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Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang 23 31. Juli 2020 Ausgabe 7/20 der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land Postwurfsendung sämtliche Haushalte Foto: pixabay.com Die nächste Ausgabe erscheint am 28. August 2020.
2 31. Juli 2020 • Woche 31 Amt Schönberger Land Wichtige Informationen der Verwaltung Verwaltung: Amt Schönberger Land Anschrift: Am Markt 15, 23923 Schönberg Die nächste Ausgabe Telefon: 038828 330-0 Uns Amtsblatt Fax: E-Mail: 038828 330-175 info@schoenberger-land.de Web: www.schoenberger-land.de erscheint am 28. August 2020. Online-Dienste: https://www.schoenberger-land.de/online Mängelmelder: https://schoenberger-land.de/mängelmelder Annahmeschluss Allgemeine Öffnungszeiten: für redaktionelle Beiträge Mo. - Do. 09:00 - 12:00 Uhr Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr ist 18. August 2020 Fr. geschlossen und Anzeigen ist Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes: (Posteingang im Verlag) Mo., Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr der 17. August 2020. Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle, des Gewerbeamtes und für Feuerwehr- angelegenheiten: Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Impressum Sprechstunde der Schiedspersonen Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine tele- fonisch oder per E-Mail zu vereinbaren. Mitteilungsblatt mit öffentlichen Telefon: 0163 5070542/E-Mail: schiedsstelle@schoenberger-land.de Bekanntmachungen der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land. Rufnummernverzeichnis: Herausgeber, Druck und Verlag: Amtskasse 330 - 1201, 1203 und 1211 LINUS WITTICH Medien KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Anlagenbuchhaltung 330 - 1206 Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 Bauanträge 330 - 1401 E-Mail: info@wittich-sietow.de Bauleitplanung 330 - 1408, 1410 www.wittich.de Bürgerinformation 330 - 1107 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Buß- und Verwarngelder 330 - 1305 Amt Schönberger Land Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Einwohnermeldeamt 330 - 1303, 1304 und 1307 Mike Groß (V. i. S. d. P.) Finanzverwaltung 330 - 1200 und 1208 unter Anschrift des Verlages. Fischereischeine 330 - 1305 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke Feuerwehren 330 - 1310 unter Anschrift des Verlages. Gebäudemanagement 330 - 1406 Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Gewerbeamt 330 - 1309 Auflage: 9.800 Exemplare Gewässer 330 - 1412 Erscheinung: monatlich, Grünanlagen/Bäume 330 - 1403 jeweils zum letzten Freitag eines Monats Hochbau 330 - 1405 Namentlich gekennzeichnete Artikel geben Informationstechnik 330 - 1106 die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf- Kindertageseinrichtungen 330 - 1109 fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un- Liegenschaften 330 - 1407 und 1409 sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ordnungsamt 330 - 1310, 1301 und 1307 unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht Personalabteilung 330 - 1110 und 1111 gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Rechnungsprüfung 330 - 1601 Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer- Schulverwaltung 330 - 1103 den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Spielplätze 330 - 1412 auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge- schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS- Stadtsanierung 330 - 1410 Farben bzw. Sonderfarben werden von uns Standesamt 330 - 1110 und 1111 aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb- Steuerabteilung 330 - 1204 und 1205 abweichungen auftreten, genauso wie bei un- Straßenausbaubeiträge 330 - 1300 terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe Straßenbeleuchtung 330 - 1413 keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Straßenunterhaltung 330 - 1414 Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Tiefbau 330 - 1402 Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut- Vergabestelle 330 - 1104 zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung Vollstreckung 330 - 1202 liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit Wahlen/Organisation 330 - 1101 schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Winterdienst 330 - 1301 Wohngeldstelle 330 - 1308 zentrale Dienste 330 - 1107 zentraler Sitzungsdienst 330 - 1102
Amt Schönberger Land 31. Juli 2020 • Woche 31 3 Bauleitplanung Der Stadt Dassow Betrifft: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow in der Fassung der Neubekanntmachung hier: Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlich- keitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 16. Juni 2020 den Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungs- planes der Stadt Dassow in der Fassung der Neubekanntmachung 2019 gebilligt. Das Plangebiet der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow in der Fassung der Neubekanntmachung 2019 besteht aus mehreren Teilbereichen. Die Abgrenzung der Teilbe- reiche ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen; die Teilbereiche der 1. Änderung sind blau gekennzeichnet. Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Auszug topografische Karte: www.geoportal-mv.de Stadt Dassow in der Fassung der Neubekanntmachung 2019 liegt in der Zeit vom 25. August 2020 bis einschließlich 28. September 2020 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, 23923 Schönberg, während folgender Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag: von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und darüber hinaus nach vorheriger Terminvereinbarung zur Ein- sichtnahme öffentlich aus. 1. Satzung zur Änderung der Innerhalb dieser Auslegungsfrist können sich alle an der Planung Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf Interessierten gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen vom 18.06.2020 Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Pla- nung unterrichten und erhalten hier Gelegenheit zur Äußerung Aufgrund des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land und Erörterung. Von allen an der Planung Interessierten können Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekannt- Stellungnahmen und Anregungen schriftlich oder mündlich zur machung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert Niederschrift hervorgebracht werden. durch Gesetz vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467) wird nach Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.04.2020 und nach ausdrücklich aufmerksam gemacht - https://www.schoenberger- Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Rechtsaufsichtsbe- land.de/Schnellnavigation/Datenschutzerklärung. hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg