Die politische Debatte um die euro päische Batterie verordnung - klare Regeln für nachhaltige Produkte
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Die politische Debatte um die europäische Batterieverordnung – klare Regeln für nachhaltige Produkte
Die politische Debatte um die europäische Batterieverordnung – klare Regeln für nachhaltige Produkte
Impressum Die politische Debatte um die europäische Batterieverordnung – klare Regeln für nachhaltige Produkte Herausgeber PowerShift – Verein für eine ökologisch-solidarische Energie- & Weltwirtschaft e. V. Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin Tel.: +49 30 420 85 295 E-Mail: info@power-shift.de Web: https://power-shift.de Autorin: Elisa Thomaset Redaktion: Michael Reckordt, Vanessa Fischer Layout, Satz / Reinzeichnung: Tilla Balzer I buk.design Berlin, Januar 2022 © PowerShift e. V. Alle Links in den Fußnoten wurden am 27.01.2022 auf Gültigkeit überprüft. PowerShift – Verein für eine ökologisch-solidarische Energie- & Weltwirtschaft e. V. Unser Ziel ist eine ökologisch und sozial gerechtere Weltwirtschaft. Dafür setzen wir unsere Expertise in Handels‐, Rohstoff‐ und Klimapolitik ein: Mit umfassenden Recherchen durch- leuchten wir politische Prozesse, benennen die Probleme eines ungerechten globalen Wirtschafssystems und entwickeln Handlungsalternativen. Um unsere Ziele zu erreichen, formulieren wir politische Forderungen, betreiben Informations‐ und Bildungsarbeit und schmieden starke Bündnisse – mit anderen Organisationen, sozialen Bewegungen und Bürger*innen. Gemeinsam mischen wir uns ein! Wenn Sie über unsere Arbeit auf dem Laufenden bleiben wollen, dann abonnieren Sie unseren Newsletter: https://power-shift.de/newsletter-bestellen Dieses Projekt wurde gefördert durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Die Mittelbereitstellung erfolgt auf Beschluss des Deutschen Bundestages. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt bei den Autorinnen und Autoren.
Inhalt Zusammenfassung 6 Summary 8 1. Eine neue Batterieverordnung für Europa 10 2. Darstellung der unterschiedlichen P ositionen auf parlamentarischer, industrieller & z ivilgesellschaftlicher Ebene 11 2.1 Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten 11 a) Artikel 39: Verpflichtung der Wirtschaftsakteure, […] Vorkehrungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette zu treffen 11 b) Anhang X: Verzeichnis der R ohstoffe und Risikokategorien 13 c) Artikel 72: Systeme zur E rfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette 14 d) Artikel 76: Sanktionen 15 2.2 End-of-Life-Management & Recycling 15 a) Artikel 56-57: Behandlung und Recycling sowie Recyclingeffizienzen und Zielvorgaben für die stoffliche Verwertung 15 b) Artikel 8: Recyclatgehalt von Industriebatterien, Traktionsbatterien und Starterbatterien 16 c) Artikel 48-49, 55: Sammlung von Gerätealtbatterien, Starteraltbatterien, Industriealtbatterien und Traktionsbatterien sowie Sammelquoten für Gerätealtbatterien 17 d) Artikel 47: Erweiterte Herstellerverantwortung 19 2.3 Artikel 1: Gegenstand und Anwendungsbereich 19 2.4 Artikel 7: CO2 -Fußabdruck von Traktionsbatterien und wiederaufladbaren Industriebatterien 20 2.5 Artikel 11: Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien 21 2.6 Weitere offene Kritikpunkte 22 Fazit und Ausblick 23 Auflistung der Akteure 26 Quellenverzeichnis 27 Endnoten 28
Zusammenfassung Die zunehmende Nachfrage nach Batterien Auf den ersten Blick scheint der Gesetzes- ist in vielen Branchen ein zentrales Thema, entwurf von den beteiligten Akteursgruppen gewinnt aufgrund der Elektromobilität aber kontrovers diskutiert zu sein. Bei genauerer vor allem in der Automobilindustrie an Bedeu- Betrachtung fallen jedoch besonders die tung. Während in den Medien insbesondere Gemeinsamkeiten ins Auge, die die Forde- die Chancen betont werden, die Batterien für rungen der einzelnen Akteure miteinander die angestrebten Klimaziele bieten, werden verbinden. Im Folgenden werden zentrale Ge- auch kritische Stimmen immer lauter: Sie wei- meinsamkeiten und Unterschiede zwischen sen auf die sozialen und ökologischen Auswir- den Forderungen hervorgehoben sowie of- kungen entlang der Wertschöpfungsketten fen gebliebene Fragen und Kritikpunkte the- von Batterien hin. Um diese entlang ihres ge- matisiert. Dafür hat das Papier öffentliche samten Lebenszyklus nachhaltig zu gestalten, Stellungnahmen von Vertreter*innen der In- hat die Europäische Kommission Ende 2020 dustrie und Zivilgesellschaft, die Kommentie- beschlossen, in den kommenden Monaten rung der im europäischen Parlament mit der eine neue europäische Batterieverordnung Verordnung beschäftigten Ausschüsse sowie (BattVO) zu verabschieden. Rückmeldungen und Äußerungen von den Mitgliedsstaaten untersucht. Gemeinsame Forderungen der beteiligten Akteursgruppen: 6 ʇ Präzisierung der BattVO: ʇ Erweiterung von Anhang X: Alle beteiligten Akteure fordern eine Mit Ausnahme der Industrie, die sich zu klare Abgrenzung zwischen bestimmten diesem Punkt nicht äußert, herrscht wei- Begrifflichkeiten und Definitionen sowie testgehend Konsens bezüglich der Auf- die Bereitstellung von klaren methodi- nahme weiterer Rohstoffe, Risikokategorien schen Vorgaben, unter anderem für den und internationaler Instrumente in Anhang CO 2 -Fußabdruck oder die Festlegung der X. Darunter fällt die: Recycling- und Sammelquoten. ʇ A ufnahme von Bauxit, Eisen und Kupfer ʇ Gleiche Vorschriften für importierte in die Liste der relevanten Rohstoffe Batterien und exportierte Altbatterien: ʇ A ufnahme von Klimawandel und Ebenso wie für innerhalb der EU produ- Abfallwirtschaft in die Liste der Risiko zierte Neu- und Altbatterien sollen im- kategorien portierte Batterien sowie die Behandlung von exportierten Altbatterien außerhalb ʇ U mfangreiche Erweiterung der Liste der EU-Grenzen entweder den gleichen in der internationalen Instrumente um der BattVO festgeschriebenen Vorschriften mehr als 15 Leitlinien und Konventionen unterliegen oder zumindest gleichwertige ʇ Stärkung der Kreislaufwirtschaft: Standards erfüllen. Besonders unter den drei Akteursgruppen ʇ Aufnahme von Batterien von leichten der Ausschüsse, Mitgliedsstaaten und der Transportmitteln: Zivilgesellschaft herrscht Einigkeit über Einigkeit besteht zudem bei der Aufnahme die Einführung von Pfandsystemen für von Batterien von leichten Transportmitteln Altbatterien sowie die Beschränkung des in die Artikel zum Anwendungsbereich der Recyclatgehalts auf den aus der Wieder Verordnung, dem CO 2 -Fußabdruck, der verwertung von Batterien gewonnen Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Recyclaten. Batterien sowie der Sammelquoten von Altbatterien. Lediglich die Industrie äußert sich nicht explizit zu diesem Thema.
