TFBS für Fotografie, Optik und Hörakustik mit Internat und private HTL für Optometrie - Landesrechnungshof

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TFBS für Fotografie, Optik und Hörakustik mit Internat und private HTL für Optometrie - Landesrechnungshof
Landesrechnungshof

  TFBS für Fotografie, Optik
  und Hörakustik mit Internat
  und private HTL für Optometrie

                       Tiroler Landtag
TFBS für Fotografie, Optik und Hörakustik mit Internat und private HTL für Optometrie - Landesrechnungshof
Abkürzungsverzeichnis

Abs.                        Absatz

BGBl.                       Bundesgesetzblatt
BSchOG                      Berufsschulorganisationsgesetz
d.h.                        das heißt

EStG                        Einkommensteuergesetz
FAG                         Finanzausgleichsgesetz
LGBl.                       Landesgesetzblatt

LKA                         Landes-Kontrollamt
LRH                         Landesrechnungshof
LRHD                        Landesrechnungshofdirektor

rd.                         rund
SchOG                       Schulorganisationsgesetz
TFBS                        Tiroler Fachberufsschule

z.T.                        zum Teil

Auskünfte
Landesrechnungshof
A-6010 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3
Telefon: 0512/508-3030
Fax:        0512/508-3035
E-mail: landesrechnungshof@tirol.gv.at

Erstellt:               Februar bis März
Herstellung:            Landesrechnungshof
Redaktion:              Landesrechnungshof
Herausgegeben:          24.5.2004, Zl. AN-0113/2
TFBS für Fotografie, Optik und Hörakustik mit Internat und private HTL für Optometrie - Landesrechnungshof
Inhaltsverzeichnis

1. Vorbemerkungen ......................................................................................................1

2. Organisatorische Grundlagen ...................................................................................1

3. Berufsschule ............................................................................................................6

4. Berufsschülerheim ..................................................................................................11

5. Private HTL des Landes - Kolleg für Optometrie .....................................................19

6. Buchhaltung, Inventar .............................................................................................23

7. Gebarung ...............................................................................................................24

  7.1 Übersicht ...........................................................................................................24

  7.2 Kostenträgerschaft.............................................................................................27

  7.3 Sonstige Feststellungen.....................................................................................34

8. Schlussbemerkungen .............................................................................................36

Anhang Stellungnahme der Regierung
TFBS für Fotografie, Optik und Hörakustik mit Internat und private HTL für Optometrie - Landesrechnungshof
TFBS für Fotografie, Optik und Hörakustik mit Internat und private HTL für Optometrie - Landesrechnungshof
Bericht
  über die TFBS für Fotografie, Optik
       und Hörakustik mit Internat
   und die private HTL für Optometrie

              1. Vorbemerkungen

              Im Jahr 1988 hatte das LKA letztmalig eine Einschau in die Ge-
              barung der Landesberufsschule für Optiker und Fotografen vor-
              genommen. Einzelne Bereiche wurden auch anlässlich der
              Querschnittsprüfung bei den Landesberufsschülerheimen Tirols
              im Jahr 1998 berührt. Nach inzwischen eingetretenen perso-
              nellen und organisatorischen Veränderungen hielt es der LRH für
              angebracht, die Gebarung der in Hall, Kaiser-Max-Strasse 11,
              untergebrachten Schulen samt dem angeschlossenen Schüler-
              heim wiederum zu überprüfen.

Prüfauftrag   Zwei Prüforgane haben über Auftrag des LRHD in der Zeit vom
              26.2. - 3.3.2004 an Ort und Stelle Einsicht in die Gebarungs-
              unterlagen genommen. Den Prüfern standen die Buchhaltungs-
              aufzeichnungen samt Belegen, die Schülerstatistik und sonstige
              Unterlagen der Schulverwaltung zur Verfügung. Einzelne Erhe-
              bungen wurden bei der Abteilung Landwirtschaftliches Schul-
              wesen und der Abteilung Bildung des Amtes der Landes-
              regierung durchgeführt. Die Angelegenheiten der berufsbilden-
              den Pflichtschulen und Berufsschülerheime fallen seit Oktober
              2003 in die Ressortzuständigkeit von LHStv. Ferdinand Eberle.
              Über das Ergebnis der Überprüfung wird folgender Bericht er-
              stellt:

              2. Organisatorische Grundlagen

Gebäude       In den Jahren 1977 - 1979 hat das Land Tirol auf dem 9.903 m²
              großen, landeseigenen Grundstück in Hall, Kaiser–Max-Straße
              11, einen Schulneubau mit Internat errichtet.
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2. Organisatorische Grundlagen

                Das Schulgebäude wurde 2-geschossig konzipiert und umfasste
                ursprünglich sieben Klassenräume mit den entsprechenden
                Praxisräumen, Werkstätten, Laboratorien und Lagerräumlich-
                keiten. Im Jahre 1999 erfolgte ein Zubau durch teilweise Auf-
                stockung des Schultraktes mit weiteren fünf Unterrichts- und
                Praxisräumen. Die räumliche und gerätemäßige Ausstattung der
                Schule steht auf einem hohen Niveau und entspricht voll den ge-
                stellten Anforderungen.

                Das Internatsgebäude ist baulich mit dem Schulgebäude verbun-
                den und umfasst sechs Geschoße. Das Kellergeschoß beher-
                bergt neben den Heizungs- und Technikräumen auch Lager- und
                Werkräume (für HTL) und Freizeiträume (Fitness). Im Parterre
                befinden sich Räume für die Direktion und Verwaltung, Konfe-
                renz- und Lehrerzimmer, ein Aufenthaltsraum sowie Küche und
                Speisesaal. Auch eine Hausmeisterwohnung liegt in diesem
                Gebäudeteil. Die Stockwerke 1 - 4 beherbergen je elf Zimmer mit
                drei oder vier Betten, einen Aufenthaltsraum und ein oder zwei
                Erzieherzimmer. Nach 25-jähriger Nutzung befindet sich der
                Internatstrakt in einem teilweise sehr abgewohnten Zustand. Die
                Sanitäreinheiten aller Stockwerke wurden im letzten Jahr er-
                neuert. Viele Internatszimmer bedürfen aber dringend einer
                Sanierung. Insbesondere der Zustand der Teppichböden und
                Wandtapeten im 1. Stock ist nicht mehr zumutbar.

Stellungnahme   Die zuständige Fachabteilung (Abteilung Landwirtschaftliches Schul-
der Regierung   wesen) ist in Kenntnis, dass sich der Internatstrakt in einem teil-
                weisen sehr abgewohnten Zustand befindet. Mit der Sanierung der
                sanitären Anlagen wurde bereits begonnen. Anschließend ist beab-
                sichtigt, das Internat stockwerksweise zu sanieren.

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2. Organisatorische Grundlagen

                    Im hinteren Grundstücksbereich situiert und durch einen Gang
                    verbunden befindet sich ein Turnsaal. Dieser wird weder von der
                    Schule noch vom Heim genutzt. Der Turnsaal findet seine aus-
                    schließliche Benutzung durch die nahe gelegene Handels-
                    akademie (32 Unterrichtsstunden pro Woche) und durch örtliche
                    Vereine während der Abendstunden.

Berufsschule        Es erhalten an dieser Schule die Lehrlinge der Lehrberufe Foto-
                    grafen und Augenoptiker/Feinoptiker ihre schulische Ausbildung.
                    Seit rd. sechs Jahren werden auch die Schüler des neuen Lehr-
                    berufes Hörgeräteakustiker hier ausgebildet.

                    Die Berufsschule wird lehrgangsmäßig mit vier Lehrgängen zu je
                    9 1/3 bzw. 10 Wochen pro Schuljahr geführt und seit 1.1.2002
                    von Herrn Berufsschuldirektor Ing. Markus RAINER geleitet.

                    Die Optikerschule gilt als einzige Ausbildungsstätte für alle
                    Bundesländer mit Ausnahme von Wien. Bei den Fotografen be-
                    schränkt sich der Einzugsbereich auf die Bundesländer Tirol,
                    Vorarlberg, Salzburg und Niederösterreich. Für die Hörgeräte-
                    akustiker ist es die einzige Ausbildungsstätte in Österreich. Süd-
                    tiroler Lehrlinge können die Schule ebenfalls besuchen.

