Die Sanierungsarbeiten schreiten voran - Landkreis Trier-Saarburg
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Donnerstag, 5. August 2021 KREIS-NACHRICHTEN AUSGABE 31 / 2021 INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG Die Sanierungsarbeiten schreiten voran Schulzentrum Konz: Zweiter Bauabschnitt abgeschlossen / Stand der Modernisierung vorgestellt Beim Sanierungsprojekt des kreiseige- nen Schulzentrums Konz ist ein weiterer Schritt erreicht: Die Arbeiten im zweiten Bauabschnitt sind abgeschlossen. Da- bei ging es vor allem um die Sanierung der Gebäudeteile D und E, in denen sich Klassen des Gymnasiums befinden. Im Rahmen eines Pressetermins und einer Besichtigung vor Ort stellte Landrat Günther Schartz zusammen mit den Fachleuten des Gebäudemanagements der Kreisverwaltung, den Planern so- wie den Vertretern der Schulleitungen – Wolfgang Leyes für das Gymnasium Das Foto zeigt Landrat Günther Schartz (2.v.l.) und die weiteren Beteiligten vor dem sowie Timo Meiser und Bernd Kneer für nun komplett sanierten Gebäudeteil, in dem sich Klassen des Gymnasiums befinden. die Realschule plus mit Fachoberschu- le (FOS) – und dem Beigeordneten der demöglichkeiten für Tablets, Laptops weitere Gebäudeteile des Gymnasiums Verbandsgemeinde Konz, Guido Wacht, usw. erhalten. Flächendeckend ist ein - mit dem Gebäude A den Verwaltungs- den Stand des Projektes vor, das sich EDV-Netz einschließlich W-Lan installiert teil, dem Gebäude B den Fachklassen- aufgrund des Umfangs über mehrere worden. Am Gebäude D wurde ein Ret- trakt sowie dem Gebäude M die Sport- Jahre erstreckt. tungsweg in Form einer Außentreppe und Mehrzweckhalle. Die Planungen für errichtet. In den nächsten Tagen findet die Grundsanierung und Modernisie- 22 Klassenräume neu ausgestattet noch die Abnahme durch den Brand- rung der Gebäude sind abgeschlossen. schutz sowie die Bauaufsicht statt. Mit Momentan laufen die europaweiten In den Gebäudeteilen, die im zweiten Beginn des neuen Schuljahres wird das Ausschreibungen für die vielfältigen Ar- Bauabschnitt saniert worden sind, be- Gymnasium die modernisierten Räume beiten. Die Bauarbeiten sollen im Januar finden sich 22 Klassenräume. Die bei- nutzen können. 2022 starten und werden das komplette den Gebäude wurden überwiegend in Jahr in Anspruch nehmen. Wenn alles den Rohbauzustand versetzt. Schad- Nach der großen Sporthalle in der Saar- nach Plan läuft, werden sie Ende des er- stoffe wie Asbest mussten ausgebaut Mosel-Halle, die im Sommer 2020 fertig sten Quartals 2023 abgeschlossen sein, werden. Die Fassaden und der Dachbo- wurde, ist nun auch die Sanierung der so dass die modernisierten Räume dann den wurden gedämmt, die Fenster und kleineren Gymnastikhalle abgeschlos- bezogen werden können. Sonnenschutzanlagen sind erneuert sen. Dabei kam es vor allem durch die worden. Die Heizungs- und Sanitäran- Corona-Situation in den vergangenen Provisorium in der Bauphase lagen wurden ausgetauscht. Die Räume Monaten zu Terminverschiebungen der haben neue Bodenbeläge ebenso wie beauftragten Firmen und zu Liefereng- Während der Bauphase sollen die Fach- Decken, Beleuchtungen und Anstriche pässen bei einigen Baustoffen, was zu klassen und die Verwaltungsbüros pro- erhalten. Die Klassen- und Fachräume Verzögerungen führte. visorisch im ehemaligen Hauptschulge- wurden modernisiert – so wurden zum bäude untergebracht werden. Dafür Beispiel multifunktionale Bildschirme Im Fokus der Generalsanierung steht wird dieser Gebäudeteil in den kom- eingebaut. Jeder Klassenraum hat La- jetzt der dritte Bauabschnitt. Er umfasst menden Wochen vorbereitet. Dabei geht es vor allem darum, das Gebäude technisch so auszustatten, dass dort die Weiteres: Voraussetzungen für den Unterricht und das Arbeiten gegeben sind. Die proviso- Seite 2 | Wiederaufbau nach dem Hochwasser rischen Räume sollen nach den Herbst- Seite 3 | Ferienaktion des Kreises war großer Erfolg ferien belegt werden. Der Sportunter- richt des Gymnasiums wird während der Seite 4 | Impfen für alle ohne Termin Bauarbeiten am Gebäude M vor allem Seite 5 | Sommerschule: Anmeldung bis Sonntag in der neu gestalteten Saar-Mosel-Halle und der Gymnastikhalle stattfinden. Seite 6 -13 | Stellenanzeigen / Bekanntmachungen Fortsetzung s. Seite 2
Seite 2 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 31 | 2021 Fortsetzung von Seite 1 Begonnen haben auch die Planungen für den Bauabschnitt vier, der Räume der Realschule plus und der Fachober- schule umfasst. So wird der Gebäudeteil saniert, im dem sich Fachklassen sowie Lehrküche der Realschule plus befin- den. Außerdem steht die Sanierung des Gebäudeteils mit den Klassen der FOS an. Die Ausschreibungen für die Arbeiten laufen im kommenden Jahr. Die Bauphase soll Anfang 2023 starten. Das umfangreiche Modernisierungs- konzept des Schulzentrums sieht insge- samt sechs Bauabschnitte vor. Dabei ist Landrat Günther Schartz (r.) hat sich in Metzdorf in der Verbandsgemeinde Trier-Land ein auch geplant, dass einzelne Gebäude- Bild von den Folgen des Hochwassers in dem Ort gemacht. Unter anderem schaute er sich teile abgerissen werden. Zum Beispiel an der Sauer die Schäden auf den Campingplätzen an. Begleitet wurde er von Verbands- wird langfristig das ehemalige Haupt- gemeindebürgermeister Michael Holstein sowie vom stellvertretenden Ortsvorsteher Jörg schulgebäude, das zunächst noch als Schu. Bei dem Termin sprachen sie mit vom Unwetter betroffenen Menschen aus Metzdorf Provi-sorium dienen wird, weichen. Dort und Mesenich. Die Bürgerinnen und Bürger nutzten in großer Zahl die Gelegenheit, ihre soll voraussichtlich eine Schulaula ent- Sorgen und Anliegen darzulegen. Dabei ging es um ganz verschiedene Themen, wie zum stehen. Außerdem soll das ehemalige Beispiel um die Frage, was mit zerstörten Heizöltanks geschieht ebenso wie um die Vertei- Werkstattgebäude der früheren Haupt- lung der Spendengelder. schule durch einen Neubau ersetzt wer- den. Wiederaufbau nach dem Hochwasser „Unserer Ansprüche an die Moderni- Bürgergespräch mit Bundeslandwirtschaftsministerin sierung sind hoch“, so Landrat Günther Julia Klöckner und Landrat Günther Schartz Schartz. „Je optimaler wir bauen, desto Die Hochwasserschäden werfen viele ist um 