2019 Bildungs- und Freizeitangebote der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde
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Bildungs- und Freizeitangebote der
Kinder- und Jugendarbeit
Ahrensfelde
2019
Gefördert durch:
Land Brandenburg, Landkreis Barnim, Gemeinde Ahrensfelde
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deInhaltsverzeichnis:
1. Alle Termine auf einen Blick .................................................. 3
2. Schließzeiten der Jugendclubs .............................................. 3
3. Eure Ansprechpartner/-innen ................................................. 4
Jugendkoordination ................................................................... 4
Jugendförderung ....................................................................... 6
4. Ehrenamtliche Unterstützer/-innen......................................... 6
5. Die Jugendclubs .................................................................... 6
JC Ahrensfelde ......................................................................... 8
JC Lindenberg........................................................................... 9
JC Eiche ................................................................................. 10
6. Ferienprogramme und -fahrten ............................................ 11
Ferienprogramme ................................................................... 11
Winterferienprogramm ............................................................ 13
Sommerferienfahrt in das MAJUWI ......................................... 16
Anmeldung.............................................................................. 18
Fragebogen zur Sommerferienfahrt ........................................ 19
Jugendfahrt ............................................................................. 20
7. Höhepunkte im Jahresverlauf .............................................. 21
8. Kooperation mit der Friedrich-von-Canitz-Grundschule
Blumberg .................................................................................... 22
9. Kinder- und Jugend-Camp 2019 .......................................... 23
10. 100 Jahre AWO ................................................................... 24
11. Projekte in den Jugendclubs ................................................ 25
12. Unterlagen für die Anmeldung bei Freizeit- und
Bildungsangeboten der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde .. 26
Ferienpass .............................................................................. 27
Allgemeine Geschäftsbedingungen ......................................... 30
Information für Personensorgeberechtigte .............................. 33
Belehrung für Personensorgeberechtigte ................................ 36
Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen
Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 EU-DSGVO.... 38
Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten
von externen Personen ........................................................... 41
Impressum .............................................................................. 44
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.de1. Alle Termine auf einen Blick
Winterferienprogramm 04.02. – 08.02.2019
Tag der offenen Tür JC Eiche 15.03.2019
Tag der offenen Tür
12.04.2019
JC Lindenberg
Sommerferienprogramm 24.06. – 28.06.2019
Streitschlichterprüfungen Juni 2019
Sommerferienfahrt 06.07. – 13.07.2019
Sommerferienprogramm Teil II 29.07. – 02.08.2019
Kinder- und Jugend-Camp August 2019
10 Jahre Jugendclub
02.10.2019
Ahrensfelde
Herbstferienprogramm 07.10. – 18.10.2019
Weihnachtsfeier 06.12.2019
Ehrenamtsfeier 13.12.2019
2. Schließzeiten der Jugendclubs
Sommerpause 01.07. – 28.07.2019
Winterpause 16.12. – 03.01.2019
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www.jugendarbeit-ahrensfelde.de3. Eure Ansprechpartner/-innen
Jugendkoordination
Annika Buhl
Lindenberger Straße 1b • 16356
Ahrensfelde
030 9366905311 & 0170 6806253
jugendkoordination-ahrensfelde@awo-
kv-bernau.de
Die Jugendkoordination
- plant und steuert Angebote für Kinder und Jugendliche
(ausgerichtet an der aktuellen JHP)
- orientiert sich an Interessen, Wünschen und
Bedürfnissen der Zielgruppe sowie am Sozialraum
- bündelt und vernetzt unterschiedliche Ressourcen
(Sozialraumrunden)
- verwaltet ein Budget
- berät zur Verwendung von Mitteln (die vom Land, dem
Landkreis und der jeweiligen Gemeinde/Stadt kommen)
- unterstützt bei der Planung und Umsetzung von
Projekten
- akquiriert zusätzliche Mittel bei Dritten
- berät Familien, Fachkräfte der Jugendförderung, freie
Träger, Schulen sowie die kommunale Politik und
Verwaltung in Fragen, die Kinder und Jugendliche
betreffen
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www.jugendarbeit-ahrensfelde.deBeispiele für geförderte Projekte:
monatlich stattfindendes, ehrenamtlich organi-
Mehrower Kinderrunde siertes Kreativ- und Bastelangebot für Kinder bis
zur 4. Klasse
Jugendfeuerwehren der Ausbildungs- und Erholungsfahrt der Jugend-
Gemeinde Ahrensfelde feuerwehren
zahlreiche Feste und Aktivitäten, z.B. Fuß-
Bürgerverein Eiche
ballturnier, Heimatfest oder Weihnachtsmärchen
Projekte/Projekttage, besonders zum Thema
KiTas/ Hort
Kinderschutz und Gewaltprävention bei Kindern
KiJuPAF Begleitung und Unterstützung
2 Mal jährlich treffen sich Einrichtungen, die mit
Kindern und Jugendlichen aus Ahrensfelde zu
Sozialraumrunde
tun haben, um über Themen zu diskutieren und
Schnittmengen zu nutzen.
Weitere Informationen unter: www.jugendarbeit-
ahrensfelde.de
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www.jugendarbeit-ahrensfelde.deJugendförderung
Antje Sauer
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
0170 6814177
jugendfoerderung-ahrensfelde@awo-kv-
bernau.de
Jugendclub Lindenberg
Rick Gläske
Sozialarbeiter (B.A.)
0170 6814463
jugendfoerderung-ahrensfelde@awo-kv-
bernau.de
Jugendclub Ahrensfelde und Eiche
4. Ehrenamtliche Unterstützer/-innen
Birgit Nico
Jessica Peggy
Marco Tobi
Ohne die Unterstützung unserer ehrenamtlichen Helfer/-innen
wären viele Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nicht
möglich. Wir danken ihnen daher an dieser Stelle ganz
besonders für dieses Engagement und freuen uns auf die
gemeinsame Zeit in 2019.
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www.jugendarbeit-ahrensfelde.de5. Die Jugendclubs
In den drei Jugendclubs der Gemeinde Ahrensfelde sind die beiden
Jugendförderer Antje Sauer und Rick Gläske das ganze Jahr über für
Euch da. Ihr findet die Clubs in den Ortsteilen Ahrensfelde, Lindenberg
und Eiche. Alle Kinder und Jugendlichen ab der 3. Klasse sind herzlich
willkommen. Jeder Jugendclub verfügt über ein individuelles pädago-
gisches Konzept. Die Öffnungszeiten sind hauptsächlich im Nachmit-
tagsbereich, so dass die Kinder und Jugendlichen sich nach der
Schule in unseren „elternfreien Zonen“ treffen können.
