Die Volksschule im Kanton St.Gallen - Kanton St.Gallen Amt für Volksschule

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Die Volksschule im Kanton St.Gallen - Kanton St.Gallen Amt für Volksschule
Kanton St.Gallen
Amt für Volksschule

                      Die Volksschule
                      im Kanton St.Gallen
Bildungsdepartement
Die Volksschule im Kanton St.Gallen - Kanton St.Gallen Amt für Volksschule
Inhaltsverzeichnis
1. Auftrag der Volksschule                             3
2. Aufbau der Volksschule                              4
2.1 Eintritt in die Schule                             5
2.2. Primarschule                                      6
2.3 Oberstufe – Sekundarstufe I                        7
3. Schulbetrieb                                        9
3.1 Bildungs- und Lehrplan                             9
3.2 Blockzeiten – Stundenplan                         10
3.3 Disziplinarmassnahmen                             12
3.4 Ferien / Urlaub / Absenzen                        12
3.5 Veranstaltungen und besondere Unterrichtswochen   13
3.6 Berufswahlvorbereitung                            14
4. Beurteilung                                        15
4.1 Zeugnis und Promotion                             16
4.2 Übertritte                                        17
5. Zusammenarbeit Schule und Eltern                   19
6. Fördernde Massnahmen                               20
6.1 Schulische Heilpädagogik in Regelklassen          21
6.2 Kleinklassen                                      22
6.3. Sonderschulen                                    22
6.4 Begabungsförderung                                23
6.5 Beratung durch den Schulpsychologischen Dienst    24
7. Privatschulen                                      25
8. Verwaltung und Beaufsichtigung der Schule          26
9. Glossar                                            28
Die Volksschule im Kanton St.Gallen - Kanton St.Gallen Amt für Volksschule
Vorwort   Liebe Eltern

          Es ist uns ein Anliegen, dass Sie als Eltern gut über die Volksschule in-
          formiert sind. Die vorliegende Broschüre «Die Volksschule im Kanton
          St.Gallen» soll Ihnen als Leitfaden für die Volksschule dienen und helfen,
          sich in unserem Bildungssystem noch besser zurechtzufinden. Davon
          kann auch Ihr Kind profitieren. Gemäss dem Volksschulgesetz sind näm-
          lich Schule und Eltern angehalten, in Erziehung und Ausbildung zusam-
          menzuarbeiten. Die Volksschule unterstützt die Eltern in der Erziehung
          des Kindes zu einem lebensbejahenden, tüchtigen und gemeinschafts-
          fähigen Menschen. Dafür ist die Lehrperson Ihre erste Anlaufstelle. Von
          ihr bekommen Sie Informationen und Auskunft über Entwicklung, Leistung
          und Verhalten Ihres Kindes. Umgekehrt helfen Sie mit bei der Umsetzung
          schulischer Massnahmen und stehen für Gespräche zur Verfügung. Eine
          gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule erleichtert auch die
          Schullaufbahn Ihres Kindes. Es ist wichtig, dass es sich in seiner Lern-
          umgebung wohlfühlt, denn «Bildung ist nicht das Befüllen von Fässern,
          sondern das Entzünden von Flammen.»     (Heraklit)

          Gemeinsam wird es gelingen, ein positives Schulklima für Ihr Kind zu
          schaffen.
          Die Schule ist einem stetigen Wandel unterworfen. Ersichtlich ist dies
          nicht nur anhand der Fortschritte in Sachen Pädagogik und Lehrerin-
          nen- und Lehrerbildung, verändert haben sich auch die Lerninhalte und
          Strukturen. Kurzum, die Schule passt sich laufend den Bedürfnissen der
          modernen Gesellschaft an. Es liegt in der Natur der Sache resp. es ist
          eine Besonderheit der Schule, dass Veränderungen jeweils erst mit ei-
          nigen Jahren Verzögerung sichtbar werden. Dann nämlich, wenn die
          ersten Schülerinnen und Schüler, welche die Erneuerungen durchlau-
          fen haben, in die nächste Schulstufe übertreten oder die Schule ab-
          schliessen. Eine Beurteilung, ob eine vorgenommene Veränderung nütz-
          lich und effektiv war, ist erst dann möglich. Eine gute Schule muss sich
          weiterentwickeln. Das hohe Niveau der st.gallischen Volksschule wurde
          in der Vergangenheit in mehreren PISA-Studien bestätigt. Ich wünsche
          Ihnen und Ihrem Kind, dass die Schule Sie als positives Erlebnis prägen
          wird.

                                                                     Regierungsrat
                                                                     Stefan Kölliker

                                                                                  1
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1. Auftrag der Volksschule

Die Schule ist eine Einrichtung unserer Ge-  Die Hauptverantwortung für die Erziehung
sellschaft. Für die Kinder und Jugendlichen  der Kinder liegt bei den Eltern. Die Schule
                                             übernimmt die Verantwortung im Rahmen
ist sie prägender Teil ihres Alltags. Hier ma-
chen sie vielfältige Lebenserfahrungen. Die  der Bildung und unterstützt die Eltern in
Schule ist ein Ort, wo Kindheit und Jugend   der Erziehung im Sinn der folgenden Grund-
gelebt, Gemeinschaft gestaltet und Lebens-   sätze:
freude gepflegt werden. Dies sind Voraus-    •	
                                               Sie geht von christlich-humanistischen
setzungen für Lernfreude und Leistungs-        Wertvorstellungen aus und hilft den Schü-
bereitschaft.                                  lerinnen und Schülern, ein persönliches
Wichtigste Aufgabe der Schule ist es,          Wertsystem aufzubauen.
zielgerichtet und organisiert den jungen     •	
                                               Sie fördert das Verständnis für soziale
Menschen Kompetenzen zu vermitteln:            Gerechtigkeit, Demokratie und Erhaltung
Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und      der natürlichen Umwelt.
Haltungen.                                   •	
                                               Sie fördert die Gleichstellung der Ge-
                                               schlechter und wendet sich gegen jede
In Art. 3 des Volksschulgesetzes (sGS          Form von Diskriminierung.
213.1, abgekürzt VSG) ist der Erziehungs- •	  Sie pflegt die interkulturelle Erziehung
und Bildungsauftrag der Schule wie folgt       und fördert das Verständnis für andere
beschrieben:                                   Kulturen und die Toleranz gegenüber an-
                                               deren Sitten, Gebräuchen und Religionen.
«Die Volksschule unterstützt die Eltern in
der Erziehung des Kindes zu einem lebens- Eltern und Schule sind in der Erfüllung ihrer
bejahenden, tüchtigen und gemeinschafts- Aufgaben auf Zusammenarbeit angewiesen.
fähigen Menschen. Sie wird nach christli-
chen Grundsätzen geführt.
Sie fördert die unterschiedlichen und viel-
fältigen Begabungen und Gemütskräfte der
Schülerinnen und Schüler. Sie vermittelt die
grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten,
öffnet den Zugang zu den verschiedenen
Bereichen der Kultur und leitet zu selbstän-
digem Denken und Handeln an.
Sie erzieht die Schülerinnen und Schüler
nach den Grundsätzen von Demokratie,
Freiheit und sozialer Gerechtigkeit im Rah-
men des Rechtsstaates zu einem verantwor-
tungsbewussten Menschen und Bürger.»

