Die Sanierungsarbeiten schreiten voran - Landkreis Trier-Saarburg

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Die Sanierungsarbeiten schreiten voran - Landkreis Trier-Saarburg
Donnerstag, 5. August 2021

         KREIS-NACHRICHTEN
                                                                                                   AUSGABE 31 / 2021
INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG

Die Sanierungsarbeiten schreiten voran
Schulzentrum Konz: Zweiter Bauabschnitt abgeschlossen / Stand der Modernisierung vorgestellt
Beim Sanierungsprojekt des kreiseige-
nen Schulzentrums Konz ist ein weiterer
Schritt erreicht: Die Arbeiten im zweiten
Bauabschnitt sind abgeschlossen. Da-
bei ging es vor allem um die Sanierung
der Gebäudeteile D und E, in denen sich
Klassen des Gymnasiums befinden. Im
Rahmen eines Pressetermins und einer
Besichtigung vor Ort stellte Landrat
Günther Schartz zusammen mit den
Fachleuten des Gebäudemanagements
der Kreisverwaltung, den Planern so-
wie den Vertretern der Schulleitungen
– Wolfgang Leyes für das Gymnasium          Das Foto zeigt Landrat Günther Schartz (2.v.l.) und die weiteren Beteiligten vor dem
sowie Timo Meiser und Bernd Kneer für       nun komplett sanierten Gebäudeteil, in dem sich Klassen des Gymnasiums befinden.
die Realschule plus mit Fachoberschu-
le (FOS) – und dem Beigeordneten der        demöglichkeiten für Tablets, Laptops          weitere Gebäudeteile des Gymnasiums
Verbandsgemeinde Konz, Guido Wacht,         usw. erhalten. Flächendeckend ist ein         - mit dem Gebäude A den Verwaltungs-
den Stand des Projektes vor, das sich       EDV-Netz einschließlich W-Lan installiert     teil, dem Gebäude B den Fachklassen-
aufgrund des Umfangs über mehrere           worden. Am Gebäude D wurde ein Ret-           trakt sowie dem Gebäude M die Sport-
Jahre erstreckt.                            tungsweg in Form einer Außentreppe            und Mehrzweckhalle. Die Planungen für
                                            errichtet. In den nächsten Tagen findet       die Grundsanierung und Modernisie-
22 Klassenräume neu ausgestattet            noch die Abnahme durch den Brand-             rung der Gebäude sind abgeschlossen.
                                            schutz sowie die Bauaufsicht statt. Mit       Momentan laufen die europaweiten
In den Gebäudeteilen, die im zweiten        Beginn des neuen Schuljahres wird das         Ausschreibungen für die vielfältigen Ar-
Bauabschnitt saniert worden sind, be-       Gymnasium die modernisierten Räume            beiten. Die Bauarbeiten sollen im Januar
finden sich 22 Klassenräume. Die bei-       nutzen können.                                2022 starten und werden das komplette
den Gebäude wurden überwiegend in                                                         Jahr in Anspruch nehmen. Wenn alles
den Rohbauzustand versetzt. Schad-          Nach der großen Sporthalle in der Saar-       nach Plan läuft, werden sie Ende des er-
stoffe wie Asbest mussten ausgebaut         Mosel-Halle, die im Sommer 2020 fertig        sten Quartals 2023 abgeschlossen sein,
werden. Die Fassaden und der Dachbo-        wurde, ist nun auch die Sanierung der         so dass die modernisierten Räume dann
den wurden gedämmt, die Fenster und         kleineren Gymnastikhalle abgeschlos-          bezogen werden können.
Sonnenschutzanlagen sind erneuert           sen. Dabei kam es vor allem durch die
worden. Die Heizungs- und Sanitäran-        Corona-Situation in den vergangenen           Provisorium in der Bauphase
lagen wurden ausgetauscht. Die Räume        Monaten zu Terminverschiebungen der
haben neue Bodenbeläge ebenso wie           beauftragten Firmen und zu Liefereng-         Während der Bauphase sollen die Fach-
Decken, Beleuchtungen und Anstriche         pässen bei einigen Baustoffen, was zu         klassen und die Verwaltungsbüros pro-
erhalten. Die Klassen- und Fachräume        Verzögerungen führte.                         visorisch im ehemaligen Hauptschulge-
wurden modernisiert – so wurden zum                                                       bäude untergebracht werden. Dafür
Beispiel multifunktionale Bildschirme       Im Fokus der Generalsanierung steht           wird dieser Gebäudeteil in den kom-
eingebaut. Jeder Klassenraum hat La-        jetzt der dritte Bauabschnitt. Er umfasst     menden Wochen vorbereitet. Dabei
                                                                                          geht es vor allem darum, das Gebäude
                                                                                          technisch so auszustatten, dass dort die
  Weiteres:                                                                               Voraussetzungen für den Unterricht und
                                                                                          das Arbeiten gegeben sind. Die proviso-
     Seite 2 | Wiederaufbau nach dem Hochwasser                                           rischen Räume sollen nach den Herbst-
     Seite 3 | Ferienaktion des Kreises war großer Erfolg                                 ferien belegt werden. Der Sportunter-
                                                                                          richt des Gymnasiums wird während der
     Seite 4 | Impfen für alle ohne Termin                                                Bauarbeiten am Gebäude M vor allem
     Seite 5 | Sommerschule: Anmeldung bis Sonntag                                        in der neu gestalteten Saar-Mosel-Halle
                                                                                          und der Gymnastikhalle stattfinden.
     Seite 6 -13 | Stellenanzeigen / Bekanntmachungen                                     Fortsetzung s. Seite 2
Die Sanierungsarbeiten schreiten voran - Landkreis Trier-Saarburg
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  Kreis Trier-Saarburg                                                                           Ausgabe 31 | 2021

