Die Situaon jugendlicher Flüchtlinge in Deutschland - Lebensumstände, polische Rahmenbedingungen und ihre mu=ersprachlichen Kompetenzen als ...
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Die Situa)on jugendlicher Flüchtlinge in Deutschland Lebensumstände, poli)sche Rahmenbedingungen und ihre mu=ersprachlichen Kompetenzen als unterschätzte Ressource Donnerstag, 21. November 2013
Inhaltsverzeichnis 1. Impressionen 2. Fakten und Zahlen 3. Die Lebenssitua)on junger Flüchtlinge in Deutschland 4. Poli)sche Rahmenbedingungen 5. Exzerpt: Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche im deutschen Bildungssystem 6. Mu=ersprachliche Kompetenzen als unterschätzte Ressource 7. Die Thema)k „Flüchtlingskinder“ in Film und Musik Donnerstag, 21. November 2013
...was außerhalb unserer Wahrnehmung bereits viele Opfer forderte Donnerstag, 21. November 2013
Flucht mit Hab und Gut Donnerstag, 21. November 2013
Donnerstag, 21. November 2013
Donnerstag, 21. November 2013
Weltweit steigt die Zahl der Flüchtlinge Donnerstag, 21. November 2013
Die Großen helfen den Kleinen (auch wenn die Großen selbst noch Kinder sind) Donnerstag, 21. November 2013
Donnerstag, 21. November 2013
Haben sie ihr Ziel erreicht, so landen viele Flüchtlinge vorerst in ersten Aufnahmecamps, welche eher einem Gefängnis ähneln Donnerstag, 21. November 2013
Bevor sie anschließend wieder Donnerstag, 21. November 2013
Im Inland ist das Thema Asylrecht heiß umstri=en Donnerstag, 21. November 2013
Behörden und Gesetze entscheiden Donnerstag, 21. November 2013
Die Bevölkerung ist gespalten Donnerstag, 21. November 2013
Donnerstag, 21. November 2013
Donnerstag, 21. November 2013
Dabei liegen die Vorteile und Poten)ale auf der Hand Donnerstag, 21. November 2013
Mul)kulturalität als Charakteris)ka Donnerstag, 21. November 2013
Die deutsche Wirtschai trotz der Krise: Unternehmen suchen schon jetzt händeringend nach Auszubildenden – In 20 Jahren wird die Stellenbesetzung noch unwesentlich schwieriger sein Donnerstag, 21. November 2013
Dabei haben wir sie: Viele Jugendliche mit Migra)onshintergrund lernen und arbeiten fleißig und schlagen große und kleine Karrieren ein Donnerstag, 21. November 2013
Viele prominente Integra)onsbeispiele Donnerstag, 21. November 2013
2 -‐ Fakten Donnerstag, 21. November 2013
• Was ist überhaupt ein „Flüchtling“? • Migranten: Verlassen Heimat freiwillig um ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Bei Rückkehr genießt er i.d.R. weiterhin Regierungsschutz • Flüchtlinge enmliehen ihrer Heimat und können nicht zurückkehren! (s. Genfer Flüchtlingskonven)on) 31 Donnerstag, 21. November 2013
• jeder Flüchtlich hat Gründe und Mo7ve -‐ niemand kommt „aus Langeweile“ – oi schwierige poli)sche Situa)on in Heimat (Diktaturen, demokra)sche Defizite, Krieg) – sehr schlechte ökonomische Situa)on – Diskriminierung aus religiösen, sozialen o.a. Gründen bis hin zu Drohungen, Hetze und Mord – mangelhaie humanitäre Versorgung ABER: Wo Menschen kommen, da kommt auch Poten7al. Die deutsche SchullandschaL muss es lernen, dieses Poten7al zur EnMaltung zu bringen und zu nutzen. Donnerstag, 21. November 2013
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3 -‐ Die Lebenssitua)on junger Flüchtlinge in Deutschland Donnerstag, 21. November 2013
