2019 Bildungs- und Freizeitangebote der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde
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Bildungs- und Freizeitangebote der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde 2019 Gefördert durch: Land Brandenburg, Landkreis Barnim, Gemeinde Ahrensfelde AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Inhaltsverzeichnis: 1. Alle Termine auf einen Blick .................................................. 3 2. Schließzeiten der Jugendclubs .............................................. 3 3. Eure Ansprechpartner/-innen ................................................. 4 Jugendkoordination ................................................................... 4 Jugendförderung ....................................................................... 6 4. Ehrenamtliche Unterstützer/-innen......................................... 6 5. Die Jugendclubs .................................................................... 6 JC Ahrensfelde ......................................................................... 8 JC Lindenberg........................................................................... 9 JC Eiche ................................................................................. 10 6. Ferienprogramme und -fahrten ............................................ 11 Ferienprogramme ................................................................... 11 Winterferienprogramm ............................................................ 13 Sommerferienfahrt in das MAJUWI ......................................... 16 Anmeldung.............................................................................. 18 Fragebogen zur Sommerferienfahrt ........................................ 19 Jugendfahrt ............................................................................. 20 7. Höhepunkte im Jahresverlauf .............................................. 21 8. Kooperation mit der Friedrich-von-Canitz-Grundschule Blumberg .................................................................................... 22 9. Kinder- und Jugend-Camp 2019 .......................................... 23 10. 100 Jahre AWO ................................................................... 24 11. Projekte in den Jugendclubs ................................................ 25 12. Unterlagen für die Anmeldung bei Freizeit- und Bildungsangeboten der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde .. 26 Ferienpass .............................................................................. 27 Allgemeine Geschäftsbedingungen ......................................... 30 Information für Personensorgeberechtigte .............................. 33 Belehrung für Personensorgeberechtigte ................................ 36 Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 EU-DSGVO.... 38 Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten von externen Personen ........................................................... 41 Impressum .............................................................................. 44 AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
1. Alle Termine auf einen Blick Winterferienprogramm 04.02. – 08.02.2019 Tag der offenen Tür JC Eiche 15.03.2019 Tag der offenen Tür 12.04.2019 JC Lindenberg Sommerferienprogramm 24.06. – 28.06.2019 Streitschlichterprüfungen Juni 2019 Sommerferienfahrt 06.07. – 13.07.2019 Sommerferienprogramm Teil II 29.07. – 02.08.2019 Kinder- und Jugend-Camp August 2019 10 Jahre Jugendclub 02.10.2019 Ahrensfelde Herbstferienprogramm 07.10. – 18.10.2019 Weihnachtsfeier 06.12.2019 Ehrenamtsfeier 13.12.2019 2. Schließzeiten der Jugendclubs Sommerpause 01.07. – 28.07.2019 Winterpause 16.12. – 03.01.2019 AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
3. Eure Ansprechpartner/-innen Jugendkoordination Annika Buhl Lindenberger Straße 1b • 16356 Ahrensfelde 030 9366905311 & 0170 6806253 jugendkoordination-ahrensfelde@awo- kv-bernau.de Die Jugendkoordination - plant und steuert Angebote für Kinder und Jugendliche (ausgerichtet an der aktuellen JHP) - orientiert sich an Interessen, Wünschen und Bedürfnissen der Zielgruppe sowie am Sozialraum - bündelt und vernetzt unterschiedliche Ressourcen (Sozialraumrunden) - verwaltet ein Budget - berät zur Verwendung von Mitteln (die vom Land, dem Landkreis und der jeweiligen Gemeinde/Stadt kommen) - unterstützt bei der Planung und Umsetzung von Projekten - akquiriert zusätzliche Mittel bei Dritten - berät Familien, Fachkräfte der Jugendförderung, freie Träger, Schulen sowie die kommunale Politik und Verwaltung in Fragen, die Kinder und Jugendliche betreffen AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Beispiele für geförderte Projekte: monatlich stattfindendes, ehrenamtlich organi- Mehrower Kinderrunde siertes Kreativ- und Bastelangebot für Kinder bis zur 4. Klasse Jugendfeuerwehren der Ausbildungs- und Erholungsfahrt der Jugend- Gemeinde Ahrensfelde feuerwehren zahlreiche Feste und Aktivitäten, z.B. Fuß- Bürgerverein Eiche ballturnier, Heimatfest oder Weihnachtsmärchen Projekte/Projekttage, besonders zum Thema KiTas/ Hort Kinderschutz und Gewaltprävention bei Kindern KiJuPAF Begleitung und Unterstützung 2 Mal jährlich treffen sich Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen aus Ahrensfelde zu Sozialraumrunde tun haben, um über Themen zu diskutieren und Schnittmengen zu nutzen. Weitere Informationen unter: www.jugendarbeit- ahrensfelde.de AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Jugendförderung Antje Sauer Dipl.-Sozialpädagogin (FH) 0170 6814177 jugendfoerderung-ahrensfelde@awo-kv- bernau.de Jugendclub Lindenberg Rick Gläske Sozialarbeiter (B.A.) 0170 6814463 jugendfoerderung-ahrensfelde@awo-kv- bernau.de Jugendclub Ahrensfelde und Eiche 4. Ehrenamtliche Unterstützer/-innen Birgit Nico Jessica Peggy Marco Tobi Ohne die Unterstützung unserer ehrenamtlichen Helfer/-innen wären viele Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nicht möglich. Wir danken ihnen daher an dieser Stelle ganz besonders für dieses Engagement und freuen uns auf die gemeinsame Zeit in 2019. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
