Die Steuerpläne von Biden und Trump - UniCredit Corporate ...
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30. September 2020 Macro Research US Election Brief Die Steuerpläne von Biden und Trump Dieser Artikel ist die deutsche Übersetzung des englischen Originalbeitrags zu den US-Wahlen vom 29. September 2020. ■ Die Steuerpläne sind seit den Vorwahlen („primaries“) der Demokraten eines der heißesten Themen im US- Präsidentschaftswahlkampf. Und die Debatte darüber wird bis zum 3. November wahrscheinlich noch hitziger werden. ■ Präsident Donald Trump setzt sich dafür ein, die Steuersenkungen seines 2017er Konjunkturprogramms (Tax Cuts and Jobs Acts 2017“) über das Jahr 2025 hinaus zu verlängern. Damit würden die Steuersenkungen sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen festgeschrieben. Das trägt dazu bei, die Progression des US-Steuersystems auch weiterhin niedrig zu halten. ■ Joe Bidens Steuerpläne hingegen ließen die Progression wieder akzentuierter ausfallen, bleiben allerdings hinter dem zurück, was von anderen demokratischen Präsidentschaftskandidaten vorgeschlagen wurde. Daher könnte es im Kongress zu Span- nungen mit dem linken Flügel der Demokratischen Partei kommen, wenn im Parlament über Bidens Steuerpläne abgestimmt werden würde. Die Steuerpläne der Kandidaten sind eines der polarisierendsten Themen des US-Wahlkampfs und wohl auch ein zentrales Thema der TV-Duelle zwischen Donald Trump und Joe Biden. Vereinfacht ausgedrückt: Präsident Trump kämpft für die Fest- schreibung der größten legislativen Errungenschaft seiner Regierung, des „Tax Cuts and Jobs Acts 2017“, durch den die Steuern sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen spürbar gesenkt wurden. Der Kandidat der Demokraten, Joe Biden, schlägt stattdessen vor, die Steuern sowohl für Unternehmen als auch für Bezieher hoher Einkommen wieder anzuheben, um so zusätzli- che Ausgaben für Bildung, Gesundheitsversorgung und andere Sozialprogramme zu finanzieren. Innerhalb der Demokratischen Partei gibt es jedoch recht unterschiedliche Ansichten zur Steuerpolitik. Während der Vorwahlen der Demokraten versuchten sich die Kandidaten mit einer Vielzahl mehr oder weniger ehrgeiziger Vorschläge zu Vermögenssteuern, einer steileren Einkommens- steuerprogression oder auch höherer Erbschaftssteuern zu überbieten. Und diese Divergenzen werden wahrscheinlich selbst im Falle in einem "blauen Welle"-Szenario – sowohl das Weiße Haus als auch beide Kongresskammern werden nach der Wahl von der Demokratischen Partei kontrolliert – nicht ausgeräumt sein und für parteiinterne Auseinandersetzungen sorgen. In den Umfragen zeigen sich klare Differenzen über Einkommensverteilung und Besteuerung zwischen den Parteien. Laut den Erhebungen des PEW Research Center vertritt die Mehrheit der demokratischen Wähler die Ansicht, dass die Einkommensun- gleichheit auf die mangelnde Progression des Steuersystems, ungleiche Startchancen, Rassendiskriminierung und die kaum eingeschränkte Macht der Großunternehmen zurückzuführen ist. Innerhalb der Demokratischen Partei ist die Einkommensum- verteilung das Thema, dessen Intensität zunimmt, je weiter man sich von der Mitte zum linken Flügel der Partei hinbewegt – wobei Joe Biden eher in der Mitte anzusiedeln ist. Die Mehrheit der Republikaner ist dagegen der Meinung, dass harte Arbeit und konkrete Lebensentscheidungen die Rangfolge in der Einkommenspyramide bestimmen – Faktoren, die ihrer Ansicht nach noch wichtiger sind als Automatisierung und Outsourcing in den Produktionsprozessen. Für diese Wähler ist die Wiederbele- bung stagnierender Volkswirtschaften in der Peripherie der US-Wirtschaft wichtiger als eine Umverteilungspolitik. Im Folgenden werden wir die Steuerpläne von Joe Biden und Donald Trump analysieren und uns dabei auf die Umverteilungseffekte (oder deren Fehlen) fokussieren. Trumps Steuerreform hat die Ungleichheit verschärft und die Progression weiter zurückgefahren Falls Donald Trump wiedergewählt