Zwischen den Akteuren kontrovers diskutierte Punkte der Verordnung: ʇ Umsetzungsfristen: vorgeschriebene Recyclatgehalt nicht Sowohl die Mitgliedsstaaten als auch mit eingehalten werden kann. Sie fordern eine wenigen Ausnahmen die Industrie fordern Herabsetzung der genannten Quoten. Für eine Verlängerung der Fristen, während einen erfolgreichen Klimaschutz bestehen die Zivilgesellschaft und Ausschüsse eine jedoch sowohl die Ausschüsse als auch schnellere und strengere Umsetzung die Zivilgesellschaft mindestens auf die befürworten. Gerade die menschenrecht- vorgeschriebenen Quoten. lichen und umweltbezogenen Sorgfalts ʇ Vergleichbarkeit der CO 2 -Fußabdrücke: pflichten sollen so bald wie möglich Laut Industrie seien die geforderten CO 2 - verpflichtend werden, da Verzögerungen Fußabdrücke unter der jetzigen Metho verheerende Auswirkungen auf Mensch dologie nicht vergleichbar und sollten nur und Natur haben können. auf freiwilliger Basis als Instrument zur ʇ Freiwilligkeit gegen Verantwortlichkeit: Verfügung stehen. Die Zivilgesellschaft Insbesondere die Industrie kritisiert, dass will dieses Problem mit der Einführung den Batterieherstellern die alleinige Ver- strengerer Vorschriften und Nachweis- antwortung zur Einhaltung der neuen Be- pflichten, nicht jedoch deren Freiwilligkeit, stimmungen übertragen wird. Sie fordert lösen. eine Öffnung zur freiwilligen Umsetzung. ʇ Zwar mögen die Forderungen der einzel- Die Zivilgesellschaft hingegen betont, dass eine Freiwilligkeit der Richtlinien den nen Akteure an einigen Punkten aus einandergehen. Dennoch sind zahlreiche 7 Erhalt der Natur und die Einhaltung der Ähnlichkeiten oder zumindest gemein- Menschenrechte unnötig weiter gefähr- same Ausgangspunkte zu erkennen. Nur den würden. wenn diese ins Zentrum der Verhandlun- ʇ Recyclatgehalt und Sammelquoten: gen gerückt werden, kann der Dialog zwi- Mehrere Stimmen aus der Industrie schen den einzelnen Akteuren erleichtert befürchten aufgrund der strengen und eine erfolgreiche Batterieverordnung End-of-Life-Maßnahmen eine verabschiedet werden, die Menschen Materialverknappung, durch die der rechte, Umwelt und Klima schützt. Offene Kritikpunkte: ʇ Abgrenzung der Verantwortlichkeiten: ʇ Gesetzesrahmen der Verordnung: Um eine korrekte Umsetzung der Verord- Noch wird über die Gesetzesgrundlage nung garantieren zu können, muss in meh- der Verordnung auf EU-Ebene diskutiert. reren Artikeln und Paragraphen präzisiert Derzeit stützt sich der aktuelle Entwurf auf werden, ob die Verantwortung bei den Artikel 114 AEUV / Binnenmarkt, es besteht Mitgliedsstaaten oder den Unternehmen jedoch die Möglichkeit, mit Artikel 192 und aus der Batteriebranche liegt. 193 / Umwelt eine doppelte Rechtsgrundla- ge für die Verordnung zu schaffen. ʇ Offenlegung betriebsinterner Daten: Besonders die in Artikel 7 (CO 2 -Fuß- abdruck) genannten Regelungen zur Berichterstattung und Offenlegung betriebsinterner Daten könnten in den betrieblichen Datenschutz eingreifen und müssen vor der Verabschiedung der Ver- ordnung noch rechtlich geklärt werden.
Summary Growing demand for batteries is a key issue in At first glance the draft legislation appears to many industries, most of all in the automotive be subject to controversial debate between sector where their increasing importance is various actors. A more thorough inspection, driven by electromobility. While in the media however, reveals common ground between batteries are being positioned as enablers to the demands of the individual actors. In the meet decarbonization targets, a critical re- following paper we will highlight the central sponse is growing louder which points to the commonalities and differences between the social and ecological impact of the battery various proposals, as well as any unresolved value chain. In order to ensure sustainability questions and criticism. In order to do this throughout a battery’s entire life cycle, at the the paper has examined public statements end of 2020 the European Commission re- by spokespersons from industry and civil so- solved to pass a new European batteries regu- ciety, comments from committees within the lation (BattVO) within the coming months. European parliament responsible for the reg- ulations, in addition to remarks and responses from member states. Common proposals by participatory actors: ʇ Clarifications regarding the EU batteries ʇ Extending the scope of Annex 10: regulation: With the exception of the industry, which 8 All actors support clear differentiation between certain terminologies and defi- has not made a statement on this point, there is a general consensus regarding the nitions, in addition to the provision of clear inclusion of further raw substances, risk methodologies by which, among other categories and international instruments things, recycling quotas, collection rates in Annex 10. This includes: and carbon footprints may be determined. ʇ T he inclusion of bauxite, iron and cop- ʇ Equal requirements for imported batteries per in the list of relevant raw materials and exported battery waste: ʇ T he inclusion of climate change and Just as for new and used batteries pro- waste management in the list of risk duced within the EU, imported batteries categories and the management of battery waste exported outside EU borders should be ʇ C omprehensive extensions to the list subject to the same requirements as stip- of international instruments, guide- ulated in the EU batteries regulation or at lines and conventions. the very least fulfil equivalent standards. ʇ Strengthening the value chain: ʇ Inclusion of batteries for light transport There is agreement especially among the vehicles: three groups of actors representing the There is general agreement on the inclu- parliamentary committees, the member sion of batteries for light transport vehicles states and civil society on the introduction within the articles covering application, of a deposit system for old batteries as carbon footprint and removability / replace- well as recycled content targets regarding ability of batteries as well as collection secondary raw materials which have been rates for used batteries. Only the industry recovered from a battery recycling process. does not take a stance on this issue.
Controversial points of discussion between actors regarding the regulation: ʇ Timeline for implementation: turn due to the strict end-of-life measures. Member states as well as the industry, They propose a reduction to the proposed with a few exceptions, propose an exten- ratios. Civil society and the committees sion to the deadline, whilst civil society insist that the prescribed targets are the and the committeessupport a faster and minimum required to successfully protect more strict implementation. Above all the environment. human rights and environmental due ʇ Comparability of carbon footprints: diligenceshould become compulsory as According to industry the required carbon soon as possible, as delays could have footprints are not comparable via current devastating consequences for people methodologies and should only be avail- and nature. able for use voluntarily as an instrument. ʇ Voluntary nature of responsibility: Civil society wants to solve this problem Industry actors in particular have criticised with the introduction of stricter proof- that battery producers alone should shoul- based requirements and provisions, not der the responsibility for adherence to the with a volunteer-based system. new regulations. They demand a possibil- ʇ The proposals of the individual actors ity of a voluntary adherence to the rules. may indeed not align. Nevertheless there Whereas civil society has emphasised that are many similarities or at least common voluntary guidelines poses further unnec- essary danger and risk to human rights departure points which can be recognised. Only when these are centered in negotia- 9 and the protection of the environment. tions can a dialogue between the individ- ʇ Recycling efficiency and material recovery: ual actors be facilitated and a successful Multiple voices from the industry fear they battery regulation be passed, one which will be unable to meet the recycled-con- protects human rights, nature and our tent targets due to material shortages, in climate. Outstanding points of criticism: ʇ Demarcation of responsibility: ʇ Legislative framework for the regulation: In order to guarantee proper implication of A legal basis for the new regulation is still the regulation, several articles and para- being discussed at EU level. The proposal graphs require clarification as to whether currently rests on Article 114 of the TFEU / responsibility lies with the member state or Internal Market, although there is the pos- the battery industry. sibility of creating a duel legal basis with Article 192 and 193 / Environmental Policy. ʇ Publication of internal records: Regulatory reporting and publication of in-house administrative information as defined in Article 7 (carbon footprint) may interfere with corporate data protection and legal ramifications must be clarified before any passing of regulations.