                                                                                      3
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2. Aufbau der Volksschule

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Die Volksschule umfasst die Schultypen           2.1 Eintritt in die Schule
Kindergarten, Primarschule sowie die Ober-
stufe, welche ihrerseits in Realschule und       Die Schulpflicht beginnt mit der Einschu-
Sekundarschule aufgeteilt ist. Die Kinder        lung in den Kindergarten am 1. August
treten im fünften Altersjahr in den Kinder-      nach Vollendung des vierten Altersjahres.
garten ein. Die Schulpflicht besteht bis zum     Ein Aufschub der Einschulung in den Kin-
Ende der dritten Oberstufe und dauert in-        dergarten ist möglich; entscheidend ist der
klusive Kindergarten in der Regel elf Jah-       Entwicklungsstand des Kindes. Die Schul-
re. Schülerinnen und Schüler, die wegen          behörde entscheidet auf Antrag der Eltern.
einem besonderen Bildungsbedarf nicht in         Bei Bedarf werden dazu der Schulpsycholo-
der Regel- oder Kleinklasse beschult wer-        gische Dienst oder ein Kinderarzt bzw. eine
den können, besuchen staatlich anerkann-         Kinderärztin beigezogen. Sodann kann die
te Sonderschulen. Bei Sonderschülerinnen         Schulbehörde ein Kind nach Anhören der
und Sonderschülern kann die Schulpflicht         Eltern und der Lehrperson in den ersten drei
im Einzelfall bis längstens zum vollendeten      Monaten des Schuljahres um ein Jahr zu-
20. Altersjahr verlängert werden, wenn zu        rückstellen. In beiden Fällen sind die Lehr-
erwarten ist, dass dadurch bezüglich Sach-,      person, der Schulpsychologische Dienst
Selbst- und Sozialkompetenz relevante            und der Schularzt oder die Schulärztin an-
Ziele für die Eingliederung in die Arbeitswelt   tragsberechtigt.
und Gesellschaft erreicht werden können.

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2.2 Primarschule                                Unterstufe
                                                Die Unterstufe schliesst an den Kindergar-
Kindergarten                                    ten an. Sie führt in Grundfertigkeiten wie
Der Kindergarten ist die erste Stufe der        Lesen, Schreiben und Rechnen ein und
Volksschule und dauert zwei Jahre. Die          erweitert die Fähigkeiten im sprachlichen,
Kinder werden in ihrer geistigen, sozialen      musischen, handwerklichen und sportlichen
und körperlichen Entwicklung gefördert.         Bereich. Neben dem Einsatz von spieleri-
Sie sammeln vielfältige Erfahrungen, indem      schen Arbeitsformen beginnt ein systema-
sie Geschichten hören, Lieder singen, Ver-      tisches Lernen, unterstützt durch verschie-
se lernen und sich in verschiedene Rollen       dene Arbeits- und Lerntechniken. Damit
versetzen. Sie turnen, tanzen, konstruieren,    werden Grundlagen zu einer guten Arbeits-
zeichnen und malen. Diese verschiedenen         haltung und zur Entwicklung von Eigenver-
Tätigkeiten erweitern die motorischen und       antwortung gelegt. Die kindgemässe, anre-
gestalterischen Fähigkeiten, die Wahrneh-       gende Lernatmosphäre und Lernumgebung
mung, das mathematische Denken, die             erhalten und fördern die Spontanität sowie
Phantasie und die Sprache. Die Kinder           die Freude am Lernen und Entdecken. Be-
lernen ihre Gedanken auszudrücken, sich         ziehungen zwischen Kindern innerhalb der
in eine grössere Gemeinschaft einzufügen,       Klasse und im Schulhaus bilden den Aus-
Fragen zu stellen und anderen zuzuhören.        gangspunkt zur Pflege der Gemeinschaft
                                                und zur Förderung sozialer Verantwortung.
Das Spiel nimmt im Kindergarten eine wich-
tige Stellung ein. Das Spielen zu Hause oder
auf dem Spielplatz wird ergänzt durch das
Spielen in einer grösseren Gruppe von Kin-
dern, das in einer pädagogisch gestalteten
Spielumgebung stattfindet. Spielen und spie-
lerisches Lernen bieten dem Kind einen wich-
tigen Zugang zu sich selbst und zur Umwelt.

Im Verlauf der beiden Kindergartenjahre ent-
wickelt sich ein Kind weiter. Es erfolgt eine
Verschiebung vom Spielen zum spielerischen
und systematischen Lernen. Der Kindergar-
ten ermöglicht mit den zahlreichen Erfahrun-
gen in der Gemeinschaft und durch gezielte
Lern- und Beschäftigungsangebote jedem
Kind, seine Persönlichkeit zu entfalten.

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Mittelstufe                                     2.3 Oberstufe – Sekundarstufe I
In der Mittelstufe werden die Grundfertigkei-
ten, Kenntnisse und Arbeitstechniken ge-        Die Oberstufe der Volksschule schliesst an
festigt und erweitert. Die Entwicklung vom      die 6. Primarschulklasse an und dauert drei
konkreten zum abstrakten Denken wird un-        Jahre. Die Oberstufe bereitet die Schülerin-
terstützt und gefördert. In zunehmendem         nen und Schüler auf eine Berufsausbildung
Masse erfolgt eigenständiges Arbeiten und       oder den Besuch einer weiterführenden
Lernen in Selbstverantwortung. Die Schü-        Schule und auf die Bewältigung des Le-
lerinnen und Schüler beginnen, bewusster        bensalltags vor. Sie ist gegliedert in die Real-
über ihr Lernen und das Gelingen von Zu-        und die Sekundarschule. Die Gliederung der
sammenarbeit nachzudenken. Dies unter-          Oberstufe trägt dazu bei, den Schülerinnen
stützt die Entwicklung zu einer positiven       und Schülern eine ihren Begabungen und
Arbeitshaltung und Leistungsbereitschaft.       Lernvoraussetzungen angemessene Bildung
Während dieser Zeit entwickeln die Schüle-      zu ermöglichen.
rinnen und Schüler vermehrt selbständiges
Urteilen und werden dadurch eigenständiger.     Beide Schultypen auf der Oberstufe vermit-
                                                teln eine breit abgestützte Allgemeinbildung.
                                                Die Oberstufe fördert die Lernbereitschaft
                                                und stärkt das Vertrauen der Jugendlichen
                                                in ihre eigene Leistungsfähigkeit. Sie for-
                                                dert von den Schülerinnen und Schülern
                                                stufengemässe und ihren Begabungen ent-
                                                sprechende Leistungen in der Sach-, Sozial-
                                                und Selbstkompetenz. Die Jugendlichen er-
                                                halten zunehmend Gelegenheit, selbst ge-
                                                setzte Ziele anzustreben und persönliche
                                                Schwerpunkte zu setzen. Diese Erweiterung
                                                von Selbständigkeit und Selbsttätigkeit för-
                                                dert eine zuverlässige Arbeitshaltung und
                                                die Bereitschaft für lebenslanges Lernen.
                                                Soziale Lernformen festigen die Teamfähig-
                                                keit. Auf der Suche nach dem eigenen Ich
                                                und bei der Beantwortung von Sinnfragen
                                                finden die Jugendlichen auf der Oberstufe
                                                Gelegenheiten, sich mit anderen Meinungen
                                                auseinanderzusetzen und die Beziehungen
                                                zu den Mitmenschen und der Umwelt zu
                                                vertiefen.
                                                                                            7
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Die Unterschiede der beiden Schultypen        Niveaugruppen
bestehen in den Ansprüchen an die intellek-   Oberstufen haben die Möglichkeit, Englisch
tuellen Fähigkeiten, in der Art und Weise     und/oder Mathematik in leistungsgetrenn-
der Förderung der elementaren Bildung, der    ten Niveaugruppen zu unterrichten. Die
Lernkompetenz und der Leistung.               Schülerinnen und Schüler sind weiterhin ei-
                                              ner Stammklasse in der Real- oder Sekun-
Realschule                                    darschule zugeteilt. Sie besuchen aber un-
Die Realschule vermittelt eine breit abge-    abhängig davon den Unterricht in Englisch
stützte Allgemeinbildung im sprachlichen,     und/oder Mathematik je nach persönlicher
mathematischen, naturwissenschaftlichen       Leistungsfähigkeit in Lerngruppen mit unter-
und musischen Bereich. Sie bereitet auf       schiedlichem Anforderungsniveau. Wechsel
das Erwerbsleben für handwerkliche, in-       zwischen den Niveaugruppen und zwischen
dustriell-gewerbliche und dienstleistungs-    Real- und Sekundarschule können am Ende
orientierte Berufe vor. Bei besonders guten   jedes Semesters erfolgen. Bei Oberstufen,
schulischen Leistungen können Realschü-       die ohne Niveaugruppen geführt werden,
lerinnen oder Realschüler nach einem Jahr     ist ein Wechsel zwischen Real- und Sekun-
Realschule die erste Sekundarklasse besu-     darschule in der Regel nur am Ende der
chen oder nach zwei Jahren Realschule in      Probezeit oder jeweils am Schuljahresende
die zweite Sekundarklasse übertreten.         möglich.