wird, hat er lediglich versprochen, seine Reform festzuschreiben und alle Steuerbestimmungen des „Tax Cuts and Jobs Act 2017“ über das Jahr 2025 hinaus zu verlängern, wenn sie andernfalls auslaufen. Diese Entscheidung ist auf eine Kombination aus wachsenden fiskalischen Zwängen und, wahrscheinlich noch wichtiger, einer guten Dosis politischen Realismus zurückzuführen. Aktuelle Umfragen deuten nämlich darauf hin, dass die Demokraten wahrscheinlich die Kontrolle über das Repräsentantenhaus behalten werden, während das Rennen um den Senat wohl offen bleibt . Selbst wenn die Republikaner ihn gewinnen sollten, wären sie nicht in der Lage, neue, umfangreiche Steuersenkungen zu verabschieden. In groben Zügen führte der „Tax Cuts and Jobs Act“ dazu, dass die Steuersätze in nahezu allen Einkommensklassen (mit Ausnahme der 10% für die unterste Klasse), während die Steuerbasis bzw. Bemessungsgrundlage mit einem steuerpflichtigen Einkommen über 200.000 USD leicht angepasst wurde. Gleichzeitig verbreiterte sich die Bemessungsgrundlage der individuellen Einkommenssteuer dadurch, dass Abzüge, die normalerweise von den Geringstverdienern in Anspruch genommen wurden, für sie abgeschafft oder zumindest reduziert wurden. Darüber senkte Trump mit seinem Gesetz den Körperschaftssteuersatz von 35% auf 21%. Wie aus Grafik 1 hervorgeht, bei der auf der horizontalen Achse die verschiedenen Einkommensperzentile darge- stellt sind, führten die Steuersenkungen letztlich zu zusätzlichem Einkommen für alle Haushalte, wobei allerdings diejenigen an der Spitze der Einkommenspyramide besonders stark profitierten. UniCredit Research Seite 1 Haftungsausschluss siehe letzte Seiten.
30. September 2020 Macro Research US Election Brief GRAFIK 1: UMVERTEILUNGSWIRKUNG DES „TAX CUTS AND JOBS ACTS 2017“ Quelle: Tax Foundation (2018), UniCredit Research Der „Tax Cuts and Jobs Act 2017“ hat die Progression des US-Steuersystems abgeflacht, die Top-400 Einkommensbezieher indes besonders belohnt. Ihr effektiver Steuersatz beträgt nur noch 23%. Im Schnitt aller Einkommensgruppen liegt er bei 28%. Die „fehlende“ Progression des US-Steuersystems weist eine Besonderheit auf, die sich in den letzten Jahrzehnten herauskristalli- siert hat, und die Trump noch verstärkt hat. Diese wird in Grafik 2 sichtbar, das die durchschnittlichen Steuersätze nach Einkommensgruppen zeigt, einschließlich aller Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern. Seit 1950 haben die unteren 95% der Einkommensverteilung einen relativ konstanten Durchschnittssatz gezahlt, der sich bei etwa 25% bewegt. Im Gegensatz dazu ist der durchschnittliche Steuersatz der oberen 5% mit dem „Tax Cuts and Jobs Act 2017“ von etwa 75% im Jahr 1950 auf nur noch 23% gesunken.1 Laut einer Reihe von Studien der Berkley-Ökonomen Emmanuel Saez und Gabriel Zucman ist die individuelle Einkommenssteuer zwar formal progressiv – mit einem gestaffelten Steuersatz, der von 0% für die Geringstverdiener bis zu 37% für die Höchstverdie- ner reicht –, doch gelingt es den meisten Milliardären, diese Art von Steuer fast vollständig zu vermeiden. Der Großteil ihres Einkommens stammt aus Dividenden, die nicht nur mit einem Steuersatz von nur 20% besteuert werden, sondern de facto auch von der Lohnsummensteuer der Sozialversicherung befreit sind. Sie wird nur auf Arbeitseinkommen erhoben. Eine andere wesentliche Ursache für den Mangel an fiskalischer Progression sind die Verbrauchssteuern. In den USA sind die meisten Dienstleistungen, die eher von den Reichen konsumiert werden, von Verkaufs- und Verbrauchssteuern befreit. Im Laufe der Zeit wurden die Steuersätze für die Reichen aufgrund von Ängsten vor Kapitalflucht, dem Entstehen einer „Industrie zur Steuervermei- dung“ und der Verschärfung des globalen Steuerwettbewerbs zudem weiter abgesenkt. GRAFIK 2: DEUTLICHE ABFLACHUNG DER PROGRESSION UNTER TRUMP Quelle: Saez und Zucman (2019), UniCredit Research UniCredit Research Seite 2 Haftungsausschluss siehe letzte Seiten.