Fortsetzung von Seite 1
Begonnen haben auch die Planungen
für den Bauabschnitt vier, der Räume
der Realschule plus und der Fachober-
schule umfasst. So wird der Gebäudeteil
saniert, im dem sich Fachklassen sowie
Lehrküche der Realschule plus befin-
den. Außerdem steht die Sanierung
des Gebäudeteils mit den Klassen der
FOS an. Die Ausschreibungen für die
Arbeiten laufen im kommenden Jahr.
Die Bauphase soll Anfang 2023 starten.
Das umfangreiche Modernisierungs-
konzept des Schulzentrums sieht insge-
samt sechs Bauabschnitte vor. Dabei ist     Landrat Günther Schartz (r.) hat sich in Metzdorf in der Verbandsgemeinde Trier-Land ein
auch geplant, dass einzelne Gebäude-        Bild von den Folgen des Hochwassers in dem Ort gemacht. Unter anderem schaute er sich
teile abgerissen werden. Zum Beispiel       an der Sauer die Schäden auf den Campingplätzen an. Begleitet wurde er von Verbands-
wird langfristig das ehemalige Haupt-       gemeindebürgermeister Michael Holstein sowie vom stellvertretenden Ortsvorsteher Jörg
schulgebäude, das zunächst noch als         Schu. Bei dem Termin sprachen sie mit vom Unwetter betroffenen Menschen aus Metzdorf
Provi-sorium dienen wird, weichen. Dort     und Mesenich. Die Bürgerinnen und Bürger nutzten in großer Zahl die Gelegenheit, ihre
soll voraussichtlich eine Schulaula ent-    Sorgen und Anliegen darzulegen. Dabei ging es um ganz verschiedene Themen, wie zum
stehen. Außerdem soll das ehemalige         Beispiel um die Frage, was mit zerstörten Heizöltanks geschieht ebenso wie um die Vertei-
Werkstattgebäude der früheren Haupt-        lung der Spendengelder.
schule durch einen Neubau ersetzt wer-
den.
                                            Wiederaufbau nach dem Hochwasser
„Unserer Ansprüche an die Moderni-          Bürgergespräch mit Bundeslandwirtschaftsministerin
sierung sind hoch“, so Landrat Günther      Julia Klöckner und Landrat Günther Schartz
Schartz. „Je optimaler wir bauen, desto     Die Hochwasserschäden werfen viele            ist um 9.30 Uhr in der Ortsmitte / Hof
geringer sind die Folgekosten“, fuhr er     Fragen zu Hilfsprogrammen auf. Dabei          „Beim Klimmes“.
fort. Die Verbandsgemeinde Konz sehe        geht es darum, was Bund und Land an
das Schulzentrum beim Kreis in guten        Wiederaufbauprogrammen          auflegen      Bei dem Termin werden die ersten Über-
Händen, sagte Guido Wacht und be-           werden. Die CDU Trier-Saarburg und            legungen der Bundesregierung zu den
tonte dessen besondere Bedeutung für        Trier-Land laden zu einem Meinungs-           Hilfsprogrammen für Privathaushalte,
die lokale Infrastruktur. Die Generalsa-    austausch- und Informationsgespräch           aber auch zu Hilfsprogrammen für Land-
nierung sei ein wichtiger Schritt für die   mit     Bundeslandwirtschaftsministerin       wirtschaft, Weinbau und Direktvermark-
weitere Entwicklung der Schulen.            Julia Klöckner - dem einzigen Mitglied        tung angesprochen. Eingeladen sind die
                                            im Bundeskabinett aus Rheinland-Pfalz         Bürgerinnen und Bürger aus den Hoch-
Die besondere Herausforderung der           - und Landrat Günther Schartz ein. Das        wassergebieten an Sauer und Kyll sowie
Generalsanierung besteht auch darin,        Bürgergespräch findet statt am 12. Au-        auch Vertreter betroffener Gewerbe-
dass ein Teil der Arbeiten während des      gust in Ralingen-Wintersdorf. Treffpunkt      und Landwirtschaftsbetriebe.
Unterrichtsbetriebes erfolgen muss, um
das Großprojekt im entsprechenden
zeitlichen Rahmen abwickeln zu kön-
                                            Soforthilfe für Hochwasseropfer
                                            Spendenkonto
                                                                                          Psychosoziale
nen. Damit der Schulbetrieb dennoch         Inhaber: Verbandsgemeinde Trier-Land          Beratungen
möglichst ungestört weiterlaufen kann,      IBAN: DE13 5855 0130 0001 1273 80             Gesundheitsamt vermittelt
muss mit Interimslösungen wie zum           BIC: TRISDE55XX
Beispiel beim ehemaligen Hauptschul-                                                      Das Gesundheitsamt der Kreisverwal-
gebäude gearbeitet werden. Die Bau-                                                       tung Trier-Saarburg, das sowohl für
arbeiten erfolgen seitens des Kreises              Kreis-Nachrichten                      den Landkreis als auch die Stadt Trier
als Schulträger kontinuierlich in enger                   Redaktion                       zuständig ist, vermittelt ab sofort psy-
Abstimmung mit den Schulleitungen.              Kreisverwaltung Trier-Saarburg            chosoziale Beratungsangebote für die
Der Landrat dankte den Vertretern von           Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier         Betroffenen der Unwetterkatastrophe in
Gymnasium und Realschule plus mit                                                         der Region.
FOS für die gute Zusammenarbeit. Das                       Pressestelle
gesamte Sanierungs- und Bauprojekt                       Verantwortlich                   Das Vermittlungsangebot ist montags
soll 2027 abgeschlossen sein. Die reinen         Thomas Müller, Martina Bosch             bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und
Baukosten für die Generalsanierung des             Tel. 0651-715 -240 / -406              von 14 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12
Schulzentrums werden momentan auf                Mail: presse@trier-saarburg.de           Uhr unter der Telefonnummer 0651-
rund 50 Millionen Euro geschätzt.                                                         715572 erreichbar.
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                  Ausgabe 31 | 2021                                                                                Kreis Trier-Saarburg

Treffsicher in die Sommerferien gestartet
Ferienaktion des Kreises war ein Erfolg – Landrat Günther Schartz ehrte langjährige Betreuer
Ob Bogenschießen lernen, in Phanta-
siegeschichten eintauchen, mit Alpa-
kas wandern oder Schokolade selber
machen – die Ferienaktion des Kreises
konnte auch im zweiten Corona-Jahr ein
interessantes und abwechslungsreiches
Angebot machen. In den vergangenen
beiden Wochen waren rund 200 Kinder
aus dem Kreis bei dem Ferienprogramm
dabei. Die Kreisjugendpflege Trier-Saar-
burg zeigte sich zufrieden mit der Reso-
nanz.

Zehn verschiedene Standorte verteilt
über alle Verbandsgemeinden konnten
in diesem Jahr angeboten werden. „Nor-
malerweise fahren wir mit den Kindern          Am Standort der Integrierten Gesamtschule Hermeskeil stand Bogenschießen auf dem
quer durch den Kreis zu den Aktionen.          Programm.
Corona-bedingt kommen die Aktionen
jetzt zu den Kindern“, erklärt Bettina         Ferienaktion möglich zu machen. Sie           Die Ferienaktion sei beliebter denn je,
Krüdener, Kreisjugendpflegerin. „Wir           wurden im Vorfeld von der Kreisjugend-        so Landrat Schartz. „Es ist wichtig die-
freuen uns, dass im Vergleich zum Vor-         pflege geschult, begleiteten die Kinder       se Aktion trotz den Corona-bedingten
jahr doppelt so viele Kinder wieder am         bei ihren Programmpunkten und orga-           Einschränkungen durchzuführen. Ich
Ferienspaß teilnehmen konnten. Die ak-         nisierten selbstständig verschiedene          danke unserer Kreisjugendpflege und
tuelle Corona-Verordnung hat dies mög-         Aktivitäten wie den Kennenlerntag oder        den beteiligten Kooperationspartnern
lich gemacht“. Gerade in der jetzigen          das Abschlussfest. Zwei von ihnen wur-        und -partnerinnen, die hier jedes Jahr
Zeit bräuchten die Kinder mehr denn je         den von Landrat Günther Schartz für           aufs Neue ein abwechslungsreiches
Begegnungen mit Gleichaltrigen sowie           ihre langjährige Unterstützung ausge-         Programm zusammenstellen. Wobei ich
eine altersgerechte Freizeitgestaltung         zeichnet. „Es ist nicht selbstverständlich    mich wieder auf die großen gemein-
mit Spiel, Spaß und Phantasie und die          sich Jahr für Jahr ehramtlich in den Som-     samen Ferienspaß-Abschlussfeste freue,
Eltern natürlich eine Entlastung, so Krü-      merferien einzusetzen. Dafür kann ich         die hoffentlich bald wieder stattfinden
dener.                                         nur ,Danke` sagen“, lobte Schartz.            können.“

Rund 40 Betreuerinnen und Betreuer             Rudi Beicht wurde für 35 Jahre Engage-        Engagement in der Jugendarbeit
engagierten sich ehrenamtlich, um die          ment im Ferienspaß ausgezeichnet. Er
                                               hat für viele Jahre die Busleitung über-      Wer Interesse hat, sich gemeinsam mit
                                               nommen und unterstützt nun bei einzel-        vielen anderen ehrenamtlich in der
                                               nen Programmpunkten sowie beim Ma-            Kinder- und Jugendarbeit des Kreises
                                               terialtransport. Mario Leiber ist bereits     zu engagieren, kann sich jederzeit bei
                                               seit 20 Jahren Betreuer im Ferienspaß. Er     der Kreisjugendpflege melden unter
                                               trug in diesem Jahr die Verantwortung         jugendpflege@trier-saarburg.de oder
                                               am Standort Hermeskeil.                       0651/715-272.

Die Kinder konnten spielerisch ihre Treffsi-   Landrat Günther Schartz (r.) ehrte gemeinsam mit der Kreisjugendpflegerin Bettina Krü-
cherheit verbessern, zum Beispiel mit ver-     dener zwei langjährige Betreuer des Ferienspaßes: Rudi Beicht (2.v.r.) wurde für 35 Jahre
schieden großen Luftballons.                   und Mario Leiber (2.v.l.) für 20 Jahre ausgezeichnet.
Die Sanierungsarbeiten schreiten voran - Landkreis Trier-Saarburg
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  Kreis Trier-Saarburg                                                                              Ausgabe 31 | 2021