Berufsschülerheim   Das Berufsschülerheim bietet in 43 Zimmern zu je drei oder vier
                    Betten 153 Lehrlingen Unterkunft. Heimplätze, die von der TFBS
                    für Fotografie, Optik und Hörakustik nicht belegt werden können,
                    werden durch Schüler der TFBS für Bautechnik und Male-
                    rei/Absam und die TFBS Thurnfeld/Hall genutzt. Schüler der pri-
                    vaten HTL, Kolleg für Optometrie, welche ebenfalls im Haus be-
                    schult werden, nehmen keine Heimplätze in Anspruch, sondern
                    wohnen ausnahmslos in Privatquartieren der Umgebung.

                    Die Heimleitung übt der Berufsschuldirektor im Rahmen einer
                    Nebentätigkeit aus. Diesbezüglich hat die Landesregierung zu-
                    letzt am 9.3.1999 eine Erhöhung der Entschädigung für die fünf
                    betroffenen Berufsschuldirektoren beschlossen. Seit 1.1.1999
                    erhält der Berufsschuldirektor der geprüften Einrichtung für die
                    zusätzliche Tätigkeit € 640,32 zwölfmal jährlich.

Private HTL für     Seit 1981 wurde an der Berufsschule auch eine Meisterklasse für
Optometrie          Augenoptik und Kontaktlinsenoptik geführt. Im Jahr 1993 führte
                    eine Änderung der Organisation dieser Ausbildung zur Gründung
                    der „Privaten höheren technischen Lehranstalt des Landes Tirol,

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2. Organisatorische Grundlagen

                       Kolleg für Optometrie“, welche in einem einsemestrigen
                       Vorbereitungslehrgang und einem viersemestrigen Aufbau-
                       lehrgang zur Meisterprüfung und Reifeprüfung führt. Die Schule
                       wird einzügig, jedes zweite Jahr beginnend, geführt, sodass sich
                       organisatorisch eine Klasse und jedes zweite Jahr eine Klasse
                       und ein einsemestriger Vorbereitungslehrgang ergibt. Die Schule
                       wird mit Genehmigung des entsprechenden Lehrplanes durch
                       das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als
                       Schulversuch nach dem Schulorganisationsgesetz, BGBl.
                       1962/242 idgF, geführt. Das Öffentlichkeitsrecht wurde der
                       Schule nach dem Privatschulgesetz, BGBl. 1962/244 idgF, je-
                       weils befristet auf zwei Jahre, verliehen.

                       Die private HTL wurde bis zum 31.12.2003 vom früheren Berufs-
                       schuldirektor Ferdinand Thöny geleitet. Ab 1.1.2004 ist der Direk-
                       tor der TFBS für Fotografie, Optik und Hörakustik Ing. Markus
                       RAINER auch mit der Leitung der privaten HTL betraut.

Beschäftigte           Entsprechend der Gliederung in Schule und Heim finden am
                       Standort Hall, Kaiser-Max-Straße 11, 65 Beschäftigte ihren
                       Arbeitsplatz. Dabei sind die Beschäftigten je nach ihrer Tätigkeit
                       bei drei verschiedenen Dienstgebern angestellt:

Beschäftigte

        Anzahl      Bezeichnung        Dienstgeber         Tätigkeitsbereich
               23   BS-Lehrer          Land Tirol          BS
               17   HTL-Lehrer         Bund                HTL
                9   ErzieherInnen      Land Tirol          Heim
                2   Sekretärinnen      Land Tirol          BS, HTL, Heim
                1   Schulwart          Stadt Hall          BS, HTL, Heim
                6   Küchenpersonal     Stadt Hall          Heim
               10   Reinigungspers.    Stadt Hall          BS, HTL, Heim

               65   Gesamt (davon drei Lehrer BS und HTL)

                       Die Dienstgeberfunktion für das Land Tirol übt bei den Landes-
                       lehrern (Berufsschullehrer) die Abteilung Bildung des Amtes der
                       Landesregierung aus. Für die Bundeslehrer (HTL-Lehrer) stellt
                       der Landesschulrat für Tirol die Dienstbehörde dar. Die

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2. Organisatorische Grundlagen

                Verwaltungsbediensteten (Sekretärinnen) und die Erzieher und
                Erzieherinnen des Berufsschülerheimes werden dienstrechtlich
                durch die Abteilung Personal des Amtes der Landesregierung
                betreut. Das Hilfspersonal (Schulwart, Reinigungspersonal,
                Küchenpersonal) wird entsprechend dem BSchOG von der
                Standortgemeinde Hall angestellt. Die Stadtgemeinde Hall hat
                jedoch dem Land gegenüber Anspruch auf Ersatz der anfallen-
                den Personalkosten.

Kostentragung   Das Land Tirol gilt als gesetzlicher Berufsschul- und Heimer-
                halter. Die Schulerhaltungskosten umfassen den Investitions-
                und Betriebsaufwand und sind vom Land zu tragen. Gegenüber
                den beitragspflichtigen Gebietskörperschaften (Gemeinden) hat
                jedoch das Land Anspruch auf Investitions- und Betriebsbeiträge.
                Diese werden den Gemeinden vom Amt der Landesregierung
                jährlich vorgeschrieben.

                Die Heimerhaltungskosten umfassen ebenfalls Investitions- und
                Betriebsaufwand. Gegenüber den Gemeinden können jedoch nur
                Investitionsbeiträge geltend gemacht werden. Anstelle von
                Betriebsbeiträgen der Gemeinden sind für die Unterbringung,
                Verpflegung und Betreuung eines Berufsschülers im Schülerheim
                vom Unterhaltspflichtigen Heimkostenbeiträge in höchstens
                kostendeckender Höhe zu verlangen. Die Heimkostenbeiträge
                sind von der Schulleitung selbst einzuheben.

                Die HTL für Optometrie ist eine Privatschule des Landes Tirol.
                Für die inländischen Schüler leistet die Bundesinnung der Opti-
                ker ein Schulgeld in Höhe des „Kuchler Beitrages“. Ausländische
                Schüler haben das Schulgeld selbst zu bezahlen.

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3. Berufsschule

                   3. Berufsschule

Ausbildungsdauer   Die Ausbildungsdauer der erstgenannten Lehrberufe Augen-
                   optiker/Feinoptiker und Fotografen beträgt jeweils dreieinhalb
                   Jahre, während für die Ausbildung im Lehrberuf Hörgeräte-
                   akustiker drei Jahre vorgesehen sind. Die Berufsschulzeit ist mit
                   3 x 10 bzw. 9,33 Wochen festgesetzt.

                   Die Ausbildungsdauer der Doppellehre Augenoptiker und
                   Hörgeräteakustiker beträgt vier Jahre, die Berufsschulzeit 4 x
                   9,33 Wochen. Die Ausbildung zum Hörgeräteakustiker ist relativ
                   neu, die entsprechende Ausbildungsordnung wurde mit BGBl.
                   1995/609 kundgemacht.

                   Die TFBS ist lehrgangsmäßig organisiert, d.h. es werden pro
                   Schuljahr vier Lehrgänge geführt. Die jährliche Lehrgangsein-
                   teilung erfolgt nach Anhören des Landesschulrates für Tirol mit-
                   tels Verordnung der Landesregierung. Für die geprüfte TFBS hat
                   die Landesregierung im laufenden Unterrichtsjahr 2003/04 fol-
                   gende Lehrgangseinteilung festgesetzt:

                         1. Lehrgang:       8.9. - 15.11.2003
                         2. Lehrgang:       17.11.2003 - 7.2.2004
                         3. Lehrgang:       16.2. - 1.5.2004
                         4. Lehrgang:       3.5. - 10.7.2004

                                        6
3. Berufsschule

                     Diese Einteilung gilt für die 10-wöchigen Lehrgänge, die 9,33-
                     wöchigen enden einige Tage früher. Einzelne Lehrgänge sind
                     durch bestimmte Ferien (Weihnachten, Ostern) unterbrochen,
                     einzelne Samstage wurden als Heimfahrsamstage gegen Ein-
                     bringung der hierdurch entfallenden Unterrichtstunden für schul-
                     frei erklärt.

Klassen- und         Die statistischen Meldungen der Schule für die letzten drei
Schüleranzahl        Schuljahre wiesen folgende Klassen- und Schülerzahlen aus:

Übersicht

                           Schuljahr 2000/01    Schuljahr 2001/02    Schuljahr 2002/03
                          Klassen    Schüler   Klassen    Schüler   Klassen    Schüler
Optiker                      11        378        13        397        13        374
Fotografen                    3          57        3          73        3          62
Hörgeräteakustiker            3          14        2           9        3          19
Doppellehre                   2          38        2          32        4          50
Summe                        17        487        18        511        20        505

                     Infolge geringer Schülerzahlen wurden die Lehrlinge des Lehr-
                     berufes Hörgeräteakustiker mit jenen, die eine Doppellehre
                     absolvieren, in Klassen derselben Schulstufe zusammengefasst.
                     In den letzten drei Schuljahren wurden je Lehrgang durchwegs
                     vier oder fünf Klassen mit durchschnittlich 125 Schülern geführt.