am 9. Juni 2020 nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Dassow, den 21.07.2020 Gemeinde Siemz-Niendorf erlassen: gez. Annett Pahl (Siegel) Artikel 1 Bürgermeisterin der Stadt Dassow Änderungen der Hauptsatzung Die Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf vom 28. No- vember 2019 wird wie folgt geändert: In § 7 Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort „Fraktionen“ die Worte „ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 Euro und“ eingefügt. In § 7 Absatz 3 Satz 2 wird der Betrag 20,00 Euro durch den Betrag 30,00 Euro ersetzt. § 8 Satz 1 wird wie folgt geändert: 1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Siemz Niendorf, soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, erfolgen im Internet, zu erreichen über den Link https:// www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen auf der Home- page des Amtes Schönberger Land. § 8 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: (2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land Uns Amtsblatt. Die öffentliche Bekanntmachung nach Satz 1 ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt. Das amtliche Bekanntmachungs-
4 31. Juli 2020 • Woche 31 Amt Schönberger Land blatt erscheint monatlich und wird kostenlos allen Haushalten Stadt Dassow der Gemeinde; einschließlich der Ortsteile, zugestellt. Es kann Die Bürgermeisterin auch einzeln bzw. im Abonnement gegen Entgelt bei der Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, be- Sitzungstermine zogen werden. in der Stadt Dassow Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung nach Satz 1 erfolgt eine nachrichtliche Veröffentlichung auf der Internetseite des Am- Stadtvertretung Dassow tes Schönberger Land zu erreichen über den Link https://www. schoenberger-land.de/Bekanntmachungen. Sitzungstermin: Dienstag, 28.07.2020, 19:00 Uhr § 8 Abs. 2 wird zu Abs. 3 Ort, Raum: in der Dornbuschhalle in Dassow, § 8 Abs. 3 wird zu Abs. 4 R.-Breitscheid-Str. 50 § 8 Abs. 4 wird zu Abs. 5 Öffentlicher Teil Artikel 2 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Inkrafttreten Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschluss- § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 01. März 2020 fähigkeit in Kraft. Alle weiteren Bestimmungen dieser Hauptsatzung treten 2 Einwohnerfragestunde am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 3 Änderungsanträge zur Tagesordnung Siemz-Niendorf, den 18. Juni 2020 4 Bericht der Bürgermeisterin über Be- schlüsse des nichtöffentlichen Teils gez. Haberkorn (Dienstsiegel) der letzten Sitzung der Stadtvertretung, Bürgermeisterin über Beschlüsse des Hauptausschus- ses sowie wichtige Angelegenheiten Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form- der Stadt vorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 5 Billigung der Sitzungsniederschrift der der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vorangegangenen Sitzung der Stadt- nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung vertretung vom 16.06.2020 nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt 6 Öffentliche Vorlagen nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Be- 6.1 Satzung über die 5. Änderung mit Tei- kanntmachungsvorschriften. laufhebung des Bebauungsplans Nr. Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen 2 „Schlossbereich - Wiesenkamp“ der mit Ablauf des 19.06.2020 amtlich bekannt gemacht. Stadt Dassow 4/244/2020 6.2 Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Das- sow für das Gebiet südlich/ südwestlich Bestätigungsvermerk und Bericht des Travemünder Weges - Fortführung des Aufstellungsverfahrens VO/4/0160/2020-1 des Rechnungsprüfungsausschusses 6.3 Bericht über die Beteiligung der Stadt der Stadt Dassow vom 03.03.2020 über Dassow an Unternehmen, gemäß § 73, die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 Abs. 3 KV M-V 6/107/2020 6.4 Beschluss zur Feststellung des Jahres- des städtebaulichen Sondervermögens abschlusses 2019 der Grundstücksge- der Stadt Dassow sellschaft Dassow mbH 6/104/2020 6.5 Beschluss zur Entlastung der Ge- Der Jahresabschluss 2018 des städtebaulichen Sondervermö- schäftsführer der Grundstücksgesell- gens der Stadt Dassow zum 31.12.2018 wurde durch den Rech- schaft Dassow mbH für das Geschäfts- nungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow geprüft. Der Rech- jahr 2019 6/105/2020 nungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Bericht 6.6 Beschluss zur Entlastung des Auf- über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 zusammengefasst sichtsrates der Grundstücksgesell- und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die schaft Dassow mbH für das Geschäfts- Prüfung hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt. jahr 2019 6/106/2020 Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 6.7 Kommunale Daten für den Breit- 03.03.2020 beschlossen, der Stadtvertretung Dassow die Fest- bandausbau 4/242/2020 stellung des Jahresabschlusses 2018 des städtebaulichen Son- 6.8 Papierlose Gremienarbeit 1/210/2020 dervermögens der Stadt Dassow für den Zeitraum vom 01. Januar 6.9 Antrag der WGO Fraktion zur Parkge- bis zum 31. Dezember 2018 zu empfehlen. Der Bestätigungsver- bührenordnung 7/001/2020 merk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 7 Sonstiges 2018 des städtebaulichen Sondervermögens wurden der Stadt- vertretung in ihrer Sitzung am 16.06.2020 bekanntgegeben. Nichtöffentlicher Teil Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des 8 Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten Jahresabschlusses 2018 des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt der Stadt Dassow werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. 9 Nichtöffentliche Vorlagen Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 und 9.1 Grundstücksangelegenheiten der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt 10 Sonstiges der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwal- Die Tagesordnungen für die folgenden Ausschusssitzungen liegen tung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, noch nicht vor: Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. 06.08.2020 Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Dassow, den 14.07.2020 Kultur und Tourismus gez. Pahl 11.08.2020 Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Ordnung, Bürgermeisterin Klimaschutz und Wirtschaft 13.08.2020 Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Wohnen und Bauen mit Ablauf des 23.07.2020 amtlich bekannt gemacht. 18.08.2020 Hauptausschuss