1. Eine neue Batterieverordnung für Europa Batterien sind ein zentraler Bestandteil unse- Ursprünglich sollte die neue Batterieverord- res alltäglichen Lebens: Ob im Radiowecker, nung nach der Veröffentlichung des Entwurfs im Smartphone, der Fernbedienung, dem sowie den Änderungsanträgen der verschie- Laptop, oder als Teil unserer Mobilität, sei denen Ausschüsse und der Mitgliedsstaaten es im Auto, E-Bike oder Elektroroller. Doch unter der slowenischen Ratspräsidentschaft während sie zunächst mit ihren zahlreichen im Jahr 2021 fertiggestellt werden und am Vorteilen, wie den geringeren CO 2 -Emissio- 1. Januar 2022 in Kraft treten. Dieser ambi- nen bei der Elektromobilität oder der Spei- tionierte Zeitplan wurde nicht eingehalten. 5 cherung von erneuerbaren Energien, häufig Stattdessen soll in der ersten Jahreshälfte als „grüne“ Alternative für eine nachhaltige 2022 das Parlament und die Mitgliedsstaaten Entwicklung vermarktet werden, birgt die ihre Kommentierung abschließen und sollte Wertschöpfungskette von der Gewinnung es – wie es Stand Januar 2022 – aussieht zu Tri- der Rohstoffe bis hin zur Kreislaufführung logverhandlungen kommen, die Verordnung der Batterien viele Risikofaktoren für Mensch erst im Januar 2023 oder 2024 in Kraft treten. und Natur. Verschmutzung von Luft und Bö- den, Wasserknappheit, Dammbrüche, der Im Prozess der Erstellung der neuen BattVO Einsatz von giftigen Chemikalien und der sind zahlreiche Akteure beteiligt, die jeweils hohe Energieverbrauch sowohl in der berg- sehr unterschiedliche Perspektiven und Ziele baulichen Gewinnung der Rohstoffe als auch für die Gestaltung der Verordnung einbringen. in ihrer Weiterverarbeitung zu Batterien und Auf den folgenden Seiten sollen die verschie- schließlich dem Recycling haben nicht nur denen Positionen der einzelnen Akteursgrup- verheerende Auswirkungen auf die Umwelt pen beschrieben und sowohl Unterschiede und den Klimawandel. Sie werden außerdem als auch Ähnlichkeiten zwischen den Forde- von zahlreichen Menschenrechtsverletzun- rungen aufgezeigt werden. Damit soll das vor- 10 gen begleitet, wie der Verletzung des Rechts liegende Positionspapier eine Grundlage für auf freie, vorherige und informierte Zustim- weitere Positionsbildungen bieten, die es den mung indigener Gemeinschaften, Gesund- beteiligten Akteuren ermöglicht, in einen ge- heitsgefährdungen von Mitarbeitenden und meinsamen Dialog zu treten. Ansiedler*innen, Zwangsumsiedlungen oder Kinderarbeit.1 Dazu werden auf Seite der EU die Positionen von der Europäischen Kommission sowie den Mit der in den kommenden Jahren rasant an- Ausschüssen für Binnenmarkt und Verbrau- steigenden Nachfrage nach Batterien, die vor cherschutz (IMCO), für Industrie, Forschung allem durch die Automobilindustrie für den und Energie (ITRE) und für Umweltfragen, Ausbau der Elektromobilität befeuert wird, öffentliche Gesundheit und Lebensmittel- sieht die EU deshalb einen dringenden Hand- sicherheit (ENVI) aufgegriffen.6 Neben den lungsbedarf für eine neue Gesetzgebung. Im Änderungsvorschlägen der portugiesischen Rahmen des Europäischen Green Deals, mit und slowenischen Ratspräsidentschaft sowie dem die EU Europa bis 2050 zum ersten kli- der Positionierung einzelner Mitgliedsstaa- maneutralen Kontinent der Welt machen ten werden diese den Forderungen diverser möchte, wurde deshalb im Dezember 2020 Akteure aus der europäischen Industrie und der Entwurf für eine neue Europäische Bat- Zivilgesellschaft gegenübergestellt. Eine ge- terieverordnung (BattVO) präsentiert. 2 Diese naue Auflistung der einzelnen Akteure befin- schreibt unter anderem bindende Standards det sich am Ende des Diskussionspapiers. bezüglich der Sammelquoten, Recyclingeffi- zienzen und des Recyclatgehalts in Batterien vor, erlässt Bestimmungen zum zulässigen CO 2 -Fußabdruck von Batterien, deren Re- parierbarkeit und Langlebigkeit und sieht menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen in der Batteriebranche vor. 3 Damit erneuert und er- setzt sie nicht nur die veraltete Batteriedirekti- ve von 2006 (Richtlinie 2006 / 66 / EG), sondern setzt zudem bedeutende Grundsätze des Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft um, der als wichtiges Instrument des Europäischen Green Deals die sozioökologische Nachhaltig- keit innerhalb des gesamten Lebenszyklus von Produkten garantieren soll.4
2. Darstellung der unterschiedlichen Positionen auf parlamentarischer, industrieller & z ivilgesellschaftlicher Ebene In den folgenden Kapiteln werden die unter- schiedlichen Positionen der verschiedenen a) Artikel 39: Verpflichtung der Akteursgruppen dargelegt und gegenüber- Wirtschaftsakteure, […] gestellt. Dafür wurden die einzelnen Artikel Vorkehrungen zur Erfüllung und Anhänge des Entwurfs für die neue Bat- der Sorgfaltspflicht in der terieverordnung nach den in ihnen behandel- Lieferkette zu treffen ten Themen gruppiert und in sechs Kapitel eingeordnet. 39(1) Ab [12 Monate nach dem Inkraft- treten der Verordnung] kommt der Wirt- Das erste befasst sich dementsprechend mit schaftsakteur, der wiederaufladbare den menschenrechtlichen und umweltbe- Industriebatterien und Traktionsbatterien zogenen Sorgfaltspflichten und thematisiert mit internem Speicher mit einer Kapazität die Vorschläge aus den Reihen der EU, den von mehr als 2 kWh in Verkehr bringt, den Mitgliedsstaaten, der Industrie und der Zivil- in den Absätzen 2 bis 5 dieses Artikels ge- gesellschaft zum Artikel 39, dem Anhang X, nannten Verpflichtungen zur Erfüllung der und den Artikeln 72 und 76. In einem zweiten Sorgfaltspflicht in der Lieferkette nach und Kapitel wird auf das End-of-Life-Management bewahrt Unterlagen auf, durch die er seine und Recycling von Batterien eingegangen, Einhaltung dieser Verpflichtungen nach- indem die wesentlichen Kritikpunkte an den weisen kann und die auch die Ergebnisse Artikeln 56-57, 8, 48-49, 55 und 47 dargelegt der von notifizierten Stellen durchgeführ- werden. Die drei darauffolgenden kurzen Ka- ten Überprüfung durch Dritte enthalten.7 pitel befassen sich mit dem Gegenstand und 11 Anwendungsbereich der BattVO (Artikel 1), Der Artikel 39 ist einer der meist diskutierten dem vorgesehenen CO 2 -Fußabdruck für Bat- und umstrittensten der gesamten Batterie- terien (Artikel 7) und der Entfernbarkeit und verordnung. Über dreieinhalb Seiten sieht Austauschbarkeit von Gerätebatterien (Artikel er zahlreiche Bestimmungen und Pflichten 11). In einem letzten Kapitel werden weitere für die im Batteriesektor zuständigen Wirt- Anmerkungen der verschiedenen Parteien schaftsakteure vor. Diese reichen von der Ver- gesammelt thematisiert. pflichtung zu einer Unternehmensstrategie für eine nachhaltige Rohstofflieferkette über 2.1 Menschenrechtliche die Verhinderung der im Anhang X der Batt- VO genannten menschenrechtlichen und um- und umweltbezogene weltbezogenen Risiken bis hin zur Einrichtung Sorgfaltspflichten verschiedener Prüforgane zur Einhaltung der Die menschenrechtlichen und umweltbe- Sorgfaltspflichten. Zudem verpflichtet der Ar- zogenen Sorgfaltspflichten stellen für viele tikel die Wirtschaftsakteure dazu, ihre „Vor- beteiligte Akteursgruppen die bedeutsams- kehrungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht ten Punkte der BattVO dar. Sie verpflichten in der Lieferkette“ 8 jährlich einer möglichst Hersteller und Unternehmen in der Batterie- großen Öffentlichkeit zugänglich zu machen.9 industrie dazu, ihre Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette von bestimmten Batterie- rohstoffen einzuhalten und sich dafür an be- Die drei an der Ausarbeitung der stehenden internationalen Gesetzgebungen BattVO beteiligten Ausschüsse und Leitfäden zu orientieren. Dies kann ent- des europäischen Parlaments plä- weder im Rahmen des in der neuen BattVO dieren in ihrer Kommentierung des vorgeschriebenen Systems zur Kontrolle und Kommissionsentwurfs einstimmig für Überprüfung geschehen oder über bereits die Änderung der in Artikel 39 erwähnten bestehende Brancheninitiativen der einzel- „Lieferkette“ zur „Wertschöpfungskette“.10 nen Unternehmen. Bei Nichteinhaltung der Damit wird die Rolle, die die Unternehmen vorgesehenen Sorgfaltspflichten müssen die in der Wertschöpfung ihrer Produkte in Unternehmen mit Sanktionen rechnen. den einzelnen Produktionsschritten spielen, betont und die Aufmerksamkeit nicht nur auf die vorgelagerte Lieferkette, sondern auch auf die wertsteigernden Prozesse in der Vermarktung und Reparatur gelenkt.
Sowohl der IMCO-Ausschuss als auch der Auch aus der Industrie kommen ITRE-Ausschuss betonen in ihren Ände- Stimmen, die den zusätzlichen bü- rungsvorschlägen die Wichtigkeit, weitere rokratischen Aufwand kritisieren, international anerkannte Standards zur Er- der mit den in Artikel 39 festgeschriebe- füllung der Sorgfaltspflicht in die BattVO nen Anforderungen verbunden ist.17 Meh- aufzunehmen und als Grundlage für die rere Unternehmen und Verbände aus der BattVO die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft Automobilindustrie fordern deshalb eine und Menschenrechte zu benennen.11 Be- Harmonisierung der neuen Anforderun- sonders der IMCO-Ausschuss schlägt zu- gen mit den bestehenden Regelungen dem zahlreiche Änderungen vor, die den zur Sorgfaltspflicht und Berichterstattung Gesetzestext zum einen präziser gestalten von Unternehmen, wie zum Beispiel in und zum anderen strengere Anforderungen der Konfliktmineralienverordnung.18 Dafür an die Unternehmen stellen.12 Außerdem empfehlen sie eine Orientierung an den fügt er dem Artikel 39 in seiner Kommen- bereits etablierten internationalen Leitsät- tierung einen neuen Paragraphen hinzu, zen für Multinationale Unternehmen der der die Mitgliedsstaaten in die Verpflich- OECD oder den UN-Leitlinien für Wirtschaft tung nimmt, die in ihrem Hoheitsgebiet und Menschenrechte – wie auch die Parla- ansässigen Unternehmen bei der Erfüllung mentsausschüsse anmerken.19 Das Nickel ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen.13 Institute schlägt als Lösung vor, sämtliche Der ITRE-Ausschuss hingegen nimmt in menschrechtliche und umweltbezogene seinem Änderungsentwurf die Überprü- Sorgfaltspflichten für alle Rohstoffe geltend fung von Brancheninitiativen durch Drit- zu machen und in einer allgemeinen Ver- te auf.14 Wie aus bisherigen Dokumenten ordnung zu veröffentlichen. 20 Damit wür- hervorgeht, möchte der ENVI-Ausschuss de eine Aufsplittung der Sorgfaltspflichten demgegenüber die Einhaltung der Sorg- nach Industrien und einzelnen Rohstoffen faltspflichten mit stärkeren Sanktionen, das verhindert, etwaige Überschneidungen heißt, mit der Einschränkung beziehungs- oder Widersprüche zwischen den Verord- weise dem Verbot der wirtschaftlichen nungen vermieden und der administrative 12 Tätigkeiten von Unternehmen auf dem in- Mehraufwand für Unternehmen verringert ternationalen Markt, garantieren.15 Zudem werden. Weitere Stimmen aus der Indust- möchte der ENVI-Ausschuss dem Artikel rie fordern mehr Klarheit und Präzision der 39 ein Haftungsregime hinzufügen. In einer in Artikel 39 verwendeten Begrifflichkeiten früheren Kommentierung des Gesetzesent- und Methoden, wie zum Beispiel der ge- wurfs durch den ENVI-Ausschuss im No- nauen Lieferkettenlänge oder den Anfor- vember 2021 merkt der Abgeordnete Sven derungen an die Prüfung durch Dritte. 21 Die Giegold der Grünen / EVA zudem an, dass BMW Group kritisiert zudem, dass europäi- die EU ein Moratorium gegen Tiefseeberg- sche Unternehmen die alleinige Verantwor- bau aussprechen soll, bis dessen Folgen für tung für Prozesse entlang der gesamten Mensch und Natur endgültig geklärt sind.16 Lieferkette tragen sollen und so trotz gro- ßer Bemühungen für Fehler haftbar ge- macht werden können. Daher plädiert sie dafür, eine sogenannte safe harbour rule in Laut verschiedener Quellen aus Brüs- den Gesetzestext des Artikels 39 einzubrin- sel schlugen die Mitgliedsstaaten gen, um Unternehmen nur bei absichtlicher unter der slowenischen Ratspräsi- Missachtung ihrer Pflichten haftbar zu ma- dentschaft im Winter 2021 hingegen chen, nicht jedoch bei Missachtung ihrer vor, den Artikel 39 zu streichen und etablierten Compliance-Systeme zur Sorg- gemeinsam mit den Inhalten des Artikels faltspflicht durch Dritte. 22 Außerdem betont 72 zu einem neuen Artikel 45 zusammen- der Recyclingkonzern Umicore, dass die Be- zufassen. Mehrere Mitgliedsstaaten hätten richterstattung über die Einhaltung der un- zudem Bedenken bezüglich des großen ad- ternehmerischen Sorgfaltspflicht nicht an ministrativen Mehraufwands für Regierun- die „vollständige Offenlegung ihrer Bezugs- gen und Unternehmen zum Einhalten der quellen“ 23 entlang der Lieferkette geknüpft Sorgfaltspflichten geäußert. sein sollte, um keine Wettbewerbsnachteile zu schaffen.