Die Geschichte der Jugendclubs in Ahrensfelde reicht weit zurück. Die
Jugendkoordination, damals noch als Amtsjugendpflege bezeichnet,
gibt es seit 1997 und der Jugendclub Eiche besteht seit 1999. Die
heutige Form der Jugendförderung – also durch (sozial-) pädagogische
Fachkräfte angeleitete Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche –
besteht seit dem Jahr 2001. In diesem Jahr wurde der Jugendclub
Ahrensfelde eröffnet. Mit dem Wachsen der Gemeinde Ahrensfelde
wurden weitere Jugendclubs errichtet und 2009 schließlich eine zweite
Fachkraft der Jugendförderung eingestellt.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deJC Ahrensfelde
Lindenberger Straße 9
16356 Ahrensfelde
Im Oktober 2009 wurde der
Jugendclub in der Lindenberger
Straße neu eröffnet. Der
Jugendclub mitten im Herzen
von Ahrensfelde wartet mit
spannenden Möglichkeiten
auf Euch!
Hier habt ihr die
Gelegenheit, zusammen mit dem
Jugendförderer Rick Gläske interessanten Pro-
jekten und Tätigkeiten nachzugehen. Im
Monatsprogramm stehen zum Beispiel aufre-
gende Tischtennis- oder Darts Turniere. Es
werden regelmäßig leckere Gerichte aus aller
Welt gekocht oder gesunde Smoothies zubereitet.
Darüber hinaus warten dutzende Gesellschafts-
spiele darauf, von Euch gespielt zu werden. Im
letzten Jahr wurde zum Beispiel ein Graffiti
Workshop
durchgeführt. Darüber hinaus fanden
durch die im Jugendclub selbst
gebauten Nistkästen einige Vögel aus
Ahrensfelde ein neues Zuhause.
Neben Spiel und Spaß, könnt ihr
natürlich auch jederzeit mit ernsten
und euch belastenden Themen auf
Rick zu gehen. Er hat stets ein offenes Ohr für die
Probleme von Kindern und Jugendlichen und wird Euch gerne
beratend zu Seite stehen.
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www.jugendarbeit-ahrensfelde.deJC Lindenberg
Birkholzer Allee 15
16356 Ahrensfelde
Der Lindenberger Jugendclub ist der jüngste
Club. Er wurde im März 2012 eingeweiht
und seither durch Antje betreut. Das neu
errichtete Gebäude bietet innen und
außen viel Platz für unterschiedliche
Angebote.
Beliebt
sind der Bas
ketballkorb und
der Billardtisch, eine Errungen-
schaft aus dem Kochwettbewerb
2015, den die Kinder und Jugend-
lichen für Team Lindenberg erkocht
haben. Die meisten Angebote im
Außenbereich sind über Beteiligungs-
projekte mit Kindern und Jugendlichen in den
letzten Jahren entstanden, darunter die Naschwand, der
Grillplatz, die Palettenmöbel und die Nestschaukel.
Regelmäßig wird im Jugendclub gekocht
und für Fragen jeg-
licher Art hat Antje
ein offenes Ohr für
Euch.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deJC Eiche
Ahrensfelder Chaussee 35
16356 Ahrensfelde
Direkt neben dem Gemeindezentrum
Eiche befindet sich der dortige Jugendclub. Er
besteht laut Chronik der Ahrensfelder Chaussee in Eiche seit 1999.
Hier könnt ihr Darten, Kickern und Tischtennis spielen. Gern genutzt
wird vor allem der Chillraum, hier könnt ihr es euch auf der Couch
gemütlich machen und eine Runde Fifa 18 zocken.
Im Jugendclub Eiche ist Rick euer Ansprech-
partner. Er wird gerne auf eure Wünsche und Be-
dürfnisse eingehen und versuchen diese im
Monatsprogramm zu berücksichtigen.
Im letzten Jahr haben wir den Jugendclub feierlich
wiedereröffnet. Dustin hat seit Studium beendet
und wir wünschen ihm für seinen Start ins
Berufsleben alles Gute und danken ihm an dieser
Stelle für sein Engagement in der Kinder- und
Jugendarbeit Ahrensfelde.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.de6. Ferienprogramme und -fahrten
Die Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde bietet bereits seit einigen
Jahren auch in den Ferien ein buntes Programm an.
Ferienprogramme
In den Winterferien erwartet Euch ein span-
nendes Programm mit verschiedenen Ausflügen
und speziellen Angeboten in den Jugendclubs.
Wir möchten mit Euch zum Laser Tag und
Schlittschuhlaufen gehen. Außerdem ist ein
Turniertag mit verschiedenen Disziplinen wie z.B.
Tischtennis und Kniffel geplant. Das Programm
und die Anmeldungen erhaltet ihr bei Antje und
Rick, im Rathaus und
bei der Jugend-
koordination.
In den Sommerferien bieten wir Ferien-
fahrten über mehrere Tage an. Auch in
diesem Jahr wollen wir mit Euch auf
Reisen gehen. Und das Ziel habt wie jedes
Jahr ihr bestimmt. Es geht an die Ostsee.
Es wird aber in diesem Jahr auch ein 2-
wöchiges Ferienprogramm mit vielen Ta-
gesausflügen geben.
Auch in den
Herbstferien
möchten wir zusammen mit Dir Spaß
haben und spannende Ausflüge unter-
nehmen. Das Programm mit allen wich-
tigen Daten, werden wir - sobald die Zeit
reif ist - verteilen. Traditionell werden wir
Aktiv- und Kreativangebote für Dich be-
reithalten.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deWir planen alle Angebote unter Berücksichtigung eurer Wünsche und
Interessen. Sprecht uns einfach an, wenn ihr wissen wollt, was in
diesem Jahr genau auf dem Plan steht oder Ideen und Anregungen
dazu habt.
Die Termine für unsere diesjährigen Ferienangebote entnimmst Du der
Tabelle am Anfang der Broschüre.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deWinterferienprogramm
Das erste Ferienprogramm steht schon in den Startlöchern und wir
wollen Euch die Pläne dazu nicht länger vorenthalten.
04. bis 08. Februar 2019
Anmeldung ! bis 25. Januar 2019 !
Teilnahme ab 9 Jahren! Bitte Schülerausweise und/oder vorhandene
Fahrkarten mitnehmen! Viele Preise sind nur durch Schülerrabatte möglich!