Rund 700.000 Euro Soforthilfe im                                                              Impfen für alle
Kreis bereits ausgezahlt                                                                      ohne Termin
Über 300 Anträge von Privatpersonen eingegangen                                               Angebot in der nächsten Woche
Von der Unwetterkatastrophe betrof-           „Soforthilfe“. Es ist wichtig, dass die Hilfe   Das gemeinsame Impfzentrum von Kreis
fene Privathaushalte und Unterneh-            schnell dort ankommt, wo sie benötigt           und Stadt bietet in der kommenden Wo-
men aus dem Landkreis Trier-Saarburg          wird. Daher wurde auch mit der Auszah-          che „Impfen für alle ohne Termin“ an.
können einen Antrag auf Soforthilfe bei       lung umgehend begonnen.“                        Wer noch keine Erstimpfung gegen das
der Kreisverwaltung stellen. Das Land                                                         Corona-Virus bekommen hat, kann von
Rheinland-Pfalz stellt dafür bis maximal      Soforthilfe jetzt beantragen!                   Montag, 9. August bis Freitag, 13. Au-
3.500 Euro je Privathaushalt und 5.000                                                        gust täglich von 8.30 bis 15.30 Uhr ohne
Euro je Unternehmen zur Verfügung.            Beide Antragsformulare des Landes               Anmeldung und Termin zum Impfzen-
                                              können die Betroffenen zum einen in             trum in der Messeparkhalle in den Mo-
Seit vergangener Woche läuft die Be-          ausgedruckter Form bei den Ortsbür-             selauen kommen. Benötigt werden nur
arbeitung der Soforthilfe-Anträge für         germeistern der überfluteten Gemein-            die Krankenversicherungskarte, der Per-
Privathaushalte auf Hochtouren. Mitt-         den abholen. Darüber hinaus stehen sie          sonalausweis und, falls vorhanden, der
lerweile sind über 300 Anträge bei der        auf der Homepage der Kreisverwaltung            Impfpass. Für Menschen, deren Zweit-
Kreisverwaltung eingegangen. Auch             unter www.trier-saarburg.de/unwetter            impf-Termin aufgrund der Hochwasser-
mit den Auszahlungen wurde bereits            zur Verfügung.                                  lage nicht möglich war, wird auch eine
begonnen. Bis Anfang der Woche konn-                                                          Zweitimpfung durchgeführt.
ten insgesamt rund 700.000 Euro an Be-        Das ausgefüllte Formular kann direkt
troffene überwiesen werden.                   per Post (Kreisverwaltung Trier-Saar-           Oberbürgermeister Wolfram Leibe und
                                              burg, Abteilung 6, Willy-Brandt-Platz 1,        Landrat Günther Schartz rufen die Be-
Seit letzter Woche stehen auch die Be-        54290 Trier) oder E-Mail an soforthilfe-        völkerung auf, sich impfen zu lassen:
dingungen für die Unternehmens-So-            hochwasser@trier-saarburg.de bei der            „Impfen schützt vor einem schweren
forthilfe fest. Bis dato sind für den Kreis   Kreisverwaltung eingereicht werden.             Verlauf der Erkrankung – und es ist ein
zehn Anträge eingegangen. Die Auszah-                                                         Zeichen der Solidarität mit Kindern und
lung erfolgte Anfang dieser Woche.            Für Rückfragen oder bei Beratungsbe-            Jugendlichen, die wir vor einer vierten
                                              darf können sich Betroffene per E-Mail          Welle im Herbst bewahren wollen. Ma-
Landrat Günther Schartz zeigt sich zu-        (soforthilfe-hochwasser@trier-saarburg.         chen Sie mit!“
frieden: „Ein großer Dank geht an unse-       de) oder telefonisch unter der Behör-
re Mitarbeitenden für die Vorbereitung        dennummer 115 an die Kreisverwaltung            Weitere Informationen unter www.trier.
und schnelle Umsetzung beim Thema             wenden.                                         de oder www.trier-saarburg.de
Das neue Busnetz im Ruwertal-Hochwald kommt
Großes Fahrtangebot rund um Hermeskeil, Trier und Saarburg
Das Busangebot im östlichen Teil des          Trier, Thomm, Reinsfeld und Hermeskeil.         Oberzerf, Niederzerf. Montags bis frei-
Landkreises Trier-Saarburg im Ruwertal        Sie fährt bis 12. Dezember bis nach Tür-        tags läuft jede zweite Fahrt weiter über
und Hochwald verbessert sich ab dem           kismühle, danach endet sie in Hermes-           Mandern, Niederkell, Waldweiler bis
1. September 2021. Hierdurch werden           keil. Die Linie bleibt auch nach Start des      nach Kell am See.
nahezu alle Orte zwischen Trier, Hermes-      neuen Busnetzes in der Freizeitsaison
keil und Saarburg an den Busverkehr an-       ein RadBus. Montags bis sonntags ist            Im neuen Busnetz Ruwertal-Hochwald
gebunden. In der Serie zum neuen Bus-         sie mit Heckgepäckträger für bis zu fünf        bieten die Buslinien 20, 200, 230 und
netz stellt der Verkehrverbund Region         Fahrräder unterwegs - eine Pedelec-Mit-         240 ab September ideale Vorausset-
Trier (VRT) heute die Linien 20, 200, 230     nahme ist nicht möglich.                        zungen zum Einkaufen, für Arztbesuche
und 240 vor, die montags bis sonntags                                                         oder einfach zum Kaffeetrinken. Durch
mindestens alle zwei Stunden fahren.          Linie 230 Trier – Kell am See                   die optimierten Verbindungen sind
                                              Die Buslinie 230 verbindet montags bis          jetzt auch Freizeitausflüge mit dem Bus
Linie 20 Trier – Farschweiler                 freitags stündlich sowie samstags und           möglich. Stündlich erreicht man dann
Die neue Buslinie 20 verbindet montags        sonntags alle zwei Stunden Trier, Gu-           zum Beispiel am Wochenende den
bis samstags stündlich Trier, Waldrach,       sterath, Pluwig, Hinzenburg, Heddert,           Startpunkt zum Schiefer-Wacken-Weg
Thomm, Osburg und Farschweiler. Jede          Schillingen und Kell am See.                    in Thomm, den auch Manuel Andrack in
zweite Stunde fährt sie weiter nach                                                           seiner VRT-Wanderbroschüre empfiehlt.
Lorscheid und sonntags grundsätzlich          Linie 240 Saarburg – Kell am See
zweistündlich bis nach Lorscheid.             Für die Anbindung an das Busnetz Saar-          Die gesamte Broschüre gibt es im
                                              gau sorgt die neue Buslinie 240 Kell,           Download-Center auf der Webseite des
Linie 200 Trier - Hermeskeil                  Waldweiler, Mandern, Zerf, Irsch und            Verkehrsverbundes Trier. Weitere Tipps
Die neue Linie 200 fährt weiter montags       Saarburg. Sie fährt montags bis freitags        zu Freizeitausflügen im Ruwertal-Hoch-
bis freitags stündlich und am Wochenen-       stündlich sowie samstags und sonntags           wald finden sich unter www.vrt-info.de/
de in der Regel zweistündlich zwischen        zweistündlich zwischen Saarburg, Irsch,         tourentipps.
Die Sanierungsarbeiten schreiten voran - Landkreis Trier-Saarburg
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                    Seite 5

                 Ausgabe 31 | 2021                                                                          Kreis Trier-Saarburg

Sommerschule startet am 16. August
25 Standorte im Landkreis / Anmeldungen noch bis Sonntag möglich / Bildungsbüro koordiniert
Wie schon 2020 wird der Landkreis Trier-   9 und 12 Uhr. Start in die erste Woche       lisch, Naturwissenschaften oder weite-
Saarburg auch in diesem Jahr das Ange-     der Sommerschule ist am 16. August,          ren Fächern.
bot der Sommerschule machen– Schü-         die zweite beginnt am 23. August. Die
lerinnen und Schüler der Klassen 1 bis     Teilnahme ist für eine oder auch zwei        Generelle Informationen und Antworten
9 haben an 25 Standorten im Kreis die      Wochen möglich, wobei jede Woche             zur Sommerschule auf häufig gestell-
Möglichkeit, für eine oder zwei Wochen     einzeln angemeldet werden muss.              te Fragen finden sich auf der Webseite
in Kleingruppen Lernstoff zu wiederho-                                                  des Bildungsministeriums Rheinland-
len. Damit sollen die Folgen des Schul-    Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf         Pfalz:    https://bm.rlp.de/de/bildung/
jahres unter Pandemiebedingungen           den Fächern Mathematik und Deutsch.          sommerschule/
abgemildert und die Kinder und Ju-         Dabei bringen viele Kursleitungen auch
gendlichen mit Rückenwind ins kom-         ihre eigenen Fachkompetenzen aus             Die Anmeldung erfolgt unter http://
mende Schuljahr gehen können.              Lehramtsstudium oder anderen Be-             www.terminland.de/sommerschule.
                                           reichen mit ein und unterstützen nach        Dafür kann der in der Karte abgebildete
„Viele unserer Freiwilligen aus dem ver-   vorheriger Abstimmung auch in Eng-           QR-Code genutzt werden.
gangenen Jahr sind auch in diesem
Sommer wieder mit dabei - sehr moti-
viert und auch mit Vorfreude auf bereits
bekannte und auch neue Schülerinnen
und Schüler“, so Julia Schmitt vom Bil-
dungsbüro der Kreisverwaltung.