Sekundarschule
Die Sekundarschule eignet sich für Schüle-
rinnen und Schüler, welche gute schulische
Leistungen, Ausdauer, erhöhte Lernbereit-
schaft und Interesse vorweisen können.
Sie vermittelt eine Grundausbildung mit er-
höhten Anforderungen in sprachlicher, ma-
thematischer, naturwissenschaftlicher und
musischer Richtung. Sie bildet die Grund-
lage sowohl für Berufslehren mit oder ohne
Berufsmaturität als auch für weiterführende
Schulen.

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3. Schulbetrieb

3.1 Bildungs- und Lehrplan                       Fachbereiche
                                                 Der Bildungs- und Lehrplan richtet sich auf
Grundsätze                                       allen Stufen nach den gleichen Leitideen
Im Bildungs- und Lehrplan Volksschule ist        und Richtzielen. Im gesamten Unterricht
der Bildungsauftrag der Volksschule vom          geht es um die Förderung der Sozial-, Sach-
Kindergarten bis zur Oberstufe beschrie-         und Selbstkompetenzen. Unterrichtet wird
ben. Er zeigt auf, welche Ziele die Schü-        in den Fachbereichen:
lerinnen und Schüler erreichen sollen. Auf       •	Fächerübergreifendes Arbeiten
allen Stufen wird eine ganzheitliche Bildung     •	Mensch und Umwelt
angestrebt:                                      •	Sprachen
                                                 •	Mathematik
Die Schule                                       •	Gestaltung
•	bereitet die Schülerinnen und Schüler auf     •	Musik
   die Bewältigung der Lebensbereiche Er-        •	Sport
   werb, Betreuung und Freizeit vor.
•	bietet den Schülerinnen und Schülern          Im Fachbereich «Fächerübergreifendes Ler-
   einen Erfahrungsraum, in welchem Leis-        nen» lernen und üben die Schülerinnen und
   tung, Lebensfreude, Musse und Besin-          Schüler das Lernen an sich und eignen sich
   nung wichtige Werte sind.                     Arbeits- und Lerntechniken an. Zu diesem
•	fördert Verstand, Gemüt und Handeln der       Fachbereich gehört auch das Lernen mit
   Heranwachsenden in einem ausgewoge-           dem Computer und andern technischen
   nen Verhältnis und vermittelt grundlegen-     Mitteln.
   de Kenntnisse und Fertigkeiten.
•	achtet auf den jeweiligen Entwicklungs-       Der Fachbereich «Sprachen» umfasst so-
   stand der Schülerinnen und Schüler und        wohl Deutsch wie auch die Fremdsprachen.
   fördert die Bereitschaft, sich dauernd wei-   In allen zu lernenden Sprachen geht es um
   terzuentwickeln, Eigen- und Sozialverant-     die gleichen wesentlichen Ziele:
   wortung zu übernehmen und ein mündi-          •	Sich mündlich und schriftlich verständlich
   ger Mensch zu werden.                            machen können.
                                                 •	Gehörtes und Gelesenes verstehen.
                                                 •	Sprachliche Regeln wahrnehmen und
                                                    umsetzen.

                                                 Zum Fachbereich Musik gehört auch die
                                                 musikalische Grundschule. Fachlehrperso-
                                                 nen haben die Aufgabe, im zweiten Kinder-
                                                 gartenjahr und in der ersten Klasse musika-

                                                                                            9
lische Anlagen und Fähigkeiten zu entfalten 3.2 Blockzeiten – Stundenplan
und eine positive Beziehung zur Musik auf-
zubauen. Die musikalische Grundschule Im Kindergarten und in der Primarschule
ergänzt und vertieft den Musikunterricht auf findet der Unterricht an den Vormittagen in
der Volksschule.                             Blockzeiten statt. Während vier Lektionen
                                             sind sämtliche Schülerinnen und Schüler in
Lektionentafel                               der Schule. Im 1. Kindergartenjahr können
Die Lektionentafeln legen die wöchentliche die Eltern ihr Kind für die erste Morgenlek-
Unterrichtszeit in den verschiedenen Klas- tion abmelden. Die Schule informiert über
sen fest. Sie bestimmen auch den zeitlichen das Verfahren. Melden die Eltern ihr Kind
Anteil, welcher für die einzelnen Fachberei- von der ersten Morgenlektion ab, besteht
che zur Verfügung steht. Dabei steht in der bei unzumutbarem Schulweg kein Anspruch
Primarschule die Sprachförderung im Vor- auf einen separaten Transport auf Beginn
dergrund. Auf der Oberstufe gewinnen der der zweiten Lektion. Die Anzahl Lektionen
mathematische und der naturwissenschaft- am Nachmittag variiert je nach Stufe. Am
liche Bereich erhöhte Bedeutung. Die Bear- Mittwochnachmittag ist schulfrei.
beitung der Lernziele erfolgt auf das Fach
bezogen, indem Wissen, Fertigkeiten und In der Oberstufe finden am Vormittag bis zu
Fähigkeiten dieses Fachbereichs gefördert fünf und am Nachmittag bis zu vier Lektio-
werden. Oft wird aber auch an Themen ge- nen Unterricht statt.
arbeitet, bei denen an Zielen aus verschie-
denen Fachbereichen gearbeitet wird.         Während der vormittäglichen Blockzeiten
                                             fällt – ausser an Tagen oder Halbtagen, die
Hausaufgaben                                 von den Schulbehörden aus besonderen
Hausaufgaben sind ein Bestandteil des Gründen für schulfrei erklärt wurden (sog.
schulischen Lernens und dienen der Erwei- «Bündelitage») – kein Unterricht aus. Ausser-
terung von Lernformen und Arbeitstechni- ordentliche Stundenplanänderungen ausser-
ken. Hausaufgaben werden von den Lehr- halb der Blockzeiten oder Abweichungen
personen massvoll erteilt und können von der Unterrichtszeiten wegen besonderer
der Schülerin bzw. vom Schüler selbstän- Schulanlässe werden den Eltern rechtzei-
dig gelöst werden. Bei der Bemessung der tig mitgeteilt. Bei Krankheit der Lehrperson
Hausaufgaben wird die gesamte zeitliche werden die Kinder betreut oder durch eine
Belastung berücksichtigt. Die Richtwerte Stellvertretung unterrichtet.
reichen von wöchentlich 60 Minuten in den
ersten Klassen der Primarschule bis zu 240 Für die Kinder des Kindergartens und der
Minuten im letzten Schuljahr.                Unterstufe bedeuten die Blockzeiten eine
                                             erhebliche Präsenzzeit in der Schule. An

10
den Vormittagen ist in der Regel die ganze   Stundenplan
Klasse anwesend. Um die Kinder möglichst     Die Eltern erhalten den Stundenplan mit den
gut fördern zu können, arbeiten in Klassen   Unterrichtszeiten und weiteren wichtigen In-
mit über 16 Kindern während einiger Lek-     formationen vor Beginn des Schuljahres.
tionen zwei Lehrpersonen im Teamteaching.
                                             In der Primarschule verläuft der Unter-
Mittagstisch                                 richtsalltag mehrheitlich nicht nach einem
Die Schule bietet den Schülerinnen und       starren Stundenplan, der jeden Tag und jede
Schülern über Mittag bei Bedarf eine Be-     Woche gleich ist. Die Lehrpersonen planen
treuung an – entweder aus einer durch die    das Unterrichtsprogramm so, dass es ins-
Schule organisierten Verpflegung oder ei-    gesamt einen gut rhythmisierten Schultag
nem Aufenthaltsraum. Diese besteht dar-      ergibt. Im Stundenplan für die Kinder sind
in, dass sie eine mitgebrachte Verpfle-      deshalb nur zeitlich fixierte Stunden ein-
gung einnehmen können. Die Eltern wer-       getragen, zum Beispiel Sport, Handarbeit
den durch die Schule frühzeitig über die     oder Religion. Die restliche Schulzeit wird
Organisation des Mittagstisches (Anmel-      mit «Unterricht» bezeichnet. Dieser Klas-
dung, Dauer, Kosten, Betreuung, Verpfle-     senstundenplan informiert Kinder und Eltern
gung) informiert.                            darüber, wann Unterricht und wann fixierte
                                             Spezialstunden stattfinden. Die Informati-
                                             on über die Gestaltung und die Inhalte des
                                             Unterrichtsprogramms erfolgt für die Schü-
                                             lerinnen und Schüler über Arbeitspläne, Ta-
                                             ges- oder Wochenübersichten. Den Eltern
                                             wird an einem Elternabend aufgezeigt, in
                                             welcher Form diese Information erfolgt.