Montag Badespaß im Schwapp
11,00 €
04.02.2019 (Fürstenwalde)
2,00€ (mit eigenen
Dienstag Schlittschuh laufen im Schlittschuhen)
05.02.2019 Erika Hess Eisstadion 5,00€ (inkl.
Schlittschuhausleihe)
Mittwoch
Kochen im JC Lindenberg 2,00€
06.02.2019
Donnerstag
Bowling 5,00 €
07.02.2019
11 € (Bitte Stoppersocken
Freitag mit großem Gummiprofil
MYJUMP Berlin Ost
08.02.2019 mitbringen, ansonsten 2,90€
extra für die Socken)
Die Preise sind inkl. Eintritts- und Fahrtkosten. Essen und Trinken sind mitzubringen. Das
Ferienprogramm wird durch die Jugendkoordination aus Mitteln der Gemeinde Ahrensfelde und
des Landkreis Barnim gefördert.
Antje Sauer Rick Gläske
0170 6814177 0170 6814463
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deAbfahrtszeiten und Treffpunkte
Treffpunkt 10:00 Rückkehr gegen
Badespaß im
Montag Uhr im 16:00 Uhr im
Schwapp
Jugendclub Jugendclub
04.02.2019 (Fürstenwalde)
Ahrensfelde Ahrensfelde
Treffpunkt 10:00 Rückkehr gegen
Schlittschuh
Dienstag Uhr im 16:00 Uhr im
laufen Erika
Jugendclub Jugendclub
05.02.2019 Hess Eisstadion
Ahrensfelde Ahrensfelde
Gemeinsames Ab 10:00 Uhr im Ende der
Mittwoch Kochen in Jugendclub Veranstaltung
06.02.2019 Lindenberg Lindenberg gegen 15:00 Uhr
Rückkehr gegen
Treffpunkt 09:00
Donnerstag 15:00 Uhr im
Bowling im Jugendclub
Jugendclub
07.02.2019 Ahrensfelde
Ahrensfelde
Rückkehr gegen
Treffpunkt 10:00
Freitag MYJUMP Berlin 14:00 Uhr im
im Jugendclub
Ost Jugendclub
08.02.2019 Ahrensfelde
Ahrensfelde
Bitte informieren Sie uns darüber, ob Ihr Kind selbstständig wieder nach
Hause fahren soll oder Sie es vom Jugendclub Ahrensfelde abholen. Unsere
Aufsichtspflicht endet mit dem Ende des oben genannten Tagesangebots.
Die AGB stehen am Ende der Broschüre.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deVerbindliche Anmeldung zum Winterferienprogramm
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
männlich weiblich
Adresse:
Telefon:
Email:
Ort, Datum Unterschrift des/ der Personensorgeberichtigten
Ich möchte regelmäßig per Email über Angebote und Neuigkeiten der Kinder- und Jugendarbeit
Ahrensfelde informiert werden.
Ich habe die AGB der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde gelesen und akzeptiere diese.
Ich bin damit einverstanden, dass die Anmeldedaten in einer Teilnehmer/-innenliste erfasst und
eventuell Dritten als Nachweis der Mittelverwendung zur Verfügung gestellt werden.
□ 4. Februar: Badespaß im Schwapp in Fürstenwalde (10 €)
□ 5. Februar: Schlittschuhlaufen Erika-Hess-Eisstadion (2 €)
□ohne Schlittschuhe (+3 €)
□ 6. Februar: Kochen im Jugendclub Lindenberg (2 €)
□ 7. Februar: Bowling (5€)
□ 8. Februar: MyJump Berlin Ost (10 €)
Was möchtest du im Sommerferienprogramm 2019 gerne machen?
__________________________________________________________
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deSommerferienfahrt in das MAJUWI
Auch in diesem Jahr kannst Du während der Sommerferienfahrt eine
unvergessliche Zeit sowie viele Abenteuer erleben. Die aktuelle
Befragung der Kinder- und Jugendlichen ergab, dass der Drang, ans
Meer zu fahren nach wie vor ungebrochen ist. Daher fahren wir mit
Euch an die Ostsee zur Hansestadt Greifswald (Wieck). Vom
6. Juli bis 13. Juli 2019
erwarten Dich sieben Übernachtungen
im maritimen Jugenddorf Majuwi. Hier
gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten
und Angeboten. Neben Strandbad,
Wassersport, Fahrrad
fahren und Lagerfeuer, steht eine
Exkursion in das Ozeaneum in
Stralsund auf dem Programm. Wir
suchen derzeit auch nach einem kleinen
Bauernhof, dass haben sich viele von Euch bei unserer
Befragung im letzten Jahr als Ausflugsziel gewünscht.
Selbstverständlich werden unsere hauptamtlichen Betreuer Antje und
Rick, sowie die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer weitere
Überraschungen für Dich parat haben.
Die Reise kostet für Kinder aus Ahrensfelde: 220 €
Kinder aus den Nachbargemeinden (LK Barnim) können sich auch
anmelden. Bitte bezüglich des Teilnehmerbeitrages mit der Jugend-
koordination in Verbindung setzen: Annika Buhl: 01706806253.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deWeitere Informationen zur Unterkunft findest Du auf dieser Seite:
https://www.majuwi.de
Auf Fragen zur Reise antworten: Antje Sauer: 0170 6814177 und Rick
Gläske: 0170 6814463.
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www.jugendarbeit-ahrensfelde.deAnmeldung
Hiermit melde ich mein Kind verbindlich zur Sommerferienfahrt 2019 an.
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
männlich weiblich
Adresse:
Telefon:
Email:
Bitte den Ferienpass, den Fragebogen und die Fotogenehmigung
ausfüllen und zusammen mit der Anmeldung abgeben. Danke!
Ort, Datum Unterschrift des/ der Personensorgeberichtigten
Ich möchte regelmäßig per Email über Angebote und Neuigkeiten der
Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde informiert werden. Bitte auch
ankreuzen, wenn bereits angemeldet, damit die Genehmigung weiterhin gilt.
Ich habe die AGB der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde gelesen und
akzeptiere diese.
Empfänger: Jugendkoordination Ahrensfelde
Lindenberger Straße 1b
16356 Ahrensfelde
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deFragebogen zur Sommerferienfahrt
Bitte den Fragebogen zusammen mit der Anmeldung und dem
Ferienpass abgeben! Du hilfst uns damit, unsere Angebote noch
besser auf deine Wünsche und Interessen auszurichten.
Danke!