Dort laufen auch diesen Sommer die Fä-
den zusammen, wenn in guter Koopera-
tion mit den sechs Verbandsgemeinden
und Schulen die Ferienschule 2021 des
Landes Rheinland-Pfalz regional umge-
setzt wird.

Die Online-Anmeldemöglichkeit für alle
Standorte ist noch bis zum kommen-
den Sonntag (8. August) möglich. Dabei
kann ein Standort gewählt werden, der
dem Wohnort am nächsten liegt - unab-
hängig davon, welche Schule das Kind
bzw. der / die Jugendliche regulär be-
sucht.

Da die Schülerbeförderung in den Som-
merferien ruht, helfen die vielen dezen-
tralen Standorte dabei, dass die Kinder
und Jugendlichen dennoch teilnehmen
können. Die Sommerschule findet statt
von Montag bis Freitag, immer zwischen     Die Karte zeigt die 25 Standorte der Sommerschule im Kreis.

Corona-Fallzahlen stabilisieren sich
Infektionen in Trierer Club: Gesundheitsamt ruft Gäste vorsorglich zu Selbsttests auf
Die Corona-Fallzahlen haben sich in der    onen von Personen gemeldet, die in der       sorglich einen Corona-Selbsttest durch-
vergangenen Woche stabilisiert. Zum        Nacht vom 23. auf den 24. Juli Gäste im      zuführen.
Wochenende lag die 7-Tage-Inzidenz im      „Secret Club“ in Trier gewesen sind. Über
Kreis Trier-Saarburg bei 12,0 und in der   den gesamten Abend verteilt besuchten        Bei Krankheitssymptomen oder im Falle
Stadt Trier bei 17,9. Rund 90 Personen     insgesamt rund 460 Personen diese Dis-       eines positiven Testergebnisses sollten
in Stadt und Kreis galten zu Beginn der    kothek. Der Club hatte die notwendi-         sich die Betroffenen umgehend in
Woche als infiziert. Drei von ihnen be-    gen Hygienemaßnahmen ergriffen und           Selbstisolation begeben und telefonisch
fanden sich in stationärer Behandlung.     eine Kontakterfassung durchgeführt.          Kontakt zum Hausarzt oder per Mail
                                           Dennoch ruft das Gesundheitsamt alle         (kontaktperson@trier-saarburg.de) mit
Dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg          Gäste, die in der betreffenden Nacht in      dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg
wurden letzte Woche Corona-Infekti-        dem Club gefeiert haben, dazu auf, vor-      aufnehmen.
Die Sanierungsarbeiten schreiten voran - Landkreis Trier-Saarburg
Seite 6                                                                                 KREIS-NACHRICHTEN
  Kreis Trier-Saarburg                                                                         Ausgabe 31 | 2021

                                       Stellenausschreibungen
Bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg in Trier sind im Gesundheitsamt Trier wegen       Bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg
des altersbedingten Ausscheidens von Personal zum nächstmöglichen Zeitpunkt              sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt
              mehrere Stellen im Bereich Infektionsschutz und                            am Schulzentrum in Schweich bis zu
                          Hygieneüberwachung                                             zwei Stellen als
                                                                                            Schulhausmeister (m/w/d)
in Vollzeit zu besetzen.
                                                                                         in Vollzeit zu besetzen. Die Beschäfti-
Aufgabenbereich:                                                                         gung erfolgt zunächst im Rahmen eines
Zu den Aufgaben gehören u. a.                                                            auf zwei Jahre ohne Sachgrund befri-
• Sachbearbeitung im Aufgabengebiet Infektionsschutzgesetz                               steten Arbeitsverhältnisses mit der Op-
• Hygienische Überwachung medizinisch-pflegerischer Einrichtungen, Gemein-               tion einer anschließenden unbefristeten
  schaftseinrichtungen, Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege                   Weiterbeschäftigung.
• Sachbearbeitung im Aufgabengebiet Trinkwasser-, Abwasser-, Abfallhygiene
• Mitwirkung bei orts- und kommunalhygienischen Überwachungen                            Aufgabenbereich:
• Beratung und Aufklärung zu Infektionskrankheiten und zur Einhaltung von Hygie-         • Ausführung von Reparatur-, Instand-
  nemaßnahmen                                                                              setzungs- und Wartungsarbeiten
• Begutachtung von Bauplanungen in hygienischer Hinsicht                                 • Pflege der Außenanlagen und Durch-
• Umweltmedizinische Begutachtungen und -beratungen                                        führung des Winterdienstes
                                                                                         • Überwachung der Reinigungsar-
Anforderungsprofil:                                                                        beiten
Vorausgesetzt werden                                                                     • Betreuung der Zentralen Heizungsan-
• Abgeschlossene Ausbildung zum/zur staatlich geprüften, Hygienekontrolleur/ -in,          lage mit der dazu gehörenden Gebäu-
  Gesundheitsaufseher/-in (m/w/d)                                                          deleittechnik
• Die gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung des Berufs                    • Pflege und Wartung der elektro-
• Gute Team- und Kommunikationsfähigkeit und zeitliche Flexibilität                        nischen und technischen Anlagen
• Interesse an eigenständigem und verantwortungsvollem Arbeiten
• Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B sowie zur Bereitstellung des eigenen Pkw für die    Anforderungsprofil:
  dienstliche Nutzung gegen Erstattung der Kosten.                                       • erfolgreich abgeschlossene minde-
                                                                                           stens dreijährige Ausbildung in einem
Das Arbeitsverhältnis sowie das Entgelt richten sich nach dem Tarifvertrag für den öf-     handwerklichen Beruf
fentlichen Dienst.                                                                       • handwerkliches Geschick sowie kör-
Gehen Bewerbungen von Teilzeitbeschäftigten ein, wird geprüft, inwieweit im Rah-           perliche Belastbarkeit
men der dienstlichen Möglichkeiten eine Stellenbesetzung durch in Teilzeit erfolgen      • gute Kommunikationsfähigkeit und
kann.                                                                                      Freude im Umgang mit Menschen
                                                                                         • hohes Maß an Verantwortungsbe-
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) werden erbeten             wusstsein, Zuverlässigkeit und Selbst-
bis zum 30. August 2021 an die                                                             ständigkeit
                                                                                         • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse BE
                  Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Zentralabteilung                       • MS-Office-Kenntnisse
                          Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier.                             • Bereitschaft, temporär auch an ande-
                                                                                           ren Schulstandorten im Bereich des
Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die             Landkreises Trier-Saarburg eingesetzt
Grund- und Realschule plus in Waldrach mehrere                                             zu werden
                           Reinigungskräfte (w/m/d)                                      • Kenntnisse in Haus- und Elektrotech-
                                                                                           nik sind wünschenswert
in Teilzeit im Umfang von bis zu jeweils 15,00 Wochenstunden.
                                                                                         Das Arbeitsverhältnis sowie das Entgelt
Erwartet wird Engagement, Selbstständigkeit, Flexibilität sowie Teamfähigkeit.           richten sich nach dem Tarifvertrag für
                                                                                         den öffentlichen Dienst. Die Entgelt-
Die Beschäftigung erfolgt nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Ar-         zahlung erfolgt aus der Entgeltgruppe 5
beitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) zunächst befristet für die       TVöD (VKA).
Dauer eines Jahres. Das Entgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentli-
chen Dienst (TVöD).                                                                      Bewerbungen mit den üblichen Unterla-
                                                                                         gen (z. B. Lebenslauf, Zeugnisse) werden
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (z. B. Lebenslauf, Zeugnisse) werden er-         erbeten bis zum 20. August 2021 an die
beten bis zum 20. August 2021 an die
                                                                                           Kreisverwaltung Trier-Saarburg,
                 Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Zentralabteilung                                  Zentralabteilung
                         Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier                                 Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier.
Die Sanierungsarbeiten schreiten voran - Landkreis Trier-Saarburg
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                     Seite 7

                 Ausgabe 31 | 2021                                                                           Kreis Trier-Saarburg