Amt Schönberger Land 31. Juli 2020 • Woche 31 5 Haushaltssatzung der Gemeinde und außerordentlichen Aufwendungen übersteigt. Erheblich bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 (Erforderlichkeit einer Roduchelstorf für das Haushaltsjahr 2020 Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Betrag, wenn er 10 % des Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Lan- Gesamtbetrages der ordentlichen und außerordentlichen Aus- des Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge- zahlungen übersteigt. meindevertretung vom 19.05.2020 und nach Bekanntgabe der Erhebliche Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen im Sinne des rechtsaufsichtlichen Entscheidung der Landrätin des Landkreises § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaus- Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichtigen Festset- haltssatzung) liegen vor, wenn sie im Einzelfall größer sind als 10 zungen folgende Haushaltssatzung erlassen: % der gesamten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw. der gesamten ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen §1 des Finanzhaushaltes. Ergebnis- und Finanzhaushalt Im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs- 1. im Ergebnishaushalt auf maßnahmen als geringfügig, wenn sie 10.000 EUR der Gesam- einen Gesamtbetrag der Erträge von 269.400 EUR tinvestitionen nicht überschreiten. einen Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 373.800 EUR Eine Erläuterung wesentlicher Ansätze von ordentlichen Erträgen ein Jahresergebnis nach Veränderung und Aufwendungen sowie ordentlichen Ein-und Auszahlungen in der Rücklagen von -104.400 EUR den Teilhaushalten hat nach § 4 Abs. 15 Ziff. 4 GemHVO-Doppik 2. im Finanzhaushalt auf zu erfolgen, soweit sie von den Ansätzen des Vorjahres um 10 a) einen Gesamtbetrag der laufenden % von den ordentlichen Erträgen bzw. Aufwendungen sowie den Einzahlungen von 263.300 EUR ordentlichen Einzahlungen bzw. Auszahlungen eines Teilhaus- einen Gesamtbetrag der laufenden haltes abweichen; dies gilt, soweit es sich mindestens um eine Auszahlungen¹ von 334.400 EUR Abweichung von 10.000 EUR handelt einen jahresbezogenen Saldo der Wirtschaftlichkeitsberechnung für Investitionen und Investitions- laufenden Ein- und Auszahlungen von -71.100 EUR förderungsmaßnahmen: b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gelten als der Investitionstätigkeit von 16.700 EUR erheblich, wenn sie 100.000 € übersteigen. einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Festlegungen zu § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik der Geringfügig- der Investitionstätigkeit von 3.200 EUR keitsgrenzen, innerhalb derer Investitionen, Investitionsförde- einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus rungsmaßnahmen und Verpflichtungs-ermächtigungen auch ohne der Investitionstätigkeit von 13.500 EUR Vorlage von Plänen, Kostenberechnungen, Investitions-zeitplänen festgesetzt. und Erläuterungen veranschlagt werden dürfen. ________ Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVO- ¹ einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions- Doppik beträgt 100.000 €. förderungsmaßnahmen §8 §2 Bewirtschaftungsregeln Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bzw. -aus- Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- zahlungen sowie die Aufwendungen und Auszahlungen rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. für Leiharbeit werden innerhalb des Gesamthaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt; diesbezügliche Mehrer- §3 träge bzw. Mehreinzahlungen erhöhen die Aufwands- bzw. Verpflichtungsermächtigungen Auszahlungsansätze entsprechend. Die benannten Ansät- Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. ze sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen §4 bzw. Auszahlungen des Gesamthaushaltes. Sie sind nicht Kassenkredite deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen bzw. Auszah- Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird lungen der einzelnen Teilhaushalte. festgesetzt auf 90.000 EUR 2. Die Aufwendungen für Abschreibungen werden innerhalb des Gesamthaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie §5 sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen des Hebesätze Gesamthaushaltes bzw. der einzelnen Teilhaushalte. Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten können nicht 1. Grundsteuer zur Deckung von Mehraufwendungen oder zur Kompensation a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen von Mindererträgen eingesetzt werden. Mehrerträge aus der (Grundsteuer A) auf 339 v. H. Auflösung von Sonderposten können für Mehraufwendungen b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 395 v. H. aus Abschreibungen verwendet werden. 2. Gewerbesteuer auf 351 v. H. 4. Aufwendungen bzw. Auszahlungen, denen zweckgebunde- ne Erträge bzw. Einzahlungen gegenüberstehen, sind nicht §6 gegenseitig deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen Stellen gemäß Stellenplan bzw. Auszahlungen. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 5. Zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen be- 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ). rechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen bzw. §7 Mehrauszahlungen. Wertgrenzen 6. Auszahlungsansätze für ordentliche Auszahlungen mit Aus- Die Darstellung von Investitionen oder Investitionsförderungs- nahme der Personal- und Versorgungsauszahlungen sind maßnahmen in den Teilfinanzhaushalten hat nach § 4 Abs. 13 jeweils innerhalb der Teilhaushalte einseitig deckungsfähig GemHVO-Doppik einzeln zu erfolgen, wenn mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs- a) diese sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder maßnahmen. In diesen Fällen ist der geplante Aufwands- b) Einzelmaßnahmen jeweils einem Wert ab 2.500 EUR entspre- ansatz in Höhe der Auszahlung zu sperren. Die gesperrten chen. Beträge können den Ansatz für Abschreibungen entsprechend Erheblich bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV erhöhen. M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein 7. Innerhalb der Produkte sind die Haushaltsansätze für Inves- Betrag dann, wenn er 10 % des Gesamtbetrages der ordentlichen titionsauszahlungen gegenseitig deckungsfähig.