1. Was möchtest du auf der Ferienfahrt 2019 gerne machen?
(Mehrfachnennungen möglich)
Schwimmen Wandern Fahrradfahren
Kajak Grillen/Lagerfeuer
Kreativangebote (Basteln, etc.) Nachtwanderung
Sportspiele Tagesausflug in das Ozeaneum Stralsund
2. Was möchtest du außerdem gerne machen?
3. Wo möchtest du 2020 zur Ferienfahrt gerne hinfahren?
(Bitte beantworten, wenn du im Juli 2020 noch keine 16
Jahre alt bist.) Nur EINE Antwort ankreuzen!
Meer Berge See
Bauernhof anderes Ziel __________________
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deJugendfahrt
In diesem Jahr wollen wir etwas ganz Neues mit Euch ausprobieren.
Ein Städtetrip über 4 Tage während der Sommerferien. Das
Ziel sollt ihr mitbestimmen. Sprecht uns an, wie ihr euch den Städtetrip
vorstellt und worauf ihr Lust habt. Dazu gibt es schon jetzt einen Link
zu einer virtuellen Pinnwand, die ihr mit euren Ideen und Wünschen
füllen könnt:
www.padlet.com/jugendfoerderung_ahrensfelde/jugendfahrt2019
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.de7. Höhepunkte im Jahresverlauf
Jedes Jahr begehen wir einige Höhepunkte
mit Euch. Dazu gehören unser traditio-
neller Tag der offenen Tür im Ju-
gendclub Lindenberg und die Weih-
nachtsfeier im Jugendclub Ahrens-
felde. Im kommenden Jahr haben wir
doppelt Grund zum Feiern. Der
Jugendclub Ahrensfelde feiert sein 10-
jähriges Bestehen. Und damit nicht
Grund genug, feiert die AWO in 2019 ihr
100-jähriges Bestehen. Folgende Höhepunkte haben wir für Euch
geplant:
15. März: Tag der offenen Tür im Jugendclub Eiche
12. April: Tag der offenen Tür im Jugendclub Lindenberg und
2. Oktober: Tag der offenen Tür im Jugendclub Ahrensfelde
An diesen Tagen werden die Türen für alle
interessierten Bürger/-innen geöffnet sein. Es
besteht die Möglichkeit, sich über die vielen
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu
informieren. Darüber hinaus werden wir zu-
sammen mit den Kindern und Jugendlichen der
Gemeinde ein abwechslungs-
reiches Programm anbieten.
Natürlich darf auch in diesem Jahr die Weihnachts-
feier nicht fehlen. Alle Besucher/-innen sind herzlich
eingeladen. Teilt uns mit, was ihr gerne an diesem Tag
machen möchtet. Traditionell werden wir Bingo spie-
len, Plätzchen essen und einen Film schauen.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.de8. Kooperation mit der Friedrich-von-Canitz-Grundschule
Blumberg
Die Zusammenarbeit mit der Grundschule Blumberg besteht bereits
seit einigen Jahren. Die Jugendförderung der Gemeinde ist fest im
Schulalltag integriert. Dienstag und Donnerstag sind die Fachkräfte der
Jugendförderung auf dem Schulhof, um bei Problemen unkompliziert
und über kurze Wege erreichbar zu sein. Antje Sauer bietet seit 9
Jahren in den vierten Klassen zusammen mit der stellvertretenden
Schulleiterin die Streitschlichterausbildung an. Binnen eines Schul-
jahres werden die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt,
kleine Streitigkeiten des Schulalltages zu lösen
und Vereinbarungen zu schließen.
Das Schuljahr beenden die Auszubildenden
mit einer Prüfung, die schließlich bei erfolg-
reichem Abschluss dazu berechtigt, sich als
Streitschlichter oder Streitschlichterin an der
Schule für Konflikte einzusetzen und diese
friedlich zu lösen.
Die Jugendkoordination
bietet montags von 11.30
Uhr bis 13.30 Uhr eine
Sprechstunde im Streit-
schlichterraum an. Hier
können Eltern und Lehr-
kräfte alle Fragen zur
Jugendförderung in der
Gemeinde stellen.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.de9. Kinder- und Jugend-Camp 2019
Was haben wir vor? Ganz einfach: Wir wollen
mit Euch Spaß haben und kreativ werden, wir
wollen mit Euch lachen, spinnen, Zukunft malen,
quer denken, Ideen sammeln, Fragen stellen
und Antworten finden.
Und das Ganze findet statt, um das Leben in
Ahrensfelde für Euch lebenswerter und attrak-
tiver zu machen. Die Themen bestimmt deshalb
auch ihr!
Lust auf was Neues mit hohem
Spaßfaktor und guten Ergebnissen?
Dann macht doch einfach mit! Mehr
Infos gibt’s bei den Jugendför-
derern und der Jugendkoordi-
natorin.
Wir freuen uns auf Euch!
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.de10. 100 Jahre AWO
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
Seit 100 Jahren AWO:
Für Gerechtigkeit und Solidarität,
für Vielfalt und Frauenrechte.
Für ein menschenwürdiges Leben,
in dem niemandem Almosen zuge-
teilt, sondern allen Chancen für
Teilhabe ermöglicht werden. Denn
nur so geht echtes Miteinander.
Macht mit.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.de11. Projekte in den Jugendclubs
„Wo gehobelt wird, da fallen Späne.“ Wir
wollen in Lindenberg wieder Späne
fallen sehen, bei unserem nächsten Do-
It-Yourself-Projekt.
Mehr Infos gibt’s bei Antje in Linden-
berg. Eines sei verraten: Ihr könnt Euer
Ergebnis mit nach Hause nehmen!
© by www.sonjawinzer.de/pixelio.de
Ein Kühlschrank, der automatisch die Milch
bestellt und eine Spülmaschine, die sich selbst
Tabs nachordert? Hinter jeder großen
Technologie stecken Algorithmen. Einige
davon wollen wir gemeinsam mit Euch
ergründen. Wie genau erfahrt ihr im
Jugendclub Eiche bei Rick.
© by Frtiz Zühlke/pixelio.de
Du hast Wünsche und Ideen, die Du schon immer mal
umsetzen wolltest, aber allein keinen Spaß machen? Dann frag doch
einfach in den Jugendclubs. Vielleicht finden sich Gleichgesinnte, die
mit Dir gemeinsam ein Projekt ins Leben rufen.
Wir helfen gern dabei!