                                                                                      11
3.3 Disziplinarmassnahmen                     3.4 Ferien / Urlaub / Absenzen

Von Disziplin kann gesprochen werden,         Beginn und Dauer der Ferien sind mit Aus-
wenn die Kinder in der Lage sind, eigene      nahme einer Woche (in der Regel Sport-
Bedürfnisse dem schulischen Lernen unter-     ferien) kantonal geregelt. Die Kinder haben
zuordnen. Schülerinnen und Schüler haben      13 Wochen Schulferien. Die Schulbehörde
sich in Schule und Öffentlichkeit anstän-     kann zusätzlich einzelne Tage als schulfrei
dig und rücksichtsvoll zu verhalten. Dazu     erklären. Der Ferienplan ist unter
braucht es die lenkende und motivierende      www.schule.sg.ch einsehbar.
Hand der Lehrperson. Wenn das Verhalten
zu Beanstandungen Anlass gibt, können er-     Die Eltern sind verpflichtet, für den lücken-
zieherisch sinnvolle Disziplinarmassnahmen    losen Schulbesuch ihres Kindes zu sorgen.
angeordnet werden. Die zulässigen Diszipli-   Sie melden jede Absenz des Kindes vor
narmassnahmen sind in der kantonalen Ver-     Unterrichtsbeginn der Klassenlehrperson.
ordnung über den Volksschulunterricht (sGS    Die Lehrerinnen und Lehrer ihrerseits sind
213.12, abgekürzt VVU) abschliessend          zu einer Nachfrage verpflichtet, wenn ein
festgelegt. Dazu gehören u.a. zusätzliche     Kind ohne Begründung nicht in der Schule
Hausaufgaben, Arbeit ausserhalb der Un-       erscheint.
terrichtszeit, Ausschluss aus besonderen
Veranstaltungen bis hin zum Ausschluss aus Die Eltern können ihr Kind durch vorgängi-
der Schule in schwersten Fällen. Anlässlichge schriftliche Mitteilung an die Lehrperson
des Beurteilungsgesprächs informiert die   an zwei Halbtagen pro Schuljahr ohne Be-
Lehrperson die Eltern über mangelhaftes    gründung aus dem Unterricht nehmen. Für
Verhalten.                                 andere voraussehbare Abwesenheiten ist
                                           ein begründetes Urlaubsgesuch zu stellen.
Bei Differenzen zwischen Schule und El- Nach gemeindeinternem Recht ist für die
ternhaus über die Angemessenheit einer Bewilligung die Schulbehörde, die Schullei-
Strafe hilft meist ein klärendes Gespräch. tung oder die Lehrperson zuständig.
Sind die Eltern mit der angeordneten Dis-
ziplinarmassnahme nicht einverstanden, ist
eine Überprüfung im Rechtsmittelverfahren
möglich.

12
3.5 Veranstaltungen und beson-
     dere Unterrichtswochen

Im Rahmen des obligatorischen Unterrichts
werden zur Bereicherung des Schulpro-
gramms besondere Unterrichtswochen an-
geboten. Sie bieten Gelegenheit, die Schü-
lerinnen und Schüler erzieherisch, geistig,
musisch, körperlich und damit auch ge-
sundheitlich in besonderer Weise zu fördern
und ihnen wertvolle Erlebnisse zu vermitteln.
Besondere Unterrichtswochen, auch Pro-
jektwochen genannt, sind in der Regel einer
bestimmten Thematik gewidmet. Zu den be-
sonderen Unterrichtswochen gehören auch
Schulverlegungen, Werkwochen, Sportwo-
chen, Wanderlager, Klassenaustausch als
Fremdsprachenaufenthalt oder musische
Wochen. Mehrtägige Veranstaltungen und
Berufswahlpraktika auf der Oberstufe sind
wichtige Hilfsmittel bei der Berufswahlvor-
bereitung.

Die Schülerinnen und Schüler sind zum
Besuch der besonderen Veranstaltungen
verpflichtet, wobei die Schulbehörde aus
wichtigen Gründen einzelne Kinder von ei-
ner Teilnahme befreien kann. Wer von der
Teilnahme befreit ist, wird schulisch auf an-
dere Weise beschäftigt. Die Schule kann
die Eltern an den Kosten beteiligen, soweit
ihnen Einsparungen erwachsen (im Wesent-
lichen die Verpflegungskosten).

                                                13
3.6 Berufswahlvorbereitung                      •	sind in der Lage, Informationen über die
                                                   sie interessierenden Berufe möglichst
Die Berufswahl spielt für die Schülerinnen         selbständig zu beschaffen und auszu-
und Schüler während der Oberstufenjahre            werten.
eine entscheidende Rolle. Sie ist ein Ent-      •	lernen die Berufswahlhilfen der Berufsbe-
wicklungsprozess. Die Eltern, die Schule und       ratung kennen.
die Berufsberatung haben die Aufgabe, die
Jugendlichen in dieser wichtigen Phase zu       Im Mittelpunkt der Berufswahlvorbereitung
unterstützen. Grundlage für die Zusammen-       der Schule steht die systematische Hinfüh-
arbeit bilden die folgenden Leitgedanken:       rung zu Selbständigkeit und Ich-Findung.
•	Die Berufswahl ist Sache der Schülerinnen    Für Jugendliche mit erschwerten Bedingun-
   und Schüler. Die Jugendlichen sind in der    gen unterstützt «Plan B» den beruflichen
   Regel fähig, den Weg ihrer Berufsfindung     Werdegang von der Oberstufe über die Be-
   zu gehen. Jede Hilfe ist darauf auszurich-   rufslehre bis ins Erwerbsleben. Die Jugend-
   ten, sie darin zu fördern und zu stärken.    lichen erhalten dank einer frühzeitigen Ver-
•	Hilfe bei der Berufswahl verlangt eine       netzung der Akteure eine grössere Chance
   wertneutrale Haltung gegenüber der Be-       auf den Ausbildungserfolg. In diesem Pro-
   rufswelt mit ihren vielfältigen Gegeben-     zess planen Klassenlehrpersonen, Berufs-
   heiten sowie gegenüber den Schülerin-        beratung, Berufsfachschule, Lehrbetrieb
   nen und Schülern mit ihren persönlichen      und weitere Beteiligte zusammen mit dem
   Eigenheiten und Ausprägungen.                Jugendlichen und den Eltern den berufli-
                                                chen Weg und koordinieren ihre Aktivitäten.
  Die Berufswahlvorbereitung hilft den Ju-
  gendlichen, den Weg der Berufswahl
  überlegt und verantwortungsbewusst zu
  gehen.

  Die Schülerinnen und Schüler
• sollen ihre eigenen Erwartungen, Interes-
   sen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen
   kennenlernen.
•	sollen ihre Neigungen und Fähigkeiten mit
   den Anforderungen der verschiedenen
   Berufe vergleichen und mit diesen in Be-
   ziehung bringen.
•	lernen die verschiedenen Berufsfelder so-
   wie wesentliche Erkundungsziele kennen.

14
4. Beurteilung

Beurteilung und damit auch Noten und         Grundsätze der Beurteilung
Zeugnisse gehören zum Schulalltag von        Die Beurteilung im Kanton St.Gallen stützt
Lehrpersonen, Eltern und Kindern. Für man-   sich auf die Leitideen des Bildungs- und
che Kinder sind Noten Ansporn, Belohnung,    Lehrplans sowie die Weisungen des Erzie-
Motivation – für andere bedeuten sie aber    hungsrates zur Beurteilung in der Schule
auch Enttäuschung, Strafe, Misserfolg. Die   vom 16. Januar 2008. Sie orientiert sich an
Lehrpersonen sind sich dieser besonderen     folgenden Grundsätzen:
Bedeutung bewusst und gehen entspre-         •	Die Beurteilung dient vor allem der Förde-
chend sorgfältig damit um.                      rung. Sie soll von der Schülerin bzw. dem
                                                Schüler als Unterstützung des eigenen
                                                Lernens erlebt werden.
                                             •	Grundlage für die Beurteilung bilden die im
                                                Lehrplan festgelegten Ziele.
                                             •	Die Schülerinnen und Schüler sowie die
                                                Eltern werden über Form und Kriterien der
                                                Beurteilung informiert.
                                             •	Entsprechend den Leitideen des Lehr-
                                                plans werden sowohl die Fachleistungen
                                                als auch das Lern-, Arbeits- und Sozial-
                                                verhalten beurteilt.
                                             •	Die Schülerinnen und Schüler sowie die
                                                Eltern werden in die Beurteilung einbezo-
                                                gen.
                                             •	Die Schülerinnen und Schüler erhalten re-
                                                gelmässig Gelegenheit, sich selber zu be-
                                                urteilen.