Feststellung         Die Schülerzahlen sind bei den Optikern am höchsten. Der LRH
                     stellte fest, dass die Klassenschülerzahlen im Beobachtungs-
                     zeitraum mehrmals zwischen 30 und 36 Schülern lagen. Die
                     durchschnittliche Klassenschülerzahl hat sich allerdings von 34,4
                     Schülern im Schuljahr 2000/01 auf 28,8 Schülern im Schuljahr
                     2002/03 deutlich verringert, was insbesondere auf die höhere
                     Klassenanzahl zurückzuführen ist.

Stellungnahme        Die Überschreitung der Klassenschülerhöchstzahl in mehreren Klas-
der Regierung        sen im Schuljahr 2000/2001 hatte darin ihren Grund, dass die räum-
                     liche Erweiterung der Schule noch nicht abgeschlossen war. Eine
                     entsprechende Genehmigung der zuständigen Fachabteilung lag
                     jeweils vor. Seither wird auf die Einhaltung der Klassenschüler-
                     höchstzahl besonders geachtet.

                                         7
3. Berufsschule

                Die Überschreitung der Schülerhöchstzahl von 30 Schülern in
                einer Klasse auf bis zu 36 ist gem. § 10 Abs. 1 iVm § 15 Abs. 1
                lit. e und Abs. 2 BSchOG möglich, wenn dies aus räumlichen
                Gründen notwendig ist. Die Klassenanzahl mit durchwegs 34 bis
                36 Schülern, wie dies im Schuljahr 2000/01 in zehn von elf Klas-
                sen erfolgte, mag zwar in der Einsparung von zwei bis drei Klas-
                sen begründet sein, sollte allerdings nach Ansicht des LRH ins-
                besondere aus pädagogischen Gründen doch eher die Aus-
                nahme als die Regel sein.

                Deutlich geringer sind hingegen die Klassenschülerzahlen bei
                den anderen Lehrberufen. Bei den Fotografen wurde je Schul-
                stufe eine Klasse geführt, bei den Hörgeräteakustikern und der
                Doppellehre fehlten einzelne Klassen. Bei diesen Lehrberufen
                war es vereinzelt nicht möglich, die Mindestschülerzahl von 20
                Schülern zu erreichen. Nach obigen gesetzlichen Bestimmungen
                darf die Mindestschüleranzahl unterschritten werden, wenn dies
                aus organisatorischen Gründen notwendig ist.

Schulsprengel   Nach der Tiroler Berufsschulsprengelverordnung, LGBl. 1988/19
                idgF, gilt für die geprüfte TFBS als Schulsprengel das Gebiet des
                Landes Tirol. Darüber hinaus werden auch viele Lehrlinge aus
                anderen Bundesländern beschult, da bei den Optikern lediglich
                die Stadt Wien eine eigene Berufsschule unterhält und sich bei
                den Fotografen Berufsschulen nur in Wien, Linz und Graz befin-
                den. Für den letztgenannten Lehrberuf werden Lehrlinge aus
                Vorarlberg, Salzburg und Niederösterreich in Hall aufgenommen.

                                  8
3. Berufsschule

                         Für Lehrlinge des Lehrberufes Hörgeräteakustiker ist die TFBS in
                         Hall die einzige Möglichkeit zur Erfüllung der Schulpflicht in
                         Österreich. Darüber hinaus kommen auch Optiker- und Foto-
                         grafenlehrlinge aus Südtirol in Hall ihrer Schulpflicht nach.

Herkunft                 Nachfolgende Darstellung zeigt die Berufsschüler des Schul-
                         jahres 2002/03 nach ihrer Herkunft:

Herkunft Berufsschüler

                                                  Anzahl    Anteil
                           Burgenland                 9      1,8%
                           Kärnten                   29      5,7%
                           Niederösterreich          81     16,0%
                           Oberösterreich            94     18,6%
                           Salzburg                  45      8,9%
                           Steiermark                57     11,3%
                           Tirol                    120     23,8%
                           Vorarlberg                33      6,5%
                           Wien                      12      2,4%
                           Südtirol                  25      5,0%
                           Summe                    505    100,0%

Stellungnahme            Für Hörgeräteakustiker ist die TFBS für Optik Hall die einzige Schule
der Regierung            Österreichs. Für Optiker gibt es nur noch eine Ausbildungsberufs-
                         schule in Wien und für Fotografen nur Schulen in Wien, Linz und
                         Graz. Dies ist die Erklärung dafür, dass die Schüler der Berufsschule
                         zum überwiegenden Teil aus anderen Bundesländern kommen.

                         Der LRH stellt fest, dass zwar der Großteil der Schüler aus Tirol
                         stammt, sich die Tiroler Lehrlinge aber insgesamt in der Minder-
                         zahl befinden. Eine ähnliche Verteilung hat das LKA bereits an-
                         lässlich seiner letzten Prüfung im Jahr 1988 festgestellt.

Wiener Lehrlinge         Eine Sonderregelung besteht für einzelne Wiener Optiker-
                         lehrlinge, die in Hall die Berufsschulpflicht erfüllen wollen. Es
                         handelt sich dabei vor allem um Lehrlinge eines Unternehmens,
                         dessen Zentrale sich in Steyr, die Ausbildungsstätte aber in Wien
                         befindet. Die „Umsprengelung“ erfolgt jeweils mit Zustimmung
                         der zuständigen Wiener Schulverwaltung und unter der Voraus-

                                              9
3. Berufsschule

                           setzung, dass sich das Steyrer Unternehmen anstelle der Stadt
                           Wien zur Leistung des Schulbeitrages (= Kuchler Beitrag) ver-
                           pflichtet.

a.o. Berufsschüler         Der Großteil der Berufsschüler absolviert die TFBS in Hall im
                           Rahmen eines aufrechten Lehrverhältnisses bzw. ist nach § 21
                           Abs. 2 Schulpflichtgesetz 1985, BGBl. 76 idgF, zum Weiter-
                           besuch einer Berufsschule berechtigt. Darüber hinaus kann der
                           Schulerhalter (= Land) gem. § 26 Abs. 3 BSchOG Personen in
                           eine Berufschule aufnehmen, wenn dies in deren Interesse gele-
                           gen ist. Die Aufnahme ist nach Abs. 4 unzulässig, wenn sie eine
                           nicht vertretbare Vermehrung der Schulerhaltungskosten zur
                           Folge hätte. Von der Möglichkeit der Aufnahme solcher a.o.
                           Schüler wurde zuletzt vermehrt Gebrauch gemacht, wie nach-
                           folgende Darstellung zeigt:

a.o. Berufsschüler

                                            Schuljahr   Schuljahr   Schuljahr
                                            2000/01     2001/02     2002/03
                 Optiker                           7        12         18
                 Fotografen                     10          13         14
                 Hörgeräteakustiker                2          2         8
                 Summe                          19          27         40

                           Der Anteil aller a.o. Schüler hat sich im Berichtszeitraum kontinu-
                           ierlich auf zuletzt 7,9 % erhöht. Relativ hoch war der deren Anteil
                           in den Lehrberufen Fotografen und Hörgeräteakustiker.

Stellungnahme              Wie der Landesrechnungshof zutreffend festgestellt hat, ist in den
der Regierung              vergangenen drei Jahren die Zahl der außerordentlichen Berufs-
                           schüler kontinuierlich gestiegen. Dies hat insbesondere darin seinen
                           Grund, dass von den als Lehrherren in Frage kommenden Optikern,
                           Fotografen und Hörgeräteakustikern immer weniger Lehrlinge aus-
                           gebildet werden, obwohl der Bedarf an guten Optikern, Fotografen
                           und Hörgeräteakustikern gleich geblieben ist.

                           Für die Aufnahme von außerordentlichen Lehrlingen bedarf die
                           Schule der Genehmigung des gesetzlichen Schulerhalters nach Ein-
                           holung einer Stellungnahme des Landesschulrates für Tirol. Bei der
                           Genehmigung wird darauf geachtet, dass keine unverhältnismäßigen

                                              10
4. Berufsschülerheim

             Kosten entstehen. Der Leiter der Schule wurde angewiesen, außer-
             ordentliche Schüler nur aufgrund einer schriftlichen Genehmigung
             der Landesregierung aufzunehmen.

