TFBS für Fotografie, Optik und Hörakustik mit Internat und private HTL für Optometrie - Landesrechnungshof
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Landesrechnungshof TFBS für Fotografie, Optik und Hörakustik mit Internat und private HTL für Optometrie Tiroler Landtag
Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz BGBl. Bundesgesetzblatt BSchOG Berufsschulorganisationsgesetz d.h. das heißt EStG Einkommensteuergesetz FAG Finanzausgleichsgesetz LGBl. Landesgesetzblatt LKA Landes-Kontrollamt LRH Landesrechnungshof LRHD Landesrechnungshofdirektor rd. rund SchOG Schulorganisationsgesetz TFBS Tiroler Fachberufsschule z.T. zum Teil Auskünfte Landesrechnungshof A-6010 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 Telefon: 0512/508-3030 Fax: 0512/508-3035 E-mail: landesrechnungshof@tirol.gv.at Erstellt: Februar bis März Herstellung: Landesrechnungshof Redaktion: Landesrechnungshof Herausgegeben: 24.5.2004, Zl. AN-0113/2
Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen ......................................................................................................1 2. Organisatorische Grundlagen ...................................................................................1 3. Berufsschule ............................................................................................................6 4. Berufsschülerheim ..................................................................................................11 5. Private HTL des Landes - Kolleg für Optometrie .....................................................19 6. Buchhaltung, Inventar .............................................................................................23 7. Gebarung ...............................................................................................................24 7.1 Übersicht ...........................................................................................................24 7.2 Kostenträgerschaft.............................................................................................27 7.3 Sonstige Feststellungen.....................................................................................34 8. Schlussbemerkungen .............................................................................................36 Anhang Stellungnahme der Regierung
Bericht über die TFBS für Fotografie, Optik und Hörakustik mit Internat und die private HTL für Optometrie 1. Vorbemerkungen Im Jahr 1988 hatte das LKA letztmalig eine Einschau in die Ge- barung der Landesberufsschule für Optiker und Fotografen vor- genommen. Einzelne Bereiche wurden auch anlässlich der Querschnittsprüfung bei den Landesberufsschülerheimen Tirols im Jahr 1998 berührt. Nach inzwischen eingetretenen perso- nellen und organisatorischen Veränderungen hielt es der LRH für angebracht, die Gebarung der in Hall, Kaiser-Max-Strasse 11, untergebrachten Schulen samt dem angeschlossenen Schüler- heim wiederum zu überprüfen. Prüfauftrag Zwei Prüforgane haben über Auftrag des LRHD in der Zeit vom 26.2. - 3.3.2004 an Ort und Stelle Einsicht in die Gebarungs- unterlagen genommen. Den Prüfern standen die Buchhaltungs- aufzeichnungen samt Belegen, die Schülerstatistik und sonstige Unterlagen der Schulverwaltung zur Verfügung. Einzelne Erhe- bungen wurden bei der Abteilung Landwirtschaftliches Schul- wesen und der Abteilung Bildung des Amtes der Landes- regierung durchgeführt. Die Angelegenheiten der berufsbilden- den Pflichtschulen und Berufsschülerheime fallen seit Oktober 2003 in die Ressortzuständigkeit von LHStv. Ferdinand Eberle. Über das Ergebnis der Überprüfung wird folgender Bericht er- stellt: 2. Organisatorische Grundlagen Gebäude In den Jahren 1977 - 1979 hat das Land Tirol auf dem 9.903 m² großen, landeseigenen Grundstück in Hall, Kaiser–Max-Straße 11, einen Schulneubau mit Internat errichtet.
2. Organisatorische Grundlagen Das Schulgebäude wurde 2-geschossig konzipiert und umfasste ursprünglich sieben Klassenräume mit den entsprechenden Praxisräumen, Werkstätten, Laboratorien und Lagerräumlich- keiten. Im Jahre 1999 erfolgte ein Zubau durch teilweise Auf- stockung des Schultraktes mit weiteren fünf Unterrichts- und Praxisräumen. Die räumliche und gerätemäßige Ausstattung der Schule steht auf einem hohen Niveau und entspricht voll den ge- stellten Anforderungen. Das Internatsgebäude ist baulich mit dem Schulgebäude verbun- den und umfasst sechs Geschoße. Das Kellergeschoß beher- bergt neben den Heizungs- und Technikräumen auch Lager- und Werkräume (für HTL) und Freizeiträume (Fitness). Im Parterre befinden sich Räume für die Direktion und Verwaltung, Konfe- renz- und Lehrerzimmer, ein Aufenthaltsraum sowie Küche und Speisesaal. Auch eine Hausmeisterwohnung liegt in diesem Gebäudeteil. Die Stockwerke 1 - 4 beherbergen je elf Zimmer mit drei oder vier Betten, einen Aufenthaltsraum und ein oder zwei Erzieherzimmer. Nach 25-jähriger Nutzung befindet sich der Internatstrakt in einem teilweise sehr abgewohnten Zustand. Die Sanitäreinheiten aller Stockwerke wurden im letzten Jahr er- neuert. Viele Internatszimmer bedürfen aber dringend einer Sanierung. Insbesondere der Zustand der Teppichböden und Wandtapeten im 1. Stock ist nicht mehr zumutbar. Stellungnahme Die zuständige Fachabteilung (Abteilung Landwirtschaftliches Schul- der Regierung wesen) ist in Kenntnis, dass sich der Internatstrakt in einem teil- weisen sehr abgewohnten Zustand befindet. Mit der Sanierung der sanitären Anlagen wurde bereits begonnen. Anschließend ist beab- sichtigt, das Internat stockwerksweise zu sanieren. 2