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.de12. Unterlagen für die Anmeldung bei Freizeit- und
Bildungsangeboten der Kinder- und Jugendarbeit
Ahrensfelde
Ferienpass
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei
der betroffenen Person nach Art. 13 EU-DSGVO
Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten von
externen Personen
Impressum
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deFerienpass
Teilnehmer/-in
Name, Vorname
männlich weiblich Geburtsdatum
Anschrift
Medikamente (wenn ja, welche, wie oft, wann)
Besondere Hinweise (Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten, Vegetarier,
Hitzeempfindlichkeit, sonstige Mitteilungen)
Privat versichert
Krankenkasse
Versicherungsnehmer/-in Versicherungsnummer
Letzte Tetanusimpfung
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.dePersonensorgeberechtigte/-r
Name, Vorname
Name, Vorname
Anschrift (falls abweichend)
Rückholung bei (z.B. Erkrankung)
Ansprechpartner/-in während der Fahrt in Abwesenheit der Eltern (z.B. Oma)
Telefon (privat) Telefon (dienstlich)
Die Eltern ermächtigen die Betreuungspersonen, wenn Eile geboten
scheint oder die Sorgeberechtigten nicht erreichbar sind während der
Ferienfahrt in Notfällen eine medizinische Behandlung des Kindes zu
veranlassen. Sie ermächtigen den Arzt/die Ärztin das Kind, falls
erforderlich, zu behandeln.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deGenehmigungen
Weitere Hinweise:
Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten haben für die Anreise und Abholung Ihres
Kindes zum/vom Bus/Treffpunkt selbst zu sorgen. Die Kinder/Jugendlichen
dürfen sich, dem Alter angemessen, auf dem Objektgelände frei bewegen.
Bitte erlauben Sie Ihrem Kind z.B. das Schwimmen, auch wenn es sich noch
nicht ins Wasser traut. So ermöglichen Sie Ihrem Kind neue Erfahrungen. Alle
Unternehmungen sind sorgfältig geplant und professionell begleitet. Die
Fähigkeiten Ihres Kindes werden dabei berücksichtigt. Folgende
Genehmigungen gelten, falls im Programm vorgesehen:
Mein Kind darf in Anwesenheit eines Rettungsschwimmers baden. Mein
Kind hat folgende Schwimmstufe: Bronze Silber Gold
Wer ein Seepferdchen hat, gilt als Nichtschwimmer/-in.
Nichtschwimmer/-innen dürfen sich nur im Nichtschwimmer/-
innenbereich aufhalten.
Mein Kind darf vom Steg springen.
Mein Kind darf an geplanten bzw. vorab durch die Sorgeberechtigten
gebuchten Aktivitäten unter Beachtung der Sicherheitshinweise teilnehmen.
Mein Kind darf mit uns unter Anleitung kochen. Kochen beinhaltet auch den
Umgang mit Küchenmessern.
Mein Kind darf außerhalb des Geländes gemeinsam mit Betreuern
übernachten.
Mein Kind darf eigenständige Ausflüge innerhalb von Gruppen (mindestens
drei Teilnehmer/-innen) unternehmen.
Mein Kind darf mit dem Fahrrad fahren (Fahrradhelm muss von Ihnen
mitgegeben werden).
Mein Kind darf an einer Nachtwanderung teilnehmen.
______________________________________________________________
Ort, Datum Unterschrift Sorgeberechtigte/-r
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deAllgemeine Geschäftsbedingungen
für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde
Stand: 30.11.2018
§1 Abschluss des Vertrages und Leistungen
Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche der Altersstufen, die im entsprechenden Veranstaltungsflyer
angegeben sind. Abweichungen bis zu einem Jahr sind möglich, sofern Plätze vorhanden sind. Die Teilnahme
von Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen muss mit der
Jugendkoordination auf einen möglichen erhöhten Hilfebedarf abgesprochen werden. Mit der Anmeldung bieten
Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich mittels Anmeldebogen
postalisch oder per Email vorgenommen werden. Nach Vertragsabschluss wird eine Bestätigung zugesandt, die
zugleich Rechnung ist.
§2 Zahlungsbedingungen und soziale Ermäßigung
Mit Erhalt der Bestätigung erhalten Sie eine Information, ggf. mit den Kontodaten des AWO Kreisverbandes
Bernau e.V. Bei Fahrten wird bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Teilnehmer/-
innenbeitrages fällig. Geraten Sie mit der Zahlung des Reisepreises um mehr als 7 Tage in Verzug, behält sich
die Jugendkoordination vor, vom Vertrag nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten.
In diesem Fall können Sie mit Rücktrittskosten entsprechend des §4 belastet werden.
Anträge auf Ermäßigung aus sozialen Gründen stellen Sie bitte bei der Jugendkoordination. Individuelle
Lösungen zur Ermöglichung einer Teilnahme für jedes Kind werden zwischen den Personensorgeberechtigten
und der Jugendkoordination ausgehandelt. Ratenzahlungen sind nach Erhalt der Bestätigung zu beantragen
und werden mit Ihnen individuell verbindlich so geregelt, dass die letzte Rate mit Reiseantritt fällig wird.
§3 Leistungsänderungen
Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der für das Angebot gültigen
Ausschreibung im Flyer und auf unserer Webseite www.jugendarbeit-ahrensfelde.de, aus dem Ihnen vor
Vertragsanbahnung übermitteltem Formblatt zur Reisedurchführung sowie dem Bestätigungsschreiben.
Änderungen einzelner Leistungen vom Inhalt der Beschreibung, die notwendig werden und nicht von uns wider
Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Aktivität nicht beeinträchtigen. Die Jugendkoordination ist verpflichtet, den/der Anmelder/-
in über wesentliche Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der/die Teilnehmer/-in berechtigt, ohne
Entgelt vom Vertrag zurückzutreten. Der/die Anmelder/-in hat diese Rechte unverzüglich, spätestens jedoch 7
Tage nach der Erklärung der Jugendkoordination über die Änderung der Leistung diesem gegenüber geltend zu
machen. Dem/der Anmelder/-in steht es frei nachzuweisen, dass er/sie an der Einhaltung der Frist
unverschuldet verhindert war. Bei witterungsbedingten Leistungsausfällen bieten wir Ersatzangebote.