5. Die Jugendclubs In den drei Jugendclubs der Gemeinde Ahrensfelde sind die beiden Jugendförderer Antje Sauer und Rick Gläske das ganze Jahr über für Euch da. Ihr findet die Clubs in den Ortsteilen Ahrensfelde, Lindenberg und Eiche. Alle Kinder und Jugendlichen ab der 3. Klasse sind herzlich willkommen. Jeder Jugendclub verfügt über ein individuelles pädago- gisches Konzept. Die Öffnungszeiten sind hauptsächlich im Nachmit- tagsbereich, so dass die Kinder und Jugendlichen sich nach der Schule in unseren „elternfreien Zonen“ treffen können. Die Geschichte der Jugendclubs in Ahrensfelde reicht weit zurück. Die Jugendkoordination, damals noch als Amtsjugendpflege bezeichnet, gibt es seit 1997 und der Jugendclub Eiche besteht seit 1999. Die heutige Form der Jugendförderung – also durch (sozial-) pädagogische Fachkräfte angeleitete Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche – besteht seit dem Jahr 2001. In diesem Jahr wurde der Jugendclub Ahrensfelde eröffnet. Mit dem Wachsen der Gemeinde Ahrensfelde wurden weitere Jugendclubs errichtet und 2009 schließlich eine zweite Fachkraft der Jugendförderung eingestellt. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
JC Ahrensfelde Lindenberger Straße 9 16356 Ahrensfelde Im Oktober 2009 wurde der Jugendclub in der Lindenberger Straße neu eröffnet. Der Jugendclub mitten im Herzen von Ahrensfelde wartet mit spannenden Möglichkeiten auf Euch! Hier habt ihr die Gelegenheit, zusammen mit dem Jugendförderer Rick Gläske interessanten Pro- jekten und Tätigkeiten nachzugehen. Im Monatsprogramm stehen zum Beispiel aufre- gende Tischtennis- oder Darts Turniere. Es werden regelmäßig leckere Gerichte aus aller Welt gekocht oder gesunde Smoothies zubereitet. Darüber hinaus warten dutzende Gesellschafts- spiele darauf, von Euch gespielt zu werden. Im letzten Jahr wurde zum Beispiel ein Graffiti Workshop durchgeführt. Darüber hinaus fanden durch die im Jugendclub selbst gebauten Nistkästen einige Vögel aus Ahrensfelde ein neues Zuhause. Neben Spiel und Spaß, könnt ihr natürlich auch jederzeit mit ernsten und euch belastenden Themen auf Rick zu gehen. Er hat stets ein offenes Ohr für die Probleme von Kindern und Jugendlichen und wird Euch gerne beratend zu Seite stehen. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
JC Lindenberg Birkholzer Allee 15 16356 Ahrensfelde Der Lindenberger Jugendclub ist der jüngste Club. Er wurde im März 2012 eingeweiht und seither durch Antje betreut. Das neu errichtete Gebäude bietet innen und außen viel Platz für unterschiedliche Angebote. Beliebt sind der Bas ketballkorb und der Billardtisch, eine Errungen- schaft aus dem Kochwettbewerb 2015, den die Kinder und Jugend- lichen für Team Lindenberg erkocht haben. Die meisten Angebote im Außenbereich sind über Beteiligungs- projekte mit Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren entstanden, darunter die Naschwand, der Grillplatz, die Palettenmöbel und die Nestschaukel. Regelmäßig wird im Jugendclub gekocht und für Fragen jeg- licher Art hat Antje ein offenes Ohr für Euch. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
JC Eiche Ahrensfelder Chaussee 35 16356 Ahrensfelde Direkt neben dem Gemeindezentrum Eiche befindet sich der dortige Jugendclub. Er besteht laut Chronik der Ahrensfelder Chaussee in Eiche seit 1999. Hier könnt ihr Darten, Kickern und Tischtennis spielen. Gern genutzt wird vor allem der Chillraum, hier könnt ihr es euch auf der Couch gemütlich machen und eine Runde Fifa 18 zocken. Im Jugendclub Eiche ist Rick euer Ansprech- partner. Er wird gerne auf eure Wünsche und Be- dürfnisse eingehen und versuchen diese im Monatsprogramm zu berücksichtigen. Im letzten Jahr haben wir den Jugendclub feierlich wiedereröffnet. Dustin hat seit Studium beendet und wir wünschen ihm für seinen Start ins Berufsleben alles Gute und danken ihm an dieser Stelle für sein Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
6. Ferienprogramme und -fahrten Die Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde bietet bereits seit einigen Jahren auch in den Ferien ein buntes Programm an. Ferienprogramme In den Winterferien erwartet Euch ein span- nendes Programm mit verschiedenen Ausflügen und speziellen Angeboten in den Jugendclubs. Wir möchten mit Euch zum Laser Tag und Schlittschuhlaufen gehen. Außerdem ist ein Turniertag mit verschiedenen Disziplinen wie z.B. Tischtennis und Kniffel geplant. Das Programm und die Anmeldungen erhaltet ihr bei Antje und Rick, im Rathaus und bei der Jugend- koordination. In den Sommerferien bieten wir Ferien- fahrten über mehrere Tage an. Auch in diesem Jahr wollen wir mit Euch auf Reisen gehen. Und das Ziel habt wie jedes Jahr ihr bestimmt. Es geht an die Ostsee. Es wird aber in diesem Jahr auch ein 2- wöchiges Ferienprogramm mit vielen Ta- gesausflügen geben. Auch in den Herbstferien möchten wir zusammen mit Dir Spaß haben und spannende Ausflüge unter- nehmen. Das Programm mit allen wich- tigen Daten, werden wir - sobald die Zeit reif ist - verteilen. Traditionell werden wir Aktiv- und Kreativangebote für Dich be- reithalten. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Wir planen alle Angebote unter Berücksichtigung eurer Wünsche und Interessen. Sprecht uns einfach an, wenn ihr wissen wollt, was in diesem Jahr genau auf dem Plan steht oder Ideen und Anregungen dazu habt. Die Termine für unsere diesjährigen Ferienangebote entnimmst Du der Tabelle am Anfang der Broschüre. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Winterferienprogramm Das erste Ferienprogramm steht schon in den Startlöchern und wir wollen Euch die Pläne dazu nicht länger vorenthalten. 04. bis 08. Februar 2019 Anmeldung ! bis 25. Januar 2019 ! Teilnahme ab 9 Jahren! Bitte Schülerausweise und/oder vorhandene Fahrkarten mitnehmen! Viele Preise sind nur durch Schülerrabatte möglich! Montag Badespaß im Schwapp 11,00 € 04.02.2019 (Fürstenwalde) 2,00€ (mit eigenen Dienstag Schlittschuh laufen im Schlittschuhen) 05.02.2019 Erika Hess Eisstadion 5,00€ (inkl. Schlittschuhausleihe) Mittwoch Kochen im JC Lindenberg 2,00€ 06.02.2019 Donnerstag Bowling 5,00 € 07.02.2019 11 € (Bitte Stoppersocken Freitag mit großem Gummiprofil MYJUMP Berlin Ost 08.02.2019 mitbringen, ansonsten 2,90€ extra für die Socken) Die Preise sind inkl. Eintritts- und Fahrtkosten. Essen und Trinken sind mitzubringen. Das Ferienprogramm wird durch die Jugendkoordination aus Mitteln der Gemeinde Ahrensfelde und des Landkreis Barnim gefördert. Antje Sauer Rick Gläske 0170 6814177 0170 6814463 AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Abfahrtszeiten und Treffpunkte Treffpunkt 10:00 Rückkehr gegen Badespaß im Montag Uhr im 16:00 Uhr im Schwapp Jugendclub Jugendclub 04.02.2019 (Fürstenwalde) Ahrensfelde Ahrensfelde Treffpunkt 10:00 Rückkehr gegen Schlittschuh Dienstag Uhr im 16:00 Uhr im laufen Erika Jugendclub Jugendclub 05.02.2019 Hess Eisstadion Ahrensfelde Ahrensfelde Gemeinsames Ab 10:00 Uhr im Ende der Mittwoch Kochen in Jugendclub Veranstaltung 06.02.2019 Lindenberg Lindenberg gegen 15:00 Uhr Rückkehr gegen Treffpunkt 09:00 Donnerstag 15:00 Uhr im Bowling im Jugendclub Jugendclub 07.02.2019 Ahrensfelde Ahrensfelde Rückkehr gegen Treffpunkt 10:00 Freitag MYJUMP Berlin 14:00 Uhr im im Jugendclub Ost Jugendclub 08.02.2019 Ahrensfelde Ahrensfelde Bitte informieren Sie uns darüber, ob Ihr Kind selbstständig wieder nach Hause fahren soll oder Sie es vom Jugendclub Ahrensfelde abholen. Unsere Aufsichtspflicht endet mit dem Ende des oben genannten Tagesangebots. Die AGB stehen am Ende der Broschüre. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Verbindliche Anmeldung zum Winterferienprogramm Name, Vorname: Geburtsdatum: männlich weiblich Adresse: Telefon: Email: Ort, Datum Unterschrift des/ der Personensorgeberichtigten Ich möchte regelmäßig per Email über Angebote und Neuigkeiten der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde informiert werden. Ich habe die AGB der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde gelesen und akzeptiere diese. Ich bin damit einverstanden, dass die Anmeldedaten in einer Teilnehmer/-innenliste erfasst und eventuell Dritten als Nachweis der Mittelverwendung zur Verfügung gestellt werden. □ 4. Februar: Badespaß im Schwapp in Fürstenwalde (10 €) □ 5. Februar: Schlittschuhlaufen Erika-Hess-Eisstadion (2 €) □ohne Schlittschuhe (+3 €) □ 6. Februar: Kochen im Jugendclub Lindenberg (2 €) □ 7. Februar: Bowling (5€) □ 8. Februar: MyJump Berlin Ost (10 €) Was möchtest du im Sommerferienprogramm 2019 gerne machen? __________________________________________________________ AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Sommerferienfahrt in das MAJUWI Auch in diesem Jahr kannst Du während der Sommerferienfahrt eine unvergessliche Zeit sowie viele Abenteuer erleben. Die aktuelle Befragung der Kinder- und Jugendlichen ergab, dass der Drang, ans Meer zu fahren nach wie vor ungebrochen ist. Daher fahren wir mit Euch an die Ostsee zur Hansestadt Greifswald (Wieck). Vom 6. Juli bis 13. Juli 2019 erwarten Dich sieben Übernachtungen im maritimen Jugenddorf Majuwi. Hier gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten und Angeboten. Neben Strandbad, Wassersport, Fahrrad fahren und Lagerfeuer, steht eine Exkursion in das Ozeaneum in Stralsund auf dem Programm. Wir suchen derzeit auch nach einem kleinen Bauernhof, dass haben sich viele von Euch bei unserer Befragung im letzten Jahr als Ausflugsziel gewünscht. Selbstverständlich werden unsere hauptamtlichen Betreuer Antje und Rick, sowie die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer weitere Überraschungen für Dich parat haben. Die Reise kostet für Kinder aus Ahrensfelde: 220 € Kinder aus den Nachbargemeinden (LK Barnim) können sich auch anmelden. Bitte bezüglich des Teilnehmerbeitrages mit der Jugend- koordination in Verbindung setzen: Annika Buhl: 01706806253. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Weitere Informationen zur Unterkunft findest Du auf dieser Seite: https://www.majuwi.de Auf Fragen zur Reise antworten: Antje Sauer: 0170 6814177 und Rick Gläske: 0170 6814463. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Anmeldung Hiermit melde ich mein Kind verbindlich zur Sommerferienfahrt 2019 an. Name, Vorname: Geburtsdatum: männlich weiblich Adresse: Telefon: Email: Bitte den Ferienpass, den Fragebogen und die Fotogenehmigung ausfüllen und zusammen mit der Anmeldung abgeben. Danke! Ort, Datum Unterschrift des/ der Personensorgeberichtigten Ich möchte regelmäßig per Email über Angebote und Neuigkeiten der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde informiert werden. Bitte auch ankreuzen, wenn bereits angemeldet, damit die Genehmigung weiterhin gilt. Ich habe die AGB der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde gelesen und akzeptiere diese. Empfänger: Jugendkoordination Ahrensfelde Lindenberger Straße 1b 16356 Ahrensfelde AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Fragebogen zur Sommerferienfahrt Bitte den Fragebogen zusammen mit der Anmeldung und dem Ferienpass abgeben! Du hilfst uns damit, unsere Angebote noch besser auf deine Wünsche und Interessen auszurichten. Danke! 