2. Organisatorische Grundlagen Im hinteren Grundstücksbereich situiert und durch einen Gang verbunden befindet sich ein Turnsaal. Dieser wird weder von der Schule noch vom Heim genutzt. Der Turnsaal findet seine aus- schließliche Benutzung durch die nahe gelegene Handels- akademie (32 Unterrichtsstunden pro Woche) und durch örtliche Vereine während der Abendstunden. Berufsschule Es erhalten an dieser Schule die Lehrlinge der Lehrberufe Foto- grafen und Augenoptiker/Feinoptiker ihre schulische Ausbildung. Seit rd. sechs Jahren werden auch die Schüler des neuen Lehr- berufes Hörgeräteakustiker hier ausgebildet. Die Berufsschule wird lehrgangsmäßig mit vier Lehrgängen zu je 9 1/3 bzw. 10 Wochen pro Schuljahr geführt und seit 1.1.2002 von Herrn Berufsschuldirektor Ing. Markus RAINER geleitet. Die Optikerschule gilt als einzige Ausbildungsstätte für alle Bundesländer mit Ausnahme von Wien. Bei den Fotografen be- schränkt sich der Einzugsbereich auf die Bundesländer Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Niederösterreich. Für die Hörgeräte- akustiker ist es die einzige Ausbildungsstätte in Österreich. Süd- tiroler Lehrlinge können die Schule ebenfalls besuchen. Berufsschülerheim Das Berufsschülerheim bietet in 43 Zimmern zu je drei oder vier Betten 153 Lehrlingen Unterkunft. Heimplätze, die von der TFBS für Fotografie, Optik und Hörakustik nicht belegt werden können, werden durch Schüler der TFBS für Bautechnik und Male- rei/Absam und die TFBS Thurnfeld/Hall genutzt. Schüler der pri- vaten HTL, Kolleg für Optometrie, welche ebenfalls im Haus be- schult werden, nehmen keine Heimplätze in Anspruch, sondern wohnen ausnahmslos in Privatquartieren der Umgebung. Die Heimleitung übt der Berufsschuldirektor im Rahmen einer Nebentätigkeit aus. Diesbezüglich hat die Landesregierung zu- letzt am 9.3.1999 eine Erhöhung der Entschädigung für die fünf betroffenen Berufsschuldirektoren beschlossen. Seit 1.1.1999 erhält der Berufsschuldirektor der geprüften Einrichtung für die zusätzliche Tätigkeit € 640,32 zwölfmal jährlich. Private HTL für Seit 1981 wurde an der Berufsschule auch eine Meisterklasse für Optometrie Augenoptik und Kontaktlinsenoptik geführt. Im Jahr 1993 führte eine Änderung der Organisation dieser Ausbildung zur Gründung der „Privaten höheren technischen Lehranstalt des Landes Tirol, 3
2. Organisatorische Grundlagen Kolleg für Optometrie“, welche in einem einsemestrigen Vorbereitungslehrgang und einem viersemestrigen Aufbau- lehrgang zur Meisterprüfung und Reifeprüfung führt. Die Schule wird einzügig, jedes zweite Jahr beginnend, geführt, sodass sich organisatorisch eine Klasse und jedes zweite Jahr eine Klasse und ein einsemestriger Vorbereitungslehrgang ergibt. Die Schule wird mit Genehmigung des entsprechenden Lehrplanes durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als Schulversuch nach dem Schulorganisationsgesetz, BGBl. 1962/242 idgF, geführt. Das Öffentlichkeitsrecht wurde der Schule nach dem Privatschulgesetz, BGBl. 1962/244 idgF, je- weils befristet auf zwei Jahre, verliehen. Die private HTL wurde bis zum 31.12.2003 vom früheren Berufs- schuldirektor Ferdinand Thöny geleitet. Ab 1.1.2004 ist der Direk- tor der TFBS für Fotografie, Optik und Hörakustik Ing. Markus RAINER auch mit der Leitung der privaten HTL betraut. Beschäftigte Entsprechend der Gliederung in Schule und Heim finden am Standort Hall, Kaiser-Max-Straße 11, 65 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz. Dabei sind die Beschäftigten je nach ihrer Tätigkeit bei drei verschiedenen Dienstgebern angestellt: Beschäftigte Anzahl Bezeichnung Dienstgeber Tätigkeitsbereich 23 BS-Lehrer Land Tirol BS 17 HTL-Lehrer Bund HTL 9 ErzieherInnen Land Tirol Heim 2 Sekretärinnen Land Tirol BS, HTL, Heim 1 Schulwart Stadt Hall BS, HTL, Heim 6 Küchenpersonal Stadt Hall Heim 10 Reinigungspers. Stadt Hall BS, HTL, Heim 65 Gesamt (davon drei Lehrer BS und HTL) Die Dienstgeberfunktion für das Land Tirol übt bei den Landes- lehrern (Berufsschullehrer) die Abteilung Bildung des Amtes der Landesregierung aus. Für die Bundeslehrer (HTL-Lehrer) stellt der Landesschulrat für Tirol die Dienstbehörde dar. Die 4
2. Organisatorische Grundlagen Verwaltungsbediensteten (Sekretärinnen) und die Erzieher und Erzieherinnen des Berufsschülerheimes werden dienstrechtlich durch die Abteilung Personal des Amtes der Landesregierung betreut. Das Hilfspersonal (Schulwart, Reinigungspersonal, Küchenpersonal) wird entsprechend dem BSchOG von der Standortgemeinde Hall angestellt. Die Stadtgemeinde Hall hat jedoch dem Land gegenüber Anspruch auf Ersatz der anfallen- den Personalkosten. Kostentragung Das Land Tirol gilt als gesetzlicher Berufsschul- und Heimer- halter. Die Schulerhaltungskosten umfassen den Investitions- und Betriebsaufwand und sind vom Land zu tragen. Gegenüber den beitragspflichtigen Gebietskörperschaften (Gemeinden) hat jedoch das Land Anspruch auf Investitions- und Betriebsbeiträge. Diese werden den Gemeinden vom Amt der Landesregierung jährlich vorgeschrieben. Die Heimerhaltungskosten umfassen ebenfalls Investitions- und Betriebsaufwand. Gegenüber den Gemeinden können jedoch nur Investitionsbeiträge geltend gemacht werden. Anstelle von Betriebsbeiträgen der Gemeinden sind für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung eines Berufsschülers im Schülerheim vom Unterhaltspflichtigen Heimkostenbeiträge in höchstens kostendeckender Höhe zu verlangen. Die Heimkostenbeiträge sind von der Schulleitung selbst einzuheben. Die HTL für Optometrie ist eine Privatschule des Landes Tirol. Für die inländischen Schüler leistet die Bundesinnung der Opti- ker ein Schulgeld in Höhe des „Kuchler Beitrages“. Ausländische Schüler haben das Schulgeld selbst zu bezahlen. 5
3. Berufsschule 3. Berufsschule Ausbildungsdauer Die Ausbildungsdauer der erstgenannten Lehrberufe Augen- optiker/Feinoptiker und Fotografen beträgt jeweils dreieinhalb Jahre, während für die Ausbildung im Lehrberuf Hörgeräte- akustiker drei Jahre vorgesehen sind. Die Berufsschulzeit ist mit 3 x 10 bzw. 9,33 Wochen festgesetzt. Die Ausbildungsdauer der Doppellehre Augenoptiker und Hörgeräteakustiker beträgt vier Jahre, die Berufsschulzeit 4 x 9,33 Wochen. Die Ausbildung zum Hörgeräteakustiker ist relativ neu, die entsprechende Ausbildungsordnung wurde mit BGBl. 1995/609 kundgemacht. Die TFBS ist lehrgangsmäßig organisiert, d.h. es werden pro Schuljahr vier Lehrgänge geführt. Die jährliche Lehrgangsein- teilung erfolgt nach Anhören des Landesschulrates für Tirol mit- tels Verordnung der Landesregierung. Für die geprüfte TFBS hat die Landesregierung im laufenden Unterrichtsjahr 2003/04 fol- gende Lehrgangseinteilung festgesetzt: 1. Lehrgang: 8.9. - 15.11.2003 2. Lehrgang: 17.11.2003 - 7.2.2004 3. Lehrgang: 16.2. - 1.5.2004 4. Lehrgang: 3.5. - 10.7.2004 6