Aufnahme     Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich aufgrund eines Ersuchens
             des Lehrlings, befürwortender Stellungnahmen der Direktion und
             des Landesschulrates für Tirol sowie einer schriftlichen Zusiche-
             rung der Abteilung Bildung. Der LRH hat diesbezüglich festge-
             stellt, dass in einzelnen Fällen trotz fehlender Zustimmung des
             Landes Schüler von der Schulleitung einberufen wurden und die
             TFBS besucht haben. Es waren zwar Ansuchen in der Schule
             eingebracht, diese aber - zumindest lt. Protokoll - nicht bei der
             zuständigen Abteilung des Landes eingelangt. Obwohl in diesen
             Fällen die Schulbeiträge entrichtet wurden, empfiehlt der LRH
             auch die formalen Regelungen einzuhalten.

             4. Berufsschülerheim

             Wie bereits erwähnt bietet das Internat in 43 Zimmern 153 Betten
             an. Davon sind die Stockwerke I und II mit 79 Betten für Bur-
             schen und die Stockwerke III und IV mit 74 Betten für Mädchen
             vorgesehen. In jedem Stockwerk befinden sich ein Aufenthalts-
             raum und ein bzw. zwei Erzieherzimmer.

Auslastung   Nachdem die Auslastung des Heimes mit eigenen Schülern seit
             Jahren nicht gegeben war, wurden seit einigen Jahren auch
             Schüler der TFBS für Bautechnik und Malerei und der TFBS
             Thurnfeld in das Schülerheim aufgenommen. Für das ver-

                               11
4. Berufsschülerheim

                         gangene und laufende Schuljahr hat der LRH die Heimbelegung
                         in folgender Tabelle zusammengestellt:

Heimbelegung

                                             Schülerheim                                TFBS

  Schuljahr         BS           männl.      weibl.       gesamt   Auslastung    Externe    Gesamt

   2002/03

1.Lehrgang      eigene               32       51           83        54%           47          130

9.9. - 15.11.   fremde               20 *          1 **    21        14%

                Summe                52       52          104        68%

2.Lehrgang      eigene              43        65          108        70%           21          129

18.11. - 7.2.   fremde               36 **     -           36        24%

                Summe               79        65          144        94%

3.Lehrgang      eigene      31                68           99        65%           28          127

17.2. - 3.5.    fremde      39 (32*/7**)           6 **    45        29%

                Summe       70                74          144        94%

4.Lehrgang      eigene      26                 55          81        53%           43          124

28.4. - 5.7.    fremde      35 (34*/1**)       -           35        23%

                Summe       61                 55         116        76%

  Schuljahr         BS           männl.      weibl.       gesamt   Auslastung    Externe    Gesamt

   2003/04

1.Lehrgang      eigene              34         60          94        61%           36          130

8.9. - 15.11.   fremde              26 *       -           26        17%

                Summe               60         60         120        78%

2.Lehrgang      eigene              43         75         118       77%            13          131

17.11. - 7.2.   fremde              40 **      -           40       26%

                Summe               83         75         158      103%

3.Lehrgang      eigene      36                 59          95        62%           36          131

16.2. - 1.5.    fremde      36 (31*/5**)           5**     41        27%

                Summe       72                 64         136        89%

* TFBS für Bautechnik und Malerei
** TFBS Thurnfeld

                                              12
4. Berufsschülerheim

                Die durchschnittliche Auslastung im vorigen Schuljahr betrug mit
                127 Schülern 83 %, wobei im ersten und letzten Lehrgang
                (Herbst und Frühsommer) die Heimbelegung jeweils geringer war
                als während der Wintermonate. Die obige Darstellung zeigt deut-
                lich, dass im Heim während des halben Jahres rd. 40 Heimplätze
                nicht genutzt wurden.

                Die Auslastung von 83% konnte nur erreicht werden, weil in allen
                Lehrgängen auch Schüler der TFBS für Bautechnik und Male-
                rei/Absam und Schüler der TFBS Thurnfeld/Hall untergebracht
                wurden. Die Baugewerbeschüler nehmen allerdings nicht am
                Mittagessen teil.

Vorschlag       Der LRH schlägt zur Verbesserung der Auslastung vor, auch
                Schülern der privaten HTL für Optometrie die Möglichkeit der
                Heimunterbringung anzubieten. Bisher mussten die HTL-Schüler
                sich selbst um eine Unterkunft in der näheren Umgebung der
                Schule kümmern. Eine Aufnahme in das Schülerheim wurde
                ihnen verwehrt.

Stellungnahme   Der Berufsschulbesuch ist während eines Schuljahres von Lehrgang
der Regierung   zu Lehrgang unterschiedlich. Insbesondere der erste und der letzte
                der vier Lehrgänge weisen relativ geringe Schülerzahlen gegenüber
                dem zweiten und dem dritten Lehrgang auf. Diese Schwankung
                schlägt sich in der Auslastung der Heime nieder. Bestrebungen, die
                Auslastung durch die Aufnahme von HTL-Schülern/innen zu verbes-
                sern, scheiterten daran, dass HTL-Schüler und -Schülerinnen (für die
                keine Heimunterbringungspflicht besteht) das ganze Schuljahr über
                unterzubringen wären.

                Um bei allen Heimen eine möglichst hohe Auslastung zu erreichen,
                wird von der Fachabteilung (Abteilung Landwirtschaftliches
                Schulwesen) jedes Jahr eine Konferenz mit den Heimleitungen und
                den Schulleitungen angesetzt.

ErzieherInnen   Den Tagesablauf und das Verhalten im Heim regelt eine
                Internatsordnung. Zur Betreuung der Heiminsassen während der
                schulfreien Zeit sind insgesamt neun Bedienstete eingesetzt, und
                zwar vier Erzieher und fünf Erzieherinnen mit insgesamt 242
                Wochenstunden. Die Dienstzeiten des Erzieherpersonals erge-
                ben sich aus der Internat-Diensteinteilung, welche jeweils
                lehrgangsmäßig erstellt wird. Nachtdienste werden zur Hälfte auf
                die Dienstzeit angerechnet.

                                   13
4. Berufsschülerheim

                    Im Jahr 2003 fielen 426,75 Überstunden des Erzieherpersonals
                    an und wurden ausbezahlt. Sie waren teilweise durch
                    Krankenstandsvertretungen verursacht.

Stellungnahme       Die vom Landesrechnungshof für das Jahr 2003 festgestellten
der Regierung       426,75 Überstunden relativieren sich insofern, als es sich um die
                    Jahresüberstunden von ca. 10 Erziehern bzw. Erzieherinnen handelt.
                    Im Sinne der Anregung des Landesrechnungshofes wird danach ge-
                    trachtet, die Überstundenzahl so gering wie möglich zu halten.

Heimkostenbeitrag   Für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung eines Heim-
                    schülers hat der Heimerhalter von dem für den Schüler
                    Unterhaltspflichtigen einen höchstens kostendeckenden Heim-
                    kostenbeitrag einzuheben. Die Höhe des Heimkostenbeitrages
                    wird jährlich von der Landesregierung festgesetzt und im Boten
                    für Tirol verlautbart. Im Schuljahr 2002/03 betrug der Heim-
                    kostenbeitrag in der TFBS für Fotografie, Optik und Hörakustik
                    € 66,20 je Woche und ab 1.9.2003 € 67,50. Die Einhebung der
                    Heimkostenbeiträge besorgte die Schulleitung.

                    Im Jahr 2003 wurden € 362.513,50 an Heimkostenbeiträgen ver-
                    einnahmt. Wenn man von den Gesamtausgaben von
                    € 809.101,40 die Einnahmen (ohne Heimkostenbeiträge) in
                    Abzug bringt, ergibt sich ein Nettoaufwand von € 789.335,95. Am
                    Nettoaufwand     erreichten    die   Heimkostenbeiträge   einen
                    Deckungsgrad      von      45,92    %.   Der    kostendeckende
                    Heimkostenbeitrag würde sich mit € 150,63 pro Woche
                    errechnen.