6 31. Juli 2020 • Woche 31 Amt Schönberger Land 8. Mehreinzahlungen aus veranschlagten Investitionszuwendun- §1 gen berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitionen und Ergebnis- und Finanzhaushalt Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb des Produktes. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird 9. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden für über- 1. im Ergebnishaushalt auf tragbar erklärt. Die Übertragungen sind auf das Notwendige einen Gesamtbetrag der Erträge von 6.779.600 EUR zu beschränken. Sie bleiben längstens bis zum Ende des einen Gesamtbetrag der Aufwendungen folgenden Haushaltsjahres verfügbar. auf 7.658.400 EUR ein Jahresergebnis nach Veränderung Nachrichtliche Angaben: der Rücklagen von 0 EUR 1. Zum Ergebnishaushalt 2. im Finanzhaushalt auf Das Ergebnis zum 31. Dezember des a) einen Gesamtbetrag der laufenden Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -487.216 EUR Einzahlungen von 6.392.000 EUR 2. Zum Finanzhaushalt einen Gesamtbetrag der laufenden Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von 7.010.900 EUR Auszahlungen zum 31. Dezember des einen jahresbezogenen Saldo der l Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -175.718 EUR aufenden Ein- und Auszahlungen von -618.900 EUR 3. Zum Eigenkapital b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen Der Stand des Eigenkapitals zum aus der Investitionstätigkeit von 4.517.100 EUR 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt einen Gesamtbetrag der Auszahlungen voraussichtlich 545.186 EUR aus der Investitionstätigkeit von 6.013.500 EUR einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 09.06.2020 er- aus der Investitionstätigkeit von -1.496.400 EUR teilt. festgesetzt. Roduchelstorf, den 23.06.2020 §2 gez. Kassow Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Bürgermeisterin Siegel Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen Hinweis: (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.496.400 EUR Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde Die Landrätin des §3 Landkreises Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichti- Verpflichtungsermächtigungen gen Festsetzungen sind am 09.06.2020 wie folgt bekanntgegeben Der Gesamtbetrag der worden: Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt 1. Investitionskredite auf 850.000 EUR Entsprechend § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ro- duchelstorf werden keine Kredite zur Finanzierung von In- §4 vestitionen und Investitionsfördermaßnahmen veranschlagt. Kassenkredite 2. Verpflichtungsermächtigungen Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird Darüber hinaus werden nach § 3 der Haushaltssatzung keine festgesetzt auf 600.000 EUR Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt. §5 3. Höchstbetrag der Kassenkredite Hebesätze Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssat- Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: zung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe 1. Grundsteuer von 90.000 EUR vollständig genehmigt. a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen Die Genehmigung ergeht unter der Auflage, dass die Gemeinde (Grundsteuer A) auf 350 v. H. Roduchelstorf bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2021, b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 360 v. H. quartalsweise über den täglichen Stand der Inanspruchnahme 2. Gewerbesteuer auf 355 v. H. der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zu berichten hat. Der Mitteilung ist jeweils eine Liquiditätsvorschau für die nächsten §6 drei Monate beizufügen. Stellen gemäß Stellenplan Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen 6,6 Vollzeitäquivalente (VzÄ). werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung §7 liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Amtsgebäude in Wertgrenzen Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b öffentlich aus. Bitte ver- (1) Notwendigkeit für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung einbaren Sie hierzu einen Termin. a) Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV M-V gilt gez. Lenschow eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt Amtsvorsteher um 4 %. b) Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 KV M-V gilt eine Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Erhöhung des Saldos zwischen ordentlichen und außeror- mit Ablauf des 23.06.2020 amtlich bekannt gemacht. dentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt um 4 % c) Als erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 3 MV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Haushaltssatzung der Stadt Schönberg Auszahlungen anzusehen, wenn sie im Einzelfall 4 % der Gesamtaufwendungen/Gesamtauszahlungen des laufenden für das Haushaltsjahr 2020 Haushaltsjahres übersteigen. Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Landes d) Als geringfügig im Sinne von § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertre- unabweisbare Auszahlungen für Investitionen und Investiti- tung vom 18.06.2020 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtli- onsförderungsmaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendun- chen Entscheidungen durch den Landkreis Nordwestmecklenburg gen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und - Die Landrätin - zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen Anlagen, wenn sie 1 % der Auszahlungen für die Investitions- folgende Haushaltssatzung erlassen: tätigkeit nicht übersteigen
Amt Schönberger Land 31. Juli 2020 • Woche 31 7 (2) Festlegungen zu Investitionen und Investitionsförderungs- 8. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche maßnahmen Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investi- Die Darstellung von Investitionen oder Investitionsförderungs- tionstätigkeit desselben Teilhaushaltes entsprechend § 14 maßnahmen in den Teilfinanzhaushalten hat nach § 4 Abs. 13 Abs. 4 GemHVO-Doppik für einseitig deckungsfähig erklärt. GemHVO-Doppik einzeln zu erfolgen, wenn 9. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 1 a) diese sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt. Die Übertragun- b) Einzelmaßnahmen jeweils einem Wert ab 10.000 EUR ent- gen sind auf das Notwendige zu beschränken. Sei bleiben sprechen. längstens bis zum Ende des Haushaltsfolgejahres verfügbar. Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gelten Nachrichtliche Angaben: als erheblich und bedürfen einen Wirtschaftlichkeitsvergleich im Sinne des § 9 Abs. 1 GemHVO-Doppik, wenn sie 500.000 1. Zum Ergebnishaushalt € übersteigen. Das Ergebnis zum 31. Dezember des Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVO- Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 1.045.002 EUR Doppik, innerhalb derer Investitionen, Investitionsförderungs- 2. Zum Finanzhaushalt maßnahmen und Verpflichtungsermächtigungen auch ohne Der Saldo der laufenden Ein- und Vorlage von Plänen, Kostenberechnungen, Investitionszeit- Auszahlungen zum 31. Dezember des plänen und Erläuterungen veranschlagt werden dürfen beträgt Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 874.317 EUR 100.000 €. 