25 Abiturienten und das Motto „Nie ohne mein Teams“
Geschwister-Scholl-Schule: „Corona-Jahrgang“ wurde feierlich verabschiedet
Kurz vor den Sommerferien erhielt der       Teams“, spiegelt den Schwerpunkt der       sekt und außerdem eine Einladung,
Abiturjahrgang der Geschwister-Scholl-      digitalen Kompetenz in Anlehnung an        an den zukünftigen Stufentreffen, die
Schule, Berufsbildende Schule Saarburg      Microsoft Teams wider. Jürgen Winnige,     immer an Aschermittwoch stattfinden,
in einer feierlichen Übergabe die Zeug-     Stufenleiter der gymnasialen Oberstufe,    teilzunehmen.
nisse der Allgemeinen Hochschulreife.       dankte allen Beteiligten für ihr großes
Aufgrund der aktuellen Corona- und          Engagement.                                Die Abiturientia:
Hygienemaßnahmen musste dies ohne
die Familien stattfinden, trotzdem war      Niklas Bauer und David Fisch meldeten      Niklas Bauer, Saarburg; Luisa Beiling, Ayl;
die Aula des Schulzentrums feierlich ge-    sich mit einer Schülerrede zu Wort und     Anne Bleich, Trassem; Darius Cepan, Freu-
schmückt.                                   auch die beiden Stammkursleiterinnen       denburg; Tia Claßmann, Wiltingen; Megan
                                            Ebba Eeten und Sandra Oster resü-          Marie Evans, Mettlach; David Fisch, Win-
Der Jahrgang, der in der Jahrgangsstufe     mierten über die letzten drei Jahre in     cheringen; Luca Forse, Saarburg; Leonie
11 mit 58 Lernenden gestartet war, sei,     der gymnasialen Oberstufe der kreis-       Fürmeyer, Saarburg; Sara-Marie Hall, Ayl;
so Jürgen Scholz, Leiter der kreiseigenen   eigenen Schule. Fünf Abiturienten er-      Alexander Hammes, Ayl; Jan-Uwe Hary;
Geschwister-Scholl-Schule, der eigent-      hielten ein Reifezeugnis mit der Note 1    Fiona-Janin Himmelsbach; Max Jakobs,
liche „Corona-Jahrgang“. Er betonte, dass   vor der Kommastelle und Niklas Bauer       Saarburg; Lukas Klostermeier, Ockfen; Jan
die Absolventen kein „verlorenes Jahr“      erreichte mit der Abiturnote 1,2 die be-   Neisius, Saarburg; Maximilian Schaller,
erleben mussten, sondern zusätzliche        ste Abiturnote seit Bestehen des Beruf-    Saarburg; Laura Schmitt, Wincheringen;
digitale Kompetenz gewonnen hätten,         lichen Gymnasiums.                         Alexander Schmitz, Trassem; Christian
die ihnen auch nach der Schulzeit sehr                                                 Schmitz, Trassem; Michael Schneider,
zugute kommen wird. Auch das Motto          Mit dem Abiturzeugnis erhielt jeder Ab-    Saarburg; Gillian Sobek, Tawern; Sophie
des Abiturjahrgangs: „Nie ohne mein         iturient den obligatorischen Jahrgangs-    Spiedel, Irsch; Felix Weber, Ayl.

Schülerzeitung                                    Öffentliche Ausschreibung VOL/A
Meulenwald                                  Maßnahme:        DigitalPakt Schule 2019 - 2024

Pünktlich vor den Sommerferien wurde        Bauherr:		       Landkreis Trier-Saarburg
die erste Ausgabe der neuen Schüler-        		               Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
zeitung der kreiseigenen Meulenwald-
schule Schweich veröffentlicht.             Leistungen:      Erweiterung der pädagogischen Netzwerkinfrastruktur (aktive
                                            		               Netzwerktechnik) in kreiseigenen Schulen im Rahmen des
Trotz vieler Hürden und besonderer Be-      		               DigitalPakt Schule 2019-2024
dingungen haben sechs Schüler es ge-
schafft, Beiträge von allen Klassen und     Ausführungszeitraum:
einzelnen Schülern als ein Gesamtwerk       schulweise unmittelbar nach Auftragserteilung
für die ganze Schulgemeinschaft zu ge-      bis spätestens zum 30.06.2022
stalten.
                                            Leistungsverzeichnis
HIntergrund war, dass vor der Pandemie      Die Vergabeunterlagen können auf dem Vergabeportal subreport Verlag Schawe
viel gemeinsam mit allen Klassenstufen      GmbH unter https://www.subreport.de/E17518147 ab Donnerstag, den 29.07.2021,
unternommen wurde. Durch Corona             10:00 Uhr kostenlos heruntergeladen werden.
und die damit verbundenen Einschrän-
kungen blieb der Austausch von Infor-       Angebotsabgabe – digital -:
mationen untereinander aus. Doch die        11.08.2021, 09:00 Uhr über Vergabeportal subreport an die Kreisverwaltung Trier-
Schüler:innen wollten etwas dagegen         Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, D-54290 Trier
tun. Sie gründeten ein Schülerzeitungs-
redaktionsteam, das Aufgabenfelder          Angebotseröffnung
verteilte und sich um die Organisation      11.08.2021, bei der Vergabestelle der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Karl-Benz-Str.
kümmerte.                                   6, 54290 Trier, 09:00 Uhr

Zu ihren Aufgaben zählte es auch Spon-      Ende der Bindefrist		              11.10.2021
soren zu finden, die eine Werbeanzeige
schalten, damit die Finanzierung des
Drucks gesichert war. Das Schülerzei-       Kreisverwaltung Trier-Saarburg
tungsredaktionsteam möchte sich auch        Abt. 5 - Schulabteilung
auf diesem Weg bei den Unterstützern
bedanken.
Seite 8                                                                                KREIS-NACHRICHTEN
  Kreis Trier-Saarburg                                                                         Ausgabe 31 | 2021

       Aktuelle Informationen
                                          Vollsperrung: Welschbillig und Kordel
     nun täglich auch per Twitter         Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Trier       Eine örtliche Umleitung wird eingerich-
                                          teilt mit, dass die B 422 zwischen Welsch-    tet.
 Tagesaktuelle Neuigkeiten findet         billig und Kordel für rund zwei Wochen
 man auf dem Twitter-Profil der Kreis-    wegen der Beseitigung von Unwetter-           Der LBM Trier bedankt sich bei den be-
 verwaltung unter @LKTrierSaarburg        schäden an der Fahrbahnböschung voll          troffenen Verkehrsteilnehmern für ihr
                                          gesperrt werden muss.                         Verständnis.

                               Amtliche Bekanntmachungen
Hinweis:                                                         Seite 1, Berichtigung EU ABl. Nr. L 191 Seite 1), zuletzt geändert
                                                                 durch Verordnung (EG) Nr. 1029/2008 vom 20. Oktober 2008
Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz      (EU L 278 S. 6 vom 21.10.2008) und
ist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg gehalten, die Gebühren-   § 38 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermit-
satzungen für die Jahre 2014 bis 2020 nachträglich anzupas-      telgesetzbuches neugefasst in der Bekanntmachung vom
sen.                                                             03.06.2013 BGBl. S. 1426 und
Diese Satzungen werden in den kommenden Wochen in den            des Artikel 2 der Verordnung zur Durchführung von Vorschrif-
Kreis-Nachrichten bekannt gemacht. In dieser Ausgabe sind es     ten des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechtes –Ver-
die Satzungen für die Jahre 2018 und 2019.                       ordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen,
                                                                 Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmit-
                     Satzung                                     teln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittelverordnung
            des Kreises Trier-Saarburg                           – TierLMHV vom 08. August 2007 (BGBl. I, S. 1816) und
                     über die                                    des Artikels 3 der Verordnung zur Durchführung von Vor-
  Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen                       schriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
                auf dem Gebiet der                               – Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen
    Veterinär- und Lebensmittelüberwachung                       Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehr-
                                                                 bringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische
             sowie der Fleischhygiene
                                                                 Lebensmittel-Überwachungsverordnung -TierLMÜV vom 08.
 für den im Landkreis Trier-Saarburg ansässigen                  August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1864), in Verbindung mit dem
Großbetrieb im Sinne des § 26 Abs. 1 des Tarifver-               Landesgebührengesetz für Rheinland-Pfalz vom 3. September
           trages Fleischuntersuchung                            1974 (GVBl. S. 578, BS 2013-1), zuletzt geändert durch Gesetz
                                                                 vom 27. Oktober 2009 (GVBl. S. 364) und des Landesgesetzes
             gültig vom 01.01.2018 – 31.12.2018                  zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-
                                                                 gesetzes (AGLBR vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 362) und
                            Inhalt                               des § 17 der Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz i.d.F.
                     Rechtsgrundlagen                            vom 31. Januar 1994 (GVBl. S 188), zuletzt geändert durch Arti-
    § 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner                 kel 2 des Gesetzes vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319)
                § 2 Begriffsbestimmungen                         (in den jeweils geltenden Fassungen)
    § 3 Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der            am 05.07.2021 folgende Satzung beschlossen:
                          Satzung
    § 4 Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen               § 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner
§ 5 Gebühren für weitergehende Untersuchungen / Rück-            (1) Für die in Anhang IV Abschnitt A der Verordnung (EG) Nr.
                  standsuntersuchungen                           882/2004 des Europäischen
§ 6 Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen              Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über Kontrollen zur
                  Rückstandskontrollplan                         Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermit-
§ 7 Schlachtung außerhalb festgesetzter Untersuchungs-           telrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und
                    zeiten, Wartegebühr                          Tierschutz genannten Tätigkeiten (Amtshandlungen) erhebt
 § 8 Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der Untersu-         der Landkreis Trier-Saarburg kostendeckende Gebühren nach
         chung oder der gesamten Untersuchung                    Art. 26, 27, 28 und 29 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B
                        § 9 Auslagen                             und Anhang V Abschnitt B dieser Verordnung sowie dem Lan-
         § 10 Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel               desgebührengesetz für Rheinland-Pfalz vom 03.September
                 § 11 Salvatorische Klausel                      1974 in der geltenden Fassung
                   § 12 Geltungsbereich                          (2) Gebührenpflichtig sind die natürlichen oder juristischen
                § 13 Schlussbestimmungen                         Personen, die nach Absatz 1 gebührenpflichtigen Amtshand-
                                                                 lungen zurechenbar verursachen bzw. deren Tätigkeiten Amts-
Der Kreistag hat auf Grund der Verordnung EG Nr. 882/2004        handlungen im Sinne des Abs. 1 unterliegen.
des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche          (3) Die Gebühren werden –sofern nicht ausdrücklich etwas
Kontrollen zur Überprüfung und Einhaltung des Lebensmittel-      anderes bestimmt ist- in der Anlage als einheitliche Gebühren
und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tierge-       ausgewiesen. Die Anlage bildet einen Teil der Satzung
sundheit und Tierschutz vom 29. April 2004 (EU ABl. Nr. L 165
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                        Seite 9