Empfehlung          Im Falle der Unterbrechung des Heimaufenthaltes (z.B. vorzeiti-
                    ges Verlassen) werden die bereits bezahlten Heimkostenbeiträge
                    anteilsmäßig nach Tagen rückerstattet. Allerdings wird vom
                    Rückzahlungsbetrag ein „Spesenbeitrag“ in Höhe eines Wochen-
                    beitrages einbehalten. Der LRH sieht diese Vorgangsweise im
                    BSchOG nicht gedeckt und wiederholt die bereits 1998 getrof-
                    fene Empfehlung nach einer einheitlichen Neuregelung der
                    Kostenerstattung bei einem vorzeitigen Heimaustritt. In den
                    landwirtschaftlichen Schülerheimen der Landeslehranstalten
                    gelten vergleichsweise klare Kostenregelungen.

                                      14
4. Berufsschülerheim

Stellungnahme      Die Kostenerstattung im Falle der Unterbrechung des Heimaufent-
der Regierung      haltes bzw. bei vorzeitigen Austritten wurde in der Zwischenzeit ein-
                   heitlich geregelt. Im Sinne der Empfehlung des Landesrechnungs-
                   hofes erfolgte eine Angleichung an die Kostenerstattungsregelung
                   bei den landwirtschaftlichen Heimen.

Küchenwirtschaft   Einen wesentlichen Teil im Internatsbetrieb stellt die Küchen-
                   wirtschaft dar. In der Küche werden derzeit sechs teilzeit-
                   beschäftigte Bedienstete mit einem Gesamtstundenausmaß von
                   135 Wochenstunden beschäftigt. Mit Ausnahme der Schulferien
                   und der Heimfahrwochenenden (alle zwei bis drei Wochen) ist
                   die Küche in Betrieb. Während an Wochentagen bis zu 150
                   Frühstücke, 200 Mittagessen und 100 Abendessen anfallen,
                   reduzieren sich die Essensteilnehmer an den Wochenenden auf
                   5 bis 40.

                   Die Küchenleiterin besorgt den Lebensmitteleinkauf und erstellt
                   wöchentlich einen Speiseplan. Als Grundlage für die mengen-
                   mäßige Essenszubereitung dienen die Teilnehmerzahlen der
                   Lehrgänge sowie Erfahrungswerte für Externe, Lehrer und Be-
                   dienstete.

Verpflegskosten    Aufzeichnungen über den Lebensmittelverbrauch (einschließlich
                   Lagerhaltung) sowie die tatsächlich ausgegebenen Mahlzeiten
                   (Standesmeldungen)      liegen   nicht   vor.   Lediglich   auf
                   Durchschnittssätzen beruhende Teilnehmerzahlen und der
                   Lebensmitteleinkauf    dienen    als    Grundlage    für   eine
                   Verpflegskostenermittlung. Die von der Abteilung Finanzen mit
                   Erlass vom 19.5.1978, Zl. 446/17, geforderten Aufzeichnungen
                   und Formulare werden nicht geführt. Der Prüfdienst der Landes-
                   buchhaltung hat bei seiner letzten Einschau auf das Fehlen der
                   Aufschreibungen hingewiesen, aber die Meinung vertreten, dass
                   die derzeitigen Aufschreibungen die Bedürfnisse der Dienststelle
                   abdecken.

                   Der LRH hält eine gewisse Dokumentation der Verpflegsausgabe
                   und des Warenverbrauches in jeder Küchenwirtschaft für unver-
                   zichtbar. Ob die von der Abteilung Finanzen im Jahr 1978 auf-
                   gelegten Formulare heute noch zeitgemäß sind und den laufen-
                   den Anforderungen entsprechen sei dahingestellt. Der LRH gibt
                   derzeit zum Problem Dokumentation der Küchenwirtschaft keine
                   Empfehlung ab. Er möchte vielmehr in einer gesonderten Prüfung
                   aller Landesküchen einen allgemein gültigen Vorschlag erarbei-
                   ten und in Abstimmung mit Buchhaltung, Abteilung Finanzen und

                                      15
4. Berufsschülerheim

                         Betroffenen zur Anwendung bringen. Die Verpflegskosten-
                         abrechnung in der TFBS für Fotografie, Optik und Hörakustik
                         bleibt daher einer späteren Regelung vorbehalten.

                         Der LRH hat dennoch versucht, aus den vorhandenen Unterlagen
                         des Jahres 2003 eine Berechnung der Verpflegskosten vorzu-
                         nehmen. Das Ergebnis macht die Mangelhaftigkeit der Aufzeich-
                         nungen deutlich:

Verpflegskostenabrechnung

               Einkauf     durchschn.   Anzahl    Summe       Kosten pro     Verpflegs-   Kosten pro
   Monat         in €      Teilnehmer   Tage     Verpflegs-   Verpflegstag     tage       Verpflegstag
                                                   tage                      gewichtet     gewichtet

   Jänner       3.662         152         25      3.800          0,96         2.950          1,24

   Feber        9.193         139         19      2.641          3,48         1.995          4,60

    März        9.650         139         29      4.031          2,39         3.045          3,17

    April       7.569         139         19      2.641          2,86         1.995          3,79

    Mai         4.495         117         30       3510          1,28         2.700          1,66

    Juni        3.389         117         27      3.159          1,07         2.430          1,39

    Juli        3.631         117          3         351       10,34             270       13,45

   August         310            -          -             -          -                -          -

 September      1.545         123         23      2.829          0,54         2.208          0,70

  Oktober      13.344         123         27      3.321          4,01         2.592          5,15

 November       7.016         158         26      4.108          1,70         3.250          2,16

 Dezember       6.129         158         16      2.528          2,42         2.000          3,06

Jahressumme    69.932         135        244     32.919          2,12        25.435          2,75

                         Die Einkaufsmengen stellen nicht den Lebensmittelverbrauch
                         dar. Nur über lange Zeiträume wirken sich die Verbrauchsver-
                         änderungen durch die Lagerhaltung in der Berechnung geringer
                         aus. Ohne Gewichtung der Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen,
                         Abendessen) kommen zu hohe Verpflegstage und damit
                         zusammenhängend zu niedrige Kosten pro Verpflegstag zu-
                         stande. In der hauseigenen Berechnungsmethode wurde nicht
                         berücksichtigt, dass zahlreiche HeimschülerInnen besonders der

                                            16
4. Berufsschülerheim

                   Abendverpflegung und Wochenendverpflegung fernbleiben. Eine
                   Vergleichbarkeit mit anderen Zeiträumen oder mit anderen
                   Dienststellen ist nicht mehr gegeben.

Stellungnahme      Die vom Landesrechnungshof angeregte, gesonderte Prüfung aller
der Regierung      Landesküchen zwecks Erarbeitung eines Vorschlages für die Doku-
                   mentation wird begrüßt. Bei der Ausarbeitung des Vorschlages wird
                   in besonderer Weise auf eine verwaltungsökonomische, praktikable
                   Lösung geachtet werden.

                   Zu den Ausführungen des Landesrechnungshofes betreffend die
                   Berechnungsmethode für die Verpflegstage wird bemerkt, dass die
                   Berechnung an der TFBS für Fotografie, Optik und Hörakustik
                   insofern schwierig ist, als teilweise Schüler bzw. Schülerinnen von
                   vier bis fünf Schulen verpflegt werden.

Verpflegskosten-   Die    an    der    Verpflegung   teilnehmenden     LehrerInnen,
ersätze            ErzieherInnen und Bediensteten werden über eigene Aufzeich-
                   nungen der Küche erfasst. Sie entrichten die für die Abgabe der
                   einzelnen Mahlzeiten von der Finanzabteilung mit Erlass vom
                   27.12.2000, Zl. VII-2/600/21, vorgesehenen Kostenersätze. Ein-
                   gehoben werden für ein Frühstück € 1,10, für ein Mittagessen
                   € 3,30 und für ein Abendessen € 2,20.

                   Von externen SchülerInnen der Berufsschule, die am Mittag-
                   essen teilnehmen, werden pro Mahlzeit € 3,27 verlangt. Dieser
                   Tarif wurde von der Landesregierung ab 1.9.1997 festgelegt. Er
                   wird seither unverändert eingehoben.

                   Verwundert war der LRH darüber, dass die Schüler der HTL für
                   Optometrie das Mittagessen nicht im Haus einnehmen. Sie wan-
                   dern geschlossen während der Mittagspause nach Absam und
                   kehren nach dem Mittagessen in einer Werkskantine wieder zum
                   Unterricht zurück. Nach Ansicht des LRH sollte auch den HTL-
                   Schülern die Möglichkeit geboten werden, das Mittagessen im
                   Haus zu konsumieren.