1. Was möchtest du auf der Ferienfahrt 2019 gerne machen? (Mehrfachnennungen möglich) Schwimmen Wandern Fahrradfahren Kajak Grillen/Lagerfeuer Kreativangebote (Basteln, etc.) Nachtwanderung Sportspiele Tagesausflug in das Ozeaneum Stralsund 2. Was möchtest du außerdem gerne machen? 3. Wo möchtest du 2020 zur Ferienfahrt gerne hinfahren? (Bitte beantworten, wenn du im Juli 2020 noch keine 16 Jahre alt bist.) Nur EINE Antwort ankreuzen! Meer Berge See Bauernhof anderes Ziel __________________ AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Jugendfahrt In diesem Jahr wollen wir etwas ganz Neues mit Euch ausprobieren. Ein Städtetrip über 4 Tage während der Sommerferien. Das Ziel sollt ihr mitbestimmen. Sprecht uns an, wie ihr euch den Städtetrip vorstellt und worauf ihr Lust habt. Dazu gibt es schon jetzt einen Link zu einer virtuellen Pinnwand, die ihr mit euren Ideen und Wünschen füllen könnt: www.padlet.com/jugendfoerderung_ahrensfelde/jugendfahrt2019 AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
7. Höhepunkte im Jahresverlauf Jedes Jahr begehen wir einige Höhepunkte mit Euch. Dazu gehören unser traditio- neller Tag der offenen Tür im Ju- gendclub Lindenberg und die Weih- nachtsfeier im Jugendclub Ahrens- felde. Im kommenden Jahr haben wir doppelt Grund zum Feiern. Der Jugendclub Ahrensfelde feiert sein 10- jähriges Bestehen. Und damit nicht Grund genug, feiert die AWO in 2019 ihr 100-jähriges Bestehen. Folgende Höhepunkte haben wir für Euch geplant: 15. März: Tag der offenen Tür im Jugendclub Eiche 12. April: Tag der offenen Tür im Jugendclub Lindenberg und 2. Oktober: Tag der offenen Tür im Jugendclub Ahrensfelde An diesen Tagen werden die Türen für alle interessierten Bürger/-innen geöffnet sein. Es besteht die Möglichkeit, sich über die vielen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu informieren. Darüber hinaus werden wir zu- sammen mit den Kindern und Jugendlichen der Gemeinde ein abwechslungs- reiches Programm anbieten. Natürlich darf auch in diesem Jahr die Weihnachts- feier nicht fehlen. Alle Besucher/-innen sind herzlich eingeladen. Teilt uns mit, was ihr gerne an diesem Tag machen möchtet. Traditionell werden wir Bingo spie- len, Plätzchen essen und einen Film schauen. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
8. Kooperation mit der Friedrich-von-Canitz-Grundschule Blumberg Die Zusammenarbeit mit der Grundschule Blumberg besteht bereits seit einigen Jahren. Die Jugendförderung der Gemeinde ist fest im Schulalltag integriert. Dienstag und Donnerstag sind die Fachkräfte der Jugendförderung auf dem Schulhof, um bei Problemen unkompliziert und über kurze Wege erreichbar zu sein. Antje Sauer bietet seit 9 Jahren in den vierten Klassen zusammen mit der stellvertretenden Schulleiterin die Streitschlichterausbildung an. Binnen eines Schul- jahres werden die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt, kleine Streitigkeiten des Schulalltages zu lösen und Vereinbarungen zu schließen. Das Schuljahr beenden die Auszubildenden mit einer Prüfung, die schließlich bei erfolg- reichem Abschluss dazu berechtigt, sich als Streitschlichter oder Streitschlichterin an der Schule für Konflikte einzusetzen und diese friedlich zu lösen. Die Jugendkoordination bietet montags von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr eine Sprechstunde im Streit- schlichterraum an. Hier können Eltern und Lehr- kräfte alle Fragen zur Jugendförderung in der Gemeinde stellen. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
9. Kinder- und Jugend-Camp 2019 Was haben wir vor? Ganz einfach: Wir wollen mit Euch Spaß haben und kreativ werden, wir wollen mit Euch lachen, spinnen, Zukunft malen, quer denken, Ideen sammeln, Fragen stellen und Antworten finden. Und das Ganze findet statt, um das Leben in Ahrensfelde für Euch lebenswerter und attrak- tiver zu machen. Die Themen bestimmt deshalb auch ihr! Lust auf was Neues mit hohem Spaßfaktor und guten Ergebnissen? Dann macht doch einfach mit! Mehr Infos gibt’s bei den Jugendför- derern und der Jugendkoordi- natorin. Wir freuen uns auf Euch! AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
10. 100 Jahre AWO 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. Seit 100 Jahren AWO: Für Gerechtigkeit und Solidarität, für Vielfalt und Frauenrechte. Für ein menschenwürdiges Leben, in dem niemandem Almosen zuge- teilt, sondern allen Chancen für Teilhabe ermöglicht werden. Denn nur so geht echtes Miteinander. Macht mit. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
11. Projekte in den Jugendclubs „Wo gehobelt wird, da fallen Späne.“ Wir wollen in Lindenberg wieder Späne fallen sehen, bei unserem nächsten Do- It-Yourself-Projekt. Mehr Infos gibt’s bei Antje in Linden- berg. Eines sei verraten: Ihr könnt Euer Ergebnis mit nach Hause nehmen! © by www.sonjawinzer.de/pixelio.de Ein Kühlschrank, der automatisch die Milch bestellt und eine Spülmaschine, die sich selbst Tabs nachordert? Hinter jeder großen Technologie stecken Algorithmen. Einige davon wollen wir gemeinsam mit Euch ergründen. Wie genau erfahrt ihr im Jugendclub Eiche bei Rick. © by Frtiz Zühlke/pixelio.de Du hast Wünsche und Ideen, die Du schon immer mal umsetzen wolltest, aber allein keinen Spaß machen? Dann frag doch einfach in den Jugendclubs. Vielleicht finden sich Gleichgesinnte, die mit Dir gemeinsam ein Projekt ins Leben rufen. Wir helfen gern dabei! AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