                                             Wozu beurteilen?
                                             Beurteilung soll
                                             • den Lernprozess des Kindes begünstigen
                                                  und fördern.
                                             • Auskunft über den Leistungsstand des
                                                  Kindes geben.
                                             • Voraussagen zur weiteren Schullaufbahn
                                                  und zur Berufswahl ermöglichen.

                                                                                        15
Das Beurteilungsgespräch                       4.1 Zeugnis und Promotion
Das Beurteilungsgespräch verstärkt die
Zusammenarbeit zwischen den Eltern und       Am Ende eines Semesters wird ein Zeugnis
der Schule im Hinblick auf die Förderung     ausgestellt. Darin werden die Leistungen in
sowie auf die Gestaltung der Schullaufbahn   Form von Noten bewertet. Im Kindergarten,
des Kindes.                                  in den ersten drei Semestern der Unterstufe
                                             sowie in der Einführungsklasse werden im
Im Beurteilungsgespräch werden               Zeugnis keine Noten, sondern am Schluss
•	Lernfortschritte und Defizite in den ver- des Schuljahres eine Bestätigung der Beur-
   schiedenen Fachbereichen aufgezeigt.      teilungsgespräche eingetragen.
•	Aussagen zum Lern-, Arbeits- und Sozial-
   verhalten gemacht.                        Die Zeugnisnoten geben Auskunft über den
•	Beobachtungen ausgetauscht.               Grad der Lernzielerreichung in den ver-
•	Massnahmen zur Förderung des Kindes schiedenen Fachbereichen:
   geplant und vereinbart.
•	Fragen im Zusammenhang mit der künf-
   tigen Schullaufbahn und der Berufswahl
                                               6   • Lernziele deutlich übertroffen
                                                   • löst Aufgaben mit erhöhtem
   besprochen und geklärt.                            Schwierigkeitsgrad erfolgreich

Damit die Eltern differenzierte Rückmeldun-
gen zum Lernen ihres Kindes erhalten, wird
                                               5 •• Llösternziele gut erreicht
                                                              Aufgaben mit erhöhtem Schwie-
in allen Klassen jährlich mindestens ein             rigkeitsgrad teilweise erfolgreich
Beurteilungsgespräch geführt.

Die Schülerinnen und Schüler können beim
                                               4 •• Llösternziele knapp erreicht
                                                              Aufgaben im Bereich Grund-
Beurteilungsgespräch anwesend sein. Ihre             anforderungen zureichend
Sicht wird in angemessener Form mitein-
bezogen.                                       3 •• Llösternziele nicht erreicht
                                                              Aufgaben im Bereich Grund-
Die Aussagen im Beurteilungsgespräch                 anforderungen unzureichend
beziehen sich auf konkrete Beobachtungen
und Arbeitsergebnisse.                         2 •• klösteinekeine
                                                                Lernziele erreicht
                                                                     Aufgaben im Bereich
In der Regel findet das Beurteilungsgespräch
frühestens gegen Ende des ersten Semes-
                                               1     Grundanforderungen

ters statt.

16
Zeugnisnoten werden nicht ausschliesslich      4.2 Übertritte
aufgrund des Durchschnittes der verschie-
denen Teilnoten berechnet. Sie stellen eine   Übertritt vom Kindergarten in die
Gesamtbeurteilung dar, die sich auf schrift-  Primarschule
liche, mündliche und praktische Leistungen    Nach den zwei Kindergartenjahren erfolgt
der Schülerinnen und Schüler stützt.          der Übertritt in die Primarschule. Die Primar-
                                              schule umfasst das dritte bis achte Schul-
Am Ende des Schuljahres entscheidet die jahr.
Schulbehörde über den Übertritt in die
nächsthöhere Klasse. Bei ungenügenden Ob ein Kind nach den beiden Kindergarten-
Leistungen erfolgt eine provisorische oder jahren in die Primarschule übertreten kann,
keine Promotion. Schülerinnen und Schüler, entscheidet die zuständige Schulbehörde
die provisorisch promoviert werden, haben nach Anhören der Eltern und der Lehrper-
in der nächsten Klasse eine Probezeit zu son. Das Kind kann zudem in den ersten drei
absolvieren. Erfolgt keine Promotion, ist die Monaten des Schuljahres nach Anhören der
Klasse zu wiederholen.                        Eltern und der Lehrpersonen in das zweite
                                              Kindergartenjahr zurückgestellt werden.
In Oberstufen mit Niveauunterricht sind
Übertritte sowohl zwischen Real- und Se- Übertritt von der Primarschule in
kundarschule als auch zwischen den Ni- die Oberstufe
veaugruppen am Ende jedes Semesters Nach der sechsten Primarklasse erfolgt der
möglich.                                      Übertritt in die Oberstufe (Sekundarstufe I).
                                              Die Oberstufe (Sekundarschule und Real-
                                              schule) umfasst das neunte bis elfte Schuljahr.

                                               Ob ein Kind nach der sechsten Primarklasse
                                               in die Real- oder Sekundarschule übertre-
                                               ten kann, entscheidet die zuständige Schul-
                                               behörde. Die folgenden Grundlagen sind
                                               massgebend:
                                               • die Empfehlung der Lehrpersonen der
                                                     sechsten Primarklasse. Die Empfehlung
                                                     wird an den Gesprächen mit den Eltern
                                                     erläutert. Diese wird den Eltern vor der
                                                     Verfügung schriftlich bekanntgegeben.
                                               • das Notenbild in allen Fachbereichen der
                                                     sechsten Primarklasse.

                                                                                          17
Eltern, die mit der Empfehlung der Primar-   Übertritt in eine weiterführende
lehrperson nicht einverstanden sind, haben   Schule
das Recht zur Stellungnahme. Wenn sie        Nach der zweiten oder dritten Sekundar-
mit dem Entscheid der zuständigen Schul-     klasse können motivierte und schulisch be-
behörde nicht einverstanden sind, können     sonders begabte Schülerinnen und Schüler
sie bei der Rekursstelle Volksschule Rekurs  in das Gymnasium eintreten. Nach drei Jah-
einlegen.                                    ren Sekundarschule besteht die Möglichkeit,
                                             in eine Wirtschafts- oder Fachmittelschule
Einen wichtigen Anhaltspunkt bilden Ent- überzutreten beziehungsweise eine Berufs-
wicklungsstand und Noten. Zusätzliche Hin- mittelschule als zusätzliche Ausbildung
weise ermöglichen gezielte Beobachtungen während der Berufslehre zu besuchen.
des Schülerverhaltens. Kriterien für die Zu-
weisung in die Real- oder Sekundarschule Voraussetzung für den Besuch einer weiter-
sind unter anderem die Auffassungsgabe, führenden Schule ist eine erfolgreich absol-
das Leistungsvermögen, die Arbeitshaltung, vierte Aufnahmeprüfung. Dabei haben sich
die Motivation sowie der Durchhaltewillen. die Schülerinnen und Schüler über vertiefte
Die Ergebnisse werden in gemeinsamen Kenntnisse des Sekundarschulstoffs auszu-
Gesprächen zwischen der Lehrperson und weisen. Die Sekundarschule unterstützt die
den Eltern erörtert.                         Schülerinnen und Schüler bei der Vorberei-
                                             tung dieser Prüfungen.