§4 Rücktritt vom Vertrag
Sie können jederzeit von der Aktivität zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Dies
sollten Sie möglichst schriftlich tun. Jede Abmeldung verursacht uns zusätzliche Arbeit und Kosten. Deshalb
können wir folgenden angemessenen Ersatz über eine pauschalisierte Rücktrittsgebühr erheben:
bis 31 Tage vor Beginn 20 %
bis 15 Tage vor Beginn 35 %
bis 7 Tage vor Beginn 50 %
bis 1 Tag vor Beginn 75 %
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.debei Nichtantritt 80 %
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich
anderweitige Verwendung der Leistungen. Es steht Ihnen frei, uns nachzuweisen, dass unsere Aufwendungen
geringer waren. Für Fahrten gilt: Tritt der/die Teilnehmer/-in ohne vorherige Rücktrittserklärung die Fahrt nicht
an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Nichtzahlung des Teilnehmer/-innenbeitrages
stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung dar. Stellen Sie eine Ersatzperson, so entstehen Ihnen keine
zusätzlichen Kosten. Wir können der Teilnahme der Ersatzperson widersprechen, wenn sie den besonderen
Erfordernissen der Reise nicht genügt oder wenn gesetzlich/behördliche Vorschriften entgegenstehen. In
diesem Fall gelten die o. g. Rücktrittsgebühren. Nehmen Sie einzelne Leistungen z.B. infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) nicht in Anspruch, so werden wir uns bei
den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Umbuchungen verursachen bei
uns zusätzliche Kosten.
§5 Kündigung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmer/-innenzahl
Die Jugendkoordination kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Ausschreibung genannten
Mindestteilnehmer/-innenzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmer/-innenzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die
entsprechenden Angaben in der Ausschreibung Bezug genommen.
b) Die Jugendkoordination ist verpflichtet, dem/der Teilnehmer/-in oder dem/der Gruppenauftraggeber/-in als
dessen Vertreter/-in gegenüber die Absage der Aktivität unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die sie
wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmer/-innenzahl nicht durchgeführt wird.
c) Der Rücktritt durch die Jugendkoordination muss spätestens wie folgt erklärt werden:
20 Tage bei einer Reise von mehr als sechs Tagen
7 Tage bei einer Reise von 2 bis 6 Tagen
48 Stunden bei einer Reise von weniger als 2 Tagen.
Bereits gezahlte Kosten werden rückerstattet.
§6 Kündigung aus Gründen, die den/der Teilnehmer/-in betreffen
Wir können nach Beginn der Aktivität den Vertrag kündigen, wenn ein/e Teilnehmer/-in die vertragsgerechte
Durchführung der Aktivität nachhaltig gefährdet oder wenn er/sie sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt oder im Interesse der Sicherheit notwendig ist (z.B.
Diebstahl, Fremd- und Eigengefährdung, Gewalt, Bedrohung, Drogenbesitz, asoziales Verhalten, Mobbing,
unerlaubtes Entfernen, ausländerfeindliche, rechtsradikale, sexistische Äußerungen und Handlungen,
Straftatbestände). Der/die Teilnehmer/-in wird von einem der beiden Jugendförder/-innen verwarnt. Ändert sich
sein Verhalten nicht, werden wir uns mit den Personensorgeberechtigten in Verbindung setzen und das weitere
Verfahren abstimmen. Die Entscheidung zur Abreise/Abholung trifft in jedem Fall in Abstimmung mit den
Jugendförder/-innen die Jugendkoordination. Diese kann auf Grund der Schwere des Vorfalls auch eine
sofortige Abholung ohne vorherige Verwarnung entscheiden. Kündigen wir den Vertrag aus oben genannten
individuellen Gründen des/der Teilnehmer/-in, so behalten wir den Anspruch auf den Preis. Muss der/die
Teilnehmer/-in aus bereits erwähnten Gründen abgeholt werden, sind die dadurch entstehenden Kosten durch
die Personensorgeberechtigten zu tragen. Sollte der/die Teilnehmer/-in nicht abgeholt werden, wird er/sie einer
Behörde (z.B. Jugendamt oder Polizei) übergeben. Die Kosten dafür tragen die Personensorgeberechtigten.
Eine Resterstattung aus nicht in Anspruch genommenen Leistungen entfällt.
§7 Mangelkündigung und Mitwirkungspflichten
Der/die Teilnehmer/-in ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel unmittelbar bei einem/einer Betreuer/-in
anzuzeigen. Er/sie hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Verliert die Aktivität wegen eines
Mangels erheblich ihren Wert oder den vorausgesetzten Nutzen oder wird dieser erheblich gemindert, so
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.dekönnen Sie den Vertrag kündigen. Zuvor müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe gewähren, soweit
sie nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des/der Teilnehmer/-in gerechtfertigt wird. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß
erbrachter Leistungen hat der/die Teilnehmer/-in innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Fahrt gegenüber der Jugendkoordination geltend zu machen. Ansprüche des Teilnehmers/der
Teilnehmerin nach § 651 i BGB, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren in
zwei Jahren. Alle übrigen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung. Die Verjährung beginnt mit dem
Tag, an dem die Fahrt gemäß Vertrag enden sollte.
§8 Haftung
Wir verpflichten uns Ihnen gegenüber im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für eine
gewissenhafte Vorbereitung der Fahrten, für eine sorgfältige Auswahl und Schulung der Betreuer/-innen und die
gewissenhafte Überwachung der Kooperationspartner/-innen und Leistungsträger/-innen, die Richtigkeit des
Leistungsumfanges in der Ausschreibung und das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten
Leistungen. Die vertragliche Haftung der Jugendkoordination für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
den dreifachen Preis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des/der Teilnehmer/-in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit die Jugendkoordination für einen dem/der Teilnehmer/-in entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Verschuldet ein/e Teilnehmer/-in einen Schaden, so haftet der/die Verursacher/-in im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften. Mehrere Schadensverursacher/-innen haften gemeinschaftlich im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften. Sie erhalten eine Schadensmeldung innerhalb einer Frist von vier Wochen. Wir empfehlen eine
Haftpflichtversicherung. Wir weisen Sie darauf hin, dass das Fahrrad Fahren und Skaten nur mit Helm und beim
Skaten mit zusätzlicher Schutzausrüstung für Ellenbogen und Knie gestattet ist, welches Sie bitte mitgeben.
Sollte dies nicht mitgegeben werden, gehen wir davon aus, dass Sie das Fahrrad Fahren und Skaten auch ohne
Helm bzw. ohne Schutzausrüstung gestatten. Sie gestatten uns, dass Ihr Kind, (z. B. Arztbesuch oder Fahrten
zu Programmbausteinen) in Fahrzeugen des AWO Kreisverbandes Bernau e. V. oder des SV Grün-Weiß
Ahrensfelde e.V. mitfahren darf.