Wir haben gesehen: Viele Flüchtlinge sind gezwungen ihr Heimatland fluchtar)g zu verlassen. Häufig können sie nicht einmal ihre wich)gsten Habseligkeiten mitnehmen. Der gesunde Menschenverstand würde einem zur sofor)gen Unterstützung dieser Menschen raten. Doch heißen wir sie wirklich willkommen? Donnerstag, 21. November 2013
Einleitung In Deutschland leben „131.593 junge Menschen unter 18 Jahren, die einen Asylantrag gestellt haben oder in einen Asylantrag mit einbezogen sind, davon sind 107.735 unter 16 Jahren. Von allen diesen jungen Flüchtlingen sind lediglich 11.900 als asyberech)gt anerkannt, weiteren 11.812 wurde die F l ü c h t l i n g s e i g e n s c h a i n a c h § 3 A b s . 4 d e s Asylverfahrensgesetzes zuerkannt. Bei insgesamt 10.787 jungen Menschen ist das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen.“ (Weiss, 59) „Das heißt, dass fast 100.000 junge Menschen unter 18 Jahren hier mit einem ungesicherten Aufenthalts)tel leben“ (Weiss, 59) Donnerstag, 21. November 2013
Einleitung In Deutschland leben „131.593 junge Menschen unter 18 Jahren, die einen Asylantrag gestellt haben oder in einen Asylantrag mit einbezogen sind, davon sind 107.735 unter 16 Jahren. Von allen diesen jungen Flüchtlingen sind lediglich 11.900 als asyberech)gt anerkannt, weiteren 11.812 wurde die F l ü c h t l i n g s e i g e n s c h a i n a c h § 3 A b s . 4 d e s Asylverfahrensgesetzes zuerkannt. Bei insgesamt 10.787 jungen Menschen ist das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen.“ (Weiss, 59) „Das heißt, dass fast 100.000 junge Menschen unter 18 Jahren hier mit einem ungesicherten Aufenthalts)tel leben“ (Weiss, 59) Welche Konsequenzen hat das? Donnerstag, 21. November 2013
Im folgenden wollen wir darstellen, welchen Herausforderungen sich junge Flüchtlinge in Deutschland stellen müssen. Dabei werden wir kleinschrirg vorgehen und anhand fünf a u s g e w ä h l t e r P r o b l e m b e r e i c h e v o r s t e l l e n , w e l c h e Schwierigkeiten Jugendlichen in elementaren gesellschailichen Bereichen zu bewäl)gen haben. Donnerstag, 21. November 2013
Fünf Problembereiche Visualisierung der Kategorien Medizinisc Die Familie und Zugang zu Zugang zu finanzielle he „Almallrege Situa)on Wohnraum Bildung Versorgung lung“ Donnerstag, 21. November 2013
Familie und finanzielle Situa)on Bezugnehmend auf junge Flüchtlinge, die mit ihrer Familie nach Deutschland kommen, ist zu unterstreichen, dass diese wiederrum nicht dem Kinder und – Jugendhilfegesetz unterstellt sind (anders als Jugendliche, die auf sich alleine gestellt sind). Familien haben daher nur einen beschränkten Zugang zu einer Grundversorgung. Diese Einschränkungen spiegeln sich im Zugang zu medizinischer Versorgung, dem Zugang zu Wohnraum, dem Zugang zur Bildung und dem Recht auf Freizügigkeit wider (wie wir auf den folgenden Folien darstellen werden). Besonders prekär ist der Satz der Grundsicherung für diese Familien zu bewerten. Asylbewerber sind nämlich wesentlich schlechter gestellt als deutsche Grundsicherungsempfänger und erhalten lediglich zwischen 158€ und 184€; deutsche Empfänger erhalten in etwa doppelt so viel. Dass dieser Satz aktuelle Bedürfnisse nicht mehr erfüllen kann zeigt sich schon allein darin, dass der Satz seit 1993 nicht mehr verändert wurde. Die Folgen für die Jugendlichen sind dras)sch: Wünsche nach Unternehmungen, Freizeitak)vitäten oder Hobbies, Anschaffungen (wie z.B. Kleidung) und jugendtypische Bedürfnisse können nahezu nicht erfüllt werden. Häufig erhalten die Familien oder alleinstehenden jugendlichen Flüchtlinge über 18 Jahren diese Grundsicherung auch nur in Form von Gutscheinen oder Sachleistungen. Donnerstag, 21. November 2013