                  Ausgabe 31 | 2021                                                                             Kreis Trier-Saarburg

§ 2 Begriffsbestimmungen                                             untersuchungen
(1) Gewerbliche Kleinbetriebe im Sinne dieser Satzung sind Be-       Werden bei begründetem Verdacht auf eine evtl. Genussun-
triebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalender-           tauglichkeit (z.B. bei Krankheiten oder Rückständen) weiterge-
jahres weniger als 20 Großvieheinheiten in der Kalenderwoche         hende Untersuchungen erforderlich, so hat der Verfügungsbe-
geschlachtet worden sind. Zudem gelten Geflügelschlachtbe-           rechtigte die hierdurch entstehenden Kosten und Auslagen zu
triebe, in denen weniger als an vier Tagen in der Woche mit          tragen.
mindestens acht Stunden Schlachtdauer geschlachtet wird, als
gewerbliche Kleinbetriebe.                                           § 6 Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen Rück-
(2) Gewerbliche Großbetriebe im Sinne dieser Satzung sind            standskontrollplan
Betriebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalen-            Die Rückstandsuntersuchungen zum Nachweis von Rück-
derjahres mindestens 20 Großvieheinheiten in der Kalender-           ständen und Kontaminationen sind verpflichtende Untersu-
woche geschlachtet worden sind. Wildbearbeitungsbetriebe             chungen nach dem sog. Nationalen Rückstandskontrollplan
gelten als Großbetriebe, wenn im Durchschnitt des vorange-           (NRKP). Die Untersuchungen erfolgen im Landesuntersu-
gangenen Kalenderjahres mehr als 40 Stück Rotwild oder 100           chungsamt und werden der Kreisverwaltung Trier-Saarburg
ausgewachsene Wildschweine oder 133 Stück Dam-, Sikawild             quartalsweise in Rechnung gestellt. Die Kosten wurden auf alle
oder nicht ausgewachsene Wildschweine oder 200 Stück Reh-            Schlachttiere der betroffenen Tierarten Rinder und Schweine
oder Muffelwild wöchentlich bearbeitet worden sind. Nimmt            (in Höhe von 0,66 €) pro Tier umgelegt.
ein Schlachtbetrieb seine Tätigkeit neu auf, erfolgt die Einstu-
fung als Klein- oder Großbetrieb im laufenden Kalenderjahr           § 7 Schlachtung außerhalb festgesetzter Untersuchungszeiten,
nach den tatsächlichen monatlichen Schlachtzahlen.                   Wartegebühr
(3) Hausschlachtungen sind Schlachtungen außerhalb ge-               Die Schlachttage bzw. Schlachtzeiten sind im Geltungsbereich
werblicher Schlachtbetriebe, bei denen das geschlachtete             dieser Satzung wie folgt festgesetzt:
Fleisch ausschließlich zum privaten Verzehr durch den Tierhal-       • für gewerbliche Schlachtungen:
ter oder seine im Haushalt lebende Familie bestimmt ist.               montags, mittwochs und freitags von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(4) Großbetriebe nach § 26 Abs. 1, Satz 1 des Tarifvertrages           samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr
zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der         • für nicht gewerbliche Schlachtungen:
Fleischuntersuchung, sind Schlachtbetriebe, die am 31. August          freitags von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr
2008 schon und am 01. September 2008 noch bestanden ha-                samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr
ben und bei denen im Durchschnitt des Referenzzeitraumes
des § 25 Abs. 2 Satz 1 des genannten Tarifvertrages (d.h. im         Bei Untersuchungen von Tieren, die auf Verlangen des Verfü-
Jahr 2007) weniger als 300 Großvieheinheiten monatlich ge-           gungsberechtigten außerhalb der festgesetzten Schlachttage
schlachtet worden sind.                                              bzw. Schlachtzeiten durchgeführt werden, wird ein Aufschlag
                                                                     auf die Gesamtgebühr erhoben. Gleiches gilt, wenn durch die
§3 Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der Satzung             Gebührenpflichtigen zu vertretende Verzögerungen bzw. Un-
(1) Die Untersuchungsgebühren setzen sich aus Gebühren               terbrechungen während der Schlachtzeit von mindestens 30
für die Schlachttier-und Fleischuntersuchung nach Anlage 1           Minuten verursacht werden. Der Gebührenaufschlag bzw. die
zuzüglich der Kosten für Trichinenprobenentnahmen und Tri-           Wartegebühr wird als Stundengebühr nach Anlage 4 (je ange-
chinenprobenuntersuchungen sowie der Umlage der Kosten               fangene 15 Minuten) berechnet und festgesetzt.
für Proben nach dem nationalen Rückstandskontrollplan nach
Anlage 2 zusammen.                                                   § 8 Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der Untersuchung
(2) Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlach-         oder der gesamten Untersuchung
tet, reduziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entspre-         (1) Die Gebühren nach den §§ 3 - 9 sind in voller Höhe auch
chend bei 36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert,          dann zu verrichten, wenn nur ein Teil der Untersuchung oder
bei 65 - 119 Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr          Kontrolle stattgefunden hat.
Schlachttieren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort             (2) Unterbleibt die angemeldete Untersuchung oder die Amts-
ausgewiesenen Staffelung. Es wird jedoch mindestens die              handlung, weil diese nicht zu der angemeldeten Zeit durch-
Summe der Gebühren erhoben, die sich aus der Multiplikation          geführt werden konnte, so ist als Ersatz für die tatsächlich
der höchsten Tierzahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel        entstandenen Kosten eine Stundengebühr nach Anlage 4 (je
mit der darin enthaltenen Gebühr ergibt.                             angefangene 15 Minuten) zu entrichten.
(3) Kosten für tarifrechtlich anfallende Wegstreckenentschädi-
gungen werden zusätzlich als Auslagen geltend gemacht.               § 9 Auslagen
                                                                     Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einer
§ 4 Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen                       Amtshandlung Auslagen notwendig, die nicht bereits mit der
Bei Tieren, die Träger von Trichinen sein können, erfolgt die Tri-   Gebühr abgegolten sind, so hat der Kostenschuldner diese
chinenproben-untersuchung nach der Verdauungsmethode in              zu erstatten. Als zusätzliche Auslagen könnten beispielsweise
den Untersuchungsstellen in Saarburg und Trier. Die Gebühr           Wegstrecken-entschädigungen (0,30 € je gefahrenen Kilome-
für die Untersuchung wird je Tier/Fleischteil auf Grund von An-      ter) oder Versandgebühren entstehen.
lage 2 festgesetzt und erhoben.
                                                        § 10 Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel
§ 5 Gebühren für weitgehende Untersuchungen/Rückstands- (1) Die Gebühren und Kosten/Auslagen sind durch die Unter-
Seite 10                                                                               KREIS-NACHRICHTEN
  Kreis Trier-Saarburg                                                                         Ausgabe 31 | 2021