30. September 2020 Macro Research US Election Brief Biden wird die Progression wieder akzentuieren, aber Verhandlungen in seiner Partei könnten nicht so einfach werden Das Wahlprogramm von Joe Biden zielt auf eine wieder stärkere Progression ab. Er schlägt vor, den Grenzsteuersatz für Ein- kommen über 400.000 USD von 37% auf 39,6% anzuheben. Gleichzeitig soll der Körperschaftssteuersatz von 21% auf 28% steigen. Er möchte auch Steuererleichterungen für Kapitalgewinne und Dividenden streichen. Zudem plant Biden, Einkommen über 400.000 USD der Lohnsummensteuer zu unterwerfen. Tabelle 1 enthält Einzelheiten zu Bidens Steuerplan. Über die Dekade 2021-30 sollen die Gesamteinnahmen um etwa 3,6 Billionen USD steigen – das entspricht etwa 1,4% des kumulierten BIP in diesem Zehnjahresfenster. Die Anhebung des Körperschaftssteuersatzes und der Einkommensobergrenze der Sozialversicherung werden die wichtigsten Quellen für die zusätzlichen Steuereinnahmen sein. TABELLE 1: FISKALISCHE AUSWIRKUNGEN VON BIDENS STEUERVORSCHLAG (MRD. USD, 2021-30) Zusätzliche Einnahmen insgesamt 3.600 Erhöhung des Körperschaftssteuersatzes von 21% auf 28% 1.300 Verdoppelung der Mindeststeuer auf ausländische Einkünfte auf 21% 310 Wiederanhebung des individuellen Spitzensteuersatzes von 37% auf 39,6% 150 Besteuerung von Kapitalgewinnen als gewöhnliches Einkommen (Einkommen über 1 Mio. USD) 400 Erhöhung der Einkommensobergrenze der Sozialversicherung 900 Sonstiges 540 Quelle: Committee for a Responsible Fiscal Budget, UniCredit Research Bidens Vorschlag, den nominalen Körperschaftssteuersatz zu erhöhen, würde den US-Steuersatz knapp unter den Frankreichs, aber über den von Spanien und Italien bringen (Grafik 3). Er bliebe auch deutlich höher als der von Irland (12,5%) und Deutsch- land (15,8%). Der Vorschlag von Joe Biden ist aber nur ein Teil einer umfassenderen steuerpolitischen Aktion, die darauf abzielt, US-Unternehmen einen Anreiz zu bieten, in Amerika zu produzieren. Er schlägt eine 10%ige Steuergutschrift "Made in America" für Unternehmen vor, die in die Revitalisierung stillgelegter oder fast stillgelegter Produktionsanlagen, die Umrüstung oder Erweiterung von Anlagen und die Rückführung von Produktions- oder Dienstleistungsarbeitsplätzen in die bzw. die Schaffung von Arbeitsplätzen in den USA investieren. Darüber hinaus würde ein Zuschlag von 10% auf Dienstleistungen und Verkäufe an US- Kunden von einer ausländischen Tochtergesellschaft eines amerikanischen Unternehmens erhoben. Schließlich enthält der Plan strenge Vorschriften gegen die Verlegung des Hauptsitzes von US-Unternehmen in andere Gerichtsbarkeiten zu Steuerzwecken. Sogenannte "Inversionen" treten auf, wenn eine ausländische Tochtergesellschaft eines US-Unternehmens zur Muttergesellschaft wird. Ob es mit diesen neuen Regeln und höheren Steuern gelingen wird, Investitionen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in den USA zu fördern, bleibt jedoch eine offene Frage. GRAFIK 3: KÖRPERSCHAFTSSTEUERSÄTZE NACH LÄNDERN Nominale Sätze (%) Quelle: OECD, UniCredit Research UniCredit Research Seite 3 Haftungsausschluss siehe letzte Seiten.