3. Berufsschule Diese Einteilung gilt für die 10-wöchigen Lehrgänge, die 9,33- wöchigen enden einige Tage früher. Einzelne Lehrgänge sind durch bestimmte Ferien (Weihnachten, Ostern) unterbrochen, einzelne Samstage wurden als Heimfahrsamstage gegen Ein- bringung der hierdurch entfallenden Unterrichtstunden für schul- frei erklärt. Klassen- und Die statistischen Meldungen der Schule für die letzten drei Schüleranzahl Schuljahre wiesen folgende Klassen- und Schülerzahlen aus: Übersicht Schuljahr 2000/01 Schuljahr 2001/02 Schuljahr 2002/03 Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Optiker 11 378 13 397 13 374 Fotografen 3 57 3 73 3 62 Hörgeräteakustiker 3 14 2 9 3 19 Doppellehre 2 38 2 32 4 50 Summe 17 487 18 511 20 505 Infolge geringer Schülerzahlen wurden die Lehrlinge des Lehr- berufes Hörgeräteakustiker mit jenen, die eine Doppellehre absolvieren, in Klassen derselben Schulstufe zusammengefasst. In den letzten drei Schuljahren wurden je Lehrgang durchwegs vier oder fünf Klassen mit durchschnittlich 125 Schülern geführt. Feststellung Die Schülerzahlen sind bei den Optikern am höchsten. Der LRH stellte fest, dass die Klassenschülerzahlen im Beobachtungs- zeitraum mehrmals zwischen 30 und 36 Schülern lagen. Die durchschnittliche Klassenschülerzahl hat sich allerdings von 34,4 Schülern im Schuljahr 2000/01 auf 28,8 Schülern im Schuljahr 2002/03 deutlich verringert, was insbesondere auf die höhere Klassenanzahl zurückzuführen ist. Stellungnahme Die Überschreitung der Klassenschülerhöchstzahl in mehreren Klas- der Regierung sen im Schuljahr 2000/2001 hatte darin ihren Grund, dass die räum- liche Erweiterung der Schule noch nicht abgeschlossen war. Eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Fachabteilung lag jeweils vor. Seither wird auf die Einhaltung der Klassenschüler- höchstzahl besonders geachtet. 7
3. Berufsschule Die Überschreitung der Schülerhöchstzahl von 30 Schülern in einer Klasse auf bis zu 36 ist gem. § 10 Abs. 1 iVm § 15 Abs. 1 lit. e und Abs. 2 BSchOG möglich, wenn dies aus räumlichen Gründen notwendig ist. Die Klassenanzahl mit durchwegs 34 bis 36 Schülern, wie dies im Schuljahr 2000/01 in zehn von elf Klas- sen erfolgte, mag zwar in der Einsparung von zwei bis drei Klas- sen begründet sein, sollte allerdings nach Ansicht des LRH ins- besondere aus pädagogischen Gründen doch eher die Aus- nahme als die Regel sein. Deutlich geringer sind hingegen die Klassenschülerzahlen bei den anderen Lehrberufen. Bei den Fotografen wurde je Schul- stufe eine Klasse geführt, bei den Hörgeräteakustikern und der Doppellehre fehlten einzelne Klassen. Bei diesen Lehrberufen war es vereinzelt nicht möglich, die Mindestschülerzahl von 20 Schülern zu erreichen. Nach obigen gesetzlichen Bestimmungen darf die Mindestschüleranzahl unterschritten werden, wenn dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist. Schulsprengel Nach der Tiroler Berufsschulsprengelverordnung, LGBl. 1988/19 idgF, gilt für die geprüfte TFBS als Schulsprengel das Gebiet des Landes Tirol. Darüber hinaus werden auch viele Lehrlinge aus anderen Bundesländern beschult, da bei den Optikern lediglich die Stadt Wien eine eigene Berufsschule unterhält und sich bei den Fotografen Berufsschulen nur in Wien, Linz und Graz befin- den. Für den letztgenannten Lehrberuf werden Lehrlinge aus Vorarlberg, Salzburg und Niederösterreich in Hall aufgenommen. 8
3. Berufsschule Für Lehrlinge des Lehrberufes Hörgeräteakustiker ist die TFBS in Hall die einzige Möglichkeit zur Erfüllung der Schulpflicht in Österreich. Darüber hinaus kommen auch Optiker- und Foto- grafenlehrlinge aus Südtirol in Hall ihrer Schulpflicht nach. Herkunft Nachfolgende Darstellung zeigt die Berufsschüler des Schul- jahres 2002/03 nach ihrer Herkunft: Herkunft Berufsschüler Anzahl Anteil Burgenland 9 1,8% Kärnten 29 5,7% Niederösterreich 81 16,0% Oberösterreich 94 18,6% Salzburg 45 8,9% Steiermark 57 11,3% Tirol 120 23,8% Vorarlberg 33 6,5% Wien 12 2,4% Südtirol 25 5,0% Summe 505 100,0% Stellungnahme Für Hörgeräteakustiker ist die TFBS für Optik Hall die einzige Schule der Regierung Österreichs. Für Optiker gibt es nur noch eine Ausbildungsberufs- schule in Wien und für Fotografen nur Schulen in Wien, Linz und Graz. Dies ist die Erklärung dafür, dass die Schüler der Berufsschule zum überwiegenden Teil aus anderen Bundesländern kommen. Der LRH stellt fest, dass zwar der Großteil der Schüler aus Tirol stammt, sich die Tiroler Lehrlinge aber insgesamt in der Minder- zahl befinden. Eine ähnliche Verteilung hat das LKA bereits an- lässlich seiner letzten Prüfung im Jahr 1988 festgestellt. Wiener Lehrlinge Eine Sonderregelung besteht für einzelne Wiener Optiker- lehrlinge, die in Hall die Berufsschulpflicht erfüllen wollen. Es handelt sich dabei vor allem um Lehrlinge eines Unternehmens, dessen Zentrale sich in Steyr, die Ausbildungsstätte aber in Wien befindet. Die „Umsprengelung“ erfolgt jeweils mit Zustimmung der zuständigen Wiener Schulverwaltung und unter der Voraus- 9
3. Berufsschule setzung, dass sich das Steyrer Unternehmen anstelle der Stadt Wien zur Leistung des Schulbeitrages (= Kuchler Beitrag) ver- pflichtet. a.o. Berufsschüler Der Großteil der Berufsschüler absolviert die TFBS in Hall im Rahmen eines aufrechten Lehrverhältnisses bzw. ist nach § 21 Abs. 2 Schulpflichtgesetz 1985, BGBl. 76 idgF, zum Weiter- besuch einer Berufsschule berechtigt. Darüber hinaus kann der Schulerhalter (= Land) gem. § 26 Abs. 3 BSchOG Personen in eine Berufschule aufnehmen, wenn dies in deren Interesse gele- gen ist. Die Aufnahme ist nach Abs. 4 unzulässig, wenn sie eine nicht vertretbare Vermehrung der Schulerhaltungskosten zur Folge hätte. Von der Möglichkeit der Aufnahme solcher a.o. Schüler wurde zuletzt vermehrt Gebrauch gemacht, wie nach- folgende Darstellung zeigt: a.o. Berufsschüler Schuljahr Schuljahr Schuljahr 2000/01 2001/02 2002/03 Optiker 7 12 18 Fotografen 10 13 14 Hörgeräteakustiker 2 2 8 Summe 19 27 40 Der Anteil aller a.o. Schüler hat sich im Berichtszeitraum kontinu- ierlich auf zuletzt 7,9 % erhöht. Relativ hoch war der deren Anteil in den Lehrberufen Fotografen und Hörgeräteakustiker. Stellungnahme Wie der Landesrechnungshof zutreffend festgestellt hat, ist in den der Regierung vergangenen drei Jahren die Zahl der außerordentlichen Berufs- schüler kontinuierlich gestiegen. Dies hat insbesondere darin seinen Grund, dass von den als Lehrherren in Frage kommenden Optikern, Fotografen und Hörgeräteakustikern immer weniger Lehrlinge aus- gebildet werden, obwohl der Bedarf an guten Optikern, Fotografen und Hörgeräteakustikern gleich geblieben ist. Für die Aufnahme von außerordentlichen Lehrlingen bedarf die Schule der Genehmigung des gesetzlichen Schulerhalters nach Ein- holung einer Stellungnahme des Landesschulrates für Tirol. Bei der Genehmigung wird darauf geachtet, dass keine unverhältnismäßigen 10