12. Unterlagen für die Anmeldung bei Freizeit- und Bildungsangeboten der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde Ferienpass Allgemeine Geschäftsbedingungen Informationen Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 EU-DSGVO Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten von externen Personen Impressum AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Ferienpass Teilnehmer/-in Name, Vorname männlich weiblich Geburtsdatum Anschrift Medikamente (wenn ja, welche, wie oft, wann) Besondere Hinweise (Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten, Vegetarier, Hitzeempfindlichkeit, sonstige Mitteilungen) Privat versichert Krankenkasse Versicherungsnehmer/-in Versicherungsnummer Letzte Tetanusimpfung AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Personensorgeberechtigte/-r Name, Vorname Name, Vorname Anschrift (falls abweichend) Rückholung bei (z.B. Erkrankung) Ansprechpartner/-in während der Fahrt in Abwesenheit der Eltern (z.B. Oma) Telefon (privat) Telefon (dienstlich) Die Eltern ermächtigen die Betreuungspersonen, wenn Eile geboten scheint oder die Sorgeberechtigten nicht erreichbar sind während der Ferienfahrt in Notfällen eine medizinische Behandlung des Kindes zu veranlassen. Sie ermächtigen den Arzt/die Ärztin das Kind, falls erforderlich, zu behandeln. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Genehmigungen Weitere Hinweise: Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten haben für die Anreise und Abholung Ihres Kindes zum/vom Bus/Treffpunkt selbst zu sorgen. Die Kinder/Jugendlichen dürfen sich, dem Alter angemessen, auf dem Objektgelände frei bewegen. Bitte erlauben Sie Ihrem Kind z.B. das Schwimmen, auch wenn es sich noch nicht ins Wasser traut. So ermöglichen Sie Ihrem Kind neue Erfahrungen. Alle Unternehmungen sind sorgfältig geplant und professionell begleitet. Die Fähigkeiten Ihres Kindes werden dabei berücksichtigt. Folgende Genehmigungen gelten, falls im Programm vorgesehen: Mein Kind darf in Anwesenheit eines Rettungsschwimmers baden. Mein Kind hat folgende Schwimmstufe: Bronze Silber Gold Wer ein Seepferdchen hat, gilt als Nichtschwimmer/-in. Nichtschwimmer/-innen dürfen sich nur im Nichtschwimmer/- innenbereich aufhalten. Mein Kind darf vom Steg springen. Mein Kind darf an geplanten bzw. vorab durch die Sorgeberechtigten gebuchten Aktivitäten unter Beachtung der Sicherheitshinweise teilnehmen. Mein Kind darf mit uns unter Anleitung kochen. Kochen beinhaltet auch den Umgang mit Küchenmessern. Mein Kind darf außerhalb des Geländes gemeinsam mit Betreuern übernachten. Mein Kind darf eigenständige Ausflüge innerhalb von Gruppen (mindestens drei Teilnehmer/-innen) unternehmen. Mein Kind darf mit dem Fahrrad fahren (Fahrradhelm muss von Ihnen mitgegeben werden). Mein Kind darf an einer Nachtwanderung teilnehmen. ______________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift Sorgeberechtigte/-r AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde Stand: 30.11.2018 §1 Abschluss des Vertrages und Leistungen Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche der Altersstufen, die im entsprechenden Veranstaltungsflyer angegeben sind. Abweichungen bis zu einem Jahr sind möglich, sofern Plätze vorhanden sind. Die Teilnahme von Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen muss mit der Jugendkoordination auf einen möglichen erhöhten Hilfebedarf abgesprochen werden. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich mittels Anmeldebogen postalisch oder per Email vorgenommen werden. Nach Vertragsabschluss wird eine Bestätigung zugesandt, die zugleich Rechnung ist. §2 Zahlungsbedingungen und soziale Ermäßigung Mit Erhalt der Bestätigung erhalten Sie eine Information, ggf. mit den Kontodaten des AWO Kreisverbandes Bernau e.V. Bei Fahrten wird bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Teilnehmer/- innenbeitrages fällig. Geraten Sie mit der Zahlung des Reisepreises um mehr als 7 Tage in Verzug, behält sich die Jugendkoordination vor, vom Vertrag nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall können Sie mit Rücktrittskosten entsprechend des §4 belastet werden. Anträge auf Ermäßigung aus sozialen Gründen stellen Sie bitte bei der Jugendkoordination. Individuelle Lösungen zur Ermöglichung einer Teilnahme für jedes Kind werden zwischen den Personensorgeberechtigten und der Jugendkoordination ausgehandelt. Ratenzahlungen sind nach Erhalt der Bestätigung zu beantragen und werden mit Ihnen individuell verbindlich so geregelt, dass die letzte Rate mit Reiseantritt fällig wird. §3 Leistungsänderungen Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der für das Angebot gültigen Ausschreibung im Flyer und auf unserer Webseite www.jugendarbeit-ahrensfelde.de, aus dem Ihnen vor Vertragsanbahnung übermitteltem Formblatt zur Reisedurchführung sowie dem Bestätigungsschreiben. Änderungen einzelner Leistungen vom Inhalt der Beschreibung, die notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Aktivität nicht beeinträchtigen. Die Jugendkoordination ist verpflichtet, den/der Anmelder/- in über wesentliche Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der/die Teilnehmer/-in berechtigt, ohne Entgelt vom Vertrag zurückzutreten. Der/die Anmelder/-in hat diese Rechte unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach der Erklärung der Jugendkoordination über die Änderung der Leistung diesem gegenüber geltend zu machen. Dem/der Anmelder/-in steht es frei nachzuweisen, dass er/sie an der Einhaltung der Frist unverschuldet verhindert war. Bei witterungsbedingten Leistungsausfällen bieten wir Ersatzangebote. §4 Rücktritt vom Vertrag Sie können jederzeit von der Aktivität zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Dies sollten Sie möglichst schriftlich tun. Jede Abmeldung verursacht uns zusätzliche Arbeit und Kosten. Deshalb können wir folgenden angemessenen Ersatz über eine pauschalisierte Rücktrittsgebühr erheben: bis 31 Tage vor Beginn 20 % bis 15 Tage vor Beginn 35 % bis 7 Tage vor Beginn 50 % bis 1 Tag vor Beginn 75 % AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