§9 Versicherungen: Haftpflicht, Unfall
Empfohlen wird eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die Kinder der Jugendkoordination, Dritten oder der
Unterkunft zufügen. Alle Teilnehmer/-innen sind während Ferienfahrten über das Jugendhaus Düsseldorf
unfallversichert. In den Jugendclubs und bei sonstigen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde
besteht ein Versicherungsschutz über die BGW – eine gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche
Einrichtungen im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege.
§10 Verwendung von Personenabbildungen
Das Recht am eigenen Bild beruht auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und 2 Grundgesetz) und ist
im Kunsturhebergesetz (KUG) sowie weiterhin in der DSGVO geregelt. Es handelt sich dabei um ein
Persönlichkeitsrecht zum Schutz vor ungewollter Verbreitung oder öffentlicher Darstellung von
Personenabbildungen. Der AWO Kreisverband Bernau e. V. beabsichtigt Personenabbildungen der Angebote
und deren Teilnehmer/-innen (mit und ohne Angabe des Namen und der Einrichtung) ausschließlich für die
Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Jugendarbeit Ahrensfelde in Print- und Webmedien zu nutzen.
Wir werden Personenabbildungen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung (siehe S. 41), die jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann, nutzen.
§11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deInformation für Personensorgeberechtigte
Stand: 30.11.2018
Eine klare Erwartungshaltung erhöht die Freude auf die Fahrt
- für Sie als Personensorgeberechtigte, für Ihr Kind, aber auch für uns!
1. Teilnahme am Programm
Als Personensorgeberechtigte geben Sie die Erlaubnis, dass Ihr Kind je nach Programmausschreibung
an Fahrten mit einem Kleinbus teilnehmen darf. Es darf an den allgemeinen und besonderen
Veranstaltungen (z.B. Schwimmen, Reiten, Rad fahren, Paddeln, Schlauchboot oder Ruderboot fahren,
Gruppenübernachtungen im Freien, in Zelten oder im Heu, gesichertes Klettern, Skaten, Slackline
Balancieren) während der Reise teilnehmen. Diese Veranstaltungen stehen unter besonderer Aufsicht
der Betreuer/-innen. Eine altersgerechte, notwendige, erhöhte Selbstverantwortung und Disziplin wird
von den Teilnehmer/-innen erwartet.
2. Unterbringung, Reinigung
Die Teilnehmer/-innen werden getrennt nach Geschlechtern u.a. in Doppelstockbetten untergebracht. Im
besonderen Fall ist eine Gruppenübernachtung im Beisein eines/einer Betreuer/-in möglich (z.B.
Heuschlafen). Für die Sauberhaltung der jeweiligen Unterkunft sind die Teilnehmer/-innen
verantwortlich. Dazu gehören auch genutzte Gruppenräume und Duschen.
3. Aufsichtspflicht
Für die Dauer der Fahrt/des Aufenthaltes übertragen Sie uns die Ausübung der Aufsichtspflicht bzw. des
Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Die Ausübung wird im erforderlichen und zumutbaren Umfang auf
volljährige Betreuer/-innen übertragen. Jüngere Betreuerhelfer/-innen unterstützen und wachsen in die
Aufgabe hinein (16-17 Jahre). Ihnen ist bewusst, dass die Aufsicht über Ihr Kind von den Betreuer/-
innen nur in einem zumutbaren Umfang wahrgenommen werden kann. Ihrem Kind kann
altersentsprechend in beschränktem Umfang und unter Bekanntgabe notwendiger Verhaltensweisen
freie Zeit gewährt werden. Während dieser Zeit ist die Aufsicht eingeschränkt. Kinder im Alter von 6-11
Jahren werden außerhalb des Objektes grundsätzlich beaufsichtigt. Ab 12 Jahren können sie in
Gruppen von mindestens drei Kindern in beschränktem Zeitumfang und unter Bekanntgabe notwendiger
Verhaltensweisen auch außerhalb des Objektes sein (z.B. zum Einkaufen).
Gemäß dem Jugendschutzgesetz gestatten wir Teilnehmer/-innen keinen Alkohol und kein Rauchen.
Waffen sind grundsätzlich verboten. Die Mitführung von Taschenmessern ist möglich und muss auf der
Reiseanmeldung vermerkt werden. Den Weisungen der aufsichtsführenden Personen (Jugendförder/-
innen, Betreuer/-innen, Betreuerhelfer/-innen, Objektverantwortliche) muss der/die Teilnehmer/-in
nachkommen. Ein schuldhaftes Verhalten des Kindes kann eine Haftung der Jugendkoordination
ausschließen. Die Nachtruhe wird von den Jugendförder/-innen festgesetzt. Den Betreuer/-innen steht
wie den Teilnehmer/-innen eine Nachtruhe zu.
4. Betreuer/-innenschlüssel
Wir arbeiten mit festgelegten Betreuer/-innen pro Gruppe. Am Tag kann sich die Struktur
interessenorientiert in eine freiwillige Angebotsstruktur umwandeln. Bei den 6-9-jährigen beträgt der
Betreuer/-innenschlüssel 1:8, darüber 1:10. Gruppen- und geschlechterübergreifend kann es zu
angemessenen Verschiebungen kommen.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.de5. Schwimmstufen
Bitte geben sie die Schwimmstufe des Kindes genau an. Wir unterscheiden Seepferdchen, Grundstufe,
Bronze, Silber und Gold. Während der Fahrt gelten Schwimmer/-innen grundsätzlich erst ab der
Schwimmstufe Bronze, da wir nicht in der Lage sind, das Können im Detail zu überprüfen. Alle anderen
Kinder gelten als Nichtschwimmer/-innen und dürfen nur den Nichtschwimmer/-innenbereich nutzen. Hat
Ihr Kind noch kein Seepferdchen, geben Sie bitte Schwimmhilfen mit. Das ist für uns in der
Aufsichtspflicht ein Signal erhöhter Aufmerksamkeit.