4. Berufsschülerheim Kosten entstehen. Der Leiter der Schule wurde angewiesen, außer- ordentliche Schüler nur aufgrund einer schriftlichen Genehmigung der Landesregierung aufzunehmen. Aufnahme Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich aufgrund eines Ersuchens des Lehrlings, befürwortender Stellungnahmen der Direktion und des Landesschulrates für Tirol sowie einer schriftlichen Zusiche- rung der Abteilung Bildung. Der LRH hat diesbezüglich festge- stellt, dass in einzelnen Fällen trotz fehlender Zustimmung des Landes Schüler von der Schulleitung einberufen wurden und die TFBS besucht haben. Es waren zwar Ansuchen in der Schule eingebracht, diese aber - zumindest lt. Protokoll - nicht bei der zuständigen Abteilung des Landes eingelangt. Obwohl in diesen Fällen die Schulbeiträge entrichtet wurden, empfiehlt der LRH auch die formalen Regelungen einzuhalten. 4. Berufsschülerheim Wie bereits erwähnt bietet das Internat in 43 Zimmern 153 Betten an. Davon sind die Stockwerke I und II mit 79 Betten für Bur- schen und die Stockwerke III und IV mit 74 Betten für Mädchen vorgesehen. In jedem Stockwerk befinden sich ein Aufenthalts- raum und ein bzw. zwei Erzieherzimmer. Auslastung Nachdem die Auslastung des Heimes mit eigenen Schülern seit Jahren nicht gegeben war, wurden seit einigen Jahren auch Schüler der TFBS für Bautechnik und Malerei und der TFBS Thurnfeld in das Schülerheim aufgenommen. Für das ver- 11
4. Berufsschülerheim gangene und laufende Schuljahr hat der LRH die Heimbelegung in folgender Tabelle zusammengestellt: Heimbelegung Schülerheim TFBS Schuljahr BS männl. weibl. gesamt Auslastung Externe Gesamt 2002/03 1.Lehrgang eigene 32 51 83 54% 47 130 9.9. - 15.11. fremde 20 * 1 ** 21 14% Summe 52 52 104 68% 2.Lehrgang eigene 43 65 108 70% 21 129 18.11. - 7.2. fremde 36 ** - 36 24% Summe 79 65 144 94% 3.Lehrgang eigene 31 68 99 65% 28 127 17.2. - 3.5. fremde 39 (32*/7**) 6 ** 45 29% Summe 70 74 144 94% 4.Lehrgang eigene 26 55 81 53% 43 124 28.4. - 5.7. fremde 35 (34*/1**) - 35 23% Summe 61 55 116 76% Schuljahr BS männl. weibl. gesamt Auslastung Externe Gesamt 2003/04 1.Lehrgang eigene 34 60 94 61% 36 130 8.9. - 15.11. fremde 26 * - 26 17% Summe 60 60 120 78% 2.Lehrgang eigene 43 75 118 77% 13 131 17.11. - 7.2. fremde 40 ** - 40 26% Summe 83 75 158 103% 3.Lehrgang eigene 36 59 95 62% 36 131 16.2. - 1.5. fremde 36 (31*/5**) 5** 41 27% Summe 72 64 136 89% * TFBS für Bautechnik und Malerei ** TFBS Thurnfeld 12
4. Berufsschülerheim Die durchschnittliche Auslastung im vorigen Schuljahr betrug mit 127 Schülern 83 %, wobei im ersten und letzten Lehrgang (Herbst und Frühsommer) die Heimbelegung jeweils geringer war als während der Wintermonate. Die obige Darstellung zeigt deut- lich, dass im Heim während des halben Jahres rd. 40 Heimplätze nicht genutzt wurden. Die Auslastung von 83% konnte nur erreicht werden, weil in allen Lehrgängen auch Schüler der TFBS für Bautechnik und Male- rei/Absam und Schüler der TFBS Thurnfeld/Hall untergebracht wurden. Die Baugewerbeschüler nehmen allerdings nicht am Mittagessen teil. Vorschlag Der LRH schlägt zur Verbesserung der Auslastung vor, auch Schülern der privaten HTL für Optometrie die Möglichkeit der Heimunterbringung anzubieten. Bisher mussten die HTL-Schüler sich selbst um eine Unterkunft in der näheren Umgebung der Schule kümmern. Eine Aufnahme in das Schülerheim wurde ihnen verwehrt. Stellungnahme Der Berufsschulbesuch ist während eines Schuljahres von Lehrgang der Regierung zu Lehrgang unterschiedlich. Insbesondere der erste und der letzte der vier Lehrgänge weisen relativ geringe Schülerzahlen gegenüber dem zweiten und dem dritten Lehrgang auf. Diese Schwankung schlägt sich in der Auslastung der Heime nieder. Bestrebungen, die Auslastung durch die Aufnahme von HTL-Schülern/innen zu verbes- sern, scheiterten daran, dass HTL-Schüler und -Schülerinnen (für die keine Heimunterbringungspflicht besteht) das ganze Schuljahr über unterzubringen wären. Um bei allen Heimen eine möglichst hohe Auslastung zu erreichen, wird von der Fachabteilung (Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen) jedes Jahr eine Konferenz mit den Heimleitungen und den Schulleitungen angesetzt. ErzieherInnen Den Tagesablauf und das Verhalten im Heim regelt eine Internatsordnung. Zur Betreuung der Heiminsassen während der schulfreien Zeit sind insgesamt neun Bedienstete eingesetzt, und zwar vier Erzieher und fünf Erzieherinnen mit insgesamt 242 Wochenstunden. Die Dienstzeiten des Erzieherpersonals erge- ben sich aus der Internat-Diensteinteilung, welche jeweils lehrgangsmäßig erstellt wird. Nachtdienste werden zur Hälfte auf die Dienstzeit angerechnet. 13
4. Berufsschülerheim Im Jahr 2003 fielen 426,75 Überstunden des Erzieherpersonals an und wurden ausbezahlt. Sie waren teilweise durch Krankenstandsvertretungen verursacht. Stellungnahme Die vom Landesrechnungshof für das Jahr 2003 festgestellten der Regierung 426,75 Überstunden relativieren sich insofern, als es sich um die Jahresüberstunden von ca. 10 Erziehern bzw. Erzieherinnen handelt. Im Sinne der Anregung des Landesrechnungshofes wird danach ge- trachtet, die Überstundenzahl so gering wie möglich zu halten. Heimkostenbeitrag Für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung eines Heim- schülers hat der Heimerhalter von dem für den Schüler Unterhaltspflichtigen einen höchstens kostendeckenden Heim- kostenbeitrag einzuheben. Die Höhe des Heimkostenbeitrages wird jährlich von der Landesregierung festgesetzt und im Boten für Tirol verlautbart. Im Schuljahr 2002/03 betrug der Heim- kostenbeitrag in der TFBS für Fotografie, Optik und Hörakustik € 66,20 je Woche und ab 1.9.2003 € 67,50. Die Einhebung der Heimkostenbeiträge besorgte die Schulleitung. Im Jahr 2003 wurden € 362.513,50 an Heimkostenbeiträgen ver- einnahmt. Wenn man von den Gesamtausgaben von € 809.101,40 die Einnahmen (ohne Heimkostenbeiträge) in Abzug bringt, ergibt sich ein Nettoaufwand von € 789.335,95. Am Nettoaufwand erreichten die Heimkostenbeiträge einen Deckungsgrad von 45,92 %. Der kostendeckende Heimkostenbeitrag würde sich mit € 150,63 pro Woche errechnen. Empfehlung Im Falle der Unterbrechung des Heimaufenthaltes (z.B. vorzeiti- ges Verlassen) werden die bereits bezahlten Heimkostenbeiträge anteilsmäßig nach Tagen rückerstattet. Allerdings wird vom Rückzahlungsbetrag ein „Spesenbeitrag“ in Höhe eines Wochen- beitrages einbehalten. Der LRH sieht diese Vorgangsweise im BSchOG nicht gedeckt und wiederholt die bereits 1998 getrof- fene Empfehlung nach einer einheitlichen Neuregelung der Kostenerstattung bei einem vorzeitigen Heimaustritt. In den landwirtschaftlichen Schülerheimen der Landeslehranstalten gelten vergleichsweise klare Kostenregelungen. 14