9.30 Uhr in der Ortsmitte / Hof geringer sind die Folgekosten“, fuhr er Fragen zu Hilfsprogrammen auf. Dabei „Beim Klimmes“. fort. Die Verbandsgemeinde Konz sehe geht es darum, was Bund und Land an das Schulzentrum beim Kreis in guten Wiederaufbauprogrammen auflegen Bei dem Termin werden die ersten Über- Händen, sagte Guido Wacht und be- werden. Die CDU Trier-Saarburg und legungen der Bundesregierung zu den tonte dessen besondere Bedeutung für Trier-Land laden zu einem Meinungs- Hilfsprogrammen für Privathaushalte, die lokale Infrastruktur. Die Generalsa- austausch- und Informationsgespräch aber auch zu Hilfsprogrammen für Land- nierung sei ein wichtiger Schritt für die mit Bundeslandwirtschaftsministerin wirtschaft, Weinbau und Direktvermark- weitere Entwicklung der Schulen. Julia Klöckner - dem einzigen Mitglied tung angesprochen. Eingeladen sind die im Bundeskabinett aus Rheinland-Pfalz Bürgerinnen und Bürger aus den Hoch- Die besondere Herausforderung der - und Landrat Günther Schartz ein. Das wassergebieten an Sauer und Kyll sowie Generalsanierung besteht auch darin, Bürgergespräch findet statt am 12. Au- auch Vertreter betroffener Gewerbe- dass ein Teil der Arbeiten während des gust in Ralingen-Wintersdorf. Treffpunkt und Landwirtschaftsbetriebe. Unterrichtsbetriebes erfolgen muss, um das Großprojekt im entsprechenden zeitlichen Rahmen abwickeln zu kön- Soforthilfe für Hochwasseropfer Spendenkonto Psychosoziale nen. Damit der Schulbetrieb dennoch Inhaber: Verbandsgemeinde Trier-Land Beratungen möglichst ungestört weiterlaufen kann, IBAN: DE13 5855 0130 0001 1273 80 Gesundheitsamt vermittelt muss mit Interimslösungen wie zum BIC: TRISDE55XX Beispiel beim ehemaligen Hauptschul- Das Gesundheitsamt der Kreisverwal- gebäude gearbeitet werden. Die Bau- tung Trier-Saarburg, das sowohl für arbeiten erfolgen seitens des Kreises Kreis-Nachrichten den Landkreis als auch die Stadt Trier als Schulträger kontinuierlich in enger Redaktion zuständig ist, vermittelt ab sofort psy- Abstimmung mit den Schulleitungen. Kreisverwaltung Trier-Saarburg chosoziale Beratungsangebote für die Der Landrat dankte den Vertretern von Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier Betroffenen der Unwetterkatastrophe in Gymnasium und Realschule plus mit der Region. FOS für die gute Zusammenarbeit. Das Pressestelle gesamte Sanierungs- und Bauprojekt Verantwortlich Das Vermittlungsangebot ist montags soll 2027 abgeschlossen sein. Die reinen Thomas Müller, Martina Bosch bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und Baukosten für die Generalsanierung des Tel. 0651-715 -240 / -406 von 14 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Schulzentrums werden momentan auf Mail: presse@trier-saarburg.de Uhr unter der Telefonnummer 0651- rund 50 Millionen Euro geschätzt. 715572 erreichbar.
KREIS-NACHRICHTEN Seite 3 Ausgabe 31 | 2021 Kreis Trier-Saarburg Treffsicher in die Sommerferien gestartet Ferienaktion des Kreises war ein Erfolg – Landrat Günther Schartz ehrte langjährige Betreuer Ob Bogenschießen lernen, in Phanta- siegeschichten eintauchen, mit Alpa- kas wandern oder Schokolade selber machen – die Ferienaktion des Kreises konnte auch im zweiten Corona-Jahr ein interessantes und abwechslungsreiches Angebot machen. In den vergangenen beiden Wochen waren rund 200 Kinder aus dem Kreis bei dem Ferienprogramm dabei. Die Kreisjugendpflege Trier-Saar- burg zeigte sich zufrieden mit der Reso- nanz. Zehn verschiedene Standorte verteilt über alle Verbandsgemeinden konnten in diesem Jahr angeboten werden. „Nor- malerweise fahren wir mit den Kindern Am Standort der Integrierten Gesamtschule Hermeskeil stand Bogenschießen auf dem quer durch den Kreis zu den Aktionen. Programm. Corona-bedingt kommen die Aktionen jetzt zu den Kindern“, erklärt Bettina Ferienaktion möglich zu machen. Sie Die Ferienaktion sei beliebter denn je, Krüdener, Kreisjugendpflegerin. „Wir wurden im Vorfeld von der Kreisjugend- so Landrat Schartz. „Es ist wichtig die- freuen uns, dass im Vergleich zum Vor- pflege geschult, begleiteten die Kinder se Aktion trotz den Corona-bedingten jahr doppelt so viele Kinder wieder am bei ihren Programmpunkten und orga- Einschränkungen durchzuführen. Ich Ferienspaß teilnehmen konnten. Die ak- nisierten selbstständig verschiedene danke unserer Kreisjugendpflege und tuelle Corona-Verordnung hat dies mög- Aktivitäten wie den Kennenlerntag oder den beteiligten Kooperationspartnern lich gemacht“. Gerade in der jetzigen das Abschlussfest. Zwei von ihnen wur- und -partnerinnen, die hier jedes Jahr Zeit bräuchten die Kinder mehr denn je den von Landrat Günther Schartz für aufs Neue ein abwechslungsreiches Begegnungen mit Gleichaltrigen sowie ihre langjährige Unterstützung ausge- Programm zusammenstellen. Wobei ich eine altersgerechte Freizeitgestaltung zeichnet. „Es ist nicht selbstverständlich mich wieder auf die großen gemein- mit Spiel, Spaß und Phantasie und die sich Jahr für Jahr ehramtlich in den Som- samen Ferienspaß-Abschlussfeste freue, Eltern natürlich eine Entlastung, so Krü- merferien einzusetzen. Dafür kann ich die hoffentlich bald wieder stattfinden dener. nur ,Danke` sagen“, lobte Schartz. können.“ Rund 40 Betreuerinnen und Betreuer Rudi Beicht wurde für 35 Jahre Engage- Engagement in der Jugendarbeit engagierten sich ehrenamtlich, um die ment im Ferienspaß ausgezeichnet. Er hat für viele Jahre die Busleitung über- Wer Interesse hat, sich gemeinsam mit nommen und unterstützt nun bei einzel- vielen anderen ehrenamtlich in der nen Programmpunkten sowie beim Ma- Kinder- und Jugendarbeit des Kreises terialtransport. Mario Leiber ist bereits zu engagieren, kann sich jederzeit bei seit 20 Jahren Betreuer im Ferienspaß. Er der Kreisjugendpflege melden unter trug in diesem Jahr die Verantwortung jugendpflege@trier-saarburg.de oder am Standort Hermeskeil. 0651/715-272. Die Kinder konnten spielerisch ihre Treffsi- Landrat Günther Schartz (r.) ehrte gemeinsam mit der Kreisjugendpflegerin Bettina Krü- cherheit verbessern, zum Beispiel mit ver- dener zwei langjährige Betreuer des Ferienspaßes: Rudi Beicht (2.v.r.) wurde für 35 Jahre schieden großen Luftballons. und Mario Leiber (2.v.l.) für 20 Jahre ausgezeichnet.