18
5. Zusammenarbeit Schule und Eltern

Schule und Elternhaus sind durch die Kin-        Ein regelmässiger Kontakt zwischen beiden
der eng miteinander verbunden. Die Kinder        Partnern schafft die Grundvoraussetzung
erzählen täglich zu Hause von ihren Schul­       für eine gute Zusammenarbeit und baut das
erfahrungen und tragen Familienleben in die      notwendige Vertrauen auf. Alljährlich findet
Schule zurück. Die Erziehung und Bildung         mindestens ein persönliches Gespräch mit
der Kinder ist das gemeinsame Ziel von Er-       den Eltern statt, in dem die Leistungen, die
ziehungsberechtigten und Lehrpersonen.           Lernfortschritte und das Verhalten des Kin-
                                                 des im Mittelpunkt stehen. Ziel dieser Kon-
Im Volksschulgesetz wird die enge Zusam-         takte ist auch die gegenseitige Information
menarbeit zwischen Schule und Erziehungs-        über wichtige Beobachtungen und Ereignis-
berechtigten in Erziehung und Ausbildung         se. Die Eltern sind zur Teilnahme an diesen
eingehend geregelt. Eltern und Lehrperso-        Gesprächen verpflichtet.
nen sind zur Zusammenarbeit verpflichtet.
Die Schule informiert in geeigneter Weise        Nebst den ordentlichen, durch die Schul-
über wichtige Schulangelegenheiten, über         behörden festgesetzten Schulbesuchsta-
besondere Schulanlässe und über Fragen,          gen können Eltern nach Absprache mit der
die für die Eltern von Interesse sind. Die El-   Lehrperson jederzeit Unterrichtsstunden
tern ihrerseits sind zur Information über das    des Kindes besuchen.
Kind und die Familie verpflichtet, soweit der
Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule       Weitere Kontaktmöglichkeiten, wie Eltern-
es erfordert. Sie haben sich Lehrperson und      abende, Elternbriefe, Schulfeiern, Ausstel-
Schule für Gespräche und weitere Kontakte        lungen, Sonderveranstaltungen und ge-
zur Verfügung zu stellen.                        meinsame Projekte, helfen mit, ein gutes
                                                 partnerschaftliches Klima zu schaffen.
Gelegentlich treten jedoch Meinungsver-
schiedenheiten bezüglich Hausaufgaben,
Noten, Vorstellungen über Leistung, Ord-
nung, Disziplin und Unterrichtsinhalte auf.
Dabei kann es zu Spannungen zwischen
den Eltern und Lehrpersonen kommen. Die
Verarbeitung solcher Probleme verlangt ge-
genseitige Achtung, Gesprächsbereitschaft
und Respekt gegenüber den Ansichten und
den Entscheidungsbereichen der anderen
Seite.

                                                                                          19
6. Fördernde Massnahmen

Fördermassnahmen dienen der Unterstüt-         Die Fördermassnahmen sind auf den Un-
zung von Schülerinnen und Schülern mit         terricht im Kindergarten und in der Schule
besonderem Förderbedarf. Dazu gehören          abgestimmt. In Zusammenarbeit mit al-
Lernende mit Lern- und Entwicklungs-           len Beteiligten (Eltern, Klassenlehrperson,
schwierigkeiten und solche mit besonderen      Fachlehrperson) wird ein individueller För-
Begabungen. Die Fördermassnahmen um-           derplan aufgestellt. Jede Massnahme wird
fassen einerseits Massnahmen im Rahmen         regelmässig auf ihre Wirkung überprüft und
des Klassenunterrichts und unterrichtsergän-   die Lernziele den entsprechenden Fort-
zende Massnahmen. Andererseits können          schritten angepasst. Es finden regelmässige
Kleinklassen für Schülerinnen und Schüler      Gespräche mit allen Beteiligten statt.
mit grösserem Förderbedarf geführt werden.
Schülerinnen und Schüler, die wegen eines  Die zulässigen Fördermassnahmen richten
intensiven oder speziellen sonderpädagogi- sich nach der Verordnung über den Volks-
schen Förderbedarfs trotz angemessenen     schulunterricht:
Fördermassnahmen nicht in der Regel- oder  •	Schulische Heilpädagogik als integrierte
Kleinklasse beschult werden können, wer-      Schülerinnen- und Schülerförderung
den in Sonderschulen gefördert. Schülerin- •	Legasthenietherapie und Dyskalkuliethe-
nen und Schüler mit besonderen Begabun-       rapie
gen werden in der Regel in der Schule am   •	Logopädie
                                           •	Deutsch als Zweitsprache für Schülerin-
Aufenthaltsort speziell gefördert. Wenn sich
eine ausgewiesene Hochbegabung in der         nen und Schüler mit Migrationshinter-
öffentlichen Schule am Aufenthaltsort nicht   grund
entfalten kann, gestattet die Schulbehörde •	Nachhilfeunterricht
den Besuch einer Schule für Hochbegabte.   •	Unterricht für Schülerinnen und Schüler
                                              mit besonderen Begabungen
Die Schulbehörde entscheidet auf Antrag •	Psychomotorik und Rhythmik
oder nach Anhören der Eltern, der Lehrper-
son, des Schulpsychologischen Dienstes Die Schulbehörde regelt die Ausgestaltung
oder des Schularztes bzw. der Schulärztin der fördernden Massnahmen im lokalen
über entsprechende Massnahmen.             Förderkonzept.

Eine schulpsychologische Untersuchung
gegen den Willen der Eltern ist nicht mög-
lich. Stimmen die Eltern einer Abklärung
nicht zu, entscheidet die Schulbehörde auf-
grund der vorhandenen Unterlagen über die
Art der Unterstützung.

20
6.1 Schulische Heilpädagogik                  6.2 Kleinklassen
    in Regelklassen
                                               In der Kleinklasse werden durch eine Lehr-
Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkei-     person mit heilpädagogischer Zusatzausbil-
ten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich     dung Schülerinnen und Schüler unterrichtet,
werden durch eine heilpädagogische Fach-       welche den schulischen Anforderungen der
person im Rahmen des Klassenunterrichts        Regelklasse nicht gewachsen sind. Die Klas-
oder in kleinen Lerngruppen unterstützt und    sengrössen in den Kleinklassen sind niedriger
gezielt gefördert. Ziel dieser Unterstützung   als in den Regelklassen, dadurch können die
ist es, möglichst vielen Kindern den Besuch    Schülerinnen und Schüler individueller geför-
der Regelklasse zu ermöglichen. Wichtig ist    dert werden. Schwerpunkte und Zielsetzun-
die enge Zusammenarbeit zwischen den           gen sind grundsätzlich dieselben wie in den
beteiligten Personen (Kind, Erziehungsbe-      entsprechenden Regelklassen. Inhalte und
rechtigten, Regelklassenlehrpersonen und       Methoden werden den besonderen Bedürf-
weiteren Fachpersonen). Die Methoden           nissen der Schülerinnen und Schüler ange-
und Lerninhalte werden den individuellen       passt.
Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler
angepasst, dazu können individuelle Lern-      Es werden folgende Typen von Kleinklassen
ziele vereinbart werden.                       unterschieden:
                                               •	
                                                 Die Einführungsklasse und das Einschu-
                                                 lungsjahr für Kinder, die zum Zeitpunkt
                                                 des Übertritts vom Kindergarten in die
                                                 Primarschule Entwicklungsverzögerungen
                                                 im Lern- und Sozialbereich und eine eher
                                                 geringe Bereitschaft zum Erlernen der Kul-
                                                 turtechniken aufweisen. Die Einführungs-
                                                 klasse umfasst zwei Schuljahre. Nach der
                                                 Einführungsklasse treten die Schülerinnen
                                                 und Schüler in die zweite Regelklasse ein.
                                                 Das Einschulungsjahr ist ein Schuljahr zwi-
                                                 schen dem Kindergarten und der ersten
                                                 Primarklasse. Das zusätzliche Jahr bietet
                                                 Gelegenheit zur persönlichen Entwicklung
                                                 und zur gezielten Förderung der Kinder.
                                                 Nach dem Einschulungsjahr treten die Kin-
                                                 der in die erste Primarklasse ein.

