Die Versicherbarkeit schwerer Haftpflichtrisiken - Fokus Hebammen - Johannes Jaklin - Versicherungswissenschaft Berlin

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Die Versicherbarkeit schwerer Haftpflichtrisiken - Fokus Hebammen - Johannes Jaklin - Versicherungswissenschaft Berlin
46. Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch

    Die Versicherbarkeit schwerer
Haftpflichtrisiken – Fokus Hebammen
                 Johannes Jaklin
            hevianna Versicherungsdienst GmbH

                                                         © Mangostar – stock.adobe.com
      johannes.jaklin@hevianna-versicherungsdienst.de
Die Versicherbarkeit schwerer Haftpflichtrisiken - Fokus Hebammen - Johannes Jaklin - Versicherungswissenschaft Berlin
Vorstellung - hevianna

   100%ige Tochter der           hevianna ist ein      Seit 2015 vertreten wir
  Ecclesia Gruppe, die mit      Spezialmakler und       die Interessen des
      mehr als 2.000          bündelt das Knowhow            Deutschen
   Mitarbeitenden einen          der Gruppe zur        Hebammenverbandes
  Schwerpunkt in Kirche,     Absicherung der Risiken         e.V. in allen
    Sozialwirtschaft und         der Hebammen.         Versicherungsfragen.
  Gesundheitswesen hat.

                                                                        Seite 2
Die Versicherbarkeit schwerer Haftpflichtrisiken - Fokus Hebammen - Johannes Jaklin - Versicherungswissenschaft Berlin
2015

       Seite 3
Die Versicherbarkeit schwerer Haftpflichtrisiken - Fokus Hebammen - Johannes Jaklin - Versicherungswissenschaft Berlin
Quelle: Statistisches Bundesamt; „Fachserie 12, Gesundheit 6, Krankenhäuser 1.1, Grunddaten der Krankenhäuser“, Jahrgänge 2008 – 2017   Seite 4
Die Versicherbarkeit schwerer Haftpflichtrisiken - Fokus Hebammen - Johannes Jaklin - Versicherungswissenschaft Berlin
Der Hebammenberuf

Die selbständige und umfassende Beratung, Betreuung und Beobachtung von Frauen in der
 Schwangerschaft, bei der Geburt, im Wochenbett und in der Stillzeit. Die selbständige
  Leitung der physiologischen Geburt. Die Pflege und Überwachung der Neugeborenen.
                                           § 1 HebG

  Die Ärzte sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass bei einer Geburt eine Hebamme
                                      hinzugezogen wird.
                                        § 4 Abs. 3 HebG

               Keine Geburt ohne Hebamme – wohl aber ohne Arzt!

                                                                                     Seite 5
Die Versicherbarkeit schwerer Haftpflichtrisiken - Fokus Hebammen - Johannes Jaklin - Versicherungswissenschaft Berlin
Rahmenbedingungen der Geburt
                                  778.090 Geburten (2019)
                                   ca. 25.000 Hebammen

      Klinische Geburt                                   Außerklinische Geburt
              ca. 98,5 %                                        ca. 1,5 %

                           Belegheb-
Angestellte
                            ammen                 Hausgeburt            Geburtshaus
Hebammen
                            Ca. 1.300

                                                                              Seite 6
Das schwere Haftpflichtrisiko…

                      …die Geburt

                                    Seite 7
Spätschaden-            Abwicklungs-             Veränderungs-            Hohe
      risiko                 dauer                     risiko           Schadenkosten
▪ Ungewissheit          ▪ Jahrelange Klärung     ▪ Medizinischer       ▪ Hohe Rückstellungen
  darüber, wie viele      der Haftungsfrage        Fortschritt         ▪ Hohe Zahlungen
  Schäden es gibt       ▪ U.U. lebenslange       ▪ Änderung von
  (IBNR)                  Zahlungen                Gesetz und
                                                                       ▪ Kosten häuslicher
▪ Risiko neuer          ▪ Selbst 25 Jahre nach     Rechtsprechung zu
                                                                         Pflege
  Ansprüche bis zu 30     Anfalljahr steht der     Haftungsfragen
  Jahre nach der                                                       ▪ Fiktiver
                          endgültige Aufwand
  Geburt                                                                 Erwerbsschaden
                          nicht fest (IBNER)
                                                                       ▪ Steigende
                                                                         Schmerzensgelder