30. September 2020 Macro Research US Election Brief Wie aus Grafik 4 hervorgeht, dürfte Bidens Vorschlag (einschließlich der Körperschaftssteuer) in erster Linie Hochverdiener treffen. Seine Steuerreform ist trotzdem weit weniger progressiv als das, was von anderen Demokratischen Kandidaten vorge- schlagen wurde. Obwohl der Plan Bidens strategisch klug gesetzt sein mag, um eine breitere Unterstützung in der Wählerschaft zu gewinnen, könnte er innerhalb des Demokratischen Lagers zu Auseinandersetzungen führen. Mit dem progressivsten Flügel seiner Partei müsste er wohl hart verhandeln. Während der Vorwahlen brachten die Senatoren Elizabeth Warren und Bernie Sanders höchst umstrittene Vermögenssteuerpläne ins Spiel. Warren wollte Vermögen über 50 Mio. USD mit 2% und Vermögen über USD 1 Mrd. mit 3% besteuern. Sanders plante, den extrem Reichen noch höhere Steuern aufzuerlegen; er schlug einen Satz von 8% für Vermögen über 10 Mrd. USD vor. Die Biden-Plattform sieht nun keine Vermögenssteuer vor. Sanders, Warren und Buttigieg forderten mit nominalen Sätze von 35% auch einen deutlich höheren Körperschaftssteuersatz als Biden. GRAFIK 4: NICHT LEICHT, SELBST IN EINEM VON DEMOKATEN KONTROLLIERTEN KONGRESS UNTERSTÜTZUNG ZU FINDEN Steuerpläne der Demokratischen Präsidentschaftskandidaten (Stand: Januar 2020) Proposed tax plans (as of 20 January, 2020) 100% Total tax rate (% of income) Sanders Warren 75% 50% Buttigieg Biden 25% Trump 0% 0% 0.01% 50% Top 1% 10% 20% 30% 40% 60% 70% 80% 90% 0.1% Top 400 Income group Quelle: Tax Simulator, UniCredit Research Zum Schluss wollen wir noch Bidens Steuerplan in einen historischen Kontext stellen. Mit Blick auf die Einnahmen, die er mobili- siert, ist er relativ groß – wenn auch nicht der größte. Was der Kongress 1942 verabschiedete, war fast viermal so hoch. Dennoch sticht der Vorschlag von Joe Biden im Vergleich zu den Budgets für Friedenszeiten heraus. GRAFIK 5: BIDENS VORSCHLAG IM HISTORISCHEN VERGLEICH BEACHTLICH Einnahmen in % des BIP Jeweiliges Fiskaljahr) Quelle: Tax Foundation, UniCredit Research UniCredit Research Seite 4 Haftungsausschluss siehe letzte Seiten.
30. September 2020 Macro Research US Election Brief 1 In der wissenschaftlichen Literatur gibt es eine Debatte darüber, wie die Kosten des Körperschaftssteuersatzes zugeordnet werden können. Einige Analysten gehen davon aus, dass die Körperschaftssteuer auf ungleiche Weise von Aktionären, Kapi- talinhabern und Lohnempfängern gezahlt wird. Saez und Zucman, deren Schätzungen sich in Grafik 1 widerspiegeln, ordnen stattdessen die tatsächlichen Steuerzahlungen nur den Aktionären zu und argumentieren, dass sich die Auswirkungen der Körperschaftssteuer auf verschiedene Gruppen bereits in den Einkommen vor Steuern niederschlagen (wenn z.B. die Körper- schaftssteuer die Löhne drückt, haben die Arbeitnehmer ein niedrigeres Einkommen vor Steuern als sonst). Edoardo Campanella, Economist (UniCredit Bank, Milan) +39 02 8862-0522 edoardo.campanella@unicredit.eu UniCredit Research Seite 5 Haftungsausschluss siehe letzte Seiten.