Seite 4 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 31 | 2021 Rund 700.000 Euro Soforthilfe im Impfen für alle Kreis bereits ausgezahlt ohne Termin Über 300 Anträge von Privatpersonen eingegangen Angebot in der nächsten Woche Von der Unwetterkatastrophe betrof- „Soforthilfe“. Es ist wichtig, dass die Hilfe Das gemeinsame Impfzentrum von Kreis fene Privathaushalte und Unterneh- schnell dort ankommt, wo sie benötigt und Stadt bietet in der kommenden Wo- men aus dem Landkreis Trier-Saarburg wird. Daher wurde auch mit der Auszah- che „Impfen für alle ohne Termin“ an. können einen Antrag auf Soforthilfe bei lung umgehend begonnen.“ Wer noch keine Erstimpfung gegen das der Kreisverwaltung stellen. Das Land Corona-Virus bekommen hat, kann von Rheinland-Pfalz stellt dafür bis maximal Soforthilfe jetzt beantragen! Montag, 9. August bis Freitag, 13. Au- 3.500 Euro je Privathaushalt und 5.000 gust täglich von 8.30 bis 15.30 Uhr ohne Euro je Unternehmen zur Verfügung. Beide Antragsformulare des Landes Anmeldung und Termin zum Impfzen- können die Betroffenen zum einen in trum in der Messeparkhalle in den Mo- Seit vergangener Woche läuft die Be- ausgedruckter Form bei den Ortsbür- selauen kommen. Benötigt werden nur arbeitung der Soforthilfe-Anträge für germeistern der überfluteten Gemein- die Krankenversicherungskarte, der Per- Privathaushalte auf Hochtouren. Mitt- den abholen. Darüber hinaus stehen sie sonalausweis und, falls vorhanden, der lerweile sind über 300 Anträge bei der auf der Homepage der Kreisverwaltung Impfpass. Für Menschen, deren Zweit- Kreisverwaltung eingegangen. Auch unter www.trier-saarburg.de/unwetter impf-Termin aufgrund der Hochwasser- mit den Auszahlungen wurde bereits zur Verfügung. lage nicht möglich war, wird auch eine begonnen. Bis Anfang der Woche konn- Zweitimpfung durchgeführt. ten insgesamt rund 700.000 Euro an Be- Das ausgefüllte Formular kann direkt troffene überwiesen werden. per Post (Kreisverwaltung Trier-Saar- Oberbürgermeister Wolfram Leibe und burg, Abteilung 6, Willy-Brandt-Platz 1, Landrat Günther Schartz rufen die Be- Seit letzter Woche stehen auch die Be- 54290 Trier) oder E-Mail an soforthilfe- völkerung auf, sich impfen zu lassen: dingungen für die Unternehmens-So- hochwasser@trier-saarburg.de bei der „Impfen schützt vor einem schweren forthilfe fest. Bis dato sind für den Kreis Kreisverwaltung eingereicht werden. Verlauf der Erkrankung – und es ist ein zehn Anträge eingegangen. Die Auszah- Zeichen der Solidarität mit Kindern und lung erfolgte Anfang dieser Woche. Für Rückfragen oder bei Beratungsbe- Jugendlichen, die wir vor einer vierten darf können sich Betroffene per E-Mail Welle im Herbst bewahren wollen. Ma- Landrat Günther Schartz zeigt sich zu- (soforthilfe-hochwasser@trier-saarburg. chen Sie mit!“ frieden: „Ein großer Dank geht an unse- de) oder telefonisch unter der Behör- re Mitarbeitenden für die Vorbereitung dennummer 115 an die Kreisverwaltung Weitere Informationen unter www.trier. und schnelle Umsetzung beim Thema wenden. de oder www.trier-saarburg.de Das neue Busnetz im Ruwertal-Hochwald kommt Großes Fahrtangebot rund um Hermeskeil, Trier und Saarburg Das Busangebot im östlichen Teil des Trier, Thomm, Reinsfeld und Hermeskeil. Oberzerf, Niederzerf. Montags bis frei- Landkreises Trier-Saarburg im Ruwertal Sie fährt bis 12. Dezember bis nach Tür- tags läuft jede zweite Fahrt weiter über und Hochwald verbessert sich ab dem kismühle, danach endet sie in Hermes- Mandern, Niederkell, Waldweiler bis 1. September 2021. Hierdurch werden keil. Die Linie bleibt auch nach Start des nach Kell am See. nahezu alle Orte zwischen Trier, Hermes- neuen Busnetzes in der Freizeitsaison keil und Saarburg an den Busverkehr an- ein RadBus. Montags bis sonntags ist Im neuen Busnetz Ruwertal-Hochwald gebunden. In der Serie zum neuen Bus- sie mit Heckgepäckträger für bis zu fünf bieten die Buslinien 20, 200, 230 und netz stellt der Verkehrverbund Region Fahrräder unterwegs - eine Pedelec-Mit- 240 ab September ideale Vorausset- Trier (VRT) heute die Linien 20, 200, 230 nahme ist nicht möglich. zungen zum Einkaufen, für Arztbesuche und 240 vor, die montags bis sonntags oder einfach zum Kaffeetrinken. Durch mindestens alle zwei Stunden fahren. Linie 230 Trier – Kell am See die optimierten Verbindungen sind Die Buslinie 230 verbindet montags bis jetzt auch Freizeitausflüge mit dem Bus Linie 20 Trier – Farschweiler freitags stündlich sowie samstags und möglich. Stündlich erreicht man dann Die neue Buslinie 20 verbindet montags sonntags alle zwei Stunden Trier, Gu- zum Beispiel am Wochenende den bis samstags stündlich Trier, Waldrach, sterath, Pluwig, Hinzenburg, Heddert, Startpunkt zum Schiefer-Wacken-Weg Thomm, Osburg und Farschweiler. Jede Schillingen und Kell am See. in Thomm, den auch Manuel Andrack in zweite Stunde fährt sie weiter nach seiner VRT-Wanderbroschüre empfiehlt. Lorscheid und sonntags grundsätzlich Linie 240 Saarburg – Kell am See zweistündlich bis nach Lorscheid. Für die Anbindung an das Busnetz Saar- Die gesamte Broschüre gibt es im gau sorgt die neue Buslinie 240 Kell, Download-Center auf der Webseite des Linie 200 Trier - Hermeskeil Waldweiler, Mandern, Zerf, Irsch und Verkehrsverbundes Trier. Weitere Tipps Die neue Linie 200 fährt weiter montags Saarburg. Sie fährt montags bis freitags zu Freizeitausflügen im Ruwertal-Hoch- bis freitags stündlich und am Wochenen- stündlich sowie samstags und sonntags wald finden sich unter www.vrt-info.de/ de in der Regel zweistündlich zwischen zweistündlich zwischen Saarburg, Irsch, tourentipps.