Ähnlich wie die Industrie fordern nahezu alle evaluierten Organisatio- nen aus der europäischen Zivilgesell- schaft, darunter PowerShift, explizit eine stärkere Orientierung des Artikels 39 an den UN-Leitlinien für Wirtschaft und Men- schenrechte und den OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen. 24 Diese sollen jedoch nicht nur genannt, sondern gemein- sam mit den Richtlinien aus dem EU-Um- weltrecht und dem Vorsorgeprinzip der UNEP 1992 in konkrete Verpflichtungen für Unternehmen übersetzt und in Paragraph 39(7) übernommen werden. 25 Kritisch se- hen die Organisationen außerdem die Rolle der Brancheninitiativen in der Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht: Le- diglich jene, die die in Artikel 39 etablierten Kriterien erfüllen, sollten von der Kommis- sion verifiziert und ihre Effizienz zusätzlich durch eine regelmäßige Berichterstattung und Überprüfung durch unabhängige Drit- Die Zivilgesellschaft fordert, Kupfer, Eisen und Bauxit in te garantiert werden. 26 Ein von den ande- die Liste der Batterierohstoffe aufzunehmen. Photo: Alexey Rezvykh, Adobe Stock ren Akteursgruppen nicht erwähnter, aus zivilgesellschaftlicher Perspektive jedoch durchaus relevanter Punkt, ist die Fra- b) Anhang X: Verzeichnis der ge nach den Kriterien für den Import von Rohstoffe und Risikokategorien Batterien und den Export von End-of-Life- Batterien außerhalb der EU. Mehrere Or- Im Anhang X des Entwurfs für die neue Batt- 13 ganisationen plädieren an diesem Punkt VO befindet sich das Verzeichnis der Roh- dafür, dass Batterien nur von Unternehmen stoffe und Risikokategorien, auf die in der importiert beziehungsweise zu ihnen ex- Verordnung in verschiedenen Artikeln und Pa- portiert werden können, wenn diese die ragraphen verwiesen wird. Große Bedeutung in der EU geltenden Standards zu Gesund- hat dieser Anhang auch für den Artikel 39. Be- heit und Sicherheit für deren Mitarbeiten- sonders die Begrenzung der Batterierohstoffe de und die Umwelt garantieren können. 27 auf Kobalt, natürliches Grafit, Lithium und Ni- Die Deutsche Umwelthilfe formuliert dazu ckel sowie die Nennung lediglich sechs inter- konkrete Vorschläge für die Änderung des nationaler Instrumente zur Bekämpfung der Gesetzestextes. 28 Des Weiteren betonen die im Anhang genannten Kategorien für soziale Organisationen die Relevanz des Zugangs und Umweltrisiken werden von den verschie- zur Justiz für Opfer von Menschenrechts- denen Akteuren scharf kritisiert. 33 verletzungen und Umweltzerstörung. 29 Die Brüsseler Organisation Transport & Environ- ment fordert deshalb, dass Unternehmen Bei der Kommentierung des An- dazu verpflichtet werden, jegliche Hinder- hang X der BattVO sind sich die nisse für gerichtliche Prozesse und Klagen drei Ausschüsse des europäischen von potenziellen Opfern zu beseitigen. 30 Zu- Parlaments einig: Zum einen fordern dem fordern mehrere zivilgesellschaftliche sie die Erweiterung der Rohstoffliste um Akteure, darunter PowerShift, den Anwen- Eisen, Kupfer und Bauxit und zum anderen dungsbereich von Artikel 39 auf EU-Ebene soll den in X(2) genannten Risikokatego- auf alle Batteriekategorien zu erweitern, rien „Klimawandel“ und „Abfallwirtschaft“ unabhängig von deren Größe und Kapazi- hinzugefügt werden. 34 Außerdem wollen tät, sowie die Änderung des Begriffs „Liefer- sie eine Reihe weiterer internationaler Ins- kette“ in „Wertschöpfungskette“. 31 Weitere trumente für die Eindämmung der Risi- Organisationen, wie das Umwelt-Netzwerk kokategorien in den Anhang aufnehmen, ECOS, fordern außerdem ein EU-weites Mo- dazu gehören: Das Pariser Klimaabkom- ratorium für Tiefseebergbau, solange des- men; die UN-Leitlinien für Wirtschaft und sen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt Menschenrechte; die Kinderrechte und nicht wissenschaftlich geklärt sind. 32 Geschäftsprinzipien der UNICEF; die acht grundlegenden ILO Konventionen, darun- ter die Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und
c) Artikel 72: Systeme zur Sozialpolitik; die OECD-Leitlinien zur Sorg- rfüllung der Sorgfaltspflicht in E faltspflicht für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln; die OECD- der Lieferkette Leitlinien für Multinationale Unternehmen; 72(1) Regierungen, Industrieverbände und die OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht und Gruppierungen interessierter Orga- für verantwortungsvolle Lieferketten von nisationen, die Systeme zur Erfüllung der Mineralien aus konfliktbetroffenen und Sorgfaltspflicht entwickelt haben und be- Hochrisikogebieten. 35 aufsichtigen („Systembetreiber“), können bei der Kommission beantragen, dass ihre Diese Liste, so plante die slowenische Rats- Systeme zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht präsidentschaft, sollte um die Erklärung der in der Lieferkette von der Kommission an- ILO über die grundlegenden Prinzipien und erkannt werden. […]41 Rechte bei der Arbeit und der Internatio- nalen Menschenrechtskonvention ergänzt Der Artikel 72 der BattVO befasst sich mit der werden, wie es aus der belgischen Haupt- Gesetzeslage zu bestehenden Branchenin- stadt heißt. Dabei soll explizit auch der itiativen von Unternehmen, die in der Batte- Internationale Pakt über bürgerliche und rieherstellung und -vermarktung tätig sind. politische Rechte und der Internationale Laut einer Studie von Transport & Environ- Pakt über wirtschaftliche, soziale und kultu- ment ergreifen besonders in der Automo- relle Rechte in X(3) aufgenommen werden. bilindustrie immer mehr Unternehmen die Initiative, wenn es darum geht, die Lieferket- ten für ihre Rohstoffversorgung nachhaltig zu gestalten und Menschenrechtsverletzun- Aus der Zivilgesellschaft folgen den gen und Umweltschäden vorzubeugen.42 Um Forderungen der Ausschüsse und der diese Bemühungen wertzuschätzen und den slowenischen Ratspräsidentschaf t administrativen Aufwand einer Umstellung ähnliche Stimmen: Es herrscht Konsens ihres Systems zu minimieren, ermöglicht die darüber, Kupfer, Eisen und Bauxit in die BattVO in Artikel 72 die Anerkennung der be- 14 Liste der Batterierohstoffe aufzunehmen, stehenden Initiativen, die „je nach Bedarf in die Risikokategorien um Klimawandel und regelmäßigen Abständen“ 43 von der Kom- Abfallwirtschaft zu erweitern und die Liste mission über die anhaltende Erfüllung der der internationalen Instrumente um die Kriterien geprüft werden. Zudem schreibt oben genannten sowie weitere zu ergän- der Artikel bei Scheitern der Initiativen und zen. 36 Darunter befinden sich, ähnlich wie Verstößen gegen die in Artikel 39 genannten bereits für den Artikel 39 angemerkt, die Sorgfaltspflichten Maßnahmen gegen die Un- Aufnahme des EU-Umweltrechts sowie die ternehmen fest.44 Da er eins zu eins aus der Einbindung des Standards für ökologische europäischen Konfliktmineralienverordnung Verantwortung der Initiative for Responsi- übernommen wurde, sehen viele die Inhalte ble Mining Assurance (IRMA), welche nach des Artikels kritisch. Die bereits knapp fünf Forderungen von Transport & Environment Jahre alte Verordnung ist an vielen Stellen ver- bis 2025 von sämtlichen europäischen Au- altet und an anderen Stellen sehr spezifisch tomobilherstellern erfüllt werden sollen. 