                                                                                       21
•	In der Kleinklasse werden Schülerinnen      6.3 Sonderschulen
   und Schüler mit Schulschwierigkeiten un-
   terrichtet. Das Angebot umfasst die ob-Kinder und Jugendliche mit einer Behinde-
   ligatorische Volksschulzeit von der zwei-
                                          rung, die eine spezialisierte behinderungs-
   ten Primarschulklasse bis zum Ende der spezifische Förderung und Unterstützung
   Oberstufe. Das dritte Oberstufenjahr kann
                                          brauchen und deshalb nicht in der Regel-
   auch als separates Angebot (Werkjahr)  klasse unterrichtet bzw. gefördert werden
   geführt werden. Im Rahmen der fach-    können, werden in Sonderschulen unter-
   kundig individuellen Betreuung werden  richtet. Das Ziel der Sonderschulung ist eine
   Lernende in Attestausbildungen zusätz- bestmögliche Vorbereitung auf die Reinteg-
   lich schulisch gefördert und bedarfsweise
                                          ration in die Regelschule oder die Integra-
   gecoacht.                              tion in die Gesellschaft und in die Arbeits-
•	Für Schülerinnen und Schüler der Mittel-
                                          welt. Die einzelnen Sonderschulen bieten
   und Oberstufe mit erheblichen Schwierig-
                                          spezifische schulische, therapeutische und
   keiten in der Selbst- und Sozialkompetenz
                                          sozialpädagogische Angebote an. Sie sind
   können besondere Kleinklassen (Klein-  vom Kanton anerkannte Institutionen, die
   klasse «Time-out») mit beschränkter Auf-
                                          auf bestimmte Behinderungsformen oder
   enthaltszeit von höchstens sechs Monaten
                                          schwere Lern- und Verhaltensstörungen
   geführt werden.                        spezialisiert sind. Der Eintritt in eine Sonder-
                                          schule setzt drei Bedingungen voraus:
Die Möglichkeit der Rückversetzung in die • eine Abklärung durch den Schulpsycho-
Regelklasse wird regelmässig überprüft.      logischen Dienst mit dem Antrag auf Son-
                                             derschulung
                                          • eine Zuweisung durch die Schulbehörde
                                             mit entsprechender Kostengutsprache für
                                             den Gemeindebeitrag
                                          • eine Kostengutsprache des Kantons

                                               Die Finanzierung ist gesichert, wenn beide
                                               Kostengutsprachen gutgeheissen wurden.

22
Die Sonderschulen unterstehen, wie die          6.4 Begabungsförderung
Regelschulen, der Aufsicht des Staates. Im
Kanton St.Gallen werden folgende Sonder-        Die Volksschule hat den Auftrag und das
schulen als Tagesschulen oder Internate ge-     Ziel, die Begabungen aller Kinder und Ju-
führt:                                          gendlichen zu wecken und zu fördern. Dies
•	für Kinder und Jugendliche mit einer geis-   schliesst auch die Förderung besonders be-
   tigen Behinderung                            gabter und hochbegabter Kinder mit ein.
•	für Kinder und Jugendliche mit einer
   Sprach- oder Hörbehinderung             •	Begabungsförderung findet in der Regel
•	für Kinder und Jugendliche mit Verhaltens- im Klassenunterricht statt. Begabungs-
   störungen/psychischen Störungen            förderung betrifft alle Kinder und Jugend-
•	für Kinder und Jugendliche mit Körperbe-   lichen.
   hinderungen                             •	Besondere Begabungsförderung wird für
                                              Kinder und Jugendliche angeboten, die in
Kinder und Jugendliche mit einer Sehbehin-    einem oder mehreren Bereichen gegen-
derung besuchen ausserkantonale Institu-      über Gleichaltrigen in ihrer Entwicklung
tionen, da im Kanton St.Gallen kein Ange-     deutlich voraus sind. Die besondere Be-
bot zur Verfügung steht.                      gabungsförderung erfolgt entweder durch
                                              zusätzliche Lernangebote oder durch
                                              Überspringen einer Klasse.
                                           •	Für ausserordentlich begabte Schülerin-
                                              nen und Schüler, deren Hochbegabung
                                              sich in der öffentlichen Schule am Aufent-
                                              haltsort nicht entfalten kann, stehen auf
                                              der Oberstufe in den Bereichen Sport und
                                              Kunst Talentschulen zur Verfügung.

                                                Private ausserschulische Aktivitäten unter-
                                                stützen die Bemühungen der Volksschule
                                                im Bereich der Begabungsförderung, sei
                                                es durch ein besonderes Engagement der
                                                Eltern, Vereine oder anderer Anbieter.

                                                                                        23
6.5 Beratung durch den Schul-
     psychologischen Dienst
Bei Lern- und/oder Verhaltensschwierigkei-
ten übernimmt der Schulpsychologische
Dienst die Beratung von Kindern, Eltern,
Lehrpersonen und Behörden. Diese Bera-
tung beinhaltet die Erfassung vorliegender
Probleme über Gespräche mit den direkt
Betroffenen, psychologische Abklärungen
und Beobachtungen (zum Beispiel anläss-
lich von Schulbesuchen). Aufgrund so ge-
wonnener Erkenntnisse werden mit den
Betroffenen mögliche Lösungsansätze er-
arbeitet. Der schulpsychologische Dienst ist
diesbezüglich antragsberechtigt. Der Ent-
scheid über die zu treffenden Massnahmen
obliegt der lokalen Schulbehörde.

24
7. Privatschulen

Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind in ei-   Die Führung einer Privatschule wird vom
ner Privatschule ihrer Wahl unterrichten zu     Erziehungsrat bewilligt, sofern die Schule
lassen, wenn diese Privatschule über die        über eine fachkundige Führung, qualifizier-
nötige staatliche Bewilligung verfügt. Die      te Lehrpersonen und eine entsprechende
Kosten für die Privatschulung tragen die El-    Organisation verfügt. Die Privatschule ist
tern selber.                                    verpflichtet, einen der öffentlichen Schule
                                                gleichwertigen Unterricht mit den obligato-
Die Privatschulen bieten innerhalb des          rischen Unterrichtsbereichen des Bildungs-
gesamten Bereiches der obligatorischen          und Lehrplans Volksschule des Kantons
Schulzeit verschiedene Angebote an. Nebst       St.Gallen sicherzustellen. Wird eine Privat-
zweisprachigen und reformpädagogisch            schule vom Erziehungsrat zugelassen, han-
orientierten Privatschulen gibt es auch reli-   delt es sich um eine Bewilligung und nicht
giös ausgerichtete Privatschulen.               um eine staatliche Anerkennung.

Wie die öffentlichen Schulen stehen die Pri-    Eltern, die für ihr Kind die Möglichkeit einer
vatschulen unter der Aufsicht des Staates.      Beschulung in einer Privatschule ins Auge
Dieser überprüft, ob die Bewilligungsvor-       fassen, wird empfohlen, sich über Leistun-
aussetzungen und allfällige Auflagen ein-       gen, Schulgeld, Rechte und Pflichten der
gehalten werden. Die Qualitätskontrolle ist     Eltern und der Schülerinnen und Schüler
Sache der Privatschulen.                        umfassend zu informieren.