sucher einzuziehen, soweit nicht Gebührenbescheide erteilt       Gebühren für BSE-Untersuchungen /
werden. Die Gebührenschuld entsteht mit Beendigung der           Rückstandsuntersuchungen
Amtshandlung oder der sonstigen Dienstgeschäfte.                 Die Gebühren betragen 22,00 € je Probe.
(2) Soweit Gebühren und Kosten/Auslagen durch Bescheid an-
gefordert werden, sind diese innerhalb von 14 Tagen nach Er-   - Anlage 4 -
halt des Bescheides fällig. Es können angemessene Abschlags-   Stundenvergütung
zahlungen gefordert werden.                                    		                   15 Minuten       30 Minuten      60 Minuten
(3) Wird gegen die gebührenpflichtige Amtshandlung oder die    amtlicher Tierarzt /
Gebührenfestsetzung ein Rechtsmittel eingelegt, so wird da-    amtliche Tierärztin 19,70 €           39,39 € 		         78,79 €
durch die Fälligkeit der Gebühr nicht aufgehoben.              amtlicher
                                                               Fachassistenten /
§ 11 Salvatorische Klausel                                     amtliche
Sollten einzelne Regelungen dieser Satzung oder des Gebüh- Fachassistentin            9,60 €         19,20 € 		         38,40 €
renverzeichnisses nichtig sein, so bleibt die Satzung bzw. das
Gebührenverzeichnis im Übrigen wirksam.
                                                                                 Satzung
§ 12 Geltungsbereich                                                    des Kreises Trier-Saarburg
Diese Satzung gilt im Landkreis Trier-Saarburg und, soweit sie                   über die
sich auf Gebühren im Rahmen der Schlachttier- und Fleischun-  Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen
tersuchung sowie der Rückstands- und Trichinenprobenunter-                  auf dem Gebiet der
suchungen bezieht, auch im Gebiet der kreisfreien Stadt Trier.  Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
                                                                         sowie der Fleischhygiene
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft  für den im Landkreis Trier-Saarburg ansässigen
und gilt bis 31.12.2018.                                    Großbetrieb   im Sinne des § 26 Abs. 1 des Tarifver-
                                                                       trages Fleischuntersuchung
Trier, den 06. Juli 2021
Günther Schartz,                                                             gültig vom 01.01.2019 – 31.12.2019
Landrat
                                                                                             Inhalt
- Anlage 1 -                                                                          Rechtsgrundlagen
Stückvergütung Schlachttier- und Fleischuntersuchung                 § 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner
Tierart / 			            Gebührensätze Gebührensätze                             § 2 Begriffsbestimmungen
Schlachtgewicht		        je Tag und Tier je Tag und Tier             § 3 Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der
			Januar-		März-                                                                          Satzung
			Februar 2018                            Dezember 2018             § 4 Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen
Einhufer 		              36,81 €		         37,98 €               § 5 Gebühren für weitergehende Untersuchungen / Rück-
Rinder			24,92 €		25,72 €                                                          standsuntersuchungen
Schweine		               9,12 €		          9,42 €                § 6 Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen
Schafe und Ziegen        9,22 €		          9,51 €                                  Rückstandskontrollplan
                                                                 § 7 Schlachtung außerhalb festgesetzter Untersuchungs-
Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlach-                             zeiten, Wartegebühr
tet, reduziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entspre-      § 8 Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der Untersu-
chend bei 36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert,                       chung oder der gesamten
bei 65 - 119 Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr                             Untersuchung
Schlachttieren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort                                 § 9 Auslagen
ausgewiesenen Staffelung. Es wird jedoch mindestens die                   § 10 Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel
Summe der Gebühren erhoben, die sich aus der Multiplikation                       § 11 Salvatorische Klausel
der höchsten Tierzahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel                       § 12 Geltungsbereich
mit der darin enthaltenen Gebühr ergibt                                          § 13 Schlussbestimmungen

- Anlage 2 -                                                     Der Kreistag hat auf Grund der Verordnung EG Nr. 882/2004
Gebühren pro Schlachttier ohne Schlachttierzahlstaffelung        des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche
Gebühren        Trichinenunter- Trichinenprobe- Umlage           Kontrollen zur Überprüfung und Einhaltung des Lebensmittel-
pro Tier		suchung		entnahme                          NRKP        und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tierge-
Einhufer		      2,20 €		         0,60 €                          sundheit und Tierschutz vom 29. April 2004 (EU ABl. Nr. L 165
Schwein		       2,20 €		         0,60 €		           0,66 €       Seite 1, Berichtigung EU ABl. Nr. L 191 Seite 1), zuletzt geändert
Rind            				                                0,66 €       durch Verordnung (EG) Nr. 1029/2008 vom 20. Oktober 2008
			                                                              (EU L 278 S. 6 vom 21.10.2008) und
- Anlage 3 -                                                     § 38 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermit-
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                       Seite 11

                 Ausgabe 31 | 2021                                                                              Kreis Trier-Saarburg

telgesetzbuches neugefasst in der Bekanntmachung vom              gangenen Kalenderjahres mehr als 40 Stück Rotwild oder 100
03.06.2013 BGBl. S. 1426 und                                      ausgewachsene Wildschweine oder 133 Stück Dam-, Sikawild
des Artikel 2 der Verordnung zur Durchführung von Vorschrif-      oder nicht ausgewachsene Wildschweine oder 200 Stück Reh-
ten des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechtes –Ver-       oder Muffelwild wöchentlich bearbeitet worden sind. Nimmt
ordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen,        ein Schlachtbetrieb seine Tätigkeit neu auf, erfolgt die Einstu-
Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmit-          fung als Klein- oder Großbetrieb im laufenden Kalenderjahr
teln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittelverordnung       nach den tatsächlichen monatlichen Schlachtzahlen.
– TierLMHV vom 08. August 2007 (BGBl. I, S. 1816) und             (3) Hausschlachtungen sind Schlachtungen außerhalb ge-
des Artikels 3 der Verordnung zur Durchführung von Vor-           werblicher Schlachtbetriebe, bei denen das geschlachtete
schriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts        Fleisch ausschließlich zum privaten Verzehr durch den Tierhal-
– Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen         ter oder seine im Haushalt lebende Familie bestimmt ist.
Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehr-            (4) Großbetriebe nach § 26 Abs. 1, Satz 1 des Tarifvertrages
bringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische        zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der
Lebensmittel-Überwachungsverordnung -TierLMÜV vom 08.             Fleischuntersuchung, sind Schlachtbetriebe, die am 31. August
August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1864), in Verbindung mit dem        2008 schon und am 01. September 2008 noch bestanden ha-
Landesgebührengesetz für Rheinland-Pfalz vom 3. September         ben und bei denen im Durchschnitt des Referenzzeitraumes
1974 (GVBl. S. 578, BS 2013-1), zuletzt geändert durch Gesetz     des § 25 Abs. 2 Satz 1 des genannten Tarifvertrages (d.h. im
vom 27. Oktober 2009 (GVBl. S. 364) und des Landesgesetzes        Jahr 2007) weniger als 300 Großvieheinheiten monatlich ge-
zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-          schlachtet worden sind.
gesetzes (AGLBR vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 362) und
                                                                  §3 Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der Satzung
des § 17 der Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz i.d.F.    (1) Die Untersuchungsgebühren setzen sich aus Gebühren
vom 31. Januar 1994 (GVBl. S 188), zuletzt geändert durch Arti-   für die Schlachttier-und Fleischuntersuchung nach Anlage 1
kel 2 des Gesetzes vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319)                  zuzüglich der Kosten für Trichinenprobenentnahmen und Tri-
(in den jeweils geltenden Fassungen)                              chinenprobenuntersuchungen sowie der Umlage der Kosten
am 05.07.2021 folgende Satzung beschlossen:                       für Proben nach dem nationalen Rückstandskontrollplan nach
                                                                  Anlage 2 zusammen.
§ 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner                      (2) Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlach-
(1) Für die in Anhang IV Abschnitt A der Verordnung (EG) Nr.      tet, reduziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entspre-
882/2004 des Europäischen                                         chend bei 36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert,
Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über Kontrollen zur       bei 65 - 119 Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr
Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermit-       Schlachttieren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort
telrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und          ausgewiesenen Staffelung. Es wird jedoch mindestens die
Tierschutz genannten Tätigkeiten (Amtshandlungen) erhebt          Summe der Gebühren erhoben, die sich aus der Multiplikation
der Landkreis Trier-Saarburg kostendeckende Gebühren nach         der höchsten Tierzahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel
Art. 26, 27, 28 und 29 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B    mit der darin enthaltenen Gebühr ergibt.
und Anhang V Abschnitt B dieser Verordnung sowie dem Lan-         (3) Kosten für tarifrechtlich anfallende Wegstreckenentschädi-
desgebührengesetz für Rheinland-Pfalz vom 03.September            gungen werden zusätzlich als Auslagen geltend gemacht.
1974 in der geltenden Fassung
(2) Gebührenpflichtig sind die natürlichen oder juristischen      § 4 Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen
Personen, die nach Absatz 1 gebührenpflichtigen Amtshand-         Bei Tieren, die Träger von Trichinen sein können, erfolgt die Tri-
lungen zurechenbar verursachen bzw. deren Tätigkeiten Amts-       chinenproben-untersuchung nach der Verdauungsmethode in
handlungen im Sinne des Abs. 1 unterliegen.                       den Untersuchungsstellen in Saarburg und Trier. Die Gebühr
(3) Die Gebühren werden –sofern nicht ausdrücklich etwas          für die Untersuchung wird je Tier/Fleischteil auf Grund von An-
anderes bestimmt ist- in der Anlage als einheitliche Gebühren     lage 2 festgesetzt und erhoben.
ausgewiesen. Die Anlage bildet einen Teil der Satzung
                                                                  § 5 Gebühren für weitgehende Untersuchungen/Rückstands-
§ 2 Begriffsbestimmungen                                          untersuchungen
(1) Gewerbliche Kleinbetriebe im Sinne dieser Satzung sind Be-    Werden bei begründetem Verdacht auf eine evtl. Genussun-
triebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalender-        tauglichkeit (z.B. bei Krankheiten oder Rückständen) weiterge-
jahres weniger als 20 Großvieheinheiten in der Kalenderwoche      hende Untersuchungen erforderlich, so hat der Verfügungsbe-
geschlachtet worden sind. Zudem gelten Geflügelschlachtbe-        rechtigte die hierdurch entstehenden Kosten und Auslagen zu
triebe, in denen weniger als an vier Tagen in der Woche mit       tragen.
mindestens acht Stunden Schlachtdauer geschlachtet wird, als
gewerbliche Kleinbetriebe.                                        § 6 Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen Rück-
(2) Gewerbliche Großbetriebe im Sinne dieser Satzung sind         standskontrollplan
Betriebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalen-         Die Rückstandsuntersuchungen zum Nachweis von Rück-
derjahres mindestens 20 Großvieheinheiten in der Kalender-        ständen und Kontaminationen sind verpflichtende Untersu-
woche geschlachtet worden sind. Wildbearbeitungsbetriebe          chungen nach dem sog. Nationalen Rückstandskontrollplan
gelten als Großbetriebe, wenn im Durchschnitt des vorange-        (NRKP). Die Untersuchungen erfolgen im Landesuntersu-
Seite 12                                                                             KREIS-NACHRICHTEN
  Kreis Trier-Saarburg                                                                      Ausgabe 31 | 2021