bei Nichtantritt 80 % Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Leistungen. Es steht Ihnen frei, uns nachzuweisen, dass unsere Aufwendungen geringer waren. Für Fahrten gilt: Tritt der/die Teilnehmer/-in ohne vorherige Rücktrittserklärung die Fahrt nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Nichtzahlung des Teilnehmer/-innenbeitrages stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung dar. Stellen Sie eine Ersatzperson, so entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Wir können der Teilnahme der Ersatzperson widersprechen, wenn sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder wenn gesetzlich/behördliche Vorschriften entgegenstehen. In diesem Fall gelten die o. g. Rücktrittsgebühren. Nehmen Sie einzelne Leistungen z.B. infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Umbuchungen verursachen bei uns zusätzliche Kosten. §5 Kündigung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmer/-innenzahl Die Jugendkoordination kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Ausschreibung genannten Mindestteilnehmer/-innenzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmer/-innenzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Ausschreibung Bezug genommen. b) Die Jugendkoordination ist verpflichtet, dem/der Teilnehmer/-in oder dem/der Gruppenauftraggeber/-in als dessen Vertreter/-in gegenüber die Absage der Aktivität unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die sie wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmer/-innenzahl nicht durchgeführt wird. c) Der Rücktritt durch die Jugendkoordination muss spätestens wie folgt erklärt werden: 20 Tage bei einer Reise von mehr als sechs Tagen 7 Tage bei einer Reise von 2 bis 6 Tagen 48 Stunden bei einer Reise von weniger als 2 Tagen. Bereits gezahlte Kosten werden rückerstattet. §6 Kündigung aus Gründen, die den/der Teilnehmer/-in betreffen Wir können nach Beginn der Aktivität den Vertrag kündigen, wenn ein/e Teilnehmer/-in die vertragsgerechte Durchführung der Aktivität nachhaltig gefährdet oder wenn er/sie sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt oder im Interesse der Sicherheit notwendig ist (z.B. Diebstahl, Fremd- und Eigengefährdung, Gewalt, Bedrohung, Drogenbesitz, asoziales Verhalten, Mobbing, unerlaubtes Entfernen, ausländerfeindliche, rechtsradikale, sexistische Äußerungen und Handlungen, Straftatbestände). Der/die Teilnehmer/-in wird von einem der beiden Jugendförder/-innen verwarnt. Ändert sich sein Verhalten nicht, werden wir uns mit den Personensorgeberechtigten in Verbindung setzen und das weitere Verfahren abstimmen. Die Entscheidung zur Abreise/Abholung trifft in jedem Fall in Abstimmung mit den Jugendförder/-innen die Jugendkoordination. Diese kann auf Grund der Schwere des Vorfalls auch eine sofortige Abholung ohne vorherige Verwarnung entscheiden. Kündigen wir den Vertrag aus oben genannten individuellen Gründen des/der Teilnehmer/-in, so behalten wir den Anspruch auf den Preis. Muss der/die Teilnehmer/-in aus bereits erwähnten Gründen abgeholt werden, sind die dadurch entstehenden Kosten durch die Personensorgeberechtigten zu tragen. Sollte der/die Teilnehmer/-in nicht abgeholt werden, wird er/sie einer Behörde (z.B. Jugendamt oder Polizei) übergeben. Die Kosten dafür tragen die Personensorgeberechtigten. Eine Resterstattung aus nicht in Anspruch genommenen Leistungen entfällt. §7 Mangelkündigung und Mitwirkungspflichten Der/die Teilnehmer/-in ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel unmittelbar bei einem/einer Betreuer/-in anzuzeigen. Er/sie hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Verliert die Aktivität wegen eines Mangels erheblich ihren Wert oder den vorausgesetzten Nutzen oder wird dieser erheblich gemindert, so AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
können Sie den Vertrag kündigen. Zuvor müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe gewähren, soweit sie nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des/der Teilnehmer/-in gerechtfertigt wird. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der/die Teilnehmer/-in innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Fahrt gegenüber der Jugendkoordination geltend zu machen. Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin nach § 651 i BGB, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren in zwei Jahren. Alle übrigen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Fahrt gemäß Vertrag enden sollte. §8 Haftung Wir verpflichten uns Ihnen gegenüber im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für eine gewissenhafte Vorbereitung der Fahrten, für eine sorgfältige Auswahl und Schulung der Betreuer/-innen und die gewissenhafte Überwachung der Kooperationspartner/-innen und Leistungsträger/-innen, die Richtigkeit des Leistungsumfanges in der Ausschreibung und das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die vertragliche Haftung der Jugendkoordination für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des/der Teilnehmer/-in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit die Jugendkoordination für einen dem/der Teilnehmer/-in entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Verschuldet ein/e Teilnehmer/-in einen Schaden, so haftet der/die Verursacher/-in im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Mehrere Schadensverursacher/-innen haften gemeinschaftlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sie erhalten eine Schadensmeldung innerhalb einer Frist von vier Wochen. Wir empfehlen eine Haftpflichtversicherung. Wir weisen Sie darauf hin, dass das Fahrrad Fahren und Skaten nur mit Helm und beim Skaten mit zusätzlicher Schutzausrüstung für Ellenbogen und Knie gestattet ist, welches Sie bitte mitgeben. Sollte dies nicht mitgegeben werden, gehen wir davon aus, dass Sie das Fahrrad Fahren und Skaten auch ohne Helm bzw. ohne Schutzausrüstung gestatten. Sie gestatten uns, dass Ihr Kind, (z. B. Arztbesuch oder Fahrten zu Programmbausteinen) in Fahrzeugen des AWO Kreisverbandes Bernau e. V. oder des SV Grün-Weiß