Familie und finanzielle Situa)on Zur Grundsicherung: Diese Form der Diskriminierung von Familien, die die jungen Familienmitglieder massiv benachteiligt, erscheint paradox und veraltet. Die Anwesenheit der Familie ist es schließlich, die sicherstellt, dass die jungen Menschen in einer solch schwierigen Situa)on nicht völlig auf sich alleine gestellt sind. Bei Erfüllung bes)mmter Voraussetzungen haben Personen, die seit mehr als vier Jahren in Deutschland leben einen Anspruch auf den vollen Grundsicherungssatz. Zu Sachleistungen und Gutscheinen: Diese Form der Vergütung war ursprünglich als Abschreckungsmaßnahme gedacht. Dies war zu Zeiten in denen die Zahl der Asylbewerber schnell ans)eg. „Heute erreichen immer weniger Flüchtlinge die deutschen Grenzen, die Regelung der Sachleistungen ist aber nach wie vor geblieben.“ (Weiss, 62) Donnerstag, 21. November 2013
Wohnsitua)on Donnerstag, 21. November 2013
Wohnsitua)on Die Wohnsitua)on ist vor allem für Familien, aber auch für unbegleitete Jugendliche besonders belastend. Die Mehrheit dieser Menschen wird in Gemeinschaisunterkünien mit überwiegend niedrigen Mindeststandards untergebracht. Familien werden dabei oi in Ein-‐ bis Zwei-‐Zimmer-‐ Wohnungen untergebracht, sodass Familienmitglieder unabhängig vom Geschlecht in einem Raum näch)gen müssen. Bad und Küche müssen Familien sich teilen und insgesamt finden sich in diesen Unterbringungen Menschen mit sehr heterogenen (kulturellen und religiösen) Backgrounds. Viele Gemeinschaisunterbringen sind außerdem weit von anderen Ortschaien gelegen und weitestgehend isoliert. Dies erschwert neben dem Grundsicherungssatz den Zugang zu Sport-‐ und Bildungseinrichtungen abermals. Einschränkend wirkt darüber hinaus die sogenannte Residenzpflicht; Flüchtlinge dürfen den Landkreis oder die Gemeinde in der die Unterbringungen liegt nur mit Genehmigung verlassen. Die Bedingungen der Unterbringung und die soziale Isolierung schränken das Leben des Jugendlichen folglich stark ein und können mitunter psychische Störungen verursachen. Zusammenfassend kann die Wohnsitua)on und soziale Isolierung zu psychischen Störungen und Trauma)sierungen führen und wirkt einer erfolgreichen, wohl durchdachten Integra)on entgegen. (Vgl. Weiss S.63) Donnerstag, 21. November 2013
Medizinische Versorgung Verwiesen sei hier auf den Ar)kel 24 der UN-‐Kinderrechtskonven)on, der besagt, dass Kinder ein Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit haben. Eben dieser Anspruch wird in Deutschland aber nicht erfüllt. Jungen Flüchtlingen ohne Bleiberecht wird medizinische Versorgung nur in Nomällen gewährt. Somit sind Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und die Behandlungen von Dauererkrankungen nicht inbegriffen. Besonders Flüchtlinge, die häufig unter Trauma)sierungen und psychischen Krankheiten aufgrund ihrer Fluchterfahrungen oder Erfahrungen in ihrem Heimatland leiden, hä=en aber großen Bedarf nach einer gründlichen und wohl durchdachten medizinischen und psychologischen Versorgung. Das Hessische Sozialministerium stellte 2008 fest, dass „vermehrt hochproblema)sches, auch schwerstkrankes Klintel“ (Hessisches Sozialministerium 2008) Deutschland als Fluchtziel hat. Diese Erkenntnis