                                 Hohe Schadenzahlungen
                               Schwierigkeit der Kalkulation
                                                                               Seite 8
Erkenntnisse des GDV

Überproportionale
Steigerung des
Schadenaufwandes

                       Seite 9
Hohe Volatilität der Schäden
Einfluss der Großschäden ab 1 Mio. Aufwand in der Geburtshilfe

Datengrundlage ECCLESIA-Pool Zeitraum 1996 - 2011
                                                                 Seite 10
Die aktuelle Versicherungslösung

▪ Gruppenhaftpflichtvertrag über den Deutschen Hebammenverband e.V.

▪ Risikoträger: Konsortium aus 6 Versicherungen

▪ Laufzeit des Vertrages bis 30.06.2021

▪ Der Hauptteil der versicherten Hebammen ist freiberuflich ohne Geburtshilfe (Prämie 457,20 €),
  ein deutlich geringerer Anteil ist freiberuflich mit Geburtshilfe (Prämie 9.097,50 €) tätig.

                                                                                      Seite 11
Die aktuelle Versicherungslösung…warum gibt es sie?

▪ Kollektiv der versicherten Hebammen mit unterschiedlichem Tätigkeitsspektrum.

▪ Risikoträger in nur wenig geänderter Zusammensetzung seit 11 Jahren konstant.

▪ Regelmäßige Anpassung der Prämie.

▪ Datengrundlage.

                                                                                  Seite 12
Entwicklung der Prämie für Hebammen mit Geburtshilfe
    10.000 €
     9.000 €
     8.000 €
     7.000 €
     6.000 €
     5.000 €
     4.000 €
     3.000 €
     2.000 €
     1.000 €
          €
               2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
                                              Prämie                                        Seite 13
Besonderheiten der Absicherung der Hebammen…

                                               Seite 14
Gesetzgeberische Aktivitäten

             2012                    2014                     2015

          Versorgungs-                                    Versorgungs-
                                 GKV-FQWG
          strukturgesetz                                stärkungsgesetz
          Bekenntnis zu
       höherer Vergütung        Sicherstellungs-      Regressausschluss
         bei steigenden             zuschlag           (134a V SGB V)
              Kosten           (§ 134a Ib SGB V)
       (§ 134a I 3 SGB V)

          Für die Hebammen sind die dennoch weiter steigenden Prämien ein Problem
                                                                                    Seite 15
Dezember 2020

▪ Vertragsverlängerung bis 2024
▪ Prämiensteigerungen 15/10/10 Prozent für
  Hebammen mit Geburtshilfe

                                             Seite 16
Handlungsoptionen: Ein Beispiel (Regressausschluss §134a V SGB V)

▪ Die gesetzgeberische Zielsetzung (Belebung der Angebotsseite des Versicherungsmarktes und
  Prämienstabilität) ist nicht erreicht.
▪ Die Ausnahme vom Regressausschluss bei „grober Fahrlässigkeit“ steht einer Entfaltung der
  Wirksamkeit entgegen.
▪ Gewisse Kostenträger (Rentenversicherung, Sozialhilfeträger, private Krankenversicherung) sind
  vom Regressausschluss ausgenommen.

        Regressausschluss für alle Fahrlässigkeitsformen

        Regressausschluss für alle Kostenträger

                                                                                     Seite 17
Fazit

▪ Die Begleitung der Geburt stellt für die Hebammen ein „schweres Haftpflichtrisiko“ dar.

▪ Eine Versicherungslösung ist möglich und gegeben.

▪ Die fortlaufend steigenden Prämien haben auch durch Steuerungsmaßnahmen des
  Gesetzgebers kein Ende gefunden.

                                                                                        Seite 18
46. Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch

    Die Versicherbarkeit schwerer
Haftpflichtrisiken – Fokus Hebammen

                      johannes.jaklin@hevianna-versicherungsdienst.de

                      T +49 (0) 5231 603-6888

                                                                        © Mangostar – stock.adobe.com
                      M +49 (0) 171 5664172
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