chungsamt und werden der Kreisverwaltung Trier-Saarburg renverzeichnisses nichtig sein, so bleibt die Satzung bzw. das
quartalsweise in Rechnung gestellt. Die Kosten wurden auf alle Gebührenverzeichnis im Übrigen wirksam.
Schlachttiere der betroffenen Tierarten Rinder und Schweine
(in Höhe von 0,42 €) pro Tier umgelegt.                        § 12 Geltungsbereich
                                                               Diese Satzung gilt im Landkreis Trier-Saarburg und, soweit sie
§ 7 Schlachtung außerhalb festgesetzter Untersuchungszeiten, sich auf Gebühren im Rahmen der Schlachttier- und Fleischun-
Wartegebühr                                                    tersuchung sowie der Rückstands- und Trichinenprobenunter-
Die Schlachttage bzw. Schlachtzeiten sind im Geltungsbereich suchungen bezieht, auch im Gebiet der kreisfreien Stadt Trier.
dieser Satzung wie folgt festgesetzt:
• für gewerbliche Schlachtungen:                               § 13 Schlussbestimmungen
   montags, mittwochs und freitags von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft
   samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr                        und gilt bis 31.12.2019.
• für nicht gewerbliche Schlachtungen:
   freitags von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr                        Trier, den 06. Juli 2021
   samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr                        Günther Schartz,
                                                               Landrat
Bei Untersuchungen von Tieren, die auf Verlangen des Verfü- - Anlage 1 -
gungsberechtigten außerhalb der festgesetzten Schlachttage Stückvergütung Schlachttier- und Fleischuntersuchung
bzw. Schlachtzeiten durchgeführt werden, wird ein Aufschlag Tierart / 			                 Gebührensätze Gebührensätze
auf die Gesamtgebühr erhoben. Gleiches gilt, wenn durch die Schlachtgewicht		             je Tag und Tier je Tag und Tier
Gebührenpflichtigen zu vertretende Verzögerungen bzw. Un- 			Januar-		April-
terbrechungen während der Schlachtzeit von mindestens 30 			März 2019                                     Dezember 2019
Minuten verursacht werden. Der Gebührenaufschlag bzw. die Einhufer 		                     36,32 €		       37,44 €
Wartegebühr wird als Stundengebühr nach Anlage 4 (je ange- Rinder			24,59 €		25,35 €
fangene 15 Minuten) berechnet und festgesetzt.                 Schweine		                 9,00 €		        9,29 €
                                                               Schafe und Ziegen          9,10 €		        9,38 €
§ 8 Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der Untersuchung
oder der gesamten Untersuchung                                 Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlach-
(1) Die Gebühren nach den §§ 3 - 9 sind in voller Höhe auch tet, reduziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entspre-
dann zu verrichten, wenn nur ein Teil der Untersuchung oder chend bei 36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert,
Kontrolle stattgefunden hat.                                   bei 65 - 119 Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr
(2) Unterbleibt die angemeldete Untersuchung oder die Amts- Schlachttieren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort
handlung, weil diese nicht zu der angemeldeten Zeit durch- ausgewiesenen Staffelung. Es wird jedoch mindestens die
geführt werden konnte, so ist als Ersatz für die tatsächlich Summe der Gebühren erhoben, die sich aus der Multiplikation
entstandenen Kosten eine Stundengebühr nach Anlage 4 (je der höchsten Tierzahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel
angefangene 15 Minuten) zu entrichten.                         mit der darin enthaltenen Gebühr ergibt

§ 9 Auslagen                                                    - Anlage 2 -
Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einer         Gebühren pro Schlachttier ohne Schlachttierzahlstaffelung
Amtshandlung Auslagen notwendig, die nicht bereits mit der      Gebühren        Trichinenunter- Trichinenprobe- Umlage
Gebühr abgegolten sind, so hat der Kostenschuldner diese        pro Tier		suchung		entnahme                          NRKP
zu erstatten. Als zusätzliche Auslagen könnten beispielsweise   Einhufer		      1,96 €		         0,55 €
Wegstrecken-entschädigungen (0,30 € je gefahrenen Kilome-       Schwein		       1,96 €		         0,55 €		           0,42 €
ter) oder Versandgebühren entstehen.                            Rind            				                                0,42 €

§ 10 Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel                       - Anlage 3 -
(1) Die Gebühren und Kosten/Auslagen sind durch die Unter-      Gebühren für BSE-Untersuchungen /
sucher einzuziehen, soweit nicht Gebührenbescheide erteilt      Rückstandsuntersuchungen
werden. Die Gebührenschuld entsteht mit Beendigung der          Die Gebühren betragen 22,00 € je Probe.
Amtshandlung oder der sonstigen Dienstgeschäfte.
(2) Soweit Gebühren und Kosten/Auslagen durch Bescheid an-      - Anlage 4 -
gefordert werden, sind diese innerhalb von 14 Tagen nach Er-    Stundenvergütung
halt des Bescheides fällig. Es können angemessene Abschlags-    		                   15 Minuten    30 Minuten   60 Minuten
zahlungen gefordert werden.                                     amtlicher Tierarzt /
(3) Wird gegen die gebührenpflichtige Amtshandlung oder die     amtliche Tierärztin    19,42 €     38,83 € 		     77,66 €
Gebührenfestsetzung ein Rechtsmittel eingelegt, so wird da-     amtlicher
durch die Fälligkeit der Gebühr nicht aufgehoben.               Fachassistenten /
                                                                amtliche
§ 11Salvatorische Klausel                                       Fachassistentin 		        9,47 €   18,93 € 		     37,86 €
Sollten einzelne Regelungen dieser Satzung oder des Gebüh-
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