37 auf Konfliktmineralien zugeschnitten, was In einer aktuellen Studie der Organisation den Anwendungsbereich für Batterierohstof- weist diese zudem auf spezifische Instru- fe stark eingrenzt.45 mente für die einzelnen Risikokategorien hin, die die Anwendung und Umsetzung der Leitlinien für Unternehmen erleichtern Im Änderungsentwurf des ITRE-Aus- sollen. 38 Mit Hinblick auf den Schutz der schusses wird darauf hingewiesen, Rechte indigener Völker plädiert Power dass viele Brancheninitiativen von Shift außerdem dafür, die ILO-Konvention Organisationen und Verbänden, so- 169 und die entsprechende UN-Deklara- genannte Drittanbieter, außerhalb der EU tion in die Liste aufzunehmen. 39 Transport entwickelt wurden.46 Diese sind vom bis- & Environment betont zudem die Wich- herigen Gesetzestext jedoch nicht für die tigkeit, internationale Instrumente nicht Beantragung ihrer Systeme zugelassen. nur im Anhang X aufzulisten, sondern die In einer neuen Formulierung will der Aus- Mitgliedsstaaten auch dazu zu verpflich- schuss dies ändern und die Bemühungen ten, diese in ihre nationalen Gesetze und von Unternehmen über außereuropäische Bestimmungen zu übersetzen, um sie so Drittanbieter würdigen.47 nicht nur als Orientierungswerke zur Verfü- gung zu stellen, sondern deren Einhaltung für Unternehmen rechtlich bindend zu ma- chen.40
Stimmen aus der Zivilgesellschaft menschenrechtlichen und umweltbezoge- betonen hingegen, dass Branchenini- nen Sorgfaltspflichten und bietet Möglich- tiativen nur dann von der Kommission keiten zur Entschädigung und zum Zugang zugelassen werden sollen, insofern diese zur Justiz an. auch die unternehmerischen Sorgfalts- pflichten vollständig erfüllen können. Dies soll durch die regelmäßige Überprüfung durch unabhängige Dritte und die Einbin- Während viele zivilgesellschaftliche dung der Zivilgesellschaft in die Entschei- Organisationen eine Spezifizierung der dungsgremien der Initiativen sichergestellt im Artikel genannten Sanktionen recht werden.48 allgemein fordern, 53 macht PowerShift konkrete Änderungsvorschläge: Artikel 76 soll einen präzisen rechtlichen Rahmen für Sanktionen setzen, spezifische Sanktions- d) Artikel 76: Sanktionen mechanismen etablieren, den Zugang zu Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften Entschädigung erleichtern und kurzfristige über Sanktionen, die bei Verstößen gegen Lösungsansätze für Unternehmen anbie- diese Verordnung zu verhängen sind, und ten, damit diese Menschenrechtsverletzun- treffen alle für die Anwendung der Sankti- gen und Umweltschäden vorbeugen und onen erforderlichen Maßnahmen. Die vor- verhindern können. 54 gesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission 2.2 End-of-Life-Management & diese Vorschriften und Maßnahmen un- Recycling verzüglich mit und melden ihr unverzüg- lich alle diesbezüglichen Änderungen.49 Die Mitgliedsstaaten stufen die Kapitel und Artikel zum End-of-Life- Der IMCO-Ausschuss erweitert die- Management und Recycling von 15 sen kurzen Artikel in seiner Kom- Batterien als eines der zentralen und mentierung um die verschiedenen wichtigsten Themen der BattVO ein. Möglichkeiten von Verstößen gegen Ähnlich wie die Artikel zu den menschen- die BattVO, für die die genannten Sank- rechtlichen und umweltbezogenen Sorg- tionen greifen würden. Dazu gehören zum faltspflichten sind die darunterfallenden einen falsche Angaben zu den stofflichen Paragraphen zu den Recyclingeffizienzen, und chemischen Inhalten der Batterie und dem Recyclatgehalt und der Sammlung zur Marktüberwachung. Zum anderen be- von Altbatterien sehr umstritten. Auch die inhalten die Ergänzungen die Vorenthal- von Artikel 47 abgedeckte sogenannte Er- tung von technischen Informationen, die weiterte Herstellerverantwortung wird die Batterie vom europäischen Markt aus- besonders von Seiten der Industrie stark schließen könnten. 50 Verstöße gegen die kritisiert. menschenrechtlichen und umweltbezo- genen Sorgfaltspflichten wären demnach nicht von Artikel 76 betroffen. Dem gegen- übergestellt schlägt der ITRE-Ausschuss a) Artikel 56-57: Behandlung bereits eine Änderung des Titels von Artikel und Recycling sowie Recycling 76 zu „Zugang zur Justiz und Sanktionen“ effizienzen und Zielvorgaben für vor. 51 Des Weiteren macht er nicht die Mit- die stoffliche Verwertung gliedsstaaten, sondern die Kommission für das Erlassen der einzelnen Vorschriften und 56(1) Gesammelte Altbatterien dürfen nicht Sanktionen verantwortlich und verpflichtet auf Deponien gelagert oder verbrannt die Mitgliedsstaaten dazu, diese in ihre na- werden. 55 tionale Gesetzgebung zu übernehmen. Der Vorschlag sieht vor, dass die Kommission 57(1) Alle gesammelten Altbatterien wer- bis Januar 2023 „einheitliche Kriterien für den einem Recyclingverfahren zugeführt. 56 wirksame, verhältnismäßige und abschre- ckende Sanktionen und für die Entschä- Die Artikel 56 und 57 der BattVO enthalten digung von Einzelpersonen“ 52 entwickelt. Bestimmungen zum Recycling von Batterien. Damit bezieht der Ausschuss die Inhalte Um ein sicheres und nachhaltiges Recycling- des Artikels 76 nicht nur auf die Missach- verfahren zu sichern, verweisen beide Artikel tung bestimmter Artikel der neuen Batt- auf die im Anhang XII der BattVO genannten VO, sondern auch auf die Verletzung der „besten verfügbaren Techniken“ 57, die von den Recyclingbetreibern erfüllt werden müssen. 58