steht im Gegensatz zu den ergriffen Maßnahmen. Nur wenige Bundesländer verfügen über psychologische Behandlungszentren, welche jedoch überfüllt sind. Häufig werden trauma)sche Störungen aber auch gar nicht erst erkannt. Hinzu kommt „Rese=lementstress“. Junge Flüchtlinge haben auch im scheinbar sichereren Gastland Ängste und Bedrohungsgefühle. Hierzu zählen beispielsweise die ungewohnte kulturelle Umgebung, die unsichere Zukunisaussicht, behördlicher Druck und (Vgl. Weiss S.64f) Donnerstag, 21. November 2013
Die Almallregelung „Mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz 2007, das EU-‐Vorgaben in Landesrecht umsetzte, wurde eine sogenannte „Almallregelung“ eingeführt“ (Weiss, 65) Dieses besagt, dass Personen, die schon mehrere Jahre in Deutschland leben und geduldet sind (bei Einzelpersonen acht Jahre, bei Familien sechs Jahre), können bei Erfüllung bes)mmter Voraussetzungen (keine Straiaten, Sprachkenntnisse, Selbstversorgung) ein permamentes Bleiberecht erhalten. Davon profi)eren alle und vor allem die jugendlichen Flüchtlinge! Donnerstag, 21. November 2013
Die Almallregelung Insgesamt ist die Regelung begrüßenswert. Hierbei gibt es jedoch zwei Einschränkungen, die stark zu kri)sieren sind. Namentlich Paragraf 104a und 104b im Aufenthaltsgesetz. Paragraf 104a besagt, dass das Bleiberecht einer Familie bereits dann verfällt, wenn ein Familienmitglied eine Voraussetzung nicht erfüllt. Hier wird den jugendlichen eine Mündigkeit zugesprochen, die diese nicht erfüllen. Es exis)ert eine „unzumutbare Verantwortung von Jugendlichen für die gesamte Familie“ (Weiss, 65). Auch diskriminiert diese Regelung Jugendliche, die selber alle Voraussetzungen erfülllen können, aufgrund des Verhaltens ihrer Geschwister womöglich kein Bleiberecht erhalten. Paragraf 104b legt fest, dass Jugendliche ein Bleiberecht erhalten, wenn sich ihre Eltern, die nicht die Bedingungen erfüllen, sich entscheiden das Land freiwillig zu verlassen. Kinder werden hier vor die Wahl gestellt, ob sie ihre Eltern verlassen wollen oder ihren Eltern zurück ins Herkunisland begleiten. Eine solch fundamentale Entscheidung ist Kindern, die sich selbst noch in der Entwicklung befinden nicht zuzumuten. Weiss weist darauf hin „welche Haltung gegenüber einem Staat, der diese Entscheidung von Kindern verlangt, [...] man von einem davon betroffenen Jugendlichen erwarten“ kann (Weiss, 66). Donnerstag, 21. November 2013
Zugang zu Bildung Abschließend möchte ich den Aspekt des Bildungszugangs disku)eren. Auch hier wird Deutschland dem Anspruch der Kinderrechtskonven)on (Recht auf Bildung und Chancengleichheit) nicht gerecht. Posi)v ist lediglich zu erwähnen, dass mi=lerweile alle Bundesländer ein Recht auf Beschulung für alle Kinder und Jugendlichen eingeführt haben. Es gibt nur wenige Förderangebote (auch der sprachlichen Bildung in Bezug auf das Herkunisland), der Besuch einer Regelschule ist nicht selbstverständlich und oi müssen weite Enmernungen für den Schulbesuch zurückgelegt werden. Die Residenzpflicht, die e i n g e s c h r ä n k t e n fi n a n z i e l l e n u n d m a t e r i e l l e n M i = e l u n d d a s L e b e n i n Gemeinschaisunterkünien erschweren das Aufarbeiten von schulischen und sprachlichen Lücken ohnehin. Die Mehrheit der jugendlichen Flüchtlinge erwirbt daher keinen qualifizierenden Abschluss. Auch nach der Schule ist es für junge Flüchtlinge aufgrund