                                                                                         25
8. Verwaltung und Beaufsichtigung der Schule

Schulhausteam                                  Schulleitung
Die Lehrpersonen eines Schulhauses bilden      Die Schulleitung führt die Schuleinheit im
ein Team und erfüllen den Bildungsauftrag      Auftrag der Schulbehörde in administrativer,
gemeinsam. Das Schulhausteam bespricht         personeller und pädagogischer Hinsicht.
und bearbeitet organisatorische und den        Der Umfang der Kompetenzen der Schullei-
Unterricht betreffende Fragen.                 tungen richtet sich nach dem kommunalen
Die Klassenlehrperson ist für die Eltern die   Recht. Die Schulleitung kann aus einer oder
erste Ansprechstelle bei allen Fragen, wel-    mehreren Personen bestehen. Die Schullei-
che sich aus dem Schulalltag ergeben. Sie      tung ist Ansprechperson für Schülerinnen
vermittelt auch die Kontakte zu den Behör-     und Schüler sowie deren Eltern in Fragen,
den und Beratungsstellen.                      die nicht direkt mit der Klassenlehrperson

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besprochen werden können oder die von         Rekursinstanzen
übergeordneter Bedeutung sind. Die Schul-     Erziehungsrat und Rekursstellen Volksschu-
leitung vertritt die Schule gegen aussen; sie le sind in den im Volksschulgesetz aufge-
trägt Verantwortung für den Schulbetrieb.     zählten Fällen Rekursinstanz. Für alle an-
                                              deren Fälle, die nicht im Volksschulgesetz
Schulbehörde                                  explizit aufgezählt werden, ist das Bildungs-
Die Leitung der Schule obliegt dem Schulrat. departement für die Beurteilung von Rekur-
Führt nicht eine Schulgemeinde, sondern die sen zuständig.
politische Gemeinde die Volksschule, kann
die Gemeindeordnung eine Schulkommission Bildungsdepartement
vorsehen, die ebenfalls Schulrat heissen und Das Bildungsdepartement ist für den ge-
der die unmittelbare Führung der Schule über- samten Bildungsbereich zuständig und
tragen werden kann. Das Volksschulgesetz übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben,
weist verschiedene Aufgaben dem Schulrat welche ihm von der Regierung übertragen
zu. Diese Aufgaben können durch die Ge- werden. Es ist in verschiedene Ämter und
meindeordnung oder durch ein rechtsetzen- Dienste gegliedert. Das Amt für Volksschule
des Reglement der Gemeinde (in der Regel in ist zuständig für Fragen, welche Volksschu-
der Schulordnung) aber – mit Ausnahme der le und Sonderschulen betreffen. Für Fragen,
Wahl von Lehrpersonen – an nachgeordnete die den Sportunterricht betreffen, ist das
Stellen delegiert werden. Spricht das Volks- Amt für Sport und für die Berufsberatung
schulgesetz von «Schulrat» ist in Einheitsge- das Amt für Berufsbildung zuständig.
meinden damit der Gemeinderat gemeint.
Die entsprechenden Kompetenzen können Erziehungsrat und Regierung
aber auch hier an eine Schulkommission oder Gemäss Volksschulgesetz obliegt die
eine andere dem Gemeinderat nachgeordne- oberste Leitung der Volksschule der Regie-
te Stelle delegiert werden.                   rung. Die unmittelbare Leitung und Beauf-
                                              sichtigung überträgt die Regierung einem
Schulaufsicht                                 auf Amtsdauer gewählten Erziehungsrat
Die Aufsicht über die Schule obliegt der von elf Mitgliedern. Präsident des Erzie-
Schulbehörde vor Ort. Die Sicherstellung hungsrates ist der Vorsteher des Bildungs-
der Schulqualität obliegt dem Erziehungsrat. departements. Der Erziehungsrat erlässt
Die Zuständigkeit für die kantonale Aufsicht den Lehrplan und die Weisungen für einen
über die öffentlichen Schulen richtet sich geordneten Schulbetrieb und sorgt für die
nach dem Gemeindegesetz. Sie erfolgt re- ständige Weiterentwicklung des Schulwe-
aktiv. Aufsichtsbehörde ist der Erziehungs- sens.
rat, die Verfahrensleitung erfolgt durch das
Amt für Volksschule.

                                                                                        27
9. Glossar

Absenzen                                     Beschwerderecht / Aufsichts-
Siehe Kapitel 3                              beschwerde
                                             Beschwerden gegenüber einer Lehrperson
Ärztlicher und zahnärztlicher                sind an die Schulbehörden zu richten. Be-
Dienst                                       anstandungen gegen einzelne Mitglieder des
Schülerinnen und Schüler werden regel- Schulrates sind an die Schulbehörde, Bean-
mässig untersucht durch:                     standungen gegen die gesamte Schulbehör-
•	einen Schularzt oder eine Schulärztin. de sind an den Erziehungsrat zu richten.
   Diese medizinischen Untersuchungen
   sind obligatorisch und kostenlos. Die El- Betreuung
   tern können die Untersuchungen bei einer Die Schule stellt die Betreuung während der
   Ärztin oder einem Arzt ihrer Wahl durch- Blockzeiten und beim Mittagstisch sicher. In
   führen lassen, wenn sie die Kosten der einem Teil der Gemeinden besteht zusätz-
   Untersuchung selber tragen.               lich ein Angebot für eine schulergänzende
•	einen Zahnarzt oder eine Zahnärztin. Die Betreuung.
   Kosten für die Behandlung tragen die
   Erziehungsberechtigten; in begründeten Blockzeiten
   Fällen kann die Schulgemeinde auf Antrag Siehe Kapitel 3
   der Erziehungsberechtigten einen Beitrag
   leisten.                                  Brückenangebote
                                             Im Kanton werden einheitliche Angebote
Aufgabenhilfe                                zwischen obligatorischer Schulzeit und Be-
Die Gemeinde kann bei Bedarf eine Aufga- rufslehre angeboten. Sie sind auf lern- und
benhilfe einrichten. Die Erziehungsberech- leistungswillige Jugendliche ausgerichtet,
tigten können an den Kosten beteiligt wer- denen am Ende der obligatorischen Schule
den.                                         wesentliche Voraussetzungen für den Über-
                                             tritt in eine Lehre, Attestausbildung oder
Berufsberatung                               Anlehre fehlen. Es gibt drei Angebotstypen:
In den Berufsinformationszentren (BIZ) kann das Berufsvorbereitungsjahr, die Vorlehre
man sich über Berufe, Ausbildung und und der Integrationskurs.
Fortbildung informieren. Für Gespräche mit
einem Berufsberater oder einer Berufsbera- Dyskalkulie
terin kann telefonisch ein Termin vereinbart siehe Kapitel 6
werden. Beratungen sind kostenlos. Die Ad-
resse der zuständigen Berufsberatungsstelle Disziplin
kann bei der Lehrperson erfragt werden.      Siehe Kapitel 3

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Dolmetscher                                  Migrationshintergrund
Vermittlungsstellen für Dolmetscherinnen     Kinder und Jugendliche mit Migrationshin-
und Dolmetscher:                             tergrund werden nach verschiedenen Mo-
Verdi                                        dellen gefördert:
Poststrasse 18                               • Mit einem Kurs «Deutsch für Kinder und
9001 St.Gallen                                 Jugendliche mit Migrationshintergrund».
Tel. 071 228 33 90, Fax. 071 228 33 98         Die Klassenlehrperson oder eine ande-
E-Mail: verdi.sg@bluewin.ch                    re Lehrperson vermittelt systematische
                                               Kenntnisse der deutschen Sprache, so
Entlassung aus der Schulpflicht                dass die Schülerinnen und Schüler mit
Die Schulbehörde kann auf Antrag der El-       Migrationshintergrund möglichst rasch
tern eine Schülerin bzw. einen Schüler aus     dem Unterricht der Regelklasse folgen
der Schulpflicht entlassen, wenn die Ober-     können.
stufe drei Jahre besucht worden ist. Aus     • In Übergangsklassen werden sie auf den
wichtigen Gründen ist eine Entlassung          Eintritt in die Regelklasse oder – falls an-
möglich, wenn die Schule elf Jahre besucht     gezeigt – in eine Kleinklasse vorbereitet.
worden ist.
                                             Hausaufgaben
Erziehungsberatung                           Siehe Kapitel 3
Einige grössere Gemeinden oder Regionen
unterhalten eigene Erziehungsberatungs-      Hausordnung
stellen. Erziehungsberechtigte können sich   Die Schule erlässt für ihre Gebäude und das
in Erziehungsfragen an diese Stellen wen-    Schulareal eine Hausordnung. In den meis-
den.                                         ten Schulen ist geregelt, dass das Handy im
                                             Schulareal ausgeschaltet bleiben muss. Ein
Fächer, Fachbereiche                         Teil der Schulen hat Vorschriften über die
Siehe Kapitel 3                              Bekleidung erlassen.

Ferien                                       Informatik / ICT im Unterricht*
Siehe Kapitel 3                              Die Schule verschafft allen Schülerinnen
                                             und Schülern Zugang zu Computer und In-
Fördernde Massnahmen                         ternet. Der Computer wird in der Volksschu-
siehe Kapitel 6                              le als Lernwerkzeug und Informations- und
                                             Kommunikationsmedium in allen Fachberei-
                                             chen eingesetzt.
                                             *ICT: Informations- und Kommunikationstechnologien

                                                                                              29
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