505/2487
                                            (Malteserhaus) statt.

                                    Da die Teilnehmerzahl begrenzt und das Interesse erfahrungsgemäß groß
                                    ist, sollte man sich bald melden.
                                                     Anmeldung bei der Gemeinde Büchlberg,
                                                       Wagner Martin, Tel. 08505/9008-11
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SEITE 25   AMTSBLATT 02/2020
SEITE 26            AMTSBLATT 02/2020

                    SIE SIND EIN/E
             LEIDENSCHAFTLICHE/R
                   GASTGEBER/IN?
                  Dann sind Sie bei
                        uns richtig!
             Wir suchen zum Saison-
               start ab 01-. April 2020
            ein/e Kellner/-in (m/w/d)
                    mit Festanstellung
                             in Vollzeit
                (40 Stunden/Woche).
              Haben wir Ihr Interesse
                           geweckt?

             Dann freuen wir uns auf
                 Ihre aussagekräftige
                       Bewerbung an
             info@hotel-anetseder.de
           Sie können uns telefonisch
                     erreichen unter:
                       08501/91313

              Du liebst deinen Beruf und
             möchtest Teil unseres Teams
                               werden?!
                 Dann bewirb Dich jetzt.

              Mein HairZstück by Tamara
                        08505/9151911
                           Marktplatz 18
                       94124 Büchlberg
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           Kostenlose Schulung
             für den Umgang
           mit einem Defibrillator
            am 17. Februar 2020
               um 18.30 Uhr
            beim Feuerwehrhaus
                in Büchlberg
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                Der Kindergarten St. Josef in Eging a.See sucht ab sofort

                           eine/n Erzieher/in (m/w/d)

           für den Krippenbereich als Gruppenleitung mit derzeit 25 Stunden.
             Es handelt sich um eine Stelle, die nach der üblichen Wartezeit
                von 2 Jahren eine Festanstellung in Aussicht stellt, sofern
                          die Kinderzahlen noch dieselben sind.
                        Bei Interesse melden Sie sich bitte unter
                          08544/9722010 (Angelika Kufner).
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