6. Medizinische Versorgung, Kosten für Arztbesuche
Bitte geben Sie unbedingt die Krankenversicherungskarte mit und teilen Sie uns mit, über wen
das Kind versichert ist. Sie geben uns Ihr Einverständnis, dass erforderliche, vom Arzt für dringend
erachtete Schutzimpfungen sowie sonstige ärztliche Maßnahmen, einschließlich dringend erforderlicher
Operationen veranlasst werden, wenn Ihr Einverständnis auf Grund besonderer Umstände nicht mehr
rechtzeitig eingeholt werden kann. Das Kind muss gegen Tetanus geimpft sein. Alle Betreuer/-innen
gewährleisten notwendige Erste-Hilfe-Leistungen. Behinderungen bzw. gesundheitliche
Beeinträchtigungen sind für uns kein Hinderungsgrund für eine Teilnahme. Sie müssen bekannt sein
und bedürfen einer Rücksprache mit uns. Es besteht Meldepflicht bei Allergiker/-innen, Asthmatiker/-
innen, Epileptiker/-innen, Herzproblemen. Bitte teilen Sie uns auch Jod- bzw. Penicillinallergien und
medikamentöse Einstellungen bei ADHS mit. In unseren Reisegebieten treten Zecken auf. Wir bitten
Sie, sich dazu mit Ihrem Hausarzt zu beraten. Medizin, die Sie mitgeben, muss mit der jeweiligen
Dosierung des Arztes möglichst schon auf der Reiseanmeldung gemeldet werden. Das Kind nimmt die
Medikamente jedoch selbst ein. Eine Medikamentengabe ist uns gesetzlich untersagt. Wir können nur
unterstützen und an die Einnahme erinnern.
Es können bei notwendigen Arztbesuchen Transportkosten nach ärztlicher Transportentscheidung (Taxi)
entstehen, die wir verauslagen. Dies betrifft auch die Rückholung der/des begleitenden Betreuer/-in,
wenn das Kind im Krankenhaus verbleibt. Sie sind verpflichtet, diese Kosten nach Rechnungslegung
innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Diese Kosten können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
7. Sexuelle Aufklärung
Sexuelle Aufklärung wird als Aufgabe im Rahmen der Personensorgebefugnis gesehen. Ergibt sich
jedoch, dass eine solche Aufklärung nicht erfolgt ist, werden die zuständigen Betreuer/-innen im
Interesse der betreffenden Teilnehmer/-innen die notwendigen Informationen geben (z. B. erste
Monatsblutung). Die Auseinandersetzung mit Sexualität ist für uns während der Fahrt kein Tabuthema.
8. Mahlzeiten
Die Mahlzeiten entnehmen Sie bitte der Ausschreibung. Gemäß Ausschreibung kochen wir auf einigen
Fahrten mit den Teilnehmer/-innen selbst. Dazu können Kleingruppen mit angemessener Anleitung
verantwortlich gemacht werden. Hierzu gehört auch der gemeinsame Abwasch.
9. Hinweise zur Bekleidung, Verlustsachen
Wir empfehlen zweckmäßige Bekleidung für alle Witterungslagen. Regen ist für uns kein
Hinderungsgrund, uns im Freien aufzuhalten. Für nasse Badesachen und Schmutzwäsche empfehlen
wir, Plastetüten mitzugeben. Bitte nur ein Gepäckstück/Koffer nutzen. Die Schrankkapazitäten sind in
einigen Objekten begrenzt, so dass die Kinder teilweise aus dem Koffer „leben“. Um Verlusten
vorzubeugen, kennzeichnen Sie bitte wertvolle Bekleidung. Jedes Kind ist für seine Sachen
verantwortlich. Für verlustige Sachen haften wir nicht; auch nicht bei Diebstahl. Betreuer/-innen können
das Packen der Sachen nur bedingt beaufsichtigen. Liegengebliebene, wertvolle Sachen werden nach
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deAhrensfelde ins Büro der Jugendkoordination zurückgeführt und im Internet unter www.jugendarbeit-
ahrensfelde.de veröffentlicht. Nicht abgeholte Sachen geben wir nach 6 Monaten an eine
Kleiderkammer.
10. Handy/Hotline
Handys sind während der Fahrten oder bei Heimweh nicht immer hilfreich. Verzichten Sie möglichst
darauf. Selbstverständlich melden wir uns bei Problemen oder wenn es das Kind wünscht.
11. Hinweise zum Taschengeld und zu Wertgegenständen
Aus sozialen Gründen sind während der Fahrten alle Programmpunkte im Preis enthalten. Das
Taschengeld sollte für individuelle Bedürfnisse, Andenken usw. vorgesehen werden. Die Aufbewahrung
des Taschengeldes und von Wertgegenständen liegt in der Verantwortung der Teilnehmer/-innen bzw.
kann bei dem/der verantwortlichen Betreuer/-in hinterlegt und täglich zu einer vereinbarten Zeit abgeholt
werden. Da zumeist kein abschließbarer Schrank zur Verfügung steht, empfehlen wir einen Brustbeutel
bzw. auf Wertgegenstände zu verzichten.
Trotz all dieser wichtigen Regeln machen uns die
Reisen immer viel Spaß.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.de!
Belehrung für Personensorgeberechtigte
gemäß § 34 Abs. 55. 2 lnfektionsschutzgesetz (IfsG)
Wenn Sie, Ihr Kind oder Haushaltsangehörige eine ansteckende Erkrankung haben und
Ihr Kind auf eine Ferienfahrt fahren soll, kann es andere anstecken. Während einer
Infektionskrankheit ist man abwehrgeschwächt; es können sich Folgeerkrankungen (mit
Komplikationen) ergeben. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt
über ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie
das lnfektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass
Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit
zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle
Zusammenarbeit.
Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder z.B. auf eine Ferienfahrt fahren darf,
wenn
1. man an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird.
Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch
EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor
(außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagisches Fieber, Pest und
Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland
übertragen werden);
2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann; dies
sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-
Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und
bakterielle Ruhr;
3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.
Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und
Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde
Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher,
Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder ,,fliegende" Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken
und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und
ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass auf einer Ferienfahrt besonders günstige
Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen können. Wir bitten Sie, bei
ernsthaften Erkrankungen immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen
(z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen
Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechendem
Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Sie
oder Ihr Kind eine Erkrankung hat, die eine Mitfahrt nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.
Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische
Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Sie oder Ihr Kind bereits andere angesteckt haben
können, obwohl es bei der Anreise noch gesund schien. In einem solchen Fall müssen wir Sie und die
Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit in der Einrichtung
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deinformieren.
Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. In einigen Fällen
werden Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden
oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr,
dass sie andere anstecken. Im lnfektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die ,,Ausscheider"
von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit
Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes an einer Ferienfahrt teilnehmen dürfen.
Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit
leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben
und ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall kann Ihr Kind nicht mitfahren.
Wann ein Besuchsverbot für eine Ferienfahrt für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes, aber
nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen.
Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen
Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in
Einzelfällen die Mitfahrt gestatten. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen
sowie der Allgemeinheit dient.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr
Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gern weiter.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
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