                   Für die Verköstigung der SchülerInnen der TFBS Thurnfeld (30 -
                   40 je nach Lehrgang) wird dem Kloster Thurnfeld ein Betrag von
                   € 5,50 pro Tag (€ 3,30 für Mittagessen und € 2,20 für Abend-
                   essen) jeweils nach Abschluss eines Lehrganges in Rechnung
                   gestellt.

                                     17
4. Berufsschülerheim

                Die im Heim wohnenden Berufsschüler der TFBS für Bautechnik
                und Malerei nehmen an Schultagen das Mittagessen in der TFBS
                für Tourismus in Absam ein. Dafür leistet das Berufsschülerheim
                den gleichen Betrag von € 3,30 je Mittagessen an die betreffende
                Schule.

                In Einzelfällen hat die Küche auch Leistungen (Buffetzuberei-
                tung) bei Sonderveranstaltungen erbracht (Beleg 418/2003,
                547/2003). Der dabei entstandene Materialeinsatz für Lebens-
                mittel wurde vom Veranstalter ersetzt. Für den zusätzlichen
                Arbeitseinsatz wurden die Küchenbediensteten mit einem
                Stundensatz von € 10,-- bis € 24,-- direkt entlohnt. Der LRH
                macht darauf aufmerksam, dass Entgeltzahlungen an Bedienste-
                te aus steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen
                Gründen nur über die Lohnverrechnung getätigt werden dürfen.

Stellungnahme   Der Ansicht des Landesrechnungshofes, wonach die HTL-Schüler
der Regierung   bzw. Schülerinnen nach Möglichkeit im eigenen Haus verpflegt wer-
                den sollen, wird beigepflichtet. Diesen Schülern bzw. Schülerinnen
                wird ein entsprechendes Angebot im Sinne des Erlasses der Abtei-
                lung Finanzen gemacht.

                Im Sinne der Anregung des Landesrechnungshofes betreffend die
                Abgeltung von zusätzlichem Arbeitseinsatz von Küchenpersonal bei
                Sonderveranstaltungen wurde die Schulleitung ersucht, die
                Entgeltzahlungen an die betreffenden Bediensteten nach den
                steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften
                vorzunehmen. Bemerkt wird, dass derartige Sonderveranstaltungen
                nur mehr sehr selten stattfinden.

                                  18
5. Private HTL des Landes - Kolleg für
                                                                           Optometrie

Reinigungskräfte   Zur Reinigung von Schule und Heim sind zehn Reinigungskräfte
                   mit einem Gesamtstundenausmaß von 226 Wochenstunden im
                   Einsatz. Die Putzfrauen stehen in einem Dienstverhältnis zur
                   Stadtgemeinde Hall. Der Kostenersatz wird der Stadtgemeinde
                   jährlich über Anforderung refundiert. Die Dienstaufsicht über das
                   Reinigungspersonal übt der Schulwart aus, der ebenfalls städ-
                   tischer Bediensteter ist. Die Dienstzeiten der Reinigungskräfte
                   werden auf Stundenlisten erfasst. Zum Jahresende 2002 hatten
                   acht Reinigungsfrauen ein Zeitguthaben von zusammen 263,67
                   Stunden und zwei Frauen einen Zeitrückstand von zusammen
                   43,54 Stunden. Zum Jahresende 2003 waren die Stundenauf-
                   zeichnungen noch nicht abgerechnet. Der LRH bemängelt den
                   Rückstand bei den Dienstzeitabrechnungen.

elektronische      Für die Erfassung der Dienstzeiten, Urlaubszeiten und Kranken-
Zeiterfassung      stände des Reinigungspersonals, der Küchenbediensteten und
                   der Sekretariatsbediensteten empfiehlt der LRH die Installierung
                   einer elektronischen Zeiterfassung (EZE), wie sie in den meisten
                   Dienststellen des Landes bereits in Betrieb ist. Sofern eine An-
                   bindung an das EZE des Landes aus technischen Gründen nicht
                   zweckmäßig scheint, wäre eine hauseigene Lösung anzustreben.

Stellungnahme      Die Zeitguthaben der Reinigungsfrauen werden - der Anregung des
der Regierung      Landesrechnungshofes entsprechend - abgebaut und die Abrech-
                   nung beschleunigt. Die Einführung einer elektronischen Zeiter-
                   fassung an der Schule wird geprüft.

                   5. Private HTL des Landes - Kolleg für Optometrie

Meisterschule      Die Landesregierung beschloss am 14.10.1980 die Errichtung
                   einer Privatschule mit der Bezeichnung „Meisterschule für
                   Augenoptik und Kontaktlinsenoptik“, wobei insbesondere darauf
                   hingewiesen wurde, dass die Bundesinnung der Optiker einen
                   jährlichen Beitrag zu den Betriebskosten leistet. Das damals
                   zuständige Bundesministerium für Unterricht und Kunst hat mit
                   den Bescheiden vom 12.8.1981 den Lehrplan als Schulversuch
                   genehmigt und der Schule das Öffentlichkeitsrecht - befristet auf
                   zwei Schuljahre - verliehen. Die dreisemestrige Schule war zu-
                   nächst als berufsbildende mittlere Schule geführt.

                                     19
5. Private HTL des Landes - Kolleg für
                                                                                Optometrie

HTL                    Eine organisatorische Änderung ergab sich insofern im Jahr
                       1992, als das zuständige Bundesministerium mit den Bescheiden
                       vom 12.12.1992 die schulversuchsweise Anwendung der Lehr-
                       pläne des einsemestrigen Vorbereitungslehrganges und des vier-
                       semestrigen Aufbaulehrganges für Optometrie genehmigt hat.
                       Die Landesregierung nahm die Änderung der Organisationsform
                       mit Beschluss vom 26.1.1993 zur Kenntnis. Aufgrund der Be-
                       scheide des Landesschulrates für Tirol vom 28.5.1993 wird die
                       Schule seither als berufsbildende höhere Schule in der Schulart
                       Höhere technische Lehranstalt geführt.

Schulversuch           Seit dem Schuljahr 2000/01 gilt gemäß dem Bescheid des
                       Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom
                       31.8.2000 der Schulversuchslehrplan „Kolleg für Optometrie“, der
                       sich insbesondere aus gemeinsamen Lehrplänen und Aufnahme-
                       bedingungen an Stelle der in den SchOG getrennt angeführten
                       Aufbaulehrgänge,    Kollegs    und     Vorbereitungslehrgänge
                       zusammensetzt (Kolleg-Neu). Der Schulversuch gilt bis zu einer
                       etwaigen Abänderung bzw. Verkündigung im Bundesgesetzblatt.

Öffentlichkeitsrecht   Um die Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes muss das Land
                       laufend neu ansuchen, da die HTL als Schulversuch geführt wird
                       und als solcher einer zeitlichen Befristung unterliegt. Aus diesem
                       Grund liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ver-
                       leihung des Öffentlichkeitsrechtes auf Dauer nicht vor. Das ent-
                       sprechende Ansuchen für das laufende und nächste Schuljahr
                       wurde am 13.10.2003 gestellt. Eine Entscheidung des Ministeri-
                       ums war zum Prüfungszeitpunkt noch nicht getroffen, dürfte aber
                       aufgrund des vorliegenden Inspektionsberichtes, der auch den
                       zwischenzeitlich vollzogenen Direktorenwechsel berücksichtigt
                       und sich dadurch etwas verzögert hat, wie in den Vorjahren posi-
                       tiv ausfallen.

Vorbereitungs-         Voraussetzung für den Besuch des Vorbereitungslehrganges ist
lehrgang               eine positiv beurteilte Lehrabschlussprüfung sowie eine
                       Aufnahmeprüfung. Der Abschluss dieses Lehrganges berechtigt
                       die Schüler zum Eintritt in das Kolleg. Schüler mit Reifeprüfung
                       können dieses Semester überspringen und beginnen sogleich im
                       Kolleg.

                                         20
5. Private HTL des Landes - Kolleg für
                                                                                   Optometrie

Prüfungen              Die Ausbildung wird durch eine Reife- und/oder Diplomprüfung
                       abgeschlossen. Außerdem werden im Rahmen der Ausbildung
                       einschlägige Berufsprüfungen (Meisterprüfung für Augenoptiker,
                       Kontaktlinsenbefähigungsprüfung) abgelegt.