30. September 2020 Macro Research US Election Brief Rechtliche Hinweise Glossar Ein umfangreiches Glossar zu vielen in dem Bericht verwendeten Fachbegriffen finden Sie auf unserer Website: https://www.unicreditresearch.eu/index.php?id=glossary Haftungsausschluss Unsere Empfehlungen beruhen auf Informationen, die öffentlich zugänglichen Informationsquellen entnommen sind oder auf ihnen basieren. Diese Informationsquellen werden von uns als verlässlich eingeschätzt; wir übernehmen für die Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit dieser Quellen aber keine Haftung. Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich bei allen Informationen, Schätzungen, Meinungen, Vorhersagen und Prognosen in diesem Bericht um die unabhängigen Einschätzungen der Analysten zum Publikationstermin. 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Weder die UniCredit Bank AG, UniCredit Bank AG London Branch, UniCredit Bank AG Milan Branch, UniCredit Bank AG Vienna Branch, UniCredit Bank Austria AG, UniCredit Bulbank, Zagrebačka banka d.d., UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia, ZAO UniCredit Bank Russia, UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia Slovakia Branch, UniCredit Bank Romania, UniCredit Bank AG New York Branch, noch einer ihrer Vorstands-, Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsmitglieder, Angestellten oder sonstige Personen übernehmen die Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieses Dokuments oder seines Inhalts entstehen. Dieser Bericht wird per E-Mail und per Post an professionelle Investoren versandt, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie ihre Anlageentscheidungen nicht in unangemessener Weise auf Basis dieses Reports treffen. Dieser Report darf nicht – ganz oder teilweise und gleich zu welchem Zweck – weiterverteilt, reproduziert oder veröffentlicht werden. Dieser Report wurde am 30. September 2020 um 09:37 Uhr fertiggestellt und erstmalig weitergeben. Die Verantwortung für diese Publikation übernimmt: Die UniCredit Group und ihre Tochtergesellschaften unterliegen der Regulierung durch die Europäische Zentralbank. a) Die UniCredit Bank AG (UniCredit Bank, Munich oder Frankfurt), Arabellastraße 12, 81925 München, Deutschland (ebenfalls verantwortlich für die Verteilung nach §85 WpHG). Aufsichtsbehörde: BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main, Deutschland. b) Die UniCredit Bank AG London Branch (UniCredit Bank, London), Moor House, 120 London Wall, London EC2Y 5ET, Vereinigtes Königreich. Aufsichtsbehörde: BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Deutschland sowie in begrenztem Umfang die Financial Conduct Authority, 12 Endeavour Square, London E20 1JN, Vereinigtes Königreich und Prudential Regulation Authority 20 Moorgate, London, EC2R 6DA, Vereinigtes Königreich. Einzelheiten hinsichtlich unseres regulatorischen Status sind auf Anfrage bei uns erhältlich. c) Die UniCredit Bank AG Milan Branch (UniCredit Bank, Milan), Piazza Gae Aulenti, 4 - Torre C, 20154 Mailand, Italien, zur Erbringung von Anlageberatungsdienstleistungen durch die Bank of Italy ordnungsgemäß ermächtigt. Aufsichtsbehörde: „Bank of Italy“, Via Nazionale 91, 00184 Rom, Italien und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Deutschland. d) UniCredit Bank AG Vienna Branch (UniCredit Bank, Vienna), Rothschildplatz 1, 1020 Wien, Österreich Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, Österreich sowie in begrenztem Umfang die “BaFin“ – Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Deutschland. Einzelheiten zum Umfang der diesbezüglichen Aufsicht der BaFin sind auf Anfrage bei uns erhältlich. e) UniCredit Bank Austria AG (Bank Austria), Rothschildplatz 1, 1020 Wien, Österreich Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, Österreich f) UniCredit Bulbank, Sveta Nedelya Sq. 7, BG-1000 Sofia, Bulgarien. 