Im ersten Entwurf der neuen Batte- dem der Recyclingprozess offiziell als been- rieverordnung enthalten die genann- det betrachtet werden kann. Um nicht nur ten Artikel lediglich Verweise auf die die Recyclingeffizienz, sondern auch die Verpflichtung von Unternehmen zum Qualität des Sekundärmaterials für dessen Recycling von Altbatterien. Die Ausschüs- Wiederverwendung zu steigern, werden se des europäischen Parlaments betonen für den Recyclingprozess hohe Mengen an jedoch die Wichtigkeit, auch Möglichkeiten Energie und Chemikalien gebraucht, die zur Wiederverwendung beziehungsweise die Umwelt zusätzlich belasten.64 Die neue Wiederaufbereitung von Altbatterien zu BattVO sollte deshalb das End-of-Recycling eröffnen. 59 Der ITRE-Ausschuss fordert in genau definieren, um übermäßigen Ener- seiner Kommentierung sogar, diese beiden gieverbrauch und Einsatz von Chemikalien Optionen vor der Einleitung des Recycling- im Recyclingverfahren zu verhindern. prozesses zu priorisieren. Des Weiteren sollen die genannten Recyclingeffizienzen „auf der Grundlage einer Wirtschafts- und Umweltverträglichkeitsprüfung“ 60 basieren, Wie auch die vorigen Akteursgrup- um die Kosten und Nutzen für Unterneh- pen, fordert die Zivilgesellschaft eine men und Natur miteinander abzuwägen. Einbringung der Wiederverwendung Stand jetzt (Januar 2022) weist der EN- und Wiederaufbereitung von Batterien in VI-Ausschuss zudem darauf hin, dass die Artikel 56 und 57. Diese Möglichkeiten Batterien, die Quecksilber enthalten, aus sollen vor Einleiten des Recyclingprozesses Gründen der Gesundheit und Sicherheit geprüft und für die Behandlung von Alt- von Recyclingprozessen ausgeschlossen batterien verpflichtend gemacht werden.65 werden sollten.61 Die Deutsche Umwelthilfe fordert zusätz- lich das Festschreiben eines Rechts auf Re- paratur, welches auf die Bereitstellung von Ersatzteilen, Anleitungen und Software- Aus Brüssel ist durchgedrungen, dass Updates durch den Hersteller abzielt.66 Ne- 16 in der Überarbeitung des Entwurfs ben der Etablierung eines Pfandsystems für durch die Mitgliedsstaaten während Altbatterien fordern viele zivilgesellschaftli- der portugiesischen Ratspräsident- che Organisationen zudem die Einführung schaft weitere Änderungen an den höherer Recyclingziele, die nach dem aktu- beiden Artikeln vorgenommen werden sol- ellen Stand der Technik entsprechend lau- len. So sollen aus dem Artikel 56 sämtliche fend erhöht werden sollen.67 Auch für die Referenzen zu Recycling gelöscht werden Deutsche Umwelthilfe besteht die Frage und in Artikel 57 alle drei Möglichkeiten— nach einer Definition des End-of-Recyc- Recycling, Wiederverwendung und Wie- lings. Sie legt diese auf das Erreichen der- deraufbereitung—für die Behandlung von jenigen Qualität fest, die für die Herstellung Altbatterien zur Auswahl stehen. Einige einer neuen Batterie notwendig ist.68 Stimmen aus der belgischen Hauptstadt berichten zudem, dass mehrere Mitglieds- staaten mehr Klarheit darüber fordern, ab wann das Recyclingverfahren für eine Bat- b) Artikel 8: Recyclatgehalt terie eingeleitet werden muss. von Industriebatterien, Traktions batterien und Starterbatterien 8(3) Ab dem 1. Januar 2035 müssen In- Aus der Batterieindustrie wird vor dustriebatterien, Traktionsbatterien und allem Kritik zu den hoch angesetz- Starterbatterien mit internem Speicher ten Recyclingeffizienzen laut. North- mit einer Kapazität von mehr als 2 kW, volt und das Nickel Institute sprechen von die Kobalt, Blei, Lithium oder Nickel in unrealistischen Zielen und der nahezu aktiven Materialien enthalten, technische Unmöglichkeit, Effizienzen von über 90 Unterlagen beiliegen, aus denen zu jedem Prozent einzuhalten. 62 Außerdem sehen Batteriemodell und jeder Batteriecharge sie die Gefahr, dass die hochgesteckten pro Erzeugerbetrieb hervorgeht, dass die Recyclingeffizienzen andere sogar um- aktiven Materialien dieser Batterien den weltfreundlichere Möglichkeiten wie die nachstehend genannten Mindestanteil an Wiederverwendung und Wiederaufberei- aus Abfällen zurückgewonnenem Kobalt, tung von Altbatterien ausschließen.63 Der Blei, Lithium oder Nickel enthalten: Recyclingkonzern Umicore fordert zudem a) 20 % Kobalt; eine Definition des sogenannten End-of- b) 85 % Blei; Recyclings, also dem Qualitätsmerkmal, an c) 10 % Lithium; d) 12 % Nickel.69
Im Artikel 8 der BattVO werden explizite An- gaben zum Mindestrecyclatgehalt von Kobalt, einige der genannten Unternehmen die Blei, Lithium und Nickel in bestimmten Bat- durch die zahlreichen vorgeschriebenen terietypen zu festgelegten Fristen gemacht, Quoten eingeschränkte Flexibilität, wel- jeweils ab dem 1. Januar 2027, 2030 und 2035. che die Weiterentwicklung neuer Techno- Zudem enthält der Artikel einen Verweis auf logien behindert. Strikte Vorgaben zum die Befähigung der Kommission zur Ände- Recyclatgehalt in Batterien, die nicht dem rung des in der BattVO festgeschriebenen aktuellen Stand der Recyclingtechnik an- Zielwerts, womit sie diese entsprechend der gepasst sind, erschweren die Entwicklung Verfügbarkeit der Materialien bis Ende 2027 neuer Zusammensetzungen von Batterien, gegebenenfalls anpassen kann.70 die sowohl auf technologischer Ebene als auch in Sachen Umweltschutz Fortschritt bringen könnten. Deshalb fordern insbe- Der ITRE- sowie der ENVI-Ausschuss sondere Automobilverbände eine stetige schlagen in ihrer Kommentierung Anpassung des Recyclatgehalts an die ak- die Erweiterung des Anwendungs- tuell möglichen Recyclingverfahren.76 Des bereichs auf sämtliche Batterietypen Weiteren plädiert die BMW Group dafür, sowie die Erhöhung des Recyclatgehalts dass die vorgeschriebenen Quoten nicht vor.71 Der Umweltausschuss befürwortet zu- nur für europäische Unternehmen gelten, dem eine schnellere Implementierung des sondern auch für importierte Batterien, um Artikels 8 und ein Vorziehen der gesetzten so die gleichen Wettbewerbsbedingungen Termine zur Umsetzung für Unternehmen vor allem mit dem asiatischen Markt zu er- aus der Batteriebranche.72 halten.77 Im Gegensatz dazu haben wir über Ähnlich wie der ENVI-Ausschuss for- einige Mitgliedsstaaten gehört, dass dern zahlreiche zivilgesellschaftliche sie die in Artikel 8 genannten Fristen Organisationen einen strengeren Zeit- verlängern möchten. Andere schla- plan zur Einführung des Recyclatgehalts.78 17 gen die Einführung eines Kreislauf- Auch