                       Die Schule wird ganzjährig geführt, wobei in jedem zweiten Jahr
                       ein neuer Jahrgang beginnt. Der Vorbereitungslehrgang wird un-
                       mittelbar vor Beginn eines neuen Jahrganges im vorausgehen-
                       den Sommersemester durchgeführt.

Herkunft               An der Meisterschule bzw. HTL wurden bisher 14 Jahrgänge mit
                       insgesamt 435 Schülern geführt. Die Herkunft der Schüler verteilt
                       sich großteils auf das gesamte Bundesgebiet, einzelne Schüler
                       kamen aus dem Ausland, wie nachfolgende Darstellung zeigt:

Herkunft HTL-Schüler

                                               Anzahl       Anteil
                       Burgenland                  5          1,1%
                       Kärnten                    37          8,5%
                       Niederösterreich           42          9,7%
                       Oberösterreich             84        19,3%
                       Salzburg                   52        12,0%
                       Steiermark                 50        11,5%
                       Tirol                      83        19,1%
                       Vorarlberg                 39          9,0%
                       Wien                       26          6,0%
                       Südtirol                    4          0,9%
                       Ausland                    13          3,0%
                       Summe                     435       100,0%

                       Der Großteil der Schüler kam bisher aus den Bundesländern
                       Oberösterreich und Tirol.

Klassenzahlen          Die Jahrgänge waren durchwegs sehr gut besucht. Die einzelnen
                       Schülerzahlen lagen zwischen 24 und 38 Schüler. Die bisherige
                       Schülerhöchstzahl von 38 wurde in zwei Jahrgängen erreicht.
                       Der LRH weist in diesem Zusammenhang auf § 71 SchOG hin,
                       wonach die Klassenschülerhöchstzahl 30 beträgt bzw. diese, um

                                          21
5. Private HTL des Landes - Kolleg für
                                                                        Optometrie

                Abweisungen zu vermeiden, auf bis zu 36 überschritten werden
                darf. In den beiden konkreten Fällen (11. und 14. Jahrgang)
                wurde lt. Schulinspektor die Zustimmung des zuständigen
                Ministeriums erteilt, da es sich bei den Schülern durchwegs um
                erwachsene Schüler handelt.

                Der Großteil der Schüler besucht auch den Vorbereitungs-
                lehrgang. Von den derzeit 38 Kolleg-Schülern haben bereits 32
                den Vorbereitungslehrgang absolviert.

Lehrpersonal    Wie eingangs erwähnt wurde bzw. wird die HTL - mit Ausnahme
                der Jahre 2002 und 2003 - vom Berufsschuldirektor geleitet. Das
                Lehrpersonal setzt sich aus derzeit 17 Personen zusammen, die
                an der Schule mit insgesamt rd. 70 Wochenstunden beschäftigt
                sind. Der Bund hat seit 1981 ohne Vorliegen eines schriftlichen
                Vertrages den gesamten Lehrerpersonalaufwand übernommen.
                Der LRH empfiehlt, die derzeitige Organisation und Kosten-
                tragung der Privaten HTL in einer schriftlichen Vereinbarung mit
                dem Bund abzusichern.

Stellungnahme   Der Entwurf einer Vereinbarung mit dem Bund betreffend den Lehr-
der Regierung   personalaufwand wurde bereits ausgearbeitet und dem Bundes-
                ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst zur Genehmigung
                vorgelegt.

                                 22
6. Buchhaltung, Inventar

                6. Buchhaltung, Inventar

Kasse           Von einer am Beginn seiner Einschau beabsichtigten Kassen-
                prüfung musste der LRH Abstand nehmen, da die Schule über
                keine Barkasse verfügt. Der LRH war über diese Situation inso-
                fern verwundert, als von einer Mitarbeiterin sehr wohl auch Bar-
                geld entgegengenommen wurde bzw. wird. Diese Praxis hat zur
                Folge, dass über jede Geldannahme ein Bankeinzahlungsbeleg
                anzufertigen ist und der Hausmeister das Geld - beinahe täglich,
                meist aber in Verbindung mit anderen Erledigungen - bei der ört-
                lichen Bank abzuliefern hat. Der LRH konnte außerdem in Er-
                fahrung bringen, dass der Hausmeister über eine eigene private
                Handkasse verfügt, über die er kleinere Barauslagen gegen
                spätere Abrechnung vorausstreckt.

Empfehlung      Der LRH erkennt in dieser Vorgangsweise keine administrativen
                Vereinfachungen und verweist diesbezüglich auf die Kassen-
                vorschriften des Landes. Diese sehen vor, dass der Zahlungs-
                verkehr zwar grundsätzlich bargeldlos abzuwickeln ist und die
                Einzahlungen tunlichst auf ein Bankkonto zu leisten sind, die ge-
                samten baren Einnahmen und Ausgaben einer Dienststelle aber
                durch die Kasse zu vollziehen sind. Der LRH hält daher die Füh-
                rung einer Kasse insbesondere zur Bezahlung unvermeidbarer
                kleinerer Barauslagen für notwendig und empfiehlt die Führung
                einer schuleigenen Kasse samt den dazugehörigen Aufzeich-
                nungen.

Stellungnahme   Der Empfehlung des Landesrechnungshofes betreffend die Führung
der Regierung   einer Kasse zur Bezahlung unvermeidbarer kleinerer Barauslagen
                wird in Hinkunft Rechnung getragen.

Girokonto       Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird über das Girokonto Nr.
                1800-005470 bei der Tiroler Sparkasse Bank AG Innsbruck,
                Zweigstelle Hall-Kurpark, geführt. Die Zeichnungsberechtigung
                darüber üben der Direktor und die Buchhalterin gemeinsam aus.

Buchhaltung     Die Buchhaltung wird über das Orlando-Finanzbuchhaltungs-
                programm geführt. Die monatlichen Ergebnisse sind über die
                Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen der Abteilung
                Landesbuchhaltung zwecks Einbuchung in den Landeshaushalt
                mitzuteilen.

                                  23
7. Gebarung

Inventar        Im Juli 2003 wurde mit der landesweiten Einführung des EDV-
                unterstützten Inventarverwaltungsprogrammes „InvWeb“ begon-
                nen. Damit wurden die bisher geführten Inventar-Karteiblätter
                abgelöst. Diese sind jedoch nach wie vor bei der Dienststelle
                aufzubewahren, da lediglich der Altbestand der letzten fünf Jahre
                (Anschaffungen ab 1.1.1999) in das neue EDV-Programm zu
                übernehmen war. Die EDV-mäßige Erfassung des Inventars ist
                auch Grundlage für die mit 1.1.2004 eingeführte Vermögens-
                rechnung des Landes.

                Mit der Führung des Inventars ist an der geprüften Einrichtung
                das Sekretariat betraut. Der LRH hat festgestellt, dass der Be-
                stand der letzten fünf Jahre in die EDV übernommen wurde und
                die inventarisierungspflichtigen Gegenstände mit Ausnahme von
                drei Anschaffungen aus dem Vorjahr, die noch zu inventarisieren
                waren, laufend erfasst wurden.

                7. Gebarung

                7.1 Übersicht

Verrechnungs-   Aufgrund der bereits erwähnten unterschiedlichen Kosten-
kreise          tragungen sind mehrere Verrechnungskreise eingerichtet. Im
                Landeshaushalt sind die beiden Schulen in den Teilabschnitten
                22010 (Landesberufsschule) und 22210 (HTL für Optometrie)
                sowie das Schülerheim im Untervoranschlag 25112 abgebildet.
                Weiters erfolgt die Verrechnung der Personalkosten für die
                Berufsschullehrer über den Teilabschnitt 22000, während die
                Personalkosten der HTL-Lehrer in der Höhe von rd. € 230.000,--
                zur Gänze der Bund übernimmt und diese daher im Landes-
                haushalt nicht aufscheinen.