KREIS-NACHRICHTEN Seite 5 Ausgabe 31 | 2021 Kreis Trier-Saarburg Sommerschule startet am 16. August 25 Standorte im Landkreis / Anmeldungen noch bis Sonntag möglich / Bildungsbüro koordiniert Wie schon 2020 wird der Landkreis Trier- 9 und 12 Uhr. Start in die erste Woche lisch, Naturwissenschaften oder weite- Saarburg auch in diesem Jahr das Ange- der Sommerschule ist am 16. August, ren Fächern. bot der Sommerschule machen– Schü- die zweite beginnt am 23. August. Die lerinnen und Schüler der Klassen 1 bis Teilnahme ist für eine oder auch zwei Generelle Informationen und Antworten 9 haben an 25 Standorten im Kreis die Wochen möglich, wobei jede Woche zur Sommerschule auf häufig gestell- Möglichkeit, für eine oder zwei Wochen einzeln angemeldet werden muss. te Fragen finden sich auf der Webseite in Kleingruppen Lernstoff zu wiederho- des Bildungsministeriums Rheinland- len. Damit sollen die Folgen des Schul- Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf Pfalz: https://bm.rlp.de/de/bildung/ jahres unter Pandemiebedingungen den Fächern Mathematik und Deutsch. sommerschule/ abgemildert und die Kinder und Ju- Dabei bringen viele Kursleitungen auch gendlichen mit Rückenwind ins kom- ihre eigenen Fachkompetenzen aus Die Anmeldung erfolgt unter http:// mende Schuljahr gehen können. Lehramtsstudium oder anderen Be- www.terminland.de/sommerschule. reichen mit ein und unterstützen nach Dafür kann der in der Karte abgebildete „Viele unserer Freiwilligen aus dem ver- vorheriger Abstimmung auch in Eng- QR-Code genutzt werden. gangenen Jahr sind auch in diesem Sommer wieder mit dabei - sehr moti- viert und auch mit Vorfreude auf bereits bekannte und auch neue Schülerinnen und Schüler“, so Julia Schmitt vom Bil- dungsbüro der Kreisverwaltung. Dort laufen auch diesen Sommer die Fä- den zusammen, wenn in guter Koopera- tion mit den sechs Verbandsgemeinden und Schulen die Ferienschule 2021 des Landes Rheinland-Pfalz regional umge- setzt wird. Die Online-Anmeldemöglichkeit für alle Standorte ist noch bis zum kommen- den Sonntag (8. August) möglich. Dabei kann ein Standort gewählt werden, der dem Wohnort am nächsten liegt - unab- hängig davon, welche Schule das Kind bzw. der / die Jugendliche regulär be- sucht. Da die Schülerbeförderung in den Som- merferien ruht, helfen die vielen dezen- tralen Standorte dabei, dass die Kinder und Jugendlichen dennoch teilnehmen können. Die Sommerschule findet statt von Montag bis Freitag, immer zwischen Die Karte zeigt die 25 Standorte der Sommerschule im Kreis. Corona-Fallzahlen stabilisieren sich Infektionen in Trierer Club: Gesundheitsamt ruft Gäste vorsorglich zu Selbsttests auf Die Corona-Fallzahlen haben sich in der onen von Personen gemeldet, die in der sorglich einen Corona-Selbsttest durch- vergangenen Woche stabilisiert. Zum Nacht vom 23. auf den 24. Juli Gäste im zuführen. Wochenende lag die 7-Tage-Inzidenz im „Secret Club“ in Trier gewesen sind. Über Kreis Trier-Saarburg bei 12,0 und in der den gesamten Abend verteilt besuchten Bei Krankheitssymptomen oder im Falle Stadt Trier bei 17,9. Rund 90 Personen insgesamt rund 460 Personen diese Dis- eines positiven Testergebnisses sollten in Stadt und Kreis galten zu Beginn der kothek. Der Club hatte die notwendi- sich die Betroffenen umgehend in Woche als infiziert. Drei von ihnen be- gen Hygienemaßnahmen ergriffen und Selbstisolation begeben und telefonisch fanden sich in stationärer Behandlung. eine Kontakterfassung durchgeführt. Kontakt zum Hausarzt oder per Mail Dennoch ruft das Gesundheitsamt alle (kontaktperson@trier-saarburg.de) mit Dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg Gäste, die in der betreffenden Nacht in dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg wurden letzte Woche Corona-Infekti- dem Club gefeiert haben, dazu auf, vor- aufnehmen.
Seite 6 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 31 | 2021 Stellenausschreibungen Bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg in Trier sind im Gesundheitsamt Trier wegen Bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg des altersbedingten Ausscheidens von Personal zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen im Bereich Infektionsschutz und am Schulzentrum in Schweich bis zu Hygieneüberwachung zwei Stellen als Schulhausmeister (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen. in Vollzeit zu besetzen. Die Beschäfti- Aufgabenbereich: gung erfolgt zunächst im Rahmen eines Zu den Aufgaben gehören u. a. auf zwei Jahre ohne Sachgrund befri- • Sachbearbeitung im Aufgabengebiet Infektionsschutzgesetz steten Arbeitsverhältnisses mit der Op- • Hygienische Überwachung medizinisch-pflegerischer Einrichtungen, Gemein- tion einer anschließenden unbefristeten schaftseinrichtungen, Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege Weiterbeschäftigung. • Sachbearbeitung im Aufgabengebiet Trinkwasser-, Abwasser-, Abfallhygiene • Mitwirkung bei orts- und kommunalhygienischen Überwachungen Aufgabenbereich: • Beratung und Aufklärung zu Infektionskrankheiten und zur Einhaltung von Hygie- • Ausführung von Reparatur-, Instand- nemaßnahmen setzungs- und Wartungsarbeiten • Begutachtung von Bauplanungen in hygienischer Hinsicht • Pflege der Außenanlagen und Durch- • Umweltmedizinische Begutachtungen und -beratungen führung des Winterdienstes • Überwachung der Reinigungsar- Anforderungsprofil: beiten Vorausgesetzt werden • Betreuung der Zentralen Heizungsan- • Abgeschlossene Ausbildung zum/zur staatlich geprüften, Hygienekontrolleur/ -in, lage mit der dazu gehörenden Gebäu- Gesundheitsaufseher/-in (m/w/d) deleittechnik • Die gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung des Berufs • Pflege und Wartung der elektro- • Gute Team- und Kommunikationsfähigkeit und zeitliche Flexibilität nischen und technischen Anlagen • Interesse an eigenständigem und verantwortungsvollem Arbeiten • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B sowie zur Bereitstellung des eigenen Pkw für die Anforderungsprofil: dienstliche Nutzung gegen Erstattung der Kosten. • erfolgreich abgeschlossene minde- stens dreijährige Ausbildung in einem Das Arbeitsverhältnis sowie das Entgelt richten sich nach dem Tarifvertrag für den öf- handwerklichen Beruf fentlichen Dienst. • handwerkliches Geschick sowie kör- Gehen Bewerbungen von Teilzeitbeschäftigten ein, wird geprüft, inwieweit im Rah- perliche Belastbarkeit men der dienstlichen Möglichkeiten eine Stellenbesetzung durch in Teilzeit erfolgen • gute Kommunikationsfähigkeit und kann. Freude im Umgang mit Menschen • hohes Maß an Verantwortungsbe- Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) werden erbeten wusstsein, Zuverlässigkeit und Selbst- bis zum 30. August 2021 an die ständigkeit • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse BE Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Zentralabteilung • MS-Office-Kenntnisse Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier. • Bereitschaft, temporär auch an ande- ren Schulstandorten im Bereich des Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Landkreises Trier-Saarburg eingesetzt Grund- und Realschule plus in Waldrach mehrere zu werden Reinigungskräfte (w/m/d) • Kenntnisse in Haus- und Elektrotech- nik sind wünschenswert in Teilzeit im Umfang von bis zu jeweils 15,00 Wochenstunden. Das Arbeitsverhältnis sowie das Entgelt Erwartet wird Engagement, Selbstständigkeit, Flexibilität sowie Teamfähigkeit. richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Die Entgelt- Die Beschäftigung erfolgt nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Ar- zahlung erfolgt aus der Entgeltgruppe 5 beitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) zunächst befristet für die TVöD (VKA). Dauer eines Jahres. Das Entgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentli- chen Dienst (TVöD). Bewerbungen mit den üblichen Unterla- gen (z. B. Lebenslauf, Zeugnisse) werden Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (z. B. Lebenslauf, Zeugnisse) werden er- erbeten bis zum 20. August 2021 an die beten bis zum 20. August 2021 an die Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Zentralabteilung Zentralabteilung Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier.