3. Zum Eigenkapital (3) Festlegungen zur Erläuterungspflicht in den Teilhaushalten Der Stand des Eigenkapitals zum a) Als erheblich im Sinne des § 4 Abs. 15 Nr. 1 GemHVO-Doppik 31. Dezember des Haushaltsjahres gelten Ansätze für Aufwendungen/Auszahlungen zur haus- beträgt voraussichtlich 20.209.508 EUR haltsjahrübergreifenden Erfüllung von Verträgen, wenn diese Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 01.07.2020 erteilt. 1% der ordentlichen Aufwendungen/Auszahlungen je Vertrag Schönberg, den 07.07.2020 übersteigen b) Als erheblich im Sinne des § 4 Abs. 15 Nr. 2 GemHVO-Doppik gez. Korn gelten Abweichungen in Höhe von 10% der planmäßigen Ab- Bürgermeister Siegel schreibung c) Als erheblich im Sinne des § 4 Abs. 15 Nr. 4 GemHVO-Doppik Hinweis: wird eine Abweichung in Höhe von 10% von den wesentlichen Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 Ansätzen der ordentlichen Erträge/Einzahlungen und Aufwen- wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV dungen/Auszahlungen des Haushaltsvorjahres, mindestens M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 01.07.2020 durch aber 10.000 €, erachtet. die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im §8 Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b öffentlich Bewirtschaftungsregeln aus. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin. 1. Innerhalb eines Teilhaushaltes sind die Ansätze für Aufwen- gez. Lenschow dungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im Folgenden Amtsvorsteher oder durch Haushaltsvermerk nichts anderes bestimmt ist. Bei Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite in einem Teilergebnishaushalt gilt sie auch für entsprechende https://www.stadt-schoenberg.de/Bekanntmachungen mit Ablauf Ansätze für Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt. des 07.07.2020 veröffentlicht. 2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bzw. -aus- zahlungen sowie die Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Leiharbeit werden nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über die Bauleitplanung der Stadt Schönberg Teilhaushalte hinweg für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Betrifft: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 Die vorgenannten Aufwendungen bzw. Auszahlungen sind von der Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt bzw. im Gesamt- „Ortslage Kleinfeld - östliche Erweiterung“ haushalt auszunehmen. der Stadt Schönberg 3. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung/Äuße- nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über die Teilhaushalte rung gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB hinweg für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die vorge- Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in der Sitzung am nannten Aufwendungen bzw. Auszahlungen sind von der 25.04.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 22 „Ortslage Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt bzw. im Gesamthaushalt Kleinfeld - östliche Erweiterung im Verfahren nach § 13b BauGB auszunehmen. aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 4. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten können nicht „Ortslage Kleinfeld - östliche Erweiterung“ wird wie folgt begrenzt: zur Deckung von Mehraufwendungen oder zur Kompensation - im Nordosten: durch landwirtschaftliche Flächen, von Mindererträgen eingesetzt werden. Mehrerträge aus der - im Südosten: durch die Schönberger Straße (Landesstraße Auflösung von Sonderposten können für Mehraufwendungen 01), die Schönberg und Dassow verbindet, aus Abschreibungen verwendet werden. - im Südwesten: durch die Dorfstraße, 5. Aufwendungen bzw. Auszahlungen, denen zweckgebunde- - im Nordwesten: durch die bebauten Grundstücke ne Erträge bzw. Einzahlungen gegenüberstehen, sind nicht Dorfstraße 18. gegenseitig deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen. Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu 6. Zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen be- entnehmen. rechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen bzw. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtli- Mehrauszahlungen. chen Voraussetzungen für eine straßenbegleitende Wohnbebau- 7. Innerhalb eines Produktes werden Ansätze für Auszahlungen ung entlang der Dorfstraße. aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemH- Die Stadt Schönberg gibt hiermit bekannt, dass sich die Öffentlich- VO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Mehrein- keit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele zahlungen aus veranschlagten Investitionszuwendungen und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitionen und In- im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, vestitionsförderungsmaßnahmen innerhalb des Produktes. 1. OG, an der Aushangtafel, 23923 Schönberg
8 31. Juli 2020 • Woche 31 Amt Schönberger Land vom 11. August 2020 bis einschließlich 24. August 2020 während folgender Öffnungszeiten: Gemeinde Lüdersdorf Montag - Donnerstag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Der Bürgermeister Dienstag und Donnerstag: von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. unterrichten und sich während dieser Frist schriftlich oder zur Stellenausschreibung Niederschrift zu dieser Planung äußern kann. Bei der Gemeinde Lüdersdorf im Landkreis Nordwestmeck- Übersichtsplan: lenburg ist ab 01.09.2020 die Stelle des/der Schulhausmeisters/in (m/w/d) für die Regionale Schule mit Grundschule zu besetzen. Der Einsatz erfolgt im Regionalschulteil in Wahrsow. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätig- keiten: • Kleinreparaturen und Wartungsarbeiten im Rahmen der Gebäudeunterhaltung sowie Besorgung der benötigten Materialien • Kontrolle und Reinigung der technischen Betriebsräu- me • Überwachung der Gebäudereinigung • Kontrolle, Säuberung und gärtnerische Pflege der Au- ßenanlagen • Kontrolle Wartung und Bedienung der technischen An- lagen • Handwerkerbestellung in Absprache mit der Amtsver- Schönberg, den 21.07.2020 waltung und Schulleitung einschließlich Kontrolle • Vorbereitung und Absicherung von Veranstaltungen gez. Stephan Korn (Siegel) • Winterdienst auf dem Schulgelände Bürgermeister • Vertretung Hausmeister Schule Standort Herrnburg Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Von den Bewerberinnen bzw. Bewerbern wird erwartet: mit Ablauf des 23.07.2020 amtlich bekannt gemacht. • eine abgeschlossene, handwerkliche Ausbildung • Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Durchsetzungsvermögen • Eine kooperative Zusammenarbeit mit der Schulleitung, Sitzungstermine den Lehrern und Schülern • Führerschein Klasse B in der Gemeinde Lüdersdorf Die Vergütung erfolgt gem. TVöD (EG 5). Die Arbeitszeit be- Die Tagesordnungen für die folgenden Ausschusssitzungen liegen trägt 40 Stunden/Woche. Bei Bedarf kann sich die Arbeitszeit noch nicht vor: auch auf die Abendstunden, Wochenenden sowie Sonn- und 04.08.2020 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr Feiertage verlagern. und Umwelt Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten 13.08.2020 Rechnungsprüfungsausschuss Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach 25.08.2020 Gemeindevertretung Maßgabe der Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung berücksichtigt. Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Die nächste Ausgabe lückenlose Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise, Zeugnisse) sind bis zum 14. August 2020 an das Amt Schönberger Land, erscheint am 28. August 2020. Fachbereich I - Zentrale Dienste - zu senden. Die Bewerbung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei Bewerbung per E-Mail bitte ausschließlich Anhänge im pdf- Format einreichen. Andere Office-Dokumente können nicht verarbeitet werden. Schriftliche Unterlagen sind in Kopie zu übersenden, da diese nach Abschluss des Bewerbungs- verfahrens vernichtet werden. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, bitte darauf hinweisen. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Kontakt: Amt Schönberger Land, Fachbereich Zentrale Dienste Am Markt 15 in 23923 Schönberg Tel.-Nr.: 038828 330-1110 oder 1111 E-Mail: bewerbung@schoenberger-land.de Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlver- fahren zu. Gemeinde Lüdersdorf Der Bürgermeister Foto: pixabay.com
Amt Schönberger Land 31. Juli 2020 • Woche 31 9 Zusammenkunft in einem Tagungsraum, haben wir dann Ende Mai wieder eine erste Sitzung der Gemeindevertretung Lüdersdorf in Präsenzform abhalten können - unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln (in der Cafeteria der Schule in Wahrsow). Aber auch hier wird deutlich: Von einem normalen Sitzungsbetrieb auch der beratenden Fachausschüsse sind wir noch weit entfernt. DIE CORONA-WARN-APP: Inhaltlich ging es u. a. um Beschlüsse zur Erschließungsplanung für das neue Wohngebiet „WahrsowWiesen“ nahe der Schule in SCHÜTZT ALLE, Wahrsow; der nun noch erforderliche Abwägungs- und Satzungs- beschluss zum entsprechenden B-Plan steht voraussichtlich für DIE IHNEN die kommende Sitzung im August an. In einer weiteren Sitzung ging es um den „Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss“ für den WICHTIG SIND. Aldi-Neubau in Herrnburg am Bahnübergang. Einige Bauvorhaben in der Gemeinde konnten erfreulicherweise Jetzt die Corona-Warn-App herunterladen auch begonnen bzw. fortgeführt werden: Das gilt zunächst für den und Corona gemeinsam bekämpfen. Neubau des Schulhorts in Herrnburg. Des Weiteren konnte Anfang Juni in Boitin Resdorf mit dem Bau der Fahrzeughalle für die Feu- erwehr Neuleben/Boitin-Resdorf begonnen werden; wiederum ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde. Erfreulich war für die Kameraden dieser Ortswehr auch, dass sie mit der Wahl von Silvio Nifkiffa einen neuen Orts- wehrfiihrer als Nachfolger für den zurückgetretenen Kameraden Hentschel gefunden haben. Herzlichen Glückwunsch auch an Information der Amtsverwaltung Schönberg dieser Stelle nochmals an den neuen Ortswehrfiihrer wie auch an die Einwohnerinnen und Einwohner des den neugewählten Stellvertreter Christian Chmielnick und Danke an seinen Vorgänger. Amtes Schönberger Land Die Straßenbaumaßnahme Palingen Hauptstraße kann nun auch Das Amt Schönberger Land ist ab sofort wieder zu den bekann- angegangen werden: Zwischenzeitlich hat die Bauanlaufberatung ten Zeiten ohne Einschränkungen geöffnet. Für den Besuch des vor Ort stattgefunden und mit den Arbeiten selbst soll noch im Standesamtes in Schönberg, Am Markt 15, beantragen Sie bitte August begonnen werden. Das Straßenbauunternehmen wird weiterhin Termine. hierzu noch eine Information an die Anwohner verteilen. Jeden- falls bin ich sehr froh, dass damit Jahre des Wartens auf diesen Die Pflicht des Tragens eines Mund- und Nasenschutzes beim Straßenbau endlich beendet sein werden. Betreten eines der drei Amtsgebäude bleibt bestehen. Nicht fehlen darf bei diesen „Schlaglichtern“ aus den vergangenen gez. Lenschow Wochen, die inzwischen beendeten Arbeiten zur Straßensanie- Amtsvorsteher rung der Herrnburger Hauptstraße. Damit liegen Wochen von Unannehmlichkeiten nicht nur für die Anwohner und Berufstäti- gen, die täglich durch Herrnburg fahren, hinter uns, sondern auch Gemeinde Lüdersdorf Einschränkungen für die Geschäfte und Praxen im Einkaufszent- Der Bürgermeister rum. Auch für die Ortswehr Herrnburg stellte die Straßensperrung während der Bauphase eine besondere Herausforderung dar, denn sie musste mit einigen Fahrzeugen und Ausrüstungsteilen Bericht des Bürgermeisters zeitweise eine Behelfs-Feuerwache an der Schule einrichten, um der Gemeinde Lüdersdorf den Brandschutz für den Teil Herrnburgs westlich der Bahnlinie Liebe Bürgerinnen und Bürger, sicherzustellen. Hier möchte ich allen für die gezeigte Geduld und Mühe danken, die bei solchen Maßnahmen bisweilen doch seit meinem letzten Gruß an dieser Stelle sind etliche Wochen unabdingbar sind. verstrichen. Weiterhin bestimmt die Corona-Pandemie viele Be- Mit sommerlichen Grüßen und - nochmals - bleiben Sie gesund! reiche des täglichen Lebens: Gerade jetzt in der Urlaubszeit merkt Alles Gute! man das besonders. An das Tragen des Mund-Nase-Schutzes beim Einkaufen, bei Behördengängen wie auch bei Geschäfts- Ihr besuchen haben wir inzwischen fast schon gewöhnt. Aber vom Erhard Huzel normalen Leben, wie vor der Corona-Zeit gewohnt, sind wir - bei Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf allen Lockerungen, die es nach und nach gibt - noch weit ent- fernt: So gab es keine Schulabschlussfeier für die erfolgreichen 10.-Klässler unserer Regionalen Schule, was mir für die Absol- venten und ihre Familien besonders leid tut, ebenso wenig wird es nun eine Einschulungsfeier für die neuen Erstklässler geben können. Immerhin darf es aber die Familienfeier im eigenen Kreis dazu geben. Auch (runde) Geburtstage können in bestimmtem Rahmen wieder gefeiert werden. Aber Seniorengeburtstagsbesu- Termine und Veranstaltungen che im Pflegezentrum Haus am Brink in Wahrsow darf ich nur bis an die Tür vornehmen, den Blumengruß also leider nicht selbst an vorbehaltlich der Bestimmungen zur Corona- die Jubilare übergeben. So hoffen wir weiter geduldig auf einen Pandemie! guten Verlauf, dass wir möglichst unbeschadet durch diese Zeiten kommen - ohne allerdings zu wissen, wie lange das noch so geht. Hierfür wünsche ich Ihnen alles Gute und vor allem: Passen Sie Volkskundemuseum in Schönberg e. V. weiterhin auf sich auf und bleiben Sie gesund! Im gemeindlichen Leben hat sich seitdem - teils einhergehend Dienstag 13:00 - 18.00 Uhr mit Lockerungen der Beschränkungen - auch einiges getan: So Mittwoch 11:00 - 18:00 Uhr fanden auch wieder Sitzungen der Gremien statt. Donnerstag 11:00 - 18:00 Uhr Nachdem wir Mitte April noch eine „Sitzung“ im zeitweise zulässi- Samstag 13:00 - 18:00 Uhr gen „Umlaufsbeschlussverfahren“ durchgeführt haben, also ohne sowie nach Voranmeldung