soll der Anwendungsbereich auf systems zwischen dem Recyclatgehalt von tragbare und Primärbatterien erweitert Batterien und deren Recyclingeffizienzen werden.79 Ein weiterer wichtiger Punkt für vor, um so ein geschlossenes System der die europäische Zivilgesellschaft ist die Produktion und Wiederverwertung inner- Betonung der Kreislaufwirtschaft im Re- halb der Batteriebranche zu etablieren. cyclingprozess von Batterien. So sollten lediglich Recyclate, die aus der Wiederver- wertung von Batterien gewonnen wurden, für die Produktion neuer Batterien verwen- Auch aus der Industrie erbitten das det werden dürfen. Dies garantiere laut der Nickel Institute und der europäische Deutschen Umwelthilfe nicht nur ein ge- Automobilherstellerverband (ACEA) schlossenes System innerhalb der Batterie- eine Verlängerung der genannten Fristen, branche, sondern rege Hersteller zusätzlich um genügend Zeit für die Anpassung ihrer zu höheren Recyclingraten an.80 Systeme zu haben.73 Außerdem äußert be- sonders die Automobilindustrie, darunter die BMW Group, Daimler und ACEA, sowie der Recyclingkonzern Umicore mehrere c) Artikel 48-49, 55: Sammlung Bedenken bezüglich der Auswirkungen des von Gerätealtbatterien, Starter- Artikels 8 auf die Wettbewerbsfähigkeit und altbatterien, Industriealtbatterien die Entwicklung von technischen Innovatio- nen auf dem Batteriemarkt.74 So nennen sie und Traktionsbatterien sowie zum einen eine mögliche Knappheit an Se- Sammelquoten für Gerätealt kundärrohstoffen, die von der Einführung batterien von Wiederverwendungs- und Wiederauf- bereitungsmaßnahmen für Altbatterien 48(1) Die Hersteller bzw. die in ihrem Namen und daraus entstehenden verminderten handelnden Organisationen, denen gemäß Recycling- und Recyclatraten ausgelöst Artikel 47 Absatz 2 die Herstellerverantwor- werden könnte. Diese würde wiederum zu tung übertragen wurde, stellen sicher, dass Produktionseinschränkungen führen, da alle Gerätealtbatterien unabhängig von Art, der in Artikel 8 festgelegte Recyclatgehalt Marke oder Herkunft im Hoheitsgebiet des in neuen Batterien nicht eingehalten wer- Mitgliedstaats, in dem die Hersteller Batte- den könnte.75 Zum anderen bemängeln rien erstmals auf dem Markt bereitstellen, gesammelt werden. […]81
49(1) Die Hersteller […] nehmen alle Star- teraltbatterien, Industriealtbatterien und die fehlende Klarheit über die Zuteilung Traktionsaltbatterien der Typen, die sie im der Verantwortlichkeiten zwischen Staaten Hoheitsgebiet des betreffenden Mitglied- und Unternehmen. Zudem hieß es, dass staats erstmals auf dem Markt bereit- die Mitgliedsstaaten noch zahlreiche offene gestellt haben, unentgeltlich und ohne Fragen zur Berechnung der Sammelquo- den Endnutzer zu verpflichten, eine neue ten verwendete Methodologie hätten, die Batterie zu kaufen oder die Altbatterie bei von der Kommission nicht geklärt werden ihnen gekauft zu haben, zurück. […]82 konnten. 55(1) Die Mitgliedstaaten erreichen die folgenden Mindestsammelvorgaben für Gerätealtbatterien, ohne Altbatterien aus Auch die Industrie äußert Kritik an leichten Verkehrsmitteln: der vorgeschlagenen Methodologie. a) 45 % bis 31. Dezember 2023; Diese sei noch nicht ausgereift und b) 65 % bis 31. Dezember 2025; müsste vor der endgültigen Festlegung der c) 70 % bis 31. Dezember 2030.83 Sammelquoten genau bestimmt werden. 88 Wie schon die Mitgliedsstaaten, fordern die Die genannten drei Artikel der BattVO befas- BMW Group und ACEA eine Klarstellung sen sich mit der Sammlung verschiedener Alt- der Verantwortlichkeiten für Unternehmen batterietypen und setzen dementsprechende und Staaten und eine genauere Definition Sammelquoten für die gerechte Entsorgung, der einzelnen Bestimmungen. 89 Insbeson- Weiterverarbeitung oder Recycling fest. Da- dere die Automobilindustrie bemängelt bei wird in den Artikeln 48 und 49 ein Schwer- zudem die Verpflichtung zur Etablierung punkt auf die Errichtung von Sammelstellen neuer Sammelsysteme. Viele Automobil- und Rücknahmevorkehrungen gesetzt, wäh- hersteller haben bereits erprobte Systeme rend sich Artikel 55 auf die Zielsetzung ver- für die Sammlung von Altbatterien errich- schiedener Mindestsammelvorgaben in den tet, unter anderem um die Integrität inner- Jahren 2023, 2025 und 2030 fokussiert.84 halb der Elektrofahrzeuge zu garantieren 18 und einen internen Kreislauf der Materia- lien zu sichern. Diese geschlossenen Sys- Im bisherigen Entwurf werden Bat- teme sollten deshalb laut Forderungen der terien leichter Transportmittel von Automobilindustrie durch einen zusätzli- den Sammelquoten ausgeschlossen. chen Paragraphen als Alternative zur Ein- Der ENVI-Ausschuss bemängelt die- richtung neuer Systeme anerkannt werden sen Umstand in seiner Kommentierung können.90 und schlägt die Aufnahme dieser Batterien in die betroffenen Artikel vor. 85 Neben der Erhöhung der in Artikel 55 genannten Sam- melquoten, fordert der ITRE-Ausschuss Wie bereits verschiedene Organe zudem die Einrichtung von Pfandrücker- der EU vorgeschlagen haben, fordert stattungssystemen in allen Mitgliedsstaa- die Zivilgesellschaft die Aufnahme ten.86 Der IMCO-Ausschuss geht sogar noch von Batterien von leichten Transportmit- einen Schritt weiter: In seiner Kommentie- teln, wenn nicht sogar allen Batterietypen, rung fügt er dem bisherigen Entwurf der in die genannten Artikel. 91 Unabhängig BattVO einen weiteren Artikel (72a) hinzu, der verwendeten Methodologie sollen die in welchem die Mitgliedsstaaten zur Eta- Sammelquoten für Altbatterien zu unter- blierung eines Pfandrückerstattungssys- schiedlichen Prozentsätzen erhöht wer- tems für die Sammlung von Altbatterien den, um ehrgeizigere Ziele zur Erreichung verpflichtet werden. 87 der europäischen Kreislaufwirtschaft zu stecken.92 Zudem sollen Pfandrückerstat- tungssysteme für Altbatterien eingeführt werden, um Anreize zur Rückgabe für die Wie es aus Brüssel heißt, forderte Endnutzer*innen zu schaffen.93 die portugiesische Ratspräsident- schaft ähnlich wie der Umweltaus- schuss in ihrer Kommentierung, dass Sammelquoten und -systeme für Altbatterien von leichten Transportmit- teln den betroffenen Artikeln hinzugefügt werden. Mehrere Mitgliedsstaaten der EU hingegen kritisieren die knappen Fristen zum Errichten der Sammelsysteme sowie
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