der ungewissen Zukunisperspek)ve schwierig einen Eins)eg in den Arbeitsmarkt zu finden. Auch der Zugang zur Berufswelt ist stark beschränkt. Erst nach mindestens vierjährigem Aufenthalt erhalten jugendliche Flüchtlinge die Möglichkeit eine Arbeit anzutreten oder eine Ausbildung zu beginnen. Darüber hinaus erschwert die unsichere Zukunisperspek)ve ohnehin die Chance eine Arbeitsstelle zu erhalten. Hier Bedarf es Anreize, die das Engagement von Arbeitgebern, die bereits sind das Risiko einzugehen, belohnen. Nicht zu übersehen ist bei dieser Diskussion auch der Aspekt der Sprache. Sprachliche Barrieren wirken ebenfalls erschwerend. Welches Poten)al junge Flüchtlinge aber gerade hier mitbringen, wird Gegenstand eines späteren Kapitels dieser Präsenta)on sein. (Vgl. Weiss, 67f) Donnerstag, 21. November 2013
4 -‐ Die poli)schen Rahmenbedingungen Donnerstag, 21. November 2013
„Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der TäIgkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormundes oder seiner Familienangehörigen geschützt wird“ (Art.2 UN-‐KinderrechtkonvenIon) Donnerstag, 21. November 2013
Deutsches Zuwanderungsgesetz • UN Kinderrechtskonven)on als wich)ge rechtliche Säule • 1990 von der BRD unterzeichnet • Definiert Schutz-‐, Förder-‐ und Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen • 54 Ar)kel, die poli)sches, wirtschailiches, soziales und kulturelles Recht definieren „Das wohl der Kinder steht an oberster Stelle“ Donnerstag, 21. November 2013
Deutsches Zuwanderungsgesetz • Schaffung eines hohen Kommisars für Flüchtlingsangelegenheiten: UNHCR – United Na)ons High Commisioner for Refugees • Bereits 1992 folgte eine Vorbehaltserklärung des zwei Jahre zuvor unterzeichneten Vertragswerkes von Seiten der BRD • Frage des Kindeswohls wurde einer Frage der individuellen Staatsangehörigkeit • Schutzbedüriigkeit wurde zweitrangig • Vorwurf des „Asylmissbrauchs“ à Asylkompromiss: Dri=staatenregelung Besagt, dass Personen, die in ihrem Ursprungsland poli)sch verfolgt werden und über einen sicheren Dri=staat in ein neues Land einreisen, nicht das Recht auf Asyl besitzen Donnerstag, 21. November 2013
Deutsches Zuwanderungsgesetz • 1993 Einführung des „Asylbewerberleistungsgesetzes“ • Regelt Höhe und Form von Leistungen die Asylbewerbern und Personen mit Duldungsrecht zustehen • Hilfsbedüriigkeit muss festgestellt werden • Starke Diskriminierung • Keine Schulpflicht! • Grundschulkindern stehen auf Grundlage dieses Gesetzes ca. 76€ pro Monat für ihre Ernährung zu • Seit 2005 sind Jugendämter verpflichtet minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge aufzunehmen • Häufig fehlen den Asylbewerbern staatliche Dokumente Donnerstag, 21. November 2013
Rechtsgrundlage -‐ Ins)tu)on Schule • Flüchtlinge bis heute in vielen Bundesländern ohne Recht auf „Schulpflicht“ • Leidglich „Schulbesuchsrecht“ • Recht auf Bildung wird vorenthalten • Meldepflicht der Schulen • Dienstrechtliche Konsequenzen für Schulleiter durch Kultusministerien bei Unterlassung • Ständige Angst vor Abschiebung Donnerstag, 21. November 2013
Ins)tu)on Schule -‐ Schulalltag • Schulischer Kontakt oi erst nach Monaten • Die meisten Flüchtlingskinder und –jugendlichen wollen eine gute schulische Ausbildung anstreben • Diesem Anspruch können die Schulen häufig nicht gerecht werden • Keine/geringe Fördermöglichkeiten und –mi=el à Mo)va)on wird zu Frustra)on • Eltern häufig nicht ausreichend informiert Donnerstag, 21. November 2013