10 31. Juli 2020 • Woche 31 Amt Schönberger Land Bücherei Schönberg Verein K. U. K. e. V. Veranstaltungen des DRK-Ortsvereins Feldstraße 28, 23923 Schönberg immer 18:00 - Schwimmen lernen Lübeck Tel.: 038828 238288, www.buecherei-schoenberg.de montags 19:00 Uhr für Kinder Schwimmhalle gefördert durch Stadt Schönberg und Landkreis NWM in Kücknitz Öffnungszeiten: (eine Bahn) Dienstag 14:30 - 18:00 Uhr 19:00 - Rettungsschwimmer- Lübeck Mittwoch: 09:30 - 13:30 Uhr 20:00 Uhr training für Kinder, Schwimmhalle Donnerstag: 14:30 - 18:00 Uhr Jugendliche und in Kücknitz Erwachsene (zwei Bahnen) Freitag: 14:30 - 18:00 Uhr immer 17:30 - DRK-Juniorretter in Schönberg, 1. Samstag im Monat: 11:00 - 15:00 Uhr mittwochs, 19:00 Uhr im Naturbad 14-tägig Weitere Veranstaltungen Senioren der Stadt Schönberg FC Schönberg 95 Datum Veranstaltung Veranstalter Trainingsplan 2020 - Kunstrasen Jeden Don- 14:00 - 15:00 Uhr Senioren der Stadt Montag: 15:00 - 16:30 Uhr E2 nerstag Seniorensport in Schönberg 15:00 - 16:30 Uhr Mädchen „Rudis Kl. Volkshaus“ 16:00 - 17:30 Uhr C2 17:30 - 19:00 Uhr A und B1 Weitere Sportangebote in der Palmberghalle 19:00 Uhr Alte Herren/2. Männer Dienstag: 14:30 - 16:00 Uhr F Hier kann man ohne Anmeldung vorbeischauen und mitmachen! 16:00 - 17:30 Uhr E 1 und D2 Montag 19:00 - 20:00 Uhr Bauch-Beine-Po Fitnesskurs 17:30 - 19:00 Uhr B1 und C1 Dienstag 17:30 - 18:30 Uhr Dance4Kids 19:00 - 20:30 Uhr 1. Männer (ab 3 Jahren)* Mittwoch: 15:00 - 16:30 Uhr E2 18:15 - 19:00 Uhr Drums Alive® 15:00 - 16:30 Uhr Mädchen (für Kinder ab 8 Jahren, 16:00 - 17:30 Uhr D1 und C2 Jugendliche und Erwachsene) 17:30 - 19:00 Uhr C1 und A 19:00 - 20:00 Uhr Fatburner 19:00 - 20:30 Uhr 2. Männer Mittwoch 16:30 - 17:30 Uhr Hip Hop/Chart Dance Donnerstag: 14:30 - 16:00 Uhr F (ab 7 Jahren)* 16:00 - 17:30 Uhr E1 und D2 17:30 - 18:30 Uhr Hip Hop/Chart Dance 17:30 - 19:00 Uhr B 1 und C1 (Fortgeschrittene)* 19:00 Uhr 1. Männer Donnerstag 19:00 - 20:00 Uhr Rückentraining für Geübte Freitag: 15:00 - 16:30 Uhr D1 20:00 - 21:00 Uhr Lady´s Basketball (für alle 17:30 - 18:30 Uhr A (Rasenplatz) Ladies, die gerne Basketball Altersklassen: A 2001/02 spielen oder es gerne B 2003/04 ausprobieren möchten) C 2005/06 * Die Veranstaltungen finden im Gymnastikraum der Palmberg- D 2007/08 halle statt. Bei Interesse bitte melden bei Frau Nicole Scherdin E 2009/10 (0170 2852957 oder www.nickys-tanztreff.de). F 2011/12 Mädchen 2007 - 2010 Angebote des Vereins „Jugend und Freizeit“ e. V. Schönberger Judoverein von 1963 e. V. immer montags 20:00 - 22:00 Uhr Volleyball Trainingshalle - Rudolf-Hartmann-Str. 13 A immer donners- 17:00 - 18:30 Uhr Badminton (gegenüber der Palmberghalle) tags 20:00 - 22:00 Uhr Volleyball Weitere Infos unter: www.schoenberger-jv.de Trainingszeiten Veranstaltungen der Wochentag Uhrzeit Veranstaltung montags & mittwochs 16:30 - Kindertraining (7 - 10 Jahre) DRK-Familienbildungsstätte 18:00 Pelzerstraße 15, 23936 Grevesmühlen 18:00 - Jugendliche (11 - 17 Jahre) 19:30 Tel.: 03881 759522, Fax: 03881 2413 19:30 - Erwachsene (ab 18 Jahre) Wochentag Uhrzeit Veranstaltungsort Veranstaltung 21:00 montags 15:00 - Schönberg Osteoporose- dienstags, ab 15.10. 17:00 - Kampfzwerge (4 - 6 Jahre) 16:00 Gymnastikraum der gymnastik 18:30 Palmberghalle 19:00 - Frauensportgruppe 16:30 - Schönberg Osteoporose- 20:00 17:30 Gymnastikraum der gymnastik Palmberghalle 18:30 - Schönberg Hatha-Yoga Schützenzunft zu Schönberg 20:00 Gymnastikraum der von 1821 e. V. Palmberghalle dienstags 17:30 - Schönberg Wirbelsäulen- Ausgezeichnet mit der „Sportplakette des Bundespräsidenten“ 18:30 Katharinenhaus gymnastik Mitglied im Landesschützenverband und Landessportbund Meck- 18:30 - Schönberg Hatha Yoga lenburg-Vorpommern 20:00 Katharinenhaus Postanschrift: Feldstr. 37, 23923 Schönberg donnerstags 18:00 - Schönberg Fit ab 40 Schießanlage: Arno-Esch-Straße 17 19:00 Palmberghalle E-Mail: schuetzenzunft-schoenberg1821@t-online.de
Amt Schönberger Land 31. Juli 2020 • Woche 31 11 Trainingsmöglichkeiten Angebote des Sport und Freizeit Donnerstag: 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr Herrnburg e. V. Freitag: 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr Ausnahmemöglichkeiten bitte nach Rücksprache mit dem Kapitän Kontakt: 038821 688371 oder E-Mail: info@sf-herrnburg.de der Schützenzunft Horst Ketzler unter 038828 24229 bzw. unter Sporthalle an der Grundschu-SFH Vereinsheim Gärtnereiweg 9 horst.ketzler@gmail.com. le Herrnburg Auf der Schießanlage der Schützenzunft stehen nachfolgende Montag: Montag: Voraussetzungen zur Verfügung: 16:30 - Zirkus 17:00 - 18:30 Uhr Qi-Gong - Langwaffen Kleinkaliber auf 50 Meter, 18:00 Uhr - Kurzwaffen Groß- und Kleinkaliber auf 25 Meter, 19:00 - Tischtennis 19:00 - 20:00 Uhr Balance 22:00 Uhr Aerobic, - Luftdruckwaffen auf 10 Meter, Fitness - Bogenschießen. 20:00 - 21:00 Uhr Fatburner Für private und gesellschaftliche Feierlichkeiten bietet die Schüt- Dienstag: Dienstag: zenanlage im eigenen Schützenhaus ideale Möglichkeiten. Nach- 10:00 Uhr Nordic Walking 09:30 - 10:30 Uhr Turnen mit fragen/Rücksprachen bitte unter: 038828 24229 bzw. 038828 Kindern 25377. 15:00 - Kinderturnen der Tagesmütter Wir freuen uns, Sie als sportlich Interessierte und Freunde des 15:45 Uhr Kinder 4-6 Jahre Traditions- und Brauchtums im Schützenwesen auf unserer Sport- 15:45 - Eltern-Kind- 15:30 - 16:30 Uhr anlage, Arno-Esch-Straße 17 in 23923 Schönberg begrüßen zu 16:30 Uhr Turnen 2-4 Jahre Ballett (6-9 Jahre) dürfen. 16:30 - Kinderturnen 16:30 - 17:30 Uhr Schauen Sie einfach einmal vorbei. Wir freuen uns über Ihren 17:15 Uhr Kinder 4-6 Jahre Ballett (10-13 Jahre) Besuch. 18:45 - Zumba 17:30 - 18:30 Uhr Fit älter 19:45 Uhr werden gez. H. Ketzler 20:00 - Freizeitfußball 18:45 - 20:00 Uhr Yoga (exter- Kapitän der Zunft 21:30 Uhr nes Angebot Mittwoch: Mittwoch: Angebote des Sportverein Lüdersdorf 96 e. V. 17:00 - Sport-Mix für 19:30 - 20:30 Uhr funktionelles Informationen: 18:00 Uhr Kinder Training (1.