4. Berufsschülerheim Stellungnahme Die Kostenerstattung im Falle der Unterbrechung des Heimaufent- der Regierung haltes bzw. bei vorzeitigen Austritten wurde in der Zwischenzeit ein- heitlich geregelt. Im Sinne der Empfehlung des Landesrechnungs- hofes erfolgte eine Angleichung an die Kostenerstattungsregelung bei den landwirtschaftlichen Heimen. Küchenwirtschaft Einen wesentlichen Teil im Internatsbetrieb stellt die Küchen- wirtschaft dar. In der Küche werden derzeit sechs teilzeit- beschäftigte Bedienstete mit einem Gesamtstundenausmaß von 135 Wochenstunden beschäftigt. Mit Ausnahme der Schulferien und der Heimfahrwochenenden (alle zwei bis drei Wochen) ist die Küche in Betrieb. Während an Wochentagen bis zu 150 Frühstücke, 200 Mittagessen und 100 Abendessen anfallen, reduzieren sich die Essensteilnehmer an den Wochenenden auf 5 bis 40. Die Küchenleiterin besorgt den Lebensmitteleinkauf und erstellt wöchentlich einen Speiseplan. Als Grundlage für die mengen- mäßige Essenszubereitung dienen die Teilnehmerzahlen der Lehrgänge sowie Erfahrungswerte für Externe, Lehrer und Be- dienstete. Verpflegskosten Aufzeichnungen über den Lebensmittelverbrauch (einschließlich Lagerhaltung) sowie die tatsächlich ausgegebenen Mahlzeiten (Standesmeldungen) liegen nicht vor. Lediglich auf Durchschnittssätzen beruhende Teilnehmerzahlen und der Lebensmitteleinkauf dienen als Grundlage für eine Verpflegskostenermittlung. Die von der Abteilung Finanzen mit Erlass vom 19.5.1978, Zl. 446/17, geforderten Aufzeichnungen und Formulare werden nicht geführt. Der Prüfdienst der Landes- buchhaltung hat bei seiner letzten Einschau auf das Fehlen der Aufschreibungen hingewiesen, aber die Meinung vertreten, dass die derzeitigen Aufschreibungen die Bedürfnisse der Dienststelle abdecken. Der LRH hält eine gewisse Dokumentation der Verpflegsausgabe und des Warenverbrauches in jeder Küchenwirtschaft für unver- zichtbar. Ob die von der Abteilung Finanzen im Jahr 1978 auf- gelegten Formulare heute noch zeitgemäß sind und den laufen- den Anforderungen entsprechen sei dahingestellt. Der LRH gibt derzeit zum Problem Dokumentation der Küchenwirtschaft keine Empfehlung ab. Er möchte vielmehr in einer gesonderten Prüfung aller Landesküchen einen allgemein gültigen Vorschlag erarbei- ten und in Abstimmung mit Buchhaltung, Abteilung Finanzen und 15
4. Berufsschülerheim Betroffenen zur Anwendung bringen. Die Verpflegskosten- abrechnung in der TFBS für Fotografie, Optik und Hörakustik bleibt daher einer späteren Regelung vorbehalten. Der LRH hat dennoch versucht, aus den vorhandenen Unterlagen des Jahres 2003 eine Berechnung der Verpflegskosten vorzu- nehmen. Das Ergebnis macht die Mangelhaftigkeit der Aufzeich- nungen deutlich: Verpflegskostenabrechnung Einkauf durchschn. Anzahl Summe Kosten pro Verpflegs- Kosten pro Monat in € Teilnehmer Tage Verpflegs- Verpflegstag tage Verpflegstag tage gewichtet gewichtet Jänner 3.662 152 25 3.800 0,96 2.950 1,24 Feber 9.193 139 19 2.641 3,48 1.995 4,60 März 9.650 139 29 4.031 2,39 3.045 3,17 April 7.569 139 19 2.641 2,86 1.995 3,79 Mai 4.495 117 30 3510 1,28 2.700 1,66 Juni 3.389 117 27 3.159 1,07 2.430 1,39 Juli 3.631 117 3 351 10,34 270 13,45 August 310 - - - - - - September 1.545 123 23 2.829 0,54 2.208 0,70 Oktober 13.344 123 27 3.321 4,01 2.592 5,15 November 7.016 158 26 4.108 1,70 3.250 2,16 Dezember 6.129 158 16 2.528 2,42 2.000 3,06 Jahressumme 69.932 135 244 32.919 2,12 25.435 2,75 Die Einkaufsmengen stellen nicht den Lebensmittelverbrauch dar. Nur über lange Zeiträume wirken sich die Verbrauchsver- änderungen durch die Lagerhaltung in der Berechnung geringer aus. Ohne Gewichtung der Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) kommen zu hohe Verpflegstage und damit zusammenhängend zu niedrige Kosten pro Verpflegstag zu- stande. In der hauseigenen Berechnungsmethode wurde nicht berücksichtigt, dass zahlreiche HeimschülerInnen besonders der 16
4. Berufsschülerheim Abendverpflegung und Wochenendverpflegung fernbleiben. Eine Vergleichbarkeit mit anderen Zeiträumen oder mit anderen Dienststellen ist nicht mehr gegeben. Stellungnahme Die vom Landesrechnungshof angeregte, gesonderte Prüfung aller der Regierung Landesküchen zwecks Erarbeitung eines Vorschlages für die Doku- mentation wird begrüßt. Bei der Ausarbeitung des Vorschlages wird in besonderer Weise auf eine verwaltungsökonomische, praktikable Lösung geachtet werden. Zu den Ausführungen des Landesrechnungshofes betreffend die Berechnungsmethode für die Verpflegstage wird bemerkt, dass die Berechnung an der TFBS für Fotografie, Optik und Hörakustik insofern schwierig ist, als teilweise Schüler bzw. Schülerinnen von vier bis fünf Schulen verpflegt werden. Verpflegskosten- Die an der Verpflegung teilnehmenden LehrerInnen, ersätze ErzieherInnen und Bediensteten werden über eigene Aufzeich- nungen der Küche erfasst. Sie entrichten die für die Abgabe der einzelnen Mahlzeiten von der Finanzabteilung mit Erlass vom 27.12.2000, Zl. VII-2/600/21, vorgesehenen Kostenersätze. Ein- gehoben werden für ein Frühstück € 1,10, für ein Mittagessen € 3,30 und für ein Abendessen € 2,20. Von externen SchülerInnen der Berufsschule, die am Mittag- essen teilnehmen, werden pro Mahlzeit € 3,27 verlangt. Dieser Tarif wurde von der Landesregierung ab 1.9.1997 festgelegt. Er wird seither unverändert eingehoben. Verwundert war der LRH darüber, dass die Schüler der HTL für Optometrie das Mittagessen nicht im Haus einnehmen. Sie wan- dern geschlossen während der Mittagspause nach Absam und kehren nach dem Mittagessen in einer Werkskantine wieder zum Unterricht zurück. Nach Ansicht des LRH sollte auch den HTL- Schülern die Möglichkeit geboten werden, das Mittagessen im Haus zu konsumieren. Für die Verköstigung der SchülerInnen der TFBS Thurnfeld (30 - 40 je nach Lehrgang) wird dem Kloster Thurnfeld ein Betrag von € 5,50 pro Tag (€ 3,30 für Mittagessen und € 2,20 für Abend- essen) jeweils nach Abschluss eines Lehrganges in Rechnung gestellt. 17