KREIS-NACHRICHTEN Seite 7 Ausgabe 31 | 2021 Kreis Trier-Saarburg 25 Abiturienten und das Motto „Nie ohne mein Teams“ Geschwister-Scholl-Schule: „Corona-Jahrgang“ wurde feierlich verabschiedet Kurz vor den Sommerferien erhielt der Teams“, spiegelt den Schwerpunkt der sekt und außerdem eine Einladung, Abiturjahrgang der Geschwister-Scholl- digitalen Kompetenz in Anlehnung an an den zukünftigen Stufentreffen, die Schule, Berufsbildende Schule Saarburg Microsoft Teams wider. Jürgen Winnige, immer an Aschermittwoch stattfinden, in einer feierlichen Übergabe die Zeug- Stufenleiter der gymnasialen Oberstufe, teilzunehmen. nisse der Allgemeinen Hochschulreife. dankte allen Beteiligten für ihr großes Aufgrund der aktuellen Corona- und Engagement. Die Abiturientia: Hygienemaßnahmen musste dies ohne die Familien stattfinden, trotzdem war Niklas Bauer und David Fisch meldeten Niklas Bauer, Saarburg; Luisa Beiling, Ayl; die Aula des Schulzentrums feierlich ge- sich mit einer Schülerrede zu Wort und Anne Bleich, Trassem; Darius Cepan, Freu- schmückt. auch die beiden Stammkursleiterinnen denburg; Tia Claßmann, Wiltingen; Megan Ebba Eeten und Sandra Oster resü- Marie Evans, Mettlach; David Fisch, Win- Der Jahrgang, der in der Jahrgangsstufe mierten über die letzten drei Jahre in cheringen; Luca Forse, Saarburg; Leonie 11 mit 58 Lernenden gestartet war, sei, der gymnasialen Oberstufe der kreis- Fürmeyer, Saarburg; Sara-Marie Hall, Ayl; so Jürgen Scholz, Leiter der kreiseigenen eigenen Schule. Fünf Abiturienten er- Alexander Hammes, Ayl; Jan-Uwe Hary; Geschwister-Scholl-Schule, der eigent- hielten ein Reifezeugnis mit der Note 1 Fiona-Janin Himmelsbach; Max Jakobs, liche „Corona-Jahrgang“. Er betonte, dass vor der Kommastelle und Niklas Bauer Saarburg; Lukas Klostermeier, Ockfen; Jan die Absolventen kein „verlorenes Jahr“ erreichte mit der Abiturnote 1,2 die be- Neisius, Saarburg; Maximilian Schaller, erleben mussten, sondern zusätzliche ste Abiturnote seit Bestehen des Beruf- Saarburg; Laura Schmitt, Wincheringen; digitale Kompetenz gewonnen hätten, lichen Gymnasiums. Alexander Schmitz, Trassem; Christian die ihnen auch nach der Schulzeit sehr Schmitz, Trassem; Michael Schneider, zugute kommen wird. Auch das Motto Mit dem Abiturzeugnis erhielt jeder Ab- Saarburg; Gillian Sobek, Tawern; Sophie des Abiturjahrgangs: „Nie ohne mein iturient den obligatorischen Jahrgangs- Spiedel, Irsch; Felix Weber, Ayl. Schülerzeitung Öffentliche Ausschreibung VOL/A Meulenwald Maßnahme: DigitalPakt Schule 2019 - 2024 Pünktlich vor den Sommerferien wurde Bauherr: Landkreis Trier-Saarburg die erste Ausgabe der neuen Schüler- Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier zeitung der kreiseigenen Meulenwald- schule Schweich veröffentlicht. Leistungen: Erweiterung der pädagogischen Netzwerkinfrastruktur (aktive Netzwerktechnik) in kreiseigenen Schulen im Rahmen des Trotz vieler Hürden und besonderer Be- DigitalPakt Schule 2019-2024 dingungen haben sechs Schüler es ge- schafft, Beiträge von allen Klassen und Ausführungszeitraum: einzelnen Schülern als ein Gesamtwerk schulweise unmittelbar nach Auftragserteilung für die ganze Schulgemeinschaft zu ge- bis spätestens zum 30.06.2022 stalten. Leistungsverzeichnis HIntergrund war, dass vor der Pandemie Die Vergabeunterlagen können auf dem Vergabeportal subreport Verlag Schawe viel gemeinsam mit allen Klassenstufen GmbH unter https://www.subreport.de/E17518147 ab Donnerstag, den 29.07.2021, unternommen wurde. Durch Corona 10:00 Uhr kostenlos heruntergeladen werden. und die damit verbundenen Einschrän- kungen blieb der Austausch von Infor- Angebotsabgabe – digital -: mationen untereinander aus. Doch die 11.08.2021, 09:00 Uhr über Vergabeportal subreport an die Kreisverwaltung Trier- Schüler:innen wollten etwas dagegen Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, D-54290 Trier tun. Sie gründeten ein Schülerzeitungs- redaktionsteam, das Aufgabenfelder Angebotseröffnung verteilte und sich um die Organisation 11.08.2021, bei der Vergabestelle der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Karl-Benz-Str. kümmerte. 6, 54290 Trier, 09:00 Uhr Zu ihren Aufgaben zählte es auch Spon- Ende der Bindefrist 11.10.2021 soren zu finden, die eine Werbeanzeige schalten, damit die Finanzierung des Drucks gesichert war. Das Schülerzei- Kreisverwaltung Trier-Saarburg tungsredaktionsteam möchte sich auch Abt. 5 - Schulabteilung auf diesem Weg bei den Unterstützern bedanken.
Seite 8 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 31 | 2021 Aktuelle Informationen Vollsperrung: Welschbillig und Kordel nun täglich auch per Twitter Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Trier Eine örtliche Umleitung wird eingerich- teilt mit, dass die B 422 zwischen Welsch- tet. Tagesaktuelle Neuigkeiten findet billig und Kordel für rund zwei Wochen man auf dem Twitter-Profil der Kreis- wegen der Beseitigung von Unwetter- Der LBM Trier bedankt sich bei den be- verwaltung unter @LKTrierSaarburg schäden an der Fahrbahnböschung voll troffenen Verkehrsteilnehmern für ihr gesperrt werden muss. Verständnis. Amtliche Bekanntmachungen Hinweis: Seite 1, Berichtigung EU ABl. Nr. L 191 Seite 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1029/2008 vom 20. Oktober 2008 Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz (EU L 278 S. 6 vom 21.10.2008) und ist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg gehalten, die Gebühren- § 38 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermit- satzungen für die Jahre 2014 bis 2020 nachträglich anzupas- telgesetzbuches neugefasst in der Bekanntmachung vom sen. 03.06.2013 BGBl. S. 1426 und Diese Satzungen werden in den kommenden Wochen in den des Artikel 2 der Verordnung zur Durchführung von Vorschrif- Kreis-Nachrichten bekannt gemacht. In dieser Ausgabe sind es ten des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechtes –Ver- die Satzungen für die Jahre 2018 und 2019. ordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmit- Satzung teln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittelverordnung des Kreises Trier-Saarburg – TierLMHV vom 08. August 2007 (BGBl. I, S. 1816) und über die des Artikels 3 der Verordnung zur Durchführung von Vor- Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen schriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts auf dem Gebiet der – Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehr- bringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische sowie der Fleischhygiene Lebensmittel-Überwachungsverordnung -TierLMÜV vom 08. für den im Landkreis Trier-Saarburg ansässigen August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1864), in Verbindung mit dem Großbetrieb im Sinne des § 26 Abs. 1 des Tarifver- Landesgebührengesetz für Rheinland-Pfalz vom 3. September trages Fleischuntersuchung 1974 (GVBl. S. 578, BS 2013-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Oktober 2009 (GVBl. S. 364) und des Landesgesetzes gültig vom 01.01.2018 – 31.12.2018 zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände- gesetzes (AGLBR vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 362) und Inhalt des § 17 der Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz i.d.F. Rechtsgrundlagen vom 31. Januar 1994 (GVBl. S 188), zuletzt geändert durch Arti- § 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner kel 2 des Gesetzes vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319) § 2 Begriffsbestimmungen (in den jeweils geltenden Fassungen) § 3 Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der am 05.07.2021 folgende Satzung beschlossen: Satzung § 4 Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen § 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner § 5 