Bedeutung der Ins)tu)on Schule • Bildung als Möglichkeit der freien, individuellen Enmaltung und Selbstverwirklichung • Tägliche Rou)ne und Stabilität für Kinder und Jugendliche • Schule als Pla{orm um sich mit der neuen Kultur auseinanderzusetzen und um gleichzei)g Freunde zu finden, die einem beim Einleben besonders helfen können • Große Herausforderung für das gesamte Schulpersonal • Vor allem unbegleitete Flüchtlingskinder benö)gen fachgerechtes Betreuungspersonal • Enge Zusammenarbeit zwischen Lehrern, Schulleitern, Sozialarbeitern und Schulpsychologen • Benachteiligte Bildungschancen durch fehlende Aufenthaltsgenehmigung Donnerstag, 21. November 2013
Genfer Flüchtlingskonven)on • Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge • Bis heute das wich)gste interna)onale Abkommen über den Flüchtlingsschutz • Definiert wer ein Flüchtling ist, welche Rechte er/sie hat und welche Hilfe ihm zusteht • Prinzip der Gegensei)gkeit: Besteht auf Pflichten, die ein Flüchtling gegenüber einem Zielland erfüllen muss • Werden diese Pflichten nicht erfüllt (z.B. Straiat) droht Verlust des Aufenthaltsrechtes • Berücksich)g nur die poli)sch verfolgte Flüchtlinge Donnerstag, 21. November 2013
Staatliche Zuständigkeit • Zuständigkeit liegt bei dem jeweiligen Land, das die Einreise ermöglicht hat (Dri=staatenregelung) • Kinderflüchtlinge: Der Staat in dem sich ein Angehöriger rechtmäßig au|ält • Belastung der Staaten an den außereuropäischen Grenzen! • Deutschland mit geographisch güns)ger Lage • „Festung Europa“: Staaten agieren in Flüchtlingspoli)k zusammen • Drama)sche Fluchtversuche am Mi=elmeer • Kommerzielle Schlepperorganisa)onen • Häufig direkte Abschiebung in die nordafrikansichen Länder • Rückgang der Flüchtlinge in Deutschland • Kaum eine Möglichkeit legal nach Europa zu gelangen • Flüchtlingspoli)k hat sich von einer na)onalen zu einer europäischen Poli)k entwickelt Donnerstag, 21. November 2013
5 -‐ Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche im deutschen Schulsystem Donnerstag, 21. November 2013
Exzerpt Im Folgenden sei durch ein Exzerpt für eine abwechslungsreiche Darstellung eines Themas gesorgt. Wir befassten uns mit der Frage welche Schwierigkeiten (Elternhaus, Schulempfehlung, Homogenitätsprinzip, Traumata...) zugewanderte Kinder allgemein zu bewäl)gen haben. Dies umfasst also sowohl jugendliche Flüchtlinge als auch Kinder die unter normalen Umständen nach Deutschland einwanderten. Hierzu einfach das Symbol anklicken (Sollte diese FunkIon auf einem Mac nicht funkIonieren, so biVen wir das mitgesendete Word Dokument manuell zu öffnen) Donnerstag, 21. November 2013
6 -‐ Mu=ersprachliche Kompetenzen als vernachlässigte Ressouce Donnerstag, 21. November 2013
Situa)on • Kinder mit Migra)onshintergrund haben qua Herkuni nachweislich schlechtere Bildungschancen in Deutschland (s. PISA) – „bildungsferne“ Elternhäuser – keine Möglichkeit zum Bildungsaufs)eg – die Hälie dieser Jugendlicher erreicht nur elementare Lese-‐ und Schreibkompetenzen (logische Auswirkung auf andere Bereiche schulischen Lernens!) 61 Donnerstag, 21. November 2013
• SuS mit Migra)onshintergrund benö)gen Sprachförderung! (unter linguis)scher Berücksich)gung der Mu=ersprache des Kindes) • hohes Kompetenzniveau in der Mu=ersprache kann sich güns)g auf Zweitsprachenerwerb auswirken, insbs. schriisprachlicher Bereich • Steinmüller, 1987: dras)sche Lücke zwischen Interak)onskompetenz und (schritsprachlicher) Textkompetenz 62 Donnerstag, 21. November 2013