4. Berufsschülerheim Die im Heim wohnenden Berufsschüler der TFBS für Bautechnik und Malerei nehmen an Schultagen das Mittagessen in der TFBS für Tourismus in Absam ein. Dafür leistet das Berufsschülerheim den gleichen Betrag von € 3,30 je Mittagessen an die betreffende Schule. In Einzelfällen hat die Küche auch Leistungen (Buffetzuberei- tung) bei Sonderveranstaltungen erbracht (Beleg 418/2003, 547/2003). Der dabei entstandene Materialeinsatz für Lebens- mittel wurde vom Veranstalter ersetzt. Für den zusätzlichen Arbeitseinsatz wurden die Küchenbediensteten mit einem Stundensatz von € 10,-- bis € 24,-- direkt entlohnt. Der LRH macht darauf aufmerksam, dass Entgeltzahlungen an Bedienste- te aus steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Gründen nur über die Lohnverrechnung getätigt werden dürfen. Stellungnahme Der Ansicht des Landesrechnungshofes, wonach die HTL-Schüler der Regierung bzw. Schülerinnen nach Möglichkeit im eigenen Haus verpflegt wer- den sollen, wird beigepflichtet. Diesen Schülern bzw. Schülerinnen wird ein entsprechendes Angebot im Sinne des Erlasses der Abtei- lung Finanzen gemacht. Im Sinne der Anregung des Landesrechnungshofes betreffend die Abgeltung von zusätzlichem Arbeitseinsatz von Küchenpersonal bei Sonderveranstaltungen wurde die Schulleitung ersucht, die Entgeltzahlungen an die betreffenden Bediensteten nach den steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften vorzunehmen. Bemerkt wird, dass derartige Sonderveranstaltungen nur mehr sehr selten stattfinden. 18
5. Private HTL des Landes - Kolleg für Optometrie Reinigungskräfte Zur Reinigung von Schule und Heim sind zehn Reinigungskräfte mit einem Gesamtstundenausmaß von 226 Wochenstunden im Einsatz. Die Putzfrauen stehen in einem Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde Hall. Der Kostenersatz wird der Stadtgemeinde jährlich über Anforderung refundiert. Die Dienstaufsicht über das Reinigungspersonal übt der Schulwart aus, der ebenfalls städ- tischer Bediensteter ist. Die Dienstzeiten der Reinigungskräfte werden auf Stundenlisten erfasst. Zum Jahresende 2002 hatten acht Reinigungsfrauen ein Zeitguthaben von zusammen 263,67 Stunden und zwei Frauen einen Zeitrückstand von zusammen 43,54 Stunden. Zum Jahresende 2003 waren die Stundenauf- zeichnungen noch nicht abgerechnet. Der LRH bemängelt den Rückstand bei den Dienstzeitabrechnungen. elektronische Für die Erfassung der Dienstzeiten, Urlaubszeiten und Kranken- Zeiterfassung stände des Reinigungspersonals, der Küchenbediensteten und der Sekretariatsbediensteten empfiehlt der LRH die Installierung einer elektronischen Zeiterfassung (EZE), wie sie in den meisten Dienststellen des Landes bereits in Betrieb ist. Sofern eine An- bindung an das EZE des Landes aus technischen Gründen nicht zweckmäßig scheint, wäre eine hauseigene Lösung anzustreben. Stellungnahme Die Zeitguthaben der Reinigungsfrauen werden - der Anregung des der Regierung Landesrechnungshofes entsprechend - abgebaut und die Abrech- nung beschleunigt. Die Einführung einer elektronischen Zeiter- fassung an der Schule wird geprüft. 5. Private HTL des Landes - Kolleg für Optometrie Meisterschule Die Landesregierung beschloss am 14.10.1980 die Errichtung einer Privatschule mit der Bezeichnung „Meisterschule für Augenoptik und Kontaktlinsenoptik“, wobei insbesondere darauf hingewiesen wurde, dass die Bundesinnung der Optiker einen jährlichen Beitrag zu den Betriebskosten leistet. Das damals zuständige Bundesministerium für Unterricht und Kunst hat mit den Bescheiden vom 12.8.1981 den Lehrplan als Schulversuch genehmigt und der Schule das Öffentlichkeitsrecht - befristet auf zwei Schuljahre - verliehen. Die dreisemestrige Schule war zu- nächst als berufsbildende mittlere Schule geführt. 19
5. Private HTL des Landes - Kolleg für Optometrie HTL Eine organisatorische Änderung ergab sich insofern im Jahr 1992, als das zuständige Bundesministerium mit den Bescheiden vom 12.12.1992 die schulversuchsweise Anwendung der Lehr- pläne des einsemestrigen Vorbereitungslehrganges und des vier- semestrigen Aufbaulehrganges für Optometrie genehmigt hat. Die Landesregierung nahm die Änderung der Organisationsform mit Beschluss vom 26.1.1993 zur Kenntnis. Aufgrund der Be- scheide des Landesschulrates für Tirol vom 28.5.1993 wird die Schule seither als berufsbildende höhere Schule in der Schulart Höhere technische Lehranstalt geführt. Schulversuch Seit dem Schuljahr 2000/01 gilt gemäß dem Bescheid des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 31.8.2000 der Schulversuchslehrplan „Kolleg für Optometrie“, der sich insbesondere aus gemeinsamen Lehrplänen und Aufnahme- bedingungen an Stelle der in den SchOG getrennt angeführten Aufbaulehrgänge, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge zusammensetzt (Kolleg-Neu). Der Schulversuch gilt bis zu einer etwaigen Abänderung bzw. Verkündigung im Bundesgesetzblatt. Öffentlichkeitsrecht Um die Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes muss das Land laufend neu ansuchen, da die HTL als Schulversuch geführt wird und als solcher einer zeitlichen Befristung unterliegt. Aus diesem Grund liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ver- leihung des Öffentlichkeitsrechtes auf Dauer nicht vor. Das ent- sprechende Ansuchen für das laufende und nächste Schuljahr wurde am 13.10.2003 gestellt. Eine Entscheidung des Ministeri- ums war zum Prüfungszeitpunkt noch nicht getroffen, dürfte aber aufgrund des vorliegenden Inspektionsberichtes, der auch den zwischenzeitlich vollzogenen Direktorenwechsel berücksichtigt und sich dadurch etwas verzögert hat, wie in den Vorjahren posi- tiv ausfallen. Vorbereitungs- Voraussetzung für den Besuch des Vorbereitungslehrganges ist lehrgang eine positiv beurteilte Lehrabschlussprüfung sowie eine Aufnahmeprüfung. Der Abschluss dieses Lehrganges berechtigt die Schüler zum Eintritt in das Kolleg. Schüler mit Reifeprüfung können dieses Semester überspringen und beginnen sogleich im Kolleg. 20