Gebühren für weitergehende Untersuchungen / Rück- (1) Für die in Anhang IV Abschnitt A der Verordnung (EG) Nr. standsuntersuchungen 882/2004 des Europäischen § 6 Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über Kontrollen zur Rückstandskontrollplan Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermit- § 7 Schlachtung außerhalb festgesetzter Untersuchungs- telrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und zeiten, Wartegebühr Tierschutz genannten Tätigkeiten (Amtshandlungen) erhebt § 8 Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der Untersu- der Landkreis Trier-Saarburg kostendeckende Gebühren nach chung oder der gesamten Untersuchung Art. 26, 27, 28 und 29 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B § 9 Auslagen und Anhang V Abschnitt B dieser Verordnung sowie dem Lan- § 10 Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel desgebührengesetz für Rheinland-Pfalz vom 03.September § 11 Salvatorische Klausel 1974 in der geltenden Fassung § 12 Geltungsbereich (2) Gebührenpflichtig sind die natürlichen oder juristischen § 13 Schlussbestimmungen Personen, die nach Absatz 1 gebührenpflichtigen Amtshand- lungen zurechenbar verursachen bzw. deren Tätigkeiten Amts- Der Kreistag hat auf Grund der Verordnung EG Nr. 882/2004 handlungen im Sinne des Abs. 1 unterliegen. des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche (3) Die Gebühren werden –sofern nicht ausdrücklich etwas Kontrollen zur Überprüfung und Einhaltung des Lebensmittel- anderes bestimmt ist- in der Anlage als einheitliche Gebühren und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tierge- ausgewiesen. Die Anlage bildet einen Teil der Satzung sundheit und Tierschutz vom 29. April 2004 (EU ABl. Nr. L 165
KREIS-NACHRICHTEN Seite 9 Ausgabe 31 | 2021 Kreis Trier-Saarburg § 2 Begriffsbestimmungen untersuchungen (1) Gewerbliche Kleinbetriebe im Sinne dieser Satzung sind Be- Werden bei begründetem Verdacht auf eine evtl. Genussun- triebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalender- tauglichkeit (z.B. bei Krankheiten oder Rückständen) weiterge- jahres weniger als 20 Großvieheinheiten in der Kalenderwoche hende Untersuchungen erforderlich, so hat der Verfügungsbe- geschlachtet worden sind. Zudem gelten Geflügelschlachtbe- rechtigte die hierdurch entstehenden Kosten und Auslagen zu triebe, in denen weniger als an vier Tagen in der Woche mit tragen. mindestens acht Stunden Schlachtdauer geschlachtet wird, als gewerbliche Kleinbetriebe. § 6 Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen Rück- (2) Gewerbliche Großbetriebe im Sinne dieser Satzung sind standskontrollplan Betriebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalen- Die Rückstandsuntersuchungen zum Nachweis von Rück- derjahres mindestens 20 Großvieheinheiten in der Kalender- ständen und Kontaminationen sind verpflichtende Untersu- woche geschlachtet worden sind. Wildbearbeitungsbetriebe chungen nach dem sog. Nationalen Rückstandskontrollplan gelten als Großbetriebe, wenn im Durchschnitt des vorange- (NRKP). Die Untersuchungen erfolgen im Landesuntersu- gangenen Kalenderjahres mehr als 40 Stück Rotwild oder 100 chungsamt und werden der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ausgewachsene Wildschweine oder 133 Stück Dam-, Sikawild quartalsweise in Rechnung gestellt. Die Kosten wurden auf alle oder nicht ausgewachsene Wildschweine oder 200 Stück Reh- Schlachttiere der betroffenen Tierarten Rinder und Schweine oder Muffelwild wöchentlich bearbeitet worden sind. Nimmt (in Höhe von 0,66 €) pro Tier umgelegt. ein Schlachtbetrieb seine Tätigkeit neu auf, erfolgt die Einstu- fung als Klein- oder Großbetrieb im laufenden Kalenderjahr § 7 Schlachtung außerhalb festgesetzter Untersuchungszeiten, nach den tatsächlichen monatlichen Schlachtzahlen. Wartegebühr (3) Hausschlachtungen sind Schlachtungen außerhalb ge- Die Schlachttage bzw. Schlachtzeiten sind im Geltungsbereich werblicher Schlachtbetriebe, bei denen das geschlachtete dieser Satzung wie folgt festgesetzt: Fleisch ausschließlich zum privaten Verzehr durch den Tierhal- • für gewerbliche Schlachtungen: ter oder seine im Haushalt lebende Familie bestimmt ist. montags, mittwochs und freitags von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr (4) Großbetriebe nach § 26 Abs. 1, Satz 1 des Tarifvertrages samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der • für nicht gewerbliche Schlachtungen: Fleischuntersuchung, sind Schlachtbetriebe, die am 31. August freitags von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr 2008 schon und am 01. September 2008 noch bestanden ha- samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr ben und bei denen im Durchschnitt des Referenzzeitraumes des § 25 Abs. 2 Satz 1 des genannten Tarifvertrages (d.h. im Bei Untersuchungen von Tieren, die auf Verlangen des Verfü- Jahr 2007) weniger als 300 Großvieheinheiten monatlich ge- gungsberechtigten außerhalb der festgesetzten Schlachttage schlachtet worden sind. bzw. Schlachtzeiten durchgeführt werden, wird ein Aufschlag auf die Gesamtgebühr erhoben. Gleiches gilt, wenn durch die §3 Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der Satzung Gebührenpflichtigen zu vertretende Verzögerungen bzw. Un- (1) Die Untersuchungsgebühren setzen sich aus Gebühren terbrechungen während der Schlachtzeit von mindestens 30 für die Schlachttier-und Fleischuntersuchung nach Anlage 1 Minuten verursacht werden. Der Gebührenaufschlag bzw. die zuzüglich der Kosten für Trichinenprobenentnahmen und Tri- Wartegebühr wird als Stundengebühr nach Anlage 4 (je ange- chinenprobenuntersuchungen sowie der Umlage der Kosten fangene 15 Minuten) berechnet und festgesetzt. für Proben nach dem nationalen Rückstandskontrollplan nach Anlage 2 zusammen. § 8 Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der Untersuchung (2) Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlach- oder der gesamten Untersuchung tet, reduziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entspre- (1) Die Gebühren nach den §§ 3 - 9 sind in voller Höhe auch chend bei 36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert, dann zu verrichten, wenn nur ein Teil der Untersuchung oder bei 65 - 119 Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr Kontrolle stattgefunden hat. Schlachttieren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort (2) Unterbleibt die angemeldete Untersuchung oder die Amts- ausgewiesenen Staffelung. Es wird jedoch mindestens die handlung, weil diese nicht zu der angemeldeten Zeit durch- Summe der Gebühren erhoben, die sich aus der Multiplikation geführt werden konnte, so ist als Ersatz für die tatsächlich der höchsten Tierzahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel entstandenen Kosten eine Stundengebühr nach Anlage 4 (je mit der darin enthaltenen Gebühr ergibt. angefangene 15 Minuten) zu entrichten. (3) Kosten für tarifrechtlich anfallende Wegstreckenentschädi- gungen werden zusätzlich als Auslagen geltend gemacht. § 9 Auslagen Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einer § 4 Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen Amtshandlung Auslagen notwendig, die nicht bereits mit der Bei Tieren, die Träger von Trichinen sein können, erfolgt die Tri- Gebühr abgegolten sind, so hat der Kostenschuldner diese chinenproben-untersuchung nach der Verdauungsmethode in zu erstatten. Als zusätzliche Auslagen könnten beispielsweise den Untersuchungsstellen in Saarburg und Trier. Die Gebühr Wegstrecken-entschädigungen (0,30 € je gefahrenen Kilome- für die Untersuchung wird je Tier/Fleischteil auf Grund von An- ter) oder Versandgebühren entstehen. lage 2 festgesetzt und erhoben. § 10 Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel § 5 Gebühren für weitgehende Untersuchungen/Rückstands- (1) Die Gebühren und Kosten/Auslagen sind durch die Unter-