Ahrensfelde e.V. mitfahren darf. §9 Versicherungen: Haftpflicht, Unfall Empfohlen wird eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die Kinder der Jugendkoordination, Dritten oder der Unterkunft zufügen. Alle Teilnehmer/-innen sind während Ferienfahrten über das Jugendhaus Düsseldorf unfallversichert. In den Jugendclubs und bei sonstigen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde besteht ein Versicherungsschutz über die BGW – eine gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege. §10 Verwendung von Personenabbildungen Das Recht am eigenen Bild beruht auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und 2 Grundgesetz) und ist im Kunsturhebergesetz (KUG) sowie weiterhin in der DSGVO geregelt. Es handelt sich dabei um ein Persönlichkeitsrecht zum Schutz vor ungewollter Verbreitung oder öffentlicher Darstellung von Personenabbildungen. Der AWO Kreisverband Bernau e. V. beabsichtigt Personenabbildungen der Angebote und deren Teilnehmer/-innen (mit und ohne Angabe des Namen und der Einrichtung) ausschließlich für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Jugendarbeit Ahrensfelde in Print- und Webmedien zu nutzen. Wir werden Personenabbildungen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung (siehe S. 41), die jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann, nutzen. §11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Information für Personensorgeberechtigte Stand: 30.11.2018 Eine klare Erwartungshaltung erhöht die Freude auf die Fahrt - für Sie als Personensorgeberechtigte, für Ihr Kind, aber auch für uns! 1. Teilnahme am Programm Als Personensorgeberechtigte geben Sie die Erlaubnis, dass Ihr Kind je nach Programmausschreibung an Fahrten mit einem Kleinbus teilnehmen darf. Es darf an den allgemeinen und besonderen Veranstaltungen (z.B. Schwimmen, Reiten, Rad fahren, Paddeln, Schlauchboot oder Ruderboot fahren, Gruppenübernachtungen im Freien, in Zelten oder im Heu, gesichertes Klettern, Skaten, Slackline Balancieren) während der Reise teilnehmen. Diese Veranstaltungen stehen unter besonderer Aufsicht der Betreuer/-innen. Eine altersgerechte, notwendige, erhöhte Selbstverantwortung und Disziplin wird von den Teilnehmer/-innen erwartet. 2. Unterbringung, Reinigung Die Teilnehmer/-innen werden getrennt nach Geschlechtern u.a. in Doppelstockbetten untergebracht. Im besonderen Fall ist eine Gruppenübernachtung im Beisein eines/einer Betreuer/-in möglich (z.B. Heuschlafen). Für die Sauberhaltung der jeweiligen Unterkunft sind die Teilnehmer/-innen verantwortlich. Dazu gehören auch genutzte Gruppenräume und Duschen. 3. Aufsichtspflicht Für die Dauer der Fahrt/des Aufenthaltes übertragen Sie uns die Ausübung der Aufsichtspflicht bzw. des Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Die Ausübung wird im erforderlichen und zumutbaren Umfang auf volljährige Betreuer/-innen übertragen. Jüngere Betreuerhelfer/-innen unterstützen und wachsen in die Aufgabe hinein (16-17 Jahre). Ihnen ist bewusst, dass die Aufsicht über Ihr Kind von den Betreuer/- innen nur in einem zumutbaren Umfang wahrgenommen werden kann. Ihrem Kind kann altersentsprechend in beschränktem Umfang und unter Bekanntgabe notwendiger Verhaltensweisen freie Zeit gewährt werden. Während dieser Zeit ist die Aufsicht eingeschränkt. Kinder im Alter von 6-11 Jahren werden außerhalb des Objektes grundsätzlich beaufsichtigt. Ab 12 Jahren können sie in Gruppen von mindestens drei Kindern in beschränktem Zeitumfang und unter Bekanntgabe notwendiger Verhaltensweisen auch außerhalb des Objektes sein (z.B. zum Einkaufen). Gemäß dem Jugendschutzgesetz gestatten wir Teilnehmer/-innen keinen Alkohol und kein Rauchen. Waffen sind grundsätzlich verboten. Die Mitführung von Taschenmessern ist möglich und muss auf der Reiseanmeldung vermerkt werden. Den Weisungen der aufsichtsführenden Personen (Jugendförder/- innen, Betreuer/-innen, Betreuerhelfer/-innen, Objektverantwortliche) muss der/die Teilnehmer/-in nachkommen. Ein schuldhaftes Verhalten des Kindes kann eine Haftung der Jugendkoordination ausschließen. Die Nachtruhe wird von den Jugendförder/-innen festgesetzt. Den Betreuer/-innen steht wie den Teilnehmer/-innen eine Nachtruhe zu. 4. Betreuer/-innenschlüssel Wir arbeiten mit festgelegten Betreuer/-innen pro Gruppe. Am Tag kann sich die Struktur interessenorientiert in eine freiwillige Angebotsstruktur umwandeln. Bei den 6-9-jährigen beträgt der Betreuer/-innenschlüssel 1:8, darüber 1:10. Gruppen- und geschlechterübergreifend kann es zu angemessenen Verschiebungen kommen. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
5. Schwimmstufen Bitte geben sie die Schwimmstufe des Kindes genau an. Wir unterscheiden Seepferdchen, Grundstufe, Bronze, Silber und Gold. Während der Fahrt gelten Schwimmer/-innen grundsätzlich erst ab der Schwimmstufe Bronze, da wir nicht in der Lage sind, das Können im Detail zu überprüfen. Alle anderen Kinder gelten als Nichtschwimmer/-innen und dürfen nur den Nichtschwimmer/-innenbereich nutzen. Hat Ihr Kind noch kein Seepferdchen, geben Sie bitte Schwimmhilfen mit. Das ist für uns in der Aufsichtspflicht ein Signal erhöhter Aufmerksamkeit. 