-4. Klasse) Oliver Lischtschenko 0170 8501502 1.Vorsitzender 18:00 - Tischtennis Karl Borrmann 0172 4250780 22:00 Uhr Max Käßler 0174 3125306 Abteilung Fußball Donnerstag: Donnerstag: Astrid Meiners 0178 6020002 Frauensport & Badminton 18:00 - Sportmix 16:30 - 17:30 Uhr „Zumba-Kids“ 19:30 Uhr Dienstag Fußball 19:00 - Sportplatz 19:30 - Badminton 18:45 - 20:00 Uhr Yoga (exter- Erwachsene 21:00 Uhr Schule Wahrsow 22:00 Uhr nes Angebot) Mittwoch Fitness und 19:00 - Sporthalle Freitag: Freitag: Gymnastik für 20:00 Uhr Schule Wahrsow 17:30 - Just For Fun 18:00 - 19:00 Uhr Zumba Step Frauen 19:00 Uhr Volleyball Mittwoch Badminton Mix 20:00 - Sporthalle 19:00 - Volleyball Ju- 21:30 Uhr Schule Wahrsow 20:30 Uhr gendliche Donnerstag Fußball 19:00 - Sportplatz 20:30 - Volleyball Jug. u. Erwachsene 21:00 Uhr Schule Wahrsow 22:00 Uhr Erwachsene Angebote des Bushido Sportverein Trainingszeiten unserer Kinder- und Wahrsow e. V. Jugendfußballer auf dem Sportplatz Sportarten und Trainingszeiten in der neuen Sporthalle Wahrsow: der Grundschule Herrnburg Judo Montag 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Kinder vom 5. bis montags: zum 6. Lebensjahr 16:30 - 18:00 Uhr E-Jugend Jahrg. 2008/2009 Montag 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr für Kinder vom 7. bis F 2-Jugend Jahrg. 2011 zum 12. Lebensjahr dienstags: 16:30 - 18:00 Uhr C-Jugend Jahrg. 2004/05 Eltern-Kind-Turnen und Kinderturnen D 1-Jugend Jahrg. 2006 Montag: 16:00 Uhr - 17:00 Uhr für Kinder vom 1. bis mittwochs: zum 3. Lebensjahr 16:30 - 18:00 Uhr D 2-Jugend Jahrg. 2007 17:00 Uhr - 18:00 Uhr für Kinder vom 4. bis F 1-Jugend Jahrg. 2010 zum 6. Lebensjahr Mittwoch: 17:00 Uhr - 18:00 Uhr für Kinder vom 4. bis donnerstags: zum 6. Lebensjahr 16:30 - 18:00 Uhr C-Jugend Jahrg. 2004/05 D 1-Jugend Jahrg. 2006 Hot-Iron F 2-Jugend Jahrg. 2011 Mittwoch 18:00 Uhr - bis 19:00 Uhr für Jugendliche und freitags: Erwachsene 15:00 - 16:30 Uhr D 2-Jugend Jahrg. 2007 16:30 - 18:00 Uhr E-Jugend Jahrg. 2008/09 Turnen, Akrobatik und Zirkus F 1-Jugend Jahrg. 2010 Donnerstag 15:30 Uhr bis 16:45 Uhr vom 9. bis zum G-Jugend Jahrg. 2012/13 14. Lebensjahr Donnerstag 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr vom 6. bis zum Jeder, der Lust hat, kann einfach zu den angegebenen Trainings- 8. Lebensjahr zeiten vorbei schauen. Weitere Informationen auf unserer Homepage: Sämtliche Fragen beantwortet telefonisch Lars Junker, Tel.: 0176 www.bsv-wahrsow.de 56820944
12 31. Juli 2020 • Woche 31 Amt Schönberger Land Angebote der Familienbegegnungsstätte Ansprechpartner: Marko Kühl und Lars Lange Dassow Herren Di und Do 19:00 - 20:30 Uhr Ansprechpartner: Nils Steinhagen Lübecker Straße 50 Oldies (Ü 35) Freitag ab 18:00 Uhr Die Familienbegegnungsstätte „Altes Rathaus“ ist ein kulturelles Ansprechpartner: Martin Freitag u. Andre Bischoff Zentrum unserer Stadt. Mit den vielfältigen Angeboten ist es ein Treffpunkt für Jung und Alt. Wir haben feststehende Termine, es Dornbuschhalle finden aber auch kurzfristig geplante Veranstaltungen statt. Die- Basketball se werden rechtzeitig in der Tagespresse, auf Plakaten, auf der Montag 16:30 - 19:00 Uhr Training Jugend U10, Dassower Internetseite, aber auch bei „Kiek in“ bekannt gegeben. U14, U16 Unsere wöchentlichen Angebote Donnerstag 17:00 - 18:30 Uhr Training U18 Ansprechpart- Frau Neubauer (U10, U14, U16) Montag: nerin 14:00 - 17:00 Uhr Gedächtnistraining Volleyball 14:00 - 17:00 Uhr Töpfern Montag 19:00 - 21:00 Uhr Training Erwachsene Dienstag: Mittwoch 19:00 - 21:00 Uhr Training Erwachsene 14:00 - 17:00 Uhr Spielgruppe Ansprechpartner Herr Henning Faasch Mittwoch: Gymnastik 14:00 - 17:00 Uhr Seniorengymnastik Dienstag 19:30 - 20:30 Uhr Training Damen Alle 14 Tage 15 Uhr Stricken „Wolliges Vergnügen“ Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr Training RSG Girls Donnerstag: Mittwoch 15:00 - 16:00 Uhr Eltern Kind Turnen 14:00 - 17:00 Uhr Spielenachmittag Ansprechpart- Frau Jenny Grossmann Jeden 1. Dienstag im Monat um 09:30 Uhr laden wir zur Gesprächs- nerin runde mit Frühstück ein. Dort berichten wechselnde Gäste über Radsport ihre Arbeit. Sie werden im Aushang, in der Presse und auf der Di. und Do. Training draußen, Treffpunkt nach Vereinba- Dassower Internetseite bekannt gegeben. rung Am letzten Donnerstag im Vierteljahr feiern wir mit unseren Ge- Ansprechpartner Herr Ingo Eichberg burtstagsgästen ab 70 Jahre. Wir laden zur gemütlichen Kaffee- Judo runde ein und es gibt ein kleines kulturelles Programm. Di. und Do. 17:00 - 18:30 Uhr Training Jugend Für Familienfeste vermieten wir gerne nach Absprache unseren Di. und Do. 18:00 - 19:30 Uhr Training Erwachsene großen Raum (max. 35 Personen) und die voll ausgestattete Kü- Ansprechpartner Rene Pormetter che. Bitte rufen Sie mich einfach an! Kraftsport Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Training im Vereinsheim in der Grevesmühlener Straße 28 jeder- Andrea Hinrichs zeit nach Vereinbarung Leiterin der Familienbegegnungsstätte Dassow (Kontakt über David Mulks) Telefon: 0163 5070561 Sportangebote des Dassower Heimat- und Tourismusverein Dassow - Breitensport Verein e. V. Tor zur Ostsee e. V. Vereinshaus Harkensee, Straße der Jugend 14 Der Heimat-und Tourismusverein Dassow trifft sich in unregelmä- E-Mail: dassowerbsv@gmx.de oder Telefon: 0151 55230658 ßigen Abständen in der Altenteiler Kate (Heimatstube) in Dassow, Tanzen Kinder Lübecker-Straße 74. Die jeweiligen Termine entnehmen Sie bitte Montag Hip Hop 16:15 - 17:00 Uhr unserer Internetseite unter www.ostsee-naturstrand.de oder un- Kinder 5 - 8 Jahre serem Schaukasten vor der Heimatstube. Besichtigungen der Hip Hop 17:.00 - 17:45 Uhr Altenteiler Kate sind auf telefonische Anfrage unter 038826 80601 Kinder 8 - 16 Jahre (Frau Hannelore Brusch), 038826 974012 oder mobil unter 0176 Tanzen Jugendliche/Erwachsene 50015584 (Herr Hans Espenschied) möglich. Montag Standard & Latein Kinder/Jugendliche 17:45 - 18:30 Uhr Sportangebote des SV Dassow 24 1. Tanzkreis 18:30 - 20:00 Uhr 2. Tanzkreis 20:00 - 21:30 Uhr Kontakt SV Dassow 24 e. V. Hatha-Yoga Tel.: 038826 80271 Mittwoch Hatha Yoga für 19:00 - 20:30 Uhr E-Mail: svdassow24ev@web.de Erwachsene Abteilung Fußball auf dem Sportplatz Zumba/Fit & Funky Donnerstag 19:30 - 20:30 Uhr Fußball (ab Mitte März 2020) Dornbuschhalle Dassow G-Jugend Montag 15:30 - 16:45 Uhr Kinderturnen „Turnstrolche“ Ansprechpartner: Marko Kühl Mittwoch Kinderturnen 15:30 - 16:15 Uhr (nach Wetter ggf. auch in der Dornbuschhalle) von 3 - 6 Jahre F-Jugend Montag 17:30 - 18:30 Uhr Kinderturnen 16:30 - 17:15 Uhr Mittwoch 17:30 - 18:30 Uhr von 6 - 10 Jahre Ansprechpartner: Andy Wehr & Fabian Horn Badminton E-Jugend Di und Do 16:30 - 18:00 Uhr Mittwoch Kinder von 6 bis 17:45 - 18:30 Uhr Ansprechpartner: Stefan Wesselow 11 Jahren D-Jugend Montag 16:45 - 18:15 Uhr (Sportplatz Dassow) Kinder 18:30 - 19:30 Uhr Mittwoch 16:45 - 18:00 Uhr (Kalkhorst) von 11 bis 16 Jahren Ansprechpartner: Andre Ney und Enrico Brode Erwachsene 19:30 - 21:00 Uhr C-Jugend Montag 17:15 - 18:45 Uhr (Sportplatz Dassow) Gymnastik Mittwoch 17:15 - 18:45 Uhr (Kalkhorst) Donnerstag Erwachsene 18:30 - 19:30 Uhr
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