Seite 10 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 31 | 2021 sucher einzuziehen, soweit nicht Gebührenbescheide erteilt Gebühren für BSE-Untersuchungen / werden. Die Gebührenschuld entsteht mit Beendigung der Rückstandsuntersuchungen Amtshandlung oder der sonstigen Dienstgeschäfte. Die Gebühren betragen 22,00 € je Probe. (2) Soweit Gebühren und Kosten/Auslagen durch Bescheid an- gefordert werden, sind diese innerhalb von 14 Tagen nach Er- - Anlage 4 - halt des Bescheides fällig. Es können angemessene Abschlags- Stundenvergütung zahlungen gefordert werden. 15 Minuten 30 Minuten 60 Minuten (3) Wird gegen die gebührenpflichtige Amtshandlung oder die amtlicher Tierarzt / Gebührenfestsetzung ein Rechtsmittel eingelegt, so wird da- amtliche Tierärztin 19,70 € 39,39 € 78,79 € durch die Fälligkeit der Gebühr nicht aufgehoben. amtlicher Fachassistenten / § 11 Salvatorische Klausel amtliche Sollten einzelne Regelungen dieser Satzung oder des Gebüh- Fachassistentin 9,60 € 19,20 € 38,40 € renverzeichnisses nichtig sein, so bleibt die Satzung bzw. das Gebührenverzeichnis im Übrigen wirksam. Satzung § 12 Geltungsbereich des Kreises Trier-Saarburg Diese Satzung gilt im Landkreis Trier-Saarburg und, soweit sie über die sich auf Gebühren im Rahmen der Schlachttier- und Fleischun- Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen tersuchung sowie der Rückstands- und Trichinenprobenunter- auf dem Gebiet der suchungen bezieht, auch im Gebiet der kreisfreien Stadt Trier. Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene § 13 Schlussbestimmungen (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft für den im Landkreis Trier-Saarburg ansässigen und gilt bis 31.12.2018. Großbetrieb im Sinne des § 26 Abs. 1 des Tarifver- trages Fleischuntersuchung Trier, den 06. Juli 2021 Günther Schartz, gültig vom 01.01.2019 – 31.12.2019 Landrat Inhalt - Anlage 1 - Rechtsgrundlagen Stückvergütung Schlachttier- und Fleischuntersuchung § 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner Tierart / Gebührensätze Gebührensätze § 2 Begriffsbestimmungen Schlachtgewicht je Tag und Tier je Tag und Tier § 3 Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der Januar- März- Satzung Februar 2018 Dezember 2018 § 4 Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen Einhufer 36,81 € 37,98 € § 5 Gebühren für weitergehende Untersuchungen / Rück- Rinder 24,92 € 25,72 € standsuntersuchungen Schweine 9,12 € 9,42 € § 6 Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen Schafe und Ziegen 9,22 € 9,51 € Rückstandskontrollplan § 7 Schlachtung außerhalb festgesetzter Untersuchungs- Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlach- zeiten, Wartegebühr tet, reduziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entspre- § 8 Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der Untersu- chend bei 36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert, chung oder der gesamten bei 65 - 119 Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr Untersuchung Schlachttieren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort § 9 Auslagen ausgewiesenen Staffelung. Es wird jedoch mindestens die § 10 Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel Summe der Gebühren erhoben, die sich aus der Multiplikation § 11 Salvatorische Klausel der höchsten Tierzahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel § 12 Geltungsbereich mit der darin enthaltenen Gebühr ergibt § 13 Schlussbestimmungen - Anlage 2 - Der Kreistag hat auf Grund der Verordnung EG Nr. 882/2004 Gebühren pro Schlachttier ohne Schlachttierzahlstaffelung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Gebühren Trichinenunter- Trichinenprobe- Umlage Kontrollen zur Überprüfung und Einhaltung des Lebensmittel- pro Tier suchung entnahme NRKP und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tierge- Einhufer 2,20 € 0,60 € sundheit und Tierschutz vom 29. April 2004 (EU ABl. Nr. L 165 Schwein 2,20 € 0,60 € 0,66 € Seite 1, Berichtigung EU ABl. Nr. L 191 Seite 1), zuletzt geändert Rind 0,66 € durch Verordnung (EG) Nr. 1029/2008 vom 20. Oktober 2008 (EU L 278 S. 6 vom 21.10.2008) und - Anlage 3 - § 38 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermit-
KREIS-NACHRICHTEN Seite 11 Ausgabe 31 | 2021 Kreis Trier-Saarburg telgesetzbuches neugefasst in der Bekanntmachung vom gangenen Kalenderjahres mehr als 40 Stück Rotwild oder 100 03.06.2013 BGBl. S. 1426 und ausgewachsene Wildschweine oder 133 Stück Dam-, Sikawild des Artikel 2 der Verordnung zur Durchführung von Vorschrif- oder nicht ausgewachsene Wildschweine oder 200 Stück Reh- ten des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechtes –Ver- oder Muffelwild wöchentlich bearbeitet worden sind. Nimmt ordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, ein Schlachtbetrieb seine Tätigkeit neu auf, erfolgt die Einstu- Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmit- fung als Klein- oder Großbetrieb im laufenden Kalenderjahr teln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittelverordnung nach den tatsächlichen monatlichen Schlachtzahlen. – TierLMHV vom 08. August 2007 (BGBl. I, S. 1816) und (3) Hausschlachtungen sind Schlachtungen außerhalb ge- des Artikels 3 der Verordnung zur Durchführung von Vor- werblicher Schlachtbetriebe, bei denen das geschlachtete schriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts Fleisch ausschließlich zum privaten Verzehr durch den Tierhal- – Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen ter oder seine im Haushalt lebende Familie bestimmt ist. Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehr- (4) Großbetriebe nach § 26 Abs. 1, Satz 1 des Tarifvertrages bringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Lebensmittel-Überwachungsverordnung -TierLMÜV vom 08. Fleischuntersuchung, sind Schlachtbetriebe, die am 31. August August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1864), in Verbindung mit dem 2008 schon und am 01. September 2008 noch bestanden ha- Landesgebührengesetz für Rheinland-Pfalz vom 3. September ben und bei denen im Durchschnitt des Referenzzeitraumes 1974 (GVBl. S. 578, BS 2013-1), zuletzt geändert durch Gesetz des § 25 Abs. 2 Satz 1 des genannten Tarifvertrages (d.h. im vom 27. Oktober 2009 (GVBl. S. 364) und des Landesgesetzes Jahr 2007) weniger als 300 Großvieheinheiten monatlich ge- zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände- schlachtet worden sind. gesetzes (AGLBR vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 362) und §3 Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der Satzung des § 17 der Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz i.d.F. (1) Die Untersuchungsgebühren setzen sich aus Gebühren vom 31. Januar 1994 (GVBl. S 188), zuletzt geändert durch Arti- für die Schlachttier-und Fleischuntersuchung nach Anlage 1 kel 2 des Gesetzes vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319) zuzüglich der Kosten für Trichinenprobenentnahmen und Tri- (in den jeweils geltenden Fassungen) chinenprobenuntersuchungen sowie der Umlage der Kosten am 05.07.2021 folgende Satzung beschlossen: für Proben nach dem nationalen Rückstandskontrollplan nach Anlage 2 zusammen. § 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner (2) Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlach- (1) Für die in Anhang IV Abschnitt A der Verordnung (EG) Nr. tet, reduziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entspre- 882/2004 des Europäischen chend bei 36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert, Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über Kontrollen zur bei 65 - 119 Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermit- Schlachttieren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort telrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und ausgewiesenen Staffelung. Es wird jedoch mindestens die Tierschutz genannten Tätigkeiten (Amtshandlungen) erhebt Summe der Gebühren erhoben, die sich aus der Multiplikation der Landkreis Trier-Saarburg kostendeckende Gebühren nach der höchsten Tierzahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel Art. 26, 27, 28 und 29 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B mit der darin enthaltenen Gebühr ergibt. und Anhang V Abschnitt B dieser Verordnung sowie dem Lan- (3) Kosten für tarifrechtlich anfallende Wegstreckenentschädi- desgebührengesetz für Rheinland-Pfalz vom 03.September gungen werden zusätzlich als Auslagen geltend gemacht. 