                Abgesehen von den Personalkosten der Berufsschul- und HTL-
                Lehrer enthielten die Rechnungsabschlüsse des Landes der
                letzten drei Jahre folgende Ergebnisse für die geprüften
                Organisationseinheiten:

                                  24
7. Gebarung

Gebarungsübersicht

                                            Berufsschule    HTL Optometrie    Schülerheim
                                                 22001           22210            25112

       Leistungen für Personal                                                   333.255
       Ausgaben für Anlagen                      10.079           31.160           1.683
       Sonstige Sachausgaben/Pflicht-            96.390                          275.329
2001   Sonstige Sachausgaben /Ermessens-        140.085           10.028         116.302
       Summe Ausgaben                           246.554           41.188         726.570
       Einnahmen                                 41.967           10.155         288.405
       Abgang                                   204.588           31.033         438.164

       Leistungen für Personal                                                   345.145
       Ausgaben für Anlagen                      47.281           31.300          11.599
       Sonstige Sachausgaben/Pflicht-            98.471                          260.516
2002   Sonstige Sachausgaben /Ermessens-        373.248           10.900         115.123
       Summe Ausgaben                           519.000           42.200         732.383
       Einnahmen                                 34.332            9.447         330.184
       Abgang                                   484.668           32.753         402.198

       Leistungen für Personal                                                   361.684
       Ausgaben für Anlagen                      19.660            8.220          16.433
       Sonstige Sachausgaben/Pflicht-            99.402                          301.182
2003   Sonstige Sachausgaben /Ermessens-        386.642           23.179         129.803
       Summe Ausgaben                           505.704           31.399         809.102
       Einnahmen                                 45.896           12.243         382.279
       Abgang                                   459.808           19.155         426.823

 Anweisende Stellen      Anweisende Stelle für die meisten Finanzpositionen ist die Haller
                         Schule, aber auch andere Dienststellen des Landes sind für be-
                         stimmte Maßnahmen (Bauinvestitionen, Personalkosten für
                         Sekretärinnen und ErzieherInnen, Versicherungen) anweisungs-
                         berechtigt. So sind beispielsweise in den sonstigen Ermessens-
                         sachausgaben Bauinvestitionen in der Höhe von € 24.124,--
                         (2001), € 247.343,-- (2002) und € 253.387,-- (2003) enthalten,
                         dessen Zahlungsverkehr über die Landesbaudirektion abge-
                         wickelt wurde.

                                           25
7. Gebarung

                     Die Anweisung der Personalkosten der Berufsschullehrer erfolgt
                     durch die Abteilung Bildung. Der LRH hat deren Kosten in den
                     letzten drei Jahren mit € 722.258,--, € 800.162,-- und
                     € 838.369,-- erhoben. Die Kostenentwicklung ist insbesondere
                     auf die zuletzt höhere Klassenanzahl zurückzuführen. Gemäß § 4
                     FAG 2001 erhält das Land die Hälfte dieser Kosten vom Bund
                     refundiert.

                     Weitere Beiträge erhielt das Land zu den in obiger Darstellung
                     unter der Berufsschule ausgewiesenen Abgängen. Für die Hälfte
                     der Investitions- und Betriebsaufwendungen kommen die Tiroler
                     Gemeinden, die betreffenden Bundesländer oder einzelne Schü-
                     ler selbst auf. Die entsprechende Verrechnung erfolgt im Teilab-
                     schnitt 22900.

Gesamtaufwand        Der LRH hat festgestellt, dass sich für die geprüften
                     Organisationseinheiten unter Berücksichtigung aller Aufwen-
                     dungen ein jährlicher Gesamtaufwand von zuletzt 2,4 Mio. € er-
                     gab, dessen Verteilung nachfolgende Grafik verdeutlicht:

Ausgabenverteilung

                                               60%
              30%                                           Personalausgaben
                                                            Bauinvestitionen
                                                            Betriebsaufwand

                       10%

                     Die Personalausgaben sind naturgemäß der größte Teil der Aus-
                     gaben. Darin nicht enthalten sind jedoch die Personalausgaben
                     der Gemeindebediensteten in Höhe von rd. € 350.000,--, die als
                     Kostenersätze an die Stadtgemeinde Hall im Betriebsaufwand
                     aufscheinen.

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7. Gebarung

Abgangsdeckung       Der LRH stellte weiters fest, dass nach Abzug aller Ersätze und
                     sonstigen (eigenen) Einnahmen dem Land letztlich ein Abgang in
                     der Höhe von 1,1 Mio. € verblieb, das sind 44 % der Gesamt-
                     aufwendungen. Nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick
                     über die Finanzierung der geprüften Organisationseinheiten:

Abgangsdeckung

                          6%
                   11%                                Land Tirol
                 2%                                   Bund
               10%                          44%       Gemeinden/Bundesländer
                                                      Bundesinnung der Optiker
                                                      Heimkostenbeiträge
                                                      Sonstige Einnahmen
                    27%

                     7.2 Kostenträgerschaft

Zuordnung            Aufgrund der unterschiedlichen Kostentragung kommt der ge-
                     nauen Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben eine besondere
                     Bedeutung zu. Der LRH hat diesbezüglich festgestellt, dass die
                     Einnahmen und Ausgaben - soweit wie möglich - den einzelnen
                     Verrechnungskreisen direkt zugeordnet, andernfalls mit Hilfe von
                     Schlüsselzahlen aufgeteilt werden. Beispielsweise erfolgt die
                     Teilung der Betriebskosten, wie z.B. Öl, Strom, Wasser, Kanal
                     oder Rauchfangkehrer, im Verhältnis 70 : 30 zwischen Berufs-
                     schule und Heim. Vereinzelt, insbesondere zu Jahresende wurde
                     auch der Aufteilungsschlüssel geändert, wenn auf den ent-
                     sprechenden Verrechnungsansätzen mit dem vorhandenen Bud-
                     get nicht mehr das Auslangen gefunden werden konnte.

Feststellung         Der LRH stellte weiters fest, dass einzelne Zuordnungen bzw.
                     Aufteilungen teilweise nicht den tatsächlichen Verhältnissen ent-
                     sprachen. So wurden ein Teil der HTL-Gebarung und die ge-
                     samten Instandhaltungsaufwendungen der Landesbaudirektion

                                       27
7. Gebarung

                auf Ansätzen der Berufsschule verbucht. Der Personalaufwand
                des Sekretariats wurde dem Schülerheim zur Gänze und nicht
                auch der HTL anteilig angelastet.

                Die Darstellungen des vorigen Abschnittes sind daher unter die-
                sen Gesichtspunkten zu sehen. Der LRH misst der möglichst ge-
                nauen Zuordnung der Ausgaben und Einnahmen vor allem we-
                gen der unterschiedlichen Kostenträgerschaften besondere Be-
                deutung zu. Die zuständige Fachabteilung hat bereits während
                der Prüfung auf diesen Hinweis reagiert und die notwendigen
                Schritte eingeleitet. Auch die budgetären Vorsorgen werden
                diesbezüglich zu treffen sein.

Stellungnahme   Eine hundertprozentig genaue Zuordnung der Einnahmen und Aus-
der Regierung   gaben an die jeweiligen Träger ist aufgrund der vorgegebenen Ver-
                hältnisse nur bedingt möglich. Einem solchen Erfordernis könnte nur
                dann entsprochen werden, wenn die Schülerverhältniszahlen (Heim,
                HTL, Kolleg und Berufsschule) ständig gleich bleiben würden. Da
                dies leider nicht der Fall ist, wären die Kostenverteilungsschlüssel
                laufend neu zu berechnen bzw. anzupassen. Im Übrigen wird darauf
                hingewiesen, dass die Einrichtungen von den Schülern bzw. Schüle-
                rinnen meist gemeinsam mit unterstützender Auslastung benützt
                werden.

                Im Rahmen dieser vorgegebenen Verhältnisse wird künftighin ver-
                stärkt danach getrachtet, die Zuordnung der Einnahmen und Aus-
                gaben entsprechend der Anregung des Landesrechnungshofes mög-
                lichst präzise und genau vorzunehmen. Die Ansatzposten für das
                Heim und die HTL (bei beiden ist Kostenträger das Land Tirol zu
                100%) werden im Zuge des Haushaltsvoranschlages 2005 ent-
                sprechend ergänzt.

Berufsschule    Der 6. Abschnitt des BSchOG regelt die Trägerschaft der Schul-
                erhaltungskosten. Diese umfassen die Kosten für den
                Investitionsaufwand und den Betriebsaufwand. In beiden Fällen
                hat der gesetzliche Schulerhalter (= Land) Anspruch gegenüber
                den beitragspflichtigen Gebietskörperschaften. Während der
                Investitionsaufwand je zur Hälfte zwischen dem Land und allen
                Tiroler Gemeinden getragen wird, werden die Betriebsbeiträge
                der Gemeinden für die einzelnen Berufsschulen aufgrund der
                errechneten Kopfquoten ermittelt. Die Kopfquote ergibt sich aus
                der Teilung der Hälfte des um die eigenen Einnahmen verminder-
                ten Betriebsaufwandes durch die Gesamtzahl der Schüler des

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