5. Private HTL des Landes - Kolleg für Optometrie Prüfungen Die Ausbildung wird durch eine Reife- und/oder Diplomprüfung abgeschlossen. Außerdem werden im Rahmen der Ausbildung einschlägige Berufsprüfungen (Meisterprüfung für Augenoptiker, Kontaktlinsenbefähigungsprüfung) abgelegt. Die Schule wird ganzjährig geführt, wobei in jedem zweiten Jahr ein neuer Jahrgang beginnt. Der Vorbereitungslehrgang wird un- mittelbar vor Beginn eines neuen Jahrganges im vorausgehen- den Sommersemester durchgeführt. Herkunft An der Meisterschule bzw. HTL wurden bisher 14 Jahrgänge mit insgesamt 435 Schülern geführt. Die Herkunft der Schüler verteilt sich großteils auf das gesamte Bundesgebiet, einzelne Schüler kamen aus dem Ausland, wie nachfolgende Darstellung zeigt: Herkunft HTL-Schüler Anzahl Anteil Burgenland 5 1,1% Kärnten 37 8,5% Niederösterreich 42 9,7% Oberösterreich 84 19,3% Salzburg 52 12,0% Steiermark 50 11,5% Tirol 83 19,1% Vorarlberg 39 9,0% Wien 26 6,0% Südtirol 4 0,9% Ausland 13 3,0% Summe 435 100,0% Der Großteil der Schüler kam bisher aus den Bundesländern Oberösterreich und Tirol. Klassenzahlen Die Jahrgänge waren durchwegs sehr gut besucht. Die einzelnen Schülerzahlen lagen zwischen 24 und 38 Schüler. Die bisherige Schülerhöchstzahl von 38 wurde in zwei Jahrgängen erreicht. Der LRH weist in diesem Zusammenhang auf § 71 SchOG hin, wonach die Klassenschülerhöchstzahl 30 beträgt bzw. diese, um 21
5. Private HTL des Landes - Kolleg für Optometrie Abweisungen zu vermeiden, auf bis zu 36 überschritten werden darf. In den beiden konkreten Fällen (11. und 14. Jahrgang) wurde lt. Schulinspektor die Zustimmung des zuständigen Ministeriums erteilt, da es sich bei den Schülern durchwegs um erwachsene Schüler handelt. Der Großteil der Schüler besucht auch den Vorbereitungs- lehrgang. Von den derzeit 38 Kolleg-Schülern haben bereits 32 den Vorbereitungslehrgang absolviert. Lehrpersonal Wie eingangs erwähnt wurde bzw. wird die HTL - mit Ausnahme der Jahre 2002 und 2003 - vom Berufsschuldirektor geleitet. Das Lehrpersonal setzt sich aus derzeit 17 Personen zusammen, die an der Schule mit insgesamt rd. 70 Wochenstunden beschäftigt sind. Der Bund hat seit 1981 ohne Vorliegen eines schriftlichen Vertrages den gesamten Lehrerpersonalaufwand übernommen. Der LRH empfiehlt, die derzeitige Organisation und Kosten- tragung der Privaten HTL in einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Bund abzusichern. Stellungnahme Der Entwurf einer Vereinbarung mit dem Bund betreffend den Lehr- der Regierung personalaufwand wurde bereits ausgearbeitet und dem Bundes- ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst zur Genehmigung vorgelegt. 22
6. Buchhaltung, Inventar 6. Buchhaltung, Inventar Kasse Von einer am Beginn seiner Einschau beabsichtigten Kassen- prüfung musste der LRH Abstand nehmen, da die Schule über keine Barkasse verfügt. Der LRH war über diese Situation inso- fern verwundert, als von einer Mitarbeiterin sehr wohl auch Bar- geld entgegengenommen wurde bzw. wird. Diese Praxis hat zur Folge, dass über jede Geldannahme ein Bankeinzahlungsbeleg anzufertigen ist und der Hausmeister das Geld - beinahe täglich, meist aber in Verbindung mit anderen Erledigungen - bei der ört- lichen Bank abzuliefern hat. Der LRH konnte außerdem in Er- fahrung bringen, dass der Hausmeister über eine eigene private Handkasse verfügt, über die er kleinere Barauslagen gegen spätere Abrechnung vorausstreckt. Empfehlung Der LRH erkennt in dieser Vorgangsweise keine administrativen Vereinfachungen und verweist diesbezüglich auf die Kassen- vorschriften des Landes. Diese sehen vor, dass der Zahlungs- verkehr zwar grundsätzlich bargeldlos abzuwickeln ist und die Einzahlungen tunlichst auf ein Bankkonto zu leisten sind, die ge- samten baren Einnahmen und Ausgaben einer Dienststelle aber durch die Kasse zu vollziehen sind. Der LRH hält daher die Füh- rung einer Kasse insbesondere zur Bezahlung unvermeidbarer kleinerer Barauslagen für notwendig und empfiehlt die Führung einer schuleigenen Kasse samt den dazugehörigen Aufzeich- nungen. Stellungnahme Der Empfehlung des Landesrechnungshofes betreffend die Führung der Regierung einer Kasse zur Bezahlung unvermeidbarer kleinerer Barauslagen wird in Hinkunft Rechnung getragen. Girokonto Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird über das Girokonto Nr. 1800-005470 bei der Tiroler Sparkasse Bank AG Innsbruck, Zweigstelle Hall-Kurpark, geführt. Die Zeichnungsberechtigung darüber üben der Direktor und die Buchhalterin gemeinsam aus. Buchhaltung Die Buchhaltung wird über das Orlando-Finanzbuchhaltungs- programm geführt. Die monatlichen Ergebnisse sind über die Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen der Abteilung Landesbuchhaltung zwecks Einbuchung in den Landeshaushalt mitzuteilen. 23
7. Gebarung Inventar Im Juli 2003 wurde mit der landesweiten Einführung des EDV- unterstützten Inventarverwaltungsprogrammes „InvWeb“ begon- nen. Damit wurden die bisher geführten Inventar-Karteiblätter abgelöst. Diese sind jedoch nach wie vor bei der Dienststelle aufzubewahren, da lediglich der Altbestand der letzten fünf Jahre (Anschaffungen ab 1.1.1999) in das neue EDV-Programm zu übernehmen war. Die EDV-mäßige Erfassung des Inventars ist auch Grundlage für die mit 1.1.2004 eingeführte Vermögens- rechnung des Landes. Mit der Führung des Inventars ist an der geprüften Einrichtung das Sekretariat betraut. Der LRH hat festgestellt, dass der Be- stand der letzten fünf Jahre in die EDV übernommen wurde und die inventarisierungspflichtigen Gegenstände mit Ausnahme von drei Anschaffungen aus dem Vorjahr, die noch zu inventarisieren waren, laufend erfasst wurden. 7. Gebarung 7.1 Übersicht Verrechnungs- Aufgrund der bereits erwähnten unterschiedlichen Kosten- kreise tragungen sind mehrere Verrechnungskreise eingerichtet. Im Landeshaushalt sind die beiden Schulen in den Teilabschnitten 22010 (Landesberufsschule) und 22210 (HTL für Optometrie) sowie das Schülerheim im Untervoranschlag 25112 abgebildet. Weiters erfolgt die Verrechnung der Personalkosten für die Berufsschullehrer über den Teilabschnitt 22000, während die Personalkosten der HTL-Lehrer in der Höhe von rd. € 230.000,-- zur Gänze der Bund übernimmt und diese daher im Landes- haushalt nicht aufscheinen. Abgesehen von den Personalkosten der Berufsschul- und HTL- Lehrer enthielten die Rechnungsabschlüsse des Landes der letzten drei Jahre folgende Ergebnisse für die geprüften Organisationseinheiten: 24