1974 in der geltenden Fassung (2) Gebührenpflichtig sind die natürlichen oder juristischen § 4 Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen Personen, die nach Absatz 1 gebührenpflichtigen Amtshand- Bei Tieren, die Träger von Trichinen sein können, erfolgt die Tri- lungen zurechenbar verursachen bzw. deren Tätigkeiten Amts- chinenproben-untersuchung nach der Verdauungsmethode in handlungen im Sinne des Abs. 1 unterliegen. den Untersuchungsstellen in Saarburg und Trier. Die Gebühr (3) Die Gebühren werden –sofern nicht ausdrücklich etwas für die Untersuchung wird je Tier/Fleischteil auf Grund von An- anderes bestimmt ist- in der Anlage als einheitliche Gebühren lage 2 festgesetzt und erhoben. ausgewiesen. Die Anlage bildet einen Teil der Satzung § 5 Gebühren für weitgehende Untersuchungen/Rückstands- § 2 Begriffsbestimmungen untersuchungen (1) Gewerbliche Kleinbetriebe im Sinne dieser Satzung sind Be- Werden bei begründetem Verdacht auf eine evtl. Genussun- triebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalender- tauglichkeit (z.B. bei Krankheiten oder Rückständen) weiterge- jahres weniger als 20 Großvieheinheiten in der Kalenderwoche hende Untersuchungen erforderlich, so hat der Verfügungsbe- geschlachtet worden sind. Zudem gelten Geflügelschlachtbe- rechtigte die hierdurch entstehenden Kosten und Auslagen zu triebe, in denen weniger als an vier Tagen in der Woche mit tragen. mindestens acht Stunden Schlachtdauer geschlachtet wird, als gewerbliche Kleinbetriebe. § 6 Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen Rück- (2) Gewerbliche Großbetriebe im Sinne dieser Satzung sind standskontrollplan Betriebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalen- Die Rückstandsuntersuchungen zum Nachweis von Rück- derjahres mindestens 20 Großvieheinheiten in der Kalender- ständen und Kontaminationen sind verpflichtende Untersu- woche geschlachtet worden sind. Wildbearbeitungsbetriebe chungen nach dem sog. Nationalen Rückstandskontrollplan gelten als Großbetriebe, wenn im Durchschnitt des vorange- (NRKP). Die Untersuchungen erfolgen im Landesuntersu-
Seite 12 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 31 | 2021 chungsamt und werden der Kreisverwaltung Trier-Saarburg renverzeichnisses nichtig sein, so bleibt die Satzung bzw. das quartalsweise in Rechnung gestellt. Die Kosten wurden auf alle Gebührenverzeichnis im Übrigen wirksam. Schlachttiere der betroffenen Tierarten Rinder und Schweine (in Höhe von 0,42 €) pro Tier umgelegt. § 12 Geltungsbereich Diese Satzung gilt im Landkreis Trier-Saarburg und, soweit sie § 7 Schlachtung außerhalb festgesetzter Untersuchungszeiten, sich auf Gebühren im Rahmen der Schlachttier- und Fleischun- Wartegebühr tersuchung sowie der Rückstands- und Trichinenprobenunter- Die Schlachttage bzw. Schlachtzeiten sind im Geltungsbereich suchungen bezieht, auch im Gebiet der kreisfreien Stadt Trier. dieser Satzung wie folgt festgesetzt: • für gewerbliche Schlachtungen: § 13 Schlussbestimmungen montags, mittwochs und freitags von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr und gilt bis 31.12.2019. • für nicht gewerbliche Schlachtungen: freitags von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr Trier, den 06. Juli 2021 samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr Günther Schartz, Landrat Bei Untersuchungen von Tieren, die auf Verlangen des Verfü- - Anlage 1 - gungsberechtigten außerhalb der festgesetzten Schlachttage Stückvergütung Schlachttier- und Fleischuntersuchung bzw. Schlachtzeiten durchgeführt werden, wird ein Aufschlag Tierart / Gebührensätze Gebührensätze auf die Gesamtgebühr erhoben. Gleiches gilt, wenn durch die Schlachtgewicht je Tag und Tier je Tag und Tier Gebührenpflichtigen zu vertretende Verzögerungen bzw. Un- Januar- April- terbrechungen während der Schlachtzeit von mindestens 30 März 2019 Dezember 2019 Minuten verursacht werden. Der Gebührenaufschlag bzw. die Einhufer 36,32 € 37,44 € Wartegebühr wird als Stundengebühr nach Anlage 4 (je ange- Rinder 24,59 € 25,35 € fangene 15 Minuten) berechnet und festgesetzt. Schweine 9,00 € 9,29 € Schafe und Ziegen 9,10 € 9,38 € § 8 Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der Untersuchung oder der gesamten Untersuchung Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlach- (1) Die Gebühren nach den §§ 3 - 9 sind in voller Höhe auch tet, reduziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entspre- dann zu verrichten, wenn nur ein Teil der Untersuchung oder chend bei 36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert, Kontrolle stattgefunden hat. bei 65 - 119 Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr (2) Unterbleibt die angemeldete Untersuchung oder die Amts- Schlachttieren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort handlung, weil diese nicht zu der angemeldeten Zeit durch- ausgewiesenen Staffelung. Es wird jedoch mindestens die geführt werden konnte, so ist als Ersatz für die tatsächlich Summe der Gebühren erhoben, die sich aus der Multiplikation entstandenen Kosten eine Stundengebühr nach Anlage 4 (je der höchsten Tierzahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel angefangene 15 Minuten) zu entrichten. mit der darin enthaltenen Gebühr ergibt § 9 Auslagen - Anlage 2 - Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einer Gebühren pro Schlachttier ohne Schlachttierzahlstaffelung Amtshandlung Auslagen notwendig, die nicht bereits mit der Gebühren Trichinenunter- Trichinenprobe- Umlage Gebühr abgegolten sind, so hat der Kostenschuldner diese pro Tier suchung entnahme NRKP zu erstatten. Als zusätzliche Auslagen könnten beispielsweise Einhufer 1,96 € 0,55 € Wegstrecken-entschädigungen (0,30 € je gefahrenen Kilome- Schwein 1,96 € 0,55 € 0,42 € ter) oder Versandgebühren entstehen. Rind 0,42 € § 10 Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel - Anlage 3 - (1) Die Gebühren und Kosten/Auslagen sind durch die Unter- Gebühren für BSE-Untersuchungen / sucher einzuziehen, soweit nicht Gebührenbescheide erteilt Rückstandsuntersuchungen werden. Die Gebührenschuld entsteht mit Beendigung der Die Gebühren betragen 22,00 € je Probe. Amtshandlung oder der sonstigen Dienstgeschäfte. (2) Soweit Gebühren und Kosten/Auslagen durch Bescheid an- - Anlage 4 - gefordert werden, sind diese innerhalb von 14 Tagen nach Er- Stundenvergütung halt des Bescheides fällig. Es können angemessene Abschlags- 15 Minuten 30 Minuten 60 Minuten zahlungen gefordert werden. amtlicher Tierarzt / (3) Wird gegen die gebührenpflichtige Amtshandlung oder die amtliche Tierärztin 19,42 € 38,83 € 77,66 € Gebührenfestsetzung ein Rechtsmittel eingelegt, so wird da- amtlicher durch die Fälligkeit der Gebühr nicht aufgehoben. Fachassistenten / amtliche § 11Salvatorische Klausel Fachassistentin 9,47 € 18,93 € 37,86 € Sollten einzelne Regelungen dieser Satzung oder des Gebüh-
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