6. Medizinische Versorgung, Kosten für Arztbesuche Bitte geben Sie unbedingt die Krankenversicherungskarte mit und teilen Sie uns mit, über wen das Kind versichert ist. Sie geben uns Ihr Einverständnis, dass erforderliche, vom Arzt für dringend erachtete Schutzimpfungen sowie sonstige ärztliche Maßnahmen, einschließlich dringend erforderlicher Operationen veranlasst werden, wenn Ihr Einverständnis auf Grund besonderer Umstände nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann. Das Kind muss gegen Tetanus geimpft sein. Alle Betreuer/-innen gewährleisten notwendige Erste-Hilfe-Leistungen. Behinderungen bzw. gesundheitliche Beeinträchtigungen sind für uns kein Hinderungsgrund für eine Teilnahme. Sie müssen bekannt sein und bedürfen einer Rücksprache mit uns. Es besteht Meldepflicht bei Allergiker/-innen, Asthmatiker/- innen, Epileptiker/-innen, Herzproblemen. Bitte teilen Sie uns auch Jod- bzw. Penicillinallergien und medikamentöse Einstellungen bei ADHS mit. In unseren Reisegebieten treten Zecken auf. Wir bitten Sie, sich dazu mit Ihrem Hausarzt zu beraten. Medizin, die Sie mitgeben, muss mit der jeweiligen Dosierung des Arztes möglichst schon auf der Reiseanmeldung gemeldet werden. Das Kind nimmt die Medikamente jedoch selbst ein. Eine Medikamentengabe ist uns gesetzlich untersagt. Wir können nur unterstützen und an die Einnahme erinnern. Es können bei notwendigen Arztbesuchen Transportkosten nach ärztlicher Transportentscheidung (Taxi) entstehen, die wir verauslagen. Dies betrifft auch die Rückholung der/des begleitenden Betreuer/-in, wenn das Kind im Krankenhaus verbleibt. Sie sind verpflichtet, diese Kosten nach Rechnungslegung innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Diese Kosten können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. 7. Sexuelle Aufklärung Sexuelle Aufklärung wird als Aufgabe im Rahmen der Personensorgebefugnis gesehen. Ergibt sich jedoch, dass eine solche Aufklärung nicht erfolgt ist, werden die zuständigen Betreuer/-innen im Interesse der betreffenden Teilnehmer/-innen die notwendigen Informationen geben (z. B. erste Monatsblutung). Die Auseinandersetzung mit Sexualität ist für uns während der Fahrt kein Tabuthema. 8. Mahlzeiten Die Mahlzeiten entnehmen Sie bitte der Ausschreibung. Gemäß Ausschreibung kochen wir auf einigen Fahrten mit den Teilnehmer/-innen selbst. Dazu können Kleingruppen mit angemessener Anleitung verantwortlich gemacht werden. Hierzu gehört auch der gemeinsame Abwasch. 9. Hinweise zur Bekleidung, Verlustsachen Wir empfehlen zweckmäßige Bekleidung für alle Witterungslagen. Regen ist für uns kein Hinderungsgrund, uns im Freien aufzuhalten. Für nasse Badesachen und Schmutzwäsche empfehlen wir, Plastetüten mitzugeben. Bitte nur ein Gepäckstück/Koffer nutzen. Die Schrankkapazitäten sind in einigen Objekten begrenzt, so dass die Kinder teilweise aus dem Koffer „leben“. Um Verlusten vorzubeugen, kennzeichnen Sie bitte wertvolle Bekleidung. Jedes Kind ist für seine Sachen verantwortlich. Für verlustige Sachen haften wir nicht; auch nicht bei Diebstahl. Betreuer/-innen können das Packen der Sachen nur bedingt beaufsichtigen. Liegengebliebene, wertvolle Sachen werden nach AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Ahrensfelde ins Büro der Jugendkoordination zurückgeführt und im Internet unter www.jugendarbeit- ahrensfelde.de veröffentlicht. Nicht abgeholte Sachen geben wir nach 6 Monaten an eine Kleiderkammer. 10. Handy/Hotline Handys sind während der Fahrten oder bei Heimweh nicht immer hilfreich. Verzichten Sie möglichst darauf. Selbstverständlich melden wir uns bei Problemen oder wenn es das Kind wünscht. 11. Hinweise zum Taschengeld und zu Wertgegenständen Aus sozialen Gründen sind während der Fahrten alle Programmpunkte im Preis enthalten. Das Taschengeld sollte für individuelle Bedürfnisse, Andenken usw. vorgesehen werden. Die Aufbewahrung des Taschengeldes und von Wertgegenständen liegt in der Verantwortung der Teilnehmer/-innen bzw. kann bei dem/der verantwortlichen Betreuer/-in hinterlegt und täglich zu einer vereinbarten Zeit abgeholt werden. Da zumeist kein abschließbarer Schrank zur Verfügung steht, empfehlen wir einen Brustbeutel bzw. auf Wertgegenstände zu verzichten. Trotz all dieser wichtigen Regeln machen uns die Reisen immer viel Spaß. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
! Belehrung für Personensorgeberechtigte gemäß § 34 Abs. 55. 2 lnfektionsschutzgesetz (IfsG) Wenn Sie, Ihr Kind oder Haushaltsangehörige eine ansteckende Erkrankung haben und Ihr Kind auf eine Ferienfahrt fahren soll, kann es andere anstecken. Während einer Infektionskrankheit ist man abwehrgeschwächt; es können sich Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) ergeben. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das lnfektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder z.B. auf eine Ferienfahrt fahren darf, wenn 1. man an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagisches Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann; dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib- Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder ,,fliegende" Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass auf einer Ferienfahrt besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen können. Wir bitten Sie, bei ernsthaften Erkrankungen immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Sie oder Ihr Kind eine Erkrankung hat, die eine Mitfahrt nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Sie oder Ihr Kind bereits andere angesteckt haben können, obwohl es bei der Anreise noch gesund schien. In einem solchen Fall müssen wir Sie und die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit in der Einrichtung AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. In einigen Fällen werden Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie andere anstecken. Im lnfektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die ,,Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes an einer Ferienfahrt teilnehmen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall kann Ihr Kind nicht mitfahren. Wann ein Besuchsverbot für eine Ferienfahrt für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes, aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen die Mitfahrt gestatten. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gern weiter. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
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