7. Gebarung Gebarungsübersicht Berufsschule HTL Optometrie Schülerheim 22001 22210 25112 Leistungen für Personal 333.255 Ausgaben für Anlagen 10.079 31.160 1.683 Sonstige Sachausgaben/Pflicht- 96.390 275.329 2001 Sonstige Sachausgaben /Ermessens- 140.085 10.028 116.302 Summe Ausgaben 246.554 41.188 726.570 Einnahmen 41.967 10.155 288.405 Abgang 204.588 31.033 438.164 Leistungen für Personal 345.145 Ausgaben für Anlagen 47.281 31.300 11.599 Sonstige Sachausgaben/Pflicht- 98.471 260.516 2002 Sonstige Sachausgaben /Ermessens- 373.248 10.900 115.123 Summe Ausgaben 519.000 42.200 732.383 Einnahmen 34.332 9.447 330.184 Abgang 484.668 32.753 402.198 Leistungen für Personal 361.684 Ausgaben für Anlagen 19.660 8.220 16.433 Sonstige Sachausgaben/Pflicht- 99.402 301.182 2003 Sonstige Sachausgaben /Ermessens- 386.642 23.179 129.803 Summe Ausgaben 505.704 31.399 809.102 Einnahmen 45.896 12.243 382.279 Abgang 459.808 19.155 426.823 Anweisende Stellen Anweisende Stelle für die meisten Finanzpositionen ist die Haller Schule, aber auch andere Dienststellen des Landes sind für be- stimmte Maßnahmen (Bauinvestitionen, Personalkosten für Sekretärinnen und ErzieherInnen, Versicherungen) anweisungs- berechtigt. So sind beispielsweise in den sonstigen Ermessens- sachausgaben Bauinvestitionen in der Höhe von € 24.124,-- (2001), € 247.343,-- (2002) und € 253.387,-- (2003) enthalten, dessen Zahlungsverkehr über die Landesbaudirektion abge- wickelt wurde. 25
7. Gebarung Die Anweisung der Personalkosten der Berufsschullehrer erfolgt durch die Abteilung Bildung. Der LRH hat deren Kosten in den letzten drei Jahren mit € 722.258,--, € 800.162,-- und € 838.369,-- erhoben. Die Kostenentwicklung ist insbesondere auf die zuletzt höhere Klassenanzahl zurückzuführen. Gemäß § 4 FAG 2001 erhält das Land die Hälfte dieser Kosten vom Bund refundiert. Weitere Beiträge erhielt das Land zu den in obiger Darstellung unter der Berufsschule ausgewiesenen Abgängen. Für die Hälfte der Investitions- und Betriebsaufwendungen kommen die Tiroler Gemeinden, die betreffenden Bundesländer oder einzelne Schü- ler selbst auf. Die entsprechende Verrechnung erfolgt im Teilab- schnitt 22900. Gesamtaufwand Der LRH hat festgestellt, dass sich für die geprüften Organisationseinheiten unter Berücksichtigung aller Aufwen- dungen ein jährlicher Gesamtaufwand von zuletzt 2,4 Mio. € er- gab, dessen Verteilung nachfolgende Grafik verdeutlicht: Ausgabenverteilung 60% 30% Personalausgaben Bauinvestitionen Betriebsaufwand 10% Die Personalausgaben sind naturgemäß der größte Teil der Aus- gaben. Darin nicht enthalten sind jedoch die Personalausgaben der Gemeindebediensteten in Höhe von rd. € 350.000,--, die als Kostenersätze an die Stadtgemeinde Hall im Betriebsaufwand aufscheinen. 26
7. Gebarung Abgangsdeckung Der LRH stellte weiters fest, dass nach Abzug aller Ersätze und sonstigen (eigenen) Einnahmen dem Land letztlich ein Abgang in der Höhe von 1,1 Mio. € verblieb, das sind 44 % der Gesamt- aufwendungen. Nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die Finanzierung der geprüften Organisationseinheiten: Abgangsdeckung 6% 11% Land Tirol 2% Bund 10% 44% Gemeinden/Bundesländer Bundesinnung der Optiker Heimkostenbeiträge Sonstige Einnahmen 27% 7.2 Kostenträgerschaft Zuordnung Aufgrund der unterschiedlichen Kostentragung kommt der ge- nauen Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben eine besondere Bedeutung zu. Der LRH hat diesbezüglich festgestellt, dass die Einnahmen und Ausgaben - soweit wie möglich - den einzelnen Verrechnungskreisen direkt zugeordnet, andernfalls mit Hilfe von Schlüsselzahlen aufgeteilt werden. Beispielsweise erfolgt die Teilung der Betriebskosten, wie z.B. Öl, Strom, Wasser, Kanal oder Rauchfangkehrer, im Verhältnis 70 : 30 zwischen Berufs- schule und Heim. Vereinzelt, insbesondere zu Jahresende wurde auch der Aufteilungsschlüssel geändert, wenn auf den ent- sprechenden Verrechnungsansätzen mit dem vorhandenen Bud- get nicht mehr das Auslangen gefunden werden konnte. Feststellung Der LRH stellte weiters fest, dass einzelne Zuordnungen bzw. Aufteilungen teilweise nicht den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprachen. So wurden ein Teil der HTL-Gebarung und die ge- samten Instandhaltungsaufwendungen der Landesbaudirektion 27
7. Gebarung auf Ansätzen der Berufsschule verbucht. Der Personalaufwand des Sekretariats wurde dem Schülerheim zur Gänze und nicht auch der HTL anteilig angelastet. Die Darstellungen des vorigen Abschnittes sind daher unter die- sen Gesichtspunkten zu sehen. Der LRH misst der möglichst ge- nauen Zuordnung der Ausgaben und Einnahmen vor allem we- gen der unterschiedlichen Kostenträgerschaften besondere Be- deutung zu. Die zuständige Fachabteilung hat bereits während der Prüfung auf diesen Hinweis reagiert und die notwendigen Schritte eingeleitet. Auch die budgetären Vorsorgen werden diesbezüglich zu treffen sein. Stellungnahme Eine hundertprozentig genaue Zuordnung der Einnahmen und Aus- der Regierung gaben an die jeweiligen Träger ist aufgrund der vorgegebenen Ver- hältnisse nur bedingt möglich. Einem solchen Erfordernis könnte nur dann entsprochen werden, wenn die Schülerverhältniszahlen (Heim, HTL, Kolleg und Berufsschule) ständig gleich bleiben würden. Da dies leider nicht der Fall ist, wären die Kostenverteilungsschlüssel laufend neu zu berechnen bzw. anzupassen. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Einrichtungen von den Schülern bzw. Schüle- rinnen meist gemeinsam mit unterstützender Auslastung benützt werden. Im Rahmen dieser vorgegebenen Verhältnisse wird künftighin ver- stärkt danach getrachtet, die Zuordnung der Einnahmen und Aus- gaben entsprechend der Anregung des Landesrechnungshofes mög- lichst präzise und genau vorzunehmen. Die Ansatzposten für das Heim und die HTL (bei beiden ist Kostenträger das Land Tirol zu 100%) werden im Zuge des Haushaltsvoranschlages 2005 ent- sprechend ergänzt. Berufsschule Der 6. Abschnitt des BSchOG regelt die Trägerschaft der Schul- erhaltungskosten. Diese umfassen die Kosten für den Investitionsaufwand und den Betriebsaufwand. In beiden Fällen hat der gesetzliche Schulerhalter (= Land) Anspruch gegenüber den beitragspflichtigen Gebietskörperschaften. Während der Investitionsaufwand je zur Hälfte zwischen dem Land und allen Tiroler Gemeinden getragen wird, werden die Betriebsbeiträge der Gemeinden für die einzelnen Berufsschulen aufgrund der errechneten Kopfquoten ermittelt. Die Kopfquote ergibt sich aus der Teilung der Hälfte des um die eigenen Einnahmen verminder- ten Betriebsaufwandes durch die Gesamtzahl der Schüler des 28
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