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Aufsichtsbehörde: National Bank of Slovakia, Imricha Karvaša 1, 813 25 Bratislava, Slowakei k) UniCredit Bank Romania, Bucharest 1F Expozitiei Boulevard, 012101 Bukarest 1, Rumänien Aufsichtsbehörde: National Bank of Romania, 25 Lipscani Street, 030031, 3rd District, Bukarest, Rumänien l) UniCredit Bank AG New York Branch (UniCredit Bank, New York), 150 East 42nd Street, New York, NY 10017 Aufsichtsbehörde: “BaFin“ – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Deutschland und New York State Department of Financial Services, One State Street, New York, NY 10004-1511 Weitere Details zu unserem regulatorischen Status erhalten Sie auf Anfrage. ERKLÄRUNG DES ANALYSTEN Die Vergütung des Analysten steht weder in der Vergangenheit noch der Gegenwart noch in der Zukunft direkt oder indirekt mit der Empfehlung oder den Ansichten, die in dieser Studie geäußert werden, in Zusammenhang. Alle Ansichten geben präzise die Sichtweisen des Analysten wider, die nicht von Überlegungen zu Geschäfts- oder Kundenbeziehungen der UniCredit Bank beeinflusst werden. POTENZIELLE INTERESSENSKONFLIKTE Eine Liste der Schlüssel für unternehmensspezifische aufsichtsrechtliche Offenlegungen finden Sie auf unserer Website https://www.unicreditresearch.eu/index.php?id=disclaimer. EMPFEHLUNGEN, ANLAGEURTEILE UND BEWERTUNGSGRUNDLAGEN Eine Übersicht über die absolute und relative Verteilung der Anlageurteile bzw. eine Übersicht der letzten Änderungen, und eine Anmerkung zur Bewertungsbasis für verzinsliche Wertpapiere finden Sie auf unserer Website https://www.unicreditresearch.eu/index.php?id=disclaimer und https://www.unicreditresearch.eu/index.php?id=legalnotices. 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30. September 2020 Macro Research US Election Brief UniCredit Research* Macro Research Erik F. Nielsen Dr. Ingo Heimig Group Chief Economist Head of Research Operations Global Head of CIB Research & Regulatory Controls +44 207 826-1765 +49 89 378-13952 erik.nielsen@unicredit.eu ingo.heimig@unicredit.de Head of Macro Research Marco Valli Head of Macro Research Chief European Economist +39 02 8862-0537 marco.valli@unicredit.eu European Economics Research Dr. Andreas Rees Dr. Loredana Federico Stefan Bruckbauer Chief German Economist Chief Italian Economist Chief Austrian Economist +49 69 2717-2074 +39 02 8862-0534 +43 50505-41951 andreas.rees@unicredit.de loredanamaria.federico@unicredit.eu stefan.bruckbauer@unicreditgroup.at Tullia Bucco Edoardo Campanella Walter Pudschedl Economist Economist Economist +39 02 8862-0532 +39 02 8862-0522 +43 50505-41957 tullia.bucco@unicredit.eu edoardo.campanella@unicredit.eu walter.pudschedl@unicreditgroup.at Dr. Thomas Strobel Chiara Silvestre Economist Economist +49 89 378-13013 chiara.silvestre@unicredit.eu thomas.strobel@unicredit.de International Economics Research Daniel Vernazza, Ph.D. Chief International Economist +44 207 826-7805 daniel.vernazza@unicredit.eu EEMEA Economics Research Dan Bucşa Gökçe Çelik Mauro Giorgio Marrano Chief CEE Economist Senior CEE Economist Senior CEE Economist +44 207 826-7954 +44 207 826-6077 +43 50505-82712 dan.bucsa@unicredit.eu gokce.celik@unicredit.eu mauro.giorgiomarrano@unicredit.de Artem Arkhipov Dr. Ágnes Halász Head, Macroeconomic Analysis Hrvoje Dolenec Chief Economist, Head, Economics and and Research, Russia Chief Economist, Croatia Strategic Analysis, Hungary +7 495 258-7258 +385 1 6006-678 +36 1 301-1907 artem.arkhipov@unicredit.ru hrvoje.dolenec@unicreditgroup.zaba.hr agnes.halasz@unicreditgroup.hu Ľubomír Koršňák Anca Maria Negrescu Kristofor Pavlov Chief Economist, Slovakia Senior Economist, Romania Chief Economist, Bulgaria +421 2 4950 2427 +40 21 200-1377 +359 2 923-2192 lubomir.korsnak@unicreditgroup.sk anca.negrescu@unicredit.ro kristofor.pavlov@unicreditgroup.bg Pavel Sobíšek Chief Economist, Czech Republic +420 955 960-716 pavel.sobisek@unicreditgroup.cz UniCredit Research, Corporate & Investment Banking, UniCredit Bank AG, Am Eisbach 4, D-80538 Munich, globalresearch@unicredit.de MR 20/2 Bloomberg: UCCR, Internet: www.unicreditresearch.eu *UniCredit Research is the joint research department of UniCredit Bank AG (UniCredit Bank, Munich or Frankfurt), UniCredit Bank AG London Branch (UniCredit Bank, London), UniCredit Bank AG Milan Branch (UniCredit Bank, Milan), UniCredit Bank AG Vienna Branch (UniCredit Bank, Vienna), UniCredit Bank Austria AG (Bank Austria), UniCredit Bulbank, Zagrebačka banka d.d., UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia, ZAO UniCredit Bank Russia (UniCredit Russia), UniCredit Bank Romania. UniCredit Research Seite 7 Haftungsausschluss siehe letzte Seiten.
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