Unterschiedliche Voraussetzungen • viele Migrantenkinder kommen nicht vor dem Kindergarten(!) mit Deutsch in Kontakt => ungesteuerte Erwerbskontexte • Kompetenzniveau viel zu niedrig für schulische Sozialisa)on • Lebenswelt von Migrantenkindern offenbart einen anderen, nicht den für die Schule nö)gen Wortschatz 63 Donnerstag, 21. November 2013
• Oi erkennen die LuL die Gründe für Sprachprobleme nicht, da die interak)onelle Sprachkompetenz von Migrantenkindern ihre mangelhaien Sprachkenntnisse verdeckt => Mangelhaie Au•lärung und Ausbildung der LuL • Migrantenkinder fallen somit durch schulische Raster ohne dass deren Poten)al ausgeschöpi oder entdeckt werden könnte • noch prekärere Situa)on für Seiteneinsteiger (oimals Flüchtlinge): sind nicht in D aufgewachsen, weder Interak)ons-‐ noch schriisprachl. Kompetenzen 64 Donnerstag, 21. November 2013
Kogni)ve Aspekte des Spracherwerbs • Interdependenz-‐Theorie: zwischen 1. und 2. Sprache • posi)ver Kompetenztransfer • Threshhold-‐Theory: Hohe mu=ersprachliche Kompetenz begüns)gt Zweitsprachenerwerb • Schriisprache spielt wich)ge Rolle um Kompetenzen übertragbar zu machen • Schriisprachl. Strategien (Dekodierung, Verständnis, etc.) sind von Sprache zu Sprache transferrierbar => Cogni)ve-‐Academic Skills, NICHT jedoch: Interpersonal-‐Communica)ve Skills 65 Donnerstag, 21. November 2013
• OBWOHL der Eins)eg schwerer ist, haben es Seiteneinsteiger oi leichter, deutsche Sprachkompetenzen auf einem hohen akademischen Niveau zu acquirieren • Was bedeutet dies für die schulische Praxis? 66 Donnerstag, 21. November 2013
• Mängel in der Zweitsprache stehen in engem Zusammenhang mit Mängeln in der Mu=ersprache • Mu=ersprache darf nicht aus schulischer Sprachförderung ausgeblendet werden! • Mu=ersprachliche Kompetenzen müssen als Voraussetzungen für den Erwerb der Deutschen Schriisprache anerkannt werden • Einrichtung von Intensivklassen für Seiteneinsteiger • in D gegborene Migrantenkinder müssen nicht nur Förderung in Deutsch sondern auch in MuXersprache erhalten (sonst droht: „nichts Halbes und nichts Ganzes“) • Vermi=lung der SchriLsprache als Unterrichtsbasis (nicht nur im Deutsch-‐Unterricht!) 67 Donnerstag, 21. November 2013
Donnerstag, 21. November 2013
Abschließend möchten wir auf zwei künstlerische Darstellungen verweisen, die sich mit der in dieser Präsenta)on dargestellten Problema)k befassen. Diese sind als „spirituelle Impressionen“ zu verstehen, die die Adressaten dieser PowerPoint, nachdem sie die vorgestellte poli)schen, familiären und schulischen Bedingungen kennen gelernt haben nun auf sich wirken lassen sollen und so zu einer eigenen Beurteilung gelangen können. Ferner verweisen wir hiermit bereits auf die folgende mündliche Prüfung in der sowohl Film als auch Musik Bestandteil sein können. Donnerstag, 21. November 2013
MC Nuri – Flüchtlingserfahrungen verpackt in Rapmusik Link zu einem Song h=p://www.youtube.com/watch?v=B8a_eQaIinE Kommentar in Musikmagazin h=p://saitensprung-‐online.eu/?p=849 Donnerstag, 21. November 2013
Spielfilm „Keine Angst“ h=p://www.youtube.com/watch?v=aqtlCShVwaM Donnerstag, 21. November 2013
Literatur Donnerstag, 21. November 2013
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